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> EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis (Teil11), Nachtr. MPU-Anordnung in D. zulässig?
RA XDiver
Beitrag 26.12.2005, 15:37
Beitrag #2501


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@ TB

Urkundenfälschung u.ä. bedarf vor allem eines: aktives Tun. Wenn sich der Aufkleber abrubbelt (was m.E. so einfach nicht passieren wird), dann liegt ja wohl keine Tat des Inhabers vor, mithin keine Straftat.

Im Endeffekt ist das auch völlig unerheblich da, wie ich bereits ausführte, dieser Vermerk nur deklaratorische Wirkung hat. Durch das Entfernen lebt bekanntermaßen das Recht zum Führen von Kfz in D nicht wieder auf.

Die Frage wäre also allenfalls rechtstheoretisch. wink.gif


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corneliusrufus
Beitrag 26.12.2005, 17:31
Beitrag #2502


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Die NU bei Rolrick würde ich prüfen lassen. Es wird in ihr der Gebrauch jedweder ausländischer FE untersagt. Für den heutigen Zeitpunkt wäre das angemessen. Da jedoch die NU eine "unendliche", zulünftige Wirkung ebenfalls entwickelt, halte ich diese NU für Unverhältnismäßig und damit für rechtswidrig. (Bitte nicht als rechtsunwirksam ansehen!)

Denn wenn bsp. in 15 Jahren eine andere EU-FE erworben wird, so wirkt die NU immer noch. Auch wenn dann in D keine FEB mehr das recht hätte, eine FE zu verweigern.

Mit dieser unbefrsiteten bzw. unbedingten Form des Auspruchs in der NU sehe ich gute Chancen für einen vorläufigen rechtsschutz. Ich denke, die Behörde wird dann nachbessern müssen und die NU auf die aktuelle(n) FE beziehen müssen. Eine Zukunftswirkung auf eine Vielzahl möglicher Fälle darf keine NU entfalten dürfen, weil dann die Verhaltnismäßiglkeit in Einzelfallprüfungen unterlaufen würde.

Liebe Greet-Ings, Cornelius


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Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet.
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Pitkoeln40
Beitrag 26.12.2005, 22:14
Beitrag #2503


Neuling
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Hallo habe auch den Lappen aus der CZ mein Anwalt meint ich soll ne beglaubigte Kopie mitführen was meint ihr dazu????? whistling.gif
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Medusa
Beitrag 26.12.2005, 22:26
Beitrag #2504


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Das Verlustrisiko ist wirklich sehr hoch, ich habe auch schon mehrfach darüber nachgedacht. Siehe aber auch hier
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Uwe
Beitrag 26.12.2005, 23:24
Beitrag #2505


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@Pitkoeln40

Warum stellst Du die Frage zweimal???


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strichachtdoktor
Beitrag 27.12.2005, 00:04
Beitrag #2506


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Am 27.11. schrieb PitKoeln40
Zitat
Hallo Fahre seit 7/04 mit dem cz Führerschein durch die gegend wurde 2 mal Angehallten und hatte einen Unfall (Den ich nicht schuld war)und hatte bist heute noch keine Probleme!!!

Jetzt schreibt er
Zitat
Hallo habe auch den Lappen aus der CZ mein Anwalt meint ich soll ne beglaubigte Kopie mitführen was meint ihr dazu?????


Dabei war die Frage ja eigentlich schon durch ihn selbst beantwortet - denn er hatte ja wohl mit dem Orginal keine Probleme ...

Ich neige ein bißchen dazu, die Beiträge von PitKoeln40 unter "Trollitis" abzuhaken ... whistling.gif


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"Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
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strichachtdoktor
Beitrag 27.12.2005, 00:11
Beitrag #2507


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Zitat (corneliusrufus @ 26.12.2005, 17:31)
Denn wenn bsp. in 15 Jahren eine andere EU-FE erworben wird, so wirkt die NU immer noch. Auch wenn dann in D keine FEB mehr das recht hätte, eine FE zu verweigern.

Mit dieser unbefristeten bzw. unbedingten Form des Auspruchs in der NU sehe ich gute Chancen für einen vorläufigen Rechtsschutz. Ich denke, die Behörde wird dann nachbessern müssen und die NU auf die aktuelle(n) FE beziehen müssen. Eine Zukunftswirkung auf eine Vielzahl möglicher Fälle darf keine NU entfalten dürfen, weil dann die Verhaltnismäßiglkeit in Einzelfallprüfungen unterlaufen würde.

... oder auch das. Ich schrieb ja bereits dazu
Zitat
Wenn z.B. ein EU-Staat sorgfältigst die eigene Zuständigkeit (wie in NL aktuell), dann die Akte und die Fahreignung (wie in AUT s. OVG-Sache M), dann die Befähigung mit Fahrschulpflicht und Fahrprüfung (wie in PL, seit eh und je) prüft, dann soll diese ausgestellte EU-FE in Deutschland nicht ipso iure die Teilnahme am Strassenverkehr erlauben - obwohl es keine Massnahmen des Entzuges mehr gibt (s.EuGH-Urteil) ?

