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> EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis (Teil11), Nachtr. MPU-Anordnung in D. zulässig?
JoeCool
Beitrag 28.10.2005, 19:34
Beitrag #1201


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Zitat (MaximilianNRW @ 28.10.2005, 20:25)
Jetzt weiß ich aber immer noch nicht, ob mir eine Behörde eine Aufforderung zur Ablegung einer MPU an eine Phantasieadresse schicken darf. Zumal ich Monate vor Beginn des Verwaltungsaktes nachweislich nicht mehr in D. wohnte.
Einerseit lese ich hier immer: Auslandsdeutsche dürfen keine MPU machen. Andererseits dann das.
Weiß es niemand oder will mir keiner eine Antwort geben?

Jetzt weiß ich aber immer noch nicht, ob mir eine Behörde eine Aufforderung zur Ablegung einer MPU an eine Phantasieadresse schicken darf. Zumal ich Monate vor Beginn des Verwaltungsaktes nachweislich nicht mehr in D. wohnte.
Einerseit lese ich hier immer: Auslandsdeutsche dürfen keine MPU machen. Andererseits dann das.
Weiß es niemand oder will mir keiner eine Antwort geben?


Naja, mal so gesehen:
Es ist doch völlig egal, ob die Behörde etwas darf oder nicht. Sie tut es eben, weil sie weiss das der normalbürger sehr begrenzte Möglichkeiten hat, sich dagegen zu wehren.
Was willst du tun? Recht haben ist eben - insbesondere in D. - noch lange nicht Recht bekommen, das geht doch fast allen hier so.
Sarkastisch gesehen müssten wir eigentlich zum Bundesverfassungsgericht und die Einhaltung des Grundgesetzes in Frage stellen. Wie kann es sein, das ich in einem Bundesland legal mit meinem EU Lappen rumglühen kann, in nächsten Bundesland nicht. Stand da nicht was von "jeder Mensch ist gleich" - oder genauer Artikel 3 (1) JEDER MENSCH IST VOR DEM GERICHT GELICH ?!?

Oder nehmen wir:
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

es liesse sich sicher noch mehr finden. Ich weiss, das beantwortet Deine Frage nicht. sorry.
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RA XDiver
Beitrag 28.10.2005, 19:45
Beitrag #1202


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Zitat
JEDER MENSCH IST VOR DEM GERICHT GELICH ?!?


Es war das Gesetz, nicht das Gericht. wink.gif

Des Weiteren könnte man natürlich auch umgedreht sagen, dass Koblenz falsch liegt. Immer eine Frage der Betrachtungsweise.

Zitat
Jetzt weiß ich aber immer noch nicht, ob mir eine Behörde eine Aufforderung zur Ablegung einer MPU an eine Phantasieadresse schicken darf.


Ich nehme mal stark an, eine Phantasieadresse war das nicht. Irgendwie müssen sie ja drauf gekommen sein.

Zitat
Zumal ich Monate vor Beginn des Verwaltungsaktes nachweislich nicht mehr in D. wohnte.


Da hat sich wohl eine Behörde die Zuständigkeitsregelung des § 73 Abs. 3 FeV zu Herzen genommen.


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Medusa
Beitrag 28.10.2005, 19:50
Beitrag #1203


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Widerspricht der § 73 Abs. 3 FeV nicht dem Wohnsitzprinzip? whistling.gif
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JoeCool
Beitrag 28.10.2005, 19:52
Beitrag #1204


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Zitat (RA XDiver @ 28.10.2005, 20:45)
Zitat
JEDER MENSCH IST VOR DEM GERICHT GELICH ?!?


Es war das Gesetz, nicht das Gericht. wink.gif

Des Weiteren könnte man natürlich auch umgedreht sagen, dass Koblenz falsch liegt. Immer eine Frage der Betrachtungsweise.

Zitat
Jetzt weiß ich aber immer noch nicht, ob mir eine Behörde eine Aufforderung zur Ablegung einer MPU an eine Phantasieadresse schicken darf.


Ich nehme mal stark an, eine Phantasieadresse war das nicht. Irgendwie müssen sie ja drauf gekommen sein.

Zitat
Zumal ich Monate vor Beginn des Verwaltungsaktes nachweislich nicht mehr in D. wohnte.


Da hat sich wohl eine Behörde die Zuständigkeitsregelung des § 73 Abs. 3 FeV zu Herzen genommen.

Zitat
JEDER MENSCH IST VOR DEM GERICHT GELICH ?!?


Es war das Gesetz, nicht das Gericht. wink.gif



Ok, richtig. Aber macht das einen unterschied?
Das Gericht ist u.a. Vollzugsorgan der Gesetze und sollte doch m.E. in Kenntnis dessen sein, das nunmal Gemeinschaftsrecht über Bundesrecht geht.
Dazu brauch ich nicht extra Jura studieren.

Was das Grundgesetz angeht, wie wäre es hiermit:

Art. 93 (4a) über Verfassungsbeschwerden, die von jedermann mit der Behauptung erhoben werden können, durch die öffentliche Gewalt in einem seiner Grundrechte oder in einem seiner in Artikel 20 Abs. 4, 33, 38, 101, 103 und 104 enthaltenen Rechte verletzt zu sein;

(es geht hier um Zuständigkeit des Bundesverfassungsgerichts)
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JoeCool
Beitrag 28.10.2005, 20:03
Beitrag #1205


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Wie wäre es denn mit Internationalem Vertragsrecht?

ein Vertrag, welcher geschlossen wird obwohl (min.) eine der Parteien von vorneherein kein Interesse an der Umsetzung des Vertragsgegenstands hat ist schlich nichtig. Dies betrifft dann wohl auch die entsprechenden Vertäge zur Europäischen Einheit und deren Umsetzung.
Fraglich nur, ob jemand, der von dem Vertrag zwar betroffen ist (wie wir alle), aber mit den Verhandlungen etc. nichts zu tun hatte, das Recht hat den Vertrag anzuzweifeln. Ich denke aber generell schon.

