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> EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis (Teil11), Nachtr. MPU-Anordnung in D. zulässig?
Medusa
Beitrag 23.12.2005, 15:44
Beitrag #2451


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Nur zur Vollständigkeit sleep.gif :

ADAC warnt - Sperrvermerke erschweren Führerscheintourismus
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strichachtdoktor
Beitrag 23.12.2005, 17:13
Beitrag #2452


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@Medusa
Naja, war ja klar, daß der Fahrlehrerverband dazu mal was sagen würde. Und die ADAC-Juristerei verhält sich sowieso abwehrend vorsichtig bis extrem zurückhaltend zu dem Thema. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.

@Andreas
Wie wäre es denn mit
Zitat
Zumindest der EuGH sagt (imho) hinreichend klar, daß es reicht.

Grammatikalisch zwar falsch, weil Dinge, die man nebenbei in der Klammer erwähnt nicht so wichtig sein dürfen, daß man sie unterstreichen muss, aber wenn es Dich glücklich macht ...

Ich könnte aber auch schreiben
Zitat
Zumindest der EuGH sagt hinreichend klar, daß es reicht.

Das wäre auch inhaltlich richtiger - sagen inzwischen immerhin auch schon zwei Gerichte.

Und ich warte auf ein Zeichen für Deutschland nach dem Motto
Zitat
Der EuGH sagt klar: Es reicht.


Aber das passt Dir ja sicherlich am allerwenigsten ... Oder ?!


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Bayer
Beitrag 23.12.2005, 20:27
Beitrag #2453


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Zitat (strichachtdoktor @ 23.12.2005, 17:13)
Das wäre auch inhaltlich richtiger - sagen inzwischen immerhin auch schon zwei Gerichte.

Da gibt es schon noch ein paar mehr Beschlüsse bzw. Gerichte die das so sehen - von denen hier bisher nix bekannt wurde.
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RA XDiver
Beitrag 23.12.2005, 20:29
Beitrag #2454


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Zitat (Bayer @ 23.12.2005, 20:27)
Da gibt es schon noch ein paar mehr Beschlüsse bzw. Gerichte die das so sehen - von denen hier bisher nix bekannt wurde.

Woher weisst Du das denn?

Quellen!!!


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GSX-R
Beitrag 23.12.2005, 20:35
Beitrag #2455


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Zitat (Bayer @ 23.12.2005, 20:27)
Da gibt es schon noch ein paar mehr Beschlüsse bzw. Gerichte die das so sehen - von denen hier bisher nix bekannt wurde.

Behaupten kann das jeder. So, wie die hier Beteiligten, egal welcher Coloeur, darauf achten kann ich mir wirklich schlecht vorstellen, dass außer den bekannten Urteilen noch Weitere existieren...


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Lieber einen Moment lang feige - als ein Leben lang tot
Wer zuletzt lacht, hat es nicht eher begriffen.
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Andreas
Beitrag 23.12.2005, 20:36
Beitrag #2456


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Zitat (Bayer @ 23.12.2005, 20:27)
Da gibt es schon noch ein paar mehr Beschlüsse bzw. Gerichte die das so sehen - von denen hier bisher nix bekannt wurde.

Stimmt. Ich kenne ein neues, allerdings dürfte dies euch auch nicht unbedingt gefallen. tongue.gif


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Medusa
Beitrag 23.12.2005, 20:44
Beitrag #2457


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Wir sind hart im nehmen. wink.gif Kannst Du es einstellen?
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Andreas
Beitrag 23.12.2005, 20:54
Beitrag #2458


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Ich sage nur VGH München.... laugh.gif

Einstellen kann ich es im Moment nicht, allerdings hat RA XDiver auch den Beschluß. cool.gif


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RA XDiver
Beitrag 23.12.2005, 21:05
Beitrag #2459


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Passt scho.....

Steht gleich in den FAQ. Nur als Tipp: Es geht begründungstechnisch mal in eine neue Richtung. cool.gif

EDIT: Bittesehr. Wer Zeit und Muße hat, mag sich mit den 13 Seiten vergnügen. wink.gif


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Medusa
Beitrag 23.12.2005, 21:16
Beitrag #2460


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Danke für den prompten Service smile.gif
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Medusa
Beitrag 23.12.2005, 21:55
Beitrag #2461


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Zitat (RA XDiver @ 23.12.2005, 21:05)
Wer Zeit und Muße hat, mag sich mit den 13 Seiten vergnügen.  wink.gif

Aus dem Beschluss des VGH München vom 23.11.2005 wink.gif :

Zitat
.. Ein vom 20. März 1998 datierendes medizinisch-psychologisches Gutachten, das der Antragsteller aus Anlass eines Antrags auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis beige-bracht hatte, gelangte zu dem Ergebnis, es sei zu erwarten, dass er auch künftig ein Kraftfahrzeug unter Alkoholeinfluss führen und/oder er erheblich gegen verkehrs-rechtliche bzw. in Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs stehende strafrechtliche Bestimmungen verstoßen werde. Die Auswertung der Vorgeschichte und des psychologischen Untersuchungsgesprächs habe ergeben, dass er alkohol-abhängig sei. ..