Lächerlich.
und bleibe dabei. Ob die 15-Jahres-immerwiederverlängerbare-Frist überhaupt international, bzw. in Bezug auf einen rechtmässig erteilten EU-Führerschein, eine nennenswerte Rolle spielt, das wurde ja noch nicht abschliessend beantwortet. Bisher deutet jedoch einiges darauf hin, daß es den Deutschen nicht gestattet ist, einen nach Ablauf einer Massnahme erteilten EU-FS nicht anzuerkennen ...


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Perplex
Beitrag 27.12.2005, 14:13
Beitrag #2508


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Zitat (RA XDiver @ 26.12.2005, 13:04)
Reichst Du den Schein nicht ein, kommt das Zwangsgeld.
Da muss ich Dir widersprechen! rolleyes.gif

Wer seinen Hauptwohnsitz auf Dauer ins Ausland verlegt, der ist vor einem Zwangsgeld aus Deutschland absolut sicher. Solche Zwangsgelder können nicht im Ausland eingetrieben werden. no.gif


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Perplex
Beitrag 27.12.2005, 15:04
Beitrag #2509


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EU-Führerschein statt MPU? rolleyes.gif

Der TÜV Rheinland informiert über die Fakten


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RA XDiver
Beitrag 27.12.2005, 15:12
Beitrag #2510


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Zitat
Wer seinen Hauptwohnsitz auf Dauer ins Ausland verlegt, der ist vor einem Zwangsgeld aus Deutschland absolut sicher. Solche Zwangsgelder können nicht im Ausland eingetrieben werden


Schön, dass Du das so gut weisst..... wallbash.gif wallbash.gif


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THOR
Beitrag 27.12.2005, 15:14
Beitrag #2511


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think.gif

Wiederspricht das nicht dem ganzen Vorgehen was ich hier mitlese?


Zitat
3. Medizinisch-Psychologische Untersuchung?

Sollte in Deutschland vor Erwerb einer neuen Fahrerlaubnis eine MPU fällig gewesen sein, so wird diese hier auch wieder unmittelbar angeordnet, sobald bekannt wird, dass ein EU-Führerschein erteilt wurde. Die Fahrerlaubnisbehörde leitet auch diesen Fall an das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) weiter. Das KBA wird bei der ausländischen Behörde dann nachfragen, ob der Betroffene den Entzug seiner Fahrerlaubnis in Deutschland wahrheitsgemäß angegeben hatte und ob eine Überprüfung der Eignung, also eine MPU oder eine vergleichbare Untersuchung stattgefunden hat.

Wenn das nicht der Fall war, entzieht die Fahrerlaubnisbehörde gem. § 3 Abs.1 StVG die Fahrerlaubnis wieder mit der Folge, dass auch im Inland kein Kraftfahrzeug mehr geführt werden darf.


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Gruß

THOR
Ein Quad (von lat. quatuor „vier“) ist ein Fahrzeug mit vier Rädern. Man könnte es als Motorrad mit 4 Rädern bezeichnen.
FZV (FahrZeugVerunstaltung), StVZO + StVO kann man dsbzgl. als Quatsch aus deutschland bezeichnen!

Treffen 10./11./12.10 ? Bundesland Franken
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Medusa
Beitrag 27.12.2005, 15:34
Beitrag #2512


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Entspricht letztlich dem dt. Weg.

Entdeckung -> MPU Aufforderung -> NU -> Prozeß bis EuGH

Da es aber im Ausland keine von D. anerkannten MPU Stellen gibt erübrigt sich eigentlich die Nachfrage dort, ob eine der MPU vergleichbare Eignungsüberprüfung stattgefunden hat.
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Perplex
Beitrag 27.12.2005, 16:47
Beitrag #2513


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Ich habe gerade in einem anderen Forum den absoluten Oberhammer gefunden. Da versucht doch tatsächlich die MPU-Mafia den Administrator in diesem Forum zu bestechen, damit er das Forum im MPU-Sinne ausrichtet & alle Befürworter der MPU-Umgehung durch den EU-Führerschein, löscht, zensiert & notfalls auch User sperren soll. Ich glaube der MPU-Mafia schwimmen langsam, wegen der vielen MPU-Umgeher, die Felle davon. Es muss natürlich dazu gesagt werden, dass der Administrator dort erklärter MPU-Gegner in der jetzigen Form ist & den EU-Führerschein als eine Alternative zur MPU betrachtet.

Zitat (E-Mail @ MPU Verkehrspyschologe)
Schade, daß ich Sie nicht inhaltlich überzeugen konnte, ich habe Alles versucht,
aber Sie sind entweder so von Ihrer Meinung überzeugt oder ganz einfach
Lernresistent.
In der Psychologie würde man vereinfacht ausgerückt von Schubladendenken sprechen,
wo sich festgefahrene Verhaltensmuster eingeprägt haben, die nicht oder nur sehr schwer wieder rauszutherapieren sind.


Ich gehe mal bei Ihnen davon aus, daß Sie selbst im "gleichen Boot" sitzen, wie Ihre
Mitstreiter hier im Forum.
Jedenfalls habe ich den Eindruck aus Ihren Postings gewonnen.

