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> EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis (Teil11), Nachtr. MPU-Anordnung in D. zulässig?
Medusa
Beitrag 31.10.2005, 17:55
Beitrag #1301


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Der erste vorm EuGH verhandelte MPU Fall wird aber wohl der mit der erfolgten österreichischen Eignungsüberprüfung sein. Insofern sehe ich da eine gute Chance für uns.

Zitat
Vielen Dank an die Anwälte hier im Forum für die schnelle Einstellung der o.g. Beschlüsse.


Dem kann ich nur zustimmen! Danke @RA XDiver & @Lexus
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strichachtdoktor
Beitrag 31.10.2005, 18:04
Beitrag #1302


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Zitat (Medusa @ 31.10.2005, 17:55)
Insofern sehe ich da eine gute Chance für uns.

... für uns ? Ich denke nicht, daß da viel für uns bei rausspringt.

Denn der Typ hat eine MPU in Austria gemacht, die bei uns nicht anerkannt wird. DAS ist sicher ein Fehler, denn eine umfassende Eignungsüberprüfung hat ja stattgefunden - wenn auch nicht nach deutschem Standard - aber das werden die Deutschen nicht verlangen können ...

WIR aber haben erst gar keine MPU gemacht - die alten Mängel sind nichtmal auf den Tisch gekommen, geschweige denn diskutiert worden ...

Ich glaube, daß die da einen Unterschied machen werden.


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Medusa
Beitrag 31.10.2005, 18:16
Beitrag #1303


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Die Eignung wurde gemäß EU FE Rili im ausstellenden EU Staat überprüft. Das ist m. E. der entscheidende Punkt. Es steht nirgendwo, wie die Eignungsüberprüfung auszusehen hat.

Edit:

Selbst wenn keine Eignungsüberprüfung stattfand .., den Rest kennst Du: Hoheitsakt, analog zum Wohnsitz ..
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michaelp100
Beitrag 31.10.2005, 18:38
Beitrag #1304


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...trotz allem... DANK AN KAPPER !!! rolleyes.gif
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michaelp100
Beitrag 31.10.2005, 18:40
Beitrag #1305


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schaut doch mal rein thread probleme dändmark deutschland, da hat einee aangeblich eine deutsche fe beantragt und ein sogenanntes ersatzdokument bekommen tongue.gif
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michaelp100
Beitrag 31.10.2005, 18:45
Beitrag #1306


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Zitat (pappe1234 @ 31.10.2005, 17:22)
Zitat (michaelp100 @ 31.10.2005, 09:46)
huhu,

habe gerade bei meiner feb angerufen, uwg. mschreibung cz-fe in d-fe, leider kommt in den nächsten tagen ein brief, begründung wird noch ausformuliert, sachbearbeiter hält mich für ungeeignet, ich muss zur mpu  ranting.gif

Wie lange hast du denn den D-FS schon nicht mehr?

Warum hast du nach der Umschreibung in D-FS gefragt?
Hast du damit nicht den Vorgang forciert, oder wäre die MPU Aufforderung von seitens FEB sowieso gekommen?

Andreas

hallo führerscheinsachbearbeiter rofl1.gif
(glaub ich zumindestens, da registrierung und beitrag schreiben unmittelbar nach telefonat mit feb und einstellung ins vp erfolgte)
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Medusa
Beitrag 31.10.2005, 18:45
Beitrag #1307


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Zitat (michaelp100 @ 31.10.2005, 18:38)
...trotz allem... DANK AN KAPPER !!!  rolleyes.gif

Wir alle verdanken ihm unsere EU-FE. Warum auch immer er jetzt eine CZ EU-FE besitzt, der Stein, den er ins rollen brachte, rollt weiter.
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Medusa
Beitrag 31.10.2005, 18:49
Beitrag #1308


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Zitat (michaelp100 @ 31.10.2005, 18:45)
hallo führerscheinsachbearbeiter rofl1.gif
(glaub ich zumindestens, da registrierung und beitrag schreiben unmittelbar nach telefonat mit feb und einstellung ins vp erfolgte)

Da liegst Du falsch. pappe1234 ist bestimmt kein Führerscheinsachbearbeiter shutup.gif wavey.gif
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pappe1234
Beitrag 31.10.2005, 19:02
Beitrag #1309


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Zitat (michaelp100 @ 31.10.2005, 18:45)
Zitat (pappe1234 @ 31.10.2005, 17:22)
Zitat (michaelp100 @ 31.10.2005, 09:46)
huhu,

habe gerade bei meiner feb angerufen, uwg. mschreibung cz-fe in d-fe, leider kommt in den nächsten tagen ein brief, begründung wird noch ausformuliert, sachbearbeiter hält mich für ungeeignet, ich muss zur mpu  ranting.gif

Wie lange hast du denn den D-FS schon nicht mehr?

Warum hast du nach der Umschreibung in D-FS gefragt?
Hast du damit nicht den Vorgang forciert, oder wäre die MPU Aufforderung von seitens FEB sowieso gekommen?

