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> EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis (Teil11), Nachtr. MPU-Anordnung in D. zulässig?
Medusa
Beitrag 05.01.2006, 00:14
Beitrag #2601


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Fehlendes Posting, deshalb erneut wink.gif :

Wieviel Zeit darf sich die FEB mit der Bearbeitung des Antrags lassen?
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Medusa
Beitrag 05.01.2006, 07:43
Beitrag #2602


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Zitat
In Chemnitz hat ein weiteres Verwaltungsgericht gegen eine
nachträgliche MPU, wegen Eignungsbedenken der Behörde,
sehr klar im Zusammenhang des EuGH Urteils, ( Kapper) für
rechtswidrig beurteilt.

Quelle: Fahrerlaubnisrecht.de, User Wikinger, Mi Jan 04, 2006 21:14
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Andreas
Beitrag 05.01.2006, 09:53
Beitrag #2603


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Wenn du schon den User @wikinger und eine angebliche Entscheidung eines einfachen VG ohne Az. erwähnst, dann solltest du fairerweise auch die Äußerung des dortigen Admin @Kalus mit den konträren Gerichtsentscheidungen (auch ohne Az.) erwähnen. (Im Nachbarthread geschrieben, den du sicher auch gelesen hast wink.gif )

Zitat
VG Münster, Augsburg, Sigmaringen, Stuttgart etc


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Medusa
Beitrag 05.01.2006, 10:45
Beitrag #2604


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Zitat (Andreas @ 05.01.2006, 09:53)
Wenn du schon den User @wikinger und eine angebliche Entscheidung eines einfachen VG ohne Az. erwähnst, dann solltest du fairerweise auch die Äußerung des dortigen Admin @Kalus mit den konträren Gerichtsentscheidungen (auch ohne Az.) erwähnen. (Im Nachbarthread geschrieben, den du sicher auch gelesen hast  wink.gif )

Nein, hatte ich wirklich nicht gelesen. Habe heute morgen nur schnell das neueste Posting dort angesehen und nicht die alten Kamellen vom 03.. wink.gif Hole ich aber gerne nach:
Zitat
Da wird das OVG Koblenz mit einer einzigen Entscheidung angeführt. Alle anderen Oberverwaltungsgerichte vertreten die gegenteilige Meinung und begründen dies auch sehr ausführlich und nachvollziehbar. Ich möchte hier nur das OVG Lüneburg heranziehen. Und eine Seite stürzt sich natürlich auf den einen Satz des OVG Koblenz (ohne Begründung übrigens) als Argument während die Gegenseite (Verwaltung) zig Entscheidungen dagegenhalten kann.

OK ich möchte natürlich die Entscheidung des VG Frankfurt nicht unter den Tisch fallen lassen, aber was ist mit Münster, Augsburg, Sigmaringen, Stuttgart etc.

Quelle: Fahrerlaubnisrecht.de, User Kalus, Di Jan 03, 2006 20:54
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Medusa
Beitrag 05.01.2006, 12:18
Beitrag #2605


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Volksstimme - Sachsen-Anhalt:

Trotz Urteils des Europäischen Gerichtshofes - Führerschein aus dem Ausland kann viel Ärger eintragen
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Andreas 214
Beitrag 05.01.2006, 12:29
Beitrag #2606


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Jetzt ist auch Landkreis RV im Spiel.

Nachdem ich mich kurz mit einem euch allen bekannten /8 kurz geschlossen
habe ob der Fall einen Beitrag wert ist werd ich es hiermit tun.

Kurze Vorgeschichte.

Verzicht auf den FS am 19.04.04
FS in P gemacht im August 2004 über einen Zeitraum von 3 Wochen.

Am 21.04.05 Geschwindigkeitsüberschreitung.
Am 02.08.05 Bußgeldbescheid der Stadt RV, 3 Monate Fahrverbot
und mündliche Verwahrnung. FS wurde einbehalten.

Nach Ablauf Fahrverbot wurde der FS nicht ausghändigt mit allerlei Begründungen.

Am 27.12.05 Anklageschrift

....der Angeklagte wird daher beschuldigt,
vorsätzlich ein Kraftfahrzeug geführt zu haben, obwohl er die dazu erforderliche
Fahrerlaubnis nicht hatte,

strafbar als

vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis gemäß §§ 21 Abs.1 Nr. 1 StVG, 21 Abs.1 Satz 2 OWig, 3 Abs.3, 49 StVO, 24,25 Abs.1 Satz 1 StVG


Was ich allein schon nicht versteh, wie kann man ein Fahrverbot aussprechen
wenn der FS sowieso nicht gültig sein soll.

Betrifft übrigens nicht mich selbst sondern unseren Kleinen der mit in P war und
hier nicht so konform ist.

Vielleicht kann sich einer unserer Rechtsbeistände mal melden.

Gruß an Alle

Andy wavey.gif


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Gruß aus Ravensburg
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RA XDiver
Beitrag 05.01.2006, 12:34
Beitrag #2607


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Zitat
Was ich allein schon nicht versteh, wie kann man ein Fahrverbot aussprechen wenn der FS sowieso nicht gültig sein soll.


