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> EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis (Teil11), Nachtr. MPU-Anordnung in D. zulässig?
RA XDiver
Beitrag 19.01.2006, 10:28
Beitrag #2901


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Ja. Obwohl dies nachträglich nicht viel bringen dürfte. Aber fragen kostet bekanntlich nichts.


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Rolrick
Beitrag 19.01.2006, 11:06
Beitrag #2902


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Nur mal so am Rande.

Was einem nicht alles durch den Kopf geht wenn man auf der Autobahn unterwegs ist.

Es ist "sagen wir mal" ein Tick von mir, immer wenn ich unterwegs bin, nach den Autokennzeichen der anderen Verkehrsteilnehmer zu schauen.

Berufsbedingt fahre ich immer die A7 bis Ulm und dann weiter Richtung Schweiz.

Aber was soll ich sagen, es liegt natürlich auch "Neu Ulm mit seinem Landkreis" auf meinem Reiseweg und das ist immer ein Graus für mich.

Ob ich will oder nicht, an die NU und seinen Negativen Folgen werde ich dadurch vorwährend erinnert.

Das ist Folter. crybaby.gif
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Gallier
Beitrag 19.01.2006, 12:31
Beitrag #2903


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mirko1
Beitrag 19.01.2006, 12:40
Beitrag #2904


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Zitat (strichachtdoktor @ 19.01.2006, 01:14)
Da werden nur Gesetze umgesetzt - ok, nur mehr oder weniger geschickt, aber Menschen sind halt fehlbar ... und wer ohne Tadel ist werfe den ersten Stein ...

Dem Einzelnen ist damit "schnell" natürlich nicht gedient, denn sowas dauert Jahre oder Jahrzehnte ...

Also bitte: Kämpfen, aber nicht Heulen.

Die mehreren Jahre Jahrzehnte auf eine Entscheidung warten die evtl. zu Unrecht ist (wie du es richtig gesagt hast "Menschen sind fehlbar") finde ich schon zum heulen und alle die den EU-FS nach dem Kapper Urteil machen konnten, haben aus meiner sicht den Kopf nicht einfach in den Sand gesteckt, sondern den Kampf gegen das System Deutsche MPU durch den Erwerb des EU-FS direkt oder indirekt aufgenommen.

Schließlich haben auch ohne MPU einige hier mit dem EU-FS schon ein Paar Monate und viele Kilometer ohne Auffällig zu werden auf dem Buckel.
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murksel
Beitrag 19.01.2006, 19:41
Beitrag #2905


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so, mal wieder was neues von der Front

In Rheinland Pfalz gibt es bis zu einem Entscheid des EUGH keine NU gegen im Ausland erworbenen Führerscheine. Dies ist eine Anweisung vom Ministerium

Das weiß ich aus einem sehr sehr sehr langem Gespräch mit der Führerscheinstelle.
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michael_mk
Beitrag 19.01.2006, 19:51
Beitrag #2906


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Zitat (murksel @ 19.01.2006, 19:41)
so, mal wieder was neues von der Front

In Rheinland Pfalz gibt es bis zu einem Entscheid des EUGH keine NU gegen im Ausland erworbenen Führerscheine. Dies ist eine Anweisung vom Ministerium

Das weiß ich aus einem sehr sehr sehr langem Gespräch mit der Führerscheinstelle.

ähm......,das ist schon länger bekannt,spätestens nach dem beschluss des ovg koblenz.also nichts neues whistling.gif
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Rolf Tjardes
Beitrag 19.01.2006, 19:58
Beitrag #2907


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Kleiner Einwurf von mir ...

Wenn jemand von Euch - wie auch immer - über neue Sachstände unterrichtet wird, wie z.B. "murksel" im vorherigen Posting, dann versucht bitte mit Nachdruck an das entsprechende Dokument heranzukommen.

Evt. wird ja ein Abdruck bzw. eine Kopie herausgegeben. Oder einfach mal nach der genauen Quelle einer Information fragen.

Genauere Quellenangaben, z.B. "Schreiben des XY an ZX vom xx.xx.xx Az.: xxxx" würde den hier anwesenden Interessierten sicherlich weiterhelfen.

