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> EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis (Teil11), Nachtr. MPU-Anordnung in D. zulässig?
corneliusrufus
Beitrag 07.11.2005, 23:19
Beitrag #1401


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Ich frage mich, ob eine Gebühr für einen UNZLÄSSIGEN Widerspruch erhoben werden kann. Denn die Gebühr ist nur für den Widerspruchsbescheid zulässig. Gleichgültig ob dieser zustimmend oder ablehnend ist. Wo jedoch kein Widerspruch möglcih ist, da unzulässig, kann ja auch kein "folgefalscher" Widerspruchsbescheid erlassen werden.

Ene Deutung des Widerspruchs auf die Gebühren kann hier nicht gemeint sein, da die "Widerspruchsstelle" in ihrer Begründung nciht auf die gebühren eingegangen sit.

IMHO ist der "Bescheid" ein Mittel, Geld zu schinden. Im Übrigen schließe ich mich mit der Kleinkariertheit Uwe W. an.

Liebe Greet-Ings, Cornelius


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Lexus
Beitrag 08.11.2005, 08:27
Beitrag #1402


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Wie man aus dem Besipiel hier sieht, muss auch ein unzulässiger Widerspruch beschieden werden. Wieso das nichts kosten soll, erschließt sich einem nicht. Alles andere wäre ja ein Freibrief an alle, die Behörden mit unzulässigen Widersprüchen zu bombardieren und damit lahm zu legen.


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Weißnichtsogenau
Beitrag 08.11.2005, 17:37
Beitrag #1403


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@ Medusa

"An Deiner Stelle würde ich nur darauf achten, die NU durch Widersprüche nicht vor dem EuGH Urteil endgültig rechtskräftig werden zu lassen"

Wie hast Du das gemeint? Ich meine, kann Dir ja auch soweit folgen, aber was meinst Du mit Widersprüchen??

Danke Dir
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Medusa
Beitrag 08.11.2005, 17:41
Beitrag #1404


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Ich würde solange in die Berufung gegen negative Urteile gehen wie möglich, bis der EuGH entscheidet.
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corneliusrufus
Beitrag 08.11.2005, 21:48
Beitrag #1405


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@Lexus: Die Gefahr, der Behördenauslastung bzw. Überlastung sehe ich nicht. Es reichte ja der Zweizeiler als Antwort, der "in Ihrem Schreiben geäußerten Bedenken sind nicht als förmlicher Widerspruch im Sinne von ... anzusehen, da sie gegen .... verstoßen."

Ein solcher Brief müsste nur einmal erstellt werden.

Ich konzediere gerne, dass eine Verwaltungsbehörde gerne einen unzulässigen Widerspruch wie einen zulässigen jedoch abzulehnenden Widerspruch handhaben möchte und handhabt. Analog einem Gericht. Aber die haben dafür auch eine Gebührenordnung, die Verwaltungsbehörde nicht und lehnt sich dadurch ziemlich weit aus dem Fenster.

Liebe Greet-Ings, Cornelius


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Uwe W
Beitrag 08.11.2005, 22:32
Beitrag #1406


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Zitat (Lexus @ 08.11.2005, 08:27)
Wie man aus dem Besipiel hier sieht, muss auch ein unzulässiger Widerspruch beschieden werden. Wieso das nichts kosten soll, erschließt sich einem nicht. Alles andere wäre ja ein Freibrief an alle, die Behörden mit unzulässigen Widersprüchen zu bombardieren und damit lahm zu legen.

Grundsätzlich hast Du natürlich recht.

Wenn dem formal unzulässigen Widerspruch allerdings abgeholfen wird, erübrigt sich meiner Meinung nach aber das weitere Widerspruchsverfahren.

Im übrigen gibt es keine gesetzliche Verpflichtung, einen Widerspruch gegen einen Nichtverwaltungsakt zu bescheiden.
Nachteile können der Behörde auch nicht entstehen: eine Untätigkeitsklage nach der VwGO setzt ja voraus, dass über einen zulässigen Widerspruch in angemessener Frist sachlich nicht entschieden wurde.

War der Widerspruch mangels Verwaltungsakt aber bereits unzulässig, so wäre eine Untätigkeitsklage sicherlich unzulässig und der Kläger müsste die Kosten in jedem Fall tragen. Die Behörde hat also kein Prozess- oder Kostenrisiko, wenn sie einen unzulässigen Widerspruch nicht bescheidet.

