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> EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis (Teil11), Nachtr. MPU-Anordnung in D. zulässig?
Medusa
Beitrag 18.12.2005, 01:48
Beitrag #2351


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Zitat (strichachtdoktor @ 18.12.2005, 01:29)
Klasse C gibt es nur bei Vorbesitz der Klasse B. Das hat mit "Beinhalten der Klasse B" imho nichts zu tun.


Ist schon interessant. Was, wenn D. für eine CZ B FE eine NU erteilt, PL aber auf Basis der CZ B FE später eine C FE erteilt? Die PL C FE beinhaltet m. E. dann doch wieder die B. (s. auch hier).


Zitat (strichachtdoktor @ 18.12.2005, 01:29)
Mit der NU wird auch nicht nur eine bestimmte Klasse gesperrt, wenn ich recht informiert bin, sondern das Führen von Kraftfahrzeugen untersagt.


Leider hat bis heute kein NU Betroffener gepostet, was zur NU genau im VZR eingetragen wird. Eine später erteilte C FE sollte m. E. gemäß Anerkennung die NU doch wieder aufheben, weil die NU keine gerichtliche Sperrfrist ist ..
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Perplex
Beitrag 18.12.2005, 02:21
Beitrag #2352


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Zitat (Medusa @ 18.12.2005, 01:48)
Ist schon interessant. Was, wenn D. für eine CZ B FE eine NU erteilt, PL aber auf Basis der CZ B FE später eine C FE erteilt? Die PL C FE beinhaltet m. E. dann doch wieder die B. (s. auch hier).
Schon ein sehr interessanter Link! yes.gif

Ich erwarte doch jetzt eine Anklage wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis trotz gültiger EU-Fahrerlaubnis. Muss ich denn wegen meiner Nutzungsuntersagung mit einer endgültigen Einziehung meines CZ-Führerscheins rechnen? Wird dann mein Führerschein mit einer neuen Sperrzeit über das Kraftfahrtbundesamt an die ausstellende Behörde geschickt?

Wäre denn eine neue Sperre auch dann wirksam, wenn sie sich im Nachhinein als rechtswidrig erweisen würde?

Thommy


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strichachtdoktor
Beitrag 18.12.2005, 03:35
Beitrag #2353


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Zitat (Thommy Bumm @ 18.12.2005, 02:21)
Ich erwarte doch jetzt eine Anklage wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis trotz gültiger EU-Fahrerlaubnis.

Ist das denn wirklich so ?

Ich meine nicht! blushing.gif

Du hattest einen EU-Schein.
Man hatte seitens der FEB Eignungsbedenken und hat Dir eine MPU verordnet.
Du hast keine MPU gemacht.
Daraufhin hat man Dir das Führen von Fahrzeugen in Deutschland untersagt - indem man eine Nutzungsuntersagung für den EU-FS ausgesprochen hat.

Die NU hat die gleichen Folgen wie ein Entzug der Fahrerlaubnis: Das Fahren in D ist Dir bei Strafe verboten.

Du bist trotzdem gefahren und erwischt worden.
Jetzt ermittelt die Staatsanwaltschaft und wird folgendes feststellen:
Deine Fahrerlaubnis war/ist für Deutschland nicht gültig.

Und deshalb ist in meinen Augen eine Verurteilung wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis auch wahrscheinlich.

Nun hast Du zwar eine FE, wirst aber trotzdem wegen Fahrens ohne FE verurteilt - nur auf den ersten Blick ein Widerspruch. Denn laut EG-FS-RiLi kann ein Staat seine Massnahmen des Entzuges etc. auf den EU-FS anwenden, ihn also auch entziehen. Das haben die Deutschen getan und dagegen hast Du Rechtsmittel und Du kannst daher feststellen lassen, daß die Entziehung unrechtmäßig war. Wurde das festgestellt, kannst Du auch versuchen, jemanden dafür in die Verantwortung zu nehmen und/oder Schadensersatz zu verlangen (jedenfalls theoretisch, weil D immer noch ein Rechtstaat ist - praktisch ist das aber sehr schwierig, zugegeben ...)

Was Du nicht tun kannst/darfst - und das versuchen wir hier schon seit ein paar Seiten in Dein Hirn zu bekommen - ist, Dich einfach über ein Verbot (auch ein unrechtmässiges) hinwegsetzen. Dieses Verbot (s.o.) bekommst Du nur durch einen Richterspruch oder eine neue Entscheidung wieder weg - es besteht also bis dahin und der Verstoss dagegen wird zurecht bestraft.

