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#1801
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 ![]() |
Zitat (nasowas @ 26.11.2005, 17:19) Manche FEB´s handeln ganz einfach (noch) ungestraft gegen geltendes Recht. Die Crux ist wohl, daß man zur Zeit etwas uneinig darüber ist, WAS GENAU das geltende Recht zur Zeit ist ... ![]() -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778) Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa! Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein |
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#1802
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 ![]() |
Zitat (Medusa @ 26.11.2005, 17:24) Gilt die NU nicht mit eintreffen bei Deinem Anwalt als zugestellt? Ja, und wenn die sofortige Vollziehung angeordnet wurde (was wahrscheinlich ist), dann ist jede weitere Fahrt ab diesem Datum eine Straftat. Wenn der Anwalt dies nicht sofort an seinen Mandanten weiter gibt, handelt er m. E. grob fahrlässig. -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek) >>UNICEF - Running for Children<< |
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#1803
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 ![]() |
Zitat (corneliusrufus @ 26.11.2005, 00:38) Allenfalls kann eine gleichwertige Begutachtung (keine MPU!) {durch ein MPI} durchgeführt werden. Die FS-Akte muss man sich besorgen. Bei guter Dokumentation des Vorgangs kann man dann ggfs. später in einem Verwaltungsverfahren oder einem nachgeschaltetem Verwaltungsgerichtsverfahren die Gleichwertigkeit der (privaten) Begutachtung mit der einer MPU durchsetzen. Juristisch ist das bisher Neuland. Ich halte diesen Weg jedoch für möglich. Das ist eine Möglichkeit!Aber im Ergebnis kommt das Gleiche dabei heraus, wie mit dem ausländischen Eu-Führerschein. Es folgt eine Führerscheinlose Zeit bis zur Hauptverhandlung. ![]() Nur im einstweiligen Rechtsschutz könnte man seine Chancen etwas verbessern. Damit würde sich eine Extraklage erübrigen. ![]() ![]() -------------------- (\_/)
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#1804
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 81 Beigetreten: 09.10.2005 Mitglieds-Nr.: 13608 ![]() |
@ andreas, ok. handelt eben der Anwalt grob fahrlässig, aber doch nicht der Fahrer. Oder?? Außerdem in der kurzen Zeitspanne, wer will hier wem fahrlässigkeit nachweisen. Da du ja offentsichlich vom Lager der FEB kommst, frage ich Dich: Wie lange wollt Ihr noch gegen geldentes Gesetz verstoßen bis Ihr was vor die Nase bekommt. Gerade Ihr solltet doch Entscheidungen von Gerichten bzw. einschlägige Gerichtsurteile lesen können. Vielleicht könntest Du mir auch erklären was Dein Kollege mit "Wiener-Abkommen" meint.
Ich habe mittlerweile so viele "unterschiedliche" Verfahrensweisen meines "ehemals" zuständigen Landratsamtes vorliegen, die locker für eine Dienstaufsichtbeschwerde reichen. Das bietet mir die Möglichkeit mit der Staatsanwaltschaft zu sprechen. Sinngemäß wiedegegeben der Freispruch wegen Fahrens ohne: Ich sehe nicht ein das hier jemand Krimilasiert wird der keine krimminelle Straftat begangen hat. Ihr FEB´s Fuzz** arbeitet doch nur den MPI´s entgegen. Gibts dafür Provision?? nasowas |
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#1805
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 ![]() |
Zitat Wie lange wollt Ihr noch gegen geldentes Gesetz verstoßen Welches geltendes Gesetz?? ![]() Zitat Gerade Ihr solltet doch Entscheidungen von Gerichten bzw. einschlägige Gerichtsurteile lesen können. Du solltest evtl. auch die Urteile lesen, die nicht nach deinen Wünschen ausgefallen sind. Die gibt es nämlich auch zur Genüge. ![]() Zitat Ich habe mittlerweile so viele "unterschiedliche" Verfahrensweisen meines "ehemals" zuständigen Landratsamtes vorliegen, die locker für eine Dienstaufsichtbeschwerde reichen In diesem Fall ganz sicher 3 f = formlos, fristlos, fruchtlos.... ![]() Zitat Ihr FEB´s Fuzz** arbeitet doch nur den MPI´s entgegen. Gibts dafür Provision?? Gäääääähn....hast du auch etwas substantielles vorzubringen?? ![]() ![]() -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
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#1806