Zitat
.. 1. Abweichend von anderen Fällen, in denen den Inhabern ausländischer EU-Fahr-erlaubnisse das Recht aberkannt wurde, von dieser Befugnis im Inland Gebrauch zu machen, stellt sich im vorliegenden Beschwerdeverfahren die Frage, ob es von Art. 8 Abs. 2 der Richtlinie 91/439/EWG gedeckt ist, wenn die deutsche Staatsge-walt die Fahreignung solcher Personen allein im Hinblick auf Umstände überprüft, die vor Erteilung der ausländischen EU-Fahrerlaubnis lagen, nicht in entschei-dungserheblicher Weise. Nummer 14.1 Satz 2 des Anhangs III zu dieser Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten nämlich, Fahrerlaubnisinhaber, die alkoholabhän-gig waren, einer regelmäßigen ärztlichen Kontrolle zu unterziehen. ..

Zitat
.. Da im Beschwerdeverfahren nicht ge-rügt wurde, dass das Landratsamt sich nicht mit einem ärztlichen Gutachten (z.B. nach § 13 Nr. 1 FeV) begnügt, sondern ein medizinisch-psychologisches Gutach-ten verlangt hat, bedarf es keiner Auseinandersetzung mit der Frage, welche Auswirkungen es auf die Rechtmäßigkeit des Bescheids vom 14. März 2005 und des zugehörigen Widerspruchsbescheids zeitigt, dass sich die Behörde für eine Form der Sachverhaltsaufklärung entschieden hat, die jedenfalls vom Wortlaut der Nummer 14.1 Satz 2 des Anhangs III zur Richtlinie 91/439/EWG nicht gedeckt ist und die zudem stärker als ein rein ärztliches Gutachten in die Privatsphäre des Betroffenen eingreift. ..
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strichachtdoktor
Beitrag 23.12.2005, 22:23
Beitrag #2462


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Was willst Du uns denn damit sagen, Medusa ?

Immer eine interessante Geschichte, zu lesen, wie es sich die Deutschen (Bayern!) so hindrehen mit Anlaufhemmung, Ablaufhemmung und all dem Käse ... Hauptsache, sie erreichen Ihr Ziel: Verwertung von Altfällen um jeden Preis.

Aber der Dreh mit
Zitat
Nummer 14.1 Satz 2 des Anhangs III zu dieser Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten nämlich, Fahrerlaubnisinhaber, die alkoholabhän-gig waren, einer regelmäßigen ärztlichen Kontrolle zu unterziehen.
ist nicht schlecht.
Respekt.

Da haben sie in München aber sehr tief in der Trickkiste gewühlt - könnte sogar der EuGH drüber stolpern. Was dann auch die Frage beantworten dürfte, warum München nicht auf eine Entscheidung aus Luxemburg wartete ... whistling.gif


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Medusa
Beitrag 23.12.2005, 22:30
Beitrag #2463


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Zitat (strichachtdoktor @ 23.12.2005, 22:23)
Was willst Du uns denn damit sagen, Medusa ?

Worauf RA XDiver schon hinwies - dass der Fall "Begründungstechnisch" etwas anders ist wie die anderen Verfahren.
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Bayer
Beitrag 23.12.2005, 23:35
Beitrag #2464


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Zitat (RA XDiver @ 23.12.2005, 20:29)
Zitat (Bayer @ 23.12.2005, 20:27)
Da gibt es schon noch ein paar mehr Beschlüsse bzw. Gerichte die das so sehen - von denen hier bisher nix bekannt wurde.

Woher weisst Du das denn?

Quellen!!!

googelt mal "scout+logic" - da findet ihr drei Beschlüsse als pdf Datei. Neustadt, Karlsruhe, Frankfurt. Ich glaube die hab ich hier noch nicht gesehen.

Auf einer anderen Vermittlerseite steht auch was vom VG Chemnitz leider ohne AZ.
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mirko1
Beitrag 24.12.2005, 01:05
Beitrag #2465


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Zitat
googelt mal "scout+logic" - da findet ihr drei Beschlüsse als pdf Datei. Neustadt, Karlsruhe, Frankfurt. Ich glaube die hab ich hier noch nicht gesehen.


