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#1901
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 ![]() |
Zitat (sportler @ 28.11.2005, 19:04) Mir kommt es bei Thommys Fall fast so vor als ob hier jemand mitliest und dann die Behörden informiert. Ungefähr nach dem Motto: Achtung im Grenzgebiet zu Luxemburg fährt ein älteres Auto mit Berliner Kennzeichen, Fahrer hat keinen Führerschein.Denn so schnell wieder kontrolliert zu werden ist doch eher unwarscheinlich. Klar.....und die Admins sind vom Bundesverkehrsministerium. ![]() ![]() Wenn Du hier vernünftig mitgelesen hättest wüsstest Du, dass Thommy in Lux mit einem dort zugelassenen Wagen unterwegs war und nunmehr mit seinem Wagen in B gekascht wurde. Sowas soll, angesichts der Auffälligkeit des Gefährtes, durchaus mal vorkommen. Also, pack die Verschwörungstheorien ein. Die sind absoluter Humbug. Andererseits hat Thommy ja hier ausführlichst sein Unwesen aufgeführt. Wenn hier tatsächlich mal ein zuständiger SB reingeschaut hat, dann wäre es natürlich ein Leichtes gewesen, ihn nach seinen eigenen Ausführungen festzunageln. Allerdings soll es, wie bereits gesagt, in Berlin und anderswo gelegentlich auch Verkehrskontrollen ohne irgendwelche Hiweise geben. -------------------- |
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#1902
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 194 Beigetreten: 05.11.2005 Mitglieds-Nr.: 14338 ![]() |
Habe ich auch schon drüber nachgedacht.
Natürlich lesen hier sehr viele mit. Aber "TH" ausgerechnet an der Stelle zu erwischen aufgrund von Bemerkungen hier im Forum, halte ich für absolut unwahrscheinlich. Wer wußte hier schon, daß er um die und die Zeit, dort und da ist??? Die Unwahrscheinlichkeit leitet sich bei mir hiernach aus der Grundessenz des Wortes ab. Und da steht nur die Vorsilbe "Un" vor der Wahrscheinlichkeit. Kann also wirklich sein. Ich hatte nach zweimaligem Lottospiel z.B. 5 Richtige. Gab 2750 Euronen. Aber, wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit nach zweimal spielen einen Fünfer zu haben?? Ist aber passiert. Genauso wie leider auch unserem "Versuchskaninchen", wie er sich selbst bezeichnet. |
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#1903
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 364 Beigetreten: 23.09.2004 Wohnort: Niederrhein Mitglieds-Nr.: 5725 ![]() |
Was ist denn nun, nach der Kontrolle, die ja für ihn nahezu folgenlos blieb, mit Verbotsirrtum, wenn er trotzdem rumfährt?
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#1904
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 ![]() |
Zitat (MaximilianNRW @ 28.11.2005, 19:52) Was ist denn nun, nach der Kontrolle, die ja für ihn nahezu folgenlos blieb, mit Verbotsirrtum, wenn er trotzdem rumfährt? Das wäre ja höchstens für die erneute Tat nach der Kontrolle interessant. Bis zur Kontrolle dürfte ein Verbotsirrtum nicht begründbar sein. -------------------- |
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#1905
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 ![]() |
Zitat (sportler @ 28.11.2005, 19:04) Achtung im Grenzgebiet zu Luxemburg fährt ein älteres Auto mit Berliner Kennzeichen, Fahrer hat keinen Führerschein. Denn so schnell wieder kontrolliert zu werden ist doch eher unwahrscheinlich. Hallo? ![]() Ich bin seit 4 Tagen wieder in Berlin & mein Auto hat Berlin nie verlassen. ![]() -------------------- (\_/)
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#1906
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hallo....
wie sieht es eigentlich aus wenn der eugh jetzt in der kommende verhandlung mit dem fall aus münchen, negativ im sinne des eu-fs stimmt... heisst das dann sofort, das alle eu fs ungültig sind,oder verändert sich dann nur das man gegen die nu. nicht mehr einspruch einlegen kann... -------------------- Wir leben alle unter demselben Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont..Adenauer
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#1907
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Zitat heisst das dann sofort, das alle eu fs ungültig sind,oder verändert sich dann nur das man gegen die nu. nicht mehr einspruch einlegen kann... Wenn die entscheidung entsprechend ausfällt, dann ändert sich für die Inhaber der EU-FE zunächst nichts. Lediglich die NUen wären legitimiert und die entsprechenden Rechtsmittel wohl erfolglos. -------------------- |
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#1908
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Kommt ganz drauf an, wie sich die Richter zum §28 FeV äussern, würde ich sagen.