Sie fragten, wer ich bin, bzw. was ich beruflich mache?

Ich bin freier Psychologe, war jahrelang beim TüV als Verkehrspschologe angestellt, und habe tausende MPU Begutachtungen durchgeführt, und bin seit 6 Jahren Freiberuflich.

Nun, Ihr Forum kann man leider nicht so unbeachtet lassen, denn es sendet jeden Tag Signale aus, Botschaften sozusagen, die von anderen Lesern gelesen und absorbiert werden.

1000 Seitenaufrufe und mehr pro Tag ist nicht wenig, und die Tendenz ist leider steigend.

Wenn man auch nur davon ausgeht, das 20 % das hier Niedergeschriebene für Ernst ansehen, dann ist das sehr viel.

Ich weiss, daß ich Sie leider nicht überzeugen kann, erlaube mir aber ein Beispiel zu schildern,
und eine Frage an Sie aus dem Täglichen Leben:

Was meinen Sie wohl, warum all die anderen Verkehrs-Foren so erbarmungslos gegen den
EU-Führerschein sind, und darüber keine Werbung bzw. offene Diskussionen zulassen?

Das eine ist natürlich die gesunde Einstellung und die Verantwortung gegenüber der
Allgemeinheit, zum anderen lässt sich mit dem EU-Führerschein und den ausländischen Vermittlern kein oder nur sehr wenig Geld verdienen.

Was meinen Sie wohl, wie die anderen grossen Verkehrsforen das handhaben?

Ich erlaube mir, Ihnen mal zu verraten, wie es "hinter den Kulissen" wirklich abläuft:

Alle die grossen Verkehrsforen, dessen Namen ich nicht nennen will, erhalten Monat für Monat eine "Vergütung" von freien Verkehrspsychologen, Rechtsanwälten,
MPU-Vorbereitern, Fahrschulen, Autoren, usw. usw.

In manchen sehr wenigen Foren teilen sich das die Moderatoren untereinander auf,
in den meisten Foren steckt aber der Adminstrator Alles stillschweigend ein, ohne das Publik zu machen.

Manche Foren werden von Rechtsanwälten geführt, manche von Psychologen,
manche von Autoren usw usw, und wer dort Werbung macht, der zahlt oder bietet im Gegenzuge kostenlose Werbung dem Adminstrator des Forums an, wo er Werbung macht.

eine Hand wäscht die andere, und wer sich mit der Materie auskennt, wird sehr schnell
feststellen, das ein Fahrschulbetreiber Werbung eines ganz speziellen MPU-Vorbereiters in seinem Forum unterstützt und fördert, während Werbung der konkurrierenden MPU Vorbereitern unterdrückt wird, und zwar ganz geschickt.

Geht man nun in das Forum des MPU Vorbereiters, so findet man umgekehrt wieder den Link nebst Werbung der Fahrschule.

Das ist also ein gesamtes Netzwerk, wo man sich gegenseitig unterstützt und gegenseitig Kunden empfiehlt.

Wer keine zusätzliche Dienstleistung wie eine Fahrschule, MPU Praxis, Rechtsanwaltskanzlei hat,
wie Sie z.B., sondern nur ein Forum, der braucht keine Werbung für sein eigenes neben dem Forum laufenden Unternehmens, und erhält somit eine Monatliche Vergütung, je nach dem, wie viele Kunde erfolgreich vermittelt werden können.

Ein etwas kleineres Forum, als das was Sie haben, konnten wir letztes Jahr 2004 für uns gewinnen,
und der Adminstrator erhält jeden Monat zwischen 300 € und 700 € nur an Vermittlungsprovisionen, je nach Auftragslage. Leicht verdientes Geld also.

Grosse Foren kommen da monatlich locker auf 2.000 € und wesentlich mehr.

Ich gehöre einem Bundesverband der Verkehrspsychologen an, und dieses Angebot kommt nicht nur alleine von mir, sondern von vielen Kollegen im gesamten Bundesgebiet,
die sich daran beteiligen.

Also, überlegen Sie sich das einmal, inwiefern das für Sie interessant sein könnte.

Machen wir uns nichts mehr gegenseitig vor:
Wir konnten Sie als Admin. nicht überzeugen, weder können wir Rechtlich was unternehmen, und das wissen Sie genauso gut wie wir.


Ihr Forum, was sehr klein anfing, ist wider Erwarten nun doch gross rausgekommen
und wächst sogar,
und in den Webseiten fast immer unter den ersten 10, ist jetzt schon so bekannt,
daß sogar einige meiner Kollegen und Klienten das schon kennen,
ganz zu schweigen von den täglich 1000 Seitenaufrufen.

Ironie des Schicksals ist , daß soagar ein Klient seine Therapie abbrach und
seinen EU-Führerschein machte.

Warum sollten wir uns also bekämpfen, wovon niemand einen Nutzen hat.

Ihr Forum besteht nun mal, und monatlich gehen uns allen nicht gerade wenige Klienten verloren,
die sich kostenlose Infos in Ihrem Forum holen, und das Geld ins Ausland tragen,
dadurch unsere Verkehrssicherheit gefährden, und niemand verdient dran.