Andreas

hallo führerscheinsachbearbeiter rofl1.gif
(glaub ich zumindestens, da registrierung und beitrag schreiben unmittelbar nach telefonat mit feb und einstellung ins vp erfolgte)

@michaelp100
Wow, ich wünschte das wäre so...Meinst du mich? blink.gif

Nein, ich habe seit 10 Jahren keinen FS mehr.
Bin einmal (erstes und letztes) mal im Strassenverkehr aufgefallen mit 1,6 Promille. Habe dann nach 5 Jahren eine MPU gemacht. Neg., da zu wenig Auseinandersetzen mit der Tat.
Habe ich mir gedacht, OK, sitze ich aus. Nach 10 Jahren bei der FEB angefragt wegen Neuerteilung. Bekam dann schriftlich, dass aufgrund der Anlaufzeit 10 + 5 Jahre fällig seien. Außerdem hatte ich (dummerweise) meine neg. MPU an die FSST gegeben.
Dann habe ich ein Vorgespräch bei der PIMA gehabt, aufgrund der Empfehlung des netten Pima Mitarbeiters, der sagte, ich solle so 3 Stunden bei einem ihm bekannten Verkehrspsychologen nehmen, um das mit dem aufzuarbeiten, bin ich dann bei einem Psychologen aufgeschlagen.
Gesagt, getan, Termin gemacht.
Nach 50 Minuten für €70,- wusste ich: Das ist nicht mein Weg! ranting.gif
So einen Quatsch habe ich im Leben noch nicht gehört...

Lange Rede kurzer Sinn. Ich mache jetzt meinen CZ-FS und stehe dann vor der Überlegung irgendwie an einen legalen D-FS zu kommen.
Deshalb habe ich nachgefragt.
5 Jahre warten bis meine MPU Auflage abläuft erscheint mir sehr lange.

Ach ja, habe mich auch bei RAxDiver beraten lassen, ich bin kein FÜHRERCHEINSACHBEARBEITER rofl1.gif

Gruß

Andreas
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michaelp100
Beitrag 31.10.2005, 19:05
Beitrag #1310


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ok dann sorry smile.gif
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pappe1234
Beitrag 31.10.2005, 19:07
Beitrag #1311


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Zitat (michaelp100 @ 31.10.2005, 19:05)
ok dann sorry smile.gif

Kein Prob, aber gehe doch bitte noch auf meine Fragen ein.

cheers.gif

Andreas
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michaelp100
Beitrag 31.10.2005, 19:09
Beitrag #1312


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Zitat (michaelp100 @ 31.10.2005, 11:07)
meine geschichte in kurzfassung

cz-fe erworben, feeb erhebt anklage wg. fahren ohne und schickt mir eine nu.
mein anwalt hat dagegen einspruch eingelegt, freispruch wg. fahren ohne.
wg. der nu klage vor verwaltungsgericht (niedersachsen). bevor es zur verhandlung kam, hat die behörde die nu zurückgenommen.
jetzt ist ein zettel in meiner fe eingestanzt, nu. dann kam ein stempel rein "amtlich geändert".
ich darf fahren, mir kann keiner was.

dann antrag auf umschreibung meiner cz-fe,ann antwort von behörde  = mpu

bitte sehr rolleyes.gif

frage ist natürlich, dürfen die mir eine mpu auferlegen ? muss das gericht klären-aber dann muss es natürlich zu strafanzeigen oder dienstaufsichtsbeschwerden kommen, die ich schon einmal dem frieden zuliebe zurückgenommen habe. (die staatsanwaltschaft hat die akte schon gehabt)
das muss ich noch mal prüfen.
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Medusa
Beitrag 31.10.2005, 19:11
Beitrag #1313


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Zitat (pappe1234 @ 31.10.2005, 19:02)
bin ich dann bei einem Psychologen aufgeschlagen.
Gesagt, getan, Termin gemacht.
Nach 50 Minuten für €70,- wusste ich: Das ist nicht mein Weg! ranting.gif
So einen Quatsch habe ich im Leben noch nicht gehört...

rofl1.gif thumbup.gif clapping.gif

Das hättest Du übrigens auf der Kirmis billiger bekommen - da gibt es auch Leute, die aus der Kristallkugel lesen. Haben zwar keinen Titel, aber sicher eine ähnliche Trefferquote.

(Sorry für OT, gelobe Besserung)
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pappe1234
Beitrag 31.10.2005, 19:14
Beitrag #1314


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Zitat (michaelp100 @ 31.10.2005, 19:09)
Zitat (michaelp100 @ 31.10.2005, 11:07)
meine geschichte in kurzfassung

cz-fe erworben, feeb erhebt anklage wg. fahren ohne und schickt mir eine nu.
mein anwalt hat dagegen einspruch eingelegt, freispruch wg. fahren ohne.
wg. der nu klage vor verwaltungsgericht (niedersachsen). bevor es zur verhandlung kam, hat die behörde die nu zurückgenommen.
jetzt ist ein zettel in meiner fe eingestanzt, nu. dann kam ein stempel rein "amtlich geändert".
ich darf fahren, mir kann keiner was.

dann antrag auf umschreibung meiner cz-fe,ann antwort von behörde  = mpu

bitte sehr rolleyes.gif

frage ist natürlich, dürfen die mir eine mpu auferlegen ? muss das gericht klären-aber dann muss es natürlich zu strafanzeigen oder dienstaufsichtsbeschwerden kommen, die ich schon einmal dem frieden zuliebe zurückgenommen habe.
das muss ich noch mal prüfen.

