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> EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis (Teil11), Nachtr. MPU-Anordnung in D. zulässig?
RA XDiver
Beitrag 27.10.2005, 16:38
Beitrag #1101


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Es sei denn, Du lässt Dich vorher erwischern. Schon hätten wir nach der Erteilung der CZ-FE begründete Eignungszweifel.


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Medusa
Beitrag 27.10.2005, 16:40
Beitrag #1102


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Die aber dann durch die L - Eignungsprüfung, im Rahmen der FE Erteilung, wieder erledigt wären.

Öhm, "sein müßten" cool.gif
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RA XDiver
Beitrag 27.10.2005, 16:44
Beitrag #1103


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Das denke ich nicht, dass das so einfach werden wird.

Ich halte es da mit dem OVG Lüneburg. Kurz vor Erteilung begründete Eignungszweifel sind nicht so einfach aus der Welt.


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Perplex
Beitrag 27.10.2005, 16:45
Beitrag #1104


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Zitat (RA XDiver @ 27.10.2005, 17:31)
Steht da von einer ausländischen FE im Inland gebrauch zu machen, wird’s schon enger.
Das könnte da zwar stehen, aber das würde sich nur auf eine vorhandene Fahrerlaubnis beziehen.

Eine zukünftige Fahrerlaubnis kann Heute nicht entzogen werden!
Das ist schlichtweg unmöglich & vor allem sittenwidrig. Außerdem gibt es kein Gesetz, dass das so bestimmt.
smartass.gif


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RA XDiver
Beitrag 27.10.2005, 16:46
Beitrag #1105


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Thommy, schmeiss doch nicht immer mit Rechtsbegriffen rum, von denen Du keine Ahnung hast.


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Medusa
Beitrag 27.10.2005, 16:51
Beitrag #1106


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Zitat (RA XDiver @ 27.10.2005, 17:44)
Ich halte es da mit dem OVG Lüneburg. Kurz vor Erteilung begründete Eignungszweifel sind nicht so einfach aus der Welt.

Es sei denn durch eine pos. Eignungsprüfung. Und die wurde ja vor EU-FE Erhalt gemacht - im EU Ausland, nach den dortigen Vorschriften whistling.gif

(Über die Qualität der Eignungsprüfung brauchen wir uns nicht streiten wink.gif wavey.gif )

Warten auf den EuGH .. think.gif
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Perplex
Beitrag 27.10.2005, 16:55
Beitrag #1107


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Ich rechne ja fest damit, dass irgendeine deutsche Fahrerlaubnisbehörde, bei bekannt werden einer luxemburgischen Fahrerlaubnis, mir eine Nutzungsuntersagung nach Luxemburg schicken wird, weil sie sich für zuständig halten. narr.gif

Diese NU bräuchte ich dann aber nicht beachten, oder?


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nasowas
Beitrag 27.10.2005, 17:01
Beitrag #1108


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Also bei mir steht in der NU: Herr nasowas darf von seiner nationalen tschechischen FE Nr.: **** in D. nicht Gebrauch machen. Da ich meine FE verloren habe und in CZ eine Neuausstellung beantragt habe, was die CZ nur noch bei Lila Ausweiss (CZ Ausweiss für zeitweiligen Aufenthalt eines Ausländers) macht, habe ich eine neue FE auf die sich die NU nicht bezieht. Thommy wenn Du deine CZ-FE noch hast, warum läßt DU sie auf L. umschreiben ?
LG
nasowas
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Lexus
Beitrag 27.10.2005, 17:11
Beitrag #1109


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ich greife mal den Vorschlag auf, der verschiedentlich von den Softlinern gemacht wurde: Drastische Verlängerung der Sperrfrist bei Wegfall der MPU.

Findet Ihr das gerecht??? Dass dann Abertausende längere Sperrfristen bekommen, nur weil eine kleine Minderheit nicht zu MPU will???

Evtl. mit der von mir schon mal vorgeschlagenen Modifikation, dass der Rest einer offenen Sperrfrist stets mit der Absolvierung einer positiven MPU erlassen wird.

