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> EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis (Teil11), Nachtr. MPU-Anordnung in D. zulässig?
strichachtdoktor
Beitrag 30.10.2005, 13:46
Beitrag #1251


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Die Sache mit der öffentlichen Zustellung bei MaximilianNRW ist irgendwie dumm gelaufen - aber auch kein Grund, sich jetzt noch ewig damit aufzuhalten. Ausserdem ist es doch sowieso egal, weil Du ja gar nicht in Deutschland wohnst und somit auf die Nutzung der FE in Deutschland zwingend angewiesen bist.

Das Ganze ist also eher theoretischer Natur ...

Trotz des Auslandaufenthaltes wäre es aber wohl nötig, den vollständigen Sachstand einzuholen - dazu dachte ich an einen Anwalt - auch, damit da nicht evtl. "schlafende Hunde" geweckt werden ... Ob Du zu dem, was Du dann erfährst oder nicht erfährst noch etwas machst (Einspruch, Gericht, Anzeige etc.), das kannst Du ja dann immer noch entscheiden.

Bis das geklärt ist, würde ich den ÖPNV empfehlen. Das ist alles.


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MaximilianNRW
Beitrag 30.10.2005, 16:26
Beitrag #1252


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Ich wüsste nicht ,wieso ich den ÖVNP nutzen sollte. Ich bin im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis. Habe mir auch nichts zuschulde kommen lassen, was den Entzug derselben in irgend einer Form rechtfertigen würde. Und Schreiben einer Behörde an irgend jemanden, der zufällig den selben Namen hat wie ich aber ganz wo anders wohnt, brauchen mich ja nicht weiter zu kümmern. Auch keine Aufforderungen an diesen Herren mit einer MPU einverstanden zu sein. Denn mir als Auslanddeutschen kann bekanntlich (wo steht das eigentlich) eine deutsche Behörde keine MPU-Aufforderung zukommen lassen, mir noch nicht mal eine erlauben, wenn ich denn wollte.
Sorry, dass ich den Sachverstand des Forums für meine müßige Anfrage missbraucht habe.
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Andreas
Beitrag 30.10.2005, 16:35
Beitrag #1253


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Zitat (MaximilianNRW @ 30.10.2005, 16:26)
Denn mir als Auslanddeutschen kann bekanntlich (wo steht das eigentlich) eine deutsche Behörde keine MPU-Aufforderung zukommen lassen, mir noch nicht mal eine erlauben, wenn ich denn wollte.

§ 73 Abs. 3 FeV:

"Hat der Betroffene keinen Wohn- oder Aufenthaltsort im Inland, ist für Maßnahmen, die das Recht zum Führen von Kraftfahrzeugen betreffen, jede untere Verwaltungsbehörde (Absatz 1) zuständig."


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Medusa
Beitrag 30.10.2005, 17:11
Beitrag #1254


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Demnach ist jede untere Verwaltungsbehörde in D. auch für die Erteilung einer FE an einen im Ausland wohnenden Bewerber zuständig, und nicht die dort, am Wohnsitz befindliche FEB? think.gif Für mich steht das im Widerspruch zur EU-FE Wohnsitzregelung.
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RA XDiver
Beitrag 30.10.2005, 17:27
Beitrag #1255


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Das stimmt so nicht ganz. Die FEB ist natürlich nur dafür zuständig, ggf. eine Berechtigung zum Fahren im Inland zu erteilen.

Für die Erteilung außerhalb D´s gilt § 73 Abs. 3 natürlich nicht.


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Medusa
Beitrag 30.10.2005, 17:29
Beitrag #1256


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Wäre gemäß EU Wohnsitzprinzip die FEB am Wohnort nicht für beides - die Erteilung und Aberkennung der FE, für ganz Europa, zuständig?
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RA XDiver
Beitrag 30.10.2005, 17:43
Beitrag #1257


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Nicht in allen Fällen. Nehmen wir den, hier unstreitigen, Fall, dass X mit Wohnsitz in CZ nach Erwerb seiner FE irgendwann in D mit BtM im Strassenverkehr auffällt. Dann können ihm die deutschen Behörden absolut EU-FS-Rili-konform die Nutzung seines Lappens in D untersagen.


