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> EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis (Teil11), Nachtr. MPU-Anordnung in D. zulässig?
s.n
Beitrag 30.11.2005, 07:36
Beitrag #2001


Neuling
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@Tommy Bumm

an deiner Stelle hätte ich mehr Angst den Behörden den Joker zu geben.
Wenn ich ruhig halte und warte wie die EU entscheidet habe ich evtl. die
Möglichkeit wieder fahren zu dürfen.
Mit all den Sachen (Umzug, weiter fahren.......) schaffst du doch nur Gründe
dass dein EU-FS überprüft werden MUSS, die alten Eintragungen dürfen ja
nicht mehr verwendet werden, doch jetzt haben sie ja neue. think.gif

mfg
s.n
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Perplex
Beitrag 30.11.2005, 08:20
Beitrag #2002


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Zitat (s.n @ 30.11.2005, 07:36)
... doch jetzt haben sie ja neuethink.gif

Wer hat neue Eignungszweifel? blink.gif


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THOR
Beitrag 30.11.2005, 08:26
Beitrag #2003


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Ich!
.
.
.
.
Sorry: Verstehst Du es wirklich nicht? Oder willst Du es nicht verstehen? In beiden Fällen erhöht das in meinen Augen die Eignungszweifel zusätzlich. Harte Worte ja aber was Du vor hast ist ja wohl noch härter. Zum Glück primär nur für Dich aber wie /8dr schrieb: Es werden alle in einen Topf geworfen. Und was meinst Du welchen Gefallen Du anderen EU-FE Besitzern machst wenn Dein Fall mal durch die Presse / Internet wandert. Minition ohne Ende für die EU-FE Gegner. no.gif


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Gruß

THOR
Ein Quad (von lat. quatuor „vier“) ist ein Fahrzeug mit vier Rädern. Man könnte es als Motorrad mit 4 Rädern bezeichnen.
FZV (FahrZeugVerunstaltung), StVZO + StVO kann man dsbzgl. als Quatsch aus deutschland bezeichnen!

Treffen 10./11./12.10 ? Bundesland Franken
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Perplex
Beitrag 30.11.2005, 08:44
Beitrag #2004


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Zitat (THOR @ 30.11.2005, 08:26)
Ich!
Du? whistling.gif

Für mich ist nur wichtig, ob meine jetzt zuständige Fahrerlaubnisbehörde in Luxemburg Eignungszweifel begründet. Meine ehemalige Fahrerlaubnisbehörde in Berlin ist ja jetzt nicht mehr für mich zuständig. Deswegen geht es mir am Arsch vorbei, ob sie jetzt neue Eignungszweifel haben.

Thommy


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Kermit007
Beitrag 30.11.2005, 08:55
Beitrag #2005


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Zitat (Thommy Bumm @ 30.11.2005, 01:04)
Muss ich etwa mit einer neuen Sperre rechnen, die in ganz Europa rechtsverbindlich wäre? blink.gif

Wie sieht es denn anwalttechnisch bei Dir aus? Dein letzter Anwalt war -glaube ich mich zu erinnern- nicht so toll?! In dieser Sache wirst Du wohl ein paar (T)Euro investieren müssen.

Ansonsten denke ich so wie die meisten:
Du hast eine bestehende NU. Ob nun zu recht oder auch nicht: wirst Du beim Fahren erwischt ist es FoFE. Und die ganzen anderen Umstände tragen nicht gerade zur Strafmilderung bei, eher wird gegenteiliges eintreffen.

Ich hoffe für Dich, dass Du noch einmal mit zwei blauen Augen davon kommst!
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Perplex
Beitrag 30.11.2005, 09:04
Beitrag #2006


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Zitat (THOR @ 30.11.2005, 08:26)
Und was meinst Du welchen Gefallen Du anderen EU-FE Besitzern machst wenn Dein Fall mal durch die Presse / Internet wandert.
Presse? blink.gif

Gute Idee, ich hätte überhaupt keine Probleme im O-Ton ein Interview zu geben.

Ich weiß immer noch nicht, wo von mir eine überdurchschnittliche Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer ausgehen sollte. Ich trinke nicht, nehme keine Drogen & halte mich an alle Verkehrsregeln. Ich habe kein Fahrverbot, keine Sperre & eine in ganz Europa gültige Fahrerlaubnis, die in Deutschland (gegen geltendes EU-Recht) aus formalen Gründen nicht anerkannt wird.