So würde ich Deinen Fall sehen.
Natürlich lasse ich mich eines Besseren belehren und bin im Übrigen auch gar nicht schadensfroh - denke aber, daß es einigermassen korrekt ausgedrückt ist ...

Du erwartest also jetzt eine Anklage wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, weil Du gegen das Verbot, von Deiner (zweifelsfrei bestehenden) EU-FE in Deutschland Gebrauch zu machen, verstossen hast.

Wird Dir ein Arzt(Beamter) aus Sicherheitsgründen verbieten, ein fettiges Schweinesteak zu essen (die Rechte aus einer bestehenden Fahrerlaubnis in Deutschland zu nutzen), weil Du eine Gallenkollik bekommen (eine Straftat begehen) wirst, dann kannst Du das Steak (den Führerschein) in Deinem Kühlschrank (in Deiner Hose) haben und Du darfst es trotzdem nicht essen (und darfst trotzdem nicht fahren). Tust Du es trotz Verbot, tut es weh.

Und in Erwartung dieses Schmerzes sehe ich Dich ...


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hann(e)s
Beitrag 18.12.2005, 12:56
Beitrag #2354


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Logischerweise wäre es Fahren ohne Fahrerlaubnis, weil die deutsche, in Deutschland erteilt, nicht vorlag. Bis zur ersten Auffälligkeit/Verkehrskontrolle bzw. nachfolgender anderslautender Belehrung, wird es jedoch nicht geahndet. Aber das Weiterfahren danach ist Fahren ohne Fahrerlaubnis - weil wider besseren Wissens - (in Deutschlnad) mit allen rechtlichen u. versicherungstechnischen/-rechltlichen Konsequenzen.

Manchmal muss es gar nicht erst zu einer Auffälligkeit oder Verkehrskontrolle kommen, weil nämlich Zöllner an der Grenze als Informanten für die deutsche Kontrollbehörde tätig werden (können? Oder müssen? Ich kenne jedenfalls jemanden, der erhielt von seiner FS-Stelle einen Brief mit dem Inhalt, dass der Zöllner ... und nun sein MPU geordert, bis längsten ... Ein Zeitraum, innerhalb dessen eine erfolgreiche MPU nicht zu schaffen gewesen wäre. Der Fahrer aber war klug: Er hatte sich nicht mit dem Erwerbe der EU-Erlaubnis zufrieden ge-, sondern auch in Verkehrstherapie begeben. So konnte sein Therapeut ihm sein diesbezügliches Engagement bestätigen und den Verdacht der FS-Stelle bzgl. Gefahr für den übrigen Verkehr wg. Uneinsichtigkeit o.ä. in Frage stellen. Mit dem Erfolg, dass die Frist zur Vorlage verschoben wurde und der Fahrer (zunächst?) weiterfaheren darf. Diese Entscheidung der FS-Stelle liegt schriftlich vor.
In einem anderen Fall, auch hier ist der EU-FE-Erwerber einsichtig wird ähnlich verfahren).

Hann(e)s
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Lexus
Beitrag 18.12.2005, 13:09
Beitrag #2355


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Sehr empfehlenswertes Vorgehen!


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schmidt3121
Beitrag 18.12.2005, 14:20
Beitrag #2356


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@strichachtdoktor
Bei einer Wiedererteilung wie bei Murksel müsste dann im FS bei den entsprechenden FS Klassen das Datum der Wiedererteilung stehen und nicht das Datum an dem Murksel seine D FE erhalten hat. Sehe ich das richtig so, weil sonst wäre ja kein Unterschied zu einer Umschreibung. Murksel hat seinen FS hier ja schon mal gepostet. Hat wer noch den Link dazu in Erinnerung?

L.G schmidt3121
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Medusa
Beitrag 18.12.2005, 15:33
Beitrag #2357


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Zitat (schmidt3121 @ 18.12.2005, 14:20)
Murksel hat seinen FS hier ja schon mal gepostet. Hat wer noch den Link dazu in Erinnerung?

klick
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Perplex
Beitrag 18.12.2005, 16:22
Beitrag #2358


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So weit ich weiß ist die Erteilung einer luxemburgischen Fahrerlaubnis eine Umschreibung & keine Wiedererteilung, wenn vorher die Fahrerlaubnis entzogen wurde. yes.gif


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Gast_charly68_*
Beitrag 18.12.2005, 16:41
Beitrag #2359





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Auf diesem Weg ist es auch in Spanien und den Niederlanden möglich.

