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> EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis (Teil11), Nachtr. MPU-Anordnung in D. zulässig?
strichachtdoktor
Beitrag 13.09.2005, 11:06
Beitrag #151


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z.B.:
"Eine Überprüfung nach §xy der tschechischen FEVerordnung hat ergeben, dass Ihre Unterlagen nicht den nach §yz der tschechischen FEVerordnung und Art.xz der europ.FS-Rili entsprochen haben. Zur Klärung der Angelegenheit bitten wir sie, am xx.xx.xxxx im Führerscheinbüro der Kreiosverwaltung von xxxxxxxx vorzusprechen"

Und ?! Undenkbar ?
Was ist dagegen einzuwenden ?


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corneliusrufus
Beitrag 13.09.2005, 11:33
Beitrag #152


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Wer so eiin Schreiben erhielte, der kann dann ja auch über andere Unterlagen glaubhaft machen, dass er zur Zeit des FE-Erwerbs sich im Ausland während der 185 Tage aufgehalten hat. Joe hat eine Beispuielhafte Liste gebracht. Dann wird die ausländische FEb abwägen, was mehr zählt: Der Anschein auf dem Identitätspapier, von welchem der Wohnsitz übernommen wurde, oder die tatsächlichen Aufenthaltsnachweise.

Zuur Rechtsstaatlichkeit: Da gibt es auch das gegenargument. Gerade weil bsp. Cz die Rechtmäßigkeit ausgestellter Dokumente überprüft, handelt der Staat rechtsstaatlich und rechtssichernd. Rechtssicherheit und Rechtstaatlichkeit ist ein hohes Gut und füördert die ökonomische Prosperität. Auf die wenigen tausend FS-Touristen kann das Land verzichten, auf den investierenden Unternehmer nicht!

Weiterhin bleibt mir verschlossen, warum man sich im Ausland keine Identy Card (Personalausweis) besorgen kann, wenn man regulär angemeldet ist. Selbst das UK will eine solche nun einführen. Die Identy Card besagt ldiglcih etwas über den festen Wohnsitz in Verbindung mit einer Personenzuweisung und nicht notwendigerweise über eine Staatsangehörigkeit.

Liebe Greet-Ings, Cornelius


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Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet.
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Bayer
Beitrag 13.09.2005, 11:36
Beitrag #153


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Zitat (strichachtdoktor @ 13.09.2005, 11:18)
Es ist doch so: Es wird die Adresse verwendet, die Du nennst.

-

Das mag ja in PL so sein. In der CZ wird immer die Adresse vom Perso genommen. Meldebescheinigungen o.ä. gibt es in CZ nicht - da wie gesagt es auch keine Meldepflicht gibt. Man bekommt nur einen CZ- Wohnort eingetragen, wenn man Inhaber eines CZ-Perso ist.
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Willauchmalwassagen!
Beitrag 13.09.2005, 11:42
Beitrag #154


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Zitat
Cz die Rechtmäßigkeit ausgestellter Dokumente überprüft, handelt der Staat rechtsstaatlich und rechtssichernd. Rechtssicherheit und Rechtstaatlichkeit ist ein hohes Gut und füördert die ökonomische Prosperität. Auf die wenigen tausend FS-Touristen kann das Land verzichten, auf den investierenden Unternehmer nicht!


was für ein weit hergeholtes Argument! Wie kommst Du darauf zu meinen das ein Staat der eigen ausgestellte Dokumente nachher für ungültig erklärt exemplarische Rechtssicherheit bedeutet. Eher wohl Unrechtssicherheit! Einmal so und dann wieder so.

Ehrlich gesagt kümmert es wohl sehr wenige Unternehmer die in der CZ investieren wollen ob die Touristen nun ihren Lappen behalten dürfen oder auch nicht. Sie sind in der EU und das ist heutzutage wohl Indiz genug Rechtssicherheit zu gewährleisten.
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schmidt3121
Beitrag 13.09.2005, 11:54
Beitrag #155


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Ist bei jeden CZ FS Besitzer die deutsche Adresse eingetragen? Wenn man in CZ gemeldet ist und ein Aufenthaltsgenehmigung hat muss das doch gehen das eine CZ Adresse im FS steht. Wenn ich nur einen Reisepass habe kann ja keine andere Adresse eingetragen werden als eine CZ, weil im Pass gar keine genaue Adresse steht sondern nur der Wohnort.
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strichachtdoktor
Beitrag 13.09.2005, 11:59
Beitrag #156


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Es kann jede Adresse eingetragen werden, wenn Du sie nur ausreichend nachweist. Wie man sie nachweist, kann man ja erfragen. Üblicherweise geben Ämter auch Auskunft. wink.gif


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Bayer
Beitrag 13.09.2005, 12:13
Beitrag #157


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Zitat (strichachtdoktor @ 13.09.2005, 12:59)
Es kann jede Adresse eingetragen werden, wenn Du sie nur ausreichend nachweist. Wie man sie nachweist, kann man ja erfragen. Üblicherweise geben Ämter auch Auskunft.  wink.gif

Da liegst du falsch. Warst du schon mal in CZ ? Bitte nicht irgendetwas behaupten.

@schmidt3121: nur mit einem Reisepass bekommst du in CZ keinen FS - Perso ist Pflicht.
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Medusa
Beitrag 13.09.2005, 12:19
Beitrag #158


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Zitat (strichachtdoktor @ 13.09.2005, 12:06)
"Eine Überprüfung nach §xy der tschechischen FEVerordnung hat ergeben, dass Ihre Unterlagen nicht den nach §yz der tschechischen FEVerordnung und Art.xz der europ.FS-Rili entsprochen haben.

