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27.03.2013, 07:48
Beitrag
#51
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2138 Beigetreten: 30.12.2005 Mitglieds-Nr.: 15686 |
23. ADR-Änderungsverordnung erschienen
Zitat Im Bundesgesetzblatt Teil II Nr. 7 vom 20. März ist die dreiundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Anlagen A und B zum ADR-Übereinkommen (23. ADR-Änderungsverordnung – 23. ADRÄndV) erschienen. Die Änderungen betreffen ausschließlich fehlerhafte Einträge sowie Fehler in der deutschen Übersetzung des aktuellen ADR. Betroffen sind die ADR-Kapitel 2.2.62.1.5.7, 4.1.4.1 P 114a und P 903, 5.4.1.2.1, 6.8.2.5.2, 9.7.8.2 und 9.7.8.3. (gg/gh) Quelle Zum Text. -------------------- (Ladungs)Sichere Grüße vom Kurier
Zur besseren Lesbarkeit wurde auf weibliche Wortformen verzichtet. Selbstverständlich beziehen sich alle Informationen und Angaben sowohl auf Frauen wie Männer /Diverse. |
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14.05.2013, 07:11
Beitrag
#52
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ADR: Niederlande veröffentlichen ergänzende Bestimmungen
Zitat Die Niederlande haben ergänzende Vorschriften für den Transport gefährlicher Güter auf der Straße erlassen. Während Kapitel eins des Werkes Bestimmungen ausschließlich für den nationalen Transport enthält, umfasst Kapitel zwei Vorschriften für alle Arten von Transporten auf holländischem Gebiet. Dazu gehören unter anderem auch die Tunnelrestriktionen. Die Additional Provisions können von der Homepage der UN-Wirtschaftskommission für Europa Unece heruntergeladen werden. (gg/gh) Quelle Und hier sind sie (pdf. engl.) -------------------- (Ladungs)Sichere Grüße vom Kurier
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28.05.2013, 09:09
Beitrag
#53
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Ladungssicherung: VDI-Richtlinie 2700 ergänzt
Wer gern mal eben ein Netz über seine Ladung spannt: Zitat Im Rahmen der Richtlinien zur Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen VDI 2700 sind zwei neue Teile erschienen: Blatt 3.3:2013-05 – Netze zur Ladungssicherung sowie Blatt 7:2013-05 (Entwurf) – Ladungssicherung im kombinierten Ladungsverkehr. Dies berichtet die Mai-Ausgabe der Zeitschrift DIN-Mitteilungen. Das in deutscher und englischer Fassung erschienene Blatt 3.3 beschreibt erstmals die Anforderungen und Unterscheidungen von Netzen, die zur Ladungssicherung eingesetzt werden dürfen. Die Richtlinie definiert die unterschiedlichen Netze wie Abdecknetze, geknotete sowie gewirkte Netze, Gurtbandnetze oder Seilnetze und erklärt die Verwendungsarten Quelle Die Richtlinie behandelt unter anderem die Anforderungen an Ladungssicherungsnetze, Trennnetze und Abdecknetze und ist wie gewohnt im Beuth- Verlag zum Preis von 65,60 € erhältlich. -------------------- (Ladungs)Sichere Grüße vom Kurier
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13.06.2013, 17:41
Beitrag
#54
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Am 22. Mai 2013 wurde die Fahrpersonalverordnung (FPersV) in einigen wenigen Punkten geändert. In Kraft getreten sind die Änderungen am 7. Juni 2013.
Nachzulesen bei der IHK Stuttgart. -------------------- (Ladungs)Sichere Grüße vom Kurier
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22.06.2013, 05:33
Beitrag
#55
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Gefahrgutreferat veröffentlicht aktuelle RSEB
Zitat Das Gefahrgutreferat UI33 im Bundesverkehrsministerium hat die Ende Mai im Verkehrsblatt 2013, S. 558, erschienenen Richtlinien zur Durchführung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) und weitere gefahrgutrechtliche Verordnungen (Durchführungsrichtlinien Gefahrgut) RSEB auf seiner Homepage zum Download bereitgestellt. Die RSEB in der Fassung vom 8. Mai erläutern auf 134 Seiten die GGVSEB, das ADR/RID/ADN, die Gefahrgutbeauftragtenverordnung GbV sowie weitere gefahrgutrechtliche Verordnungen. (gg/gh) Quelle Hier gehts zum Download -------------------- (Ladungs)Sichere Grüße vom Kurier
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23.06.2013, 21:04
Beitrag
#56
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Warnung vor kriminellen Websites
Zitat BKrFQG und ADR: Finger weg bei Angeboten ohne Schulung Im Internet ist eine Website aufgetaucht, auf der der Eindruck erweckt wird, dass Prüfungsbescheinigungen, die im Verkehr benötigt werden, ohne Schulung und Prüfung erworben werden können. Angeboten werden u.a. ADR-Schulungsbescheinigungen sowie Bescheinigungen für die Berufskraftfahrerqualifikation nach BKrFQG. Nach derzeitigen Erkenntnissen gehören die Anbieter dieser Website mit hoher Wahrscheinlichkeit einer international tätigen Hackerorganisation an, die auch andere Webseiten mit Angeboten u.a. für Abiturzeugnisse, Gesellenbriefe betreibt. Achtung: Die Seiten sind ggf. virenverseucht. Bitte meiden Sie diese Angebote und nehmen Sie auf keinen Fall Kontakt mit den Betreibern auf. Schon das Surfen auf den Seiten kann gefährlich sein. Die Beförderung von Gefahrgut unterliegt einer Vielzahl von gesetzlichen Bestimmungen, je nachdem, ob der Transport der gefährlichen Güter zu Lande, zu Wasser oder in der Luft erfolgt. Ziel ist es, Gefahren für Menschen, Tiere und die Umwelt so weit wie möglich zu minimieren Quelle -------------------- (Ladungs)Sichere Grüße vom Kurier
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25.06.2013, 16:52
Beitrag
#57
