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#2201
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 ![]() |
Zitat (strichachtdoktor @ 10.12.2005, 17:30) Die Deutschen haben Angst vor Straftätern, Besoffenen und "vollgepumpten Drogenabhängigen" auf deutschen Strassen. Wer ab & zu mal Alkohol in Maßen konsumiert, ist nicht automatisch fahruntauglich. Zum Glück sind die Auswirkungen von Alkohol hinreichend erforscht. Besonders Alkohol im Straßenverkehr lässt sich deutlich messbar am Promillewert fest machen & die Fahruntauglichkeit nimmt mit steigendem Promillewert deutlich zu. Wer ab & zu mal verbotene Drogen in Maßen konsumiert, ist nicht automatisch fahruntauglich. Leider sind die Auswirkungen von verbotenen Drogen nicht hinreichend erforscht. Ohne Zweifel ist eine Person Fahruntauglich, wenn sie voll zugedröhnt ist. Ganz sicher ist eine Person Fahrtauglich, wenn sie Mal im Leben Drogen konsumiert hatte & Fahren & Konsum klar trennen kann. Leider sieht das die deutsche Obrigkeit anders. Ob Straftäter Fahruntauglich sind, ist sowieso mutmaßlich. Hierbei spielen die Punkte in Flensburg sowieso nur noch eine nebensächliche Rolle. Das alles spielt aber sowieso keine Rolle, weil es im Strafurteil klar & deutlich heißt: "Dem Angeklagten wird die Fahrerlaubnis entzogen & die ausstellende Behörde wird angewiesen vor Ablauf von 6 Monaten keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen." So oder so ähnlich steht es in dem Urteil der meisten Betroffenen. Wer also diese Auflage wörtlich nimmt, ist klar im Recht. So sieht es jedenfalls der EuGH. Der Richter hätte auch bei der Verurteilung Auflagen machen können, dass z.B. ein Süchtiger zu einer Selbsthilfegruppe oder Therapie gehen muss. Wenn er das versäumte, dann trägt er ganz alleine die Schuld daran, dass heute Süchtige mit einem ausländischem EU-Führerschein durch deutsche Strassen fahren. ![]() -------------------- (\_/)
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#2202
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3178 Beigetreten: 26.11.2004 Mitglieds-Nr.: 6935 ![]() |
Zitat (flo66 @ 11.12.2005, 11:48) ich überlege ob ich anfang nächsten jahres die mpu mache .. Ohne Dich gegenüber der FEB als CZ EU-FE Inhaber zu outen kannst Du keine MPU machen. Kann man eine MPU ohne FE Antrag machen?. |
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#2203
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 130 Beigetreten: 27.09.2005 Mitglieds-Nr.: 13277 ![]() |
Zitat (Thommy Bumm @ 11.12.2005, 12:25) Der Richter hätte auch bei der Verurteilung Auflagen machen können, dass z.B. ein Süchtiger zu einer Selbsthilfegruppe oder Therapie gehen muss. Wenn er das versäumte,dann trägt er ganz alleine die Schuld daran, dass heute Süchtige mit einem ausländischem EU-Führerschein durch deutsche Strassen fahren. ![]() 1. Das ist aber nicht des Richters Aufgabe-sondern der der Fahrerlaubnisbehörde! Wobei es nicht sichergestellt ist daß man danach dauerhaft trocken oder clean ist! 2. Kannst du nicht sagen daß jeder EU FE Besitzer ein süchtiger ist!!! Ich finds echt nur traurig daß sich einige hier winden und winden um zu Ihrem "un"recht zu kommen.... Wer war es denn der "Mist" gebaut hat?!Wer ist z.B. betrunken oder bekifft gefahren und wurde dabei erwischt??? Die Polizei? Die Behörde? Oder vielleicht doch wir selber? Diese Frage sollte man sich erstmal stellen und darüber nachdenken-erst wenn man die richtige Antwort hat-soll man mal dran denken ob man den einfacheren aber unsicheren Weg des EU Scheines macht oder man sich seinen eigenen Fehler eingesteht und eine MPU macht! Klar-auch ich habe eine EU FE weil ich Mist gebaut habe-und das nicht nur einmal! Aber ich trinke nichts mehr wenn ich fahre und kiffen schon gleich gar nicht! Aber ich wurde auch schon etliche Male kontrolliert mit dem EU Schein. Sollte ich eine MPU machen müssen-bin ich drauf vorbereitet. Gehe Monatlich zur Blutkontrolle-ICH sorge vor! Eine NU werde ich vielleicht erst dann bekommen wenn ich die MPU nicht schaffen sollte, aber zumindest kann ich sagen-ich habe mich darauf vorbereitet und brauche nicht rumheulen nur weil zwischen der Anordnung zur MPU und dem Abgabetermin des Gutachtens zu wenig Zeit liegt. Sorry für ![]() -------------------- Es existiert ein Interesse an der generellen Rezension der Applikation relativ primitiver Methoden komplementaer zur Favorisierung adaequater komplexer Algorithmen.