Müßte aber lauten:

"Eine Überprüfung nach §xy der tschechischen FEVerordnung hat ergeben, dass Ihre Unterlagen zwar den nach §yz der tschechischen FEVerordnung, aber nicht dem, vor dem 17.01.2005 bei uns noch nicht in nationales Recht umgesetzen, Art.xz der europ.FS-Rili entsprochen haben."

Falls die CZ plötzlich Wert auf einen CZ Ort in der FE legen sollte kann Sie gerne meinen Wohnsitz während des FE Erwerbs eintragen cool.gif .

Wie gesagt halte ich das sowieso für Undenktbar. Das einzige, was ich mir vorstellen könnte wäre, daß die CZ nach dem 17.01.2005 ausgestellte FEs entsprechend überprüfen könnte. In einigen Landkreisen der CZ - heißt das dort Landkreise? - soll ja auch nach dem 17.01.2005 die 185 Tage Regelung ignoriert worden sein, obwohl zu dem Zeitpunkt ja geltendes CZ Recht.
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schmidt3121
Beitrag 13.09.2005, 12:19
Beitrag #159


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Habe erst vor kurzem mit einem Vermittler gesprochen und der hat mir erzählt das man nicht unbedingt einen Personalausweis braucht. Er hat gesagt es werden 2 Dokumente benötigt das es die betreffende Person gibt. Es würde ihm Pass und Geburtsurkunde reichen.
L.G. schmidt3121
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schmidt3121
Beitrag 13.09.2005, 13:29
Beitrag #160


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Wenn man sich die Webseiten einiger Anbieter anschaut, gibt es noch immer welche die sich an die 185 Tage Regel nicht halten. Angeblich sind in Pilsen noch vor 3 Wochen FS ohne Wohnsitz ausgestellt worden.
Aber wenn in CZ immer nur die dt. Adresse eingetragen wird, wären ja dann alle FS die an Ausländer ausgestellt worden sind ungültig und die CZ müsste die alle einziehen. Damit hätten die dt. Behörden zu einem Riesenschlag ausgeholt.
L.G. schmidt3121

PS: Wie funktioniert das mit dem editieren von Beiträgen? Wenn ich einen Beitrag schreibe, dann eine andere Seite aufrufe und wieder zurück in VP Forum gehe, ist der Editier Schalter weg.
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Commodore25E
Beitrag 13.09.2005, 13:41
Beitrag #161


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Zitat (schmidt3121 @ 13.09.2005, 14:29)
PS: Wie funktioniert das mit dem editieren von Beiträgen? Wenn ich einen Beitrag schreibe, dann eine andere Seite aufrufe und wieder zurück in VP Forum gehe, ist der Editier Schalter weg.


Du hast zum Editieren nur max. 20 Minuten Zeit. Zudem müssen die Daten im POST-Speicher des Browsers liegen. Wechselst Du nun innerhalb des Browsers zu einer anderen Site sind die Daten weg.

Nach 20 Minuten ist die Option aber dann sowieso vorbei....


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strichachtdoktor
Beitrag 13.09.2005, 13:54
Beitrag #162


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Zitat (Bayer @ 13.09.2005, 13:13)
Da liegst du falsch. Warst du schon mal in CZ ? Bitte nicht irgendetwas behaupten.

Ja, in CZ war ich schonmal. Und ich kenne mich trotzdem nicht so genau da aus ... Welcher Touri macht das schon ??? Aber ich habe noch in jedem Land bekommen, was ich brauchte: In Italien einen Studienplatz, in der Türkei eine Wohnung, Führerschein, Arbeitsstelle und in Polen einen EU-FSchein. Einfach war es nie, aber das Ergebnis hat gestimmt. Und so, wie ich es gemacht habe, kann es jeder machen - ich habe nur auf frei verfügbare Informationen zurückgegriffen.

Es geht ja auch jetzt nicht darum, wo man die Infos herbekommt, sondern dass man sie bekommt. Und das man immer irgendwelche Leute trifft, die "wissen, wie es geht", das willst Du doch nicht ernsthaft bestreiten, oder ?!

Da der Reisepass ein offizielles Dokument ist, ist es schwer vorstellbar, dass er nicht zu Anträgen legitimieren soll. Und ich sagte ja, dass man u.U. noch weitere - lokal bestimmte - Unterlagen (wie eine Meldebescheinigung, Geburtsurkunde, Studentenausweis, Sozialversicherungsnummer etc.) braucht. Der Trick, sofern man das so bezeichnen will, ist nun, die vorgeschriebenen Wege so geschickt zu nutzen, daß das Ergebnis stimmt. In unserem Fall: Maximale Sicherheit bei der Anerkennung.

@Medusa: Was die Tschechen nun genau schreiben ist ja egal - ich denke nicht, daß man plötzlich irgendwo kontrolliert wird und der Schein wegen Ungültigkeit eingezogen wird, weil die Tschechen ohne Ankündigung die Fahrerlaubnis entzogen haben. Auch in Tschechien wird man sich an Regeln halten. Welche genau, weiss ich nicht - habe aber auch keine Tschechenkarte. Die Polen werden Dich auf jeden Fall vorher anhören. Und erreichbar bin ich für das Bürgeramt Stettin auch, da ich mich dort ordnungsgemäss abgemeldet habe, als ich dort weggezogen bin - mit Angabe der deutschen Adresse ...


