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> EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis (Teil11), Nachtr. MPU-Anordnung in D. zulässig?
RA XDiver
Beitrag 27.11.2005, 17:59
Beitrag #1851


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Zitat
Wer erstellt (bearbeitet) eigendlich das Verwaltungsrecht ????


Was meinst Du jetzt damit?

Wenn es um die Frage der Gesetzgebung geht, dann ist im Fahrerlaubnisrecht der Bundesgesetzgeber zuständig.

Zitat
Ist es in Sachen EG-FE überhaupt noch zustänig ??


Aber sicher. Es gibt kein "Europäisches Gesetzbuch", auch, wenn gerne (insbesondere von Vermittlern) vom "EU-Gesetz" gesprochen wird. Die EU erlässt Richtlinien, welche dann wiederum ihren Niederschlag in nationalen Gesetzen finden müssen.

Brüssel gibt nur den Rahmen vor. Die Umsetzung obliegt den nationalen Gesetzgebungsorganen (zumindest im FE-Recht).

Die richtige Reihenfolge ist übrigens:

-EG-Recht (*)
-Verfassungen
-Förmliche Gesetze / bilaterale Verträge
-Gewohnheitsrecht
-Rechtsverordnungen
-Satzung
-Verwaltungsakt

Ergänzend zu beachten: Art. 31 GG : Bundesrecht bricht Landesrecht

(*) solange mit dem GG vereinbar (sog. "Solange II-Entscheidung" des BVerfG, BVerfGE 73,339)


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s.n
Beitrag 27.11.2005, 18:16
Beitrag #1852


Neuling
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Danke für die übersichtliche Liste,
doch an welcher Stelle ist nun der OVG ??
Das Strafrecht zwecks Fahren ohne FE mit EU-FE ist doch fast keine
Diskusion mehr wert.
Für mich sieht es einfach so aus, dass die Verwaltung
sich in Bereiche einmischt die sie nichts mehr angeht, da es durch andere
Institutionen gegegelt wurde.
Nur niemand sagt der Verwaltung ""bsst Ruhe""

s.n
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RA XDiver
Beitrag 27.11.2005, 19:08
Beitrag #1853


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Das hast Du falsch verstanden. Die Aufstellung enthält die Rangfolge der verschiedenen Rechtssätze.

Den Gerichten obliegt die Überwachung der Rechtsanwendung bzw. die Entscheidung bei Streitigkeiten hierüber.

Da kommt wieder die Gewaltenteilung ins Spiel.

Selbstverständlich obliegt der Verwaltung als Exekutive die Anwendung der einschlägigen Normen.

Gesetze und Verordnungen alleine bringen nicht viel. Irgendjemand muss diese schließlich anwenden.

Nochmals als Kurzfassung (bezogen auf das FE-Recht):

Die EU gibt den Rahmen vor (sog. harmonisierter Bereich des FE-Rechtes) bzw. lässt den Mitgliedsstaaten Freiheiten bei der Ausgestaltung (nicht harmonisierter Bereich).

Bsp.:
Harmonisiert:
Ausgestaltung des FS, FE-Klassen usw.
nicht harmonisiert:
Maßnahmen bei Verfehlungen von FE-Inhabern

Nach diesem Rahmen haben die nationalen Gesetzgeber (in D der Bundestag (Legislative), weil FE-Recht Bundessache) ihre Gesetze und Verordnungen auszugestalten (in D u.a.: StVG und FeV).

Diese Verordnungen und Gesetze werden durch die Exekutive (=Verwaltung) angewandt.

Überprüft wird das Verwaltungshandeln ggf. durch die Verwaltungsgerichte (=Judikative) bzw. Verstöße dagegen von den Strafgerichten.

Das war jetzt Staatsbürgerkunde in kurz. tongue.gif


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Pitkoeln40
Beitrag 27.11.2005, 19:33
Beitrag #1854


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Hallo was Haltet ihr den davon die MPU einfach im Ausland zu machen EU ist Eu oder nicht????????????????? whistling.gif
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Medusa
Beitrag 27.11.2005, 19:36
Beitrag #1855


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Es gibt m. W. in keinem EU Land eine MPU. Österreich hat etwas ähnliches.
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s.n
Beitrag 27.11.2005, 19:41
Beitrag #1856


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wenn der AUT Fall anerkannt wird,
gibt es nicht nur einen Führerscheintourismus gegen Osten,
sondern auch einen MPU Tourismusus nach AUT.