Kondolenzbuch für Bruno... |
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#2204
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3178 Beigetreten: 26.11.2004 Mitglieds-Nr.: 6935 ![]() |
Zitat München (ddp). Immer mehr deutsche Gerichte erkennen laut «Focus» einen Führerschein aus dem europäischen Ausland an, auch wenn die Besitzer damit eine für sie in Deutschland vorgeschriebene medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) umgangen haben. Quelle: Mittelbayerische Zeitung Deutsche Gerichte erkennen Führerschein aus EU-Ausland an |
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#2205
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13788 Beigetreten: 30.07.2004 Wohnort: Lübeck Mitglieds-Nr.: 4642 ![]() |
Eine Frage: Hat nicht Herr Kapper gezeigt, dass er tatsächlich fahrungeeignet ist?
Wenn der EuGH gewusst hätte, was Herr Kapper wieder tut, nämlich betrunken Autofahren, hätte er dann anders entscheiden? Oder sieht es der EuGH zunächst als seine Aufgabe an (bis zur 3. FSRi) erstmal den Grundsatz der freien Fahrt durchzusetzen? Und nun: Nachdem der EuGH gesehen hat, dass eine ausländische Fahrerlaubnis in Europa überwiegend anerkannt wird, könnte er nun nicht auch mehr ddas Schutzbedürfnis der Allgemeinheit in wenigen absehbaren Fällen sehen, wie es bsp. die Deutschen praktizieren? Das könnte ich mir durchaus vorstellen. Man darf ja nciht vergesssen, dass D nicht grundlos eine Anekennung eines EU-FS verweigert. Sondern nu in Fällen, die vorbelastet sind. Dass diese der Anzahl nach die meisten sind, stört D nicht. Die Minderzahl, nämlich Eu-FS von unbelasteten erkennt D ja an. Ohne wenn und aber. Nur ist dass die Minderzahl. Aber nur, weil sich meist eine entsprechende Notwendigkeit nicht stellt. Diese benötigen eben keinen FS-Tourismus. Ich meine, diese Sichtweisenerweiterung fehlt in unserer Diskussion. Liebe Greet-Ings, Cornelius -------------------- MPU-Beratung --- Deutsche Fahrerlaubnis kompetent, preisattraktiv, permanent
Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet. |
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#2206
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5042 Beigetreten: 17.09.2003 Wohnort: BürgERnah 1 A Mitglieds-Nr.: 88 ![]() |
Das sehe ich anders. Es geht ja um eine einheitliche Regelung für Europa.
Ich glaube nicht das Du das Schutzbedürfnis der Allgemeinheit vor einem vorbelastenden Deutschen höher setzt als das vor einem anderen EU-Bürger. -------------------- Gruß
THOR Ein Quad (von lat. quatuor „vier“) ist ein Fahrzeug mit vier Rädern. Man könnte es als Motorrad mit 4 Rädern bezeichnen. FZV (FahrZeugVerunstaltung), StVZO + StVO kann man dsbzgl. als Quatsch aus deutschland bezeichnen! Treffen 10./11./12.10 ? ![]() |
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#2207
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 ![]() |
Zitat (Gallier @ 11.12.2005, 16:47) 1. Das ist aber nicht des Richters Aufgabe, sondern der der Fahrerlaubnisbehörde! Na selbstverständlich ist es die Aufgabe eines Richters, den Angeklagten wieder in die Gesellschaft zu integrieren & ihn zu einem wertvollen Mitglied der Gesellschaft zu machen. Nur mit Abstrafung & Berufsverbot ist das nun mal nicht zu realisieren. Was nutzt es der Gesellschaft, wenn der Angeklagte Alkoholiker bleibt & deswegen von unseren Steuergeldern leben muss? ![]() Wenn die ausländische Fahrerlaubnisbehörde eine Fahrerlaubnis erteilt hat, dann ist es nun mal zu spät & der Betroffene nimmt legal am Straßenverkehr teil. Wo ist der Unterschied zwischen dem noch süchtigen EU-Führerschein-Besitzer & dem Süchtigen, der noch nie erwischt wurde? Wobei ich davon ausgehe, dass nicht jeder EU-Führerschein-Besitzer ein Süchtiger ist. Im Gegenteil: Wer den ausländischen EU-Führerschein hat, ist nur in den seltensten Fällen in der Gruppe der Junkies & Alk-Penner zu finden. -------------------- (\_/)
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#2208