Aber ungültig sind die bisherigen FS aus EU-Ländern auf keinen Fall. Warum ? Vielleicht werden alle EU-FS neu überprüft und einige wieder eingezogen - pauschal "alle" aber sicher nicht. Möglicherweise lässt sich der EuGH ganz ungünstig ein und der §28 Abs.5 FeV wird wieder voll angewendet, wenn eine MPU im Raum steht. Und da sehe ich trotzdem Probleme mit der Umsetzung. Denn woher sollen die Leute wissen, daß sie eine MPU machen müssten, wenn sie einen FS in D zurückhaben wollten ? Die Kundigen wissen das natürlich - sind aber nicht alle kundig ... Da müßten die FEBen die Leute mit entzogenem FS und MPU-Erfordernis schon gezielt anschreiben, denke ich. Denn im Normalfall will man ja mit einer EU-FE nichts von einer deutschen Behörde, hat also auch keinen Kontakt. -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778) Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa! Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein |
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#1909
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Zitat (RA XDiver @ 28.11.2005, 19:55) Das wäre ja höchstens für die erneute Tat nach der Kontrolle interessant. Bis zur Kontrolle dürfte ein Verbotsirrtum nicht begründbar sein. Ein Verbotsirrtum lag auch vorher vor, weil die berliner Fahrerlaubnisbehörde für mich nicht mehr zuständig ist. Somit kann ich davon ausgehen, dass alle Anordnungen von dort unwirksam sind. Ich muss nur weiter meinen ladungsfähigen Hauptwohnsitz im Ausland beibehalten. -------------------- (\_/)
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#1910
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deutschland weiss doch nun von den ganzen eu fs besitzern,oder nicht..
und sie denken doch, das diese leute eine gefahr für die allgemeinheit darstellen..sehe ich das falsch? und sie wollen diese leute doch von der strasse haben.. was bringt deutschland denn die bestätigung vom eugh, wenn sowieso nur ein bruchteil der eu fs inhaber damit auffallen..die meisten werden doch noch jahre in deutschland rumfahren..und keine nu bekommen... meint ihr nicht das deutschland sich da was einfallen lassen wird... um diese fs ungültig zu erklären.. würde sowas überhaupt gehen,dass deutschland jetzt auf einmal sagt,die eu fs sind alle ungültig..?? -------------------- Wir leben alle unter demselben Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont..Adenauer
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#1911
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Zitat (gerri @ 28.11.2005, 20:27) würde sowas überhaupt gehen,dass deutschland jetzt auf einmal sagt,die eu fs sind alle ungültig..?? Nein. -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
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#1912
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könnten die sich denn was anderes einfallen lassen,dass aufs gleiche rauskommen würde...
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#1913
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 364 Beigetreten: 23.09.2004 Wohnort: Niederrhein Mitglieds-Nr.: 5725 ![]() |
In Deutschland geht alles, wenn es nur dazu dient, die eigenen Bürger zu schuriegeln. Das ist halt so in Diktaturen. Komme mir keiner mit Rechtsstaat. Das ist nur eine sehr dünne Schicht über absoluter Beamten- und Politierwillkür.
Das merkt man bereits, wenn man gegen ein Parkknöllchen angeht. |
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#1914
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 ![]() |
Zitat (Thommy Bumm @ 28.11.2005, 20:26) Ein Verbotsirrtum lag auch vorher vor, weil die berliner Fahrerlaubnisbehörde für mich nicht mehr zuständig ist. 1. Zum Zeitpunkt der NU war dein Wohsitz in Berlin und nur das zählt. 2. § 73 Abs. 3 FeV: "Hat der Betroffene keinen Wohn- oder Aufenthaltsort im Inland, ist für Maßnahmen, die das Recht zum Führen von Kraftfahrzeugen betreffen, jede untere Verwaltungsbehörde (Absatz 1) zuständig." -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek) >>UNICEF - Running for Children<< |
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#1915
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Zitat (MaximilianNRW @ 28.11.2005, 20:33) ... zu schuriegeln. Was ist das? ![]() -------------------- (\_/)
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#1916
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Zitat (Thommy Bumm @ 28.11.2005, 20:39) Zitat (MaximilianNRW @ 28.11.2005, 20:33) ... zu schuriegeln. Was ist das? ![]() Duden ![]() |
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#1917
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#1918
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Zitat Ein Verbotsirrtum lag auch vorher vor Nö. Zur Kenntnis, hier mal der Wortlaut des § 17 StGB (Verbotsirrtum). Wenn man ihn überhaupt annehmen will, wäre er jedenfalls vermeidbar gewesen. Ergo geht´s maximal mit einer Strafmilderung und selbst an die glaube ich nicht. -------------------- |
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#1919
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Zitat (RA XDiver @ 28.11.2005, 21:18) Wenn man ihn überhaupt annehmen will, wäre er jedenfalls vermeidbar gewesen. Wie hätte ich ihn vermeiden können, wenn meine jetzt zuständige Fahrerlaubnisbehörde in Luxemburg sagt, dass ich in Deutschland fahren darf, wenn kein Fahrverbot vorliegt. Außerdem hätte mich die ![]() @Andreas Ich werde gleich Morgen in Koblenz anrufen & die dortige Fahrerlaubnisbehörde, unter Berufung auf § 73 Abs. 3 FeV & des Urteils des OVG Koblenz, fragen, ob sie meine Nutzungsuntersagung formal aufheben, weil ich ja jetzt wieder in Deutschland als Tourist Fahrzeuge bewege. ![]() -------------------- (\_/)