Fragt mich jetzt nicht nach expliziten quellen. Im Zweifelsfall mal unter google "law of contract" eingeben - da gibt es dann Lesestoff bis zum umfallen.
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Medusa
Beitrag 28.10.2005, 20:38
Beitrag #1206


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EU-FEs des Deutschen Reichs

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unimog404
Beitrag 28.10.2005, 20:38
Beitrag #1207


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Zitat (michaelp100 @ 28.10.2005, 14:48)
wie ist das denn eigentlich, wenn man eine cz-fe hat, ohne nu rumfährt und preisgünstig eine a-erweiterung machen möchte, z.b. in cz.
besteht noch die selbe gesetzeslage wie damals, bzw. heute?
wäre das dann legal, bzw. ohne weitere folgen möglich ?
und wie sieht es aus in z.b. rumänien ?

@ alle
Das würde mich auch interessieren, habe eu-czfe (B+C) seit Sommer 2004 ,fahre seit dem damit auch täglich rum, hatte 2 police.gif Kontrollen , habe bis Heute glücklicherweise keine NU . Möchte aber in absehbarer Zeit eine Erweiterung (aus C -CE machen ) machen. Kann ich die problemlos in CZ machen, und hat die dann hier auch Gültigkeit? think.gif

Gruß V.
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JoeCool
Beitrag 28.10.2005, 20:43
Beitrag #1208


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Zitat (Medusa @ 28.10.2005, 21:38)

Hi, hi.

den kannte ich noch nicht.
Hab gerade mit nem Kumpel aus UK geschnackt. der ist gefrustet und will jetzt "einen saufen gehen". Ob ich das wohl mal vorbeugend unserem Innenministerium melden sollte? Stell sich einer vor, der Rabauke kommt irgendwann nach D.!!!

Thanx!
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Medusa
Beitrag 28.10.2005, 20:43
Beitrag #1209


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@unimog404

Wenn Du die Erweiterung in der CZ machen kannst ist sie, m.E., europaweit gültig. Klär aber unbedingt vorher ab, ob Dir die CZ die neue FE auch wieder aushändigt .. es gab da mal das Gerücht, daß nach dem 17.01.2005 beantragte FEs nur über D. ausgehändigt würden.
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unimog404
Beitrag 28.10.2005, 20:50
Beitrag #1210


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@Medusa

Danke für den Tip, habe in CZ noch Freunde in einer Fahrschule werde dort mal nachfragen.

V.
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JoeCool
Beitrag 28.10.2005, 20:52
Beitrag #1211


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So, ich verabschiede mich jetzt hier (für heute?)

kleine Anekdote noch... Im hintergrund läuft 'Slime' (Hamburger Punk-Rock Band) mit dem Slogen:

DEUTSCHLAND MUSS STERBEN - DAMIT WIR LEBEN KÖNNEN!

Irgendwie passend find ich.

Gute Nacht
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Medusa
Beitrag 28.10.2005, 20:59
Beitrag #1212


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Zitat (JoeCool @ 28.10.2005, 21:52)
So, ich verabschiede mich jetzt hier (für heute?)

Für heute! wink.gif Du hast Dir das VP Virus schon eingefangen wavey.gif
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MaximilianNRW
Beitrag 28.10.2005, 22:21
Beitrag #1213


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Die Frage stelle ich mir auch. es war eine Phantasieadresse. Das Schreiben war mit normaler Post und lag geöffnet in einem Briefkasten. Es stand noch nicht mal eine Hausnummer hinter der Strasse.
Ich nehms mal zur Kenntnis: Eine Behörde darf in D. ein Schreiben an eine aus den Fingern gesogene Adresse schicken. Das Schreiben gilt ab dem Vorsatz des Sachbearbeiters es zu verfassen, als ordnungsgemäß zugestellt. Gebühren für den Vorsatz sind sofort fällig und verdoppeln sich alle 10 Tage. Werden 100 EUR Gebühren erreicht, wird eine vorläufige Erschießung des Delinquenten, die weitere Gebühren veranlasst, exekutiert. Gegen diese Erschießung sind Rechtmittel gestattet.

Ja, tut mir leid, mir fehlts mittlerweile an Verständnis.
Ich muss eine MPU ablegen, darfs aber nicht, weil ich im Ausland lebe.
Doch, das leuchtet mir ein.

Das fängt doch alles langsam an, ein wenig pervers zu riechen. Was bilden sich diese Bürokratenlackel eigentlich ein?
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michaelp100
Beitrag 28.10.2005, 22:23
Beitrag #1214


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Zitat (MaximilianNRW @ 29.10.2005, 00:21)
Ich muss eine MPU ablegen, darfs aber nicht, weil ich im Ausland lebe.

noch mal die frage ? warum willst du eine mpu ablegen, wenn du im ausland lebst...?
was interessiert dich dann deutschland noch ... ? cool.gif
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MaximilianNRW
Beitrag 28.10.2005, 22:28
Beitrag #1215


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§ 73 Abs. 3 FeV

Hab ich mir gerade angeguckt. es war die Behörde, die auch für meinen ehemaligen Wohnsitz zuständig war.
Die schicken dann diesen Schrieb an eine x-beliebige Adresse, an der ich nie gemeldet war?????? Das kanns doch nicht sein.

Da wundern sich diese Beamtengestalten, wenn sie einen schlechten Ruif in der Bevölkerung haben?
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MaximilianNRW
Beitrag 28.10.2005, 22:30
Beitrag #1216


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Michaelpp: Diese Frage habe ich Dir schon x-mal beantwortet.
Ich will eine Sache abschließen und ich will jederzeit auf der ganzen Welt, auch in Dämeland, unbehelligt Auto fahren können. Was ist daran so schwer zu verstehen?
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RA XDiver
Beitrag 28.10.2005, 22:31
Beitrag #1217


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Zitat
Die schicken dann diesen Schrieb an eine x-beliebige Adresse, an der ich nie gemeldet war?????? Das kanns doch nicht sein.