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Commodore25E
Beitrag 30.11.2005, 09:19
Beitrag #2007


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Zitat (Thommy Bumm @ 30.11.2005, 09:04)
Ich weiß immer noch nicht, wo von mir eine überdurchschnittliche Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer ausgehen sollte.

Du mißachtest grob vorsätzlich bestehende Regeln. basta!!!

Irgendwann ist Dir die Rotzeit einer LZA zu lang, also fährst Du einfach.

Irgendwann ist die Oma am Überweg zu langsam, also fährst Du einfach

Irgendwann stören Dich die spielenden Kinder auf der Straße, weil sie keinen Platz machen, also fährst Du einfach

Irgendwann nervt Dich der Radfahrer, also fährst Du einfach.

usw. usw. usf. etc. pp.

Du schaffst/willst es nicht, Dich an bestehende Regeln zu halten, auch wenn sie fragwürdig/ ungerechtfertigt sind/scheinen.

Und lieferst so wunderbar erstklassige Munition. Obendrein tust Du so thumb, als könntest Du kein Wässerchen trüben.

Punkt, aus, basta, Ende. Ich habe fertig..............


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s.n
Beitrag 30.11.2005, 10:59
Beitrag #2008


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Zitat (Thommy Bumm @ 30.11.2005, 08:20)
Zitat (s.n @ 30.11.2005, 07:36)
... doch jetzt haben sie ja neuethink.gif

Wer hat neue Eignungszweifel? blink.gif

Die Behörden habe jetzt einen Aufhänger
für neuen Eignungszweifel.
Du hast eine NU (ob zu recht oder illegal wird der EU klären) und solange
die Ausgeprochen ist , ist sie auch gültig.
Und du setzt dich über geltendes Recht hinweg also Eignugnszweifel.
Die "alten" brauchen gar nicht mehr berücksichtigt werden.
MPU oder weiterhin Fahrverbot in D. egal wo der Wohnsitz ist.

s.n

Flucht ändert keine Gesetze.
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Lexus
Beitrag 30.11.2005, 11:07
Beitrag #2009


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Zitat (Thommy Bumm @ 30.11.2005, 09:04)
Ich weiß immer noch nicht, wo von mir eine überdurchschnittliche Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer ausgehen sollte. Ich trinke nicht, nehme keine Drogen & halte mich an alle Verkehrsregeln. Ich habe kein Fahrverbot, keine Sperre & eine in ganz Europa gültige Fahrerlaubnis, die in Deutschland (gegen geltendes EU-Recht) aus formalen Gründen nicht anerkannt wird.

Eine wirklich nette Aufzählung, die nur den Fehler hat, dass dir die möglicherweise recchtswidrige, aber dennoch zu beachtende NU immer durch die Finger flutscht, wenn du alles aufzählst.

Wer rechtswidrige NUen missachtet, offenbart seine Neigung, legale Regeln zu missachten. Das war und ist bei der Knackpunkt.

@Medusa

In diesem Zusammenhang nervt etwas deine stete Wiederholung der Bezeichnung "illegal" für das deutsche Verhalten. Solange nicht festgestellt ist, dass bestimmte Passagen der FeV gegen geltendes EU-Recht verstoßen, ist die Verhängung von NUen legal.

Selbst der EuGH maßt sich nicht an, rückwirkend zu entscheiden, sondern nur für die Zukuknft, weil er lediglich verbindlich auslegt, wie das Europarecht zu verstehen ist. Genauso wie eine Harmonisierungsregel nicht unmittelbar wirkt, sondern warten muss, bis sie im Inland umgesetzt ist, genauo muss auch die Praxis warten, bis nach einer Interpretation des Europarechts die Gesetze und das Verwaltungshandeln innerstaatlich an diese Auslegung angepasst werden.

Es gibt keine Europagesetze, sondern nur Richtlinien; diese sind nicht unmittelbar geltendes Recht in den Mitgliedsstaaten.

Wenn du das Verhalten der FEB-Behörden illegal findest, dann bezichtigst du eigentlich jeden Mitarbeiter dort der Rechtsbeugung, obwohl er sich doch nur an bestehende Gesetze hält.


