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> Kennzeichen für Fahrräder?, Gleichberechtigung für alle
Peter Lustig
Beitrag 20.08.2005, 21:28
Beitrag #251


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Das Knöllchen bekommt nicht das Kind, sofern es noch keine 14 Jahre alt ist, sondern die begleitende Aufsichtsperson, die hier eine Garantenstellung hat. wink.gif Aber ich nehme einmal zu Gunsten von willi an, dass er dies weiß. cool.gif
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willi
Beitrag 20.08.2005, 21:28
Beitrag #252


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Jo. crybaby.gif --->>> wird vom Taschengeld abgezogen. wink.gif

Zitat (MickyMaus @ 20.08.2005, 22:23)
Ja sicher. Und im Himmel ist Jahrmarkt.

Wie wäre es denn, wenn du das von mir geschilderte Problem ein wenig ernster nehmen würdest.
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Jan Georg
Beitrag 20.08.2005, 22:37
Beitrag #253


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Zitat (MickyMaus @ 20.08.2005, 21:40)
...
Dass du auf deiner Tour mehr Kfz-Verstöße als Radfahrer- und Fußgängerverstöße gesehen hast, hat grundlegende statistische Ursachen: Es waren wohl deutlich mehr Kfz als Fußgänger und Radfahrer unterwegs. In sofern auch nichts neues, daher auch klar.
...

Dieses Argement spricht dafür, dass man den Nutzen eines Kennzeichens für Fahrräder anzweifeln darf, schön dass Du auch mal gegen eine Kennzeichenpflicht argumentierst.
Natürlich ist es Quatsch eine Reform zu blockieren, weil sie "nicht genug" bringt, wie ich es aus der Politik gelegentlich zu hören ist, aber eine ordentliche Kosten-Nutzen-Abwägung muss schon drin sein.

Aus meiner Sicht sind die Kosten das einzige Argument gegen eine Einführung der Kennzeichenpflicht. Alle Probleme, die ich viel weiter oben aufgeführt habe, sind natürlich Lösbar, treiben aber die Kosten in die Höhe.

Ist ein Fahrtenbuch, was ich eher scherzhaft vorgeschlagen habe, um den Rattenschwanz, den eine Kennzeichenpflicht nach sich zieht, anzudeuten, eigentlich ohne einen Kilometerzähler sinnvoll?

Als Besitzer von 3 Fahrräder ist klar, dass ich die Kosten nicht hochtreiben will. Ich muss mich jetzt, wo das große Outen begonnen hat, aber auch wohl als hauptsächlich StVO-konform-Fahrer (meist Rad, gelegentlich Auto) outen. Aber folgende Rotlichtverstöße als Radfahrer begehe ich aus Überzeugung: Als Linksabbieger richte ich mich nicht nach der Fahrradampel (wenn keine Linksabbieger Fahrradampel vorhanden ist). Bei einer anderen Ampel überfahre ich regelmäßig die Haltelinie (um überhaupt erst grün fordern zu können), die Kreuzung quere ich dann bei grüner Fahrradfahrerampel.

In Osnabrück war es eine Zeitlang ein verrückter Sport von Motoradfahrern, über rote Ampeln, die mit Ampelblitzer ausgestattet, sind des Nachts zu fahren. Motoradfahrer haben Kennzeichen.

Hervorheben möchte ich auch noch das Argument von Kölnfahrer, dass die Wirkung eines Gesetzes nicht von der Unkenntnis anderer Gesetze abhängen darf. Diese Wirkung geht recht schnell wieder verloren.

Ich möchte auch noch ins Bewußtsein rufen, dass viele, die sich kein Auto leisten können und nicht mit viel Geld gesegnet sind, auf das Fahrrad für den Weg zu Arbeit angewiesen sind.
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MickyMaus
Beitrag 20.08.2005, 23:25
Beitrag #254


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Wieso sollte der zitierte Text gegen eine Einführung der Kennzeichen sprechen? Weil "so wenige" Radler unterwegs sind? Und es sich eh nich lohnt?

Fahrtenbuch ohne Kilometerstand? Ja warum denn nicht? Eine reine zeitliche Aufteilung reicht doch völlig. Startzeit eintragen, Ankunftszeit eintragen. Kann man fälschen? Klar, aber ein anderen Fahrtenbuch auch.

Deine Ausführungen zu deiner Verhaltensweise an Ampeln ist wieder ein Phänomen, das bei Autofahrern so nicht auftritt. Du kämst mit einem Auto nie auf die Idee, an einer "vollen Scheibe" Rot mit dem Auto links abzubiegen. "Wenn keine Linksabbieger Fahrradampel vorhanden ist".
Zitat
Bei einer anderen Ampel überfahre ich regelmäßig die Haltelinie (um überhaupt erst grün fordern zu können), die Kreuzung quere ich dann bei grüner Fahrradfahrerampel.

Ich kenne die Anlage nicht. Aber deiner Schilderung nach setzt du dich wissentlich und absichtlich über Haltlinien etc. hinweg. Das würdest du mit dem Auto nicht tun, denke ich.
"Ich bin ja nur ein Radfahrer. Ist ja nicht so schlimm, was ich hier mache"

Zitat
Motoradfahrer haben Kennzeichen

Klar, aber nur hinten. So kann ich mir auch einen "Spaß" erlauben, und an meinem Auto vorn das Kennzeichen abschrauben, das Auto dekorieren und mir ne Maske aufsetzen. Und dann ab in den Blitzer.
Nur ob das so sinnvoll ist? Und vor allem: Ist es ein Argument, das uns hier weiterhilft? Ich denke, eher nein.

Jetzt mal Klartext zu den Kosten: Was käme denn auf den einzelnen zu? Im schlimmsten Fall zwei Kennzeichen. Wenn zwei normale Autokennzeichen rd. 40€ kosten, dann sind es hier vielleicht 10-20€ pro Fahrrad. Wenn wir über Versicherungen reden, dann hier auch der Vergleich zum Auto: Wenn wir hier Kosten von 500€ pro Jahr annehmen, dürfte das ganze fürs Fahrrad deutlich günstiger werden. Privathaftpflicht für 50€, reine Fahrräderhaftpflicht würd ich dann bei 20€ einstufen, gibt wahrscheinlich Mengenrabatt, wenn man mehrere Räder hat.
Macht Summa summarum 10-20€ einmalig und 20€ jährlich für ein Fahrrad.

Zitat
Ich möchte auch noch ins Bewußtsein rufen, dass viele, die sich kein Auto leisten können und nicht mit viel Geld gesegnet sind, auf das Fahrrad für den Weg zu Arbeit angewiesen sind.

Durch eine Kennzeichenpflicht würde das Fahrrad mitnichten so teuer werden wie ein Auto. Wie oben gerechnet sind die Kosten für den Einzelnen minimal. Also kein wirkliches Argument.

Das einzige, was hier ziehen könnte (sofern man es ernsthaft überprüft hat), wäre der Kostenfaktor auf der Seite der öffentlichen Hand. Aber wie gesagt, da müsste man genau prüfen, was notwendig wäre und wieviel kostet.


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MM
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Jan Georg
Beitrag 21.08.2005, 00:36
Beitrag #255


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Zitat (MickyMaus @ 21.08.2005, 00:25)
Fahrtenbuch ohne Kilometerstand? Ja warum denn nicht? Eine reine zeitliche Aufteilung reicht doch völlig. Startzeit eintragen, Ankunftszeit eintragen. Kann man fälschen? Klar, aber ein anderen Fahrtenbuch auch.

Zahlenschlösser wären dann also Folge tabu, nunja daran soll es nicht scheitern.

Zitat
Deine Ausführungen zu deiner Verhaltensweise an Ampeln ist wieder ein Phänomen, das bei Autofahrern so nicht auftritt. Du kämst mit einem Auto nie auf die Idee, an einer "vollen Scheibe" Rot mit dem Auto links abzubiegen. "Wenn keine Linksabbieger Fahrradampel vorhanden ist".

Ich meinte, ich beachte die Fahrradampel nicht, wenn ich mich als Radler auf der Linksabbiegespur für Autos befinde. Ich möchte mal den Autofahrer sehen, den dieser Rotlichtverstoß stört, aber es ist einer und ich bin mir dessen auch bewußt.
Zitat
Zitat
Bei einer anderen Ampel überfahre ich regelmäßig die Haltelinie (um überhaupt erst grün fordern zu können), die Kreuzung quere ich dann bei grüner Fahrradfahrerampel.

Ich kenne die Anlage nicht. Aber deiner Schilderung nach setzt du dich wissentlich und absichtlich über Haltlinien etc. hinweg. Das würdest du mit dem Auto nicht tun, denke ich.

Doch mit dem Auto würde ich das genauso machen: Wenn die Induktionsschleife zwischen Haltelinie und Fußgängerfurt läge, würde ich erst über die Induktionsschleife fahren, damit die Ampel überhaupt grün wird, Alternativen wären schließlich warten bis die Ampel kaputt geht oder bei rot die Kreuzung queren. Mit dem Fahrrad mach ich das analog.

Zitat
Jetzt mal Klartext zu den Kosten: Was käme denn auf den einzelnen zu? Im schlimmsten Fall zwei Kennzeichen. Wenn zwei normale Autokennzeichen rd. 40€ kosten, dann sind es hier vielleicht 10-20€ pro Fahrrad.

Kennzeichehalter werden beim Fahrrad garantiert nicht verschenkt und hier liegt eine große Kostenquelle. Beim Auto stellt sich dies Problem nicht, weil es über Stoßstangen verfügt. Ein Mofa ist hier auch anders gebaut als ein Rad (breitere Reifen -> breitere Schutzbleche). Ich bin nicht bereit, mir die Nutzung des Gepäckträgers einschränken zu lassen(Lasten über 60 cm Höhe sind nicht selten)damit scheidet die Sattelstütze zur einfachen Anbringung aus, unter dem Gepäckträger sitzt der Reflektor. Eine Anbringung am Schutzblech scheidet aus, da das Schutzblech einreißen würde, es sei denn, dass Nummernschild ist nicht breiter als das Schutzblech. Ich schätze die Kosten in der Summe bei min. 30€ für ein Kennzeichen und dessen Anbringung. Ein Rad gibt es schon oft für 50€ (Ein Freund von mir hat mal 2 für 4€ gekauft, aber das kann man nicht als Maßstab nehmen).
Zitat
Wenn wir über Versicherungen reden, dann hier auch der Vergleich zum Auto: Wenn wir hier Kosten von 500€ pro Jahr annehmen, dürfte das ganze fürs Fahrrad deutlich günstiger werden. Privathaftpflicht für 50€, reine Fahrräderhaftpflicht würd ich dann bei 20€ einstufen, gibt wahrscheinlich Mengenrabatt, wenn man mehrere Räder hat.
Macht Summa summarum 10-20€ einmalig und 20€ jährlich für ein Fahrrad.

