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> EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis (Teil11), Nachtr. MPU-Anordnung in D. zulässig?
Medusa
Beitrag 26.01.2006, 17:00
Beitrag #2951


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LexisNexis, RechtsNews - Der Entzug der EU-Fahrerlaubnis bei Alkoholproblemen - eine Anmerkung von Haus
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Perplex
Beitrag 26.01.2006, 17:43
Beitrag #2952


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Zitat (Medusa @ 26.01.2006, 17:00)
Zitat
Der Beitrag ist empfehlenswert, da er ...
Welcher Beitrag! blink.gif


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Medusa
Beitrag 26.01.2006, 17:46
Beitrag #2953


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Zitat (Thommy Bumm @ 26.01.2006, 17:43)
Welcher Beitrag! blink.gif

Zitat
Zusammenfassung von "Anmerkung zum Beschluss des OVG Niedersachsen vom 11.10.2005, Az.: 12 ME 288/05 (langfristige Alkoholproblematik vor Erteilung der EU-Fahrerlaubnis)" von Klaus Ludwig Haus, original erschienen in: ZfS 2006 Heft 1, 59 - 60.

twinkle.gif wavey.gif
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Perplex
Beitrag 26.01.2006, 17:55
Beitrag #2954


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Zitat (Medusa @ 26.01.2006, 17:46)
twinkle.gif  wavey.gif

... und wo bekomme ich das im Internet? Oder muss ich etwa die Zeitung kaufen?


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Medusa
Beitrag 26.01.2006, 17:58
Beitrag #2955


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Zitat (Thommy Bumm @ 26.01.2006, 17:55)
... und wo bekomme ich das im Internet? Oder muss ich etwa die Zeitung kaufen?

Warum nicht? Auch Informationen sind eine Ware.

Edit

zfs - Zeitschrift für Schadensrecht
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pitkoeln41
Beitrag 26.01.2006, 19:26
Beitrag #2956


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Der Entzug der EU-Fahrerlaubnis bei Alkoholproblemen - eine Anmerkung von Haus
Zusammenfassung von "Anmerkung zum Beschluss des OVG Niedersachsen vom 11.10.2005, Az.: 12 ME 288/05 (langfristige Alkoholproblematik vor Erteilung der EU-Fahrerlaubnis)" von Klaus Ludwig Haus, original erschienen in: ZfS 2006 Heft 1, 59 - 60.

Der Beitrag beschäftigt sich mit der rechtlichen Problematik, ob bei einer bereits im Zeitpunkt der Fahrerlaubniserteilung durch einen anderen EU-Mitgliedsstaat bestehenden fehlenden Eignung eines Kfz-Führers der Entzug der Fahrerlaubnis durch die deutschen Behörden zulässig ist. Darüber hinaus werden Gerichtsentscheidungen vorgestellt, die auf die Frage der Überprüfungsbefugnis einer EU-Fahrerlaubnis durch die deutschen Behörden eingehen.

Anlass für die Anmerkung ist der Beschluss des NdsOVG vom 11.10.2005, Az.: 12 ME 288/05. Der Antragsteller dieses Verfahrens wandte sich im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes gegen eine sofort vollziehbare Verfügung der Fahrerlaubnisbehörde, die die Aberkennung des Rechts zum Gebrauchmachen von der EU- Fahrerlaubnis im Inland und die Herausgabe des Führerscheins zum Inhalt hatte. Hintergrund der Verfügung war, dass der Antragsteller im Jahr 2003 durch Strafbefehl wegen vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs infolge Alkoholgenuss mit einer Blutalkoholkonzentration von mindestens 1,72 Promille sowie weiterer Straftaten zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr verurteilt worden war. Nach Ablauf der angeordneten Sperre und nachdem er eine MPU nicht bestanden hatte, erwarb der Antragssteller in der Tschechischen Republik einen Führerschein.


Das NdsOVG hat die Verfügung für rechtmäßig erklärt. Der Senat vertritt dabei die Auffassung, dass im konkreten Fall Art. 8 Abs. 2 RL 91/439 (Führerscheinrichtlinie) auch eine Eignungsüberprüfung zulässt, die zeitlich vor der Erteilung der EU-Fahrerlaubnis gelegen habe. Der Verfasser verweist diesbezüglich auf die Entscheidung des BVerwG vom 12.10.1982, Az.: B 1 S 96.1120, in der diese Auffassung ebenfalls vertreten worden ist.