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Perplex
Beitrag 30.11.2005, 11:25
Beitrag #2010


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Zitat (Commodore25E @ 30.11.2005, 09:19)
Irgendwann ist Dir die Rotzeit einer LZA zu lang, also fährst Du einfach.

Irgendwann ist die Oma am Überweg zu langsam, also fährst Du einfach.

Irgendwann stören Dich die spielenden Kinder auf der Straße, weil sie keinen Platz machen, also fährst Du einfach.

Irgendwann nervt Dich der Radfahrer, also fährst Du einfach.

usw. usw. usf. etc. pp.



Beleidigungen und unsachlicher Ton gelöscht.

@T. B. Langsam aber sicher reicht es, versuche dich zu benehmen!!! mad.gif


Der Beitrag wurde von Andreas bearbeitet: 30.11.2005, 11:57


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Perplex
Beitrag 30.11.2005, 11:49
Beitrag #2011


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Zitat (Lexus @ 30.11.2005, 11:07)
Wenn du das Verhalten der FEB-Behörden illegal findest, dann bezichtigst du eigentlich jeden Mitarbeiter dort der Rechtsbeugung, obwohl er sich doch nur an bestehende Gesetze hält.
Genau so sehe ich das! dry.gif

Die Sachbearbeiter in den Fahrerlaubnisbehörden haben schon eine recht eigenwillige Rechtsauffassung. Ich hatte gerade ein längeres Gespräch mit einem Leiter der Fahrerlaubnisbehörden von Rheinland-Pfalz. Er sagt z.B., dass der § 28 FeV noch im vollen Umfang anwendbar wäre & das EuGH-Urteil vom 29.04.2004 nicht mehr aktuell ist. Außerdem spielt es für ihn keine Rolle, ob jemand im In- oder Ausland wohnt, um eine MPU-Aufforderung mit anschließender Nutzungsuntersagung zu verschicken. Der Betroffene braucht noch nicht einmal in Deutschland gefahren zu sein. Allein die Kenntnis einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis reicht aus. Sogar eine profilaktische Entziehung einer zukünftigen ausländischen Fahrerlaubnis wäre möglich.

Da willst Du mir sagen, dass Sachbearbeiter sich nur an bestehende Gesetze halten? blink.gif


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Weißnichtsogenau
Beitrag 30.11.2005, 12:18
Beitrag #2012


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Zitat
Sogar eine profilaktische Entziehung einer zukünftigen ausländischen Fahrerlaubnis wäre möglich.


Naja, da lehnt sich der Herr aber sehr weit aus dem Fenster. Das wäre also sozusagen als eine NU im vorbeugenden Sinn zu verstehen. Diese wäre dann ja aber an alle MPU Kandidaten zu schicken und würde imho auch in die Akte kommen. Das wiederum, (sind wir uns ja alle nicht ganz einig) würde dann eine erneute Tilgungshemmung bei ALLEN auslösen. Das wäre es dann aber endgültig ranting.gif
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Maulwurf
Beitrag 30.11.2005, 12:24
Beitrag #2013


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Zitat
Er sagt z.B., dass der § 28 FeV noch im vollen Umfang anwendbar wäre & das EuGH-Urteil vom 29.04.2004 nicht mehr aktuell ist.

Aha ...
Gibt es irgendwelche Neuigkeiten, die evtl. übersehen wurden ?


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Die Dialektik des Widerspruchs: Ohne das Böse gewinnt das Gute nie.
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Peter Lustig
Beitrag 30.11.2005, 12:32
Beitrag #2014


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Nein, Du hast nichts versäumt. Das ist nur Thommy Bumms subjektive, unerhebliche Sichtweise.

Warum nur erinnert mich das Ganze so sehr an den Herrn von La Mancha und seinen Kampf gegen die Windmühlen? think.gif @T.B.: Du brauchst nicht nachzulesen. Den Kampf hat der wackere Don Quijote verloren. wink.gif
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Medusa
Beitrag 30.11.2005, 14:06
Beitrag #2015


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Zitat (Lexus @ 30.11.2005, 11:07)
@Medusa

In diesem Zusammenhang nervt etwas deine stete Wiederholung der Bezeichnung "illegal" für das deutsche Verhalten. Solange nicht festgestellt ist, dass bestimmte Passagen der FeV gegen geltendes EU-Recht verstoßen, ist die Verhängung von NUen legal.

