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> EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis (Teil11), Nachtr. MPU-Anordnung in D. zulässig?
Andreas
Beitrag 07.01.2006, 23:53
Beitrag #2701


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Zitat (camel-light @ 07.01.2006, 23:00)
Und wie wird er entscheiden (Nu gültig JA ODER NEIN?)

Ich finde im Moment leider meine Kristallkugel nicht, sie ist glaube ich in der Inspektion. rolleyes.gif

Wenn wir diese Frage beantworten könnten, gäbe es diesen Thread (Teil 11) nicht!!


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Medusa
Beitrag 07.01.2006, 23:55
Beitrag #2702


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Zitat (Andreas @ 07.01.2006, 23:53)
Ich finde im Moment leider meine Kristallkugel nicht, sie ist glaube ich in der Inspektion. rolleyes.gif

Hast Du sie vielleicht einem Psychologen ausgeliehen? rofl1.gif wavey.gif
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JamesRyan2006
Beitrag 08.01.2006, 22:18
Beitrag #2703


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Hallo,
ich habe heute euer interessantes Forum gefunden und habe schon mal etliche Seiten gelesen, nur ist alles in ständiges Für-und Wieder.
Habe ein rießengroßes Problem:
Habe letztes Jahr im Oktober meine Ausbildung angefangen (in Bayern) und zuerst hieß es es ist egal ob ich einen Führerschein habe oder nicht. Jetzt sagt der Chef ich muss meinen Führerschein machen bis März, sonst werde ich entlassen (trotz keiner Probezeit mehr).
Ich habe bei dem Vorstellungsgespräch nur gesagt, dass ich keine FS habe und verschwiegen, dass er mir von den Behörden entzogen wurde, bis ich eine MPU (d.h. 12 Monate Screenings auf THC) machen.
Jetzt wäre eine einzige Möglichkeit ohne arbeitslos zu sein den FS in Tschechien zu machen. Habe mich auch mal informiert und die Fahrschule in Tschechien kontaktiert zwecks 185 Tage Regelung und Sie versicherte mir, dass diese erst ab Mitte des Jahres in Kraft tritt.
Jetzt habe ich aber auch bedenken, dass wenn die Polizei mich kontrolliert der FS gleich eingezogen wird, aber auf der anderen Seite habe ich auch Berichte auf ARD und im Focus gelesen, dass laut den EU-Verfassungsgericht EU-FS = EU-FS ist.
Was würdet ihr in meiner Situation machen? Ist echt hart, wäre über jede Antwort sehr dankbar !!!
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pitkoeln41
Beitrag 08.01.2006, 22:32
Beitrag #2704


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HB BERLIN. Auf europäischer Ebene wolle sich die Bundesrepublik dafür einsetzen, dass für alle Neufahrzeuge die Ausrüstung mit Tagfahrleuchten Pflicht werde, erklärte Tiefensee in einem Interview mit der Nachrichtenagentur AP. Er werde außerdem eine EU-weite Vereinheitlichung der Führerscheinregeln vorantreiben, um dem Führerscheintourismus einen Riegel vorzuschieben.

Hier das Interview im Wortlaut:

Am 1. Oktober 2005, also vor 100 Tagen, hat Ihr Vorgänger Manfred Stolpe die Autofahrer aufgerufen, auch tagsüber mit eingeschaltetem Licht zu fahren. Welche Erfahrungen hat das Ministerium mit dem Tagfahrlicht gesammelt?

Tiefensee: Die Erfahrungen sind sehr gut. Wir haben in einer gründlichen Studie die Erfahrungen anderer europäischer Länder mit dem Tagfahrlicht ausgewertet. Das Ergebnis ist ganz eindeutig: Durch einen einfachen Handgriff, das Einschalten des Lichts, lassen sich viele Unfälle vermeiden. Damit leistet das Fahren mit Licht auch am Tag einen großen Beitrag zur Verkehrssicherheit. Ich selbst schalte übrigens auch tagsüber das Licht ein, weil ich überzeugt bin, dass es sinnvoll ist. Nach meinem Eindruck folgen schon jetzt viele Autofahrer der Empfehlung. Wir haben viele positive Rückmeldungen. Die Polizei in Sachsen fährt seit Anfang des Jahres mit Licht auch am Tag, viele Landesregierungen haben ebenso wie wir für ihre Dienstfahrzeuge angeordnet, immer mit Licht zu fahren. Ich bin davon überzeugt: Diese sinnvolle Regelung, die die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer verbessert, wird sich rasch auf unseren Straßen durchsetzen. Wir wollen diese Initiative so fortsetzen, dass es eine verbindliche Regelung gibt.

In Österreich und anderen EU-Ländern gibt es ja schon verbindliche Regelungen, in weiteren gibt es Empfehlungen. Will Deutschland sich für eine EU-einheitliche, verbindliche Tagfahrlicht-Regelung einsetzen?

Tiefensee: Wir streben einheitlich für die Europäische Union eine Verpflichtung an, Neuwagen serienmäßig mit Tagfahrleuchten auszurüsten. Schon beim Starten des Motors werden dann die Tagfahrleuchten von selbst eingeschaltet. Dabei würde ein Dämmerungsschalter automatisch auf das Abblendlicht umschalten. Zusammen mit den Niederlanden hat Deutschland auf europäischer Ebene die ersten Schritte eingeleitet.

Der entscheidende Unterschied ist der: Tagfahrleuchten haben einen wesentlich geringeren Energieverbrauch, und sie leuchten anders. Sie sind zwar hell, aber nicht so hell wie das Abblendlicht, und es ist ein Licht, das nicht dazu konzipiert ist, die Straße auszuleuchten, sondern nur, um erkannt zu werden.

