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> EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis (Teil11), Nachtr. MPU-Anordnung in D. zulässig?
GSX-R
Beitrag 25.10.2005, 19:21
Beitrag #1001


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Zitat (Thommy Bumm @ 25.10.2005, 20:07)
Die Frage ist nur, ob die Fahrerlaubnis entzogen wurde oder nur der Führerschein?

Seit wann kann ein Führerschein entzogen werden? blink.gif


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Medusa
Beitrag 25.10.2005, 19:21
Beitrag #1002


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Zitat (JoeCool @ 25.10.2005, 19:59)
Mann kann mich wohl kaum zwingen, extra ins Ausland zu fahren um den abzuholen, oder?

Klick
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Medusa
Beitrag 25.10.2005, 19:25
Beitrag #1003


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Zitat (GSX-R @ 25.10.2005, 20:21)
Zitat (Thommy Bumm @ 25.10.2005, 20:07)
Die Frage ist nur, ob die Fahrerlaubnis entzogen wurde oder nur der Führerschein?

Seit wann kann ein Führerschein entzogen werden? blink.gif

Naja, der Nachweis der FE, in D. auch als FS bezeichnet wink.gif , wurde einem abgenommen. Es wurde aber keine NU erteilt. Die FE existiert also weiter ..
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GSX-R
Beitrag 25.10.2005, 19:29
Beitrag #1004


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Zitat (Medusa @ 25.10.2005, 20:25)
Naja, der Nachweis der FE, in D. auch als FS bezeichnet wink.gif , wurde einem abgenommen. Es wurde aber keine NU erteilt. Die FE existiert also weiter ..

/Erbsenzählermodus ein/
Dann wurde der FS aber eingezogen, nicht entzogen
/Erbsenzählermodus aus/
wink.gif

Immerhin wird sich in dem Thread hier zum Teil auch über bestimmte Formulierungen im EU-GH-Urteil erbittert gestritten...


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Medusa
Beitrag 25.10.2005, 19:33
Beitrag #1005


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rofl1.gif

Einigen wir uns auf abgenommen? wavey.gif

Fragt sich nur mit welcher Rechtsgrundlage ..

Zitat (RA XDiver @ 25.10.2005, 18:51)
Zitat (Medusa)
Wieso muß ich sogar eine EU-FE abgeben, für die es keine NU gibt?


Die Frage stelle ich mir auch, seit Camel-light das gepostet hat. Für eine Antwort ist wohl zunächst ein Blick in die Akte erforderlich.
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GSX-R
Beitrag 25.10.2005, 19:36
Beitrag #1006


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Zitat (Medusa @ 25.10.2005, 20:33)
Einigen wir uns auf abgenommen? wavey.gif

OK.

cheers.gif


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Medusa
Beitrag 25.10.2005, 19:37
Beitrag #1007


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cheers.gif
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Perplex
Beitrag 25.10.2005, 19:38
Beitrag #1008


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Zitat (JoeCool @ 25.10.2005, 19:59)
Mal was anderes, was ist wenn ich meinen EU-Lappen nachweislich im Ausland hinterlege um hier der Abgabe zu umgehen.
Wieso abgeben? blink.gif Ich würde meinen Schein auf keinen Fall abgeben!

Mal ne andere Frage... Darf die police.gif den ausländischen Eu-Führerschein nach einer Nutzungsuntersagung jederzeit beschlagnahmen, auch wenn man damit nicht fährt? think.gif


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nasowas
Beitrag 25.10.2005, 20:01
Beitrag #1009


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Also, es wird hier im Forum immer von einer NU gesprochen. Aber es ist doch so das wie z.b. ich, eine Aberkennung bekommen habe von meiner "nationalen tschechischen Fahrelaubnis in D. gebrauch machen zu dürfen. Dies wird bei euch zum großen Teil auch nicht anders in dem Schreiben von eurer FEB drinstehehen. Oder?? Und nun komme ich wieder auf das Urteil vom VG Bayreuth " Dies gilt jedenfalls dann, wenn der Fahrelaubnisinhaber seinen ordentlichen Wohnsitz gegenwärtig in der BRD hat, was im vorliegenden Fall zutrifft. Also läuft es doch immer wieder auf das Wohnsitzprinzip hinaus. Ergo: kein Wohnsitz in D. CZ-FE o.k.