Und das Sie, sehr geehrter EU-Führerschein Admin nichts an dem Forum verdienen,
weiss ich, denn ich hatte "Probeweise" einen Thread aufgemacht, und einen
EU-Führerschein angeboten, und nichts ist passiert:
keine Löschung oder Zensur des Threads, keine Löschung der Kontaktadressse,
und auch keine "Anfrage" an mich.
Sie hatten gar nicht darauf reagiert.

Und das Sie keine Unkosten haben, ist mir ebenso bewusst, denn ansonsten hätten Sie keine
Werbung von im rechten Forenrand, womit der Forumhoster Herr Christian Schmid das Forum finanziert und Ihnen und Ihren Usern kostenlos zu verfügung stellt.

Sie sehen also, nichts ist umsonst, und ohne Werbung geht es nicht.

Fragt sich nur, was Sie wollen?
Kostenloses Forum, oder bequeme Geldeinnahme von einigen Hundert Euro und mehr.

So, nun wissen Sie auch, warum ich anonym geschrieben habe, denn ich weiss nicht,
ob Sie das Angebot annehmen?

Sollten Sie es annehmen, so bitte ich Sie, nichts zu überstürzen, sondern das weitere
per E Mail und telefonisch abzusprechen .

Lassen Sie sich nichts im Forum anmerken, und führen Sie Veränderungen nur langsam und in Absprache mit mir durch.

wenn Sie sich für eine Zusammenarbeit entscheiden, was ich sehr hoffe,
dann werde ich mich auch anmelden und ebenso einige meiner Kollegen.

Mit freundlichen Grüßen
MPU Verkehrspyschologe


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Medusa
Beitrag 27.12.2005, 16:51
Beitrag #2514


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Öhm, Thommy: klick wink.gif
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magnum88
Beitrag 27.12.2005, 16:54
Beitrag #2515


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@TB

Glaubst du diesen Quatsch wirklich?

Bei uns geht die Mafia cool.gif auch schon um.. rofl1.gif
Siehe hier:

http://www.verkehrsportal.de/board/index.p...ndpost&p=374948

Edit:
Medusa war schneller...


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Medusa
Beitrag 27.12.2005, 16:57
Beitrag #2516


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Zitat (magnum88 @ 27.12.2005, 16:54)
Edit:
Medusa war schneller...

Mein Text war dafür kürzer cheers.gif
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magnum88
Beitrag 27.12.2005, 17:04
Beitrag #2517


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Zitat (Medusa @ 27.12.2005, 16:57)
Zitat (magnum88 @ 27.12.2005, 16:54)
Edit:
Medusa war schneller...

Mein Text war dafür kürzer cheers.gif

und ich werde immer langsamer, sitze ja auch schon wieder mit wenig Pause seit Vormittag...sleep.gif

cheers.gif


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Perplex
Beitrag 27.12.2005, 17:18
Beitrag #2518


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Von den EU-Führerschein-Vermittlern bin ich ja schon ziemlich enttäuscht, weil sie m.E nicht genug auf späteren Schwierigkeiten mit dem EU-Führerschein in Deutschland hinweisen, sondern bewusst Falschinformationen weitergeben.

Allerdings werde ich in Zukunft nie mehr mit der MPU-Mafia zusammenarbeiten oder sie in irgendeiner Weise unterstützen. Jeden alternativen Weg werde ich beschreiten, auch wenn er noch so steinig & teuer ist. Ich bereue es inzwischen zu tiefst, dass die MPU-Mafia bis jetzt fast 500,- €uro von mir bekommen hat. ranting.gif

Thommy


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GSX-R
Beitrag 27.12.2005, 17:56
Beitrag #2519


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Uwe
Beitrag 27.12.2005, 17:56
Beitrag #2520


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@Thommy Bumm

Sag mal, glaubst Du wirklich alles, was Du liest?

Dieser Teil eines Mailverkehrs - siehe Link von Medusa und Magnum - wurde gestern in diversen Verkehrsforen gestreut. Der User K@i ist ja hier bei uns auch aufgeschlagen.

Der Wahrheitsgehalt ist sehr zweifelhaft. Zumindest scheint es hier niemanden zu geben - außer Dir natürlich - der nicht an ein Selbstgespräch der Mailenden glaubt.

Lies Dir den verlinkten Thread doch mal bis zum Ende durch und bilde Dir dann eine Meinung.

Schöne Weihnachten ... ach nö, is ja schon rum ... na dann guten Rutsch, Uwe wavey.gif


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johnnie walker
Beitrag 27.12.2005, 18:00
Beitrag #2521


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Zitat (RA XDiver @ 23.12.2005, 21:05)
Passt scho.....