Es ist ja klar, dass 10 Jahre Sperrfrist eine sichere Methode wären, auch nach dem EuGH-Urteil sämtliche anderen Staaten an der Erteilung einer FE zu hindern.

Dann könnte dieser Thread endlich geschlossen werden :-)


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Medusa
Beitrag 27.10.2005, 17:16
Beitrag #1110


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Zitat (Lexus @ 27.10.2005, 18:11)
Evtl. mit der von mir schon mal vorgeschlagenen Modifikation, dass der Rest einer offenen Sperrfrist stets mit der Absolvierung einer positiven MPU erlassen wird.

Mit dieser Variante könnte ich leben.
Zitat (Lexus @ 27.10.2005, 18:11)
Es ist ja klar, dass 10 Jahre Sperrfrist eine sichere Methode wären, auch nach dem EuGH-Urteil sämtliche anderen Staaten an der Erteilung einer FE zu hindern.

10 Jahre? Deutschland hat doch schon 15 Jahre eingeführt - jedenfalls ohne pos. MPU ..
Zitat (Lexus @ 27.10.2005, 18:11)
Dann könnte dieser Thread endlich geschlossen werden :-).

Dieser Thread wird wohl erst durch Kapitulation der Boardsoftware oder durch ein erneutes Urteil des EuGHs geschlossen wink.gif
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Perplex
Beitrag 27.10.2005, 17:17
Beitrag #1111


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Zitat (nasowas @ 27.10.2005, 18:01)
Thommy, wenn Du deine CZ-FE noch hast, warum lässt DU sie auf L. umschreiben?
Weil mein Anwalt sagt, dass ich mit einer "neuen" CZ-Fahrerlaubnis noch unter Umständen belangt werden könnte. Mit einer L-Fahrerlaubnis wäre ich aber nahezu sicher, zumindest solange ich im Ausland wohne.

Was ich nicht verstehe, wenn ein Ausländer eine Nutzungsuntersagung hat, warum darf er dann nicht vom Ausland aus seine Eignung wieder herstellen? Warum soll eine NU, trotz MPU-Verbot, auf Dauer wirksam bleiben? crybaby.gif


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nasowas
Beitrag 27.10.2005, 17:25
Beitrag #1112


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Wollte ich damit sagen, warum laßt Du die CZ-FE nicht in L. umschreiben. Sorry momentan viel Stress und habe das Wort nicht vergessen. Gibt es Schwierigkeiten ?
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michaelp100
Beitrag 27.10.2005, 17:26
Beitrag #1113


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thommy, deine cz-fe darfst du in d nie wieder benutzen!!! (es sei denn, durch mpu)
wenn du deine fe nur von lux umschreiben lässt, greift die nu auch da!!! (denn die neue fe ist auf grundlage deiner alten erteilt wurden).
wenn du allerdings in lux eine neue machst, oder in sonstwo UND deine cz-fe zurückgibst, dann ist alles klar.

eddit: ich denke nicht, dass du es riskieren willst, wg. fahren ohne verurteilt zu werden, ich weiss, du denkst an den satz "das gilt zumindest dann, wenn der fe-besitzer seinen wohnsitz in d hat, den du ja nicht mehr hast.
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michaelp100
Beitrag 27.10.2005, 17:29
Beitrag #1114


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ich habe heute den ganzen tag versucht, meine feb-behörde nazurufen, keiner ging ans telefon ranting.gif
...wahrscheinlich weil sie wussten, ich bin es... whistling.gif
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Perplex
Beitrag 27.10.2005, 17:41
Beitrag #1115


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Ich bin sowieso der Meinung, dass es viel härtere Strafen geben sollte, wenn eine konkrete extreme Verkehrsgefährdung vorgelegen hatte. Mit über 2 ‰ Zweifel ich daran nicht.

Zitat (Lexus @ 27.10.2005, 18:11)
Findet Ihr das gerecht??? Dass dann Abertausende längere Sperrfristen bekommen,  nur weil eine kleine Minderheit nicht zu MPU will???
Die Sperrfristen sind doch schon Heute 6 Monate bis 5 Jahre. Ist das etwa nicht genug?