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Zitat Das Bundesverkehrsministerium hat im Bundesverkehrsblatt Teil II Nr. 15 vom 21.6. die Neufassung der Anlagen A und B zum aktuellen ADR veröffentlicht. In diese konsolidierte Version sind die Änderungen durch die 22. ADR-Änderungsverordnung und auch die Korrekturen der 23. ADR-Änderungsverordnung eingearbeitet. Quelle Hier lang -------------------- (Ladungs)Sichere Grüße vom Kurier
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13.07.2013, 08:45
Beitrag
#58
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Urteil : Kartentausch mit Folgen
Zitat Der Einsatz einer zweiten Fahrerkarte ging bislang oft als Ordnungswidrigkeit durch. Mit einem aktuellen Beschluss gibt das Oberlandesgericht Stuttgart jetzt eine andere Richtung vor. Quelle -------------------- (Ladungs)Sichere Grüße vom Kurier
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18.07.2013, 16:31
Beitrag
#59
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DHL aktualisiert Regeln für Gefahrgutpakete
Zitat Die Deutsche Post/DHL hat den zweiten Teil ihrer Regelungen für die Beförderung von gefährlichen Stoffen und Gegenständen aktualisiert. Das Informationsblatt „DHL Paket national“ fasst auf zwei Seiten die Vorschriften des Dienstleisters zum Transport bestimmter Gefahrgutklassen, zu Verpackungs- und Versandauflagen und zur Kennzeichnung von Sendungen zusammen. Die Regelungen sind seit dem 1. Juli gültig. (gg/gh) Quelle Hier lang... -------------------- (Ladungs)Sichere Grüße vom Kurier
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05.08.2013, 11:01
Beitrag
#60
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BKrFQG: Grundqualifikation ohne Fahrerlaubnis möglich
Zitat Mit der Anpassung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes ist seit dem 21. Juni für den Erwerb der Grundqualifikation - ebenso wie für den Erwerb der beschleunigten Grundqualifikation - keine Fahrerlaubnis (mehr) erforderlich. Voraussetzung ist aber - ebenso wie im Rahmen des Erwerbs der beschleunigten Grundqualifikation - dass der Kandidat von einer Person begleitet wird, die eine gültige Fahrlehrerlaubnis nach dem Fahrlehrergesetz für die jeweilige Fahrerlaubnisklasse besitzt und das Fahrzeug den Anforderungen eines für die Fahrausbildung zugelassenen Fahrzeugs genügt. Die Änderung war erforderlich geworden, weil nach der seit dem 19. Januar 2013 geltenden Fassung der Fahrerlaubnisverordnung das erforderliche Mindestalter für den Erwerb einer Fahrerlaubnis der Klassen C und CE auf 18 Jahre und für den Erwerb der Fahrerlaubnisklassen D und DE auf 21 Jahre unter der Voraussetzung abgesenkt worden war, dass der Fahrschüler zuvor eine Grundqualifikation nach § 4 Absatz 1 Nummer 1 des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (BKrFQG) erlangt hatte. Gleichzeitig war aber nach § 1 Absatz 1 der Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV) eine entsprechende Fahrerlaubnis Voraussetzung für den Erwerb der Grundqualifikation. (Olligschläger / DSLV) Quelle Gesetz zur Änderung des GüKG Zitat Mit der Neufassung des § 7 GüKG wurden die Mitführungs- und Aushändigungspflichten im gewerblichen Güterkraftverkehr konkreter geregelt. So sieht das GüKG in Zukunft eine ausdrückliche Regelung vor, dass das Original der EU-Lizenz für den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr nicht als Nachweis im Fahrzeug mitgeführt werden darf. Nach § 7 Absatz 2 kann das Begleitpapier oder der sonstige Nachweis statt durch Aushändigen des Dokumentes nun auch auf andere geeignete Weise zugänglich gemacht werden. Begleitpapiere müssen danach künftig nicht mehr zwingend in Papierform mitgeführt werden, sondern können beispielsweise bei Kontrollen auch auf einem Notebook zugänglich gemacht werden. Dem Kontrolleur ist somit lediglich die Einsicht auf einen Bildschirm zu gewähren, auf dem das Dokument lesbar ist. Nicht erfüllt ist diese Anforderung hingegen, wenn der Kontrollbeamte technische Hilfsmittel einsetzen müsste, um die Dokumente zu lesen. Dabei müssen Lkw-Fahrer künftig den BAG-Beamten zur Durchführung der Überwachungsmaßnahmen bei Kontrollen den Zutritt zum Fahrzeug gestatten (§ 12 Absatz 1 Satz 3 GüKG). Durch die Änderung des Fahrpersonalgesetzes in § 8 Abs. 4 wird eine Regelung geschaffen, durch die Verstöße gegen das Europäische Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals (AETR) in Deutschland auch dann geahndet werden können, wenn sie im Ausland begangen wurden. Die für das AETR geltenden Regelungen werden damit an die für die EU geltenden Regelungen angepasst. Quelle -------------------- (Ladungs)Sichere Grüße vom Kurier
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06.08.2013, 09:23
Beitrag
#61
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2138 Beigetreten: 30.12.2005 Mitglieds-Nr.: 15686 |
Anmerkungen zum fahrpersonalrechtlichen Lückenschluss
Zitat Das Fahrpersonalrecht fordert von Fahrern, die aufzeichnungspflichtige Fahrten durchführen, einen lückenlosen Nachweis über die in der Vergangenheit und am aktuellen Tag erbrachten Lenk-, Pausen-, Ruhe, Arbeits- und Bereitschaftszeiten. Bei Straßenkontrollen müssen diese Nachweise für den aktuellen und die vergangenen 28 Kalendertage vorgelegt werden können, im Falle von Betriebskontrollen werden die Daten von bis zu 12 Monaten in der Vergangenheit ausgewertet. Weiterlesen
Für die Praxis stellt vor allem der Lückenschluss eine besondere Problemlage dar.... -------------------- (Ladungs)Sichere Grüße vom Kurier
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06.08.2013, 18:52
Beitrag
#62
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6673 Beigetreten: 24.10.2006 Mitglieds-Nr.: 24455 |
Der Bußgeldkatalog GGVSEB sowie der Leitfaden zu den Sozialvorschriften im Straßenverkehr wurden aktualisiert.