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Zitat (strichachtdoktor @ 26.11.2005, 09:19) Die MPU ist kein Instrument für den Einzelnen, seine Fahreignung unter Beweis zu stellen, sondern ein Instrument des Staates, eine Nichteignung zu beweisen... ...und noch dazu auf Kosten des Betroffenen. ![]() Zitat (strichachtdoktor @ 26.11.2005, 09:19) Wenn man so ein Gegner des MPU-Systems ist und auch gleichzeitig die Kaste der Psychologen eher verachtet als verehrt, dann macht es wenig Sinn, dieses MPU-System für eigene Belange bemühen zu wollen. Ich bin sicher ein ganz schlechter Vorreiter. Und ich will es auch gar nicht sein. Denn ich bin ja davon überzeugt, dass die Deutschen nach gegenwärtiger Lage gar nicht das Recht haben die Eignung - und damit eine Zugangsvoraussetzung für den Club der Führerscheininhaber - erneut zu überprüfen, wenn nicht neue Auffälligkeiten bekannt geworden sind. Volle Zustimmung! ![]() Zitat (strichachtdoktor @ 26.11.2005, 09:19) Gerri hatte imho einfach Glück, dass das Thema nicht zur Sprache kam, sonst wäre das Pendel schnell anders ausgeschlagen ... Genau das ist mir auf der Rückfahrt von Luxemburg passiert! Ich hatte mich mit dem Fahrer (Mitfahrzentrale) über dieses Thema unterhalten. Dabei musste ich mir meine Uneinsichtigkeit vorwerfen lassen. Außerdem suche ich die Schuld immer bei den Anderen (blablabla...).Genau das musste ich mir von Jemandem vorwerfen lassen, der grundsätzlich 10 bis 20 Kilometer zu schnell fährt. ![]() -------------------- (\_/)
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#1807
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Zitat (nasowas @ 26.11.2005, 20:52) Wie lange wollt Ihr noch gegen geldentes Gesetz verstoßen bis Ihr was vor die Nase bekommt. Leider ist die Rechtslage ja noch nicht abschließend vom EuGH geklärt. In D. gibt es Urteile in alle Richtungen .. keiner weiß was genaues. Zitat (nasowas @ 26.11.2005, 20:52) Ihr FEB´s Fuzz** .. s. Netiquette. |
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#1808
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 327 Beigetreten: 13.08.2004 Mitglieds-Nr.: 4925 ![]() |
@Medusa: Mittlerweile würden sie umschreiben aber ich im Moment fahre ich gut mit meinem CZ FS.
-------------------- Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird
bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht. (StGB §§ 328 Abs. 2. Nr.3) |
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#1809
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Das klingt ja gut. Umschreiben .. mir geht die nächste EU FE Rili nicht aus dem Kopf ..
(Änderungsantrag 57 Artikel 12 Absatz 4) |
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#1810
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Zitat (VGH Mannheim v. 01.03.1993) Der Beweis des Gegenteils wird in aller Regel erst dann möglich sein, wenn der Betr. seine Bereitschaft in die Tat umgesetzt und das – positive – Gutachten tatsächlich beigebracht hat. Dazu müssen die Behörden dem Kraftfahrer im Rahmen des Widerspruchsverfahrens Gelegenheit geben und insbesondere die Verfahrensakten unverzüglich den Gutachtern übersenden. In meinem Fall wurde genau das Verweigert. ![]() Zitat (VGH Mannheim v. 01.03.1993) Die anschließende Vorlage des Gutachtens führt zu einer neuen Sachlage, die bei der Entscheidung über den Widerspruch selbstverständlich berücksichtigt werden muss und gegebenenfalls zur Abhilfe oder Stattgabe führen kann. Wegen der Eilbedürftigkeit des gerichtlichen Verfahrens des vorläufigen Rechtsschutzes kommt die Erhebung des Gutachtens durch das Gericht allerdings grundsätzlich nicht in Betracht. Nach diesen Maßstäben ist der Ast., weil ein positives Gutachten bisher nicht vorliegt, mit hoher Wahrscheinlichkeit nach wie vor als ungeeignet zum Führen von Kfz anzusehen. Was soll das denn? Wer ein positives Gutachten in der Tasche hat & es bekannt gibt, der kann ab diesem Zeitpunkt nicht mehr ungeeignet sein! ![]() -------------------- (\_/)
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#1811
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Zitat (Medusa @ 26.11.2005, 17:24) Zitat (nasowas @ 26.11.2005, 17:19) (Nu ging 2 Tage vor meiner Kontrolle bei meinem Anwalt ein) konnte also zu diesem Zeitpunkt von der NU nichts wissen. Gilt die NU nicht mit eintreffen bei Deinem Anwalt als zugestellt?Wenn also Dein Anwalt das Schreiben hat, dann gilt der Sofortvollzug. Allerdings kannst Du in Deinem Fall nicht bestraft werden, weil Du einem schuldlosen Rechtsirrtum unterlegen bist. Ich glaube wir hatten mal solch einen ähnlichen Fall. Mir fehlt nur der richtige Rechtsbegriff. ![]() -------------------- (\_/)
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#1812
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@nasowas