Dann steht das Ausstellungsdatum des letzten Führerscheins drin.

Hat ja nur zur Folge, daß die damals erteilten Klassen erhalten bleiben.

Ob ein solcher Führerschein Nachteile bei einer Kontrolle in Deutschland bringen kann, mag ich nicht zu beurteilen. Dazu müssten aber unsere "Rechtsverdreher" was wissen.

Gruß
charly68
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Perplex
Beitrag 18.12.2005, 17:25
Beitrag #2360


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Zitat (charly68 @ 18.12.2005, 16:41)
Dann steht das Ausstellungsdatum des letzten Führerscheins drin.
Ge-nau! wink.gif

Wenn ich bayerischer Richter wäre, dann würde ich hier ansetzen. shutup.gif Da ja die frühere Fahrerlaubnis entzogen wurde & damit für immer erloschen ist, so kann natürlich eine Erteilung einer Fahrerlaubnis, auf Grundlage der für immer erloschenen Fahrerlaubnis, nur ungültig sein. smartass.gif

Quatsch mit Sauce!

Es spielt nicht die geringste Rolle, auf welcher Grundlage eine EU-Fahrerlaubnis erteilt wurde. Wichtig ist nur, dass sie erteilt wurde & wann!!! yes.gif

Thommy


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GSX-R
Beitrag 18.12.2005, 17:30
Beitrag #2361


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Ich hatte schon fast den Eindruck, dass Du mal nachgedacht hättest. sad.gif


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Lieber einen Moment lang feige - als ein Leben lang tot
Wer zuletzt lacht, hat es nicht eher begriffen.
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Gast_charly68_*
Beitrag 18.12.2005, 17:44
Beitrag #2362





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@ Tommy Bumm

was will da ein deutscher Richter unternehmen.

Gar nichts, da ja die Richtlinien oder das Gesetz des Ausstellerstaates für die Ausstellung des Fs verantwortlich zeichnet. Außerdem gelten z. B. in Spanien andere Verjährungsfristen.

Dort wird der FS innerhalb 10 Jahre ab Entzug (Sperrfrist muß abgelaufen sein) umgeschrieben. In Deutschland wird nur innerhalb von 2 Jahren vom alten auf den neuen FS umgeschrieben. Nach Ablauf der 2 Jahre ist in D eine Theorie- und Praxixprüfung zu machen. Nach 10 Jahren bzw. jetzt 15 Jahren kann bzw. muß man den FS in D komplett neu machen. In Spanien erst nach Ablauf der 10 Jahre.

Welche Fristen diie Niederlande oder Luxemburg dafür ansetzen ist mir nicht bekannt.

Gruß
charly68
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Mr.T
Beitrag 18.12.2005, 18:18
Beitrag #2363


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Zitat (charly68 @ 18.12.2005, 17:44)
@ Tommy Bumm

was will da ein deutscher Richter unternehmen.

Gar nichts, da ja die Richtlinien oder das Gesetz des Ausstellerstaates für die Ausstellung des Fs verantwortlich zeichnet. Außerdem gelten z. B. in Spanien andere Verjährungsfristen.

Dort wird der FS innerhalb 10 Jahre ab Entzug (Sperrfrist muß abgelaufen sein) umgeschrieben. In Deutschland wird nur innerhalb von 2 Jahren vom alten auf den neuen FS umgeschrieben. Nach Ablauf der 2 Jahre ist in D eine Theorie- und Praxixprüfung zu machen. Nach 10 Jahren bzw. jetzt 15 Jahren kann bzw. muß man den FS in D komplett neu machen. In Spanien erst nach Ablauf der 10 Jahre.

Welche Fristen diie Niederlande oder Luxemburg dafür ansetzen ist mir nicht bekannt.

Gruß
charly68

Das habe ich nun überhaupt nicht verstanden. Was soll uns dieses Posting sagen? think.gif


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Gruß Mr.T

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Perplex
Beitrag 18.12.2005, 18:38
Beitrag #2364


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Zitat (charly68 @ 18.12.2005, 17:44)
Welche Fristen die Niederlande oder Luxemburg dafür ansetzen ist mir nicht bekannt.

In Luxemburg sind es 5 Jahre! rolleyes.gif

@Mr.T
Lesen BILDet!
Was wolltest Du uns mit Deinem letzten Posting eigentlich mitteilen?


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Gast_charly68_*
Beitrag 18.12.2005, 18:39
Beitrag #2365





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@Mr. T

lese Thommy Bumms Posting zwei Beiträge vor meinen Beitrag durch, dann hast Du den Zusammenhang.