Ein FV bezieht sich ja auf alle Fahrzeuge, also auch auf das Führen von Mofas. Als weitergehendes Verbot kann dies also auch verhängt werden, wenn eigentlich keine FE besteht.

Was mich allerdings wundert ist, dass (wiedermal) ein Verfahren wegen FoFE eingeleitet wurde. Das ist ja nunmehr eigentlich ausgekaut es sei denn, es bestünden irgendwelche Fallspezialitäten, die wir noch nicht kennen.

Meine Empfehlung (wie immer): Hin zum Anwalt, Akteneinsicht und (idR) recht gelassen eine HV abwarten.

Übrigens, was ist RV? Ravensbrück?


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Rolrick
Beitrag 05.01.2006, 12:39
Beitrag #2608


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Es ist Ravensburg.
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strichachtdoktor
Beitrag 05.01.2006, 12:44
Beitrag #2609


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Zitat
Nach Ablauf Fahrverbot wurde der FS nicht ausghändigt mit allerlei Begründungen.

Aja ...
... so sollte es nicht sein. Die Maßnahme ist beendet. Der FS ist herauszugeben - evtl. mit Sperrvermerk. Evtl. über die PL-Behörde oder weitere Umwege. Aber einbehalten ... think.gif

Die Geschwindigkeitsüberschreitung, auch wenn sie erheblich war, ist alleine kaum geeignet, Eignungszweifel im Sinne des VG Frankfurt zu begründen ...

Und Fahren ohne FE liegt deutlich nicht vor. Ich kenne den FS und weiß, wie er zustandegekommen ist. Nach polnischem Recht und völlig legal.

Anwalt ist ... - genau der!


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Andreas 214
Beitrag 05.01.2006, 12:46
Beitrag #2610


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Zitat (Rolrick @ 05.01.2006, 12:39)
Es ist Ravensburg.

stimmt, RV = Ravensburg

@ RA XDiver

es existieren keine Fallspezialitäten.
FS war damals wech weil die Hirnis einen geraucht hatten.

Danke für die Antwort


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Gruß aus Ravensburg
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RA XDiver
Beitrag 05.01.2006, 12:48
Beitrag #2611


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Also der klassische Fall. FoFE müsste eigentlich mit einem Freispruch enden.

Übrigens war es natürlich sehr geistreich, sich mit einer derart hohen Überschreitung erwischen zu lassen. Drei Monate FV sprechend ja für sich.


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Andreas 214
Beitrag 05.01.2006, 13:11
Beitrag #2612


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Zitat (RA XDiver @ 05.01.2006, 12:48)
Also der klassische Fall. FoFE müsste eigentlich mit einem Freispruch enden.

Übrigens war es natürlich sehr geistreich, sich mit einer derart hohen Überschreitung erwischen zu lassen. Drei Monate FV sprechend ja für sich.

geb ich Dir Recht, war blöde.

Aber wäre mir auch fast mal passiert.
Ist eine Verbindungsstraße zwischen 2 Ortsteilen wo 80 erlaubt waren.

Seit Anfang diesen Jahres (05) wurde nach dem Ortsendeschild ein 50ziger
Schild aufgestellt. Da ging ne zeitlang das Blitzlicht nicht mehr aus.


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corneliusrufus
Beitrag 05.01.2006, 13:28
Beitrag #2613


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Ich kann mir vorstellen, dass das vorgeschaltete, sinnlose FoFE-Verfahren gewählt wurde, um möglichst lange auf der FE behördlicherseits sitzen zu können. Solange das Strafverfahren läuft, braucht noch nicht die Munition des Verwaltungsverfahrens gezückt werden. Nämlich die MPU-Aufforderung.

Das Vorgehen so halte ich für rechtsmissbräuchlich.

Liebe Greet-Ings, Cornelius


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Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet.
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strichachtdoktor
Beitrag 05.01.2006, 15:28
Beitrag #2614


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Zitat (corneliusrufus @ 05.01.2006, 13:28)
... um möglichst lange auf der FE behördlicherseits sitzen zu können. Solange das Strafverfahren läuft, braucht noch nicht die Munition des Verwaltungsverfahrens gezückt werden. Nämlich die MPU-Aufforderung.

Das Vorgehen so halte ich für rechtsmissbräuchlich.
...

clapping.gif
Gut erkannt!
Und was machste da als Betroffener? Außer, ziemlich dumm in die Röhre zu gucken?

Könnten wir feststellen, daß es den Deutschen ganz egal ist, wieviele EU-Richtlinien sie brechen, gegen wieviele Gesetze sie verstossen und wie es möglicherweise durch das staatliche Verhalten den Betroffenen maximal dreckig geht, HAUPTSACHE, sie kriegen was sie wollen? Nämlich, daß die Betroffenen möglichst lange nicht auf der Strasse sind. Mit allen Mitteln wird genau darauf hingearbeitet ...