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Bayer
Beitrag 13.09.2005, 13:55
Beitrag #163


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Zitat (schmidt3121 @ 13.09.2005, 14:29)
Aber wenn in CZ immer nur die dt. Adresse eingetragen wird, wären ja dann alle FS die an Ausländer ausgestellt worden sind ungültig und die CZ müsste die alle einziehen. Damit hätten die dt. Behörden zu einem Riesenschlag ausgeholt.

Und da sehe ich das Problem für die Behörden. Es gibt sicher auch einige (wie z.b. Tommy Bumm), die ja tatsächlich für 185 TG einen Wohnsitz in CZ hatten und trotzdem auf ihrem Schein die dt.Adresse steht. Diese FS dürften eigentlich nicht beanstandet werden bzw. zurückgefordert werden. Nur eine Unterscheidung zwischen diesen und jenen scheint mir relativ unmöglich, da es wie gesagt keine Meldepflicht gibt in CZ. Daher glaub ich nicht an den Riesenschlag.
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mirko1
Beitrag 13.09.2005, 14:00
Beitrag #164


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Zitat (strichachtdoktor @ 13.09.2005, 09:43)
Und eben das kann sich nun auf Führerscheine auswirken, die mit deutschen Adressen geziert sind. Denn wie bitte sollen CZ oder PL für die Ausstellung zuständig gewesen sein, wenn dort kein Wohnsitz vorhanden war ? Mal von der Ausnahmeregelung für Schüler und Studenten abgesehen ...

Und wer MUSS vor Erteilung des FS, die Einhaltung ALLER Kriterien prüfen?

Der FS-Bewerber oder der Austellerstaat/Ausstellerbehörde?

ich denke da liegt der Groschen begraben, der Ausstellerstaat muss prüfen und nicht der Bewerber.

Sind Unklarheiten oder Dokumente die fehlen oder andere Voraussetzungen nicht erfüllt, darf der Ausstellerstaat nicht erteilen, tun sie es doch, ist es nicht dem Bewerber sein Problem. dry.gif

Ich kann nur in einem EU-Staat einen Antrag auf Erteilung eines FS stellen erfülle ich die verlangten Erfodernisse und sie erteilen mir einen FS so ist doch nicht die Schuld bei mir zu suchen.
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Natrix20
Beitrag 13.09.2005, 14:01
Beitrag #165


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Hallo Freunde,


ich verfolge die Diskussion jetzt schon drei Seiten lang. Natürlich wird wieder mal viel vermutet und Situationen durchgespielt, die meines erachtens noch gar nicht da sind. Lasst doch erstmal die Kirche im Dorf und lehnt euch mal gemütlich zurück. Es kommt meist eh anders als man denkt. Es wird eh nicht leicht sein für die BRD die CZ zu veranlassen die FS zu prüfen, auch wenn da eine deutsche Adresse auf dem FS steht.
Gruss
Natrix
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Bayer
Beitrag 13.09.2005, 14:05
Beitrag #166


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Zitat (Bayer @ 13.09.2005, 13:13)
@schmidt3121: nur mit einem Reisepass bekommst du in CZ keinen FS - Perso ist Pflicht.

kleine verbesserung: Reisepass + Meldebescheinigung(aus D) geht auch.
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Lexus
Beitrag 13.09.2005, 14:06
Beitrag #167


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Um Schuld geht es ja nicht.

Aber mal so angemerkt: Wer in die CZ fährt, um dort eine FE zu erwerben, weil er hier eine MPU hat, hat sich ja wohl vorher die Voraussetzungen angeguckt, unter denen das möglich sein sollte. Oder sind alle FE-Touristen auf gut Glück in ein Land gefahren, das sie aus 25 EU-Staaten ausgelost haben, und haben dann mal nachgefragt, ob man dort zufällig den FS erwerben kann? Warum haben diese Touristen dann nur die für sie günstigen Bestimmungen gelesen und nicht die übrigen, z. B. das EU-weite Wohnsitz-Erfordernis? Ist das Verdrängung? Rosinenpicken? Leichtgläubigkeit gegenüber den Vermittlern? So blindlings kauft man doch nicht mal eine Kaffeemaschine.

Auf jeden Fall waren im Jahre 2004 und 2005 deutsche MPU-FS-Touristen in diesem Punkt wahrscheinlich besser informiert als tschechische Führerscheinbeamte. Von daher nehme ich solche Unschuldsbeteuerungen auch nicht so ernst.


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Willauchmalwassagen!
Beitrag 13.09.2005, 14:09
Beitrag #168


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Zitat
Ich kann nur in einem EU-Staat einen Antrag auf Erteilung eines FS stellen erfülle ich die verlangten Erfodernisse und sie erteilen mir einen FS so ist doch nicht die Schuld bei mir zu suchen.


tja, so sehen das wohl viele! Nur wenn es doch geschieht? Mal ehrlich, klagen wir dann in CZ?
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mirko1
Beitrag 13.09.2005, 14:10
Beitrag #169


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Toll gebrüllt Lexsus:

Trotzdem ist es Sache des Ausstellerstaates die Kriterien für die Ausstellung eines EU-FS zu prüfen und nicht die des Bewerbers.

Da sind wir uns doch einig oder nicht?
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Willauchmalwassagen!
Beitrag 13.09.2005, 14:12
Beitrag #170


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Zitat
Aber mal so angemerkt: Wer in die CZ fährt, um dort eine FE zu erwerben, weil er hier eine MPU hat, hat sich ja wohl vorher die Voraussetzungen angeguckt, unter denen das möglich sein sollte.