Ja, das weiß ich ja.

Man weiß aber doch, falls ich hier richtig liege, noch nicht, warum manchaml nach einer FS Kontrolle bei dem einen eine MPU Auflage erfolgt, bei anderen aber nicht.
Deshalb interessierte mich, wie lange du schon kein D-FS mehr hattest.

Andreas
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Medusa
Beitrag 31.10.2005, 19:20
Beitrag #1315


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Zitat (pappe1234 @ 31.10.2005, 19:14)
[Man weiß aber doch, falls ich hier richtig liege, noch nicht, warum manchaml nach einer FS Kontrolle bei dem einen eine MPU Auflage erfolgt, bei anderen aber nicht.

Vielleicht ist das: Bundesverwaltungsgericht zum § 46 FeV, der Grund?
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pappe1234
Beitrag 31.10.2005, 19:32
Beitrag #1316


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Zitat (Medusa @ 31.10.2005, 19:11)
Zitat (pappe1234 @ 31.10.2005, 19:02)
bin ich dann bei einem Psychologen aufgeschlagen.
Gesagt, getan, Termin gemacht.
Nach 50 Minuten für €70,- wusste ich: Das ist nicht mein Weg! ranting.gif
So einen Quatsch habe ich im Leben noch nicht gehört...

rofl1.gif thumbup.gif clapping.gif

Das hättest Du übrigens auf der Kirmis billiger bekommen - da gibt es auch Leute, die aus der Kristallkugel lesen. Haben zwar keinen Titel, aber sicher eine ähnliche Trefferquote.

(Sorry für OT, gelobe Besserung)




Das hättest Du übrigens auf der Kirmis billiger bekommen - da gibt es auch Leute, die aus der Kristallkugel lesen. Haben zwar keinen Titel, aber sicher eine ähnliche Trefferquote.

Hmmmm, ich weiß ja nicht ob das mit dem psychologischen Aufarbeiten nicht bei einigen Leuten Sinn macht, die ohne nicht mehr aus ihrer Lage herauskommen.

Aber: Jesus, wie der Psychologe abging. Aus meinen Problemen mit Mathe wärend meines Studiums machte er Probleme die ich nicht etwa hatte, weil ich diesen Teil von Mathe nicht gut verstand, sondern weil ich getrunken habe und deshalb Mathe nicht verstand crybaby.gif Mann, mann...
Das hat er noch bei einer anderen Sache so gedreht und damit war ich durch mit ihm.
Außerdem wollte er anstatt 3 Stunden wie er sagte "standardmäßig" mindestens 8 Stunden, setzte insgesamt einen Zeitraum von 6-12 Monaten an.

Ähmmm, ich habe ihm z.B. auch gesagt, dass ich die letzten Jahre 1-2 Glass Wein die Woche trinke und es nicht mehr ist, da ich viel Sport treibe etc. Dauerd stellte er alles in Frage.
Wichtig ist doch: Ich gehe zu einem Psychologen, ich bezahle ihn, ich nehme also seine Dienste in Anspruch, damit er mir helfen kann. Warum sollte ich ihm dann die Unwahrheit sagen? Was hätte ich davon?

Naja, das mal als kleinen Exkurs, warum ich mich gegen so eine "Kur" sträube.

Dennoch würde ich auch gerne mit CZ-FS hier mit der FSST(und damit auch mit dem Gesetz) ins reine kommen.
Dazu müsste ich eine MPU ablegen. Soweit ich weiß kann ich das aber ohne Beantragung eines D-FS nicht, oder ????? Wie komme ich denn dann zu einer MPU Prüfung?

Einer, der kein Outlaw mehr sein möchte...

Andreas

Der Beitrag wurde von Uwe bearbeitet: 31.10.2005, 19:47
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michaelp100
Beitrag 31.10.2005, 19:48
Beitrag #1317


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naja, führerschein beantragen, mpu absolvieren, ergebniss zu dir schicken lassen, falls es negativ ist, antrag zurücknehmen.
damit wird, soweit ich weiss, keine neuen tilgungsfristen begangen ?
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Medusa
Beitrag 31.10.2005, 19:53
Beitrag #1318


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Zitat (michaelp100 @ 31.10.2005, 19:48)
naja, führerschein beantragen, mpu absolvieren, ergebniss zu dir schicken lassen, falls es negativ ist, antrag zurücknehmen.

Meines Wissens mußt Du auf dem FE Antrag angeben, ob Du schon eine FE besitzt. Welche Folgen eine falsche Angabe haben könnte weiß ich nicht.
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corneliusrufus
Beitrag 31.10.2005, 21:28
Beitrag #1319


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Zitat (murksel @ 31.10.2005, 16:49)
Also wirklich, der ist ja ja echt lernresistent. Wie kann man denn sooft besoffen Auto fahren und wirklich gar nichts lernen


Mag ja sein, dass er (Herr Kapper) ein Alkoholiker sein könnte ohne Krankheitseinsicht?

