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> EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis (Teil11), Nachtr. MPU-Anordnung in D. zulässig?
WennschonDennschon
Beitrag 14.11.2005, 00:20
Beitrag #1501


Neuling
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Sehr gut formuliert, /8-Dr.!!!
Jetzt ist mir aber klar, warum die an der Grenze auf einmal so abdrehen, wenn die Pressemitteilung erst vor kurzem raus ist. Es gab bei uns in der vergangenen Zeit bis letzten Freitag keine Probleme, wenn wir die Grenze passierten. Und auf einmal solch ein Streß!? Das kann nur an diesem Urteil liegen, daß Order aus Berlin kam. Wir mußten uns zwar schon mal nackt bei einer Kontrolle ausziehen, während unsere Autos auseinander gebastelt wurden, aber wegen FS gab`s vorher noch keine Probleme. Wahrscheinlich vermutet man dort bei fast jeder Person, die sich sehr oft im osteuropäischem Raum aufhält, kriminelles Potenzial.


Hab jetzt die Kopie von dem einzigen Schriftstück, was meinem Freund vorgestern noch überreicht wurde. Leider hab ich keinen Scanner, sonst wär es eigentlich meine Pflicht, das hier zum Besten zu geben.
Es ist eine Visitenkarte vom dortigen Orts-Polizeirevier, überreicht durch POM blablabla... Dieser Kollege wurde nämlich noch hinzugerufen. Auf der Rückseite schrieb er dann handschriftlich folgenden Text:
-Fahren ohne Fahrerlaubnis in Deutschland
-behördliche Entziehung der Fahrerlaubnis Kl.D
Tgb. Nr. blablabla.............

Naja, mal abwarten, ob und wann was kommt.
Denke mal, wenn eine NU, wegen "angeblichen" FoFE ohne Tatbestand rechtens wär, dann hätten die da als Erste, amtlich erstellte Formulare zum fröhlichen verteilen.
Wünsche eine erholsame Nachtruhe!
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Medusa
Beitrag 14.11.2005, 00:31
Beitrag #1502


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@WennschonDennschon

Vielleicht könntest Du diese "NU" mit einer Digicam aufnehmen und anonymisiert irgendwo hochladen?
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strichachtdoktor
Beitrag 14.11.2005, 00:41
Beitrag #1503


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... hört sich so an, als wenn ich erstmal nicht mehr nach Polen fahren werde. Zu heiss, wenn die da jetzt auch vom bayrischen Kontrollvirus angesteckt wurden. Bisher bin ich immer ohne Probleme durchgewunken worden, mal den Kofferraum geöffnet - das wars.

Bin ausserdem immer noch nicht davon überzeugt, ob die Kontrollen von beigeführten Dokumenten (wie z.B. der polnische Führerschein des Beifahrers) ohne den Verdacht einer Straftat überhaupt rechtens sind. Wurde mir jetzt am WE noch berichtet.

Die Deutschen machen einfach was sie wollen. Man kann da drüber schimpfen, was wir ja auch gerne und ausführlich tun, man kann aber auch besorgt sein. Noch kommt Deutschland ja mit vielem durch - was mir ziemlich unverständlich ist - aber lange wird das nicht mehr gut gehen. Irgendwann kommt die Quittung aus Brüssel oder Luxemburg ...

... und es sind sowieso nur wieder die "kleinen Leute" die das ausbaden müssen.


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Medusa
Beitrag 14.11.2005, 00:51
Beitrag #1504


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Mein Bild von D. ist wieder in Ordnung. Kam mir damals, bei der Frage nach den Schengen / Nichtschengen Grenzkontrollen, nach einigen Antworten schon etwas paranoid vor wink.gif
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gerri
Beitrag 14.11.2005, 10:35
Beitrag #1505


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hallo..
bekomme heute mein urteil aus nrw...
bin ja mal gespannt...
habe nun ja auch mehr als 6 monate drauf gewartet...

werde es ca um 3 uhr haben..


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RA XDiver
Beitrag 14.11.2005, 10:37
Beitrag #1506


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Zitat
bekomme heute mein urteil aus nrw...


Du meinst wohl, den Beschluss. wink.gif

Zitat
bin ja mal gespannt...


Ohne Dir die Hoffnung nehmen zu wollen, aber Du hast den letzten Beschluss des OVG NRW gesehen?


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gerri
Beitrag 14.11.2005, 10:40
Beitrag #1507


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ja habe ich,aber bei mir ist es ja ein wenig anders....
oder meinst du das der genauso ausfällt.???


