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> EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis (Teil11), Nachtr. MPU-Anordnung in D. zulässig?
Bayer
Beitrag 11.11.2005, 10:36
Beitrag #1451


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Zitat (abschieber @ 11.11.2005, 07:52)
Ich glaube, 90 % derjenigen, die ihre Fahrerlaubnis in Tschechien oder Polen machen, saufen immer noch oder werden in der gleichen Situation wieder zur Flasche greifen und trotzdem fahren.

Nur komisch, daß die ganzen bisher bekannt gewordenen Fälle bzw. Urteile sich immer auf alte Straftaten beziehen.
Bei der police.gif Kontrolle, wo ihr EU-FS entdeckt wurde, waren aber wohl zu 99 % alle nüchtern. Zufall ?? oder doch Verhaltensänderung ohne pos.Gutachten ?

Deine Vermutung 90 % aller EU-FS Besitzer bzw. FS-Touristen sind unverbesserliche Säufer finde ich eine Frechheit. Die Zahl stimmt nie und nimmer.
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Weißnichtsogenau
Beitrag 11.11.2005, 11:20
Beitrag #1452


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@ Bayer
da muß ich mal sagen: Klasse Beitrag, der kommt MIR aus dem Herzen !!!
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abschieber
Beitrag 11.11.2005, 12:00
Beitrag #1453


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Mahlzeit !

@Maximilian:

Wir sind ja immer noch ein Rechtstaat. Wenn jemand Anlass zu Zweifeln an seiner Kraftfahreignung liefert, dann wird er aufgefordert, diese Zweifel auszuräumen. Das ihm dazu eine angemessene Frist gesetzt wird, gehört halt zum Rechtstaat.

Es gibt natürlich auch Sachverhalte, wo die FE sofort von der FEn entzogen wird und auch die sofortige Entziehung angeordnet wird.
Das ganze kann man insgesamt unter "verhältnismäßigkeit der Mittel" zusammenfassen.

Entscheidend ist natürlich auch, dass die FEB überhaupt Kenntnis erlangt, von dem was vorgefallen ist und dies auch zeitnah bearbeiten kann.
Bei 0 % mehr Personal, aber 100 % gestiegenen Alkohol- und Drogenfällen (i.d.R. Canabis) ist das nicht immer einfach.

Nur weil eine Maßnahme länger dauert oder später beginnt, wird sie nicht falsch, wenn der Sachverhalt sich nicht geändert hat.

@Bayer & Weißnichtsogenau:

Ich stelle mir mal folgende (ketzerische) Frage:
Rein finanziell ist eine MPU in Deutschland selbst mit einem Vorbereitungskurs preiswerter als eine FE in Polen oder Tschechien zu machen, wenn der Antragsteller seine Einstellung zum Problem Alkohol und/oder Fahren und Alkohol geändert hat.
Alle, die mit einer ausl. FE fahren, behaupten, sie trinken nicht mehr oder fahren zumindest nicht mehr mit Alkohol. Sie schwören Stein und Bein darauf, dass das auch für die ewige Zukunft gilt, weil sie aus der Sache gelernt haben, eine Menge Folgeprobleme hatten, auf ihren Lappen beruflich angewiesen sind und und und.

Wenn das wirklich der Fall ist, warum erzählen sie das nicht bei der MPU und gut ist.
Hier wurde vorhin gesagt, die Feststellung, ob jemand (wieder) geeignet ist ein KfZ zu führen, also seine EInstellung entsprechend geändert hat, sollten die Fachleute bzw. Institutionen treffen und nicht ein Gericht.

Wie kann dann ein Laie beurteilen, ob sich seine Einstellung geändert hat (dies mag durchaus noch möglich sein) und dass sie so weit gefestigt ist, dass er in der gleichen Situation, die damals zum fahren unter Alkohol geführt hat, nicht wieder trinkt ?
Den Vorsatz, nicht betrunken zu fahren hatten sie ja schon mal, aber nicht eingehalten.

So long
-Abschieber-


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MaximilianNRW
Beitrag 11.11.2005, 12:22
Beitrag #1454


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Abschieber:
das Deutschland ein Recht(s)staat ist, mag formal richtig sein. Aber der Lack ist recht dünn.
Entweder jemand ist gefährlich, dann darf er meines Erachtens gar nicht fahren oder er ist es nicht. Dann darf er fahren. Schwarz-Weiß, Grau gibts da nicht, ein bisschen gefährlich. Die Behörde räumt einige Monate Zeit ein, eine MPU nachzureichen. Zeit, in der diese rollende Bombe , wenn man der Argumentation folgen möchte, immer noch brandgefährlich ist. Da alleine sehe ich den Widerspruch. Es geht doch meines Erachtens hier nur darum, dass die Behörde es nicht verknusen kann, dass jemand ihre Allmacht umgangen hat.
Es gibt ja leider keine Statistik darüber, aber es wäre schon interessant zu wissen, wieviele MPU-Absolventen in 5 Jahren berauscht in Unfälle verwickelt waren und wie viele EU-FS Inhaber.
Absolute Sicherheit gibt es nicht und die MPU ist reine Spökenkiekerei, wer lernt die richtigen Antworten zu geben, besteht. Mehr ist das nicht.

Und weiter zum Thema Rechtsstaat. Im Moment verfolge ich eine Entwicklung, bei der in Deutschland alle Piloten unter den Verdacht gestellt werden, Terroristen zu sein. Sie müssen alle, auch wenn keinerlei Anhaltspunkte bestehen, auf eigene Kosten jährlich ihre Zuverlässigkeit überprüfen lassen. Ihren kompletten Datenschutz aufgeben. "Freiwillig" sonst verlieren sie ihre Lizenz. Die perverse Begründung, das ist in Übereinstimmung mit dem Datenschutz, da der Pilot ja freiwillig zugestimmt hat. Klar, so freiwillig wie der Bankkassierer, dem man eine Waffe unter die Nase hält.... Ohne dass dieses Luftsicherheitsgesetz überhaupt eine Durchführungsverordnung hat, also sie sind vom jeweiligen Sachbearbeiter abhängig. Nachzulesen auf den Seiten der AOPA.
Die Piloten lehnen sich dagegen auf und erste Gerichte geben ihnen recht.

Wehrte den Anfängen.
Erst ein paar Autofahrer, alle Piloten, demnächst vielleicht alle Rucksackträger (darin werden ja die Bomben transportiert) dann alle Moslems oder Bartträger..

So fängts an. Und irgendwann haben wir ganz komische Verhältnisse hier. Orwell lässt grüßen.
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pappe1234
Beitrag 11.11.2005, 12:30
Beitrag #1455


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Zitat (abschieber @ 11.11.2005, 12:00)
Mahlzeit !

@Maximilian:

Wir sind ja immer noch ein Rechtstaat. Wenn jemand Anlass zu Zweifeln an seiner ...
So long
-Abschieber-


Lieber Abschieber, *worherkommtdeinNick?*

1.) das ist ganz schön "Off Topic".

2.) Ich nehme an, mit der dir eigenen Polemik möchtest du provozieren, oder denkst du wirklich, was du geschrieben hast?

3.) Wenn ich lese, was du als "erzählt man das so bei der MPU und gut ist" darstellst, gehe ich davon aus, das du NICHT betroffen bist oder warst?

-> Abschließend möchte ich dann fragen, was du uns eigentlich sagen willst oder erfahren möchtest? whistling.gif


Ein verärgerter
Andreas
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MaximilianNRW
Beitrag 11.11.2005, 12:32
Beitrag #1456


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Ich vergaß zu schreiben, dass es diese Pilotenüberprüfung nur in Deutschland gibt. Jeder aausländische Pilot darf weiterhin hier unbehelligt rumfliegen und in Sicherheitsbereiche gehen.
Unsere Behörden scheinen ein tiefes Misstrauen gegen die eigene Bevölkerung zu haben. Wie wäre es, wenn sie sich, frei nach Brecht, eine zuverlässigere Bevölkerung suchen würden? Mag sein, dass dieses Misstrauen des Gestzgebers aus eigener Lebenserfahrung her rührt. Kann mich vage an Abgeordnete und Ministerpräsidenten erinnern, die sternhagelvoll reden hielten, ein Kanzler soll auch vor kurzem nicht so ganz bei sich gewesen sein, ein MPU- und Suchtpsychologe erzählte mir, dass er selbst gesehen habe, wie im Bundestagsrestaurant von Abgeordneten beim Essen 2-3 Flaschen Wein geleert wurden. Und ein Fernsehsender fand vor einiger Zeit reichlich Kokainspuren in den Bundestagstoiletten. Das Fazit damals war, dass man dem Sender die Akkreditierung entziehen wollte....