Wenn in diesem Fall auf die FE verzichtet wurde: Wer hat denn festgestellt, daß der Betroffene zum Führen von Kfz nicht geeignet ist ? Ein Richter? Ein Psychologe? Ein Arzt? Wahrscheinlich niemand, weil es nämlich die "Zenzi vom Amt" war ...

Ist doch unglaublich, was hier abgeht ...
ranting.gif *grrrrrrrrr*

Wir müssen auch nicht wirklich darüber reden, daß der Betroffene durch sein Fehlverhalten selbst die Situation herbeigeführt hat. Das Bussgeld wird bezahlt sein, die Massnahme zur Sicherung und Besserung war ja wohl auch erfolgreich, wenn er 3 Monate Fahrverbot bereits hinter sich hat. Warum also sitzen die Brüder jetzt noch auf dem Führerschein ? Und warum macht Dr.S. da nichts gegen ???


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RalfBochum
Beitrag 05.01.2006, 16:19
Beitrag #2615


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Hallo, ist ja einiges passiert in der zeit wo Ich hier nicht online war!

@ Andreas 214 hat es noch andere erwischt außer die Ravensburger aus unserer gruppe?

Also mir ist bis jetzt zum glück noch nichts passiert (wurde schon mehrmals angehalten) aber ohne irgendwelche verstöße.

Ich denke mal das mann sich mit dem Führerschein so wie ich das hier sehe, auf nicht so dickem eis bewegt. Deswegen verstehe ich auch die leute nicht die es wissen aber trotzdem heizen und gegen verkehrsregeln verstoßen, damit ziehen Sie doch erst recht die blicke auf sich.

Also ich habe meinen lappen seit August 04 und habe bis jetzt noch keinen verstoß gehabt (werde mich auch schwer hüten).

Grüße
Ralf


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wenn ich es nicht weiß wissen es bestimmt die anderen!
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Uwe W
Beitrag 05.01.2006, 19:11
Beitrag #2616


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Zitat (corneliusrufus @ 05.01.2006, 13:28)
Ich kann mir vorstellen, dass das vorgeschaltete, sinnlose FoFE-Verfahren gewählt wurde, um möglichst lange auf der FE behördlicherseits sitzen zu können. Solange das Strafverfahren läuft, braucht noch nicht die Munition des Verwaltungsverfahrens gezückt werden. Nämlich die MPU-Aufforderung.

Das Vorgehen so halte ich für rechtsmissbräuchlich.

Liebe Greet-Ings, Cornelius

Aber was hat die Behörde davon?

Das Fahrverbot endet ja kraft Gesetzes 3 Monate nach Abgabe des Führerscheins.
Die Rückgabe des Führerscheins ist nicht erforderlich um das Fahrverbot enden zu lassen.

Solange kein Nutzungsuntersagungsverfahren mit MPU-Anordnung eingeleitet wird, dürfte deshalb der polnische Führerschein weiterhin zum Fahren berechtigen, sofern er nach dem EUGH-Urteil anzuerkennen ist.

Ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne ändert an dieser Rechtslage ja nichts.


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"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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corneliusrufus
Beitrag 05.01.2006, 19:44
Beitrag #2617


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Zitat
Die Rückgabe des Führerscheins ist nicht erforderlich um das Fahrverbot enden zu lassen.


Vielleicht spekuliert sie auf Unkenntnis des Betroffenen? Hofft auf einen 111a?

Dass das strafrechtliche Vorgehen untauglich ist, steht bereits fest. Ehrlich gesagt, ich verstehe auch nicht, warum FoFE noch eingeleitet wird. Oder geht es darum, die Betroffenen möglichst zu verunsichern?

Wie auch immer: Alles ist da Spekulation.

Liebe Greet-Ings, Cornelius


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strichachtdoktor
Beitrag 05.01.2006, 19:45
Beitrag #2618


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Zitat
Solange kein Nutzungsuntersagungsverfahren mit MPU-Anordnung eingeleitet wird, dürfte deshalb der polnische Führerschein weiterhin zum Fahren berechtigen, sofern er nach dem EUGH-Urteil anzuerkennen ist.

Auch, wenn er gar nicht da ist ? Wenn er sichergestellt ist ? ... bei der Akte liegt ?


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Andreas
Beitrag 05.01.2006, 20:05
Beitrag #2619


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Zitat (strichachtdoktor @ 05.01.2006, 19:45)
Auch, wenn er gar nicht da ist ? Wenn er sichergestellt ist ? ... bei der Akte liegt ?

Das wäre dann höchstens ein Owi = Fahren ohne Führerschein (10 €).


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Medusa
Beitrag 05.01.2006, 20:09
Beitrag #2620


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Ist die Owi überhaupt eine Owi, wenn die FEB die FE nicht mehr rausrückt?

Edit

Da bekommt der alte Witz

Zitat
Polizist: Ihren Führerschein bitte. Fahrer: Den haben Sie doch schon lange.


ja eine ganz neue Bedeutung rofl1.gif

Der Beitrag wurde von Medusa bearbeitet: 05.01.2006, 20:21
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Perplex
Beitrag 05.01.2006, 20:24
Beitrag #2621


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Das Verwaltungsgericht Chemnitz hat unter folgendem
AZ eine nachträgliche MPU wegen Eignungsbedenken der Behörde
als rechtswidrig beurteilt: VG Chemnitz 2K 1315/05

Gibt es die Möglichkeit dieses Urteil zu lesen?