Gruß
charly68
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Mr.T
Beitrag 18.12.2005, 18:43
Beitrag #2366


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Aha, dann weiss ich ja Bescheid!
Verstanden habe ich es trotzdem nicht. Aber dafür müsste man sich ja wahrscheinlich in der Materie besser auskennen blushing.gif


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Gast_charly68_*
Beitrag 18.12.2005, 18:50
Beitrag #2367





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Zitat (Mr.T @ 18.12.2005, 18:43)
Aha, dann weiss ich ja Bescheid!
Verstanden habe ich es trotzdem nicht. Aber dafür müsste man sich ja wahrscheinlich in der Materie besser auskennen blushing.gif

Es ging um die Verjährungsfristen, ab wann der Führerschein im Inland bzw. EU-Ausland neu gemacht werden muß beziehungsweise innerhalb welcher Frist noch aufgrund der Führerscheindatei in einigen EU-Ländern umgeschrieben wird ohne irgend welche Prüfungen ablegen zu müssen.

Gruß
charly68
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Mr.T
Beitrag 18.12.2005, 19:36
Beitrag #2368


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Zitat (charly68 @ 18.12.2005, 18:50)
Es ging um die Verjährungsfristen, ab wann der Führerschein im Inland bzw. EU-Ausland neu gemacht werden muß beziehungsweise innerhalb welcher Frist noch aufgrund der Führerscheindatei in einigen EU-Ländern umgeschrieben wird ohne irgend welche Prüfungen ablegen zu müssen.

Welche Verjährungsfristen im Inland? Für EU-FE gibt es keine (Fristen nach § 28 Abs. 3 FeV mal ausgenommen)!


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Perplex
Beitrag 18.12.2005, 20:44
Beitrag #2369


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Zitat (Mr.T @ 18.12.2005, 19:36)
Welche Verjährungsfristen im Inland?

"Verjährungsfristen" war wohl der falsche Begriff.

Es ging um Umschreibung bzw. Wiedererteilung.


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Mr.T
Beitrag 18.12.2005, 20:50
Beitrag #2370


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Zitat (Thommy Bumm @ 18.12.2005, 20:44)
"Verjährungsfristen" war wohl der falsche Begriff.

Es ging um Umschreibung bzw. Wiedererteilung.

Um EU-FE umzuschreiben, gibt es keine Fristen!


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Gast_charly68_*
Beitrag 18.12.2005, 21:05
Beitrag #2371





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Zitat (Mr.T @ 18.12.2005, 20:50)
Zitat (Thommy Bumm @ 18.12.2005, 20:44)
"Verjährungsfristen" war wohl der falsche Begriff.

Es ging um Umschreibung bzw. Wiedererteilung.

Um EU-FE umzuschreiben, gibt es keine Fristen!

In Spanien muß die Führerscheindatei innerhalb 10 Jahren ab Entzug des Führerscheins umgeschrieben werden. Liegt der Entzug mehr als 10 Jahre zurüch ist auch in Spanien komplett neu zu machen.

Es ist mir klar, daß wenn ich einen originalen FS bei einer FS-Behörde umschreibe dieser ohne jeglichen Fristen umzuschreiben ist.

Mit einer FS-Datei wird es leider etwas anders gehandhabt, da ja ein Entzug in D vorliegt und der Original-FS in z. B. Spanien nicht vorgelegt werden kann darf der Entzug nicht länger als zehn Jahre zurückliegen.

Gruß
charly68
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Perplex
Beitrag 18.12.2005, 21:28
Beitrag #2372


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Zitat (Mr.T @ 18.12.2005, 20:50)
Um EU-FE umzuschreiben, gibt es keine Fristen!

Im Ausland nennt man es Umschreibung, im Inland Wiedererteilung. yes.gif


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Mr.T
Beitrag 18.12.2005, 21:42
Beitrag #2373


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Zitat (Thommy Bumm @ 18.12.2005, 21:28)
Im Ausland nennt man es Umschreibung, im Inland Wiedererteilung. yes.gif

Im Inland heißt es Neuerteilung!


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Gruß Mr.T

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Gast_charly68_*
Beitrag 18.12.2005, 22:35
Beitrag #2374





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Wenn hier schon Wortklauberei betrieben wird, dann sollte es auch ganz richtig geschrieben werden:

Umgangsprachlich spricht man im Inland von Wiedererteilung und im Ausland von Umschreibung.