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Medusa
Beitrag 30.10.2005, 17:49
Beitrag #1258


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In obigem Fall gab es einen Vorfall nach der FE Erteilung. Irgendwie bin ich nicht überzeugt, daß das alles EU Wohnsitzprinzip konform ist.

(Als Verteidiger des EU Wohnsitzprinzip fühle ich mich aber irgendwie komisch wink.gif )
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RA XDiver
Beitrag 30.10.2005, 17:52
Beitrag #1259


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Was meinst Du genau? Die EU-FS-RiLi lässt immer noch zu, dass die Mitgliedsstaaten ihre Vorschriften über den Entzug der FE auf ausländische FE anwenden. Dieser Bereich ist schlicht und einfach nicht harmonisiert.

Da rettet Dich auch kein Auslandswohnsitz.


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Medusa
Beitrag 30.10.2005, 17:57
Beitrag #1260


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Zitat (RA XDiver @ 30.10.2005, 17:52)
Was meinst Du genau? Die EU-FS-RiLi lässt immer noch zu, dass die Mitgliedsstaaten ihre Vorschriften über den Entzug der FE auf ausländische FE anwenden.

Ja, bei einem Vorfall nach FE Erteilung.

Ein Pole verlor seine FE wg. 1.6 Promille. Später erteilt ihm PL eine neue FE. Damit wird er in D. angehalten. Er wohnt weiterhin in PL. D. erklärt Eignungszweifel wegen der alten Trunkenheitsfahrt?
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RA XDiver
Beitrag 30.10.2005, 18:01
Beitrag #1261


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Ähm Medusa, kann es ein, dass wir genau diese Frage hier streitig über tausende Postings diskutieren? think.gif tongue.gif


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Medusa
Beitrag 30.10.2005, 18:05
Beitrag #1262


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Möglicherweise wink.gif

Der § 73 Abs. 3 FeV in seiner jetzigen Fassung wäre für mich aber auch ein Fall für den EuGH.
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RA XDiver
Beitrag 30.10.2005, 18:12
Beitrag #1263


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Mitnichten. Den EuGH interessiert allenfalls die Anwendbarkeit der Norm bei vorherigen Eignungszweifeln. Vom Grundsatz her hat der EuGH mit § 73 absolut nichts zu tun.


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Medusa
Beitrag 30.10.2005, 18:16
Beitrag #1264


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Zitat
"Hat der Betroffene keinen Wohn- oder Aufenthaltsort im Inland, ist für Maßnahmen, die das Recht zum Führen von Kraftfahrzeugen betreffen, jede untere Verwaltungsbehörde (Absatz 1) zuständig."


Ich lese den Text so, daß sich D. generell auch für die Erteilung von FEs für dt. Hoheitsgebiet für zuständig erklärt.
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RA XDiver
Beitrag 30.10.2005, 18:20
Beitrag #1265


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Das steht da aber nicht. Bedenke, das ist eine reine formelle Norm. Der genaue Anwendungsbereich findet sich in anderen §§ der FeV.


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Medusa
Beitrag 30.10.2005, 18:25
Beitrag #1266


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Zitat
Anwendungsbereich findet sich in anderen §§ der FeV

Kapituliere giveup.gif Kostennote bitte an die Dir bekannte Adresse cool.gif
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michaelp100
Beitrag 30.10.2005, 22:11
Beitrag #1267


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http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=29382
wenn ihr den thraed lest - und das stimmt - dann...
... auf ins eu-ausland, wohnsitz begründen! und ein ersatzdokument für den deutschen fs beantragen rofl1.gif
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caleb
Beitrag 30.10.2005, 23:05
Beitrag #1268


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Hallo,

hab da rein zufällig was gefunden, ist sicher dann die vorläufige und einheitliche Lösung (den EUGH mal ausser acht gelassen).


Der 3.Senat des BverwG wird Ende November das Thema "Bewertung und Umsetzung des EU-GH-Beschlusses C-476/01" verhandeln. Auslöser ist die Entscheidung des VGH Mannheim vom 12.10.2004 (10 S 1346/04).