Abgesehen davon bin ich der persönlichen Meinung, dass die Nutzungsuntersagung zwar wirksam ist, aber Du nicht bestraft werden kannst, weil Du Deinen Hauptwohnsitz im Ausland hast & bei Dir kein Fahrverbot besteht. ![]() Wie soll das in der Praxis aussehen? ![]() -------------------- (\_/)
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#1813
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@ andreas
Punkt 1. EUHG Urteil Punkt 2. Lese Urteile, die Nicht nach deiner Meinung ausgefallen sind und auch immer mehr werden. Punkt 3. Zeugt von einer Überheblichkeit , welche aussagt, ich habe die Macht über dich, ohne abzuwägen, ob Du nun ganze Familien zerstörst und dies ohne 100 % Rückendeckung durch Gesetze. Wenn´s denn schief geht, die Versicherung deckts ja. Mein Freispruch wegen Strafbefehl "Fahrens ohne" kostet den Steuerzahler wohl so um die 850-900 €. Punkt 4. Noch nicht, wird aber kommen. Würde mich interessieren, in welchem Bundesland machst Du deinen Job ? Ich tippe mal, Du warst früher ehemaliger Stasi-Mitarbeiter, mein (ehemaliger Sachbearbeiter, ist mehr rechts gerichtet.) Was nicht mal eine Schande sein muss, Verkehrsminister haben diese Karriere auch schon durchlaufen. Ehemalige Wirtschaftsminister die in Ihrer Position als eben solcher der DB einige Milliardenzuschüsse durchboxen, werden dann eben Vorstandschef oder ähnliches bei der DB. Null Problem das derselbe auch schon mal einen Menschen zu todegefahren hat, im Suff!! So Schluß mit Polemik: Es muss doch wohl jetzt endlich ein Urteil vom BvwgeR., oder besser noch noch vom EUHG gesprochen werden. Die Richterin welche mich wegen "Fahrens ohne freigesprochen hat" sagte sinngemäß: Es nervt sich ständig mit solchen Fällen auseinandersetzen zu müssen, da nach Gesetzeslage sowieso freigesprochen werden muss !! nasowas |
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#1814
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@nasowas
Mit Beleidigungen der Gegenseite erreicht man vielleicht nur noch seine eigenen Ansichten lesen zu müssen. Die Postings von Andreas zum EuGH Thema möchte ich nicht missen. |
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#1815
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Zitat (Andreas @ 26.11.2005, 21:00) Welches geltende Gesetz?? Wenn der Gesetzgeber gegensätzliche Rechtsauffassungen zulässt, dann haben wir den gleichen Effekt, als wenn es in diesem Fall keine Gesetze gäbe. Das ist Anarchie. Jedenfalls trägt der Betroffene keine Schuld daran.![]() @Andreas Jedenfalls hast Du schon mehrfach bewiesen, dass Du auf einem Auge blind bist, wenn Urteile nicht in Deinem Sinne ausgefallen sind. -------------------- (\_/)
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#1816
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 81 Beigetreten: 09.10.2005 Mitglieds-Nr.: 13608 ![]() |
@ Andreas
3 F- formlos, fristlos, fruchtlos. Ist meines erachtens schon Menschenverachdent, nach dem Motto, ich habe die Macht und du bist nichts. Wäre aber schön wenn Du Dir mal Gedanken machen würdest, von wem Du letztendlich dein Gehalt bekommst. Und um nocheinmal zu dem anderen Thema zu kommen: Hat jemand einen guten "Draht" zum Landrat oder auch nur zum Oberregierungsrat, so wird eben ein Sachbearbeiter angewiesen "seine Füße stillzuhalten". Etliche Fälle mit weit über 1,6 %0 bekannt. Gut, das war schon immer so, auch in anderen Bereichen, s.h. Frau Hohlmeier, ihr Brmit Füßen. nasowas |
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#1817
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Zitat (nasowas @ 26.11.2005, 22:42) Wäre aber schön wenn Du Dir mal Gedanken machen würdest, von wem Du letztendlich dein Gehalt bekommst. Rente wäre wohl zutreffender! ![]() -------------------- (\_/)
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#1818
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Zitat (Medusa @ 26.11.2005, 22:24) Mit Beleidigungen der Gegenseite erreicht man vielleicht nur noch seine eigenen Ansichten lesen zu müssen. Volle Zustimmung! ![]() -------------------- (\_/)
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#1819
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@nasowas
Zitat Hat jemand einen guten "Draht" zum Landrat oder auch nur zum Oberregierungsrat, so wird eben ein Sachbearbeiter angewiesen "seine Füße stillzuhalten". Etliche Fälle mit weit über 1,6 %0 bekannt. Gut, das war schon immer so, auch in anderen Bereichen Bis 1,6%o könnte ich noch nachvollziehen, darüber aber nicht mehr ... Es war nicht immer so, das römische Ideal lautet dazu: Videant consules ne quid res publica detrimenti capiat. Aber man kann es auch übertreiben ... -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
