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#1601
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3178 Beigetreten: 26.11.2004 Mitglieds-Nr.: 6935 ![]() |
Zitat (Weißnichtsogenau @ 16.11.2005, 19:49) Wenn einer für "Bin noch nicht kontrolliert worden" votet und einen Tag später passiert es dann und er erhält eine NU, wie ist es dann mit dem Eintrag? Neue Umfrage: Umfrage ab 16.11.2005 |
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#1602
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 4972 Beigetreten: 13.08.2004 Mitglieds-Nr.: 4923 ![]() |
Zitat (Weißnichtsogenau @ 16.11.2005, 21:28) Die Befürworter der MPU-"Industrie", welche total sturköpfig alles für und vor allem wider der MPU außen vor lassen. Genau, die böse, böse MPU-Industrie! ![]() ![]() -------------------- Locker bleiben, gaaaaaanz locker !
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#1603
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 194 Beigetreten: 05.11.2005 Mitglieds-Nr.: 14338 ![]() |
Nicht die "böse, böse" MPU Industrie sondern...die Befürworter, welche das im Moment praktizierte Verfahren ohne wenn und aber gutheißen. Mal genauer lesen!
Natürlich gehe ich konform, daß mit Sicherheit erhebliche Zweifel an einem Bürger bestehen welcher seit 1995 (Beispiel) bis jetzt 3 TF's hinter sich hat und 4 MPU's vergeigt hat. Und natürlich besteht auch ein öffentliches Interesse, daß der Kumpel nicht unbedingt (nicht mal als Fußgänger) ein Fahrzeug (nicht mal mit 10 PS) im Straßenverkehr bewegt. Alles auch meine Meinung! Und ich denke, daß mir da mit Sicherheit 99% im Forum folgen. Nur kann man die Sache ja auch maßlos übertreiben!! Und da kommt wieder mein Schlagwort: "VERHÄLTNISMÄßIGKEIT" ! Nehmen wir das gute Beispiel von -8Doc. Mit 14 Jahren, 11 Monaten und 30 Tagen bestehen erhebliche Zweifel an Deiner Fahreignung. Einen Tag später bist Du clean. Na danke auch! No Comment ![]() |
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#1604
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 ![]() |
...hm, war dieses Beispiel von mir ? Ich weiß es nicht mehr, glaube es aber nicht so recht. Nungut, egal.
Ich sehe Ungereimtheiten auf Seiten der MPU-Befürworter, kleine unlogische Dinge, die zusammengefügt viel Ungerechtigkeit bringen. Und das stört mich. Ich will das jetzt nicht wieder und wieder erläutern, ist ja auch ein bißchen am Thema des Threads vorbei, aber nach vielen Jahren meiner eigenen "Ungeeignetheit" vor den Beamten dieses Landes fühle ich mich zutiefst ungerecht und unrechtmässig behandelt. Das war am Anfang gar nicht so. Ich habe mich entschuldigt, habe die Strafe akzeptiert und habe mich regelkonform verhalten, vor allem habe ich meine Sperrzeit mannhaft ertragen ... Aber die Grundannahme, daß ich - weil ich 1997 in einem einzigen Fall falsch und überreagiert habe - meine Fahreignung auf Jahre verspielt habe, für alles Leid und negative Entwicklungen selbst verantwortlich bin und das auch bis in alle ungewisse Zukunft so sei bis ich endlich die 15 Jahre "verbüßt" habe - diese zutiefst menschenverachtende Grundannahme entbehrt eigentlich in unserer Gesellschaft des steten Wandels, der fortschreitenden Entwicklung und der Forderung an das Individuum, sich lebenslang fortzubilden und zu entwickeln, jeglicher Grundlage. Und das kann einen schon auf die Palme bringen ... Denn während mir immer wieder - zumindest bei jedem Behördengang Richtung StVa - vorgehalten wird, wie schlecht ich doch bin und wie wenig ich mich geändert habe und wie gefährlich das doch alles ist, sehe ich Leute, die Straftaten begangen haben im Fernsehen; sehe ich sie erfolgreich dort sitzen und inzwischen verdrängt das Volk und verdrängen die "Fachleute" völlig, das Michel Friedman oder ein hochgelobter Istanbuler Fussballtrainer einen gewissen Grundkonsens ausnutzen, der da heißt: Resozialisierung. Das Prinzip ist im Rechtssystem etabliert und funktioniert im Wesentlichen. Von einzelnen sehr bedauerlichen Einzelfällen abgesehen - aber hier gilt eben nicht pars pro toto. Auch hier muss das doch sonst in Deutschland hochgelobte Einzelfall-Prinzip gelten ... Aber der Staat hat - gleichsam für sich selbst - ein Parallelsystem geschaffen, welches z.B. geläuterten Straftätern verbietet, Richter zu werden. Ein System, was dem Staat, relativ losgelöst vom rechtstaatlichen Gedanken, gestattet, für Straftäter an jeder Ecke neue Barrieren aufzubauen, denn JEDE staatliche Erlaubnis wird ewig hinterfragt. Ob es um Gewerbescheine, Berufserlaubnisse oder eben um Führerscheine geht. Da wird mit recht unspezifischen Rechtsbegriffen hantiert - die beliebtesten drei sind "Unwürdigkeit, Unzuverlässigkeit und Ungeeignetheit". Keiner kann genau sagen, was diese drei Begriffe genau bedeuten und gleichzeitig kann man damit Bücher füllen. Diese Nebenstrafen, die in keinem Urteil stehen, wirken auf Straftäter (und auch Alkoholiker und Drogenabhängige, die eine Straftat begangen haben gehören dazu) viel stärker als die Hauptstrafen ... welche vergleichsweise lächerlich scheinen mögen ... Und ausgerechnet den Psychologen - einer nichtwissenschaftlichen akademischen Sekte, die ihre Erkenntnisse auf Befragungen, illegalen Untersuchungen (z.B. während der Nazizeit) und persönlichen, rein subjektiven Erkenntnissen einiger weniger Menschen (Freud, Lorenz