Da hier dem inhaltlichen Anliegen des formal unzulässigen Widerspruchs abgeholfen wurde und der Betroffenen damit zu frieden gestellt wurde, bestand eigentlich kein Anlass, noch einen förmlichen Widerspruchsbescheid zu erlassen.

Wenn einem zulässigen Widerspruch durch Abhilfebescheid entsprochen wird, wird ja auch kein Widerspruchsbescheid mehr erlassen.


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"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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Andyon
Beitrag 08.11.2005, 22:46
Beitrag #1407


Neuling
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@Uwe
leider habe ich noch keine antwort erhalten (oder aussage) ob ich nun durch bin oder ob ich noch etwas zu erwarten habe (MPU),nach meiner auffassung denke ich wenn ich nicht falsch liege das ich keine MPU mehr machen muß oder???
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Lexus
Beitrag 09.11.2005, 10:45
Beitrag #1408


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@Uwe W,

nach deiner Logik dürfte dann ja auch eine unzulässige Klage nicht durch Unzulässigkeitsurteil abgewiesen werden.

Unzulässige Rechtsmittel müssen beschieden werden.


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Weißnichtsogenau
Beitrag 09.11.2005, 10:55
Beitrag #1409


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@Medusa

Da kannst Du aber 'nen Jack Daniels drauf trinken !!!
Wie gesagt habe ich ja auch eine gute Rechtsschutzversicherung.

Beste Grüße
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Lexus
Beitrag 09.11.2005, 11:13
Beitrag #1410


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@cornelius rufus,

man kann einen unzulässigen Widerspruch nicht mit einem 2-Satz-Formschreiben beantworten. Es gibt viele, viele Gründe, die einen Widerspruch unzulässig machen können. Nehmen wir das Beispiel, dass der Widerspruch angeblich verspätet eingelegt wurde. Dann müsste die Behörde nach deinem Vorschlag verfahren. Wie soll nun das Verwaltungsgericht nachprüfen, ob die Behörde richtig oder falsch lag. Ein Widerspruchsbescheid ist schon aus Gründen der gerichtlichen Überprüfung auch dann nötig, wenn die Behörde der Meinung ist, dass der Widerspruch unzulässig ist. Der Widerspruchsbescheid muss den maßgeblichen Sachverhalt wiedergeben, den maßgeblichen Verfahrensverlauf und eine Widerspruchsentscheidung sowie vor allem auch eine Rechtsmittelbelehrung enthalten.

Mit deinem Verfahrensvorschlag könnte ja auch jeder begründete Widerspruch der verwaltungsgerichtlichen Prüfung entzogen werden.

Im übrigen geschieht ja niemandem Unrecht. Bezüglich der Gebühren in Verwaltungssachen herrscht das Veranlasser- und - soweit möglich - das Kostendeckungsprinzip. Das bedeutet im wesentlichen, dass für jede Amtshandlung (also auch ein 2-Zeilen-Schreiben, sofern nicht für sog. einfache Schreiben eine Ausnahme gesetzlich festgelegt ist) der Verursacher der Amtshandlung eine Gebühr zu entrichten hat. Wieso soll derjenige, der unzulässige Rechtsmittel einlegt, privilegiert werden?


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Andreas 214
Beitrag 09.11.2005, 12:15
Beitrag #1411


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Hallo,

ist vielleicht etwas offtopic.gif weil man sich hier z. Zt. mit den Nu`s am meisten
beschäftigt, aber ich finde es trotzdem interessant mal wieder etwas direkt
von der Front zu lesen


...vorallem die Kosten sind recht lustig.


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Gruß aus Ravensburg
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MaximilianNRW
Beitrag 09.11.2005, 12:55
Beitrag #1412


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Äh 600 EUR???? Zloty noch nicht mal.
Auch eine Methode, Geld zu scheffeln
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Andreas 214
Beitrag 09.11.2005, 13:17
Beitrag #1413


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Zitat (MaximilianNRW @ 09.11.2005, 12:55)
Äh 600 EUR???? Zloty noch nicht mal.
Auch eine Methode, Geld zu scheffeln

Habe ich mir auch gedacht, aber von der Idee er nicht schlecht laugh2.gif

Aber es betrifft unseren Jahrgang (2004) in diesem Fall nicht. (denk ich mal)

wavey.gif


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....................................................
Gruß aus Ravensburg
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strichachtdoktor
Beitrag 09.11.2005, 17:01
Beitrag #1414


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Hallo @andy214, habe heute exakt das Schreiben auch bekommen. Ja, die 600€ sind inklusive dem "Standard-Georg-Zuschlag" von 500€ ... rofl1.gif
Habe mich auch schon köstlich amüsiert heute.