Frage mich nur was unsere Bay. + BW Behörden (aber auch HH) dann versuchen ? Oder sollte B********N die bayr. FEB´s angewiesen haben jetzt nicht so vorzugehen wie in der Vergangenheit. Weil Er möchte ja unser Landesvater werden und dementsprechend auch als solcher geliebt sein. Möchte auch einmal betonen, seit ich im Besitz der CZ-FE bin 0 mal aufgefallen. Denn wer wie wahrscheinlich viele von uns, riskiert auch nur das geringste um das erreichte wieder zu verlieren. Nur unsere Behörden geben dem Druck der Fahrschulen und MPU Stellen nach und verstoßen dabei ganz klar gegen EU-Recht !! Lest mal die neueste Ausgabe des Spiegels ab Seite 24. Wenn das so stimmt was da steht Gute Nacht Deutschland. Was will denn D. mit all den anderen EU-Bürgern machen die in D. fahren. Von jedem irgendwann einen Eignungsnachweiß fordern. Nein der Tscheche, Pole, Franzose und s.w. kann in D. unbehelligt fahren. Nur Dir als Deutschen der Du vor Jahren Sch**** gebaut hast wird dein fehlverhalten bis zum Lebensende in der Akte geführt und dementsprechend Maßnahmen erhoben. Sorry, wenn etwas emotinal, aber ich habe die Schnauze voll und auch dementsprechend reagiert. Warum soll ich D. noch Steuern bezahlen, Arbeitsplätze schaffen, aud diesen Staat ist ge****.

LG
nasowas
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Perplex
Beitrag 25.10.2005, 20:06
Beitrag #1010


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Zitat (Medusa @ 25.10.2005, 20:33)
Einigen wir uns auf abgenommen?  wavey.gif

Ich würde eher sagen aufgrund von "deutscher" Behördenwillkür gestohlen oder geklaut. crybaby.gif Wo ist da der Unterschied?


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Medusa
Beitrag 25.10.2005, 20:15
Beitrag #1011


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Zitat (nasowas @ 25.10.2005, 21:01)
Lest mal die neueste Ausgabe des Spiegels ab Seite 24


Alltägliche Selbstbedienung .. Hartz IV

??

Den Zusammenhang mit der EU-FE sehe ich nicht. think.gif

Btw. & offtopic.gif

den im Artikel irgendwo erwähnten Ratgeber gibt es hier
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Perplex
Beitrag 25.10.2005, 20:29
Beitrag #1012


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Mal was anderes:
Ich bin Heute mit einem Leihfahrrad nach Luxembourg gefahren. Ich fahre also ganz gemütlich an der Mosel entlang, vorbei an der Straße mit den vielen Tankstellen durch Wasserbillig, immer gerade aus über die Sauer & schwubtiwup war ich in Deutschland. Da waren keine Warnschilder oder eine Wendemöglichkeit. Als Autofahrer hätte ich es auf gar keinen Fall mehr vermeiden können, in Deutschland reinzufahren ohne den Verkehr zu gefährden. wallbash.gif

Ich wollte nur mal zeigen, wie unsinnig eine Nutzungsuntersagung im zusammenwachsenden Europa sein kann.


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michaelp100
Beitrag 25.10.2005, 20:45
Beitrag #1013


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Zitat (Thommy Bumm @ 25.10.2005, 22:29)
Als Autofahrer hätte ich es auf gar keinen Fall mehr vermeiden können, in Deutschland reinzufahren ohne den Verkehr zu gefährden

tja, wenn da die kollegen von der cop.gif auftauchen, verfahren wg. fahren ohne !
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michaelp100
Beitrag 25.10.2005, 20:48
Beitrag #1014


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Zitat (JoeCool @ 25.10.2005, 20:59)
Für alle behördlichen mitleser: Ist natürlich rein rhetorisch gefragt!

gilt das nicht für (fast) alle gemachten äusserungen whistling.gif
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Medusa
Beitrag 25.10.2005, 20:54
Beitrag #1015


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Zitat (Thommy Bumm @ 25.10.2005, 21:29)
Da waren keine Warnschilder ..