Ich weiß, alles Off Topic.

Nur vielleicht mal interessante Hintergrundinfos, warum man in D. derart auf die Überprüfung und Gängelung setzt.
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abschieber
Beitrag 11.11.2005, 12:56
Beitrag #1457


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Hallo Pappe1234 !

1.

Was ist daran "off Topic", wenn man in einem Thread, in dem es über die Forderung einer MPU im Hinblick auf den EuGH und den Sinn und Unsinn der deutschen MPU im allgemeinen geht, etwas zum Thema Ablauf bei Zweifeln an der Kraftfahreignung (also MPU oder Nutzungsuntersagung folgt) sagt ??

2. Ich habe zum einen nüchtern, wenn auch zusammengefasst, einen Ablauf und eine Situation geschildert, wie er/sie zu hunderten in Deutschland vorkommt. Wenn du dich dardurch provoziert fühlst, ist das bedauerlich, aber ich kann dir dabei nicht helfen.
Den anderen Teil habe ich wohlweislich als ketzerische Frage bezeichnet.

3. Ich bin nicht einer von denen die du als Betroffene bezeichnest. Ich habe dafür aber schon soviele positive und negative MPU-Gutachten gelesen, dass ich irgendwann aufgehört habe zu zählen.

So long
-abschieber-


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Bayer
Beitrag 11.11.2005, 13:04
Beitrag #1458


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Zitat (abschieber @ 11.11.2005, 12:00)
Rein finanziell ist eine MPU in Deutschland selbst mit einem Vorbereitungskurs preiswerter als eine FE in Polen oder Tschechien zu machen, wenn der Antragsteller seine Einstellung zum Problem Alkohol und/oder Fahren und Alkohol geändert hat.

Also mein CZ-FS hat € 800,- gekostet (Klasse A+ B). Meine Einstellung zum Problem Alkohol und/oder Fahren und Alkohol habe ich schon vor ca. 10 Jahren geändert bzw. habe erkannt, daß es so nicht weiter geht oder ich bin halt einfach "reifer" geworden. Das einzige Problem war, ich konnte das bei der MPU nicht gut rüberbringen und somit bin ich nun den anderen Weg gegangen.
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pappe1234
Beitrag 11.11.2005, 13:15
Beitrag #1459


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Zitat (abschieber @ 11.11.2005, 12:56)
Hallo Pappe1234 !

1.

Was ist daran "off Topic", wenn man in einem Thread, in dem es über die Forderung einer MPU im Hinblick auf den EuGH und den Sinn und Unsinn der deutschen MPU im allgemeinen geht, etwas zum Thema Ablauf bei Zweifeln an der Kraftfahreignung (also MPU oder Nutzungsuntersagung folgt) sagt ??

2. Ich habe zum einen nüchtern, wenn auch zusammengefasst, einen Ablauf und eine Situation geschildert, wie er/sie zu hunderten in Deutschland vorkommt. Wenn du dich dardurch provoziert fühlst, ist das bedauerlich, aber ich kann dir dabei nicht helfen.
Den anderen Teil habe ich wohlweislich als ketzerische Frage bezeichnet.

3. Ich bin nicht einer von denen die du als Betroffene bezeichnest. Ich habe dafür aber schon soviele positive und negative MPU-Gutachten gelesen, dass ich irgendwann aufgehört habe zu zählen.

So long
-abschieber-

@Abschieber,

ich ärgere mich lediglich über deine einseitige Sicht- bzw Darstellungsweise.
Damit meine ich den "ketzerischen" Teil.

Was hälst du denn von der MPU als Institution?
Ist der psychologische Teil der MPU nicht sehr subjektiv?
Warst du einmal bei einem Verkehrspsychologen?

Deinen übrigen Beiträgen entnehme ich, dass du in einer FEB arbeitest?

Woher kommt dein Nick "Abschieber" ?

Andreas
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RA XDiver
Beitrag 11.11.2005, 13:24
Beitrag #1460


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Zitat
Was hälst du denn von der MPU als Institution?
Ist der psychologische Teil der MPU nicht sehr subjektiv?
Warst du einmal bei einem Verkehrspsychologen?


Nur um mal kurz zu intervenieren. Die v.g. Problematik ist sicher hochspannend und kontrovers, in diesem Thread aber tatsächlich gewaltig offtopic.gif .

Solche Diskussionen bitte im dafür vorgesehenen Bereich führen. wink.gif


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Medusa
Beitrag 11.11.2005, 16:24
Beitrag #1461


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Zitat (Medusa @ 11.11.2005, 09:52)
Zitat (abschieber @ 11.11.2005, 07:52)
also die Eignungsvoraussetzungen, sind eben noch nicht harmonisiert ..

Empfehle nochmaliges lesen der EU FE Rili .. tongue.gif

@abschieber

Eignungsüberprüfung & FE Erteilung gemäß EU FE Rili: Klick & Klack
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WennschonDennschon
Beitrag 11.11.2005, 16:36
Beitrag #1462


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So, bin wieder kurz online. Also, der letzte Anruf von meinem Freund war 16.30 Uhr. Er hat einen anderen Grenzübergang für die Ausreise nach D. gewählt und dort lassen sie ihn nicht weiterfahren, wie sie in Zinnwald bei der Einreise nach CZ. schon angedeutet hatten. Der Grenzbeamte hat ihm ein Fahrverbot für D. ausgesprochen. Allerdings weigern sie sich, ihm dies Schriftlich zu bestätigen. Hab jetzt erstmal sicherheitshalber zwei Fahrer losgeschickt, die ihn abholen,weil ich erstmal davon ausgehe, daß die Weiterfahrt strafbar wäre. Weiß jemand von den Forenanwälten schon im Vorfeld, ob ein mündliches Fahrverbot rechtens ist??? Wie gesagt, sie haben sich geweigert ihm irgend etwas schriftliches in die Hand zu geben und den FS haben sie nicht eingezogen. Ist das alles rechtens? Nähere Angaben folgen. Bis später.
P.S.: RA Diver und Lexus, wie weit agiert ihr von Berlin entfernt?
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RA XDiver
Beitrag 11.11.2005, 16:39
Beitrag #1463


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Zitat
Weiß jemand von den Forenanwälten schon im Vorfeld, ob ein mündliches Fahrverbot rechtens ist???


Zur Gefahrenabwehr grundsätzlich ja, aber bei Deinem Freund dürfte das nicht der Fall sein, so denn der FS echt ist.

Zitat
RA Diver und Lexus, wie weit agiert ihr von Berlin entfernt?


Lexus sitzt in Brandenburg, meine Wenigkeit in Essen.


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murksel
Beitrag 11.11.2005, 16:48
Beitrag #1464


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Hat das ein Polizist oder ein Grenzbeamter gesagt? Ein Grenzbeamter ist doch i.d.R. vom BGS oder?
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GSX-R
Beitrag 11.11.2005, 16:53
Beitrag #1465


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BGS gibts nicht mehr. Die nennen sich jetzt Polizei des Bundes whistling.gif


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strichachtdoktor
Beitrag 11.11.2005, 17:15
Beitrag #1466


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Also schon eine harte Geschichte, da an der Grenze. Namen notieren unter dem Vorbehalt einer Dienstaufsichtsbeschwerde. Ich denke, das ist Nötigung. Nicht mehr und nicht weniger.
Und ein gutes Stück Amtsanmassung ist wohl auch dabei, denn der kleine police.gif von der Front hat da gar nichts auszusprechen. Entweder, es liegt eine Straftat vor, dann muss er den FS erstmal sicherstellen oder es liegt keine Straftat vor und dann darf er sich nicht so verhalten.
Einfach weiterfahren und dem Verfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis - sofern denn was kommt - gelassen entgegensehen.