Ich schreibe stets, wenn der EuGH entsprechend entscheiden sollte:

Zitat (Medusa @ 27.11.2005, 16:36)
Für den Fall, daß der EuGH zu unseren Gunsten entschiede hieße das:

Ein Staat beschneidet illegal ein uns gewährtes Europarecht, die EU-FE.

Zitat (Medusa @ 29.11.2005, 19:10)
Zitat (strichachtdoktor @ 29.11.2005, 19:05)
.. Und der Staat sagt: Ich muss Möglichkeiten haben, meine Vorstellung von Recht um- und durchzusetzen - wenn es sein muss auch gegen die Rechtsauslegung des einzelnen Bürgers ...

.. und wenn sich mein Handeln später auch als illegal erweisen sollte

Zitat (Lexus @ 30.11.2005, 11:07)
Wenn du das Verhalten der FEB-Behörden illegal findest, dann bezichtigst du eigentlich jeden Mitarbeiter dort der Rechtsbeugung, obwohl er sich doch nur an bestehende Gesetze hält.

Im Zusammenhang mit den möglicherweise illegalen NUs spreche ich immer von D. Den FEB MA unterstelle ich kein illegales Verhalten, ihnen bleibt nichts anderes übrig, als dem möglicherweise illegalem Wunsch ihres Dienstherrn D.zu folgen.

Zitat (Lexus @ 30.11.2005, 11:07)
Es gibt keine Europagesetze, sondern nur Richtlinien; diese sind nicht unmittelbar geltendes Recht in den Mitgliedsstaaten.

Sage ich doch auch immer wink.gif. Deshalb ist die noch nicht umgesetzte 185 Tage Regelung innerhalb der CZ ja auch nicht, öhm, unrechtmäßig laugh.gif
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Perplex
Beitrag 30.11.2005, 16:08
Beitrag #2016


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Zitat (Commodore25E @ 30.11.2005, 09:19)
Irgendwann ist Dir die Rotzeit einer LZA zu lang, also fährst Du einfach.

Irgendwann ist die Oma am Überweg zu langsam, also fährst Du einfach.

Irgendwann stören Dich die spielenden Kinder auf der Straße, weil sie keinen Platz machen, also fährst Du einfach.

Irgendwann nervt Dich der Radfahrer, also fährst Du einfach.

usw. usw. usf. etc. pp.

Was für eine gequirlte S. . . . .e! rofl1.gif

Aber ich kann Dir wegen Deiner verwirrten Denkweise nicht böse sein, weil ich genau mit solchen fragwürdigen Argumenten bei den MPU-Psychologen & den deutschen Richtern auch rechnen muss. blink.gif Für mich passt es jedenfalls nicht in mein Denkschema, wieso ich auf die Idee kommen sollte, Verbrechen zu begehen, nur weil ich einer offensichtlich rechtswidrigen Anordnung nicht nachkomme. Im Gegenteil: Nicht einmal im Ausland hatte ich gegen irgendwelche verkehrsrechtlichen Bestimmungen verstoßen. Nicht einmal einen Strafzettel wegen Falschparken hatte ich bekommen.

Thommy


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Commodore25E
Beitrag 30.11.2005, 16:28
Beitrag #2017


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Zitat (Thommy Bumm @ 30.11.2005, 16:08)
Was für eine gequirlte S. . . . .e!  rofl1.gif

Aber ich kann Dir wegen Deiner verwirrten Denkweise nicht böse sein, weil ich genau mit solchen fragwürdigen Argumenten bei den MPU-Psychologen & den deutschen Richtern auch rechnen muss.


Ach Thommy Bumm, kennst Du den Vergleich zwischen der Eiche und dem schlammwühlenden Nutztier wink.gif

Mir ist es herzlich egal, was Du machst, ich habe eine gültige FE trotz meiner verqueren Denkweise, und das schon seit fast 14 Jahren wink.gif tongue.gif laugh.gif


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Perplex
Beitrag 30.11.2005, 16:36
Beitrag #2018


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Zitat (Commodore25E @ 30.11.2005, 16:28)
Mir ist es herzlich egal, was Du machst, ich habe eine gültige FE trotz meiner verqueren Denkweise, und das schon seit fast 14 Jahren wink.gif  tongue.gif  laugh.gif
Na und? blink.gif

Ich habe dafür mehr Fahrpraxis wie Du! tongue.gif


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Commodore25E
Beitrag 30.11.2005, 16:40
Beitrag #2019


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Zitat (Thommy Bumm @ 30.11.2005, 16:36)
Ich habe dafür mehr Fahrpraxis wie Du! tongue.gif

Es heißt "als Du" tongue.gif

Und das mit der Fahrpraxis, woher willst Du das wissen??