Warnschilder vor D. ? Thommy, D. arbeitet ja offensichtlich im FE Bereich daran, daß das mal Wirklichkeit wird, aber noch ist es nicht soweit.

rofl1.gif
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michaelp100
Beitrag 25.10.2005, 20:56
Beitrag #1016


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Zitat (Thommy Bumm @ 25.10.2005, 22:29)
Ich bin Heute mit einem Leihfahrrad nach Luxembourg gefahren.

berlin - luxemburg mit fahrrad, wie viele tage... rofl1.gif
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GSX-R
Beitrag 25.10.2005, 20:58
Beitrag #1017


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Zitat (Thommy Bumm @ 25.10.2005, 21:06)
Ich würde eher sagen aufgrund von "deutscher" Behördenwillkür gestohlen oder geklaut. crybaby.gif Wo ist da der Unterschied?

Ja, Du!...

Btw, das Großherzogtum Luxemburg ist räumlich eher, nun, beschränkt. Da kann es Dir schnell passieren, dass Du eben nicht mehr da, sondern auf einmel in Deutschland unterwegs bist.
Und ob es Dir passt oder nicht: Dann unterstehst Du der deutschen Judisdiktion.

Inklusive NU tongue.gif


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nasowas
Beitrag 25.10.2005, 21:02
Beitrag #1018


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Hallo Medusa, danke für den Ratgeber ! Ist schon toll, werde mich bei Gelegenheit bestimmt gründlich einlesen. Gebe Dir aber Recht was die Themaverfehlung angeht. Dann mal gute Nacht an alle, muß morgen Arbeiten.

LG
nasowas
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Perplex
Beitrag 25.10.2005, 21:56
Beitrag #1019


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Zitat (michaelp100 @ 25.10.2005, 21:56)
Zitat (Thommy Bumm @ 25.10.2005, 22:29)
Ich bin Heute mit einem Leihfahrrad nach Luxembourg gefahren.
Berlin - Luxemburg mit Fahrrad, wie viele Tage...? rofl1.gif
Willst Du mich verarschen? mad.gif
Ich bin doch gerade im Grenzgebiet zu Luxembourg. rolleyes.gif


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nasowas
Beitrag 25.10.2005, 21:58
Beitrag #1020


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Konnte doch nicht einschlafen und habe folgendes gefunden, neue Masche oder was Auch immer. *****. Leute schaut euch die Seite an und wer steht dahinter, 3 x Raten. Richtig. Wäre gut wenn Du Thommy uns hierzu auf dem laufenden halten könntest. Ich glaubs nicht mehr.
LG
nasowas

Anmerkung Moderator:
Links zu Vermitlerseiten sind hier nicht erwünscht!


Der Beitrag wurde von Tortenjan bearbeitet: 26.10.2005, 08:09
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Rexy
Beitrag 25.10.2005, 22:06
Beitrag #1021


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Hi Leute,

wie lange hab ihr auf ein Termin in Tschechien für Eu-Führerschein gewartet durch einen Vermittler?
Weil ich hab bei der Anmeldung ~ 4 Wochen angekreuzt also PKW B und Wohnsitzanmeldung und sagten darauf" es haut nicht hin" und hab da auch öffter angerufen wurde immer geantwortet das wegen Papierkram doch länger dauert ,sie rufen mich an wenn so weit ist ,jetzt sind fast 3 Monate rum

so langsam werd ich nervös..... ranting.gif

greetz
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Medusa
Beitrag 25.10.2005, 22:09
Beitrag #1022


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So 6 - 8 Wochen nach der Anmeldung hat es bei mir gedauert bis zur Fahrt in die CZ.
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Medusa
Beitrag 25.10.2005, 22:11
Beitrag #1023


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@nasowas

Sehr interessanter Link, den Du entdeckt hast. cool.gif
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michaelp100
Beitrag 25.10.2005, 22:13
Beitrag #1024


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an thomy
sorry, habe ich nicht gewusst
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Roland
Beitrag 25.10.2005, 22:14
Beitrag #1025


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Nööööö

also bei mir ging das ganze viel viel schneller über die Bühne.
Anmeldung -> ne Woche später saß ich schon das erstemal im Zug wavey.gif


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Eherner Fleiß wirkt nachgerade abstossend, wenn die schwerelose Anmut des Müßiggangs die Alternative ist
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Gallier
Beitrag 25.10.2005, 22:18
Beitrag #1026


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Ich bin einfach auf Gut Glück in die CZ gefahren und hab mich einfach in einer Fahrschule angemeldet rolleyes.gif und am nächsten Tag mußte ich schon zum Arzt und so weiter....