Das VG Berlin hat sich mit Beschluss vom 12.10.2005, Az.: VG II A 690.05 ebenso wie das VG Gießen mit Beschluss vom 17.10.2005, Az.: 6 G 2144/05 nach der Darstellung des Autors der Meinung angeschlossen, dass aus Verkehrsicherheitsgründen und zur Vorbeugung gegen den Missbrauch gemeinschaftlicher Anerkennungsregeln deutschen Behörden ein Überprüfungsrecht zusteht. Demgegenüber hat das VG Frankfurt a.M. durch Beschluss vom 01.09.2005 Az.: 6 G 2273/05 (2) festgestellt, dass die Richtlinie eine Überprüfung der Eignung, die sich auf Ereignisse vor der Erteilung der EU-Fahrerlaubnis bezieht, verbietet.


Bewertung:

Der Beitrag ist empfehlenswert, da er die neuesten Entscheidungen zu der umstrittenen Frage der Zulässigkeit der Überprüfung von EU-Fahrerlaubnissen durch deutsche Behörden aufführt. Die angeführte Entscheidung des BVerwG dürfte im Hinblick auf den Zeitpunkt der Entscheidung jedoch kein Indiz für die Zulässigkeit der Überprüfung sein.
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bazi
Beitrag 26.01.2006, 19:34
Beitrag #2957


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eines der Themen beim 44. deutschen Verkehrsgerichtstag in Goslar in diesen Tagen:


Arbeitskreis III
Rechtsschutz gegen Maßnahmen der Verwaltung
– Einstweiliger Rechtsschutz – Regelungsdefizite – Risiken durch Rechtsbehelfe? –
Die effektive Rechtsanwendung durch Verwaltung und Gerichte im Bereich des Fahrerlaubnisrechts
wird dadurch erschwert, dass die Regelungen über die Ungeeignetheit
zum Führen von Kraftfahrzeugen in der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) teilweise sehr
mangelhaft ausgestaltet sind. Häufig wird etwa eine Fahrt unter Drogeneinfluss nur als
Ordnungswidrigkeit geahndet, kann aber dazu führen, dass der Einzelne als ungeeignet
zum Führen von Kraftfahrzeugen gilt. Überhaupt ist die zum Thema Drogenkonsum und
Fahrerlaubnis entwickelte Rechtsprechung uneinheitlich und nur noch schwer zu überblicken.
Dadurch kommt es häufig zu rechtlichen Fehleinschätzungen. Die Regelungen sollten
klarer gefasst werden, damit sie dem Bestimmtheitserfordernis besser Rechnung tragen.
Die aktuelle verfassungs- und verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung ist zu berücksichtigen.
Hierzu sollen Anstöße gegeben werden.
Im Besonderen ist die rechtliche Situation für einen Führerscheininhaber unbefriedigend,
wenn von ihm zur Klärung von Eignungszweifeln die Vorlage eines Gutachtens (im Wesentlichen
ein fachärztliches oder ein medizinisch-psychologisches Gutachten/MPU) verlangt
wird. Bereits die rechtlichen Vorgaben in der Fahrerlaubnis-Verordnung führen in der
Praxis häufig zu Fehlern. Die Frage, ob das Gutachten zu Recht gefordert wird, wird nicht
als selbständig anfechtbarer Verwaltungsakt angesehen. Das hat zur Folge, dass die
Rechtmäßigkeit dieser Anordnung grundsätzlich erst überprüft wird, wenn es nicht vorgelegt
und darauf der Führerschein entzogen wird. Der gerichtliche Rechtsschutz kommt häufig
zu spät: Zwischen dem in der Regel für sofort vollziehbar erklärten Entzug und einer
Entscheidung des Verwaltungsgerichts im Eilverfahren können mitunter einige Monate
vergehen. In diesem Zeitraum darf der Betreffende nicht fahren. Das kann zur Gefährdung,
in manchen Fällen zur Vernichtung der wirtschaftlichen Existenz führen. Es ist daher zu
erörtern, ob unter dem Aspekt eines effektiven Rechtsschutzes geboten ist, die Rechtmäßigkeit
einer Anordnung zur Beibringung eines Gutachtens vorab überprüfen zu lassen.

