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> EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis (Teil11), Nachtr. MPU-Anordnung in D. zulässig?
Tortenjan
Beitrag 09.09.2005, 13:03
Beitrag #1


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Auch dieser Teil soll wieder mit dem Vorwort von Uwe und Rolf Tjardes beginnen:

>>>
Am 29.04.2004 hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass im EU-Ausland erworbene Fahrerlaubnisse innerhalb der EU und damit auch in Deutschland grundsätzlich anerkannt werden müssen.

Damit ergeben sich für viele auflagenbehaftete Führerscheinaspiranten neue Perspektiven. Eine z.B. in Deutschland zu erwartende MPU-Auflage wegen sogenannter Nichteignung könnte durch einen Erwerb im EU-Ausland völlig legal und im Einklang mit EU-Recht "umgangen" werden.

Ist das wirklich so? Wie reagieren deutsche Fahrerlaubnisbehörden auf dieses Urteil? Kann im Nachgang trotzdem eine MPU von deutschen Behörden gefordert werden? Viel Rauch um nichts? Was ist mit der "185 Tage-Regelung"?

Bereits am 29.04.2004, also am "Urteilstag" wurde hier im Verkehrsportal die erste Anfrage zu diesem Themenkomplex erstellt. In diesem Thread gab es bisher rund 11.000 Beiträge und 300.000 Views. Die Aufsplittung erfolgte lediglich aus technischen Gründen.

EuGH-Urteil-Thread Teil 1

EuGH-Urteil-Thread Teil 2

EuGH-Urteil-Thread Teil 3

EuGH-Urteil-Thread Teil 4

EuGH-Urteil-Thread Teil 5

EuGH-Urteil-Thread Teil 6

EuGH-Urteil-Thread Teil 7

EuGH-Urteil- Thread Teil 8

EuGH-Urteil- Thread Teil 9

EuGH-Urteil-Thread Teil 10

Dazu wurden spezielle länderspezifische Threads eröffnet, die das dort geltende nationale Recht betrafen. Auch hier wurde in über 1.000 Beiträgen heftig diskutiert.

CZ-Thread

Polen-Thread

Außerdem existiert noch eine FAQ, in der die wichtigsten Entscheidungen und Interpretationen gesammelt werden:
FAQ: EuGH-Urteil zur Anerkennung einer EU-Fahrerlaubnis (Konsequenzen für die Bundesrepublik)

Dieser neue Thread stellt mittlerweile Teil 11 des zusammengeführten Diskussionsfadens dar. Teil 1 findest Du hier.

Neue Autoren möchte ich bitten, sich erst einmal einzulesen. Es ist nicht unbedingt notwendig, sämtliche Beiträge durchzuarbeiten. Hier ist eine grundsätzliche Zusammenfassung für die Eiligen, wobei anzumerken ist, dass es sich hier um die Meinung eines einzelnen Verfassers ("G.G.") handelt. Wir drucken diesen Text an dieser Stelle insbesondere deshalb ab, weil er die Grundproblematik, über die hier seit langem diskutiert wird, sehr anschaulich darstellt.

Zitat
Schon wieder das leidige Thema. sad.gif

Also gut, ich werde einmal ein bißchen aus dem Nähkästchen plaudern (hoffentlich bekomme ich von den anderen dann keine Haue).

"Traditionelle" Neuerteilung nach deutschen Bestimmungen:

In Deinem Fall musst Du zur MPU. So eine Untersuchung kann zu 3 verschiedenen Ergebnissen führen:

1. Das Gutachten ist positiv.

Toll, jemand der sich vorbereitet hat und bereit war Veränderungen vorzunehmen. Du, die MPU-Stelle und die Führerscheinstelle freut sich.

Warum soll so jemand im Ausland teuer einen Führerschein machen ?

2. Das Gutachten ist negativ, enthält aber eine Kursempfehlung, mit der man wieder in den Besitz einer Fahrerlaubnis kommt.

Na ja, zwar nicht perfekt, aber immerhin bekommt man den Lappen. Und der Kurs ist billiger als der EU-Führerscheinerwerb. Du, die Führerscheinstelle, die MPU-Stelle und der Kursanbieter freuen sich.

3. Du hast nichts verändert und das Gutachten ist negativ. Statt Aufarbeitung suchst Du lieber nach "Alternativen" und hast daher das EuGH-Urteil gelesen und möchtest im Ausland einen Führerschein erwerben. Ist zwar ein bißchen teuer (ist aber normal. Da wo Leute in Not sind, steigt nun mal der Preis, aber wenn man dann wieder fahren darf.  laugh.gif

Und tatsächlich - man darf - dank der europäischen Freizügigkeit - wieder fahren !

Was habe ich mit dem neuen Führerschein zu befürchten ?:

Das kommt darauf an.

1. Ich komme nie in eine Polizeikontrolle und werde auch sonst nicht auffällig:

Gratuliere - wieso hast Du eigentlich dann den Führerschein im Ausland gemacht ??? Mein Auto fährt mit Benzin und einen Führerschein braucht doch nur der, der kontrolliert wird.

2. Ich fahre super, komme aber in eine Routinekontrolle:

Der Polizist schaut meinen Führerschein an und sieht, dass es ein EU-Führerschein ist. Er fragt in Flensburg nach und merkt, dass ich einen Entzug in Deutschland habe. Er ärgert sich, denn ich darf weiterfahren. Was macht der denn da ? Wie, er schreibt sich die Führerscheindaten auf. Doch sicher nicht für sein Familienalbum ?

Nein, er schickt diese Daten an die Führerscheinstelle.

War es ein Ferienführerschein (=ich war weniger wie 185 Tage im Ausland), droht mir die Rücknahme durch die ausländische Führerscheinstelle. Das Risiko ist derzeit aber gering, darauf kann ich es zur Not noch ankommen lassen.