Wenn ich richtig gezählt habe
sind das nun mit Koblenz 4 Beschlüsse zu unseren gunsten.

nun 4 Ausreiser XDiver? oder mehr als nur Ausreiser? whistling.gif
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mirko1
Beitrag 24.12.2005, 01:08
Beitrag #2466


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Zitat (Andreas @ 23.12.2005, 20:54)
Ich sage nur VGH München.... laugh.gif

Das Bayern an der vordersten Front gegen MPU Umgeher mit CZ-PL-FS steht, ist uns schon klar, nix neues und wird auch nix anderes erwartet. thread.gif

Ich würde mich köstlich amüsieren wenn Bayern den AUT-FAll vorm EUGH verliert und den AUT-FS umschreiben muss. laugh.gif
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Medusa
Beitrag 24.12.2005, 01:14
Beitrag #2467


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Zitat (mirko1 @ 24.12.2005, 01:05)
Wenn ich richtig gezählt habe sind das nun mit Koblenz 4 Beschlüsse zu unseren gunsten.

Vorm EuGH werden wir aber nicht nach Punkten sondern durch KO gewinnen - sagt zumindest meine dem MPU Psycho geklaute Kristallkugel wink.gif
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mirko1
Beitrag 24.12.2005, 01:19
Beitrag #2468


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Zitat
sagt zumindest meine dem MPU Psycho geklaute Kristallkugel


@Medusa
clapping.gif clapping.gif clapping.gif
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RA XDiver
Beitrag 24.12.2005, 01:30
Beitrag #2469


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Zitat
sagt zumindest meine dem MPU Psycho geklaute Kristallkugel


Angesichts Eurer Bewertung der MPU ist das dann aber eine gewagte Aussage... laugh2.gif

Zitat
sind das nun mit Koblenz 4 Beschlüsse zu unseren gunsten.


Ich bitte Dich mirko1, das Verhältnis ist immer noch exorbitant einseitig. Mir ist es im Endeffekt ja egal. Wenn zu den vieren sich auch einer oder mehrere meiner Fälle gesellen, um so besser. tongue.gif

Ich warne jedoch nur ausdrücklich davor, aus vier Entscheidungen von einem Wandel in der Rechtsprechung oder ähnlichem Dummfug zu reden. Das Verhältnis war und ist immer noch recht einseitig.


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Medusa
Beitrag 24.12.2005, 01:34
Beitrag #2470


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Zitat (RA XDiver @ 24.12.2005, 01:30)
Zitat
sagt zumindest meine dem MPU Psycho geklaute Kristallkugel


Angesichts Eurer Bewertung der MPU ist das dann aber eine gewagte Aussage... laugh2.gif

Welche aber implementierte, daß der Psycho eine Kristallkugel besaß. Dem hast Du jetzt auch nicht widersprochen whistling.gif rofl1.gif
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strichachtdoktor
Beitrag 24.12.2005, 01:50
Beitrag #2471


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Zitat (RA XDiver @ 24.12.2005, 01:30)
Ich warne jedoch nur ausdrücklich davor, aus vier Entscheidungen von einem Wandel in der Rechtsprechung oder ähnlichem Dummfug zu reden. Das Verhältnis war und ist immer noch recht einseitig.

Ja-haaaaaa..., lieber RAXDiver, Deine Warnung ist ja angekommen ...

Andererseits bitte ich zu bedenken, daß von den rothaarigen, gutaussehenden Frauen im Mittelalter auch die überwiegende Mehrheit verbrannt wurde und wir heute wissen, daß es Unrecht, Willkür und fehlgelaufener Glaube war, der das ermöglicht hat.

Im Gegensatz zu damals können wir Betroffenen uns heute wehren - und tun das auch. Worauf die (mind.) vier zu unseren Gunsten ausgegangenen Verfahren schließlich zurückzuführen sind (und natürlich auch darauf, daß sich das Gerichtswesen schon ein bißchen geändert haben mag ... wink.gif ).


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Uwe
Beitrag 24.12.2005, 10:56
Beitrag #2472


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Frage von @fcmlars aus einem anderen Thread

Zitat
Ich weiß das hier schon unendlich viel geschrieben wurde aber nachdem ich gelesen habe und gelesen habe weiss ich immer noch nicht richtig woran ich nun bin.
Desshalb möchte ich meinen Sachverhalt schildern und hoffe Ihr können mir weiterhelfen.

Im Oktober 2004 machte ich meinen Führerschein in Tschechien.Im Juni diesen Jahres kam es zu der ersten Kontrolle.Die Polizei akzeptierte den Führerschein nicht als Begründung meinten sie ich müsse dort einen Wohnsitz haben oder gehabt haben.Sie zogen den Führerschein zwar nicht ein aber untersagten mir die Weiterfahrt drohten mir mit einer Anzeige wegen Fahrens ohne Führerschein und sagten Sie machen eine Meldung ans Straßenverkehrsamt.