P.S. @ murksel:

Sollte keine Kritik an Dich sein, mein Aufruf ist an alle Anwesenden gerichtet smile.gif
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Ziggy Stardust
Beitrag 19.01.2006, 22:59
Beitrag #2908


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@murksel
Welche Führerscheinstelle war das?
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Rexy
Beitrag 20.01.2006, 03:53
Beitrag #2909


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hihi ganz kurz hab eu-fs seit gestern!!!!!!!!!! wavey.gif
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Kermit007
Beitrag 20.01.2006, 06:17
Beitrag #2910


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Glückwunsch zu Deinem EU-Lappen und viel Spaß damit (und vor allem lange...). Und auf der Straße immer schön die Welle flach halten ph34r.gif
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johnnie walker
Beitrag 20.01.2006, 12:57
Beitrag #2911


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Europäische Komission, Generaldirektion Energie und Verkehr
Direktion E Landverkehr, Straßenverkehrsicherheit


Unter obigem Briefkopf schrieb Dimitrios Theogolitis am 8.Juni 2005:
(Brief wurde am ? im Forum veröffentlicht)

2. Rechtliche Beurteilung (Auszug)
Aus den vorliegenden Unterlagen ist abzuleiten, daß der Entzug der Fahrerlaubnis in Deutschland auch bei ordnungsgemäßem Führerscheinerwerb in einem anderen Mitgliedstaat auf Grund der Unterscheidung zwischen Fahrerlaubnis und Führerscheindokument durchgreifen und die Anerkennung auf unbestimmte Zeit verhindern könnte.

Da diese Unterscheidung jedoch nur von einer eingeschränkten Anzahl nationaler Rechtsordnungen vorgenommen und vom Gemeinschaftsrecht bewußt vermieden wird kann sie nicht auf in anderen Mitgliedstaaten ausgestellte Dokumente übertragen werden

Das bedeutet doch wohl nach vorrangigem Gemeinschaftsrecht in der hier interessierenden Auslegung der Richtlinie 91/439/EWG:
.
Eine Aberkennung der Fahrerlaubnis nur für Deutschland ist, da übergeordnetem Gemeinschafts-Recht unbekannt, nicht möglich.

Entweder, mit Führerschein fährt man überall oder läuft ohne!

Ist diese Folgerung schlüssig?

Glück auf
Johnnie
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Medusa
Beitrag 20.01.2006, 17:56
Beitrag #2912


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Zitat (johnnie walker @ 20.01.2006, 12:57)
Entweder, mit Führerschein fährt man überall oder läuft ohne!

Ist diese Folgerung schlüssig?

Das wird der EuGH beantworten twinkle.gif
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Medusa
Beitrag 20.01.2006, 23:06
Beitrag #2913


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Ich habe mal eine Frage bei der Konkurrenz wink.gif eingestellt, die wir bisher hier noch nicht so richtig klären konnten. Vielleicht ergeben sich ja neue Erkenntnisse think.gif Kriterien für eine MPU Aufforderung an EU-FE Besitzer
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user456
Beitrag 20.01.2006, 23:40
Beitrag #2914


Neuling


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Zitat (johnnie walker @ 20.01.2006, 12:57)
Eine Aberkennung der Fahrerlaubnis nur  für Deutschland  ist,  da übergeordnetem Gemeinschafts-Recht  unbekannt,  nicht möglich.

Welches Gericht wäre denn zuständig, falls jemand trotz NU weiterfährt?

Unterm Strich kann man sagen, dass die dt. Behörden nicht mehr lange Freude an ihren NU's haben werden. Dann noch die vielen Schadenersatzklagen. Könnte lustig werden. smile.gif
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Medusa
Beitrag 21.01.2006, 03:32
Beitrag #2915


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Zitat (user456 @ 20.01.2006, 23:40)
Welches Gericht wäre denn zuständig, falls jemand trotz NU weiterfährt?