Beides sind rein rechtlich Neuerteilungen, da ein neues Dokument ausgestellt wird.
ob hierfür je nach EU-Land eine Prüfung oder eine Führerscheindatei die Grundlage ist bzw. war ist für unsere Richter eigentlich nicht von Bedeutung, da die Ausstellungsländer für die Eignungsprüfung gemäß der europäischen Führerscheinrichtlinie und dem entsprechenden nationalen Recht zuständig sind und nicht der spätere Aufenthaltsort.

Das hat der deutsche Gesetzgeber trotz dem Urteil aus Brüssel bis jetzt noch nicht kapiert bzw. will es nicht kapieren, weil ja dadurch auch Arbeitsplätze bei Behörden und MPU-Instituten gefährdet sind.

Daß bei späteren Vergehen das entsprechende nationale Recht Gültigkeit hat. darüber braucht man eigentlich nicht diskutieren.

Dies ist jetzt meine Ansicht, die ich aus dem Urteil rauslese.

Gruß
charly68
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Medusa
Beitrag 18.12.2005, 22:39
Beitrag #2375


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Zitat (charly68 @ 18.12.2005, 22:35)
.. da die Ausstellungsländer für die Eignungsprüfung gemäß der europäischen Führerscheinrichtlinie und dem entsprechenden nationalen Recht zuständig sind und nicht der spätere Aufenthaltsort.

Das hat der deutsche Gesetzgeber trotz dem Urteil aus Brüssel  bis jetzt noch nicht kapiert ..

yes.gif

Womit wir dann auch wieder beim Thema wären cool.gif
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Mr.T
Beitrag 18.12.2005, 22:59
Beitrag #2376


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Zitat (charly68 @ 18.12.2005, 22:35)
Beides sind rein rechtlich Neuerteilungen, da ein neues Dokument ausgestellt wird.

Wieso ist eine Umschreibung rechtlich eine Neuerteilung? think.gif
Eine Neuerteilung heißt Neuerteilung und nicht Wiedererteilung, da das entzogene Recht ja nicht wieder erteilt werden kann. Das früher besessene Recht ist erloschen und lebt nicht wieder auf. Daher muss das Recht neu erteilt werden!

Dass ein neues Dokument dafür ausgestellt wird, spielt keine Rolle. Wenn ich meinen FS verliere und einen Ersatzführerschein erhalte, wurde mir ja auch nicht die FE neu erteilt.


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strichachtdoktor
Beitrag 18.12.2005, 23:04
Beitrag #2377


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Wenn in einem Urteil steht, daß die zuständige FEB angewiesen wird, nicht vor Ablauf von 15 Monaten neu zu erteilen, steht das einer Wiedererteilung einer ehedem entzogenen FE im europäischen Ausland ja wohl nicht entgegen, wenn deren Anforderungen für die Wiedererteilung erfüllt sind und die Zuständigkeit geklärt ist.
Was wollen bayrische Richter denn da machen ?

Aber alles ziemlich weit hergeholt und offtopic.gif ...

Übrigens ist eine Wiedererteilung auch auf EU-Ebene etwas anderes als eine Neuerteilung ... Und eine Umschreibung ist wieder was anderes. Das aber nur nebenbei ...


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stangen_taxi_fahrer
Beitrag 19.12.2005, 12:45
Beitrag #2378


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Zitat
Dort wird der FS innerhalb 10 Jahre ab Entzug (Sperrfrist muß abgelaufen sein) umgeschrieben. In Deutschland wird nur innerhalb von 2 Jahren vom alten auf den neuen FS umgeschrieben. Nach Ablauf der 2 Jahre ist in D eine Theorie- und Praxixprüfung zu machen. Nach 10 Jahren bzw. jetzt 15 Jahren kann bzw. muß man den FS in D komplett neu machen. In Spanien erst nach Ablauf der 10 Jahre.


Hallo zusammen,

lese hier schon lange mit.
Zu obigem: Heisst das eigentlich (theoretisch) ist zieh nach Spanien um, und wenn ich meine 185 Tage voll hab,beantrage ich da die Wiedererteilung meines ( 2000 entzogenen )Führerscheins?

hat sowas Chancen im neuen Europa?
Die spanische Behörde holt sich Auskunft über abgelaufene Sperrfristen und gut ist???

Danke für Eure Antworten!

stangen_taxi_fahrer
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Gast_charly68_*
Beitrag 19.12.2005, 13:12
Beitrag #2379





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Derzeit ja,

Wie das in Zukunft aussieht kann noch keiner sagen.