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RA XDiver
Beitrag 14.11.2005, 10:43
Beitrag #1508


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Sagen wir es so, der Grundtenor war relativ deutlich. wink.gif


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strichachtdoktor
Beitrag 14.11.2005, 11:39
Beitrag #1509


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... und es ist auch nicht wirklich zu erwarten, daß sich ohne die "Intervention" des EuGH da viel dran ändert. Oder erwartet ausgerechnet aus Münster jemand Überraschungen ??? Ich jedenfalls nicht.


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mirko1
Beitrag 14.11.2005, 11:53
Beitrag #1510


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ich drücke dir und uns die Daumen gerri. think.gif
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gerri
Beitrag 14.11.2005, 11:56
Beitrag #1511


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danke,sobald ich was weiss melde ich sofort.... rolleyes.gif


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Weißnichtsogenau
Beitrag 14.11.2005, 12:23
Beitrag #1512


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Großes "Daumendrück" auch von mir, obwohl ich mich dem Großteil leider anschließen muß, und ich nicht glaube, daß Dir großer Erfolg beschieden wird.
LG
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mirko1
Beitrag 14.11.2005, 12:44
Beitrag #1513


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gerri ist zeimlich lang und viel mit seinem NL-FS gefahren (2 jahre?) und es hat bei gerri ewig gedauert bis nun eine Entscheidung kommt, evtl. ist das ein gutes zeichen.

die meisten Fälle wo abglehnt wurde waren sogenannte Hardcore Fälle, nur ein paar Monate mit dem EU-FS gefahren, kurz vor dem EU-FS MPU Negativ ec.

bei gerri liegt der Fall für die Gerichte nicht ganz so einfach.
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gerri
Beitrag 14.11.2005, 12:50
Beitrag #1514


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genauso sehe ich das auch..
bei mir liegt der fall auch schon 5 jahre zurück...naja ich denke die chance steht 50/50...
aber ganz ehrlich glauben tue ich nicht wirklich dran..

gleich muss die post ja kommen.... tongue.gif


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mirko1
Beitrag 14.11.2005, 13:15
Beitrag #1515


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Mal wieder eine neuer Artikel
Streit um Führerschein-Tourismus spitzt sich zu
Berlin (rpo). Uneinigkeit herrscht unter Juristen über die Gültigkeit von EU-Führerscheinen, die nach Ablauf einer Sperrzeit in anderen Ländern ausgestellt worden sind. Während der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Jahr 2004 entschieden hat, dass das Papier in Deutschland nicht aberkannt werden darf, haben etliche deutsche Gerichte mittlerweile im umgekehrten Sinne entschieden.
dem ist nichts hinzu zu fügen thread.gif
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Weißnichtsogenau
Beitrag 14.11.2005, 13:59
Beitrag #1516


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Aberkannt darf er ja auch nicht werden, aber dennoch gibt es ja die Nutzungsuntersagung. Sind zwei verschieden Paar Schuh'. Dummerweise crybaby.gif
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RA XDiver
Beitrag 14.11.2005, 14:09
Beitrag #1517


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Vielleicht noch eine Neuigkeit aus Bayern:

Zumindest die mit mir verkehrende FEB sendet die einkassierten FS mit entsprechendem Vermerk von sich aus an die Inhaber zurück. Es wird also auf den VGH München reagiert. cool.gif

Des Weiteren wird wohl von den VG versucht, sämtliche laufende Hauptsacheverfahren ruhend zu stellen, bis Luxemburg entschieden hat.


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strichachtdoktor
Beitrag 14.11.2005, 14:22
Beitrag #1518


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Dieser von Mirko1 genannte Beitrag hat auch nur einen kleinen Fehler: Das OVG Koblenz hat bekannterweise anders entschieden als die genannten Beschlüsse/Urteile.

Dem sollte man jetzt - zugegebenerweise - nicht zuviel Bedeutung beimessen, aber DAS wäre ein Beleg für die Zerrissenheit innerhalb der Richterschaft gewesen ...

Beide Positionen haben ihren Ursprung, die Koblenzer Position im EU-Recht und die restlichen Positionen im deutschen Verwaltungsrecht unter teilweise skandalöser Ausblendung zwischenzeitlich geschaffenen EU-Rechts und dessen Umsetzung.

