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Es sei denn, Du lässt Dich vorher erwischern. Schon hätten wir nach der Erteilung der CZ-FE begründete Eignungszweifel.
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#1102
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3178 Beigetreten: 26.11.2004 Mitglieds-Nr.: 6935 ![]() |
Die aber dann durch die L - Eignungsprüfung, im Rahmen der FE Erteilung, wieder erledigt wären.
Öhm, "sein müßten" ![]() |
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#1103
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 ![]() |
Das denke ich nicht, dass das so einfach werden wird.
Ich halte es da mit dem OVG Lüneburg. Kurz vor Erteilung begründete Eignungszweifel sind nicht so einfach aus der Welt. -------------------- |
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#1104
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 ![]() |
Zitat (RA XDiver @ 27.10.2005, 17:31) Steht da von einer ausländischen FE im Inland gebrauch zu machen, wird’s schon enger. Das könnte da zwar stehen, aber das würde sich nur auf eine vorhandene Fahrerlaubnis beziehen.Eine zukünftige Fahrerlaubnis kann Heute nicht entzogen werden! Das ist schlichtweg unmöglich & vor allem sittenwidrig. Außerdem gibt es kein Gesetz, dass das so bestimmt. ![]() -------------------- (\_/)
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#1105
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Thommy, schmeiss doch nicht immer mit Rechtsbegriffen rum, von denen Du keine Ahnung hast.
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#1106
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Zitat (RA XDiver @ 27.10.2005, 17:44) Ich halte es da mit dem OVG Lüneburg. Kurz vor Erteilung begründete Eignungszweifel sind nicht so einfach aus der Welt. Es sei denn durch eine pos. Eignungsprüfung. Und die wurde ja vor EU-FE Erhalt gemacht - im EU Ausland, nach den dortigen Vorschriften ![]() (Über die Qualität der Eignungsprüfung brauchen wir uns nicht streiten ![]() ![]() Warten auf den EuGH .. ![]() |
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#1107
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Ich rechne ja fest damit, dass irgendeine deutsche Fahrerlaubnisbehörde, bei bekannt werden einer luxemburgischen Fahrerlaubnis, mir eine Nutzungsuntersagung nach Luxemburg schicken wird, weil sie sich für zuständig halten.
![]() Diese NU bräuchte ich dann aber nicht beachten, oder? ![]() -------------------- (\_/)
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#1108
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 81 Beigetreten: 09.10.2005 Mitglieds-Nr.: 13608 ![]() |
Also bei mir steht in der NU: Herr nasowas darf von seiner nationalen tschechischen FE Nr.: **** in D. nicht Gebrauch machen. Da ich meine FE verloren habe und in CZ eine Neuausstellung beantragt habe, was die CZ nur noch bei Lila Ausweiss (CZ Ausweiss für zeitweiligen Aufenthalt eines Ausländers) macht, habe ich eine neue FE auf die sich die NU nicht bezieht. Thommy wenn Du deine CZ-FE noch hast, warum läßt DU sie auf L. umschreiben ?
LG nasowas |
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#1109
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5998 Beigetreten: 06.10.2004 Wohnort: Assen (Niederlande) Mitglieds-Nr.: 5924 ![]() |
ich greife mal den Vorschlag auf, der verschiedentlich von den Softlinern gemacht wurde: Drastische Verlängerung der Sperrfrist bei Wegfall der MPU.