etc.) und Selbsterfahrungsorgien begründet - wird der schwarze Peter zugeschoben, bei diesen Personen mit dem staatlicherseits aufgestempelten "Unwürdigkeit/Unzuverlässigkeit/Ungeeignetheit"-Balken, das Gute zu finden und so zu begründen, daß selbst der kritischste Beamte überzeugt wird ... Daß sich daraus eine wahre Industrie entwickelt hat, ist eine ganz andere Sache. Wichtig ist der staatliche Akt des Weiterleitens von Verantwortung und Entscheidung unter gleichzeitiger Umkehr der Beweislast. Nicht nur, daß der Staat völlig ohne jeden Beweis aufgrund einer "Annahme" die Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen "feststellt" - nein, das Gegenteil dieser "Feststellung" muss ein hieb- und stichfester "Beweis" sein; für etwas, was man meist nur schwer beweisen kann. Dementsprechend verheerend sieht ja auch die Statistik der MPUen aus. Es ist immer leichter zu beweisen, daß etwas da ist, als etwas, dessen Anwesenheit man grundsätzlich annimmt, auch wenn man es gerade nicht sehen kann. Die katholische Kirche macht uns ja schon seit 2000 Jahren vor, wie zäh sich Annahmen halten können ... Und so habe ich denn die Befürchtung, daß uns auch dieses ungerechte, unrechtmässige System eine Weile erhalten bleiben wird. Die bisherigen Entscheidungen der Verwaltungsgerichte sprechen eine deutliche Sprache. Mal abgesehen von den Koblenzern, denen man wahrscheinlich in einigen Jahren nachsagen wird, sie hätten in der Asservatenkammer ein wenig zuviel von dem Stoff geschnupft um den es letztendlich ging - natürlich bloss eine unbewiesene Annahme, aber wir wissen ja, wie es damit so läuft ... Hier soll ein gut funktionierendes System - was sicher in Einzelfällen auch gelegentliche Vorteile für sich verbuchen kann - geschützt werden. Mit aller Macht des Staates. Solche Zwischenrufe Zitat Genau, die böse, böse MPU-Industrie! greifen jedoch deutlich zu kurz. Denn die MPU-Industrie ist doch längst unabhängig von Staat, Einzelmeinung oder den verzweifelten Bemühungen der Betroffenen. Und auch unabhängig von Prädikaten wie "gut" oder "böse". Wie es in Systemen eben so ist ... -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778) Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa! Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein |
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#1605
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3178 Beigetreten: 26.11.2004 Mitglieds-Nr.: 6935 ![]() |
Zitat (strichachtdoktor @ 17.11.2005, 01:07) Und ausgerechnet den Psychologen - einer nichtwissenschaftlichen akademischen Sekte, die ihre Erkenntnisse auf Befragungen, illegalen Untersuchungen (z.B. während der Nazizeit) und persönlichen, rein subjektiven Erkenntnissen einiger weniger Menschen (Freud, Lorenz etc.) und Selbsterfahrungsorgien begründet - wird der schwarze Peter zugeschoben, bei diesen Personen mit dem staatlicherseits aufgestempelten "Unwürdigkeit/Unzuverlässigkeit/Ungeeignetheit"-Balken, das Gute zu finden und so zu begründen, daß selbst der kritischste Beamte überzeugt wird ... ![]() Zumindest Freud kannte sich mit Drogen gut aus Klick ![]() |
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#1606
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 132 Beigetreten: 24.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1964 ![]() |
Hallo Leute !
Ich hab mal ne Frage an die Betroffenen zum Thema Nutzungsuntersagung hier im Forum: Die Entscheidungen der OVG`s, die jetzt vorliegen sind bisher alles Beschlüsse im Verfahren auf einstweiligen Rechtsschutz. Wer jetzt nicht gerade beim OVG Koblenz war, der darf nach einer ablehnenden Entscheidung in seinem Fall (erst mal) nicht mehr fahren und ist (erst mal) ohne Fahrerlaubnis bis im Hauptsacheverfahren evtl. dann doch zu seinen Gunsten entschieden wird. Ein entsprechendes Hauptsachverfahren kann jedoch u.U. bis zum BVerwG gehen und mehrere Jahre dauern. ![]() Was machen die Betroffenen jetzt ? ![]() So lange warten und gar nichts machen, also nicht mehr fahren und auch nicht noch mal die MPU versuchen ? Oder einfach weiter fahren und Anzeige(n) wg. FoF riskieren ? ![]() Oder Fahrerlaubnis im nächsten europäischen Land erwerben und erneut darauf hoffen, dass es erst nach langer Zeit oder gar nicht auffällt ? Hintergrund ist der: Wer im Hauptsacheverfahren ist und sich sagt, dass dauert mir zu lange und dann doch ne MPU macht, dem könnte es ja passieren, dass diese positiv ausfällt (was ich mir bei den meisten Betroffenen hier im Forum sehr gut vorstellen kann) . Das Recht, dann wieder von seiner im Ausland erworbenen Fahrerlaubnis Gebrauch machen zu dürfen ist dann eigentlich nur noch eine Formsache (Kosten berücksichtige ich jetzt mal nicht). Die Hauptsacheverfahren in den Nutzungsuntersagungen könnten dann nämlich von den Beteiligten für erledigt erklärt werden und das Gericht hätte nur noch über die Kosten zu entscheiden. Oder will dann jemand eine Fortsetzungsfeststellungsklage durchziehen um evtl. seine Fahrerlaubnisbehörde in Regress zu nehmen ? So long abschieber -------------------- "barbarus hic ego sum quia non intellegor ulli", Ovid, römischer Dichter
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#1607
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 ![]() |
Viele Fragen und ich weiß, wie sie bei Dir gemeint sind, Abschieber ...