-------------------- [A] [BE] [C1E] [CE] [D1E] [DE] [MSLT]
Da ich zu faul zum Acronymisieren bin, hier ein kleiner Service für Foren-Neulinge. |
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07.08.2013, 09:06
Beitrag
#63
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2138 Beigetreten: 30.12.2005 Mitglieds-Nr.: 15686 |
Info für alle Fernfahrer
Einführung der MAUT in Ungarn per 1.7.2013 Zitat Am 1. Juli 2013 führt auch Ungarn eine streckenabhängige elektronische Maut ein. Diese erstreckt sich auf definierte Streckenabschnitte des Straßennetzes (Autobahnen, Autostraßen und Nationalstraßen) in einer Gesamtlänge von 6.513 km. Das neue System namens HU-GO entspricht den technologiebezogenen Anforderungen der Europäischen Union und den EETS-Richtlinien (Europäischer Elektronischer Mautdienst). Die Mautpflicht betrifft Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen. Die Höhe der streckenabhängigen Maut hängt vom benutzten Straßentyp (Autobahn, Autostraße oder Nationalstraße), von der Fahrzeugkategorie (J2, J3, J4) und von der Umweltklasse ab. Quelle Hierzu -------------------- (Ladungs)Sichere Grüße vom Kurier
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11.09.2013, 08:50
Beitrag
#64
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2138 Beigetreten: 30.12.2005 Mitglieds-Nr.: 15686 |
Wer in einem Betrieb für die Einhaltung von Ladungssicherungsvorschriften verantwortlich ist, muss regelmäßig und unerwartet Stichproben durchführen. Tut er das nicht, begeht er eine Ordnungswidrigkeit, sagt das Oberlandesgericht Bamberg (AZ: „ Ss OWi 659/13).
Hier lang -------------------- (Ladungs)Sichere Grüße vom Kurier
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17.10.2013, 21:16
Beitrag
#65
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Das Bundesverkehrsministerium hat seine Übersicht der in Deutschland gültigen multilateralen Vereinbarungen aktualisiert. Die Übersicht mit Stand 14. Oktober kann von der Homepage des Ministeriums heruntergeladen werden.
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26.02.2014, 12:38
Beitrag
#66
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Tag der offenen Tür am 02.03 2014 11.00-16.00 Uhr im LaSiSe.
An diesem Tag öffnet das Forschungs- und Technologiezentrum Ladungssicherung Selm (F&T LaSiSe gGmbH) erstmals seine Tore. Geboten wird ein buntes, attraktives und vor allem „spannendes“ Programm rund um die Ladungssicherung. Weitere Info finden Sie auch unter http://www.lasise.de -------------------- (Ladungs)Sichere Grüße vom Kurier
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16.04.2014, 08:19
Beitrag
#67
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Die IHK München und Oberbayern hat eine Aufstellung über die Dokumentierung der Berufskraftfahrerqualifikation (SZ 95) in den einzelnen Mitgliedsstaaten veröffentlicht, PDF.
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23.04.2014, 12:16
Beitrag
#68
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Neue EU-Kontrollgeräte-Verordnung veröffentlicht
Zitat Am 1. März 2014 ist die Verordnung (EU) Nr. 165/2014, die die bisherige Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 mittel- bis langfristig ersetzen wird, in Kraft getreten. Die Verordnung unternimmt den Versuch, die aktuell im Einsatz befindlichen digitalen Kontrollgeräte zu "Intelligenten Fahrtenschreibern" weiterzuentwickeln. Weiterlesen bei der IHK Stuttgart -------------------- (Ladungs)Sichere Grüße vom Kurier
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07.05.2014, 20:43
Beitrag
#69
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Bei mangelhaft gesichertem Gefahrguttransport drohen Punkte
Zitat 06.05.2014 Unternehmen sollen künftig bei der Ladungssicherung ganz genau hinschauen. Grund: Mit der seit Mai in Kraft getretenen neuen Flensburger Punktereform werden Fahrer, Verlader und Halter bei Ladungssicherungsverstößen in Verbindung mit Gefahrguttransporten - neben hohen Geldstrafen - künftig auch mit einem Punkt in der Flensburger Verkehrssünderdatei bestraft. Das bedeutet, dass Vergehen nach dem Gefahrgutrecht (Bußgeld) sowie nach Straßenverkehrsrecht (1Punkt) sanktioniert werden. Darauf weist die Sachverständigenorganisation DEKRA hin. Die Bußgelder für mangelhafte Ladung von Gefahrguttransporten betragen dabei 300 Euro für den Fahrer und 500 Euro für den Verlader. Bei mangelnder Ausrüstung gibt es neben dem oben erwähnten Punkt eine Geldstraße von 800 Euro. Der Start des reformierten Fahreignungsregisters in Flensburg tritt zeitgleich mit der 9. Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften in Kraft. Die Quelle dazu -------------------- (Ladungs)Sichere Grüße vom Kurier
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28.05.2014, 13:30
Beitrag
#70
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 18610 Beigetreten: 02.04.2005 Wohnort: Rhein-Nahe Mitglieds-Nr.: 9098 |
Der BVT e.V. hat gebeten, folgenden Hinweis weiterzuleiten:
Zitat Grenzkontrollen Belgien vom 1. bis zum 6. Juni 2014
Anlässlich des "G7 Gipfels" am 4./5. Juni 2014 in Brüssel werden vorübergehend Grenzkontrollen an den land-, Iuft- und seeseitigen Binnengrenzen vom 1. bis zum 6. Juni 2014 wieder eingeführt. Die Grenzkontrollen sollen sich auf das für die Sicherheit erforderliche Maß beschränken, d.h. nicht dauerhaft und flächendeckend an den (ehemaligen) Grenzübergangstellen, sondern flexibel und lageabhängig erfolgen. Bitte beachten Sie dieses für Ihre Tourenplanung. |
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06.06.2014, 05:53
Beitrag
#71
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2138 Beigetreten: 30.12.2005 Mitglieds-Nr.: 15686 |
Die IHK Ostwestfalen zu Bielefeld informierte gerade über eine gemeinsame Veranstaltungsreihe der NRW IHK.