Ich verfüge über eine Privathaftpflichversicherung, mich als Fahrradfahrer mitversichert. Beim Fahrrad geht im Gegensatz zu Verbrennungsmaschinen quasi keine Gefahr durch die Maschine aus, warum sollte man diese Gefahr(welche eigentlich genau) versichern? Und warum sollte ich mehr im Jahr zahlen, bloß weil ich mehr als ein Rad besitze, ich kann sowieso nur eines zur Zeit benutzen, aber die Transportkosten für ein Rad sind mir zu groß, also habe ich mehrere Räder.
Zitat
Durch eine Kennzeichenpflicht würde das Fahrrad mitnichten so teuer werden wie ein Auto. Wie oben gerechnet sind die Kosten für den Einzelnen minimal. Also kein wirkliches Argument.

Ich habe nicht behauptet, dass es Leute geben wird, die aus Kostengründen vom Fahrrad auf das Auto umsteigen werden. 100€ jährlich bei einer 5köpfigen Familie sind nicht zu verachten. Und in der Umgebung von Leuten, denen diese Kosten richtig weh tun, werden Räder häufig gestohlen, alle 1-3 Jahre ein anderes Rad ist realistisch.

Ich könnte die Unkosten für Kennzeichen schon aufbringen, aber ein stichhaltiges Argument für eine Kennzeichenpflicht fehlt mir dennoch, warum also für etwas 90€ (einmalig) zahlen, was minimalen Nutzen hat?
Hatten wir eigentlich schon das Thema Kennzeichenbeleuchtung für Räder. Wie soll man sonst erkennen, wer ohne Licht gefahren ist?
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velo
Beitrag 21.08.2005, 01:02
Beitrag #256


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@Micky

Die Aussage, die ich aus oben zitiertem Text abgeleitet habe, dass 98% aller Autofahrer Auto-Rambos seien, war ironisch gemeint und sollte gerade das von Dir ebenso kritisierte Schwarz/Weiss-Denken persiflieren. Der Sinn davon, festzustellen, ob nun Auto- oder Radfahrer die grössere Anzahl an Regelverstößen begehen leuchtet mir ehrlich gesagt nicht ein. Wenn Du aber schon solche Vergleiche ziehst, solltest Du es auch konsequent tun. Du kritisierts, dass Radfahrer im Gegensatz zu Autofahrern öfter rote Ampeln missachten. Dagegen ist ersteinmal nichts einzuwenden und trifft meiner Erfahrung nach auch zu. Allerdings blendest Du völlig aus, dass die Regelverstöße von Autofahrern sich einfach in anderen Bereichen ereignen, die Du völlig zu ignorieren scheinst. Eine Aufzählung all dieser Bereiche würde den Rahmen hier sprengen, deswegen zähle ich einfach nur mal ein paar auf.

- Parken auf Gehwegen/Radwegen
- Unterschreiten des seitlichen Sicherheitsabstands beim Überholen
- Unterschreiten des Sicherheitsabstands zum Vordermann
- Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit


Wenn ich auf einer Landstrasse ohne Radweg fahre, halten schätzungsweise 90% der Autofahrer beim Überholen mit Gegenverkehr nicht den notwendigen Sicherheitsabstand ein. Genauso überschreiten tagtäglich 90% oder mehr der Autofahrer die zulässige Höchstgeschwindigkeit, sei es auch nur 60 anstatt 50 zu fahren. Gerade letzteres ist doch schon dermaßen Usus, dass jemand der sich an die Höchsgeschwindigkeit hält als Verkehrshindernis betrachtet wird. Ein instituionalisierter Regelverstoß also. Daraus nun die Schlussfolgerung zu ziehen, dass 90% aller Autofahrer sich nicht an die Verkehrsregeln halten ist in letzter Konsequenz ebenso zutreffend wie trivial.

Desweiteren leuchtet es mir nicht ein, wie Du den Rolichtverstoß eines Radfahrers mit dem eines Autofahrers auf gleiche Stufe stellen willst. Das ist - in Deinen eigenen Worten - Äpfel mit Birnen vergleichen. Um Dich zu zitieren:

Zitat
Eine abstrakte Gefahr (dass etwas passieren könnte) reicht für die Gefährdung noch nicht aus...


Wenn wir nun also anstatt die Rotlichtverstösse von Radfahrern mit denen von Autofahrern zu vergleichen, die Rotlichtverstösse von Radfahrern mit den Seitenabstandsverstössen von Autofahrern vergleichen, stellen wir fest, dass beides ebenso häufig vorkommt. Die abstrakte Gefahr, sollte sie sich denn verwirklichen, würde in der überwiegenden Mehrzahl der Fälle jedoch den Radfahrer weitaus schwerer treffen. Oder wie häufig kommt es vor, dass ein über Rot fahrender Radfahrer einen Autofahrer totfährt?


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§2Abs.6StVO: Autofahrer dürfen einzeln in zweispurigen Fahrzeugen fahren, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird. ;)
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MickyMaus
Beitrag 21.08.2005, 01:38
Beitrag #257


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Zitat (velo @ 21.08.2005, 02:02)
- Parken auf Gehwegen/Radwegen
- Unterschreiten des seitlichen Sicherheitsabstands beim Überholen
- Unterschreiten des Sicherheitsabstands zum Vordermann
- Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit

1. tun in analoger Weise (Gehweg zuparken) auch Radfahrer, vielleicht nicht im gleichen Umfang
2. tun Radfahrer genauso oft*)
3. + 4. wird schwierig für Radfahrer

Zitat
Wenn ich auf einer Landstrasse ohne Radweg fahre, halten schätzungsweise 90% der Autofahrer beim Überholen mit Gegenverkehr nicht den notwendigen Sicherheitsabstand ein. Genauso überschreiten tagtäglich 90% oder mehr der Autofahrer die zulässige Höchstgeschwindigkeit, sei es auch nur 60 anstatt 50 zu fahren. Gerade letzteres ist doch schon dermaßen Usus, dass jemand der sich an die Höchsgeschwindigkeit hält als Verkehrshindernis betrachtet wird. Ein instituionalisierter Regelverstoß also. Daraus nun die Schlussfolgerung zu ziehen, dass 90% aller Autofahrer sich nicht an die Verkehrsregeln halten ist in letzter Konsequenz ebenso zutreffend wie trivial.

Wenn du die Argumentation oben konsequent zu Ende geführt hättest, würdest du auch sagen, dass diejenigen, die den Sicherheitsabstand nicht einhalten, nicht zwangsläufig die sind, die auch die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschreiten. Folglich verstoßen tagtäglich (vielleicht teilweise auch unbewusst) 100% der Autofahrer gegen mindestens eine Regel. Keine Frage.
Aber (mindestens kann ich hier ja nich sagen wink.gif) genauso viel Radfahrer missachten tagtäglich mindestens eine Regel...

Wer ist besser? Richtig: keiner. Daher sollte man nicht mit dem Finger auf andere zeigen, wenn man selbst nicht besser ist...

Zitat
würde in der überwiegenden Mehrzahl der Fälle jedoch den Radfahrer weitaus schwerer treffen.

Du hast es erfasst. Der Radfahrer ist der Dumme. Aber keine Unfallstatistik der Welt schlüsselt einen Fahrradunfall an einer Einmündung einer untergeordneten Straße danach auf, wer grün oder rot hatte...
Demnach sind die Radfahrer zu einem nicht unerheblichen Teil an ihren eigenen Unfällen mit Schuld.

Soweit denke ich sind die Fakten von allen unbestritten. Die Frage, die sich abschließend stellt, ist doch, wie man dagegen vorgehen sollte. Und die Antwort sollte zumindest für logisch denkende Menschen die folgende sein:

Zusammen müssen Radfahrer und Autofahrer an diesem Problem arbeiten. Diejenigen, die der Herr mit etwas Gehirn versorgt hat, sollten an sich selbst arbeiten und Regelstöße vermeiden, anderen Autofahrern ein gutes Vorbild sein. Erst wenn jemand den Anfang macht, kann das Gesamte gelingen.
Wichtig ist, dass es kein Gegeneinander ist...

PS: Wenn du das nächste mal etwas ironisch meinst, dann schreib es bitte dazu... Mach ich mittlerweile auch... Is einfach schlecht zu erkennen, bei reiner Schriftform... Hier fehlen Betonungen, die in der Sprache alles klar erkennbar gemacht hätte...


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Viele Grüße,
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MickyMaus
Beitrag 21.08.2005, 01:54
Beitrag #258


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Zitat (Jan Georg @ 21.08.2005, 01:36)
aber es ist einer und ich bin mir dessen auch bewußt.

Das ist erst einmal das entscheidende. Der Regelverstoß kümmert erstmal keinen anderen. Aber es ist einer.

Zitat
Zahlenschlösser wären dann also Folge tabu, nunja daran soll es nicht scheitern.

Was haben Zahlenschlösser mit Fahrtenbüchern zu tun?

Zitat
Doch mit dem Auto würde ich das genauso machen: Wenn die Induktionsschleife zwischen Haltelinie und Fußgängerfurt läge, würde ich erst über die Induktionsschleife fahren, damit die Ampel überhaupt grün wird, Alternativen wären schließlich warten bis die Ampel kaputt geht oder bei rot die Kreuzung queren. Mit dem Fahrrad mach ich das analog.

Das wird dir an keiner Autoampel passieren, da die Induktionsschleifen vor den Haltelinien sind. Aber dein Ausgangsproblem hab ich nich verstanden. Wieso musst du erstmal die Haltlinie überfahren?

Zitat
Ein Rad gibt es schon oft für 50€

Klar, es gibt aber auch welche für 1000€. Wenn dann müssen wir mitteln. 500€ wäre wohl etwas hoch gegriffen. Aber 200€ pro Fahrrad im Schnitt als Wert ist denke ich angebracht.

Zitat
Ich verfüge über eine Privathaftpflichversicherung, mich als Fahrradfahrer mitversichert.

Nicht jeder Radfahrer hat die.

Zitat
Beim Fahrrad geht im Gegensatz zu Verbrennungsmaschinen quasi keine Gefahr durch die Maschine aus, warum sollte man diese Gefahr(welche eigentlich genau) versichern?

Was hat die Versicherung mit Verbrennungsmaschine zu tun? Wenn du willst, kannst du mit einem einzigen Fahrrad in 10 Minuten 20.000€ Schaden anrichten. Von körperlichen Schädigungen anderer abgesehen.
Wenn eine Rad-Haftpflicht käme, würde der Radanteil bei der Privathaftpflicht rausfliegen, die würde günstiger werden...

Zitat
Und in der Umgebung von Leuten, denen diese Kosten richtig weh tun, werden Räder häufig gestohlen, alle 1-3 Jahre ein anderes Rad ist realistisch.

