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> EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis (Teil11), Nachtr. MPU-Anordnung in D. zulässig?
strichachtdoktor
Beitrag 28.10.2005, 00:32
Beitrag #1151


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Es werden ja hier immer wieder die verschiedensten Konstellationen bis zum Erbrechen durchgespielt, wobei ich eine Konstellation ganz besonders interessant finde:
Deutschland entzieht eine deutsche FE und erläßt eine NU bezüglich einer bestehenden CZ-FE, der FS wird abgegeben. Umzug nach Luxemburg. Luxemburg erteilt nach der Sperrfrist aufgrund dieser (früher erteilten) deutschen FE prüfungsfrei eine Luxemburger FE, weiß gar nichts von der Tschechen FE (- wozu auch ?). Deutschland erkennt diese FE mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht an und fordert eine MPU, obwohl D bei Vorliegen eines L-Wohnsitzes gar nicht zuständig war - der Betroffene also gar keine andere Chance hatte, als die L-FE zu nehmen ... Und L hatte, obwohl nicht gerade Bananenrepublik, keine anderen rechtlichen Möglichkeiten, als unabhängig von der Dauer des Entzuges prüfungsfrei wieder zu erteilen, da es ja dort die "2-Jahres-Regel" nicht gibt und eine MPU nicht bekannt ist.

Irgendwie beißt sich da doch die Katze in den Schwanz ... Und ich kann mir auch gar nicht vorstellen, daß das der Auftakt für eine EU-weite Lösung eines Eignungsproblems sein könnte, wenn D von Betroffenen mit ehemaligem Entzug in D verlangen könnte, vor neuerlicher Nutzung einer neuen EU-FE, quasi an der Grenze, die Eignung nachzuweisen. Mal abgesehen von organisatorischen Problemen sieht das EU-Recht solche Sonderlösungungen nirgendwo vor und der EuGH sagte ja schon ganz klar, daß es sich bei Art.8 der Eignungsrichtlinie (Satz 4? ... hab´die genaue Stelle nicht zur Hand) um eine Ausnahme handeln muss, die Regel muß die Anerkennung bleiben.

Da die EUFS-RiLI ja gerade die prüfungs-, umschreibe- und registrierungsfreie Anerkennung eines EU-FS in jedem Land regelt wäre es geradezu fortschreitend widersinnig, wenn man es den Deutschen erlauben würde, sich so massiv gegen EU-Recht zu stellen ... Denn diese Anerkennungspflicht gibt es ja nunmal - das "ausnahmsweise" Nichtanerkennen wird schwerlich für alle Fälle gelten können, die jemals einen deutschen Entzug hinter sich hatten - das wäre dann schon deutlich mehr als eine Ausnahme.

Und die EuGH-Sicht ist ja auch ganz anders: Der EuGH sagt doch, daß die Sperrfrist alleiniges Maß für die Dauer des Entzuges ist. Daß nach Ablauf der Sperrfrist jede zuständige Behörde wieder erteilen darf (sogar unabhängig von der Zuständigkeit - jedenfalls zunächst - was ich auch nicht ganz korrekt finde ...) und diese FE von allen Staaten anerkannt werden muss und daß die Ausnahmeregelungen, die die EuFS vorsieht, auch nicht überstrapaziert werden dürfen.

Insofern sehe ich Thommy im Recht, wenn er mit der L-FE wieder in D fährt. Aber natürlich nur mit einer neuen FE, sofern ihm nicht generell die Nutzung einer ausländischen FE auf deutschem Boden untersagt wird ...

Wobei ich das wiederum für höchst bedenklich halte. Denn erstens ist das ja eine Art unbefristeter Sperre welche die EuGH-Diktion konterkariert und zweitens eine "ins Blaue" gesprochene Massnahme (ähnlich der Sache die das Augsburger Gericht da beschlossen hat), die das eigenständige Recht (ipso iure) der EU-FE verletzt. Mal davon abgesehen, daß ich es für maßlos übertrieben halte, jemanden, der einmal seine Ungeeignetheit an den Tag gelegt hat, für - ja fast! - Jahrzehnte mit einem "Säufer-, Drogen- oder Vorstrafemerkmal/-balken" zu brandmarken ... Und mal davon abgesehen, daß der EuGH das anscheinend auch so sieht.

Es gibt da inzwischen so fürchterlich viele unterschiedliche Ansichten, daß es mich wirklich langsam brennend interessiert, was der EuGH so dazu sagt (z.B. zur Anfrage aus München ...).


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"Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
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Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein
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Perplex
Beitrag 28.10.2005, 01:53
Beitrag #1152


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Zitat (Lexus @ 28.10.2005, 00:33)
Das LRA hat die deutsche Fahrerlaubnis einer Frau entzogen und dabei in dem Entziehungsbescheid vorsorglich verfügt, dass ihr auch gleich noch die Nutzung einer ausländischen Fahrerlaubnis (die sie gar nicht hatte) untersagt wurde.
Ich lach mich tot! rofl1.gif

Das ist ja jetzt mal wirklich eine nichtige Anordnung!
1. Es kann grundsätzlich nur eine vorhandene Fahrerlaubnis entzogen werden.
2. Welche ausländische Fahrerlaubnis wurde denn entzogen?
3. Für eine vorsorgliche Entziehung gibt es keine Rechtsgrundlage.
4. Eine später erteilte Fahrerlaubnis kann von dieser jetzigen Entziehung nicht betroffen sein.