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#1820
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5998 Beigetreten: 06.10.2004 Wohnort: Assen (Niederlande) Mitglieds-Nr.: 5924 ![]() |
@/8doc,
Warum willst du das OVG-Urteil nicht so verstehen, wie es gemeint ist? Der Betroffene hatte sich im Widerspruchsverfahren bereit erkärt, sich einer MPU zu unterziehen; das OVG sagt, das reicht nicht, du hättest es nicht nur anbieten, sondern auch tun müssen, und die Behörde wäre verpflichtet gewesen, dafür auch die Akten an das MPI zu schicken. Das ist doch eindeutig. Ich steh im übrigen mit dieser Meinung ja nicht allein. Wäre es nicht möglich, eine MPU selbst ohne behördliche Aufforderung zu veranlassen, dann könnte man ja dies nicht bereits im Strafverfahren oder ganz kurz danach zu einem Zeitpunkt machen, wo mangels Eintragung im VZR noch gar keine behördliche Aufforderung kommen kann. Es ist aber möglich, um die Entziehung der Fahrerlaubnis bei Trunkenheit von vornherein mit Bindungswirkung gegenüber der FEB zu vermeiden. Der Koll. Himmelreich, durchaus ein Fahrlerlaubnis-Experte schreibt in DAR 2005, 131: Zitat Eine Verkürzung, Abkürzung oder Aufhebung der strafrechtlichen Sperre kommt in den beiden folgenden Alternativfällen in Betracht, 1. wenn einerseits – wie oben ausgeführt – „sich Grund zu der Annahme (ergibt), dass der Täter zum Führen von Kraftfahrzeugen nicht mehr ungeeignet ist” (so genauer Gesetzeswortlaut des § 69 a Abs. 7 Satz 1 StGB !), das Gericht also Zweifel an dem weiteren Vorliegen der „Ungeeignetheit” hat, 2. aber andererseits auch dann, wenn der Betroffene selbst – darüber hinaus (was er aber im Strafrecht nicht unbedingt muss) – seine Wiedereignung positiv nachweist. Im ersten Fall trifft anschließend die Fahrerlaubnis-Behörde (nur etwas früher) eine Entscheidung über die (Wieder-) Eignung. Auch im zweiten Fall wird die Verkehrssicherheit auf Grund der nunmehr wieder vorhandenen, und zwar nun sogar früher vorliegenden (Wieder-) Eignung nicht nachteilig berührt. Beispielsweise kann der Beschuldigte (noch während des Strafverfahrens) bzw. der bereits Verurteilte durch eine absolvierte zusätzliche Medizinisch-Psychologische-Untersuchung (MPU) mit Hilfe einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung (BfF) durch das positive Endergebnis dieser Untersuchung nachweisen dass seine Wiedereignung schon vor einer möglichen Entscheidung der Fahrerlaubnisbehörde während des Strafverfahrens vorliegt. Und dann möchte ich nochmals auf einen Weg hinweisen, wie man zu einer neuen FE kommt, ohne überhaupt eine MPU absolvieren zu müssen: Die FeV sieht nämlich in § 70 FeV Kurse zur Wiederherstellung der Fahreignun vor, die unter bestimmten Bedingungen anerkannt werden. Und in § 11 Abs. 10 FeV ist ausdrücklich gesagt: Zitat (10) Hat der Betroffene an einem Kurs teilgenommen, um festgestellte Eignungsmängel zu beheben, genügt in der Regel zum Nachweis der Wiederherstellung der Eignung statt eines erneuten medizinisch-psychologischen Gutachtens eine Teilnahmebescheinigung, wenn 1. der betreffende Kurs nach § 70 anerkannt ist, 2. auf Grund eines medizinisch-psychologischen Gutachtens einer Begutachtungsstelle für Fahreignung die Teilnahme des Betroffenen an dieser Art von Kursen als geeignete Maßnahme angesehen wird, seine Eignungsmängel zu beheben, und 3. die Fahrerlaubnisbehörde der Kursteilnahme nach Nummer 2 zugestimmt hat. Einen solchen Kurs kann jeder jederzeit aus eigenem Antrieb mitmachen und die Teilnahmebescheinigung vorlegen. Dann ist die MPU völlig überflüssig. Auf die unter 3. angesprochene Zustimmung der FEB hat der Betroffene übrigens einen Rechtsanspruch. Hierzu auch ein Link auf ein entsprechendes VG-Urteil. In dem Urteil heißt es ausdrücklich: Zitat Die Fahrerlaubnisbehörde darf also keine Maßnahmen ergreifen, die die Wiederherstellung der Fahreignung behindern, oder sich der Mitwirkung verschließen, indem sie entweder Akten nicht dem Gutachter überlässt (OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 11. Dezember 1996 - 7 B 13243/96.OVG -, NJW 1997, 2342) oder die erforderliche Zustimmung nach § 11 Abs. 10 Nr. 3 FeV versagt. Ich denke, dass durch die umfassenden Regelungen der FeV in Deutschland alles getan ist, um die Fahreignung belegen zu können, auch ohne dabei den Weg über die MPU gehen zu müssen. Dass diese Mittel von den Betroffenen nicht in Anspruch genommen werden, liegt an ihnen selbst und hängt nicht von einem Urteil des EuGH ab oder von den FEBehörden. -------------------- |