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Es existiert ein Interesse an der generellen Rezension der Applikation relativ primitiver Methoden komplementaer zur Favorisierung adaequater komplexer Algorithmen.

Kondolenzbuch für Bruno...
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Perplex
Beitrag 25.10.2005, 22:19
Beitrag #1027


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Zitat (nasowas @ 25.10.2005, 22:58)
www.###. Leute schaut euch die Seite an und wer steht dahinter, 3 x Raten. Richtig. Wäre gut wenn Du Thommy uns hierzu auf dem laufenden halten könntest.
Hä ... blink.gif ?
Was habe jetzt ich damit zu tun?

Aber danke Dir für die Seite. Jetzt weiß ich, dass ich hier in Luxemburg einen Fehler gemacht habe. Ich habe das Führungszeugnis vergessen. wallbash.gif Damit kann ja mein Vorhaben, den luxemburgischen Führerschein zu bekommen, nur scheitern. crybaby.gif


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nasowas
Beitrag 25.10.2005, 22:33
Beitrag #1028


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Warum Vermittler, Du kannst Dich jederzeit in Tschechien an eine Fahrschule wenden und Deinen FE erwerben, die Fahrschulen haben auch vereitigte Dolmetscher. Für Klasse B solltest Du nicht mehr wie 700.- € ausgeben. Ist so, war bei mir nicht anders. Wichtig: Fahrschule darf nicht auf der Black-List stehen und bestehe auf die Absolvierung der gesetzlich vorgeschriebenen Fahrstunden.
Noch eine andere Seite gefunden: *** Bietet zum FE (Preis für Klasse B 1.350.- € zusätzlich Ausländerpass an für einmalig sage und schreibe 1.200.- €. Und wer ist wieder Werbeträger ? Richtig!
Dieser lila Ausweiss kostet null Kronen, mußt halt einen Nachweiß erbringen, warum Du in Tschechien Deinen Daueraufenthalt willst. So z.B. Firma, Arbeitsvertrag mit einer CZ-Firma, Studium usw.

Noch etwas, ich hatte bisher keinerlei Ambitionen irgendwelchen Leuten zum CZ-FE zu verhelfen, aber wenn ichs mir Recht überlege, könnte man daraus ein richtig gutes Geschäft machen. Nein im Ernst man kann in jeder Fahrschule ohne Vermittler seine Schein machen, was dann die deutschen Behörden unternehmen steht auf einem ganz anderen Blatt. Und die Rechtsanwälte (oder Anwalt) nehmen auch nur Ihren Vorschuß und sind ansonsten nicht zu sprechen. Über die Vorzimmerdame kommst Du nicht hinaus. Werde morgen auch Mandat aufheben.

LG
nasowas

Der Beitrag wurde von Tortenjan bearbeitet: 26.10.2005, 08:12
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Beitrag 25.10.2005, 22:37
Beitrag #1029


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Zitat (nasowas @ 25.10.2005, 23:33)
Und die Rechtsanwälte (oder Anwalt) nehmen auch nur Ihren Vorschuß und sind ansonsten nicht zu sprechen. Über die Vorzimmerdame kommst Du nicht hinaus. Werde morgen auch Mandat aufheben.

Forumsanwälte aber ausgenommen wink.gif Vermutlich sprichst Du von einem in EU-FE Inhaberkreisen sehr bekannten RA, der nicht im VP aktiv ist?