Findet Ihr das gerecht??? Dass dann Abertausende längere Sperrfristen bekommen, nur weil eine kleine Minderheit nicht zu MPU will??? Evtl. mit der von mir schon mal vorgeschlagenen Modifikation, dass der Rest einer offenen Sperrfrist stets mit der Absolvierung einer positiven MPU erlassen wird. Es ist ja klar, dass 10 Jahre Sperrfrist eine sichere Methode wären, auch nach dem EuGH-Urteil sämtliche anderen Staaten an der Erteilung einer FE zu hindern. Dann könnte dieser Thread endlich geschlossen werden :-) -------------------- |
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#1110
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3178 Beigetreten: 26.11.2004 Mitglieds-Nr.: 6935 ![]() |
Zitat (Lexus @ 27.10.2005, 18:11) Evtl. mit der von mir schon mal vorgeschlagenen Modifikation, dass der Rest einer offenen Sperrfrist stets mit der Absolvierung einer positiven MPU erlassen wird. Mit dieser Variante könnte ich leben. Zitat (Lexus @ 27.10.2005, 18:11) Es ist ja klar, dass 10 Jahre Sperrfrist eine sichere Methode wären, auch nach dem EuGH-Urteil sämtliche anderen Staaten an der Erteilung einer FE zu hindern. 10 Jahre? Deutschland hat doch schon 15 Jahre eingeführt - jedenfalls ohne pos. MPU .. Zitat (Lexus @ 27.10.2005, 18:11) Dann könnte dieser Thread endlich geschlossen werden :-). Dieser Thread wird wohl erst durch Kapitulation der Boardsoftware oder durch ein erneutes Urteil des EuGHs geschlossen ![]() |
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#1111
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 ![]() |
Zitat (nasowas @ 27.10.2005, 18:01) Thommy, wenn Du deine CZ-FE noch hast, warum lässt DU sie auf L. umschreiben? Weil mein Anwalt sagt, dass ich mit einer "neuen" CZ-Fahrerlaubnis noch unter Umständen belangt werden könnte. Mit einer L-Fahrerlaubnis wäre ich aber nahezu sicher, zumindest solange ich im Ausland wohne.Was ich nicht verstehe, wenn ein Ausländer eine Nutzungsuntersagung hat, warum darf er dann nicht vom Ausland aus seine Eignung wieder herstellen? Warum soll eine NU, trotz MPU-Verbot, auf Dauer wirksam bleiben? ![]() -------------------- (\_/)
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#1112
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 81 Beigetreten: 09.10.2005 Mitglieds-Nr.: 13608 ![]() |
Wollte ich damit sagen, warum laßt Du die CZ-FE nicht in L. umschreiben. Sorry momentan viel Stress und habe das Wort nicht vergessen. Gibt es Schwierigkeiten ?
LG nasowas |
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#1113
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 668 Beigetreten: 20.03.2005 Wohnort: 26721 Emden Mitglieds-Nr.: 8892 ![]() |
thommy, deine cz-fe darfst du in d nie wieder benutzen!!! (es sei denn, durch mpu)
wenn du deine fe nur von lux umschreiben lässt, greift die nu auch da!!! (denn die neue fe ist auf grundlage deiner alten erteilt wurden). wenn du allerdings in lux eine neue machst, oder in sonstwo UND deine cz-fe zurückgibst, dann ist alles klar. eddit: ich denke nicht, dass du es riskieren willst, wg. fahren ohne verurteilt zu werden, ich weiss, du denkst an den satz "das gilt zumindest dann, wenn der fe-besitzer seinen wohnsitz in d hat, den du ja nicht mehr hast. |
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#1114
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 668 Beigetreten: 20.03.2005 Wohnort: 26721 Emden Mitglieds-Nr.: 8892 ![]() |
ich habe heute den ganzen tag versucht, meine feb-behörde nazurufen, keiner ging ans telefon
![]() ...wahrscheinlich weil sie wussten, ich bin es... ![]() |
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#1115
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Ich bin sowieso der Meinung, dass es viel härtere Strafen geben sollte, wenn eine konkrete extreme Verkehrsgefährdung vorgelegen hatte. Mit über 2 ‰ Zweifel ich daran nicht.
Zitat (Lexus @ 27.10.2005, 18:11) Findet Ihr das gerecht??? Dass dann Abertausende längere Sperrfristen bekommen, nur weil eine kleine Minderheit nicht zu MPU will??? Die Sperrfristen sind doch schon Heute 6 Monate bis 5 Jahre. Ist das etwa nicht genug? Nur während der Sperre darf keine MPU gemacht werden. Das kann ich aber nicht nachvollziehen. -------------------- (\_/)
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#1116
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Zitat (michaelp100 @ 27.10.2005, 18:26) Wenn Du Deine FE nur von Luxemburg umschreiben lässt, greift die NU auch da!!! (denn die neue FE ist auf Grundlage deiner Alten erteilt worden). Wenn aber Luxemburg eine Fahrerlaubnis auf Grundlage meiner entzogenen deutschen Fahrerlaubnis erteilt, gilt das dann Deiner Meinung nach auch? ![]() -------------------- (\_/)
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#1117
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 81 Beigetreten: 09.10.2005 Mitglieds-Nr.: 13608 ![]() |
Also Thommy, ich kann mir nicht vorstellen das D. von einem Ausländer eine MPU abverlangen kann. Zu Michael: Wenn LUX umschreibt dann hast Du eine neue FE und zwar eine auf die sich die NU nicht mehr bezieht. Aber trotzdem, bei uns in D. ist alles möglich. Und immer wieder ("Wohnsitz !! ), wobei in dem heute geposteten Urteil gerade zu krampfhaft versucht worden ist auf das Wohnsitzprinzip einzugehen.