Mich interessierte das alles herzlichst wenig ich fuhr ab den nächsten Tag wie gewohnt weiter erstmal ohne Folgen zu der Anzeige kam es auf jeden Fall nicht.Im Oktober erhielt ich Bescheid vom Strassenverkehrsamt ich möchte bitte dort erscheinen und den Tschechischen Führerschein vorlegen was ich auf anraten meines Anwalts nicht tat.Dieser schickte jedoch eine Kopie dorthin.

Anfang Dezember kam ich erneut in eine Verkehrskontrolle die Cops zogen den Führerschein ein-und drohten wieder mit einer Anzeige.Letzte Woche bekam ich Bescheid bis 31.01.06 ein MPU Gutachten vorzulegen.Über mein Anwalt teilte ich nun mit das ich hierzu nicht bereit bin.

Wagt jemand eine Prognose wie die Sache ausgeht-natürlich unverbindlich!!!

P.S. Muss dazu noch mitteilen das mein deutscher Führerschein 1998 nach wiederholter Trunkenheitsfahrt eingezogen wurde die Sperre ging von Januar 99 bis Januar 2000.


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Rolrick
Beitrag 24.12.2005, 11:41
Beitrag #2473


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Heute zum 24.12. kam meine NU.
Von überall bekomme ich Weihnachtsgeschenke her.

Ich muß das erst mal verdauen. mad.gif
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Uwe
Beitrag 24.12.2005, 12:06
Beitrag #2474


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In vielen Behörden wird es praktiziert, dass aufschiebbare negative Bescheide allein aus menschlichen Gründen nicht zu Weihnachten verschickt werden.

Du hast wirklich einen emotionslosen Sachbearbeiter. Sorry für so ein Weihnachtsgeschenk lieb.gif


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RA XDiver
Beitrag 24.12.2005, 12:10
Beitrag #2475


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Zitat
In vielen Behörden wird es praktiziert, dass aufschiebbare negative Bescheide allein aus menschlichen Gründen nicht zu Weihnachten verschickt werden.


Scheint in Bayern anders zu sein. Heute kam auch noch eine Antragsversagung eines Mandanten. Die scheinen nette Geschenke unter dem Baum zu lieben. ranting.gif

@Rolrick
Auch wenn damit zu rechnen war, bedaure ich, wie Uwe auch, diese Taktlosigkeit.

Mach Dir trotzdem ein schönes Weihnachtsfest. wavey.gif


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corneliusrufus
Beitrag 24.12.2005, 12:37
Beitrag #2476


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@Rolrick, ich erhielt in 1999 auch meinen FE-Entzug unter de Tannenbaum. Tröste Dich, für Behörden gilt das anscheinend als völlig normaler Werktag. Ich brachte auch ein paar Tage, das zu verdauen.

Dennoch und gerade ein frohes Fest!

Ganz liebe Greet-Ings, Cornelius


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Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet.
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Andreas
Beitrag 24.12.2005, 12:41
Beitrag #2477


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Zitat (RA XDiver @ 24.12.2005, 12:10)
Zitat
In vielen Behörden wird es praktiziert, dass aufschiebbare negative Bescheide allein aus menschlichen Gründen nicht zu Weihnachten verschickt werden.


Scheint in Bayern anders zu sein.

Nicht in ganz Bayern, es gibt auch Behörden die sich an den sog. Weihnachtsfrieden halten. wink.gif


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mirko1
Beitrag 24.12.2005, 14:00
Beitrag #2478


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Zitat (RA XDiver @ 24.12.2005, 01:30)
Ich bitte Dich mirko1, das Verhältnis ist immer noch exorbitant einseitig. Mir ist es im Endeffekt ja egal. Wenn zu den vieren sich auch einer oder mehrere meiner Fälle gesellen, um so besser.  tongue.gif

XDiver kennst du den alten Schinken "die zwölf Geschworenen" ?

aber gut du hast natürlich recht bis jetzt steht es noch gegen uns. Um ehrlich zu sein vor ein paar Monaten dachte ich nicht das überhaupt nur 1 Gericht zu unseren Gunsten entscheiden würde.

Was ich als absoluten Hammer empfinde ist die Geschichte das es immer noch police.gif gibt die einen ohne Grund einfach nicht weiter fahren lassen oder sogar den FS einziehen, das darf es doch nicht geben? shutup.gif

@Rolrick

bei Gefängnisinsassen gibt’s sogar ne Weihnachts Amnestie z.b. die Entlassung ist am 29.12. in den meisten Fällen dürfen die Insassen dann vor Weihnachten raus.

Wahrscheinlich ist dein zuständiger Beamter ein Sadist. Für mich völlig unverständlich wie man sowas machen kann. ranting.gif
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Medusa
Beitrag 24.12.2005, 15:25
Beitrag #2479


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@Rolrick

Mein Beileid. Ich hoffe, Du hast einen fähigen Anwalt, und der EuGH entscheidet möglichst früh im nächsten Jahr.