FoFE = Strafgericht. Mein Tip: Amtgericht.
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Medusa
Beitrag 21.01.2006, 03:37
Beitrag #2916


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Zitat (user456 @ 20.01.2006, 23:40)
Dann noch die vielen Schadenersatzklagen. Könnte lustig werden. smile.gif

Leider wird es wohl mit dem Schadenersatz nichts.
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Bayer
Beitrag 21.01.2006, 09:44
Beitrag #2917


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Zitat (Medusa @ 20.01.2006, 23:06)
Ich habe mal eine Frage bei der Konkurrenz wink.gif eingestellt, die wir bisher hier noch nicht so richtig klären konnten. Vielleicht ergeben sich ja neue Erkenntnisse think.gif Kriterien für eine MPU Aufforderung an EU-FE Besitzer

Ich denke das hängt in erster Linie von den police.gif ab bei der Kontrolle und wie du dich verhälst. Eine offizielle Anweisung an die police.gif jeden zu melden gibt es bis dato zumindest in Bayern und Hessen noch immer nicht.
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Medusa
Beitrag 21.01.2006, 09:54
Beitrag #2918


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Zitat (Bayer @ 21.01.2006, 09:44)
Ich denke das hängt in erster Linie von den police.gif ab bei der Kontrolle und wie du dich verhälst.

Wäre eine mögliche Erklärung. Also immer frisch rasiert und katzenfreundlich sein twinkle.gif. Mal sehen, ob noch andere Erklärungen kommen.
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mirko1
Beitrag 21.01.2006, 13:20
Beitrag #2919


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Naja ich denke es gibt noch genug police.gif die keinen blasen schimmer vom Kapper Urteil haben.
Auch wenn das nächte EUGH Urteil Positiv für uns ausfällt so denke ich werden die police.gif immer noch Unterschiede in der Kontrolle zu einem DE-FS erkennen lassen.
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Medusa
Beitrag 21.01.2006, 18:13
Beitrag #2920


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Für CZ EU-FE'ler interessantes OT zur Befristung von FEs.
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mirko1
Beitrag 23.01.2006, 13:21
Beitrag #2921


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2 Tage Stille?
seid Ihr noch da oder habe ich was verpasst=? unsure.gif
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strichachtdoktor
Beitrag 23.01.2006, 14:41
Beitrag #2922


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Sieht so aus, als wenn das Thema erstmal durch wäre - neue Impulse sind gefragt. Das werden wohl neue Urteile sein.

Interessant ist allerdings, daß - obwohl "Tausende" von ungeeigneten Personen mit EU-Scheinen am deutschen Strassenverkehr teilnehmen - so wenig zu hören/lesen ist ...
Ist wohl nicht so weit her mit der grossen TÜV-attestierten Gefährlichkeit ...


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"Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
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Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein
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Andyon
Beitrag 23.01.2006, 15:54
Beitrag #2923


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hallo, ich habe mich nun entschlossen und habe auf druck der FSS meinen eu FS freiwillig abgegeben und darauf verzichtet,denn ich brauche nur noch einen kurs §70 FeV machen und bekomme ohne weitere Prüfungen einen Deutschen FS ausgehändigt,der kurs ist am 15.02 beendet dann bin ich endlich durch damit.
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mirko1
Beitrag 23.01.2006, 15:57
Beitrag #2924


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Zitat
Ist wohl nicht so weit her mit der grossen TÜV-attestierten Gefährlichkeit ...

Das natürlich nur für Deutsche EU-Bürger mit ausländischem EU-FS die auf Deutschen Strassen unterwegs sind zutrifft, andere EU-Bürger die auf Deutschen Strassen unterwegs sind, sind von der TüV-attestierten Deutschen Gefährlichkeit nicht betroffen.
Da reichen bei gleichen Delikten Sperrfirsten vollkommen aus um auf Deutschen Strassen wieder zu fahren.
Da sind wir DE-EU-Bürger doch irgendwie im Nachteil hmmm...grübel... whistling.gif
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mirko1
Beitrag 23.01.2006, 16:00
Beitrag #2925


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Zitat (Andyon @ 23.01.2006, 15:54)
hallo, ich habe mich nun entschlossen und habe auf druck der FSS meinen eu FS freiwillig abgegeben

Na da verstehe ich den Ansatz nicht???
wenn die FeB von dir irgendwelche Anforderungen haben will, könntest du doch deinen EU-FS gleicher massen behalten und den Forderungen nachkommen? also das verstehe ich nicht so ganz.
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Andyon
Beitrag 23.01.2006, 16:03
Beitrag #2926