nasowas |
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#1118
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 81 Beigetreten: 09.10.2005 Mitglieds-Nr.: 13608 ![]() |
Wohnsitzprinzip nicht einzugehen meinte ich.
nasowas |
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#1119
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 668 Beigetreten: 20.03.2005 Wohnort: 26721 Emden Mitglieds-Nr.: 8892 ![]() |
Zitat (Thommy Bumm @ 27.10.2005, 19:49) Wenn aber Luxemburg eine Fahrerlaubnis auf Grundlage meiner entzogenen deutschen Fahrerlaubnis erteilt, gilt das dann Deiner Meinung nach auch? ![]() jaa dann, freie fahrt für thommy ![]() |
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#1120
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 668 Beigetreten: 20.03.2005 Wohnort: 26721 Emden Mitglieds-Nr.: 8892 ![]() |
Zitat (nasowas @ 27.10.2005, 19:51) Wenn LUX umschreibt dann hast Du eine neue FE und zwar eine auf die sich die NU nicht mehr falsch, derjenige der das glaubt, handelt gesetzeswidrig und gegen die nu. überleg dir genau, was du schreibst ![]() |
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#1121
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Nicht unbedingt .. klick
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#1122
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 668 Beigetreten: 20.03.2005 Wohnort: 26721 Emden Mitglieds-Nr.: 8892 ![]() |
Zitat (Thommy Bumm @ 27.10.2005, 18:35) Noch habe ich allerdings die CZ-Fahrerlaubnis, für die mir die Nutzung für Deutschland unbegrenzt versagt wurde. @medusa ![]() |
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#1123
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 668 Beigetreten: 20.03.2005 Wohnort: 26721 Emden Mitglieds-Nr.: 8892 ![]() |
Zitat (nasowas @ 27.10.2005, 19:51) Wenn LUX umschreibt dann hast Du eine neue FE und zwar eine auf die sich die NU nicht mehr bezieht. nocheinmal das ist eine aussage, die ist falsch. wenn thommy (oder ein anderer unbedachter user) dieses macht, ist es fahren ohne !!!!!!!!!! |
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#1124
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3178 Beigetreten: 26.11.2004 Mitglieds-Nr.: 6935 ![]() |
@michaelp100 - Wir wissen bloß die Formulierung noch nicht.
@Thommy, ist die FE Nummer explizit aufgeführt? Wenn ja, bezieht sich die NU nur auf CZ FEs? |
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#1125
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 668 Beigetreten: 20.03.2005 Wohnort: 26721 Emden Mitglieds-Nr.: 8892 ![]() |
Zitat (michaelp100 @ 27.10.2005, 20:07) Zitat (Thommy Bumm @ 27.10.2005, 18:35) Noch habe ich allerdings die CZ-Fahrerlaubnis, für die mir die Nutzung für Deutschland unbegrenzt versagt wurde. @medusa ![]() ![]() |
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#1126
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?? Kann doch auch bedeuten "die CZ EU-FE Nr. 12345678"
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#1127
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 ![]() |
Zitat (nasowas @ 27.10.2005, 18:25) Wollte ich damit sagen, warum lässt Du die CZ-FE nicht in L. umschreiben. Sorry momentan viel Stress und habe das Wort nicht vergessen. Gibt es Schwierigkeiten? Weil mir die 300,- € für ein Zimmer in Luxemburg fehlen! Ein Untermietvertrag ohne Zustimmung des Vermieters wird leider in Luxemburg nicht anerkannt. ![]() ![]() -------------------- (\_/)
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#1128
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Bei mir wurde eindeutig die tschechische Fahrerlaubnis entzogen.
Es macht trotzdem keinen Unterschied, ob Luxemburg mir eine neue Fahrerlaubnis, auf Grundlage der entzogenen deutschen oder tschechischen Fahrerlaubnis, erteilt. ![]() -------------------- (\_/)
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#1129
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 82 Beigetreten: 11.02.2005 Mitglieds-Nr.: 8331 ![]() |
Ich denke wenn man in D eine NU hat (egal ob hier ein genauer Bezug zur FE angegeben ist, Nr. oder so..) und hier wieder hinterm Steuer erwischt wird, dann ist man wg. FoFE dran. Auch egal, ab man mittlerweile Luxemburger ist oder vom Mars kommt . D lässt isch doch nicht koplett verarschen! Und wer trotzdem fährt und dann wg. FoFE belangt wird ist es selber schuld. So, das musste ich mal los werden!