Trotzdem ein frohes Weihnachtsfest
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pappe1234
Beitrag 24.12.2005, 17:00
Beitrag #2480


Neuling
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@ Rolrick

Wirklich bedauerlich, dass man dir an einem solchen Tag eine NU zustellt! sad.gif

Besonders dir, aber auch allen anderen wünsche ich ein frohes Fest. wavey.gif

@TB

Obwohl du hier oft stark angefeindet wirst, schätze ich deine Beiträge, die aufgrund ihrer Polarisierung für viele kontroverse Diskussionen sorgen. Du hast dich jetzt leider, trotz VIELER Warnungen, in eine schlechte Lage gebracht. Ich wünsche dir, dass du da mit einem blauen Auge rauskommst. Ich hoffe, du fährst im Moment nicht mehr ??!!

@All

Mal eine Frage. Hat D ein Recht darauf, dass die MPU, sofern angeordnet, auch in D absolviert wird?
Gibt es schon einen Fall, wo jemand z.B. mit einer CZ-MPU Prüfung dagegen geklat hat, weil er diese hier nicht verwenden darf?

Wie lange gilt eigentlich eine NU? Bis ich eine positive MPU vorlege?

Gibt es wirklich keinen Weg, in D eine MPU abzulegen, ohne vorher einen FS zu beantragen?


Danke

Andreas
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Psycho Andi
Beitrag 24.12.2005, 18:47
Beitrag #2481


Neuling
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Frohe Weihnachten erstmal..

Bei der Überprüfungsmaßnahme meiner Fahreignung ging es um ein Drogenscreening, um meine Konsumgewohnheiten bzgl. Cannabis abzuchecken. Keine MPU und auch keine Aufforderung. War schon das zweite dieser Art innerhalb von 4 Monaten. Das erste hatte schon einmaligen bis maximal gelegentlichen Konsum festgestellt. War auch so.
Abgecheckt haben die mich, weil ich in 4.2004 aus Holland kommend bei zu nem Schweißtest eingewillgt habe, der aufgrund von Konsum am Vortag positiv ausgefallen war. Blutentnahme ergab 3,6THC,1,9THC-OH,44,4THC-COOH.Ärztlicher Bericht ohne Anzeichen auf Drogeneinnahme in engem zeitlichen Zusammenhang mit der Fahrt. Privates Gutachten von Herrn Dr. med Franjo Grothenhermen vom Bund für Cannabis als Medizin -ausgewiesener Experte- kam zum dem selben Schluss:Es hat keine Wirkung vorgelegen.
Habe und werde mich nie bekifft ans Steuer setzen.
Feb 2005 Entzug wegen Nichtbeibringung.
Daraufhin hab ich mir Gedanken gemacht, wie ich das Ding wiederbekommen kann.
Hab mich über die MPU informiert:Teuer,teuer der Spass und ohne Garantie..
Allein der Psycho wollte mir 15 Stunden verkaufen, wovon eine 75 Knöpfe!! kostet!(Daher auch Psycho Andi:man denkt irgendwann selbst,man wär nen psychoaktiver Drughead)
Dann Wiederbantragung,Haaranalyse und die MPU an sich: ingesamt 1600 Knöpfe oder mehr!
Bin zur Drogenberatung, wurde direkt wieder nach hause geschickt.
Wie bereits erwähnt bin ich sehr risikofreudig und wollt es daher einfach mal drauf ankommen lassen..
Da ich mich eh mies behandelt fühlte und fühle,da ich mich zu keiner Zeit als ungeeignt zum Führen von Kfzs gesehen habe, hab ich mir gesagt, Ihr kriegt nich erst, wenns nich mehr anders geht!
Die 185 Tage-Regelung is doch eh ne Lachnummer:Wahrscheinlich bekomme ich den Lappen eh erst 185 Tage nach dem Erstellungsdatum meiner Aufenthaltskarte, dann is eh alles klar. Wenn ich ihn schon vorher bekomme isses auch kein Problem, weil PL allein und nich D befugt ist, zu prüfen. Die Polen helfen den Deutschen sowieso nur gegen Bezahlung, das is doch wohl unumstritten. Warum geht das wohl alles so problemlos da drüben?? Weil Geld verdient wird! Bock auf Negativwerbung hat da keiner. Und warum nicht? Weil alle mitverdienen.
Zur Kristallkugel: Klar wärs mir jetzt erstrecht recht, wenn der EUGH D eins aufn Sack hauen würde. Aber er hat doch eigentlich auch keine andere Wahl,oder? Es sei denn D tritt kurzfristig aus der EU aus..
Wenns das nich tut, gelten europäische Gesetze auch für D und dann is doch wohl gegenseitige Anerkennung geboten. Solange das Problem Führerscheintourismus nicht durch andere Maßnahmen unterbunden wird,-ich denke da an ein europäisches FS-Zentralregister oder zumindest bessere Absprache zwischen den FEBs- kann doch nicht ein Land aus der Reihe tanzen.
Es wird definitiv zu einer Entscheidung kommen. Wie sie aussieht,wer weiss das schon..Fiftyfifty würd ich sagen shutup.gif

Hier wird auf jeden Fall ganz gepflegt diskutiert..
Find ich gut..