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Zitat (Gallier @ 11.12.2005, 16:47) Sollte ich eine MPU machen müssen, bin ich drauf vorbereitet. Na ich möchte Dich mal sehen, wenn der Psycho-Doc in Dich Sachen rein interpretiert, wo Du ganz genau weißt, dass sie niemals stimmen können. Dann stehst Du da mit einer negativen Prognose & Deiner Nutzungsuntersagung. ![]() ![]() -------------------- (\_/)
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#2209
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 194 Beigetreten: 05.11.2005 Mitglieds-Nr.: 14338 ![]() |
Zitat Sondern nu in Fällen, die vorbelastet sind. Genau, nur in den Fällen die D wieder Geld bringen!!! Ich denke nicht, daß Deutschland ein unbedingtes Schutzbedürfnis seiner Bürger bei einer Umgehung des EuGH Urteils in den Vordergrund gestellt hat. Nur Geld ist hier ausschlaggebend. Ich war vorgestern auf einer Polizeidienststelle. Die haben mir ernsthaft erzählen wollen, daß ein EU FS in D überhaupt keine Gültigkeit besitzt. Bei dieser Aussage frage ich mich ernsthaft, wohin unsere Steuergelder verscherbelt werden? Bestimmt aber nicht in Fortbildungskurse der Polizei! Da sind wir ja alle (Gegner wie Befürworter im Forum) wohl einer Meinung. Oder nicht ![]() |
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#2210
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Zitat (Gallier @ 11.12.2005, 16:47) Ich find’s echt nur traurig dass sich einige hier winden und winden um zu Ihrem "Un"recht zu kommen.... Ich kann kein Unrecht daran erkennen, wenn der Betroffene wegen privater oder beruflicher Bindungen für 185 Tage im Ausland lebte & dort legal einen Führerschein erwarb. Das einzige Unrecht was ich erkenne ist, wenn deutsche Behörden diese Fahrerlaubnis nicht anerkennen. ![]() -------------------- (\_/)
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#2211
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Warum so rumeiern? Das Prinzip in D. ist es seinen eigenen Vorteil zu suchen. Ergo - verstoßen CZ & PL gegen Europarecht und dies ist in unserem Sinne kann uns Betroffenen das wohl am A. vorbei gehen. Verstöße D. werden wir im Eigeninteresse kaum hinnehmen. Wenn D. in Bezug auf die Umsetzung von EU Rilis eine weiße Weste hat
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#2212
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Ge-nau!
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#2213
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 785 Beigetreten: 25.07.2004 Mitglieds-Nr.: 4482 ![]() |
Zitat (corneliusrufus @ 11.12.2005, 17:03) Ich meine, diese Sichtweisenerweiterung fehlt in unserer Diskussion. Liebe Greet-Ings, Cornelius Aufgrund des EuGH-Urteils vom 29.04.2004 ist nach Auffassung der Kammer auch jene Auslegung der Richtlinie ausgeschlossen, wonach § 28 Abs. 4 Nr. 3 i.V.m. Abs. 5 FeV als nationale Ausgestaltung des Art. 8 Abs. 4 der Richtlinie anzusehen sei und dementsprechend auch derjenige, dem vor der Erteilung seiner EU-Fahrerlaubnis in der Bundesrepublik Deutschland die Fahrerlaubnis entzogen worden war, vor Anerkennung seiner später erworbenen EU-Fahrerlaubnis ein Antragsverfahren nach § 28 Abs. 5 FeV zu durchlaufen habe (so VGH Mannheim, Urteil von 12.10.2004, Az.: 10 S 1346/04, VRS 108,141; VG Neustadt (Weinstraße), Beschluss vom 11.03.2005, Az.: 4 L 389/05). Würde man ein solches Verfahren nach § 28 Abs. 5 FeV, mit dem festgestellt werden soll, ob die Gründe für die Entziehung mittlerweile nicht mehr bestehen, auch für jene Konstellationen für zulässig erachten, in denen die EU-Fahrerlaubnis erst nach Ablauf der innerstaatlichen Maßnahme erteilt wurde, so widerspräche dies im Ergebnis ebenfalls dem Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung. Denn Befugnis und Kompetenz des Austellungsstaates, die Eignung des Betreffenden zum Führen von Kraftfahrzeugen festzustellen, würde in Abrede gestellt. @Cornelius was ist mit der Sicherheit in den anderen 24 EU-Ländern? folgt man deinem Gedanken wäre die Sicherheit nur in Deutschland gewährleistet. Ihr MPU Befürworter vergesst immer wieder das nur DEUTSCHLAND eine derartige MPU praktiziert und schreibt jetzt bitte nicht wieder " AUT- hat so was ähnliches, Spanien denkt drüber nach ec. " Fakt ist es würden immer noch gut 20 Länder übrig bleiben die eben keine MPU haben. Es kann schlicht nicht sein wenn