Wird es einmal in Deutschland Pflicht, tagsüber mit Licht zu fahren?

Tiefensee: Es wird eine national verbindliche Regelung geben. Das ist sicher. Und zwar nicht erst zu dem Zeitpunkt, wenn alle Fahrzeuge mit Tagfahrleuchten ausgerüstet sind. Bislang gibt es nur eine Empfehlung, noch keine Verpflichtung. Es wird aber ein Stichdatum geben, und ab diesem Datum ist es dann verbindlich, auch am Tage mit Licht zu fahren. Die Neuwagen fahren mit Tagfahrlicht, die anderen müssen Abblendlicht einschalten. Wer es nicht tut, muss dann mit Bußgeld rechnen. Wann das kommt, wird auch davon abhängen, in welchem Umfang die Empfehlung befolgt wird.

Was geschieht, um Motorräder besonders hervorzuheben?

Tiefensee: Es ist wichtig, nach Möglichkeiten zu suchen, dass die Motorräder sich optisch deutlich von den Autos unterscheiden. Dazu sind bereits Untersuchungen bei der Bundesanstalt für Straßenwesen in Auftrag gegeben.

Zur Verkehrssicherheit gehört auch die Frage des Führerscheintourismus. Was tun Sie dagegen, dass Menschen, denen in Deutschland die Fahrerlaubnis entzogen worden ist, mit ausländischen Führerscheinen fahren?

Tiefensee: Das ist ein echtes Problem, das mir große Sorge bereitet. Wir wollen in Zukunft verhindern, dass Führerscheine für Deutsche in anderen Ländern ausgestellt werden, wenn die Voraussetzungen nicht gegeben sind. Das gibt es zum Beispiel in Tschechien oder Polen, aber auch in den Niederlanden.

Aber es gibt doch das Wohnortprinzip, nach dem ich den Führerschein nur in dem Land anmelden darf, in dem ich mehr als 185 Tage im Jahr wohne?

Tiefensee: Dieses Prinzip wird leider nicht von allen unseren Nachbarländern ausreichend beachtet. Kontrollen haben ergeben, dass Menschen ohne Berechtigung Führerscheine dort ausgestellt bekommen. Deshalb brauchen wir dringend eine europäische Regelung, die den Führerscheintourismus effektiv verhindert. Deutschland hat damit ein großes Problem, dass Tausende Leute, die zum Führen von Kraftfahrzeugen nicht geeignet sind, die Möglichkeit haben, sich im benachbarten Ausland einen neuen Führerschein zu beschaffen. Dabei handelt es sich häufig um Autofahrer, denen der Führerschein auf Grund von Alkohol- oder Drogendelikten entzogen worden ist. Das können und dürfen wir aus Gründen der Sicherheit auf unseren Straßen nicht akzeptieren.

National haben wir bereits alle Möglichkeiten ausgeschöpft. Aber das Ergebnis ist nicht zufrieden stellend. Zu einer vernünftigen Lösung, die diesen gefährlichen Führerscheintourismus verhindert, werden wir nur auf EU-Ebene kommen. Deshalb wird sich Deutschland für eine einheitliche europäische Regelung einsetzen. Sonst müssten wir zwingend über einen längeren Zeitraum in Kauf nehmen, dass Leute, die auf Grund von Alkohol- oder Drogendelikten ihren Führerschein verloren haben, trotzdem hier Auto fahren können.

ranting.gif
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Medusa
Beitrag 08.01.2006, 22:39
Beitrag #2705


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@JamesRyan2006

Mit einer EU-FE mußt Du, zumindest bis zum nächsten EuGH Urteil, das dieses Jahr erwartet wird, mit einer MPU Aufforderung nach einer Routinekontrolle rechnen. Siehe dazu auch die Umfrage(n) und lies Dir doch die FAQ dazu mal durch:

FAQ: EuGH-Urteil zur Anerkennung einer EU-Fahrerlaubnis (Konsequenzen für die Bundesrepublik)
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Medusa
Beitrag 08.01.2006, 22:45
Beitrag #2706


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Zitat (pitkoeln41 @ 08.01.2006, 22:32)
National haben wir bereits alle Möglichkeiten ausgeschöpft. Aber das Ergebnis ist nicht zufrieden stellend.

Nette Umschreibung von Tiefensee für das momentane Chaos.
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Perplex
Beitrag 08.01.2006, 23:59
Beitrag #2707


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@JamesRyan2006
Habe ich das richtig verstanden? Dein Chef verlangt von Dir, dass Du innerhalb einer bestimmten Frist einen Führerschein machen musst?

Also, eine MPU ist ziemlich unsicher & könnte auch viel zu lange dauern. think.gif Damit wäre Dein Job ganz sicher weg. Wenn Du allerdings in Tschechien einen FS machst, dann behältst Du wenigsten Deinen Job. Wenn Dir was an diesem Job liegt, dann fällt doch die Wahl gar nicht schwer? rolleyes.gif Wenn Du nicht kontrolliert wirst, dann kannst Du viele Jahre legal in Deutschland fahren. Wenn Du dann auch noch Deinen Hauptwohnsitz auf Dauer nach Tschechien verlegst, dann bist Du auch in Zukunft vor der MPU sicher. yes.gif

Wo ist das Problem? whistling.gif


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Medusa
Beitrag 09.01.2006, 00:07
Beitrag #2708


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Zitat (Thommy Bumm @ 08.01.2006, 23:59)
Wenn Du dann auch noch Deinen Hauptwohnsitz auf Dauer nach Tschechien verlegst, dann bist Du auch in Zukunft vor der MPU sicher. yes.gif