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#1920
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Zitat (Thommy Bumm @ 28.11.2005, 21:35) Ich werde gleich Morgen in Koblenz anrufen & die dortige Fahrerlaubnisbehörde, unter Berufung auf § 73 Abs. 3 FeV & des Urteils des OVG Koblenz, fragen, ob sie meine Nutzungsuntersagung formal aufheben, weil ich ja jetzt wieder in Deutschland als Tourist Fahrzeuge bewege. Thommy, ich werde das Gefühl nicht los, Du schreist förmlich nach Café Gitterblick. Es wurde Dir untersagt, in D auch nur irgendein FE-Pflichtiges FZ zu führen, egal, ob Du in Berlin, in Buxtehude, im Wohnmobil, in Luxemburg oder Andalusien wohnst/lebst. Auf die Reaktion des OVG Koblenz bin ich ja mal gespannt. Fahr nur ruhig weiter, aber beschwere dann nicht bei uns, wenn Du nur noch aus dem I-Net Café einer Haftanstalt posten kannst....... -------------------- Rücksicht ist keine Feigheit und Leichtsinn kein Mut Take me for what i'm worth freedom is just another word for nothing left to loose spread your wings for New Orleans, Kentucky bluebird, fly away
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#1921
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Zitat werde gleich Morgen in Koblenz anrufen & die dortige Fahrerlaubnisbehörde, unter Berufung auf § 73 Abs. 3 FeV & des Urteils des OVG Koblenz, fragen, ob sie meine Nutzungsuntersagung formal aufheben, weil ich ja jetzt wieder in Deutschland als Tourist Fahrzeuge bewege. Ob als Tourist, Terrorist oder sonstwas....Du bewegst momentan legal in D überhaupt kein Fahrzeug. Glaubst Du, bloß durch einen Umzug wird die Ordnungsverfügung gegenstandslos? Eine bloß formale Aufhebung reicht nicht. Die Verfügung muss schon durch ordnungsgemäßen Bescheid zurückgenommen werden. Und das wird Koblenz ohne Prüfung der Sachlage nicht tun. -------------------- |
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#1922
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 ![]() |
Zitat (Commodore25E @ 28.11.2005, 22:06) Auf die Reaktion des OVG Koblenz bin ich ja mal gespannt. Hä...? ![]() Ich meinte die für mich als Tourist zuständige Fahrerlaubnisbehörde in Koblenz. -------------------- (\_/)
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#1923
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 364 Beigetreten: 23.09.2004 Wohnort: Niederrhein Mitglieds-Nr.: 5725 ![]() |
Lexus, XDiver, wenn wir schon mal krude Verschwörungstheorien aufstellen: Das Kapperurteil wurde von eine Lobby arbeitsloser Rechtsanwälte durch unterirdische und unerklärliche Dinge initiiert. Es sollen dabei auch mit Vodoozauber gearbeitet worden sein.
Wenn ich mich so erinnere und mir vor 20 Jahren ein Anwalt mal sagte, was er an seinem Beruf so liebe, das wäre das Logische und Strukturierte und ich das damals auch noch geglaubt habe, dann muss ich mir ob meiner Naivität schon an den Kopf fassen. Ich freu mich schon auf den Tag, wenn ich wieder ganz (voll ist nicht das passende Wort) legal dank MPU auf deutschen Strassen unterwegs bin. Dann werde ich mal meine komplette Geschichte, die wirklich voll der unglaublichsten Drehungen ist, isn Netz stellen. Solange da noch nicht der Fall ist, bitte ich um Vergebung, dass mir das Hemd näher als die Jacke ist. |
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#1924
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 8784 Beigetreten: 20.02.2004 Wohnort: Im tiefsten Taunus Mitglieds-Nr.: 1918 ![]() |
Zitat (Thommy Bumm @ 28.11.2005, 22:28) Zitat (Commodore25E @ 28.11.2005, 22:06) Auf die Reaktion des OVG Koblenz bin ich ja mal gespannt. Hä...? ![]() Ich meinte die für mich als Tourist zuständige Fahrerlaubnisbehörde in Koblenz. Dann bin ich eben auf die Reaktion der FEB gespannt. Ist ein heilsamer Fehler ![]() ![]() -------------------- Rücksicht ist keine Feigheit und Leichtsinn kein Mut Take me for what i'm worth freedom is just another word for nothing left to loose spread your wings for New Orleans, Kentucky bluebird, fly away
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#1925
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 364 Beigetreten: 23.09.2004 Wohnort: Niederrhein Mitglieds-Nr.: 5725 ![]() |
Zu Tommys Sache:
er bekommt von der Lux behörde gesagt, er dürfe fahren. Er wird in D. angehalten, heftig kontrolliert, bekommt eine Mängelkarte und darf dann mit den zurückgegebenen Papieren weiterfahren. Mal angenommen, man hält ihn wieder an. Anziege wegen fahren ohne. Dann würde ich an seiner Stelle argumentieren: Liebe Leute, ich habe bei der für mich zuständigen Behörde nachgefragt, die haben gesagt, ich darf in D. fahren. Ich wurde kontrolliert und durfte weiterfahren. Woher sollte ich dummer kleiner Tommy denn wissen, dass die Polizei, vor deren Allwissenheit ich große Achtung habe, mir quasi illegal das weiterfahren gestattete? Wenn das kein Verbotsirrtum ist, was dann? Oder ist das einfach nur logisch und deshalb illegal? Fragt sich Maxe. |
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#1926
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21408 Beigetreten: 24.09.2003 Mitglieds-Nr.: 175 ![]() |
Für mich ist die Strafbarkeit von Tommy Bumms Autofahrt in Berlin noch nicht abschließend geklärt.