Edit:

EU-FE mit oder ohne Vermittler hängt natürlich auch vom "Bequemlichkeitsfaktor" ab.
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Rexy
Beitrag 25.10.2005, 22:45
Beitrag #1030


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Danke euch für antworten wink.gif

Hab mich für Vermittler entschieden,weil ich wollte auch schnell alles ohne Stress in meinem Wunschtermin über die Bühne bringen.
Geld war nicht so wichtig

laugh2.gif
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nasowas
Beitrag 25.10.2005, 22:47
Beitrag #1031


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Jo, aber den aus F.
Und will meine restliche Kohle zurück. Vorschuß 400.- € abzüglich 230.- irgendwas für Kostennote für verlorenen Widerspruch gegen die NU. Dieser gute Mann ist noch nicht einmal bereit die sich bei mir neue Konstellation durch den Kopf gehen zu lassen, sprich Wohnsitz in CZ, Firma in CZ + neu ausgestelltem CZ-FE für den in D. verlorengegangenen. Danke ich verzichte. Sondern offentsichtlich nur daran interessiert Kohle zu machen, oder würde Er sich sonst vor den Karren jedes Vermittlers spannen lassen ?

LG
nasowas
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Perplex
Beitrag 25.10.2005, 22:49
Beitrag #1032


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Ich würde jedem unentdeckten Eu-Führerscheinbesitzer empfehlen, der vorher in Deutschland einen FS-Entzug hatte, bei einer Kontrolle den Führerschein nicht zu zeigen. Man kann ja sagen, dass man zwar eine gültige ausländische Eu-Fahrerlaubnis hat, aber sie nicht zeigen will, weil dann Eignungszweifel von der Fahrerlaubnisbehörde begründet werden können. 10,- € Geldstrafe wird es dann auch nicht geben, weil eine Anzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis folgt.

Bei der polizeilichen Anhörung sagt man wieder, dass man zwar eine gültige ausländische Eu-Fahrerlaubnis hat, sie aber nicht zeigen wird, solange es keine vorherige schriftliche Zusicherung gibt, dass die Fahrerlaubnis auf Dauer in Deutschland anerkannt wird. Dabei verweist man auf die Anerkennungspflicht im EuGH-Urteil.

Bei der Gerichtsverhandlung droht der Richter mit einer Verurteilung, wenn man nicht endlich den Führerschein zeigt. Bis hierhin hat der Beschuldigte noch nicht gegen Gesetze verstoßen & von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht, indem er wichtige Beweise der police.gif vorenthalten hat. Dem Richter könnte man dann eine Laserkopie vom Führerschein zeigen, weil man nicht riskieren will, das wichtige Dokument zu verlieren, weil man im Ausstellerland kein Ersatzdokument mehr bekommt. Man könnte aber auch das Dokument zwischenzeitlich verbummelt haben. whistling.gif Das sind nachvollziehbare Gründe. Es könnte eine Verurteilung wegen Fahren ohne "deutsche" Fahrerlaubnis folgen. Man geht natürlich sofort in Berufung. Damit hat man dann 6 Monate gewonnen.

In der Berufungsverhandlung zeigt man dann das "wiedergefundene" Dokument & kann eigentlich nur freigesprochen werden. Ich möchte gerne mal wissen, nach welcher Rechtsgrundlage einem Unschuldigen die Kosten der Gerichtsverhandlung auferlegt werden können. Jedenfalls hat man dann weitere 6 Monate gewonnen. In der Zeit hat man dann immer noch die Möglichkeit sich ins Ausland umzumelden.

Erst danach, wenn man "noch" im Inland wohnt, kann die deutsche Führerscheinstelle Eignungszweifel begründen. Diese Prozedur, bis zur Nutzungsuntersagung kann dann weitere 5 Monate dauern.

In der Zwischenzeit hat man wahrscheinlich den Führerschein in einem anderen Land umgeschrieben & das Spielchen kann von Vorne beginnen. biggrin.gif

Die Hoffnung dabei könnte sein, dass die Behörden so sauer ranting.gif sind, dass sie dabei einen rechtlichen Formfehler begehen.