Es hat m. W. schon jemand eine NU bekommen, der nach Anlauf der dt. MPU / NU Geschichte in die CZ umgezogen ist. Der Wohnsitz ist nach dt. Definition dort, wo man seinen Lebensmittelpunkt hat - Arbeit .. . Für FE Inhaber ohne dt. Wohnsitz ist jede dt. FEB zuständig.
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hoppel
Beitrag 09.01.2006, 00:10
Beitrag #2709


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@james ryan

so locker würde ich das nicht entscheiden, denn auch so eine komplette wohnsitzverlegung ist auch nicht nur eine frage von mal eben was unterschreiben....

mal eine ganz andere frage, wie steht es denn um deinen abstinenznachweis könntest du den guten gewissens sofort nachweisen???

nur dann würde ich cz als mittel der wahl nehmen, denn die lieben cop.gif lassen dich einmal in den becher ****** und schon treten sie einen schönen beweis deiner untauglichkeit an - ergo nur wenn du das was die mpu bewiesen haben will auch erfüllst dann, macht ein eu fs wirklich sinn, denn ein freifahrtschein ist er in absolut keinem fall
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RA XDiver
Beitrag 09.01.2006, 00:18
Beitrag #2710


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Meine Meinung zu JR:

Wenn Du zwar nichts mehr rauchst, aber die 12 Monate AN nicht voll bekommst, würde ich tatsächlich überlegen, einen CZ-Schein zu erwerben. Bedenke aber, dass der Spaß vorbei sein kann, so denn Dein neuer Schein der Behörde bekannt wird.

Parallel dazu sammel weiter Deine AN. So bist Du für den Fall, dass man eine MPU von Dir verlangt auf der sicheren Seite, hast alles getan um eine MPU zu bestehen und noch dazu ein gutes Argument für den Psychologen, warum Du den CZ-Schein gemacht hast.

Es genügt jedenfalls nicht, dass zeigt die momentane Erfahrung, sich auf den Lorbeeren der EU-FE auszuruhen. Lässt Du beides parallel laufen, kannst Du einer etwaigen, später gefordeten MPU gelassen ins Auge sehen.

Eine Anmerkung aus arbeitsrechtlicher Sicht: Einen Azubi zu feuern ist schwierig. Wenn im Arbeitsvertrag keine Verpflichtung zum Besitz eines FS steht, kann er Dich deswegen nicht rausschmeißen.


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Perplex
Beitrag 09.01.2006, 00:22
Beitrag #2711


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@Medusa
JamesRyan2006 kann doch im Ausland wohnen & im Inland arbeiten! Wo ist das Problem? Er will doch seinen Führerschein sowieso neu machen. Dann ist auch das Ausland für die Erteilung zuständig & nicht mehr Deutschland. Jedenfalls kann Deutschland bei einem "Ausländer" kein Entziehungsverfahren einleiten. Bei Murksel klappt es doch auch... rolleyes.gif


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RA XDiver
Beitrag 09.01.2006, 00:24
Beitrag #2712


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Zitat
Jedenfalls kann Deutschland bei einem "Ausländer" kein Entziehungsverfahren einleiten. Bei Murksel klappt es doch auch...


Nicht können und nicht tun sind zwei verschiedene paar Schuhe. wink.gif


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hoppel
Beitrag 09.01.2006, 00:31
Beitrag #2713


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ja nur vergisst du welche konsequenzen eine hauptwohnsitzverlegung für ihn hat, das geht beim doppelbesteuerungsabkommen an, über neubeantragung eines deutschen personalausweises und und und

mal davon ausgehend - wegen der ausbildungsgeschichte - dass james noch sehr jung ist, denke ich ist eine entscheidung mit derartiger tragweite für einen jungen menschen schon sehr gewagt nur wegen einer mpu....denn letztendlich will die mpu eine verhaltensänderung und mal ganz ehrlich auch ich als absoluter befürworter von führerscheinen aus cz möchte dennoch keine leute auf der straße im verkehr haben die ihr problem -egal ob alk oder drogen oder sonst was- und fahren nicht strikt trennen können.

die verhaltensänderung ist egal mit welcher lösung, mpu - eu fs das a und o um langfristig ruhe vor den behörden zu haben
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strichachtdoktor
Beitrag 09.01.2006, 13:18
Beitrag #2714


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Die hier immer wieder vorgeschlagene Verlegung des Hauptwohnsitzes sollte schon - wie das Meiste im Leben - reiflich überlegt und letztlich gut durchdacht sein. Das ist ja wohl keine Frage. Letztlich muss das jeder für sich selbst entscheiden. Wirklich praktikabel scheint es nur zu sein in Grenznähe oder bei fehlenden Kontakten in der BRD - also für eine Minderheit.

Dieses "... dann verleg ich mal eben" kann man jedenfalls vergessen. Es ist und bleibt ein leicht durchschaubares Manöver, wenn man es "nicht richtig" macht.

Frage bleibt, ob es überhaupt notwendig ist. Auf lange Sicht auf jeden Fall! Denn irgendwann werden die EU-Staaten, die gegen die 185-Tage-Regel verstossen haben, aufgefordert werden, diese Scheine zurückzunehmen. Bis dahin ...


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"Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778)

Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa!

Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein
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johnnie walker
Beitrag 09.01.2006, 15:54
Beitrag #2715


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Zitat (pitkoeln41 @ 08.01.2006, 22:32)
Minister Tiefensee:
National haben wir bereits alle Möglichkeiten ausgeschöpft. Aber das Ergebnis ist nicht zufrieden stellend. Zu einer vernünftigen Lösung, die diesen gefährlichen Führerscheintourismus verhindert, werden wir nur auf EU-Ebene kommen. Deshalb wird sich Deutschland für eine einheitliche europäische Regelung einsetzen. Sonst müssten wir zwingend über einen längeren Zeitraum in Kauf nehmen, dass Leute, die auf Grund von Alkohol- oder Drogendelikten ihren Führerschein verloren haben, trotzdem hier Auto fahren können.

