Wichtige/interessante Meldungen, Aktuelles und Wissenswertes! |
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23.08.2005, 19:29
Beitrag
#1
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 4972 Beigetreten: 13.08.2004 Mitglieds-Nr.: 4923 |
Egal, ob Gesetzesänderungen, Pressemitteilungen, Infos von sonstigen Institutionen, etc. ! Bedenkt dabei aber bitte, ob zu dieser Meldung nicht schon ein Thread besteht, dann wäre diese natürlich im Thread besser aufgehoben! Als Themen-Moderator behalte ich mir vor die entsprechenden Meldungen in einen Thread unkommentiert zu verschieben, bzw. aus dieser Meldung einen neuen Thread zu eröffnen. Die aktuellen Meldungen werden nicht automatisch nach einer bestimmten Zeit, sondern nach Meinung der Moderation manuell gelöscht! -------------------- Locker bleiben, gaaaaaanz locker !
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02.03.2007, 08:52
Beitrag
#2
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 4972 Beigetreten: 13.08.2004 Mitglieds-Nr.: 4923 |
Sozialvorschriften in der Schweiz nach dem 11. April 2007
In den EU-Mitgliedsstaaten treten am 11.04.07 die in der VO (EG) Nr. 561/2006 geregelten Sozialvorschriften in Kraft. In dieser Neuregelung ist jedoch ein Fehler enthalten. Artikel 2 Absatz 2b der Verordnung nennt neben den EU- und EWR-Staaten explizit auch die Schweiz als Geltungsbereich der VO. Dies ist nach Aussage des schweizerischen Bundesamtes für Verkehr (BAV) falsch. Für die Schweiz gilt weiterhin das AETR. -------------------- Locker bleiben, gaaaaaanz locker !
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Gast_buerger_* |
16.04.2007, 15:14
Beitrag
#3
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Guests |
Gesetzesänderung des ArbZG §21a
Es wurde am 11.04.2007 die Verordnung (EWG) Nr. 3820/85“ durch die Verordnung (EG) Nr. 561/2006“ im ArbZG ersetzt und ist seit dem inkraft. Nachzulesen ist das komplette neue Gesetz in unseren FAQ ArbZG §21a |
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Gast_buerger_* |
21.04.2007, 17:56
Beitrag
#4
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Für Transporte nach Italien Arbeitsvertrag oder Lohnzettel nachweiß.
Bei Straßenkontrollen in Italien müssen alle Ausländischen LKW Fahrer nachweise über ihr Arbeitsverhältnis haben. Quelle: Arbeitsgemeinschaft Internationaler Straßenverkehrsunternehmer Österreichs (AISÖ) Zitat Die AHSt. Mailand hat uns über folgenden Umstand informiert:
Ein ausländischer Lenker muss bei einer Straßenkontrolle in Italien auch das Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitgeber nachweisen. Dies wird jedoch grundsätzlich, lt. Auskunft der AHSt., sehr unbürokratisch gehandhabt. Der LKW Lenker muss nämlich entweder eine Kopie des Arbeitsvertrages oder einen Lohnstreifen mitführen. Die auf diesen Dokumenten aufscheinenden Unternehmensdaten müssen mit jenen des Besitzers des Fahrzeugbriefes übereinstimmen. Dies reicht der Straßenpolizei aus, um das Arbeitsverhältnis des LKW- Lenkers mit dem Unternehmen, in dessen Besitz sich der LKW befindet, zu überprüfen. Laut Auskunft von Herrn Kommissar Erlacher, Straßenpolizei Bozen, reicht eine einfache Kopie dieser Dokumente aus, um Diskussionen zu vermeiden empfiehlt die AHSt. Mailand jedoch einen originalen Lohnstreifen mitzuführen. |
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15.07.2007, 11:34
Beitrag
#5
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 194 Beigetreten: 15.08.2004 Wohnort: Lkr. Heilbronn Mitglieds-Nr.: 4966 |
-------------------- Zitat (GSX-R) Pass mal auf, Freund und Kupferstecher:... |
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26.02.2008, 09:20
Beitrag
#6
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 4972 Beigetreten: 13.08.2004 Mitglieds-Nr.: 4923 |
Polen - Fahrer müssen vom Halter autorisiert sein
Fahrer von Fahrzeugen, die in Polen am Straßenverkehr teilnehmen und im Ausland zugelassen sind, müssen ab sofort eine auf ihren Namen ausgestellte Erlaubnis des Fahrzeughalters dabei haben, die sie zum Führen des Fahrzeugs berechtigt. Eine Ausnahme davon gilt nur, wenn der Fahrzeughalter selbst mitfährt. Das polnische Verkehrsministerium habe dem deutschen Bundesverkehrsministerium diese Änderung des Straßenverkehrsgesetzes mitgeteilt. Die Regelung sei am 25. Dezember 2007 in Kraft getreten. -------------------- Locker bleiben, gaaaaaanz locker !