Thommy


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Perplex
Beitrag 28.10.2005, 02:02
Beitrag #1153


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Zitat (BeK @ 27.10.2005, 20:39)
Na ja, wie gesagt, ich glaub noch nicht so ganz an mein Glück. Kommt bestimmt noch irgendwas.... think.gif
Hast Du die Möglichkeit Dich in einem anderem Land anzumelden? Dann könntest Du dort Deine Fahrerlaubnis umschreiben & dann bei der Abholung zufällig verbummelt haben. whistling.gif Eine eventuelle NU greift dann ins leere. rofl1.gif

Hier kannst Du sehen wie Du es dann machen könntest. whistling.gif


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Perplex
Beitrag 28.10.2005, 02:21
Beitrag #1154


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Zitat (Bayer @ 28.10.2005, 00:10)
Hattest Du denn überhaupt schon mal einen D-FS ?
Ich hatte 1985 die Klasse III in Berlin erworben. Diese Fahrerlaubnis wurde mir 2002 entzogen, weil ich 1998, 1999 & 2000 fünf Mal ohne Fahrerlaubnis gefahren bin (also jeden Tag), weil ich ein einmonatiges Fahrverbot, wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung, nicht angetreten hatte. Ich hatte vorher nie Punkte in Flensburg.

Das Problem war, dass ich wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis beschuldigt wurde, ohne das mir die Fahrerlaubnis förmlich entzogen wurde. Ich hielt das für ein Irrtum. Außerdem hatte ich ja noch meinen Führerschein. In Deutschland ist alles möglich.

Schon doof, nicht war? wallbash.gif


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Bentley222
Beitrag 28.10.2005, 02:35
Beitrag #1155


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In der Tat...

Nur deswegen allein gibt es keine MPU-Anforderung....

Schön schaaf..... tongue.gif

Bentley tongue.gif

P.S.: Wen ein D-Schild in Sichweite kommt: "WENDEN!!!!"
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Perplex
Beitrag 28.10.2005, 02:41
Beitrag #1156


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Zitat (Bentley222 @ 28.10.2005, 03:35)
Nur deswegen allein gibt es keine MPU-Anforderung....

Doch, mehrfache Verstöße gegen verkehrsrechtliche Vorschriften!
Punkte sind nicht mehr unbedingt relevant.


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Maulwurf
Beitrag 28.10.2005, 07:14
Beitrag #1157


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Punkte sind nie relevant wenn eine Straftat verübt wird. Dann ist der Schein weg, egal wie lange man vorher unauffällig gefahren ist.
Sich wegen eines ignorierten, einmonatigen Fahrverbotes fünfmal wegen "Fahren ohne" verurteilen zu lassen und dann zur MPU zu müssen ist ein kleines Meisterstück, Thommy. Warum das so sein muss versteht man erst, wenn man viele Deiner Beiträge gelesen hat.
Und sie werden Dich weiter verurteilen weil Du nichtmal im Ansatz erkennen läßt, daß Du Dich vielleicht in Zukunft an irgendein Recht oder irgendeine Ordnung zu halten gedenkst. Dein CZ-Fs ist inzwischen nicht den Kunststoff wert, indem er eingeschweist ist und Du fährst munter weiter. Irgendwann landest Du im Bau ...


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Gast_camel-light_*
Beitrag 28.10.2005, 07:21
Beitrag #1158





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Zitat (Thommy Bumm @ 28.10.2005, 03:21)
Zitat (Bayer @ 28.10.2005, 00:10)
Hattest Du denn überhaupt schon mal einen D-FS ?
Ich hatte 1985 die Klasse III in Berlin erworben. Diese Fahrerlaubnis wurde mir 2002 entzogen, weil ich 1998, 1999 & 2000 fünf Mal ohne Fahrerlaubnis gefahren bin (also jeden Tag), weil ich ein einmonatiges Fahrverbot, wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung, nicht angetreten hatte. Ich hatte vorher nie Punkte in Flensburg.

Das Problem war, dass ich wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis beschuldigt wurde, ohne das mir die Fahrerlaubnis förmlich entzogen wurde. Ich hielt das für ein Irrtum. Außerdem hatte ich ja noch meinen Führerschein. In Deutschland ist alles möglich.

Schon doof, nicht war? wallbash.gif

Du bist doch erst anfang 30 think.gif whistling.gif
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Gast_charly68_*
Beitrag 28.10.2005, 08:28
Beitrag #1159





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Meiner Rechnung nach müsste Thommy Bumm Baujahr 1967 sein.

Das gibt bis dato 38 Jahre

@camel-light
Wie kommst Du da auf Anfang 30?

Gruß
charly68
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murksel
Beitrag 28.10.2005, 08:36
Beitrag #1160


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@strichachtdoktor

Kleine Anmerkung. Wenn du einen lux. FS hast und in Lux wohnst, bekommst du keine NU nach Lux geschickt. Dieser FS ist gültig. Es gibt keinen Fall, wo eine NU an im Ausland lebende Bürger versendet worden ist, wenn der Verwaltungsakt nicht bereits am laufen war. Dann gibt es bekannterweise ja einen öffentlichen Aúshang.
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gerri
Beitrag 28.10.2005, 08:47
Beitrag #1161


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wie ist es überhaupt mit den leuten die vorm ovg verloren haben..welchen weg müssen die denn jetzt gehen..???können die noch vor ein anderes gericht gehen oder wäre es besser wenn sie einfach die mpu machen..???
mich wundert es ja sehr das ich fast der erste war mit der nu und das ovg münster lässt sich ja sehr viel zeit damit.....
auf was warten die denn???
habe nächsten monat,besser gesagt in 2-3 wochen meinen mpu termin...