Gruss bazi


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bazi
Beitrag 26.01.2006, 19:47
Beitrag #2958


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hier der Link

http://www.deutsche-verkehrsakademie.de/pd...chau%202006.pdf

bazi


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Perplex
Beitrag 26.01.2006, 20:13
Beitrag #2959


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@bazi
Der Link war echt gut. Da ist ja endlich mal was in Bewegung, was die MPU angeht.


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Medusa
Beitrag 26.01.2006, 20:40
Beitrag #2960


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Zitat (pitkoeln41 @ 26.01.2006, 19:26)
Der Entzug der EU-Fahrerlaubnis bei Alkoholproblemen - eine Anmerkung von Haus ..

@pitkoeln41 - Das ist der oben verlinkte Beitrag über den Beitrag gewesen, nicht der Beitrag selbst wink.gif
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Medusa
Beitrag 26.01.2006, 20:44
Beitrag #2961


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Zitat (Thommy Bumm @ 26.01.2006, 20:13)
@bazi
Der Link war echt gut. Da ist ja endlich mal was in Bewegung, was die MPU angeht.

Ja, die MPU Geschichte scheint in Bewegung zu sein

MPU soll transparenter werden
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Roland
Beitrag 27.01.2006, 11:24
Beitrag #2962


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So langsam kommt wirklich Bewegung in die Sache

Idiotentest bald anfechtbar

Vor allem ...
Zitat
Über 100 000 auffällig gewordene Fahrer werden jährlich von den Behörden zu der mehrere Hundert Euro teuren Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) geschickt

Mehrere hundert Euro ... Muahaa laugh2.gif


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Eherner Fleiß wirkt nachgerade abstossend, wenn die schwerelose Anmut des Müßiggangs die Alternative ist
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RA XDiver
Beitrag 27.01.2006, 11:36
Beitrag #2963


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Wieso, die MPU kostet tatsächlich max. 580 EUR. wink.gif


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Roland
Beitrag 27.01.2006, 11:40
Beitrag #2964


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Jaja die MPU alleine sicherlich. Aber damit alleine ist es ja in den wenigsten Fällen getan. Leberwerte attestieren lassen, Vorbereitungsgespräche bei Psychologen o. ä., beim ersten Mal besteht sowieso kaum die Hälfte usw.
So alles in allem sind da schnell mal 2.000 - 2.500 € zusammen und 1-2 Jahre vergangen. sad.gif


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Eherner Fleiß wirkt nachgerade abstossend, wenn die schwerelose Anmut des Müßiggangs die Alternative ist
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corneliusrufus
Beitrag 27.01.2006, 14:44
Beitrag #2965


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Meine Standarderwiderung: das fortgesetzte Saufen kostet auch Geld!

Liebe Greet-Ings, Cornelius


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MPU-Beratung --- Deutsche Fahrerlaubnis kompetent, preisattraktiv, permanent
Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet.
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strichachtdoktor
Beitrag 27.01.2006, 15:48
Beitrag #2966


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Tolle Standarderwiderung ... wallbash.gif wallbash.gif wallbash.gif

Was bitte hat eine MPU mit einer Therapie zu tun ? Vorbereitungsgespräche für eine MPU haben überhaupt keinen therapeutischen Nutzen und es geht um alles, aber ganz sicher nicht um eine Therapie ... Also sind auch die Kosten für eine MPU keinesfalls mit den Kosten eines (privat finanzierten) Entzuges vergleichbar und beides nicht mit den Kosten eines Alkoholikers für seine Sucht.

Und, nur mal so am Rande bemerkt, halte ich es für durchaus zumutbar, Alkoholikern und Drogenabhängigen Auflagen (im Sinne von Hilfestellungen) für einen Führerschein zu machen. Aber auch darum geht es ja nicht in der MPU. Es geht einzig und allein um die charakterliche Eignung einer bestimmten Person. Nicht als Hilfe oder Unterstützung, sondern um die Person - unabhängig von möglichen persönlichen Konsequenzen des Einzelnen - entweder vom Verkehr weiter auszuschliessen oder eben nicht. Wir reden von Sicherheit im Strassenverkehr. Mehr nicht. Natürlich auch nicht weniger.