Überall werden dann Geschäfte gemacht mit dem Tourismus
nur am wenigsten in Bayern (Ironie) rofl1.gif

s.n
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Pitkoeln40
Beitrag 27.11.2005, 19:42
Beitrag #1857


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Ja Richtig aber Arzt ist Arzt egal aus welchem Land wenn er die Fachkenntnise besitzt die ein Arzt hier bei der Mpu hat kann doch das keiner anzweifeln oder????????????? whistling.gif
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s.n
Beitrag 27.11.2005, 19:50
Beitrag #1858


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Das ist ja gerade er AUT Fall,
in Östereich gemachte MPU (auch wenn es auch nur "ähnlich" ist).
In D nicht anerkannt.

nur D darf entscheiden was in der EU gilt shutup.gif
s.n
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GSX-R
Beitrag 27.11.2005, 20:05
Beitrag #1859


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Ich würd mal sagen, dass Deutschland entscheiden kann was in Deutschland gilt. Soweit ich weiss ist die MPU in Österreich ein besserer Hausarztbesuch...


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Lieber einen Moment lang feige - als ein Leben lang tot
Wer zuletzt lacht, hat es nicht eher begriffen.
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Medusa
Beitrag 27.11.2005, 20:10
Beitrag #1860


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Nachstehend eine fachlich kompetente Eignungsbezweifelung der MPU-Gutachter whistling.gif
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Pitkoeln40
Beitrag 27.11.2005, 20:18
Beitrag #1861


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Und wenn der Arzt aus dem Ausland die fachliche Kompetenz als Gutachter hat???????????? think.gif
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Medusa
Beitrag 27.11.2005, 20:22
Beitrag #1862


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Ein von D. anerkanntes MPI im EU Ausland ist mir nicht bekannt ..
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s.n
Beitrag 27.11.2005, 20:28
Beitrag #1863


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Jetzt sind wir wieder an dem Punkt "Eignungsprüfung".
Egal wie und wann, es muss die deutesche sein sonst wird
es nicht in Deutschland anerkannt. king.gif
Auch wenn der EGH etwas anders sagt.

s.n
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RA XDiver
Beitrag 27.11.2005, 20:50
Beitrag #1864


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Zitat
Auch wenn der EGH etwas anders sagt.


Der hat dazu doch noch gar nichts gesagt. think.gif


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Pitkoeln40
Beitrag 27.11.2005, 21:11
Beitrag #1865


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Ein Kollege aus der CZ meint es sein kein Problem das müsste in Deutschland anerkannt werden blushing.gif
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RA XDiver
Beitrag 27.11.2005, 21:15
Beitrag #1866


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KLICK (§ 66 FeV)


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Pitkoeln40
Beitrag 27.11.2005, 21:17
Beitrag #1867


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Naja dann gehts wohl nicht crybaby.gif
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corneliusrufus
Beitrag 27.11.2005, 21:28
Beitrag #1868


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Zitat
QUOTE (corneliusrufus @ 26.11.2005, 00:38)
Das erscheint paradox und aus Deiner Sicht ist es auch eigenartig.

Es ist paradox.
Und wie habe ich "aus Deiner Sicht" zu verstehen ? think.gif
(Seite 45)

@/8Doc: Die Situation ist paradox = scheinbar widersprüchlich. Mit dem "aus Deiner Sicht ist es auch eigenartig" meine ich, dass Du das scheinbar streichst und nur ncoh den Widerspruch siehst. Aus Deinem Posting wurde das nochmals deutlich.

Weiter beurteile ich das MPU-Verfahren hinsichtlich nachweismöglcihkeit der Eignung (Betroffenensicht) bzw. der Nichteignung (Behördensicht?) anders als Du.