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Andreas
Beitrag 05.01.2006, 20:29
Beitrag #2622


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Ich habe heute schon versucht den Beschluß zu "ergoogeln", allerdings hat das VG Chemnitz offensichtlich keine eigene Homepage und somit auch keine Rechtsprechungsdatenbank. blink.gif


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Gallier
Beitrag 05.01.2006, 21:56
Beitrag #2623


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Zitat (Thommy Bumm @ 05.01.2006, 20:24)
Das Verwaltungsgericht Chemnitz hat unter folgendem
AZ eine nachträgliche MPU wegen Eignungsbedenken der Behörde
als rechtswidrig beurteilt: VG Chemnitz 2K 1315/05

Klingt ja wieder nach einem positivem Ergebnis einstweilen FÜR die EU-FE Fraktion wavey.gif showoff.gif showoff.gif

Wenn sogar die "Ossis" schon für UNS sprechen wirds wohl hoffentlich nicht mehr allzulange dauern bis sich die Bayern auch fügen whistling.gif


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Es existiert ein Interesse an der generellen Rezension der Applikation relativ primitiver Methoden komplementaer zur Favorisierung adaequater komplexer Algorithmen.

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strichachtdoktor
Beitrag 06.01.2006, 00:12
Beitrag #2624


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... na, det kannste ja wohl verjessen .

Zitat
VG Chemnitz 2K 1315/05

Aber immerhin ein Teilsieg mehr.

Sollte man jetzt auch nicht überbewerten - ist nur ein kleines VG. Da wird sicher noch ein OVG zu gehört werden ... und dann kann das wieder anders enden. Wie es an jedem VG, OVG und letztlich am BVGH anders enden kann ...


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Perplex
Beitrag 06.01.2006, 06:38
Beitrag #2625


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Folgender Beitrag wurde leider durch den Jahrhundertcrash vernichtet. blink.gif Glücklicherweise hatte ich ihn vorher noch gespeichert. rolleyes.gif
Zitat (hann(e)s @ 01.01.2006, 20:03)
Zitat (Thommy Bumm @ 29.12.2005, 12:44)
Der Europäische Gerichtshof hat schon an dem Stuhl der MPU-Lobby gesägt. Mich hat die MPU-Industrie jedenfalls als Kunde verloren. Hätte es das EuGH-Urteil nicht gegeben, dann wäre ich letztes Jahr mit Sicherheit den deutschen Weg gegangen. Da bin ich aber mit Sicherheit nicht der Einzige.
Thommy

Thommy, wärst Du - ein Minimum an Einsichtsfähigkeit und Lernbereitschaft vorausgesetzt - den deutschen Weg richtig* gegangen, wärst Du längst am Ziel. Und hättest noch viel Knete im Geldbeutel.

*Richtig heißt:
1. Vorbereitung beim seriösen Psychologen/Therapeuten (zugegeben: schwer zu finden, aber leichter als Deine Irrwege)
2. d.h. in - wiederum Lernbereitschaft vorausgesetzt - 8 bis 10 Std. á 80€ wärst Du fit gewesen,
3. eine Generalprobe unmittelbar vor der MPU hätte vorzeige MPU verhindert und den Endspurt in die richtigen Bahnen gelenkt,
4. Du hättest nicht die "falsche" MPU-Stelle gewählt.
Resultat: Mit ca. 1000€ (hochgegriffen, beim fairen Psychologen) wärst Du wahrscheinlich innerhalb 3 Monaten (wenn nicht andere Fristen im Wege stehen) am Ziel gewesen.

Was hat Dich Deine Sturheit bis heute gekostet? Wieviel in welcher Zeit wird es noch kosten?

Man kann sich blöd anstellen. Und saublöd. Ich habe den Eindruck, dass Du Dich gar nicht blöd anstellst. Warum wendest Du Deine Intelligenz - die muss man auch feststellen - nicht auf, Deinen Blödsinn (höflich schreibe ich nicht: Deine Blödheit) zu überwinden?

Hann(e)s
Meine Antwort vom 02.01.2006, 09:00:
@Hann(e)s

An sich hast Du Recht! Wobei es aber in meinem individuellen Fall länger gedauert hätte. Außerdem wäre es auch viel teurer geworden.

Natürlich hatte ich mich auch damals mit Vertretern der MPU-Branche getroffen. Dort hatte ich aber immer den persönlichen Eindruck, es mit einer hinterlistigen Personengruppe zu tun zu haben. Ich hatte also immer den Eindruck, als wenn mir ein einfacher Weg aufgezeigt wurde, es aber danach nur darauf ausgelegt war, mir noch mehr Geld aus der Tasche zu leiern.
Außerdem, wer ist seriös? Woran erkenne ich seriöse MPU-Vertreter? Am Preis? An der Freundlichkeit? In den kostenlosen Infoabenden? Später bin ich ja sogar mal bei einem Infoabend rausgeflogen, weil ich kritische Fragen gestellt hatte & dadurch einige der potenziellen Kunden an dieser Institution langsam zweifelten.