Übrigens: Falls es Dir entgangen sein sollte: Mittlerweile ist alles offtopic.gif , u.a. Dank Dir und mir.

Wir sollten das Sandkastenspielen lassen und uns auf euer Problem konzentrieren.

Ist im Interesse Aller wink.gif


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Medusa
Beitrag 30.11.2005, 16:55
Beitrag #2020


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Zitat (Commodore25E @ 30.11.2005, 16:40)
Wir sollten das Sandkastenspielen lassen und uns auf euer Problem konzentrieren.

Ist im Interesse Aller wink.gif

Sehe ich auch so.
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RA XDiver
Beitrag 30.11.2005, 17:31
Beitrag #2021


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Zitat
nur weil ich einer offensichtlich rechtswidrigen Anordnung nicht nachkomme.


Wie ich bereits mehrfach sagte. Ob die rechtswidrig ist oder nicht hast nicht Du zu entscheiden. Da sind deutlich berufenere Köpfe für zuständig.

Nur nochmal zu Deiner Info: Es gibt bislang in D keine einzige Hauptsacheentscheidung, die Deine merkwürdige Rechtsansicht stützt. So offensichtlich rechtswidrig kann die Anordnung also nicht sein.

Und wie gesagt, selbst wenn sie es wäre, so wäre sie nicht nichtig - ergo, zu befolgen.


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richy
Beitrag 30.11.2005, 20:14
Beitrag #2022


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hallo tb, ich geb dir völlig recht !!!!
kämpfe weiter so, einer muss es diesen betonköpfen ja mal zeigen.
von bürgern die sich durch die obrigkeit einschüchtern lassen und offensichtliches unrecht einfach hinnehmen haben wir in deutschland vor vielen jahren ja schon genug gehabt. wohin das führt hat man ja gesehen.
also kopf hoch und durch !!
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Peter Lustig
Beitrag 30.11.2005, 20:20
Beitrag #2023


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Dabei haben sich schon viele Leute blutige Nasen und Schädel geholt. tongue.gif Fragt sich nur, welcher Beton auf Dauer härter ist? wink.gif
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GSX-R
Beitrag 30.11.2005, 20:30
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Zitat (Thommy Bumm @ 30.11.2005, 16:08)
Aber ich kann Dir wegen Deiner verwirrten Denkweise nicht böse sein

Sehr nobel von Dir rofl1.gif

Besonders das mit der verwirrten Denkweise blink.gif rofl1.gif

Aber sorry für offtopic.gif blushing.gif


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Lieber einen Moment lang feige - als ein Leben lang tot
Wer zuletzt lacht, hat es nicht eher begriffen.
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mirko1
Beitrag 01.12.2005, 09:04
Beitrag #2025


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@an alle

es gibt viele Schreiber deren Probleme einfach übergangen werden (keine Antwort finden) seit gut 2 Tagen nur Seiten von der TB Salza.
Ich denke jeder hat es nun verstanden, das wir in einem Boot (MPU gegner EU-FS) Besitzer sitzen und uns gegenseitig schaden, wenn wir trotz NU fahren oder besoffen oder zugedröhnt oder die Kinder des Nachbarns auf der Motorhaube spazieren fahren. huh.gif
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gerri
Beitrag 01.12.2005, 10:00
Beitrag #2026


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hallo..wie sieht es überhaupt aus..wenn ich nächste woche das positive gutachten der feb vorlege und meine nu. gelöscht wird...

kann ich dann ohne wenn und aber einen lkw und bus fs in polen erwerben ,ohne das da irgendwas nachkommt,sprich nu,oder nicht anerkennung??

würde da ja eine menge geld sparen,nur darum geht es mir nicht unbedingt,sondern die ganzen ladungssicherheitsvorschriften und personenbeförderungsscheine würde ich mir sparen...

da kann mir doch niemand was,oder??habe immerhin noch den nl-fs...


