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> EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis (Teil11), Nachtr. MPU-Anordnung in D. zulässig?
hoppel
Beitrag 15.01.2006, 18:33
Beitrag #2851


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im Falle einer Fälschung ist das Thema Anerkennung sowieso hinüber.... tongue.gif , mir ist nun einer hier online bekannt und einer real, der letzte Woche hier am AG seine Verhandlung hatte. Derjenige hat seinen Führerschein vom Vermittler ausgehändigt bekommen und am Ende stellte sich raus, dass es diesen Füherschein mit dieser Nummer zweimal gab, einmal für einen 18 Jährigen Tschechen und einmal für den Deutschen....beim Amt war er jedoch nur für den Tschechen registriert. 600 € Geldstrafe war das Urteil, für einen HartzEmpfänger wie ihn sind dass dann 120 Tagessätze, ergo eine eingetragene Vorstrafe. Ich möchte nun nicht beurteilen ob es dass dann wert ist.


Eigentlich ist die Sache ja sehr einfach, Vollmachten auf Deutsch sind für das Magistrat wertlos, da nicht in anerkannte Amtssprache - Vollmachten auf tschechisch sind wertlos, da der FS Erwerber in der Regel diese Sprache nicht spricht und somit auch den Inhalt der Vollmacht nicht nachvollziehen kann. Es könnte also allenfalls eine Vollmacht mit Übersetzung des vereidigten Dolmetschers und / oder eines
Notars überhaupt eine tatsächliche Vollmacht darstellen.

Ich mache keinem Angst, nur das was Du hast sieht aus wie ein Führerschein und mag auch tatsächlich einer sein der nicht gefälscht ist, aber Gewissheit hast Du nur wenn Du ihn persönlich unter Vorlage Deines Ausweises im Magistrat abholst, im übrigen habe nicht ich das Wort "gedreht" ins Spiel gebracht.

Der Ergänzung halber möchte gesagt sein, das Magistrat Pilsen erkennt definitv keine Vollmachten noch nichtmal vom Notar gezeichnete Vollmachten an.

Nun aber wieder back to Topic wavey.gif
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Medusa
Beitrag 15.01.2006, 18:58
Beitrag #2852


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Anlaufstelle für Fragen zur Mobilität in Europa:

Zitat
Willkommen beim Citizens Signpost Service, dem Wegweiserdienst für die Bürger.

Sie sind in Europa unterwegs und möchten mehr über Ihre Rechte wissen? Sie haben Probleme mit der Anmeldung Ihres Kraftfahrzeugs oder mit Leistungen der Sozialversicherung in einem anderen EU-Mitgliedstaat?

Der Citizens Signpost Service ist für EU-Bürger bestimmt, die Probleme im Zusammenhang mit der Mobilität im europäischen Binnenmarkt haben.

Der Citizens Signpost Service ist ein Beratungsdienst, der Bürgern Informationen bietet und praktische Ratschläge erteilt bei konkreten Problemen, auf die sie in der EU und im Binnenmarkt stoßen.

Dieser Dienst ist kostenlos
..

EUROPA > Europäische Kommission > Europa für Sie > Wegweiserdienst für die Bürger
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Weißnichtsogenau
Beitrag 15.01.2006, 19:00
Beitrag #2853


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Zitat
im übrigen habe nicht ich das Wort "gedreht" ins Spiel gebracht.


Du solltest auch den Satz komplett lesen. Da stand das Wörtchen "vielleicht" davor.
Mein Chef hat den FS nur bezahlt. Bekommen habe ich ihn dann nach bestandener FS Prüfung und (etwas später dann) über meinen Anwalt. Der hatte die Vollmacht.
Aber vielleicht ist mein Anwalt ja höher als der Papst. Kann ja sein. Ich wußte zwar, daß er gut ist, aber so gut.... rolleyes.gif Hab' ich ein Glück!
notworthy.gif

Zitat
mir ist nun einer hier online bekannt


WER???