Steht gleich in den FAQ. Nur als Tipp: Es geht begründungstechnisch mal in eine neue Richtung.  cool.gif

EDIT: Bittesehr. Wer Zeit und Muße hat, mag sich mit den 13 Seiten vergnügen.  wink.gif

Richtlinie 91/439/EWG

14.1.Bewerbern oder Fahrzeugführern, die alkoholabhängig sind oder das Führen eines Fahrzeugs und Alkoholgenuß nicht trennen können, darf eine Fahrerlaubnis weder erteilt noch erneuert werden.
(Satz 2)
Bewerbern oder Fahrzeugführern, die alkoholabhängig waren, kann nach einem nachgewiesenen Zeitraum der Abstinenz vorbehaltlich des Gutachtens einer zuständigen ärztlichen Stelle und einer regelmässigen ärztlichen Kontrolle eine Fahrerlaubnis erteilt oder erneuert werden.


Beschluss des VGH München vom 23.11.2005



Nummer 14.1 Satz 2 des Anhangs III zu dieser Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten nämlich, Fahrerlaubnisinhaber, die alkoholabhän-gig waren, einer regelmäßigen ärztlichen Kontrolle zu unterziehen. Das Gemein-schaftsrecht begnügt sich in derartigen Fällen mithin nicht damit, dass die wieder-erlangte Fahreignung dieser Personen im Anschluss an eine nachgewiesene Pha-se der Abstinenz aufgrund eines ärztlichen Gutachtens einmalig bejaht wurde, sondern verlangt auch in der Folgezeit eine periodische Vergewisserung über die Ungefährlichkeit eines solchermaßen vorbelasteten Menschen. Verlegt der Betrof-fene nach dem Erwerb einer EU-Fahrerlaubnis seinen ordentlichen Wohnsitz im Sinn von Art. 9 der Richtlinie 91/439/EWG in das Gebiet eines anderen EU-Mit-gliedstaates, so kann diese Pflicht zur regelmäßigen Überprüfung der Fahreignung nur den Aufnahmestaat treffen.


Da ist Herr Geiger, Präsident des VG München ja wieder mit einer seiner geigeresken Auslegungen.

Also eine lebenslängliche Überprüfung nach Erhalt der Fahrerlaubnis in Deutschland.
Den TÜV wird's freuen.

Glück auf
Johnnie
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Medusa
Beitrag 27.12.2005, 18:07
Beitrag #2522


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Zitat
Den TÜV wird's freuen.

Nicht unbedingt wink.gif

In der Rili steht deutlich "Arzt" und nicht "Psychologe" sowie "ärztliche Kontrolle " und nicht psychologische Untersuchung.
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GSX-R
Beitrag 27.12.2005, 18:18
Beitrag #2523


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Zitat (Uwe @ 27.12.2005, 17:56)
Sag mal, glaubst Du wirklich alles, was Du liest?

Kann man so auch nicht sagen. Vieles von dem, was hier geschrieben wurde, glaubt er ja nun nicht.

Vor Allem wenn´s um eine Richtung der Auslegung eines bestimmten Urteils geht...


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Beitrag 27.12.2005, 18:21
Beitrag #2524


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Zitat
Von den EU-Führerschein-Vermittlern bin ich ja schon ziemlich enttäuscht, weil sie m.E nicht genug auf späteren Schwierigkeiten mit dem EU-Führerschein in Deutschland hinweisen, sondern bewusst Falschinformationen weitergeben.



Es geht um die Kohle und sonst nichts...


Zitat
Allerdings werde ich in Zukunft nie mehr mit der MPU-Mafia zusammenarbeiten oder sie in irgendeiner Weise unterstützen. Jeden alternativen Weg werde ich beschreiten, auch wenn er noch so steinig & teuer ist. Ich bereue es inzwischen zu tiefst, dass die MPU-Mafia bis jetzt fast 500,- €uro von mir bekommen hat. ranting.gif


Zumindest dürftest du von dieser Seite aber keine bewusst falschen Infos bekommen haben.
Und was sind 500 Euro gegen die Abzocke, die mit den FE-Touristen veranstaltet wird...


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Beitrag 27.12.2005, 18:36
Beitrag #2525


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Zitat (Uwe @ 27.12.2005, 17:56)
Sag mal, glaubst Du wirklich alles, was Du liest?
Nicht alles! no.gif

Aber es gibt für mich keinen Grund das nicht zu glauben. Jedenfalls erscheint mir diese Vorgehensweise sehr plausibel & deckt sich dem Eindruck nach mit meinen persönlichen Erfahrungen bei der MPI.

Zitat (Uwe @ 27.12.2005, 17:56)
Dieser Teil eines Mailverkehrs - siehe Link von Medusa und Magnum - wurde gestern in diversen Verkehrsforen gestreut.
Es ist doch wohl klar, dass sich solche heißen Informationen in Windeseile verbreiten. rolleyes.gif

Zitat (Uwe @ 27.12.2005, 17:56)
Der Wahrheitsgehalt ist sehr zweifelhaft.?
@Uwe, hast Du Beweise dafür, dass das nicht stimmen könnte? whistling.gif

@johnnie walker
Bist Du der johnnie walker, der früher immer ohne Registrierung gepostet hatte & dessen Beiträge immer so interessant waren? wavey.gif


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Beitrag 27.12.2005, 18:43
Beitrag #2526


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Zitat (magnum88 @ 27.12.2005, 18:21)
Und was sind 500 Euro gegen die Abzocke, die mit den FE-Touristen veranstaltet wird...