Den Personenbeförderungsschein mußt Du als Taxifahrer aber in Deutschland beantragen. Dann kann es wieder Probleme geben.

Gruß
charly68
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stangen_taxi_fahrer
Beitrag 19.12.2005, 13:41
Beitrag #2380


Neuling
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Personenbeförderungsschein ist gut..... laugh.gif

Neee..... Stangen_taxi ->Fahrer = Busfahrer bin ich natürlich nich....
sondern nur (Zwangs) busbenutzer!

Und das das so geht mit der Wiedererteilung ist fakt?
kann ich mir kaum (praktisch) kaum vorstellen...
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Andreas
Beitrag 19.12.2005, 13:46
Beitrag #2381


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Zitat (stangen_taxi_fahrer @ 19.12.2005, 13:41)
Und das das so geht mit der Wiedererteilung ist fakt?

Das wäre in Spanien keine Wiedererteilung, sondern ein ganz normaler Erwerb eines FS mit allen Voraussetzungen wie z. B. Fahrschulstunden, Prüfungen etc.


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Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek)
>>UNICEF - Running for Children<<
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Gast_charly68_*
Beitrag 19.12.2005, 13:50
Beitrag #2382





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Zitat (Andreas @ 19.12.2005, 13:46)
Zitat (stangen_taxi_fahrer @ 19.12.2005, 13:41)
Und das das so geht mit der Wiedererteilung ist fakt?

Das wäre in Spanien keine Wiedererteilung, sondern ein ganz normaler Erwerb eines FS mit allen Voraussetzungen wie z. B. Fahrschulstunden, Prüfungen etc.

Das geht!

Die deutsche Führerscheindatei wird dort ins spanische übesetzt und daraufhin ein spanischer Lappen ausgestellt.

Luxemburg und die niederlande maches es ja auch nach dem gleichen System

schau Dir die nachfolgenden Bilder an

http://www.bilder-hosting.de/uploads/fc7de0054f.jpg

http://www.bilder-hosting.de/uploads/aaba96e957.jpg

Gruß
charly68
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Andreas
Beitrag 19.12.2005, 13:55
Beitrag #2383


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...und was sollen diese Bilder beweisen?? think.gif


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Gast_charly68_*
Beitrag 19.12.2005, 14:02
Beitrag #2384





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Zitat (Andreas @ 19.12.2005, 13:55)
...und was sollen diese Bilder beweisen?? think.gif

Dies ist ein original spanischer Fs, da die betreffende Person mir persönlich bekannt und ein deutschter Staatsbürger mit Wohnsitz in Baden-Württemberg ist.

Du kannst es jetzt glauben oder nicht. Das sei Dir überlassen.

Gruß
charly68
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stangen_taxi_fahrer
Beitrag 19.12.2005, 14:06
Beitrag #2385


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hallo Charly68,

natürlich glaub ich Dir das, darum geht es auch nicht!
Ist das jetzt eine ganz neuer Weg an seinen Führerschein zu kommen???

Denn ich wundere mich warum dann so viele Ihren FS in CZ oder PL NEU machen, wenn man ihn woanders einfach wiedererteilt bekommt! think.gif

grüsse

s_t_f
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Gast_charly68_*
Beitrag 19.12.2005, 14:10
Beitrag #2386





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Zitat (stangen_taxi_fahrer @ 19.12.2005, 14:06)
hallo Charly68,

natürlich glaub ich Dir das, darum geht es auch nicht!
Ist das jetzt eine ganz neuer Weg an seinen Führerschein zu kommen???

Denn ich wundere mich warum dann so viele Ihren FS in CZ oder PL NEU machen, wenn man ihn woanders einfach wiedererteilt bekommt!  think.gif

grüsse

s_t_f

Diesen Weg in Spanien gibt es seit Ende 2004.

Aber die Niederlande oder Luxemburg - ich glaube Belgien auch - machen es genauso.

Es kommt halt auf die nationale Führerscheinverordnung an und die ist in jedem Land anders.

Gruß
charly68
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Andreas
Beitrag 19.12.2005, 14:29
Beitrag #2387


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Das Ausstellungsdatum des Papier-FS ist der 18.11.2005. Nur komisch das zu diesem Zeitpunkt in Spanien nur noch die EU-Scheckkartenführerscheine ausgestellt wurden. think.gif Der FS ist sicher von einem "Vermittler" der behauptet, man müßte noch nicht einmal in Spanien erscheinen.... whistling.gif


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Perplex
Beitrag 19.12.2005, 14:43
Beitrag #2388


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Zitat (Andreas @ 19.12.2005, 13:46)
Das wäre in Spanien keine Wiedererteilung, sondern ein ganz normaler Erwerb eines FS mit allen Voraussetzungen wie z. B. Fahrschulstunden, Prüfungen etc.