Vollmachten sind für das Magistrat überhaupt nicht wertlos. Nur bist DU es, der sich um die beglaubigten Übersetzungen zu kümmern hat. Dann kann auch nichts schief gehen. Es sei denn, Dein von Dir bezahlter Dolmetscher verarscht Dich. Aber was hätte der für einen Grund? Nicht genug Geld von Dir oder verletzter Nationalstolz weil sich die Deutschen in seinem Land alles erlauben dürfen??
rofl1.gif

Nun ist aber auch fast gut wink.gif
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Weißnichtsogenau
Beitrag 15.01.2006, 19:03
Beitrag #2854


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@Medusa
Cool, muß ich am Montag (gleich nach meiner Therapie) mal ausprobieren. smile.gif
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hoppel
Beitrag 15.01.2006, 19:29
Beitrag #2855


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dein Deutscher Anwalt oder dein tschechischer Anwalt.


was die Vollmacht angeht erreicht Deine Art sich auszudrücken und zu argumentieren Stammtischniveau, wenn Du Fakten hast belege Sie ansonsten denke ich sind wir hier eben nicht einer Meinung, wir können aber beide damit leben whistling.gif

zum Thema "wer" - lesen hilft

http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=14972
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strichachtdoktor
Beitrag 15.01.2006, 23:12
Beitrag #2856


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Hallo Hoppel, für jemanden, der seit knapp einem Monat dabei ist, legst Du Dich ordentlich weit aus dem Fenster ... Was qualifiziert Dich ?

@ Medusa
Meinst Du das im Ernst, daß z.B. ich mich ohne Not mit realer Adresse etc. outen soll und mich vertrauensvoll an diese Stelle wenden soll ? Wie verschwiegen sind die denn - halten die echt dicht ? Was glaubst Du ?!


--------------------
"Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778)

Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa!

Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein
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Medusa
Beitrag 15.01.2006, 23:23
Beitrag #2857


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Die EU Kommission halte ich für sicher. Ohne Garantie, natürlich. thread.gif Ein Outing braucht ja auch erst bei konkreten Problemen erfolgen .. "meine FEB in XY hat mir eine MPU Aufforderung ..
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unimog404
Beitrag 16.01.2006, 12:42
Beitrag #2858


Neuling
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Zitat (hoppel @ 15.01.2006, 18:33)
aber Gewissheit hast Du nur wenn Du ihn persönlich unter Vorlage Deines Ausweises im Magistrat abholst

Der Ergänzung halber möchte gesagt sein, das Magistrat Pilsen erkennt definitv keine Vollmachten noch nichtmal vom Notar gezeichnete Vollmachten an.

Dies kann ich definitiv bestätigen !!!! da ich dies im Fall einer Bekannten aus Köln selber versucht habe ( im Oktober 2004)!!
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Medusa
Beitrag 16.01.2006, 19:48
Beitrag #2859


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Ä.G statt MPU trotz CZ EU-FE
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Gallier
Beitrag 17.01.2006, 09:07
Beitrag #2860


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Guten morgen zusammen...

Habe soeben wieder mal mit der Nürnberger Führerscheinstelle telefoniert und mir wurde gesagt daß jetzt wieder gezielt MPU-Aufforderungen rausgehen da sie vom OVG dazu explizit angehalten wurden. Die Dame meinte sie wollten ein erneutes Urteil vom EU-GH abwarten, aber das OVG habe dieses Jahr neue Anweisungen gegeben weil die Nürnberger FSST bislang nicht wehement gegen EU-FE angegangen sind...
Sie meinte wenn ich bei dem Stapel der jetzt bearbeitet wird dabei bin-werde ich wohl in den nächsten Wochen eine Aufforderung zur MPU bekommen.