Schöne Feiertage

Grüße vom Andi
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Rolrick
Beitrag 25.12.2005, 00:06
Beitrag #2482


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Hier mal ein Auszug aus der NU.

Bescheid:

1. Das Recht, von einer ausländischen Fahrerlaubnis in der BRD Gebrauch zu machen, wird Ihnen aberkannt.

2. Den in Ihrem Besitz befindlichen ausländischen Führerschein haben Sie unverzüglich beim Landratsamt XXX (Bundesland Thüringen), zwecks Eintragung des Aberkennungsvermerks vorzulegen.

3. Für die Entscheidung in Ziff. 1 und die Maßnahme in Ziff. 2 wird die sofortige Vollziehung angeordnet.

4. Sollten Sie der in Ziff. 2 genanntenAufforderung nicht nachkommen, drohe ich Ihnen hiermit ein Zwangsgeld in Höhe von 150,00 € an.

5. Diese Entscheidung ist kostenpflichtig. Es wird eine Gebühr in Höhe von 145,00 € und Auslagen (Postzustellungsurkunde) in Höhe von 4,18 € festgesetzt.

Mal sehen was mein RA machen wird.
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RA XDiver
Beitrag 25.12.2005, 00:16
Beitrag #2483


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Zitat
Mal sehen was mein RA machen wird.


Soll ich Dir´s verraten? tongue.gif

- FE-Akte anfordern

- Widerspruch einlegen

- ggf. Antrag nach § 80 V VwGO

wink.gif wink.gif


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Medusa
Beitrag 25.12.2005, 00:18
Beitrag #2484


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Zitat (Rolrick @ 25.12.2005, 00:06)
Das Recht, von einer ausländischen Fahrerlaubnis in der BRD Gebrauch zu machen, wird Ihnen aberkannt.

Die NU bezieht sich nicht ausschließlich auf Deine B CZ EU-FE. Ist das nicht ein Verstoß gegen EU Recht? Künftig könnte Dir kein anderer EU Staat eine in D. gültige FE, z.B. die die B beinhaltende Klasse C, ausstellen. think.gif
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strichachtdoktor
Beitrag 25.12.2005, 01:13
Beitrag #2485


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Genau das ist mit auch zuerst aufgefallen.

Da wird versucht festzuschreiben, daß jemand mit keiner FE der Welt in D ein Fahrzeug führen darf. Sorry, aber das ist doch lächerlich !

Wenn z.B. ein EU-Staat sorgfältigst die eigene Zuständigkeit (wie in NL aktuell), dann die Akte und die Fahreignung (wie in AUT s. OVG-Sache M), dann die Befähigung mit Fahrschulpflicht und Fahrprüfung (wie in PL, seit eh und je) prüft, dann soll diese ausgestellte EU-FE in Deutschland nicht ipso iure die Teilnahme am Strassenverkehr erlauben - obwohl es keine Massnahmen des Entzuges mehr gibt (s.EuGH-Urteil) ?

Lächerlich.

Ich weiß nicht, was die Deutschen da versuchen, aber ich halte dieses Ansinnen für aussichtslos. Dann kann man die ganze Geschichte mit den EU-Scheinen gleich wieder vergessen, abhaken und beerdigen oder einäschern ... Oder ?!


Ansonsten: Ich wünsche allen zum Feste ein "Frohes Weihnachten und viel Glück und Erfolg für unsere Sache". Allen EU-FE-Gegnern wünsche ich zumindest ein "Frohes Weihnachten" ...

Ich möchte mich an dieser Stelle auch mal laut dafür bedanken, daß uns durch die in der Liste tätigen Rechtsanwälte Lexus und RAXDiver eine Menge Rat und Information zuteil wird - die ich keinesfalls missen möchte. Auch Andreas und anderen Zweifler, die uns stets in Momenten des Glücks auf den Boden der Tatsachen zurückschreiben, sei an dieser Stelle gedankt. Möge sie keiner verdammen - nur durch diese Vielfältigkeit hat es der Thread bis zum aktuell 11. (elften!!!) Teil geschafft und ist seit Mai 2004 ein wichtiger Teil meiner, und ich denke auch vieler anderer Interessierter, Internetaktivitäten geworden. Nicht vergessen möchte ich auch die Moderatoren ( wavey.gif Uwe) und Rolf Tjardes, der uns diese Plattform unseres Austausches ermöglicht hat. Allen ein grosses Dankeschön !!! Ist wirklich nett mit Euch !