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ich hatte ein neg. MPU mit der empfehlung zum kurs,da ich aber im besitz eines EU FS war konnte die FEB dem nicht zustimmen sondern nur bei einem neuantrag auf neuerteilung,was ich dann auch sofort getan habe denn ich hätte eine nutzungsuntersagung bekommen (154,00 €) habe mir somit diese kosten gespart
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mirko1
Beitrag 23.01.2006, 16:16
Beitrag #2927


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Ahso..na dann hoffentlich halten die sich nun an Ihr Wort.
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Andreas
Beitrag 23.01.2006, 21:12
Beitrag #2928


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In dieser Konstellation ganz sicher.... wink.gif


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Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek)
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Medusa
Beitrag 23.01.2006, 21:34
Beitrag #2929


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Zitat
Das BverwG hat die Revisionsentscheidung in Bezug auf das Urteil des VGH Mannheim wieder verschoben, laut Pressestelle.

Quelle: Forum Fahrerlaubnisrecht.de, User Wikinger, Mo Jan 23, 2006 20:03
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MaximilianNRW
Beitrag 24.01.2006, 10:22
Beitrag #2930


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Was ist eigentlich dran an der angeblich erneuten Auffälligkeit von Kapper? Man hört nichts mehr davon. Wäre ich MPU-Befürworter, würde ich das gehörig ausschlachten. Aber ein Medienecho habe ich nicht wahrgenommen. Ist das also nur ein Gerücht oder eine gesicherte Tatsache?
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Medusa
Beitrag 24.01.2006, 12:33
Beitrag #2931


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@MaximilianNRW: klick & ?? klack
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johnnie walker
Beitrag 24.01.2006, 13:23
Beitrag #2932


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Zitat (Medusa @ 24.01.2006, 12:33)
@MaximilianNRW: klick & ?? klack

War Kapper nicht aus Frankenthal, Rheinland Pfalz mit dem zuständigen OVG Koblenz? Wie kommt der Fall denn nach Mannheim, wenn es denn Kapper betrifft?
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MaximilianNRW
Beitrag 24.01.2006, 13:25
Beitrag #2933


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Aber so ganz gesichert erscheint mir das alles nicht, kann ja durchaus ein Fake sein. Ich vermisse halt den Aufschrei der Presse und der MPU-Befürworter. Ich habe jedenfalls, außer in diesem Forum, nirgendwo darüber gelesen
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Gallier
Beitrag 25.01.2006, 15:57
Beitrag #2934


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Lebt ihr noch? Gibt wohl nirgends was neues weils hier so still ist blink.gif

Schönen Nachmittag noch!


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Roland
Beitrag 25.01.2006, 16:27
Beitrag #2935


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Zitat
Lebt ihr noch?

yes.gif

Zitat
Gibt wohl nirgends was neues weils hier so still ist

no.gif


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Eherner Fleiß wirkt nachgerade abstossend, wenn die schwerelose Anmut des Müßiggangs die Alternative ist
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Medusa
Beitrag 25.01.2006, 18:32
Beitrag #2936


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Thread zur Umschreibung od. Erweiterung einer CZ EU-FE. Für uns zwar erst nach dem nächsten EuGH Urteil interessant twinkle.gif aber .. klick
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Weißnichtsogenau
Beitrag 25.01.2006, 19:40
Beitrag #2937


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Hm, nichts unbedingt neues aber "Medusa for President" thumbup.gif
Jemand anderer Meinung plasma.gif
Was soll ich sonst sinnvolles beitragen? Gibt ja im Moment wirklich nix neues.
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Medusa
Beitrag 25.01.2006, 19:42
Beitrag #2938


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Aber bitte des EuGHs rofl1.gif
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strichachtdoktor
Beitrag 26.01.2006, 01:16
Beitrag #2939


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Habe heute im Fernsehen einen schönen Satz - freilich in einem ganz anderen Zusammenhang - gehört : "Wir setzen ja nur eine EU-Richtlinie um."

Schön wäre es, wenn man alle EU-Richtlinien umsetzen würde - auch die, die den "Bossen" nicht unmittelbaren Vorteil verschaffen.