Naja....Fahre ja jetzt nun schon seit 11 Monaten mit der CZ-FE und mit etlichen Kontrollen der police.gif , da dürfen Sie ruhig mal eine MPU anordnen... Denn mich nerft das Ungewisse sowieso! <<ewig dieses hin und her-irgendwie freue ich mich schon auf die MPU, ich weis nicht warum, aber dann hat dieses Ungewisse Fahren mit der Angst im Nacken endlich ein Ende und ich kann beweisen daß ich "anständig" geworden bin. Auch wenn eine CZ-FE normalerweise genausoviel Wert ist wie eine D-FE, es ist doch ein ganz anderes Gefühl mit einer deutschen FE unterwegs zu sein. Sollte ich die MPU nicht schaffen, werde ich mich allerdings nicht mit denen rumstreiten sondern einfach wieder Mofa fahren bis ich die MPU schaffe. Ich bin es leid immer Erklären zu müssen warum ich eine CZ-FE habe und diese ewigen Wartezeiten und Anpöbelungen der police.gif ...
Ich weiß daß das einigen nicht gefällt, aber ich habe einfach keine Kraft mehr um gegen dieses System anzugehen-lieber gebe ich nach-und irgendwann gehe ich aus der Schlacht als Sieger hervor! Das ist dann MEIN Sieg den mir niemand mehr nehmen kann.

In diesem Sinne...


--------------------
Es existiert ein Interesse an der generellen Rezension der Applikation relativ primitiver Methoden komplementaer zur Favorisierung adaequater komplexer Algorithmen.

Kondolenzbuch für Bruno...
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Andreas
Beitrag 17.01.2006, 09:15
Beitrag #2861


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Zitat (Gallier @ 17.01.2006, 09:07)
Habe soeben wieder mal mit der Nürnberger Führerscheinstelle telefoniert und mir wurde gesagt daß jetzt wieder gezielt MPU-Aufforderungen rausgehen da sie vom OVG dazu explizit angehalten wurden. Die Dame meinte sie wollten ein erneutes Urteil vom EU-GH abwarten, aber das OVG habe dieses Jahr neue Anweisungen gegeben weil die Nürnberger FSST bislang nicht wehement gegen EU-FE angegangen sind...

1. Gibt es in Bayern kein OVG, sondern höchstens den VGH

2. Hat der VGH ganz sicher keine solche Anordnung an die Verwaltungsbehörden erlassen. Hierzu wäre er im übrigen auch nicht zuständig.


--------------------
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RA XDiver
Beitrag 17.01.2006, 10:41
Beitrag #2862


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Es gibt mal wieder einen neuen Beschluss des VG Stuttgart (Az.: 10 K 3450/05).

Das Ergebnis dürfte man sich vorstellen können.


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gerri
Beitrag 17.01.2006, 11:22
Beitrag #2863


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Kann man das igendwo nachlesen..??


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Wir leben alle unter demselben Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont..Adenauer
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RA XDiver
Beitrag 17.01.2006, 11:33
Beitrag #2864


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Wohl noch nicht.


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Medusa
Beitrag 17.01.2006, 11:35
Beitrag #2865


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Zitat (gerri @ 17.01.2006, 11:22)
Kann man das igendwo nachlesen..??

Ich schätze mal, in Abwandlung eines alten Werbespruchs - "Demnächst in diesem Forum" wink.gif
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johnnie walker
Beitrag 17.01.2006, 12:15
Beitrag #2866


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Es bewegt sich was!

MPU soll transparenter werden
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Medusa
Beitrag 17.01.2006, 12:18
Beitrag #2867


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Zitat (johnnie walker @ 17.01.2006, 12:15)

Öhm wink.gif wavey.gif
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johnnie walker
Beitrag 17.01.2006, 14:51
Beitrag #2868


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Zitat (Medusa @ 17.01.2006, 12:18)
Öhm  wink.gif  wavey.gif

Sorry
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Medusa
Beitrag 17.01.2006, 15:50
Beitrag #2869


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Kein Problem, wollte nur darauf hinweisen, daß es schon einen Thread gibt, in dem das Thema diskutiert wird. wavey.gif
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user456
Beitrag 17.01.2006, 18:23
Beitrag #2870


Neuling


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Ich hätte da mal eine Frage an die Rechtsexperten. Ist es richtig, dass nur eine nach §46 ausgesprochene NU rechtskräftig ist? Sollte die Begründung z.B. nach §28 erfolgen, diese NU nichtig ist und derjenige weiterfahren darf. Es gibt offensichtlich NU's, die sich nicht auf §46 stützen. cool.gif
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Medusa
Beitrag 17.01.2006, 18:34
Beitrag #2871