Gerade wegen solcher Typen (im Krankheitssinne) werfen die FEB die Knüppel und Schlingen aus. Das ist eben genau die andere Sicht der FS-Touristen, die nicht wie einige hier den Warnschuss verstanden haben und ihr Leben änderten. Sondern wohl die Masse derer, die nur nach Ausweg und Ausflucht schielen.

Liebe Greet-Ings, Cornelius


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Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet.
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RA XDiver
Beitrag 31.10.2005, 22:30
Beitrag #1320


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Zitat
Wir alle verdanken ihm unsere EU-FE.


Nur um mal diese Glorifizierung abzustellen: Herr K. konnte gar nichts dafür, dass sein Fall vor den EuGH gebracht worden ist.

Wenn, dann müsste der Dank dem AG Frankenthal gelten. Das hat die Vorlagefrage veranlasst. wink.gif


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Medusa
Beitrag 31.10.2005, 22:33
Beitrag #1321


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OK wink.gif

Er war halt zur rechten Zeit am richtigen Ort. Später mit seiner CZ EU-FE dann aber scheinbar zur falschen Zeit am falschen Ort rofl1.gif
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strichachtdoktor
Beitrag 31.10.2005, 23:54
Beitrag #1322


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Zitat (RA XDiver @ 31.10.2005, 22:30)
Zitat
Wir alle verdanken ihm unsere EU-FE.


Nur um mal diese Glorifizierung abzustellen: Herr K. konnte gar nichts dafür, dass sein Fall vor den EuGH gebracht worden ist.

Wenn, dann müsste der Dank dem AG Frankenthal gelten. Das hat die Vorlagefrage veranlasst.


Irgendwas hatte mich an dem Heiligenschein gestört - OK, XDiver, Du hast es geklärt ... smile.gif
Vermutlich ist Kapper so ein Alkoholiker ohne Krankheitseinsicht - und wenn man es genau betrachtet, muss er sich auch schon ein paar Kubikzentimeter seiner grauen Zellen weggesoffen haben, denn wer macht schon so eine Welle (bzw. ruft sie hervor wink.gif ) und fährt danach munter blau weiter ...
Ist mir, ehrlich gesagt, völlig unverständlich - kann ich auch nicht nachvollziehen, das Ganze. Muss ihn doch bisher zigtausende Euretten gekostet haben, die Prozessierereien, Anwälte, neue Scheine etc. ...
... und das alles für NICHTS ???
Ne,ne,ne ...

Übrigens @pappe1234:
Ist ein bißchen offtopic.gif , aber auch nur ganz kurz: Habe mit der Pima exakt die gleichen Erfahrungen wie Du gemacht - weshalb sie mich auch können ... Und dann ging es zur hochgelobten MPU GmbH. Wirklich gut - die reden Dich irgendwie so ein bißchen wuschig und wollen Dir dann den Kurs der anderen Firma verkaufen, bei mir war es die ÖVT-Hö oder so, die mich zur Pima geschickt hatte ... wallbash.gif Ein dummes Spiel ... Kam mir vor wie bei "Täglich grüsst das Murmeltier", nur, daß ich den FS nicht gekriegt hab´...

@ Medusa
Das ist ein wirklich interessanter Text, den das BVG da beschlossen hat. Könnte vielleicht helfen, um eine MPU in meinem Fall zu torpedieren - falls es mal dazu kommt. Je öfter ich den lese, umso besser gefällt er mir. Denn ganz so einfach wird es nicht sein, 1 oder 2 Jahre ohne Auffälligkeiten im Strassenverkehr zu übergehen oder mehrere Jahre Strafabstinenz etc.pp. Mir, mit meiner laienhaften Vorstellung von Recht und Rechtmässigkeit, fehlt da dann nämlich der besagte Anlass ...
Zitat
Erforderlich ist vielmehr eine Einzelfallbetrachtung unter Einbeziehung aller relevanten Umstände. Entscheidend ist, ob die gegebenen Verdachtsmomente noch einen Gefahrenverdacht begründen.
... ganz besonders schön. wink.gif


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Rolrick
Beitrag 01.11.2005, 00:29
Beitrag #1323


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Ich bin ja mal gespannt ob mir die für den 18.11.05 "versprochene" NU ausgesprochen wird.

Jedenfalls habe ich bis dahin Zeit ein pos. MPU abzuliefern. "Den Teufel werde ich tun".

Alles was ich von meiner Seite aus tun konnte habe ich getan, mein Anwalt macht dann den Rest.
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Medusa
Beitrag 01.11.2005, 00:49
Beitrag #1324


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Zitat (Rolrick @ 01.11.2005, 00:29)
Ich bin ja mal gespannt ob mir die für den 18.11.05 "versprochene" NU ausgesprochen wird.

Vielleicht warten sie ja die zeitnahe Entscheidung des BverwG ab.
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BeK
Beitrag 01.11.2005, 19:14
Beitrag #1325


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Apropos Kapper, ich weiß aus ziemlich zuverlässiger Quelle, dass der Gute zwischenzeitlich verstorben ist.
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murksel
Beitrag 01.11.2005, 19:41
Beitrag #1326


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Wie alt war der denn? Und was soll die Totesursache sein? Würde vermutlich ja nicht nur mich interessieren gelle...
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Gallier
Beitrag 01.11.2005, 19:57
Beitrag #1327


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Zitat (BeK @ 01.11.2005, 19:14)
Apropos Kapper, ich weiß aus ziemlich zuverlässiger Quelle, dass der Gute zwischenzeitlich verstorben ist.