Für die Führerscheine, die vor dem 1.1.2005 ausgegeben wurden dürfte das nicht zwingend interessant sein. Erstens ist das ja schon eine Weile her und Rückdatieren werden das die Polen doch wohl nicht, zweitens konnte man auch schon früher die Zeit des polnischen Wohnsitzes nachweisen in Form der ergangenen Anmeldebestätigung. Abgesehen von drittens, daß man damals noch gar nicht 185 Tage für die Polen gemeldet sein musste (allerdings für alle anderen!).

Generell darf man vielleicht auch den Wert des Ausweises in Frage stellen bei einer Laufzeit von fünf Jahren und offensichtlicher Unabhängigkeit bezüglich weiterer "Wohnsitze" - wie z.B. einem deutschen. think.gif

Ich schätze mal, daß so eine polnische Bürgerkarte in der Tasche bei gleichzeitigem Vorhandensein eines deutschen Wohnsitzes gar nichts bewirken oder verhindern wird.


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Medusa
Beitrag 09.11.2005, 17:08
Beitrag #1415


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Zitat (Weißnichtsogenau @ 09.11.2005, 10:55)
Da kannst Du aber 'nen Jack Daniels drauf trinken !!!

Lieber 'ne Cola-Light wink.gif
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Medusa
Beitrag 09.11.2005, 18:19
Beitrag #1416


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ZDF.reporter 09.11.05 21:00 Uhr

Wertlose Führerscheine? Letzte Hoffnung nach der MPU
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Weißnichtsogenau
Beitrag 09.11.2005, 20:05
Beitrag #1417


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@ Medusa
Ein Klassiker !! Wer (Sperrfrist eingerechnet) dann schon 2002 einen neuen FS in einem europäischen Mitgliedsstaat erwirbt, ist, (und ich denke da gehen die Meinungen nicht allzuweit auseinander) natürlich ein Kandidat für die Kategorie "Zweifel an der Fahrtauglichkeit" . Oder wie sehen das die anderen Forumsteilnehmer?? (Especially Münchner Autofahrer von diesem Beispiel von Medusa)
Aber das ist doch der Knackpunkt. Wenn ich vor 'nem halben Jahr eine offizielle MPU vergeigt habe, dann bin ich untauglich (d.h. es bestehen erhebliche Zweifel an meiner Fahrtauglichkeit). Ich kann voll und ganz mit dem deutschen, nationalen Recht insofern konform gehen, daß ich auch Eignungszweifel an einem notorischen Mehrfachtäter, sowie einem Menschen der 3 Monate vorher bei einer MPU durchgefallen ist, Eignungszweifel anmelden würde. Meiner Meinung nach völlig zurecht. Aber, daß Leute, die seit über 10 Jahren keinen FS mehr besitzen, sich nichts haben zu Schulden kommen lassen, dann legal mit einem EU-FS durch die Gegend fahren, dazu noch eine NU erfahren müssen die sich nichtzuletzt noch tilgungshemmend (obwohl keine Straftat begangen) auf das Register in Flensburg oder wo auch immer daniederschlägt, mit den gleichen Mitteln bekämpft werden wie wirkliche (Verkehrs) Straftäter ist doch wohl nicht normal. Oder???
Liebe Grüße
Ich
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Medusa
Beitrag 09.11.2005, 20:24
Beitrag #1418


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Dazu das spätere Wunder: nach 14 Jahren und 364 Tagen bist Du ungeeignet - 24 Stunden später geeignet ..