Aber was macht die deutsche Führerscheinstelle ?

Diese ordnet nun die MPU an (komisch, bei dem angegeben Link steht dazu gar nichts - muss er wohl "vergessen" haben).

Diese MPU kann nun die 3 oben beschriebenen Ausgänge haben. Ziffer 1+2 sind eigentlich kein wirkliches Problem, doch leider ist eher der Ausgang unter Ziffer 3 zu erwarten - oder wie seht Ihr das ?

Nun wird mir das Recht zum Führen von Fahrzeugen im Bundesgebiet mit der ausländischen Fahrerlaubnis aberkannt. Na ja, ich kann ja noch in Tschechien damit fahren.

Was bleibt nun im Ergebnis festzuhalten?

1. Ich darf im Ausland einen Führerschein erwerben.  biggrin.gif

2. Damit darf ich zunächst in Deutschland fahren (wenn die Sperre um ist)

3. Solange ich nicht kontrolliert werde oder auffällig werde, gibt es keine Probleme (nicht schlecht, aber dafür muss ich ja nicht rüber fahren, um den Führerschein zu machen).

4. Ich muss - wenn nun auch einige Monate ggf. Jahre später - trotzdem zur MPU. 

5. Wahrscheinlich wird sie negativ und mein schöner EU-Führerschein ist in Deutschland nicht zu gebrauchen.

Kostenvergleich:

1. Deutsches Verfahren:

Ich zahle erst für die MPU und bezahle der Fahrschule erst dann Geld, wenn die MPU positiv ist. Die MPU ist allerdings nur positiv, wenn ich mich hierauf solide vorbereite.

2. EU-Verfahren:

Ich zahle erst für die Fahrschule (Klasse B soll ja 1700,-- Euro kosten laut Deinem Link). Das ist viel Geld, aber ich darf wenigstens vorübergehend fahren. Dann muss ich die MPU bezahlen, die leider negativ ausfällt. Ich bin jetzt genauso schlau äh führerscheinlos wie vorher, habe aber leider - neben den Kosten für die MPU - nun auch noch völlig umsonst die ausländische Fahrschule gesponsert.

Sollte ich es dann vielleicht noch mal in Polen versuchen ?

Na ja, läuft eben das ganze Spiel noch mal von vorne los, aber bei 25 EU-Mitgliedstaaten lerne ich so wenigstens ganz Europa kennen.

Ist es da - ich meine aus Kostengründen, weil die Verkehrssicherheit interessiert ja nur die Trottel von der Führerscheinstelle  -  sinnvoll, im Ausland einen Führerschein zu machen ?

Musst Du selbst entscheiden, denn die europäische Freizügigkeit erlaubt Dir auch, mit Deinem Geld zu machen, was Du willst.

G.G.


Quelle: Forum der werten Kollegen von Fahrerlaubnisrecht.de, Textübernahme aus diesem Thread. Für die Erlaubnis zur Übernahme möchte ich mich herzlich bei dem Verfasser bedanken!

Viel Spaß beim diskutieren, Rolf Tjardes

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*** Anmerkung Admin:

Viele der hier regelmäßig aktiven Diskutanten dürften mitbekommen haben, dass dieser Thread für rund 1 Woche wegen eines Spam-Angriffs auf das Verkehrsportal geschlossen wurde. Ich will das hier nicht weiter ausbreiten.

Ich möchte nur alle Diskussionsteilnehmer dringlichst bitten, einen fairen und sachlichen Diskussionsstil zu pflegen. Dies mag in der Hitze des Gefechts vereinzelt schwer fallen, muss aber einfach sein.

Die hiesigen Moderatoren wurden von mir gebeten, Beleidigungen und Provokationen unkenntlich zu machen und Beiträge ohne Themenbezug ("Off-Topic") aus dieser Fachdiskussion zu entfernen.

Dies muss einfach sein, und zwar in unserem gemeinsamen Interesse. Bei Tausenden von Beiträgen zu unterschiedlichsten Aspekten des EuGH-Urteils wird die Moderation versuchen müssen, die Diskussion von unnötigem Ballast zu befreien. Würde dies nicht konsequent erfolgen, bestünde die reale Gefahr, dass die Diskussion völlig auseinander driftet und damit ihren Sinn verliert.

Kritik, Wünsche und Anmerkungen bitte an mich via PM.

Rolf Tjardes (Administrator)

<<<

Und noch eine Anmerkung von mir. Themenmoderator Uwe investiert wirklich viel Zeit darin, daß dieser Thread in vernünftiger Weise fortgeführt werden kann und alle anderen Moderatorenkollegen unterstützen ihn dabei so gut sie können. Damit er (und der Rest) wenigstens noch ein klein wenig Freizeit haben übt euch bitte in etwas Selbstdisziplin und beachtet die Netiquette und bleibt beim Thema.


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Zitat @mir "In jeder Gruppe gibt es immer so 5% Volltrottel" Zitat @Janus:"§0 StVO: "Man sieht doch, was gemeint ist!""
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Tortenjan
Beitrag 09.09.2005, 13:10
Beitrag #2


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Und dieser Teil kann gleich mit einer Neuigkeit begonnen werden:

Aus für gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen erreichte mich heute die Nachricht, daß der von den Bundesminesterien auf die CZ ausgeübte Druck scheinbar zu wirken beginnt. Angeblich trifft die CZ z. Zt. Vorbereitungen um alle CZ-FS, bei denen bei Erteilung unter Ziffer 8 eine deutsche Adresse eingetragen ist, wieder zurück zu nehmen! Wie und wann das ganze genau ablaufen soll, ist uns z. Zt. leider auch noch nicht bekannt. Sobald wir etwas darüber erfahren werden wir hier darüber berichten.