Mal abgesehen davon, dass du hier Klischees breittrittst, kaufen sich andere Leute alle 1-3 Jahre ein neues Auto... Wäre das gleiche Problem...


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Eichbaum
Beitrag 21.08.2005, 02:07
Beitrag #259


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Zitat (velo @ 21.08.2005, 02:02)
- Parken auf Gehwegen/Radwegen
- Unterschreiten des  seitlichen Sicherheitsabstands beim Überholen
- Unterschreiten des Sicherheitsabstands zum Vordermann
- Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit


Genauso überschreiten tagtäglich 90% oder mehr der Autofahrer die zulässige Höchstgeschwindigkeit, sei es auch nur 60 anstatt 50 zu fahren. Gerade letzteres ist doch schon dermaßen Usus, dass jemand der sich an die Höchsgeschwindigkeit hält als Verkehrshindernis betrachtet wird. Ein instituionalisierter Regelverstoß also. Daraus nun die Schlussfolgerung zu ziehen, dass 90% aller Autofahrer sich nicht an die Verkehrsregeln halten ist in letzter Konsequenz ebenso zutreffend wie trivial.

Desweiteren leuchtet es mir nicht ein, wie Du den Rolichtverstoß eines Radfahrers mit dem eines Autofahrers auf gleiche Stufe stellen willst.

Die "fetten" Anmerkungen sind von mir.

- Parken auf Gehwegen/Radwegen (stimmt is ne Krankheit der Autofahrer, Gehwege zwar seltener, aber Radwege...)
- Unterschreiten des seitlichen Sicherheitsabstands beim Überholen (sowas sind Ochsenköppe wink.gif )
- Unterschreiten des Sicherheitsabstands zum Vordermann (ja, das nervt tierisch - ich mags nicht, allso mach ich es auch nicht - machen innerorts aber auch motorisierte Zweiradfahrer gerne...)
- Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit (Auch ein Thema aber doch nicht ganz soo extrem, denn überhöhte Geschwindigkeit [im Unfallbericht] bedeutet nicht unbedingt eine Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit!)

Höchstgeschwindigkeit: Falsch! 90 % oder mehr der Autofahrer überschreiten nicht die zulässige Höchstgeschwindigkeit! Eher unterschreiten sie diese sogar! Ich gebe zu, um im verbrauchsgünstigsten Bereich (5. Gang) vorwärts zu kommen, fahre ich echte 53 km/h innerorts (Tacho 60, da 7 km/h Voreilung - geprüft), wenn es denn geht! Die meiste Zeit aber gondele ich hinter Fahrzeugen her die nach meinem Tacho 44-50 km/h fahren - was, wenn ich mal gnädig bin, in etwa echten 38-44 km/h entspricht.

Selbst auf der Autobahn (dort Limit 130) nutze ich das Wissen der Voreilung (da sind es schon 10 km/h bei Tacho 130) aus und fahre also mit Tacho 140. Die meiste Zeit überhole ich dabei allerdings PKWs - nur max. 10 % der anderen überholen mich!

Oder hast du einen Beweis für deine 90 %?

Rotlichtverstöße: Toller Vergleich, echt. Bei Auto/Motorradfahrern sind die "Dunkelgelb"-Verstöße (also direkt nach dem Umschalten der Ampel auf Rot) am Häufigsten. Einige Radfahrer fahren allerdings sogar bei "Knallrot" drüber (Rot schon mehrere Sekunden) - besonders gern bei Fußgängerampeln...

Und das ein Radler noch keinen Autofahrer (bei einem Verkehrsunfall - also nich erschossen wink.gif ) getötet hat, mag ich bezweifeln! Abgesehen davon das der Autofahrer ein Ausweichmanöver machen musste und dabei tödlich verunglückte, könnte er zu diesem Zeitpunkt auch als Radler oder Fußgänger unterwegs gewesen sein. Dass schon Radfahrer Fußgänger bei einem Unfall getötet hat, dürfte ja wohl niemand bezweifeln, aber es haben auch schon Radfahrer einen anderen Radfahrer bei einem Unfall getötet!

Ich möchte hier nicht weiter die Fronten verhärten, aber euch mal nachdenklich machen...


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Statistik ist: Wenn der Jäger einmal rechts und einmal links am Hasen vorbeischießt, ist der Hase im Durchschnitt tot.
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Eichbaum
Beitrag 21.08.2005, 02:14
Beitrag #260


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@Micky Maus
Zitat
Was hat die Versicherung mit Verbrennungsmaschine zu tun? Wenn du willst, kannst du mit einem einzigen Fahrrad in 10 Minuten 20.000€ Schaden anrichten. Von körperlichen Schädigungen anderer abgesehen.
Wenn eine Rad-Haftpflicht käme, würde der Radanteil bei der Privathaftpflicht rausfliegen, die würde günstiger werden...


20.000 €? Nur???

Nee! Jeder Verkehrsteilnehmer (ob Fußgänger, Radler oder Kfzler) könnte durch sein Fehlverhalten in sogar noch kürzerer Zeit einen Millionenschaden anrichten! Denk nur mal daran, das ein Tankwagen voller Benzin ausweichen muss und dabei in ein voll besetztes Kino rast!


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MickyMaus
Beitrag 21.08.2005, 02:23
Beitrag #261


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Naja, wir wollen es nicht übertreiben... Wenn so ein Tanklastzug in ein Kino rast, dann ist das eher die Ausnahme...

Wie ich velo mit seinen 90% verstanden habe, überschreiten diese 90% der Autofahrer "irgendwann mal am Tag" die Höchstgeschwindigkeit. Wie bereits geschrieben, würde ich die Zahl (auf alle Verstöße verteilt) ganz locker mal auf 100% aufrunden. Wer ist schon fehlerfrei? Vielleicht die, die am Sonntag mit dem Auto zum Bäcker fahren und da permanent langsamer fahren als erlaubt ist. Aber was war das gerade. Hatte der eben gerade nicht Vorfahrt? Naja egal. Ist ja nix passiert.
So oder so ähnlich passiert es jeden Tag. Ob Rad- oder Autofahrer oder Fußgänger. Keiner is perfekt.


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Janus
Beitrag 21.08.2005, 09:56
Beitrag #262


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Zitat (MickyMaus @ 21.08.2005, 02:54)
Aber dein Ausgangsproblem hab ich nich verstanden. Wieso musst du erstmal die Haltlinie überfahren?

Um den Anforderungsknopf für die Grünphase zu betätigen, der am Ampelmast angebracht ist, tippe ich mal.


~ Janus


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Regeln dienen dazu nachzudenken, bevor man sie bricht.
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Jan Georg
Beitrag 21.08.2005, 10:02
Beitrag #263


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Zitat (MickyMaus @ 21.08.2005, 02:54)
Zitat
Zahlenschlösser wären dann also Folge tabu, nunja daran soll es nicht scheitern.

Was haben Zahlenschlösser mit Fahrtenbüchern zu tun?

Muss man als Halter nicht entsprechend sicherstellen, dass keiner Zugriff auf sein Fahrzeug erlangen kann (bei Fahrtenbuch)? Dies wird in der Famile schwierig, wenn man man vorher die Nummern veröffentlicht hat, aber wie gesagt, daran muss es nicht scheitern.

Zitat
Zitat

Ein Rad gibt es schon oft für 50€

Klar, es gibt aber auch welche für 1000€. Wenn dann müssen wir mitteln. 500€ wäre wohl etwas hoch gegriffen. Aber 200€ pro Fahrrad im Schnitt als Wert ist denke ich angebracht.
Hier vom Durchschnittspreis auszugehen, ist insofern unangebracht, da diejenigen, die deutlich mehr Geld ausgeben keine Probleme mit den Unkosten kriegen sollten, aber die unter dem Schnitt schon.
Zitat
Zitat
Ich verfüge über eine Privathaftpflichversicherung, mich als Fahrradfahrer mitversichert.

Nicht jeder Radfahrer hat die.
Stimmt, die aber auch so nicht jeder andere Bürger. Eine Gefährdung anderer bedarf aber keines Fahrzeugs
Zitat
Zitat
Beim Fahrrad geht im Gegensatz zu Verbrennungsmaschinen quasi keine Gefahr durch die Maschine aus, warum sollte man diese Gefahr(welche eigentlich genau) versichern?

Was hat die Versicherung mit Verbrennungsmaschine zu tun?
Das
Zitat
Wenn du willst, kannst du mit einem einzigen Fahrrad in 10 Minuten 20.000€ Schaden anrichten. Von körperlichen Schädigungen anderer abgesehen.
Wenn eine Rad-Haftpflicht käme, würde der Radanteil bei der Privathaftpflicht rausfliegen, die würde günstiger werden...
Klar wenn ich will (leider auch wenn ich nicht will). Ich will mein Rad aber nicht als Waffe benutzen, im Übrigen würde die Fahrzeugversicherung dann auch nicht haften. Du lieferst was die Versicherungsargumente angeht nur welche für eine Haftpflichtpflichtversicherung.
Zitat
Zitat
Und in der Umgebung von Leuten, denen diese Kosten richtig weh tun, werden Räder häufig gestohlen, alle 1-3 Jahre ein anderes Rad ist realistisch.

Mal abgesehen davon, dass du hier Klischees breittrittst, kaufen sich andere Leute alle 1-3 Jahre ein neues Auto... Wäre das gleiche Problem...
Wer sich alle 1-3 Jahre ein neues Auto leistes hat üblicherweise kein Finanzproblem.
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Jan Georg
Beitrag 21.08.2005, 10:05
Beitrag #264


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Zitat (Janus @ 21.08.2005, 10:56)
Zitat (MickyMaus @ 21.08.2005, 02:54)
Aber dein Ausgangsproblem hab ich nich verstanden. Wieso musst du erstmal die Haltlinie überfahren?

Um den Anforderungsknopf für die Grünphase zu betätigen, der am Ampelmast angebracht ist, tippe ich mal.


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Richtig. Und ohne Anforderung an genau diesem Knopf bleibt die Fahrradampel auch rot.
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Arthur Dent
Beitrag 21.08.2005, 11:20
Beitrag #265


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Zitat (MickyMaus @ 20.08.2005, 21:40)
Dass du auf deiner Tour mehr Kfz-Verstöße als Radfahrer- und Fußgängerverstöße gesehen hast, hat grundlegende statistische Ursachen: Es waren wohl deutlich mehr Kfz als Fußgänger und Radfahrer unterwegs. In sofern auch nichts neues, daher auch klar.

das ist richtig. ich hab vielleicht 50 radfahrer und ca. 100 fußgänger gesehen, aber wohl wesentlich mehr KFZ.