Haben wir schon wieder den 1. April oder was?


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Es existiert ein Interesse an der generellen Rezension der Applikation relativ primitiver Methoden komplementaer zur Favorisierung adaequater komplexer Algorithmen.

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strichachtdoktor
Beitrag 02.11.2005, 00:54
Beitrag #1328


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Nur der Vollständigkeit halber ... falls jemand Polnisch kann. Wer´s nicht kann, kann sich ja mal einlesen und wird dann vielleicht verstehen, warum man besser einen Dolmetscher in der Führerscheinprüfung dabei hatte ... rofl1.gif
Inhalt ist sicher wenig spektakulär, aber der Beitrag zeigt, daß auch die Polen informiert sind. Und ich bin überzeugt: Sie waren es immer!
Die Einzigen, die in Europa stets ein bißchen auf der Leitung sitzen, sind schliesslich die Deutschen ... wink.gif

Quelle
Zitat
a) Criminal proceedings przeciwko Kapper (C-476/01), wyrok ETS z 29.4.2004 r.
Felix Kapper jest obywatelem niemieckim. Dnia 26.2.1998 r. sąd niemiecki orzekł wobec niego utratę prawa jazdy połączoną z zakazem uzyskania nowych uprawnień przez okres 9 miesięcy, tj. do 25.11.1998 r. Po upływie tego okresu Kapper nie poczynił żadnych kroków do uzyskania prawa jazdy w Niemczech. Dnia 11.8.1999 r. uzyskał on natomiast prawo jazdy w Holandii, którym posługiwał się po powrocie do Niemiec. W dniu 17.3.2000 r. sąd niemiecki skazał go na grzywnę za jazdę pojazdem mechanicznym bez uprawnień w dniach 20.11. i 11.12.1999 r. Zdaniem sądu, holenderskie prawo jazdy nie dawało mu takich uprawnień, gdyż zgodnie z przepisami krajowymi nie mogło być uznane na terytorium Niemiec. Sąd odwoławczy nabrał jednak wątpliwości co do interpretacji dyrektywy w sprawie praw jazdy z 1991 r.

Tezy wyroku ETS są następujące:

1. Przepisy art. 1 ust. 2, art. 7 ust. 1b oraz art. 9 dyrektywy Rady z 91/439/EEC z 29.7.1991 r. w sprawie praw jazdy zmienione dyrektywą Rady 97/26/EC z 2.6.1997 r. czytane łącznie muszą być interpretowane w ten sposób, że zabraniają Państwom Członkowskim odmowy uznania prawa jazdy wydanego przez inne państwo na tej podstawie, że zgodnie z informacjami dostępnymi pierwszemu państwu, posiadacz prawa jazdy miał w dacie uzyskania uprawnień miejsce pobytu w tym państwie, a nie w państwie wydania.

2. Przepisy art. 1 ust. 2 i art. 8 ust. 4 dyrektywy 91/439 czytane łącznie muszą być interpretowane w ten sposób, że zakazują Państwu Członkowskiemu odmowy uznania prawa jazdy wydanego przez inne Państwo Członkowskie na tej podstawie, że jego posiadaczowi wcześniej odebrano lub unieważniono prawo jazdy wydane w tym państwie, kiedy czasowy zakaz uzyskania prawa jazdy połączony z tym środkiem upłynął przed datą wydania prawa jazdy przez inne Państwo Członkowskie.


@Bek: Ich halte die Nachricht vom "Todesfall (Felix!!!) Kapper" für ein übles Gerücht - und habe im Internet bisher nichts gefunden ... Zumindest in Frankenthal müsste es jedoch irgendwannl eine wichtige Nachricht gewesen sein, der Mann hat dort schliesslich eine Firma und ist keineswegs unbekannt.


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WennschonDennschon
Beitrag 02.11.2005, 02:29
Beitrag #1329


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Hab das gerad von BeK gelesen. Vielleicht übertreibt Felix ja jetzt und macht auf Identitätswechsel. rofl1.gif Naja, wenn die Nachricht von BeK stimmt, war das jetzt ein schlechter Scherz. crybaby.gif
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Kermit007
Beitrag 02.11.2005, 10:03
Beitrag #1330


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hatte das gerade in meinem ADAC-Newsletter...
_______________________________________
VGH MÜNCHEN vom 9.06.2005, 11 CS 05/478