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Zitat @mir "In jeder Gruppe gibt es immer so 5% Volltrottel" Zitat @Janus:"§0 StVO: "Man sieht doch, was gemeint ist!""
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strichachtdoktor
Beitrag 09.09.2005, 13:25
Beitrag #3


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Würde mich nicht wundern, wenn die Polen noch nachziehen würden. Ich habe es immer für einen Fehler gehalten, die deutsche Adresse auf dem Führerschein vermerken zu lassen, weil dadurch die offensichtliche Verletzung der 185-Tage-Regelung ja geradezu dokumentiert wird.

Bleibt die Frage zu klären - zweckmässigerweise vor einem CZ-Verwaltungsgericht - ob die Rücknahme der FS legal ist, denn immerhin wurde ja damals wegen fehlender Vorschriften ohne Prüfung der 185-Tage-Regelung so erteilt. Aber ich kann mir kaum vorstellen, dass jemand diesen Schritt gehen wird.


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Tortenjan
Beitrag 09.09.2005, 13:31
Beitrag #4


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Wie die Sache mit PL gehandhabt wird weiß ich leider auch nicht. Die Info bezog sich nur auf CZ.


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Zitat @mir "In jeder Gruppe gibt es immer so 5% Volltrottel" Zitat @Janus:"§0 StVO: "Man sieht doch, was gemeint ist!""
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Mr.T
Beitrag 09.09.2005, 13:36
Beitrag #5


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Zitat (mirko1)
also wenn ich das richtig sehe ist das VGH Manheim kein OVG? also nicht das Höchste von BW.

VGH (Verwaltungsgerichtshof) = OVG Oberverwaltungsgericht
Andere Bundesländer, andere Bezeichnungen wink.gif


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Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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Perplex
Beitrag 09.09.2005, 13:49
Beitrag #6


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Zitat (Tortenjan @ 09.09.2005, 14:10)
Angeblich trifft die CZ z. Zt. Vorbereitungen um alle CZ-FS, bei denen bei Erteilung unter Ziffer 8 eine deutsche Adresse eingetragen ist, wieder zurück zu nehmen!

crybaby.gif


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Natrix20
Beitrag 09.09.2005, 13:59
Beitrag #7


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Hallo,

die Nachricht zeigt eigentlich nur eines, der Eu FS ist von deutscher Seite nicht anfechtbar, auch nicht mit einer MPU bzw. NU bei Nichtbeibringung.

Was lernt man aus dieser Nachricht nun?? Jeder muss sich eine korrekte Adresse in CZ zulegen bzw. gilt dies auch für andere Staaten. Ich würde nun mal Kontakt mit der ausstellenden Behörde aufnehmen, ob man da was ändern kann. Bzw. wenn man einen Vermittler hatte sofort mit Ihm Kontakt aufzunehmen.

Gruss an alle
Natrix

P.S.: Man muss immer ein Schritt schneller als die anderen sein!!!!
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GSX-R
Beitrag 09.09.2005, 14:19
Beitrag #8


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Zitat (Natrix20 @ 09.09.2005, 14:59)
die Nachricht zeigt eigentlich nur eines, der Eu FS ist von deutscher Seite nicht anfechtbar, auch nicht mit einer MPU bzw. NU bei Nichtbeibringung.

Mal für Blöde nachgefragt: blushing.gif
Wie kommst Du denn zu dieser Beurteilung der Nachricht?

Bzw. Was hat die Nachricht mit Deiner Beurteilung zu tun??

Ich kann beim besten Willen keinen Zusammenhang erkennen think.gif


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murksel
Beitrag 09.09.2005, 14:21
Beitrag #9


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<ich stelle meinen Beitrag aus dem vorherigen Thread nochmal hierrein, da ja die Frage nach der Handlungsweise in RLP aufkam.

Puhhh, in Deutschland wird in Bezug auf die EU - FS derzeit gemacht, was se wollen.

Ich habe eben in RLP auf der Kreisverwaltung angerufen (die waren auch für mich zuständig, bevor ich nach Lux gezogen bin) und habe gefragt, ob ich meinen lux. FS umschreiben kann, wenn ich wieder nach RLP umziehe.

Was antwortet die mir... : "Ich kenne Ihren Fall. Mit dem luxemburgischen FS dürfen Sie nicht in Deutschland fahren. Dafür müssen Sie eine MPU machen."

Meine Einwände, das ich gar keine MPU in D machen kann und das Urteil des OVG hat sie pauschal abgetan. blink.gif

Wie gesagt, hier liegt noch viel Aufklärungsarbeit vor uns...
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RA XDiver
Beitrag 09.09.2005, 14:25
Beitrag #10


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Du weisst doch murksel, auch Anwälte wollen noch Geld verdienen..... tongue.gif


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Perplex
Beitrag 09.09.2005, 14:29
Beitrag #11


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Zitat (Tortenjan @ 09.09.2005, 14:10)
Angeblich trifft die CZ z. Zt. Vorbereitungen um alle CZ-FS, bei denen bei Erteilung unter Ziffer 8 eine deutsche Adresse eingetragen ist, wieder zurück zu nehmen!
Ich verstehe da etwas nicht! giveup.gif

Angenommen der Betroffene hat seinen Hauptwohnsitz in Deutschland & seinen Nebenwohnsitz in Tschechien aus beruflichen Gründen für 185 Tage. Der Lebensmittelpunkt befindet sich also in der Tschechischen Republik, aber auf dem Führerschein wird grundsätzlich der Hauptwohnsitz eingetragen & nicht der Lebensmittelpunkt.