ich in Deutschland zur MPU sollte nach Polen ziehe mehrere Jahre dort wohne (siehe Aut-Fall) in Polen einen PL-Führerschein erwerbe und dann in Deutschland ohne MPU fahren darf, ziehe ich nach 8 Jahren wieder nach Deutschland (fahre schon 8 Jahre) und muss dann nur wegen dem Umzug nach Deutschland zur MPU. Wäre mein Wohnsitz Polen könnte ich in Deutschland fahren, soll das was mit Sicherheit zu tun haben? Wenn man alle EU-Einwohner in allen EU-Ländern nach Deutschen MPU-Kriterien überprüfen würde z.b. in Spanien, Polen, Tschechei, Slowenien, Italien ec. müssten wie viele Personen wenn sie in Deutschland fahren wollten erst zur MPU? Wie viele Europa Einwohner dürften nicht in Deutschland fahren? Wie viele Europa Einwohner müssten um auf Deutschen Boden fahren zu dürfen eine MPU machen? Genau da liegt der Hase begraben Deutschland kann sich nur auf seine eigenen Bürger beziehen, die Gefahr wo von einem EU-Bürger eines anderen Landes ausgeht müssen DE "ohne Taten in DE" tatenlos zusehen wie z.b. der Spanier mit einem MEGA-Delikt in Spanien begangen z.b. 3,0 Promille + Drogen Tat später ohne MPU in DE Spazieren fährt. ![]() Deswegen müssen Europaweite Eignungskriterien geschaffen werden und bis dahin hat das Aussteller Land die Eignung zu überprüfen und wird erteilt muss dieser Führerschein anerkannt werden (OVG Koblenz - VG Frankfurt) und darf nicht wegen alten Taten nach überprüft werden. So wie es bei dem Deutschen-FS eben auch ist. Würde man ein solches Verfahren nach § 28 Abs. 5 FeV, mit dem festgestellt werden soll, ob die Gründe für die Entziehung mittlerweile nicht mehr bestehen, auch für jene Konstellationen für zulässig erachten, in denen die EU-Fahrerlaubnis erst nach Ablauf der innerstaatlichen Maßnahme erteilt wurde, so widerspräche dies im Ergebnis ebenfalls dem Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung. Denn Befugnis und Kompetenz des Austellungsstaates, die Eignung des Betreffenden zum Führen von Kraftfahrzeugen festzustellen, würde in Abrede gestellt. Würde ein anderes EU-Land mit Deutschen Führerscheinen so umgehen wie es Deutschland tut und Deutschland unterstellen sie könnten die Eignung nicht überprüfen, was glaubt ihr was dann los wäre? ![]() und genau das tut Deutschland Aktuell. Oder anders ich lebe schon immer in Polen und hatte in Polen ein Delikt mit Drogen + 2,5 Promille die Sperrfrist ist in Polen abgelaufen und ich bekomme (ohne MPU) meinen FS in Polen wieder zurück, ziehe dann nach Deutschland und muss eben keine MPU machen umgekehrt aber schon. Toll nicht. @Cornelius würde man deinem Gedanken folgen müsste in ganz Europa die Deutsche MPU eingeführt werden, andere Länder haben anscheinend andere Ansichten. |
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#2214
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![]() ![]() Genau das meinte ich auch. -------------------- Gruß
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#2215
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@mirko1
![]() ![]() ![]() Bis auf die Wiederholung sind Deine Ausführungen in sich schlüssig. -------------------- (\_/)
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#2216
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 785 Beigetreten: 25.07.2004 Mitglieds-Nr.: 4482 ![]() |
jo Tommy da haste Recht
die Wiederholungen könnten entfallen, hätte besser vorm veröffentlichen nochmal lesen sollen. |
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#2217
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 34 Beigetreten: 31.08.2005 Mitglieds-Nr.: 12578 ![]() |
Hallo,
Hab n bissel beim EUGH gestöbert und zwei interessante Angelegenheiten gefunden. Fall Halbritter Fall Kremer Geht wohl ziemlich genau um die MPU-Geschichte.. Beide liegen wohl in nächster Zeit zur Entscheidung vor. Wann weiss man (ich) nich.. Wenns was positives ergäbe, hätte das wohl eine allgemeine Auswirkung auf die derzeitige Situation in Deutschland? Grüßken |
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#2218
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 ![]() |
Das sind die Entscheidung(en) (primär Halbritter), die wir alle mit Spannung erwarten.