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27.02.2008, 11:00
Beitrag
#7
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 4972 Beigetreten: 13.08.2004 Mitglieds-Nr.: 4923 |
lasiportal.de
Das lasiportal - Netzwerk für Ladungssicherung ist jetzt (endlich) online! In den FAQ verlinkt -------------------- Locker bleiben, gaaaaaanz locker !
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20.06.2008, 09:19
Beitrag
#8
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 4972 Beigetreten: 13.08.2004 Mitglieds-Nr.: 4923 |
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24.07.2008, 09:01
Beitrag
#9
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 4972 Beigetreten: 13.08.2004 Mitglieds-Nr.: 4923 |
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Gast_buerger_* |
03.08.2008, 09:44
Beitrag
#10
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Die erste Verordnung zur Änderung der Mauthöheverordnung tritt am 01.Oktober 2008 in Kraft.
1.ÄndVMautHV |
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Gast_buerger_* |
17.09.2008, 11:54
Beitrag
#11
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Bei BkrQG Weiterbildungskosten handelt es sich um Werbungskosten.
OFD Münster, Kurzinformation Einkommensteuer Nr. 006/2008 vom 20.02.2008 |
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23.02.2009, 13:14
Beitrag
#12
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 4972 Beigetreten: 13.08.2004 Mitglieds-Nr.: 4923 |
Schriftliche Weisungen nach ADR 2011
Auf der Homepage der Vereinten Nationen sind die neuen "Schriftlichen Weisungen" (Unfallmerkblätter) nach ADR 2011 Abschnitt 5.4.3 inzwischen in mehr als 20 Sprachen verfügbar. Der Beitrag wurde von frankenstein bearbeitet: 18.08.2011, 13:07
Bearbeitungsgrund: geändert in ADR "2011"
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Gast_buerger_* |
18.03.2009, 18:26
Beitrag
#13
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Guests |
EU-Liste der Ausnahmen nach Artikel 13 der VO 561/2006
EU -Liste "Für die Richtigkeit der Liste wird seitens der EU keine Gewähr übernommen, außerdem fehlen die Angaben zu Zypern, Finnland, Griechenland, Irland, Litauen, Malta und Portugal, die wohl noch nicht über die Umsetzung des Ausnahmekatalogs Bericht erstattet haben. Im Zweifel erscheint die Nachfrage beim jeweils zuständigen nationalen Minsterium als Sinnvoll." IHK Region Stuttgart |
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Gast_buerger_* |
03.04.2009, 11:37
Beitrag
#14
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Berichtigung der Verordnung (EG) Nr. 561/2006
Amtsblatt Nr. L 070 vom 14/03/2009 S. 0019 - 0019 Berichtigung Art. 13 (h) Klick |
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04.08.2009, 20:54
Beitrag
#15
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6673 Beigetreten: 24.10.2006 Mitglieds-Nr.: 24455 |
Das Zweite Gesetz zur Änderung des Gefahrgutbeförderungsgesetzes ändert das GGBefG zum 01.01.2010. Die Neufassung kann man hier nachlesen.
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Da ich zu faul zum Acronymisieren bin, hier ein kleiner Service für Foren-Neulinge. |
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11.08.2009, 21:40
Beitrag
#16
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6673 Beigetreten: 24.10.2006 Mitglieds-Nr.: 24455 |
Hier findet man die Antwort der Bundesregierung auf eine "Kleine Anfrage" der FDP-Bundestagsfraktion.