Thommy


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michaelp100
Beitrag 25.10.2005, 22:53
Beitrag #1033


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wink.gif jep
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Beitrag 25.10.2005, 22:56
Beitrag #1034


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Zitat
Forumsanwälte aber ausgenommen


Danke für die Blumen, aber ohne Vorschuss arbeite ich auch nicht, es sei denn, eine RSV spielt mit. wink.gif


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Rexy
Beitrag 25.10.2005, 22:57
Beitrag #1035


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darüber hab ich auch schon nachgedacht shutup.gif whistling.gif
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Medusa
Beitrag 25.10.2005, 23:03
Beitrag #1036


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Zitat (RA XDiver @ 25.10.2005, 23:56)
Danke für die Blumen, aber ohne Vorschuss arbeite ich auch nicht, es sei denn, eine RSV spielt mit. wink.gif

Wer redet denn vom Geld? Mit uns EU-FE'lern ist noch ein Vermögen zu machen laugh.gif

Ich meinte den Punkt:

Zitat
und sind ansonsten nicht zu sprechen.


Der trifft mit Sicherheit nicht zu smile.gif
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nasowas
Beitrag 25.10.2005, 23:08
Beitrag #1037


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Oder endlich eine Entscheidung vom EUHG kommt. Wenn Ihr euch die neueste Masche von z.B. **** anschaut, das ist doch reine Bauernfängerei. Es muss doch letzendlich eine Entscheidung herbeigeführt werden, in der man sich als BESITZER EINER EU-FE nicht ständig mit einem Fuß im Knast fühlt. Das Urteil vom OVG Koblenz sagt doch eindeutig aus (sinngemäß da nicht vorliegend) "wenn sich nach der Erteilung Gründe ergeben kann eine Maßnahme zur Überprüfung gefordert werden. Hallo, ich bin 15. Monate gefahren ohne auch nur einen Strafzettel bekommen zu haben!! Sch** D.
nasowas

Anmerkung Moderator: s.o.

Der Beitrag wurde von Tortenjan bearbeitet: 26.10.2005, 08:14
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Perplex
Beitrag 25.10.2005, 23:45
Beitrag #1038


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Zitat (nasowas @ 25.10.2005, 23:33)
Warum Vermittler, Du kannst Dich jederzeit in Tschechien an eine Fahrschule wenden und Deinen FE erwerben, die Fahrschulen haben auch vereidigte Dolmetscher. Für Klasse B solltest Du nicht mehr wie 700.- € ausgeben. Ist so, war bei mir nicht anders. Wichtig: Fahrschule darf nicht auf der Black-List stehen und bestehe auf die Absolvierung der gesetzlich vorgeschriebenen Fahrstunden.
Wozu einen Führerschein neu machen? unsure.gif Die Fahrschulen helfen auch bei der Beantragung einer vorher in Deutschland entzogenen Fahrerlaubnis.

Man besorgt sich sein Führungszeugnis, eine Karteiauskunft von seiner deutschen Führerscheinstelle & melde sich dann im Ausland um! Man stellt dann in Ausland einen Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis & spielt mit offenen Karten! Es könnte ja sein, dass das Antragsland sicher sein will, dass keine "Eignungszweifel" bestehen. think.gif In der Regel wollen sie aber nur wissen, ob keine Sperre in Deutschland besteht & welche Klassen man hatte. Die Frist zur Wiedererteilung (in Deutschland 2 Jahre) kann im Ausland deutlich länger sein.


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nasowas
Beitrag 25.10.2005, 23:47
Beitrag #1039


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Hallo Rexy, über was nachgedacht ??
RA X-Diver, schon klar das ich für eine Leistung etwas verlangen kann und auch muss, aber nur ellenlange Schreiben ohne Aussagekraft an die Behörden zu versenden bringt dem Betroffenen auch nicht weiter. Was ich damit sagen will, es hat sich doch bei mir eine neue Rechtslage ergeben. Aber mein Anwalt äußert sich hierzu nicht einmal, er verweißt (Vorzimmerdame) man soll erst mal abwarten wie München entscheidet. das kann es doch wohl nicht sein !! Wenn ich dann im Internet lese wo sich der Gute Mann überall einspannen läßt, kein Wunder das Er dann für einen keine Zeit hat. Und über die neue Masche Belgien bzw. LB werden Ihm garantiert wieder neue Mandanten in die Kanzlei gespült.

LG
nasowas
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RA XDiver
Beitrag 25.10.2005, 23:50
Beitrag #1040


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Meine Meinung über die Arbeitsweise des Kollegen halte ich mal aus kollegialen Gründen zurück. whistling.gif

Aber auch ich kenne die Antragsschreiben und wundere mich nicht, dass da keine Behörde mehr drauf reinfällt.