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Bin kein Rechtsexperte, aber m.E. ist der Verwaltungsakt NU trotzdem bis zu einer evtl. Aufhebung gültig und somit zu beachten.
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Karlos
Beitrag 17.01.2006, 18:40
Beitrag #2872


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Wenn ich es richtig mit bekommen habe, ist für diesen Sommer ein Urteil vom EUGH zu erwarten, im Bezug auf die NU des EU-FS bei Umgehung der MPU?
Kann mir das bitte jemand bestätigen.

Gruss Karlos wavey.gif


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Erst die Einwegspritze, dann kam der EU-Führerschein
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Medusa
Beitrag 17.01.2006, 18:52
Beitrag #2873


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Ein bestimmtes Datum gibt es noch nicht, aber auf ein EuGH Urteil in der Mitte dieses Jahres wurde schon öfters spekuliert.
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Weißnichtsogenau
Beitrag 17.01.2006, 19:35
Beitrag #2874


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@Medusa
und wir wollen doch alle hoffen, daß es nicht bloß bei einer reinen Spekulation bleibt smile.gif

NU's nach §28 sind imho nicht möglich. Aber dafür erdachte man sich ja die Nr. 46.
Rechtskräftig dürfte somit eine ausgesprochene NU, sich beziehend auf den §28 nicht zutreffend sein. Aber keine Panik, das ist dann nur eine Frage der Zeit bis man dieses in Verbindung mit der 46 in die Wege leitet. Dürfte sich also nur um einen kurzfristigen Aufschub handeln.
Oh mein Gott, jetzt schreibe ich auch schon so resignativ.
Aber wir sollten statt zu resignieren lieber resistieren.
Genug des lateinischen sonst versteht mich kein "Hase" mehr whistling.gif
Ich "hoppel" dann erst mal an meinen Stammtisch.
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Medusa
Beitrag 17.01.2006, 19:39
Beitrag #2875


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Zitat (Weißnichtsogenau @ 17.01.2006, 19:35)
@Medusa
und wir wollen doch alle hoffen, daß es nicht bloß bei einer reinen Spekulation bleibt smile.gif

Ich schaue fast täglich in den Terminkalender des EuGHs twinkle.gif
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RA XDiver
Beitrag 17.01.2006, 19:54
Beitrag #2876


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Zitat
Rechtskräftig dürfte somit eine ausgesprochene NU, sich beziehend auf den §28 nicht zutreffend sein


Auch eine auf § 28 gestützte NU gilt zunächst. Allerdings ist die Begründung natürlich angreifbar. Das bringt aber tatsächlich nur kurz was. Die Begründung kann nachgeschoben werden und dann auf § 46 gestützt werden.


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Weißnichtsogenau
Beitrag 17.01.2006, 21:03
Beitrag #2877


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Genau das meinte ich damit. Natürlich gilt die NU erstmal. Aber...siehe Deine Ausführungen.
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willi123
Beitrag 18.01.2006, 06:03
Beitrag #2878


Neuling


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Hallo,

als Hartz 4 Empfänger dürfte der Nachweis mit den nicht
erbrachten !85 Tagen für die FE Behörde ziemlich einfach sein.

Bitte um eure Meinung.

Gruss
Willi
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Medusa
Beitrag 18.01.2006, 06:12
Beitrag #2879


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In meiner CZ EU-FE steht meine dt. Adresse (Ort), das erleichtert den Nachweis ungemein wink.gif. Stören tut mich dies aber z. Z. nicht sonderlich, denn wie der EuGH im Kapper Urteil ausführte ist es Sache des ausstellenden EU Staates das Wohnsitzerfordernis zu überprüfen. Wurde dagegen Verstoßen hat D. 2 Möglichkeiten: den ausstellenden Staat vorm EuGH zu verklagen, oder den ausstellenden Staat auf den Verstoß hinzuweisen, und ihn um Rücknahme der FE zu bitten. Eine Klage dazu wurde von D. bisher nicht vorm EuGH eingereicht, und Hinweise auf Verstöße gegen die 185 Tage Regelung an die CZ dürften wenig Sinn machen, solange in der CZ diese Regelung national noch nicht umgesetzt ist. Ob die Anerkennungspflicht einer EU-FE, trotz Wohnsitzverstoß, in (weiter) Zukunft noch Bestand hat ist hingegen offen. Es gibt Änderungsanträge dazu in der geplanten 3. EU FE Rili.
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willi123
Beitrag 18.01.2006, 08:35
Beitrag #2880