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#1821
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Zitat (§ 11 Abs. 10 FeV) (10) Hat der Betroffene an einem Kurs teilgenommen, um festgestellte Eignungsmängel zu beheben, genügt in der Regel zum Nachweis der Wiederherstellung der Eignung statt eines erneuten medizinisch-psychologischen Gutachtens eine Teilnahmebescheinigung, wenn Meine Fahrerlaubnisbehörde stimmt jedenfalls nicht zu! 3. die Fahrerlaubnisbehörde der Kursteilnahme nach Nummer 2 zugestimmt hat. ![]() Zitat (Lexus @ 27.11.2005, 01:53) Einen solchen Kurs kann jeder jederzeit aus eigenem Antrieb mitmachen und die Teilnahmebescheinigung vorlegen. Dann ist die MPU völlig überflüssig. Solch eine Bescheinigung habe ich schon. Leider ist sie wertlos. ![]() Zitat (Lexus @ 27.11.2005, 01:53) Auf die unter 3. angesprochene Zustimmung der FEB hat der Betroffene übrigens einen Rechtsanspruch. Klar, wenn ich die FEB verklage. ![]() ![]() ![]() -------------------- (\_/)
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#1822
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Also Lexus, ich glaube Dir das alles. Aber was nutzt es, wenn MEINE Feb da nicht mitmacht ? Verkehrspsychologische Einzelseminare und dann MPU - das ist alles, worauf die sich einlassen. Und nur nach Antrag. Fertig. Hinweise habe ich schon gegeben - prallen ab.
Habe auch schon ein Telefonat oder Gespräch mit meinem Anwalt angeregt - auch nix. Was bitte willst Du denn machen, wenn die stur stellen ? Umziehen ? Komme doch gerade erst aus Polen ... ![]() Habe das Urteil nochmal gelesen - eventuell hast Du wirklich recht. Hatte mich etwas von der Randgeschichte blenden lassen. Aber mit den Anmerkungen von Himmelreich macht das schon mehr Sinn. Ich glaube, ich mach´ mal so einen Kurs - schaden kann es ja nicht. Wo gibt es die denn ? PLZ 5-57. -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
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Hallo,
mitgelesen habe ich seid über einem Jahr. Dises Forum habe ich erst entdeckt nachdem ich meinen PL-FS gemacht habe. Ein Jahr fahren ohne Kontrolle, aber die Angst fährt mit. Zitat (Lexus @ 27.11.2005, 01:53) Und dann möchte ich nochmals auf einen Weg hinweisen, wie man zu einer neuen FE kommt, ohne überhaupt eine MPU absolvieren zu müssen: Die FeV sieht nämlich in § 70 FeV Kurse zur Wiederherstellung der Fahreignun vor, die unter bestimmten Bedingungen anerkannt werden. Und in § 11 Abs. 10 FeV ist ausdrücklich gesagt: Zitat (10) Hat der Betroffene an einem Kurs teilgenommen, um festgestellte Eignungsmängel zu beheben, genügt in der Regel zum Nachweis der Wiederherstellung der Eignung statt eines erneuten medizinisch-psychologischen Gutachtens eine Teilnahmebescheinigung, wenn 1. der betreffende Kurs nach § 70 anerkannt ist, 2. auf Grund eines medizinisch-psychologischen Gutachtens einer Begutachtungsstelle für Fahreignung die Teilnahme des Betroffenen an dieser Art von Kursen als geeignete Maßnahme angesehen wird, seine Eignungsmängel zu beheben, und 3. die Fahrerlaubnisbehörde der Kursteilnahme nach Nummer 2 zugestimmt hat. Einen solchen Kurs kann jeder jederzeit aus eigenem Antrieb mitmachen und die Teilnahmebescheinigung vorlegen. Dann ist die MPU völlig überflüssig. Auf die unter 3. angesprochene Zustimmung der FEB hat der Betroffene übrigens einen Rechtsanspruch. Hierzu auch ein Link auf ein entsprechendes VG-Urteil. In dem Urteil heißt es ausdrücklich: Zitat Die Fahrerlaubnisbehörde darf also keine Maßnahmen ergreifen, die die Wiederherstellung der Fahreignung behindern, oder sich der Mitwirkung verschließen, indem sie entweder Akten nicht dem Gutachter überlässt (OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 11. Dezember 1996 - 7 B 13243/96.OVG -, NJW 1997, 2342) oder die erforderliche Zustimmung nach § 11 Abs. 10 Nr. 3 FeV versagt. Wenn es so einfach währe die Nichteignung zu wiederlegen, mache ich meinen EU-FS, komme zurück und mache einen Kurs der nach § 70 anerkannt ist. Sollte dann nach einer ![]() ![]() Oder habe ich da etwas falsch verstanden. Meine Meinung zur MPU ist ziemilich genau die von /8doc. www (WilliWillsWissen) s.n |
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#1824
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Sie haben mich erwischt!
