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> EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis (Teil11), Nachtr. MPU-Anordnung in D. zulässig?
Perplex
Beitrag 11.09.2005, 03:40
Beitrag #101


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Zitat (Lexus @ 10.09.2005, 20:12)
Nein, das darf sie dann nicht mehr, sondern nur noch auf Grund neuer, nach der Erteilung liegender Tatsachen.
Das ist richtig, sie dürfen eine Fahrerlaubnis nur nach neuen Eignungszweifeln entziehen! wub.gif

Sie könnten aber trotzdem mit Sofortvollzug entziehen! Diese illegale Entziehung wäre dann erst einmal rechtsgültig, auch wenn das Gericht später die Rechtswidrigkeit der Entziehung feststellen würde.
Ich halte das zwar für unwahrscheinlich, aber möglich wäre es zumindest.


Thommy


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Perplex
Beitrag 11.09.2005, 04:09
Beitrag #102


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Zitat (strichachtdoktor @ 11.09.2005, 04:38)
... und bekomme brav einen Adrenalinschub, wenn ich die "grün-weißen Autos mit die blauen Lichtern" sehe ...


Was glaubst Du wie ich erst schwitze, wenn ich doch fahre? shutup.gif


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Mr.T
Beitrag 11.09.2005, 10:15
Beitrag #103


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Zitat (THOR @ 11.09.2005, 04:32)
wo findest man den komletten Text?

>>hier<<


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mirko1
Beitrag 11.09.2005, 11:12
Beitrag #104


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Zitat
Und genau dann nach dem "Rechtsstaat" zu rufen, wenn solche Führerscheine eingezogen werden sollen, die ganz offensichtlich und leicht nachvollziehbar in jeder nur möglichen Form unredlich erworben wurden dann ist das ja wohl ein schlechter Witz.


Also was ist nun Redlich???, ich und die anderen Führerschein Bewerber mussten in CZ Domaclice 3 mal kommen.

erstes kommen 3 tage: Anmeldung, Arzt Besuch - Sehtest ec. Fahrstunden an allen 3 Tagen.

zweites kommen wieder 3 Tage: Fahrstunden, Theorie Unterricht + Theorie Probe Prüfung, am 3 Tag Theorie Prüfung mit Dolmetscher, Staatlich Anerkannter Prüfer war selbstverständlich dabei, Praktische Prüfung (25min durch die Stadt gefahren, Prüfer saß wie in DE hinten) + Prüfung für Technische Kenntnisse beim Auto.

nach 2 Wochen noch mal in die CZ gereist und den Lappen Persönlich unter Vorlage des Personalausweises beim AMT abgeholt.

Alle Nötigen Angaben haben ich(wir) wahrheitsgemäss gemacht.

Das ist nun schon 1 Jahr her.

Ist das nun Redlich oder sind wir alle TRICKERS schumller Betrüger ec.?
eines ist sicher die Karte ist Legal und nicht gefälscht(Kontrollen haben das belegt)
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RA XDiver
Beitrag 11.09.2005, 11:43
Beitrag #105


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Zitat
ich hoffe nicht, dass cz meine deutsche fe-stelle aufgefordert hat, meine fe im rahmen der amtshilfe einzuziehen und die behörde deshalb die nu aufgehoben hat.


Das glaube ich aus dem Grunde nicht, da die FEB die Kostenlast anerkannt hat. Das wäre unnötig, wenn die FE durch CZ ohnehin eingezogen werden würde. Und welche Kommune hat schon Geld zu verschenken. cool.gif

Wie Lexus schon sagte, lässt sich die Reaktion des LK auf Dein Ansinnen nicht prognostizieren. Ich denke aber, dass sie tatsächlich umschreiben werden, die müssen sich schließlich auch was wegen des gelochten FS einfallen lassen.

Ich würde vielleicht so vorgehen. Erstmal dort aufschlagen, um die NU entfernen zu lassen und fragen, wie sie sich das mit der Lochung vorstellen. Vielleicht kommen sie von selbst auf die Idee, eine Umschreibung vorzuschlagen. Das ist zwar eher unwahrscheinlich, aber Versuch macht kluch. tongue.gif

Du kannst bei der Gelegenheit ja einfach mal unverbindlich anfragen, wie es mit einer Umschreibung aussieht. Da Dein Fall wohl relativ bekannt sein dürfte, wird man Dir vielleicht sogar ohne ausführliches Aktenstudium sagen können, ob ein solches Vorgehen mitgemacht werden würde.


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strichachtdoktor
Beitrag 11.09.2005, 22:44
Beitrag #106


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Zitat (Thommy Bumm @ 11.09.2005, 05:09)
Was glaubst Du wie ich erst schwitze, wenn ich doch fahre? shutup.gif

Hast Du nicht eine NU ? Dann würde ich das an Deiner Stelle komplett lassen ...

Ich will mich jetzt nicht weiter zum Thema "Unbelehrbarkeit" äussern, da man mir eh schon "Klugscheisserei" vorwirft. Aber dass ich Dir "Fahren ohne Fahrerlaubnis" aus einer Reihe von Gründen nicht empfehlen kann, sollte klar sein. Vor allem, weil Du Deine Rechtsposition durch eine erneute Auffälligkeit enorm schwächen wirst, ist das nicht empfehlenswert ... Und letztendlich ist es Wasser auf den Mühlen derjenigen, die gegen den EU-Schein und seine Anerkennung wettern.