............selbst wenn nicht wird es mal wieder lauten: "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!"
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Lexus
Beitrag 13.09.2005, 14:12
Beitrag #171


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Ja sicher sind wir das.

Genauso wie es der SV beim TÜV ist. Und wenn er was übersieht, was dir aber bekannt ist, dann bist du doch dran.


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mirko1
Beitrag 13.09.2005, 14:16
Beitrag #172


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in diesem Fall hätten die CZ sich tausendfach geirrt.

wie will mir man nachweisen das ich das gewusst habe?

wird nicht so kommen das die CZ die FS mit DE Wohnsitz einziehen. cool.gif
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Bayer
Beitrag 13.09.2005, 14:19
Beitrag #173


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Zitat (Lexus @ 13.09.2005, 15:06)
Um Schuld geht es ja nicht.

Aber mal so angemerkt: Wer in die CZ fährt, um dort eine FE zu erwerben, weil er hier eine MPU hat, hat sich ja wohl vorher die Voraussetzungen angeguckt, unter denen das möglich sein sollte. Oder sind alle FE-Touristen auf gut Glück in ein Land gefahren, das sie aus 25 EU-Staaten ausgelost haben, und haben dann mal nachgefragt, ob man dort zufällig den FS erwerben kann? Warum haben diese Touristen dann nur die für sie günstigen Bestimmungen gelesen und nicht die übrigen, z. B. das EU-weite Wohnsitz-Erfordernis? Ist das Verdrängung? Rosinenpicken? Leichtgläubigkeit gegenüber den Vermittlern? So blindlings kauft man doch nicht mal eine Kaffeemaschine.

Auf jeden Fall waren im Jahre 2004 und 2005 deutsche MPU-FS-Touristen in diesem Punkt wahrscheinlich besser informiert als tschechische Führerscheinbeamte. Von daher nehme ich solche Unschuldsbeteuerungen auch nicht so ernst.

also in meinem Fall bekam ich den Tip sogar vom Leiter einer FEB hier in D.
In der CZ hab ich explizit nochmals nachgefragt wegen der 185 TG Regel, sowohl bei der Fahrschule als auch beim Amt und Polizei. Antwort: Es gibt diese Regelung in CZ (noch)nicht. Es hätte also keinen Unterschied gemacht ob ich jetzt 185 TG in CZ irgendwo gewohnt hätte oder nicht. Die CZ hat das nullens interessiert.
Also hab ich mir doch nichts vorzuwerfen oder ? Übrigens alles ohne Vermittler.
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Willauchmalwassagen!
Beitrag 13.09.2005, 14:21
Beitrag #174


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Zitat
Übrigens alles ohne Vermittler.


nochmals Danke für den Tipp. Hat damals alles gut geklappt!
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Alonso
Beitrag 13.09.2005, 14:42
Beitrag #175


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@ Bayer

war bei mir genauso. Ich habe die Fahrschule und eine Frau auf dem Amt gefragt. Alle sagten unisono: Diese Regelung haben wir nicht - sollte aber bald kommen (war im August 2004)

Schade, dass ich mir den Namen der Dame nicht gemerkt hatte...
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Medusa
Beitrag 13.09.2005, 15:05
Beitrag #176


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Zitat (Willauchmalwassagen! @ 13.09.2005, 15:09)
tja, so sehen das wohl viele! Nur wenn es doch geschieht? Mal ehrlich, klagen wir dann in CZ?

Wenn es aufschiebende Wirkung haben sollte - warum denn nicht? In der CZ dürfte das "Vergnügen" auch wesentlich billiger sein wie in D.. Wieviele Instanzen gibt es in der CZ? Letztinstanzlich gehts dann wieder zum EuGH? Das sind Jahre .. Jahrzehnte rofl1.gif cool.gif
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schmidt3121
Beitrag 13.09.2005, 15:14
Beitrag #177


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@strichachtdoktor
Du hast dich also in D abgemeldet. Bist nur in P gemeldet gewesen und hast aber in D gearbeitet. Wohin ist dann deine ganze Post usw. gegangen? Wennst in D keinen Wohnsitz mehr gehabt hast? Hast du dann alles umgemeldet? Versicherungen, usw..
L.G. schmidt3121
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Medusa
Beitrag 13.09.2005, 15:17
Beitrag #178


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Zitat (Lexus @ 13.09.2005, 15:06)
Aber mal so angemerkt: Wer in die CZ fährt, um dort eine FE zu erwerben, weil er hier eine MPU hat, hat sich ja wohl vorher die Voraussetzungen angeguckt, unter denen das möglich sein sollte.

Wenn man vorher nicht in Verkehrsportalen aktiv war, sich auch nicht sonderlich für Verkehrsrecht interessierte, sieht das schon anders aus. Seriöse Nachrichtenmagazine - Focus .., sowie Fernsehsender (ARD?), haben über die Möglichkeit eines legalen Führerscheinerwerbs in der CZ / PL berichtet. Warum sollte man das als "Normalo" anzweifeln?

Wird in Deutschland auch erwartet, daß sich der FE Bewerber in D. versichert, daß die dt. FEB alle deutschen und europäischen Gesetze einhält?
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knochy
Beitrag 13.09.2005, 15:29
Beitrag #179


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Seit knapp 18 Monaten ist das Problem in D bekannt, und von Anfang an hat D es erst garnicht versucht über die Nichteinhaltung der 185 Tage Regelung an die Lappen zu kommen, wird schon seinen Grund gehabt haben.

