... Forum Straßenverkehr - der Verkehrstalk im Web


Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )

 
Reply to this topicStart new topic
> 50er Roller und Anhänger
Roadrunner
Beitrag 29.08.2005, 07:45
Beitrag #1


Neuling


Gruppe: Members
Beiträge: 2
Beigetreten: 25.08.2005
Mitglieds-Nr.: 12389



    
 
Hallo,
ich habe gerade das Problem - einen Anhänger an einen 50ccm Rooler zu bekommen - und dazu noch ein paar Fragen.

Zuerst die Details:
Ich habe einen 50er Piaggio Roller Bj.95 der lt. BE 50km/h fährt.
Daran möchte daran einen bei Westfalia angeboteten Anhänger mit TÜV-geprüfter Anhängerkupplung für Kleinkrafträder anhängen.
Daten des Hängers sind hier http://www3.westfalia.de/shops/autozubehoe...radkupplung.htm
zu finden.

Jetzt die Fragen:

1. Muss ich den Anbau der Anhängerkupplung am Roller nach §21 StVZO vom TÜV abnehmen lassen
2. Muss nach eventuell erfolgter Abnahme ( siehe 1. Frage) nach §19 Abs. 3 StVZO eine neue Betriebserlaubnis für den Roller beantragt werden
3. Eine Anfrage bei Westfalia per Mail ergab: Der Wagen ist nicht TÜV-geprüft und nur für Geschwindigkeiten von max. 25Km/H zugelassen.
Brauche ich nun eine BE nach $18 Abs. 3 .. dafür und muß ich ggf. ein
TÜV-Gutachten holen und damit eine BE beantragen ?


Gruß
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Peter Lustig
Beitrag 29.08.2005, 08:49
Beitrag #2


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 26188
Beigetreten: 13.09.2003
Mitglieds-Nr.: 11



Du erwähnst selbst schon den § 19 Abs. 3 StVZO. Schau Dir die Ziffern 1 und 2 an. Wenn die Anhängerkupplung die dort aufgeführten Bedingungen erfüllt und keine Verpflichtung zur Abnahme des Einbaus besteht, erlischt auch nicht die Betriebserlaubnis. Das wäre doch die einfachste Lösung.

Der Beitrag wurde von Peter Lustig bearbeitet: 29.08.2005, 08:51
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gast_Morpheus20_*
Beitrag 16.09.2005, 13:46
Beitrag #3





Guests






Werden auch bedingungen an den Hänger selber gestellt oder kann ich alles was räder hat an den roller hängen?
Go to the top of the page
 
+Quote Post
peter
Beitrag 28.09.2005, 07:58
Beitrag #4


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 749
Beigetreten: 16.09.2003
Wohnort: nordwestliches Nordbayern
Mitglieds-Nr.: 65



Zitat
Werden auch bedingungen an den Hänger selber gestellt oder kann ich alles was räder hat an den roller hängen?


Der Anhänger ist zulassungsfrei - § 18 Abs. 2 Ziffer 6 h StVZO, aber BE-pflichtig nach Abs. 3.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Asterix
Beitrag 28.09.2005, 08:25
Beitrag #5


Mitglied
***

Gruppe: Members
Beiträge: 78
Beigetreten: 11.08.2005
Mitglieds-Nr.: 12053



hm.

leider kann ich das bild des betreffenden anhängers nicht öffenen.

daher meine frage:

muss denn nun der anhänger hinter einem roller "nur" eine BE haben und/oder auch lichttechnische einheit und muss ein zweites versicherungsschild angebracht werden...?

asterix


--------------------
Gruß Asterix
---------------

Peugeot 508 2,0l HDI 16V
Fiat Panda dynamic
Piaggio mp3 LT 400
Wohnwagen Hobby 490 Kmf
Anssems 750GTB mit Deckel

-----------------------------------------------
eat, sleep, go fishing
Go to the top of the page
 
+Quote Post
peter
Beitrag 28.09.2005, 08:33
Beitrag #6


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 749
Beigetreten: 16.09.2003
Wohnort: nordwestliches Nordbayern
Mitglieds-Nr.: 65



Lichttechnische Einrichtungen siehe § 49a ff StVZO.

Eigenes Kennzeichen nach § 18 Abs. 4 StVZO ist nicht erforderlich, jedoch ein Wiederholungskennzeichen aus § 60 Abs. 5 StVZO. Da Versicherungskennzeichen nur einmal ausgegeben werden und man sich keine "Zweitpressung" verschaffen kann, bleibt nur übrig, es "abzumalen" und dies am Anhänger anzubringen.
Go to the top of the page
 
+Quote Post

Reply to this topicStart new topic
1 Besucher lesen dieses Thema (Gäste: 1 | Anonyme Besucher: 0)
0 Mitglieder:

 



RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 22.04.2025 - 11:44