Zitat
Dass du auf deiner Tour keine Radfahrer auf der Fahrbahn gezählt hast, die dort Verstöße begangen haben, wundert mich. Ich meine nicht die Radwegbenutzungspflicht. Ich meine riskante Fahrmanöver, Abstandsverletzungen, etc.
riskante fahrmanöver hab ich auf der tour gestern nicht bemerkt, obwohl ich so etwas grundsätzlich natürlich schon mal erlebt habe. aber auch hier wieder sowohl von radfahrern als auch KFZ-fahrern. auch riskantes verhalten von fußgängern erlebe ich regelmäßig.
beispielsweise wohnt schräg gegenüber von mir eine ältere dame, die mit ihrem hund öfter mal ohne zu schauen auf die fahrbahn schreitet. (es handelt sich dabei um eine der haupteinfallstrassen zur dortmunder city, verbindung von der B1/A40 zur city sowie vom vorort Hörde zur city und jeweils retour)
vor kürzerem sah ich sie, wie sie auf der linken der beiden stadteinwärtsführenden fahrstreifen gemächlich richtung innenstadt schlenderte und hinter ihr stauten sich die autos. sie ging ca. 50-100m auf der fahrbahn, ohne sich auch nur einmal umzuschauen. imho ist es nur eine frage der zeit, bis es die besagte dame "erwischt", wenn sie nicht aufmerksamer am straßenverkehr teilnimmt.

oder, das ist schon eine weile her, der vater mit seiner vielleicht 5-jährigen tochter an der hand, der mir schnurstracks vor's rad gelaufen ist. er betrat die fahrbahn, ohne vorher zu schauen und ich konnte nur durch scharfes bremsen gerade eben noch einen zusammenstoß verhindern.
als ich ihn fragte, warum er nicht geschaut hat, bevor er auf die fahrbahn trat, antwortete er uninteressiert, dass ich ja hätte klingeln können und ging ohne ein wort der entschuldigung weiter. das er sich und seine tochter unnötigerweise in gefahr gebracht hat, war ihm scheinbar überhaupt nicht klar. und nun? kennzeichen für fußgänger? wink.gif
(anm.: ja, ich hätte klingeln können, aber dann hätte ich mit der "klingelhand" nicht mehr die bremse betätigen können und die bremsleistung von nur einer bremse hätte aufgrund des kurzen abstands zum fußgänger nicht ausgereicht, ich hätte ihn also getroffen.)

was die abstandsverstöße angeht: jetzt wo du es sagst, fallen mir 2 begebenheiten ein.
1. wo ich die "abstandstfotos" gemacht hab, kam ein radfahrer vorbei, der zum gehweg einen seitenabstand von (geschätzt) höchstens 40-50cm einhielt. da zu der zeit keine fußgänger auf dem gehweg unterwegs waren, ist das jedoch imho vernachlässigbar.
2.) kurz bevor ich wieder zu ahuse ankam, fuhr auf der Saarlandstr. ein radfahrer vor mir, der zu den rechts geparkten KFZ vielleicht 60-80cm seitenabstand einhielt. ich weis nun nicht, ob das schon eine OWi ist, aber gefährlich ist das allemal.
radfahrer, die "zu weit links" gefahren sind, hab ich nicht gesehen. wobei die frage erlaubt sein muß: wann fährt ein radfahrer "zu weit links"?
eines der oben zitierten urteile verlangt vom radfahrer einen seitenabstand zum gehweg von 75-80cm. liegt nun schon ein verstoß vor, wenn der radfahrer nun stattdessen mit 90 oder 100cm seitenabstand fährt?

ach ja: und 2 kinder, die vielleicht 6 oder 7 jahre als waren hab ich gesehen, die auf der fahrbahn anstatt auf dem gehweg fuhren. der gehweg war allerdings ohnehin sehr schmal und zudem zugeparkt, die strasse ist eine wenig befahrene straße in einem wohngebiet ohne durchgangsverkehr (von meiner wenigkeit mal abgesehen).

Zitat
Ich vermute mal zu deinen Gunsten, dass du dich auf den Verkehr konzentrieren musstest und deshalb nicht alles gesehen hast. subjektive Wahrnehmung könnte auch ein Grund sein, will ich dir aber nicht unterstellen.
sicherlich ist meine wahrnehmung subjektiv, wie bei jedem andern auch. ich hab mir allerdings große mühe gegeben, auf der gestrigen tour möglichst objektiv zu beobachten.
auch hab ich sicherlich einige verkehrsverstöße nicht gesehen, da ich mich allein schon im eigenen interesse mehr auf meine eigene fahrerei konzentriert hab, als auf das, was die anderen machen. aber die verstöße, die ich dabei übersehen habe, beziehen sich sicherlich auch auf alle VT und nicht nur auf eine gruppe von VT.

Zitat
Meine Erfahrung (sowohl zu Fuß als auch zu Rad als auch im Pkw) sieht folgendermaßen aus:
Es gibt mehr Pkw-Fahrer, die sich (mehr oder weniger) an die Regeln halten. Klar auch einige Ausnahmen.
Es gibt mehr Radfahrer, die sich nicht an die Regeln halten. Regelkonforme Radler sind eher die Ausnahme.
und da möchte ich dir weiterhin wiedersprechen. ich glaube, wen man eine umfassende, relativierte statistik erstellen würde, würden alle gruppen von VT in ihrer gesamtheit etwa gleichgut (oder gleichschlecht, ganz wie man's sieht) abschneiden, lediglich die art der verstöße werden sich unterscheiden. fußgänger werden wohl selten die z.Hg überschreiten oder falsch "parken", KFZ-fahrer können nicht gegen die radwegebenutzungspflicht verstoßen etc.

Zitat
Wenn du deine Beobachtung (deine Einkaufsfahrt) objektivieren möchtest, kann ich gern 24 Stunden Videomaterial einer vollsignalisierten Kreuzung (plus gut und gerne 300m Streckenmaterial in alle Seitenstraßen) besorgen. Und dann zählen wir mal einfach nur eine Spitzenstunde.
Und dann wird das ganze statistisch korrekt ausgewertet, nämlich anteilsmäßig.
Ich gehe ganz stark davon aus, dass wir ganz andere Ergebnisse als deine Zählung bekommen.
meine beobachtungen von gestern sind weder objektiv noch repräsentativ, dessen bin ich mir bewusst, aber auch die beobachtung einer einzelnen kreuzung liefet kein objetives bild, sondern, genauso wie meine beobachtungen von gestern, nur einen schnappschuß mit einem ausschnitt des ganzen.

Zitat
Nicht jeder Autofahrer ist gleich ein Radlerhasser oder Radwegbefürworter oder was hier noch alles für Worte als Beleidigungen missbraucht wurden.
und nicht jeder radfahrer ist ein "radel-rambo" wink.gif

Zitat (MickyMaus @ 21.08.2005, 02:38)
Zitat (velo @ 21.08.2005, 02:02)
- Parken auf Gehwegen/Radwegen
- Unterschreiten des  seitlichen Sicherheitsabstands beim Überholen
- Unterschreiten des Sicherheitsabstands zum Vordermann
- Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit

1. tun in analoger Weise (Gehweg zuparken) auch Radfahrer, vielleicht nicht im gleichen Umfang
2. tun Radfahrer genauso oft*)
3. + 4. wird schwierig für Radfahrer

zu 1. bleibt aber zu sagen, das radfahrer ihre fahrräder legal auf dem gehweg abstellen dürfen:

Zitat
Die Straßenverkehrsordnung bietet keine Rechtsgrundlage, um das Abstellen von Fahrrädern im Gehwegbereich generell zu unterbinden. Die Stadt Lüneburg ordnete im September 1999 nach Umgestaltung des als Fußweg gewidmeten Vorplatzes des Lüneburger Bahnhofs für diesen Bereich ein eingeschränktes Haltverbot für eine Zone an. Zusätzlich wurde das Zusatzschild "auch Fahrräder" angebracht. Auf die hiergegen gerichtete Klage eines Radfahrers, der sein Fahrrad trotz des nahen, gebührenpflichtigen Fahrradparkhauses auch weiterhin auf dem Bahnhofsvorplatz abstellen will, hat das Verwaltungsgericht Lüneburg, dass durch diese Beschilderungen nicht das Abstellen von Fahrrädern auf Verkehrsflächen, die wie der Bahnhofsvorplatz der Fußgängernutzung vorbehalten sind, untersagt werden kann (VG Lüneburg, Az. 5 A 161 /01 vom 25. September 2002).
Das Urteil im Volltext
Die Berufung der Stadt Lüneburg wurde vom Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht zurückgewiesen. Das eingeschränkte Haltverbot verbiete - abgesehen von bestimmten Ausnahmen - (nur) das Halten auf der Fahrbahn über 3 Minuten. Die Erweiterung des Haltverbots auf eine Zone führt nicht dazu, dass das Halten nun auch auf Flächen, die nicht befahren werden dürfen, untersagt ist. Durch das Zusatzschild "auch Fahrräder" lässt sich eine Erstreckung des Haltverbots auf nur dem Fußgängerverkehr vorbehaltene Flächen ebenfalls nicht erreichen. Die Stadt ist nicht gehindert, im Einzelfall gegen ordnungswidriges Abstellen von Fahrrädern vorzugehen. Sie hat indes nach der Straßenverkehrsordnung keine Möglichkeit, das Abstellen der Fahrräder auf dem Bahnhofsvorplatz generell auch dann zu untersagen, wenn konkrete Behinderungen nicht auftreten.
Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat sich mit dieser Begründung seiner Entscheidung in wesentlichen Teilen orientiert an einer von ihm eingeholten Stellungnahme des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen vom April 2003 (OVG Niedersachsen, Az. 12 LB 68/03 vom 06.06.2003). Das Bundesverwaltungsgericht hat die Revision verworfen. Das Urteil des OVG ist damit rechtskräftig (BVerwG, Az. 3 C 29.03 vom 29.01.2004). das urteil im volltext

Zitat
Auch in Braunschweig hat sich das Verwaltungsgericht mit dem Fahrradparken in Fußgängerbereichen beschäftigt. In Abstimmung mit der Deutschen Bahn hatte die Stadt den Bahnhofsvorplatz als "Fußgängerzone" ausgewiesen. Weitere, nicht amtliche Zeichen wiesen darauf hin, dass das "Abstellen von Fahrrädern verboten" sei. Außerdem befindet sich auf dem Platz eine Fahrradabstellanlage. Daraufhin hatte die Stadt alle auf dem Bahnhofsvorplatz außerhalb der Abstellanlage geparkten 138 Fahrräder entfernt und dazu teilweise die Fahrradschlösser zerstört. Das Gericht entschied, dass Fahrräder in Fußgängerbereichen grundsätzlich abgestellt werden dürfen. Die Beschilderung auf dem Vorplatz des Hauptbahnhofs verbietet es daher nicht, Fahrräder auch außerhalb des gekennzeichneten Parkbereichs abzustellen. Eine Klage gegen die Stadt auf Schadensersatz hatte allerdings keinen Erfolg. Daraufhin ließ der Kläger in einer Feststellungsklage juristisch klären, ob ihm die straßenverkehrsrechtliche Regelung auf dem Bahnhofsvorplatz tatsächlich nicht erlaube, sein Fahrrad dort zu parken. Das Gericht stellte fest, dass nach der Straßenverkehrsordnung das Abstellen von Fahrrädern auf Gehwegen oder anderen Fußgängerflächen zulässig sei, wenn der Verkehr nicht behindert werde. Von abgestellten Fahrrädern gingen für Fußgänger in der Regel keine Gefahren aus. Ein Verbot ergebe sich auch nicht aus dem Verkehrszeichen "Fußgängerzone": Zwar sei der Bereich Fußgängern vorbehalten und dürfe nicht von anderen benutzt werden. Um eine Benutzung handele es sich aber nicht, wenn dort Fahrräder abgestellt würden. Die nicht amtlichen Verbotsschilder enthielten keine eigenständige Regelung: Sie gäben, heißt es, nur die Rechtsauffassung der Stadt wieder, wie sich das Verkehrsschild "Fußgängerbereich" aus ihrer Sicht auswirke. Bei der Entscheidungsfindung stützte sich das Gericht auch auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (VG Braunschweig, Az. 5 A 216/03).das urteil im volltext

fundstelle der urteile

Zitat
Über deine "Nettigkeiten" haben wir im anderen Thread ausgiebig diskutiert. Und wenn du dich erinnerst, habe ich mehr als einmal gesagt, dass in Sachen Radverkehrsanlagen in Deutschland Planungsnotstand herrscht. In sofern also auch klar.
die "nettigkeiten" hab ich (u.a.) für Eichbaum fotografiert.