Ich muss zugeben, nicht mehr Deine ganze Story präsent zu haben. Wenn Du da aber nicht gemeldet warst und auch sonst nichts auf Dich hindeutet, ist die Verfügung nicht ordnungsgemäß zugestellt worden, also auch nicht wirksam.

Es sei denn, man hat es im Wege der ÖZ nachgeholt.


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Perplex
Beitrag 29.10.2005, 01:16
Beitrag #1218


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@all
Ich habe Heute meinem Job in Luxemburg begonnen!
Ich bin zu 98% legal mit einem Auto gefahren. rolleyes.gif Jetzt ist mir genau das passiert, was meine legale Fahrt zwangsläufig zu einer illegalen Fahrt machte. Ich fuhr also gemütlich auf der Autobahn durch Luxemburg & plötzlich war ich in Deutschland, ohne dass ich es noch verhindern konnte. whistling.gif Ich hätte also auf der Autobahn wenden müssen, um nicht in Deutschland reinzufahren. Selbstverständlich würde ich solch einen Schwachsinn nie tun. no.gif

Es klappt also ganz gut hier in Luxemburg. Nur habe ich ein bisschen Heimweh. Aber die Innovationen die ich hier in Luxemburg in meinem Job bekomme, werden nächstes Jahr in Berlin sehr wertvoll für mich sein. Außerdem sprechen hier fast alle deutsch. Das ist fast wie in der Schweiz. Nur die Strassen sind hier auf Französisch.

Jedenfalls werde ich dann im Sommer vollkommen Legal mit einer neuen Fahrerlaubnis durch Berlin fahren. Zeigen werde ich dann natürlich nur meine, in Deutschland nicht anerkannte CZ-Fahrerlaubnis, weil ich ja dann Ausländer sein werde. In Luxemburg werde ich die natürlich verloren haben, wenn ich dort eine neue bekomme. whistling.gif Die Anklage sollen sie mir ruhig nach Luxemburg schicken. Da freue ich mich schon drauf, wenn ich dann vor Gericht meine L-Fahrerlaubnis zücke & freigesprochen werden muss. Nur weiß ich nicht wer die Reisekosten zahlen muss, wenn ich freigesprochen werde.

Ich freue mich auch drauf, wenn ich danach eine neue MPU-Aufforderung an meine alte Adresse (bei meiner Mutter) bekomme, obwohl ich nicht in Deutschland, sondern nur in Luxemburg gemeldet sein werde. Ich kann dann ganz genüsslich zu meiner ehemaligen Berliner Fahrerlaubnisbehörde gehen & vor den Augen meiner ehemaligen Sachbearbeiterin den Brief zerreißen, weil sie nicht mehr für mich zuständig ist. Außerdem würde ich noch einen Brief mit meiner Luxemburger Adresse dalassen, wo ich erkläre, was sie mich können... rofl1.gif

Diese Vorstellung ist einfach köstlich.


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Rexy
Beitrag 29.10.2005, 01:31
Beitrag #1219


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@Thommy Bumm

Ich freu mich für dich, das ist schonmal was wink.gif

Ich wohne selber 30 km entfernt von Luxemburg....


greetz
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Perplex
Beitrag 29.10.2005, 01:52
Beitrag #1220


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Zitat (MaximilianNRW @ 28.10.2005, 12:40)
Außerdem bin ich der Meinung, dass eine deutsche Behörde gar nicht mehr für mich zuständig ist.
Wenn eine Behörde für Dich nicht zuständig ist, dann kann diese Anordnung keine Rechtskraft entfalten. Somit ist es eine sogenannte "Nichtige Anordnung"! Deswegen kann auch keine Straftat daraus werden. Sieh nur zu, dass Deine ehemalige Behörde Deine ausländische Adresse erfährt, damit eine öffentliche Zustellung unmöglich wird.

Zitat (MaximilianNRW @ 28.10.2005, 12:40)
Und ich empfinde es als eine ungeheure Dreistigkeit, Schreiben, die immerhin recht vertrauliche Dinge über mich enthalten, auf Verdacht in der Weltgeschichte herumzuschicken.
Hier liegt ganz klar eine Verletzung des Datenschutzes vor. Ich würde zumindest eine Strafanzeige stellen. Schade dass Du nicht in den USA wohnst, dann könntest Du Erfolg mit einer Millionenklage haben. rofl1.gif Auch die Presse & das Fernsehen könnten Interesse an dieser Story haben.

Zitat (MaximilianNRW @ 28.10.2005, 12:40)
Einerseits wird hier geschrieben, dass bei im Ausland lebenden Personen eine MPU gar nicht möglich ist. Andererseits so was.  Ja, was denn nun? Ich hab gar nichts gegen eine MPU, möchte sie auch gerne freiwillig absolvieren.
Wie wäre es denn mit einer Klage, auf Anerkennung einer möglichen ausländischen Eignungswiederherstellung. Ersatzweise könnte man dann auf Löschung der Eintragungen in Flensburg klagen, wenn eine freiwillige MPU verwert wird. Schließlicht möchte man ja in Deutschland nicht ständig, bei einer police.gif-Kontrolle, mit Verhaftung rechnen müssen, wenn die Staatsdiener uneinsichtig sind. wallbash.gif

Thommy


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Perplex
Beitrag 29.10.2005, 02:35
Beitrag #1221