Und bei der Praxis, die hier in Deutschland vorherrscht, darf man sich doch wohl nochmal fragen, ob tatsächlich alles mit rechten Dingen zugeht. Manchmal wird sofort entzogen, manchmal erst noch eine Frist zur MPU gesetzt. Da gibt es lange Fristen und Fristen, in denen eine MPU gar nicht zu schaffen ist. Alles sehr uneinheitlich und offensichtlich Auslegungssache ... Und das wohlgemerkt bei einer bestehenden Fahrerlaubnis, die eigentlich anerkannt werden soll ...

Warten wir also, wie uns das OVG Münster jetzt belehren wird.


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michael_mk
Beitrag 14.11.2005, 14:50
Beitrag #1519


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Zitat (RA XDiver @ 14.11.2005, 14:09)
Vielleicht noch eine Neuigkeit aus Bayern:

Zumindest die mit mir verkehrende FEB sendet die einkassierten FS mit entsprechendem Vermerk von sich aus an die Inhaber zurück. Es wird also auf den VGH München reagiert. cool.gif

Des Weiteren wird wohl von den VG versucht, sämtliche laufende Hauptsacheverfahren ruhend zu stellen, bis Luxemburg entschieden hat.

wenn dem so stimmt dann wäre es ein schritt in die richtige richtung,und das aus bayern whistling.gif ich glaube solangsam tut sich was in der sache smile.gif
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strichachtdoktor
Beitrag 14.11.2005, 14:53
Beitrag #1520


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@RAXDiver (und evtl. Lexus)
Zitat
Des Weiteren wird wohl von den VG versucht, sämtliche laufende Hauptsacheverfahren ruhend zu stellen, bis Luxemburg entschieden hat.

Was heißt das genau ? Wird das auch bei anderen Verfahren (z.B. Zulassungen etc. wink.gif ) so gemacht ?


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gerri
Beitrag 14.11.2005, 16:38
Beitrag #1521


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muss euch leider enttäuschen..war nichts im briefkasten...morgen dann wohl...


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Medusa
Beitrag 14.11.2005, 16:52
Beitrag #1522


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Zitat (Weißnichtsogenau @ 14.11.2005, 13:59)
Aberkannt darf er ja auch nicht werden, aber dennoch gibt es ja die Nutzungsuntersagung. Sind zwei verschieden Paar Schuh'. Dummerweise  crybaby.gif

Nicht auf die orwellschen Sprachverwirrer einlassen.

Aus einer älteren Mail der EU Kommission:

Zitat
Bei einer "Gebrauchsunterlassung" wie beschrieben ist anzunehmen, dass der EuGH auf ihre faktischen Auswirkungen abstellen würde, die einer Einschränkung des Prinzips der gegenseitigen Anerkennung gleichzusetzen wären
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Weißnichtsogenau
Beitrag 14.11.2005, 16:57
Beitrag #1523


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@ Medusa
Das ist zwar lieb, aber ich kann damit überhaupt nichts anfangen. Habe es fünfmal gelesen, aber es ergibt sich kein Sinn für mich. blink.gif
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Medusa
Beitrag 14.11.2005, 17:00
Beitrag #1524


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Im Klartext: NU = Nichtanerkennung. Jedenfalls nach Meinung der EU Kommission.
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Weißnichtsogenau
Beitrag 14.11.2005, 17:03
Beitrag #1525


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Würde es eigentlich was bringen, eine Petition an das EU-Parlament zu richten?
Gerechtfertigt wäre es ja. Ich denke, daß diese Petition auch nicht abgelehnt wird.
Nur so 'ne Frage unsure.gif
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RA XDiver
Beitrag 14.11.2005, 17:09
Beitrag #1526


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Das heisst, dass der Richter anregt, dass Verfahren auszusetzen, bis eine Entscheidung aus Lux da ist. Es passiert bis dahin also nichts weiter, die Akte liegt "auf Halde".

Geregelt in § 94 VwGO.


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mirko1
Beitrag 14.11.2005, 17:10
Beitrag #1527


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Zitat (gerri @ 14.11.2005, 16:38)
muss euch leider enttäuschen..war nichts im briefkasten...morgen dann wohl...

na dann gerri wird schon kommen das Teil.
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Medusa
Beitrag 14.11.2005, 17:11
Beitrag #1528


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Der Gedanke wurde im Forum schon einmal diskutiert. Ist dann aber, glaube ich, nicht weiter verfolgt worden. (Warum eigentlich nicht?). Klick Andererseits wird mit dem nächsten EuGH Urteil ja im Laufe des nächsten Jahres gerechnet. Ob sich das zeitlich noch lohnt?
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Weißnichtsogenau
Beitrag 14.11.2005, 17:16
Beitrag #1529


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@ Medusa
Der beigefügte Link ist tot. Ja, warum es nicht weiter geführt wurde weiß ich nicht.
War mir aber auch egal, denn ich habe eine solche Petition gestern Abend abgeschickt.
Mal sehen was passiert.
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Medusa
Beitrag 14.11.2005, 17:16
Beitrag #1530


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Jetzt funktioniert der Link wink.gif
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Medusa
Beitrag 14.11.2005, 17:18
Beitrag #1531


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Zitat (Weißnichtsogenau @ 14.11.2005, 17:16)
War mir aber auch egal, denn ich habe eine solche Petition gestern Abend abgeschickt.
Mal sehen was passiert.