Das MPU-Verfahren ist ein behördlich reguliertes und begleitetes Verfahren, in dem der Betroffene der Auftraggeber ist. Ich sehe die kritik für da berechtigt an, wo der Auftraggeber, nämlich der Betroffene, in den Hintergrund gerückt wird. Viele MPI sehe die FEB als Auftraggeber an, was sie nciht ist. Sie ist nur beteiligt, begleitet das Verfahren und ist noch nciht einmal die Verfahrensaufsicht jinsichtlich Qualität des MPI.

Mit eienr dahingehenden Kritik bin ich völlig d'accord/einverstanden.

Tatsächlich ist die FEB jedoch lediglcih ind er gesetzlichen Vorgavbe der Formulierung der MPU-Fragestellung beteiligt und nochmals administrativ im Versand der FS-Akte. Sicher mögen da einige MPI etwas verwechseln: Nämlich die beteilkigte Behörde (FEB) mit der aufsichtführenden Behörde (BASt). MPI sehen beide als "verschmolzene" Verwaltung. Dadurch eght der Antragsteller "unter".

Durch diese staatlichen Strukturen wird eine jederzeitige private MPU (bisher) verhindert. Nicht verboten, sondern nur verhindert. Weil die MPI nciht die Möglcihkeit sehen (können bis wollen), dass diese als Dienstleistung möglcih wäre. Dazu müssten sie die Trennung von der Verwaltung in verfahrensbegleitung und MPU-Fragestellung einerseits und Dienstaufsicht andererseits realisieren.

Nun ist es allerdings bequem, den status quo beizubehalten. Weil ja auch so genügende Kandidaten zur MPU kommen.

Paradoxerweise wird sich das nur ändern, wenn noch mehr eine EU-FE erwerben UND Gerichte diese als vollends rechtswirksam ansehen.

Paradoxerweise kann nicht für fast alles ein privates Gutachten beauftragen. Warum nicht auch für die eigene Fahreignung?

Erst die tatsache, dass es EU-FE gibt, schaftt den handlungsdruck, auch die antionalen Bestimmungen anzupassen. In einer Übergangszeit kann das wohl nicht erewartet werden. Es wäre wohl Wunschdenken, wenn die Ministerien zeitnah europäische Gegebenheiten in nationales Techt einbetten würden. Verstehen, dass das teils mit jahrelanger Verzögerung geschieht, kann ich natürlich auch nicht.

Die Argumentation Schüler, Student etc. würde ich lieber aus dem EUGH-Thread heraushalten wollen, da diese eh schon Sonderbestimmungen ahben, die dem üblichen MPU-Kandidaten nicht helfen.

Liebe Greet-Ings, Cornelius


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Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet.
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Pitkoeln40
Beitrag 27.11.2005, 21:51
Beitrag #1869


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Hallo Fahre seit 7/04 mit dem cz Führerschein durch die gegend wurde 2 mal Angehallten und hatte einen Unfall (Den ich nicht schuld war)und hatte bist heute noch keine Probleme!!! smile.gif
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Medusa
Beitrag 27.11.2005, 21:54
Beitrag #1870


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Erzähl uns mehr und bau uns auf smile.gif Würde Dir in D. bei einem FE Antrag eine MPU drohen? Welches Bundesland?
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Pitkoeln40
Beitrag 27.11.2005, 21:56
Beitrag #1871


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Wie mein Name schon sagt aus Köln NRW eine MPU müsste ich mit Sicherheit machen da es erst 6Jahre her ist unsure.gif
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Medusa
Beitrag 27.11.2005, 22:00
Beitrag #1872


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Klingt gut smile.gif Die Umfrage zeigt auch, daß nicht jeder EU-FE Inhaber nach einer Kontrolle eine MPU Auforderung bekommt.
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gerri
Beitrag 27.11.2005, 22:12
Beitrag #1873


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naja komisch ist das schon medusa....
komme auch aus nrw und bei mir ging das ruck zuck....


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Pitkoeln40
Beitrag 27.11.2005, 22:18
Beitrag #1874


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naja komisch ist das schon medusa....
komme auch aus nrw und bei mir ging das ruck zuck....
Was ging Ruck zuck??????
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Medusa
Beitrag 27.11.2005, 22:20
Beitrag #1875


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Vielleicht wird das von FEB zu FEB unterschiedlich gehandhabt? Warum der eine eine MPU Aufforderung bekommt, und ein anderer nicht ist ja schon länger die (offene) Frage.