Nur während der Sperre darf keine MPU gemacht werden. Das kann ich aber nicht nachvollziehen.


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Perplex
Beitrag 27.10.2005, 17:49
Beitrag #1116


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Zitat (michaelp100 @ 27.10.2005, 18:26)
Wenn Du Deine FE nur von Luxemburg umschreiben lässt, greift die NU auch da!!! (denn die neue FE ist auf Grundlage deiner Alten erteilt worden).

Wenn aber Luxemburg eine Fahrerlaubnis auf Grundlage meiner entzogenen deutschen Fahrerlaubnis erteilt, gilt das dann Deiner Meinung nach auch? rolleyes.gif


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nasowas
Beitrag 27.10.2005, 17:51
Beitrag #1117


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Also Thommy, ich kann mir nicht vorstellen das D. von einem Ausländer eine MPU abverlangen kann. Zu Michael: Wenn LUX umschreibt dann hast Du eine neue FE und zwar eine auf die sich die NU nicht mehr bezieht. Aber trotzdem, bei uns in D. ist alles möglich. Und immer wieder ("Wohnsitz !! ), wobei in dem heute geposteten Urteil gerade zu krampfhaft versucht worden ist auf das Wohnsitzprinzip einzugehen.
nasowas
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nasowas
Beitrag 27.10.2005, 17:52
Beitrag #1118


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Wohnsitzprinzip nicht einzugehen meinte ich.
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michaelp100
Beitrag 27.10.2005, 18:00
Beitrag #1119


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Zitat (Thommy Bumm @ 27.10.2005, 19:49)
Wenn aber Luxemburg eine Fahrerlaubnis auf Grundlage meiner entzogenen deutschen Fahrerlaubnis erteilt, gilt das dann Deiner Meinung nach auch? rolleyes.gif

jaa dann, freie fahrt für thommy rolleyes.gif
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michaelp100
Beitrag 27.10.2005, 18:01
Beitrag #1120


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Zitat (nasowas @ 27.10.2005, 19:51)
Wenn LUX umschreibt dann hast Du eine neue FE und zwar eine auf die sich die NU nicht mehr

falsch, derjenige der das glaubt, handelt gesetzeswidrig und gegen die nu.
überleg dir genau, was du schreibst cop.gif
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Medusa
Beitrag 27.10.2005, 18:04
Beitrag #1121


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Nicht unbedingt .. klick
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michaelp100
Beitrag 27.10.2005, 18:07
Beitrag #1122


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Zitat (Thommy Bumm @ 27.10.2005, 18:35)
Noch habe ich allerdings die CZ-Fahrerlaubnis, für die mir die Nutzung für Deutschland unbegrenzt versagt wurde.

@medusa cool.gif
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michaelp100
Beitrag 27.10.2005, 18:08
Beitrag #1123


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Zitat (nasowas @ 27.10.2005, 19:51)
Wenn LUX umschreibt dann hast Du eine neue FE und zwar eine auf die sich die NU nicht mehr bezieht.

nocheinmal das ist eine aussage, die ist falsch. wenn thommy (oder ein anderer unbedachter user) dieses macht, ist es fahren ohne !!!!!!!!!!
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Medusa
Beitrag 27.10.2005, 18:08
Beitrag #1124


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@michaelp100 - Wir wissen bloß die Formulierung noch nicht.

@Thommy, ist die FE Nummer explizit aufgeführt? Wenn ja, bezieht sich die NU nur auf CZ FEs?
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michaelp100
Beitrag 27.10.2005, 18:12
Beitrag #1125


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Zitat (michaelp100 @ 27.10.2005, 20:07)
Zitat (Thommy Bumm @ 27.10.2005, 18:35)
Noch habe ich allerdings die CZ-Fahrerlaubnis, für die mir die Nutzung für Deutschland unbegrenzt versagt wurde.