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Perplex
Beitrag 11.09.2005, 23:49
Beitrag #107


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Zitat (strichachtdoktor @ 11.09.2005, 23:44)
Hast Du nicht eine NU? Dann würde ich das an Deiner Stelle komplett lassen ...
Na klar habe ich eine Nutzungsuntersagung, die in meinem Fall ganz klar rechtswidrig ist! Klarer konnte es die Eu-Kommission nicht ausdrücken:
Zitat (Thommy Bumm @ 31.08.2005, 21:03)
1. Die Absolvierung der MPU kann nach Ablauf der Sperrfrist nicht eingefordert werden, wenn der Rechtsbrecher inzwischen einen ausländischen EU-Führerschein erworben hat.

2. Die Anerkennung eines ausländischen Führerscheins nach Ablauf der Sperrfrist kann nicht verweigert werden...
Ich würde sagen, dass die E-Mail der Eu-Kommission an Deutlichkeit kaum zu übertreffen ist. Wenn die Anerkennung meines ausländischen Führerscheins nach Ablauf der Sperrfrist nicht verweigert werden kann, dann kann ich mich auch nicht wegen "Fahren ohne Fahrerlaubnis" strafbar machen! Spätestens vor dem EuGH würde ich frei gesprochen werden.

Zitat (strichachtdoktor @ 11.09.2005, 23:44)
Ich will mich jetzt nicht weiter zum Thema "Unbelehrbarkeit" äußern, da man mir eh schon "Klugscheisserei" vorwirft.
@Joe
Der Patient, der Dir "Klugscheisserei" vorgeworfen hatte, der ist mit all seinen 4 dummen Beiträgen komplett in die Schrottpresse gewandert. rolleyes.gif (War nur ne Info für die Anderen!)

Zitat (strichachtdoktor @ 11.09.2005, 23:44)
Aber dass ich Dir "Fahren ohne Fahrerlaubnis" aus einer Reihe von Gründen nicht empfehlen kann, sollte klar sein.
Ich fahre nicht ohne Fahrerlaubnis, sondern mit einer gültigen Fahrerlaubnis, die meine jetzige Fahrerlaubnisbehörde (rechtswidriger Weise) nicht anerkennen will. Das ist ein bedeutender Unterschied! Warum haben sie meinen Führerschein noch nicht eingefordert, so wie sie es angekündigt hatten? Weil sie wissen, dass sie im Unrecht sind!

Zitat (strichachtdoktor @ 11.09.2005, 23:44)
Vor allem, weil Du Deine Rechtsposition durch eine erneute Auffälligkeit enorm schwächen wirst, ist das nicht empfehlenswert ... Und letztendlich ist es Wasser auf den Mühlen derjenigen, die gegen den EU-Schein und seine Anerkennung wettern.
Eine erneute Auffälligkeit wird es bei mir nicht geben! thread.gif

Thommy


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strichachtdoktor
Beitrag 12.09.2005, 00:02
Beitrag #108


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Zitat
Eine erneute Auffälligkeit wird es bei mir nicht geben!

Nachtigall, ick hör´Dir trapsen ...

Da haben Lexus und XDiver sich ja schon zu ausgelassen (meine ich): Wenn die FE nicht anerkannt ist, dann ist jede Teilnahme am Strassenverkehr "Fahren ohne" - oder sollte ich da etwas falsch verstanden haben ? Rechtswidrig, hin oder her, erstmal steht da diese rechtskräftige NU im Raum und verbietet Dir das Fahren in Deutschland. Solange es keinen Beschluss gibt, der die Rechtswidrigkeit der NU feststellt und Dir so das Fahren wieder erlaubt, solange darfst Du nicht fahren. So habe ich das bisher verstanden - sonst könnte ja jeder machen was er wollte ...


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Mr.T
Beitrag 12.09.2005, 00:12
Beitrag #109


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Zitat (strichachtdoktor @ 12.09.2005, 01:02)
Solange es keinen Beschluss gibt, der die Rechtswidrigkeit der NU feststellt und Dir so das Fahren wieder erlaubt, solange darfst Du nicht fahren. So habe ich das bisher verstanden

So ist es!!


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Perplex
Beitrag 12.09.2005, 00:14
Beitrag #110


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@Joe
Im Grunde könntest Du Recht haben! crybaby.gif

Aber 100%ig sicher kannst auch Du auch nicht sein!

Das ich im Recht bin, dass weiß ich! Ob ich Recht bekomme, da bin ich mir nicht mehr so sicher. whistling.gif

Thommy


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RA XDiver
Beitrag 12.09.2005, 00:25
Beitrag #111


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Zitat
Das ich im Recht bin, dass weiß ich! Ob ich Recht bekomme, da bin ich mir nicht mehr so sicher.


Bei einem bist Du jedenfalls nicht im Recht, nämlich beim Führen eines Kraftfahrzeuges. Du hast keine gültige FE für D. Die Nutzung ist Dir untersagt worden, ob rechtswidrig oder nicht ist unerheblich, jedenfalls darfst Du in D kein Kfz führen.