Jedenfalls ist mir nicht klar, ob man ihm Vorsatz nachweisen kann. Hier liegt ja anscheinend eine für sofort vollziehbare Nutzungsuntersagung vor, gegen die Widerspruch eingelegt wurde und für die die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs beim VG Berlin beantragt wurde. Über diesen Antrag hat das VG anscheinend noch nicht entschieden. Auch liegt keine Entscheidung des OVG Berlin in einem entsprechenden Fall vor, oder? Wenn das VG dem Antrag von Tommy Bumm stattgeben würde, so würde die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ex tunc erfolgen, d.h. dem Widerspruch würde ab Einlegung aufschiebende Wirkung zukommen, der Sofortvollzug wäre hinfällig. (Urteil des VG Karlsruhe, Punkt 5 der Urteilsgründe Seite 13) Dann wäre aber die nach Einlegen des Widerspruchs durchgeführte Fahrt nicht strafbar. Und wenn das VG Berlin nicht im Sinne von TB entscheiden sollte (wovon man wohl ausgehen kann): Was ist, wenn TB sich hinsichtlich der Erfolgsaussichten seiner Rechtsbehelfe geirrt hat, z.B. weil er nur die im Grenzgebiet zu Luxemburg maßgeblichen Entscheidungen des OVG Koblenz kennt? Dann würde meines Erachtens nur Fahrlässigkeit vorliegen, was den Strafrahmen sowohl abstrakt als auch im Einzelfalls sicherlich deutlich senken würde. -------------------- "Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF) |
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#1927
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 ![]() |
Zitat (MaximilianNRW @ 28.11.2005, 22:38) ... dummer kleiner Thommy ... Na na na ... ![]() -------------------- (\_/)
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#1928
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 ![]() |
Zitat (Uwe W @ 28.11.2005, 22:45) Was ist, wenn Thommy Bumm sich hinsichtlich der Erfolgsaussichten seiner Rechtsbehelfe geirrt hat, z.B. weil er nur die im Grenzgebiet zu Luxemburg maßgeblichen Entscheidungen des OVG Koblenz kennt? Danke Uwe! ![]() Deine Gedanken sind schon recht aufschlussreich. Woher sollte ich auch Kenntnis von den für mich ungünstigen Urteilen (München, Neustadt & Mannheim) haben, wenn es schon mehrere Urteile in meinem Sinne gibt. Ich kann die Fahrt gestern leider nicht mehr rückgängig machen. Für mich bleibt sowieso nur noch die Flucht nach vorne übrig. Ich werde aber nicht der einzige bleiben, der trotz Nutzungsuntersagung in Deutschland am Steuer erwischt wird. ![]() -------------------- (\_/)
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#1929
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 785 Beigetreten: 25.07.2004 Mitglieds-Nr.: 4482 ![]() |
Zitat Ich werde aber nicht der einzige bleiben, der trotz Nutzungsuntersagung in Deutschland am Steuer erwischt wird. das wird wohl so sein Thommy, so wird es immer wieder schwarz fahrer geben. doch solange man ohne FE unterwegs ist hat man doch immer ein Problem das andere nicht haben und das belastet. Ohne Führerschein ist es eben kein wirklich Sorgen loses Leben. |
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#1930
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21408 Beigetreten: 24.09.2003 Mitglieds-Nr.: 175 ![]() |