Interessant ist vielleicht die Antwort 9; hier werden Beispiele gennant, die unter die Handwerkerregelung (§ 18 Abs. 1 Nr. 4 b) FPersV) fallen. -------------------- [A] [BE] [C1E] [CE] [D1E] [DE] [MSLT]
Da ich zu faul zum Acronymisieren bin, hier ein kleiner Service für Foren-Neulinge. |
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29.10.2009, 19:01
Beitrag
#17
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6673 Beigetreten: 24.10.2006 Mitglieds-Nr.: 24455 |
Die EU-Kommission hat dem Europäischen Parlament vorgeschlagen die sogenannte "Fahrerarbeitszeitrichtlinie" zu ändern. Klickelaklack
Dabei soll stärker gegen "Scheinselbständige" vorgegangen werde. "Echte Selbständige" sollen weiterhin ausgenommen bleiben. PS: Das entsprechende nationale Gesetz ist § 21a ArbZG. -------------------- [A] [BE] [C1E] [CE] [D1E] [DE] [MSLT]
Da ich zu faul zum Acronymisieren bin, hier ein kleiner Service für Foren-Neulinge. |
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21.12.2009, 09:02
Beitrag
#18
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 4972 Beigetreten: 13.08.2004 Mitglieds-Nr.: 4923 |
Lenk- und Ruhezeiten in der SCHWEIZ
EG-Sozialvorschriften (561/06) ab dem 01. Januar 2011 auch in der Schweiz gültig! Im Rahmen der 16. Sitzung des gemischten Ausschusses zum Landesabkommen Schweiz-EG haben die Vertreter der Schweiz angekündigt, die in der VO (EG) 561/2006 geregelten Sozialvorschriften ab dem 01. Januar 2011 zu übernehmen. Quelle: Bundesamt für Verkehr (Schweiz) Bis dahin ist weiterhin das AETR maßgeblich. -------------------- Locker bleiben, gaaaaaanz locker !
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Gast_buerger_* |
21.12.2009, 12:22
Beitrag
#19
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Guests |
Zum 01.01.2010 wird aus der Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltung (BGF) die Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft (BG-Verkehr)
Klick |
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21.12.2009, 17:41
Beitrag
#20
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 4972 Beigetreten: 13.08.2004 Mitglieds-Nr.: 4923 |
Die WP 15 (UN-ECE) hat eine weitere Änderung für das ADR beschlossen. Ab 01.01.2013 darf es ADR-Bescheinigungen nur noch in Scheckkarten-Format mit Lichtbild geben.
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05.01.2010, 10:18
Beitrag
#21
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 4972 Beigetreten: 13.08.2004 Mitglieds-Nr.: 4923 |
EU-Bescheinigung für berücksichtigungsfreie Tage nach VO 561/06
ACHTUNG: Seit dem 16.12.2009 gibt es ein neues Formblatt! Die EU hat ein neues einheitliches Formblatt für berücksichtigungsfreie Tage verabschiedet (EU-Amtsblatt L 330/80 vom 16.12.2009) Es ersetzt mit sofortiger Wirkung das Formblatt gem. Entscheidung 2007/230/EG. Ein nicht am PC-ausfüllbares PDF gibt es hier: Bescheinigung_Taetigkeiten_561_06__2010_pdf.pdf ( 622.85KB ) Anzahl der Downloads: 77 Weiterführende und nähere Informationen finden sich auch auf der Homepage der IHK Stuttgart -------------------- Locker bleiben, gaaaaaanz locker !