Zitat Die IHKs in NRW führen im Juli an drei verschiedenen Terminen eine gemeinsame Veranstaltung mit dem Titel: "Stehen ab dem 10. September 2014 die Räder still?"durch Die Veranstaltungen sind Kostenfrei und weden an drei verschiedenen Orten und Terminen durchgeführt. Einen Infoflyer mit Anmeldeformular gibt es Hier (pdf) -------------------- (Ladungs)Sichere Grüße vom Kurier
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07.06.2014, 06:18
Beitrag
#72
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2138 Beigetreten: 30.12.2005 Mitglieds-Nr.: 15686 |
Wichtige Information LKW: AB 1.6.2014 gilt in Österreich neues Gesetz für Lastkraftwagen!
Zitat Wien (ots) – ACHTUNG: Ab 1. Juni 2014 gilt in Österreich ein generelles Fahrverbot für Lastkraftwagen über 7,5 Tonnen auf dem jeweils ganz linken Fahrstreifen von drei- oder vierspurigen Autobahnen. Der österreichische Autobahnbetreiber ASFINAG erwartet sich von dem neuen Gesetz mehr Verkehrssicherheit. Denn auf der dritten und vierten Spur von Autobahnen ist zuletzt die Zahl der Unfälle mit Beteiligung des Schwerverkehrs stark angestiegen. Auf zweispurigen Autobahnen und Schnellstraßen gibt es keine gesetzlichen Änderungen. Quelle -------------------- (Ladungs)Sichere Grüße vom Kurier
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11.06.2014, 12:30
Beitrag
#73
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Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drucksache 18/1447)
zur Qualifikation des Fahrpersonals nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz -------------------- (Ladungs)Sichere Grüße vom Kurier
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16.06.2014, 11:20
Beitrag
#74
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Anmerkungen zu vermeintlichen Besonderheiten in Frankreich
Götz Bopp von der IHK Region Stuttgart hat einen sehr interessanten Beitrag zu vermeintlichen Besonderheiten in Frankreich erarbeitet. Zitat Einführung 1. Gleichklang der Führerscheinnummer auf Fahrerkarte und Führerschein 2. Mitführung und Kontrolle einer Fahrerkarte ohne Rechtsgrundlage 3. Informationen zu Bußgeldern in Frankreich und weiteren, insbesondere arbeitszeitrechtlichen Vorschriften Hier lesen -------------------- (Ladungs)Sichere Grüße vom Kurier
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07.07.2014, 13:57
Beitrag
#75
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Zitat Frankreich: Wartungsarbeiten im Mont Blanc-Tunnel im Juli und August 2014 Nach Informationen der Betreibergesellschaft GEIE wird der Mont Blanc-Tunnel aufgrund von Wartungsarbeiten in den Nächten 7. und 8. Juli sowie 4. und 5. August 2014 in der Zeit von 22:30 bis 06:00 Uhr nur alternierend, das heißt in wechselnder Fahrtrichtung, befahren werden können. mehr lesen -------------------- (Ladungs)Sichere Grüße vom Kurier
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24.07.2014, 11:36
Beitrag
#76
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per Newsletter bekommen
Zitat Eintragung der SZ 95 bei BE? Fahrer, die eine Fahrerlaubnis der Klasse BE vor dem 19.01.2013 erworben haben, dürfen Zugkombinationen führen, die durch die Änderung der Fahrerlaubnisverordnung zum 19.01.2013 seitdem in die Klasse C1E fallen (Zugkombinationen, bestehend aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger > 3,5 t zGM). Für diese Fahrer gilt bei gewerblichen Fahrten im Güterverkehr ebenfalls eine Weiterbildungspflicht nach dem BKrFQG. Die dafür notwendige Schlüsselzahl 95 wird in diesen Fällen im Führerschein in die Zeile der Klasse BE der Spalte 12 eingetragen. Sollte dies aus Platzmangel nicht möglich sein - es muss ja zusätzlich auch der Besitzstand in Form der SZ 79.06 eingetragen werden - wäre eine Eintragung der SZ 95 auch in die Zeile der Klasse B möglich. Auf Anfrage bestätigte heute das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen diese Verfahrensweise. von Volker Uflacker Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld -------------------- (Ladungs)Sichere Grüße vom Kurier
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24.07.2014, 15:53
Beitrag
#77
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Herr Uflacker gibt noch folgenden Hinweis dazu
Zitat Fahrer, die die Fahrerlaubnisklasse BE zwar vor dem 19.01.2013, aber erst nach dem 09.09.2009 erworben haben und Zugkombinationen fahren wollen, die seit dem 19.01.2013 in die Klasse C1E fallen (Zugkombinationen, bestehend aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger > 3,5 t zGM), müssen eine Grundqualifikation Güterverkehr erwerben! Nur diejenigen, die die Klasse BE vor dem 10.09.2009 erworben haben, genießen Besitzstand und benötigen lediglich die Weiterbildung, sofern o.g. Zugkombinationen geführt werden.