![]() Ich bin ins Ausland gegangen um eine Arbeit zu suchen und um zu sehen, ob meine Papiere, die ich sonst noch so mit mir herumschleppe, dort vielleicht anerkannt werden. Um eine deutsche Fahrerlaubnis habe ich mich seit 2002 bemüht und zwar ohne Erfolg; eine negative MPU wurde nicht vorgelegt, der Antrag zurückgezogen. Nach meinem Wegzug aus Deutschland waren nur noch die Behörden zuständig, bei denen ich auch gemeldet war und somit habe ich im EU-Land mein Glück auch beim Führerschein versucht. Was dann ja auch erfolgreich war. Eine andere Möglichkeit hätte ich - wie gesagt, ich war im Ausland gemeldet - auch gar nicht gehabt, denn die deutschen Behörden waren ja nicht zuständig. Ohne Fahrerlaubnis wollte ich auf keinen Fall am Strassenverkehr teilnehmen. Und sollte es nun bei mir zu einer Kontrolle mit Meldung und NU kommen, so würde ich ins benachbarte Ausland ziehen und dort weiter von meiner dort ja noch gültigen FE Gebrauch machen - ohne in Deutschland zu fahren. Und genau das würde ich auch jedem Betroffenen empfehlen. Denn es wäre mit Sicherheit der größte Fehler überhaupt, trotz einer NU und einem laufenden Verfahren gegen die beschwerende Entscheidung in Deutschland weiterhin ein Fahrzeug zu steuern. Die andere Möglichkeit wäre, in Deutschland - trotz der laufenden Verfahren - eine neue Fahrerlaubnis zu beantragen (oder die Umschreibung) und die angeforderte MPU zu erbringen. Allerdings befürchte ich, daß das Vorhandensein einer EU-FE bei den Gutachtern nicht gut gewertet wird im Sinne eines "Wegtauchens", "Ausweichens" etc. , also im Sinne einer Nichtbeschäftigung mit dem "eigentlichen Problem", nämlich der Ungeeignetheit zum Führen von Fahrzeugen aufgrund persönlicher Defizite. Daher teile ich Deine Meinung nicht, daß diejenigen, die jetzt schon seit einer Weile unauffällig unterwegs sind auch problemlos eine MPU bestehen könnten. Nur mal angenommen, ich würde mich für den von Dir weiter aufgezeigten Weg entscheiden wollen, so könnte ich mir auch vorstellen, daß ich versuchen würde, die Behörde dafür in Regress zu nehmen. Natürlich wüßte ich, daß die Chancen auf einen Erfolg minimal sind. Aber ich persönlich bin der Auffassung, daß bei der Erteilung einer EU-FE in meinem Fall alle relevanten Punkte berücksichtigt wurden und ich durch meine erfolgreiche Kenntnisprüfung (theor.) und meine bestandene praktische Fahrprüfung meine wiederhergestellte Eignung nachgewiesen habe. Wer nach 2004 das Gegenteil behauptet und befürchtet, ich wäre eine Gefahr für die Verkehrssicherheit, obwohl ich täglich und unauffällig am Strassenverkehr teilnehme, der möge dieses doch bitte anhand von neuen Fakten nachweisen und nicht nur unter Bezug auf eine Aktenlage aus 1997. Es wird von den EU-FE-Gegnern auch immer gerne behauptet, Deutsche im Ausland hätten ja gar nicht alle alten Fakten bei der dort zuständigen Behörde vorgelegt. Ich denke, daß man das durchaus nochmal überprüfen sollte, denn oftmals weiß man hier nichtmal, was alles vorzulegen gewesen wäre. Selbst das machen deutsche Behörden nicht bzw. können es nicht, weil sie nicht alle Wege einer Zusammenarbeit mit ausländischen Behörden nutzen. Dabei würde sich nämlich herausstellen, daß z.B. in Polen ganz andere Verwertungsfristen und Tilgungszeiten gelten. Nach 5 Jahren ist dort alles erledigt und nicht erst nach 15 Jahren, wie in Deutschland. Ergo wäre dort auch dann meine FE völlig rechtmässig neuerteilt worden, wenn die Behörde alles gewusst hätte - was sie im Übrigen gar nicht wissen wollte. Das jedoch kann ja nicht mein Problem sein, denn auch für Behörden muss gelten: Wer nicht fragt bleibt dumm. Sonst wird ja auch alles abgefragt und kontrolliert ... Und für den guten oder schlechten Job einer ausländischen Behörde kann man ja wohl schlecht den einzelnen Bewerber für eine FE verantwortlich machen. Um Deine Fragen nun korrekt zu beantworten: - Was die Betroffenen machen, sollten sie selbst nach ihren eigenen Möglichkeiten entscheiden: Wegzug, Betreiben des Hauptsacheverfahrens oder Neuantrag mit MPU. - Gar nichts machen geht auch, wäre aber nicht zielführend. - Weiterfahren auf keinen Fall, das ist FoF und wird entsprechend geahndet. - Eine neue FE im EU-Land erwerben kommt auf den Beschluss der Behörde bzw. des Gerichts an und ist in jedem Fall eine gefährliche Kiste. Würde ich von abraten, denn es wäre auch nur eine Lösung auf Zeit. - Fortsetzungsfeststellungsklage vielleicht - immerhin stehen die EU-FE-Befürworter ja auf dem Standpunkt, daß die deutschen Behörden von Anfang an die ausländische FE hätten anerkennen müssen, bei einem (hoffentlich!) entsprechendem Urteil aus Luxumburg könnte da noch was gehen ... Muss jeder selbst wissen, wie er das bewertet. -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
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#1608
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 785 Beigetreten: 25.07.2004 Mitglieds-Nr.: 4482 ![]() |
Super Beiträge /8Doc
solche Beiträge und Formulierungen kann nicht jeder verfassen, Respekt. Mir Sprichst du aus der Seele. Ich bin auch noch unerkannt und Falls es mich erwischt, mache ich auf keinen Fall die MPU, lieber Klage ich und warte lieber bis der Eugh entscheidet. Eine negative MPU würde den Behörden wie Öl herunter laufen, genau dann hat man sich selber auch im Hauptverfahren abgeschossen. Bei Personen bei dennen der FS-Entzug schon Jahre her ist und nun einen CZ-PL-FS haben, würde eine Negative MPU die Ungeeignetheit doch nur unterstreichen. Wir hatten es doch schon, der PSY-DOC stellt als erstes die Frage: "warum wollten sie mit ihrem CZ-PL-FS die MPU umgehen?" desweiteren sägen wir heftig an seinem Stuhl(JOB) ich denke das mag der PSY-DOC nun garnicht. Also Abschieber vergiss es. ![]() |
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#1609
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Zitat (mirko1 @ 17.11.2005, 16:29) desweiteren sägen wir heftig an seinem Stuhl(JOB) ich denke das mag der PSY-DOC nun garnicht. Wobei ich mich frage, ob die MPIs nicht langsam spüren, dass ein gewisser Anteil der Kundschaft wegbleibt. Machen die Angaben zu ihren Jahresumsätzen, wo kann man die einsehen? Zitat (mirko1 @ 17.11.2005, 16:29) Also Abschieber vergiss es. jo, netter Trollversuch. |
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#1610
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 132 Beigetreten: 24.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1964 ![]() |
N´ Abend !
