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#2151
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5998 Beigetreten: 06.10.2004 Wohnort: Assen (Niederlande) Mitglieds-Nr.: 5924 ![]() |
Hier ein Link auf den
Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin v. 12.10.2005 - VG 11 A 690.05 -, zu dem bisher nur die Pressemitteilung existierte. -------------------- |
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#2152
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 147 Beigetreten: 08.06.2005 Mitglieds-Nr.: 10165 ![]() |
Zitat (RA XDiver @ 07.12.2005, 16:32) OLG Celle, Beschluss vom10.11.2005 – 22 Ss 72/05 In EU Mitgliedstaaten erteilte Fahrerlaubnisse (Führerscheine) sind ipso iure auch im Inland gültig, solange die Erteilung nicht in den Lauf einer Maßnahme nach Art. 8 Abs. 2 Rl 91/439/EWG d.R.v. 29.07.1991 (im nationalen Recht § 28 Abs.4 FeV) fällt bzw. eine solche Maßnahme neu getroffen wird. Kannst das kurz auch für einen erklären der kein Jurist ist? Dann brauche ich nicht suchen was im Art. 8 steht. L.G. schmidt3121 |
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#2153
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 ![]() |
Zitat (Lexus @ 07.12.2005, 19:53) Hier ein Link auf den Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin v. 12.10.2005 - VG 11 A 690.05 -, zu dem bisher nur die Pressemitteilung existierte. Liest sich aber gut. ![]() -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek) >>UNICEF - Running for Children<< |
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#2154
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5998 Beigetreten: 06.10.2004 Wohnort: Assen (Niederlande) Mitglieds-Nr.: 5924 ![]() |
Noch ein Kommentar zu der Entscheidung des OLG Celle:
Letztlich besagt die Entscheidung nur, was ohnehin klar ist: Solange keine NU ausgesprochen ist, ist der Gebrauch des EU-Führerscheins nicht strafbar. Aber gerade für den NU-Fall hat auch das OLG Celle in dem Urteil ausdrücklich festgestellt: Zitat Dies bedeutet, dass verwaltungsbehördliche Entziehungen gemäß § 46 FeV grundsätzlich eine Anerkennung später erteilter europäischer Führerscheine nicht in Frage stellen können, weil sie einerseits zeitliche Befristungen nicht kennen und andererseits einer Neuerteilung (nach den Regeln einer Ersterteilung) nicht entgegenstehen (anderer Ansicht Geiger, DAR 2004, 340, 341; Haus zfs 2004, 468, deren Auffassung aber der vom Europäischen Gerichtshof betonten Pflicht zur gegenseitigen Anerkennung gerade nicht gerecht wird). Dies ist unvermeidbar, auch wenn es zu kriminal und verkehrspolitisch unerwünschten Ergebnissen führt, solange der Informationsaustausch zwischen den Führerscheinbehörden der verschiedenen Mitgliedsstaaten nur unzureichend ist und Erkenntnisse eines anderen Mitgliedstaates über die Eignung als Fahrzeugführer bei der Fahrerlaubniserteilung nicht zwingend zu berücksichtigen sind (eine andere Frage ist es insoweit allerdings, ob und unter welchen Voraussetzungen die Inlandsbehörden nicht gemäß §§ 3 Abs. 1 StVG, 46 Abs. 1 und 5 FeV i.V.m. §§ 11 ff. FeV das Recht aberkennen können, von einer ausländischen Fahrerlaubnis Gebrauch zu machen, vgl. dazu Otte/Kühne a.a.O. S. 328). Insofern ist dem Autor seine Zusammenfassung des Urteils für JWO eigentlich im Kern misslungen. -------------------- |
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#2155
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![]() Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 36 Beigetreten: 17.04.2005 Mitglieds-Nr.: 9340 ![]() |
Zitat (Lexus @ 07.12.2005, 19:53) Hier ein Link auf den Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin v. 12.10.2005 - VG 11 A 690.05 -, zu dem bisher nur die Pressemitteilung existierte. sorry, aber der hat doch selber schuld! -------------------- cu Raveen
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#2156
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5042 Beigetreten: 17.09.2003 Wohnort: BürgERnah 1 A Mitglieds-Nr.: 88 ![]() |
Zitat Das nach Aufforderung durch die Behörde von der DEKRA erstellte - im Ergebnis ebenfalls negative - MPG wurde vom Antragsteller der Behörde erst gar nicht mehr vorgelegt; Was die so alles wissen. ![]() -------------------- Gruß
THOR Ein Quad (von lat. quatuor „vier“) ist ein Fahrzeug mit vier Rädern. Man könnte es als Motorrad mit 4 Rädern bezeichnen. FZV (FahrZeugVerunstaltung), StVZO + StVO kann man dsbzgl. als Quatsch aus deutschland bezeichnen! Treffen 10./11./12.10 ? ![]() |
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#2157
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 ![]() |