Und glaubst Du, eine Verurteilung, welche definitiv in Deinem Fall unter Verhängung einer weiteren, isolierten Sperrfrist erfolgen wird, hilft Dir weiter?
Du bestätigst damit regelmäßig die Eignungszweifel, auch hier.

Nochmals (und letztmalig): Du machst Dich bei jeder Fahrt strafbar.

Weiss Dein Anwalt eigentlich von Deiner etwas verqueren Rechtsauffassung?
Wenn einer meiner Mandanten solche Kapriolen starten würde, wäre das für mich ein Grund, sofort das Mandat zu kündigen.

@Joe

Treffend formuliert! wavey.gif


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strichachtdoktor
Beitrag 12.09.2005, 00:33
Beitrag #112


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Zitat (Thommy Bumm @ 12.09.2005, 01:14)
Das ich im Recht bin, dass weiß ich! Ob ich Recht bekomme, da bin ich mir nicht mehr so sicher. whistling.gif

Genau das ist doch der Punkt: Selbst wenn Du im Recht sein solltest, bekommst Du Dein Recht niemals zugesprochen, wenn Du jetzt nicht warten kannst, sondern eine Straftat begehst, indem Du fährst. Denn durch eine neue Straftat beweist Du ja geradezu Deine "Nichteignung" im deutschen Sinne.

Im Grunde genommen ist die ganze Situation schon ein bisschen paradox. Aber sie ist so. Und Du machst sie durch ein fortwährendes Fahren (ohne in Deutschland gültigen/anerkannten bzw. mit nutzungsuntersagtem Schein) nur schlimmer.

Das ist natürlich offtopic.gif offtopic.gif offtopic.gif , aber Du sollst später nicht sagen können, Du seiest nicht gewarnt worden ...

Der richtige Weg für Dich ist "Ruhe bewahren". Die NU wird, denke ich, eh schon angefochten und nach dem Koblenzer Beschluss könnten nun auch andere VGs anfangen umzudenken, sodass Deine Chancen auf Dein Recht (ohne neue Straftaten) nichtmal besonders schlecht sind. Und so ein paar Monatskarten für den ÖPNV sind allemal günstiger als die Kosten für ein Strafverfahren - von anderen Folgen ganz zu schweigen.


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RA XDiver
Beitrag 12.09.2005, 00:36
Beitrag #113


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Zitat
Im Grunde genommen ist die ganze Situation schon ein bisschen paradox. Aber sie ist so. Und Du machst sie durch ein fortwährendes Fahren (ohne in Deutschland gültigen/anerkannten bzw. mit nutzungsuntersagtem Schein) nur schlimmer.


Exakt. Um´s nochmal deutlich zu machen: Du begründest durch solch eine Fahrt erneut Eignungszweifel, nämlich daher, dass Du nicht gewillt bist, Dich an die Rechtsordnung zu halten. Diese liegen nunmehr aber nach der Erteilung einer EU-FE vor.

Jetzt zähl mal 1+1 zusammen und rechne Dir die Folgen selbst aus. wallbash.gif

Verzeih mir, aber der FEB-SB, der den Sachverhalt auf den Tisch bekommt, kommt vor Lachen nicht mehr in den Schlaf. Schöner kann man sich selbst kein Bein stellen.


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Roland
Beitrag 12.09.2005, 01:03
Beitrag #114


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Zitat (Thommy Bumm @ 11.09.2005, 05:09)
Was glaubst Du wie ich erst schwitze, wenn ich doch fahre?  shutup.gif

Oh Herr lass Hirn vom Himmel regnen

Mannomann Thommy ich glaub dir iss echt nich mehr zu helfen oder wallbash.gif wallbash.gif
Hast ne rechtskräftige NU am Hals und fährst munter damit herum. Du bekommst die goldene Rose für's Paradebeispiel eines EU-FS Besitzers. wavey.gif


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Eherner Fleiß wirkt nachgerade abstossend, wenn die schwerelose Anmut des Müßiggangs die Alternative ist
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Perplex
Beitrag 12.09.2005, 03:45
Beitrag #115


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Ihr habt ja alle Recht! mad.gif

Zitat (strichachtdoktor @ 12.09.2005, 01:33)
Im Grunde genommen ist die ganze Situation schon ein bisschen paradox.
Meine Uneinsichtigkeit ist nur ein Hilfeschrei an diese paradoxe Situation. Ich will mich nicht einem Gesetz unterordnen, wenn ich genau weiß, dass es falsch ist. Die Widersprüche sind nun mal offenkundig.

Aber danke für Eure ehrliche Meinung dazu! biggrin.gif flowers.gif

Thommy


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Tortenjan
Beitrag 12.09.2005, 11:24
Beitrag #116


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Mahlzeit! Ich hoffe ihr hattet ein schönes WE.