Wie soll Tschechien diesen Verwaltungsaufwand bewältigen, nur weil Deutschland pfeift? whistling.gif

Wer soll denn diesen Verwaltungsaufwand bezahlen? no.gif

Tortenjan, woher hast Du diese Info? unsure.gif

Thommy


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murksel
Beitrag 09.09.2005, 14:34
Beitrag #12


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Zitat (RA XDiver @ 09.09.2005, 15:25)
Du weisst doch murksel, auch Anwälte wollen noch Geld verdienen..... tongue.gif

Ich sehe halt das Problem, das, wenn ich angehalten werde, der FS erstmal futsch ist, da die ja bei der FS - Stelle nachhören. Es ist zwar beruhigend, das ich den dann am nächsten Tag wiederhabe, aber nervig ist das schon. Ist mir ja leider schon passiert blink.gif
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strichachtdoktor
Beitrag 09.09.2005, 14:38
Beitrag #13


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Zu Murksel:
Ich würde mich nicht von einer/einem Verwaltungsangestellten verrückt machen lassen. Solche Infos sind den Anruf nicht wert. Wenn Du meinst Erfolg zu haben, dann Anwalt nehmen und durch ... Im Moment sieht es nicht schlecht aus. Und wie XDiver dazu denkt, das wissen wir ja... wink.gif

Zu GSX-R:
Natürlich kann man zu dem Schluss kommen, dass die Deutschen so massiv auf die Rücknahme der erteilten FS drängen, weil sie sonst keine anderen Möglichkeiten haben. Halte ich für statthaft. Sieht ja auch nicht sonderlich gut aus für deutsche Behörden: einige NUs sind angeblich schon zurückgenommen (Niedersachsen) bzw. werden bestimmt noch zurückgenommen(RLP). Da kann man ja mal Druck auf die Ausstellerstaaten ausüben.

Ausserdem sind die Deutschen bekanntermassen "europäische Klugscheisser": Verletzen selber eine EU-Richtlinie nach der anderen, meinen aber, anderen Staaten ständig auf die Finger hauen zu müssen.

Und bei den Führerscheinen mit eingetragener deutscher Adresse haben die Deutschen natürlich ein Druckmittel in der Hand: das Verfahren gem. EuGH-Urteil wegen Verletzung der 185-Tage-Regelung - und da CZ ganz offensichtlich die 185-Tage-Regelung verletzt hat (und dieses intelligenterweise auf den Führerscheinen gut nachlesbar dokumentiert ist), zieht es wohl auch ...


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GSX-R
Beitrag 09.09.2005, 15:04
Beitrag #14


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@/8Doc:

lightbulb.gif

Ich habs nämlich wirklich nicht verstanden, war keine Ironie oder so.

Danke Joe!


Btw, hast Du eigentlich hier schon mal reingeschaut? Ich würde Dich auch gerne kennenlernen, da ich Dich ja letztes Mal verpasst habe. wink.gif


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MaximilianNRW
Beitrag 09.09.2005, 15:23
Beitrag #15


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Tommy, woher kommt eigentlich die Information, dass die Tschechen die Führerscheine zurückrufen?
Meines Wissens werden doch immer noch welche ausgestellt. Und vor dem 17.1.05 gab es da die Richtlinie mit den 185 Tagen noch gar nicht, es gibt doch auch so etwas wie Bestandsschutz. Mir kommt das irgendwie nicht ganz seriös vor.

Gruss


Max
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Medusa
Beitrag 09.09.2005, 15:41
Beitrag #16


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Zitat (Tortenjan @ 09.09.2005, 14:10)
]Angeblich trifft die CZ z. Zt. Vorbereitungen um alle CZ-FS, bei denen bei Erteilung unter Ziffer 8 eine deutsche Adresse eingetragen ist, wieder zurück zu nehmen!

Bezieht sich das vielleicht auf nach dem 17.01.2005 ausgestellte CZ EU-FEs? Ich habe gehört, daß einige "Landkreise" in der CZ auch nach dem 17.01.2005 noch FEs entgegen der 185 Tage Regelung ausgestellt haben.
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MaximilianNRW
Beitrag 09.09.2005, 15:49
Beitrag #17


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Die 185-Tagesreglung ist außer Kraft.
Eine gesetzliche Grundlage wird erst mit einer neuen Einführung der 185-Tagesreglung geschaffen
Der erworbene Führerschein ist dann gültig wenn alle derzeitig geltenden Vorschriften und Gesetze des Führerschein ausstellenden Landes, welche zur Aushändigung des Führerscheins durch eine Amtsbehörde führen eingehalten wurden.

Das habe ich auf im Netz zu dem Thema gefunden. CZ stellt immer noch Führerscheine aus. Und irgendwie macht das keinen Sinn, ausstellen und gleichzeitig zurückfordern. Aber mich wundert nichts mehr.

Deshalb würde mich Tommys Quelle schon interessieren.
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Medusa
Beitrag 09.09.2005, 15:55
Beitrag #18


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Direkt aus der CZ, von einer Fahrschule:

Die CZ bekommt Druck aus D. und fordert bei einigen Leuten, liegt scheinbar nicht von allen vor .. , per Brief einen VZR Auszug* und eine ärztliche Bescheinigung an. Es geht anscheinend nicht um den Wohnsitzeintrag. Reagieren die Betroffenen nicht auf diesen Brief aus der CZ werden die FEs eingezogen.

(Infos natürlich ohne Gewähr)

* Evtl. war nicht VZR Auszug sondern das pol. Führungszeugnis gemeint. Würde auch mehr Sinn machen, das mußte ich selbst vor FE Erhalt abgeben.
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strichachtdoktor
Beitrag 09.09.2005, 15:56
Beitrag #19


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Die Info wg. der CZ-Scheine kam von Tortenjan, den man ja zu den "gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen" dazuzählen kann.