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25.01.2010, 17:50
Beitrag
#23
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6673 Beigetreten: 24.10.2006 Mitglieds-Nr.: 24455 |
Monaco zählt seit dem 14.12.2008 zu den AETR-Vertragsstaaten. BGBl II Nr. 1 2010 S. 4
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Da ich zu faul zum Acronymisieren bin, hier ein kleiner Service für Foren-Neulinge. |
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27.01.2010, 07:55
Beitrag
#24
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 4972 Beigetreten: 13.08.2004 Mitglieds-Nr.: 4923 |
Naja, die neuen Berufszugangsverordnungen nicht unbedingt, aber im Marktzugang (1071) ist z.B. die Kabotageregelung (3 Fahrten in Tagen) geregelt und für die Busfahrer ganz wichtig:
- Busfahrer dürfen unter Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten zur Vereinfachung bestimmter Dienste wie touristische Rundreisen zwölf Tage nonstop am Steuer sitzen. Sie können die vorgeschriebene wöchentliche Ruhezeit nach zwölf statt nach sechs Tagen nehmen. -------------------- Locker bleiben, gaaaaaanz locker !
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05.05.2010, 08:48
Beitrag
#25
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6673 Beigetreten: 24.10.2006 Mitglieds-Nr.: 24455 |
In der Türkei gilt seit dem 22.03.2010 das ADR. (BGBl II Nr. 10 S. 294)
Jordanien (11.02.2009) und Syrien (09.12.2008) sind jetzt CMR-Vertragsstaaten. (BGBl II Nr. 10 S. 294) -------------------- [A] [BE] [C1E] [CE] [D1E] [DE] [MSLT]
Da ich zu faul zum Acronymisieren bin, hier ein kleiner Service für Foren-Neulinge. |
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Gast_buerger_* |
29.08.2010, 10:15
Beitrag
#26
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Guests |
Probleme des digitalen Kontrollgeräts bei Anwendung der neuen 12-Tage-Regelung
Ich stelle mal den Hinweis der Wirtschaftskammer Österreich als info für alle rein, die Software scheind wohl noch nicht EU- weit auf dem neusten Stand zu sein. Quelle |
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04.09.2010, 22:31
Beitrag
#27
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 1 Beigetreten: 03.09.2010 Wohnort: Nordhausen Mitglieds-Nr.: 55519 |
Hallo alle miteinander
hier mal was neues Schweiz passt Lenk- und Ruhezeiten an Bern. Die Schweiz will die Vorschriften zu den Arbeits- und Ruhezeiten von Berufskraftfahrern zum 1. Januar 2011 an die EU-Regelungen anpassen. Wie das Bundesamt für Straßen (Astra) mitteilt, soll die Revision der Berufskraftfahrerverordnung die Wettbewerbsgleichheit zwischen schweizerischen und ausländischen LKW-Fahrern im internationalen Güterverkehr gewährleisten. Eine Vereinheitlichung der Vorschriften soll den Kontrollbehörden zudem helfen, deren Einhaltung zu überprüfen und durchzusetzen. Vorteil für Fahrzeughalter und Fahrer: Im In- und Ausland gilt künftig nur noch ein Regelwerk. Durch die Revision der Arbeits- und Ruhezeiten steigt die maximal erlaubte Arbeitszeit von Berufskraftfahrern pro Woche um vier auf 60 Stunden. Pro Jahr dürfen sie nicht länger als heute und über einen Zeitraum von sechs Monaten durchschnittlich höchstens 48 Stunden in der Woche arbeiten. Laut Astra können Fahrer dadurch flexibler auf Spitzenbelastungen reagieren. Darüber hinaus beträgt die tägliche Ruhezeit ab dem kommenden Jahr auch in der Schweiz mindestens neun Stunden. Das bisherige Ausgleichssystem entfällt. wünsche noch ein schönes WE Bitte keine Eigenwerbung in den Beiträgen Der Beitrag wurde von frankenstein bearbeitet: 15.09.2010, 10:03 |
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08.10.2010, 08:14
Beitrag
#28
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 |
Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes beschlossen.