Die Kosten der MPU sind somit also Zusatzkosten, die nach einer Therapie anfallen und durch eine interessante Argumentations- und Kausalitätskette vom Betroffenen zu tragen sind.

Ich verstehe zudem den Sinn des Themas nicht - hier in diesem Thread ... Völlig irregeleitet ...


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"Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
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Gast_charly68_*
Beitrag 27.01.2006, 15:53
Beitrag #2967





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Zitat (corneliusrufus @ 27.01.2006, 14:44)
Meine Standarderwiderung: das fortgesetzte Saufen kostet auch Geld!

Liebe Greet-Ings, Cornelius

Das ist klar. Die Getränkekosten für Alkohol kann jeder selber steuern.

Wenn jemand mal in der MPU-Mühle ist, kann er die Kosten hierfür nicht mehr groß steuern, da die Damen und Herren von dort sagen was er zu tun hat oder tun muß um den FS zu erhalten bzw. was nicht zu tun braucht um dann den FS eben nicht zu bekommen.

Gruß

charly68
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cleo
Beitrag 27.01.2006, 19:13
Beitrag #2968


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mpu im juli 2004 hat ohne blutwerte und urinkontrollen 706 euro gekostet.
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corneliusrufus
Beitrag 27.01.2006, 20:40
Beitrag #2969


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Steuerbar ist jedoch, wieviel kostenpflichtige Hilfe zur MPU-Vorbereitung genutzt wird.

Mit Verhaltenstherapeut, Drogenberatungsstelle und SHG kommt man da auf null Euro ...

Liebe Greet-Ings, Cornelius


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Gast_charly68_*
Beitrag 28.01.2006, 01:58
Beitrag #2970





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Zitat (corneliusrufus @ 27.01.2006, 20:40)
Steuerbar ist jedoch, wieviel kostenpflichtige Hilfe zur MPU-Vorbereitung genutzt wird.

Mit Verhaltenstherapeut, Drogenberatungsstelle und SHG kommt man da auf null Euro ...

Liebe Greet-Ings, Cornelius

Wenn aber z. B. zusätzliche kostenpflichtige Kurse von der Behörde vorgeschrieben werden, dann ist es nicht immer selbst steuerbar.

Solange die Behörde diese kostenlose Vorbereitungsarten und -kurse anerkennt, dann hast Du recht.

Gruß

charly68
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sifis
Beitrag 28.01.2006, 23:44
Beitrag #2971


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@ all

erstmal servus an alle, als neuling glaube ich gehört sich das so, bevor ich meine postings hier abgebe


--------------------
Der EU-GH wird es schon richten, auch wenn die Deutschen Behörden dagegen sind.
-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-
die 3.rili ist nicht nur das "aus" für die mpu sondern erhöht die arbeitslosigkeit um 1% in "D"(11.06.06)
-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-
MPU-bestanden, trotzdem schäme ich mich
-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.
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Bentley222
Beitrag 29.01.2006, 00:47
Beitrag #2972


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Zitat
Wenn aber z. B. zusätzliche kostenpflichtige Kurse von der Behörde vorgeschrieben werden, dann ist es nicht immer selbst steuerbar.


Sollte es sich dabei um einen Kurs im Anschluss an die MPU handeln, mit welchem die FE-Eignung wieder hergestellt wird, warum nicht ?
Du kannst dann immer noch sagen, NEIN ich will nicht.... (Die Kurse sind billiger als eine neue MPU).


Zitat
Solange die Behörde diese kostenlose Vorbereitungsarten und -kurse anerkennt, dann hast Du recht.


Nicht die Behörde ( falls die die FE-erteilende Stelle meinst) erkennt diese

Zitat
kostenlose Vorbereitungsarten und -kurse


an, sondern der Gutachter der MPU.
Wenn dieser sagt, der oder der Kollege hat meinen "Zubegutachtenden" dortunddorthin geführt, und dieser kann dies "frei" vortragen und verinhaltlichen....
Ich glaube kaum, das sich ein FE-Behördenmitarbeiter dieser Konsequenz entzieht....