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"Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
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Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein
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Medusa
Beitrag 25.12.2005, 01:34
Beitrag #2486


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Zitat (strichachtdoktor @ 25.12.2005, 01:13)
Allen ein grosses Dankeschön !!! Ist wirklich nett mit Euch !

yes.gif

Und stellt Euch vor - ohne den EuGH hätten wir uns alle vielleicht nie kennengelernt wink.gif
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mirko1
Beitrag 25.12.2005, 04:48
Beitrag #2487


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schliese mich gerne /8Doc´s Ausführung an.

Medusa wenn wir gewonnen haben, sollten wir alle mal ein richtiges Fest abziehen.
Natürlich dürfen die MPU-Befürworter gerne auch kommen wavey.gif
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Perplex
Beitrag 25.12.2005, 07:18
Beitrag #2488


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Wäre das nicht auch eine gute Geschenkidee für jemanden, der Ihnen am Herzen liegt?
Kein Spaß, steht wirklich so da! >klick< rofl1.gif


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Perplex
Beitrag 25.12.2005, 10:00
Beitrag #2489


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Es geht auch ohne MPU ...



... es lebe der EU-Führerschein!


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Uwe
Beitrag 25.12.2005, 10:35
Beitrag #2490


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Zitat (strichachtdoktor @ 25.12.2005, 01:13)
Ich möchte mich an dieser Stelle auch mal laut dafür bedanken, daß uns durch die in der Liste tätigen Rechtsanwälte Lexus und RAXDiver eine Menge Rat und Information zuteil wird - die ich keinesfalls missen möchte. Auch Andreas und anderen Zweifler, die uns stets in Momenten des Glücks auf den Boden der Tatsachen zurückschreiben, sei an dieser Stelle gedankt. Möge sie keiner verdammen - nur durch diese Vielfältigkeit hat es der Thread bis zum aktuell 11. (elften!!!) Teil geschafft und ist seit Mai 2004 ein wichtiger Teil meiner, und ich denke auch vieler anderer Interessierter, Internetaktivitäten geworden.

Das Jahr geht zu Ende, das EuGH-Urteil geht in das zweite Kalenderjahr.

An dieser Stelle möchte ich mich vor allem bei den Betroffenen bedanken. Ohne Euch wäre dieser Thread nach spätestens 20 Beiträgen in den unendlichen Weiten des Archivs verschwunden.

Mein Dank geht besonders an @Strichachtdoktor, der hier Geschichte (n whistling.gif) geschrieben hat. Live aus Stettin hat er uns an seiner Führerscheinodyssee teilhaben lassen, hat uns miterleben lassen, was tatsächlich draussen vor Ort passiert. Prima fand ich auch Deine Teilnahme am Treffen, dass wir Deine Geschichte aus Deinem Mund hören kommten.

Danke natürlich auch an die vielen anderen, die hier sehr rege mitwirken. Danke an @Medusa, den Forumswächter und momentan aktivsten in diesem Thread für seine unendliche Ausdauer und kooperative Mitarbeit, danke an @Thommy Bumm, der mit seiner Kopf-durch-die-Wand-Mentalität immer wieder aufzeigt, wie man es nicht machen sollte wink.gif wavey.gif

Danke auch an @Mirko1, @Weißnichtsogenau, @nasowas, @MaximilianNRW, @Gerri, @Bayer und die vielen Ungenannten für Eure rege Mitgestaltung des Threads.

Mein Dank geht natürlich auch an die Nichtbetroffenen, die diesen Thread mit Fachwissen garnieren, obwohl sie ohne schlechtes Gewissen jeder Polizeikontrolle entgegenblicken können. Natürlich meine ich damit unsere Anwälte, @Andreas, @Corneliusrufus, @GSX-R, @Uwe W. und die vielen Ungenannten.

Ohne Euch könnten wir die Hälfte vom Webspace sparen wink.gif

Ich wünsche Euch einen schönes Weihnachtsfest und natürlich einen guten Rutsch ins neue Jahr, gutes Gelingen und vor allem viel Erfolg in Eurer Sache.

Uwe


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Mit etwas Geschick kann man aus den Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, eine Treppe bauen.
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Rolrick
Beitrag 26.12.2005, 12:36
Beitrag #2491


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Zitat (Rolrick @ 25.12.2005, 00:06)
Hier mal ein Auszug aus der NU.