![]() Ich kam gerade aus dem Kit Kat Club, bog mit meiner Kiste gemütlich um die Ecke ab & da standen schon die Wegelagerer in ![]() ![]() Sie stellten sofort fest, dass ich mich nach Luxemburg abgemeldet hatte. Da stand ich nun, mit deutschem Reisepass, CZ-Führerschein & KFZ, dass auf meine alte Adresse in Berlin zugelassen ist. Natürlich schrillten bei ihnen alle Alarmglocken. Nach einer halben Stunde bekam ich meine ganzen Papiere zurück mit einem Mängelbericht, weil ich mein KFZ noch nicht nach Luxemburg umgemeldet hatte & durfte weiterfahren. Den Wagen werde ich auf meine Mutter anmelden, damit ich ihn nicht in Luxemburg vorzeigen muss. Leute, ich bin jetzt euer Versuchskaninchen. Ich bin der erste, der mit einer klaren Nutzungsuntersagung beim Fahren erwischt wurde. ![]() ![]() -------------------- (\_/)
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#1825
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Zitat Leute, ich bin jetzt euer Versuchskaninchen. Ich bin der erste, der mit einer klaren Nutzungsuntersagung beim Fahren erwischt wurde ![]() ![]() Na dann viel Spaß beim Strafverfahren. Übrigens jetzt mit neuen Eignungszweifeln. Die Folgen kannst Du Dir vorstellen. -------------------- |
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#1826
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@s.n
Herzlich willkommen im EuGH Club ![]() @Thommy Mein Beileid. Bin gespannt, wie das jetzt weitergeht. |
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#1827
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Zitat (RA XDiver @ 27.11.2005, 14:26) Na dann viel Spaß beim Strafverfahren. Übrigens jetzt mit neuen Eignungszweifeln. Die Folgen kannst Du Dir vorstellen. Welche Strafe habe ich denn zu erwarten, wenn ich im Ausland wohne? ![]() -------------------- (\_/)
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#1828
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Wo Du wohnst ist vollkommen unerheblich. Wie sahen nochmal Deine Vorverurteilungen aus?
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#1829
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Hat das Folgen für Thommys Fahrerlaubnis im EU Ausland?
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#1830
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Zitat (RA XDiver @ 27.11.2005, 14:37) Wo Du wohnst ist vollkommen unerheblich. Wie sahen noch mal Deine Vorverurteilungen aus? ![]() Na, mehrfaches Fahren ohne Fahrerlaubnis vor Erhalt der CZ-Fahrerlaubnis! ![]() -------------------- (\_/)
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#1831
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Ich dachte mehr an die jeweiligen Urteile. Wie oft verurteilt und zu welcher Strafe?
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#1832
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Klasse gemacht, Thommy.
Du erwartest jetzt hoffentlich kein Mitleid. Und wir haben es Dir alle gesagt: Keine gute Idee. Dir wird sicher bald eine Suppe serviert - kauf Dir schonmal einen Löffel ... -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778) Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa! Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein |
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#1833
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Was ich noch vergessen habe, sag Deinem Anwalt, er soll aus Kostengründen sämtliche Rechtsmittel gegen Deine NU zurücknehmen. Die haben jetzt garantiert überhaupt keinen Erfolg mehr (hatten sie vorher auch schon nicht, aber jetzt ist alles vorbei).