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JoeCool
Beitrag 11.11.2005, 17:16
Beitrag #1467


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Zitat (abschieber @ 11.11.2005, 07:52)
Alle Staaten der EU stellen auch an den erstmaligen Bewerber um eine Fahrerlaubnis bestimmte Mindestanforderungen bezgl. der Eignung.

@ Abschieber

Genau in dem Zitierten liegt doch das Problem.
Würde mann der Argumentation Deutscher Behörden folgen, so ist eben die Eignung im Ausland nicht ausreichend geprüft worden.
Ergo: Die Deutschen Behörden bezweifeln, das unsere Nachbarstaaten dazu in der Lage sind, befriedigend über die Eignung von FS Anwärtern zu entscheiden. (Zumindest dann, wenn dem Ausstellerstaat die Vorgeschichte nachweislich bekannt war).
Konkludentes Handeln der Behörden wäre somit m.E. sofort eindringliche Warnungen an alle Bürger auszusprechen, unsere Nachbarländer nicht mehr zu bereisen etc., da hier schliesslich Millionen von unzureichend geprüften Verkehrsteilnehmer die Strassen unsicher machen und somit ein erhebliches Gefährdungspotential dastellen.
Weiter müsste natürlich ausnahmslos jeden Ausländer - egal ob EU oder nicht - zunächst das Fahren in D. verboten sein, bis er seine Eignung (natürlich kostenpflchtg) nachgewiesen hat, da dies ja im Heimatland nicht ausreichend geschehen ist.

Ich frag mich auch, wer eigentlich die D. Behörden zu dem ganzen Schwachsinn mit NUs etc. authorisiert. M.E. ist hier eindeutig der Tatbestand des Anstiftens zum Rechts- bzw. Vertragsbruch gegeben.
Wenn ich in Ausübung meines Jobs - oder auch privat - Verträge unterzeichne, dann sorge ich auch für deren Einhaltung. Deutschland muss endlich kapieren das es schon lange keine Vormachtstellung und Sonderbehandlung mehr hat. Das würde ja auch schon den Begriff "Einheit" adabsurdum führen.
Vieleicht sollten die Verantwortlichen auch mal genau hinschauen, was derzeit in Frankreich abgeht. Irgendwann reicht es auch den Leuten hier. Hatten wir ja alles schon. Dann heisst es: Deutschland muss sterben, damit wir leben können. Und dieses "wir" schliesst dann sicherlich nicht die Verursacher des ganzen Dilemmas mit ein.

Just my 50ct.

Joe
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nasowas
Beitrag 11.11.2005, 17:58
Beitrag #1468


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ganz deiner meinung und es ist auch bemehrkenswert, dass bay. jetzt auch schon (teilweise) zurückrudert. übrigens sollte heute ein urteil am bundesverwaltungsgericht in leipzig gesprochen werden, wurde aber wieder verschoben.
nasowas
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natas
Beitrag 11.11.2005, 19:25
Beitrag #1469


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hallo du ewiger eu-thread

ich fahre nun seit 14 monaten mit meiner eu pappe und werde seit juni von den behörden verfolgt.

Durch einen umzug von bawü nach nrw konnte ich zeit schinden, aber das hiesige amt mußte die sache weiter verfolgen.
Ich konnte zumindest ereichen,dass ich die abgabefrisst für das gutachten bis februar 2006 hinauszögern konnte.
Ich habe die sachbearbeiterin davon überzeugt, dass ich ohne vorbereitung keine chance auf eine positive mpu habe.

Ich mache nun eine ambulante alkoholtherapie, die die allgemeinheit ca. 10000 euro kosten wird , obwohl ich seit über 3 jahren trocken bin und hoffe dass ich damit ganz gute karten bei der mpu habe.

Meine letzte auffälligkeit ist fast 5 jahre her und seit dem habe ich 2 mpu's in den sand gesetzt.

Letztendlich interessiert es den gutachter nicht, ob man sein leben geändert hat, sondern dass man möglichst viele seiner studienkollegen am kacken hält,also gehe ich ein bis zweimal pro woche los und lasse mich von einer nicht vorhandenen krankheit heilen.

sorry, für meinen zynismus, aber die letzten jahre haben mich so gemacht.
nach fast 40000 kilometern mit eu pappe sieht man wieviele idioten auf den strassen unterwegs sind, die warscheinlich auch völlig nüchtern nicht herr der lage sind.

Oh armes deutschland, eure bürokratie ist zu langsam , um sich mit einem intelligenten einzelkämpfer anzulegen, der eure lächerlichen wiedererteilungsrichtlinien nicht irgendwann austrickst.

Für das geld, das ich inden letzten 14 monaten verdient habe kann ich mir noch ein paar mpu*s und anwälte leisten und zur not auch noch ein paar eu-führerscheine....

Ich nehme das vorgehen des staates so langsam persönlich , vor allem wenn ich sehe ,dass unsere regierung augenscheinlich betrunken ist, wenn man sich die derzeitige allgemeine lage in unserem eigendlich schönen land anguckt....

Ich denke, nachdem was ich in den letzen jahren mitgemacht habe, wäre so mancher von den moralaposteln hier selbst zum alkoholiker geworden, weil es irgendwann depressionen auslöst , ständig vor betonköpfen zu stehen.

Ich finde alleine dafür, dass ich heute immer noch nüchtern in der gegend rumfahre und meinen humor nicht verloren habe, sollte ich 3 positive mpu's im voraus ausgestellt kriegen...... es ist nicht leicht, aber leicht hat's einen !


In diesem sinne

natas wavey.gif
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Medusa
Beitrag 11.11.2005, 20:15
Beitrag #1470


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Zitat (natas @ 11.11.2005, 19:25)
Letztendlich interessiert es den gutachter nicht, ob man sein leben geändert hat, sondern dass man möglichst viele seiner studienkollegen am kacken hält,also gehe ich ein bis zweimal pro woche los und lasse mich von einer nicht vorhandenen krankheit heilen.

thumbup.gif clapping.gif

(Es müßte aber eigentlich heißen ".. einer zum Stillstand gebrachten Krankheit ..")
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penny
Beitrag 11.11.2005, 20:49
Beitrag #1471


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hallo
ich bin der Penny und verfolge diese Thema schon seit Monaten.

Erstmal finde ich eure Antworten sehr interessant. Es gibt halt auch unter euch ein paar MPU Fans, aber ich denke die sind halt nur beruflich hier anwesend.

So nun kommen wir mal zum Thema:

Sagen wir mal ich bekomme eine MPU anweisung.

1. Ich habe einen gültigen EU-Schein
2. Sollte ich der MPU nachkommen?
3. Warum sollte ich eigentlich zahlen?
4. Deutschland zweifeld daran das ich nicht tauglich bin dann sollte doch auch die Fb oder der wer weiß ich für die Kosten auf kommen.

Wo leben Wir eigentlich das uns solche Kosten auf erlegt werden? Nur weil die FB zweifel hat soll ich über 400€ zahlen?

Schau sich einer unseren Politer an an denen habe ich schon lange berechtigte Zweifel!!!!
Die lassen sich von uns wählen mit heute schon wieder bestätigten Wahllügen!!!!!!!!

Ich als Deutscher Bürger der so langsam von diesem deutschen Scheiß mal die Schnauze voll hat würde mal gerne unseren Politiker einer umfassenden MPU
anraten.