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12.08.2014, 14:42
Beitrag
#78
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Das BAG
veröffentlicht Anwendungshinweise zum Berufskraftfahrerqualifikationsrecht. Download PdF (37 Seiten) -------------------- (Ladungs)Sichere Grüße vom Kurier
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28.08.2014, 09:57
Beitrag
#79
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Die IHK Region Stuttgart veröffentlicht einige Anmerkungen zu vermeintlichen Besonderheiten in Frankreich:
Zitat Einführung 1. Gleichklang der Führerscheinnummer auf Fahrerkarte und Führerschein 2. Mitführung und Kontrolle einer Fahrerkarte ohne Rechtsgrundlage 3. Informationen zu Bußgeldern in Frankreich und weiteren, insbesondere arbeitszeitrechtlichen Vorschriften Weiterlesen und noch ein Link (PdF, 10 Seiten) zu den Ausführungen "Übersicht der Lenk-, Ruhe- und Arbeitszeitvorschriften sowie Bußgelder nach französischem Recht" mit weiteren Informationen. -------------------- (Ladungs)Sichere Grüße vom Kurier
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28.08.2014, 12:59
Beitrag
#80
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De-minimis: BAG verändert Förderrichtlinien
Zitat 27.08.2014 Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) hat die veränderten Förderrichtlinien des De-minimis-Programms für 2015 veröffentlicht. Unter anderem wurde konkretisiert, welche Unternehmen die Förderung künftig beantragen können. Einige Maßnahmen sind nicht mehr förderungsfähig. Auch bei Förderumfang und beim Förderhöchstbetrag gibt es Änderungen. Hier gehts weiter Oder gleich zum BAG -------------------- (Ladungs)Sichere Grüße vom Kurier
Zur besseren Lesbarkeit wurde auf weibliche Wortformen verzichtet. Selbstverständlich beziehen sich alle Informationen und Angaben sowohl auf Frauen wie Männer /Diverse. |
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28.08.2014, 14:08
Beitrag
#81
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1608 Beigetreten: 30.10.2008 Mitglieds-Nr.: 45094 |
Zitat Eintragung der SZ 95 bei BE? Fahrer, die eine Fahrerlaubnis der Klasse BE vor dem 19.01.2013 erworben haben, dürfen Zugkombinationen führen, die durch die Änderung der Fahrerlaubnisverordnung zum 19.01.2013 seitdem in die Klasse C1E fallen (Zugkombinationen, bestehend aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger > 3,5 t zGM). Für diese Fahrer gilt bei gewerblichen Fahrten im Güterverkehr ebenfalls eine Weiterbildungspflicht nach dem BKrFQG. Die dafür notwendige Schlüsselzahl 95 wird in diesen Fällen im Führerschein in die Zeile der Klasse BE der Spalte 12 eingetragen. Und was ist mit Zugkombinationen, die ausschließlich in Klasse BE 79.06 fallen (zGM > 12t)? |
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28.08.2014, 16:02
Beitrag
#82
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2138 Beigetreten: 30.12.2005 Mitglieds-Nr.: 15686 |
Herr Uflacker hat seinen Newsletter nochmal bearbeitet, hier die Erweiterte Version:
Zitat Hinweis: Zum Thema Grundqualifizierungs- oder Weiterbildungspflicht für Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse BE muss zwischen zwei Fällen unterschieden werden: Fall 1: Erwerb der FE BE vor dem 10.09.2009 Diese Fahrer/innen unterliegen der Weiterbildungspflicht. Da die Fahrerlaubnis nicht befristet ist, liegt keine Voraussetzung für die Übergangszeit zwischen 10.09.2014 und 10.09.2016 vor. Die SZ 95 ist ab 10.09.2014 erforderlich. Fall 2: Erwerb der Fahrerlaubnis BE zwischen dem 10.09.2009 und dem 19. Januar 2013 Diese Fahrer/innen sind grundqualifikationspflichtig. Damit reicht für den ersten Eintrag der SZ 95 nicht ein Weiterbildungsnachweis aus. Zunächst muss ein Grundqualifikation oder eine beschleunigte Grundqualifikation abgeschlossen werden. Diese Fahrerlaubnisse dürfen somit zur Zeit im Sinne des BKrQG nicht genutzt werden. Fahrer, die die Fahrerlaubnisklasse BE zwar vor dem 19.01.2013, aber erst nach dem 09.09.2009 erworben haben und Zugkombinationen fahren wollen, die seit dem 19.01.2013 in die Klasse C1E fallen (Zugkombinationen, bestehend aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger > 3,5 t zGM), müssen eine Grundqualifikation Güterverkehr erwerben! Nur diejenigen, die die Klasse BE vor dem 10.09.2009 erworben haben, genießen Besitzstand und benötigen lediglich die Weiterbildung, sofern o.g. Zugkombinationen geführt werden. Zitat Diese Rechtsauslegung führt jedoch zu Schwierigkeiten im Bereich der Kontrolle und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten. Zurzeit findet daher eine vom BAG initiierte bundesweite Abstimmung statt, ob mangels einer gesetzlichen Übergangsfrist aus Opportunitätsgründen von einer Ahndung bei Fahrten im gewerblichen Güterkraftverkehr mit einer Fahrerlaubnis der Klasse BE mit SZ 79.06 ohne erforderlichen Nachweis der Berufskraftfahrerqualifikation bis zum 10.9.2015 abgesehen werden sollte. Das Land Niedersachsen hat daher am 7. August 2014 in einem Erlass geregelt, dass bis zum Ausgang der Abstimmung keine Bußgeldbescheide erlassen werden sollen, sondern die Betroffenen auf die Rechtslage hinzuweisen sind. Dank an Herrn Uflacker IHK Bielefeld -------------------- (Ladungs)Sichere Grüße vom Kurier
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28.08.2014, 16:36
Beitrag
#83
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1608 Beigetreten: 30.10.2008 Mitglieds-Nr.: 45094 |
Herr Uflacker hat seinen Newsletter nochmal bearbeitet, hier die Erweiterte Version: Zitat Hinweis: ... Fahrer, die die Fahrerlaubnisklasse BE zwar vor dem 19.01.2013, aber erst nach dem 09.09.2009 erworben haben und Zugkombinationen fahren wollen, die seit dem 19.01.2013 in die Klasse C1E fallen (Zugkombinationen, bestehend aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger > 3,5 t zGM), müssen eine Grundqualifikation Güterverkehr erwerben!... Nochmal: Kombinationen aus Klasse B plus Anhänger > 12t zGM fallen nicht in Klasse C1E (und ebenso wenig in CE), sondern ausschließlich in Klasse BE mit SZ 79.06. Auch wenn man nun der Rechtsauffassung ist, dass für die Berufskraftfahrerqualifikation auch bei Fahrerlaubnissen, die vor dem 19.01.2013 erteilt wurden, der heutige Umfang der C- und D-Klassen entscheidend ist (und nicht deren Umfang vor dem 19.01.2013), dann ist für Kombinationen aus Klasse B plus Anhänger mit zGM > 12t definitiv keine Berufskraftfahrerqualifikation notwendig, was die ganze Regelung ad absurdum führt. |
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28.08.2014, 20:39
Beitrag
#84
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2138 Beigetreten: 30.12.2005 Mitglieds-Nr.: 15686 |
Warum hast du denn dieses Zitat gekürzt?