Um nochmal kurz auf das Gerücht zu kommen:
Die Info hat mich über inoffizielle Kanäle aus Flensburg erreicht. Das ganze scheint (ein wenig Kaffesatzleserei meinerseits will ich hier gar nicht bestreiten) auf Verständigungen zwischen den beteiligten obersten Minesterien zu beruhen um die im EuGH-Urteil aufgezeigten Vertragsverletzungsverfahren zu vermeidrn. Es ist also durchaus möglich, daß die Behörden vor Ort noch gar nichts davon wissen. Wann was genau wie von wem unternommen wird, ist mir bis jetzt auch noch völlig unbekannt. Sowie ich aber etwas darüber erfahre, lasse ich es euch wissen.



Anmerkung Moderator:
Das offtopic.gif zu Thommys Auto findet sich jetzt >HIER< im TTT!


Der Beitrag wurde von Tortenjan bearbeitet: 12.09.2005, 11:32


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errare humanum est
Zitat @mir "In jeder Gruppe gibt es immer so 5% Volltrottel" Zitat @Janus:"§0 StVO: "Man sieht doch, was gemeint ist!""
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MaximilianNRW
Beitrag 12.09.2005, 11:43
Beitrag #117


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Tommy: Ich kann Dich schon verstehen. Nur wie endet das: der nächste schritt ist die Beschlagnahme deines Autos und wenn Du weiter uzneinsichtig bist, landest Du im Knast. Dann bist Du Marthyrer. Aber es ändert nichts an der Tastache, dass Du im Knast sitzt. Und glaub mal nicht, dass sich deswegen, außer für Dich, in irgendeiner Weise ändert.

Wenns Dir das wert ist, für sowas alles aufzugeben.....
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Commodore25E
Beitrag 12.09.2005, 11:53
Beitrag #118


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Zitat (Thommy Bumm @ 12.09.2005, 04:45)
Ich will mich nicht einem Gesetz unterordnen, wenn ich genau weiß, dass es falsch ist. Die Widersprüche sind nun mal offenkundig

Doch, genau das hast Du als Staatsbürger zu tun.

Wie maximilianNRW schon schrieb kanst Du ruckzuck im Café Gitterblick landen, wenn auch auf Bewährung. Dann ist eine neue FE gaaaaaanz weit weg, egal, in welchem Land.

Daß ein Gesetz für Dich offenkundig Nonsens ist kannst Du höchstens mit einer Klage, Anfechtung etc. angehen. Aber bis es aufgehoben ist, mußt Du Dich daran halten.

Thommy, fahre bloß nicht mehr, das gibt richtig großen Aufriß...........


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Rücksicht ist keine Feigheit und Leichtsinn kein Mut Take me for what i'm worth freedom is just another word for nothing left to loose spread your wings for New Orleans, Kentucky bluebird, fly away
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michaelp100
Beitrag 12.09.2005, 13:43
Beitrag #119


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also, ich war heute bei meiner führerscheinstelle, sie haben die nu durchgestrichen und mit einem stempel versehen "amtlich geändert". nun verblasst der stempel schon...
ich habe die umschreibung in einen deutschen führerschein beantragt, dafür 42 euro berappt-sie prüfen.

was im fall der ablehnung mit meinem löchrigen (2) fe passiert, keine ahnung.
bei einer kontrolle wird jeder polizist sich zumindest "wundern".

ob die fe in cz jetzt ungültig ist, weil die deutsche behörde unrechtmässig zwei löcher reingestanzt hat, lasse ich erstmal dahingestellt.
mein sachbearbeiter meinte, wenn über den antrag entschieden ist, sehen wir weiter. (erneute anforderung kba, als ob sie über meinen fall nicht bescheid wüssten.

sei es wie es will, ich darf fahren - erster präzedenzfall von einer rücknahme der nu durch eine führerscheinstelle (im zusammenhang mit den erworbenen eu-fe)
tongue.gif tongue.gif tongue.gif

eddit: nächste woche dienstag verhandlung wg. fahren ohne - der staatsanwalt wird schön reinfallen rofl1.gif
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Alonso
Beitrag 12.09.2005, 13:59
Beitrag #120


Neuling
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na dann schonmal viel spaß! tongue.gif


halte uns bitte weiter fleissig am laufenden bzüglich der umschreibung wink.gif
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Perplex
Beitrag 12.09.2005, 14:00
Beitrag #121


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@michaelp100
Ein gelochter Führerschein ist ganz klar ungültig! Trotzdem hast Du eine gültige Fahrerlaubnis!
Was für ein Paradoxon! wallbash.gif

Ich frage mich nur warum Du das neue Dokument bezahlen sollst? ohmy.gif


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RA XDiver
Beitrag 12.09.2005, 14:22
Beitrag #122


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Zitat
Ein gelochter Führerschein ist ganz klar ungültig!


Erzähl doch nicht so einen Schwachsinn.


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Perplex
Beitrag 12.09.2005, 14:43
Beitrag #123


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Mein alter Ausweis & Reisepass wurden auch gelocht! think.gif Ich dacht dass so die Dokumente entwertet werden.

Wozu werden denn sonst die Dokumente gelocht?


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Tastaturix
Beitrag 12.09.2005, 17:53
Beitrag #124


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Hi @all,

ich habe meinen Führerschein in Tschechien (vor dem 17.01.2005) gemacht.