Ich hatte also immer den Eindruck, dass die Psychologen zu viel autonome Macht haben & vom deutschen Staat auch noch in ihrer Allmacht unterstützt werden.

Ich hatte mich dann also für den schnelleren & teuereren Weg über das Ausland entschieden. Die Rechtslage war ja auch klar. Dass es jetzt anders aussieht, konnte ich damals nicht ahnen. Mir hatte mal ein Psycho-Trainer gesagt, ich sollte mich für einen Weg entscheiden & meinte damit, ich solle den deutschen Weg (MPU) gehen. Ich habe mich aber für den deutschen Weg (Klage) & ausländischen Führerschein entschieden.

Klar klingt das in den Augen der meisten hier irrational. Aber für mich ist ein MPU-Psychologe wie ein rotes Tuch. Sobald ich den vor mir habe gehe ich auf Konfrontationskurs. Ich müsste wahrscheinlich 10 MPU'en machen, bevor ich an einen Psychologen gerate, mit dem ich klar komme. Allerdings wäre das ein extrem teurer Weg.

Achja, frohes Neues allerseits! wavey.gif


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Karlos
Beitrag 06.01.2006, 09:15
Beitrag #2626


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think.gif Was mir ein wenig Sorgen bereitet, ist die Einreise, aus der Tschechei nach Deutschland. Denn die bayrische Polizei hat mich beim letzten mal gründlich durchsucht. Angenommen, beim nächsten mal wenn ich meinen EU-FS in der Tschechei abhole, und dieser bei der Einreise nach Deutschland endeckt werden sollte, reicht dies aus, damit mir die FB eine MPU anordnet, oder muss ich beim Auto fahren angehalten werde ? think.gif

Freue mich auf eure Antwort und Danke im Voraus

mfg Karlos


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Erst die Einwegspritze, dann kam der EU-Führerschein
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Beitrag 06.01.2006, 09:18
Beitrag #2627


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Ein guter Teil meiner Mandanten hatte nur Kontakt mit der Grenzpolizei in Schirnding. Die saßen im Zug, es wurden Unterlagen gefunden und schon ging ein Formblatt an die entsprechende FEB.


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Medusa
Beitrag 06.01.2006, 09:36
Beitrag #2628


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Du kannst ja auch über Österreich fahren. Deutschland / Österreich ist eine Schengen Grenze wink.gif Der Umweg könnte sich lohnen ..
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Karlos
Beitrag 06.01.2006, 10:15
Beitrag #2629


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Oh Shit huh.gif

Das hört sich ja nach einer Schmuggelaktion an crybaby.gif


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s.n
Beitrag 06.01.2006, 10:32
Beitrag #2630


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@alle nachträglich ein gute neues Jahr

Hier ein Artikel aus den Dachauer Nachrichten 24./25./26 2005

Zitat
Führerschein aus dem Ausland oft ungültig
ADAC warnt von Lizenztourismus
Dresden(ap) - Der ADAC jat eindringlich vor einem zunehmenden Führerscheintourismus
gewarnt. Wenn deutsche Autofahrer wegen Alkohols am Steuer ihre Fahrerlaubnis verlieren
und nach Ablauf der Stperrfrist im Ausland einen neuen Führerschein machen, sei absolut
nicht sicher, dass sie damit auch in Deutschland problemlos fahren dürften, sagt ADAC
Verkerhtsjutrist Markus Schäpe in Dresden.
Deutsche Behörden hätten in den meisten Fällen das Recht, einen Sperrvermerk in Führerscheine
einzutragen, die in Holland, Tschechien oder Polen gemacht wurden. Das bedeute für den Besitzer
des ausländischen Führerscheins, dass er dann nicht mehr auf deutschen Straßen fahren könne.
    "Die Leute werden für blöd verkauft, und die 1000 oder 2000 Euro sind dann futsch", sagt Schnäpe.
"Trotz allem werden wir mittlerweile mit Tausenden von Fällen konfrontiert." Der Vorsitzende der
Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände Deutschlands, Gerhard von Bressensdorf, sprach
von einem "regelrechten Run und einem internationalen Vermittlungsgeschäft per Internet". Es
gäbe rund 3000 bis 7000 Fälle pro Jahr mit steigender Tendenz.


Was sagt uns der Artikel? Nichts neues, die Lobby versucht weiterhin mit Halbwahrheiten
zu verunsichern.
Interesant ist nur --3000 bis 7000 Fälle pro Jahr mit steigender Tendenz--
Woher kommen die Zahlen?

Gruß
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strichachtdoktor
Beitrag 06.01.2006, 11:48
Beitrag #2631


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Was spricht dagegen, den Führerschein - dezent verpackt - von CZ aus per Post zu schicken und dann entspannt mit dem Zug hinterherzufahren ? Vielleicht nicht 100% sicher, aber stressfreier ...