Ich bin jetzt seit 7 Jahren nicht mehr unter Alk gefahren.
Aber Mofa darf fahren?
Kann ich damit nicht die anderen Verkehrsteilnehmer schaden???
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penny
Beitrag 11.11.2005, 20:52
Beitrag #1472


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Ich wollte damit nur zum ausdruck bringen das ich seit weit über 8 Jahren jeden Morgen und jeden Abend mit dem Mofa zur Arbeit und zurück fahre.
Aber da hat ja der Deutsche Betrüger Verein keine angst.
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penny
Beitrag 11.11.2005, 21:17
Beitrag #1473


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Medusa hat mir gerade geschrieben und dies ist meine Antwort.

ich träume bestimmt nicht. Ich möchte auch nicht Verkehrsscheisser werden. Es geht doch eigentlich doch darum:
Mofa darf ich fahren?
Aber wehe ich farhre wieder Auto???
Im Geschäft fahre ich Stappler und das auch auf öffentlichen Strassen warum weil es erlaubt ist.
Also frage ich mich eigentlich nur noch WER ist hier in unseren schöne Deutschland eigentlich noch in der LAGE ordentliche Entscheidungen zu tragen?
In meinen Augen sind es unsere Pölitiker schon lange nicht mehr geschweige von unseren Beamten oder Verwaltungsangestellten zu reden.
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nasowas
Beitrag 11.11.2005, 21:21
Beitrag #1474


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hallo natas, empfinde momemntan genau wie du.
nasowas
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Medusa
Beitrag 11.11.2005, 21:28
Beitrag #1475


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Zitat (penny @ 11.11.2005, 21:17)
Medusa hat mir gerade geschrieben und dies ist meine Antwort.

<OT on>Um Mißverständnissen vorzubeugen .. . In der PM ging es nicht um "Verkehrsscheisser" sondern um MPUs für Politiker und Otto Wiesheus Alkoholcrash sowie seine Berufung zum Verkehrsminister .. </OT off>

@penny - PMs bitte per PM beantworten, nicht per Forum ..
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WennschonDennschon
Beitrag 11.11.2005, 22:43
Beitrag #1476


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Nochmal Meldung aus dem Grenzgebiet. Unsere Fahrer sind vorhin dort angekommen. Hatte sicherheitshalber nochmal Order gegeben, die Beamten bestätigen zu lassen, daß ein Fahrverbot ausgesprochen wurde, und wer das Fahrverbot ausgesprochen hat.
Vielleicht hätten wir das Auto lieber von einer Firma nach Berlin Abschleppen lassen sollen. Würde mich brennend interessieren, wer in dem Fall die entstandenen Kosten für den Rücktransport unseres Dienstwagen letztendlich übernehmen muß, wenn der Staatsanwalt mit einer Anklage wegen FoFS nicht durchkommt.
Unser Anwalt für Verw.-R. hatte sich Gott sei Dank, doch noch sofort aus seinem Urlaubsort zurückgemeldet und mit der Grenzstelle telefoniert. Genaueres weiß ich noch nicht. Danach äußerte der bearbeitende Beamte noch zu meinem Freund, "wenn es zu keiner Anklage kommt, dann hat er den Papierkram halt umsonst gemacht." (Ich komm mir vor, wie in einem Film!)

Vielen Dank erstmal an alle Interessierten und Mitfühlenden, vor allem an
RA X-Diver. Ich denke, falls unser Anwalt in FS-Angelegenheiten nicht auf dem neuesten Stand ist, werden wir Dich oder Lexus bitten, das Mandat zu übernehmen. Im Falle einer anwaltlichen Zusammenarbeit kommen wir natürlich auch für Eure entstehenden Kosten auf.
Wir halten Euch auf alle Fälle auf dem Laufenden.
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Horex
Beitrag 12.11.2005, 02:23
Beitrag #1477


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Da ist natas wohl nicht alleine (unter anderem mit der Therapie nach 3Jahren Abstinenz). Hab vor 2 Wochen mein Beratungsgespräch, zwecks MPU, beim TÜV gemacht, mit dem Ergebnis das ich (nach mittlerweile 3Jahren Abstinenz) eine therapeutische Aufarbeitung in Form von einer ambulanten Therapie machen soll, eine Psychotherapie und Einzelgespräche bei einer Suchtberatung und das alles damit ich unter anderem die angeblichen Gesetzesvorschriften erfüllen kann und somit erst die MPU bestehen kann.
Man, wenn ich das alles gemacht habe bin ich dermaßen "übertherapiert" das ich da garantiert wieder saufen muß whistling.gif
Ich glaub fast das da keine Psychologen beim TÜV sitzen sondern eher Psychopaten. Hab über das Ergebnis der Beratung natürlich auch in meiner Selbsthilfegruppe und mit meiner Suchtberatungsstelle geredet - die Reaktionen gingen von lautem Lachem bis hin zu "armes Deutschland".
Übrigens wurde das unauffällige "2Jahre Fahren in der ganzen Welt ausser in Deutschland" von mir (ganz legal, wegen niederländischem Führerschein den ich schon zum Straftatzeitpunkt hatte) von dem "netten" Psychologen mit:" Das ist durchaus realistisch, da nur ca. 20% der Trunkenheitsfahrten auffallen" kommentiert. Der hat mir doch glatt durch die Blume unterstellt das ich immer noch saufe. Nach dieser Aussage ist es "etwas" lauter in dem kleinen Büro geworden.....
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Beeblebrox
Beitrag 12.11.2005, 09:21
Beitrag #1478


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Zitat (Horex @ 12.11.2005, 02:23)
Der hat mir doch glatt durch die Blume unterstellt das ich immer noch saufe. Nach dieser Aussage ist es "etwas" lauter in dem kleinen Büro geworden.....

Der Psycho-Fuzzi wird das so bewerten:
"Durch sein Verhalten zeigte der Kandidat, dass noch zu viel Agressionspotential - bedingt durch übermässigen Alkoholkonsum - in ihm steckt."

Hättest du das widerspruchslos weggesteckt, wäre folgende Interpretation möglich:
"Der Kandidat befindet sich durch langjährigen Alkoholkonsum bereits im debilen Stadium und reagiert selbst auf schwere Provokationen teilnahmslos."

wink.gif
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Rolrick
Beitrag 12.11.2005, 11:38
Beitrag #1479


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Hi @all, wavey.gif

nun der 18.11.2005 rückt immer näher und ich bin schon gespannt wie ein Flitzebogen ob die angekündigte NU termingerecht ausgesprochen wird.
In diesem Zusammenhang habe ich da mal eine Frage.
Ist die NU nur an meinen CZ-EU-FS gebunden?
Ich frage deswegen weil ich schon seit längeren in der Schweiz wohne und auch arbeite.
Da ich verpflichtet bin, meinen Führerschein spätestens nach 1 Jahr Aufenthalt in der Schweiz umzutauschen. Mein CZ-EU-FS wird eingezogen und nach Tschechien geschickt, im Gegenzug erhalte ich dann einen Schweizer FS. Ist ja auch irgendwie logisch, man darf ja nur einen besitzen.
Kann mir meine Deutsche Führerscheinstelle Probleme bereiten weil es ja kein EU-FS ist, sondern nur ein „Schweizer FS“?
Meiner Meinung nach habe ich dann doch meinen Schweizer FS „rechtmäßig“ erworben.
Die Schweiz schreibt mir das vor, was soll man da machen?
Ich komme auch nicht drum herum, da mein Bewilligungsausweis eindeutig das Datum der Arbeitsaufnahme ausweist und viel Zeit bleibt mir nicht mehr.
Eigentlich könnte mir das alles egal sein, jedoch fahre ich aller 3 Wochen immer für das Wochenende nach Deutschland. Ich will mir halt nicht ein „Fahren ohne“ einfangen.

Gruß Rolrick
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sportler
Beitrag 12.11.2005, 12:55
Beitrag #1480


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Hallo ich beobachte dieses Forum schon eine Weile und finde es recht sachlich da hier Befürworter und Gegner des EU Führerscheines und der MPU zu Wort kommen.
Es ist schon erstaunlich wenn man von Betroffenen liest wie verschieden und teilweise Abenteuerlich die Behörden mit dem EU Führerschein umgehen. Es scheint fast so als ob die Anordnung einer MPU bzw. eine NU vom der Stimmungs- und Gemütslage des jeweiligen Sachbearbeiters abhängen. Denn wie ich hier gelesen habe gab es NU sowohl im schwarzen Bayern als auch im dunkelroten Berlin.
Vor einiger Zeit war hier angefragt worden wie es sich mit dem EU Führerschein in der Slowakei verhält. Dazu kann ich sagen das zur Anmeldung bei einer Fahrschule eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung und ein Wohnsitz (Mietvertrag) nötig sind.
Ausstellung des Führerscheines erfolgt durch die jeweilige Verkehrsbehörde und übergabe durch den Prüfer nach bestandener Prüfung.
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mirko1
Beitrag 12.11.2005, 14:33
Beitrag #1481


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Zitat (abschieber @ 11.11.2005, 07:52)
Ich glaube, 90 % derjenigen, die ihre Fahrerlaubnis in Tschechien oder Polen machen, saufen immer noch oder werden in der gleichen Situation wieder zur Flasche greifen und trotzdem fahren.