Selbst in den TV-Berichten (Stern TV etc.), wurden diverse Verkehrsminister etc. geladen, die alle aus dem gleichen Rohr gebrüllt haben, mit dem Tenor:
Wir werden sie schon alle kriegen, aber die Einziehung durch die Nichteinhaltung der 185 Tage wurde schon damals von höchsten Stellen für so gut wie unmöglich erklärt.

Nun wo Ihnen nichts mehr einfällt, kommen hier wieder Gerüchte über Gerüchte.


Ihr Pulver haben Sie verschossen wavey.gif


@Lexus:

Glaubst Du wirklich was Du da schreibst think.gif

CZ hat die Führerscheine ohne Einhaltung der 185 Tage ausgestellt, weil es diese Regel dort nicht gab, bzw. EU-Recht noch nicht umgesetzt wurde, was ihmo das Gleiche ist.

Da kramst Du irgendwelche Aufenthaltsverordnungen von 1880 Kartoffelkrieg hervor, wo es die CZ noch garnicht gab, 1968 gab es mal die damalige CSSR.

Den Zusammenhang kann ich nicht erkennen, oder regeln die Leute im Osten Ihren Besitz auch noch nach damaligem DDR-Recht???

Außer Populismus, genährt von Gerüchten, kann ich hier leider nicht viel erkennen.

Die Führerscheine wurden legal nach CZ-Recht erworben, nicht mehr und nicht weniger, und laut EUGH sind diese gegenseitig anzuerkennen.

Brauch doch hier keiner Glauben, das deutsche Führerscheintouristen mehr über CZ-Recht hätten wissen müssen, als die dort austellenden Behörden.
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strichachtdoktor
Beitrag 13.09.2005, 15:37
Beitrag #180


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Also, ich halte es auch für abwegig, irgendeinem FS-Touristen vorzuwerfen, dass er es so und nicht in D gemacht hat. Denn wenn alle vom "freien Europa" reden, dann muss die Freiheit und Freizügigkeit eben auch für den "kleinen Mann" und nicht nur für grosse Firmen und Staaten bzw. deren Angehörige gelten. Wer sich wie, wo und wann vernünftig informiert hat kann hinterher eh keiner mehr klar herausfinden - die Generalannahme, man habe sich gut informiert, denn man ist ja schliesslich auf diese Ideen gekommen und habe sie erfolgreich zu Ende geführt, wurde ja bereits gerichtlicherseits geäussert. So steht jetzt also jeder "unter Verdacht", ein besonders schlaues Bürschchen zu sein ...
... ein Schmarrn. Denn es ist so, wie schon mehrfach angedeutet: Niemandem wurde es besonders schwer gemacht, in CZ, PL und übrigens auch NL einen Führerschein zu machen. Denn in diesen Ländern sind die Regeln - nicht nur für uns, sondern für alle !!! - besonders einfach zu erfüllen. DAS kann man eigentlich niemandem zum Vorwurf machen.
Und wir sehen es ja auch am Koblenzer Beschluss: Es gibt Gerichte, die sich ganz hinter das EuGH-Urteil stellen. Erlaubt ist, was Luxemburg gefällt. Anerkannt wird später ...


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Bayer
Beitrag 13.09.2005, 16:31
Beitrag #181


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nicht neu, aber etwas ausführlicher:Klick
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Lexus
Beitrag 13.09.2005, 17:51
Beitrag #182


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@knochy

Wenn etwas eine populistische Argumentation ist, dann ist es deine. Hast du jemals gehört, dass mit dem Zusammenbruch des Ostblocks etwa alle internationalen Bindungen der betroffenen Staaten plötzlich gegenstandslos geworden wären? Das trifft wohl auf den Warschauer Pakt zu, aber nicht auf das Internationale Führerschein-Abkommen; sonst hätte ab 1990 kein Tscheche mehr als Tourist hier herumfahren können. Die Freizügigkeit, die von den Bürgern des Ostblocks errungen wurde, beruht ja unter anderem gerade auf der Verbürgung auch der Mobilität, die durch international-vertragliche Abmachungen über die Anerkennung der Führerscheine garantiert werden soll. Und das soll alles in der Tschechei 15 Jahre lang bis zum 17.01.2005 (nach Meinung einiger Vermittler sogar bis heute, nur weil irgendeine popelige Verwaltungsverordnung noch fehlt) nicht gegolten haben. Auf welcher Grundlage durften denn bis 2004/2005 Polen, Ungarn, Tschechen, Usbeken usw. hier als Touristen herumfahren?

Ich habe niemals angezweifelt, dass mit dem Beitritt der CZ in die EU jede vorher ausgestellte tschechische FE eine EU-FE geworden ist. Ich bin sogar der einzige hier im Forum, der hierzu ein Urteil des AG Lüdinghausen gepostet hat.

Ich habe lediglich gegen die meiner Meinung nach völlig verdrehte Ansicht etwas vorgebracht, dass es ein Vorteil für die FE-Bewerber war, dass die 185-Tage-Regelung bis zum 17.01.2005 noch nicht galt, sondern dass dies eher ein Nachteil ist, weil früher eben mit dem Wegzug aus einem Land auch die FE sozusagen verfiel und in D nur noch ein Jahr lang übergangsweise benutzt werden durfte. Dass sich dies mit dem EU-Beitritt geändert hat, ist vollkommen klar. Nur, weshalb sollten die FEe von vor dem 17.01.2005 besser sein als die von danach? Das kann mir bisher niemand schlüssig erklären.