Quelle: klicklack

mfg


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Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird
bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht.
(StGB §§ 328 Abs. 2. Nr.3)
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michaelp100
Beitrag 31.10.2005, 09:46
Beitrag #1269


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huhu,

habe gerade bei meiner feb angerufen, uwg. mschreibung cz-fe in d-fe, leider kommt in den nächsten tagen ein brief, begründung wird noch ausformuliert, sachbearbeiter hält mich für ungeeignet, ich muss zur mpu ranting.gif
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strichachtdoktor
Beitrag 31.10.2005, 09:51
Beitrag #1270


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Hast Du jetzt Deine FEB auf Deinen EU-FS hingewiesen oder haben die eine Mitteilung nach Polizeikontrolle erhalten ?


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michaelp100
Beitrag 31.10.2005, 09:53
Beitrag #1271


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die wussten ja von meiner cz-fe. gerichtsverhandlung wg. fahren ohne = freispruch.
nu nach klage von mir von der behörde zurückgenommen, dann antrag auf umschreibung gestellt, jetzt mpu
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strichachtdoktor
Beitrag 31.10.2005, 09:59
Beitrag #1272


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Auch interessant ... Erst eine bestehende NU zurücknehmen und dann MPU fordern ...
Klar, das bringt 2-3 Monate Zeit, in denen der FEB vielleicht zur NU noch was Besseres, etwas Gerichtsbeständiges, einfallen könnte ...

Machst Du die MPU ?


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michaelp100
Beitrag 31.10.2005, 10:00
Beitrag #1273


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Zitat (strichachtdoktor @ 31.10.2005, 10:59)
Machst Du die MPU ?

rofl1.gif
nein, ich fahre mit meiner cz-fe jezt legal durch die gegend, weshalb eine mpu? nene...
eddit: die begründung folgt, dann entweder umzug zu meinem bruder (andere behörde) oder wieder klage vor verwaltungsgericht mit eilentscheidung
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strichachtdoktor
Beitrag 31.10.2005, 10:03
Beitrag #1274


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Dann wirst Du bald unfreundliche Post von der FEB bekommen ... Interessant wird sein, wie sie die MPU letztlich begründen und die CZ-FE dabei umschiffen. Denn sie ist ja nun da und auf eine NU wurde trotz erheblicher Zweifel bisher verzichtet ... Welches Bundesland ?


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Andreas
Beitrag 31.10.2005, 10:06
Beitrag #1275


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Die NU von @michaelp100 wurde doch m. W. durch die Behörde nur zurückgenommen, weil die NU ohne vorherige Möglichkeit einer MPU ausgesprochen wurde. Dies holt die FS-Stelle jetzt nach. Ob dann ein Sofortverfahren vor dem VG zum Erfolg führt, wage ich zu bezweifeln.


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michaelp100
Beitrag 31.10.2005, 10:07
Beitrag #1276


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meine geschichte in kurzfassung

cz-fe erworben, feeb erhebt anklage wg. fahren ohne und schickt mir eine nu.
mein anwalt hat dagegen einspruch eingelegt, freispruch wg. fahren ohne.
wg. der nu klage vor verwaltungsgericht (niedersachsen). bevor es zur verhandlung kam, hat die behörde die nu zurückgenommen.
jetzt ist ein zettel in meiner fe eingestanzt, nu. dann kam ein stempel rein "amtlich geändert".
ich darf fahren, mir kann keiner was.

dann antrag auf umschreibung meiner cz-fe,ann antwort von behörde = mpu
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strichachtdoktor
Beitrag 31.10.2005, 10:07
Beitrag #1277


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Zitat
Klar, das bringt 2-3 Monate Zeit, in denen der FEB vielleicht zur NU noch was Besseres, etwas Gerichtsbeständiges, einfallen könnte ...

Ich sag´ja: Die schinden Zeit ...

OK, aber wenn sie jetzt den ganz normalen Weg der deutschen Anerkennung gehen: Erst ist die CZ-FE legal und das Fahren damit ist legal und weil das auf Dauer langweilig ist, wird mit prähistorischem Froschfäzes solange argumentiert, bis eine MPU fällig ist und dann kommen Fristen und die NU begründet sich wegen "fehlender/verweigerter MPU" - womit ja im Grunde nichts anderes erreicht ist, als daß ehedeme Entzugsgründe aktualisiert werden auf ein Datum nach Erteilung der CZ-FE. So eine Art geistiger Doppelpass ...