Ich wurde Kontrolliert und die Führerscheinstelle hatte sich gemeldet, dass ich bis Ende August MPU machen muß.

Ich habe nichts weiter unternommen und auf die NU gewartet, da bei mir so viele ungereimtheiten aufgetreten sind, dass ich den Kampf aufnehmen wollte. Jetzt bekomme ich ein Schreiben, mit folgendem Inhalt:

mit schreiben vom xx.xx.xxxx baten wir Sie, ein Gutachten über Ihre Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen vorzulegen. Dieses Gutachten haben Sie bis heute nicht vorgelegt. Wir gehen deshalb davon aus, dass Sie zum Führen von Kfz nicht geeignet sind (§11 Abs, 8 FeV) und beabsichtigen daher, Ihnen die Berechtigung zu entziehen von Ihrer tschech. Fahrerlaubnis in DE gebrauch zu machen (§3 Abs. 1 StVG und § 46 Abs.1 FeV).

Wir geben Ihnen hiermit Gelegenheit, sich vor Erlass eines entsprechenden Bescheides zu äußern und bitten um Ihre schriftliche Stellungname bis spätestens xx.xx.xxxx (1 Monat später...)

Kann mir jemand sagen ob das normal ist? Hatte jemand so einen ähnlichen Fall? Oder zeigt das wie ich denke, dass meine Sache auf sehr wackeligen Füßen steht?

Vielen Dank!

Tastaturix
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RA XDiver
Beitrag 12.09.2005, 17:56
Beitrag #125


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Das ist die gängige Praxis. Vor Erlass der NU erfolgt die Anhörung. Die hast Du bekommen. Das hat nichts mit der Lage des Falles zu tun.


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Medusa
Beitrag 12.09.2005, 18:00
Beitrag #126


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@Tastaturix - Falls Du eine NU bekommen solltest lies mal ab hier. Würde auf jeden Fall schon jetzt nur noch per Anwalt mit der FEB korrespondieren.
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Tastaturix
Beitrag 12.09.2005, 18:23
Beitrag #127


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Hi,

danke für die schnellen Antworten! Jetzt hatte ich mich schon gefreut. Dann ist es eigendlich egal, was ich da zurückschreibe? Ich wollte gerade schon anfangen einen Roman zu verfassen und den die zuständige FS, den Leiter der FS, den Verkehrsminster, usw. zu schreiben.

Irgendwie geht es in meinem Fall zu wie im wilden Westen! Unterlagen Verschwinden, alte Urteile tauchen wieder auf und werden herangezogen (Die wie ich meine nirgends Auftauchen dürften usw.)

OK, dann werde ich mir jetzt einen Anwalt nehmen und alles weitere versuchen.

Danke,

Stefan
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ein Bayer
Beitrag 12.09.2005, 18:34
Beitrag #128


Neuling
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@Tastaturix

ja mach das. Lass die nur nicht unterkriegen.
Mal ne Frage aus welchen Bundesland kommst du?
Also wenn bei mir mal ein Nu droht werde ich mich auch alle Hebel
in Bewegung setzen.

edit: Wie lange ist dein Führerschein Entzug in D schon her?
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Tastaturix
Beitrag 12.09.2005, 18:45
Beitrag #129


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Zitat (ein Bayer @ 12.09.2005, 19:34)
@Tastaturix

ja mach das. Lass die nur nicht unterkriegen.
Mal ne Frage aus welchen Bundesland kommst du?

Hi,

Bayern!!!:)

- Aber ich hatte noch nie einen Führerschein, nur in meiner Jugend ein paar Probleme.

- Dann wollte ich den Deutschen FE machen und man sagte mir MPU.

- Dann war ich beruflich in Tschechien und habe den Schein gemacht.

- Verkehrskontrolle wo mir gesagt wurde, dass ich in DE eine MPU hätte machen müssen und daher wird eine Kopie des Scheins an die FS-Behörde geschickt.

- Aufforderung zur MPU wegen einer Jugendsünde, die meines Erachtens nirgendswo mehr aufgeführt werden dürfte.

- Persönliches Gespräch mit dem Sachbearbeiter, der meint ich hätte ja in DE noch nie eine MPU angeordnet bekommen, dass wurde erst nach der Polizei-Kontrolle angeordnet (Ich habe den abgelegten Antrag zuhause und der Polizist sagte mir, dass ich in DE eine MPU angeordnet habe smile.gif)

Irgenwie stimmt in meiner Sache nichts! Es wird gelogen und betrogen und das auf unseren heilen Ämtern! Das war nur ein Auszug der Ungereimtheiten...