Hättest du weiter Zitat .... Sollte dies aus Platzmangel nicht möglich sein - es muss ja zusätzlich auch der Besitzstand in Form der SZ 79.06 eingetragen werden - wäre eine Eintragung der SZ 95 auch in die Zeile der Klasse B möglich. Auf Anfrage bestätigte heute das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen diese Verfahrensweise.
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14.11.2014, 13:17
Beitrag
#85
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 4972 Beigetreten: 13.08.2004 Mitglieds-Nr.: 4923 |
Mit Artikel 1 der 49. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (BGBl I Nr. 48 vom 29.10.2014, S. 1635) ist die Anschnallpflicht für Taxi- und Mietwagenfahrer in Kraft getreten.
Der bisherige § 21a Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 StVO wird aufgehoben Dies gilt nicht für 1. Personen, die ein Taxi oder einen Mietwagen führen bei der Fahrgastbeförderung -------------------- Locker bleiben, gaaaaaanz locker !
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02.12.2014, 08:18
Beitrag
#86
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2138 Beigetreten: 30.12.2005 Mitglieds-Nr.: 15686 |
Heute per Newsletter bekommen:
Zitat Überholverbot gilt ab dem Schild: Überholvorgang notfalls abbrechen
Ab einem Überholverbotsschild darf nicht mehr überholt werden. Was simpel klingt, hat eine weiterführende Bedeutung: Es gilt nicht nur für Überholvorgänge, die neu gestartet werden. Wer gerade dabei ist, zu überholen, muss sich zurückfallen lassen, hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden. Im zugrunde liegenden Fall war ein Lkw-Fahrer zu einem Bußgeld verurteilt worden, weil er auf der Autobahn trotz Verbots überholt hatte. Dagegen hatte sich der Lkw-Fahrer gewehrt und brachte das Argument vor, er sei bereits vor Beginn der Überholverbotszone ausgeschert und habe dann mangels ausreichender Lücke zwischen den überholten Fahrzeugen nicht eher nach rechts einscheren können. Doch der Senat des OLG war der Meinung, dass das Überholverbotszeichen nicht nur den Beginn eines Überholmanövers, sondern auch die Fortsetzung und die Beendigung in der speziellen Zone verbietet. Wer sich bei Beginn der Überholverbotszone mit seinem Fahrzeug bereits schräg vor dem zu überholenden Auto befinde, aber noch nicht rechts einscheren könne, müsse das Überholmanöver abbrechen, sich also zurückfallen lassen. Und wenn das nicht gefahrlos möglich ist? Den Fall muss ein anderes Urteil klären, heißt es in der Gerichtsmitteilung, dies hatte der Senat nicht zu entscheiden. (Az. 1 RBs 162/14) -------------------- (Ladungs)Sichere Grüße vom Kurier
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30.12.2014, 09:33
Beitrag
#87
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Aus einem Newsletter:
Zitat Österreich erhöht Vignettenpreise In Österreich erhöhen sich die Preise für Vignetten 2015. Der neue Preis für die Pkw-Jahresvignette beträgt 84,40 €, für zwei Monate 25,30 € und das „Zehn-Tages-Pickerl“ kostet jetzt 8,70 €. Wichtig: Alle Jahresvignetten 2014 sind noch bis einschließlich 31. Januar 2015 gültig. Für Lkw werden die Mauttarife gesenkt. Und noch eine Mitteilung: Zitat Leverkusener-Brücke: Sperrung für Kfz ab 3,5 t bleibt bestehen
Die Leverkusener Rheinbrücke im Zuge der A1 muss für den Lkw-Verkehr länger als geplant gesperrt bleiben. Zu diesem Schluss ist ein Expertenteam aus Statikern, Materialwissenschaftlern und Schweißfachleuten gekommen. Die Experten haben die bislang durchgeführten Sanierungsarbeiten begutachtet und sich darüber hinaus einen Eindruck von den in der Zwischenzeit komplett von der Beschichtung freigelegten Schweißnähten in den Seilkammern der Brücke gemacht. Dabei sind leider weitere Risse entdeckt worden. Aufgrund dieser Schäden wird sich die Sperrung für den Lkw-Verkehr um mindestens sechs weitere Monate verlängern. Die Hoffnung der Fachleute war eigentlich, die Brücke Anfang 2015 für den Schwerverkehr wieder freigeben zu können. Seit dem Sommer gilt auf der Leverkusener Rheinbrücke nicht nur ein Fahrverbot für Fahrzeuge von über 3,5 t, sondern auch eine generelle Geschwindigkeitsbegrenzung auf 60 Stundenkilometer. -------------------- (Ladungs)Sichere Grüße vom Kurier
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30.12.2014, 13:52
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#88
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 15855 Beigetreten: 05.02.2008 Wohnort: Vussem bei Mechernich bei Euskirchen zwischen Köln, Bonn und Aachen Mitglieds-Nr.: 39938 |
Wenn sich Schilder und Infotafeln widersprechen kann man das ja noch so gerade tolerieren, aber ein und derselbe Text in der Überschrift und im letzten Satz?