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Zitat (Lexus @ 28.10.2005, 14:26)
Wird ein so begründeter "ordentlicher Wohnsitz" entgegen der ursprünglichen, erkennbar ernsthaften längerfristigen Anlage vor Ablauf von 185 Tagen vorzeitig beendet (z. B. durch vorzeitige Auflösung eines Arbeitsverhältnisses, Trennung oder Scheidung von Partner einer Ehe), so bleibt die deutsche FE nicht nur national wirksam, sondern muss auch weiter im Rahmen der internationalen Vorschriften (EU-Richtlinie bzw. Übereinkommen von 1968) anerkannt werden. Allerdings kann die FE-Behörde die FE nach Maßgabe des § 48 VwVfG (bzw. der entsprechenden Vorschriften der Länder) zurücknehmen, z. B. wenn die FE durch unrichtige Angaben oder arglistige Täuschung "erschlichen" wurde (zur Rücknahme vgl. auch amtl. Begr. VkBl 1998, S. 1066; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 37. Aufl., Rz. 5 zu § 7 FeV).
Au, das ist ja fein! clapping.gif

Sobald ich meine L-Fahrerlaubnis in den Händen halte, kann ich dann mein festes Arbeitsverhältnis aus persönlichen Gründen vorzeitig beenden, ohne die Rechtmäßigkeit meiner neuen Fahrerlaubnis zu gefährden, wenn ich dann wieder nach Berlin ziehe. So hatte ich diese Regelung allerdings auch verstanden. Jetzt weiß ich es aber genau! thumbup.gif

Somit wäre diese Fahrerlaubnis rechtmäßig erworben, obwohl ich die 185 Tage nicht eingehalten hätte. Eine Aberkennung von der ausstellenden Behörde ist also nur möglich, wenn eine arglistige Täuschung vorliegen würde. So etwas würde ich allerdings nie tun. whistling.gif

Ach übrigens! Ich fahre jeden Tag am Europäischen Gerichtshof vorbei. Dabei denke ich dann an Euch alle. wavey.gif

Thommy


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Perplex
Beitrag 29.10.2005, 03:18
Beitrag #1222


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Zitat (MaximilianNRW @ 28.10.2005, 20:25)
Weiß es niemand oder will mir keiner eine Antwort geben?

Ruf doch mal verschiedene deutsche Fahrerlaubnisbehörden an! think.gif Poste uns dann aber ausführlich die Ergebnisse! biggrin.gif


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WennschonDennschon
Beitrag 29.10.2005, 03:51
Beitrag #1223


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Ach Thommy, Du bist so klug! Ich konnt`s mir nicht verkneifen, jetzt auch mal was zu sagen. In einer Sache gebe ich Dir voll Recht. Und zwar werden die Behörden Dich eines Tages in Ruhe lassen müssen, weil Deine Akte so schwer sein wird, daß sie bei Gericht keiner mehr ziehen kann. hihi. Not macht erfinderisch, sagt man. Du bist die Krönung. Halt aber trotzdem lieber erstmal die Füsse still, bis die alte Sache entschieden ist, auch wenn`s dauert. Wenn Du sofort wieder was Neues anfängst, ohne das Alte abzuwarten kannst Du Dich m.E. ganz schnell rechtlich und finanziell verrennen. Ich persönlich würde abwarten und weiterkämpfen um den CZ-FS. In einer Beziehung gebe ich Dir Recht, daß die beruflichen Perspektiven in D. derzeit sehr mau aussehen, ob mit oder ohne FS. Du hast doch noch Deinen CZ-FS, so ist es mir in Erinnerung.? Wenn Du so gerne Auto fährst und in L. eine berufliche Perspektive siehst, dann brauchst Du doch nicht noch extra den L.-FS machen. Ein zweiter wäre eh nicht legal. Bezahl von Deinem dort verdienten Geld lieber Deinen Anwalt weiter und warte den Ausgang Deines Verfahrens ab. Im Laufe der nächsten Monate gibts vielleicht schon neue Lichtblicke aus dem Land, in dem Du jetzt fährst und Geld verdienst. Ich wünsche eine Kontrollfreie Nacht.
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Perplex
Beitrag 29.10.2005, 04:27
Beitrag #1224


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@ Rexy
Zitat (Rexy @ 29.10.2005, 02:31)
Ich wohne selber 30 km entfernt von Luxemburg....
Dann kannst Du Dir ja auch ne Wohnung dort nehmen. Wenn Du eine Arbeit hast, dann klappt’s auch mit der polizeilichen Meldung. Die Sozialleistungen, bei einer eventuellen Arbeitslosigkeit, sind in Luxemburg kataklysmisch hoch. sorcerer.gif Dazu musst Du nicht unbedingt in Luxemburg gearbeitet haben.


@WennschonDennschon
Der Führerschein in Luxemburg kostet 8,- €uro. Der wäre dann wieder in Deutschland gültig. Mein CZ-FS ist ja in Deutschland angeblich nicht mehr gültig. Natürlich könnte ich auch in Berlin arbeiten, aber eben nicht in meinem Beruf, solange meine Fahrerlaubnis dort nicht anerkannt wird. crybaby.gif

Zitat (WennschonDennschon @ 29.10.2005, 04:51)
Ach Thommy, Du bist so klug!
Wenn ich so klug wäre, dann hätte ich wohl kaum meine deutsche Fahrerlaubnis wegen Dummheit verloren. wallbash.gif Zumindest gehe ich einen halblegalen Weg, um mich zu legalisieren. hypocrite.gif

Thommy


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Perplex
Beitrag 29.10.2005, 05:34
Beitrag #1225


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Heute ist übrigens Schluss mit Internetzugang. Ich werde also ca. 4 Wochen keinen freien Internetzugang haben. Ihr seid mich also für eine Weile los. Ich verp... mich also! Ich mach mich dünne! Ich schau, dass ich Land gewinne!
Einige werden sich freuen! rofl1.gif Einige werden traurig sein. crybaby.gif
Wer weiß, vielleicht gibt es in der Zwischenzeit ein 2. EuGH-Urteil. Dann wären wir vielleicht alle Sorgen los.
Jeder geht seinen Weg! Ich gehe meinen! whistling.gif

Thommy


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Beitrag 29.10.2005, 05:42
Beitrag #1226


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Beitrag #1227


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Zitat (Thommy Bumm @ 29.10.2005, 06:34)
Heute ist übrigens Schluss mit Internetzugang. Ich werde also ca. 4 Wochen keinen freien Internetzugang haben.