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michaelp100
Beitrag 31.10.2005, 10:08
Beitrag #1278


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Zitat (Andreas @ 31.10.2005, 11:06)
Die NU von @michaelp100 wurde doch m. W. durch die Behörde nur zurückgenommen, weil die NU ohne vorherige Möglichkeit einer MPU ausgesprochen wurde. Dies holt die FS-Stelle jetzt nach. Ob dann ein Sofortverfahren vor dem VG zum Erfolg führt, wage ich zu bezweifeln.

die nu wurde total blöd begründet UND die behörde war überzeugt, sie verliert, deshalb die rücknahme.
aber nicht, weil sie keine mpu zu anfang gefordert hätte.
auch aufgrund dessen, dass ich eine art ÄG beigebracht habe, kein konsum von btm, kein alkohol, leberwerte i.o. und positzve prognose.
nach erwerb ist nichts mehr vorgefallen, was mit der fe zu tun gehabt hätte.
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RA XDiver
Beitrag 31.10.2005, 10:11
Beitrag #1279


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Zitat
... ist halt die Frage, welches Bundesland .


Niedersachsen. wink.gif


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strichachtdoktor
Beitrag 31.10.2005, 10:18
Beitrag #1280


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Ja, danke, weiß schon ...
... auch nicht optimal.


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strichachtdoktor
Beitrag 31.10.2005, 10:19
Beitrag #1281


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Zitat (strichachtdoktor @ 31.10.2005, 10:07)
Zitat
Klar, das bringt 2-3 Monate Zeit, in denen der FEB vielleicht zur NU noch was Besseres, etwas Gerichtsbeständiges, einfallen könnte ...

Ich sag´ja: Die schinden Zeit ...

OK, aber wenn sie jetzt den ganz normalen Weg der deutschen Anerkennung gehen: Erst ist die CZ-FE legal und das Fahren damit ist legal und weil das auf Dauer langweilig ist, wird mit prähistorischem Froschfäzes solange argumentiert, bis eine MPU fällig ist und dann kommen Fristen und die NU begründet sich wegen "fehlender/verweigerter MPU" - womit ja im Grunde nichts anderes erreicht ist, als daß ehedeme Entzugsgründe aktualisiert werden auf ein Datum nach Erteilung der CZ-FE. So eine Art geistiger Doppelpass ...

Sorry, aber irgendwie gehörte das da oben nicht hin ... Da liest es ja keiner mehr ...


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Medusa
Beitrag 31.10.2005, 10:46
Beitrag #1282


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@michaelp100

Hoffe für Dich, daß Du auch diesmal mit einem Eilantrag erfolg hast. Was hier in D. stattfindet ist unglaublich. Eine Hexenjagdt ohne gleichen. Höchste Zeit, daß wir etwas vom EuGH hören.
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Ranger666
Beitrag 31.10.2005, 11:44
Beitrag #1283


Neuling


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Kann denn irgendjemand vielleicht schon sagen, wann man ungefähr mit einem neuen Urteil des EuGH rechnen kann?? Also in Wochen, Monaten oder erst in ein paar Jahren???
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RA XDiver
Beitrag 31.10.2005, 12:15
Beitrag #1284


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Ich schätze Mitte 2006. Eher auf keinem Fall, eher noch später.


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RA XDiver
Beitrag 31.10.2005, 12:52
Beitrag #1285


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Neuigkeit aus München.

Am 08.10.2005 hat der VGH folgendes beschlossen:
Zitat
1. Aberkennt eine deutsche Behörde dem Inhaber einer Fahrerlaubnis, die durch einen anderen EU-Mitgliedsstaat ausgestellt wurde, das Recht, von dieser Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen, so kann der Betroffene nicht verpflichtet werden, den ausländischen Führerschein ersatzlos abzuliefern.

2. Zu den in Betracht kommenden Möglichkeiten, um die Ungültigkeit einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis in Deutschland zu dokumentieren.

VGH München, Az.: 11 CS 05.1505


Ich habe Lexus den Volltext mit der Bitte um Einstellung auf seiner HP geschickt. 22 Seiten sind für die FAQ ein wenig viel. shutup.gif


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Medusa
Beitrag 31.10.2005, 13:18
Beitrag #1286


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Wenigstens mal eine kleine positive Nachricht. Fragt sich dann ggbfls. nur noch, wie wir unsere Autos von und zur Grenze bekommen wink.gif
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Lexus
Beitrag 31.10.2005, 13:26
Beitrag #1287


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Bevor ich mich mit München beschäftige, mal eine Nachricht vom Versuchskaninchen Kapper *g*

Offensichtlich ist dem guten Mann seine niederländische FE auf irgendeine Weise "abhanden" gekommen oder sie hat ihm nicht mehr gefallen, denn im November 2004 fühlte er sich bemüßigt, es mal mit einer tschechischen FE zu probieren.