-------------------- "Es stimmt, die Erde ist die Wiege der Menschheit, aber der Mensch kann nicht ewig in der Wiege bleiben. Das Sonnensystem wird unser Kindergarten."
Konstantin Ziolkowski, russischer Raumfahrttheoretiker "Bildung ist das, was übrigbleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat." Werner Heisenberg, deutscher Physiker und Nobelpreisträger Reverse Engineering Modification: Imitation of "Imitation Of Life".... Für alle die Holländisch können: .... de negen oplichters .... dronken mensen en kinderen spreken altijd de waarheid. Sightseeing Brüssel: Kongreßplatz, Botanischer Garten, Kunstberg. Sightseeing Casablanca |
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13.06.2015, 21:18
Beitrag
#89
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Eine Meldung der Verkehrsrundschau
Zitat Frankreich: Feuerlöscher im Lkw sind Pflicht Fahrzeuge über 3,5 Tonnen müssen in Frankreich mit einem Feuerlöscher ausgestattet sein. Laut DSLV wird diese Vorschrift streng kontrolliert. Toll-collekt Informiert über die vorläufigen Maut-tarife ab 1.Oktober 2015 -------------------- (Ladungs)Sichere Grüße vom Kurier
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14.06.2015, 08:58
Beitrag
#90
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Endlich haben sie das mit den Achsen mal etwas mehr differenziert. Der Blödsinn daß Tandemachsen als zwei zählen ist aber immer noch, somit wird es auch weiterhin große einachsige Anhänger geben.
-------------------- "Es stimmt, die Erde ist die Wiege der Menschheit, aber der Mensch kann nicht ewig in der Wiege bleiben. Das Sonnensystem wird unser Kindergarten."
Konstantin Ziolkowski, russischer Raumfahrttheoretiker "Bildung ist das, was übrigbleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat." Werner Heisenberg, deutscher Physiker und Nobelpreisträger Reverse Engineering Modification: Imitation of "Imitation Of Life".... Für alle die Holländisch können: .... de negen oplichters .... dronken mensen en kinderen spreken altijd de waarheid. Sightseeing Brüssel: Kongreßplatz, Botanischer Garten, Kunstberg. Sightseeing Casablanca |
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19.07.2015, 09:00
Beitrag
#91
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LKW Maut für Belgien ab 01.04.2016 geplant
Zitat Ab 2016 wird die e-Vignette in Belgien durch eine elektronisch ermittelte Mautgebühr ersetzt. Die Maut in Belgien wird über 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht entfernungsabhängig berechnet. Das mautpflichtige Straßennetz wird Autobahnen, sonstige Hauptverkehrsstraßen und Ortsumgehungen erfassen. Ab wann und für wen wird die belgische Maut gelten? Die belgische Maut wird für alle Fahrzeuge ab einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen gelten. Der Start ist ab dem 01.04.2016 geplant. Die Registrierung wird aber schon ab dem 01.10.2015 möglich sein. Welche Straßen sind von der Maut betroffen? Die Straßenmaut wird nur für einen Teil des Straßennetzes gelten. Es ist wahrscheinlich, dass für folgende Straßen eine Maut anfallen wird: das Autobahnnetz die Autobahnringe sowie weitere Hauptverkehrsstraßen Das genaue Streckennetz ist noch nicht veröffentlicht worden. Wie wird die Maut Belgien abgerechnet? Für die Abrechnung der belgischen Maut muss eine Onboard Unit (OBU) im Fahrzeug eingebaut werden. Diese ist innerhalb von wenigen Minuten montiert. Die Wegstrecken werden durch die OBU über vorher definierte Wegpunkte erfasst. Die Ortung erfolgt per Satellitentechnologie. Gibt es bereits Informationen zur Höhe der Maut? Da die Maut den einzelnen Regionen in Belgien (Flandern, Wallonien und Brüssel) zufließen wird, können diese Gebühren je Region variieren. Zurzeit sind nur die Werte für die Region Flandern bekannt: 3,5-12 t 12-32 t >32 t Euronorm 0 0,146 € / km 0,196 € / km 0,200 € / km Euronorm 1 0,146 € / km 0,196 € / km 0,200 € / km Euronorm 2 0,146 € / km 0,196 € / km 0,200 € / km Euronorm 3 0,126 € / km 0,176 € / km 0,180 € / km Euronorm 4 0,095 € / km 0,145 € / km 0,149 € / km Euronorm 5 0,074 € / km 0,124 € / km 0,128 € / km Euronomr 6 0,074 € / km 0,124 € / km 0,128 € / km Quelle: SVG Hamburg Maut in Polen & Tschechien Zitat 1. Maut in Polen: Das viaToll-System in Polen wird am 30.06.2015 erweitert. Hinzu kommen 251 km Nationalstraßen, darunter ca. 35 km Autobahnen und ca. 216 km Nationalstraßen. Es handelt sich um die fünfte Systemerweiterung, welche folgende Abschnitte der Nationalstraßen betrifft: 1) Autobahn A4 zwischen Knoten Tarnów Północ und Knoten Dębica Wschód (35,17 km) 2) Schnellstraße S3 zwischen Knoten Gorzów Wielkopolski Południe und Knoten Skwierzyna Południe (27,1 km) 3) Schnellstraße S5 zwischen Knoten Rydzyna und Knoten Korzeńsko (26,84 km) 4) Schnellstraße S8 zwischen Knoten Wieluń und Knoten Łask (74,07 km) 5) Schnellstraße S8 zwischen Jeżewo (Kreuzung mit der Woiwodschaftsstraße 671) und Choroszcz (Kreuzung mit der Kreisstraße 2287B) (18,53 km) 6) Schnellstraße S 11 zwischen Knoten Poznań Północ und Knoten Poznań Tarnowo Podgórne (13,07 km) 7) Schnellstraße S 12 zwischen Knoten Jastków