Ich, an des Kollegen Stelle, würde sofort das Mandat niederlegen. -------------------- |
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#1834
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Zitat (RA XDiver @ 27.11.2005, 15:09) Die haben jetzt garantiert überhaupt keinen Erfolg mehr (hatten sie vorher auch schon nicht, aber jetzt ist alles vorbei). Na dann fahre ich eben weiter! ![]() -------------------- (\_/)
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#1835
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Zitat Na dann fahre ich eben weiter! Du weisst, dass man für FoFE auch "einfahren" kann? ![]() Mal im Ernst, Thommy. Ich überlege mir gerade folgendes: Entweder Du nimmst uns seit Monaten sehr erfolgreich hoch, hast nie eine EU-FE besessen und erzählst uns was vom Pferd oder Du bist tatsächlich extrem lern- und beratungsresistent. Sollte es letzteres sein, sehe ich die Kündigung in L schon bald kommen. So viel Erholungsurlaub kannst Du gar nicht nehmen, wie Dir dann bevorsteht. ![]() -------------------- |
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#1836
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Zitat (RA XDiver @ 27.11.2005, 15:43) Du weisst, dass man für FoFE auch "einfahren" kann? ![]() Vor allem, wenn man seinen Wohnsitz im Ausland hat! ![]() -------------------- (\_/)
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#1837
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Zitat Vor allem, wenn man seinen Wohnsitz im Ausland hat Ich weiss ja nicht, was Du immer mit dem Ausland hast. Glaubst Du, dass schützt Dich vor einer Strafe in D? So verwirrst kann man doch gar nicht sein. Du hast mir übrigens immer noch nicht das Strafmaß Deiner damaligen Verurteilung(en) verraten. Und so ganz nebenbei: Sollte Deine Story stimmen, bist Du ein Musterbeispiel für die Rechtfertigung einer MPU. Wer solch eine rechtsfeindliche Gesinnung an den Tag legt (und das fortgesetzt), absolut unbelehrbar ist und nur seine eigenen Gesetze für sich gelten lässt, der hat in der Tat ein Problem. -------------------- |
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#1838
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Zitat (RA XDiver @ 27.11.2005, 15:47) Du hast mir übrigens immer noch nicht das Strafmaß Deiner damaligen Verurteilung(en) verraten. Zuletzt Einstellung ohne Strafe, davor 60 Tagessätze & 6 Monate Sperre. Davor 90 TS wegen FoFE & Urkundenfälschung ohne Sperre. -------------------- (\_/)
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#1839
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Gut. Da Geldstrafen ja bislang nicht gefruchtet haben, wirst Du nun wohl mit einer FS auf Bewährung und einer weiteren Sperre rechnen können.
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#1840
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Zitat (Thommy Bumm @ 27.11.2005, 15:40) Na dann fahre ich eben weiter! ![]() ![]() Ich würde nur noch eine klitzekleine Chance sehen, eine Verurteilung in D. wg. FoFE zu verhindern. Deinen ganz konkreten Fall bis zum EuGH zu bringen, und zu hoffen, daß der EuGH die NU für nichtig und deshalb auch die wg. FoFE ergehende Verurteilung für nichtig erklärt, weil Deine FE fortwährend bestand, ungeachtet des Verwaltungsakts NU in D. Der Weg dahin dürfte sehr lang und sehr teuer werden, ungeachtet der sehr geringen Erfolgsaussichten. |
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#1841
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Zitat Der Weg dahin dürfte sehr lang und sehr teuer werden, ungeachtet der sehr geringen Erfolgsaussichten. Erfolgsaussichten = 0 . Wie bereits mehrfach erwähnt, hat Europarecht mit dieser Gerschichte gar nichts zu tun. Wenn der EuGH (oder auch ein VG) den VA Nutzungsuntersagung aufhebt, ändert das nichts an der strafbaren Handlung dfes FoFE während einer NU. Nochmals, der EuGH kann eine solche Verfügung nicht von Anfang an für nichtig erklären. Damit bleibt eine Verurteilung, egal wie die Sache später mal entschieden wird, beständig. -------------------- |
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#1842
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Sorry für die dumme Frage:
Ich lese hier unregelmäßig mit aber war nicht neulich erst jemand da der wg. FoFE freigesprcohen wurde? Oder ist der Fall von TB anders? ![]() -------------------- Gruß
THOR Ein Quad (von lat. quatuor „vier“) ist ein Fahrzeug mit vier Rädern. Man könnte es als Motorrad mit 4 Rädern bezeichnen. FZV (FahrZeugVerunstaltung), StVZO + StVO kann man dsbzgl. als Quatsch aus deutschland bezeichnen! Treffen 10./11./12.10 ? ![]() |
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#1843
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Um´s kurz zusammenzufassen: Ja, der Fall ist grundlegend anders. Die hier bislang angesprochenen Fälle waren solche, dass die jeweiligen Betroffenen ein Verfahren wegen FoFE bekommen haben, ohne dass es zuvor eine NU gegeben hat.