Sein Versuch, vorläufig der NU zu entgehen und die Sache erst mal wieder zum EuGH zu bringen, ist grandios gescheitert:

VGH Mannheim (Beschl. v. 19.09.2005 - 10 S 1194/05)


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RA XDiver
Beitrag 31.10.2005, 13:36
Beitrag #1288


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Lese ich da eine gewisse Hähme? cool.gif

Nun gut, zumindest ist damit die Frage beantwortet, ob K. noch fährt....


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Lexus
Beitrag 31.10.2005, 14:02
Beitrag #1289


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Hier ist der Link zum

Beschluss des VGH München v. 06.10.2005 (11 CS 05.1505)

zur Nichtablieferungspflicht des Führerscheins.


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RA XDiver
Beitrag 31.10.2005, 14:03
Beitrag #1290


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Danke Lexus!!!


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Kermit007
Beitrag 31.10.2005, 14:28
Beitrag #1291


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@all
Hallo Leute,

hatte heute meine 4. Mpu wg. meiner 4. Trunkenheitsfahrt (1,74 o/oo)

Ergebnis: positiv

Mit einiges an Arbeit ist so etwas in gut 10 Monaten zu schaffen. Finanzieller Aufwand ohne MPU: knapp 1000,- €

Kann jetzt also meine CZ-FE getrost verbrennen :-) und wünsche euch alles Gute.

Euer Kermit007
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Medusa
Beitrag 31.10.2005, 14:29
Beitrag #1292


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@Kermit007

Herzlichen Glückwunsch zur bestandenen MPU!

CZ EU-FE verbrennen? Warum denn? Versuch sie doch in eine D EU-FE umzutauschen.

Wurde in der MPU die CZ EU-FE angesprochen? Details? cool.gif
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Kermit007
Beitrag 31.10.2005, 14:34
Beitrag #1293


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Danke!

Ich bekomme eh meine D-FE wieder, weil der Vorfall erst 21 Monate zurück liegt. Die CZ-FE ist hier nicht bekannt und wurde deshalb bei der MPU nicht angesprochen.
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Medusa
Beitrag 31.10.2005, 14:40
Beitrag #1294


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4. MPU? Duzt Du Dich schon mit dem Psycho? rofl1.gif Wünsch Dir auf jeden Fall viel Glück mit Deiner neuen FE wavey.gif
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pappe1234
Beitrag 31.10.2005, 16:22
Beitrag #1295


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Zitat (michaelp100 @ 31.10.2005, 09:46)
huhu,

habe gerade bei meiner feb angerufen, uwg. mschreibung cz-fe in d-fe, leider kommt in den nächsten tagen ein brief, begründung wird noch ausformuliert, sachbearbeiter hält mich für ungeeignet, ich muss zur mpu  ranting.gif

Wie lange hast du denn den D-FS schon nicht mehr?

Warum hast du nach der Umschreibung in D-FS gefragt?
Hast du damit nicht den Vorgang forciert, oder wäre die MPU Aufforderung von seitens FEB sowieso gekommen?

Andreas
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MaximilianNRW
Beitrag 31.10.2005, 16:46
Beitrag #1296


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Man soll ja positiv denken.
Entschuldigung, wenn ich mal wieder mit meiner komischen öffentlichen Zustellung anfange.
Betracht ichs mal anders: Ich bin ja gar nicht abgeneigt eine MPU zu machen, nur möchte ich das gerne dann, wann ich will.
Da hat mir die Behörde doch netterweise eine Steilvorlage geliefert. Durch diese unsägliche Art der Zustellung bleibt es doch letztendlich mir überlassen, wann ich geruhe den Brief offiziell zur Kenntnis zu nehmen. Und dann kann eine FS-Stelle mir als Auslandsdeutschen ja schlecht untersagen, eine MPU zu machen, wenn sie vorher eine gefordert hat.
Übrigens: Im für mich ehemal zuständigen Amtsgericht war kein Aushang, mich betreffend. Hab ich heute definitiv erfahren.
Nächste Woche hab ich eh einen Anwaltstermin in einer Geschäftssache, da werde ich mich mal erkundigen.
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murksel
Beitrag 31.10.2005, 16:49
Beitrag #1297