Beeblebrox @ 17.11.2005, 17:34 Zitat Zitat (mirko1 @ 17.11.2005, 16:29) Also Abschieber vergiss es. jo, netter Trollversuch. Also der Behauptung oder Vermutung eines Trollversuches muss ich heftig widersprechen. Ich krieg aus meinem Blickwinkel immer nur die rein juristischen, formellen Sachen mit. Ob jemand trotz NU und "Niederlage" im Eilverfahren fährt oder was er sonst macht, krieg ich leider nur dann mit, wenn es die Jungs von der Trachtengruppe ![]() Denke, da hier alles anonym ist, könnte jeder sagen, was er macht. War halt reines Interesse, da ich niemals selbst Betroffener war und mich, zugegebener Maßen, nur schwer in deren Situation hineinversetzen kann. In sofern Dank an /8Doc. Super Beitrag und eine echte Antwort auf meine Frage. So long Abschieber -------------------- "barbarus hic ego sum quia non intellegor ulli", Ovid, römischer Dichter
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#1611
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 ![]() |
Zitat (mirko1 @ 17.11.2005, 16:29) Bei Personen bei dennen der FS-Entzug schon Jahre her ist und nun einen CZ-PL-FS haben, würde eine Negative MPU die Ungeeignetheit doch nur unterstreichen. Schlimmer noch: Sofern wir davon ausgehen, daß die Eignung nur durch das ausstellende Land überprüft werden darf - und davon gehe ich bis zum Beweis des Gegenteils aus - sägt der Inhaber einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis mächtig am eigenen Ast, wenn er - gleichsam ohne Anerkennung einer Rechtspflicht - "freiwillig und aus eigenen Stücken" eine MPU macht, um früher bereits geäußerte Eignungsbedenken seiner in Deutschland zuständigen Behörde zu entkräften und dieses Fahreignungsgutachten negativ ausfällt. Denn alleine das negative Gutachten kann und wird Eignungszweifel der Behörde begründen. Somit käme es in allen späteren Prozessen gar nicht mehr auf Vorverurteilungen an, sondern der Betroffene hätte seine Fahrerlaubnis quasi selbst entwertet. Eine Nutzungsuntersagung würde in so einem Fall sicher völlig zu Recht erfolgen. Das muß jemandem klar sein, der ins benachbarte EU-Ausland zwecks Fahrerlaubniserteilung abwandert: - Eine Nutzung des in Deutschland bestehenden Systems MPU zur Anerkennung der Fahrerlaubnis ist beinahe ausgeschlossen. Denn sobald die Behörde von der FE erfährt, werden alte Akten gewälzt und eine NU wird für den Fall der Nichtbeibringung einer MPU angedroht und dann vollzogen. - Eine freiwillige MPU ist eigentlich, ohne die Behörde von der bestehenden FE in Kenntnis zu setzen, nicht möglich. - Selbst wenn es möglich wäre, gelten die Anmerkungen meines ersten Absatzes - die MPU ist also extrem gefährlich. Dabei möchte ich betonen, daß auch ich nur freie Fahrt für verantwortungsvolle, freie Bürger befürworte. Ich möchte auch keinen kranken oder ungeeigneten Menschen im Strassenverkehr begegnen. Führerscheinprüfer in anderen EU-Staaten aber sicher auch nicht. Und wenn diese Personen extra darauf geschult wurden, bei der kleinsten Auffälligkeit die Prüfung abzubrechen - was man mir nun schon mehrfach in Polen bestätigt hat - dann soll mir diese Sicherung reichen. So einem Fahrprüfer unterstelle ich mehr Lebenserfahrung in Punkto Führerschein und Fahreignung als einem Psychologen in einem deutschen MPI. Zusätzlich kommt es imho mehr auf das augenblickliche, aktuelle Verhalten als auf eine gefüllte Akte oder eine halbherzige Zukunftsprognose an ... -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 123 Beigetreten: 02.07.2005 Mitglieds-Nr.: 10920 ![]() |
Zitat (Medusa @ 16.11.2005, 19:18) Zitat (Weißnichtsogenau @ 16.11.2005, 19:11) Die halten doch rigoros an der kompletten Ausschöpfung der 15 Jahre fest. Mir ist noch kein Fall einer MPU Aufforderung an einen EU-FE Inhaber bekannt, dessen dt. FE Entzug, bzw. eine abgegebene neg. MPU an eine FEB, länger als 6 Jahre her ist. Lasse mich ungern ![]() tja, dann will ich mal... FS Entzug 1998 - NU 2005. Noch fragen? |
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#1613
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 194 Beigetreten: 05.11.2005 Mitglieds-Nr.: 14338 ![]() |
Tja, da hätten wir's
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#1614
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 ![]() |
Nix gegen Medusa, aber diese Theorie mit den "nicht länger als 5" ist bestimmt nicht haltbar. Deutsche Behörden halten sich an die 15 Jahre.
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 81 Beigetreten: 09.10.2005 Mitglieds-Nr.: 13608 ![]() |
tja, Fs-Entzug 1996, MPU 1997 negativ (Lebrwerte o.k, med. Untersuchung, o.k., Reaktionstest o.k.) aber " Es ist nicht auszuschließen das Hr. Na*** auch in Zukunft unter Alk. am Straßenverkehr teilnimmt. K.O. Satz. War heute auf LA mit Landrat, Oberregierungsrat und zwei Sachbearbeitern. Habe NU und VG Beschluß (Bayern) welches die Aberkennung von der CZ-Fe bestätigt hat. Habe keinen Wohnsitz mehr in D und die Aufforderung vom LA wenn für meinen verlorengegangenen CZ-FE Ersatz ausgestellt wird, diesen beim LA zwecks Eintragung beim LA vorzulegen. Jetzt stellt sich die Frage? Was passiert wenn ich z.B. den verlorengegangenen FE Klasse B in CZ beantrage aber vorher Klasse C 1 mache. Ist dieser dann nur Ersatz oder ein neuer FE. Lt. Aussage des Sachbearbeiter der FEB hätte heute ein Urteil beim BVG Leipzig gesprochen werden sollen, wurde wieder vertagt.
Lg nasowas |
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#1616
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 81 Beigetreten: 09.10.2005 Mitglieds-Nr.: 13608 ![]() |
Nachtrag: Aufforderung zur MPU Mitte 2005, nach Nichtbeibringung NU und Anf.
Okt. 05 Beschluß vom VG welches die aufschiebende Wirkung ablehnt. nasowas |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3178 Beigetreten: 26.11.2004 Mitglieds-Nr.: 6935 ![]() |
Zitat (strichachtdoktor @ 17.11.2005, 18:51) Nix gegen Medusa, aber diese Theorie mit den "nicht länger als 5" ist bestimmt nicht haltbar. Deutsche Behörden halten sich an die 15 Jahre. Ja, sieht leider schlecht aus für die Theorie. Der bedauerliche, momentane Spitzenreiter, liegt bei Vorfall + 8 Jahre. |
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 785 Beigetreten: 25.07.2004 Mitglieds-Nr.: 4482 ![]() |
Jo leider Medusa, es hilft nichts wir müssen uns am besten unendeckt bis zur Eugh Entscheidung im Tarnmodus irgendwie durchmogeln.