"Wurde kontrolliert, bekam aber keine MPU Aufforderung"
Jetzige Umfrage = 34.78% = 8 Stimmen
Vorgänger Umfrage = 29.55% = 13 Stimmen

Auch wenn man die Zahlen nicht auf die Goldwaage legen kann, soviele NUs scheint es nicht zu geben.
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gerri
Beitrag 27.11.2005, 22:21
Beitrag #1876


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Nu. ging ruck zuck,und dann die entziehung der fe.....
alle anderen fälle die mir in nrw bekannt sind ,wurde genauso gehandhabt wie bei mir...


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strichachtdoktor
Beitrag 27.11.2005, 23:57
Beitrag #1877


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Zitat (corneliusrufus @ 27.11.2005, 21:28)
@/8Doc: Die Situation ist paradox = scheinbar widersprüchlich.

paradox:
(gr.-lat.): widersinnig, einen Widerspruch in sich enthaltend
(>sagt der Duden, Fremdwörterlexikon ...<)
huh.gif
D.h.: Ich streiche das "scheinbar" und sehe nur den Widerspruch ...
Und das ist sogar richtig.

Zitat
Es wäre wohl Wunschdenken, wenn die Ministerien zeitnah europäische Gegebenheiten in nationales Recht einbetten würden.

Interessanterweise werden die EU-Regelungen schneller in nationales Recht eingebettet, die dem Staat Vorteile verschaffen - bei den Regelungen, die dem Bürger nutzen wird regelmässig gepennt.
Neuestes Beispiel ist wohl die Umsetzung der europäischen Arbeitsrichtlinie bei Ärzten: Die alten Arbeitszeiten (bis zu 98 Wochenstunden! Weil Bereitschaftsdienst -nicht EU-konform- nicht als Arbeitszeit gilt) dürfen noch weiter verlangt werden (zunächst bis 2007) obwohl die EU 48 Wochenstunden als maximal zulässig erachtet.
Kurz: Die machen was sie wollen und was gerade nutzt wird umgesetzt.


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"Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778)

Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa!

Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein
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Gast_charly68_*
Beitrag 28.11.2005, 13:31
Beitrag #1878





Guests






Vielleicht sollte es die EU so ähnlich machen wie D es mit den Winterreifen plant.

z. B. 1 Jahr Zeit zur Umsetzung, andernfalls Bußgeld in dreistelliger Millionenhöhe zu zahlen von den Verantwortlichen aus dem Privatgeldbeutel. Und das am besten für jede nicht ungesetzte Richtlinie. Bei ca. 300 nicht umgesetzten Vorschriften kommt ein Batzen Geld zusammen.

Dann wachen die in Berlin vielleicht mal auf und die Sachen werden schnellstens umgesetzt ob für das Volk bzw. den Staat gut.

Hierfür sollte dann aber kein Verhandlungsspielraum mehr sein bezüglich Aufschub wegen Regierungswechsel oder Rabatten usw. Ist ja bei dem geplanten Gesetz für die WR auch nicht möglich.

Gruß
charly68
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Gallier
Beitrag 28.11.2005, 13:52
Beitrag #1879


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@ Thommy Bumm


Anscheinend bist du wirklich unbelehrbar und meinst echt alles mit deinem Dickkopf durchsetzen zu können?!

Ich hoffe für dich daß du deine gerechte Strafe bekommst, und die sollte meiner Meinung nach NICHT auf Bewährung sein denn du lernst einfach nicht aus deinen Fehlern-nein im Gegenteil-du produzierst weiterhin Stress mit deinem verhalten!


Ich kann sowas einfach nicht verstehen-da hat nun jemand schon eine NU und fährt trotzdem weiter....tztztz
Man sollte dich auch gleich noch wegen Versicherungsbetrug verurteilen weil du OHNE GÜLTIGE FE ein KFZ gesteuert hast!!!






Sorry leute, aber da steigt mir echt die Galle hoch.....


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Es existiert ein Interesse an der generellen Rezension der Applikation relativ primitiver Methoden komplementaer zur Favorisierung adaequater komplexer Algorithmen.