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Medusa
Beitrag 13.09.2005, 18:06
Beitrag #183


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Zitat (Lexus @ 13.09.2005, 18:51)
Nur, weshalb sollten die FEe von vor dem 17.01.2005 besser sein als die von danach? Das kann mir bisher niemand schlüssig erklären.

Weil die FEs vor dem 17.01.2005 nach gültigem, nationalen CZ Recht ausgegeben wurden und somit auch nur gegen die CZ vor dem EuGH angegangen werden kann. Die nach dem 17.01.2005 ausgegebenen verstoßen meines Wissens auch gegen CZ Recht - somit könnte die CZ sie evtl. selbst wieder einziehen.
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Lexus
Beitrag 13.09.2005, 18:16
Beitrag #184


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Ich versuche die ganze Zeit darzulegen, dass die FS vor dem 17.01.2005 eben gerade nicht nach geltendem CZ-Recht ausgegeben wurden, denn damals war es nach internationalen Vorschriften, die die CZ ratifiziert hatte, verboten, eine FE an jemanden zu erteilen, der in der CZ nicht seinen ständigen ordentlichen Wohnsitz hatte.

So wie umgekehrt D einem Tschechen, der hier keinen ständigen ordentlichen Wohnsitz hatte, auch keine FE ausstellen durfte. Das hat doch mit der EU überhaupt nichts zu tun.

Es ist lediglich so, dass dann durch den Beitritt quasi die Alt-Führerscheine plötzlich den Status von EU-Fahrerlaubnissen bekamen. Damit unterscheiden sie sich aber in nichts von denjenigen, die danach ausgegeben wurden bzw. nach dem 17.01.2005 ausgestellt worden sind.


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xxxSCHLUMPFxxx
Beitrag 13.09.2005, 18:17
Beitrag #185


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Ihr alle redet immer von ERTEILUNG VOR DEM 17.01.2005...

ABER - es geht um die ANMELDUNG beim MAGISTRAT VOR dem 17.01.2005 in CZ!!!!!!!!



Wer sich vor dem 17. Januar bei der Fahrschule und dem Magistrat (CZ) angemeldet hat-der braucht absolut nichts zu befürchten! Alles nur Gerüchte, Gerüchte, Gerüchte und keine Fakten...

Habe nämlich heute erst mit dem Magistrat in Karlovy Vary (Karlsbad) telefoniert und die wissen absolut nichts von dem Thema! Nur daß man sich vor dem besagten Datum ANGEMELDET haben muß da seit diesem Tag die 185 Tagesregelung EU-Rechtlich umgesetzt wird-nicht mehr-nicht weniger!


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Der der den Adrenalinstoß braucht....
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Medusa
Beitrag 13.09.2005, 18:19
Beitrag #186


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Zitat (xxxSCHLUMPFxxx @ 13.09.2005, 19:17)
Ihr alle redet immer von ERTEILUNG VOR DEM 17.01.2005...

ABER - es geht um die ANMELDUNG beim MAGISTRAT VOR dem 17.01.2005 in CZ!!!!!!!!

Ja, sorry, stimmt! Ist für manche wink.gif ein wesentlicher Unterschied cool.gif
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knochy
Beitrag 13.09.2005, 20:56
Beitrag #187


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Zitat (Lexus @ 13.09.2005, 19:16)
Ich versuche die ganze Zeit darzulegen, dass die FS vor dem 17.01.2005 eben gerade nicht nach geltendem CZ-Recht ausgegeben wurden, denn damals war es nach internationalen Vorschriften, die die CZ ratifiziert hatte, verboten, eine FE an jemanden zu erteilen, der in der CZ nicht seinen ständigen ordentlichen Wohnsitz hatte.

Dann frage ich mich aber, warum CZ die FS dann ausgegeben hat, wenn Sie gegen ihr eigenes Recht verstoßen haben???

Das scheint mir nicht logisch Lexus. Auch wenn das einige ja schwer glauben mögen, auch in diesen Ländern kann nicht jeder Beamte machen was er will, das
sind doch keine "Bananenrepubliken" wo jeder Beamte machen kann was er will.


Für mich stellt sich das ganze so da. Vor dem 17.01.05 wurden alle FS legal erworben, jedenfalls wurden alle Anforderungen die seitens CZ gefordert wurden erfüllt. Da es die CZ nicht interessiert hat, wo jemand wohnt, kann auch kein Erwerber dafür verantwortlich gemacht werden, das er dort die 185-Tage-Regelung nicht eingehalten hat.

Das einzige was D machen kann ist CZ verklagen, wegen Nichteinhaltung der 185 Tage.

Und ob sich da jemand Sorgen drüber machen sollte, muss jeder für sich selbst beantworten, ich sehe es persönlich als aussischtslos an.


Bei den nachdem 17.01. beantragten FS sehe ich das Problem schon.

Die CZ hat nämlich ab diesem Datum das EU-Recht umgesetzt und folglich werden dort auch keine FS ohne Einhaltung der 185-Tage mehr ausgestellt.

Das die FS trotzdem weiter ausgestellt werden, hat nur einen Grund, das der Erwerber bei der Erteilung wissentlich falsche Angaben macht.

Indem er nämlich einen Scheinwohnsitz vorgibt, natürlich mit Unterstützung der Vermittler etc.

Fakt ist aber, das von jedem "Schlaumeier" hier wissentlich eine strafbare Handlung ausgeübt wird, die auch relativ leicht überprüft werden kann.

Darin liegt doch der große Unterschied zwischen vor und nach dem 17.01.05.

Ich wehre mich einfach nur dagegen, uns zu unterstellen, das wir vor dem 17.01.05 gemauschelt haben, und es alles hätten besser wissen müssen, als die CZ selbst. Wir haben als das gebracht, was gefordert wurde.