Zitat (Andreas @ 07.12.2005, 20:15) Zitat (Lexus @ 07.12.2005, 19:53) Hier ein Link auf den Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin v. 12.10.2005 - VG 11 A 690.05 -, zu dem bisher nur die Pressemitteilung existierte. Liest sich aber gut. ![]() @Andreas Zitat Durch die Regelung des § 28 Abs. 5 Satz 1 FeV ist auch entsprechend der Rechtsprechung des EuGH (Rdnr. 74-77) sichergestellt, dass einer im EU - oder EWR-Ausland erteilten Fahrerlaubnis die Anerkennung nicht auf unbestimmte Zeit versagt wird. Entscheidend ist jedoch, dass nach dem innerstaatlichen Recht der Bundesrepublik Deutschland, das in Ausübung der in Art. 8 Abs. 4 der Richtlinie 91/439/EWG geregelten Ermächtigung erlassen worden ist, im Fall einer früheren Entziehung einer Fahrerlaubnis die nach Ablauf der innerstaatlichen Frist im EU - oder EWR-Ausland erworbenen Fahrerlaubnis nicht automatisch im Inland gilt, sondern das Recht zur Nutzung dieser Fahrerlaubnis von einer innerstaatlichen Prüfung und einem bewilligendem Bescheid abhängt. Dem Urteil des EuGH vom 29. April 2004 (Rdnr. 74 a. E.) ist auch nicht zu entnehmen, dass das in § 28 Abs. 5 FeV verankerte Erfordernis einer innerstaatlichen Entscheidung nach Ansicht des Gerichtshofs mit Art. 8 Abs. 4 Satz 1 der Richtlinie 91/439/EWG nicht in Einklang steht. QuelleSorry, aber das halte ich für ziemlich unsinnig und es liest sich auch nicht gut für jemanden, der das EuGH-Urteil kennt. Denn gerade das Unterstrichene ist dem Urteil ganz klar zu entnehmen ... Zitat 74 Im vorliegenden Fall ergibt sich aus den Akten und aus den beim Gerichtshof eingereichten Erklärungen, dass das nationale Gericht im Ausgangsverfahren neben anderen Vorschriften auch §28 Absatz 4 Nummern 3 und 4 FeV 1999 zu beachten hat. Diese Bestimmungen, die anwendbar sind, wenn der Führerscheininhaber seinen ordentlichen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland hat, hindern die deutschen Behörden offenbar daran, die Gültigkeit des von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins u.a. dann anzuerkennen, wenn auf den Inhaber in Deutschland eine von einem Gericht erlassene Maßnahme des Entzugs seiner Fahrerlaubnis angewendet wurde. In einem solchen Fall kann der Betroffene nach der anwendbaren Regelung einen in Deutschland gültigen Führerschein anscheinend nur dann erhalten, wenn er bei den zuständigen Behörden die Neuerteilung der Fahrerlaubnis beantragt und den damit verbundenen Voraussetzungen und Prüfungen genügt. Seit dem 1. September 2002 sieht §28 Absatz 5 FeV 2002 jedoch ausdrücklich vor, dass die deutschen Behörden dem Betroffenen gestatten können, von seiner von einem anderen Mitgliedstaat erteilten Fahrerlaubnis Gebrauch zu machen, wenn die Gründe für die Entziehung oder die Sperre nicht mehr bestehen. (Quelle: EuGH-Urteil vom 29.04.04)75 Außerdem ergibt sich aus den Akten, dass im Strafbefehl vom 26. Februar 1998 gegen Herrn Kapper neben der Entziehung oder Aufhebung der Fahrerlaubnis eine Sperrfrist angeordnet war, die am 25. November 1998 ablief. Nach diesem Zeitpunkt hätte Herr Kapper nach den Angaben des vorlegenden Gerichts bei den deutschen Behörden einen Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis stellen können. Somit bestand für Herrn Kapper, als ihm am 11. August 1999 von den niederländischen Behörden ein Führerschein ausgestellt wurde, im deutschen Hoheitsgebiet keine Sperre mehr für die Beantragung einer Neuerteilung der Fahrerlaubnis bei den zuständigen Behörden der Bundesrepublik Deutschland. 76 Nach dem Wortlaut von Artikel 8 Absatz 4 der Richtlinie 91/439 kann ein Mitgliedstaat es ablehnen, die Gültigkeit eines Führerscheins anzuerkennen, der von einem anderen Mitgliedstaat einer Person ausgestellt wurde, auf die in seinem Hoheitsgebiet eine der in Absatz 2 dieses Artikels genannten Maßnahmen angewendet wurde. Da diese Bestimmung eng auszulegen ist, kann sich ein Mitgliedstaat nicht auf sie berufen, um einer Person, auf die in seinem Hoheitsgebiet eine Maßnahme des Entzugs oder der Aufhebung einer früher von ihm erteilten Fahrerlaubnis angewendet wurde, auf unbestimmte Zeit die Anerkennung der Gültigkeit eines Führerscheins zu versagen, der ihr möglicherweise später von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellt wird. Ist nämlich die zusätzlich zu der fraglichen Maßnahme angeordnete Sperrfrist für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats bereits abgelaufen, so verbietet es Artikel 1 Absatz 2 in Verbindung mit Artikel 8 Absatz 4 der Richtlinie 91/439 diesem Mitgliedstaat, weiterhin die Anerkennung der Gültigkeit eines Führerscheins, der dem Betroffenen später von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellt worden ist, abzulehnen. 77 Gegen diese Schlussfolgerung lässt sich nicht einwenden, dass die anwendbaren nationalen Vorschriften, insbesondere §28 FeV 1999, gerade darauf abzielen, die zeitlichen Wirkungen einer Maßnahme des Entzugs oder der Aufhebung einer früheren Fahrerlaubnis auf unbestimmte Zeit zu verlängern und den deutschen Behörden die Zuständigkeit für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis vorzubehalten. Wie der Generalanwalt in Nummer 75 seiner Schlussanträge ausgeführt hat, wäre es die Negation des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung der Führerscheine selbst, der den Schlussstein des mit der Richtlinie 91/439 eingeführten Systems darstellt, wenn man einen Mitgliedstaat für berechtigt hielte, die Anerkennung eines von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins unter Berufung auf seine nationalen Vorschriften unbegrenzt zu verweigern. Mir ist es nach wie vor völlig schleierhaft, wie deutsche Gerichte und Behörden annehmen können, es wäre im Sinne des EuGH