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Wir leben alle unter demselben Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont..Adenauer
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RA XDiver
Beitrag 28.10.2005, 09:22
Beitrag #1162


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Zitat
wie ist es überhaupt mit den leuten die vorm ovg verloren haben..welchen weg müssen die denn jetzt gehen..???


Der einstweilige Rechtsweg ist damit in D beendet.


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michaelp100
Beitrag 28.10.2005, 10:13
Beitrag #1163


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Zitat (Maulwurf @ 28.10.2005, 09:14)
Und sie werden Dich weiter verurteilen weil Du nichtmal im Ansatz erkennen läßt, daß Du Dich vielleicht in Zukunft an irgendein Recht oder irgendeine Ordnung zu halten gedenkst.

thommy geht es nur ums fahren und führerschein, wenn er alle legalen mittel ausschöpft, hat er meine volle unterstützung!!!!!!!!!!!!!
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michaelp100
Beitrag 28.10.2005, 10:14
Beitrag #1164


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habe eben in der feeb angerufen, sachbearbeiter nicht da, montag wieder...
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Perplex
Beitrag 28.10.2005, 10:30
Beitrag #1165


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@camel-light
@charly68
Eure Vermutungen sind echt goldig! rofl1.gif

Thommy


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Perplex
Beitrag 28.10.2005, 10:50
Beitrag #1166


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Zitat (Thommy Bumm @ 28.10.2005, 03:21)
Das Problem war, dass ich wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis beschuldigt wurde, ohne das mir die Fahrerlaubnis förmlich entzogen wurde. Ich hielt das für ein Irrtum. Außerdem hatte ich ja noch meinen Führerschein. In Deutschland ist alles möglich.
Schon doof, nicht war? wallbash.gif
Wenn ich diese Geschichte (wage & grau in grau) dem Schwarz-Weiß-Denker-Psycho bei der MPU erzähle, dann würde ich ganz schön ins schleudern kommen. Wenn ich ihm dann noch erzählen würde, dass ich im Ausland einen Kundendienstjob mit Dienstwagen übernehme, um meine Fahrtauglichkeit zu erhalten & an jedem Grenzübergang ein Schild hängt "Thommy, Du darfst hier nicht weiter fahren!" rofl1.gif , dann hätte ich mir von dem Geld auch ein schönen Urlaub gönnen können. rolleyes.gif

Thommy


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Maulwurf
Beitrag 28.10.2005, 10:59
Beitrag #1167


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Zitat (murksel @ 28.10.2005, 09:36)
Dann gibt es bekannterweise ja einen öffentlichen Aúshang.

... und der reicht doch für eine NU. Um also in D wieder fahren zu dürfen benötigt man eine MPU, andererseits wird die FE nicht anerkannt und das Fahren somit untersagt. Besonders prekär, wenn der Betroffene u.U. gar nichts von der NU weiß und sich daher unbeabsichtigt strafbar macht ...
Oder gehört es zu den Pflichten von Deutschen mit ausländischem Wohnort, vor Fahrtantritt alle einschlägigen Amtsgerichte auf Aushänge abzusuchen ?


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MaximilianNRW
Beitrag 28.10.2005, 11:40
Beitrag #1168


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Bei mir ists so, wie bereits einmal gepostet: Bin seit Mitte des Jahres hier abgemeldet und im Ausland gemeldet. Die Behörde schickt per normalem Brief an eine Adresse, an der ich nie gemeldet war, die auch noch ohne Hausnummer ist, eine Aufforderung zur MPU. Der Brief wurde offen in einem Briefkasten vorgefunden und ist auf Umwegen zu meiner Kenntnis gekommen. Da war der Termin für eine Einverständniserklärung zur MPU aber bereits vorbei. Außerdem bin ich der Meinung, dass eine deutsche Behörde gar nicht mehr für mich zuständig ist. Und ich empfinde es als eine ungeheure Dreistigkeit, Schreiben, die immerhin recht vertrauliche Dinge über mich enthalten, auf Verdacht in der Weltgschichte herumzuschicken.
Einerseits wird hier geschrieben, dass bei im Ausland lebenden Personen eine MPU gar nicht möglich ist. Andererseits so was. Ja, was denn nun? Ich hab gar nichts gegen eine MPU, möchte sie auch gerne freiwillig absolvieren. Und nicht zur Begutachtung gehen müssen, mit dem Makel, ich hätte mich daraum gedrückt und würde mich nicht regelkonform verhalten.
Würde mich schon mal interessieren, wie da nun die Rechtslage ist. Wenns denn sowas in D. überhaupt noch gibt.
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Medusa
Beitrag 28.10.2005, 12:14
Beitrag #1169