Zitat (Eichbaum @ 20.08.2005, 21:45)
Zitat
Wodrüber ich mich aufregen kann, sind jedoch rücksichtslose Radfahrer. Die gibt es leider in großer Zahl.


Dem kann ich auch nur zustimmen!
rücksichtslose radfahrer regen mich nicht mehr oder weniger auf, als rücksichtslose fußgänger oder rücksichtslose KFZ-fahrer. die gibt's leider auch in großer zahl!

Zitat
Natürlich gibt es auch genügend idiotische Autofahrer, aber das Argument "Fußgänger und Radfahrer gefährden bei Verkehrsverstößen vor allem sich selbst" kann ich so nicht gelten lassen. Denn meistens bekommt der Autofahrer den schwarzen Peter, bzw. er wird sogar verletzt, von Motorradfahrern mal ganz zu schweigen...
es geht nicht um rechtfertigung, sondern um die relativierung des bildes vom rücksichtslosen radfahrer. dass radfahrer überproportional oft gegen verkehrsregeln verstoßen ist eine durch nichts belegte vermutung einiger, mehr nicht.

Zitat
- Parken auf Gehwegen/Radwegen (stimmt is ne Krankheit der Autofahrer, Gehwege zwar seltener, aber Radwege...)
wie ich schon mehrfach erwähnte, ist dass ilegale gehwegparken hier in Dortmund gang und gäbe. ich schätze mal, dass die regelmäsig beparkten gehwegstecken (an denen kein zeichen 315 angebracht ist) sich hier in Dortmund auf ca. 100 km addieren, möglicherweise auch mehr. mach einfach mal einen spaziergang durch eine beliebige wohngegend in Dortmund, ich bin sicher, du mußt gar nicht lange nach gehwegparkern suchen.
bei mir um die ecke ist eine fahrschule, die ihre fahrschüler regelmäßig dazu anhält, den fahrschulwagen auf dem gehweg zu parken. an der stelle dort wird nun gelegentlich auch mal kontrolliert, aber trotzdem parken immer wieder die selben fahrzeuge dort.

dass es in anderen städten anders aussieht, ist mir auch klar. ich hab als kind in der nachbarstadt Bochum gewohnt, dort ist die parksituation völlig anders, un als kind hab ich mich immer gewundert, warum man in Dortmund auf dem Bürgersteig parken darf und in Bochum auf der straße parken muß. gut, heute weis ich, dass man das in Dortmund auch nicht darf, es wird aber sehr häufig gemacht und oftmals hat das keine konsequenzen für die betreffenden KFZ-fahrer.
unter vielen Dortmunder autofahrern ist die ansicht verbreitet, das man grundsätzlich auf gehwegen parken darf.


um mal zur ausgangsfrage stellung zu nehmen: ich persönlich hätte kein problem mit einen fahrrad-kennzeichen, halte sie aber für überflüssig. konsequenterweise müsste man dann auch kennzeichen für fußgänger fordern.


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diomega
Beitrag 21.08.2005, 12:29
Beitrag #266


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@MickyMaus:

Zitat (MM)
Aber keine Unfallstatistik der Welt schlüsselt einen Fahrradunfall an einer Einmündung einer untergeordneten Straße danach auf, wer grün oder rot hatte...


Aber eine Unfallstatistik der Welt, die ich innerhalb der letzten Woche glaub ich schon 3-mal gepostet habe (inklusive meinem letzten Beitrag hier im Thread, den Du mit einem von Willi verwechselt hast), schlüsselt Kollisionen Rad vs. Auto nach Hauptverursacher auf.

Zitat (MM)
Demnach sind die Radfahrer zu einem nicht unerheblichen Teil an ihren eigenen Unfällen mit Schuld.


Dieser "nicht unerhebliche Teil" sind laut dieser Statistik ziemlich genau 30% der Fälle (Kfz-Rad). In 70% der Fälle trägt der Autofahrer die Hauptschuld.

...

Hier wird so viel über die Häufigkeit von StVO-Verstößen verschieder VT-Gruppen gestritten, obwohl sich m.E rein prinzipbedingt keine definitive Erkenntnis gewinnen lässt: Es gibt doch nicht einmal theoretisch irgendeine mögliche Form der Datenerhebung, die auf die Frage, ob Auto- oder Radfahrer häufiger gegen die StVO verstoßen, eine Antwort geben könnte: Zahlen aus der Verkehrsüberwachung helfen nicht, da die Überwachungsdichte für verschiedene VT-Gruppen ungleich ist. Und selbst wenn es einen Supercomputer gäbe, der sämtliche Schilder und Ampelphasen und Fahrbahnzustände etc. im Speicher hätte und an jedem Fahrzeug (Rad und Auto) Fahrtenschreiber, Abstandssensoren, GPS etc. eingebaut wären, die sämtliche Daten dieser Geräte stets in Echtzeit an den Supercomputer senden, der so für jedes Fahrzeug jeden Verstoß vom Fahren bei Rot über unangepasste Geschwindigeit in ünübersichtlchen Situationen oder bei nasser Fahrbahn etc. zählen könnte, ergäbe sich immernoch die Schwierigkeit, wie verschiedene Verstöße für den Vergleich zu bewerten sind. z.B: 50km weit mit 160km/h statt vorgeschriebener 120km/h gefahren vs. 5 Minuten im Halteverbot gestanden und anschließend noch bei Gelb beschleunigt um über eine Kreuzung zu kommen... Wäre das einfach als 1 Verstoß vs. 2 Verstöße zu werten? usw.

Wenn also selbst solch ein utopischer Versuchsaufbau offensichtlich nicht zu einer definitiven Erkenntins führen kann ist es m.E müßig bzw. ohne jede Aussagekraft, selbst zu beginnen, private Mini-Zählungen zu veranstalten.

Allerdings frage ich mich, ob die Frage nach der reinen Quantität von StVO-Verstößen überhaupt wirklich so interessant ist. Letzlich soll die StVO zur Vermeidung von Kollisionen von was auch immer mit was auch immer dienen. Sie existiert doch nicht um ihrer selbst Willen.

Das bedeutet m.E das die tatsächlich interessante Frage nicht die nach der bloßen Quantität von Verstößen ist. Auch nicht dann, wenn Qualität durch den (von vorneherein zum Scheitern verurteilten) Versuch eine Gewichtung nach Schwere eines Verstoßes miteinzubeziehen, versucht wird.

Die tatsächlich interessante Frage ist doch, welche Gruppe wieviele Verstöße begeht, die tatsächlich zu dem führen, was durch die Existenz der StVO vermieden werden soll: Unfälle. Vor allem solche mit Personenschaden.

Und hierzu gibt es die oben verlinkte, absolut aussagekräftige Statistik, die nunmal besagt, dass 2/3 solcher folgenbehafteten Verstöße in der Beziehung Kfz/Rad von Autofahren und 1/3 von Radfahrern begangen wird.


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Eichbaum
Beitrag 21.08.2005, 12:42
Beitrag #267


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Zitat
um mal zur ausgangsfrage stellung zu nehmen: ich persönlich hätte kein problem mit einen fahrrad-kennzeichen, halte sie aber für überflüssig. konsequenterweise müsste man dann auch kennzeichen für fußgänger fordern.

Es fehlen noch die Kennzeichen für die Hunde rofl1.gif

Und nicht jeder Radler ist ein Rambo, klar, sonst würde ich mich ja selbst damit reinlegen. dry.gif

"Rambos" (ulkich wie sich der Begriff nach dem Film so durchgesetzt hat rolleyes.gif) sind wohl doch auch eher nur diejenigen die mit dem Rad überall durchheizen, ohne Rücksicht auf Verluste - so nach dem Motto: Verkehrsverstöße im Sekundentakt. Gibts bei Kfzlern wohl auch, aber die haben dann bald einen grün/silbernen Schatten mit blauer Käseglocke auf dem Dach hinter sich police.gif

Um allerdings auf das Fehlverhalten von Radlern zurückzukommen. Also ich habe durchaus den Eindruck, dass im Verhältnis mehr Radfahrer gegen Regeln verstoßen als Kfzler: Denn das Fahren auf dem Gehweg (wohlgemerkt nicht das evtl. ausweichen müssen vom Radweg her) gehört hier zur Regelmäßigkeit, nicht anzeigen des Fahrtrichtungswechsel ist auch Standart*. Vorfahrtsverletzungen kommen auch sehr häufig vor - würden dies Kfzler so treiben, hätte ich fast jede Woche nen Chrash. Bedingt durch die geringe Breite des Rades hat es bisher mit dem Ausweichen geklappt - allerdings nicht mehr mit dem Sicherheitsabstand**.

Was das Parken von Fahrrädern auf dem Gehweg angeht: wo auch sonst? Nur genug Platz muss bleiben, damit noch ein Kinderwagen vorbeikommt.


* Ja, OK, viele Autofahrer wissen scheinbar auch nicht, was ein Blinker ist laugh2.gif

** Auch mal ne interessante Anmerkung: Könnte es sein, dass solche Pedalritter sich dann auch noch über den zu geringen Sicherheitsabstand es Autofahrer beschweren, obwohl sie eben die Vorfahrt missachtet haben? Sollten eher froh sein, dass sie nicht auf der Kühlerhaube oder im nächsten Blumenkübel gelandet sind...