Beschwerdeverfahren
1.Das Verbot, von einer ausländischen Fahrerlaubnis in Deutschland
Gebrauch zu machen, darf nicht ergehen, wenn der Betroffene weder
eine ausländische Fahrerlaubnis besitzt noch Anhaltspunkte dafür
vorliegen, dass mit dem Erwerb einer solchen Berechtigung innerhalb
überschaubarer Zeit konkret zu rechnen ist. 2.Antragsänderungen sind
in Beschwerdeverfahren gegen Entscheidungen nach §§ 80, 80 a VwGO
und § 123 VwGO nicht schlechthin ausgeschlossen. Der durch
§ 146 IV VwGO erstrebte Beschleunigungs- und Vereinfachungseffekt
gebietet es jedoch, auch bei einem Rechtsschutzbegehren nach
§§ 80, 80 a und 123 VwGO, das erstmals im Wege der Antragserweite-
rung im Beschwerdeverfahren anhängig gemacht wird, die Einhaltung
der sich aus § 146 IV VwGO ergebenden Frist- und Begründungserfor-
dernisse zu verlangen.
_______________________________________

d.h. wohl D kann generell eine NU für Nicht-D-FE´s aussprechen und u.U. auch wenn man noch gar keine hat??? Na klasse!
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Roland
Beitrag 02.11.2005, 10:14
Beitrag #1331


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Zitat (Kermit007 @ 02.11.2005, 10:03)
d.h. wohl D kann generell eine NU für Nicht-D-FE´s aussprechen und u.U. auch wenn man noch gar keine hat??? Na klasse!

Ne eben genau andersherum würd ich sagen

Zitat
Das Verbot, von einer ausländischen Fahrerlaubnis in Deutschland
Gebrauch zu machen, darf nicht ergehen, wenn der Betroffene weder
eine ausländische Fahrerlaubnis besitzt noch Anhaltspunkte dafür
vorliegen, dass mit dem Erwerb einer solchen Berechtigung innerhalb
überschaubarer Zeit konkret zu rechnen ist.


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BeK
Beitrag 02.11.2005, 12:42
Beitrag #1332


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@strichachtdoktor

Ich weiß nicht, ob es ein übles Gerücht ist. Hab es halt von meinem Anwalt gehört. Mehr kann ich dazu leider auch nicht sagen. Sorry!
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mirko1
Beitrag 02.11.2005, 16:10
Beitrag #1333


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Wenn ich mal die letzten Beschlüsse auf Deutsch zusamen fasse:

VGH München: ein CZ-PL FS darf von den FEB`S nicht ersatzlos eingezogen werden und sollte müsste in einen Deutschen umgetauscht werden mit dem Vermerk in DE ungültig.

Bundesverwaltungsgericht hat die Nasse voll und will nun Ende November Stellung zu dem Kapper Urteil und deren Umsetzung nehmen.

Eine Entscheidung wäre dann für alle Bundesländer gültig=?
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RA XDiver
Beitrag 02.11.2005, 16:14
Beitrag #1334


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Zitat
VGH München: ein CZ-PL FS darf von den FEB`S nicht ersatzlos eingezogen werden und sollte müsste in einen Deutschen umgetauscht werden mit dem Vermerk in DE ungültig.


Nicht ganz richtig. Umgetauscht werden muss er nicht. Der ausländische FS wird mit einem entsprechenden Vermerk versehen.

Zitat
Eine Entscheidung wäre dann für alle Bundesländer gültig=?


Vom Grundsatz her richtig.


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Ranger666
Beitrag 02.11.2005, 16:52
Beitrag #1335


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Zitat (RA XDiver @ 02.11.2005, 16:14)
Zitat
Der ausländische FS wird mit einem entsprechenden Vermerk versehen.



Da man ja den ausländischen Schein jetzt nicht mehr abgeben muß bzw. er nicht eingezogen werden darf, muß dieser trotzdem dann noch mit diesen Vermerk versehen werden oder kann man dies jetzt auch irgendwie umgehen? Im Falle eines positiven Ausgangs des nächsten EuGH-Urteil könnte man ja dadurch etwas Zeit schinden, indem man, wie Tommy schonmal hier beschrieben hat, es auf ein Fahren ohne anlegt, dann aber den Schein während des Prozesses doch vorlegt und im Widerspruchverfahren nochmal Zeit gut macht?!?! Ich weiß..das ist eine ziemlich riskante Sache, könnte doch aber rein rechtlich gesehn eben nur im Falle eines positiven Urteils auch aufgehn...

Was passiert dann eigentlich mit den Leuten, die während einer bestehenden NU weiter gefahren und erwischt worden sind, sollte es zu so einem positivem Urteil kommen? Gab oder gibt es überhaupt schon solche Fälle?? Wurde da schon einer wegen Fahren´s ohne verurteilt? Und könnte man dann solch eine Entscheidung hinterher wieder rückgängig machen?
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michael_mk
Beitrag 02.11.2005, 16:53
Beitrag #1336


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dann können sie auch gleich auf den EUGH warten,bis mitte 2006 ist es auch nicht mehr lange.oder denkt irgend jemand das dass BVG pro eu-fe urteilt?im leben nicht whistling.gif
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Medusa
Beitrag 02.11.2005, 17:00
Beitrag #1337


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Zitat (Ranger666 @ 02.11.2005, 16:52)
Was passiert dann eigentlich mit den Leuten, die während einer bestehenden NU weiter gefahren und erwischt worden sind, sollte es zu so einem positivem Urteil kommen? Gab oder gibt es überhaupt schon solche Fälle?? Wurde da schon einer wegen Fahren´s ohne verurteilt? Und könnte man dann solch eine Entscheidung hinterher wieder rückgängig machen?