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Zitat (Thommy Bumm @ 28.10.2005, 11:50)
Wenn ich diese Geschichte (wage & grau in grau) dem Schwarz-Weiß-Denker-Psycho bei der MPU erzähle, dann würde ich ganz schön ins schleudern kommen. Wenn ich ihm dann noch erzählen würde, dass ich im Ausland einen Kundendienstjob mit Dienstwagen übernehme, um meine Fahrtauglichkeit zu erhalten & an jedem Grenzübergang ein Schild hängt "Thommy, Du darfst hier nicht weiter fahren!" rofl1.gif , dann hätte ich mir von dem Geld auch ein schönen Urlaub gönnen können. rolleyes.gif

Thommy, bitte hör auf, mit tut bei der Vorstellung schon vor Lachen der Magen weh. Das gehört in den Witze Thread! rofl1.gif wavey.gif
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michaelp100
Beitrag 28.10.2005, 12:21
Beitrag #1170


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Zitat (MaximilianNRW @ 28.10.2005, 13:40)
hab gar nichts gegen eine MPU, möchte sie auch gerne freiwillig absolvieren.

rofl1.gif ... nun ja, weshalb bist du dann ins ausland? du kannst dich kurzfristig in d wieder anmelden und die mpu ablegen, kein problem...
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MaximilianNRW
Beitrag 28.10.2005, 12:23
Beitrag #1171


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Und noch was: bei welchem Amtsgericht hängt denn so eine öffentliche Zustellung aus? Da, wo man zuletzt gemeldet war? Irgendwo, wo es einem Sachbearbeiter gerade gefällt? Muss man alle in D. abklappern? Wundern würds mich nicht, im "Behördenrechtsstaat" dort. Werden in D. eigentlich mittlerweile Bananen gezüchtet? Müssten hervorragend gedeihen!
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MaximilianNRW
Beitrag 28.10.2005, 12:26
Beitrag #1172


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Weil ich im Ausland wohne, deshalb bin ich da. Nicht wegen der MPU.
Das kanns ja wohl nicht sein, dass ich mich hier wieder anmelden soll, nur um gnädigerweise hier eine MPU ablegen zu dürfen. Und wo, bitte, sollte ich mich anmelden? Hotel? Bei der MPU-Stelle? Obdachlosenasyl? Oder vielleicht eine Wohnung mieten, mal eben?
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michaelp100
Beitrag 28.10.2005, 12:28
Beitrag #1173


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Zitat (MaximilianNRW @ 28.10.2005, 14:26)
Weil ich im Ausland wohne, deshalb bin ich da. Nicht wegen der MPU.

was interessiert dich, wenn du im ausland wohnst, die deutsche mpu? du lebst doch woanders...
und falls du einige male im jahr nach d kommst, zug nehmen.

eddit: du wirst ja ncoh bekannte haben in d oder familie... schlimmstenfalls im obdachlosenasyl, da gibt es auch meldeadressen.
ausserdem ist JEDE feeb für dich zuständig
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MaximilianNRW
Beitrag 28.10.2005, 12:29
Beitrag #1174


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Michael:
danke für die außerordentlich hilfreiche Antwort.
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michaelp100
Beitrag 28.10.2005, 12:31
Beitrag #1175


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jo, wo liegt denn jetzt noch das problem...?
oder ist das nur ein scheinwohnsitz ?
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Medusa
Beitrag 28.10.2005, 12:36
Beitrag #1176


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Komisch, ich dachte immer, da gäbe es so eine 185 Tage Regelung whistling.gif ? Könnte man demnach in D. die MPU erst nach 185 Tagen hiesigem Wohnsitz machen, oder gilt die NU Rücknahme nicht als FE Erteilung? Andersherum, wohnt jemand schon ewig in CZ, und macht dort die FE, darf er dann nach der ersten Kontrolle in D. nie wieder hier fahren, weil er ja im Ausland keine MPU machen kann? Schade, jemand mit Wohnsitz in CZ und Urlaubziel Frankreich wird da nie mit dem Auto ankommen ..

Die EuGH Richter werden sich über die dt. Auslegung des Begriffs Freizügigkeit noch verwundert die Augen reiben cool.gif
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MaximilianNRW
Beitrag 28.10.2005, 12:47
Beitrag #1177


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Das Problem liegt einfach darin, dass ich eine Menge Zeit, Geld und auch Engagement in eine MPU-Vorbereitung, resp. Therapie investiert habe. Und diese Sache gerne abschließen würde. Eben mit einer bestandenen MPU. Und mir nicht in 5, 10 oder was weiß ich wieviel Jahren erzählen lassen will, da wäre noch was in der Akte. Ich will einen sauberen Abschluss und ich will mit meinem EU-FS ganz legal in D. fahren können. Und ich habe was dagegen, wenn eine Behörde Briefe nach Gutdünken verschickt, die immerhin recht vertrauliche Daten enthalten, die dann in irgendeinem Kasten landen und von Gott und der Welt gelesen werden.
Angeblich gibt es ja so etwas wie Datenschutz. Oder sind Leute, die soooo böse waren, dass eine MPU ansteht, Vogelfrei? Wusste gar nicht, dass das wieder im Gesetzbuch steht. Reichsbann oder so was.
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murksel
Beitrag 28.10.2005, 12:50
Beitrag #1178