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RA XDiver
Beitrag 01.12.2005, 10:04
Beitrag #2027


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Zitat
kann ich dann ohne wenn und aber einen lkw und bus fs in polen erwerben ,ohne das da irgendwas nachkommt,sprich nu,oder nicht anerkennung??


Du riskierst dann maximal ein wenig Ärger wegen der berühmten 185 Tage. Ein erneuter Gang nach Canossa, wie der soeben beendete, wird Dir aber wohl nicht bevorstehen.


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Weißnichtsogenau
Beitrag 01.12.2005, 11:32
Beitrag #2028


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Das sehe ich genauso wie RA XDiver. Aber die NL Behörden würden ja bekanntermaßen überhaupt nicht in Erwägung ziehen Dir Deinen FS wieder wegen der 185 Tage zu entziehen. Also dann...frohes Schaffen smile.gif
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Maulwurf
Beitrag 01.12.2005, 11:40
Beitrag #2029


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Zitat
habe immerhin noch den nl-fs...


Der NL-FS würde ja - mit der positiven MPU im Hintergrund - von D anerkannt. Wenn Du dann nach PL fährst und dort alle anderen Klassen erwirbst, bekommst Du einen neuen PL-Schein, in dem die NL-Klassen aufgehen.

Bei einer ersten Kontrolle (und der Weiterleitung der Daten des PL-Scheins an die FEB in D) wirst Du wahrscheinlich ein bißchen Stress bekommen - was aber nach Überprüfung aller bekannten Fakten gut für Dich ausgehen sollte. Die Polen erteilen die Klasse C nur nach einjährigem Vorbesitz der Klasse B. Und die NL-Klasse B wird anerkannt und ist aktenkundig. Bei der Ausstellung des Dokumentes darauf achten, daß das Prüfdatum Deiner NL-Klassen richtig eingetragen wird, dann können es später auch die Deutschen nachvollziehen.

Dringend anzuraten ist, die 185-Tage-Regelung zu erfüllen. Für die Polen brauchst Du eine Bürgerkarte. Die bekommst Du, wenn Du eine Wohnung, ein Einkommen (z.B. Unterhalt oder aber natürlich auch eine Arbeitsstelle) und eine Krankenversicherung nachweisen kannst. In Deutschland solltest Du Dich abmelden. Du solltest in D kein Arbeitsverhältnis haben und natürlich kein Geld vom Staat bekommen - damit wird der Nachweis eines Lebensmittelpunktes in PL quasi unmöglich.

Bei Deiner Vorgeschichte wird die deutsche FEB - trotz EuGH-Urteil - die 185-Tage-R. sicher gerne überprüfen wollen ...


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Die Dialektik des Widerspruchs: Ohne das Böse gewinnt das Gute nie.
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unimog404
Beitrag 01.12.2005, 13:06
Beitrag #2030


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Zitat (mirko1 @ 04.11.2005, 10:34)
Zitat (Roland @ 03.11.2005, 19:07)
Ich denke das ganze hat sich gelohnt und ich hoffe, dass ich's noch so lange schaffe unbeschadet und natürlich regelkonform weiterzufahren bis dazu der EU-GH (hoffentlich in unserem Sinne) endlich entscheidet und wünsche allen anderen EU-FS Besitzern allzeit gute Fahrt  wavey.gif

Roland

OFF Topic >ON
Gratulation Roland und Danke
Bei mir war das 1 Jährige 29.09. und komme nun auf ca.10 000 KM.
OFF Topic <OFF

Da kann ich noch einen draufsetzen, seit dem 26.09.2004 ca 37.000 km mit PKW und LKW in ganz Deutschland mit meinem CZ-EU-Schein ( B+C) gefahren. thumbup.gif

Gruß an alle V.
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Perplex
Beitrag 01.12.2005, 13:30
Beitrag #2031


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Zitat (unimog404 @ 01.12.2005, 13:06)
Da kann ich noch einen draufsetzen, seit dem  26.09.2004  ca 37.000 km mit PKW und LKW in ganz Deutschland mit meinem CZ-EU-Schein ( B+C) gefahren. thumbup.gif