Kondolenzbuch für Bruno...
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Weißnichtsogenau
Beitrag 28.11.2005, 14:31
Beitrag #1880


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@ Gallier
Nun ist es aber auch mal gut. Er hat jetzt sein Paket zu tragen und da helfen solche Bemerkungen nicht wirklich weiter. Im Grunde hast Du aber recht.

@charly68
Die Idee finde ich doch mal so richtig Klasse! rolleyes.gif
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Beeblebrox
Beitrag 28.11.2005, 14:35
Beitrag #1881


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@Gallier

reg dich ab + komm mal wieder runter!
Thommy wird schon sein Päckchen zu tragen haben, da braucht er dich nicht.

sry für offtopic.gif , zurück zum Kern des Threads...
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Perplex
Beitrag 28.11.2005, 15:16
Beitrag #1882


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Zitat (Gallier @ 28.11.2005, 13:52)
Man sollte dich auch gleich noch wegen Versicherungsbetrug verurteilen weil du OHNE GÜLTIGE FE ein KFZ gesteuert hast!!!

Komisch... Tschechien sagt aber, dass meine Fahrerlaubnis nach wie vor in Deutschland gültig ist, wenn kein Fahrverbot besteht. Auch die EU-Kommission behauptet das. rolleyes.gif Das VG Berlin hat noch nicht entschieden.

Warum soll ich auf eine für mich nicht mehr zuständige Fahrerlaubnisbehörde hören, wenn sie ihre Anordnung auch noch Rechtsfehlerhaft begründet?

Solange Tausende von Menschen nicht erhobenen Hauptes durch Deutschland fahren können, weil sie sonst mit einer Nutzungsuntersagung rechnen müssen, solange werde ich durch ganz Europa, unter Beachtung aller Verkehrsregeln, fahren.

Ich habe mir nichts vorzuwerfen!

Thommy


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RA XDiver
Beitrag 28.11.2005, 15:27
Beitrag #1883


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Du kapierst es nicht, oder?

Zitat
Tschechien sagt aber, dass meine Fahrerlaubnis nach wie vor in Deutschland gültig ist


Die Tschechen können viel erzählen. Rechtsverbindlich ist für Dich nur das, was in D existent ist - und das ist eine NU.

Zitat
Auch die EU-Kommission behauptet das.  Das VG Berlin hat noch nicht entschieden.


Richtig. Und solange die Entscheidung aussteht, ist die Ordnungsverfügung wegen des Sofortvollzuges gültig. Das kann Dir passen oder nicht, es ist einfach so. Übrigens kann ich Dir sagen, wie Berlin entscheiden wird.

Zitat
Warum soll ich auf eine für mich nicht mehr zuständige Fahrerlaubnisbehörde hören, wenn sie ihre Anordnung auch noch Rechtsfehlerhaft begründet?


Selbst, wenn Du jetzt nicht mehr in D gemeldet bist, so warst Du es, als die Verfügung erlassen wurde. Folge: Gültig.

Ob etwas rechtsfehlerhaft begründet ist oder nicht, obliegt nicht Deiner Einschätzung. Ob es Dir passt oder nicht, die NU ist gültig, Du hast in D keine FE. Jede weitere Fahrt hier macht die Sache für Dich nicht besser.

Warum kannst Du nicht einsehen, dass Deine Form des zivilen Ungehorsams dich nur an ein Ziel führt: Nach Moabit.


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magnum88
Beitrag 28.11.2005, 15:27
Beitrag #1884


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Zitat (Gallier @ 28.11.2005, 13:52)
Man sollte dich auch gleich noch wegen Versicherungsbetrug verurteilen weil du OHNE GÜLTIGE FE ein KFZ gesteuert hast!!!

Das wäre kein Versicherungs-Betrug, sondern höchstens eine Obliegenheitsverletzung.

Da ist ein himmelweiter Unterschied!

Die einzigen, die meiner Meinung nach wirklich überhaupt nicht fahren sollten, sind diejenigen die unter Alk oder Drogen stehen!

Das FS-Problem wird sich in nicht allzu ferner Zukunft in Wohlgefallen auflösen. So oder so.