Zitat (Thommy Bumm @ 28.11.2005, 23:30) Ich kann die Fahrt gestern leider nicht mehr rückgängig machen. Für mich bleibt sowieso nur noch die Flucht nach vorne übrig. Was meinst Du denn damit? Im vorliegenden Fall geht die Sache vielleicht noch glimpflich für Dich aus, weil das VG Berlin über Deinen Antrag noch nicht entschieden hat und die Rechtslage ja unklar ist. Da kann ein guter Anwalt die Sache wohl noch so hinbiegen, dass Du trotz Vorstrafen erst einmal nicht in den Bau gehst. Wenn das VG Berlin allerdings (wie auch ich erwarte) Deinen Antrag ablehnen sollte, sieht es für Dich dagegen düster aus: In Deutschland eine MPU zu bestehen, wird für Dich jetzt 100 mal schwerer, die NU wird bestehen bleiben. Und wenn Du dann immer noch in Deutschland fährst, ist eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung irgendwann unumgänglich. Am besten verkaufst Du Dein Auto in Berlin, damit Du gar nicht erst wieder in Versuchung gerätst. Früher oder später wird es ohnehin eingezogen. Und die Idee, auszuwandern, war gar nicht so schlecht. -------------------- "Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF) |
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#1931
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 ![]() |
Ich bin mit einem Schwarzfahrer, Fahrer während eines Fahrverbotes, Alkoholiker, Drogenfahrer oder eines Fahrers, der ständig gegen verkehrsrechtliche Bestimmungen verstößt, nicht vergleichbar. Außerdem habe ich eine in ganz Europa gültige Fahrerlaubnis & fahre nur noch als Tourist durch Deutschland.
Außerdem gibt es kein Fahrverbotsstempel auf meinem Führerschein & die berliner Fahrerlaubnisbehörde hat keine Anstrengungen in diese Richtung unternommen. Mich kann Niemand davon überzeugen, dass ich eine ungültige Fahrerlaubnis habe. Nur die ausstellende Behörde ist berechtigt, mir die Fahrerlaubnis sicher zu entziehen. Deutschland befindet sich mit seinen Paragraphen auf sehr dünnem Eis. Zitat (§ 21 StVG) (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat. Damit ist eindeutig die Führerscheinklasse gemeint. Hätte die ![]() ![]() -------------------- (\_/)
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#1932
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 ![]() |
Zitat (Uwe W @ 29.11.2005, 00:19) Wenn das VG Berlin allerdings (wie auch ich erwarte) Deinen Antrag ablehnen sollte, sieht es für Dich dagegen düster aus: In Deutschland eine MPU zu bestehen, wird für Dich jetzt 100 Mal schwerer, die NU wird bestehen bleiben. Ich würde eine MPU, mit meiner Einstellung zum deutschen Rechtssystem, nie bestehen. Deswegen werde ich im Ausland gemeldet bleiben, bis sich etwas in Deutschland nachhaltig ändert. Wir haben den Faschismus & den Kommunismus überwunden. Also werde ich auch diese fragwürdige Nutzungsuntersagung überwinden. Sobald ich eine luxemburgische Fahrerlaubnis habe, sind alle bisherigen Anordnungen hinfällig. ![]() -------------------- (\_/)
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#1933
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 81 Beigetreten: 09.10.2005 Mitglieds-Nr.: 13608 ![]() |
Guten morgen Thommy, konnte nicht schlafen und sehe das Du online bist. Verflucht heiße Kiste Die Du da fährst, aber bei mir ist es nicht viel anders. Nach meinem Freispruch wegen Fahrens ohne [SIZE=14]und [SIZE=1]eines Bescheides das meine NU geändert wurde, von wegen Eintrag in CZ-FE, sehe ich auch hier kleine Kerzen leuchten. Nach VG Urteil von FEB Aufforderung zur Vorlage des EU-Fs wegen Eintrag man darf in D. nicht fahren. Bisher nicht erfolgt. Frage: Kann mann die "erste" Nu damit anzweifeln ??
Im übrigen, war heute wieder in CZ und habe meinen Antrag für Klasse C unterschrieben, Fahrstunden ab Mittwoch, Prüfung Anf. Jan. 06. Alleine in der Fahrschule machen jede Woche 5-8 Deutsche ihren CZ-FE. Nasowas |
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#1934
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 ![]() |
... mein Unverständnis zu Thommy hatte ich schon gepostet. Wird ja nicht besser durch "Vielschreiben" ...