Fahren nach 22 Uhr unterlassen Verkehrsgerecht und unauffälig. |
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#1619
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Zitat (mirko1 @ 17.11.2005, 22:44) Fahren nach 22 Uhr unterlassen Verkehrsgerecht und unauffälig. Die Umgebung von Diskos meiden .. Fahrverbot am Vatertag und Silvester .. u.s.w. .. Irgendwie nervt das ![]() |
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#1620
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Zitat (Medusa @ 17.11.2005, 22:52) Die Umgebung von Diskos meiden .. Fahrverbot am Vatertag und Silvester .. und am Karneval... Nervt gewaltig, aber immer noch besser als ganz ohne FS. |
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#1621
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3178 Beigetreten: 26.11.2004 Mitglieds-Nr.: 6935 ![]() |
Es besteht ja angeblich Hoffnung, daß der EuGH in der Mitte des nächsten Jahres entscheidet. Bis dahin müssen wir durchhalten
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#1622
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Bingo.
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#1623
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 81 Beigetreten: 09.10.2005 Mitglieds-Nr.: 13608 ![]() |
Ihr seit Lustig, mich haben die netten
![]() nasowas |
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#1624
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Zitat die Herren Richter trauen sich nicht so richtig. Na, trauen wohl schon. Für Terminverschiebungen gibt es 1001 Gründe ... Einer könnte sein, daß man vielleicht doch auf den EuGH wartet, oder auf ein Signal - stehen da vielleicht irgendwelche Anträge an ? Vielleicht hat der Herr Légér auch ein bißchen telefoniert ... Warten wir es einfach ab, Leute. Egal wie es kommt - es wird ungelegen kommen. Sonst wär´s kein Richterspruch ... ![]() -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
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#1625
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na /8coc
ganz so Pessimistisch sehe ich das nicht Der Eugh entscheidet nicht nach deutschen Maßstäben sondern "siehe Kapper" nach EU Maßstäben und DE ist nur ein Land von 25. Es wird in unserem Sinne entschieden werden . ![]() |
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Beitrag
#1626
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Ja, bitte ! BAU UNS AUF !!!
![]() "Gar nicht auszumalen, wie langweilig es werden wird, wenn der EuGH die Deutschen mit voller Kraft gegen die Wand fahren läßt." ![]() Aber ist es denn pessimistisch, wenn man nicht nur so sonnige Sprüche draufhat ? Immerhin sollte man bedenken dürfen, daß es dem EuGH vor dem Hintergrund der scheinbar völlig wahllosen Erteilung von Führerscheinen durch die Polen und die Tschechen - deren gewissermassen völlige Gleichgültigkeit kaum vorhersehbar war - auch gewaltig stinken könnte, wie sich die Angelegenheit entwickelt hat. Oder ?! Nun ist der EuGH nicht für abruptes Zurückrudern bekannt. Aber dennoch: Die Sicherheit im Strassenverkehr ist - wie vor allem die Hardliner und die deutschen Verwaltungsgerichte stets betonen - ein hohes Gut, welches auch die EG-FS-Richtlinie zu schützen hat. Da werden die Luxemburger auch nicht ganz vorbeikommen. Und wie Andreas ja nicht müde wird zu betonen, ist eine Novelle der FS-RiLi auch schon in Arbeit - je nachdem, worauf man sich da einigt, der EuGH muss sich auch dran halten ... Kann also in den nächsten Jahren noch eine ganze Menge Überraschungen geben... ![]() -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778) Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa! Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein |
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#1627
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 785 Beigetreten: 25.07.2004 Mitglieds-Nr.: 4482 ![]() |
Mir scheint es leichter zu sein und Logischer CZ PL zu bewegen ihre FS-Erteilungen an EU-Recht an zu passen, als Deutschland zu bewegen EU-Führerscheine "ohne wenn und aber" an zu erkennen.
Es liegt doch klar auf der Hand, wenn ein Staat das Recht hätte oder es sich einfach nimmt EU-Führerscheine durch das verlangen von Eignungstests wegen "ALTEN Sachen" zu Torpedieren, dann könnten andere Eu-Länder auch auf diese Idee kommen und spielt man das Spielchen unter den 25 EU-Länder weiter, dann Ciao Europa. Ich kann dem nicht folgen und mir das auch nicht vorstellen, wenn ich z.b. in Portugal lebe, das dann laut FSRiIII Deutschland für meine FS-Erteilung zuständig sein soll, nur weil ich meinen ersten Führerschein in DE gemacht habe. Schlicht grober Blödsinn. Wunschdenken von Andreas nix weiter so wird das niemals kommen. Der Eugh wird eher die "neuen" EU-Länder dazu bewegen die EU-Erteilungs Vorschriften einzuhalten und Deutschland muss diese anerkennen weil es eben ein neuer EU-Führerschein ist der dem Deutschen in keiner weise hinterher hinken darf. Ich lebe in Portugal mache da meinen neuen EU-FS bin dort gemeldet dann fahre ich in Deutschland Spazieren wie ich will KEINE PROBLEME Ich lebe in Potugal mache da meinen neuen EU-FS ziehe zurück nach Deutschland MPU Aufforderung ------> NU VIELE PORBLEME Wo liegt der unterschied für die Verkehrssicherheit in Deutschland der Wohnsitz? Schwachsinn entweder ich bin eine Gefahr auf Deutschen Strassen oder nicht das hat doch mit dem Wohnsitz nix zu tun. Dazu kommt das CZ-PL das vorgehen von DE nicht gerade als nett empfinden die wollen und müssen gleichwertige Partner sein, warum soll dann nur DE das Recht haben die Eignung von Führerscheinen zu bestimmen. Genau der Schwachsinn wird von DE Praktiziert und ich kann mir beim besten willen nicht vorstellen das der Eugh dem folgen wird oder war da was beim Kapper Urteil falsch zu verstehen "OHNE WENN UND ABER?" |
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#1628
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 ![]() |
Im Grunde genommen stimme ich ja zu.