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Medusa
Beitrag 06.01.2006, 11:56
Beitrag #2632


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Das im Zug an der Bayern / CZ Grenze Personalien auch ohne daß man FE Papiere dabei hat notiert werden / wurden. Grund & Verwendungszweck unklar .. ??
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Rolrick
Beitrag 06.01.2006, 12:10
Beitrag #2633


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Zitat (Medusa @ 06.01.2006, 11:56)
Das im Zug an der Bayern / CZ Grenze Personalien auch ohne daß man FE Papiere dabei hat notiert werden / wurden. Grund & Verwendungszweck unklar .. ??

So war es bei mir.
Ich hatte überhaupt garnichts dabei, keinerlei Unterlagen und trotzdem hatten die Grenzer "warscheinlich im Zuge der Terrorismusbekämpfung" alles in Gang gesetzt.

Jedenfalls komme ich nicht drum herum zu denken das ich ein "Staatsverbrecher bin". Ist aber auch eine Frechheit was ich da gemacht hatte.

Traurig aber wahr.
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fcmlars
Beitrag 06.01.2006, 12:17
Beitrag #2634


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Wollt nur mal vom weiteren Werdegang berichten.Die Polizei schickte den Führerschein zur Staatsanwaltschaft.Diese schickte mir diesen wieder zurück.Zitat Unter Vorbehalt einer weiteren Einziehung schicke ich Ihnen den Führerschein...
Nun muß ich die Entscheidung vom Verwaltungsgericht abwarten.Laut meines Anwalts darf ich bis dahin erstmal wieder fahren.
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Karlos
Beitrag 06.01.2006, 12:18
Beitrag #2635


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Grund und Verwendungszweck:

Die Bayrische Polizei macht Meldung an die betreffende FEB. Dies geschieht sobald Verdacht besteht, z.B. wenn Fahrschulunterlagen oder ähnliches bei jemanden gefunden werden. Die entsprechende FEB vermerkt dies dann in der Akte mit dem Eintrag: "Eventuell tsch. FE".

Jetzt muss man sich nur die Frage stellen, warum das so gehandhabt wird? Ich vermute, dass durchaus die Möglichkeit besteht, das irgendwann, alle die Personen, bei denen der Verdacht auf Besitz einer ausländischen FE besteht, ein schreiben der FEB erhalten.


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strichachtdoktor
Beitrag 06.01.2006, 12:20
Beitrag #2636


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Was ein Blödsinn ...
Nur weil man völlig legal im Zug überprüft wird, ist man gar nichts Besonderes, man muss sich auch nicht wie ein Staatsverbrecher fühlen ...

Mich hat man auch im Zug von und nach Polen gründlich überprüft und gar nichts ist passiert. Die haben gefragt, was ich in Polen will und ich habe denen gesagt, was sie hören wollten. Das Wort "Führerschein" kam nicht vor. Irgendjemand hat sich da was notiert von meinem PA, man hat festgestellt, daß ich keinen deutschen Wohnsitz habe und hat sich die polnischen Anmeldepapiere zeigen lassen. Ende.

Wenn man bayrischen Beamten keinen Grund für eine Leibesvisitation bietet, dann kann man den FS ja auch irgendwo am Körper haben - der muss ja bei einer Kontrolle nicht gleich mit vorgezeigt werden. Man kann auch lügen. Auf die Frage nach dem FS kann man einfach sagen "Nein, habe ich nicht."

Ferner wird auch in Bavaria keine FEB ins Blaue hinein eine NU aussprechen, nur weil der Betroffene mal an der Grenze kontrolliert wurde und ansonsten zufällig keine FE mehr in D hat. Da muss schon mehr sein. (Man muss auch nicht alles glauben, was einem von der bayrischen Bundespolizei berichtet wird ...)


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Medusa
Beitrag 06.01.2006, 12:26
Beitrag #2637


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Zitat (strichachtdoktor @ 06.01.2006, 12:20)
Mich hat man auch im Zug von und nach Polen gründlich überprüft und gar nichts ist passiert.

An der D / PL Grenze scheint das auch ganz anders zu laufen wie an der Bayern / CZ Grenze ..
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Karlos
Beitrag 06.01.2006, 12:29
Beitrag #2638


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Stimmt, ich spreche hier nämlich auch aus Erfahrung.

Und wenn man mit Fahrschulunterlagen erwischt wird, dann ist eine Vermutung auch nicht so weit hergeholt.


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magnum88
Beitrag 06.01.2006, 12:31
Beitrag #2639


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Zitat (Karlos @ 06.01.2006, 12:18)
Die Bayrische Polizei macht Meldung an die betreffende FEB. Dies geschieht sobald Verdacht besteht, z.B. wenn Fahrschulunterlagen oder ähnliches bei jemanden gefunden werden. Die entsprechende FEB vermerkt dies dann in der Akte mit dem Eintrag: "Eventuell tsch. FE".

@Karlos

Sind das gesicherte Erkenntnisse?