![]() Allerdings ist es für mich schon ein Unterschied, ob jemand ohne Führerschein - zweifelsohne strafbar - oder mit Führerschein unterwegs ist, der aus irgendwelchen formalen Gründen von den Deutschen nicht anerkannt wird. Wobei noch nichtmal geklärt ist, ob und wie das alles rechtlich zusammenpasst ... Diese Nutzungsuntersagungen kennt nur Deutschland. Auch ein komisches Ding: Eigentlich der Entzug einer Fahrerlaubnis, aber diesmal völlig losgelöst. Eine Straftat ist dazu nicht erforderlich, zeitlich unbegrenzt, keiner weiß was - selbst Kollegen einer LUX-FEB haben keine Ahnung was das sein soll. Dazu noch eine Fahrerlaubnis eines anderen Landes, die eigentlich gar nicht entzogen werden darf - mangels Zuständigkeit. Also bleibt sie bestehen, bekommt aber territoriale Einschränkungen verpasst. Eine typisch deutsche Spezialität eben ... ... und auch nicht verwunderlich, wenn sich eher simpel gestrickte Zeitgenossen völlig in diesem "Recht" verlaufen. ![]() -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778) Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa! Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein |
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#1935
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 8784 Beigetreten: 20.02.2004 Wohnort: Im tiefsten Taunus Mitglieds-Nr.: 1918 ![]() |
Nein, Thommy, DU befindest Dich auf sehr dünnem Eis, und das reißt schon.
Du sagst es ja selbst: Zitat der ständig gegen verkehrsrechtliche Bestimmungen verstößt Tust Du doch ständig. Zitat mit meiner Einstellung zum deutschen Rechtssystem Das nennt man rechtsfeindliche Gesinnung ![]() Zitat Außerdem habe ich eine in ganz Europa gültige Fahrerlaubnis & fahre nur noch als Tourist durch Deutschland. Deine FE ist in EU gültig, aber deren Nutzung in D untersagt, aber das haben Dir ja schon zig Leute versucht klarzumachen. Wer nicht will...... Zitat Deswegen werde ich im Ausland gemeldet bleiben, bis sich etwas in Deutschland nachhaltig ändert. Dürfte ein sehr langer Aufenthalt werden ![]() Zitat Wir haben den Faschismus & den Kommunismus überwunden. Also werde ich auch diese fragwürdige Nutzungsuntersagung überwinden Den Faschismus und den Kommunismus wollten ALLE überwinden. Leute wie Dich will dagegen keiner auf der Straße fahren sehen. Also fahre weiterhin schwarz und sieh zu, daß Dich keiner erwischt. Im Café Gitterblick soll es nicht unbedingt romantisch zugehen. Für mich ist mit TB EoD, da ist mir meine Zeit zu schade......... -------------------- Rücksicht ist keine Feigheit und Leichtsinn kein Mut Take me for what i'm worth freedom is just another word for nothing left to loose spread your wings for New Orleans, Kentucky bluebird, fly away
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#1936
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5998 Beigetreten: 06.10.2004 Wohnort: Assen (Niederlande) Mitglieds-Nr.: 5924 ![]() |
Zitat (MaximilianNRW @ 28.11.2005, 17:15) Wenn TB von der Polizei angehalten wurde, alles überprüft wurde und er durfte nach Rückerhalt seiner Papiere weiterfahren, sieht das für mich so aus, wie wenn er legal fahren würde, denn die Polizei hätte ja eine NU bei der Überprüfung erkennen müssen. Wie sieht das denn aus mit Verbotsirrtum? "Bin angehalten worden und nichts ist passiert, außer einer Mängelkarte." Und die ist ja ein schöner Beweis dafür, dass er angehalten wurde. Das liegt meiner Meinung nach an etwas, was RAXDiver nicht einsehen will: Die FEB hat eine NU ausgesprochen mit Sofortvollzug. Sie hat aber diese NU noch nicht im VZR eintragen lassen, weil gegen den Sofortvollzug noch ein Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz beim VG Berlin anhängig ist, über den noch nicht entschieden ist. Wie ich schon öfter sagte, besteht eine Übung, solange den Sofortvollzug nicht wirken zu lassen, wie der Antrag nach § 80 VwGO noch nicht vom VG beschieden ist. Daher konnten die Beamten nicht erkennen, dass hier eine NU vorliegt und haben Thommy völlig korrekt weiter fahren lassen. Denn es ist nicht ihre Sache, auf der Straße über die Gültigkeit der FE zu entscheiden. -------------------- |
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#1937
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 ![]() |
Soll ich Dir einen BZR-Auszug faxen, in dem definitiv vor Rechtskraft der Sache die NU eingetragen wurde?
![]() Das hat weniger mit meinem Einsehen zu tun, als damit, dass meine Meinung durch die einschlägigen Komentierungen gestützt wird (und ganz nebenbei durch die mir vorliegenden Fälle auch). ![]() EDIT: Habe gerade die Akte nochmal rausgekramt: NU am 11.07., Eingang der Meldung beim VZR 12.07.. ![]() Wobei das ja ein privater Nebenkriegsschauplatz von uns beiden ist und ggf. für die Fortsetzung der Fahrt relevant ist. Für die vorhergegangene Fahrt jedenfalls nicht. -------------------- |
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#1938
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5998 Beigetreten: 06.10.2004 Wohnort: Assen (Niederlande) Mitglieds-Nr.: 5924 ![]() |
Die Praxis ist nun aber mal seit Jahrzehnten anders.