Will uns der Herr Minister sagen, daß die nationalen Möglichkeiten mit den Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes erschöpft sind; die „contra legem“ Rechtssprechung mit den Hauptverfahren endet?

Oder wie haben wir des Herrn Ministers Aussage zu verstehen?


Zur Erinnerung:
OVG Münster 16 B 736 / 05 Beschluß vom 04.11.2005
Auszug:
Angesichts der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und der divergierenden Auffassungen in Rechtsprechung und Schrifttum zur Anerkennung von Fahrerlaubnissen, die nach der Entziehung der inländischen Fahrerlaubnis im EU-Ausland erworben worden sind, sei bei der im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes gebotenen summarischen Prüfung nicht festzustellen, ob die Entziehung der Fahrerlaubnis rechtmäßig oder rechtswidrig sei. Diese Entscheidung müsse dem Hauptsacheverfahren vorbehalten bleiben.


Glück auf
Johnnie
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Gast_charly68_*
Beitrag 09.01.2006, 16:52
Beitrag #2716





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Ich verstehe die Aussage des Ministers so, daß er im Endefekt auf die neue Entscheidung aus Brüssel wartet, da ja nach dem Urteil vom 29.04.04 ihm derzeit die Hände gebunden sind.

Gruß
charly68
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Gast_camel-light_*
Beitrag 09.01.2006, 16:57
Beitrag #2717





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Hallo Verkehrsportal Mitglieder,


Ich habe folgende Fragen:

Und zwar habe ich meinen Tschechischen Führerschein verloren am 1.1.05 wegen Alkohol (2,07 Promille) Ich habe eine sperre von rund 18 Monate bekommen. Meine Führerschein sperre läuft am 1.6.06 aus.
Seit den Tag bin ich aber Clean, ich habe eine Alkoholtherapie gemacht und die hat zum Glück bis heute angeschlagen! Also schon über 1 Jahr trockener Alkoholiker!

Wenn hier jetzt alle auf mich eintreten wieso ich mit dem CZ Schein wieder scheisse gebaut habe. Muss ich noch was klarstellen klar ist es keine Endschuldigung für meine Tat, aber der CZ Führerschein war mein ERSTER Führerschein. Ich habe eine MPU Auflage, wegen 3x Fahren ohne Fahrerlaubnis bekommen und noch wegen einer Anzeige (Vorsätzlicher Vollrausch) Darauf bin ich dann nach Tschechien.

Jetzt würde mich interessieren, wie ich meinen Führerschein wieder zurückbekommen kann. Ich habe endlich jetzt mein Alkohol Problem in den Griff und möchte nach meiner Sperre wieder fahren, bin wie gesagt seit über 1 Jahr TROCKEN (kein tropfen mehr).

Mich würde interessieren ob ich den noch eine Nutzungsuntersagung bekommen kann, mein Führerschein wurde zurück nach Prag geschickt, Prag hat bis heute den Führerschein noch nicht an meine Tschechische Führerscheinstelle in Chumotov ausgehändigt. Mein Fahrlehrer hat gesagt wenn meine Sperre vorbei ist, dann wäre es kein Problem den Führerschein in der CZ wieder zurück zu bekommen.

Also wenn jetzt meine Sperre in D vorbei ist, darf ich dann wieder mit einen neu ausgestellten Führerschein von der CZ in Deutschland fahren? Oder bekomme ich nach meiner sperre „automatisch“ schon eine NU zugestellt? Bis heute ist nichts mehr gekommen nur der Strafbefehl!


Würde mich über eine Seriöse Antwort freuen!

Viele Grüße

Camel-light
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Medusa
Beitrag 09.01.2006, 17:19
Beitrag #2718


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CZ EU-FE in D. entzogen und nach der Sperrfrist in D. in der CZ evtl. wieder ausgehändig? Ich bin mir nicht sicher, ob Du damit überhaupt wieder in D. fahren dürftest. Die CZ EU-FE wurde vor der Sperrfrist in D. erteilt. think.gif
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Weißnichtsogenau
Beitrag 09.01.2006, 17:30
Beitrag #2719


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Hallochen,
also meines Erachtens nach, darfst Du Dich mit in die Reihe der MPU Gegener dieses Forums einreihen.
In Deinem speziellen Fall dürfte es wohl so sein, daß Du mit Sicherheit den FS aus CZ wieder bekommst, allerdings werden Dich die deutschen Behörden bei einer Routineüberprüfung genauso festnageln wie viele andere Mitglieder dieses Forums.
Heißt im günstigsten Fall: Du darftst weiterfahren, dann MPU-Aufforderung von der FSB. Bei nicht eingebrachter MPU (Eignungszweifel) droht eine sofortige NU.
Da Du ja, wie Du schreibst, trockener Alkoholiker bist, hast Du natürlich auch die Möglichkeit die MPU erfolgreich zu absolvieren.
Jetzt kommt aber der Knüller: Da Du bei einer Therapie warst, mußt Du ja dann auch mindestens 12 Monate nachweisen, daß Du clean gewesen bist. Kannst Du das? Geht am besten mit Leberwertnachweisen auf ein Jahr (seit Anfang der Therapie) hin.

Geht aber auch so, daß Du dem Psychologen nichts von der Therapie erzähst.
Aber nach neuesten Erkenntnissen hier im Forum müßtest Du dann trotzdem ein Jahr (nachweißlich) clean sein. Ist also gehupft wie gesprungen.
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richy
Beitrag 09.01.2006, 17:40
Beitrag #2720


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zu der aussage von Hr. Tiefensee: "Sonst müssten wir zwingend über einen längeren Zeitraum in Kauf nehmen, dass Leute, die auf Grund von Alkohol- oder Drogendelikten ihren Führerschein verloren haben, trotzdem hier Auto fahren können."
Gilt das nur für deutsche ?? es fahren doch 100 tausende eu-ausländer hier rum, sind die alle clean ?? wer überprüft die ? sind die keine gefahr für die allgemeinheit ??
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Gast_camel-light_*
Beitrag 09.01.2006, 17:41
Beitrag #2721





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Hallo

Vielen Dank für deine Antwort!