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Perplex
Beitrag 28.11.2005, 15:44
Beitrag #1885


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Zitat (RA XDiver @ 28.11.2005, 15:27)
Warum kannst Du nicht einsehen, dass Deine Form des zivilen Ungehorsams dich nur an ein Ziel führt: Nach Moabit.

Dann spielt es ja keine Rolle mehr, ob ich jetzt noch weiter fahre. Ich kann meinen Weg nur noch konsequent weiter gehen, bis zum EuGH.


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RA XDiver
Beitrag 28.11.2005, 15:49
Beitrag #1886


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Viel Spaß. Wie schon gesagt, wird Dir das bzgl. der Strafsache keinen Erfolg bringen. Außerdem würde ich mir mal überlegen, wie ich das bezahlen will.

Ganz abgesehen davon prophezeihe ich Dir, dass du nie mehr legal in D fahren wirst.


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Perplex
Beitrag 28.11.2005, 15:58
Beitrag #1887


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Zitat (RA XDiver @ 28.11.2005, 15:49)
Ganz abgesehen davon prophezeie ich Dir, dass du nie mehr legal in D fahren wirst...

... aber unter Beachtung aller Verkehrsregeln! unsure.gif


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Commodore25E
Beitrag 28.11.2005, 16:04
Beitrag #1888


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Zitat (Thommy Bumm @ 28.11.2005, 15:58)
Zitat (RA XDiver @ 28.11.2005, 15:49)
Ganz abgesehen davon prophezeie ich Dir, dass du nie mehr legal in D fahren wirst...

... aber unter Beachtung aller Verkehrsregeln! unsure.gif

Thommy, sooo schwer ist das doch nicht zu verstehen. Wenn Du so weiter machst kannst Du soviel Regeln beachten, wie Du willst.

Dann kannst Du am Fahrsimulator in der Moabiter Freizeiteinrichtung fahren........


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Medusa
Beitrag 28.11.2005, 16:10
Beitrag #1889


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Zitat (Thommy Bumm @ 28.11.2005, 15:44)
Ich kann meinen Weg nur noch konsequent weiter gehen

Aber bitte in D. nicht mehr fahren ..
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RA XDiver
Beitrag 28.11.2005, 16:12
Beitrag #1890


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Zitat
... aber unter Beachtung aller Verkehrsregeln!


Das ehrt Dich ja, dass Du Diuch brav an die StVO hältst. Allerdings ist da noch dieser kleine Verstoß gegen § 21 StVG. Und der bricht Dir das Genick.


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Perplex
Beitrag 28.11.2005, 16:40
Beitrag #1891


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Zitat (§ 21 StVG)
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat.

Da steht nicht ...wer die dazu erforderliche "deutsche" Fahrerlaubnis nicht hat. rolleyes.gif

Warum soll ich mit einer höheren Strafe rechnen, wie jemand, der ein Fahrverbot hat?


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gerri
Beitrag 28.11.2005, 16:40
Beitrag #1892


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was würde denn thommy im schlimmsten fall passieren..???
wenn er jetzt noch weiter fährt,nachdem die polizisten ihn angehalten haben..

thommy...
ich würds mir ehrlich gesagt noch mal überlegen..in berlin braucht man doch kein auto...du kommst doch auch so überall hin....


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RA XDiver
Beitrag 28.11.2005, 16:46
Beitrag #1893


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Zitat
Da steht nicht ...wer die dazu erforderliche "deutsche" Fahrerlaubnis nicht hat


Was sollen diese Wortklaubereien? Du hast für D keine FE, Punkt um. Das StVG ist nunmal ein Gesetz für D, somit ist logisch, dass sich die Norm auf im Inland gültige FE bezieht.

Zitat
was würde denn thommy im schlimmsten fall passieren..???


Irgendwann würde es dem Staatsanwalt zu bunt und das Fahrzeug würde sichergestellt (ggf. später eingezogen).

Ein findiger (man könnte auch sagen fieser shutup.gif ) Staatsanwalt könnte dann vielleicht auch mal auf die Idee kommen, ob seiner Meldeadresse in L einen Haftbefehl wegen Fluchtgefahr zu beantragen.