Von Rechtskraft hab ich nie was gesagt, sondern von einem Beschluss des VG. Auf die Beschwerdeentscheidung muss die Behörde freilich nicht mehr warten. Im übrigen ist dieser eine obiter-dicta-Satz bei Kopp für mich noch nicht bibelgleich. *g* Ich sehe im Hinblick auf diese Übung hier auch keine Strafbarkeit. -------------------- |
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#1939
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Zitat Von Rechtskraft hab ich nie was gesagt, sondern von einem Beschluss des VG Auch der war schnell beantragt. Fakt ist, dass die Eintragung einen Tag nach Erlass der Verfügung erfolgte. Es mag ja sein, dass Berlin da eine andere Praxis fährt. Aus Bayern, BaWü, Niedersachsen und NRW ist mir allerdings v.g. Praxis bekannt. Vielleicht hat Berlin / Brandenburg da ja eine Exklusivmeinung. ![]() P.S. Es gibt auch andere Kommentare als Kopp. ![]() -------------------- |
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#1940
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3178 Beigetreten: 26.11.2004 Mitglieds-Nr.: 6935 ![]() |
Zitat (RA XDiver @ 29.11.2005, 12:59) EDIT: Habe gerade die Akte nochmal rausgekramt: NU am 11.07., Eingang der Meldung beim VZR 12.07.. ![]() Steht in einem solchen VZR Eintrag auch etwas dazu, wann die NU getilgt wird, bzw. wie sie sich auf die Gesamttilgungszeit auswirkt? + 10 / 15 Jahre? Edit: Wir haben das ja schonmal durchgesprochen, damals war von 15 Jahren Tilgungsfristverlängerung die Rede. Wäre interessant zu sehen, ob das jetzt tatsächlich so durchgezogen wird. |
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#1941
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 194 Beigetreten: 05.11.2005 Mitglieds-Nr.: 14338 ![]() |
Das würde mich auch brennend interessieren.
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#1942
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 ![]() |
Wirkt sich nicht aus. Das Tilgungsdatum ist immer noch mit dem vorherigen identisch (irgendwann in 2019).
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#1943
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Theoretisch, Tilgungsfristende bisher 2008, jetzt folgt eine NU. Tilgungsfristende bleibt trotzdem 2008? Die NU wird automatisch 2008 hinfällig?
( Edit: alte Diskussion dazu ) |
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#1944
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 ![]() |
Hinfällig wird sie m.E. nach nicht. Aber eigentlich müsste dann auf Antrag das Führen von Kfz mit dem EU-FS in D gestattet werden.
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#1945
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Zitat (Commodore25E @ 29.11.2005, 08:31) Du sagst es ja selbst: Wo denn? Zitat (Thommy Bumm @ 29.11.2005, 00:21) der ständig gegen verkehrsrechtliche Bestimmungen verstößt Tust Du doch ständig.![]() Gegen § 21 StVG jedenfalls nicht! ![]() Gültigkeit & Nichtanerkennung ist ein himmelweiter Unterschied. Die ![]() Der § 28 Abs. 4 FeV ist vom EuGH gekippt worden. Nun versuchen die deutschen Fahrerlaubnisbehörden unter missbäuchlicher Benutzung des § 46 FeV genau diese Lücke wieder zu schließen. Genau das ist im EuGH-Urteil in Randnummer 77 untersagt worden, was auch das VG Frankfurt/Main am 18.11.2005 feststellte. Zitat (VG Frankfurt/Main am 18.11.2005) Allerdings ist es so, dass der EuGH klar gesagt hat, dass der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung von Führerscheinen verletzt würde, wenn man einen Mitgliedsstaat für berechtigt hielte, die Anerkennung eines von einem anderen Mitgliedsstaat ausgestellten Führerscheins unter Berufung auf seine nationalen Vorschriften unbegrenzt zu verweigern. Siehe vor allem die schon öfter zitierte Randnummer 77 des Urteils, aber auch den Schlusssatz 2. Zitat (EuGH-Urteil vom 29.04.2004) 77 Gegen diese Schlussfolgerung lässt sich nicht einwenden, dass die anwendbaren nationalen Vorschriften, insbesondere §28 FeV 1999, gerade darauf abzielen, die zeitlichen Wirkungen einer Maßnahme des Entzugs oder der Aufhebung einer früheren Fahrerlaubnis auf unbestimmte Zeit zu verlängern und den deutschen Behörden die Zuständigkeit für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis vorzubehalten. Wie der Generalanwalt in Nummer 75 seiner Schlussanträge ausgeführt hat, wäre es die Negation des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung der Führerscheine selbst, der den Schlussstein des mit der Richtlinie 91/439 eingeführten Systems darstellt, wenn man einen Mitgliedstaat für berechtigt hielte, die Anerkennung eines von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins unter Berufung auf seine nationalen Vorschriften unbegrenzt zu verweigern. Wie soll ich kleiner Thommy wissen, dass das in meinem Fall nicht anwendbar sein soll, zumal ich nicht mal mehr einen ordentlichen Wohnsitz in Deutschland habe? Wacht endlich auf & kommt mit Argumenten, die genau meine Ausführungen klar widerlegen! ![]() ![]() -------------------- (\_/)
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#1946
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Zitat Für ein KFZ bis 3,5 Tonnen ist nun mal ein gültiger Führerschein der Klasse "B" erforderlich. Den habe ich! Der einzige, der dringend aufwachen muss, bist Du. Du hast keinen, in D gültigen, FS. Dieser ist mit der NU nicht mehr gültig. Da kannst Du denken was Du willst. NU = Erlöschen des Rechtes, von einer FE in D Gebrauch zu machen. Was willst Du noch mehr? Lesen kannst Du doch wohl. -------------------- |
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#1947
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@TB: Sorry das ich mich jetzt auch noch einmische aber die Ausführungen von RA XDiver leuchten sogar mir ein.