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RA XDiver
Beitrag 06.01.2006, 12:58
Beitrag #2640


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Zitat
Ferner wird auch in Bavaria keine FEB ins Blaue hinein eine NU aussprechen, nur weil der Betroffene mal an der Grenze kontrolliert wurde und ansonsten zufällig keine FE mehr in D hat. Da muss schon mehr sein. (Man muss auch nicht alles glauben, was einem von der bayrischen Bundespolizei berichtet wird ...)


Da ist mir anderes bekannt. Verdachtsunabhängige Kontrolle im Zug, Meldung an die FEB, Feststellung: keine FE in D, Anfrage an das CZ-Verkehrsministerium, Antwort einige Monate später: ja, hat einen CZ-FS, NU.

Zitat
Sind das gesicherte Erkenntnisse?


Ja!


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Weißnichtsogenau
Beitrag 06.01.2006, 13:16
Beitrag #2641


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@RA X DIVER

Genau so läuft die Sache. Leider! crybaby.gif
Nochwas zum Posting etwas weiter davor:
Die FEB kann ihr Wissen aus Quellen schöpfen welche nicht mal dem Mineralwasserverband bekannt sind. Wenn sie es erfahren dann droht MPU bzw. NU. Deswegen: Schnauze halten und so wenig wie möglich fahren.
Wir hoffen ja alle auf ein Ende in "The Middle of the Year"
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RA XDiver
Beitrag 06.01.2006, 13:17
Beitrag #2642


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Schirnding hat übrigens ein traumhaftes Formblatt, genau für diese Fälle in Gebrauch.


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Medusa
Beitrag 06.01.2006, 13:22
Beitrag #2643


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Zitat
Wir hoffen ja alle auf ein Ende in "The Middle of the Year"


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strichachtdoktor
Beitrag 06.01.2006, 13:30
Beitrag #2644


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Zitat
Da ist mir anderes bekannt. Verdachtsunabhängige Kontrolle im Zug, Meldung an die FEB, Feststellung: keine FE in D, Anfrage an das CZ-Verkehrsministerium, Antwort einige Monate später: ja, hat einen CZ-FS, NU.
(RAXDiver)

Kann ja sein, daß das mal vorgekommen ist ... Und dann wird es populistisch ausgeschlachtet um ein bißchen Angst zu machen.

Tatsächlich haben wir es mit einer insgesamt höchst instabilen Rechtslage zu tun: Wo bitte steht, daß ein Amt ohne einen hinreichenden Verdacht auf Mißbrauch einer ausländischen FE berechtigt wäre, diese - oder eine andere, vielleicht noch nicht erteilte FE - für Deutschland in der Nutzung zu untersagen?

Gibt es irgendwelche Gesetze, die der Bundespolizei gestatten, ohne den Verdacht einer Straftat, Daten an andere Behörden zu schicken, die daraufhin (da isses wieder) ins Blaue hinein ermitteln dürfen ?

Gibt es ein Gesetz, das die Bundespolizei ermächtigen würde, Leibesvisitationen anzuordnen um an Dokumente zu gelangen, die man - ohne ein Fahrzeug zu führen - gar nicht haben muss? Die man, wenn man sie hat, dann auch logischerweise nicht vorzeigen muss? Deren Besitz alles, aber nicht strafbar, ist? Mit denen man auch keine in Deutschland strafbaren Handlungen begehen kann, wenn man damit nur im Zug sitzt ? Mit denen man nichtmal eine strafbare Handlung begeht, wenn man damit ein Fahrzeug führt ?

Ergo: Es gibt sicher irgendwelche Regeln, die durch die Bundespolizei verletzt werden. Und man kann das zur Anzeige bringen - würde ich tun, wenn man mich auf diese Art belästigen würde ... Und mich dann durchklagen ... (Hoffe trotzdem, das mir das nicht passiert)

Aber ich kann mir auch nicht recht vorstellen, daß das die Regel sein soll.


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Medusa
Beitrag 06.01.2006, 13:33
Beitrag #2645


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Medusa
Beitrag 06.01.2006, 13:39
Beitrag #2646


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Zitat (strichachtdoktor @ 06.01.2006, 13:30)
Gibt es irgendwelche Gesetze, die der Bundespolizei gestatten, ohne den Verdacht einer Straftat, Daten an andere Behörden zu schicken, die daraufhin (da isses wieder) ins Blaue hinein ermitteln dürfen ?

Zitat (RA XDiver @ 06.01.2006, 13:17)
Schirnding hat übrigens ein traumhaftes Formblatt, genau für diese Fälle in Gebrauch.
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RA XDiver
Beitrag 06.01.2006, 13:47
Beitrag #2647


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Zitat
Gibt es irgendwelche Gesetze, die der Bundespolizei gestatten, ohne den Verdacht einer Straftat, Daten an andere Behörden zu schicken, die daraufhin (da isses wieder) ins Blaue hinein ermitteln dürfen ?



Da empfehle ich einen Blick in § 32 Abs. 2 BPolG.