Es scheint aber eine Grenze zu geben, nach der keine MPU Aufforderung an einen EU-FE Inhaber geschickt wird. Wir haben schon einmal darüber diskutiert, sind aber zu keinem Schluß gekommen. Vermutet haben wir die Grenze, Aufgrund ergangener und eben nicht ergangener MPU Aufforderungen, in der Gegend von 5 - 6 Jahren nach FE Entzug. Nichts genaues weiß man nicht. .. Interessant dazu ist das BVerwG 3 C 25.04 Urteil vom 09.06.2005
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MaximilianNRW
Beitrag 09.11.2005, 20:30
Beitrag #1419


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Das kann man aber auch anders sehen. Wer 10 Jahre gesoffen hat und halt mangels Führerschein nicht aufgefallen ist, wieso ist der auf einmal fahrertauglich? Oder nach 15 Jahren?
Anders wäre es schon logischer, wenn jemand x Jahre mit EU-FS rumfährt, nie auffällt, weil er ganz brav ist, dann wäre der doch eher verkehrstauchlich als der ,der lediglich bei Bier, Schnaps und Canabis seine Zeit absitzt.

Ketzerisch gesagt: lasst den Leuten doch ihre EU-Fahrerlaubnis. So lange sie die haben ( unverbesserliche mal abgesehen) werden die sowas von brav sein, die wollen ja um nichts in der Welt auffallen. Nach einer MPU werden sie sich schon mehr trauen, da sie ja weniger Angst vor dem Auffallen haben.
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RA XDiver
Beitrag 09.11.2005, 20:31
Beitrag #1420


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Nur mal als Einwurf:

Es gibt mal wieder einen neuen Beschluss zur EU-FE, diesmal VG Berlin:

Zitat
VG Berlin, Beschluss vom 12.10.2005 – VG 11 A 690.05 (Pressemitteilung)

Zur Überprüfbarkeit der Geltung von im EG-Ausland erworbenen Fahrerlaubnissen im Inland.

Dem Antragsteller war 1994 wegen eines unter erheblichem Alkoholeinfluss verursachten Verkehrsunfalls durch Gerichtsurteil
die Fahrerlaubnis entzogen worden. In der Folgezeit stellte er mehrmals Anträge
auf Wiedererteilung seiner Fahrerlaubnis, die allesamt abgelehnt wurden, weil die medizinisch-psychologischen Gutachten jeweils zu dem Ergebnis kamen, dass weitere Trunkenheitsdelikte nicht auszuschließen seien. Zudem wurde er 1997 wegen einer mit einer BAK von 2,61 Promille begangenen Beleidigung verurteilt. Ende Oktober 2004 erhielt er in Polen eine Fahrerlaubnis, die ihm nun von der Fahrerlaubnisbehörde – beschränkt auf das Gebiet der Bundesrepublik – entzogen worden ist, weil er nach einem neuerlichen Verkehrsunfall in Berlin nicht bereit war, ein MPG vorzulegen. Den hiergegen gerichteten Eilantrag wies das VG mit Beschluss vom 12.10.2005 zurück.

Die Führerscheinrichtlinie der EG lasse Regelungen der Mitgliedstaaten zu, wo„
Führerscheintourismus“Polnische Fahrerlaubnis nach im Fall einer früheren Entziehung einer Fahrerlaubnis die nach Ablauf der innerstaatlichen Frist im EG-Ausland erworbene Fahrerlaubnis nicht automatisch im Inland gilt, sondern das Recht zur Nutzung dieser Fahrerlaubnis von einer innerstaatlichen
Prüfung und einem bewilligendem Bescheid abhängt. Eine derartige Überprüfung entspreche dem Zweck der Führerscheinrichtlinie, die Verkehrssicherheit zu verbessern, und sei nach dem derzeitigen Stand des Gemeinschaftsrechts
geradezu geboten. (fe)


Habe leider nur v.g. Pressemitteilung und keinen Volltext der Gründe.


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Medusa
Beitrag 09.11.2005, 20:39
Beitrag #1421


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@RA XDiver - Danke fürs einstellen. Super Service wink.gif

Noch ein Gericht mehr, daß vom EuGH belehrt werden wird tongue.gif
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michael_mk
Beitrag 09.11.2005, 21:16
Beitrag #1422


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Zitat (Medusa @ 09.11.2005, 20:39)
@RA XDiver - Danke fürs einstellen. Super Service wink.gif

Noch ein Gericht mehr, daß vom EuGH belehrt werden wird tongue.gif

da wäre ich mir nicht mehr so sicher,leider sad.gif meiner meinung nach sieht es eher schlecht aus wink.gif
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RA XDiver
Beitrag 09.11.2005, 21:27
Beitrag #1423


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Zitat
Noch ein Gericht mehr, daß vom EuGH belehrt werden wird


Ähm Medusa, wo hast Du das denn gelesen? Ich habe die entscheidenden Stellen mal dick geschrieben.