Es geht ausschliesslich um Scheine, die eine deutsche Adresse tragen. Denn wenn der Wohnort/mutmasslich Hauptwohnsitz/mutmasslich Zentrum persönlichen "Seins" in Deutschland liegt, dann ist das liebe Tschechenland leider überhaupt nicht zuständig.

Natürlich stellen die Tschechen weiterhin Führerscheine aus - warum sollen sie auch nicht? Vorausgesetzt, alle EU-Vorschriften wurden eingehalten, ist das ja auch kein Problem.

Die Deutschen machen (nicht unintelligent!) genau das, was der EuGH vorgeschlagen hat: Sie wenden sich bezüglich der 185-Tage-Regelung an die ausstellenden Behörden. Erstmal überall da, wo sie Verdacht schöpfen - eben bei der Eintragung einer deutschen Adresse. Und wenn die Tschechen nicht freiwillig zurücknehmen, dann werden sie verklagt. Ich schätze, die Tschechen werden das zu verhindern suchen ...


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Perplex
Beitrag 09.09.2005, 15:59
Beitrag #20


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Zitat (MaximilianNRW @ 09.09.2005, 16:23)
Thommy, woher kommt eigentlich die Information, dass die Tschechen die Führerscheine zurückrufen?

Dann lies doch mal hier! rolleyes.gif


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MaximilianNRW
Beitrag 09.09.2005, 16:02
Beitrag #21


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Ich habe die Information, dass Leute, die Ihren FS zugeschickt bekamen, angeschrieben wurden, den Erhalt des FS zu bestätigen. die sind dan engereist und haben eine Unterschrift getätigt. Das war alles. Da wäre es einfacher gewesen, den FS dann dazubehalten. Mir kommt das Ganze komisch vor.
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MaximilianNRW
Beitrag 09.09.2005, 16:04
Beitrag #22


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-8: Gibt es eigentlich bei dem polnischen FS eine beschränkte Gültigkeit?
Ich bin dabei, meine Zelte hier abzubauen und nach Polen zu ziehen. Würde dann meinen FS natürlich umschreiben lassen.
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Perplex
Beitrag 09.09.2005, 16:08
Beitrag #23


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Zitat (MaximilianNRW @ 09.09.2005, 17:04)
Gibt es eigentlich bei dem polnischen FS eine beschränkte Gültigkeit?

Nein! huh.gif


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murksel
Beitrag 09.09.2005, 16:09
Beitrag #24


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Warum nach Polen? Zieh dann lieber nach Lux. Einfacher und besser bezahlte Arbeit.
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MaximilianNRW
Beitrag 09.09.2005, 16:11
Beitrag #25


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Meine Arbeit nehme ich mir mit.
Die Polen haben es verstanden, das wirtschaftliche Umfeld besser zu gestalten als der deutsche Sozialstaat.
Wenn Du magst, bin ich eine Ratte, die das sinkende Schiff verlässt.
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Natrix20
Beitrag 09.09.2005, 16:34
Beitrag #26


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@MaximilianNRW

Dann bitte gehe vorher noch anständig wählen, vielleicht richtet sich das sinkende Schiff ja dadurch wieder auf, sorry OFFTOPIC musste ich aber loswerden.

Gruss
Natrix offtopic.gif
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Perplex
Beitrag 09.09.2005, 16:54
Beitrag #27


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@Natrix20
Ich will Dir ja nicht den Tag versauen, aber allein hier im Forum sind die meisten User Sozialdemokraten. Wenn wieder Rot/Grün gewinnt, dann bleibt für uns alles so wie bisher. Wenn die CDU/CSU gewinnt, dann ändert sich wohl auch nichts.

Mehr dazu hier hier! Bitte nur in diesem Thread antworten!

Thommy


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strichachtdoktor
Beitrag 09.09.2005, 18:19
Beitrag #28


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Die in Polen ausgestellten Führerscheine sind wie die deutschen Exemplare unbegrenzt gültig.

Übrigens gibt es keinen Grund, sich als Ratte zu fühlen, die das sinkende Schiff verlässt. Du bist eben einfach ein guter Europäer, Maximilian. cool.gif Schliesslich gilt die Freizügigkeit, Abwanderung ins Ausland gibt es ja eigentlich nicht mehr, nur Standortwechsel ...


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Lino
Beitrag 09.09.2005, 18:22
Beitrag #29


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Zitat (Tortenjan @ 09.09.2005, 14:10)
Und dieser Teil kann gleich mit einer Neuigkeit begonnen werden:

Aus für gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen erreichte mich heute die Nachricht, daß der von den Bundesminesterien auf die CZ ausgeübte Druck scheinbar zu wirken beginnt. Angeblich trifft die CZ z. Zt. Vorbereitungen um alle CZ-FS, bei denen bei Erteilung unter Ziffer 8 eine deutsche Adresse eingetragen ist, wieder zurück zu nehmen! Wie und wann das ganze genau ablaufen soll, ist uns z. Zt. leider auch noch nicht bekannt. Sobald wir etwas darüber erfahren werden wir hier darüber berichten.

Ich habe auch direkten draht nach CZ. Dort wurde mir telef. soeben mitgeteilt das man in CZ noch nichts darüber wüßte das CZ-FS mit Deutscher Anschrift eingezogen werden sollten.
Möchte selbst noch erwähnen das ein eingetragener Wohnsitz nichts über den derzeitigen Lebensmittelpunkt aussagt. Dieses gilt auch für CZ. Es gibt diesbezüglich auch ein EU-Urteil.(siehe auch Kapper Urteil).

Bitte macht die Leute nicht verrückt bevor nichts konkretes vorliegt.

Allen ein schönes Wochenende.

Liebe Grüße
Lino
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strichachtdoktor
Beitrag 09.09.2005, 18:43
Beitrag #30


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Zitat
Möchte selbst noch erwähnen das ein eingetragener Wohnsitz nichts über den derzeitigen Lebensmittelpunkt aussagt.