Holt die Leute von der Straße, bevor sie jemanden über den Haufen fahren.


So long
-abschieber-

Dein Glaube in allen Ehren aber mehr als eine Unterstellung ist das nicht. Wir hatten es ja schon öfters, nach bestandener MPU werden ca. 20% in den nächsten 5 Jahren wieder auffällig. Wir haben es vor Monaten auch mal auf die Tägliche Arbeit des Psycholgen umgerechnet und wir kammen zum schluss das der MPU-Psy-Doc sich von 10 Begutachtungen bei ca. 2 - 4 Probanten schlicht geirrt hat.

Hauptsache die MPU-Befürworter, die MPI dürfen weiter Geld verdienen und man macht das Ding und gut ist. Klar das Ihr um eure Arbeitsplätze fürchtet, gegen uns EU-FS Inhaber vorgeht, schlieslich sägen wir an eurem Stuhl.

Über Sinn und Unsinn der MPU wollt Ihr MPU-Befürworter doch garnichts wissen, euch geht es doch ums leichte große Geld (Psy-Doc Arbeitsplätze ec.) wird von über 20 Eu-Ländern erst garnicht Praktiziert, in der Deutschen Form von keinem einzigen EU-Land.

Doch wir sind Deutsch und dann ist die MPU für Deutsche auch gut so und der Rest von EUROPA sollen machen was sie wollen, gerne dann auch auf Deutschen Strassen, doch nicht Deutsche selbst.

DIe Deutsche MPU ist wie schon XXX Mal erwähnt worden ist, ein schlichtes auswendig lernen der Antworten und vorweisen von Abstinez, Sitzungen u.s.w eben ein überprüfen ob Man(n) schon genug Geld investiert hat.

Ich hoffe "Abschieber" du bist dir im klaren das wenn "WIR" vom EUGH recht bekommen das dann die Deutsche MPU TOT ist!!!

PS.:(wer geht dann noch zur MPU?)NIEMAND
Doch seid dann nicht so traurig, Verwendung für MPU-Psy-Docs wirds in Psychatrien bestimmt geben, DE war schon immer recht Erfinderisch, arbeit wird euch bestimmt irgendwo gegeben werden dann könnt Ihr wieder in eurem Element sein.
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Andreas
Beitrag 12.11.2005, 15:13
Beitrag #1482


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Zitat (mirko1 @ 12.11.2005, 14:33)
Ich hoffe "Abschieber" du bist dir im klaren das wenn "WIR" vom EUGH recht bekommen das dann die Deutsche MPU TOT ist!!!

Das ganz sicher nicht. Spätestens mit der nächsten EU-Führerscheinrichtlinie wird dieses Schlupfloch gestopft sein und die MPU wird weiter bestehen. smile.gif


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Medusa
Beitrag 12.11.2005, 15:35
Beitrag #1483


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Zitat (mirko1 @ 12.11.2005, 14:33)
Ich hoffe "Abschieber" du bist dir im klaren das wenn "WIR" vom EUGH recht bekommen ..

Was meinst Du mit "wenn", mirko1 ?? rofl1.gif wavey.gif
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Medusa
Beitrag 12.11.2005, 15:37
Beitrag #1484


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Zitat (Andreas @ 12.11.2005, 15:13)
Spätestens mit der nächsten EU-Führerscheinrichtlinie ..

Ist schon bekannt, wann die kommt?
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Weißnichtsogenau
Beitrag 12.11.2005, 16:05
Beitrag #1485


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Nun ja, ich gehe noch mit Andreas mit, als daß er mit Sicherheit in soweit Recht behält, daß die MPU noch weiterhin fortbestehen wird.
Andere Länder denken ja auch schon drüber nach.
Es fragt sich nur in welcher Form?
Mit Sicherheit nicht mehr in der gegenwärtigen.
Ich denke mir, daß insoweit Urteile gefällt werden, welche die Verwertungsfrist betreffen (15 Jahre ist der Oberschwachsinn).
Denn einstmals war die MPU ja auch ewig verwertbar und ist es nun nicht mehr.
Ob Deutschland dann mit diesen 15 Jahren durchkommt ist mehr als fraglich.
Das hilft natürlich auch nur "Aussitzern". Jemand der die Pappe sofort wieder braucht, wird höchstwahrscheinlich auch später nicht um die MPU herumkommen.
Doch wie lange es bis zu einem Urteil noch dauert.....?? sad.gif

Was der Fall des Kollegen an der Grenze zu Tschechien betrifft, ist es doch aber immer wieder erstaunlich, was sich die netten police.gif so rausnehmen. Eine mündliche NU rofl1.gif

@Mirko1

Ich gebe Dir allerdings Recht was die Wiederholungstäter nach einer bestandenen MPU betrifft. Auch fand ich die Behauptung etwas weiter vorn im Forum nicht von der Hand zu weisen, daß Leute mit EU-FS wesentlich behutsamer und unauffälliger fahren, als Leute nach bestandener MPU. (Das wahrscheinlich allerdings auch nur solang, bis an dem EU-FS überhaupt nicht mehr von staatlicher Seite zu rütteln ist)

LG
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strichachtdoktor
Beitrag 13.11.2005, 01:54
Beitrag #1486


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@ abschieber:
Zitat
Ich habe dafür aber schon soviele positive und negative MPU-Gutachten gelesen, dass ich irgendwann aufgehört habe zu zählen.

Schon blöd, wenn man das so jobmässig machen muss, aber mein Mitleid hast Du natürlich nicht. Wenn dem denn so ist, wie Du es sagst, dann solltest Du über etwas Erfahrung auf dem Gebiet verfügen und wissen, wie schlecht und unlogisch die meisten Gutachten abgefasst sind. Daß es da Leute gibt, die sich darüber aufregen, ist wohl klar.
Und wenn man ein bißchen hinter die Kulissen zu gucken gelernt hat, dann wird man sich für den Rest der EU dieses unseelige deutsche System von staatlicher Verweigerung und MPU-Abzockerei unter dem Mäntelchen der Verantwortung auch nicht wünschen.
Zitat
Ich glaube, 90 % derjenigen, die ihre Fahrerlaubnis in Tschechien oder Polen machen, saufen immer noch oder werden in der gleichen Situation wieder zur Flasche greifen und trotzdem fahren.

Der Glaube stirbt zuletzt - auch bei Dir, Abschieber ... Halte ich ausserdem für eine völlig unbewiesene und nur auf Polarisation angelegte Behauptung.

Zudem ist es (eigentlich) völlig irrelevant, ob jemand trinkt und wenn ja wieviel oder nicht und "warum nicht, ja, was macht er denn sonst?". Für eine positive MPU ist die Frage: " Ist in Zukunft zu erwarten, daß Herr XY Alkoholgenuss und die Teilnahme am motorisierten Strassenverkehr sicher trennen wird?" mit ihren zigtausenden von möglichen Ableitungen die einzig wichtige. Und Betrachtungen unter einer solchen Fragestellung sind nunmal "Glaskugelprognostik".
Man kann zwar mit einer gewissen Präzision bestimmte Entwicklungen vorhersehen - das bestreitet auch niemand, da aber das Leben eines Probanden nunmal von Millionen von Faktoren abhängt, die auch ein Gutachter nicht berücksichtigt, ist und bleibt eine MPU eine Gleichung mit Millionen Unbekannten. Und wenn ich mich recht erinnere, dann sind Ergebnisse von Gleichungen von mehr als vier Unbekannten in der Mathematik immer nur Schätzungen innerhalb einer Ergebnismenge ...

Wer jetzt das Argument bringt, "ja, der Proband kann dem Gutachter ja entlastende Argumente vortragen" der weiss gar nicht, wovon hier eigentlich geredet wird und der hat sich auch noch nicht nennenswert mit den 20-30 Minuten Gesprächen bei einer MPU auseinandergesetzt, in denen in erster Linie vorgefertigte Fragen des Gutachters "richtig" zu beantworten sind. Für komplexe Zusammenhänge ist da keine Zeit ...