Bis zur ersten Kontrolle, dann werden "Eignungszweifel" begründet. Man könnte auch sagen: Bis jetzt ist alles gut gegangen! Das lässt sich nur & ausschließlich in einem 20-minütigen teuren Psychogespräch klären. Die 37.000 km spielen dabei komischerweise keine Rolle. Das heißt ja noch lange nicht, dass man nicht besoffen & bekifft durch die Gegend fährt whistling.gif . Man wurde halt nur nicht erwischt. Deutsche Logik halt... wallbash.gif


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Medusa
Beitrag 01.12.2005, 16:22
Beitrag #2032


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Zitat (unimog404 @ 01.12.2005, 13:06)
Da kann ich noch einen draufsetzen, seit dem  26.09.2004  ca 37.000 km mit PKW und LKW in ganz Deutschland mit meinem CZ-EU-Schein ( B+C) gefahren. thumbup.gif

Ist Dein Fahrzeug das vom Avatarbild? Dann kann Dich ja eh keiner Kontrollieren - kurz vor der Kontrollstelle ab ins Feld rofl1.gif wavey.gif
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bernd2
Beitrag 01.12.2005, 16:42
Beitrag #2033


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hallo zusammen,

heute habe ich post von meinem anwalt bekommen mit dem schreiben meiner fs-stelle.
sie schreiben das sie die anordnung zur vorlage einer mpu zurückgenommen haben, weisen mich aber daraufhin das ich zur zeit wegen § 23 abs.4 nr.3,4,5 nicht in deutschland mit meinem cz fs fahren darf.
gibt es bei euch ähnliche fälle?

mein anwalt hat beim gericht angefragt und wird mich benachrichtigen.

das heisst doch normalerweise das ich theoretisch den fs in deutschland wieder machen darf,weil ich ja keine mpu mehr machen muss.

bin mal gespannt was der anwalt erreicht.

gruss

bernd
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gerri
Beitrag 01.12.2005, 16:45
Beitrag #2034


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bernd2

Weist du was das ist..

Eine klassische Nutzungsuntersagung.....
thumbdown.gif blink.gif


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RA XDiver
Beitrag 01.12.2005, 16:47
Beitrag #2035


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Für eine detailierte Auskunft wäre die Kenntnis Deiner "Geschichte" nicht uninteressant, um nicht zu sagen, essentiell wichtig.

Übrigens meinst Du wohl § 28, nicht 23 FeV.


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unimog404
Beitrag 01.12.2005, 17:06
Beitrag #2036


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@ Thommy Bumm , hatte bereits 2x das Vergnügen einer Kontrolle durch die police.gif , das erste mal war an der CZ-Grenze (Oktober2004), dort meinte die Grenz police.gif sie müßte die Tatsache das ich eine CZ-EU FE habe der Staatsanwaltschaft in Regensburg mitteilen zu müßen. Verfahren wurde aber eingestellt. Beim 2. mal in NRW (Mai2005) mit LKW eine Routinekontrolle habe Papiere ohne Komentar zurück bekommen und konnte weiter fahren.

Gruß unimog404
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unimog404
Beitrag 01.12.2005, 17:17
Beitrag #2037


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@ Medusa, ich habe zwar auch so einen Mog wie auf dem Avatarbild biggrin.gif bin damit aber recht selten auf Tour , wenn ich denn damit durchs Feld vor der Kontrolle abbiege ,würden die police.gif wohl so dastehen ranting.gif

wavey.gif vom unimog404
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bernd2
Beitrag 01.12.2005, 17:27
Beitrag #2038


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meine geschichte.

mein deutscher führerschein wurde entzogen,weil ich über 1,6 hatte.
hatte den fs nach der sperffrist neu beantragt und habe die mpu gemacht und bin natürlich durchgefallen.
da ich nicht einsah die mpu nochmal zu machen bin ich letztes jahr in die cz gefahren um einen legalen eu-fs zu machen.habe die prüfungen sofort bestanden und 3 wochen später konnte ich ihn abholen.