statthaft, von Benutzern einer EU-FE zusätzlich zu dieser FE eine deutsche Erlaubnis zum Benutzen derselben einfordern zu können. Denn eine weitere Erlaubnis (z.B. eine deutsche) als die FE (z.B. irgendeines EU-Staates) ist eben nicht notwendig um am Strassenverkehr (in der gesamten EU inkl. Deutschland) teilnehmen zu können. Das steht in diesem Urteil ... Ob eine zeitlich begrenzte Massnahme der Sicherung und Besserung abgelaufen oder nicht abgelaufen ist, ergibt sich für mich (und anscheinend auch für den EuGH) nicht daraus, ob die deutschen Behörden feststellen, dass sie abgelaufen ist, sondern es ergibt sich ausschliesslich durch das Erreichen eines im erkennenden Strafurteil/Strafbefehl festgelegten Termins. Alles andere verlängert die ursprüngliche Massnahme auf unbestimmte Zeit - womit imho gar nicht gemeint ist, daß die Massnahme unendlich verlängert wird. Unbestimmt impliziert, daß ein genauer Termin nicht feststeht. Und genau das ist der Fall, wenn eine FE über den Zeitpunkt der Sperre hinaus zurückgehalten oder nicht anerkannt wird. Auch sind genaue Termine nicht vorherzusagen, ginge es nach den Deutschen - und genau das eben ist nicht zulässig. Für mein Verständnis von einem Rechtsstaat ist das auch eine klare Forderung, denn Massnahmen eines Staates müssen einschätzbar bleiben. Und das sind sie eben nicht in diesem Fall ... Der Versuch, den "schwarzen Peter" an die Betroffenen weiterzureichen muss ebenfalls misslingen. Denn maßgeblich für das Beenden einer Massnahme (in Bezug auf die Anerkennung einer EU-FE) muss das Datum sein, an dem die Sperre für die Wiedererteilung abläuft. Also ist dieses Datum auch maßgeblich für die Anerkennung. Würde man dagegen die Anerkennung (oder das Beenden der Massnahme) von einem Antrag seitens des Betroffenen oder einer behördlichen Entscheidung dazu abhängig machen, so wäre ja die Massnahme bereits unbegrenzt - und auch das ist unzulässig. -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778) Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa! Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein |
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#2158
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SUper die jüngsten VG Entscheidungen gehen in unsere Richtung.
VG Frankfurt OVG Celle (OVG Koblenz) wir holen auf. |
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#2159
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Zitat (mirko1 @ 08.12.2005, 11:01) SUper die jüngsten VG Entscheidungen gehen in unsere Richtung. Ähm, du hast aber schon den Beschluß des VG Berlin vom 12.10.2005 gelesen??? ![]() Zitat VG Berlin v. 12.10.2005: Bestehen aus der Zeit vor der Erteilung einer polnischen Fahrerlaubnis fortwirkende in Deutschland noch verwertbare Eignungszweifel, dann kann der Betroffene nicht mit Erfolg geltend machen, seine Fahreignung sei von den polnischen Behörden überprüft worden
Das Verwaltungsgericht Berlin (Beschl. v. 12.10.2005 - VG 11 A 690.05) hat im Eilverfahren den Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs zurückgewiesen: -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
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#2160
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Zitat OVG Celle OLG Celle......ein kleiner, aber feiner Unterschied. -------------------- |
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#2161
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Zitat Die Berufung auf seine in Polen unter Missachtung der Wohnsitzvorschrift des Art. 9 Richtlinie 91/439/EWG erworbene Fahrerlaubnis ist dem Antragsteller auch im Hinblick auf den Grundsatz des Verbots des Rechtsmissbrauches verwehrt, denn er wusste genau, dass er nicht die Voraussetzungen für einen Erwerb nach dem Gemeinschaftsrecht erfüllte. QuelleWirklich ? Ich meine, es wäre doch theoretisch möglich, daß der Betroffene ganz genau weiß, daß er die Voraussetzungen zwar erfüllt - wenngleich er sie noch nicht im deutschen Sinne (heißt: positive MPU) nachgewiesen hat ... Und das die Wohnsitzvorschrift mißachtet wurde ist zumindest dem EuGH einigermassen egal - mal abgesehen von den deutschen Möglichkeiten dazu, die ja bisher anscheinend noch nicht gewagt wurden. Die Berliner Entscheidung ist wieder so ein klassisches Beispiel einer unausgewogenen Entscheidung. Auch wenn ich die Richter ja verstehen kann. Wer ganz offensichtlich so ein Alkoholproblem hat, der muß irgendwie gestoppt werden können. Keine Frage. Aber das müssen Politiker berücksichtigen und können es nicht der Justiz überlassen ... -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
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#2162
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Hallo,
sagt mal kann ich denn meinen NL-Fs behalten und gleichzeitig einen D-Fs bekommen?? Oder muss ich den NL-Fs abgeben,aber wenn,wohin überhaupt?? -------------------- Wir leben alle unter demselben Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont..Adenauer
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#2163
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Jeder Europäer darf nur einen Führerschein besitzen. Das ist die Grundregel.