Bescheid:

1. Das Recht, von einer ausländischen Fahrerlaubnis in der BRD Gebrauch zu machen, wird Ihnen aberkannt.

2. Den in Ihrem Besitz befindlichen ausländischen Führerschein haben Sie unverzüglich beim Landratsamt XXX (Bundesland Thüringen), zwecks Eintragung des Aberkennungsvermerks vorzulegen.

3. Für die Entscheidung in Ziff. 1 und die Maßnahme in Ziff. 2 wird die sofortige Vollziehung angeordnet.

4. Sollten Sie der in Ziff. 2 genanntenAufforderung nicht nachkommen, drohe ich Ihnen hiermit ein Zwangsgeld in Höhe von 150,00 € an.

5. Diese Entscheidung ist kostenpflichtig. Es wird eine Gebühr in Höhe von 145,00 € und Auslagen (Postzustellungsurkunde) in Höhe von 4,18 € festgesetzt.

Mal sehen was mein RA machen wird.

Hi @all, wavey.gif

also ich habe mir da mal Gedanken gemacht.

Ich wohne und arbeite ja schon seit längeren in der Schweiz, hier in D habe ich eine gemeinsame Wohnung mit meiner Frau zusammen.
Wenn ich mich nun kurzerhand beim Einwohnermeldeamt abmelde und nur noch in der Schweiz Wohnhaft bin, kann mir da meine für mich zuständige Führerscheinstelle noch etwas?
Damit meine ich insbesondere den Punkt 2 ?
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Medusa
Beitrag 26.12.2005, 12:42
Beitrag #2492


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Interessante Frage wink.gif Aber was spielt es für eine Rolle, ob in Deine FE etwas eingetragen wird oder nicht? Fahren darfst Du in D. auch ohne Eintragung nicht mehr.
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Rolrick
Beitrag 26.12.2005, 12:49
Beitrag #2493


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Wenn die Zuständigkeit nicht mehr zutrifft dann ist doch der Punkt 4 auch nicht mehr relevant oder?

Ps:
Ich möchte keinen Eintrag in meine Pappe, in welcher Form auch immer.
Da könnte ja jeder kommen.
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RA XDiver
Beitrag 26.12.2005, 13:04
Beitrag #2494


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Zitat
Wenn die Zuständigkeit nicht mehr zutrifft dann ist doch der Punkt 4 auch nicht mehr relevant oder?


Doch. Die Verfügung ist (in Deinem Interesse) zu befolgen. Wenn Du den Schein nicht vorlegst, kann das Zwangsgeld verhängt werden. Ein Wegzug (mitsamt Abmeldung nach Erlass der Verfügung macht diese nicht unwirksam.

Dass der Vermerk nur deklaratorische Wirkung hat, ist dafür unerheblich. Reichst Du den Schein nicht ein, kommt das Zwangsgeld.

EDIT: Ergänzend sei anzumerken, dass gelegentlich von Seiten der Behörde auf die Durchsetzung der Zwangsmittel verzichtet wird (zumindest lt. Lexus, ich habe das noch nicht erlebt), wenn Rechtsmittel, insb. einstweiliger Rechtsschutz, begehrt wird. Das ist gesetzlich aber nicht vorgesehen, sondern dann eine good-will-Aktion der Behörde.


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Rolrick
Beitrag 26.12.2005, 13:22
Beitrag #2495


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OK, aber wie sieht der Vermerk überhaupt aus?

Direkt auf meinem CZ-FS etwas kleben oder gar "lochen", ist das nicht Sachbeschädigung?
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RA XDiver
Beitrag 26.12.2005, 13:37
Beitrag #2496


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In Bayern wird soviel mir bekannt ist, ein Aufkleber verwendet, in Niedersaches ein Zettel angeheftet.


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Medusa
Beitrag 26.12.2005, 13:51
Beitrag #2497


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So ein Aufkleber rubbelt sich mit der Zeit doch wieder ab. Muß man den dann erneuern lassen? whistling.gif
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Perplex
Beitrag 26.12.2005, 14:13
Beitrag #2498


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Was ist wenn solch ein Aufkleber abfällt, ist das dann Urkundenfälschung! smile.gif


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mirko1
Beitrag 26.12.2005, 14:58
Beitrag #2499


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@TB Medusa

das würde mich auch Interessieren?
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Medusa
Beitrag 26.12.2005, 15:05
Beitrag #2500


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Das wird wohl nur ein Fachmann klären können. Nicht lachen - durch die Aufkleberfrage bin ich darauf gekommen meine FE mal wieder anzusehen wub.gif. Was habe ich erblickt: irgendwelche Ablagerungen in der weißen Prägung. Also bin ich mit einer alten Zahnbürste und der FE zum Waschbecken laugh2.gif. Jetzt sieht meine FE wieder aus wie neu smile.gif. Ein Aufkleber hätte das wohl nicht überlebt. wink.gif
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