Neuling


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Danke für die Antwort,

es wird dann vermutlich nur noch für die Reichen
möglich sein sich eine EU-FE zu erwerben.

armes Deutschland

Politiker, Beamte, u. Angestellte der FE Behörden, soll das so sein ???

Gruss
Willi
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murksel
Beitrag 18.01.2006, 08:59
Beitrag #2881


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Wieso nur für die Reichen? Wer rechtlich sauber den Führerschein erwirbt, wird keine Probleme haben. Wer natürlich versucht, in Deutschland Leistungen vom Staat zu bekommen und gleichzeitig illegal den FS in CZ zu machen, hat wenig Chancen. Meiner Meinung nach zu Recht.

Ich kann mir nicht überall das beste raussuchen. A bissel muß ich mich schon an Recht und Gesetz halten.
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willi123
Beitrag 18.01.2006, 10:01
Beitrag #2882


Neuling


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Ich bin 2 Jahre Arbeitslos nicht auf Grund der D-FE sondern
wegen Betriebsauflösung.
Mit 55 Jahren ist es mir bis jetzt nicht gelungen einen Job
zu bekommen.
Hatte auch keine Gelegenheit mir 50000 EUR auf die Seite
zu legen.
Die Antragstellung in meinem Ort für die FE kostet ca. 200 EUR,
MPU 380 EUR Teilnahme an Selbsthilfegrupe mit Lehrgang 350 EUR,
sind schon fast 1000 EUR dann Führerschein ca. 1000 EUR,
also 2000 EUR.
Wenn Sie mir einen Job besorgen, würde ich sofort die MPU machen.

Wer da die besseren Karten hat brauche ich nicht nochmal zu erwähnen.

Gruss
Willi
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mirko1
Beitrag 18.01.2006, 12:34
Beitrag #2883


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Zitat (willi123 @ 18.01.2006, 10:01)
Die Antragstellung in meinem Ort für die FE kostet ca. 200 EUR,
MPU 380 EUR Teilnahme an Selbsthilfegrupe mit Lehrgang 350 EUR,
sind schon fast 1000 EUR dann Führerschein ca. 1000 EUR,
also 2000 EUR.
Wenn Sie mir einen Job besorgen, würde ich sofort die MPU machen.

2000 Euronen wenn es beim ersten mal gut geht, 70 % fallen leider beim ersten mal durch. sad.gif
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Weißnichtsogenau
Beitrag 18.01.2006, 14:04
Beitrag #2884


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@mirko 1
So sieht es leider aus. mad.gif
Deswegen ja auch meine Meinung, daß ein EU FS weitaus preiswerter zu bekommen ist als eine Wiedererlangung des deutschen wenn man die zweijährige Frist überschritten hat.
Also sind solche Bemerkungen der MPU-Fachkräfte (Umgehung des deutschen FSR)
auch nicht in allen Fällen zutreffend.
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mirko1
Beitrag 18.01.2006, 15:05
Beitrag #2885


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Jo genau
eines ist beim DE-FS sicher man muss die MPU zuerst machen, den EU-FS bekommt man schneller (Abstinez Nachweise 1 Jahr nicht nötig) und ist sollte kein Weg an der MPU vorbei führen nach bestandener MPU wieder voll gültig.

Also keines falls umsonst gemacht, die Kohle für den DE-FS ist so oder so eingespart b.z.w der DE-FS muss nicht mehr gemacht werden.

Packt man die MPU nicht( sollte man eine Nu haben ) zählt der EU-FS immer hin noch in den anderen EU-Ländern + die Chance Eugh besteht ja noch immer.