Danke,

T
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ein Bayer
Beitrag 12.09.2005, 18:54
Beitrag #130


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Ich komme auch aus Bayern und habe auch so eine Tschechenkarte.
Ich habe die FE bei einem Vermittler gemacht der bietet ja auch na
dem Erwerb noch Rückendeckung (hoffe ich mal).
Seit 1nem Jahr fahre ich wieder. Hatte bis jetzt noch keine Kontrolle.
Mein FS Entzug liegt schon 9 Jahre zurück evtl. nutzt das ja was wenn sie
mich mal kontrollieren.
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michael_mk
Beitrag 12.09.2005, 19:53
Beitrag #131


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also nichts neues aus dem freistaat bayern unsure.gif ich bin mal auf Gerri gespannt,der müsste in den nächsten tagen ja auch mehr wissen,bin mal gespannt wie das ovg in NRW urteilt whistling.gif
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strichachtdoktor
Beitrag 12.09.2005, 21:38
Beitrag #132


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... im Grunde genommen braucht Tastaturix keinen Anwalt, wenn er den Koblenzer Beschluss nur einigermassen clever auf seinen Fall umschreiben und an die Behörde schicken könnte. wink.gif

Was ich übrigens nicht verstehe: Wieso dürfen deutsche Behörden ein tschechisches Dokument lochen ? Meine Polenkarte würde ich mir umgehend durch die Polen wiederherstellen lassen - immerhin ist sie in der gesamten EU, mit Ausnahme Deutschlands vielleicht, gültig. Wozu also diese Löcher?


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Medusa
Beitrag 12.09.2005, 21:58
Beitrag #133


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In Bayern ticken die Uhren leider etwas anders. Hoffentlich wird die Vorlage des OVG Münchens an den EuGH bald verhandelt.
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Lexus
Beitrag 13.09.2005, 07:56
Beitrag #134


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Zitat (Jack Daniels @ 11.09.2005, 03:41)
Zitat (Lexus @ 10.09.2005, 20:11)

Das war der geltende Rechtszustand für die CZ bis zum Beitritt in die EU oder von mir aus auch bis zur Ratifizierung der 185-Tage-Regelung. Das ominöse Datum vom ... in der CZ hat also höchstens die Bedeutung, dass die Lage für die Betroffenen dadurch günstiger geworden ist, während sie für alle davor ausgestellten Führerscheine eher völlig desolat ist, denn mit dem Wegzug aus der CZ verfiel die schöne FE eigentlich völlig und brauchte nicht mal mehr zum touristischen Durchreisen anerkannt zu werden.

Was ja eigentlich bedeuten würde das alle die den Schein vor der Ratifizierung gemacht haben im Prinzip ohne gültige Fahrerlaubnis unterwegs sind.

Bin ja schon immer der Meinung das für einige noch das böse Erwachen kommen wird,zum Glück für die haben sich aber offensichtlich bisher weder behörden oder Gerichte mit dieser Seite des Problems beschäftigt. think.gif Was sich allerdings ändern könnte wenn hier welche still und heimlich mitlesen.

Hier werde ich wohl etwas missverstanden. Dass alle vor dem 17.01.2005 erworbenen FEs ungültig sind, ist nicht richtig. Es ist ja bereits von einem deutschen Gericht ausdrücklich entschieden worden, dass eine FE, die aus der Zeit vor dem Beitritt eines EU-Staates stammt, durch den Beitritt eine EU-FE geworden ist. Insoweit ist sie auch anzuerkennen.

Mein Posting bezog sich nur auf diejenigen, die hier ständig schreiben, dass auf sie die 185-Tage-Regelung noch gar nicht zutrifft, weil diese in der CZ erst später "umgesetzt" wurde. Das ist eine unsaubere Argumentation:

Wenn die Geltung der 185-Tage-Regelung von der innerstaatlichen Umsetzung abhängig wäre, dann ... könnte ja D auch einfach die Umsetzung von irgendwas unterlassen und dann gilt das eben hier nicht. So einfach ist es eben nicht; in der Regel ist es so, dass wenn die Umsetzung nicht fristgemäß erfolgt, die Europa-Regeln eben unmittelbar innerstaatlich geltendes Recht sind.

Meine Argumentation ging ganz einfach dahin, dass vor dem 17.01.2005 in der Tschechei kein rechtsfreier Raum war, sondern dass da andere Regeln galten, und zwar strengere als nach der Umsetzung. Hier wird aber immer so getan, als wäre durch die Umsetzung eine Verschärfung eingetreten; in Wirklichkeit ist das Gegenteil der Fall. Durch die Umsetzung ist eine Anforderun auf "lumpige" 185 Tage herabgemildert worden (vorher war eben ein ständiger ordentlicher Wohnsitz erforderlich).


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Lexus
Beitrag 13.09.2005, 08:10
Beitrag #135


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@Thommy B,

irgendwie ist mir dein Fall noch nicht völlig klar. Du postest, dass dein Anwalt gegen die NU Klage eingereicht hat. Meinst du wirklich eine Klage oder hat er einen Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung im Eilverfahren gestellt? Wenn nicht, weshalb nicht? Auf einen solchen Antrag solltest du doch längst einen Beschluss des VG Berlin haben. Warum gibt es diesen Beschluss nicht?

Kannst du das bitte mal etwas näher erläutern?

Ich würde gern mal wissen, wann mit einer Berliner Entscheidung zu rechnen ist.


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strichachtdoktor
Beitrag 13.09.2005, 08:43
Beitrag #136


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Zitat (Lexus @ 13.09.2005, 08:56)
Wenn die Geltung der 185-Tage-Regelung von der innerstaatlichen Umsetzung abhängig wäre, dann ... könnte ja D auch einfach die Umsetzung von irgendwas unterlassen und dann gilt das eben hier nicht. So einfach ist es eben nicht; in der Regel ist es so, dass wenn die Umsetzung nicht fristgemäß erfolgt, die Europa-Regeln eben unmittelbar innerstaatlich geltendes Recht sind.