Schönen Gruß, Bentley
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sifis
Beitrag 29.01.2006, 01:09
Beitrag #2973


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-das die mpu zur sicherheit im strassenverkehr beitragen soll (habe ich gelesen)

-und das durch eine auflage zur mpu ein mensch seine eignung zur teilnahme am stassenverkehr beweisen soll

-und das alles soll in einem gespräch von 30-40 min passieren

SORRY aber ich glaube nicht an märchen, aber wir können mal mit der statistik, die jeder psychologe kennt uns eine rechenaufgabe stellen
die statistik besagt das ein mensch erst nach 600 alkfahrten erwischt wird das sind bei 111000 menschen die letztes jahr sich ein stück mpu bestellt haben....NA?
66600000 fahrten

dies sind aber nur die offizielen alkis in deutchland, die die erwischt wurden, da aber die zahl der inoffizielen viel viel größer ist könnt ihr euch vorstellen
wie viele alkfahrten unbemerkt bleiben

also das argument sicherheit ist ein mythos

ausserdem ist die gewärleistung der eignung durch eine mpu auf keinen fall gegeben, das bestätigen die rückfallquoten
und in diesen fällen wird der psychologe der sich "GUTACHTER" nennt nicht zur rechenschaft gezogen, weil er ein falsches gutachten erstellt hat, sondern er wird noch belohnt dadurch das er dem menschen
die kohle ein zweites mal abnehmen kann

und jetzt zum gespräch:
bei diesem gespräch kann ein psychologe einen menschen gar nicht beurteilen, weil jeder mensch anders ist und der psychologe nur mit standard fragen sich helfen kann weil er nur die gelehrnt hat

zum schluss noch eine anmerkung: ein kleines gerät so groß wie ein handy im auto
könnte den ganzen mechanismus mpu ausser kraft setzen, aber--
--warum sollte man eine kuh schlachten wenn man sie noch lange melken kann--

mfg


--------------------
Der EU-GH wird es schon richten, auch wenn die Deutschen Behörden dagegen sind.
-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-
die 3.rili ist nicht nur das "aus" für die mpu sondern erhöht die arbeitslosigkeit um 1% in "D"(11.06.06)
-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-
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strichachtdoktor
Beitrag 29.01.2006, 10:35
Beitrag #2974


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Alles schön. Leider wird der Beitrag nicht die richtigen Adressaten finden, denn er ist im falschen Thread. Zum Thema "MPU" gibt es in den Verkehrstalk-Foren andere Räume ...

In diesem Thread geht es um die "Anerkennung der EU-Fahrerlaubnis". Und nur, weil aktuell nicht so viel passiert, ist das kein Grund, kilometerweit abzuschweifen.


--------------------
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mirko1
Beitrag 29.01.2006, 11:24
Beitrag #2975


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@sifis

erstmal Hallo im Mega Thread.

Deine Meinung zwecks MPU teile ich und viele andere auch, "keine Frage"

Doch haten wir das Thema MPU und derer Sinn und Unsinn in den Fast 2 Jahren die dieser Thread schon auf dem Bukel hat des öfteren.

Da hat @\8Doc sicherlich Recht.

Hast du einen CZ-PL-FS?
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sifis
Beitrag 29.01.2006, 12:32
Beitrag #2976


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Zitat (strichachtdoktor @ 27.01.2006, 15:48)
Tolle Standarderwiderung ... wallbash.gif wallbash.gif wallbash.gif

Was bitte hat eine MPU mit einer Therapie zu tun ? Vorbereitungsgespräche für eine MPU haben überhaupt keinen therapeutischen Nutzen und es geht um alles, aber ganz sicher nicht um eine Therapie ... Also sind auch die Kosten für eine MPU keinesfalls mit den Kosten eines (privat finanzierten) Entzuges vergleichbar und beides nicht mit den Kosten eines Alkoholikers für seine Sucht.