Ja, Gott sei Dank !
Dann können wir endlich mal wieder frei durchatmen ...


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Die Dialektik des Widerspruchs: Ohne das Böse gewinnt das Gute nie.
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JoeCool
Beitrag 29.10.2005, 08:44
Beitrag #1228


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So, jetzt hatte ich den entscheidenden Geistesblitz:

Ich behaubte jetzt einfach ich hätte doch längst eine positive MPU abgelegt und der Behörde mittels ÖFFENTLICHE ZUSTELLUNG zukommen lassen, indem ich den Schrieb für jedermann ersichtlich bei MC Donnalds in der Damentoilette an die Wand gepappt hab. Ob denn der blöde Schabearbeiter das nicht gesehen hat... rofl1.gif

Nochmnal: Armes Deutschland!

Woraus schliessen hier eigentlich einige, das sich eine NU nur auf eine bestimmte FE beziehen kann? Meine NU ist sehr generell gehalten, hier ist nichtmal von der britischen FE oder so die Rede, sondern schlicht "die FE".
Lässt sich hieraus ggf. ein Verwaltungsfehler etc. konstruieren, so dass die NU an sich in Frage gestellt werden kann? think.gif

Joe
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BeK
Beitrag 29.10.2005, 08:57
Beitrag #1229


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Zitat (michaelp100 @ 27.10.2005, 20:53)
nöö, was denn... ergo fahre freudig dahin...oder dorthin...

Na ein "nettes" Schreiben von der FeB
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mirko1
Beitrag 29.10.2005, 10:54
Beitrag #1230


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Zitat (RA XDiver @ 28.10.2005, 19:22)
Wobei schon interessant ist, dass wohl die Polen mittlerweile beim KBA die Historie der FE-Anwärter abfragen und bereitwillig Auskunft erteilt bekommen. Ebenso bereitwillig meldet das KBA aber dann auch diese Anfrage an die örtlich zuständige FEB weiter.

Das ist übrigens kein Sch...hausgerücht sondern eine belegte Tatsache. wink.gif

Naja fast richtig, wer heute einen Fs in Polen macht, benötigt eine KBA Auskunft wegen der Sperrfrist.

Die Auskunft holen nicht die Polen ein sondern man muss sich schon selber bemühen und dann den Polen vorlegen.
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RA XDiver
Beitrag 29.10.2005, 11:17
Beitrag #1231


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Zitat
Die Auskunft holen nicht die Polen ein sondern man muss sich schon selber bemühen und dann den Polen vorlegen.


Das scheint dann örtliche Unterschiede zu geben. Im mir bekannten Fall erfolgte die direkte Anfrage aus PL an FL. wink.gif


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Natrix20
Beitrag 29.10.2005, 11:17
Beitrag #1232


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Hallo Jungs,

also ich habe mich nach langem hin und her nun doch durchgerungen eine MPU zu absolvieren die auch positiv war und ist. Somit bin ich wieder im Besitz einer FE Made in Germany! Die Option EU FS hätte ich gezogen, wenn zwischen Entzug und Wiedererteilung mehr als 2 Jahre gelegen hätten, dann hätte ich sowieso ne neue Fahrprüfung ablegen müssen, aber der Fall hat sich ja für mich erledigt und ich muss sagen die MPU war wider erwarten "leicht".
Ich bleibe aber dem Forum treu und ich selbst möchte gerne wissen, wie der Fall nun letztendlich ausgeht, ich drücke den PRO EU FS Anhängern die Daumen, das sich die Sache "europäisch" lösen wird und die MPU in ihrer jetzigen Form irgendwann ad acta gelegt wird.
Ich für meinen Fall bin zwar jetzt genauso vernünftig mit MPU wie es ohne MPU auch gewesen wäre,aber na ja da gibt es ja unterschiedliche Auffassungen, das erst wieder jemand charakterlich geeignet ist wenn er das Allheilmittel MPU absolviert hat. Ich habe gelernt mich den Behörden gefügig anzupassen und das von mir zu geben, was durch eine MPU verlangt wird.Somit ist der deutsche Amtsschimmel zufrieden und ich habe wieder meine FE.
Kleiner Trost an die NU Inhaber, jede noch so strenge MPU lässt sich mit Hilfe gewisser Massnahmen bewältigen. Euch noch viele anregende Diskusionen hier im Forum und wie gesagt ich schaue ab und an mal wieder vorbei.
Nach mehr als 1,5 Jahren hier im Forum grüße ich auch besonders Andreas,Strichachtdoktor,Uwe,Bayer,RA X-Diver,Tortenjan,Medusa,GSX-R und alle die ich vergessen habe.
Gruss Natrix, der am 1.12.05 sein neues Auto erwartet!!!!
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RA XDiver
Beitrag 29.10.2005, 11:21
Beitrag #1233


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Glückwunsch meinerseits! wavey.gif


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GSX-R
Beitrag 29.10.2005, 11:46
Beitrag #1234


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Auch von mir Glückwunsch und allzeit gute Fahrt! wavey.gif


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Medusa
Beitrag 29.10.2005, 11:56
Beitrag #1235


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Auch von mir herzlichen Glückwunsch & allzeit gute Fahrt an Dich, Natrix20, Begründer des EuGH Threades smile.gif .
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strichachtdoktor
Beitrag 29.10.2005, 12:31
Beitrag #1236


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Zitat (Medusa @ 29.10.2005, 12:56)
Auch von mir herzlichen Glückwunsch & allzeit gute Fahrt an Dich, Natrix20, Begründer des EuGH Threades smile.gif .