Also nachweise habe ich leider keine, ich werde aber jetzt anfangen zu Sammeln, und für die Sicherheit aufbewahren. Eine MPU möchte ich nur im schlimmsten Fall machen. Also nur wenn ich eine NU bekomme, wie ich herausgelesen habe, ist es legal wieder mit ein Neuausgestellten CZ Führerschein in Deutschland zu fahren.
Das mit der Routineüberprüfung ist mir bekannt (Das Risiko hatte ich ja schon von beginn als ich mit der CZ FS gefahren bin)

Gibt’s sonst noch irgendwas zu beachten oder kann ich gelassen meine CZ FS nach meiner Sperrfrist neu beantragen in der CZ?

Grüße

Camel
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RA XDiver
Beitrag 09.01.2006, 17:43
Beitrag #2722


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Du solltest im Hinterkopf haben, dass es in CZ immer schwieriger wird, mal eben einen FS zu beantragen. Dies um so mehr, als der 01.07. nicht weit vom Ende Deiner Sperrfrist entfernt ist. Dann geht ohne Wohnsitz definitiv nichts mehr (ist jetzt teilweise schon schwer).


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Perplex
Beitrag 09.01.2006, 17:58
Beitrag #2723


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Zitat (camel-light @ 09.01.2006, 16:57)
Mein Fahrlehrer hat gesagt, wenn meine Sperre vorbei ist, dann wäre es kein Problem den Führerschein in der CZ wieder zurück zu bekommen.
Na das sind doch keine schlechten Aussichten für Dich! rolleyes.gif

Allerdings solltest Du unbedingt darauf achten, dass der neue Führerschein nach der Sperre ausgestellt wird. Wieso sollte der FS dann in Deutschland nicht legal sein? blink.gif Sieh aber zu, dass Du zur Erteilung in diesem Land gemeldet bist, dann sind sie auch wirklich zuständig für Dich. Bring Dein Urteil mit & kläre sie über Deine ehemalige Alkoholsucht auf! Sie sollen dann Deine Eignung wieder eindeutig feststellen. Keine Angst, es gibt dort keine MPU. tongue.gif

Wenn Du dann wieder in Deutschland wohnst, dann könnte die deutsche Fahrerlaubnisbehörde plötzlich vermuten, dass nach wie vor Eignungszweifel bestehen. Die kannst Du dann ganz einfach mit einer MPU ausräumen. Das ist aber kein Problem & reine Formalität. Es sollte dann auch kein Problem sein, 12 Monate Leberwerte zu belegen. Damit würde ich dann auch sofort anfangen mit dem Sammeln. yes.gif


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Medusa
Beitrag 09.01.2006, 18:11
Beitrag #2724


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Zitat (Thommy Bumm @ 09.01.2006, 17:58)
Die kannst Du dann ganz einfach mit einer MPU ausräumen. Das ist aber kein Problem & reine Formalität.

unsure.gif blink.gif rofl1.gif
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Gast_camel-light_*
Beitrag 09.01.2006, 18:57
Beitrag #2725





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Zitat (RA XDiver @ 09.01.2006, 17:43)
Du solltest im Hinterkopf haben, dass es in CZ immer schwieriger wird, mal eben einen FS zu beantragen. Dies um so mehr, als der 01.07. nicht weit vom Ende Deiner Sperrfrist entfernt ist. Dann geht ohne Wohnsitz definitiv nichts mehr (ist jetzt teilweise schon schwer).

Hallo X Diver ,

Mein Fahrlehrer hat aber gesagt ich brauch keinen Wohnsitz, weil ich den Führerschein gemacht habe da wo es diese Regelung noch nicht umgesetzt wurde.
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Weißnichtsogenau
Beitrag 09.01.2006, 19:10
Beitrag #2726


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@camel-light (pfui Teufel, wer raucht das Kraut)

Es ist auch überhaupt nicht zwingend notwendig, da Deutschland trotz Umgehung der 185 Tage nicht das Recht hat (theoretisch) den FS zu entziehen. Das dürfte in dem Fall nur das Ausstellerland der Führerscheins. Ist aber eher unwahrscheinlich, daß da was kommt.
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Perplex
Beitrag 09.01.2006, 19:11
Beitrag #2727


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@camel-light
Das war auch von RA XDiver nur als gut gemeinter Tipp gemeint. think.gif
Wenn es dann so weit ist, sollst Du ja nur mit allen Widrigkeiten rechnen. whistling.gif


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Weißnichtsogenau
Beitrag 09.01.2006, 19:15
Beitrag #2728


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@ Medusa
Ja...hihihi, No Comment
Wenn wir doch alle schon so weit wären rofl1.gif
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Medusa
Beitrag 09.01.2006, 19:29
Beitrag #2729


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Zitat (Medusa @ 05.01.2006, 07:43)
Zitat
In Chemnitz hat ein weiteres Verwaltungsgericht gegen eine
nachträgliche MPU, wegen Eignungsbedenken der Behörde,
sehr klar im Zusammenhang des EuGH Urteils, ( Kapper) für
rechtswidrig beurteilt.