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Statistik ist: Wenn der Jäger einmal rechts und einmal links am Hasen vorbeischießt, ist der Hase im Durchschnitt tot.
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Eichbaum
Beitrag 21.08.2005, 12:52
Beitrag #268


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@Diomega
Poste ich doch mal einen Auszug der Unfallstatistik 1998 (dein Link) hier rein:
Zitat
Von den 68 879 polizeilich registrierten Fahrradunfällen mit Personenschaden waren 13 % (9 145) Unfälle ohne Beteiligung eines weiteren Verkehrsteilnehmers. Bei 3,7 % (2 572) der Unfälle waren mindestens drei Verkehrsteilnehmer beteiligt und bei 83 % (57 162) gab es einen weiteren Unfallbeteiligten. Dabei war ein Pkw der häufigste Unfallgegner (76 % oder 43 419). Bei 6,6 % (3 766) der Unfälle war ein weiterer Fahrradfahrer und bei 6,0 % (3 415) der Unfälle ein Fußgänger beteiligt.

43 % aller unfallbeteiligten Fahrradfahrer wurden von der Polizei als Hauptschuldige am Zustandekommen des Unfalls eingestuft. Bei Unfällen mit Fußgängern war zu 65 % der Fahrradfahrer der Hauptverursacher. Bei Unfällen mit Pkw-Fahrern war der Fahrradfahrer zu 30 % und bei Unfällen mit Güterkraftfahrzeugen zu 27 % der Hauptverursacher des Unfalls.


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diomega
Beitrag 21.08.2005, 12:54
Beitrag #269


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Zitat (Eichbaum)
(wohlgemerkt nicht das evtl. ausweichen müssen vom Radweg her)


Es gibt kein "Ausweichen müssen" vom Radweg auf den Gehweg. Auf den Gehweg auszuweichen ist exakt genauso verboten, wie länger auf ihm zu fahren. Muss bei Benutzung eines Radwegs vor etwas soweit ausgewichen werden, dass der Radweg - egal wie kurzfristig - verlassen wird (und sei es auch nur das Heraussragen eines Lenkerendes über die Radwegbegrenzung hinaus), dann muss der Radfahrer auf die Fahrbahn wechseln. Handelt es sich um einen als benutzungspflichtig ausgeschilderten Radweg, so muss der Radfahrer wieder auf ihn zurückwechseln, sobald sich dafür eine gefahrlose Möglichkeit bietet. Meist also an der nächsten Einmündung.

Ist ein solches Hindernis im Verlauf eines Radwegs bereits auszumachen, bevor auf ihn aufgefahren wird, so ist dieser Radwegabschnitt nicht benutzbar. Handelt es sich um einen als benutzungspflichtig ausgeschilderten Radweg, so muss der Radfahrer auch hier dann erst (Hinter dem Hindernis) auf den Radweg auffahren, sobald sich dazu eine gefahrlose Möglichkeit bietet.

Gruß,
diomega


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MickyMaus
Beitrag 21.08.2005, 13:19
Beitrag #270


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@Arthur: Hab nie behauptet, dass jeder Radler ein Rambo ist.

@diomega: Sorry, wenn ich mal was vertauscht hab, war keine Absicht. Deine Statistik ist durchaus interessant... Deine Interpretation ist allerdings wieder sehr scheuklappenlastig:
Zitat
43 % aller unfallbeteiligten Fahrradfahrer wurden von der Polizei als Hauptschuldige am Zustandekommen des Unfalls eingestuft

Es geht ja nicht nur um Unfälle mit Kfz, sondern um Unfälle allgemein:
Zitat
Die tatsächlich interessante Frage ist doch, welche Gruppe wieviele Verstöße begeht, die tatsächlich zu dem führen, was durch die Existenz der StVO vermieden werden soll: Unfälle. Vor allem solche mit Personenschaden.

Wir nehmen jetzt mal eine hypothetische Verteilung an, der Einfachheit in Arthurs Beispiel:
100 Fußgänger
50 Radfahrer
500 Autos
=650 VT
=>15% Fußgänger
=>8% Radfahrer
=>77% Autos
Das ist viel zu niedrig angesetzt, würde eher 1000 Autos nehmen (dann wären es nur rund 4% Radfahrer), aber es reicht, um eine Aussage zu treffen:

Diese 8% (4%) Radfahrer verursachen 43% aller Unfälle. Das ist überproportional viel.


--------------------
Viele Grüße,
MM
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Arthur Dent
Beitrag 21.08.2005, 13:35
Beitrag #271


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Zitat (MickyMaus @ 21.08.2005, 14:19)
Diese 8% (4%) Radfahrer verursachen 43% aller Unfälle. Das ist überproportional viel.

uiui, ich hab ja auch schon statistiken verbogen, aber so...? think.gif
nicht 43% aller unfälle, sonder nur 43% der unfälle mit radfahrerbeteiligung. die unfälle KFZ/fußgänger und KFZ/KFZ sind damit nicht erfasst wink.gif


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diomega
Beitrag 21.08.2005, 13:36
Beitrag #272


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@MickyMaus:

Du hast die Statistik vollkommen missverstanden:

Sie sagt in keiner Weise etwas über den prozentualen Anteil von von Radfahrern verusachten Unfällen an einer Gesamtzahl von Unfällen aus. Betrachtet werden ausschließlich Unfälle mit Radfahrerbeteiligung. Und zwar separat nach Kfz-Rad und Rad-Fußgänger und führt für diese Betrachtungen jeweils auf, wer Hauptverursacher der beiden gewesen ist. Dieses Hauptverursacherverhältnis beträgt bei Unfällen PKW/Rad 70% zu 30%, bei Unfällen LKW/Rad 73% zu 27% und bei Unfällen Rad/Fußgänger 65% zu 35%.

Irgendwelche Anteile am Gesamtverkehrsaufkommen, sind für diese Aussagen vollkommen unerheblich und Deine Folgerung "8% (4%) Radfahrer verursachen 43% aller Unfälle" ist schlicht und ergreifend falsch. In etwa genausogut - nämlich gar nicht - könnte man aus der Statistik herauslesen, dass 7% aller Eichhörnchen lieber Pfirsich- als Bananensaft trinken wink.gif

Gruß,
diomega


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Arthur Dent
Beitrag 21.08.2005, 13:43
Beitrag #273


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Zitat (diomega @ 21.08.2005, 14:36)
In etwa genausogut - nämlich gar nicht - könnte man aus der Statistik herauslesen, dass 7% aller Eichhörnchen lieber Pfirsich- als Bananensaft trinken wink.gif

das kann man ja ganz einfach überprüfen, ich stell einfach mal jeweils ein becher pfirsich- und einen becher bananensaft auf den balkon...mal 'ne abwechslung zu dem üblichen schälchen wasser, welches da sonst für die hörner steht...



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velo
Beitrag 21.08.2005, 13:46
Beitrag #274


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Zitat (MickyMaus @ 21.08.2005, 14:19)
Diese 8% (4%) Radfahrer verursachen 43% aller Unfälle. Das ist überproportional viel.


Ja tatsächlich beindruckend!

Aber bist Du sicher, dass Deine Berechnung den eisernen Gesetzen der Logik folgt? whistling.gif *nurmalsoanmerk*


[Edit] Mist, zu spät dran cool.gif [/edit]


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§2Abs.6StVO: Autofahrer dürfen einzeln in zweispurigen Fahrzeugen fahren, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird. ;)
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MickyMaus
Beitrag 21.08.2005, 13:46
Beitrag #275


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Schon wieder die Goldwaage, wenn es keine anderen Argumente mehr gibt. Gut, dann formuliere ich korrekt:

Trotz geringerer VT-Zahl seitens der Radfahrer verursachen sie überproportional viele Unfälle am Gesamtaufkommen der Unfälle mit Radfahrerbeteiligung.

Oder mit anderen Worten: An etwas weniger als der Hälfte der Unfälle mit Fahrradbeteiligung sind die Radfahrer Schuld.


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Viele Grüße,
MM
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diomega
Beitrag 21.08.2005, 13:54
Beitrag #276


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Zitat (MickyMaus @ 21.08.2005, 14:46)
Trotz geringerer VT-Zahl seitens der Radfahrer verursachen sie überproportional viele Unfälle am Gesamtaufkommen der Unfälle mit Radfahrerbeteiligung.


Genauso falsch, wie der erste Versuch.

Zitat (MickyMaus @ 21.08.2005, 14:46)
An etwas weniger als der Hälfte der Unfälle mit Fahrradbeteiligung sind die Radfahrer Schuld.


Korrekt.

Und nach Unfallbeteiligten differenziert:

Autofahrer sind mehr als doppelt so oft wie Radfahrer bei Unfällen zwischen Kfz und Fahrrad Hauptverursacher.

Radfahrer sind etwas weniger als doppelt so oft wie Fußgänger bei Unfällen zwischen Radfahrer und Fußgänger Hauptverursacher.

Sprich: Bezüglich eigenem Verhalten in Bezug auf Konfliktsituationen Kfz/Rad müssen sich eindeutig Autofahrer zunächst an die eigene Nase fassen.

Bezüglich eigenem Verhalten in Bezug auf Konfliktsituationen Rad/Fußgänger müssen sich fast genauso eindeutig die Radfahrer zunächst an die eigene Nase fassen.

Gruß,
diomega


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Jan Georg
Beitrag 21.08.2005, 13:57
Beitrag #277


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Ich meine auch, dass MickyMauss Aussage qualitativ durchaus so richtig ist.
Bewußte Fahrradfahrer sind aber nicht das Problem sondern diejenigen, die unbewußt fahren. Wenn man einfach nur öfter prüfen würde, ob ein Rad StVZO konform ist, wäre meiner Meinung nach eine Menge erreicht, denn so wird schonmal ein wenig filtriert. Dies ist aber bei mir seit über 12 Jahren nicht mehr passiert. Okay viele Ü50-Bürgersteigrowdies würde man damit nicht erwischen, ...

Der Beitrag wurde von Jan Georg bearbeitet: 21.08.2005, 14:00
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diomega
Beitrag 21.08.2005, 14:04
Beitrag #278


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Zitat (Jan Georg @ 21.08.2005, 14:57)
Ich meine auch, dass MickyMauss Aussage qualitativ durchaus so richtig ist.

Welche Aussage meinst Du? (ein Zitat wäre hilfreich) Und meinst Du mit "richtig", dass Du es (was?) auch so einschätzen würdest, oder dass sich MMs Aussage (welche?) so aus der von mir geposteten Statistik ableiten lässt?

Gruß,
diomega


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MickyMaus
Beitrag 21.08.2005, 14:04
Beitrag #279


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Die erster Aussage war in sofern fehlerhaft, da das Wort "gesamt" sich nicht auf die Gesamtheit im Verkehr bezieht sondern auf die Gesamtheit der Radverkehrsunfälle.
Die zweite Aussage ist jedoch sachlich korrekt.