**hüstel** Echt ?

Möchte dann noch erwähnen, dass es mit dem Wohnsitz verbundene Regelungen in Deutschland gibt. Nennt sich "Meldegesetz"...

Das Ganze ist doch Wortklauberei ...
Üblicherweise befindet sich der Lebensmittelpunkt ganz nah am Wohnsitz und umgekehrt - ausser bei Studenten und Schülern vielleicht, die ein Auslandssemester einschieben; für die es ja dann auch Sonderregeln gibt, sofern der Grund des Aufenthaltes nachgewiesen ist.

Ich meine, dass eine in Pos. 8 eingetragene ausländische Adresse schon einige Schlüsse erlaubt - z.B. auf die mangelnde Zuständigkeit der Tschechen: Denn für Deutsche mit deutschem Wohnsitz sind die deutschen FEBen zuständig! Ausser, diese Deutschen weisen nach, dass sie unter eine der Ausnahmen (Schüler,Studenten etc.) fallen.


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mirko1
Beitrag 09.09.2005, 18:51
Beitrag #31


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@Lino

genau ich halte das auch nicht für Realistisch, habe auch in der CZ angerufen, die wissen nichts darüber.

Ich möchte auch nochmal betonen das es nicht um den WOHNSITZ geht, sondern um den Lebensmittelpunkt. Die CZ hat nach Ihren Gesetzen vor dem 17.01.05 erteilt und im Gegensatz zu Deutschland die EU-Richtlinien umsetzen wann sie gerade eben Lust haben, hat die CZ die 185 Tage Regelung nach EU-Beitritt inerhalb kürzerster Zeit umgesetzt.

Somit sind die vor dem 17.01.05 mit Deutscher Adresse CZ-FS Legal erteilt worden, im übrigen handelt es sich nach CZ Angaben nur um ca. 2000 CZ-FS und ich meine das ist eine auf Europa bezogen schwindend geringe Zahl.

Ich denke nicht das die CZ die legal erteilten Führerscheine zurücknimmt, auserdem Zwecks 185 Tage SIEHE Kapper Urteil. Holland hat den FS nicht zurückgenommen. dry.gif
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mirko1
Beitrag 09.09.2005, 18:54
Beitrag #32


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Zitat (strichachtdoktor @ 09.09.2005, 19:43)
Das Ganze ist doch Wortklauberei ...
Üblicherweise befindet sich der Lebensmittelpunkt ganz nah am Wohnsitz und umgekehrt - ausser bei Studenten und Schülern vielleicht, die ein Auslandssemester einschieben; für die es ja dann auch Sonderregeln gibt, sofern der Grund des Aufenthaltes nachgewiesen ist.

Und was ist mit einer Freundin die ich in CZ habe und mich mehr als 185 Tage in CZ bei Ihr Aufhalte trotz Wohnsitz in der DE? oder Verwandte?

dann ist mein Lebensmittelpunkt eben in der CZ trotz Wohnsitz in der BRD.

Auserdem Kapper Urteil 185 TAge Regelung misachtet und den ausgang kennen wir alle.
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MaximilianNRW
Beitrag 09.09.2005, 18:54
Beitrag #33


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Ich wollte als 2. Wohnsitz mein Haus hier eintragen lassen. Hauptwohnsitz Ausland.
Ging nicht. Erlaubt das Melderecht NRW nicht. Na dann eben nicht. War ja nicht so, dass ich einige kommunalen Abgaben für mich nicht zahlen wollte. Wer nicht will, der hat schon, sagt man hier.
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Medusa
Beitrag 09.09.2005, 18:59
Beitrag #34


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Zitat (strichachtdoktor @ 09.09.2005, 19:43)
Ich meine, dass eine in Pos. 8 eingetragene ausländische Adresse schon einige Schlüsse erlaubt - z.B. auf die mangelnde Zuständigkeit der Tschechen

Kann man wohl von ausgehen cool.gif Zum Glück sagt aber a) der EuGH, daß dieser Verstoß nur die Tschechen was angeht, und b) gab es in der Tschechei die 185 Tage Regel bis zum 17.01.2005 nicht. Als Rechtsstaat hat die Tschechei kaum eine Möglichkeit die damals rechtmäßig, (CZ Recht), erworbenen FEs aus diesem Grund wieder einzuziehen. Vielleicht ist man dort aber auch etwas kreativer, und prüft, ob denn alle nötigen Papiere vorlagen. Falls nicht fordert man die fehlenden Papiere halt in Tschechisch wink.gif an. Anscheinend, Auskunft von einer CZ Fahrschule, halten es nicht alle CZ EU-FE Inhaber für nötig, darauf zu reagieren. Damit liefern sie der CZ einen schönen Grund, die FE wieder einzukassieren .... Diese Briefe kommen übrigens angeblich per Einschreiben .... , aber besser immer schön in den Briefkasten schauen und auf Briefe aus der Tschechei achten wink.gif
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Perplex
Beitrag 09.09.2005, 19:01
Beitrag #35


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Meint Ihr etwa Deutschland verklagt ganz Europa (jedes Land einzeln)? Stellt Euch nur mal den enormen Streitwert vor! blink.gif Das wären Millionen, die zum Fenster rausgeschmissen werden würden. Wie lange dauert solch ein Prozess, 2 bis 5 Jahre?

Thommy


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GSX-R
Beitrag 09.09.2005, 19:11
Beitrag #36


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Zitat (Thommy Bumm @ 09.09.2005, 20:01)
Das wären Millionen, die zum Fenster rausgeschmissen werden würden.

1) Mal abgesehen von den Erfolgschancen: Seit wann interessiert das einen Politiker?

Zitat
Wie lange dauert solch ein Prozess, 2 bis 5 Jahre?