@medusa cool.gif

wavey.gif
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Medusa
Beitrag 27.10.2005, 18:14
Beitrag #1126


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?? Kann doch auch bedeuten "die CZ EU-FE Nr. 12345678" wavey.gif
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Perplex
Beitrag 27.10.2005, 18:14
Beitrag #1127


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Zitat (nasowas @ 27.10.2005, 18:25)
Wollte ich damit sagen, warum lässt Du die CZ-FE nicht in L. umschreiben. Sorry momentan viel Stress und habe das Wort nicht vergessen. Gibt es Schwierigkeiten?
Weil mir die 300,- € für ein Zimmer in Luxemburg fehlen!

Ein Untermietvertrag ohne Zustimmung des Vermieters wird leider in Luxemburg nicht anerkannt. crybaby.gif Dazu brauche ich dann noch eine feste Arbeit in der näheren Umgebung (auch Deutschland), damit ich nicht dem Staat zur Last falle. Sobald ich in Luxemburg gemeldet bin, habe ich auch Anspruch auf alle Sozialleistungen, die natürlich viel höher sind wie in Deutschland. tongue.gif Luxemburg ist nach der Schweiz mit das reichste Land in Europa, vor allem wegen dem Bankengeheimnis & der billigen Tankstellen.


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Perplex
Beitrag 27.10.2005, 18:23
Beitrag #1128


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Bei mir wurde eindeutig die tschechische Fahrerlaubnis entzogen.

Es macht trotzdem keinen Unterschied, ob Luxemburg mir eine neue Fahrerlaubnis, auf Grundlage der entzogenen deutschen oder tschechischen Fahrerlaubnis, erteilt. cool.gif


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Kermit007
Beitrag 27.10.2005, 18:30
Beitrag #1129


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Ich denke wenn man in D eine NU hat (egal ob hier ein genauer Bezug zur FE angegeben ist, Nr. oder so..) und hier wieder hinterm Steuer erwischt wird, dann ist man wg. FoFE dran. Auch egal, ab man mittlerweile Luxemburger ist oder vom Mars kommt . D lässt isch doch nicht koplett verarschen! Und wer trotzdem fährt und dann wg. FoFE belangt wird ist es selber schuld. So, das musste ich mal los werden!
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murksel
Beitrag 27.10.2005, 18:33
Beitrag #1130


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Wenn die L einen Führerschein ausgeben, so wird er anerkannt. Wichtig ist aber, das der ausstellende Staat die Vorgeschichte kennt. Und dann ist es alleine Sache des ausstellenden Staates, ob sie ausstellen oder nicht. Aber wenn, dann ist er gültig. Auch in D. Es sei denn, sie untersagen diesen. Das werden sie aber nicht machen, wenn der ordentliche Wohnsitz nicht in D ist.
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michaelp100
Beitrag 27.10.2005, 18:52
Beitrag #1131


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naja, zur arbeitssuche kann man ja auch in jugendherbergen o.ä. wohnen...
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michaelp100
Beitrag 27.10.2005, 18:53
Beitrag #1132


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Zitat (Thommy Bumm @ 27.10.2005, 20:23)
Es macht trotzdem keinen Unterschied, ob Luxemburg mir eine neue Fahrerlaubnis, auf Grundlage der entzogenen deutschen oder tschechischen Fahrerlaubnis, erteilt.

FALSCH !!!
eddit: ...denke ich...
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Perplex
Beitrag 27.10.2005, 18:59
Beitrag #1133


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Zitat (michaelp100 @ 27.10.2005, 19:53)
Zitat (Thommy Bumm @ 27.10.2005, 20:23)
Es macht trotzdem keinen Unterschied, ob Luxemburg mir eine neue Fahrerlaubnis, auf Grundlage der entzogenen deutschen oder tschechischen Fahrerlaubnis, erteilt.
FALSCH !!!
edit: ...denke ich...
Wo ist dann bitteschön der Unterschied zwischen der entzogenen deutschen oder tschechischen Fahrerlaubnis? blink.gif
Ich denke die Führerschweine sind gleichwertig. whistling.gif


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Beitrag 27.10.2005, 19:13
Beitrag #1134


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Zitat (Thommy Bumm @ 27.10.2005, 19:23)
Bei mir wurde eindeutig die tschechische Fahrerlaubnis entzogen.