Wenn Du während einer unrechtmäßigen NU fährst ist es FoFE und bleibt es m.E. auch, wenn der EuGH zu unseren Gunsten entscheidet. Sowas nennt sich halt Rechtsstaat ranting.gif

Was ich viel interessanter finde ist, was passiert mit NUs, die hingenommen wurden, und inzwischen rechtskräftig sind, im Falle eines pos. EuGH Urteils?
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corneliusrufus
Beitrag 02.11.2005, 21:01
Beitrag #1338


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Ein Rechtsstaat ist es unter anderem, weil das Recht zur Zeit der Tat gilt und nicht ein (beliebiges) Recht der Vergangenheit oder Zukunft.

Im Einzelfall mag das mal unbefriedigend sein, in den Hauptfällen sit das jedoch egrechtfertigt.

Damit: Es läge im Bsp. FoFE vor. Wenn später der EUGH dass anders sähe, dann kann auf dem Begnadigungsweg die Strafe (wegen FoFE) erlassen werden (und müsste es auch).

Liebe Greet-Ings, Cornelius


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Medusa
Beitrag 02.11.2005, 21:11
Beitrag #1339


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Zitat (corneliusrufus @ 02.11.2005, 21:01)
Ein Rechtsstaat ist es unter anderem, weil das Recht zur Zeit der Tat gilt ..

Im EU-FE Bereich somit also das vermeintliche, ungeklärte, evtl. falsche, Recht ..

Der Staat darf sich ungestraft unrechtmäßig verhalten, der Bürger bekommt, selbst wenn sich im nachhinein herausstellt, daß er "eigentlich" Recht hatte, eins drüber ..

Ich finde das mehr als "etwas" unbefriedigend ..
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corneliusrufus
Beitrag 02.11.2005, 21:32
Beitrag #1340


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Verstehe Medusa. Es obliegt dem Beschuldigten. so lange Rechtsmittel einzulegen, bis sein Fall rechtlich geklärt ist.

Ich sehe dennoch die Möglichkeit, dass es im Einzelfall unbefriedigend ist, bsp. wenn eine Rechtsauffassungswende nach Abschluss aller Rechtsmittel auftritt. Dann hilft jedoch der Gnadenweg, wenigstens die Folgen abzumildern bzw. aufzuheben. Darüber wird man dann der Sache doch (noch) gerecht.

Liebe Greet-Ings, Cornelius


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strichachtdoktor
Beitrag 03.11.2005, 08:01
Beitrag #1341


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Es ist doch positiv, daß die unsinnigsten deutschen Regelungen bezüglich der EU-Scheine vom Tisch zu sein scheinen, als da wären:

- Abgabe des EU-Scheines bei NU an eine deutsche Behörde
Was auch nie einen Sinn gemacht hat, denn der Schein ist ja trotz NU in allen anderen Staaten der EU weiterhin gültig - warum sollten also deutsche Behörden den Schein kassieren ? Zudem gäbe es in diesen Fällen nur zusätzliche Verwicklungen dergestalt, daß in den Erteilerländern (Polen, CZ, NL, B, L, etc.) niemand so recht gewußt haben dürfte, was er dann mit dem Schein tun soll. Einfach zurückgeben ? Einfach einbehalten, obwohl nichts gegen den Betreffenden im eigenen Land vorliegt ? Alles zumindest zweifelhaft, wenn man die Wohnsitzregel berücksichtigt, denn dann wären die Erteilerländer strenggenommen gar nicht mehr für den FS zuständig, sondern das Wohnsitzland. Und twar auch, um die Nutzung des Scheines für alle anderen Länder (ausser Deutschland) ausdrücklich zu erlauben ...
- Nutzungsuntersagung für gar nicht bestehende ausländische Fahrerlaubnisse, denn was es nicht gibt, kann erstens nicht untersagt werden (jedenfalls nicht so), zweitens wäre es ein Eingriff in mehrere grundlegende EU-Maßgaben wie Freizügigkeit und Niederlassungsfreiheit. Schliesslich wäre es nach wie vor den ausländischen Behörden im Falle eines Umzuges zu überlassen, die Erteilungsvoraussetzungen zu prüfen und somit später eine eigene Entscheidung zu treffen, ob erteilt wird oder nicht, somit würde das nur weitere Verwicklungen schaffen dergestalt, daß dann deutsche Behörden ehedem nutzungsuntersagte Scheine nicht anerkennen würden - was ein Verstoß gegen Art.1 der EG-FS-RiLi sein dürfte ...
- Die Nutzung eines, deutschen Behörden noch unbekannten, ausländischen EU-Führerscheines in Deutschland ist nicht mehr strafbar. Wofür man Hrn.Kapper - allen sonstigen Ungereimtheiten zum Trotz - dankbar sein kann.

Wir haben also die Situation, daß "lediglich" vom EuGH entschieden werden muss, ob frühere deutsche Eignungszweifel auch nach der Erteilung durch eine ausländische Behörde noch den Rang haben dürfen, eine generelle deutsche Eignungsüberprüfung mittels MPU zu begründen (und somit die Regeln des Art.8 breit anzuwenden) oder ob zwingend neue Gründe, welche erst nach Erteilung durch ein anderes EU-Land aufgetreten sind, hinzutreten müssen um in D eine neue MPU anordnen zu können.