Änderungsempfehlung des federführenden Verkehrsausschusses -------------------- Gruß Mr.T
Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen. |
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25.11.2010, 08:27
Beitrag
#29
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 4972 Beigetreten: 13.08.2004 Mitglieds-Nr.: 4923 |
Gefahrgutbeauftragtenverordnung - GbV
Wahrscheinlich noch dieses Jahr wird die neue GbV in Kraft treten. Die wichtigsten Änderungen: Die neue GbV wird sehr viel "schlanker" sein, da vieles bereits im Abschnitt 1.8.3 geregelt ist, bzw. Teile in die Satzungen der IHKs übernommen werden. Die Schulung/Prüfung "Luftverkehr" fällt weg. Die Begründung liegt dahingehend, dass die PK-Schulungen nach ICAO/IATA mehr als ausreichend sind. Wegfallen wird auch die "beauftragte Person" oder "sonstige verantwortliche Person" nach § 6 der GbV. Allerdings befreit dies nicht von der Schulung! In der Ende I. Quartal zu erwartenden GGVSEB wird im § 27 einer neuer Abs. 5 angefügt, in dem auf die Unterweisung nach Kapitel 1.3 verwiesen wird. Die Aufzeichnungen über die Unterweisungen müssen fünf Jahre aufbewahrt werden. -------------------- Locker bleiben, gaaaaaanz locker !
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11.01.2011, 17:50
Beitrag
#30
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30574 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
Das BAG hat einen Bericht über die Auswirkungen des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes veröffentlicht.
Link zur Pressemitteilung -------------------- |
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19.01.2011, 18:30
Beitrag
#31
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30574 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
Die Bundesregierung plant die Ausweitung der Mautpflicht auf mindestens vierstreifigen Bundesstraßen (mindestens zwei Fahrstreifen je Fahrtrichtung).
BR-Drucksache 857/10 - Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung mautrechtlicher Vorschriften für Bundesfernstraßen -------------------- |
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Gast_buerger_* |
04.04.2011, 17:40
Beitrag
#32
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Guests |
Keine vorzeitige Verlängerung der D-Klassen möglich.
In einen Musterprozess wurde vom VG Arnsberg eine vorzeitige Verlängerung der D- Klassen zur harmonisieren mit der Eintragung der Schlüsselnummer 95 fahrerlaubnisrechtlich ein nicht „anerkennenswerter Belang“ ist und nicht zulässig sei. Darum ging es: Klick Hier der Beschluss: Klick |
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16.04.2011, 17:30
Beitrag
#33
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6673 Beigetreten: 24.10.2006 Mitglieds-Nr.: 24455 |
GüKG und PBefG sollen an Europarecht angepasst werden. BR DRS 218/11
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Da ich zu faul zum Acronymisieren bin, hier ein kleiner Service für Foren-Neulinge. |
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02.05.2011, 20:05
Beitrag
#34
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6673 Beigetreten: 24.10.2006 Mitglieds-Nr.: 24455 |
Das AETR soll geändert werden. BR DRS 224/11
-------------------- [A] [BE] [C1E] [CE] [D1E] [DE] [MSLT]
Da ich zu faul zum Acronymisieren bin, hier ein kleiner Service für Foren-Neulinge. |
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01.06.2011, 07:53
Beitrag
#35
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 4972 Beigetreten: 13.08.2004 Mitglieds-Nr.: 4923 |
Erstes Gesetz zur Änderung des BKrFQG im BGBl. I Nr. 25, S. 952 am 25.05.2011 verkündet.
Wesentliche Änderungen:
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03.08.2011, 11:49
Beitrag
#36
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6673 Beigetreten: 24.10.2006 Mitglieds-Nr.: 24455 |
Die EU-Kommission möchte die einschlägigen Verordnungen über die Lenk- und Ruhezeiten ändern. Einen Entwurf kann man hier, BR DRS 419/11, nachlesen.
-------------------- [A] [BE] [C1E] [CE] [D1E] [DE] [MSLT]
Da ich zu faul zum Acronymisieren bin, hier ein kleiner Service für Foren-Neulinge. |
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18.08.2011, 15:14
Beitrag
#37
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1608 Beigetreten: 30.10.2008 Mitglieds-Nr.: 45094 |
Auf der Seite des Fahrlehrerverbands BW gibt ein neues Schreiben des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur (BW) vom 12.08.2011 an die Regierungspräsidien mit Anwendungshinweisen zum Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz und zur Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung.