Aber die FS-RiLi ist nicht sehr eindeutig. Auch die Gegner der deutschen FS-Praxis müssen sich mit Art.8 der RiLi auseinandersetzen und den Änderungen, die geplant sind. Sehr interessant dazu: Die Änderungsvorschläge für eine neue EU-FS-RiLi Da gefriert einem die Spucke im Hals ... Man beachte den Änderungsantrag 54 auf Seite 29 (ff.) des Dokuments... Und das Beste: Beschlossen und eingereicht schon im Januar, berichtet zum 3.2.2005. Das wäre dann - sofern das kommt und einheitlich angewendet würde - die Rechtfertigung für alle Massnahmen, die die Deutschen jetzt schon anwenden. Und da soll man nicht pessimistisch sein? -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
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#1629
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Zitat (strichachtdoktor @ 18.11.2005, 11:58) Man beachte den Änderungsantrag 54 auf Seite 29 (ff.) des Dokuments... Zitat Änderungsantrag 54 Artikel 8 Absatz 5 5. Jede Person kann nur Inhaber eines einzigen Führerscheins sein. Die Mitgliedstaaten treffen die erforderlichen Maßnahmen um sicherzustellen, dass ein Antragsteller für die Ausstellung oder Erneuerung eines Führerscheins nicht bereits Inhaber eines von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten entweder gültigen oder vorläufig entzogenen Führerscheins ist. Sie vergewissern sich ferner, ob die Behörden eines anderen Mitgliedstaats nicht bereits die Ausstellung eines Führerscheins für den Bewerber untersagt haben. 5. a) Jede Person kann nur Inhaber eines einzigen Führerscheins sein. b) Ein Mitgliedstaat lehnt es ab, einen Führerschein auszustellen, wenn erwiesen ist, dass der Bewerber bereits einen von den Behörden eines anderen Mitgliedstaats ausgestellten gültigen Führerschein besitzt. Ein Mitgliedstaat kann es außerdem ablehnen, einem Bewerber, auf den in einem anderen Mitgliedstaat eine der Maßnahmen gemäß Artikel 12 Absatz 2 angewendet wurde, einen Führerschein auszustellen. c) Die Mitgliedstaaten ergreifen Schritte gemäß Artikel 8 Absatz 5 Buchstabe b. - Die notwendigen Schritte bestehen im Hinblick auf die Ausstellung, Ersetzung oder Erneuerung eines Führerscheins darin, zusammen mit anderen Mitgliedstaaten zu prüfen, ob ausreichende Gründe für die Annahme sprechen, dass der Bewerber bereits Inhaber eines Führerscheins ist. - Die notwendigen Schritte bestehen im Hinblick auf den Umtausch eines von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerschein darin, zusammen mit dem Mitgliedstaat, der den Führerschein ausgestellt hat, zu prüfen, ob auf den Bewerber eine der Maßnahmen gemäß Artikel 12 Absatz 2 angewandt wird. d)Zur Erleichterung der internationalen Kontrollen gemäß Artikel 8 Absatz 5 Buchstabe b konzipiert, implementiert und betreibt die Kommission mit Unterstützung der Mitgliedstaaten ein Netz für den internationalen Austausch über Führerscheindaten zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten. Ich lese das so: die jeweilige FEB überprüft europaweit, ob eine gültige EU-FE vorhanden ist, ob eine gerichtliche Sperrfrist vorhanden ist, ob nach Ihren Kriterien die FE Eignung gegeben ist. Wenn man "vorläufig entzogenen Führerscheins" weit interpretiert, ist doch spätestens 2 Jahre nach FE Entzug die dt. EU-FE nicht mehr existent und muß neu gemacht werden. Habe ich was übersehen? |
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#1630
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Die Frage der Ausstellung ist doch zweitrangig. Viel interessanter ist der Änderungsantrag 57 (Seite 31 f.). Danach braucht ohnehin nicht mehr anerkannt zu werden.
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#1631
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Ich habe, ehrlich gesagt, keine Idee. Ich weiss nur, daß mein Führerschein, der 1997 entzogen wurde, 2003 noch an die Akte angehängt war. Und wie ich deutsche Behörden kenne, wird das erstmal reichen, zu behaupten, ich hätte ja einen Führerschein.
![]() Ausserdem wird auch in diesen Änderungsvorschlägen der Dunstschleier um die Begrifflichkeiten von "Führerschein" und "Fahrerlaunis" keinesfalls durchsichtiger. Drittens kann ich mir lebhaft vorstellen, daß künftig die Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis aus einem anderen Land heraus für einen Ausländer nahezu hoffnungslos sein wird, sobald er angibt, er hätte schonmal einen FS gehabt. Oder kann mir jemand erklären, wie das gehen soll - ohne zentrales Fahrerlaubnisregister völlig undenkbar - daß sich die FEBs unterschiedlicher Länder kurzschliessen ? Die deutschen Behörden haben ja schon Schwierigkeiten, Anfragen aus England auf englisch zu bearbeiten. Wie sollen diese Sprachbarrieren behoben werden ? In der Praxis wäre das in meinen Augen ein klares "Aus". Außer, man schwindelt und kreuzt eben an, man hätte bisher keinen FS gehabt ... -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
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#1632
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Zitat Viel interessanter ist der Änderungsantrag 57 (Seite 31 f.). Danach braucht ohnehin nicht mehr anerkannt zu werden. Das ist allerdings wahr. Hatte ich in meinem ersten Schock wohl übersehen ... Und das ist dann ja wohl für alle Führerscheine gültig - die alten, die neuen etc. Allerdings paßt diese generelle Ablehnung nicht zu sonstigem EU-Recht. Der EU-Führerschein wäre ja dann praktisch tot. Gerade, wenn bei Ausnutzung der Reise- und Niederlassungsfreiheit Wohnsitzländer öfter gewechselt werden. Selbst, wenn nur gelegentlich mal etwas vorfällt, wird der Inhaber eines Führerscheins bald kein Land mehr finden, in dem er noch fahren darf - wenn alle Länder diese neue Regelung ganz streng durchsetzen würden. -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
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#1633
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Zitat Das ist allerdings wahr. Hatte ich in meinem ersten Schock wohl übersehen ... Angesichts der (ungewohnten) Kürze Deines Postings nehme ich mal an, der hält noch an. ![]() -------------------- |
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#1634
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Mal eine Frage am Rande:
Mit was kann ich die Datei öffnen??? Ich bekomme die Meldung, daß der Dateityp "Sipade3" sei und nicht geöffnet werden kann..... Bin wohl zu blöde dazu...... Hab's geschafft. Mein Adobe ist irgendwie im Eimer. Mit dem neuen Reader funzt's.... Der Beitrag wurde von Commodore25E bearbeitet: 18.11.2005, 13:57 -------------------- Rücksicht ist keine Feigheit und Leichtsinn kein Mut Take me for what i'm worth freedom is just another word for nothing left to loose spread your wings for New Orleans, Kentucky bluebird, fly away
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#1635
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Das ist ne .pdf-Datei....