Quelle: Fahrerlaubnisrecht.de, User Wikinger, Mi Jan 04, 2006 21:14

Zitat
Ich gebe unumwunden zu, dass ich mich über diesen Beitrag ärgere. Nachdem ich ihn gelesen habe, bin ich aktiv geworden und habe mich kundig gemacht. Leider musste ich feststellen, dass dem Beschluss des VG Chemnitz ein anderer Sachverhalt zugrundeliegt.
Hier wurde nur die doppelte Fragestellung (Straftaten = Widerstand gegen Beamte und Alkohol) bemängelt. Den Straftaten wurden kein hohes Aggressionspotential zugeordnet. Kein entscheidungsrelevanter Umstand, der in unserer Diskussion zu Buche schlägt.

Quelle: Fahrerlaubnisrecht.de, User Kalus, Mo Jan 09, 2006 12:19
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Weißnichtsogenau
Beitrag 09.01.2006, 20:05
Beitrag #2730


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Hm, naja hatte mich schon mit einem befreundeten Polizisten aus Chemnitz unterhalten, der sollte die Sache (da eh auf dem Gericht am Donnerstag) mal abklären. Nun weiß ich natürlich Bescheid. Wäre auch ein komisches Ding gewesen. Denn da sind die Sachsen wie die Bayern. Nichts gg. die Sachsen whistling.gif
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Medusa
Beitrag 09.01.2006, 20:08
Beitrag #2731


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Warten .. wink.gif
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Bayer
Beitrag 09.01.2006, 20:36
Beitrag #2732


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Zitat (Medusa @ 09.01.2006, 19:29)
Leider musste ich feststellen, dass dem Beschluss des VG Chemnitz ein anderer Sachverhalt zugrundeliegt.
Hier wurde nur die doppelte Fragestellung (Straftaten = Widerstand gegen Beamte und Alkohol) bemängelt. Den Straftaten wurden kein hohes Aggressionspotential zugeordnet. Kein entscheidungsrelevanter Umstand, der in unserer Diskussion zu Buche schlägt

Was immer das genau heißen mag ? Ging es da jetzt um einen (CZ)EU-FS oder nicht ? Hat jemand mehr Info`s ??
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Medusa
Beitrag 09.01.2006, 20:46
Beitrag #2733


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R-Archiv: EU - Führerscheine für deutsche Verkehrssünder – und kein Ende?
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Perplex
Beitrag 09.01.2006, 22:24
Beitrag #2734


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Zitat (Medusa @ 09.01.2006, 20:46)
Oh Gott, was ist das für ein harter Toback! thumbdown.gif

Zitat (R-Archiv)
Die Folge ist oft, dass die Führerscheinbehörde, die Nutzung des fremden Führerscheins in Deutschland untersagt. Inwieweit dies rechtlich zulässig ist, ist noch nicht abschließend geklärt.
Was ist das denn! blink.gif Erst wird eine Zwangsmaßnahme angeordnet crybaby.gif & dann wird auch noch zugegeben, dass die Zulässigkeit dieser Maßnahme noch nicht abschließend geklärt ist. wallbash.gif


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strichachtdoktor
Beitrag 10.01.2006, 07:44
Beitrag #2735


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Nein: Erst wird eine Zwangsmassnahme angeordnet und dann kann der Betroffene vor Gericht klären lassen, ob die Zwangsmassnahme angemessen und rechtlich korrekt war. Ist imho etwas anderes. Die Folge einer Entwicklung, die auch durch den Gesetzgeber bereits des Öfteren vorgemacht wurde: Erst ein Gesetz beschliessen und dann durch das Bundesverfassungsgericht klären lassen, ob es auch verfassungsgemäss war. Das Kind (als Synonym für das Rechtsgut, was zu beschützen sei) ist da aber bereits längst in den Brunnen gefallen.
(Fallengelassen durch den, dessen verfassungsgemässe Aufgabe der Schutz gewesen wäre ...)

Der Unterschied ist evident: Wurde früher darauf geachtet, daß das Kind den Brunnenrand erst gar nicht erklimmt, so läßt man es heute erstmal fallen. Retten - sofern es denn etwas zu retten gibt - kann man ja immer noch ...

Volkswirtschaftlich gesehen ist so ein Vorgehen natürlich eine Katastrophe, da ja beides - der Schaden und die Rehabilitation der Betroffenen - Geld kostet. Das kriegen Verwaltungen, Wirtschaft und Gesetzgeber so aber kaum zu spüren, weil der Schaden ja ganz woanders entsteht, nämlich beim Betroffenen. Und Druck von unten ist auch kaum zu spüren, da sich die Betroffenen aus Scham und aus Angst vor weiteren Schäden nicht zusammenraufen und auf die Strasse trauen. Was wäre wohl, wenn jeder, dem ein Strassenverkehrsamt, eine Baubehörde oder generell ein Gesetzgeber (durch Mißachtung verfassungsgemässer Rechte bei der Gesetzgebung) einen Schaden zugefügt hat, sich mit anderen Betroffenen zusammenraufen würde und nach Berlin marschieren würde ? Da wäre es ganz schön voll ...
(... solche Betrachtungen sind aber wohl etwas offtopic.gif ... wink.gif )


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s.n
Beitrag 10.01.2006, 09:09
Beitrag #2736


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Zitat (strichachtdoktor @ 10.01.2006, 07:44)
Nein: Erst wird eine Zwangsmassnahme angeordnet und dann kann der Betroffene vor Gericht klären lassen, ob die Zwangsmassnahme angemessen und rechtlich korrekt war. Ist imho etwas anderes.