Yeah ...
... lang, lang ists her ... tongue.gif
Allzeit gute Fahrt ! Und bleib´weiterhin so geeignet ...
rofl1.gif


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MaximilianNRW
Beitrag 29.10.2005, 12:58
Beitrag #1237


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Zitat (RA XDiver @ 28.10.2005, 23:31)
Zitat
Die schicken dann diesen Schrieb an eine x-beliebige Adresse, an der ich nie gemeldet war?????? Das kanns doch nicht sein.


Ich muss zugeben, nicht mehr Deine ganze Story präsent zu haben. Wenn Du da aber nicht gemeldet warst und auch sonst nichts auf Dich hindeutet, ist die Verfügung nicht ordnungsgemäß zugestellt worden, also auch nicht wirksam.

Es sei denn, man hat es im Wege der ÖZ nachgeholt.

Über der Phantasieadresse stand Öffentliche Zustellung. Wenn damit gemeint ist, einen Brief geöffnet in irgend einen Briefkasten zu werfen, dann wird es wohl eine gewesen sein. Und ich dachte bisher, sowas würde in einem Amtsgericht ausgehängt...
Man bezieht sich übrigens auf die §§ 46, Abs 1 und 3 sowie § 13 FEV.
Nochmals: ich war Monate vor der Ausstellung des Schreibens abgemeldet.
Der Postststempel des Briefes ist einen Monat älter als das Schreiben (hat man mir wenigstens gesagt). Auf dem Kuvert stand, wenn unzustellbar, zurück.
Der Brief wurde an eine Adresse gesandt, an der ich nie gemeldet war und wo ich auch nie gewohnt habe. Es war noch nicht mal eine Hausnummer angegeben. Der Brief hat mich rein zufällig errreicht, nachdem er geöffnet durch mehrere Hände gegangen war.
Ich glaube mittlerweile, es handet sich um einen Versuchsballon einer wildgewordenen Behörde. "Mal gucken, ob er reagiert."
Denn, soweit ich das hier verstanden habe, kann mir als im Ausland lebender keine MPU aufgedrückt werden. Der Verwaltungsakt oder der versuchte Vergewaltigungsakt ist also ungültig.
Ich werde der Behörde, bevor ich eventuell nach D zurückkomme ( aber das sehe ich eher nicht) durch einen Anwalt die Abschlussbescheinigung einer Therapie eines der rennomiertesten verkehrspsychologischen Institute zukommen lassen und dann mögen sie dem Anwalt sagen, ob ihnen das genügt oder nicht. Wenn nein, mach ich halt in drei Gottes Namen eine MPU. Oder das Thema ist bis dahin vom Tisch.

Irgendwie beschleicht mich das gefühl, dass D immer mehr in Richtung Überwachungsstaat marschiert. Wehret den Anfängen!!!!
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strichachtdoktor
Beitrag 29.10.2005, 15:06
Beitrag #1238


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Zitat
Man bezieht sich übrigens auf die §§ 46, Abs 1 und 3 sowie § 13 FEV.

Standard. Woher haben die denn überhaupt die Adresse ? Warst Du da mal irgendwann gemeldet? Eltern, Freundin, eine Person gleichen Nachnamens ...
Ich meine - der Vorgang ist gar nicht so ungewöhnlich, wie er scheint, wenn es sich um alte, ganz alte oder uralte Daten von Dir handeln würde oder eine Verwechselung vorliegt ...
Eine öffentliche Zustellung ist das jedenfalls nicht - auch wenn es ziemlich öffentlich gelaufen ist. Fraglich also, inwieweit sowas Rechtskraft entfalten kann.
Dumm nur, daß Dir die Hände gebunden sind ...


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michaelp100
Beitrag 29.10.2005, 19:40
Beitrag #1239


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Zitat (strichachtdoktor @ 29.10.2005, 17:06)
Woher haben die denn überhaupt die Adresse ? Warst Du da mal irgendwann gemeldet? Eltern, Freundin, eine Person gleichen Nachnamens ...

jaa erzähl uns doch mal die einzelheiten...
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corneliusrufus
Beitrag 29.10.2005, 20:46
Beitrag #1240


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Erstens: Herzlichen Glückwunsch Natrix20! Immer eine Bildzeitung vorm Kühler und die (nach wie vor) fortgesteztte Geeignetheit.

Zweitens: Bei MaximilianNRW war das doch die Adresse die einer angemieteten Garage, auf die die Behörde verfallen ist. Ich möchte wetten, das Schreiben war sogar ein besonderer Service der FEB. So würde es nämlich zusammenpassen: Es gab eine Öffentliche Zustellung, bsp. durch Aushang. Eine Kopie dieser wurde in der Hoffnung, dass Du sie erhalten könntest, an die letzte Garagenmietadressse gesandt.

Eine Notwendigkeit der Zustellung dieser Kopie bedarf es nicht, die Rechtskraft wurde bereits durch die öffentliche Zustellung erreicht.

Der Brief war geöffnet. Kann es sein, dass die Post ncihts mit der Adresse anfangen konnte und daher den brief geöffnet hatte, um ggfs. weiter nützliche Angaben zu finden? Immerhin hätte die Post diesen Brief dann wieder sorgfältig verschließen müssen.