500,- €uro für nichts sind 500,- €uro zu viel! unsure.gif

Beim Vermittler bekommt man wenigstens noch einen EU-Führerschein, auch wenn wesentliche Tatsachen verschwiegen werden. rolleyes.gif


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Perplex
Beitrag 27.12.2005, 18:49
Beitrag #2527


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Zitat (magnum88 @ 27.12.2005, 18:21)
Zumindest dürftest du von dieser Seite aber keine bewusst falschen Infos bekommen haben.

Doch, genau das habe ich von dieser MPU-Lobby nur bekommen. ranting.gif Ich hatte sogar schon fast selber daran geglaubt, dass ich fahrungeeignet bin. Aber zum Glück weiß ich es inzwischen besser. yes.gif


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Beitrag 27.12.2005, 18:51
Beitrag #2528


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Zitat (Thommy Bumm @ 27.12.2005, 18:36)
Uwe, hast Du Beweise dafür, dass das nicht stimmen könnte? whistling.gif

Ich glaube, so was wie Du hier probierst, nennt man Beweislastumkehr.

1947 sind bei Rosswell/Arizona kleine grüne Männchen abgestürzt.
Hast Du Beweise, dass das nicht stimmen könnte? think.gif


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Beitrag 27.12.2005, 19:02
Beitrag #2529


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Zitat (GSX-R @ 27.12.2005, 18:51)
Ich glaube, so was wie Du hier probierst, nennt man Beweislastumkehr.  think.gif

Ich könnte auch sagen dass es GOTT gibt. Kannst Du beweisen dass es kein GOTT gibt? Jedenfalls gibt es für die Existenz von GOTT genug Beweise. cool.gif


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GSX-R
Beitrag 27.12.2005, 19:09
Beitrag #2530


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Zitat (Thommy Bumm @ 27.12.2005, 19:02)
Ich könnte auch sagen dass es GOTT gibt. Kannst Du beweisen dass es kein GOTT gibt?

Mann, kapierst Du nicht?

Ich muss überhaupt nichts Beweisen, wenn ich nichts behaupte. wallbash.gif


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Uwe
Beitrag 27.12.2005, 19:17
Beitrag #2531


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Ich hab geschrieben: "zweifelhaft" und nicht "unwahr", "falsch" oder sonst eine andere Negation.

Zweifelhaft bedeutet, dass ich und andere Zweifel an der Richtigkeit des Fakten habe. Beweisen kann und will ich nichts, da ich es selber nicht mit Bestimmtheit wissen kann.


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Perplex
Beitrag 27.12.2005, 19:46
Beitrag #2532


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Zitat (Uwe @ 27.12.2005, 19:17)
Zweifelhaft bedeutet, dass ich und andere Zweifel an der Richtigkeit des Fakten habe.

Na da kann ich Dich beruhigen! rolleyes.gif Ich lese schon seit einigen Tagen in diesem besagten Forum & kann nur bestätigen, dass es noch mehr Angriffe von der so genannten MPU-Lobby in diesem Forum gibt. Das unterstreicht nur die Glaubwürdigkeit von diesem Mailverkehr.


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strichachtdoktor
Beitrag 27.12.2005, 20:11
Beitrag #2533


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@TB
Zitat
Das unterstreicht nur die Glaubwürdigkeit von diesem Mailverkehr.

... was denn ? Daß Du da mitliest ? shutup.gif

@JohnnyWalker
Zitat
Also eine lebenslängliche Überprüfung nach Erhalt der Fahrerlaubnis in Deutschland.

Nicht in Deutschland - in Europa. Diese Vorschrift ist EWG-Vorschrift, also EU-Regelwerk. Und da dort dezidiert zu alkoholauffälligen Kraftfahrern Stellung bezogen wird, ist nicht nur Deutschland sondern jedes EU-Land verpflichtet, so oder so ähnlich vorzugehen. Imho eine (ausnahmsweise) völlig korrekte Auslegung von EU-Recht durch ein deutsches Gericht.

Eine Glaskugelprognostik á la MPU wird da nicht verlangt, aber schon eine deutlich strengere Behandlung von Alk-Fällen als z.B. in Polen, CZ oder NL üblich. Das könnte durchaus Folgen vor dem EuGH haben. Denn das wurde im Kapper-Urteil meines Wissens (zu Unrecht) völlig unberücksichtigt gelassen - und hätte im Übrigen verhindern können, das Kapper wieder besoffen fährt (... wenn es denn so war, wie man berichtete).


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strichachtdoktor
Beitrag 27.12.2005, 22:34
Beitrag #2534


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huh.gif
oh, ja ... sorry ... liegen arg nah nebeneinander, die zwei ... Im Eifer des Gefechtes ...
oi oi oi oi oi oi oi oi oi

wink.gif

Danke. Von Dir lasse ich mich gerne zurechtweisen ...


Nachdem wir das auf so wunderbare Weise erledigt haben, könnten wir doch eigentlich mit dem Thema weitermachen ...

Wie war das noch gleich ?