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#1130
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 126 Beigetreten: 11.06.2005 Mitglieds-Nr.: 10223 ![]() |
Wenn die L einen Führerschein ausgeben, so wird er anerkannt. Wichtig ist aber, das der ausstellende Staat die Vorgeschichte kennt. Und dann ist es alleine Sache des ausstellenden Staates, ob sie ausstellen oder nicht. Aber wenn, dann ist er gültig. Auch in D. Es sei denn, sie untersagen diesen. Das werden sie aber nicht machen, wenn der ordentliche Wohnsitz nicht in D ist.
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#1131
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 668 Beigetreten: 20.03.2005 Wohnort: 26721 Emden Mitglieds-Nr.: 8892 ![]() |
naja, zur arbeitssuche kann man ja auch in jugendherbergen o.ä. wohnen...
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#1132
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 668 Beigetreten: 20.03.2005 Wohnort: 26721 Emden Mitglieds-Nr.: 8892 ![]() |
Zitat (Thommy Bumm @ 27.10.2005, 20:23) Es macht trotzdem keinen Unterschied, ob Luxemburg mir eine neue Fahrerlaubnis, auf Grundlage der entzogenen deutschen oder tschechischen Fahrerlaubnis, erteilt. FALSCH !!! eddit: ...denke ich... |
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#1133
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 ![]() |
Zitat (michaelp100 @ 27.10.2005, 19:53) Zitat (Thommy Bumm @ 27.10.2005, 20:23) Es macht trotzdem keinen Unterschied, ob Luxemburg mir eine neue Fahrerlaubnis, auf Grundlage der entzogenen deutschen oder tschechischen Fahrerlaubnis, erteilt. FALSCH !!!edit: ...denke ich... ![]() Ich denke die Führerschweine sind gleichwertig. ![]() -------------------- (\_/)
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#1134
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Zitat (Thommy Bumm @ 27.10.2005, 19:23) Bei mir wurde eindeutig die tschechische Fahrerlaubnis entzogen. Es macht trotzdem keinen Unterschied, ob Luxemburg mir eine neue Fahrerlaubnis, auf Grundlage der entzogenen deutschen oder tschechischen Fahrerlaubnis, erteilt. ![]() Das sehe ich auch so. D. darf die Anerkennung einer neuen FE m.E., nicht von vorneherein verweigern. Auch die Formulierung "tschechische FE" macht mir Bauchschmerzen. Was, wenn Du in die CZ ziehst, da über 2 rote Ampeln fährst, weswegen Dir dort, mal angenommen, die CZ FE entzogen wird, und Du später dort eine neue FE machst? Dann verweigert D. doch schon wieder von vorneherein die Anerkennung einer EU-FE? |
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#1135
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Freispruch
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#1136
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#1137
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#1138
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Zitat (BeK @ 27.10.2005, 20:15) Freispruch ![]() ![]() Und das ohne Anwalt? Na dann herzlichen Glückwunsch! ![]() ![]() ![]() ![]() -------------------- (\_/)
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#1139
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Nee mit Anwalt. Wenn ich da alleine hingegangen wäre, hätte ich auf jeden Fall ne härtere Strafe als vorher bekommen.
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#1140
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Zitat (BeK @ 27.10.2005, 20:23) Die wollten mir halt echt schon wieder ne Geldstrafe anhängen, aber diesmal nicht auf Bewährung. Hä... ? ![]() Geldstrafe auf Bewährung? Ich dachte es gibt nur Knast auf Bewährung! -------------------- (\_/)
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#1141
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@BeK
Wenn Du das AZ & Urteil hast könntest Du es ja mal hier einstellen. Du weißt, wir sammeln sowas ![]() |
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#1142
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Zitat (BeK @ 27.10.2005, 20:23) ![]() War es der berühmte RA S***** aus Frankenthal ? ![]() -------------------- (\_/)
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#1143
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 96 Beigetreten: 02.06.2005 Mitglieds-Nr.: 10060 ![]() |
@Medusa
![]() @Thommy Bumm schon vergessen? Ich hab doch das letzte mal 20 TS à 15 € auf Bewährung bekommen. Na ja, wie gesagt, ich glaub noch nicht so ganz an mein Glück. Kommt bestimmt noch irgendwas.... ![]() |
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#1144
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 668 Beigetreten: 20.03.2005 Wohnort: 26721 Emden Mitglieds-Nr.: 8892 ![]() |
nöö, was denn... ergo fahre freudig dahin...oder dorthin...