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Medusa
Beitrag 09.11.2005, 21:34
Beitrag #1424


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Es steht doch nicht drin, daß er einen neuen Anlaß für eine MPU Aufforderung geliefert hat. Die Aufforderung beruht auf einem Vorfall, der vor der EU-FE Erteilung liegt. (Oder ist ein Vekehrsunfall ein Grund für eine MPU Aufforderung?). Das Gericht wies den Eilantrag gegen die NU ab. Deshalb gehe ich davon aus, daß sich das Gericht gegenteilig vom EuGH belehren lassen muß.
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Beitrag 09.11.2005, 21:35
Beitrag #1425


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Ok, dann habe ich Dein Posting falsch interpretiert. Mea culpa! blushing.gif


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Beitrag 09.11.2005, 21:38
Beitrag #1426


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Beitrag 09.11.2005, 21:40
Beitrag #1427


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Zitat (Medusa @ 09.11.2005, 18:19)

Nichts besonderes im Bericht. Wer es nicht gesehen hat hat nichts versäumt.
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Beitrag 09.11.2005, 21:44
Beitrag #1428


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Vor allem, weil dem Dachdecker wohl spätestens jetzt eine NU ins Haus flattert. shutup.gif

Wann sollte nochmal das BVerwG entscheiden? In der Terminübersicht für November habe ich nichts gefunden.


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Beitrag 09.11.2005, 21:53
Beitrag #1429


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BVerwG - war das nicht der 15.11. ?? Ich kann das Posting dazu nicht finden ..

Der Dachdecker könnte ja Glück haben - 94 FE Entzug und später - wann .. - eine neg. MPU. BVerwG 3 C 25.04 Urteil vom 09.06.2005. (??)
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Beitrag 09.11.2005, 21:56
Beitrag #1430


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Zitat
BVerwG - war das nicht der 15.11. ?? Ich kann das Posting dazu nicht finden ..


Ich meine, da stand was von Ende November. Aber wie gesagt, kein Termin im Kalender des BVerwG.

Ich nehme mal an, es ist einer dieser Termine:

Zitat
Terminaufhebungen


In folgenden Verfahren wurden wurden die Verhandlungstermine aufgehoben:

BVerwG 3 C 1.05 am 17. November 2005 um 10.00 Uhr
BVerwG 3 C 54.04 am 17. November 2005 umd 10.45 Uhr


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Beitrag #1431


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Gefunden smile.gif Ende November, lt. mirko1
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RA XDiver
Beitrag 09.11.2005, 22:04
Beitrag #1432


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Zitat
Ende November, lt. mirko1


....und eben da nicht lt. BVerwG.... crybaby.gif


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Medusa
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Beitrag #1433


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Die kneifen rofl1.gif
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strichachtdoktor
Beitrag 09.11.2005, 23:43
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Wir reden ja hier immer über Alkies und sonstige Ungeeignete ...

Mal was anderes hier ... wink.gif

EU-FE-Inhaber können ja nicht gemeint sein - die haben ja gar nicht das Geld und bevorzugen andere Stoffgruppen ...
... dann sind es wohl Richter, Rechtsanwälte, Psychologen und noch ein paar interessierte Berufsgruppen, die das Zeug verbrauchen.

Kommt mir eh alles ziemlich verkokst vor, in der letzten Zeit ...

Aber Vorsicht: Streng offtopic.gif offtopic.gif offtopic.gif
Nix für ungut ...


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Bayer
Beitrag 09.11.2005, 23:46
Beitrag #1435


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Zitat (Medusa @ 09.11.2005, 21:40)
Zitat (Medusa @ 09.11.2005, 18:19)

Nichts besonderes im Bericht. Wer es nicht gesehen hat hat nichts versäumt.