Liebe Greet-Ings, Cornelius


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MaximilianNRW
Beitrag 29.10.2005, 21:55
Beitrag #1241


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Also: Das war keine Garage. Ich habe dort eine Art Lager. Da sind eben einige Dinge eingelagert, die ich nicht wegwerfen wollte beim Umzug. Nochmals: Ich habe da nie gewohnt, hab da keine Freundin wohnen und war weiß Gott nie da gemeldet. Außerdem war nicht mal eine Hausnummer angegeben. Ich habe einen mehr als seltenen Namen. Verwandte oder so was haben da auch nie gelebt. Wie die an die Strasse gekommen sind ist mir ein Rätsel. Der Brief war auch nicht bei dieser Adresse im Kasten. Sondern irgendwo anders auf der Strasse. Ob eine öffentliche Zustellung stattgefunden hat, bezweifle ich. Angeblich hat dort im Amtsgericht nichts dergleichen ausgehängt. Oder kann sowas noch wo anders ausgehängt werden?
Außerdem was soll eine öffentliche Zustellung einer MPU - Aufforderung an jemanden, der im Ausland lebt, sich da hin ordnungsgemäß und nachweisbar abgemeldet hat und der, wenigstens nach den Aussagen in diesem Forum gar keine MPU machen kann/darf? Anscheinend hat es eine FS-Behörde noch nicht mal nötig, das Einwohnermeldeamt zu konsultieren.

Sieht so aus , als haben Behörden hier eine Art Narrenfreiheit. Aber der 11. 11. kommt doch erst noch.

Wenn die Post einen Brief öffnet, wird das vermerkt. Und wenn sie nicht zustellen kann und auf dem Umschlag steht, wenn unzustellbar zurück, was muss die Post denn dann tun???? Irgenbdwo in einen Kasten werfen???? Geöffnet mit sensiblen Daten über mich???

Für mich ist der Sabbel unrechtmäßig ergangen und ich werde mich nicht weiter darum kümmern. Ich habe eine gültige Fahrerlaubnis und damit basta.

Wann stoppt eigentlich endlich jemand dieses wildgeordenen Bürokraten?
Langsam kommen mir hier eine Menge Parallelen zu vergangen geglaubten Zeiten hoch.
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RA XDiver
Beitrag 29.10.2005, 22:05
Beitrag #1242


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Zitat
Langsam kommen mir hier eine Menge Parallelen zu vergangen geglaubten Zeiten hoch


Nanana, nicht übertreiben. Auch wenn Dein Fall sicher mehr als ungewöhnlich ist, so hinkt dieser Vergleich doch (wie eigentlich immer) gewaltig.

Hast Du eigentlich auch schonmal in Betracht gezogen, dass vielleicht die Post Mist gebaut hat?


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MaximilianNRW
Beitrag 29.10.2005, 22:23
Beitrag #1243


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Äh, sorry. Die Post hat einen normalen Brief, also kein Einschreiben oder was auch immer mit unkorrekter Adresse irgendwo auf der Strasse eingeworfen. Das war der Mist der Post.
Die Behörde hat sensible Daten über mich mit einem normalen Brief (Porto 95 ct) an eine Adresse geschickt, an der ich nie gewohnt habe, gemeldet war, oder meinen Aufenthallt hatte. Nicht mal im Ort, an dem ich zuletzt gemeldet war. Obendrüber steht öffentliche Zustellung, also über dieser unvollständigen Phantasieadresse. Dass ich abgemeldet bin weiß mein zuletzt zuständiges Einwohnermeldeamt. Die Abmeldebstätigung ist ca. 3 Monate älter als das Datum des Schreibens. Das Datum des Schreibens ist knapp einen Monat jünger als der Poststempel des Briefes.

Wer, bitte, hat da Mist gebaut?

Je länger ich über diese Knallchargen in den Ämtern nachdenke, um so mehr kocht mir die Galle. Mag ja sein, dass an meiner Fahrereigung Zweifel bestehen. (Wieso darf ich menschliche Zeitbombe dann eigentlich noch monatelang bis zur fristgemäßen Ablieferung einer MPU meine Mitmenschen gefährden?)
Aber ich habe begründete Zweifel, dass hier Beamte in der FEB die Befähigung zur Ausübung ihrer Tätigkeit besitzen. Vielleicht sollte ich hier mal eine MPU einfordern, ob sie in der Lage sind, ihr Tun zu kontrolollieren. Derart viel dümmliches Zeugs lässt jedenfalls auf häufigen Drogenmissbrach in Amtsstuben schließen.....
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strichachtdoktor
Beitrag 29.10.2005, 22:47
Beitrag #1244


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Leider ist Dein Ärger verständlich - die Form ist es nicht ...
Es ist Dir ungenommen, einen Anwalt einzuschalten, um von der FEB eine Erklärung für dieses mehr als seltsame Verhalten zu fordern. Und bei der Gelegenheit könnten die FEB-Beamten auch gleich erklären, wie sie sich das so vorstellen mit dem Wohnsitz im Ausland und einer MPU. Ist bestimmt eine spannende Erklärung ... wink.gif Und später fallen vielleicht noch ein paar Beschwerden ab.


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MaximilianNRW
Beitrag 30.10.2005, 09:17
Beitrag #1245


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Klar doch. Ich hab ja nichts anderes zu tun, als nach D. zu fahren und mir einen Anwalt zu suchen, der nicht nur rechnungen schreibt sondern auch emsig ist. (Ich will niemandem zu nahe treten, aber es gibt einen Haufen Anwälte, die ihr Honorar nicht wert sind).
Dann gibts x Prozesse, jedesmal 800 km Anreise und irgendwann mal bekommt irgendwer recht.

Mein Vertrauen in den sogenannten Rechtsstaat hat -und das kann ich wohl begründen- ist so gut wie auf Null gesunken. Wie war das? Vor Gericht und auf hoher See ist man fest in Gottes Hand.

Na gut, also mal angenommen, ich gewinne den Prozess dann nach, sagen wir, 5 Jahren.