Mal sehen, ob wir was davon hören.
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strichachtdoktor
Beitrag 14.11.2005, 17:22
Beitrag #1532


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Zitat (RA XDiver @ 14.11.2005, 17:09)
Geregelt in § 94 VwGO.

Merci !


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Weißnichtsogenau
Beitrag 14.11.2005, 17:24
Beitrag #1533


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Naja, bis jetzt kam noch nix. Aber wenn was kommt, egal in welche Richtung es tendiert, ich schreibe Bescheid smile.gif
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Ranger666
Beitrag 14.11.2005, 18:40
Beitrag #1534


Neuling


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Zitat (RA XDiver @ 14.11.2005, 17:09)
Das heisst, dass der Richter anregt, dass Verfahren auszusetzen, bis eine Entscheidung aus Lux da ist. Es passiert bis dahin also nichts weiter, die Akte liegt "auf Halde".

Das sehe ich aber anders...habe vor ein paar Tagen erst meine NU bekommen crybaby.gif und ich wohne leider in Bayern...
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Medusa
Beitrag 14.11.2005, 18:48
Beitrag #1535


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@Ranger666

Mein Beileid wg. der NU. crybaby.gif

Mit den ausgesetzten Verfahren sind die Widerspruchsverfahren gegen NUs gemeint.
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Lexus
Beitrag 14.11.2005, 18:48
Beitrag #1536


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Zitat (RA XDiver @ 14.11.2005, 14:09)
Des Weiteren wird wohl von den VG versucht, sämtliche laufende Hauptsacheverfahren ruhend zu stellen, bis Luxemburg entschieden hat.

Das macht aber für die Betroffenen nur dann Sinn, wenn du dich endlich meiner Auffassung anschließt, dass die sofortige Vollziehung auch "ruht", solange der Eilantrag beim VG in der Schwebe ist :-)


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Medusa
Beitrag 14.11.2005, 18:50
Beitrag #1537


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Lexus, mich hast Du überzeugt rofl1.gif
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Gallier
Beitrag 14.11.2005, 20:08
Beitrag #1538


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Zitat (Ranger666 @ 14.11.2005, 18:40)
Zitat (RA XDiver @ 14.11.2005, 17:09)
Das heisst, dass der Richter anregt, dass Verfahren auszusetzen, bis eine Entscheidung aus Lux da ist. Es passiert bis dahin also nichts weiter, die Akte liegt "auf Halde".

Das sehe ich aber anders...habe vor ein paar Tagen erst meine NU bekommen crybaby.gif und ich wohne leider in Bayern...

Das kommt daher daß du bestimmt schon eine Aufforderung zur MPU hattest oder? Dann ist das ganze natürlich schon im laufen gewesen...


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Es existiert ein Interesse an der generellen Rezension der Applikation relativ primitiver Methoden komplementaer zur Favorisierung adaequater komplexer Algorithmen.

Kondolenzbuch für Bruno...
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gerri
Beitrag 15.11.2005, 10:18
Beitrag #1539


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heute müsste ja mein urteil kommen..
ist es denn eindeutig das es negativ ausgeht,weil in nrw ist das letzte ja auch negativ ausgefallen...
aber meines erachtens liegt mein fall ja ein wenig anders...
habe keine negative mpu,der fall liegt 5 jahre zurück und bin mit dem fs 2 jahre lang gefahren...


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RA XDiver
Beitrag 15.11.2005, 10:37
Beitrag #1540


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Nun gut, wir können jetzt über den möglichen Inhalt des Beschlusses diskutieren, philosophieren und ein wenig mutmaßen. Am Besten, wir warte ab, bis der Postmann dreimal klingelt. wink.gif

By the way, Du bist Dir sicher, dass eine Abschrift direkt an Dich und nicht nur alles an Deinen Anwalt zugestellt wird?