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#1145
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 14 Beigetreten: 14.07.2005 Mitglieds-Nr.: 11307 ![]() |
Hallo@all
Mein Kumpel in D simste mir, das ich nun Öffentliche Zustellung der NU habe! Darf also nicht mehr in D fahren. Versteh ich gar nicht, denn ich wohne schon seit April in tschechien und bin auch richtig abgemeldet! ![]() Also wenn ich meine Geschwister besuchen möchte, kann ich ab der Grenze laufen oder wie?Zug fahren soll auch Spass machen. Jetzt haben se wieder ne Mauer für mich aufgestellt, nur eben nicht aus Betonplatten und Stacheldraht. ![]() Was meint Ihr, kann ich da noch was machen oder kann ich einfach in D fahren, weil ich dort ja auch keinen Wohnsitz mehr habe? ![]() |
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Beitrag
#1146
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3178 Beigetreten: 26.11.2004 Mitglieds-Nr.: 6935 ![]() |
Solange die NU nicht ausgesetzt wird solltest Du, m.E., auf keinen Fall in D. fahren. Man hängt Dir hier mit Sicherheit ein Verfahren wg. FoFE an, wenn Du erwischt wirst.
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Beitrag
#1147
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 26188 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 11 ![]() |
Eben, weil Du in D keinen Wohnsitz mehr hast und für eine amtliche Zustellung der NU nicht erreichbar bist, ist diese nun wahrscheinlich mit Sofortvollzug öffentlich erfolgt. Damit ist Dir ab sofort das Benutzen der CZ-FE in Deutschland untersagt.
Also ist Laufen oder Zugfahren ab Grenze angesagt, willst Du Dir nicht eine Strafanzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis einhandeln. |
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Beitrag
#1148
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 668 Beigetreten: 20.03.2005 Wohnort: 26721 Emden Mitglieds-Nr.: 8892 ![]() |
naja, das wäre ja mal eine neue konstellation, die auch thommy theoretisch versucht hat.
wohnsitz in cz, die nu erfolgt danach. das wäre wieder ein fall für den eugh ![]() |
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Beitrag
#1149
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 370 Beigetreten: 10.08.2004 Mitglieds-Nr.: 4855 ![]() |
Zitat (Thommy Bumm @ 27.10.2005, 18:49) Wenn aber Luxemburg eine Fahrerlaubnis auf Grundlage meiner entzogenen deutschen Fahrerlaubnis erteilt @Thommy: hattest Du denn überhaupt schon mal einen D-FS ? So wie ich das mitbekommen habe, wurdest Du doch "nur" mehrmals wegen Fahren ohne verurteilt. Oder war da vielleicht doch mal was anderes ? ![]() |
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Beitrag
#1150
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5998 Beigetreten: 06.10.2004 Wohnort: Assen (Niederlande) Mitglieds-Nr.: 5924 ![]() |
Mal was ... am Rande von topic:
Einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Augsburg (Beschluss vom 09.03.2005 - Az. Au 3 S 05.167), das sich ansonsten mit einer anderen Problematik als dem EU-Führerschein befasst, ist zu entnehmen, dass offenbar das Landratsamt Augsburg besonders clever sein wollte: Das LRA hat die deutsche Fahrerlaubnis einer Frau entzogen und dabei in dem Entziehungsbescheid vorsorglich verfügt, dass ihr auch gleich noch die Nutzung einer ausländischen Fahrerlaubnis (die sie gar nicht hatte) untersagt wurde. "Nach Anhörung erließ der Antragsgegner am 16. Februar 2005 einen Bescheid, mit dem in Nr. 1 der Antragstellerin die Fahrerlaubnis entzogen und das Recht aberkannt wurde, künftig von einer ausländischen Fahrerlaubnis in Deutschland Gebrauch zu machen. In Nr. 2 wurde angeordnet, dass der Führerschein unverzüglich abzuliefern sei und in Nr. 3, dass ein Zwangsgeld in Höhe von 250,-- EUR zur Zahlung fällig werde, wenn das Dokument nicht innerhalb von sieben Tagen nach Zustellung des Bescheides abgeliefert werde. In Nr. 4 wurde die sofortige Vollziehung der Nr. 1 angeordnet." Das Gericht stellte dazu in dem Beschluss fest: "Ungeachtet des Umstands, dass der Entzug der Fahrerlaubnis zu Unrecht erfolgt ist, besteht auch kein Bedürfnis dafür, dass in Nr. 1 Satz 2 des Bescheids der Antragstellerin untersagt wird, künftig von einer ausländischen Fahrerlaubnis auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland Gebrauch zu machen. Es ist kein Anhalt dafür gegeben, dass sie im Besitz einer solchen Fahrerlaubnis ist." -------------------- |
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