Zum einen ist also gar nicht sicher, daß nicht auch 90% derjenigen, die in Deutschland eine positive MPU absolviert haben, irgendwann in der Zukunft wieder im Verkehr negativ auffallen, zum anderen ist bisher lediglich nicht bewiesen, daß Fahrer, mit EU-Führerschein trotz ehemaliger Alkoholauffälligkeit und bestehender MPU-Gefahr in der FEB-Akte, gute und zuverlässige Fahrer sind.
Daran hat ja auch niemand Interesse, kann man auch kein Geld mit verdienen. Da werden lieber die 2 Fälle aufgebauscht, die trotz Alkohol mit dem EU-Schein noch gefahren sind, als sich Gedanken über die unauffälligen 20000 zu machen, die seitdem einen EU-Schein gemacht haben. Über diesen Prozentsatz kann man im Einzelfall sicher betroffen sein, ansonsten eher lächerlich ... Und, Hand aufs Herz: Wie viele Fälle von Inhabern einer EU-Fahrerlaubnis die aktuell massivst gegen geltendes Recht verstossen haben sollen, sind denn bisher bekannt geworden ? Ich höre nur immer, daß der FS nach Aktenlage wieder entzogen und eine MPU/ später NU angeordnet wurde.

Und genau aus diesem Grund sind diese ganzen Prozentspielereien auch nur Ausdruck einer bewußten unseriösen Panikmache gegen EU-Führerscheine, denn es liegen weder Zahlen zu tatsächlich gemachten Führerscheinen vor, noch Zahlen zu entzogenen EU-Scheinen nach neuer Auffälligkeit, noch Zahlen zu entzogenen EU-Scheinen ohne neue Auffälligkeit. Ausserdem hat bisher auch noch nie ein Befürworter der MPU-Lösung im Zusammenhang mit der neueren EU-Schein-Variante erklären können, warum eine Straftat von vor 10, 12 oder 14,5 Jahren wichtiger sein soll als keine Straftat auf den letzten 150.000km ...

Und die Chance, daß zwar Straftaten verübt wurden, sie aber nicht entdeckt wurden, steht nunmal immer 50:50 - kein Grund, Schlechtes von EU-Führerscheinbesitzern anzunehmen ...


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"Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778)

Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa!

Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein
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Weißnichtsogenau
Beitrag 13.11.2005, 10:02
Beitrag #1487


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BRAVO! thumbup.gif
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Rolrick
Beitrag 13.11.2005, 10:10
Beitrag #1488


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Sorry für das Doppelposten, kann mir keiner einen Rat geben?

Hi @all, wavey.gif

nun der 18.11.2005 rückt immer näher und ich bin schon gespannt wie ein Flitzebogen ob die angekündigte NU termingerecht ausgesprochen wird.
In diesem Zusammenhang habe ich da mal eine Frage.
Ist die NU nur an meinen CZ-EU-FS gebunden?
Ich frage deswegen weil ich schon seit längeren in der Schweiz wohne und auch arbeite.
Da ich verpflichtet bin, meinen Führerschein spätestens nach 1 Jahr Aufenthalt in der Schweiz umzutauschen. Mein CZ-EU-FS wird eingezogen und nach Tschechien geschickt, im Gegenzug erhalte ich dann einen Schweizer FS. Ist ja auch irgendwie logisch, man darf ja nur einen besitzen.
Kann mir meine Deutsche Führerscheinstelle Probleme bereiten weil es ja kein EU-FS ist, sondern nur ein „Schweizer FS“?
Meiner Meinung nach habe ich dann doch meinen Schweizer FS „rechtmäßig“ erworben.
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Gruß Rolrick
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Andreas
Beitrag 13.11.2005, 10:39
Beitrag #1489


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Das Urteil des EuGH gilt nur für Führerscheine aus den EU-Staaten, d. h. für den Schweizer FS ist der § 4 Abs. 3 IntKfzVO voll anwendbar.


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Medusa
Beitrag 13.11.2005, 11:55
Beitrag #1490


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Zitat (Rolrick @ 13.11.2005, 10:10)
Ist die NU nur an meinen CZ-EU-FS gebunden?

Ob die NU an die CZ EU-FE gebunden ist, oder auch für andere EU-FEs gilt, sollte sich aus dem Text der NU ergeben. Schweiz ist aber ja kein EU Staat, vielleicht kommen sie Dir mit FoFE bei einer CH FE?

Zitat (Andreas @ 13.11.2005, 10:39)
Das Urteil des EuGH gilt nur für Führerscheine aus den EU-Staaten, d. h. für den Schweizer FS ist der § 4 Abs. 3 IntKfzVO voll anwendbar.
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Andreas
Beitrag 13.11.2005, 15:13
Beitrag #1491


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Zitat (Medusa @ 13.11.2005, 11:55)
vielleicht kommen sie Dir mit FoFE bei einer CH FE?

Nicht nur vielleicht, das ist eindeutig Fahren ohne Fahrerlaubnis, da der Schweizer FS in Deutschland unter diesen Umständen nicht gültig ist.


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Perplex
Beitrag 13.11.2005, 15:48
Beitrag #1492


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Hallo liebe Lieben & Liebenden, da bin ich wieder! rolleyes.gif
Life aus einem Internetcafe in Luxemburg.

Leider gibt es hier noch nichts Neues zu berichten.

Zitat (Lexus @ 31.10.2005, 13:26)
Sein Versuch, vorläufig der NU zu entgehen und die Sache erst mal wieder zum EuGH zu bringen, ist grandios gescheitert:

VGH Mannheim (Beschl. v. 19.09.2005 - 10 S 1194/05)

Zitat (VGH Mannheim)
In der Entscheidung wird die gegenteilige Auffassung des OVG Koblenz (Beschluss vom 15.08.2005 - 7 B 11021/05.OVG) ausdrücklich abgelehnt.
Wie ist das möglich? blink.gif
Wieso darf sich ein Gericht die Urteile aussuchen, die sie für ihre Entscheidung berücksichtigen? ranting.gif

Wenn jeder Richter sich die Gesetze & Urteile aussuchen kann, dann haben wir bald Arnarchie. wallbash.gif Jedenfalls sehe ich das so! unsure.gif


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Perplex
Beitrag 13.11.2005, 17:03
Beitrag #1493


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Zitat (BeK @ 01.11.2005, 19:14)
Apropos Kapper, ich weiß aus ziemlich zuverlässiger Quelle, dass der Gute zwischenzeitlich verstorben ist.

Das wär mal eine gute Idee! rolleyes.gif Man tut einfach so, als wenn man gestorben wäre & hat keine MPU-Anordnung mehr zu fürchten. whistling.gif
Apropos ... was hat eigendlich der vermeindlich Tote als Strafe zu erwarten, wenn ihn jemand fälschlicher Weise als tot gemeldet hat? dry.gif


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Medusa
Beitrag 13.11.2005, 17:08
Beitrag #1494


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Wiederaufleben der NU? wink.gif wavey.gif
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Lexus
Beitrag 13.11.2005, 17:19
Beitrag #1495


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Nun hat auch das Verwaltungsgericht Berlin - erwartungsgemäß - zugeschlagen. Hier die Pressemitteilung, das Urteil hab ich noch nicht:

Zitat
"Führerscheintourismus" von Fahruntüchtigen auf dem Prüfstand

Das Verwaltungsgericht Berlin hat den Eilantrag eines 51jährigen Deutschen gegen die (wegen Ungeeignetheit erfolgte und auf das Gebiet der Bundesrepublik beschränkte) Entziehung seiner polnischen Fahrerlaubnis zurückgewiesen.