Es macht trotzdem keinen Unterschied, ob Luxemburg mir eine neue Fahrerlaubnis, auf Grundlage der entzogenen deutschen oder tschechischen Fahrerlaubnis, erteilt. cool.gif

Das sehe ich auch so. D. darf die Anerkennung einer neuen FE m.E., nicht von vorneherein verweigern. Auch die Formulierung "tschechische FE" macht mir Bauchschmerzen. Was, wenn Du in die CZ ziehst, da über 2 rote Ampeln fährst, weswegen Dir dort, mal angenommen, die CZ FE entzogen wird, und Du später dort eine neue FE machst? Dann verweigert D. doch schon wieder von vorneherein die Anerkennung einer EU-FE?
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Beitrag 27.10.2005, 19:15
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Beitrag 27.10.2005, 19:23
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wink.gif Jetzt kommt bestimmt schon bald der nächste Hammer von der FS-Stelle. Die Verhandlung hat über 2 Stunden gedauert. Die hatten keine Ahnung von Nichts auf dem Gericht. Aber mein Anwalt hat sie dann doch eindeutig überzeugen können. Die wollten mir halt echt schon wieder ne Geldstrafe anhängen, aber diesmal nicht auf Bewährung.
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Beitrag 27.10.2005, 19:25
Beitrag #1138


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Zitat (BeK @ 27.10.2005, 20:15)
Freispruch  rolleyes.gif  cheers.gif

Und das ohne Anwalt?

Na dann herzlichen Glückwunsch! thumbup.gif flirt.gif flowers.gif


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Beitrag #1139


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Nee mit Anwalt. Wenn ich da alleine hingegangen wäre, hätte ich auf jeden Fall ne härtere Strafe als vorher bekommen.
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Beitrag 27.10.2005, 19:29
Beitrag #1140


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Zitat (BeK @ 27.10.2005, 20:23)
Die wollten mir halt echt schon wieder ne Geldstrafe anhängen, aber diesmal nicht auf Bewährung.
Hä... ? blink.gif

Geldstrafe auf Bewährung? Ich dachte es gibt nur Knast auf Bewährung!


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Medusa
Beitrag 27.10.2005, 19:34
Beitrag #1141


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@BeK

Wenn Du das AZ & Urteil hast könntest Du es ja mal hier einstellen. Du weißt, wir sammeln sowas wink.gif
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Perplex
Beitrag 27.10.2005, 19:38
Beitrag #1142


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Zitat (BeK @ 27.10.2005, 20:23)
wink.gif Aber mein Anwalt hat sie dann doch eindeutig überzeugen können.

War es der berühmte RA S***** aus Frankenthal ? think.gif


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BeK
Beitrag 27.10.2005, 19:39
Beitrag #1143


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@Medusa

smile.gif Das mach ich auf jeden Fall.

@Thommy Bumm

schon vergessen? Ich hab doch das letzte mal 20 TS à 15 € auf Bewährung bekommen.

Na ja, wie gesagt, ich glaub noch nicht so ganz an mein Glück. Kommt bestimmt noch irgendwas.... think.gif
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michaelp100
Beitrag 27.10.2005, 19:53
Beitrag #1144


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nöö, was denn... ergo fahre freudig dahin...oder dorthin...
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andrexx
Beitrag 27.10.2005, 21:43
Beitrag #1145


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Hallo@all
Mein Kumpel in D simste mir, das ich nun Öffentliche Zustellung der NU habe!
Darf also nicht mehr in D fahren.
Versteh ich gar nicht, denn ich wohne schon seit April in tschechien und bin auch richtig abgemeldet! unsure.gif
Also wenn ich meine Geschwister besuchen möchte, kann ich ab der Grenze laufen oder wie?Zug fahren soll auch Spass machen.
Jetzt haben se wieder ne Mauer für mich aufgestellt, nur eben nicht aus Betonplatten und Stacheldraht. shutup.gif
Was meint Ihr, kann ich da noch was machen oder kann ich einfach in D fahren, weil ich dort ja auch keinen Wohnsitz mehr habe? think.gif
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Medusa
Beitrag 27.10.2005, 21:53
Beitrag #1146