Das ist doch nur legitim oder nicht?

Es ist doch nicht mein Problem, wenn CZ andere Anforderungen hatte als D.

Sollte D hier klagen wollen können Sie das gerne gegen CZ vor dem EUGH tun,
aber mir können Sie nicht ans Bein pinkeln, während ich das bei den nach 17.01.05 ausgestellten FS etwas anders sehe.
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Medusa
Beitrag 13.09.2005, 21:04
Beitrag #188


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Zitat (Lexus @ 13.09.2005, 19:16)
Ich versuche die ganze Zeit darzulegen, dass die FS vor dem 17.01.2005 eben gerade nicht nach geltendem CZ-Recht ausgegeben wurden, denn damals war es nach internationalen Vorschriften, die die CZ ratifiziert hatte, verboten, eine FE an jemanden zu erteilen, der in der CZ nicht seinen ständigen ordentlichen Wohnsitz hatte.

Das war in der CZ keinem Beamten, Magistrat, Ministerium, dem Staat CZ selbst, bekannt? Warum darf die CZ jetzt, unter Beachtung der 185 Tage Regel, FEs an EU Auslander ausstellen - wurden die int. Verträge zum 17.01.2005 gekündigt? think.gif
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Lexus
Beitrag 13.09.2005, 21:09
Beitrag #189


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Sorry, dass ich nochmals widerspreche: Für die nach dem 17.01.2005 ausgestellten FEe ist die Sache durch das Kapper-Urteil für D erledigt, da seitdem feststeht, dass eine Wohnsitzüberprüfung gegenüber dem FE-Inhaber nicht statthaft ist.

Richtig ist nur, dass D. in Fällen von nachgewiesenem Scheinwohnsitz irgendwas gegen CZ unternehmen könnte. Aber einen Scheinwohnsitz wird D. in fast keinem Fall nachweisen können, weil erfahrungsgemäß die ausländischen Behörden auf entsprechende Anfragen der deutschten FE-Behörden erst gar nicht antworten.

Da ein "ordentlicher Wohnsitz" von den tatsächlichen Umständen abhängt und nicht davon, wo man gemeldet ist, schadet es auch nicht, wenn man die ganze Zeit über parallel zum Auslands-"Aufenthalt" auch noch in D. gemeldet war. Auch nach deutschem Recht kann man so viele Wohnsitze haben, wie man will. Die FS-Richtlinie stellt auf die beruflichen und persönlichen Bindungen ab.

Insofern sehe ich nicht, dass FE-Inhaber von nach dem 17.01.2005 Schwierigkeiten zu erwarten haben.

Ich fasse mal zusammen: Es gibt im Thread einige, die meinen, es sei günstiger für sie, die CZ-FE vor dem 17.01.2005 erworben oder sich zumindest vor diesem Datum angemeldet zu haben.

Dann gibt es welche, die meinen, es sei günstiger, sie nach dem 17.01.2005 erworben bzw. sich nach diesem Datum angemeldet zu haben.

Undd dann gibt es mich, der sagt, dass ist alles schnurzpiepegal. Mit dem EU-Beitritt ist jede CZ-FE, auch wenn sie noch aus den Zeiten des Kommunismus stammt, eine EU-FE und damit in D. anzuerkennen. Einen Unterschied zwischen alten und neuen FEen sehe ich insoweit aus deutscher Sicht rechtlich nicht.

Dass nun CZ nachträglich zu Kreuze kriecht und einsieht, nach dem 17.01.2005 FEe zu Unrecht ausgestellt zu haben, glaub doch niemand im Ernst.


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Perplex
Beitrag 13.09.2005, 22:03
Beitrag #190


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Zitat (knochy @ 13.09.2005, 21:56)
Fakt ist aber, das von jedem "Schlaumeier" hier wissentlich eine strafbare Handlung ausgeübt wird, die auch relativ leicht überprüft werden kann.

Da sage ich nur: Wo kein Kläger ist, da ist auch kein Richter! whistling.gif

Meines Erachtens handelt es sich hierbei um eine Ordnungswidrigkeit im Melderecht, & nicht um eine Straftat!

Bei einer Ordnungswidrigkeit gibt es m.E. keinen richterlichen Durchsuchungsbeschluss.

Bei einer Ordnungswidrigkeit gibt es m.E. keine länderübergreifenden Ermittlungen, wie sie bei einer Straftat möglich wären.

Bei einer Ordnungswidrigkeit gibt es m.E. keinen internationalen Haftbefehl.

Tatsache ist: Solange in diese Richtung nicht ermittelt wird, braucht sich der Betroffene darüber primär keine Gedanken machen.

Wenn Ihr wissen wollt wie Ihr Euch bei einer Ordnungswidrigkeit verhalten könnt, wenn zaghaft ermittelt wird, dann macht es wie bei der GEZ, >>hier<< ! rofl1.gif

Thommy


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strichachtdoktor
Beitrag 14.09.2005, 00:19
Beitrag #191


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Die Frage, ob eine Fahrerlaubnis die 185-Tage-Regelung erfüllt oder nicht, muss nach dem Kapper-Urteil ausschliesslich im erteilenden Land beantwortet werden. Insofern ist es freilich egal, ob eine Tschechen-Karte nun vor oder nach dem 17.1.2005 ausgestellt wurde. Ich kann aber auch sonst keinen Unterschied feststellen - denn ob man keinen Wohnsitz hat oder ob man einen gefakten Wohnsitz angibt, also auch keinen hat, ist im Ergebnis egal. Der Weg allerdings könnte die tschechischen Ermittlungsbehörden interessieren, denn es ist nun ein Unterschied, ob eine Anforderung nicht erbracht wird, weil sie nicht gefordert wird oder ob gefälschte Nachweise zur Vorspiegelung falscher Tatsachen genutzt werden ...
... aber auch das ein Problem, welches die Tschechen selber zu lösen haben.