Das wird zwar nicht überall, aber sicher in Deutschland eingehalten. Dazu gibt es auf dem Führerscheinantrag die Frage nach einer ausländischen Fahrerlaubnis. Kreuzt Du da ein "JA" an, mußt Du den ausländischen Führerschein vorzeigen. Die dort enthaltenen Klassen werden Dir dann in Deinen neuen deutschen Führerschein mit eingetragen. Das dauert natürlich, weil das Dokument erst geprüft werden muss und auch versucht wird, zu überprüfen, ob bei der ausstellenden Behörde im Ausland etwas gegen Dich oder Deinen FS vorliegt. Erst danach wird "gutgeschrieben". Der alte EU-Führerschein wird eingezogen und an die ausstellende Behörde zurückgeschickt - vermutlich mit einem Umschreibehinweis. Bei Dir ist es ja nur eine "Umschreibung" und die NL-FE dürfte inzwischen eingehend geprüft sein. Dann geht es schneller ... -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
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#2164
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Kann ich den denn nicht ungültig machen lassen in Deutschland..?
Wollte den wohl gerne behalten...Können den ja löchern.. Als erinnerung ![]() ![]() -------------------- Wir leben alle unter demselben Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont..Adenauer
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#2165
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@gerri
ich an deiner Stelle würde den NL zum Trotz behalten. |
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#2166
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... nach dem ganzen Theater kann ich Deinen Wunsch verstehen, Gerri. Aber wenn, dann sind die Holländer für´s Löchern zuständig - geht vielleicht auch. Musst Du mal mit Deiner niederländischen FEB reden.
-------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
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#2167
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Behalten möchte ich ihn schon gerne...
Das ist eine schöne Erinnerung... ![]() ![]() -------------------- Wir leben alle unter demselben Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont..Adenauer
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#2168
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Zitat (Andreas @ 08.12.2005, 11:05) Ähm, du hast aber schon den Beschluß des VG Berlin vom 12.10.2005 gelesen??? ![]() @Andreas wenn du es so willst, Celle OLG (nun richtig XDiver) ist der jüngste Beschluss und insgesamt waren es vor kurzem die Beschlüsse VG Frankfurt, Berlin, Celle. Wenn jetzt schon 3 VG Gerichte in Deutschland in unserem (Europäischen Sinne) entschieden haben, dürfte der EUGH zu keinem anderen Schluss kommen. Zwar Spekulation aber eher Logischer in unserem Sinne als gegen uns. Ich jedenfalls Rate jedem seinen Wohnsitz in eines der 3 Bundesländer (wenn möglich) zu verlagern Hessen(Frankfurt), Celle(weis das Bundesland nicht) oder RLP(Koblenz). Zumindest in den 3 Bundesländern dürfte vorerst den Führerscheinstellen die Luft ausgegangen sein. Ich denke die Behörden werden (müssen) sich an die Beschlüsse in den 3 genannten Bundesländer halten und werden aufgrund der Beschlüsse keine MPU´S NU´S mehr anordnen (können). Das wäre zumindest nach meinem Logischem denken die Konsequenz der Beschlüsse in den genannten 3 Bundesländern. Wie /8Doc es schon geschrieben hat, es kann nicht sein das Aufgrund des Versagens der Politiker die Justiz abhänig vom Bundesland uns einmal so und das andere mal so behandeln. Mittlerweile wird es für gesamt Deutschland Peinlich, die einen Bundesländer entscheiden so die anderen so, das kanns doch nicht sein. @\8Doc Zitat warum gleich Böses denken? Vielleicht ist auch nur jemand krank. Es gibt hundert Gründe, warum ein Termin platzen kann - meinst Du nicht auch ? ähmm glaubst du wirklich daran, das ein kranker Richter oder ähnliches dafür verantwotlich war das das BvwG ohne Begründung den Termin platzen lies? Für mich sieht es eher nach einem kneifen aus. ![]() |
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#2169
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 ![]() |
Zitat Wenn jetzt schon 3 VG Gerichte in Deutschland in unserem (Europäischen Sinne) entschieden haben, dürfte der EUGH zu keinem anderen Schluss kommen. Mirko, verzeih mir, aber die entsprechende Rechtsprechung beschränkt sich immer noch auf 2 Gerichte und zwar das OVG Koblenz und das VG Frankfurt. Berlin hat im entgegengesetzten Sinn entschieden. Das VG Celle hat überhaupt nicht entschieden (hat Celle überhaupt ein VG? ![]() Nun gut, der Beschluss des OVG Lüneburg (wie Celle in Niedersachsen) hat auch eine vorsichtige Annäherung vollführt. Im Weiteren hinkt der Vergleich, dass, wenn 2 oder 3 VG in eine Richtung entscheiden, direkt das zur herrschenden Rechtsprechung, auch von ganz oben, werden soll. Wenn du die Anzahl der VG nimmst, die entgegengesetzt entschieden haben, ist die Zahl 2-3 doch eher ernüchternd gering. Abschließend nochmals die Anmerkung: Es gibt in D bislang kaum Hauptsacheentscheidungen. Wir reden bislang fast nur von summarisch geprüften Beschlüssen. Auf der einen, wie auf der anderen Seite. -------------------- |
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#2170
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Zitat (gerri @ 09.12.2005, 09:59) Hallo, sagt mal kann ich denn meinen NL-FS behalten und gleichzeitig einen D-FS bekommen?? Können ja, aber dürfen nein! Zuerst zeigst Du ihn & später könntest Du ihn zufällig verloren haben. ![]() Zitat (gerri @ 09.12.2005, 09:59) Oder muss ich den NL-FS abgeben, aber wenn, wohin überhaupt?? Der FS wird über das Kraftfahrtbundesamt an die ausstellende Behörde zurück geschickt.