Allerdings genügt ein Blick auf das Az. und der Vergleich mit den in Kürze verhandelten Fällen, um zu sehen, dass eine Entscheidung noch in weiter (zeitlicher) Ferne liegt. -------------------- |
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Gast_charly68_* |
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#2219
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Mal eine Frage an unsere RAs,
ich wiederhole mal meine derzeitige Situation: D-FS erteilt 1986 Entzug 1995 mit 1,57 Promille für 9 Monate D-FS wiedererteilt Februar 1996 Entzug September 1996 bei 1,82 Promille mit Unfall. Urteil: Jan 1997 mit 18 Monaten Sperre bis dato keinen neuen D-FS beantragt. dieses Jahr EU-FS beantragt Jetzt zu meiner rechtlichen Bewertung: Gemäß § 65 absatz 9 Straßenverkehrsgesetz: (9) Entscheidungen, die vor dem 1. Januar 1999 im Verkehrszentralregister eingetragen worden sind, werden bis 1. Januar 2004 nach den Bestimmungen des § 29 in der bis zum 1. Januar 1999 geltenden Fassung in Verbindung mit § 13a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung getilgt; die Entscheidungen dürfen nach § 52 Abs. 2 des Bundeszentralregistergesetzes in der bis zum 31. Dezember 1998 geltenden Fassung verwertet werden, jedoch längstens bis zu dem Tag, der einer zehnjährigen Tilgungsfrist entspricht. Abweichend hiervon gilt § 29 Abs. 7 in der Fassung dieses Gesetzes auch für Entscheidungen, die bei Inkrafttreten dieses Gesetzes bereits im Verkehrszentralregister eingetragen waren. Wenn ich diesen Absatz richtig lese, darf die deutsche FS-Behörde von mir gar keine MPU mehr verlangen unabhängig ob ich einen deutschen oder EU-FS besitze, da ja alle Daten unter Berücksichtigung einer Liegefrist von einem Jahr spätestens zum 01.01.2005 bzw. aller spätestens Ende JAnuar 2007 gelöscht sein müßten. Demnach sollte dann meine Akte wieder sauber sein. Ist meine Vermutung richtig? Andernfalls sollten mich die RAs mal aufklären. Gruß charly68 |
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#2220
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 ![]() |
Ich mach´s kurz (bin ein wenig in Eile).
Du irrst leider mit Deiner These. Zur Begründung verweise ich auf die neuerliche Entscheidung des BVerwG. -------------------- |
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Gast_charly68_* |
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#2221
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Zu was hat man diese Übergangsregelung überhaupt geschaffen?
Damit das höchste Verwaltungsgericht sie so einfach kippen kann? Man kann doch den Betroffenen nicht noch mal mit 5 Jahren bestrafen. Es ist ja schließlich unter dem alten Gesetz verurteilt worden. Diese Übergangsregelung hat meiner Meinung nach immer noch Gültgkeit, da sie noch immer im Gesetz enthalten ist bzw. noch nicht offiziell vom Gesetzgeber aufgehoben wurde. Ich weiß nicht was der EUGH dazu sagen würde, wenn man ihm dies vorlegen könnte. Gruß charly |
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#2222
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 ![]() |
Zitat Diese Übergangsregelung hat meiner Meinung nach immer noch Gültgkeit Nunja, Deine Meinung ist hier aber nicht relevant. Anderslautende Rechtsprechung wirst Du nicht bekommen. Die Begründung des BVerwG ist übrigens durchweg stichhaltig. -------------------- |
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Gast_charly68_* |
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#2223
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Guests ![]() |
@RA XDiver
somit werden schon mal Verurteilte noch mal bestraft und dies läßt sich meiner Meinung nach nicht mit den Grundsatz "man kann für das gleiche Vergehen nur einmal bestraft werden" nicht vereinbaren. Somit weiß ich nicht ob das Urteil vom höchsten Gericht überhaupt rechtmässig ist., selbst wenn es Deiner Meinung nach stichhaltig begründet ist. Gruß charly68 |
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#2224
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 10 Beigetreten: 30.11.2005 Mitglieds-Nr.: 15024 ![]() |
@alle
hi, ist jemand von euch so nett mir evtl. eine amtliche nu zu schicken? wäre euch sehr dankbar. gruss bernd |
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#2225
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 35 Beigetreten: 02.06.2005 Mitglieds-Nr.: 10057 ![]() |
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#2226
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Zitat (bernd2 @ 12.12.2005, 19:19) ist jemand von euch so nett mir evtl. eine amtliche nu zu schicken? Was willst du denn damit?? ![]() P. S. Du brauchst nur deine Adresse hier veröffentlichen, schon hast du in wenigen Wochen eine Orginal-NU in Händen. ![]() ![]() -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek) >>UNICEF - Running for Children<< |
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#2227
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5042 Beigetreten: 17.09.2003 Wohnort: BürgERnah 1 A Mitglieds-Nr.: 88 ![]() |