Das ist doch schonmal was, wie ich meine ...


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mirko1
Beitrag 03.11.2005, 14:58
Beitrag #1342


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Zitat
Wir haben also die Situation, daß "lediglich" vom EuGH entschieden werden muss, ob frühere deutsche Eignungszweifel auch nach der Erteilung durch eine ausländische Behörde noch den Rang haben dürfen, eine generelle deutsche Eignungsüberprüfung mittels MPU zu begründen (und somit die Regeln des Art.8 breit anzuwenden) oder ob zwingend neue Gründe, welche erst nach Erteilung durch ein anderes EU-Land aufgetreten sind, hinzutreten müssen um in D eine neue MPU anordnen zu können.


Genau /8doc und um nichts anderes geht es, ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen das der Eugh zum Schluss kommen wird das "jedes" EU Land wegen alten sachen den "Neuen" FS die Eignung Mittels MPU oder was auch immer Prüfen soll - darf - muss.

@Xdiver
Zitat
Nicht ganz richtig. Umgetauscht werden muss er nicht. Der ausländische FS wird mit einem entsprechenden Vermerk versehen.

So kann man das nicht ganz stehen lassen, wenn kein Platz oder die Möglichkeit für Eintragungen nicht gegeben ist, kann-muss? dieser FS in einen Deutschen Umgetauscht werden der dann den Entsprechenden Vermerk hat "Für DE Ungültig" aber für den Rest der Welt gültig ist*g*.
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mirko1
Beitrag 03.11.2005, 15:04
Beitrag #1343


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Zitat (michael_mk @ 02.11.2005, 16:53)
denkt irgend jemand das dass BVG pro eu-fe urteilt?im leben nicht

Das Befürchte ich Leider auch. Einen Restfunken an Hoffnung habe ich wegen dem OVG RLP-Beschluss noch das das BVG dem OVG-RLP folgt.
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RA XDiver
Beitrag 03.11.2005, 15:05
Beitrag #1344


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So kann es geschehen, wird es aber nicht gehandhabt. wink.gif

IdR wird ein Vermerk angenietet.


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Bayer
Beitrag 03.11.2005, 19:03
Beitrag #1345


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Verwaltungsgericht Frankfurt ? Hat da jemand das AZ bzw. den Text ?Klick
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Roland
Beitrag 03.11.2005, 19:07
Beitrag #1346


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1st Anniversary

Ich bin mir ja nicht sicher wegen offtopic.gif und ob das auch hierhergehört. Wenn nicht kann sich ja ein MOD bequemen den Beitrag in den richtigen Thread zu verschieben aber ich wollt' mein Jubiläum diesem Thread nicht vorenthalten.

Heute isses genau 1 Jahr her, dass ich dank meiner CZ-FE auch wieder auf deutschen Strassen unterwegs sein darf.

/*Quatschmodus an
Ich hab meinen FS gleich aus'm Auto geholt und Ihn neben mir auf'n Schreibtisch gelegt und guck Ihn immer wieder an.
/* Quatschmodus aus

Nee spass beiseite
Ich denke das ganze hat sich gelohnt und ich hoffe, dass ich's noch so lange schaffe unbeschadet und natürlich regelkonform weiterzufahren bis dazu der EU-GH (hoffentlich in unserem Sinne) endlich entscheidet und wünsche allen anderen EU-FS Besitzern allzeit gute Fahrt wavey.gif

Roland


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Medusa
Beitrag 03.11.2005, 19:20
Beitrag #1347


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1 Jahr erfolgreich im Tarnmodus unterwegs - herzlichen Glückwunsch. flowers.gif
Bei mir dauerts noch ein bißchen bis zum 1-jährigen, dafür kann ich 12.000 gefahrene Kilometer anbieten smile.gif
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michael_mk
Beitrag 03.11.2005, 20:22
Beitrag #1348


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Zitat (Bayer @ 03.11.2005, 19:03)
Verwaltungsgericht Frankfurt ? Hat da jemand das AZ bzw. den Text ?Klick

sehr interessanter link,würde mich auch mal interessieren ob jemand das aktenzeichen hat whistling.gif
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mirko1
Beitrag 04.11.2005, 10:31
Beitrag #1349


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Zitat
sehr interessanter link,würde mich auch mal interessieren ob jemand das aktenzeichen hat


Gneau sehr Interessant das wäre das Schwarze Hessen die in unserem Sinne Entschieden haben..... smile.gif
Wenn da was dran ist wäre das Super
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mirko1
Beitrag 04.11.2005, 10:34
Beitrag #1350


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Zitat (Roland @ 03.11.2005, 19:07)
Ich denke das ganze hat sich gelohnt und ich hoffe, dass ich's noch so lange schaffe unbeschadet und natürlich regelkonform weiterzufahren bis dazu der EU-GH (hoffentlich in unserem Sinne) endlich entscheidet und wünsche allen anderen EU-FS Besitzern allzeit gute Fahrt wavey.gif

Roland

OFF Topic >ON
Gratulation Roland und Danke
Bei mir war das 1 Jährige 29.09. und komme nun auf ca.10 000 KM.
OFF Topic <OFF
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