Deine detaillierten Ausführungen sind sicherlich auch korrekt, aber nicht das, wodrauf ich hinaus wollte.


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chuchichäschtli
Beitrag 21.08.2005, 14:05
Beitrag #280


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Zitat (Jan Georg @ 21.08.2005, 14:57)
Wenn man einfach nur öfter prüfen würde, ob ein Rad StVZO konform ist, wäre meiner Meinung nach eine Menge erreicht, denn so wird schonmal ein wenig filtriert.

Hallo Jan Georg,

Genau dies war bei uns bei der Nummernpflicht erfüllt.

Seit der Vignettenpflicht leider auch nicht mehr.

Gruss - chuchichäschtli


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Arthur Dent
Beitrag 21.08.2005, 14:16
Beitrag #281


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Zitat (Jan Georg @ 21.08.2005, 14:57)
Wenn man einfach nur öfter prüfen würde, ob ein Rad StVZO konform ist, wäre meiner Meinung nach eine Menge erreicht, denn so wird schonmal ein wenig filtriert.

zustimmung. im herbst fänd ich "Licht-aktionen", und zwar in dieser art,sehr schön. (ich beobachte in letzter zeit abends bzw. nachts immer häufiger unbeleuchtete radfahrer, die mich ziemlich "komisch" anschauen, weil ich mit licht fahre. - jedenfalls kommt es mir so vor.)

ich bin 2 mal kontrolliert worden (in nun über 25 jahren, in denen ich radfahrer bin). einmal, als ich ca. 14 war, da wollten die police.gif aber nur die rahmennummer sehen, wegen fahrraddiebstählen (würde mich freuen, wenn das öfter mal passieren würde!). und ein 2. mal etwa 2 jahre später auf einer radwanderung von Unna nach Schloß-Holte Stuckenbrock. die jungs haben mein rücklicht nicht gefunden, weil ich es nicht am schutzblech, sondern an der sattelstrebe befestigt hatte...deshalb mußte ich mit dem finger draufzeigen, damit sie es auch sahen... laugh2.gif

mein persönliches motto: bremse muß, licht muß, alles andere kann! wink.gif


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diomega
Beitrag 21.08.2005, 14:17
Beitrag #282


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@MickyMaus:

Zitat (MickyMaus @ 21.08.2005, 15:04)
Die erster Aussage war in sofern fehlerhaft, da das Wort "gesamt" sich nicht auf die Gesamtheit im Verkehr bezieht sondern auf die Gesamtheit der Radverkehrsunfälle.
Die zweite Aussage ist jedoch sachlich korrekt.

Deine detaillierten Ausführungen sind sicherlich auch korrekt, aber nicht das, wodrauf ich hinaus wollte.

Ich für meinen Teil wollte allerdings darauf hinaus, festzustellen, dass Autofahrer relativ häufiger Unfälle mit Radfahrerbeteiligung und Personenschaden verursachen, als Radfahrer solche mit Kfz-Beteiligung. Sprich: bei solchen Unfällen häufiger folgebewehrt gegen die StVO verstoßen als Radfahrer.

Und darauf hinaus, das selbst in der Gesamtheit aller Unfälle mit Radfahrerbeteiligung, Radfahrer in Bezug auf folgebewehrte StVO-Verstöße leicht StVO-konformer abschneiden, als ihre Unfallgegener.

Ebenso wollte ich darauf hinaus, dass Radfahrer in Bezug auf Ihr Verhalten gegenüber Fußgängern noch einiges zu lernen haben.

Und ich wollte darauf hinaus, dass ich für jemanden, der aus Fußgängersicht über rücksichtsloses Verhalten von Radfahrern klagt, das allergrößte Verständnis habe. Angesichts der unumstößlichen Zahlen aber kaum Verständnis für denjenigen, der dies aus Autofahrersicht tut.

Und worauf wolltest Du hinaus? Und was hältst Du von den Aussagen, auf die ich hinaus wollte?

Gruß,
diomega


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velo
Beitrag 21.08.2005, 14:26
Beitrag #283


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Zitat (Arthur Dent @ 21.08.2005, 15:16)
(ich beobachte in letzter zeit abends bzw. nachts immer häufiger unbeleuchtete radfahrer, die mich ziemlich "komisch" anschauen, weil ich mit licht fahre. - jedenfalls kommt es mir so vor.)

Jetzt wo Du es sagst... Das mit dem komisch angucken ist mir auch schon aufgefallen, ich dachte schon ich wäre paranoid smile.gif


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Jan Georg
Beitrag 21.08.2005, 14:27
Beitrag #284


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Zitat (diomega @ 21.08.2005, 15:04)
Zitat (Jan Georg @ 21.08.2005, 14:57)
Ich meine auch, dass MickyMauss Aussage qualitativ durchaus so richtig ist.

Welche Aussage meinst Du? (ein Zitat wäre hilfreich) Und meinst Du mit "richtig", dass Du es (was?) auch so einschätzen würdest, oder dass sich MMs Aussage (welche?) so aus der von mir geposteten Statistik ableiten lässt?

Gruß,
diomega

Entschuldigung, da habe ich zu uneindeutig geschrieben.
Die Aussage, dass man anhand der Statistik über die Verteilung der Verursacher von Unfällen mit Radlerbeteiligung, in Verbindung mit relativ (zu Autos) wenig Radlern auf eine Überproportional hoche Verursacherquote von Radlern schließen kann, halte ich für richtig.

Quantitav vollkommen falsch ist dieses, verdeutlicht aber den Effekt:
100 Auto-Rad Unfälle, 70% Autofahrer der Verursacher 30% Radler, 7000 Autofahrer (alternativ und wohl korrekter Autokilometerauf Mischstrecken) 600 Radler (auch hier besser über Kilometer). Dann hat 1% der Autofahrer einen Unfall mit einem Radler verursacht, aber 5% der Radler einen Unfall mit einem Auto.
Wie gesagt die Zahlen sind falsch, aber die Tendez ist sicherlich richtig.

Auch richtig ist folgende Aussage: Ein einzelner Radler wird von Autos stärker gefährdet (nicht vom einzelnen KfZ), als einzelner Autofahrer von Radlern.
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Eichbaum
Beitrag 21.08.2005, 14:28
Beitrag #285


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Zitat (diomega @ 21.08.2005, 13:54)
Zitat (Eichbaum)
(wohlgemerkt nicht das evtl. ausweichen müssen vom Radweg her)


Es gibt kein "Ausweichen müssen" vom Radweg auf den Gehweg. Auf den Gehweg auszuweichen ist exakt genauso verboten, wie länger auf ihm zu fahren.

Korrekt @diomega, er müsste absteigen. Das wechseln auf die Fahrbahn ist auch nicht immer möglich (z. B. Hecke im Weg).


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Eichbaum
Beitrag 21.08.2005, 14:31
Beitrag #286


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Zitat
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@ Artur dent
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MickyMaus
Beitrag 21.08.2005, 14:33
Beitrag #287


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Zitat (Arthur Dent @ 21.08.2005, 15:16)
mein persönliches motto: bremse muß, licht muß, alles andere kann! wink.gif

Völlig richtig. Und Jan Georg hat es auch richtig gesagt: Häufigere Kontrollen würden einem Großteil der vorherrschenden Mängel abhelfen. Weiterhin sehe ich das auch als Zeichen für die Radfahrer: Passt auf, wir nehmen euch ernst...
Und das ist leider heutzutage in der Bürokratie untergegangen. Wenn ich das Beispiel mit dem Radfahrertaster lesen, für den die Haltlinie erstmal überfahren werden muss, dann frag ich mich, ob der Planer mit dem Klammerbeutel gepudert wurde. Denn es geht auch anders... Muss mal schaun, ob ich ein Foto davon machen kann. Ist zwar nicht exakt die Lösung für das angesprochene Problem, aber kann dafür verwendet werden: Ist einfach ein auf die halbe Höhe gekappter Ampelmast mit Anforderungstaster, der auch direkt an den Radweg gestellt werden kann. Nur blöd, dass man da jetzt wieder gegen fahren kann. Muss halt entsprechend gesichert werden...

@diomega:
Du bringst es auf den Punkt:
Zitat
Sprich: bei solchen Unfällen häufiger folgebewehrt gegen die StVO verstoßen als Radfahrer.

Wie viele Radfahrer rot missachten und es nicht zum Unfall kommt, wird in keiner Statisik aufgenommen, weil der Radler schnell über alle Berge ist und der Autofahrer sich nur ärgern kann.
Wie viele Autos Radlern die Vorfahrt nehmen und es nicht zum Unfall kommt, kann statistisch erhoben werden, da der Radler den Autofahrer anzeigen kann. Allein die Auswertung der Anzeigen könnte schon statistisch erfolgen. Wir gehen mal davon aus, dass Radler Autofahrer nicht aus Spaß anzeigen...

Wie gesagt: Deine Aussagen sind korrekt, und ich denke, das (einige) Radfahrer noch einiges zu lernen haben.

Meine Aussage geht weg von Schuldzuschreibungen: Radfahrer bringen sich durch StVO-widriges Verhalten (Rote Ampeln, Vorfahrt, riskante Fahrmanöver, nicht angezeigte Fahrtrichtung, kein Licht etc. - von der Radwegbenutzungspflicht will ich hier gar nicht anfangen) selbst fast genauso oft in gefährliche Situationen, wie dies andere Fahrzeuge tun. Und diese masochistische Verhaltensweise kann ich nicht verstehen.


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MickyMaus
Beitrag 21.08.2005, 14:37
Beitrag #288


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Zitat (Jan Georg @ 21.08.2005, 15:27)
Auch richtig ist folgende Aussage: Ein einzelner Radler wird von Autos stärker gefährdet (nicht vom einzelnen KfZ), als einzelner Autofahrer von Radlern.

Wie oft soll diese Selbstverständlichkeit denn hier noch breitgetreten werden. Klar dass ein Autofahrer im Auto sicherer ist als ein Radler ohne Knautschzone. Nur solche ausgelutschten Argumente lassen sich nicht zur Fundamentierung von irgendeiner Aussage nutzen.


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diomega
Beitrag 21.08.2005, 14:37
Beitrag #289


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@janGeorg:

OK. Dann muss ich Dir auch widersprechen.

Für mich ist eigentlich offensichtlich, dass prozentuale Anteile der verschiedenen VT-Gruppen für die Verursacher-Statistik ohne jeden Belang ist und auch nicht logisch sinnvoll eingebunden werden kann:

Es ist ganz egal, wieviele Rad- und Autofahrer im Jahr einer solchen Erhebung unterwegs waren. Es gibt eine bestimmte Anzahl von Unfällen Kfz/Rad. Und bei jedem dieser Unfälle ist einer der beiden der Hauptverursacher, weil er den laut der jeweiligen Rechtsprechung (schwerwiegenderen) Verstoß begangen hat. Diesen (schwerwiegenderen) StVo-Verstoß begehen bei 70% dieser PKW-Rad-Unfälle die PKW-Fahrer und bei 30% die Radfahrer. Daran würde sich nach den Gesetzen der Logik nie etwas allein dadurch ändern, dass sich die Anteile der beiden Fahrzeugarten am Gesamtverkehrsaufkommen verschieben. Diese Anteile sind daher für die konkrete Statistik vollkommen irrelevant und lassen sich mit ihr auch nicht sinnvoll verknüpfen.