Nun ja, ich denke der Bericht wird das Geschäft mit dem Führerscheintourismus nochmals ordentlich ankurbeln. Das Fazit des Beitrags war ja immerhin: Lasst euch den deutschen Bürokratieirrsinn nicht länger gefallen. Geht ins benachbarte Ausland, da wird euch geholfen und das ganz legal.
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Medusa
Beitrag 09.11.2005, 23:57
Beitrag #1436


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Tenor des Berichts, frei nach einem bekannten Politiker:

MPU schlecht, EU-FE gut. Glückauf.

rofl1.gif
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Bayer
Beitrag 09.11.2005, 23:58
Beitrag #1437


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Zitat (Bayer @ 03.11.2005, 19:03)
Verwaltungsgericht Frankfurt ? Hat da jemand das AZ bzw. den Text ?Klick

Hier das:Verwaltungsgericht Frankfurt /Main, Aktz. 6G 2273 /05
darüber wird gerade im Forum von Fahrerlaubnisrecht diskutiert.
@RA X-Diver: Bist du im Besitz des Volltextes ?
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Bayer
Beitrag 10.11.2005, 00:20
Beitrag #1438


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Zitat (RA XDiver @ 09.11.2005, 22:04)
Zitat
Ende November, lt. mirko1


....und eben da nicht lt. BVerwG.... crybaby.gif

kopiert von Fahrerlaubnisrecht.de :

Der 3.Senat des BverwG wird Ende November das Thema "Bewertung und Umsetzung des EU-GH-Beschlusses C-476/01" verhandeln. Auslöser ist die Entscheidung des VGH Mannheim vom 12.10.2004 (10 S 1346/04). Sobald wir Informationen haben, werden wir darüber berichten.
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RA XDiver
Beitrag 10.11.2005, 00:34
Beitrag #1439


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Zitat
@RA X-Diver: Bist du im Besitz des Volltextes ?


Leider nicht. Da muss ich auch mal passen.


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Beeblebrox
Beitrag 10.11.2005, 08:15
Beitrag #1440


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Zitat (strichachtdoktor @ 09.11.2005, 23:43)
Mal was anderes hier ... wink.gif

[...]

Kommt mir eh alles ziemlich verkokst vor, in der letzten Zeit ...

... puh, gut, dass Brüssel nicht am Rhein liegt! whistling.gif

Beeble
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Bayer
Beitrag 10.11.2005, 12:42
Beitrag #1441


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schlechte Nachrichten für alle EU-FS Besitzer aus NRW:
Klick
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michael_mk
Beitrag 10.11.2005, 13:10
Beitrag #1442


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Zitat (Bayer @ 10.11.2005, 12:42)
schlechte Nachrichten für alle EU-FS Besitzer aus NRW:
Klick

der hat aber vorher eine negative MPU abgegeben,oder sehe ich das falsch?
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Roland
Beitrag 10.11.2005, 15:39
Beitrag #1443


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Zitat
...Der Mann habe sich trotz negativ verlaufener medizinisch-psychologischer Untersuchung offensichtlich nicht selbstkritisch mit seinem Drogenkonsum auseinander gesetzt.


Ich dachte solche Feststellungen sind Aufgabe eines zu begutachtenden Institutes. Wie masst sich nun ein Gericht solche Aussagen an


--------------------
Eherner Fleiß wirkt nachgerade abstossend, wenn die schwerelose Anmut des Müßiggangs die Alternative ist
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pappe1234
Beitrag 10.11.2005, 17:15
Beitrag #1444


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Zitat (Roland @ 10.11.2005, 15:39)
Zitat
...Der Mann habe sich trotz negativ verlaufener medizinisch-psychologischer Untersuchung offensichtlich nicht selbstkritisch mit seinem Drogenkonsum auseinander gesetzt.


Ich dachte solche Feststellungen sind Aufgabe eines zu begutachtenden Institutes. Wie masst sich nun ein Gericht solche Aussagen an

Hmmm, auf jeden Fall nehmen die negativen Nachrichten und Beschlüsse im Moment überhand. unsure.gif

Wäre mal wieder an der Zeit für eine positive Nachricht. Bitte!

Was wird dennn in Frankfurt genau verhandelt? Weiß das jemand?


Andreas
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abschieber
Beitrag 11.11.2005, 07:52
Beitrag #1445


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Moin !

Die Entscheidung des OVG Münster liegt auf der fast ausschließlichen Linie alle bisherigen Gerichtsentscheidungen.

Zusammengefasst ergibt sich doch folgende Problematik:

Die Fahrerlaubnisbehörde erlangt Kenntnis davon, dass jemand mit einer EU-Fahrerlaubnis fährt, nachdem ihm in der Vergangenheit die Fahrerlaubnis wegen Ungeeignetheit (vom Gericht oder der Fahrerlaubnisbehörde) entzogen wurde oder sogar die Erteilung von vornherein versagt wurde.