2) Na und? Siehe oben!

Zitat
Das wären Millionen, die zum Fenster rausgeschmissen werden

3) Allerdings könnte es ganz gut sein, dass zumindest in diesem Fall mal Millionen in Richtung Deutschland fließen würden. wink.gif


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Matte
Beitrag 09.09.2005, 19:14
Beitrag #37


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Zitat (Thommy Bumm @ 09.09.2005, 20:01)
Das wären Millionen, die zum Fenster rausgeschmissen werden würden.

Wo ist da der Unterschied zu dem was derzeit in vielerlei anderer Hinsicht berieben wird?


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GSX-R
Beitrag 09.09.2005, 19:25
Beitrag #38


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@ Matte: Alter Nachschwätzer mad.gif ranting.gif wink.gif rofl1.gif


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Andreas
Beitrag 09.09.2005, 19:30
Beitrag #39


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Zitat (Thommy Bumm @ 09.09.2005, 20:01)
Meint Ihr etwa Deutschland verklagt ganz Europa (jedes Land einzeln)?

Deutschland braucht überhaupt kein Land zu verklagen, dies übernimmt schon die EU-Kommission. Deutschland muß nur bei der EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die entsprechenden EU-Staaten beantragen. Das war es dann...


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Gast_nypdcollector_*
Beitrag 09.09.2005, 19:40
Beitrag #40





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Wichtiges Urteil zu Auslandsführerscheinen

Nach europäischem und deutschem Recht sind ausländische Fahrerlaubnisse im Inland grundsätzlich anzuerkennen. Zwar sieht die deutsche Fahrerlaubnisverordnung die Ausnahme von der Anerkenntnispflicht unter anderem vor, wenn die Fahrerlaubnis im Inland von einem Gericht oder von einer Verwaltungsbehörde entzogen worden ist oder der Inhaber einer EU-Fahrerlaubnis im Inland auf seine Fahrerlaubnis verzichtet hat, um einer Entziehung zuvorzukommen. Jedoch widerspricht diese Regelung der EU-Führerscheinrichtlinie, wie sie der Europäische Gerichtshof auslegt. Danach kann einer ausländischen Fahrerlaubnis die Anerkennung ausnahmsweise nur versagt werden, wenn die deutsche Fahrerlaubnis zuvor von einem Strafgericht entzogen worden ist, die Fahrerlaubnisbehörde vor Ablauf einer bestimmten Sperrfrist keine neue Fahrerlaubnis erteilen durfte und diese Frist noch nicht abgelaufen ist. Allerdings sind die deutschen Behörden verpflichtet, eine EU-Fahrerlaubnis zu entziehen, wenn nach ihrer Erteilung Eignungsmängel im Sinne des deutschen Rechts auftreten.
(jlp, 09.09.05)

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Aktenzeichen: 7 B 11021/05.OVG


Quelle: Verlag Heinrich Vogel
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michael_mk
Beitrag 09.09.2005, 19:55
Beitrag #41


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@nipdcollector.............,ist schon länger bekannt wink.gif @Andreas................,auch mal wieder da smile.gif
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Perplex
Beitrag 09.09.2005, 20:15
Beitrag #42


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Zitat (michael_mk @ 09.09.2005, 20:55)
@nipdcollector.............,ist schon länger bekannt wink.gif

Sorry, aber wie kann ein Urteil länger bekannt sein, wenn es von Heute ist? huh.gif


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GSX-R
Beitrag 09.09.2005, 20:19
Beitrag #43


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Zitat (michael_mk @ 09.09.2005, 20:55)
@nipdcollector

Der Form halber:

NYPDCOLLECTOR:
NewYorkPoliceDepartmentCOLLECTOR


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Medusa
Beitrag 09.09.2005, 20:21
Beitrag #44


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Zitat (Thommy Bumm @ 09.09.2005, 21:15)
Sorry, aber wie kann ein Urteil länger bekannt sein, wenn es von Heute ist? huh.gif

Beschluss aufgrund der Beratung vom 15. August 2005
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corneliusrufus
Beitrag 09.09.2005, 20:34
Beitrag #45


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Ich hatte das schon mal gepostet, dass die Meldegesetze offfensichtlich noch nciht auf die europäischen Dimensionen angepasst worden sind. Damit: Der erste Wohnsitz in einem beliebigen EU-land ist in diesem EU-Land stets Hauptwohnsitz. (Das gilt jedenfalls für Deutschland. Wer seine Zweitwohnung in Obebayern anmeldet, obgleich er Tscheche ist und in Pilzen lebt, hat einen deutschen Hauptwohnsitz. Lebensmittelpunkt ist jedoch, wer hätte das gedacht, Pilzen, Tchechien.)

Nun dürfte jedes EU-Land für Zwecke der Dokumentenausstellung gerne den Hauptwohnsitz nach Landesrecht verwenden. Ich denke, in Tschechien ist es ebenfalls so.

jetzt mal in Worte für die Fälle eines EU-FS mit deutscher Wohnsitzeintragung in Ziffer 8 gesprochen:

Hätte sich der Betroffene in der Tschechischen Republik angemeldet, dann hätten die Tschechen in Nr. 8 auch den Tschechischen Wohnort (als Hauptwohnort nach landesrecht) eingetragen, unabhängig vom Lebensmittelpunkt. Folge: Zunächst ist anzunehmen, dass Wohnsitz (in Cz) mit dem damaligen Lebensmittelpunkt übereinstimmte. D.h. eien deutsche FEB müsste eitere Ermittlungen tätigen um nachzuweisen, dass der Lebensmittelpunkt dennoch in D war.

Steht jedoch in Nr. 8 nun deutscher Wohnsitz, so muss dr Betrofene nachweisen, dass er erstens auch in Cz gemeldet war und zweitens dann auch den lebensmittelpunkt hatte. Das dürfte schwer werden.