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Du verwechselst da was. Wenn du seit Ewigkeiten in CZ wohnst und dort den FE legal bekommen hast, in D keine NU hast, dann bekommst du auch keine NU mehr. Die meisten, die im Ausland wohnen, haben eine NU, weil zum Beginn des Verwaltungsaktes der ordentliche Wohnsitz in D war. Deshalb droht dir als im ausland wohnender Deutscher im Moment keine NU.
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MaximilianNRW
Beitrag 28.10.2005, 12:57
Beitrag #1179


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Also: zum Beginn des Verwaltungsaktes war ich schon lange nicht mehr in D gemeldet, und zwar mehrere Monate. Das geht ja mehr als eindeutig einerseits aus meiner Abmeldebescheinigung und andererseits aus dem Datum des Briefes hervor. Und der Behörde war das bekannt, sonst hätten sie ja nicht auf gut Glück irgendwo hin einen Brief geschickt.
Also: einerseits "darf" ich nur eine MPU machen, wenn ich in Deutschland wohne. Anderserseits versucht eine Behörde mir mit zweifelhaften Methoden eine MPU zwangsweise aufzudrücken. Wenn ich jetzt nicht ganz blöde bin, ist da ein klitzekleiner Widerspruch.
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Medusa
Beitrag 28.10.2005, 13:03
Beitrag #1180


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Zitat (murksel @ 28.10.2005, 13:50)
Du verwechselst da was. Wenn du seit Ewigkeiten in CZ wohnst und dort den FE legal bekommen hast, in D keine NU hast, dann bekommst du auch keine NU mehr. Die meisten, die im Ausland wohnen, haben eine NU, weil zum Beginn des Verwaltungsaktes der ordentliche Wohnsitz in D war. Deshalb droht dir als im ausland wohnender Deutscher im Moment keine NU.

Auch wenn D. eine NU aufrecht erhält, die in D., während Du hier wohntest, erteilt wurde, hast Du nach Umzug in die CZ ja nie wieder eine Chance von CZ nach Frankreich über D. zu fahren. Du kannst ja keine MPU machen ..
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michaelp100
Beitrag 28.10.2005, 13:05
Beitrag #1181


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vielleicht gibt es die möglichkeit, die mpu abzulegen, auch wenn man im ausland gemeldet ist, fragen bei feb´s kosten ja nichts...
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michaelp100
Beitrag 28.10.2005, 13:06
Beitrag #1182


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Zitat (MaximilianNRW @ 28.10.2005, 14:57)
Also: zum Beginn des Verwaltungsaktes war ich schon lange nicht mehr in D gemeldet, und zwar mehrere Monate. Das geht ja mehr als eindeutig einerseits aus meiner Abmeldebescheinigung und andererseits aus dem Datum des Briefes hervor.

ich denke, die rechtsexperten werden karauf antworten können (hoffentlich)
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MaximilianNRW
Beitrag 28.10.2005, 13:10
Beitrag #1183


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Meines Wissens habe ich ja gar keine NU. Man hat mich nur aufgefordert, einverstanden mit einer MPU zu sein. Und nebenbei dem Schreiben eine Rechnung beigelegt. Dieser Brief hat mich im Orginal nie erreicht. Sondern lag angeblich geöffnet im Katen eines flüchtigen Bekannten, der hat ihn dann weitergegeben, wurde nochmal weitergegeben und dann hat mich jemand angerufen und mir das Ding dann zugefaxt. Schon recht seltsam, finde ich. Ich überlege, dem Behördenmitarbeiter mal eine Anzeige reinzureichen, wegen Verstosses gegen den Datenschutz. die können doch nicht einfach einen Brief mit normaler Post, der Daten über mich enthält, an eine Adresse, bei der ich nie gemeldet war, losschicken. Stand noch nicht mal eine Hausnummer drauf. Wer weiß, wo das Schreiben überall rumlag.
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MaximilianNRW
Beitrag 28.10.2005, 13:11
Beitrag #1184


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Ich wohne übrigens nicht in Tschechien.
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Lexus
Beitrag 28.10.2005, 13:26
Beitrag #1185


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Zitat (Medusa @ 28.10.2005, 13:36)
Komisch, ich dachte immer, da gäbe es so eine 185 Tage Regelung  whistling.gif ? Könnte man demnach in D.  die MPU erst nach 185 Tagen hiesigem Wohnsitz machen, oder gilt die NU Rücknahme nicht als FE Erteilung?



Die 185-Tage-Regelung wird oft verkannt: Sie muss nicht vollständig absolviert sein, wenn man eine FE erteilt bekommen möchte. Nur muss der Aufenthalt so eingerichtet und beabsichtigt sein, dass im Laufe eines Jahres durchschnittlich 185 Tage zusammenkommen.

Das ergibt sich durch eine richtige Auslegung des § 7 Abs. 1 FeV.

Zitat
Hierzu heißt es im Kommentar von Bouska / Laeverenz, Fahrerlaubnisrecht, 2004, Nr. 2 b zu § 7 FeV:

"Begründet eine Person infolge von "Bindungen" i. S. d. Satzes 2 im Inland einen Wohnsitz, der erkennbar ernsthaft auf eine Dauer von mindestens 185 Tagen ausgerichtet ist (z. B. auf Grund eines Arbeitsvertrages oder auf Grund einer Heirat mit einem im Inland Wohnenden), so beginnt der ordentliche Wohnsitz i. S. d. Satzes 1 nicht erst mit dem 186. Tag des Wohnens im Inland, sondern von Anfang an.