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19.08.2012, 22:30
Beitrag
#38
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 20363 Beigetreten: 16.10.2009 Mitglieds-Nr.: 50997 |
In den Bundesrat wurde unlängst eine "Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Güterkraftverkehrsrecht (GüKVwV)" (DrS 447/12) eingebracht.
Kurzinhalt: "Durch die vorliegende Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Güterkraftverkehrsrecht erfolgen gegenüber der bisherigen Allgemeinen Verwaltungsvorschrift vom 8. April 2009 noch erforderliche Anpassungen an geänderte Begriffe in den EU-Verordnungen. Darüber hinaus erfolgen notwendige Präzisierungen, Erläuterungen zu unbestimmten Rechtsbegriffen, Festlegungen von Zuständigkeiten und ergänzende Regelungen zur Übermittlung von Daten." |
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22.12.2012, 11:37
Beitrag
#39
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30574 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
Im Rahmen der Reform des Punktesystems ist geplant, dass es zukünftig für folgende Verstöße gegen die Vorschriften der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB)
Punkte_GG.gif ( 46.88KB ) Anzahl der Downloads: 17 jeweils 1 Punkt gibt. -------------------- |
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31.12.2012, 11:16
Beitrag
#40
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2138 Beigetreten: 30.12.2005 Mitglieds-Nr.: 15686 |
Änderungen im Gefahrgutrecht treten zum 1. Januar 2013 in Kraft
Zitat Der deutsche Bundesrat hat vor kurzem der Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher und schiffssicherheitsrechtlicher Vorschriften zugestimmt. Mit dieser Verordnung werden die zum 1. Januar 2013 völkerrechtlich in Kraft tretenden Änderungen des ADR/RID/ADN in innerstaatliches Recht übernommen sowie die daraus resultierenden Änderungen insbesondere in den Zuständigkeiten und Pflichten in Kraft gesetzt. Im Einzelnen betrifft die Verordnung folgende Punkte: Artikel 1 beinhaltet die notwendigen nationalen Änderungen in der GGVSEB. Artikel 2 beinhaltet die notwendigen nationalen Änderungen in der Ortsbewegliche-Druckgeräte-Verordnung (ODV). Artikel 3 beinhaltet eine Änderung der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV). Artikel 4 beinhaltet eine Fundstellenergänzung in der GGVSee. Artikel 5 beinhaltet eine Fundstellenergänzung in Abschnitt A Unterabschnitt I der Anlage zum SchSG. Quelle Die offizielle Bekanntgabe (pdf) -------------------- (Ladungs)Sichere Grüße vom Kurier
Zur besseren Lesbarkeit wurde auf weibliche Wortformen verzichtet. Selbstverständlich beziehen sich alle Informationen und Angaben sowohl auf Frauen wie Männer /Diverse. |
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08.01.2013, 14:34
Beitrag
#41
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2138 Beigetreten: 30.12.2005 Mitglieds-Nr.: 15686 |
Mehrere Bundestagsabgeordnete sowie die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben an die Bundesregierung eine Kleine Anfrage zum Thema Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz eingereicht. Die Kleine Anfrage enthält neun Fragen zur Umsetzung des Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetzes.