In D kennen wir den Vertrauensschutz. Die Frage ist, ob Cz diesen ebenfalls kennt bzw. wie es ihn ausfüllt. Und zwar genau bei den Fällen, bevor in Cz. die 185-Tage-regelung in nationales CZ-Recht übernomen wurde.

Da könnte jemand in Cz zum Ergebnis kommen, dass zumindest nachträglich die damalige Cz-Lösung nicht EU-konform war. Sie könnten dann eine Überprüfung beginnen und die fehlerhaft gewordenen FS mit Wirkung für die Zukunft aufheben.

Da sind noch einige Minen scharf.

Liebe Greet-Ings, Cornelius


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michael_mk
Beitrag 09.09.2005, 20:39
Beitrag #46


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@Thommy Bumm,wer lesen kann ist klar im vorteil wink.gif soviel dazu cool.gif
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MaximilianNRW
Beitrag 09.09.2005, 21:02
Beitrag #47


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Warum sollte die Tschechei kein Rechtsstaat sein und willkürlich handeln dürfen? Rechtsstaatlichkeit war ein Beitrittskriterium. Und ich haben das mit dem Bestandsschutz in Tschechien angesprochen, da meinte man, das gäbe es da auch.
Alleine die Tatsache, dass CZ den deutschen Wohnsitz eingetragen hat, beweist ja, dass die Behörden darüber bescheid wussten. Und trotzdem haben sie dann eine Fahrerlaubnis ausgestellt. Also, da mache ich mir wirklich keinen Kopf.
Und die BRD soll mal nicht so dicke tun. Wenn ich heute die Nachrichten gehört habe, kam immer wieder drin vor, dass man zum xten mal die Defizitgrenzen überschreiten wird.

Ich weiß gar nicht, was für mächtige Interessengruppen hier am Werke sind, dass da so ein Aufstand gemacht wird.
Soooo viel Geld steckt dann doch nicht hinter der MPU.
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Bentley222
Beitrag 09.09.2005, 21:23
Beitrag #48


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Es geht hier ums Prinzip:

die EU will das Verfahren wegen Nicht-Einhaltung der Maastricht-Kriterien wieder aufleben lassen... klarer Verstoss seitens D. gegen EU-Recht, klar.... hoffentlich lernen die rechtlichen Nachfolger etwas daraus.

Genausogut mussten Länder wie Berlin und Mecklenburg-Vorpommern ein "Landes-Seilbahngesetz" (salopp formuliert) erlassen, obwohl die höchsten Erhebungen dieser Länder wenige hundert Meter hoch sind und in keinem der beiden Länder überhaupt ein landschaftlcihes seilgezogenes Höhenbeförderungsinstrument steht.
Die Strafen bei Nichtbeachtung wären in die Mrd-Euro-Höhe gegangen....

Nun geht es für die (damalig) neuen EU-Mitglieder CZ und PL.
Von Anfang an galt für diese Länder die 185 Tage-Regelung. Auch wenn diese nicht beachtet wurde, stellt sie nun ein Problem dar.
Übrigens: im K. - Urteil wurde auch "nur" gesagt, das die Verletzung der 185 Tage-Regelung kein FoF darstellt... nicht mehr, nicht weniger.
Wenn jetzt die Aussteller-Länder genau darauf gucken, was da gelaufen ist, ist das ihr gutes Recht.

Und wer wirklich so naiv war, alles zu glauben, was der Vermittler sagte, ist selber schuld... und hat viel Geld im Ausland umsonst ausgegeben....

crybaby.gif

Schade, das Geld wäre hier besser angelegt gewesen....


Bentley
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corneliusrufus
Beitrag 09.09.2005, 21:31
Beitrag #49


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Bestandsschutz kann nur derjenige haben, der Vertrauen in die Ausstellung haben durfte. Da jedoch Deutsche die EU-RiLI der 185 Tage für EU-Staaten kennen mussten, können sie sich nun nicht darauf berufen, wenn diese fehlerhaft nicht eingehalten worden ist. Daher haben sie dann kein Vertrauensschutz, somit keinen Bestandsschutz. Das ist eine der Minen.

Liebe Greet-Ings, Cornelius


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MaximilianNRW
Beitrag 09.09.2005, 21:38
Beitrag #50


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Seh ich anders.
Deutschland hat bei den Maastrichtkriterien damals mitgearbeitet, übrigens gegen viel andere Länder.
CZ hatte zum Beginn des Eintritts noch nicht alle Richtlinien umgesetzt. Völlig normal. Die Leute, die das erkannten und für sich nutzten, sind die üblichen Gewinnler bei großen Umwälzungen. Die gibts überall. Und schon immer. Siehe die russischen Oligarchen, die Gewinnler der DDR-Auflösung, u.s.w. Mit einem gewissen Prozentsatz von Leuten, die Schlupflöcher entdecken und nutzen muss eine Gesellschaft leben.
Wir müssen ja auch mit all den Beamten leben, deren einzigstes Ziel es ist, uns das Leben schwer zu machen. Ich hab genug mit den Sesselpupern zu tun, auf gleicher Augenhöhe und habe erstaunt deren Denkweise zur Kenntnis genommen.
Das hat nichts mehr mit "dem Bürger dienen" zu tun.
Und denen ist es nur mit dem Knüppel einzubleuen, dass sie mal ihren Kopf nicht durchsetzen können.
Und ich hoffe, der kommt in diesem Fall schnell. Oder eben auch nicht. Für mich ist Deutschland eine mehr oder weniger abgeschlossene Episode, bin leider noch durch ein paar Dinge hier gebunden und deshalb darauf angewiesen, hier rumfahren zu können.
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