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Perplex
Beitrag 28.11.2005, 16:55
Beitrag #1894


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Zitat (RA XDiver @ 28.11.2005, 16:46)
Ein findiger (man könnte auch sagen fieser  shutup.gif ) Staatsanwalt könnte dann vielleicht auch mal auf die Idee kommen, ob seiner Meldeadresse in L einen Haftbefehl wegen Fluchtgefahr zu beantragen.

Ist denn eine luxemburger Adresse keine ladungsfähige Adresse? blink.gif


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Weißnichtsogenau
Beitrag 28.11.2005, 17:15
Beitrag #1895


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Zitat
Was sollen diese Wortklaubereien


Mal ganz ernsthaft. Was macht den Deutschland im Bezug auf die Auslegung des Kapper Urteils? Sind das nicht auch Wortklaubereien? Diese natürlich im großen Stil und zum Wohle Deutschlands whistling.gif

@Thommy
Ich fühle ja mit Dir. Aber leider muß ich den anderen im Forum immer mehr recht geben. Laß es sein! Allerdings so schnell wie das einige gern hätten bist Du zwar nicht im Bau, aber drauf ankommen würde ich es nicht lassen.
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MaximilianNRW
Beitrag 28.11.2005, 17:15
Beitrag #1896


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Wenn TB von der Polizei angehalten wurde, alles überprüft wurde und er durfte nach Rückerhalt seiner Papiere weiterfahren, sieht das für mich so aus, wie wenn er legal fahren würde, denn die Polizei hätte ja eine NU bei der Überprüfung erkennen müssen.

Wie sieht das denn aus mit Verbotsirrtum?

"Bin angehalten worden und nichts ist passiert, außer einer Mängelkarte."

Und die ist ja ein schöner Beweis dafür, dass er angehalten wurde.
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Weißnichtsogenau
Beitrag 28.11.2005, 17:22
Beitrag #1897


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@Maximilian

Das geht mir auch schon eine Weile nicht aus dem Kopf. Denn normalerweise wäre er ja wie ein Fahrer ohne gültigen Führerschein zu behandeln. Das heißt:
Raus mit dir, Fahrzeug abstellen und laufen. Da weiß ich ehrlich auch nicht was ich von zu halten habe. Daß der FS nicht entzogen werden darf ist klar, aber daß sie ihn haben weiterfahren lassen zeugt für mich wieder von totaler Rechtsunklarheit!
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GSX-R
Beitrag 28.11.2005, 17:24
Beitrag #1898


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Zitat (Thommy Bumm @ 28.11.2005, 16:40)
Warum soll ich mit einer höheren Strafe rechnen, wie jemand, der ein Fahrverbot hat?

Vielleicht, weil das nun ja nicht gerade das erste Mal ist? think.gif


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Lieber einen Moment lang feige - als ein Leben lang tot
Wer zuletzt lacht, hat es nicht eher begriffen.
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Weißnichtsogenau
Beitrag 28.11.2005, 17:48
Beitrag #1899


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@GSX-R
Stimmt (irgendwie). Ist aber auch so: Wenn Du in D mit FoFS angetroffen wirst und hast noch nie einen FS gehabt, wirst Du immer milder bestraft als jemand, der schon mal einen FS hatte, diesen nun nicht mehr besitzt (durch Entzug o.ä.).

Das Gericht setzt nämlich im zuerst genannten Fall Unwissenheit voraus, was zwar Quatsch ist, aber nicht zu beweisen. Im zweiten Fall kann davon nicht mehr ausgegangen werden da Du schon einmal das ganze Procedere mitgemacht hast. Nämlich als FS Anwärter und als, falls bestanden, ehemaliger Kraftfahrer.
It's true. crybaby.gif
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sportler
Beitrag 28.11.2005, 19:04
Beitrag #1900


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Mir kommt es bei Thommys Fall fast so vor als ob hier jemand mitliest und dann die Behörden informiert. Ungefähr nach dem Motto: Achtung im Grenzgebiet zu Luxemburg fährt ein älteres Auto mit Berliner Kennzeichen, Fahrer hat keinen Führerschein.Denn so schnell wieder kontrolliert zu werden ist doch eher unwarscheinlich.
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