Dies seht nicht in Widerspruch zu Art. 9 der EU-Führerschein-Richtlinie, die zwar voraussetzt, dass der FE-Bewerber bzw. -inhaber mindestens 185 Tage im Jahr in einem bestimmten Staat "wohnt", nicht aber, dass er über einen solchen Zeitraum dort bereits "gewohnt haben" muss, um die Voraussetzungen des Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie und damit des § 7 Abs. 1 Satz 1 FeV zu erfüllen (a. M. offenbar die amtl. Begr. VkBl 1998 S. 1066, die davon ausgeht, dass die Wohnsitzbegründung erst im Nachhinein eindeutig festgestellt werden kann; vgl. auch Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 37. Aufl, Rz. 4 zu § 7 FeV).

Andernfalls könnte z. B. eine Person, die ihren bisherigen ordentlichen Wohnsitz in einem ausländischen Staat aufgibt und aus Gründen der genannten Art einen auf Dauer - jedenfalls auf mehr als 185 Tage - angelegten Wohnsitz im Inland begründet, während der ersten 185 Tage dieses Wohnsitzes eine FE im neuen Wohnsitzstaat allenfalls im Ausnahemweg (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 FeV) erwerben (so die Lösung der amtl. Begr., VkBl 1998, S. 1066; vgl. auch Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 37. Aufl., Rz. 5 zu § 7 FeV). Diese Folge lässt sich aus der EU-Richtlinie nicht ablesen.

Für die hier vertretene Auffassung spricht auch, dass sowohl die EU-Richtlinie als auch das deutsche FE-Recht davon ausgehen, dass in Fällen, in denen hinsichtlich der Anerkennung ausländischer FE Mindestzeiträume für Aufenthalte vorausgesetzt werden (z. B. bei Studenten und Schülern), ein wirksamer Erwerb der FE während des Mindestzeitraums, nicht aber erst nach Ablauf des Mindestzeitraums, möglich und sogar als "Normalfall" angenommen wird (cgl. Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der EU-Richtlinie, § 4 Abs. 3 Nr. 2 VOInt, § 28 Abs. 4 Nr. 2 FeV).

Im Hinblick auf die nach der FeV gegebene Möglichkeit, im Einzelfall nach § 74 Abs.1 Nr. 1 feV eine Ausnahme von § 7 Abs. 1 Satz 1 FeV zu genehmigen (wie das die amtl. Begr. vorschlägt), z. B. wenn die ernsthafte Absicht eines länger als 185 Tage dauernden Aufenthalts nachgewiesen oder jedenfalls glaubhaft gemacht wrid, könnte die Unterschiedlichkeit der Auffassungen als nur "theoretisch" angesehen werden; im Hinblick auf das Risiko, dass eine deutsche FE, die ohne "ordentlichen Wohnsitz" des Bewerbers nur mittels einer Ausnahmegenehmigung erteilt wurde, im Ausland nicht anerkannt wird, aber auch im Hinblick auf die weiteren aufgezeigten rechtlichen Konsequenzen, ist jedoch die hier vertretene Auffassung (Beginn des "ordentlichen Wohnsitzes" mit seiner Begründung sofern der Wohnsitz erkennbar ernsthaft auf als 185 Tage angelegt ist) vorzuziehen (vgl. auch BayObLG NZV 2000, S. 261; Bouska DAR 1996, S. 276, 277).

Wird ein so begründeter "ordentlicher Wohnsitz" entgegen der ursprünglichen, erkennbar ernsthaften längerfristigen Anlage vor Ablauf von 185 Tagen vorzeitig beendet (z. B. durch vorzeitige Auflösung eines Arbeitsverhältnisses, Trennung oder Scheidung von Partner einer Ehe), so bleibt die deutsche FE nicht nur national wirksam, sondern muss auch weiter im Rahmen der internationalen Vorschriften (EU-Richtlinie bzw. Übereinkommen von 1968) anerkannt werden. Allerdings kann die FE-Behörde die FE nach Maßgabe des § 48 VwVfG (bzw. der entsprechenden Vorschriften der Länder) zurücknehmen, z. B. wenn die FE durch unrichtige Angaben oder arglistige Täuschung "erschlichen" wurde (zur Rücknahme vgl. auch amtl. Begr. VkBl 1998, S. 1066; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 37. Aufl., Rz. 5 zu § 7 FeV).

Wohnt der Betroffene seit mindestens 185 Tagen tatsächlich im Inland, kommt es jedoch auf die subjektiven Vorstellungen bei Wohnungsnahme (die z. B. auf eine geringere Aufenthaltsdauer gerichtet gewesen sein können), nicht mehr an (vgl. Erl. Buchst. a, vgl. auch VG Gießen v. 09.07.2003, 6 E 1677/02 (zu § 31 FeV, Berechnung der 3-Jahres-Frist).