Hier ist die ganze Zeit die Rede davon, Dass auf Grundlage der entzogenen deutschen Fahrerlaubnis in Spanien umgeschrieben (wieder neu erteilt) wird. Fahrschulstunden & Prüfungen wurden ja seinerzeit in Deutschland abgelegt. Selbstverständlich darf man in Spanien noch einmal die Fahrschule durchlaufen. Das wäre aber vollkommen überflüssig und unnötig teuer.

Die deutsche Führerscheinstelle erteilt auf Verlangen eine Karteiauskunft, welche Klassen man wann hatte & ob alle Sperren & Fahrverbote abgelaufen sind. Daraufhin hat die spanische FSST die Möglichkeit zu prüfen, ob noch eine Sucht derzeit vorliegt. Die deutschen Behörden müssen nicht um Erlaubnis gefragt werden, sowie die deutschen Behörden nie im Ausland um Erlaubnis fragen müssten.

Thommy

Der Beitrag wurde von Andreas bearbeitet: 19.12.2005, 14:44


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Andreas
Beitrag 19.12.2005, 14:49
Beitrag #2389


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Zitat (Thommy Bumm @ 19.12.2005, 14:43)
Die deutsche Führerscheinstelle erteilt auf Verlangen eine Karteiauskunft, welche Klassen man wann hatte & ob alle Sperren & Fahrverbote abgelaufen sind.

Wo ist die Rechtsgrundlage für diese Forderung und vor allem für die Aushändigung der Karteikartenabschrift an den Führerscheinlosen??

......diese Rechtsgrundlae gibt es nämlich nicht. whistling.gif


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Gast_charly68_*
Beitrag 19.12.2005, 14:49
Beitrag #2390





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Zitat (Andreas @ 19.12.2005, 14:29)
Das Ausstellungsdatum des Papier-FS ist der 18.11.2005. Nur komisch das zu diesem Zeitpunkt in Spanien nur noch die EU-Scheckkartenführerscheine ausgestellt wurden.  think.gif  Der FS ist sicher von einem "Vermittler" der behauptet, man müßte noch nicht einmal in Spanien erscheinen.... whistling.gif

In Spanien herrscht derzeit noch das Wahlrecht zwischen Papierführerschein und Kartenführerschein.

Da der Kartenführerschein erst im März oder April dieses Jahres in Spanien gestartet ist, hat es bisher noch zu Verzögerungen kommen können.

Warum muß man in Spanien nicht erscheinen, weil ein Rechtsanwalt vor Ort für die Behördengänge beauftragt wird und man keine Prüfungen dort ablegen muß.

Selbst in Deutschland kann eine Fahrschule bzw. ein Rechtsanwalt den Führerschein für seinen Mandanten bzw. Fahrschüler beantragen und abholen, solange keine Prüfungen (Theorie und Praxis) notwendig sind. Diese sind innerhalb 2 Jahren ab Entzug in Deutschland ebenso nicht notwendig. Der Betroffene füllt nur den Antrag aus, unterschreibt ihn, geht zum Rathaus lässt sich seinen Wohnsitz bestätigen, gibt ihn beim RA oder Fahrlehrer ab und einer dieser Personen macht den Rest.

Gruß
charly68
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Gast_charly68_*
Beitrag 19.12.2005, 14:54
Beitrag #2391





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Zitat (Andreas @ 19.12.2005, 14:49)
Zitat (Thommy Bumm @ 19.12.2005, 14:43)
Die deutsche Führerscheinstelle erteilt auf Verlangen eine Karteiauskunft, welche Klassen man wann hatte & ob alle Sperren & Fahrverbote abgelaufen sind.

Wo ist die Rechtsgrundlage für diese Forderung und vor allem für die Aushändigung der Karteikartenabschrift an den Führerscheinlosen??

......diese Rechtsgrundlae gibt es nämlich nicht. whistling.gif

Natürlich gibt es diese Rechtsgrundlage.

Ich darf jederzeit bei der Führerscheinstelle eine Führerscheindatei anfordern und diese ist mir auszuhändigen, da sie ja Daten über mich enthält.