Mir kann keiner sagen der EU-FS wäre in unserer Situation umsonst gemacht worden.
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Weißnichtsogenau
Beitrag 18.01.2006, 16:54
Beitrag #2886


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Zitat
Mir kann keiner sagen der EU-FS wäre in unserer Situation umsonst gemacht worden.


Kommt aber drauf an für wieviel Kohle... rolleyes.gif
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JoeCool
Beitrag 18.01.2006, 19:09
Beitrag #2887


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Na prima.

Mein RA hat heute mal beim OVG HH angefragt, wie es denn um meine Beschwerde steht (von mitte November). Die meinten, mann hätte sich das jetzt zur Wiedervorlage auf den 16.03. gelegt. Wollen die mich verarschen?
Es kann doch nicht sein, das man einen Eilantrag stellt und dann sowas!

Alles Verbrecher und wir werden kriminalisiert. Armes Deutschland.

ranting.gif
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JoeCool
Beitrag 18.01.2006, 19:21
Beitrag #2888


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Lasst uns doch mal ALLE an Citizens Signpost Service schreiben und Hilfe anfordern, vieleicht kommt ja Bewegung in die Sache, wenn die mal Schnallen, wie Deutschland das EU Recht mit Füssen tritt.

Auf VG und OVG kann mann wohl auch nicht vertrauen. Siehe meinen Fall:
So wie ich das sehe ist den Herren beim OVG wohl bewusst, das ihnen z.Zt. kaum was anderes übrig bliebe als meine Beschwerde durchgehen zu lassen - sprich die NU auszusetzen. Das geht natürlich aber nicht, also wird das ganze einfach auf Eis gelegt.

Soll der Bürger doch zappeln, egal ob er Recht hat oder nicht. Die nächste FS Ri-Li kommt ja bald, dann hat er nicht mehr recht. Toll! Ich könnte kotzen mad.gif
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Medusa
Beitrag 18.01.2006, 19:26
Beitrag #2889


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Wer bereits ein laufendes MPU Verfahren bzw. eine NU hat sollte doch eigentlich keine Hemmungen haben beim Citizens Signpost Service alle Informationen ausführlich auszubreiten .. Wer, wann, wo, Tel. Nr., erhaltene Schriftstücke u.s.w. Vielleicht möchte die EU Kommission ja auch mal vor Ort Erkundigungen einziehen, wie denn das Kapper Urteil gehandhabt wird, denn lt. Stellungnahme der EU Kommission ist sie ja der Meinung, daß nachträgliche MPU Aufforderungen lt. dem Kapper Urteil eben nicht mehr zulässig wären ..
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flo66
Beitrag 18.01.2006, 21:27
Beitrag #2890


Neuling


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wenn das so weiter geht hat sich das dann eh in ein paar jahren erledigt mit dem eu-fs, da das machen des solchen ja mit der wohnsitzregelung schon mal flach fällt und der rest früher oder später kontrolliert wird und eine NU auf´s auge gedrückt bekommt !!!!!

meine meinung zur mpu wer oft viel geld beim tüv läßt ist dann auch wieder von seinem " suchtproblem " geheilt, und wer´s nach einem aufbauseminar (habe selber eines besucht, nannte sich "LEER" wo einem der psychologe so weisheiten vermittelt ,daß in unserer heutigen der alkohol überall suggeriert wird !) noch nicht geschnallt hat der sollte ja sowieso nie mehr ein fahrzeug steuern (daß da dann ein paar mal durchfallen standard ist kann man auch in dem buch "der mpu-testknacker") nachlesen. die problematik hat sich bei mir aber auch nicht nach MPU und diesem kurs geändert !
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Rolrick
Beitrag 18.01.2006, 21:36
Beitrag #2891


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Zitat (Andreas @ 14.01.2006, 17:47)
Zitat (Rolrick @ 14.01.2006, 14:41)
PS:
Ich habe eine Abschrift (Widerspruch -NU) bekommen.

Ich muss schon sagen sie liest sich ganz gut.