Das zeigt doch nur das die Verwaltung macht was sie will, und den armen Bürger (EU - FE Besitzer) in die Beweislast drängt.
Wie viele müssen dann unter den Folgen leiden, weil kein Geld für einen Anwalt, keine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist,
warten auf das nächste Gremiun, ......... sad.gif

So langsam brauchen wir Gesetzt die uns vor der Verwaltung schützen,
doch wer verwaltet die Gesetze dann?? laugh2.gif
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strichachtdoktor
Beitrag 10.01.2006, 10:56
Beitrag #2737


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Zitat (s.n @ 10.01.2006, 09:09)
Das zeigt doch nur das die Verwaltung macht was sie will, und den armen Bürger (EU - FE Besitzer) in die Beweislast drängt.
Gesetze dann??

In die Beweislastfalle MPU wird man sowieso gedrängt.
Fraglich ist, ob dieses Verfahren auch auf EU-FS ausgedehnt werden kann. Immerhin ist die "Eignung" Bestandteil der Erteilungsvoraussetzungen. Müssen die deutschen Behörden den VA der ausländischen FEB ohne Prüfung hinnehmen, dann sind sie zunächst mal in der Beweislast ...

Jaja, was wäre wenn ... dry.gif


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mirko1
Beitrag 10.01.2006, 13:40
Beitrag #2738


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Zitat (Medusa @ 09.01.2006, 20:46)

In dem Artikel berufen sich die Verfasser auf DIESES FORUM und auf das Bundesverkehrsministerium. Hat das BVM wie in diesem Artikel niedergeschrieben und veröffentlicht Aussagen zitiert oder irgendwo niedergeschrieben?

NEIN,,,schon ne Frechheit was die Schreiber dieses Artikels von sich geben und wie immer kein einziges Wort vom OVG Koblenz, VG Frankfurt, Karlsruhe und mittlerweile noch andere die es in unserem Sinne sehen.

Im Grunde verhalten sich die MPU-Befürworter genauso wie wir MPU-Gegner (EU-FS-Besitzer) beide Seiten klammern sich an die jeweiligen Entscheidungen der Gerichte.

Wenn es nicht so wichtig wäre würde ich es sogar als witzig empfinden.
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Lexus
Beitrag 10.01.2006, 14:25
Beitrag #2739


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mirko1, du verwechselst jetzt Ursache und Wirkung. Erst hat man eine Ansicht, dann wird man dadurch zum Befürworter oder Gegner der MPU und nicht umgekehrt. Sobald mich jemand überzeugt, wechsle ich sofort das Lager.

Bloß kann ich schon voraussagen: Auch wenn der EuGH der MPU in den hier interessierenden Fällen die Grundlage entziehen würde, dann wäre das für mich eben ein Fehlurteil (wobei ich nochmals wiederhole, dass ich selbstverständlich bei der Handhabung der MPU auch ganz erhebliche Mängel sehe).


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Perplex
Beitrag 10.01.2006, 14:46
Beitrag #2740


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Zitat (R-Archiv)
Bei den hier in Rede stehenden Fällen, bei denen die MPU umgangen werden sollte, werden in der Praxis meist ohne Weiteres Eignungszweifel festgestellt werden können.
Diese Behauptung ist schlichtweg falsch! biggrin.gif

Hier wird der Eindruck erweckt, als wenn der EU-Führerschein-Besitzer weiterhin beispielsweise besoffen durch deutsche Strassen fährt. Das verstehe ich jedenfalls mit der Formulierung "in der Praxis". Klar müssten solche Personen sofort gestoppt werden. In der Praxis sieht es aber meist so aus, dass diese Leute lediglich bei einer routinemäßigen Verkehrskontrolle "auffallen", ohne gegen irgendwelche Regeln verstoßen zu haben. Jedenfalls ist diese routinemäßige Verkehrskontrolle nicht dazu geeignet Eignungszweifel festzustellen. Ansonsten hätte die ja an Ort & Stelle Beweise sichern können. Bei ungeeigneten Personen lässt sich doch schnell ein Anfangsverdacht begründen (z.B. Schlangenlinien Fahren, schwankender Gang oder fehlerhafte Koordination). Die Tatsache, dass solche Eignungszweifel vor Ort bei der routinemäßigen Verkehrskontrolle nicht festgestellt wurden, ist doch ein unzweifelhafter Hinweis darauf, dass aktuell keine Eignungszweifel mehr bestehen.

Tatsache ist, dass in der Praxis keine Eignungszweifel festgestellt werden können. Es wird von der fast immer der ausländische EU-Führerschein fotografiert, um Meldung bei der hiesigen Fahrerlaubnisbehörde zu machen. Hier handelt es sich doch unzweifelhaft um eine Hexenjagd gegen eine bestimmte Personengruppe (Minderheit). wallbash.gif


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johnnie walker
Beitrag 10.01.2006, 15:26
Beitrag #2741


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Zitat (Lexus @ 10.01.2006, 14:25)
Bloß kann ich schon voraussagen: Auch wenn der EuGH der MPU in den hier interessierenden Fällen die Grundlage entziehen würde, dann wäre das für mich eben ein Fehlurteil 

Unglaublich, so sehen deutschen Organe der Rechtspflege ein höchstrichterliches Urteil im EU-Rechtsystem dem auch Deutschland beigetreten ist.

Eine bedenklicher Trend für die Rechtssicherheit in Deutschland.

Glück auf
Johnnie
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strichachtdoktor
Beitrag 10.01.2006, 15:47
Beitrag #2742


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Zitat (johnnie walker @ 10.01.2006, 15:26)
die Rechtssicherheit in Deutschland

... welche meinst Du denn speziell ? wink.gif


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mirko1
Beitrag 10.01.2006, 15:53
Beitrag #2743


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Zitat (Lexus @ 10.01.2006, 14:25)
Bloß kann ich schon voraussagen: Auch wenn der EuGH der MPU in den hier interessierenden Fällen die Grundlage entziehen würde, dann wäre das für mich eben ein Fehlurteil (wobei ich nochmals wiederhole, dass ich selbstverständlich bei der Handhabung der MPU auch ganz erhebliche Mängel sehe).