Und dann bekomme ich ein Urteil, dass ich m ir übers Bett hängen kann und mich jeden restlichen Tag meines Lebens daran ergötzen. Vielleicht bekomme ich ja sogar noch einen Schadenersatz für den Verstoß gegen den Datenschutz. 5 EUR oder so.

Leider ist das Papier, auf dem man mir den öffentlichst zugestellten Brief zugefaxt hat, nicht griffig genug. Sonst hätte ich eine adäquate Verwendung dafür.

Mein Vorgehen steht fest.
Wenn ich mal wirklich vorhaben sollte, wieder nach D zu kommen, werde ich der Behörde die Abschlussbescheinigung einer verkehrspsychologischen Rehabilitation zukommen lassen und anfragen, ob sie noch andere Einwendungen haben, dass ein Auslanddeutscher unbehelligt in D fährt. Und wenn ja, dann sollen sie mir sagen, wie ich die ausräumen kann. Bin ja bereit dazu. Aber nicht auf der Schiene MPU darfst Du nicht machen, wohnst ja nicht hier, aber Du musst trotzdem eine machen. Wenn Behördenmitarbeiter nicht dazu in der Lage sind, den Widerspruch dieses abstrusen Ansinnens zu erkennen, dann frage ich mich, wie niedrig die Qualifikation sein muss, um bei einer Behörde anfangen zu dürfen. Viel kanns ja nicht sein.
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michaelp100
Beitrag 30.10.2005, 09:28
Beitrag #1246


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ich weiss nicht wie du dich erkundigen kannst, ob du eine nu mit öffentlicher zustellung hast, vielleicht beim amtsgericht deines letzten wohnsitzes in d?
sprich doch mal die führerscheinstelle an.
wenn keine nu vorliegt, nun ja, alles ok erstmal. hast du eine frist bekommen zur abgabe einer mpu?
ansonsten verweise ich auf strichacht, der andeutet, dass dies eine konstellation ist, die noch nicht da war, mal schauen, was daraus wird
eddit: du redest immer von einer öffentlichen zustellung, (nu oder termin zur mpu?)entspricht das denn den tatsachen ? oder hast du den brief nicht bekommen... ?
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MaximilianNRW
Beitrag 30.10.2005, 11:40
Beitrag #1247


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Es stand eine Frsit zur Abgabe einer MPU drin. Auch eine Frist zur Abgabe des Antrages zur MPU. Eine Kostenrechnung war auch dabei. Im AG meines ehemaligen Wohsitzes wurde, nach meinen Informationen, nichts gegen mich öffentlich ausgehängt. Ob das so ist, weiß ich nicht, da ich nicht mal eben wöchentlich 800 km fahre um im AG was nachzusehen. Ich bitte um Vergebung. Den Brief habe ich per Fax bekommen, nachdem mich jemand angerufen hat, er hätte da was für mich und ich ihm Geld geschickt hatte. Und über der aus den Fingern gesogenen und unvollständigen Adresse eines Schreibens mit normaler Post stand öffentliche Zustellung. Offen war der Brief ja, wie gesagt....
Ich geh mal einfach davon aus, dass ein Brief an einen Herrn Maxe an eine Adresse, die aus den Fingern gesogen wurde, ein Behördenfehler ist und jemand ganz anderen meint, der komischerweise am selben Ort am selben Tag geboren wurde und die selben Delikte begangen hat. Jedenfalls bin ich nicht der, an den der Brief gerichtet war. Mein letztter Wohnsitz war sogar in einem anderen Ort.
Zur öffentlichen Zustellung fällt mir nur was ein , das off topic ist. Ich habe mal einen Prozess gewonnen bei dem es um ca. 5000 DM ging. Der Prozessgegner, Deutscher, hat sich dann abgesetzt ins Ausland, fernen Osten. Seine Mutter lebt hier. Zustellung des Vollstreckungsbeschlusses an die Mutter war nicht möglich, hatte keine Postvollmacht ( war allerdings die Adresse des Guten bis nach dem Prozess) mein Anwalt beantragte dann, die Sache öffentlich zuzustellen. Das wurde vom OLG mit der Begründung abgelehnt, die Nachteile der öffentlichen Zustellung für den Beklagten wären zu gravierend um eine solche zu rechtfertigen. Also blieb ich auf allem, Gerichtskosten, Rechtsanwalt u.s.w. sitzen.
Andererseits ist dann eine öffentliche Zustellung gerechtfertigt wg. MPU. Gut, wenn man sagt, es geht um Leib und Leben der anderen Verkehrsteilnehmer, der Mann ist eine rollende Bombe u.s.w. Dann sehe ich das ja ein. Andererseits lässt man ihn ein paar Monate fahren bis er eine MPU beibringt oder spricht dann eine NU aus.
Lässt ihn also 3 Monate fahren, bis es so weit ist. Finde nur ich das unlogisch oder ist das ein wenig daneben? Irgendwie ist für mich das ganze Procedere willkürlich. Mit gesundem Rechtsempfinden komme ich jedenfalls da nicht mehr mit.
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Lexus
Beitrag 30.10.2005, 12:04
Beitrag #1248


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Diese ellenlange Geschichte mit der Zustellung ist doch müßig. Da Kenntnis des Betroffenen alle Zustellungsmängel nachträglich heilt, ist doch egal, was vorher passiert ist.


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MaximilianNRW
Beitrag 30.10.2005, 12:06
Beitrag #1249


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Dann möge die Behörde doch meine Kenntnis nachweisen.
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MaximilianNRW
Beitrag 30.10.2005, 12:09
Beitrag #1250


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Mag ja sein, dass es für Juristen müßig ist. Nur für mich von Behördenwillkür betroffenen nicht.
Ich hatte mal den Glauben, dass Behörden, Justiz, Politik u.s.w. FÜR den, der sie bezahlt, arbeiten sollen und nicht ein Machterhaltendes Eigenleben entwickeln.

War eine schöne Illusion, dieser Glaube.
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