Medusa, Du hast viel zu tun ... wink.gif


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joh3609
Beitrag 26.01.2006, 10:00
Beitrag #2940


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hallo und guten tag wavey.gif

ich hab hier mal einiges durchgelesen und woanders auch.

ich werde meinen führerschein auch im ausland machen.... es gibt da natürlich vor und nachteile für jeden .

ich komm nicht durch die mpu in d. weil ich 1,03 p. hatte bei einer fahrt und 12 monate meinen führerschein weg hatte und danach ihn nicht bekommen hatte wegen einiger straftaten .... die allerdings nicht mit dem straßenverkehr z un hatten !!!!

finde ich blöd weil a. trinke ich wirklich nicht seit 2 jahren (nachweißlich) und b waren die kriminellen auffäligkeiten bei mir von ca 21 - 25 jahren und ich bin jetzt 36 .... naja ok.
Wichtig.
erstens : ich werde mich an die 185 tage reglung halten (auch vorher)

zweitens: werde den führerschein dann im ausland machen und der ist hier dann auch rechtens .


es ist nunmal so das deutschland wenn sie davon wind bekommen mir eine deutschlandsperre geben können oder wieder mpu also das gleiche aber dannn zählt er noch im ausland.

also das ergebnis ist... ich zahle ca 1500-2000 euro fahr in deutschland NICHT schwarz bis zu ner kontrolle ( die dann die behörde informiert) was am ersten tag sein kann oder auch erst nach langer zeit.....

dann zählt danach mein führerschein immer noch im ausland nur nicht in deutschland. !

jetzt sagt ihr was hast du denn von einen führerschein der nach einiger zeit nicht mehr anerkannt ist in deutschland.

ANTWORT. ich will auch mal abundzu wieder autofahren ! und wenn es nur zum schluß noch im urlaub ist.


so das ist meine meihnug PS. jaja ich weiß rechtschreibung ist nicht mein ding wink.gif
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Medusa
Beitrag 26.01.2006, 12:30
Beitrag #2941


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Das letzte Wort, ob eine nachträgliche MPU Aufforderung zulässig ist, ist ja auch noch nicht vom EuGH gesprochen worden twinkle.gif
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joh3609
Beitrag 26.01.2006, 13:00
Beitrag #2942


Neuling


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achja cool.gif

noch ein tip für alle die intresse haben am eu führerschein.

so ein forum wie diesen ist bestimmt sehr interesant ....
aber da gibt es gegner und befürworter zum eu führerschein.

machts mal einfach so wie ich und holt euch ein unverbindliches gespräch beim anwalt.

der darf euch zwar nicht sagen ob es 100% zulässig ist oder nicht aber er kennt sich mit gesetzen aus und darf euch SEINE unverbindliche meihnung dazu sagen

kostet jeh nach anwalt ca 50 euro.

und wenn ihr euch die 50 euro auch sparen wolt. fragt mich was er mir gesagt hat
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Roland
Beitrag 26.01.2006, 13:02
Beitrag #2943


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Mal wieder was aus der Presse zu den Durchfallquoten bei der MPU *g*

Guckst du hier


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Eherner Fleiß wirkt nachgerade abstossend, wenn die schwerelose Anmut des Müßiggangs die Alternative ist
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RA XDiver
Beitrag 26.01.2006, 13:23
Beitrag #2944


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Zitat
machts mal einfach so wie ich und holt euch ein unverbindliches gespräch beim anwalt.


Du wirst es kaum glauben, hier hättest Du die gleiche Info kostenlos bekommen. tongue.gif

Zitat
der darf euch zwar nicht sagen ob es 100% zulässig ist oder nicht


Wieso das denn nicht?

Zitat
und wenn ihr euch die 50 euro auch sparen wolt. fragt mich was er mir gesagt hat


Schreib´s doch einfach hier rein.


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Weißnichtsogenau
Beitrag 26.01.2006, 13:29
Beitrag #2945


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@RA XDiver

wink.gif
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Perplex
Beitrag 26.01.2006, 15:02
Beitrag #2946


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Zitat (joh3609 @ 26.01.2006, 10:00)
... ich zahle ca. 1500-2000 Euro ...
Warum so viel? blink.gif
Geh doch nicht zu einem Vermittler, sondern zu einer Fahrschule im Ausland (z.B. in CZ)! Oder lass Dir den deutschen FS im Ausland wiedererteilen! Wo ist das Problem?