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michaelp100
Beitrag 28.10.2005, 13:29
Beitrag #1186


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kurzfassung, ich ziehe nach X, sage, ich suche hier arbeit oder will studieren oder... und dann beantrage ich am ersten tag meine fe wink.gif
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Lexus
Beitrag 28.10.2005, 13:30
Beitrag #1187


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So ähnlich haben es doch alle gemacht, oder? *g*


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michaelp100
Beitrag 28.10.2005, 13:33
Beitrag #1188


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Medusa
Beitrag 28.10.2005, 13:33
Beitrag #1189


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@Lexus - Danke, sehr interessant rolleyes.gif .
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MaximilianNRW
Beitrag 28.10.2005, 13:39
Beitrag #1190


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Schlauer bin ich in meinem Fall jetzt aber auch nicht geworden.
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michaelp100
Beitrag 28.10.2005, 13:48
Beitrag #1191


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wie ist das denn eigentlich, wenn man eine cz-fe hat, ohne nu rumfährt und preisgünstig eine a-erweiterung machen möchte, z.b. in cz.
besteht noch die selbe gesetzeslage wie damals, bzw. heute?
wäre das dann legal, bzw. ohne weitere folgen möglich ?
und wie sieht es aus in z.b. rumänien ?
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JoeCool
Beitrag 28.10.2005, 18:17
Beitrag #1192


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mal wieder an die RA's:

wie ist eigentlich die gerichliche Zuständigkeit geregelt?

Will sagen, da mein Eilverfahren ja nun demnächst hier beim LG HH ansteht und ich eher mit negativen Ergebnis rechne, wie ist es denn wenn ich dann nach Koblenz oder so umziehe und erst dann beschwerde beim OLG einlege? Ist dann HH oder Koblenz zuständig?
Oder noch einfacher: Ich maschiere hier (HH) durch bis OLG und (falls neg.) ziehe dann um und beantrage in Koblenz nen die umschreibung/anerkennung meines Lappens und somit auch die aussetzung der NU, da ja nach dortiger Rechtsauffassung eine NU nicht angebracht ist.

Weitere Frage: Hat schon mal jemand versucht die Abgabe des EU-FS mit der Begründung zu verweigern, das das Dokument Eigentum des Landes XY ist und somit eine weitergabe an 3. schlicht verboten ist? Auch würde das ja unweigerlich eine Nötigung zur Ordnungswiedrigkeit sein, denn selbstverständlich hätte ich weiterhin das Recht im Ausland KFZ zu führen, nur hätte ich dann eben den Lappen nicht dabei.
Ich könnte natürlich auf mein Recht im Ausland zu fahren verzichten, aber damit wäre ich dann ja eindeutig bestraft- bzw. in meiner internationalen Bewegungsfreiheit benachteiligt worden, und hierzu ist m.E. die Verwlatungsbehörde in D. gar nicht befugt. Irre ich?

Joe
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RA XDiver
Beitrag 28.10.2005, 18:22
Beitrag #1193


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Zitat
Will sagen, da mein Eilverfahren ja nun demnächst hier beim LG HH ansteht


Das LG wird sich für ziemlich unzuständig erklären. Du meinst wohl das VG. wink.gif

Zitat
wie ist es denn wenn ich dann nach Koblenz oder so umziehe und erst dann beschwerde beim OLG einlege?


Dann wird sich das auch für unzuständig erklären. Zum einen, weil das OVG zuständig ist, zum anderen, weil das Rechtsmittelgericht gegen ein Urteil des VG HH eben das Hamburger OVG ist. wink.gif

Zitat
Weitere Frage: Hat schon mal jemand versucht die Abgabe des EU-FS mit der Begründung zu verweigern, das das Dokument Eigentum des Landes XY und somit eine weitergabe an 3. schlicht verboten ist?


Das wird keine Behörde interessieren. Wenn Du eine Abgabeverfügung hast, kannst Du zwar ebenfalls im einstw. RS versuchen, die Vollziehbarkeit der Anordnung zu aufzuheben. Wenn es keinen Erfolg hat, musst Du ihn dennoch abgeben, willst Du keine Zwangsmittel riskieren.

Nach meiner Auffassung verstößt eine Abgabepflicht jedenfalls, zumindest gegen das Gebot der Verhältnismäßigkeit. Das Anbringen eines Untersagungsvermerkes ist m.E. milderes Mittel und schränkt den Betroffenen wenigstens nicht in seiner Bewegungsfreiheit außerhalb D´s ein.

EDIT: Anmerkung für die Nordlichter: Wie ich aus sicherer Quelle erfahren habe, werden in Berlin weiter fleißig NUen verteilt.

Wobei schon interessant ist, dass wohl die Polen mittlerweile beim KBA die Historie der FE-Anwärter abfragen und bereitwillig Auskunft erteilt bekommen. Ebenso bereitwillig meldet das KBA aber dann auch diese Anfrage an die örtlich zuständige FEB weiter.

Das ist übrigens kein Sch...hausgerücht sondern eine belegte Tatsache. wink.gif


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JoeCool
Beitrag 28.10.2005, 18:45
Beitrag #1194


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...tja, dann hilft wohl bald nur noch die endgültige Flucht ins Ausland und das aufrichtige Hoffen, das sich die El-Kaida als nächstes das KBA Flensburg & entsprechende Mittäter vornimmt...