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(O.o) (> <) This is Bunny. Copy Bunny into your signature to help him on his way to world domination ![]() |
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 785 Beigetreten: 25.07.2004 Mitglieds-Nr.: 4482 ![]() |
@XDiver
2-3 Gerichte der jüngeren Zeit haben in unserem Sinne entschieden, bis zu einer Positiven Entscheidung in unserem Sinne hat es bis August 05 gedauert, vorher war es immer gegen (Deutsche Gerichte) uns. Wie steht es nun ? 5 zu 3 gegen uns, bei noch verbleibenden 8 Bundesländern von insgesamt 16 wird es Spannend bleiben und ich bleibe dabei, sieht man das Kapper Urteil + die "2 - 3 für uns Beschlüsse" ist das für mich ein gutes Zeichen "Omen" für das nächste EUGH Urteil. XDiver wie siehst du nun das angebrachte verhalten von den Führerscheinstellen in den Bundesländern die in unserem Sinne entschieden haben? müssen die nun die Beschlüsse Respektieren und dürfen keine MPU`S - NU´S mehr verlangen b.z.w aussprechen? |
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Zitat Wie steht es nun ? 5 zu 3 gegen uns Deutlich mehr als 5:3. Es gibt auch aus Hessen ablehnende Entscheidungen (VG Giessen, wenn ich nicht irre). Die deutsche Auffassung dürfte mittlerweile 2-stellig bestätigt sein. Einzig aus den neuen BL (ohne Berlin) hat man aus dieser Richtung noch gar nichts gehört. Zitat müssen die nun die Beschlüsse Respektieren und dürfen keine MPU`S - NU´S mehr verlangen b.z.w aussprechen? Nein. Die Entscheidung irgendeines VG bindet noch keine Behörde, immerhin sind das alles Einzelfallentscheidungen. Wenn ein OVG entschieden hat, wird es schon langsam enger, muss aber auch nicht zu einer Bindungswirkung führen. Dies um so mehr, als dass es, wie bereits gesagt, keine Hauptsacheentscheidungen sind, die da ergangen sind, sondern alles nur Beschlüsse im einstweiligen Rechtsschutzverfahren. Im Ergebnis kann man also zusammenfassen: Mehr als eine gewisse Indizwirkung können die Entscheidungen nicht entfalten. Das gilt allerdings auch andersherum. Keiner versagt es einer bayerischen Behörde, zugunsten eines EU-FE-Inhabers zu enstcheiden. -------------------- |
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#2173
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 843 Beigetreten: 05.01.2005 Wohnort: Essen Mitglieds-Nr.: 7592 ![]() |
Ich habe gerade mein positives gutachten bekommen....
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#2174
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3178 Beigetreten: 26.11.2004 Mitglieds-Nr.: 6935 ![]() |
Zitat (RA XDiver @ 09.12.2005, 13:51) Deutlich mehr als 5:3. Es gibt auch aus Hessen ablehnende Entscheidungen (VG Giessen, wenn ich nicht irre). Die deutsche Auffassung dürfte mittlerweile 2-stellig bestätigt sein. Wie sah eigentlich das Verhältnis von Verurteilungen zu Freisprüchen wg. FoFE = Nichtanerkennung der FE wg. Wohnsitzverstoß, vor Kapper aus? ![]() |
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#2175
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 ![]() |
Wer soll das denn jetzt noch rauskriegen?
![]() Einigen wir uns auf 200 EUR netto / Stunde und ich versuche was rauszukriegen. ![]() ![]() -------------------- |
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Beitrag
#2176
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3178 Beigetreten: 26.11.2004 Mitglieds-Nr.: 6935 ![]() |
Wenn Du es schaffst, daß meine Rechtsschutzversicherung das übernimmt, ohne mich rauszuschmeißen, gerne.
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#2177
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3178 Beigetreten: 26.11.2004 Mitglieds-Nr.: 6935 ![]() |
Aus der aktuellen Umfrage:
Zitat Ich habe eine CZ / PL EU-FE und wurde kontrolliert, bekam eine MPU Aufforderung, habe keine MPU gemacht, es folgte eine NU, die wieder aufgehoben wurde = 1 Stimme. Eine zurückgezogene NU ist mir nur von einem inzwischen gebannten User bekannt, deshalb kann diese Stimme nicht von ihm stammen. Bitte um Outing ![]() |
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#2178
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 50 Beigetreten: 02.06.2005 Wohnort: Saarland Mitglieds-Nr.: 10044 ![]() |
Hi Leute,
Ich mach endlich meinen eu-führerschein bin heute aus Tschechien zurück hab da nur bissl Theorie und Praxis gemacht =6 std und am 28.12 hab direkt die Prüfung, ![]() es ist da alles wunderbar gelaufen durch meinen Vermittler Zufriedenheit =100 % greetz ![]() |
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#2179
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![]() Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 14 Beigetreten: 26.11.2005 Mitglieds-Nr.: 14936 ![]() |
Immer wieder herlich (traurig).