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Kermit007
Beitrag 06.01.2006, 13:48
Beitrag #2648


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Zitat (Medusa @ 06.01.2006, 13:33)
Durch den Besitz einer EU-FE und der Beschäfigung mit dem Thema bin ich zu einer ganz neuen Sicht unseres Staates gelangt .. whistling.gif

Du sprichst mir aus der Seele! Wieviel Steuergelder werden eigentlich alleine durch die nutzlosen Anklagen wg. FOFE verschwendet??? crybaby.gif
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Medusa
Beitrag 06.01.2006, 14:18
Beitrag #2649


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Im Forum Fahrerlaubnisrecht.de - Ausländische Fahrerlaubnis ging es m. E. bisher für unsere Verhältnisse .. recht ruhig zu. Seit ein paar Tagen hat sich das geändert. Mitlesen lohnt sich. Aber wie heißt es so schön "Kucken ist erlaubt, gegessen wird zuhause"
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strichachtdoktor
Beitrag 06.01.2006, 15:02
Beitrag #2650


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Zitat
(1) Die Bundespolizei kann Behörden des Polizeivollzugsdienstes und, wenn sie Aufgaben nach § 2 Abs. 2 oder Aufgaben auf dem Gebiet der Strafverfolgung wahrnehmen, Behörden der Zollverwaltung personenbezogene Daten übermitteln, soweit dies zur Erfüllung polizeilicher Aufgaben erforderlich ist. Dies gilt auch für die Übermittlung personenbezogener Daten zwischen den Behörden der Bundespolizei.

Seh ich nix von FEB ...
Zitat
(2) Die Bundespolizei kann personenbezogene Daten an andere öffentliche Stellen übermitteln, soweit dies erforderlich ist zur
1.Erfüllung einer ihr obliegenden Aufgabe,
2.Abwehr von Gefahren,
3.Abwehr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung der Rechte einzelner,
4.Verfolgung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten, zur Strafvollstreckung und zum Strafvollzug oder
5.Erledigung besonderer Ersuchen nach § 17 Abs. 2 des Bundesverfassungsschutzgesetzes.

Hier ist auch nichts dabei - so wirklich, meine ich ... Nummer 2.) vielleicht oder 3.), wobei der Begriff "Gefahr" ja bekanntlich dehnbar ist. Wann ist den etwas "gefährlich" ? Umfasst der Begriff hier wirklich ein Fortbewegen im Strassenverkehr, welches aufgrund der Erlaubnis eines anderen Staates ja keine Straftat ist ? Die Fahrer wären sogar erst frisch abgeprüft - das wird sogar billigend in Kauf genommen bei Fahranfängern - was ich für "gefährlicher" halte ...
Und natürlich könnte ein erneutes Fahren unter Alkohol etc. eine erneute "Gefahr" sein - und eine Straftat. Da es jedes Jahr einige Tausend Neu-Auffällige im Strassenverkehr gibt, müsste man dann alle Führerscheinbesitzer erfassen und weiterleiten, damit sie Gelegenheit bekommen, den Generalverdacht mittels MPU von sich zu weisen ...
Hanebüchen ...
Zitat
(3) Die Bundespolizei kann personenbezogene Daten an öffentliche Stellen anderer Staaten sowie an über- oder zwischenstaatliche Stellen übermitteln, soweit dies erforderlich ist zur
1. Erfüllung einer ihr obliegenden Aufgabe oder
2. Abwehr einer erheblichen Gefahr oder zur Verhütung von Straftaten mit erheblicher Bedeutung durch den Empfänger.

1. Trifft nicht zu - die BP kann ihre Aufgaben auch ohne Feststellung eines FS erfüllen. 2. hätten wir da wieder die "Gefahr"(s.o.) und eine Straftat liegt nicht vor ...
Also auch nix.
Zitat
(4) Die Bundespolizei kann personenbezogene Daten an nicht-öffentliche Stellen übermitteln, soweit dies unerläßlich ist zur
1.Erfüllung einer ihr obliegenden Aufgabe oder
2.Abwehr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung der Rechte einzelner.

Trifft auch nicht zu ...
Zitat
(5) Besondere Rechtsvorschriften über die Übermittlung personenbezogener Daten bleiben unberührt.

Datenschutz ? "Mensch, da war doch mal was ..."

Ich sehe da nichts, was die gelegentlich beschriebenen Massnahmen der Bundespolizei bei Grenzübertritten aus CZ nach D wirklich rechtfertigen würde. Es bleibt also bei dem, was der Begriff "Grauzone" imho treffend beschreibt.

Und wenn wir soweit sind, daß der Begriff "Gefahr" auch dann zutrifft, wenn Betroffene gerade erst eine Prüfung und eine anzuerkennende Erlaubnis und den FS neu bekommen hat, dann ist die begriffliche Dehnbarkeit etwas überspannt, wie ich denke, wenn auch solche Leute in den Kundenkreis mit einbezogen werden, die gar kein Fahrzeug führen.

Ich meine: Gut, wenn sie im Fahrzeug die Grenze passieren und die BP kontrolliert den Führerschein und meldet Auffälligkeiten weiter - das wird sie wohl dürfen. Keine Frage. Aber ein im Zug befindlicher Fußgänger ??? Das geht einfach zu weit. Und ich warte darauf, daß denen das jemand (z.B. ein Richter oder mehrere) mal erklärt.


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