Gruß,
diomega


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diomega
Beitrag 21.08.2005, 14:47
Beitrag #290


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Zitat (MickyMaus @ 21.08.2005, 15:33)
Radfahrer bringen sich durch StVO-widriges Verhalten (Rote Ampeln, Vorfahrt, riskante Fahrmanöver, nicht angezeigte Fahrtrichtung, kein Licht etc. - von der Radwegbenutzungspflicht will ich hier gar nicht anfangen) selbst fast genauso oft in gefährliche Situationen, wie dies andere Fahrzeuge tun.

Wenn man den vielleicht etwas gewagten Schritt tut und von der Zahl der durch Radfahrer verursachten tatsächlichen Unfälle Kfz/Rad auf die Zahl der tatsächlich gefährlichen Situationen Kfz/Rad, in die sich Radfahrer schuldhaft (StVO-Verstoß) bringen, hochrechnet, dann bringen sich Radfahrer nicht "fast genauso oft" sondern irgendwo zwischen halb so oft und ein Drittel so oft durch StVO-Verstöße in Gefahr, wie andere Fahrzeuge.

Gruß,
diomega


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MickyMaus
Beitrag 21.08.2005, 14:57
Beitrag #291


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Die Anteile 70/30 würden sich nicht ändern, wohl aber das absolute Verhältnis 53/47. Wenn mehr Pkw unterwegs sind, ändern sich auch absolute Unfallzahlen (obwohl das Verhältnis nach wie vor 7:3 lautet). Die absoluten Unfallzahlen wurden bei steigenden Pkw-Zahlen (und gleich bleibenden anderen VT) einen sinkenden Unfallanteil der Radler am Gesamtaufkommen der Radlerunfälle bedeuten. Tut es aber rechnerisch nicht.


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Arthur Dent
Beitrag 21.08.2005, 14:58
Beitrag #292


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Zitat (Eichbaum @ 21.08.2005, 15:31)
@ Artur dent
Na dann fahr mal ohne Sattel oder gar Lenker wink.gif  rofl1.gif

was sagte der kanibale, nachdem er den Zirkus-Clown verspeist hatte? "schmeckt aber komisch!" wavey.gif laugh2.gif


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MickyMaus
Beitrag 21.08.2005, 15:02
Beitrag #293


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Zitat (diomega @ 21.08.2005, 15:47)
Wenn man den vielleicht etwas gewagten Schritt tut und von der Zahl der durch Radfahrer verursachten tatsächlichen Unfälle Kfz/Rad auf die Zahl der tatsächlich gefährlichen Situationen Kfz/Rad, in die sich Radfahrer schuldhaft (StVO-Verstoß) bringen, hochrechnet, dann bringen sich Radfahrer nicht "fast genauso oft" sondern irgendwo zwischen halb so oft und ein Drittel so oft durch StVO-Verstöße in Gefahr, wie andere Fahrzeuge.

In der Tat relativ gewagt. Weil eine Hochrechnung im Normalfall eine einfach Skalierung ist. Wenn du mit Funktionen rechnest (so dass du am Ende andere Verhältnisse rauskriegst - im Übrigen halte ich Anteile von 25 bis 33% nicht für richtig), dann musst du diese Funktionen genau kennen. Und das ist denke ich nicht der Fall.


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Janus
Beitrag 21.08.2005, 15:04
Beitrag #294


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Zitat (Eichbaum @ 21.08.2005, 15:28)
Das wechseln auf die Fahrbahn ist auch nicht immer möglich (z. B. Hecke im Weg).

Richtig.

Dank der Qualität der Radwege hier in der Gegend und der Häufigkeit der Blockade derselben bin ich mittlerweile fast soweit, Radwege, von denen ich nicht jederzeit innerhalb der Sichtweite auf die Fahrbahn wechseln kann (sofern sie nicht völlig abseits von Straßen verlaufen), grundsätzlich nicht zu benutzen, weil man ständig damit rechnen muss, dass ein Radweg irgendwann in seinem Verlauf mal unbenutzbar wird.


~ Janus


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diomega
Beitrag 21.08.2005, 15:07
Beitrag #295


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@MickyMaus:

Mit den 25-33% meinte ich schlicht die 30% Prozent aus der Unfallverursacherstatistik. Also eine reine Skalierung auf Grund der Annahme, dass einem Unfall, eine relativ gleichbleibende Zahl von Fast-Unfällen - also tatsächlich gefährlichen Situationen gegenüber steht, und das sich auch das Verursacherverhältnis in Bezug auf die tatsächlich gefährliche Situation eigentlich nicht sonderlich vom Verursacherverhältnis bei tatsächlichen Unfällen unterscheiden dürfte.

Die Formulierung "zwischen halb so oft und einem Drittel so oft" hielt ich nur für anschaulicher als "30%".

Gruß,
diomega


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MickyMaus
Beitrag 21.08.2005, 15:14
Beitrag #296


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Zitat (Janus @ 21.08.2005, 16:04)
grundsätzlich nicht zu benutzen, weil man ständig damit rechnen muss, dass ein Radweg irgendwann in seinem Verlauf mal unbenutzbar wird.

Ohne dir nahe treten zu wollen, da ich das Verhalten durchaus verstehen kann: Das ist keine sinnfällige Auslegung der Zumutbarkeit von Radwegen.
Bei klaren Behinderungen auf dem Radweg ist der Wegfall der Radwegbenutzungspflicht klar. Bei der hypothetischen Annahme der Behinderungen nicht. Und das ist genau das, was ich die ganze Zeit erzähle: Eine Wahlfreiheit bei der Radwegbenutzungspflicht besteht nicht, sonst wäre es keine Pflicht mehr. Und solch ein Verhalten ist definitv StVO-widrig. Du hast gerade ein Eigentor geschossen. Denn du missachtest laut eigener Aussage die StVO, "wann es dir passt".


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Viele Grüße,
MM
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MickyMaus
Beitrag 21.08.2005, 15:23
Beitrag #297


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Zitat (diomega @ 21.08.2005, 16:07)
@MickyMaus:

Mit den 25-33% meinte ich schlicht die 30% Prozent aus der Unfallverursacherstatistik. Also eine reine Skalierung auf Grund der Annahme, dass einem Unfall, eine relativ gleichbleibende Zahl von Fast-Unfällen - also tatsächlich gefährlichen Situationen gegenüber steht, und das sich auch das Verursacherverhältnis in Bezug auf die tatsächlich gefährliche Situation eigentlich nicht sonderlich vom Verursacherverhältnis bei tatsächlichen Unfällen unterscheiden dürfte.

Die Formulierung "zwischen halb so oft und einem Drittel so oft" hielt ich nur für anschaulicher als "30%".

Gruß,
diomega

Du kannst doch nicht absolute Zahlen mit relativen Anteilen davon hochrechnen blink.gif
Wenn du die Konzentration auf die Begegnung Pkw-Rad erhalten willst, dann nimm ganz einfach den 70:30 Anteil. Aber das hat nichts mit einer Rechnung zu tun.

Je nachdem, was man als Ergebnis bei dieser Statistik herausbekommen möchte, kann man natürlich andere Rechnungen anstellen.
Eins bleibt festzuhalten: Radfahrer ziehen im Zweifel den Kürzeren und Radfahrer müssen noch eine Menge lernen. Genauso müssen Autofahrer noch eine Menge über Radfahrer lernen.
Ich denke, eine Abschließende Bewertung über die Gefährdungsverteilung ist lediglich möglich, wenn neben den passierten Unfällen auch die Beinaheunfälle sowie die völlig folgenlosen Verstöße erfasst würden. Und das meinte ich mit "keine Statistik der Welt".


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Viele Grüße,
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Eichbaum
Beitrag 21.08.2005, 15:24
Beitrag #298


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Zitat (Janus @ 21.08.2005, 16:04)
Zitat (Eichbaum @ 21.08.2005, 15:28)
Das wechseln auf die Fahrbahn ist auch nicht immer möglich (z. B. Hecke im Weg).

Richtig.

Dank der Qualität der Radwege hier in der Gegend und der Häufigkeit der Blockade derselben bin ich mittlerweile fast soweit, Radwege, von denen ich nicht jederzeit innerhalb der Sichtweite auf die Fahrbahn wechseln kann (sofern sie nicht völlig abseits von Straßen verlaufen), grundsätzlich nicht zu benutzen, weil man ständig damit rechnen muss, dass ein Radweg irgendwann in seinem Verlauf mal unbenutzbar wird.


~ Janus

Ok, aber was machst du, wenn du dann auf der Straße angehalten wirst und zur Kasse gebeten wirst?


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Janus
Beitrag 21.08.2005, 15:35
Beitrag #299


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@ MickyMaus: Du hast das entscheidende Wörtchen "fast" übersehen bzw. den Teil aus dem Zitat gekürzt. Und ich weiß, dass dieses Verhalten nicht StVO-konform wäre. Das ist zwar nicht der Grund, warum ich es nicht tue, aber nichtsdestotrotz benutze ich solche Radwege... wenn sie nicht aus anderen Gründen ausscheiden (keine Aussage über Häufigkeiten diesbezüglich).

@ Eichbaum: Erstmal versuchen, den Beamten zu überzeugen bzw. mich rauszureden (wie die meisten anderen Verkehrsteilnehmer auch, wenn sie mal in flagranti erwischt werden wink.gif). Falls das nichts hilft, muss ich halt zahlen. Das Risiko ist mir das schnelle und sichere Vorankommen wert, ganz ähnlich wie viele Autofahrern (auch mich) das Risiko eines Bußgeldbescheids nicht daran hindert, die berühmten +20 zu fahren.


~ Janus


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Eichbaum
Beitrag 21.08.2005, 15:56
Beitrag #300


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@Janus
Falsch, bei +20 km kostet es "nur" 35,- € Verwarnungsgeld. tongue.gif wavey.gif

Nuja ICH fahr nicht so schnell. Nutze nur die "Nichtblitzzone" etwas aus wink.gif . Mein letztes Ticket überhaupt war so 2001 mit 36 km/h inner 30er Zone. Und das noch mit dem Kurierfahrzeug - kommt davon wenn man träumt... whistling.gif

Ein Kollege von mir hat es geschafft innerhalb von 3 Monaten 14 Punkte in Flensburg einzufahren. Dabei hatten wir gar keinen Zeitdruck vom Boss... think.gif


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