Als ich vor Monaten hier mal von Seriendruck sprach, hat man mir noch Neid unterstellt. tongue.gif


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nasowas
Beitrag 26.10.2005, 00:12
Beitrag #1041


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Hallo RA X-Diver, kann ich nur BESTÄTIGEN.

Gute Nacht
nasowas
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strichachtdoktor
Beitrag 26.10.2005, 06:50
Beitrag #1042


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Zitat (camel-light @ 25.10.2005, 16:59)
Bevor ich einen Dolmetscher „buche“ muss ich erstmal wissen ob das überhaupt legal ist, wenn ich mir den Tschechischen Führerschein einfach wieder zurück hole? Kann ich mich da strafbar machen in irgendeiner Hinsicht?

Wenn Dir die deutschen Behörden den Führerschein "einfach" nur weggenommen haben und diesen "einfach" an die tschechischen Behörden geschickt haben, dann solltest Du es zumindest versuchen, diesen Führerschein auch "einfach" wieder zurückzubekommen ...
Was soll daran illegal sein ?

Die Deutschen haben entweder ein Begleitschreiben an die Tschechen geschickt, aus welchem die Gründe der Wegnahme erklärt sind - oder nicht. Und die Tschechen schliessen sich dem an - oder nicht. Den Faden kann man noch ein bißchen weiter spinnen ...

Tatsache ist doch, daß die Deutschen ohne eine neue Straftat gar keine Berechtigung haben, den Führerschein einzuziehen. Wenn sich also zwischen Erteilung und Beschlagnahme/Wegnahme und heute nichts ereignet hat, was die deutschen Aktivitäten (für tschechische Beamten) rechtfertigt, dann sollte es ja möglich sein, das Dokument zurückzubekommen - im Sinne einer "Wiederaushändigung".

Ein neuer Führerschein wird dagegen wohl nur ausgestellt - auch aufgrund einer vorhandenen tschechischen FE - wenn Du einen tschechischen Wohnsitz nachweist, da auch die Tschechen inzwischen die Zuständigkeitsregeln der Eu für diese Fälle umsetzen. Jedenfalls trifft das für einige Orte zu...

Das wäre aber auch nicht so furchtbar schwer und kostet sicher nicht so viel, wie ein ganz neuer Führerschein in Polen ...

Ich hätte allerdings an Deiner Stelle schon viel früher Druck gemacht. Jetzt ist der Führerschein ja seit mindestens vier Monaten in Tschechien, ohne daß man dort etwas dazu von Dir gehört hätte ...
Gleich nach der Wegnahme in Deutschland muss sich ein Anwalt eingeschalten mit dem Ziel, den Führerschein erst gar nicht ausser Landes kommen zu lassen. Als Nachweis einer im Ausland bestehenden gültigen Fahrerlaubnis und (wie gesagt) ohne neue Straftaten bzw. ohne rechtskräftige Sachverhalte, die eine deutsche Einziehung rechtfertigen könnten, sollte der FS nach einer Überprüfung wieder in Deine Hände zurückgelangen.

Da ein Dolmetscher in Tschechien nicht die Welt kostet, würde ich mich daher jetzt auf die Socken machen und nach Tschechien fahren. Sollten die Tschechen den Schein zwar haben, aber nicht so ohne Weiteres wieder hergeben wollen, könnte auch das Einschalten eines tschechischen Anwaltes lohnen. Zumindest wird man dann nach einer Weile wissen, woran man ist ...


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Bayer
Beitrag 26.10.2005, 11:42
Beitrag #1043


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Camel-Light hatte anscheinend Mist gebaut mit seinem CZ-Schein:Klick
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RA XDiver
Beitrag 26.10.2005, 11:45
Beitrag #1044


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Danke für´s Raussuchen. Da hatte ich gestern keine Lust mehr zu. wavey.gif

Da die FE ja offenkundig durch Strafurteil entzogen war, war die Rücksendung natürlich i.O. und so vorgesehen.