Die Fahrerlaubnisbehörde hat (immer noch) Zweifel an der Kraftfahrtauglichkeit, schreibt den Betroffenen an und ordnet eine MPU an.

Der Betroffene geht nicht zur MPU und kann auch gegen die Anordnung keinen Widerspruch einlegen.

Das macht (und kann) er erst, wenn die Fahrerlaubnis wegen Nichtvorlage eines (positiven !) MPU-Gutachtens entzogen wird.
Gleichzeitig beantragt er beim VG einstweiligen Rechtsschutz.

Argumentation des Betroffenen bzw. seines Rechtsanwaltes:
Nach (!) der Erteilung der ausländischen Fahrerlaubnis hat er keinen Anlass zu Eignungszweifeln gegeben.
Alles was vor der Erteilung der ausländischen Fahrerlaubnis war, ist endgültig abgehandelt, weil er zum Zeitpunkt der Erteilung von dem anderen Staat als geeignet eingestuft wurde, sonst hätte er die Fahrerlaubnis nämlich nicht bekommen. Dies hätte die Bundesrepublik Deutschland nach EuGH-Urteil vorbehaltlos anzuerkennen.

Wer so Argumentiert hat m.E. die europäische Rechtslage noch nicht durchschaut.

Ob die formellen Voraussetzungen, insbesondere das Wohnortprinzip, erfüllt wurden, hat eine deutsche Fahrerlaubnisbehörde nicht mehr zu prüfen. Diese Voraussetzungen sind, zumindest auf dem Papier, überall in Europa gleich sprich harmonisiert.

Die materiellen Voraussetzungen, ob jemand in einem Staat der EU am motorisierten Straßenverkehr teilnehmen darf, also die Eignungsvoraussetzungen, sind eben noch nicht harmonisiert, so dass jeder Staat das Recht hat, seine nationalen Vorschriften anzuwenden. Dies wird auch durch den EuGH nicht bestritten.

Wenn man nun der Argumentation folgen würde, dass erst ein Ereignis zu Eignungszweifeln nach Erteilung der Fahrerlaubnis erfolgen müsste um ein Verfahren zur Nutzungsuntersagung einzuleiten, so verkennt man dabei folgendes:

Alle Staaten der EU stellen auch an den erstmaligen Bewerber um eine Fahrerlaubnis bestimmte Mindestanforderungen bezgl. der Eignung.
Der genannten Argumentation folgend, wäre diese, von allen EU-Staaten angewandte Praxis nicht zulässig, da erst Auffälligkeiten nach Erteilung der Fahrerlaubnis Anlass für eine Prüfung der Kraftfahreignung und evtl. Einschränkung oder Entziehung der Fahrerlaubnis sein könnten.
Damit könnte bei keinem Erstbewerber um eine Fahrerlaubnis mehr Eignungszweifel angemeldet werden, selbst wenn die Fahrerlaubnisbehörde Nachweise darüber hat, dass der Betroffene schwerer Alkoholiker ist und darüber hinaus noch an der Nadel hängt (überspitzt gesagt).

So viel dazu von mir auf rein juristischer Basis.

Nicht-juristisch sage ich folgendes:

Wer als Führer eines Fahrzeuges am Straßenverkehr teilnimmt, setzt sich und andere einem Risiko aus; es kann immer was passieren. Entscheidend ist dabei, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass ein Verkehrsteilnehmer einen Unfall verschuldet.
Wer sich in berauschtem Zustand hinter das Steuer setzt, steigert diese Wahrscheinlichkeit in eine nicht mehr zu akzeptierende Höhe und handelt völlig verantwortungslos sich und anderen gegenüber.
Es ist statistisch erwiesen, dass derjenige, der sich im Vollrausch hinter das Steuer seines Wagen setzt, dies früher oder später wieder tun wird, wenn er seine Einstellung nicht grundlegend ändert.
Ob dies der Fall ist, muss nach bestem Wissen und Gewissen entschieden werden.
In D bedient man sich dazu eben der MPU.
Wer diese MPU nicht schafft oder erst gar nicht machen will und sie mit einer ausländischen Fahrerlaubnis umgehen will, der ist m.E. nicht bereit, eine solche Einstellungsänderung vorzunehmen und wird früher oder später wieder berauscht hinter dem Steuer sitzen.