Und weil das so ist, hat jeder unrecht, der behauptet, die 185-Tage-Regelung nach Massgabe einschlägiger EU-Vorschriften hätte in PL oder CZ solange keine Gültigkeit, bis diese lückenlos in nationales Recht umgesetzt sei. Das Gegenteil ist der Fall: Durch das Fehlen innerstaatlicher Regeln wirkt EU-Recht direkt.

Und eben das kann sich nun auf Führerscheine auswirken, die mit deutschen Adressen geziert sind. Denn wie bitte sollen CZ oder PL für die Ausstellung zuständig gewesen sein, wenn dort kein Wohnsitz vorhanden war ? Mal von der Ausnahmeregelung für Schüler und Studenten abgesehen ...


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MaximilianNRW
Beitrag 13.09.2005, 08:56
Beitrag #137


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In der EU gibt es ein Zigarettenwerbeverbot. Dies wurde nur in der BRD nicht umgesetzt. Genau das Verhalten, das man den Tschechen vorwirft.

Soweit zum Thema Steine aus dem Glashaus heraus werfen.
Und zum Thema, wie wichtig den Behörden die Unversehrtheit der Bürger ist. Macht nichts, wenn Du sozialverträglich frühablebst durch passivrauchen, solange man vorher kräftig Tabaksteuer kassieren konnte.
Vielleicht sollte man den bösen Führerscheintouristen auch mal mit dieser Brille betrachten. Denn er muss ja auch tanken. Und KFZ-Steuer bezahlen. Und wer nicht schnell genug vor ihm -da er ja ein notorisch unnüchterner Mensch ist- vom Zebrastreifen zu flüchtet, ist vielleicht für die Leistungesgesellschaft nicht fit genug.
Jaja, ich weiß, off topic.
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Perplex
Beitrag 13.09.2005, 09:10
Beitrag #138


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Zitat (Lexus @ 13.09.2005, 09:10)
Kannst du das bitte mal etwas näher erläutern?

Mein Anwalt hat einen Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung im Eilverfahren gestellt! rolleyes.gif


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RA XDiver
Beitrag 13.09.2005, 09:13
Beitrag #139


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Aber das ist doch auch schon einiges her, oder? think.gif


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Bayer
Beitrag 13.09.2005, 09:13
Beitrag #140


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Zitat (Lexus @ 13.09.2005, 08:56)
Durch die Umsetzung ist eine Anforderun auf "lumpige" 185 Tage herabgemildert worden (vorher war eben ein ständiger ordentlicher Wohnsitz erforderlich).

Ähm, so weit mir bekannt ist, gibt es in der CZ bis dato nicht einmal eine Meldepflicht, ähnlich wie in England. Wie soll man da eigentlich einen festen Wohnsitz nachweisen ?
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strichachtdoktor
Beitrag 13.09.2005, 09:19
Beitrag #141


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... z.B. durch Aussagen von Vermietern, div. Papiere, Dokumente, Telefon-, Strom-, Wasser-, Gas-Rechnungen etc.
Auch in GB kann man einen festen Wohnsitz nachweisen. Dazu bedarf es nicht zwangsweise eines Meldebescheides.


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Perplex
Beitrag 13.09.2005, 09:24
Beitrag #142


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Zitat (RA XDiver @ 13.09.2005, 10:13)
Aber das ist doch auch schon einiges her, oder?  think.gif

Ja, ein Monat! mellow.gif


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RA XDiver
Beitrag 13.09.2005, 09:35
Beitrag #143


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Dann sollte da innerhalb der nächsten 2 Wochen spätestens ja auch eine Reaktion erfolgen. Warten wir´s ab. cool.gif


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Bayer
Beitrag 13.09.2005, 09:36
Beitrag #144


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Zitat (strichachtdoktor @ 13.09.2005, 10:19)
... z.B. durch Aussagen von Vermietern, div. Papiere, Dokumente, Telefon-, Strom-, Wasser-, Gas-Rechnungen etc.
Auch in GB kann man einen festen Wohnsitz nachweisen. Dazu bedarf es nicht zwangsweise eines Meldebescheides.

Das ist klar. Aber welche Adresse soll denn die FEB des jeweiligen Landes auf den Führerschein drucken, wenn man sich zwar ganz regelkonform 185 TG in dem Land aufhält und dort auch wohnt, aber eben nicht gemeldet ist ? Dann bleibt nur die Adresse die hinten auf deinem Perso steht.
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strichachtdoktor
Beitrag 13.09.2005, 09:49
Beitrag #145


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... oder die, die Du angibst und durch geeignete Unterlagen nachweist (wie ich es z.B. in Polen gemacht habe).

Der Nachweis vor der ausländischen Behörde hat überdies den Vorteil, dass diese also weiss, dass sie die Adresse bereits nach innerstaatlichen Vorschriften geprüft und dann verwendet hat. Überprüft Deutschland dann nochmal, ist das ein Vorgang den ich als "Überprüfung eines ausländischen Verwaltungsaktes" bezeichnen würde ...