Da haben wir die Europäische Gemeinschaft, in der versucht wird alles unter eien Hut zu bekommen. Und dann haben wir unsere Verwaltung, die von einem Bundeslad zum anderen unterschidliche Rechtsprechung (Interpretation) hat. ![]() ![]() Wie soll es da mit D in der EU gehen ??? ![]() s.n |
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#2180
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 4 Beigetreten: 10.12.2005 Mitglieds-Nr.: 15266 ![]() |
Hi
Nun muß ich mich auch mal melden... mein kumpel hat gesagt er kenne eine sehr gute Bekannte die an der FEB(Bay) arbeitet. die würde meine CZ EU-FE umschreiben in eine D EU-FE. ohne nachzuschauen was in der vergangenheit war. vor 13-16 jahren 4 mal trunkenheitsfahrt 1,5 - 2,88% (bin jetzt 32 verh. 3 Kinder) also hab ich mich umgemeldet und Antrag auf umschreibung gestellt. Nach einigen Wochen hieß es das Flenzburg sich gemeldet hat. Die sagten der wäre irgendwie ungültig weil eine deutsche Adresse drauf ist. Von Flenzburg aus wurde an meine frühere FEB Kontakt aufgenommen, wo meine vergangenen Sachen raus kamen. Nun hieß es ich muß eine MPU inerhalb 4 Wochen machen und wenn die positiv ist bekomm ich meinen deutschen. Anstonsten NU Nun Gut oder auch nicht jetzt steh ich da Nach einem informationsgespräch bei einer MPU Stelle(125€) müsse ich auf jeden fall 12 Monate Blutwerte nachweisen. Wie soll ich das in 4 Wochen machen.Frist bis 30. und es war schon der 25. Also keine MPU gemacht. Heut ist der zehnte noch ist nichts gekommen. Aber die NU wird ja bestimmt kommen. Oder soll ich mich Anfang Woche noch Ummelden(Koblenz...) Also das war meine Kurzform ich hoffe informativ. Was mach ich jetzt am besten? |
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#2181
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3178 Beigetreten: 26.11.2004 Mitglieds-Nr.: 6935 ![]() |
Der falsche Wohnort spielt nach dem Kapper Urteil keine Rolle mehr. Die MPU / NU Geschichte ist heftig umstritten, ein neues Urteil des EuGHs dazu wird im nächsten Jahr erwartet.
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#2182
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 ![]() |
Zitat (Rexy @ 10.12.2005, 04:18) Es ist da alles wunderbar gelaufen durch meinen Vermittler. Zufriedenheit =100 % Na dann warte mal ab, bis Du Ärger mit den deutschen Behörden bekommst. ![]() ![]() ![]() Dein Vermittler wird sich dann aus seiner Verantwortung stehlen. ![]() -------------------- (\_/)
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#2183
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Zitat (Thommy Bumm @ 10.12.2005, 15:49) Na dann warte mal ab, bis Du Ärger mit den deutschen Behörden bekommst. ![]() ![]() ![]() Um das Risiko zu minimieren immer schön im Tarnodus fahren, möglichst nicht Abends und schon garnicht in der Nähe von Diskos etc. ![]() |
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#2184
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Zitat (GHS @ 10.12.2005, 15:40) Nach einem Informationsgespräch bei einer MPU Stelle (125€) müsse ich auf jeden Fall 12 Monate Blutwerte nachweisen. Wie soll ich das in 4 Wochen machen. Frist bis 30. und es war schon der 25. Selbst Schuld, wenn Du Dich mit "Verbrechern" einlässt. Erst machen sie (die Fahrerlaubnisbehörden) Dir Hoffnung & danach bekommst Du von ihnen einen Tritt in den Allerwertesten. Aber Du hattest ja eine reelle Chance. ![]() -------------------- (\_/)
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#2185
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Zitat (Thommy Bumm @ 10.12.2005, 16:03) Selbst Schuld, wenn Du Dich mit "Verbrechern" einlässt. Erst machen sie (die Fahrerlaubnisbehörden) Dir Hoffnung & danach bekommst Du von ihnen einen Tritt in den Allerwertesten. FEB MA als Verbrecher zu bezeichnen ist wohl "etwas" daneben. Die machen nur ihren vorgeschriebenen Job. Die Info der problemlosen Umschreibung hatte GHS nicht von einer FEB sondern von einem "Kumpel": Zitat (GHS @ 10.12.2005, 15:40) mein kumpel hat gesagt er kenne eine sehr gute Bekannte die an der FEB(Bay) arbeitet.
die würde meine CZ EU-FE umschreiben in eine D EU-FE. ohne nachzuschauen was in der vergangenheit war. |
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#2186
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Zitat (Medusa @ 10.12.2005, 16:09) Die machen nur ihren vorgeschriebenen Job. Wenn sie "nur" ihren vorgeschriebenen Job machen würden, dann würden sie sich an geltendes EU-Recht halten. Tun sie aber nicht. -------------------- (\_/)
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#2187
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Zitat (Thommy Bumm @ 10.12.2005, 16:21) Wenn sie "nur" ihren vorgeschriebenen Job machen würden, dann würden sie sich an geltendes EU-Recht halten. Tun sie aber nicht. Sie müssen sich an die Vorgaben des Dienstherrn halten. Der ist leider nicht der EuGH. |
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#2188
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Das ist wieder typisch Thommy ...