5 wochen später kam ich in eine polizeikontrolle und der cz fs wurde mir abgenommen.2 tage später durfte ich ihn wieder abholen aber man sagte mir das die fs stelle kenntniss davon bekommt

4 monate danach bekam ich ein schreiben der fs stelle worin stand das ich bitte die mpu machen soll um den eu fs in deutschland weiterhin nutzen darf ansonsten bekomme ich eine nu.

dann habe ich einen sehr guten anwalt kontaktiert der mich jetzt vertritt.

nun ist es so das die fs stelle kein erfolg haben wird mit diesem § 28 absatz 4 ,weil ja eu gesetz über deutschem steht.

oder seht ihr das anders?
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gerri
Beitrag 01.12.2005, 17:38
Beitrag #2039


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ja das sehen wir anders bernd..

ich bin das lebende beispiel dafür...

spar dir den anwalt,und mach deine mpu...

du kannst keinen deutschen fs machen bevor du keine mpu gemacht hast,genauso wie du vorher wieder mit deinem cz fs in deutschland fahren darfst....


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Medusa
Beitrag 01.12.2005, 17:39
Beitrag #2040


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@bernd2

Schau doch mal in die FAQ rein. Umstritten ist, ob der §46 FeV auf Eignungszweifel angewendet werden kann, die vor der EU-FE Erteilung liegen.
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GSX-R
Beitrag 01.12.2005, 17:41
Beitrag #2041


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Zitat (bernd2 @ 01.12.2005, 17:27)
oder seht ihr das anders?

crybaby.gif blink.gif narr.gif giveup.gif

Um es kurz zu machen: Genau darüber wird
a) vor deutschen Gerichten
b) wieder am EU-GH
c) in diesem Thread seit über 10000 Beiträgen zum Teil erbitterst

gestritten... wavey.gif


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Weißnichtsogenau
Beitrag 01.12.2005, 17:42
Beitrag #2042


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Zitat
oder seht ihr das anders?


Tja, mit dem § 28 wird die FS Stelle vermutlich nicht durchkommen. Aber da ist ja noch die 46. Und da muß ich Dir leider, wie alle anderen im Forum vermutlich auch, schon mal herzlich kondolieren. Das Ding hast Du erst mal gefressen. Da kommt eine NU und daran ist im Moment erstmal nicht zu rütteln ranting.gif
Es sei denn...Du machst die MPU. Und da sind wir ja hier im Forum geteilter Meinung.
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bernd2
Beitrag 01.12.2005, 17:47
Beitrag #2043


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ja was ich nicht verstehe ist das die fs stelle die anordnung zur vorlage der mpu zurückgezogen hat.
wie soll ich das verstehen?
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Weißnichtsogenau
Beitrag 01.12.2005, 17:51
Beitrag #2044


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Das habe ich auch gelesen und bin ehrlich gesagt etwas verwirrt. Wenn dem so ist, dann ist doch alles in Sack und Tüten. Hat das Dein Anwalt erreicht? Wenn ja, wo wohnt er und wie heißt er blink.gif
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GSX-R
Beitrag 01.12.2005, 17:51
Beitrag #2045


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Na, die untersagen Dir bald das Führen von Kfz in Deutschland mit Deiner EU-FE, außer Du bringst eine MPU bei.
Wart mal ab...


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GSX-R
Beitrag 01.12.2005, 17:52
Beitrag #2046


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Zitat (Weißnichtsogenau @ 01.12.2005, 17:51)
Hat das Dein Anwalt erreicht? Wenn ja, wo wohnt er und wie heißt er blink.gif

rofl1.gif rofl1.gif wink.gif

Nicht böse gemeint!!!


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Weißnichtsogenau
Beitrag 01.12.2005, 17:54
Beitrag #2047


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@GSX-R
Warum kommst Du darauf? Wenn man Abstand von der zu erbringenden MPU nimmt, sehe ich für ihn kein NU kommen.
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Weißnichtsogenau
Beitrag 01.12.2005, 17:55
Beitrag #2048


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Zitat
Hat das Dein Anwalt erreicht? Wenn ja, wo wohnt er und wie heißt er 

War auch so gemeint!! wink.gif
Im Moment habe ich das Problem ja nicht.
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gerri
Beitrag 01.12.2005, 17:56
Beitrag #2049


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ich glaube der fsst. ist es herzlich egal ob er eine mpu macht oder nicht..
er darf nicht in deutschland fahren,das ist der springende punkt...


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bernd2
Beitrag 01.12.2005, 17:57
Beitrag #2050


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die haben die mpu zurückgezogen aber sie untersagen mir zur zeit das fahren in d weil sie sich auf § 28 absatz 4 nr 3,4,5 beziehen?
was soll das denn?
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