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Bayer
Beitrag 13.09.2005, 10:08
Beitrag #146


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Zitat (strichachtdoktor @ 13.09.2005, 10:49)
... oder die, die Du angibst und durch geeignete Unterlagen nachweist (wie ich es z.B. in Polen gemacht habe).

Die Tschechen interessiert nur was auf dem Perso steht und das kommt auf den Schein. Der Vermittler aus Dresden (bei dem glaub ich auch Thommy war) bietet seine Dienste nur mit Wohnsitz an um auf der sicheren Seite zu sein. Thommy was steht auf Deinem Schein ? Du hattest oder hast doch auch einen Wohnsitz in CZ oder ?
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strichachtdoktor
Beitrag 13.09.2005, 10:18
Beitrag #147


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Es ist doch so: Es wird die Adresse verwendet, die Du nennst.

- Legst Du zur Identifikation einen deutschen Personalausweis vor, dann wird man die Adresse auf der Rückseite nehmen.
- Legst Du zur Identifikation einen Reisepass vor, benötigst Du zum Nachweis einer Meldeadresse eine Meldebescheinigung, bzw. musst die angegebene Adresse so nachweisen, wie es die Behörde möchte. Hast Du z.B. ein Touristenvisum, dann wird man die dort genannte Adresse, evtl. nach Vorlage eines Mietvertrages oder anderer amtlicher Dokumente verwenden.

Wenn man also will, dass eine ausländische Behörde etwas in einer bestimmten Art und Weise verwendet, so muss man sich entsprechend verhalten.

Das Ziel für Personen mit einem Führerscheinwunsch im Ausland ist ja, ein Dokument zu erlangen, welches im Ausland rechtmässig erteilt und im Inland anerkennungsfähig ist. Dazu muss dann zusätzlich eine inländische Abmeldebescheinigung vorliegen. Zusammen mit der ausländischen Meldung macht das erst eine "runde Sache" ...

... so zumindest meine Theorie und meine persönliche Erfahrung (nicht nur auf Führerscheine bezogen).

PS.: Ausserdem ist es so, dass eine umfangreiche Vorbereitung und Ausgestaltung eines ausländischen Verwaltungsaktes natürlich immer eine komplexe Überprüfung durch deutsche Behörden erfordert - wenn sie denn prüfen will. Je besser und vielschichtiger man sich also bereits im Ausland absichert, desto schwieriger wird es für deutsche Behörden, einen Missbrauch oder eine Täuschung zu unterstellen. Ein Überprüfungsverfahren mit der Folge einer Aberkennung des ausländischen Verwaltungsaktes, wie es der EuGH sowieso nicht so gerne sieht, wird damit ziemlich schwierig ...


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Medusa
Beitrag 13.09.2005, 10:27
Beitrag #148


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Sollte die CZ die FEs tatsächlich wieder zurückziehen, die sie wissentlich bei dt. Wohnsitz ausgestellt hat, wäre das sicherlich nicht gerade Vertrauensfördernd für den Staat CZ. Stellt Euch mal Investitionen vor, die im Vertrauen auf CZ Gesetzte dort getätigt wurden. Sind die auch "verloren", wenn die CZ irgendwann feststellen sollte, daß ihre Gesetze nicht ganz EU Konform waren?
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strichachtdoktor
Beitrag 13.09.2005, 10:34
Beitrag #149


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Warum sofort den Teufel an die Wand malen ???
Wenn die Tschechen Unstimmigkeiten bemerken - was ja für eine gut funktionierende Verwaltung spricht - und diese abstellen und für die Vergangenheit wieder gutmachen wollen, dann geht das auch ohne sofortigen Totalverlust des Führerscheines ...
Ich meine: Sollten die Tschechen Fragen haben, dann haben sie die deutsche Adresse der Betroffenen und können diese anschreiben. Erst wenn auf solche Schreiben nicht reagiert wird, wird die funktionierende Verwaltung geeignete Massnahmen ergreifen.
Und auch erst dann ergreifen können! Denn Rechtstaatlichkeit ist eine Voraussetzung für die Clubkarte in der EU - ergo kann man auch in CZ eine FE nicht so ohne Weiteres entziehen.


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Medusa
Beitrag 13.09.2005, 10:44
Beitrag #150


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Zitat (strichachtdoktor @ 13.09.2005, 11:34)
Ich meine: Sollten die Tschechen Fragen haben, dann haben sie die deutsche Adresse der Betroffenen und können diese anschreiben. Erst wenn auf solche Schreiben nicht reagiert wird, wird die funktionierende Verwaltung geeignete Massnahmen ergreifen.

Wie sollte die Frage betr. Wohnsitz denn lauten? "Stimmt der Wohnsitz, den wir auf Ihrer FE eingetragen haben?" Antwort: Ja. Und nun? Soll dann dann als nächstes der Brief folgen: "Wir hätten Ihnen, und tausenden anderen CZ FE Inhabern, die FE nicht ausstellen dürfen und ziehen sie deshalb wieder ein. Sorry, tut uns Leid" ? Unvorstellbar für mich.
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