Und, nur mal so am Rande bemerkt, halte ich es für durchaus zumutbar, Alkoholikern und Drogenabhängigen Auflagen (im Sinne von Hilfestellungen) für einen Führerschein zu machen. Aber auch darum geht es ja nicht in der MPU. Es geht einzig und allein um die charakterliche Eignung einer bestimmten Person. Nicht als Hilfe oder Unterstützung, sondern um die Person - unabhängig von möglichen persönlichen Konsequenzen des Einzelnen - entweder vom Verkehr weiter auszuschliessen oder eben nicht. Wir reden von Sicherheit im Strassenverkehr. Mehr nicht. Natürlich auch nicht weniger.

Die Kosten der MPU sind somit also Zusatzkosten, die nach einer Therapie anfallen und durch eine interessante Argumentations- und Kausalitätskette vom Betroffenen zu tragen sind.

Ich verstehe zudem den Sinn des Themas nicht - hier in diesem Thread ... Völlig irregeleitet ...

ok, mein posting passt nich ganz in diesen thread,

-nur ich glaube das ich andere finanzielle möglichkeiten aufgelistet habe wie du die viel günstiger wären und sehr viel effektiver als eine mpu

-und ob die mpu zur sicherheit im strassenverkehr beiträgt sind wir auch nicht gleicher meinung

wie du siehst habe ich die gleichen themen angeschnitten wie du nur von einer anderen perspektive sorry


mfg


--------------------
Der EU-GH wird es schon richten, auch wenn die Deutschen Behörden dagegen sind.
-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-
die 3.rili ist nicht nur das "aus" für die mpu sondern erhöht die arbeitslosigkeit um 1% in "D"(11.06.06)
-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-
MPU-bestanden, trotzdem schäme ich mich
-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.
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sifis
Beitrag 29.01.2006, 12:43
Beitrag #2977


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Zitat (mirko1 @ 29.01.2006, 11:24)
@sifis

erstmal Hallo im Mega Thread.

Deine Meinung zwecks MPU teile ich und viele andere auch, "keine Frage"

Doch haten wir das Thema MPU und derer Sinn und Unsinn in den Fast 2 Jahren die dieser Thread schon auf dem Bukel hat des öfteren.

Da hat @\8Doc sicherlich Recht.

Hast du einen CZ-PL-FS?

@ mirko

ich habe verstanden

und zu deiner frage: ich habe einen deutschen fs umgeschrieben aus einem eu-fs

mfg


--------------------
Der EU-GH wird es schon richten, auch wenn die Deutschen Behörden dagegen sind.
-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-
die 3.rili ist nicht nur das "aus" für die mpu sondern erhöht die arbeitslosigkeit um 1% in "D"(11.06.06)
-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-
MPU-bestanden, trotzdem schäme ich mich
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schmidt3121
Beitrag 29.01.2006, 15:09
Beitrag #2978


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Zitat (sifis @ 29.01.2006, 12:43)
ich habe einen deutschen fs umgeschrieben aus einem eu-fs

Kannst du das vielleicht ein wenig genauer erklären? Hast du einen EU FS gemacht wegen MPU Auflage und der ist dir dann ohne Probleme umgeschrieben worden oder hattest du keine MPU Auflage?

L. G. schmidt3121
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tim99
Beitrag 30.01.2006, 13:16
Beitrag #2979


Neuling


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Hallo,
hab mich jetzt bestimmt ne stunde lang durchgekämpft, aber meinen fall leider nicht gefunden. deshalb frag ich jetzt einfach mal :-)

aaaaalso, ich wohne 30 km von der tschechischen grenze weg.
ich habe keinerlei auflagen in deutschland, keine punkte, keine mpu usw.
und ich habe einen in deutschland erworbenen führerschein der klasse 3 seit 9 jahren.

so... jetzt hab ich aus geldgier in der cz den führerschein für motorrad gemacht, da er mich hier in deutschland laut auskünften ca. 1500-2000 euro kosten würde und in der cz hat er mich all incl. knapp 700 euro gekostet.

kann ich den umschreiben lassen bzw. die klassen in meinen deutschen schein nachtragen lassen?
und wenn nicht, kann ich dann einfach damit rumfahren?

ich meine, warum soll ich den schein hier machen, wenn ich ihn 30 km weiter für die hälfte bekomme? sollte ja jeder verstehen, jeder kann sein geld nur einmal ausgeben. ;-) waren zumindest so meine gedankengänge bevor ich das ganze rechtliche so mitbekommen hab.

wär toll wenn ihr mir weiterhelfen könnt.

viele grüssle
tim99
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Rolrick
Beitrag 30.01.2006, 13:37
Beitrag #2980


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Gehe ich recht in der Annahme das du jetzt 2 Führerscheine besitzt?