Zitat (Andreas @ 12.12.2005, 20:46) P. S. Du brauchst nur deine Adresse hier veröffentlichen, schon hast du in wenigen Wochen eine Orginal-NU in Händen. ![]() ![]() ![]() -------------------- Gruß
THOR Ein Quad (von lat. quatuor „vier“) ist ein Fahrzeug mit vier Rädern. Man könnte es als Motorrad mit 4 Rädern bezeichnen. FZV (FahrZeugVerunstaltung), StVZO + StVO kann man dsbzgl. als Quatsch aus deutschland bezeichnen! Treffen 10./11./12.10 ? ![]() |
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#2228
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3178 Beigetreten: 26.11.2004 Mitglieds-Nr.: 6935 ![]() |
Irgenwie habe ich geahnt, daß die Antwort kommt *g*
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#2229
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 10 Beigetreten: 30.11.2005 Mitglieds-Nr.: 15024 ![]() |
ja toll,
macht euch nur lustig darüber. ich möchte doch nur wissen wie diese nu genau aussieht da ich ein sehr merkwürdiges schreiben von meiner fs stelle bekommen habe und man sagte mir das dies keine nu sei. |
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#2230
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Zitat (Andreas @ 12.12.2005, 20:46) Du brauchst nur deine Adresse hier veröffentlichen, schon hast du in wenigen Wochen eine Orginal-NU in den Händen. ![]() ![]() Das ist nicht lustig! ![]() -------------------- (\_/)
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#2231
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Hallo bernd2,
sorry aber wenn Du so eine Steilvorlage lieferst. Bei Deiner Anfrage war ja keinerlei Grund zu erkennen. Warum postet Du nicht was Du genau bekommen hast und frägst was es sein soll. Ich bin mir sicher Du bekommst kompetente Antworten. ![]() Edit: @ TB Doch!!! Eine andere Art von Humor aber Du solltest das verstehen. -------------------- Gruß
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#2232
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 ![]() |
Zitat (bernd2 @ 12.12.2005, 19:19) Ist jemand von Euch so nett mir evtl. eine amtliche NU zu schicken? Dann schau mal hier nach! ![]() -------------------- (\_/)
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#2233
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3178 Beigetreten: 26.11.2004 Mitglieds-Nr.: 6935 ![]() |
@bernd2
Sorry, aber das war wirklich eine Steilvorlage ![]() Warum postest Du nicht einfach anonymisiert das Schreiben *, daß Du erhalten hast? Hier sind genug Experten, die Dir sicher sagen können, um was es sich da genau handelt. Edit: * Wie von THOR oben schon vorgeschlagen. Habe ich zu spät gesehen. |
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#2234
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 ![]() |
Zitat (THOR @ 12.12.2005, 21:10) Edit: @ TB Doch!!! ![]() ![]() Ich bin Thommy! -------------------- (\_/)
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#2235
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 147 Beigetreten: 08.06.2005 Mitglieds-Nr.: 10165 ![]() |
Zitat Focus Artikel Immer mehr deutsche Gerichte würden inzwischen bereits im Eilverfahren zu Gunsten seiner Klienten urteilen, berichtet Säftel Ist nur die Frage ob das stimmt, oder ob das nur der Dr. S. behauptet. L.G. schmidt3121 |
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#2236
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 ![]() |
Zitat (schmidt3121 @ 12.12.2005, 21:35) Ist nur die Frage ob das stimmt, oder ob das nur der Dr. S. behauptet. Ich fürchte das stimmt... ![]() -------------------- (\_/)
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#2237
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5042 Beigetreten: 17.09.2003 Wohnort: BürgERnah 1 A Mitglieds-Nr.: 88 ![]() |
Zitat (Thommy Bumm @ 12.12.2005, 21:32) Zitat (THOR @ 12.12.2005, 21:10) Edit: @ TB Doch!!! ![]() ![]() Ich bin Thommy! Jessas Thommy. Jetzt auch noch gewalttätig. Das petze ich Du weißt wo. ![]() ![]() ![]() Und ich weiß: ![]() -------------------- Gruß
THOR Ein Quad (von lat. quatuor „vier“) ist ein Fahrzeug mit vier Rädern. Man könnte es als Motorrad mit 4 Rädern bezeichnen. FZV (FahrZeugVerunstaltung), StVZO + StVO kann man dsbzgl. als Quatsch aus deutschland bezeichnen! Treffen 10./11./12.10 ? ![]() |
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#2238
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 843 Beigetreten: 05.01.2005 Wohnort: Essen Mitglieds-Nr.: 7592 ![]() |
also bei mir wars andersrum....das geld hätte ich mir sparen können
![]() ![]() ![]() -------------------- Wir leben alle unter demselben Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont..Adenauer
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#2239
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 370 Beigetreten: 10.08.2004 Mitglieds-Nr.: 4855 ![]() |
OLG Celle vom 10.11.05
Klick |
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#2240
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 ![]() |