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#1636
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 785 Beigetreten: 25.07.2004 Mitglieds-Nr.: 4482 ![]() |
Sind das nur Änderungsanträge also nur Vorschläge?
wie wird das endgültig beschlossen? müssen alle Länder zustimmen=? wenn das so kommt sind wir wieder vor dem Kapper Urteil angekommen. |
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#1637
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Zitat (RA XDiver @ 18.11.2005, 13:54) Zitat Das ist allerdings wahr. Hatte ich in meinem ersten Schock wohl übersehen ... Angesichts der (ungewohnten) Kürze Deines Postings nehme ich mal an, der hält noch an. ![]() ... ich war noch nicht fertig ... Sorry. Vertippt. Kommt nicht mehr vor. -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
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#1638
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Zitat Angesichts der (ungewohnten) Kürze Deines Postings Ich habe mich erst jetzt näher mit diesem ja schon länger bekannten Dokument beschäftigen können (und das nichtmal vollständig, wie man ja festgestellt hat) und bin auch ehrlich gesagt etwas sprachlos. Das ist in der Tat richtig. Ich halte ja diese ganze EU sowieso für einen völlig undemokratischen, unlegitimierten Verein von Bürokraten - aber diese Änderungsanträge hauen dem Faß den Boden raus ... Wenn das so kommt, dann "Prost Mahlzeit" und Orwell lächelt in seinem Grab ... -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
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#1639
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Zitat (RA XDiver @ 18.11.2005, 13:35) Die Frage der Ausstellung ist doch zweitrangig. Viel interessanter ist der Änderungsantrag 57 (Seite 31 f.). Danach braucht ohnehin nicht mehr anerkannt zu werden. Zitat Änderungsantrag 57 Artikel 12 Absatz 4
4. Ein Mitgliedstaat kann es ablehnen, die Gültigkeit eines Führerscheins anzuerkennen, der von einem anderen Mitgliedstaat einer Person ausgestellt wurde, auf die in seinem Hoheitsgebiet eine der in Absatz 2 genannten Maßnahmen angewendet wurde. Ein Mitgliedstaat kann es außerdem ablehnen, einem Bewerber, auf den eine solche Maßnahme in einem anderen Mitgliedstaat angewendet wurde, einen Führerschein auszustellen. 4. Ein Mitgliedstaat lehnt es ab, die Gültigkeit eines Führerscheins anzuerkennen, der von einem anderen Mitgliedstaat einer Person ausgestellt wurde, auf die in seinem Hoheitsgebiet eine der in Absatz 2 genannten Maßnahmen angewendet wurde. Ein Mitgliedstaat lehnt es ab, einem Bewerber, auf den eine Einschränkung, eine Aussetzung oder ein Entzug der Fahrerlaubnis in einem anderen Mitgliedstaat angewendet wurde, einen Führerschein auszustellen. Ein Mitgliedstaat kann es außerdem ablehnen, einem Bewerber, auf den eine Aufhebung in einem anderen Mitgliedstaat angewendet wurde, einen Führerschein auszustellen. Ein Mitgliedstaat kann es darüber hinaus ablehnen, die Gültigkeit eines Führerscheins anzuerkennen, der von einem anderen Mitgliedstaat einer Person zu einem Zeitpunkt ausgestellt wurde, in dem diese Person ihren Wohnsitz nicht dem ausstellenden Mitgliedstaat hatte. |
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#1640
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Zitat Ein Mitgliedstaat kann es darüber hinaus ablehnen, die Gültigkeit eines Führerscheins anzuerkennen, der von einem anderen Mitgliedstaat einer Person zu einem Zeitpunkt ausgestellt wurde, in dem diese Person ihren Wohnsitz nicht dem ausstellenden Mitgliedstaat hatte. Würde in der Praxis bedeuten, daß jemand nach 10 Jahren noch die Anmeldebescheinigungen bei einer Polizeikontrolle dabeihaben sollte ... Zitat Ein Mitgliedstaat lehnt es ab, einem Bewerber, auf den eine Einschränkung, eine Aussetzung oder ein Entzug der Fahrerlaubnis in einem anderen Mitgliedstaat angewendet wurde, einen Führerschein auszustellen.Ein Mitgliedstaat kann es außerdem ablehnen, einem Bewerber, auf den eine Aufhebung in einem anderen Mitgliedstaat angewendet wurde, einen Führerschein auszustellen. Keine Fristen? Keine Begrenzungen? Lebenslang? Muss man sich als Betroffener dann etwa mit den Tilgungsfristen von 25 Staaten auseinandersetzen? Zitat Ein Mitgliedstaat lehnt es ab, die Gültigkeit eines Führerscheins anzuerkennen, der von einem anderen Mitgliedstaat einer Person ausgestellt wurde, auf die in seinem Hoheitsgebiet eine der in Absatz 2 genannten Maßnahmen angewendet wurde. Und dazu hatte der EuGH ja schon was gesagt. Nämlich, daß die Massnahmen auch irgendwann vorbei sind ... Einfach irre ! -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
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#1641
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Zitat (Medusa @ 18.11.2005, 14:09) Zitat Änderungsantrag 57 Artikel 12 Absatz 4 .. Ein Mitgliedstaat kann es darüber hinaus ablehnen, die Gültigkeit eines Führerscheins anzuerkennen, der von einem anderen Mitgliedstaat einer Person zu einem Zeitpunkt ausgestellt wurde, in dem diese Person ihren Wohnsitz nicht dem ausstellenden Mitgliedstaat hatte. .. Was heißt denn das konkret für bereits erteilte EU-FEs? Sind die auf einmal nicht mehr gültig? Ist die Benutzung rückwirkend FoFE?? Irgendwie unausgegoren .. Wann wird diese neue EU FE Reli kommen? |
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#1642
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Ist IMHO angeblich in Bearbeitung, Abschluß ungewiß
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#1643
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Zitat Was heißt denn das konkret für bereits erteilte EU-FEs? Sind die auf einmal nicht mehr gültig? Gilt dafür nicht Bestandsschutz? Aber was mich noch etwas stutzig macht, ist dieses: Wenn nun irgendwann ein einheitliches (europaweites) Führerscheinregister existent ist, liegt da nicht die Gefahr nahe, daß sich ein oder tausend Mitarbeiter der FSB über den Rechner hermachen und dann evtl. feststellen könnten welche "schwarze Schafe" noch mit EU-FS unterwegs sind, die noch nicht in eine Kontrolle gekommen sind? Heißt: Wir grasen mal pauschal alle Ex-FS Inhaber ab, auf welche der Entzug oder ähnliche Maßnahmen angewandt wurden. Entweder nach Jahreszahl oder nach alphabetischer Reihenfolge. Wer da in CZ, PL, NL oder wo auch immer einen FS gemacht hat, wird pauschal mit NU (ohne vorher erbrachte MPU) belohnt. Wäre ja naheliegend. So greifen wir nach und nach alle, und im Endeffekt machen sie die MPU oder sind weitere 15 Jahre Fußgänger. |
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#1644
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 81 Beigetreten: 09.10.2005 Mitglieds-Nr.: 13608 ![]() |
Seite 31/63
"Es gibt bereits im Internet viele Angebote, in denen Personen, denen die FE in einem Mitgliedstaat entzogen wurde (z.B. wegen Fahren unter Einfluss von Alk/Drogen), nahe gelegt wird einen Schein-Wohnsitz im Ausland zu begründen und dort eine FE zu erweben, um damit die Vorausetzungen in Bezug auf die Wiedererteilung einer FE zu unterlaufen. [COLOR=blue]Dies führt nicht nur zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit, [SIZE=7]sondern führt auch zu erheblichen Wettbewerbsverzerrungen auf dem Fahrschulsektor."[COLOR=gray][SIZE=1] Hier wird doch wohl die Verkehrssicherheit dem Wohl und Wehe der Fahrschulen gleichgesetzt. Warum jammern die nicht auch über die ärmer gewordenen MPU-Stellen ? Armes Deutschland nasowas |
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#1645
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Zitat Hier wird doch wohl die Verkehrssicherheit dem Wohl und Wehe der Fahrschulen gleichgesetzt. Warum jammern die nicht auch über die ärmer gewordenen MPU-Stellen ? Tja, warum wohl ??? |
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#1646
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also das sind in der FSRichtlineIII alles Vorschläge und Anträge die allesamt beschlossen werden müssen.