Das ist allerdings ein Problem. Das könnte "wird" Schwierigkeiten mit sich bringen.

Wenn du keinerlei "Auflagen" hier in D hast dann steht dem Umschreiben hier nichts im Weg.
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Perplex
Beitrag 30.01.2006, 14:28
Beitrag #2981


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Zitat (Rolrick @ 30.01.2006, 13:37)
Wenn du keinerlei "Auflagen" hier in D hast, dann steht dem Umschreiben hier nichts im Weg.
Doch, die deutsche Bürokratie! wallbash.gif

Wenn der 2. Führerschein nicht rechtmäßig erworben wurde (185-Tage-Regel), dann wird Deutschland den unrechtmäßig erworbenen FS wohl kaum nachträglich legalisieren. Sie werden argumentieren, dass die ausstellende Behörde den 2. FS immer noch nachträglich einziehen kann. Probieren würde ich es aber.

Trotzdem sind beide Führerscheine gültig! yes.gif


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Medusa
Beitrag 30.01.2006, 14:49
Beitrag #2982


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@tim99 - Schau mal in diesen Thread: Problem -> Umschreibung CZ-FS.
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mirko1
Beitrag 30.01.2006, 19:03
Beitrag #2983


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Hätte mal eine Frage:

was steht nun auf dem FS das Datum der bestandenen Prüfung oder das Datum der Fertigstellung-Erteilung des FS?

z.b. Prüfung bestanden 01.01.06
FS abgeholt b.z.w erteilt am 20.01.06

in Polen muss 185 Tage bis zur Erteilung des FS gewartet werden nach ca. 2 monaten macht man die Prüfung 4 Monate Später (185 Tage) bekommt man den FS was steht nun auf dem FS für ein Datum?
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Medusa
Beitrag 30.01.2006, 19:09
Beitrag #2984


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CZ EU-FE: Ist ja schon eine Weile her .. aber unter Feld 10, Rückseite, steht m. W. der Prüfungstag. Im Feld 4a, vorne, steht ein Datum 21 Tage später. Erhalten habe ich die FE nochmals 21 Tage später.
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sifis
Beitrag 30.01.2006, 21:39
Beitrag #2985


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@ tim99

an deiner stelle würde ich gar nicht auf die idee kommen ein cz in ein deutschen umschreiben zu lassen

wenn überhaupt würde ich den deutschen in ein cz umschreiben

dann hast du einen gültigen EU-FS und bist den deutschen behörden nicht ausgeliefert


-so ersparst du dir sehr viel stress

mfg


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Medusa
Beitrag 30.01.2006, 21:53
Beitrag #2986


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Mit einer CZ EU-FE bekommt man u. U. erst richtig Streß: begrenzte Gültigkeit, langdauernde Kontrollen, mögliche Untersagung der Weiterfahrt weil Zweifel an der Echtheit oder Gültigkeit der FE, kein Ersatz bei Verlust, bei Wohnsitzverstoß nach der nächsten EU FE Rili möglicherweise keine Anerkennung der FE mehr, u.s.w.. M.M., wer die Chance auf einen Umtausch in eine D EU-FE hat sollte sie nutzen.
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sifis
Beitrag 30.01.2006, 22:06
Beitrag #2987


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@ medusa

wie du meinst, aber bis jetzt hat es noch keiner geschaft in die zukunft zu schauen
du wärst die erste

das alles was du aufgelistet hast "könnte" passieren wenn er eine auflage hätte
er hat aber keine

mfg


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Medusa
Beitrag 30.01.2006, 22:10
Beitrag #2988


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Das alles könnte ohne "Auflage" passieren. Mit "Auflage" kommt dann noch die MPU Androhung hinzu ... In die Zukunft sehen kann ich natürlich nicht, bin ja kein Verkehrspsychologe mit Kristallkugel laugh2.gif
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sifis
Beitrag 30.01.2006, 22:42
Beitrag #2989