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Solange die NU nicht ausgesetzt wird solltest Du, m.E., auf keinen Fall in D. fahren. Man hängt Dir hier mit Sicherheit ein Verfahren wg. FoFE an, wenn Du erwischt wirst.
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Peter Lustig
Beitrag 27.10.2005, 22:17
Beitrag #1147


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Eben, weil Du in D keinen Wohnsitz mehr hast und für eine amtliche Zustellung der NU nicht erreichbar bist, ist diese nun wahrscheinlich mit Sofortvollzug öffentlich erfolgt. Damit ist Dir ab sofort das Benutzen der CZ-FE in Deutschland untersagt.

Also ist Laufen oder Zugfahren ab Grenze angesagt, willst Du Dir nicht eine Strafanzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis einhandeln.
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michaelp100
Beitrag 27.10.2005, 22:44
Beitrag #1148


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naja, das wäre ja mal eine neue konstellation, die auch thommy theoretisch versucht hat.
wohnsitz in cz, die nu erfolgt danach. das wäre wieder ein fall für den eugh rofl1.gif
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Bayer
Beitrag 27.10.2005, 23:10
Beitrag #1149


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Zitat (Thommy Bumm @ 27.10.2005, 18:49)
Wenn aber Luxemburg eine Fahrerlaubnis auf Grundlage meiner entzogenen deutschen Fahrerlaubnis erteilt

@Thommy:
hattest Du denn überhaupt schon mal einen D-FS ? So wie ich das mitbekommen habe, wurdest Du doch "nur" mehrmals wegen Fahren ohne verurteilt. Oder war da vielleicht doch mal was anderes ?
whistling.gif
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Lexus
Beitrag 27.10.2005, 23:33
Beitrag #1150


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Mal was ... am Rande von topic:

Einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Augsburg (Beschluss vom 09.03.2005 - Az. Au 3 S 05.167), das sich ansonsten mit einer anderen Problematik als dem EU-Führerschein befasst, ist zu entnehmen, dass offenbar das Landratsamt Augsburg besonders clever sein wollte:

Das LRA hat die deutsche Fahrerlaubnis einer Frau entzogen und dabei in dem Entziehungsbescheid vorsorglich verfügt, dass ihr auch gleich noch die Nutzung einer ausländischen Fahrerlaubnis (die sie gar nicht hatte) untersagt wurde.

"Nach Anhörung erließ der Antragsgegner am 16. Februar 2005 einen Bescheid, mit dem in Nr. 1 der Antragstellerin die Fahrerlaubnis entzogen und das Recht aberkannt wurde, künftig von einer ausländischen Fahrerlaubnis in Deutschland Gebrauch zu machen. In Nr. 2 wurde angeordnet, dass der Führerschein unverzüglich abzuliefern sei und in Nr. 3, dass ein Zwangsgeld in Höhe von 250,-- EUR zur Zahlung fällig werde, wenn das Dokument nicht innerhalb von sieben Tagen nach Zustellung des Bescheides abgeliefert werde. In Nr. 4 wurde die sofortige Vollziehung der Nr. 1 angeordnet."

Das Gericht stellte dazu in dem Beschluss fest:

"Ungeachtet des Umstands, dass der Entzug der Fahrerlaubnis zu Unrecht erfolgt ist, besteht auch kein Bedürfnis dafür, dass in Nr. 1 Satz 2 des Bescheids der Antragstellerin untersagt wird, künftig von einer ausländischen Fahrerlaubnis auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland Gebrauch zu machen. Es ist kein Anhalt dafür gegeben, dass sie im Besitz einer solchen Fahrerlaubnis ist."


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