In meinem Augen hast Du Dich auf sehr dünnes Eis begeben und bist am einbrechen. Das hat nichts damit zu tun wie ich persönlich über das ganze denke. Und selbst wenn Du irgendwann in einer nicht absehbaren Zukunft doch Recht bekommen würdest war es das dann Wert in Abwägung der Kosten, des Ärgers, der Ungewißheit und sogar einer evtl. Freiheitsstarfe (Haftentschädigung soll ziemlich mager sein)? Und was die FEB in Luxemburg sagt ist m.E. uninteressant. Wenn ich in D frage darf ich in X mit meiner Klasse 3 Motorrad fahren und die sagen "Ja" bin ich trotzdem dran wenn ich es eben nicht darf. Denk nochmal darüber nach und laß die Karre einfach stehen. ![]() -------------------- Gruß
THOR Ein Quad (von lat. quatuor „vier“) ist ein Fahrzeug mit vier Rädern. Man könnte es als Motorrad mit 4 Rädern bezeichnen. FZV (FahrZeugVerunstaltung), StVZO + StVO kann man dsbzgl. als Quatsch aus deutschland bezeichnen! Treffen 10./11./12.10 ? ![]() |
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#1948
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Zitat (RA XDiver @ 29.11.2005, 13:35) Was willst Du noch mehr? Lesen kannst Du doch wohl. Zitat (Thommy Bumm @ 29.11.2005, 13:30) Wie soll ich kleiner Thommy wissen, dass das in meinem Fall nicht anwendbar sein soll, zumal ich nicht mal mehr einen ordentlichen Wohnsitz in Deutschland habe? Keine hier ist in der Lage die Randnummer 77 im EuGH-Urteil klar zu widerlegen. ![]() Nur bei "neuen" Auffälligkeiten ist dieser Punkt nicht mehr anwendbar. ![]() -------------------- (\_/)
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#1949
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Zitat (THOR @ 29.11.2005, 13:42) Denk nochmal darüber nach und laß die Karre einfach stehen. ![]() |
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#1950
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5998 Beigetreten: 06.10.2004 Wohnort: Assen (Niederlande) Mitglieds-Nr.: 5924 ![]() |
Ich finde, dass bei den Angriffen gegen Thommy B. viel zu sehr übertrieben wird; schließlich liegen bei ihm weder Alk- noch Drogentatbestände vor, sondern lediglich wiederholtes Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Schon das FoF ist kein Regeltatbestand für Ungeeignetheit. Dann kommt hinzu, dass nach § 11 Abs. 3 Nr. 4 FeV die Anordnung einer MPU eine reine Ermessensentscheidung und keineswegs zwingend vorgeschrieben ist. Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass es für das VG hier außerordentlich schwierig ist, bei einer Interessenabwägung des grundgesetzlich geschützen Anspruchs auf eine Fahrerlaubnis und dem öffentlichen Sicherheitsinteresse zu dem Ergebnis zu kommen, dass die Anordnung der MPU rechtmäßig war. Die Rechtmäßigkeit der Anordnung der MPU ist aber unabdingbare Voraussetzung für die Rechtmäßigkeit der NU, wenn die MPU verweigert wird. Der Schluß auf die Nichteignung bei Verweigerung der MPU ist nur zulässig, wenn die MPU-Anordnung selbst rechtmäßig war. Möglicherweise dauert das Eilverfahren bei Thommy B. deshalb auch schon Wochen. Insofern ist die von mir erwähnte Übung auch dringend nötig zum Schutz der Betroffenen: Denn gäbe es sie nicht, dann würde das VG unter einem unzumutbaren Zeitdruck stehen, um zu einer Entscheidung zu kommen. -------------------- |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 21.04.2025 - 22:18 |