17/12006 als pdf -------------------- (Ladungs)Sichere Grüße vom Kurier
Zur besseren Lesbarkeit wurde auf weibliche Wortformen verzichtet. Selbstverständlich beziehen sich alle Informationen und Angaben sowohl auf Frauen wie Männer /Diverse. |
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09.01.2013, 11:50
Beitrag
#42
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2138 Beigetreten: 30.12.2005 Mitglieds-Nr.: 15686 |
Wichtige Änderungen im ADR 2013
Zitat Folgende Änderungen bzw. Neuerungen wird es im ADR 2013 geben (Auszüge):
Ein neuer Unterabsatz 1.1.3.3 c) wird eingeführt, der die Freistellung von Brennstoffen in Ausrüstungen und Maschinen unter bestimmten Bedingungen zulässt. Der neue Absatz 1.1.5 dient der Klarstellung, dass bei Wiedersprüchen zwischen der vorgeschriebenen Norm und den Vorschriften des RID/ADR ein Vorrang der Vorschriften des RID/ADR besteht. Normen gelten also nur subsidiär. Unter Kapitel 1.2 werden z.B. neue Begriffsbestimmungen eingeführt für Bergungsdruckgefäß, Flüssiggas (LPG – Liquid Petrol Gas) und Netto-Explosivstoffmenge (NEM). Im Handbuch Prüfungen und Kriterien wurden die Prüfvorschriften für Lithiumbatterien geändert. ... ... -------------------- (Ladungs)Sichere Grüße vom Kurier
Zur besseren Lesbarkeit wurde auf weibliche Wortformen verzichtet. Selbstverständlich beziehen sich alle Informationen und Angaben sowohl auf Frauen wie Männer /Diverse. |
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18.01.2013, 09:16
Beitrag
#43
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2138 Beigetreten: 30.12.2005 Mitglieds-Nr.: 15686 |
Die GGVSEB ist entsprechend Artikel 1 o.g. Verordnung geändert worden.
GGVSEB Im Lasiportal hat Herr Dünnbier die wichtigsten Änderungen noch einmal herausgearbeitet und kenntlich gemacht. -------------------- (Ladungs)Sichere Grüße vom Kurier
Zur besseren Lesbarkeit wurde auf weibliche Wortformen verzichtet. Selbstverständlich beziehen sich alle Informationen und Angaben sowohl auf Frauen wie Männer /Diverse. |
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22.01.2013, 17:45
Beitrag
#44
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2138 Beigetreten: 30.12.2005 Mitglieds-Nr.: 15686 |
Aufgrund der Änderung der Fahrerlaubnisverordnung zum 19.01.2013 stellt die IHK Ostwestfalen zu Bielefeld ein aktualisiertes Merkblatt zum Thema Fahrerqualifikation nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz zum Download zur Verfügung:
Link zum Merkblatt -------------------- (Ladungs)Sichere Grüße vom Kurier
Zur besseren Lesbarkeit wurde auf weibliche Wortformen verzichtet. Selbstverständlich beziehen sich alle Informationen und Angaben sowohl auf Frauen wie Männer /Diverse. |
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25.01.2013, 06:01
Beitrag
#45
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2138 Beigetreten: 30.12.2005 Mitglieds-Nr.: 15686 |
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung (BMVBS) hat die Kleine Anfrage von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 03.01.2013 (Drucksache 17/12006) zur Umsetzung des Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetzes beantwortet. Zur Antwort geht es
hier -------------------- (Ladungs)Sichere Grüße vom Kurier
Zur besseren Lesbarkeit wurde auf weibliche Wortformen verzichtet. Selbstverständlich beziehen sich alle Informationen und Angaben sowohl auf Frauen wie Männer /Diverse. |
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07.02.2013, 11:21
Beitrag
#46
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2138 Beigetreten: 30.12.2005 Mitglieds-Nr.: 15686 |
Am 18.01.2013 wurde dem Bundesrat mit dem "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes und anderer Gesetze" eine Sammlung von Gesetzen vorgelegt (BR-Drucksache 31/13). Dabei geht es um Änderungen in den folgenden Gesetzen:
- Güterkraftverkehrsgesetz, - Fahrpersonalgesetz, - Binnenschifffahrtsaufgabengesetz, - Fahrlehrergesetz, - Straßenverkehrsgesetz und - Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz Die Anpassungen im Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz wurden notwendig, weil durch die Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung zum 19.01.2013 ein Widerspruch zwischen dem BKrFQG und der FeV entstanden ist. Den kompletten Gesetzentwurf gibt es hier. -------------------- (Ladungs)Sichere Grüße vom Kurier