FEB-Angestellte und -beamte sind mitnichten Verbrecher, sondern Staatsbedienstete, die sich an geltendes deutsches Verwaltungsrecht halten. Nicht mehr und nicht weniger ... Der Vorwurf, der in der von Thommy geübten Beleidigung steckt, ist daher an eine ganz andere Adresse zu richten: An Politiker und Staatssekretäre und wie sie alle heissen, die es versäumt haben, das deutsche Recht dem EU-Recht anzupassen. Und da denke ich, wird es sicher nochmal interessant. Denn irgendwann wird angepasst. Was nicht heißen wird, daß das dann ein großer Wurf wird. Denn schon die FeV von 1999 war ja eine Anpassung ... Aber wohl falsch ausgelegt, wie der EuGH meinte ... -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778) Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa! Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein |
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#2189
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Ich war letzten Dienstag in der Presseabteilung des Europäischen Gerichtshofs & fragte dort eine Juristin ob es eventuelle Missverständnisse im EuGH-Urteil gibt, die Deutschland berechtigen die Anerkennung einer ausländischen Fahrerlaubnis zu versagen & eine Nutzungsuntersagung für Deutschland auszusprechen. Ich zeigte ihr meine Entziehung.
Sie sagte: "Was ist an dem Kapper-Urteil missverständlich? Ihre Entziehung ist ganz klar rechtswidrig. Die deutschen Richter müssen sich an geltendes EU-Recht halten. EU-Recht steht über Landesrecht." Zitat (EuGH) Ein Mitgliedstaat darf die Anerkennung der Gültigkeit eines Führerscheins, der später von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellt worden ist, nicht weiterhin ablehnen, wenn die frühere Fahrerlaubnis des Führerscheininhabers im erstgenannten Mitgliedstaat entzogen oder aufgehoben wurde, die Sperrfrist für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis in diesem Mitgliedstaat aber bereits abgelaufen ist. Quelle Ist zwar nichts Neues, aber trotzdem konnte mir hier noch keine erklären, warum das EuGH-Urteil partiell in Deutschland keine Geltung haben soll. ![]() -------------------- (\_/)
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#2190
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Zitat (murksel @ 06.12.2005, 09:07) Die Beschlagnahme der Deutschen verstoße gegen das EU - Recht (steht tatsächlich so drin ![]() Zitat (murksel @ 06.12.2005, 13:28) Des Weiteren, so die Luxemburger, habe ich ja einen gültigen FS. Dieser wird halt rechtswidrig von den Deutschen festgehalten. Sobald geklärt ist, was damit geschieht, bekomme ich auch meinen neuen Lux. FS. OK, "Verbrecher" ist ein bisschen hart! Wie wäre es mit "Rechtsbeuger" oder "Rechtsbrecher"? -------------------- (\_/)
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#2191
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Zitat (Thommy Bumm @ 10.12.2005, 16:59) Ist zwar nichts Neues, aber trotzdem konnte mir hier noch keiner erklären, warum das EuGH-Urteil partiell in Deutschland keine Geltung haben soll. Das ist doch ganz einfach: Möglichkeit A: Es ist noch nicht in allen Hirnen angekommen. Möglichkeit B (und imho wahrscheinlicher): Die Deutschen haben Angst vor Straftätern, Besoffenen und "vollgepumpten Drogenabhängigen" auf deutschen Strassen. Dazu hat sich in den letzten 50 Jahren ein - im deutschen Verständnis - ausgereiftes, intelligentes und bewährtes System entwickelt, bei dem Prävention an erster Stelle steht. Genaugenommen können wir froh sein, daß - mutmasslich - noch kein Kind eines EuGH-Richters am Bullenfänger eines zugekoksten, besoffenen Omnitoxikomanen verendet ist und daher (noch) nicht die Prävention von solchen vermeidbaren Geschichten im Vordergrund der Luxemburger Betrachtung stand. Denn dann würden EuGH-Urteile auch anders ausfallen ... OK, ich persönlich wünsche es mir jetzt auch nicht, daß die EU (mit der EuFS-RiLi) oder der EuGH (mit weiteren Urteilen) einen Quantensprung Richtung deutscher Sichtweise machen - vor allem, weil ich persönlich von diesem Durcheinander ja profitiere und immerhin schon seit einem Jahr das tue, was dann auch die EU verbieten würde: Autofahren. Aber ich habe zumindest teilweise Verständnis für die deutsche Position. Denn der EuGH hat eine Frage noch nicht geklärt: Wenn jemand tatsächlich ungeeignet ist - und da gibt es schon eine Menge, machen wir uns doch nichts vor! -, wie soll der effektiv von der Strasse in ganz Europa ferngehalten werden ? Mit dem gegenwärtigen System sicher nicht - soviel ist schonmal klar. Denn es wird immer eine Behörde in Europa geben, die den FS wieder oder neu erteilt. Aus welchen Gründen sie das tut, ist eigentlich auch ganz egal ... -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
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#2192
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3178 Beigetreten: 26.11.2004 Mitglieds-Nr.: 6935 ![]() |
An einer neuen EU-FE Rili wird ja schon gebastelt .. .