Also wenn das kein Wiederspruch in sich ist.

Lexus wenn ein EU-FS erteilt wird, von wem auch immer und gleichwertig sein soll, dann kann es vom Eugh kein Fehlurteil sein (wenn es den so kommt) das eben erteilte EU-FS nicht nachträglich durch ein EU-Land (egal welches) durch z.b. die Deutsche MPU nachträglich nach überprüft wird oder werden kann.

Ein erteilter Deutscher-FS wird die Eignung wegen alten Sachen egal in welchem EU_Land auch nicht wieder nach überprüft und ich denke das würde Deutschland nicht passen, genauso past es eben den anderen EU-Ländern auch nicht wenn Deutschland deren ausgestellte Führerscheine sich durch die MPU bestätigen lässt.

Die EU ist eben eine Gemeinschaft und der Eugh kann nur im Gemeinschfatlichen Sinne entscheiden, das in diesem Fall die Deutsche MPU auf dem Spiel steht ist eben ein Deutsches Problem und nicht das Problem der Gemeinschaft.

Ein EU-FS ist ein EU-FS erteilt von wem auch immer und die EIGNUNG ist eben nur durch das aussteller Land zu Prüfen, wenn es anders laufen soll das Ergebnis wäre das totale Chaos.
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johnnie walker
Beitrag 10.01.2006, 16:10
Beitrag #2744


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Zitat (strichachtdoktor @ 10.01.2006, 15:47)
... welche meinst Du denn speziell ?  wink.gif


des hehren Banners: Einigkeit und Recht und Freiheit

Glück auf
Johnnie
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flo66
Beitrag 10.01.2006, 16:37
Beitrag #2745


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kurze frage: wie geht´s weiter nach einer NU. etwa solange zur mpu bis diese positiv ausfällt und dann bei einer deutschen fahrschule den schein neu machen ???
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RA XDiver
Beitrag 10.01.2006, 16:44
Beitrag #2746


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Nach einer rechtskräftigen NU lebt das Recht zur Nutzung des FS dann wieder auf, wenn ein Antrag nach § 28 Abs. 5 FeV positiv beschieden wird. Dies dürfte regelmäßig nach bestandener MPU der Fall sein.

Ein Fahrschulbesuch ist nicht mehr nötig, da Du ja im Besitz einer (in Deutschland bis dahin nicht (mehr) gültigen) Fahrerlaubnis bist. wavey.gif


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Medusa
Beitrag 10.01.2006, 17:48
Beitrag #2747


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Zitat
Mit Entscheidung vom 16.12.2005 hat sich der VGH Kassel in einer dem Thema zuzuordnenden Entscheidung gegen die Auffassung des VG Frankfurt gestellt und sich eindeutig konträr mit der Auffassung des OVG Koblenz auseinandergesetzt.

Hier die Daten

VGH Kassel vom 16.12.2005 - 2 TG 2511/05
Vorentscheidung VG Frankfurt 6 G 2273/05 vom 01.09.2005

Quelle: Fahrerlaubnisrecht.de, User Kalus, Di Jan 10, 2006 16:19
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Gallier
Beitrag 10.01.2006, 23:33
Beitrag #2748


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Habe mal ne Frage an die "Experten" hier,...

Ich habe ja den CZ Schein seit 11 Monate aber nur den "B", ich möchte jetzt aber dieses Jahr auch mal wieder nen 50er Roller fahren der seitdem in der Garage versauert... Wie stelle ich das an? Muß ich mich in meine alte Autoskola begeben und dort ganz normal den 50er Schein nachmachen? Geht das so einfach-wegen 185 Tage meine ich oder spielt das in meinem Fall keine Rolle da ich ja nur auf eine andere Klasse "erweitere"?


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Es existiert ein Interesse an der generellen Rezension der Applikation relativ primitiver Methoden komplementaer zur Favorisierung adaequater komplexer Algorithmen.

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RA XDiver
Beitrag 10.01.2006, 23:40
Beitrag #2749


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Da müssen wir also zwei Themenbereiche unterscheiden:

1. (womit sich 2. fast erübrigt):

Klasse B inkludiert in D ja die Klasse M, also den Schein für die alte 50er. Damit darfst Du hier in D auch ohne weitere Fahrausbildung das gewünschte Fahrzeug führen dürfen. Rechtsgrundlagen: §§ 28 Abs. 2, 6 Abs. 3 FeV.

2. (der Vollständigkeit halber)

Selbstverständlich gilt auch bei einer Erweiterung die 185-Tage-Regel. Die Erweiterung ist ja nichts anderes als ein Neuerwerb einer bislang nicht erteilten FE-Klasse. Mithin gelten die gleichen Voraussetzungen, als hättest du keinen Schein.


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Roland
Beitrag 11.01.2006, 08:22
Beitrag #2750


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Zitat (RA XDiver @ 10.01.2006, 23:40)
Klasse B inkludiert in D ja die Klasse M, also den Schein für die alte 50er. Damit darfst Du hier in D auch ohne weitere Fahrausbildung das gewünschte Fahrzeug führen dürfen. Rechtsgrundlagen: §§ 28 Abs. 2, 6 Abs. 3 FeV.

Auf dem CZ-FS ist wenn man Klasse B gemacht hat auch nur diese auf der Rückseite eingetragen. Bei Klasse M steht da nix. blink.gif
Berechtigt diese CZ-FE trotzdem zum Fahren von 50 ccm Rollern in D auch wenn diese nicht explizit auf dem FS eingetragen ist ???


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Eherner Fleiß wirkt nachgerade abstossend, wenn die schwerelose Anmut des Müßiggangs die Alternative ist
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