und Kalinówka (Kreuzung mit der Gemeindestraße 112435L) (32,78 km) 8) Schnellstraße S61 zwischen Knoten Raczki und Knoten Suwałki Południe (11,98 km) 9) Schnellstraße S69 zwischen Knoten Bielsko-Biała Komorowice und Knoten Bielsko-Biała Mikuszowice (11,08 km). Damit beträgt die Gesamtlänge der vom elektronischen Mautsystem erfassten Nationalstraßen ca. 3162 km. Dazu gehören ca. 1073 km Autobahnen, 1277 km Schnellstraßen und ca. 812 km Nationalstraßen anderer Klassen 2. Maut in Tschechien Der tschechische Mautbetreiber CSOB hat eine Anpassung der Emissionsklassentabelle vorgenommen. Diese Tabelle wird für die Fahrzeugregistrierung genutzt, falls die Emissionsklasse nicht in den Fahrzeugpapieren steht und ein Emissionsklassenzertifikat ebenfalls nicht vorliegt. Emissionsklassentabelle - table of emission class_20150625 Emissionsklassentabelle - table of emission class_20150625.pdf 49,91 kB Die neue EU-Verordnung 627/2014, die in Fahrzeugpapieren erscheinen kann, wurde ergänzt (Spalte „Euro VI+EEV“ ). Wenn dieser Code auftaucht, bedeutet das, das Fahrzeug hat die Schadstoffklasse VI oder EEV. Quelle: SVG Hamburg -------------------- (Ladungs)Sichere Grüße vom Kurier
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Gast_Original Bernie_* |
07.08.2015, 16:54
Beitrag
#92
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Guests |
Bis Ende August erweiterte LEnk- und Ruhezeitregelung für GB-Verkehr!!
Kurz gefasst, die zulässige regelmäßige tageslenkzeit wird von 9 auf 11 Stunden/Tag erweitert, Zeitgleich die Tagesruhezeit von 11 auf 9 Std verkürzt! Grund: Probleme an der Eurotunnel. Es wird nicht explizit genannt, aber ich vermute mal die Auslöser die ganzen Flüchtlinge-Chaos dort... Also, mir ist bisher noch kein Fall bekannt, daß die §§14 Abs 2 aus VO EWG 561/2006 angewendet wurde, Premiere?? Muss der Fahrer und HAlter nun 2 Jahre lang nachweisen, daß er an besagte Zeitraum England-Verkehr hatte?? Lächerlich finde ich diese Zitat: Zitat Achtung: Die 45-Minuten-Pause nach 4,5 Stunden Fahrt muss eingehalten werden. Auch die Arbeitszeitregelungen bleiben in diesem Zeitraum bestehen. Die 11-Stunden-Lenkzeit sind somit nicht anwendbar, wenn man die Arbeitszeitgesetz einhalten würde, was für ein Paradox... |
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07.08.2015, 17:08
Beitrag
#93
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 18610 Beigetreten: 02.04.2005 Wohnort: Rhein-Nahe Mitglieds-Nr.: 9098 |
Muss der Fahrer und HAlter nun 2 Jahre lang nachweisen, daß er an besagte Zeitraum England-Verkehr hatte?? Kann er doch - mühelos; der Spediteur wenigstens, und damit auch der selbstfahrende Unternehmer: Die nämlich müssen alle möglichen Belege jahrelang aufbewahren, aus denen zweifelsfrei hervorgeht, dass und ggf. welcher Lkw im fraglichen Zeitraum in England war. |
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09.01.2016, 17:51
Beitrag
#94
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2138 Beigetreten: 30.12.2005 Mitglieds-Nr.: 15686 |
Sozialvorschriften: Dobrindt erwägt deutschen Alleingang
Weil Maßnahmen der EU auf sich warten lassen, will der Bundesverkehrsminister mit einer Gesetzänderung verbieten, dass Fahrer ihre regelmäßige Wochenruhezeit im Lkw verbringen. Zitat Berlin. Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) will Sozialdumping im Transportgewerbe und das zunehmende Nomadentum an den Autobahnen zu bekämpfen. Zu diesem Zweck hat sein Ressort vor kurzem den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes, des Fahrpersonalgesetzes und des Gesetzes zur Regelung der Arbeitszeit von selbstständigen Kraftfahrern vorgelegt. Im Auftrag der Bundesregierung soll er verhindern, dass Fahrer ihre regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeiten in ihrem Lkw verbringen. Dass dies unzulässig ist, ergibt sich nämlich nur im Umkehrschluss aus dem europäischen Recht. Mit seinem Plan steht Dobrindt allerdings relativ am Anfang. Dieser ist nicht unumstritten... Mehr dazu -------------------- (Ladungs)Sichere Grüße vom Kurier
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06.10.2017, 14:21
Beitrag
#95
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 |
Die Anwendungshinweise zum Berufskraftfahrerqualifikationsrecht wurden aktualisiert: klick
-------------------- Gruß Mr.T
Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen. |
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10.04.2021, 14:25
Beitrag
#96
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6430 Beigetreten: 18.10.2007 Wohnort: irgendwo in Sachsen zw. A14/A4/A17/A13 Mitglieds-Nr.: 37650 |
Neue GGVSEB am 01.04.2021 im Bundesgestzblatt verkündet
GGVSEB 2021 13. Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordungen am 01.04.2021 im Bundesgesetzblatt verkündet 13. VO zur Änderung gefahrgutrechtlVO -------------------- Blue Knights Law Enforcement Motorcycle Club
www.blueknights.de www.blueknights.org Blue Knights Germany 19 Saxonia (eines von 41 in Deutschland, über 600 weltweit mit weit über 40000 Mitgliedern) |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 24.11.2024 - 01:50 |