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#2193
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Zitat (murksel @ 06.12.2005, 09:07) August 2005 Verlust des lux. FS (verloren), Beantragung eines neuen Dokumentes Dezember 2005 Jetzt kam die Nachricht. Der Führerschein wird nicht eingezogen. Da ich aber einen tschech. FS hätte, kann z.Zt. kein neuer lux. FS ausgestellt werden, da nur 1 FE pro Person erlaubt ist. Die Beschlagnahme der Deutschen verstoße gegen das EU - Recht (steht tatsächlich so drin ![]() Nehmen wir mal an Murksel fährt jetzt ganz gemütlich durch Rheinland-Pfalz ![]() a. Er, weil er ja weiß, dass er zurzeit keine Fahrerlaubnis in der Tasche hat? b. Die luxemburger Fahrerlaubnisbehörde, weil sie kein Ersatzdokument ausstellt? c. Die deutsche Polizei, weil sie die CZ-Fahrerlaubnis illegal beschlagnahmte? d. Die deutsche Staatsanwaltschaft, weil sie Anklage gegen Murksel wegen Fahren ohne "deutsche" Fahrerlaubnis erhebt? e. Die deutsche Fahrerlaubnisbehörde, weil sie sich für ganz Europa zuständig hält? f. Die tschechische Fahrerlaubnisbehörde, weil sie eine Fahrerlaubnis erteilte, ohne die deutschen Behörden um Erlaubnis zu fragen? Was ist wenn er einen Unfall verursachen würde, zahlt die Versicherung bzw. fordert sie die Kosten zurück? -------------------- (\_/)
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#2194
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Zitat (Thommy Bumm @ 10.12.2005, 19:20) ... wer hat Schuld? g. Der Europäische Gerichtshof, weil er nicht im deutschen Sinne entschieden hatte? -------------------- (\_/)
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#2195
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 7 Beigetreten: 11.12.2005 Mitglieds-Nr.: 15288 ![]() |
hallo, bin neu hier und verfolge diesen thread schon länger .ich hole mir am 15.12. meine FS in Tschechien ab ,über die fahrschule habe ich einen zweitwohnsitz in der tschechei bekommen ! so, nun zum eigentlichen ,das urteil um das es hier geht , wurde béi einem bekanntem von mir ebenfalls von der staatsanwaltschaft ausgesprochen, " ausländisches dokument und EU-recht greift vor dem deutschen recht" nach der verhandlung wurde ihm der fs wieder ausgehändigt ohne NU!!!!!!der mann hat drei mal die mpu nicht bestanden worauf er beschlossen hat den führerschein in der tschechei zu machen, also dem blieb eh keine andere möglichkeit mehr !
![]() ![]() ![]() grüße |
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#2196
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5042 Beigetreten: 17.09.2003 Wohnort: BürgERnah 1 A Mitglieds-Nr.: 88 ![]() |
Das wird wohl eher eine Verhandlung wg. "Fahren ohne FE" gewesen sein.
Wann und wo (Bundesland / Gerichtsstand) war denn das? -------------------- Gruß
THOR Ein Quad (von lat. quatuor „vier“) ist ein Fahrzeug mit vier Rädern. Man könnte es als Motorrad mit 4 Rädern bezeichnen. FZV (FahrZeugVerunstaltung), StVZO + StVO kann man dsbzgl. als Quatsch aus deutschland bezeichnen! Treffen 10./11./12.10 ? ![]() |
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#2197
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 7 Beigetreten: 11.12.2005 Mitglieds-Nr.: 15288 ![]() |
bayern ,er hat auch einen cz-fs ausgestellt märz 05 !
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Beitrag
#2198
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5042 Beigetreten: 17.09.2003 Wohnort: BürgERnah 1 A Mitglieds-Nr.: 88 ![]() |
Wie lange ist die Verhandlung her?
Wenn es "Fahren ohne FE" war wird die Aufforderung zur MPU und danach die NU wohl noch kommen. -------------------- Gruß
THOR Ein Quad (von lat. quatuor „vier“) ist ein Fahrzeug mit vier Rädern. Man könnte es als Motorrad mit 4 Rädern bezeichnen. FZV (FahrZeugVerunstaltung), StVZO + StVO kann man dsbzgl. als Quatsch aus deutschland bezeichnen! Treffen 10./11./12.10 ? ![]() |
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Beitrag
#2199
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 7 Beigetreten: 11.12.2005 Mitglieds-Nr.: 15288 ![]() |
verhandlung war glaube ich juni diesen jahres.
ich überlege ob ich anfang nächsten jahres die mpu mache ,muß ich die auf anhieb bestehen oder geht das auch mit 2 anläufen bei nicht bestehen ohne ,daß ich gleich eine NU aufgebrummt bekomme ? |
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Beitrag
#2200
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 ![]() |
Zitat (flo66 @ 11.12.2005, 10:47) So, nun zum eigentlichen, das Urteil um das es hier geht, wurde bei einem Bekanntem von mir ebenfalls von der Staatsanwaltschaft ausgesprochen, "ausländisches Dokument und EU-Recht greift vor dem deutschen Recht" nach der Verhandlung wurde ihm der FS wieder ausgehändigt ohne NU!!!!!! Das Problem ist doch, dass die deutschen Fahrerlaubnisbehörden Entscheidungskompetenz haben, ohne genug Ahnung zu haben. Im Zweifel entscheiden sie erst einmal gegen den Betroffenen & sagen dann, dass sie keine Ahnung haben & überlassen dann den Richtern die Entscheidung. ![]() -------------------- (\_/)
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 21.04.2025 - 12:40 |