Zitat
Das sehe ich aber anders...habe vor ein paar Tagen erst meine NU bekommen


Ich habe nicht gesagt, dass keine NU mehr ausgesprochen werden. Ich habe gesagt, dass die Hauptsacheverfahren vor den VG auf Halde liegen. Das ist zwei Schritte weiter, als Du jetzt "erst" bist.

Zitat
Mit den ausgesetzten Verfahren sind die Widerspruchsverfahren gegen NUs gemeint.


Ne, die Klageverfahren. wink.gif


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gerri
Beitrag 15.11.2005, 10:39
Beitrag #1541


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habe ja gestern den s. angerufen und die dame am tel sagte mir sie häten den beschluss gestern zu mir geschickt...ansonsten rufe ich heute nochmal an...


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RA XDiver
Beitrag 15.11.2005, 10:40
Beitrag #1542


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Warum hast Du dann nicht direkt gefragt, was drin steht? think.gif


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gerri
Beitrag 15.11.2005, 10:42
Beitrag #1543


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das hat die mir nicht gesagt.sie wäre dazu nicht befugt,das würde nur der dr s machen,und bevor man den ans tel bekommt läuft noch viel wasser den rhein runter rolleyes.gif


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Roland
Beitrag 15.11.2005, 10:42
Beitrag #1544


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Mann Gerri,

da meint man ja fast du kannst es nicht mehr erwarten bis deine NU endlich da ist.dribble.gif

*duckundwech*


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gerri
Beitrag 15.11.2005, 10:43
Beitrag #1545


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hey roland,ich hatte meine nu. als aller erstes hier im forum...
schon im januar habe ich sie bekommen... blink.gif whistling.gif


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RA XDiver
Beitrag 15.11.2005, 10:44
Beitrag #1546


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Zitat
das hat die mir nicht gesagt.sie wäre dazu nicht befugt,das würde nur der dr s machen,und bevor man den ans tel bekommt läuft noch viel wasser den rhein runter


wallbash.gif wallbash.gif wallbash.gif

Es tut mir leid, Dir das sagen zu müssen. Aber so mitteilungsfreudig wie der Kollege bei Erfolgen ist, wüsstest Du bereits, wenn Münster in Deinem Sinne entschieden hätte. Meine Meinung.


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gerri
Beitrag 15.11.2005, 10:46
Beitrag #1547


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das urteil hat der erst am montag bekommen..das weiss ich sicher...
naja man wird sehen... wink.gif


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RA XDiver
Beitrag 15.11.2005, 10:51
Beitrag #1548


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Zitat
Das macht aber für die Betroffenen nur dann Sinn, wenn du dich endlich meiner Auffassung anschließt, dass die sofortige Vollziehung auch "ruht", solange der Eilantrag beim VG in der Schwebe ist :-)


Tut mir leid, Lexus, aber ich kann mich Deiner Meinung nicht anschließen. Meine Erfahrung mit den entsprechenden Verfügungen sagt was gegenteiliges wink.gif (und der VwGO-Kommentar auch. tongue.gif ).


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Medusa
Beitrag 15.11.2005, 11:01
Beitrag #1549


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Zitat (RA XDiver @ 15.11.2005, 10:37)
Zitat
Mit den ausgesetzten Verfahren sind die Widerspruchsverfahren gegen NUs gemeint.


Ne, die Klageverfahren. wink.gif

ranting.gif laugh2.gif
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strichachtdoktor
Beitrag 15.11.2005, 12:32
Beitrag #1550


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Das ist ja ein Teil der Ungerechtigkeiten, daß eine NU auch dann weiterbesteht, wenn die Gründe, die zu ihr geführt haben, offensichtlich an den Haaren herbeigezogen sind oder falsch oder was anderes und sich der Betroffene per Klageverfahren - was wie bekannt ewig zu dauern geruht - dagegen wendet ...
ranting.gif
Wäre mir doch eher egal, wenn auch die Anordnung der NU ruhen würde, solange das gesamte Procedere vor Gericht weiterkriecht - tut sie aber nicht.

Für die Betroffenen sieht es dann so aus, daß der Staat seine Interessen auch gegen geltendes Recht durchzusetzen vermag, wenn nur das gesamte Klageverfahren lange genug dauert. Natürlich wird das eine FEB nicht ganz so öffentlich sagen, aber im Grunde genommen geht es den Behörden doch nur darum, in ihren Augen ungeeignete Fahrer mit allen Mitteln von der Strasse zu holen - und eine ungerechtfertigte NU schafft somit auch 2-5 Jahre Ruhe im Einzelfall ...


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