Ist der Schriftsatz von Dr. S. kann man hier geteilter Meinung sein. wink.gif

Nein, der ist von einem Herrn RA K.
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Twetott03
Beitrag 18.01.2006, 22:01
Beitrag #2892


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@Rollrick

Ist das der RA K. aus Chemnitz.
Wenn ja, dann schmeiss Dein Geld lieber aus dem Fenster. Da hast Du mehr davon.
Gruß
Ich glaube wir waren zur gleichen Zeit in Prestice?
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Rolrick
Beitrag 18.01.2006, 22:14
Beitrag #2893


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Zitat (Twetott03 @ 18.01.2006, 22:01)
@Rollrick

Ist das der RA K. aus Chemnitz.
Wenn ja, dann schmeiss Dein Geld lieber aus dem Fenster. Da hast Du mehr davon.
Gruß
Ich glaube wir waren zur gleichen Zeit in Prestice?

crybaby.gif meinst du wirklich?

Nun, ich habe bis jetzt nichts bezahlt und werde wohl auch nichts bezahlen. Ich habe eine Rechtschutzversicherung.

Aber viel mehr macht mir deine Aussage als solches Sorgen.
Ist dieser RA nicht so gut oder was willst du mir damit sagen?

Ich habe mir etwas WebSpace geholt, wenn er aktiviert worden ist werde ich mal den Widerspruch mittels link bekannt machen.

Ich kann mich an dich nicht so richtig erinnern. Wer warst du denn da?
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strichachtdoktor
Beitrag 19.01.2006, 01:14
Beitrag #2894


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Hier wird ja viel über Geldfragen und Geldprobleme im Zusammenhang mit MPU, Führerscheinentzug, NU, ausländischem Führerschein etc.pp. geredet. Und nur der Vollständigkeit möchte ich hinzufügen, daß das nicht direkte Kosten des Staates für einen Führerschein/Führerscheinbewerber sind, sondern ausschliesslich direkte Folgekosten eines Trinkgelages mit anschliessender Autobenutzung o.ä.

Ich meine, daß man das - sofern man sich hier seriös unterhalten will - nicht völlig ausser Acht lassen sollte.

Es wurde schliesslich niemand gezwungen, sich besoffen(o.ä.) hinters Steuer zu setzen und damit seinen FS zu riskieren, den Job zu verlieren und enorme Schwierigkeiten und Kosten ertragen zu müssen. Fast alle, die jetzt maulen, haben ihren Zustand selbst verschuldet.

Ich sage das nicht aus einem klugscheißerischem Aspekt heraus, sondern, weil ich der Meinung bin, daß man - wenn man schon Mist baut - die Folgen bitte "mannhaft" ertragen soll. Wir wußten doch schließlich alle, daß es teuer werden würde, wenn wir erwischt werden. Oder ?! Deshalb geht mir das gelegentliche Geheule hier schon ein bißchen auf die Nerven ...

Das gleiche mit der NU. Soll mir niemand sagen, er habe nicht gewußt, wie die Deutschen reagieren werden, wenn der PL-/CZ-/NL-etc.-EU-Schein bei deutschen Behörden bekannt wird. Anwälte helfen auch nur begrenzt und werden nicht immer Wunder bewirken - teuer sind sie allemal. Eine Rechtschutzversicherung hilft - vielleicht, den Versuch ist es jedenfalls wert. Und auch da: "mannhaftes" Ertragen der Situation ist gefragt.

Was nun Verwaltungsgerichte angeht, so ist es sicherlich nicht so, daß diese vorsätzlich Entscheidungen verzögern oder hinausschieben, sondern sie sind einfach unterbesetzt. Sollte ein Deutscher vor einem VG oder OVG gewinnen, so, weil er Recht hat und seine Position durchsetzen konnte - wenn er nicht gewinnt, dann war es eben nicht so. Aber nun ein VG oder OVG als Teil eines personalisierten Rachefeldzuges gegen bestimmte Personen anzusehen halte ich dann doch für ziemlich verfehlt. Da werden nur Gesetze umgesetzt - ok, nur mehr oder weniger geschickt, aber Menschen sind halt fehlbar ... und wer ohne Tadel ist werfe den ersten Stein ...