Allerdings könntest Du auch parallel über eine MPU nachdenken, wenn Du schon so viel Geld ausgeben willst. Die alten Straftaten von vor 20 Jahren sind nicht mehr verwertbar. cool.gif

@Weißnichtsogenau: ???


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Sasquatch
Beitrag 26.01.2006, 15:23
Beitrag #2947


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Zitat (joh3609 @ 26.01.2006, 10:00)
... und b waren die kriminellen auffäligkeiten bei mir von ca 21 - 25 jahren und ich bin jetzt 36 .... naja ok. ...

Nein, eben nicht ok.

Wenn du jetzt 36 Jahre alt bist und die Straftaten mindestens 21, höchstens 25 Jahre her sind, warst du bei Tatbegehung elf bis fünfzehn Jahre alt. Diese Straftaten würden ohnehin ins Jugendstrafregister eingetragen, außerdem ist man erst ab 14 Jahren strafmündig in Deutschland, weshalb zumindest ein Teil der Taten, nämlich all die, die vor 22 bis 25 Jahren begangen worden sind, nicht einmal zu einer Anklage oder sonstwas geführt haben können. Ganz zu schweigen davon, dass diese Dinge absolut nichts mit deinen derzeitigen FE-Problemen zu tun haben können. Wenn du uns etwas anderes weismachen möchtest wären ein paar Hintergrundinformationen erforderlich.

Außerdem halte ich auch die 50 € für so nicht unbedingt zutreffend. Es stellt sich die Frage, was hier zur Abrechnung kommt. Wenn eine Erstberatung abgerechnet wird, steht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit mehr auf der Kostennote, ich lasse mich aber gerne eines besseren belehren. Es handelt sich jedoch ganz offensichtlich um eine nicht ganz einfache Sachlage, Verwaltungsrecht ist betroffen, Strafrecht und auch noch internationale Bestimmungen zum Führerscheinrecht. All das für ´n läppischen Fuffi? Glaube ich nicht. Das Gespräch dürfte sich auch zeitlich nicht so eben zwischen Tür und Angel abgespielt haben, so etwas zu erörtern dauert. Außerdem, warum sollte der Anwalt dir nicht sagen dürfen, ob etwas zulässig ist oder nicht? Das muss er sogar, denn wenn ers nicht tut und du anschließend Mist machst weil er dir nicht gesagt hat, dass dein Vorhaben unzulässig ist obwohl du ihn genau danach gefragt hast, könnte der Kollege ein Haftungsproblem haben.
Was willst du mit der unverbindlichen Meinung des Kollegen? Dafür würde ich wiederum nicht einmal 50 € zahlen, denn die Meinung ist schließlich unverbindlich und damit im Ernstfall nicht einmal nutzbar anzubringen. Ein Rechtsanwalt wird unter anderem für Rechtsauskünfte und Rechtsberatung bezahlt, nicht für seine "unverbindliche Meinung". Die interessiert unter Umständen keinen Menschen, vor allem die zuständigen Stellen nicht. Wenn ich von Mandanten um Rat gefragt werde, dann bekommen sie den auch, und zwar verbindlich. Meine unverbindliche Meinung über die Dinge des Lebens kann ich gut bis nach Feierabend bei mir behalten. Wie gesagt, die ist eben nicht verbindlich und nur meine Meinung und bringt dem Mandanten daher nicht viel.


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RA XDiver
Beitrag 26.01.2006, 15:26
Beitrag #2948


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Klassisches Missverständnis Sasquatch.

Ich denke, er meint im Alter von 21-25 Jahren, also vor 11-15 Jahren. wink.gif


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Sasquatch
Beitrag 26.01.2006, 15:35
Beitrag #2949


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Ah ja, jetz hab ichs gelesen, er hat geschrieben von 21 bis 25 Jahren, nicht vor. O.K., das ist was andreas. Aber den Rest meines Posts halte ich aufrecht, insbesondere den editierten Teil. Oder siehst du das anders?


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RA XDiver
Beitrag 26.01.2006, 15:40
Beitrag #2950


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Sehe ich ähnlich Herr Kollege. wink.gif


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