Vieleicht sollten wir EU-FSer uns auch mal zusammentun um gemeinsam beim Bundesverkehrsministeriums durchzusetzen, das zukünftig vor Reisen in unsere EU-Nachbarländer ausdrücklichst gewarnt wird, da hier ja nach Auffassung der D. Behörden nur unzureichend geprüfte Strassenmachos von Kneipe zu Kneipe gondeln und somit eine erhebliche Gefährdung für alle darstellen.
Auch sollte mann anregen, das die ausstellenden Behörden im Ausland grundsätzlich geschlossen werden und deren MAs werden dann wegen versuchter Körperverletzung / Tötung inhaftiert oder zumindest aus der EU verbannt.
Zukünftig entscheided dann nur noch die wiederbelebte Reichskanzlei über die Vergabe von Großdeutschen (sprich Europäischen) Führerscheinen.

Guten Morgen Deutschland!
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JoeCool
Beitrag 28.10.2005, 18:52
Beitrag #1195


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Mal Spass (bzw. Frust) beiseite, wurde eigentlich schonmal über eine Gemeinsame Aktion wie Unterschriftensammlung etc. vor dem EU-GH nachgedacht?
Mann muss denen doch mal verdeutlichen, das hier tagtäglich unrecht gegen Bürger der Europäischen Union ausgeübt wird.

Wenn das so weitergeht beantrage ich bald irgendwo politisches Asyl laugh.gif
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RA XDiver
Beitrag 28.10.2005, 18:59
Beitrag #1196


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Zitat
Mal Spass (bzw. Frust) beiseite, wurde eigentlich schonmal über eine Gemeinsame Aktion wie Unterschriftensammlung etc. vor dem EU-GH nachgedacht?


Da hast Du nichts von. Ein Gericht ist ein Gericht und keine politische Institution. Unterschriftensammlungen interessieren da niemanden.


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Medusa
Beitrag 28.10.2005, 18:59
Beitrag #1197


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Zitat (JoeCool @ 28.10.2005, 19:17)
Will sagen, da mein Eilverfahren ja nun demnächst hier beim LG HH ansteht und ich eher mit negativen Ergebnis rechne, ..

Wenn Dein Anwalt was drauf hat kanns auch Überraschungen geben wink.gif

Muß ja nicht unbedingt negativ ausgehen. Wir brauchen Erfolge cool.gif
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JoeCool
Beitrag 28.10.2005, 19:19
Beitrag #1198


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Naja,
der hat schon was drauf, denke ich.
Seine Schriftsätze waren bislang schon sehr ordentlich, denke ich.
Aber z.zt. steht es doch eher so 2:7 oder so.

Ausserdem hab ich beim OLG HH folgendes gefunden (bezieht sich aber nicht auf EU-FS):

"Dem Antragsteller ist zwar einzuräumen, dass die von der Antragsgegnerin gewählten Begründungen mehr oder weniger für sämtliche Fälle der Untersagung des Führens eines erlaubnisfreien Kraftfahrzeugs passen. Diese Allgemeinheit ist jedoch kein Mangel der Begründung, der ihre Aufhebung zur Folge haben müsste. Der Beschwerdesenat hat für die Entziehung der Fahrerlaubnis entschieden, dass die Anordnung der sofortigen Vollziehung abweichend von dem Grundsatz des § 80 Abs. 1 VwGO nicht nur ausnahmsweise, sondern wegen der Abwehr von Gefahren für Leben und Gesundheit anderer Verkehrsteilnehmer regelmäßig erfolgen und in allgemeiner Form mit der Ungeeignetheit des Kraftfahrers begründet werden darf (Beschl. v. 25.4.1995 - OVG Bs VII 42/95 -; Beschl. v. 4.6.2002 – 3 Bs 85/02 –)."

Link:
http://212.18.201.36/cgi-bin/rechtsprechun...py?GerichtName=
Oberverwaltungsgericht+Hamburg&GerichtAuswahl=OVG+Hamburg

Ich denke, damit sieht es sehr schlecht hier in der Sonst schönsten Stadt der Republik aus crybaby.gif
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JoeCool
Beitrag 28.10.2005, 19:22
Beitrag #1199


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Zitat (RA XDiver @ 28.10.2005, 19:59)
Zitat
Mal Spass (bzw. Frust) beiseite, wurde eigentlich schonmal über eine Gemeinsame Aktion wie Unterschriftensammlung etc. vor dem EU-GH nachgedacht?


Da hast Du nichts von. Ein Gericht ist ein Gericht und keine politische Institution. Unterschriftensammlungen interessieren da niemanden.

Na denn eben Sitz- oder Hungerstreik !

Zitat
Mal Spass (bzw. Frust) beiseite, wurde eigentlich schonmal über eine Gemeinsame Aktion wie Unterschriftensammlung etc. vor dem EU-GH nachgedacht?


Da hast Du nichts von. Ein Gericht ist ein Gericht und keine politische Institution. Unterschriftensammlungen interessieren da niemanden.


Na denn eben Sitz- oder Hungerstreik oder gleich zu UNO mad.gif
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MaximilianNRW
Beitrag 28.10.2005, 19:25
Beitrag #1200


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Jetzt weiß ich aber immer noch nicht, ob mir eine Behörde eine Aufforderung zur Ablegung einer MPU an eine Phantasieadresse schicken darf. Zumal ich Monate vor Beginn des Verwaltungsaktes nachweislich nicht mehr in D. wohnte.
Einerseit lese ich hier immer: Auslandsdeutsche dürfen keine MPU machen. Andererseits dann das.
Weiß es niemand oder will mir keiner eine Antwort geben?
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