Ein Problem bleibt allerdings: Wenn die Tschechen Führerscheine mit deutschen Adressen ausgestellt haben und diese wiederum bei einer deutschen Kontrolle auffallen und gemeldet werden, dann haben die Deutschen einen Anfangsverdacht und ermitteln so vielleicht auch noch andere Umstände, die bei der Erteilung der Führerscheine nicht sauber gelaufen sind. Das könnte dann wiederum gegen die Tschechen verwendet werden, zum Beispiel im Rahmen einer Klage beim EuGH. Und im Zuge einer solchen Klage könnten vielleicht einige Führerscheine wieder zurückgenommen werden. Was zu beweisen wäre ...

Mich beruhigt immer noch der in bemerkenswerter Klarheit verfasste Beschluss des OVG Koblenz ... cool.gif ... und lässt mich annehmen, daß zur Zeit zumindest für die Rh.-Pfälzer unter uns alles in bester Ordung ist. Und es ist ja gar nicht auszumalen, was bei einer Verbreitung dieses in Koblenz gehegten Gedankengutes in anderen Gerichten noch alles passieren könnte.


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Perplex
Beitrag 14.09.2005, 06:34
Beitrag #192


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Zitat (RA XDiver @ 13.09.2005, 10:35)
Dann sollte da innerhalb der nächsten 2 Wochen spätestens ja auch eine Reaktion erfolgen. cool.gif

Ich hoffe es! whistling.gif


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Beitrag 14.09.2005, 06:43
Beitrag #193


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Zitat (Bayer @ 13.09.2005, 11:08)
Thommy, was steht auf Deinem Schein?
Bei mir steht drauf: Berlin, Bundesrepublik Deutschland (auf tschechisch)!

Zitat (Bayer @ 13.09.2005, 11:08)
Du hattest oder hast doch auch einen Wohnsitz in CZ oder?
Der Wohnsitz in Tschechien besteht noch!

Thommy


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Beitrag 14.09.2005, 06:49
Beitrag #194


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Zitat (strichachtdoktor @ 13.09.2005, 11:18)
- Legst Du zur Identifikation einen deutschen Personalausweis vor, dann wird man die Adresse auf der Rückseite nehmen.

Ich hatte meinen Perso vorgelegt. whistling.gif


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Beitrag 14.09.2005, 07:04
Beitrag #195


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Zitat (schmidt3121 @ 13.09.2005, 12:54)
Wenn ich nur einen Reisepass habe kann ja keine andere Adresse eingetragen werden als eine CZ, weil im Pass gar keine genaue Adresse steht sondern nur der Wohnort.

Warum sollten die tschechischen Behörden bei einem Reisepass nicht "Berlin, Spolkova Republika Nemecko" eintragen? unsure.gif


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Beitrag 14.09.2005, 07:40
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Ja Thommy da hast auch wieder recht. Aber das mit der dt. Adresse im FS ist glaube ich wirklich keine gute Sache. Aber wenn man in CZ gemeldet ist, müsste man doch eigentlich auch einen CZ Personalausweis bekommen.
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Beitrag 14.09.2005, 07:55
Beitrag #197


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Perplex
Beitrag 14.09.2005, 08:06
Beitrag #198


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Zitat (schmidt3121 @ 14.09.2005, 08:40)
Aber wenn man in CZ gemeldet ist, müsste man doch eigentlich auch einen CZ Personalausweis bekommen.
Wieso denn? ohmy.gif
Du brauchtest doch nur einen Wohnsitz in Tschechien & berufliche Bindungen. Eine polizeiliche Meldung war nicht erforderlich. Wenn Du dann noch 185 Tage deinen Lebensmittelpunkt in Tschechien hattest, dann spielt es nach Eu-Recht keine Rolle welches Land auf dem Führerschein steht.

Der Lebensmittelpunkt hat mit dem Ausweis nicht das Geringste zu tun! blink.gif

Thommy


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schmidt3121
Beitrag 14.09.2005, 08:19
Beitrag #199


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@Thommy
Aber wenn man gleich eine CZ Adresse draufstehen hat, kommt das glaube ich bei den Behörden schon besser an. Man erspart sich vielleicht auch den Nachweis. Bei einer anderen Adresse werden die Leute sicher schneller stutzig.
@GSX-R
Müsste man sich dann von der dt. Botschaft in CZ einen Personalausweis ausstellen lassen, in dem die CZ Adresse vermerkt ist wenn man in CZ seinen Hauptwohnsitz hat?

Warum bekommt man dann in P eine P Adresse eingetragen und in CZ nicht.

L.G. schmidt3121
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strichachtdoktor
Beitrag 14.09.2005, 08:43
Beitrag #200


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In Polen bekam man die Adresse eingetragen, die man 1. im Antrag auf FE genannt und 2. nachgewiesen hat. Dazu brauchte man eine Besitzstandsurkunde und den Vermieter persönlich. Geht auch mit Miet- oder Pachtverträgen.
Der Nachweis einer deutschen Adresse war einfach; Personalausweis reichte (bzw. einfache Nennung einer Adresse beim Reisepass).


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