Sollte die Führerscheinstelle dies nicht freiwillig tun, dann holt sich ein Anwalt die Unterlagen.

Wo liegt da das Problem.

Meines Wissens ist dieses auch im Bundesdatenschutzgesetz geregelt.

Gruß
charly68
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Andreas
Beitrag 19.12.2005, 15:02
Beitrag #2392


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Die FS-Stelle verschickt die Karteikartenabschrift ohne weiteres an eine andere deutsche FS-Stelle, es gibt jedoch keine Verpflichtug diese Abschrift auszuhändigen.

P. S. Hat der Vermittler auch schon Pobleme mit dem spanischen Staatsanwalt??


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Gast_charly68_*
Beitrag 19.12.2005, 15:05
Beitrag #2393





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Zitat (Andreas @ 19.12.2005, 15:02)
P. S. Hat der Vermittler auch schon Pobleme mit dem spanischen Staatsanwalt??

Wieso sollte er, solange es nach spanischem nationalen Recht zulässig ist?

Gruß
charly68
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Perplex
Beitrag 19.12.2005, 15:06
Beitrag #2394


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Zitat (Andreas @ 19.12.2005, 14:49)
......diese Rechtsgrundlage gibt es nämlich nicht.  whistling.gif

Sie tun es aber, auch mit dem mündlichen Hinweis, dass mensch nicht etwa nach Polen gehen soll. rofl1.gif Wenn mensch es aber trotzdem tut, dann wird halt wieder entzogen.


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schmidt3121
Beitrag 19.12.2005, 15:14
Beitrag #2395


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@charly68
Ist jetzt zwar schon weit Off Topic, aber eine Frage:
Bist du einer von denen die auf einen FS auf Spanien warten. Bis jetzt soll ja fast keiner einen erhalten haben. Da liest man im Internet fast nur Beschwerden.

L.G. schmidt3121
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Gast_charly68_*
Beitrag 19.12.2005, 15:14
Beitrag #2396





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Zitat (Thommy Bumm @ 19.12.2005, 15:06)
Zitat (Andreas @ 19.12.2005, 14:49)
......diese Rechtsgrundlage gibt es nämlich nicht.  whistling.gif

Sie tun es aber, auch mit dem mündlichen Hinweis, dass mensch nicht etwa nach Polen gehen soll. rofl1.gif Wenn mensch es aber trotzdem tut, dann wird halt wieder entzogen.

So einfach kann gar nicht entzogen werden, da das spanische nationale Recht für die Ausstellung Gültigkeit hatte.

Deiner ist ja in LUX auch nicht anders ausgestellt worden.

Oder täusche ich mich da?

Gruß
charly68
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Perplex
Beitrag 19.12.2005, 15:33
Beitrag #2397


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Zitat (charly68 @ 19.12.2005, 15:14)
Deiner ist ja in LUX auch nicht anders ausgestellt worden.

Die Ausstellung in Luxemburg dauert aber etwas länger!


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Gast_charly68_*
Beitrag 19.12.2005, 15:47
Beitrag #2398





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Zitat (schmidt3121 @ 19.12.2005, 15:14)
@charly68
Ist jetzt zwar schon weit Off Topic, aber eine Frage:
Bist du einer von denen die auf einen FS auf Spanien warten. Bis jetzt soll ja fast keiner einen erhalten haben. Da liest man im Internet fast nur Beschwerden.

L.G. schmidt3121

Spielt das für die Diskussion eine große Rolle?

Informationen kann man sich ja über alle Möglichkeiten der FS-Erteilung holen.

Gruß
charly68
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Beeblebrox
Beitrag 19.12.2005, 15:56
Beitrag #2399


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Zitat (Andreas @ 19.12.2005, 15:02)
Die FS-Stelle verschickt die Karteikartenabschrift ohne weiteres an eine andere deutsche FS-Stelle, es gibt jedoch keine Verpflichtug diese Abschrift auszuhändigen.

Hm, dann muss ich Schwein gehabt haben, denn mir wurde die Karteikartenabschrift in Berlin ausgehändigt, als ich persönlich bei der FSS vorstellig wurde.
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Andreas
Beitrag 19.12.2005, 16:00
Beitrag #2400


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Zitat (Beeblebrox @ 19.12.2005, 15:56)
Hm, dann muss ich Schwein gehabt haben,

Sicherlich, bei den meisten FS-Stellen die ich kenne werden diese Abschriften nämlich nur direkt an die Behörden verschickt. Vielleicht ändert Berlin auch in Zukunft seine Vorgehensweise.


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