Zitat (Bayer @ 13.12.2005, 02:33) OLG Celle vom 10.11.05 Klick Zitat Gericht: OLG Celle, 02. Strafsenat Typ, AZ: Beschluss, 22 Ss 72/05 Datum: 10.11.2005 Sachgebiet: Strafrecht Normen: StVG § 21, FeV § 28 Abs 4, Rl 91/439/EWG d R v 29.7.91 Art 1 Abs 2 Leitsatz: In EU-Mitgliedstaaten erteilte Fahrerlaubnisse (Führerscheine) sind ipso iure auch im Inland gültig, solange die Erteilung nicht in den Lauf einer Maßnahme nach Art. 8 Abs.2 Rl 91/439/EWG d.R.v. 29.7.91 (im nationalen Recht § 28 Abs.4 FeV) fällt bzw. eine solche Maßnahme neu getroffen wird. Die Anerkennung einer EU-Fahrerlaubnis darf deshalb nicht von zusätzlichen nationalen Voraussetzungen abhängig gemacht werden.(Konsequenzen aus der Entscheidung des EuGH v. 29. April 2004 „Fall Kapper“, NJW 2004, 1725 = NZV 2004, 372) Der Besitz einer EUFahrerlaubnis steht in der Regel einer Verurteilung wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis entgegen. So wie ich das verstehe, steht eine Nutzungsuntersagung wegen der alten Eignungszweifel dem entgegen. ![]() Für mich sieht das wie ein endgültiges Urteil aus & nicht wie ein Beschluss auf vorläufigen Rechtsschutz. -------------------- (\_/)
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#2241
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 ![]() |
Wir reden ja immer davon, daß in Deutschland EU-Führerscheine nicht bzw. nicht ordnungsgemäss anerkannt werden. Habe gerade die Wiederholung der Landesschau RLP gesehen - da gab es eine "nette" Geschichte:
92-jährige Dame fährt seit 70 Jahren Auto - unfallfrei. Fällt der Polizei auf, weil sie auf der mittleren Spur der Autobahn "zu langsam" unterwegs ist. Daraufhin Meldung zum Landratsamt (mutmasslich Bayern, habe den Ortsnamen aber nicht genau mitbekommen). Daraufhin werden 12 Pflichtstunden Fahrschule und eine neue Führerscheinprüfung angeordnet. Die Dame macht das auch - zeigt bei der Führerscheinprüfung ihren uralten grauen Lappen und ... ... besteht. Jetzt darf sie für ein Jahr weiterfahren und sie freut sich, daß man sie nun "erstmal nicht mehr ärgern kann". Mir zeigt das, daß nichtmal deutsche Führerscheine anerkannt werden und von deutschen FEBen völlig willkürlich Auflagen und Erfordernisse bestimmt werden ... Wie sinnvoll der Führerscheintest jetzt war - der ja bestanden wurde - kann wohl offen bleiben. Für die weitere Behandlung der Dame würde ich eine MPU mit der Fragestellung empfehlen "Ist zu erwarten, daß die 92-jährige Besitzerin auch in Zukunft gesund und munter ein Fahrzeug führen wird?" Oder ähnliches. Also Leute - was beschweren wir uns eigentlich ? Hier läuft doch alles aus dem Ruder - nicht nur die EU-FS-Anerkennung ... Sorry für ![]() ![]() ![]() -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778) Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa! Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein |
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Gast_charly68_* |
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#2242
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Nachdem den FEBs mit dem EU-FS die Felle einnahmetechnisch davon schwimmen, müssen sie sich und den Prüfern ja eine neue Einnahmequelle suchen.
Sonst werden die ganzen Leute Monat für Monat bezahlt und rein kommt nix oder nur wenig. War ebenso ![]() Gruß charly68 |
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#2243
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 785 Beigetreten: 25.07.2004 Mitglieds-Nr.: 4482 ![]() |
Zitat (ein Bayer @ 12.12.2005, 20:21) in dem Artikel steht: Zitat Das Verwaltungsgericht Stuttgart stoppte nun vorerst den Eifer der Staatsdiener. Die Hauptsache ist noch nicht entschieden. Das wäre ja Baden Württemberg hmmm hat jemand was genaueres Beschluss Datum? schade geht aus dem Focus Atikel nicht hervor? @XDiver vor ein Paar seiten haben wir uns mit den ergebnissen der für und gegen Beschlüsse beschäftigt, ích meinte das die Positiven Beschlüsse zu unseren gunsten in jungster Zeit (letzte 3 - 4 Monate) stark zunehmen. findest du nicht auch? VG Frankfurt OVG Koblenz OVG Celle evtl. Stuttgart=? die Presse hat es auch mit bekommen Zitat Deutsche Gerichte zwingen die Behörden, Fahrerlaubnisse aus dem europäischen Ausland zu akzeptieren Für die Führerscheinstellen wird die Luft immer dünner ![]() |
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#2244
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 ![]() |
Mirko, ich wiederhole mich:
Celle hat kein OVG. Das war eine OLG-Entscheidung zum Thema FoFE bei EU-FE. Diese Entscheidungen sind nun wirklich nichts Neues. Da bleiben dann nur die bekannten aus FFM und Koblenz. Stuttgart wäre nett, aber allein mir fehlt der Glaube, wo Doch der VGH BaWü das erste Hauptsacheurteil in entgegengesetzter Richtung gesprochen hat. Wenn Du also eine neue Entscheidung pro EU-FE als starke Zunahme werten möchtest, magst Du Recht haben. Ich sehe da allerdings eher eine einheitliche Tendenz mit zwei Ausreißern. Ich nehme mal an, in Stuttgart ging es um die Einziehung des FS. Das sich diese Ansicht ändert, ist mehr als überfällig. Wenn ich den Beschluss gefunden habe, sage ich Bescheid. -------------------- |