Ich glaube, 90 % derjenigen, die ihre Fahrerlaubnis in Tschechien oder Polen machen, saufen immer noch oder werden in der gleichen Situation wieder zur Flasche greifen und trotzdem fahren.

Holt die Leute von der Straße, bevor sie jemanden über den Haufen fahren.


So long
-abschieber-


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Andreas
Beitrag 11.11.2005, 07:55
Beitrag #1446


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Klasse Beitrag, der kommt mir aus dem Herzen..... thumbup.gif notworthy.gif


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Medusa
Beitrag 11.11.2005, 09:52
Beitrag #1447


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Zitat (abschieber @ 11.11.2005, 07:52)
also die Eignungsvoraussetzungen, sind eben noch nicht harmonisiert ..

Empfehle nochmaliges lesen der EU FE Rili .. tongue.gif
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WennschonDennschon
Beitrag 11.11.2005, 10:17
Beitrag #1448


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Leider negative Neuigkeiten. Mein Freund hat, wie ich auch einen CZ-FS und einen Paß mit Wohnsitz in CZ. Er rief mich gerad von der Grenze, Zinnwald an. Diesmal haben sie ihm den FS erst weggenommen, mit der Auskunft, daß er nicht mehr fahren darf. nach einer dreiviertel Std. haben sie ihm den FS zurückgegeben mit der Auskunft, daß es strafbar sein kann, wenn er weiterfährt. Er soll doch bitte die FSB anrufen, die wissen Bescheid. Jetzt ist er natürlich verunsichert, was passiert, wenn er heute Abend wieder einreist. Wie gesagt, er hat nichts schriftliches in die Hand bekommen und sie haben ihn die Grenze passieren lassen. Hatte jemand änliche Erfahrungen? Hat er heute Abend bei der Einreise was zu befürchten, und wie würdet Ihr Euch verhalten in diesem Fall? Hab jetzt leider einen wichtigen Termin und kann erst heut Abend näheres schreiben. Vielleicht kann ja bis dahin schon jemand Rat geben? Erfahrener Anwalt gesucht für die spätere Betreuung!!! Danke an alle, bis später.
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MaximilianNRW
Beitrag 11.11.2005, 10:26
Beitrag #1449


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Nach meiner unmaßgeblichen Meinung hätten die ihn gar nicht weiterfahrelassen DÜRFEN, wenn es strafbar ist.

Wozu FEB anrufen? Wenn er in Tschechein wohnt, ist die gar nicht mehr für ihn zuständig.

Ich würde gar nichts machen.

Ich bin allerdings kein Anwalt.
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MaximilianNRW
Beitrag 11.11.2005, 10:35
Beitrag #1450


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Zum Beitrag Abschieber:

in vielem magst Du ja recht haben.
Wie allerdings ist es dann mit der Praxis zu vereinbaren, dass den EU-Führerscheininhabern ein paar Monate Zeit gelassen wird, zur Beibringung einer MPU? Wenn die wirklich so brandgefährlich wären, wie Du schreibst, dann würde also eine Behörde dulden, dass da eine scharfe Bombe durch die Gegend karriolt und die Bürger gefährdet. Wärs so, dann müsste sie doch sofort einschreiten, oder?
Und es ist auch bekannt, dass ein sehr großer Prozensatz der MPU-Absolvierer innerhalb von 5 Jahren wieder erwischt wird.

Im Prinzip sagt Dein Posting nur aus, dass, wer einmal mit Alk, Drogen oder sonst was erwischt wurde, nie mehr fahren dürfen sollte, wenn man das mal weiterdenkt.

Jeder, der einmal bei Ladendiebstahl erwicht wurde, lebenslang einsperren, kann man dann weiter überspitzen. Denn Du unterstellst den Leuten, dass sie nicht lernfähig sind. Wobei Du bei einem Teil sicherlich recht hast.

Viele der Nichtlernfähigen sitzen z.B. in Straßenverkehrsämtern. Andere habe eine ausländiche Fahrerlaubnis. Nur wenn letztere eine Schnitzer machen, sind sie die los. Machen erstere einen, sitzen sie immer noch auf ihrem vorgewärmten Stuhl.

Das ist der Unteschied, zwischen Normalbürger und Beamten.
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