Zur besseren Lesbarkeit wurde auf weibliche Wortformen verzichtet. Selbstverständlich beziehen sich alle Informationen und Angaben sowohl auf Frauen wie Männer /Diverse. |
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16.02.2013, 14:00
Beitrag
#47
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6673 Beigetreten: 24.10.2006 Mitglieds-Nr.: 24455 |
Verordnung zur Änderung fahrpersonalrechtlicher und güterkraftverkehrsrechtlicher Vorschriften
Zitat Durch die vorliegende Verordnung wird insbesondere der Nachweis der berücksichtigungs-
freien Tage nach § 20 Fahrpersonalverordnung (FPersV) deutlich vereinfacht. Die Ausstel- lung einer Bescheinigung ist künftig nicht mehr erforderlich, wenn die entsprechenden Zei- ten durch manuelle Nachträge auf der Fahrerkarte (bei Verwendung eines digitalen Kon- trollgerätes) oder durch manuelle Nachträge auf dem Schaublatt (bei Verwendung eines analogen Kontrollgerätes) nachgewiesen werden. Dadurch wird der Verwaltungsaufwand für Unternehmer und Fahrer vereinfacht, insbesondere, wenn sich der Fahrer nicht in der Nähe der Niederlassung des Unternehmers aufhält oder aus sonstigen Gründen eine Be- scheinigung nicht kurzfristig durch den Unternehmer ausgestellt werden kann, z. B. wenn die Fahrt kurzfristig und außerhalb der üblichen Bürozeiten begonnen werden muss. Dar- über hinaus kann die Bescheinigung künftig auch dem Fahrer in Form eines Telefaxes oder einer digitalisierten Kopie zur Verfügung gestellt werden. -------------------- [A] [BE] [C1E] [CE] [D1E] [DE] [MSLT]
Da ich zu faul zum Acronymisieren bin, hier ein kleiner Service für Foren-Neulinge. |
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16.03.2013, 19:11
Beitrag
#48
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Der Verkehrsausschuss hat sich mit dem Entwurf befasst. 120/1/13
Interessante Punkte sind:
-------------------- [A] [BE] [C1E] [CE] [D1E] [DE] [MSLT]
Da ich zu faul zum Acronymisieren bin, hier ein kleiner Service für Foren-Neulinge. |
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20.03.2013, 10:27
Beitrag
#49
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Deutsche ADR-Card gilt als offizieller Lichtbildausweis
Zitat Der Gefahrgutverein Deutschland e. V. (GGVD) hat im Zusammenhang mit der neuen ADR-Schulungsbescheinigung (ADR-Card) beim Bundesverkehrsministerium angefragt, ob diese Bescheinigung auch als offizieller Lichtbildausweis im Sinne von Kapitel 1.10.1.4 in Verbindung mit 8.1.2.1 d) ADR bewertet wird. Das Ministerium habe dazu mitgeteilt, dass alle amtlich herausgegebenen Ausweise mit Lichtbild zu akzeptieren seien und dies auch auf die Bescheinigung über die Fahrerschulung zutreffe. Da allerdings nicht geklärt ist, wie dies in anderen ADR-Mitgliedstaaten gesehen wird, empfiehlt die Industrie- und Handelskammer, zusätzlich ein anderes Ausweisdokument wie den Führerschein oder den Pass beziehungsweise den Personalausweis mitzuführen. Quelle -------------------- (Ladungs)Sichere Grüße vom Kurier
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20.03.2013, 11:16
Beitrag
#50
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Und noch ein Tipp für alle Handwerker, welche mit gefährlichen Gütern zu tun haben.
Zitat Das Rheinland-Pfälzische Innenministerium hat seine Broschüre „Sichere Beförderung gefährlicher Güter durch Handwerksbetriebe“ auf den aktuellen Stand gebracht. In dem 44 Seiten starken Heftchen, das auch als PDF von der Homepage des Ministeriums heruntergeladen werden kann, sind alle Informationen zusammengefasst, die Handwerksbetriebe und ihre Angestellten über den Umgang mit gefährlichen Güter wissen sollten. Die Broschüre richtet sich vor allem an Betriebs- und Firmeninhaber in ihrer Funktion als verantwortliche Aufsichtspersonen für die Einhaltung aller Vorschriften (siehe OWiG), an Lagermitarbeiter, Mitarbeiter als Fahrer sowie Handwerker und andere Beteiligte (gg/gh) Quelle Herunterladen kann man die pdf hier -------------------- (Ladungs)Sichere Grüße vom Kurier
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