Das ist juristisch durchgekaut und kein FoFE. Fährt jedoch jemand während einer NU, so hat der jenige (zumindest zum Zeitpunkt der Fahrt) keine FE in D. Folge: Verurteilung ohne große Zweifel. Chancen, dass das später durch den EuGH gekippt wird: Ebenfalls keine. -------------------- |
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#1844
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Zitat (RA XDiver @ 27.11.2005, 15:47) Und so ganz nebenbei: Sollte Deine Story stimmen, bist Du ein Musterbeispiel für die Rechtfertigung einer MPU. Wer solch eine rechtsfeindliche Gesinnung an den Tag legt (und das fortgesetzt), absolut unbelehrbar ist und nur seine eigenen Gesetze für sich gelten lässt, der hat in der Tat ein Problem. Erst einmal habe ich keinen Grund Euch mit Unwahrheiten zu beschäftigen. Auf alle Fälle bin ich nicht unbelehrbar! Als ich keinen deutschen Führerschein mehr hatte, da bin ich selbstverständlich nicht mehr gefahren (2 ½ Jahre). Erst mit meiner CZ-Fahrerlaubnis bin ich wieder gefahren. Es gab bei mir ab da keinerlei Verkehrsverstösse. Ich hatte ja aus meinen Fehlern gelernt. Solange es in Deutschland 2 gegensätzliche Rechtsauffassungen gibt, werde ich mir die Urteile aussuchen, die meinem Rechtsverständnis entsprechen! ![]() -------------------- (\_/)
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#1845
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Zitat (RA XDiver @ 27.11.2005, 16:16) Fährt jedoch jemand während einer NU, so hat der jenige (zumindest zum Zeitpunkt der Fahrt) keine FE in D. Folge: Verurteilung ohne große Zweifel. Na was für ein Glück, das ich kein Fahrverbot habe. ![]() -------------------- (\_/)
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#1846
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Zitat (RA XDiver @ 27.11.2005, 16:14) Erfolgsaussichten = 0 . Wie bereits mehrfach erwähnt, hat Europarecht mit dieser Gerschichte gar nichts zu tun. Meinem Rechtsgefühl verursacht das aber große Bauchschmerzen. Für den Fall, daß der EuGH zu unseren Gunsten entschiede hieße das: Ein Staat beschneidet illegal ein uns gewährtes Europarecht, die EU-FE. Mißachten wir diese illegale Beschneidung werden wir dafür bestraft. Ist das Europarecht ein Löwe mit Zahnlücken? |
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#1847
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Zitat Solange es in Deutschland 2 gegensätzliche Rechtsauffassungen gibt, werde ich mir die Urteile aussuchen, die meinem Rechtsverständnis entsprechen! Dann musst Du mit den Folgen leben. Wenn Du Pech hast, demnächst ohne Auto, dafür mit Anstaltskleidung. Zitat Mißachten wir diese illegale Beschneidung werden wir dafür bestraft. Diese Beschneidung ist so lange legal, bis sie aufgehoben wird. Nochmals: Das Recht zum Führen eines Kfz lebt bei einem stattgebenden Urteil nicht rückwirkend sondern für die Zukunft wieder auf. Dies eben, weil der VA dann nicht nichtig und damit von Anfang an ungültig, sondern "nur" rechtswidrig war (und damit bis zur Aufhebung gültig). Sollte es zu einem entsprechenden EuGH-Urteil kommen und das Strafverfahren zu dem Zeitpunkt noch laufen, halte ich zwar eine Einstellung nach § 153a für grundsätzlich möglich. Einen Freispruch kann es jedoch niemals geben. -------------------- |
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#1848
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Zitat (RA XDiver @ 27.11.2005, 16:40) Sollte es zu einem entsprechenden EuGH-Urteil kommen und das Strafverfahren zu dem Zeitpunkt noch laufen, halte ich zwar eine Einstellung nach § 153a für grundsätzlich möglich. Das gibt es also doch noch Hoffnung! ![]() -------------------- (\_/)
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Beitrag
#1849
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Ich sagte, ich halte es für möglich, nicht, dass es so kommt. Du bist immerhin einschlägig vorbelastet.
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Beitrag
#1850
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![]() Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 14 Beigetreten: 26.11.2005 Mitglieds-Nr.: 14936 ![]() |
Wer erstellt (bearbeitet) eigendlich das Verwaltungsrecht ????
![]() Am Bundestag ist es weit vorbei. Die Reihenfolge ist doch EG > Nationales Recht > Bund > Kommune Doch wo steht da das Verwaltungsrecht ?? ![]() Ist es in Sachen EG-FE überhaupt noch zustänig ?? Lieber 5 min. feig, als ein Leban lang tot s.n |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 21.04.2025 - 15:25 |