Insgesamt erscheint nur sinnvoll, was Medusa dazu zu sagen hat:
Zitat
Wer bereits ein laufendes MPU Verfahren bzw. eine NU hat sollte doch eigentlich keine Hemmungen haben beim Citizens Signpost Service alle Informationen ausführlich auszubreiten .. Wer, wann, wo, Tel. Nr., erhaltene Schriftstücke u.s.w. Vielleicht möchte die EU Kommission ja auch mal vor Ort Erkundigungen einziehen, wie denn das Kapper Urteil gehandhabt wird, denn lt. Stellungnahme der EU Kommission ist sie ja der Meinung, daß nachträgliche MPU Aufforderungen lt. dem Kapper Urteil eben nicht mehr zulässig wären ..

Denn einzige Möglichkeit dem deutschen Verwaltungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeitsgehabe entgegenzutreten wird sein, nicht einzelne FEBen oder VGe zu verteufeln, sondern "Druck von oben" wirken zu lassen, damit die Politik veranlaßt wird, entsprechende EU-Vorgaben auch umzusetzen, wie es ihre Pflicht wäre.

Dem Einzelnen ist damit "schnell" natürlich nicht gedient, denn sowas dauert Jahre oder Jahrzehnte ...

Also bitte: Kämpfen, aber nicht Heulen.


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gerri
Beitrag 19.01.2006, 08:10
Beitrag #2895


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Rolrick..

warum bezahlt das deine rechtsschutzversicherung..??
das ist doch ein ganz klarer fall von einer vorsätzlichen straftat,betrunken oder unter drogen auto zu fahren....

also ich bezahle jeden monat allein an versicherungen 160 euro und das ist ne gute versicherung..
aber die haben mir keinen cent bezahlt für die geschichte... mad.gif


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Rolrick
Beitrag 19.01.2006, 09:45
Beitrag #2896


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Zitat (gerri @ 19.01.2006, 08:10)
Rolrick..

warum bezahlt das deine rechtsschutzversicherung..??
das ist doch ein ganz klarer fall von einer vorsätzlichen straftat,betrunken oder unter drogen auto zu fahren....

also ich bezahle jeden monat allein an versicherungen 160 euro und das ist ne gute versicherung..
aber die haben mir keinen cent bezahlt für die geschichte... mad.gif

Nun, es sind die "Gelben Engel" die das übernehmen.
Die Rechtschutzversicherung hat meine Frau abgeschlossen, Ehemann und Kinder sind da automatisch mit dabei.
Ich klage ja nicht gegen das Urteil was ich erhalten habe "vorsatz war dabei", sondern gegen die NU und die hat doch wohl damit nichts zu tun.
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RA XDiver
Beitrag 19.01.2006, 10:00
Beitrag #2897


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Zitat
Ich klage ja nicht gegen das Urteil was ich erhalten habe "vorsatz war dabei", sondern gegen die NU und die hat doch wohl damit nichts zu tun.


Exakt. Ich frage mich gerri, warum Deine RSV Deine Verfahrenskosten nicht übernommen hat. Eigentlich bekommt man die Deckungszusage in diesen Verfahren relativ gut durchgeboxt.

Ich habe bislang noch keine endgültige Verweigerung erlebt.


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gerri
Beitrag 19.01.2006, 10:05
Beitrag #2898


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Das erste verfahren wo es drum ging,fahren ohne fahrerlaubniss haben sie bezahlt..wo ich frei gesprochen wurde...

aber dann wo es um die nu. ging haben sie nichts bezahlt.gar nichts...
musste die tausende von euro selber bezahlen ranting.gif


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RA XDiver
Beitrag 19.01.2006, 10:13
Beitrag #2899


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Ich würde sagen, schlechte Versicherung oder mangelhafte Deckungsanfrage.


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gerri
Beitrag 19.01.2006, 10:25
Beitrag #2900


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Provinzial...... whistling.gif

Meinst du ich sollte da nochmal nachhaken ?? wavey.gif


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