Zitat
eine lebenslängliche Überprüfung nach Erhalt der Fahrerlaubnis
?

Bei alkoholkranken Personen schreibt es sogar das EU-Recht vor. Wie (imho) ein deutsches Gericht zutreffend erkannt hat. Damit ist die MPU nicht 100%ig legitimiert. Aber eine ärztliche Untersuchung - die ein bißchen tiefgreifender sein sollte als der bloße Aspekt, wie z.B. in CZ ...

Ich wechsele jetzt hier nicht die Seiten. Aber wie ich schonmal sagte, bringt es uns (den EU-FS-Befürwortern) auf Dauer gar nichts, wenn wir vor solchen Tatsachen die Augen verschliessen.

Andererseits ist wenig über Drogenabhängige und Mehrfach-Auffällige / Straftäter gesagt ... Es wird also noch einiges passieren. Und das muss nicht immer gut für uns sein.


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Medusa
Beitrag 27.12.2005, 22:48
Beitrag #2535


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Zitat (strichachtdoktor @ 27.12.2005, 22:34)
Aber eine ärztliche Untersuchung - die ein bißchen tiefgreifender sein sollte als der bloße Aspekt, wie z.B. in CZ ...

Warum auch nicht. Wenn's denn sein muß 1x vierteljährlich. Auf eigene Kosten - auch OK. Wenn sie dann endlich die Kristallkugel weglassen. Frei nach Fokus: Fakten, Fakten, Fakten.
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strichachtdoktor
Beitrag 28.12.2005, 00:14
Beitrag #2536


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Schade eigentlich, daß man mit den Deutschen nicht verhandeln kann ... Wir wären bestimmt gute Unterhändler. rofl1.gif


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Andreas
Beitrag 28.12.2005, 11:05
Beitrag #2537


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Beschluß des OVG Lüneburg vom 11.10.2005 wink.gif


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Peter Lustig
Beitrag 28.12.2005, 11:27
Beitrag #2538


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Na, dann scheint sich der "geigereske" Standpunkt des VG München langsam auch in norddeutschen Gefilden herumzusprechen und ... durchzusetzen. Besser spät als nie. wink.gif

Der Beitrag wurde von Peter Lustig bearbeitet: 28.12.2005, 11:37
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RA XDiver
Beitrag 28.12.2005, 11:40
Beitrag #2539


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Andreas, Du bist zu spät. Der Beschluss ist schon länger bekannt.... tongue.gif wink.gif


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Andreas
Beitrag 28.12.2005, 11:51
Beitrag #2540


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ups..... blushing.gif wink.gif


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Beitrag 28.12.2005, 12:06
Beitrag #2541


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Zitat (Andreas @ 28.12.2005, 11:05)

Der Link zum kompletten Beschluß funzt nicht. crybaby.gif


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Medusa
Beitrag 28.12.2005, 12:11
Beitrag #2542


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Funktioniert bei mir. kompletter Beschluß
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Perplex
Beitrag 28.12.2005, 12:17
Beitrag #2543


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Zitat (Medusa @ 28.12.2005, 12:11)
Funktioniert bei mir. kompletter Beschluß
Ups... blushing.gif

...jetzt geht er wieder. think.gif flowers.gif


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Lexus
Beitrag 28.12.2005, 13:12
Beitrag #2544


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Ich komme mal auf den Beschluss des OVG München zurück. Darin findet sich ein sehr wichtiger Satz für alle, die mit Alkoho und der MPU nicht so recht zurechtkommen:

Zitat
Da im Beschwerdeverfahren nicht gerügt wurde, dass das Landratsamt sich nicht mit einem ärztlichen Gutachten (z.B. nach § 13 Nr. 1 FeV) begnügt, sondern ein medizinisch-psychologisches Gutachten verlangt hat, bedarf es keiner Auseinandersetzung mit der Frage, welche Auswirkungen es auf die Rechtmäßigkeit des Bescheids vom 14. März 2005 und des zugehörigen Widerspruchsbescheids zeitigt, dass sich die Behörde für eine Form der Sachverhaltsaufklärung entschieden hat, die jedenfalls vom Wortlaut der Nummer 14.1 Satz 2 des Anhangs III zur Richtlinie 91/439/EWG nicht gedeckt ist und die zudem stärker als ein rein ärztliches Gutachten in die Privatsphäre des Betroffenen eingreift.


Das ist ein Hinweis darauf, dass bei sorgfältigerer Begründung der Beschwerde gegen den vorangehenden Beschluss des Verwaltungsgerichts möglicherweise die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs doch wieder hergestellt worden wäre, da das Landratsamt eine zu schwere Waffe (MPU statt fachärztliches Gutachten) eingesetzt hat.
-
Von Bedeutung kann dies immer dort sein, wo die Verwaltungsgerichte die Berechtigung zur MPU-Anordnung bei älteren Alkoholdelikten damit begründen, dass die alten Delikte eine fortgeltende Wirkung über den Zeitpunkt der Erteilung der EU-Fahrerlaubnis entfalten.