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nasowas
Beitrag 26.10.2005, 12:06
Beitrag #1045


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Habe vorhin in Nbg. OA, FEB angerufen. Nbg. schickt sehr wohl noch NU´s raus. Vorausgesetzt man hat in seiner Akte noch einen Fall liegen. Bei neuem CZ-Schein oder 15 Jahre rum erfolgt natürlich nichts, dann wird anerkannt. Kein Wohnsitz in D. auch o.k.
LG
nasowas
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Bayer
Beitrag 26.10.2005, 12:44
Beitrag #1046


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Na hoppla, gestern soKlick heute so. Was stimmt denn nun ?
Böse Zungen behaupten, daß gewisse User vom VP das Posting von Gallier gelesen haben und mal kurz mit der Kollegin in Nürnberg telefoniert haben, um sie wieder auf "Linie" zu bringen. whistling.gif
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RA XDiver
Beitrag 26.10.2005, 12:50
Beitrag #1047


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Nanana, solche Unterstellungen bringen doch auch keinen weiter.

Ganz abgesehen davon, dass die gestrige Aussage der Dame ohnehin sehr gewagt schien. Keine NU in ganz Bayern? Da scheint die gute aber arg ihre Kompetenzen überzustrapazieren. wink.gif

Ich würde mal von einem klassischen Kommunikationsproblem ausgehen.

P.S. Aber schön, welche "Macht" Du manchen VP-Usern zutraust. laugh2.gif


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Gallier
Beitrag 26.10.2005, 14:30
Beitrag #1048


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Zitat (nasowas @ 26.10.2005, 13:06)
Habe vorhin in Nbg. OA, FEB angerufen. Nbg. schickt sehr wohl noch NU´s raus. Vorausgesetzt man hat in seiner Akte noch einen Fall liegen. Bei neuem CZ-Schein oder 15 Jahre rum erfolgt natürlich nichts, dann wird anerkannt. Kein Wohnsitz in D. auch o.k.
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Mit wem hast du da gesprochen? Ich denke nicht mit der Leiterin der FEB Nbg!
Sonst könnte Sie ja nicht einmal so und einmal so ne Aussage treffen!

Was meinst du mit: Vorausgesetzt man hat in seiner Akte noch einen Fall liegen. ???

Es wird wohl bei den meisten so sein daß sie eine MPU machen müßten um wieder in den Besitz einer D FE zu kommen. Also liegt in jedem unserer Akte ein Fall vor oder nicht? rolleyes.gif


Außerdem ging ich davon aus daß wir über neue EU FE reden und somit werden im Moment keine NU rausgeschickt! Mehr kann ich nicht dazu sagen-habs nur Sinngemäß widergegeben was sie mir am Telefon sagte...


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Es existiert ein Interesse an der generellen Rezension der Applikation relativ primitiver Methoden komplementaer zur Favorisierung adaequater komplexer Algorithmen.

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strichachtdoktor
Beitrag 26.10.2005, 14:33
Beitrag #1049


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Zitat (RA XDiver @ 26.10.2005, 12:45)
Da die FE ja offenkundig durch Strafurteil entzogen war, war die Rücksendung natürlich i.O. und so vorgesehen.

Ja dann ...
... dann ist das natürlich was ganz anderes: Nach Ablauf der Sperrzeit kann jede zuständige Behörde wiedererteilen. Und zuständig ist die Behörde, in deren Bereich der Betreffende mindestens 185 Tage wohnt. Da kann Camellight ja noch drüber nachdenken ... wink.gif


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nasowas
Beitrag 26.10.2005, 14:46
Beitrag #1050


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Hallo Gallier, also ob dies nun die Leiterin der FEB Nbg. war kann ich Dir nicht sagen. Ich habe Sie direkt gefragt, ob es neue Anweisungen vom Innenminiterium gibt keine Aufforderungen zur MPU wegen eines CZ-Scheins mehr rauszuschicken. Dies hat Sie verneint. Bei bekanntwerden einer CZ-FE wird geprüft, hat derjenige keine Akte wird die FEB auch nicht tätig, sind die 15 Jahre rum auch nicht. Wohnsitz im Land wo der FE erworben wurde auch nicht. Bitte glaube mir, ich wäre frohe wenn Es anders wäre
LG
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