Der Antragsteller, der 1984 eine DDR-Fahrerlaubnis erhalten hatte, verursachte 1994 unter Alkoholeinfluss einen Verkehrsunfall; die Blutalkoholkonzentration betrug 2,20 Promille. Das Amtsgericht Tiergarten verurteilte ihn daraufhin wegen Trunkenheitsfahrt und entzog ihm die Fahrerlaubnis. 1995, 1996 und 1998 beantragte der Antragsteller jeweils erfolglos die Wiedererteilung seiner Fahrerlaubnis. Alle drei hierzu erstellten, nach deutschem Recht bei Trunkenheitsfahrern vorgesehenen medizinisch-psychologischen Gutachten (MPG) kamen zu dem Ergebnis, dass neuerliche Trunkenheitsdelikte nicht auszuschließen seien. Zudem wurde eine weitere gerichtliche Verurteilung aus dem Jahre 1997 wegen einer unter Alkoholeinfluss begangenen Beleidigung bekannt; die Blutalkoholkonzentration hatte dabei 2,61 Promille betragen. Der Antragsteller stellte im Juni 2004 seinen vierten Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis, nahm diesen jedoch, nachdem ihn die Fahrerlaubnisbehörde zur Beibringung eines MPGs aufgefordert hatte, zurück. Ende Oktober 2004 erhielt der Antragsteller in Starosta Slubicki (Polen) eine Fahrerlaubnis der Klasse B. Der Antragsteller hatte zu diesem Zeitpunkt - wie auch jetzt - seinen Wohnsitz in Berlin. Ende Dezember 2004 wurde der Antragsteller in Berlin in einen Verkehrsunfall verwickelt und legte bei der polizeilichen Unfallaufnahme seinen polnischen Führerschein vor. Die Fahrerlaubnisbehörde forderte ihn daraufhin zur Beibringung eines MPGs auf und entzog ihm, als der Antragsteller dem nicht nachkam, im August 2005 mit Wirkung für das Bundesgebiet die polnische Fahrerlaubnis. Hiergegen richtet sich der Eilantrag, der mit der nunmehr zugestellten Entscheidung erfolglos blieb.

Nach Auffassung der 11. Kammer des Verwaltungsgerichts ist die - auf das Gebiet der Bundesrepublik beschränkte - Entziehung der polnischen Fahrerlaubnis rechtmäßig. Da der Antragsteller das zu Recht geforderte MPG nicht vorgelegt habe, sei er als ungeeignet anzusehen. Ohne Erfolg mache der Antragsteller geltend, seine Kraftfahreignung sei bereits von den polnischen Behörden anlässlich des dortigen Erteilungsverfahrens geprüft und als nunmehr gegeben festgestellt worden. Insoweit fehle jeder Nachweis dazu, dass die seit langem bei dem Antragsteller bestehende erhebliche Alkoholproblematik in dem Erteilungsverfahren in Polen bekannt gewesen und von den dortigen Behörden geprüft worden sei. Angesichts der Tatsache, dass bei dem Antragsteller 1994 eine Blutalkoholkonzentration von 2,20 Promille und drei Jahre später sogar eine solche von 2,61 Promille festgestellt worden sei, müsse von einem gravierenden Alkoholproblem bei dem Antragsteller über einen langen Zeitraum ausgegangen werden, wie dies auch in den beiden MPGs vom 1995 und 1996 detailliert beschrieben worden sei. Um ein solches Trinkverhalten grundlegend zu ändern, bedürfe es einer wesentlichen Verhaltensänderung, die nur in Ausnahmefällen ohne fremde Hilfestellung Erfolg habe. Hierzu fehle es an jedem nachvollziehbaren Vortrag.

Auch das Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 29. April 2004 in der Rechtssache "Kapper" (C-476/01) stehe der Entziehung nicht entgegen (Anmerkung: Nach diesem Urteil verbietet die Führerscheinrichtlinie der EG, einen in einem anderen EG-Staat ausgestellten Führerschein allein aus dem Grund nicht anzuerkennen, weil der Herkunfts-Mitgliedstaat die Fahrerlaubnis zuvor entzogen hatte, wenn die mit der Entziehung angeordnete Sperrfrist vor Erteilung der Fahrerlaubnis abgelaufen war, oder weil der Führerscheinerwerber nicht seinen Wohnsitz im Ausstellungsstaat hatte.) Die Führerscheinrichtlinie der EG lasse - entgegen einem Teil der Rechtsprechung - Regelungen der Mitgliedstaaten zu, wonach im Fall einer früheren Entziehung einer Fahrerlaubnis die nach Ablauf der innerstaatlichen Frist im EG-Ausland erworbene Fahrerlaubnis nicht automatisch im Inland gilt, sondern das Recht zur Nutzung dieser Fahrerlaubnis von einer innerstaatlichen Prüfung und einem bewilligendem Bescheid abhängt. Eine derartige Überprüfung entspreche dem Zweck der Führerscheinrichtlinie, die Verkehrssicherheit zu verbessern, und sei nach dem derzeitigen Stand des Gemeinschaftsrechts geradezu geboten. Auch die Europäische Kommission betone im Zusammenhang mit der Anerkennung von im EG-Ausland erteilten Fahrerlaubnissen, dass im Interesse der Verkehrssicherheit und damit im Interesse sämtlicher Mitgliedstaaten durch geeignete Maßnahmen einem Missbrauch der gemeinschaftsrechtlichen Anerkennungsregel vorgebeugt werden müsse ("Führerscheintourismus"). Eine Überprüfungsbefugnis berücksichtige auch die inzwischen erfolgte rechtstatsächliche Entwicklung. So würden seit dem Kapper-Urteil bestimmte Fahrschulen bzw. "Ferienfahrschulen" für einen billigen und unkomplizierten Führerscheinerwerb im EG-Ausland werben und dabei sogar die notwendige Briefkastenanschrift im Antragsstaat zur Verfügung stellen. Der Antragsteller, der nach Auffassung der Kammer exemplarisch für viele gleich gelagerte Fälle ist, habe sich entsprechend unter Umgehung der Voraussetzungen für einen rechtmäßigen Erwerb einer Fahrerlaubnis im EU-Ausland in Polen illegal einen Führerschein beschafft, denn er sei zum Zeitpunkt des Erwerbs durchgehend in Berlin gemeldet und aufhältlich gewesen. Im Hinblick auf die erheblichen, aber nicht hinnehmbaren Gefahren, die mit einer Teilnahme von Kraftfahrern am öffentlichem Straßenverkehr mit einer Alkohol- und/oder Drogenproblematik verbunden sind, könne daher auf eine Überprüfung durch die Behörden des Heimatstaates in keiner Weise verzichtet werden. Alle Versuche deutscher Behörden, über die Regelungen der Führerscheinrichtlinie auf die Behörden des Ausstellerstaates einzuwirken und eine Rücknahme/Entziehung der erschlichenen Fahrerlaubnis hinzuwirken, seien - insbesondere bei den niederländischen Behörden - gescheitert.

Gegen die Entscheidung ist die Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zulässig.

Beschluss der 11. Kammer vom 12. Oktober 2005 - VG 11 A 690.05 -


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Medusa
Beitrag 13.11.2005, 17:32
Beitrag #1496


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@Lexus - Danke fürs Einstellen.

Ein dt. Gericht mehr .. warten auf den EuGH .. . Interessant finde ich, daß zw. der "Entdeckung" der EU-FE und der NU 8 Monate vergingen:

Zitat
Ende Dezember 2004 wurde der Antragsteller in Berlin in einen Verkehrsunfall verwickelt und legte bei der polizeilichen Unfallaufnahme seinen polnischen Führerschein vor. Die Fahrerlaubnisbehörde forderte ihn daraufhin zur Beibringung eines MPGs auf und entzog ihm, als der Antragsteller dem nicht nachkam, im August 2005 mit Wirkung für das Bundesgebiet die polnische Fahrerlaubnis.
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natas
Beitrag 13.11.2005, 17:33
Beitrag #1497


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wir können uns hier dumm labern ... solange es kein urteil des bundesverwaltungsgerichts gibt , ist alles offen.

Ich bezweifle allerdings mitlerweile , das dort ein freibrief ausgestellt wird und selbst nach einem erneuten urteil des EU gerichtshofs werden unsere bürokraten versuchen die mpu zu retten.

Der sachbearbeiter in crailsheim hatte zwar gelbe pupillen durch seinen leberschaden und ist als alki stadtbekannt, aber hat sogar mein konto pfänden lassen, um an seine gebühren für die mpu anordnung zu kommen....