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#2245
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 ![]() |
Ist natürlich völlig illusorisch:
Wenn alle deutschen EU-FS-Inhaber mitmachen würden, könnten wir relativ schnell Rechtsklarheit in Deutschland erreichen. Dazu müßte nur jeder EU-FS-Besitzer seinen FS bei seiner in Deutschland zuständigen FEB melden. Nicht nur, daß eine gigantische Bürokratie- und Justizmaschine in Deutschland voll durchstarten würde, auch dem EuGH würde das "deutsche Problem" schnell vollumfänglich bewußt ... Naja, wie gesagt: Kann man ja vergessen, daß das funktioniert. So bleibt nur das kleckerweise Auftauchen neuer Entscheidungen zu beobachten ... ![]() -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
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#2246
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 370 Beigetreten: 10.08.2004 Mitglieds-Nr.: 4855 ![]() |
Zitat (RA XDiver @ 13.12.2005, 13:22) Celle hat kein OVG. Das war eine OLG-Entscheidung zum Thema FoFE bei EU-FE. Da steht aber auch noch mehr drin oder les ich falsch ? ![]() |
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#2247
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Zitat (strichachtdoktor @ 13.12.2005, 14:08) Wenn alle deutschen EU-FS-Inhaber mitmachen würden, könnten wir relativ schnell Rechtsklarheit in Deutschland erreichen. Dazu müsste nur jeder EU-FS-Besitzer seinen FS bei seiner in Deutschland zuständigen FEB melden. Nicht nur, dass eine gigantische Bürokratie- und Justizmaschine in Deutschland voll durchstarten würde, ... Na und? Dann bekämen eben mehr Leute eine Nutzungsuntersagung! Die Fahrerlaubnisbehörden haben doch sowieso lange Weile. Außerdem dauern die Klagen dann nur ein wenig länger. Es wird dann eben nur mehr Fälle geben, wo Betroffene trotz rechtswidriger Nutzungsuntersagung fahren. ![]() -------------------- (\_/)
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#2248
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 785 Beigetreten: 25.07.2004 Mitglieds-Nr.: 4482 ![]() |
@XDiver
hast du das beim Beschluss OLG Celle überlesen? Zitat Die Anerkennung einer EU-Fahrerlaubnis darf deshalb nicht von zusätzlichen nationalen Voraussetzungen abhängig gemacht werden. ![]() |
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#2249
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 ![]() |
Das ist vom Grundsatz für die hier diskutierte Frage doch völlig unerheblich, was das OLG dazu gesagt hat. Die prüfen nur die Rechtmäßigkeit aus dem strafrechtlichen Bereich. Alles andere ist (vor allem für Verwaltungen und VG) absolut uninteressant.
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#2250
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5998 Beigetreten: 06.10.2004 Wohnort: Assen (Niederlande) Mitglieds-Nr.: 5924 ![]() |
Vor allem wird übersehen, dass das OLG Celle gerade nicht zugunsten der MPU-Gegner im EU-FE-Recht entschieden hat. Eher möchte ich beinahe annehmen, dass eine Bestrafung erfolgt wäre, wenn der Betroffene bereits eine MPU-Aufforderung mit anschließender NU erhalten hätte.
Ich entnehme dies folgender Passage in dem Urteil: Zitat Dies bedeutet, dass verwaltungsbehördliche Entziehungen gemäß § 46 FeV grundsätzlich eine Anerkennung später erteilter europäischer Führerscheine nicht in Frage stellen können, weil sie einerseits zeitliche Befristungen nicht kennen und andererseits einer Neuerteilung (nach den Regeln einer Ersterteilung) nicht entgegenstehen (anderer Ansicht Geiger, DAR 2004, 340, 341; Haus zfs 2004, 468, deren Auffassung aber der vom Europäischen Gerichtshof betonten Pflicht zur gegenseitigen Anerkennung gerade nicht gerecht wird). Dies ist unvermeidbar, auch wenn es zu kriminal- und verkehrspolitisch unerwünschten Ergebnissen führt, solange der Informationsaustausch zwischen den Führerscheinbehörden der verschiedenen Mitgliedsstaaten nur unzureichend ist und Erkenntnisse eines anderen Mitgliedstaates über die Eignung als Fahrzeugführer bei der Fahrerlaubniserteilung nicht zwingend zu berücksichtigen sind (eine andere Frage ist es insoweit allerdings, ob und unter welchen Voraussetzungen die Inlandsbehörden nicht gemäß §§ 3 Abs. 1 StVG, 46 Abs. 1 und 5 FeV i.V.m. §§ 11 ff. FeV das Recht aberkennen können, von einer ausländischen Fahrerlaubnis Gebrauch zu machen, vgl. dazu Otte/Kühne a.a.O. S. 328). Letztlich gehört das reine Strafurteil des OLG Celle keineswegs in die Ausreißerreihe der wenigen verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen, sondern bestätigt nur, was schon immer herrschende Meinung war: Solange keine NU ausgesprochen ist, ist das Fahren mit einer EU-FE kein Fahren ohne Fahrerlaubnis. Was danach ist, hat das OLG Celle nicht gesagt, aber als "etwas anderes" bezeichnet. -------------------- |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 21.04.2025 - 10:43 |