Insofern finde ich aber im Ergebnis, dass /8doc Recht hat, wenn er sagt, dass das ein tiefer Griff in die Trickkiste war. Ich kann hier dem VGH auch nicht ganz folgen: Der Beschluss mag dann richtig sein, wenn der Ausstellerstaat die Fahrerlaubnis verbunden mit einer konkreten Auflage zur periodischen ärztlichen Untersuchung auf Alkoholabhängigkeit oder -missbrauch erteilt hätte, weil man dann in der Tat davon ausgehen könnte, dass das Gemeinschaftsrecht dem Aufnahmestaat die Verpflichtung auferlegt, für die weitere Erfüllung der Auflage zu sorgen.

Wenn aber eine solche Auflage gar nicht erteilt wurde - möglicherweise sogar im Widerspruch zu Nummer 14.1 Satz 2 des Anhangs III - dann kann es wohl auch keine Verpflichtung eines Aufnahmestaates geben, plötzlich sich auf die Nr. 14 zu besinnen.

Annahme: EU-Führerschein 2004 in NL ohne Auflagen. Inhaber verzieht für fünf Jahre anch Spanien, wo sich niemand um ihn kümmert; dann wird im Jahre 2009 D Aufnahmestaat und soll berechtigt, ja sogar verpflichtet sein, plötzlich mit regelmäßigen Aufforderungen zu ärztlichen Untersuchungen zu hantieren? Kann ich mir so nicht vorstellen.

Ich denke, dass dieser Fall daher nicht so richtig geeignet ist, Rechtsgeschichte zu schreiben, sondern tatsächlich Trickcharakter hat.


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Uwe
Beitrag 28.12.2005, 21:45
Beitrag #2545


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Die MPU-Diskussion geht hier weiter.

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strichachtdoktor
Beitrag 28.12.2005, 23:01
Beitrag #2546


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Zitat
Das ist ein Hinweis darauf, dass bei sorgfältigerer Begründung der Beschwerde gegen den vorangehenden Beschluss des Verwaltungsgerichts möglicherweise die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs doch wieder hergestellt worden wäre, da das Landratsamt eine zu schwere Waffe (MPU statt fachärztliches Gutachten) eingesetzt hat.


Sehe ich genau so.


Ist eigentlich irgendwo festgehalten oder vorgeschrieben, das "die Waffen" abgestuft sein müssen ?

Ich meine: Eigentlich wird doch immer mit Kanonen geschossen, egal, ob auf Spatzen oder Geier ... Die MPU ist Standard für fast alle Lebenslagen bei den FEB. Genauso wie "totale Verkehrsabstinenz" (FE-Entzug) deutscher Standard ist. Darunter geht (fast) gar nichts ...

Mir sind nur extrem seltene Ausnahmefälle bekannt, in denen (später öffentlich vielgescholtene) Richter(innen) von einem Fahrverbot abgesehen haben bzw. wo eine Behörde sich auch mit weniger einschneidenden Massnahmen (z.B. FE für bestimmte Fahrstrecken oder Fahrzeuge) zufrieden gegeben haben.

Warum sollte das also bei der MPU nicht exakt nach dem Muster laufen ? Alles nehmen, wenn einer was zurückwill muss er klagen ... Wirklich prüfen, ob weniger invasive Mittel nicht vielleicht auch den Zweck heiligen, das macht doch niemand ! Niemand wirklich, meine ich.


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Beitrag 28.12.2005, 23:36
Beitrag #2547


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Zitat (strichachtdoktor @ 28.12.2005, 21:52)
... regelmäßig alte Eignungszweifel als Begründung für die Illegalisierung eines EU-Scheines zu missbrauchen ...  Quelle
Das ist ja eine tolle Formulierung! smile.gif:

Deutschland betreibt eine illegale Illegalisierung meines gültigen EU-Führerscheins. yes.gif no.gif


Aber ein Gutes hat es, dass ich vor 4 Wochen bei einer Kontrolle in Berlin im Ausland gemeldet war. Bis Heute ist kein Ermittlungsverfahren gegen mich eröffnet worden, obwohl ich doch eine Nutzungsuntersagung bei dieser Kontrolle hatte & ich meine ausländische Adresse angegeben hatte. hypocrite.gif

Thommy


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strichachtdoktor
Beitrag 28.12.2005, 23:51
Beitrag #2548


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Zitat
Bis Heute ist kein Ermittlungsverfahren gegen mich eröffnet worden


Wer später lacht ist länger froh ! Zu früh gefreut ist bald bereut ...


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Beitrag 29.12.2005, 00:43
Beitrag #2549


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Zitat (strichachtdoktor @ 28.12.2005, 23:51)
Wer später lacht ist länger froh ! Zu früh gefreut ist bald bereut ...
Jaja... und wer eher stirbt ist länger tot! unsure.gif

Es war eine normale -Kontrolle & ich hatte eine gültige Fahrerlaubnis ohne Sperrvermerk gezeigt.

Ab wann darf ich mich denn freuen? blink.gif


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strichachtdoktor
Beitrag 29.12.2005, 01:50
Beitrag #2550


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Jetzt jedenfalls noch nicht, denke ich ...


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