Gebt einem menschen ein bischen macht und er missbraucht sie....

Die letzte alternative wird warscheinlich irgendwann die auswanderung sein, wovor ich mitlerweile auch keine skrupel mehr habe..... holland is 50 kilometer entfernt und auch ganz schön shutup.gif
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Perplex
Beitrag 13.11.2005, 17:50
Beitrag #1498


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@Lexus - Danke fürs Einstellen.
Zitat (Lexus @ 13.11.2005, 17:19)
Nun hat auch das Verwaltungsgericht Berlin - erwartungsgemäß - zugeschlagen.
Das kann ja Eiter werden, wenn ich an meinem Fall denke. think.gif

In Berlin sah ich fast an jeder Ecke einen police.gif-Wagen. In Luxemburg sieht man die Police (so heißt sie dort) nur bei einem Verkehrsunfall. Jedenfalls scheinen sie dort nicht so oft, wie in Berlin, spazieren zu fahren. In Rheinland-Pfalz sieht man die police.gif auch nur sehr selten. Im Gegensatz dazu kommt mir Berlin & Brandenburg wie ein Polizeistaat vor.

Nur in Wasserbillig sehe ich ab & zu den deutschen Zoll. Sie haben aber dort (in Luxembourg) keinerlei Befugnisse. yes.gif Vermutlich tanken sie dort (im benachbarten Mertert) nur, wie alle Deutschen in der Grenzregion. rolleyes.gif


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Lexus
Beitrag 13.11.2005, 17:52
Beitrag #1499


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Ach Thommy, grüß dich erst mal ....

aber bei mir im Dorf in Brandenburg ist es leichter im Lotto zu gewinnen als mal einen Streifenwagen zu sehen.


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strichachtdoktor
Beitrag 13.11.2005, 18:34
Beitrag #1500


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Danke @ Lexus für das Einstellen ! Immerhin, eine nette Diskussionsgrundlage ...
wink.gif
Zitat
Die Führerscheinrichtlinie der EG lasse - entgegen einem Teil der Rechtsprechung - Regelungen der Mitgliedstaaten zu, wonach im Fall einer früheren Entziehung einer Fahrerlaubnis die nach Ablauf der innerstaatlichen Frist im EG-Ausland erworbene Fahrerlaubnis nicht automatisch im Inland gilt, sondern das Recht zur Nutzung dieser Fahrerlaubnis von einer innerstaatlichen Prüfung und einem bewilligendem Bescheid abhängt.

Gewagte Hypothese. Ich weiß zwar, was gemeint ist, aber so formuliert ist es eindeutig "Quatsch mit Soße". Immerhin verweist das EuGH auf eine anzunehmende Ungültigkeit von §28 der deutschen FeV. Da ist §28 Absatz 5 auch mit drin ...
Diese o.g. Formulierung aus dem Vorhandensein von "nicht harmonisierten Bereichen" der EG FS RiLi zu schliessen ist schlicht ein schlechter Witz.
Zitat
Eine derartige Überprüfung entspreche dem Zweck der Führerscheinrichtlinie, die Verkehrssicherheit zu verbessern, und sei nach dem derzeitigen Stand des Gemeinschaftsrechts geradezu geboten.

Hier bleibt für die Annahme Raum, nur die Deutschen wüssten, wohin der Hase läuft und in anderen EU-Staaten hat man eh keine Ahnung. Interessant.
Zitat
Auch die Europäische Kommission betone im Zusammenhang mit der Anerkennung von im EG-Ausland erteilten Fahrerlaubnissen, dass im Interesse der Verkehrssicherheit und damit im Interesse sämtlicher Mitgliedstaaten durch geeignete Maßnahmen einem Missbrauch der gemeinschaftsrechtlichen Anerkennungsregel vorgebeugt werden müsse ("Führerscheintourismus").
Was hat die Kommission damit zu tun ? Beraten und Empfehlen - das ist die Aufgabe. Recht gesprochen wird durch den EuGH - und der sagt was anderes.
Zitat
Eine Überprüfungsbefugnis berücksichtige auch die inzwischen erfolgte rechtstatsächliche Entwicklung. So würden seit dem Kapper-Urteil bestimmte Fahrschulen bzw. "Ferienfahrschulen" für einen billigen und unkomplizierten Führerscheinerwerb im EG-Ausland werben und dabei sogar die notwendige Briefkastenanschrift im Antragsstaat zur Verfügung stellen. Der Antragsteller, der nach Auffassung der Kammer exemplarisch für viele gleich gelagerte Fälle ist, habe sich entsprechend unter Umgehung der Voraussetzungen für einen rechtmäßigen Erwerb einer Fahrerlaubnis im EU-Ausland in Polen illegal einen Führerschein beschafft, denn er sei zum Zeitpunkt des Erwerbs durchgehend in Berlin gemeldet und aufhältlich gewesen.
Es ist nicht Aufgabe der Deutschen die Regelungen in Bezug auf den Wohnsitz zu prüfen. Natürlich ist es ein Fehler, durchgehend in Deutschland gemeldet zu sein. Aber machen können die Deutschen erstmal nichts - wo bleibt denn die Klage beim EuGH, die Polen würden die FS ohne Beachtung der 185-Tage-Regelung erteilen ? Hab´ich noch nichts von gehört. Selbst in diesem Punkt sind die Deutschen offensichtlich nicht in der Lage, den Richterspruch aus Luxemburg durchzusetzen !
Zitat
Im Hinblick auf die erheblichen, aber nicht hinnehmbaren Gefahren, die mit einer Teilnahme von Kraftfahrern am öffentlichem Straßenverkehr mit einer Alkohol- und/oder Drogenproblematik verbunden sind, könne daher auf eine Überprüfung durch die Behörden des Heimatstaates in keiner Weise verzichtet werden.
Das ist eine Schlussfolgerung, die zwar Sinn macht, die ich aus der gegenwärtigen Rechtslage aber nicht schliessen kann. Denn die Eignung ist Bestandteil der "Eignungsvoraussetzungen" die zunächst mal durch das Land geprüft werden muss, welches erteilt. Damit da umfassend geprüft werden kann, muss ein zentrales europäisches FS-Register eingeführt und genutzt werden. Warum hört man davon nichts ? Warum hacken die Deutschen nur auf Einzelfällen herum?
Zitat
Alle Versuche deutscher Behörden, über die Regelungen der Führerscheinrichtlinie auf die Behörden des Ausstellerstaates einzuwirken und eine Rücknahme/Entziehung der erschlichenen Fahrerlaubnis hinzuwirken, seien - insbesondere bei den niederländischen Behörden - gescheitert.
Warum sollten die Polen und die hier - unverständlich warum!!! - namentlich genannten Holländer einen Führerschein einziehen, der nach geltendem nationalem und europäischem Recht ganz legal und hochoffiziell erteilt wurde, wenn gegen die innehabende Person gar nichts Neues vorliegt ???

Und immer noch ist die Frage offen, warum die Deutschen nur lokal entziehen (also für D ausschliesslich) können - wenn doch so ein hohes Rechtsgut in Gefahr ist, wie die öffentliche Sicherheit, die Ordnung, wenn von Gefahr für Leib und Leben auszugehen ist ... Warum lassen sich die Behörden in anderen EU-Ländern bloß nicht davon überzeugen, daß eine Straftat, welche 2, 5, 10 oder 14,99 Jahre her ist und deren Strafe verbüßt und deren Massnahme zur Sicherung und Besserung längst abgelaufen ist, für deutsche Behörden immer noch ein Grund ist, eine FE zurückzuhalten und aufwändige Untersuchungen zu fordern ?

Vielleicht, weil sie es für deutsche Willkür halten ? Vielleicht, weil es dem Grundgedanken deren Rechts widerspricht ?

Je mehr Verwaltungsgerichte sich zu den EU-Führerscheinen äussern, desto wirrer und unlogischer werden die Begründungen. Nicht, daß mir Koblenz besonders am Herzen liegen würde - aber deren Begründung war noch einigermassen simpel und nachvollziehbar und hat sich imho streng an geltendem europäischen Recht orientiert.


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"Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778)

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Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein
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