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Zitat (Lexus @ 31.10.2005, 13:26)
Bevor ich mich mit München beschäftige, mal eine Nachricht vom Versuchskaninchen Kapper *g*

Offensichtlich ist dem guten Mann seine niederländische FE auf irgendeine Weise "abhanden" gekommen oder sie hat ihm nicht mehr gefallen, denn im November 2004 fühlte er sich bemüßigt, es mal mit einer tschechischen FE zu probieren.

Sein Versuch, vorläufig der NU zu entgehen und die Sache erst mal wieder zum EuGH zu bringen, ist grandios gescheitert:

VGH Mannheim (Beschl. v. 19.09.2005 - 10 S 1194/05)

Also wirklich, der ist ja ja echt lernresistent. Wie kann man denn sooft besoffen Auto fahren und wirklich gar nichts lernen mad.gif shutup.gif police.gif
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MaximilianNRW
Beitrag 31.10.2005, 16:55
Beitrag #1298


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Zitat (murksel @ 31.10.2005, 16:49)
Also wirklich, der ist ja ja echt lernresistent. Wie kann man denn sooft besoffen Auto fahren und wirklich gar nichts lernen

Wenn Du so magst, guck Kermit007 an, der hat auch 4 Trunkenheitsfahrten hinter sich. Lernresistente gibts immer und überall. Mit und ohne MPU. (Ich will Kermit nichts unterstellen)
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MaximilianNRW
Beitrag 31.10.2005, 17:39
Beitrag #1299


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Ich sehs mal so: besoffen Auto fahren hat etwas mit Kontrollverlust zu tun. Ob Du dem, der die Kontrolle verloren hat, jetzt einen Lappen zugestehst oder nicht, ist ja eigentlich egal. Der fährt, wenn er Zugriff zu einem Auto hat.
Also musst Du entweder Alkohol und Drogen ganz verbieten oder jeden wegsperren, der mal mit Alk aufgefallen ist oder mit dem Risiko im Zuge der Güterabwägung leben. Leben ist lebensgefährlich. Und wenn Du eine freiheitliche Gesellschaft willst, musst Du eben auch mit Risiken leben. Denk an Rauchen, Terrorismus u.s.w. Das ist einfach so.
Natürlich wird das denjenigen, der sein Kind durch einen besoffenen Fahrer verloren hat, nicht trösten.
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strichachtdoktor
Beitrag 31.10.2005, 17:43
Beitrag #1300


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Vielen Dank an die Anwälte hier im Forum für die schnelle Einstellung der o.g. Beschlüsse.

Ja, der Kapper ... Mit dem hat alles angefangen und ich bin wirklich schwer enttäuscht und auch auch sehr traurig, daß nach so einem harten Kampf, der letztendlich auch ein gutes Stück gewonnen war, jetzt ausgerechnet derjenige, der doch am meisten von dem EuGH-Urteil hätte profitieren können, wieder besoffen erwischt wurde, wieder seine Karte abgegeben hat, wieder Ärger hat und nun - entschuldigt bitte die rauhe Ausdrucksweise - mit dem Arsch einreißt, was er mit den Händen und mit kompetenter Hilfe von RA S. aus F. aufgebaut hat ...

... eine Steilvorlage für jeden Zweifler und MPU-Hardliner. Schade, schade, schade ...

Das Schlimmste aber ist, daß - Juristen sind nur halb so lernresistent wie "Spritties" - so ein prominenter Versager wie Kapper natürlich auch in den Köpfen der EuGH-Richter und der Koblenzer Kollegen einiges bewirken kann. Und das bedeutet für "unsere Sache" nichts, aber auch absolut gar nichts Gutes.

Von den Fehlern solcher therapieresistenter Idioten werden dann wieder viele, die den EU-FS als eine echte Chance begreifen, in den Dreck gezogen ...

ranting.gif crybaby.gif Echt ätzend. crybaby.gif ranting.gif


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