Denke das es so nicht kommen wird. |
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#1647
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 81 Beigetreten: 09.10.2005 Mitglieds-Nr.: 13608 ![]() |
Ich habe vorhin mit meinem Anwalt telefoniert. Endlich mal pers. am Höhrer gehabt und konnte ihm meine Situation erklären. Also, ich habe einen Wohnsitz in CZ, nachgewiesen durch Firma in CZ, keinen Wohnsitz (auch nicht Zweitwohnsitz in D) aber auch Firma in D. Mein Lebensmittelpunkt ist CZ, keine persönlichen Bindungen in D. da geschieden. Mir wurde für FE B eine NU ausgesprochen und auch vom VG als rechtens beschieden. Wenn ich nun in CZ den C 1 mache darf ich in D. zwar LKW (oder Jeep mit LKW-Zulassung) fahren aber keinen PKW, da die NU sich nur auf den nationalen CZ-FE B bezieht.
Nachfolgenes hat nichts unbedingt mit dem FE zu tun, ist aber in meiner Situation nicht gerade komisch: Meine Freundin lebt in Belarus und wir wollen nächstes Jahr heiraten, in D. geht das nicht ich bin zwar noch deutscher Staatsbürger, habe aber in D. wie gesagt keinen Wohnsitz also ist für mich auch in D. kein Standesamt zuständig. So, dann heirate ich in CZ, was lt. meinem Anwalt in CZ kein Problem ist, aber da CZ "noch" kein Schengen-Staat ist, darf dann meine Frau ohne Visum für D. (mit mir oder auch alleine) nicht nach D. Einreisen. Wenn ich allerdings mit meiner Frau einen Arbeitsvertrag auf die D-Firma abschliesse, dürfte ein Dauer-Visum kein Problem sein. Dürfte ?? Nachdem was ich jetzt selber am eigenem Leib erlebt habe und hier im Forum gelesen habe hege ich da allerdings mehr u. mehr Zweifel. Denn auch für die Visa erteilung hat man es mit deutschen Behörden zu tun !! Wahrscheinlich bringt mich aber D. so weit, ich schließe meinen (kleinen) Betrieb in D. mit 6 Angestellten und 15 Teilzeitkräften, zahle keine Gewerbesteuer, Körperschaftssteuer, Soli-Zuschlag usw. mehr und verlege meine Prod. komplett nach CZ. Leider muss ich dann natürlich mein Leute in D. entlassen, die dann auch keine Lohnsteuer mehr abführen, sondern bei der uns hohen Arbeitslosigkeit Hartz IV beanrtragen werden. Sorry ab und zu muss der Frust mal raus. nasowas |
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#1648
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 194 Beigetreten: 05.11.2005 Mitglieds-Nr.: 14338 ![]() |
Naja, Deutschland kann sich das doch auch mit 35 Milliarden Haushaltsdefizit leisten.
Gott sei Dank bringt die MPU ja wenigstens was ein ![]() |
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#1649
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Zitat Wahrscheinlich bringt mich aber D. so weit, ich schließe meinen (kleinen) Betrieb in D. mit 6 Angestellten und 15 Teilzeitkräften, zahle keine Gewerbesteuer, Körperschaftssteuer, Soli-Zuschlag usw. mehr und verlege meine Prod. komplett nach CZ. Wenn Du in D nichtmal ein Auto steuern darfst, dann ist der Schritt doch nachzuvollziehen ... Über die Arbeitsplätze würde ich mir schon längst keine Gedanken mehr machen - sieh´ Dir grosse Firmen an, wie kaltblütig da freigestellt wird. Solltest Du auf die Idee kommen, diese Sachzusammenhänge mit Deinem Führerscheinsachbearbeiter zu besprechen, wirst Du "seitens des Staates" nur ein müdes Achselnzucken erleben - dann brauchst Du Dir auch keinen weiteren Kopf mehr zu machen, oder ?! -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
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#1650
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Strichachtdoc., mache mir aber einen Kopf, da meine Leute zu mir gehalten haben als es der Firma auch einmal nicht so gut ging und es Ihnen wohl schwer zu vermitteln ist, jetzt wo es gut läuft Sie auf der Strasse stehen sollen. Dazu noch wegen meiner persönlichen Probleme. Habe dies auch schon meinem FEB-Sachbearbeiter geschildert. Dieser meinte nur " wenn Sie eine eigene Firma haben werden Sie sich doch einen Fahrer leisten können." Ich muss ständig zw. D u. CZ pendeln, d.h. morgens in CZ abgeholt werden nach D, mittags wieder zurück nach CZ. Da ich ja in CZ mobil sein muss und darf ich es auch sein, müssen zwei Leute nach CZ, einer übernimmt hinter der Grenze in CZ meinen Wagen und wir fahren nach D. auf dem weg nach CZ das selbe, nach der Grenze D. fahre ich dann ganz entspannt in CZ bzw. im Rest der ganzen Welt, nur in unserem D. nicht.
Ketzerische frage: Warum ist wohl BY u. BW so versessen NU´s auszusprechen.Vielleicht wegen der unmittelbaren Nähe zu CZ und (nicht nur) auf Druck des Fahrschulverbandes so reagiert. Wie ja schon weiter oben gepostet, stellt man ja die Interessen des Fahrschulsektors auf eine Stufe mit der Verkehrsicherheit. Wir baden also zu 2/3 Wirtschaftsinteressen und zu 1/3 das hohe Gut der Verkehrssicherheit aus. nasowAS |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 21.04.2025 - 10:43 |