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@ medusa

ich möchte mich nicht mit dir streiten,

nur überleg doch mal, die welle des eu-fs hat nicht deutschland ins rollen gebracht
aber die deutschen haben den größten nutzen

müssten wir nicht unseren beitrag leisten um in dieser sache auch weiterzukommen

damit möchte ich sagen wenn wir positive entscheidungen erwarten müssen wir es auch zeigen

mfg


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Medusa
Beitrag 30.01.2006, 23:14
Beitrag #2990


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Du solltest Dich aber mal ein bißchen in diesen Monsterthread einlesen, dann wirst Du sehen, welche Überraschungen eine CZ EU-FE bringen kann. Nur mal als Beispiel zur Wohnsitzregelung der Änderungsantrag 57 Artikel 12 Absatz 4 der nächsten EU FE Rili.
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sifis
Beitrag 30.01.2006, 23:45
Beitrag #2991


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was soll ich sagen,
die todesstrafe wurde auch abgeschaft (IN EUROPA)

da es nur ein antrag ist hoffe ich mal stark das er nicht durchgeht, falls doch hat nich nur tim ein problem sondern zich-tausende mit ihm

aber dann wäre der eigentliche gedanke ein einheitliches system in der EU
zu schaffen auch gefärdet
also müssten wir den check-karten fs wieder abgeben und den grauen waschlappen wieder beantragen wie vor 50 jahren

ich glaube auch nicht das der EU rat ein schritt nach vorne und zwei zurück macht sonst wären die letzten 7 jahre arbeit umsonst gewesen


-schau ma mal was die zukunft bringt-

mfg


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RA XDiver
Beitrag 30.01.2006, 23:55
Beitrag #2992


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Diese Auffassung halte ich aus Deiner Sicht für zu optimistisch.

Wenn Du Dir die entsprechenden Entwürfe mal ansiehst wirst Du erkennen, dass die Verkehrssicherheit als sehr hohes gut im geeinten Europa angesehen wird. Da halte ich es für durchaus möglich, dass die RiLi entsprechend den Vorschlägen verabschiedet werden wird.

Eine völlige Harmonisierung in allen Bereichen wird es ohnehin nie geben. Das könntest Du nur mit einem "Staat Europa" hinbekommen. Der steht aber gar nicht zur Debatte. Aufgrund der zahlreichen nationalen Eigenheiten wird es in Europa immer gewisse Unterschiede und Spielräume der einzelnen Mitgliedsstaaten geben.


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mirko1
Beitrag 31.01.2006, 00:18
Beitrag #2993


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Naja die Anerkenung von Eu-Führerscheinen wird bleiben, wenn der Eugh nun bald entscheidet das die Prüfung der Eignung ausschlieslich vom Erteiler Land durch zu führen ist und jedes EU-LAnd muss das Anerkennen dann muss DE unsere PL-CZ-FSe umschreiben.

Somit haben wir gewonnen und die FSRichtline kann kommen.
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Medusa
Beitrag 31.01.2006, 00:21
Beitrag #2994


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Zitat (mirko1 @ 31.01.2006, 00:18)
Somit haben wir gewonnen und die FSRichtline kann kommen.

yes.gif twinkle.gif
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Rolrick
Beitrag 31.01.2006, 01:55
Beitrag #2995


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Nur mal so am Rande.

Wenn die Unterlagen NICHT 1A waren , wurden die Kursteilnehmer nicht zur Prüfung zugelassen.
Rechts an der Pinwand.
Klick
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Rolrick
Beitrag 31.01.2006, 02:04
Beitrag #2996


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Zitat (Rolrick @ 18.01.2006, 22:14)
Ich habe mir etwas WebSpace geholt, wenn er aktiviert worden ist werde ich mal den Widerspruch mittels link bekannt machen.

Seite 1

Seite 2

Seite 3

wavey.gif
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Andreas
Beitrag 31.01.2006, 07:36
Beitrag #2997


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Leider hat der RA übersehen, dass der von ihm zitierte Beschluß des VG Frankfurt zwischenzeitlich vom VGH Kassel aufgehoben wurde. cool.gif


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Perplex
Beitrag 31.01.2006, 08:00
Beitrag #2998


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Zitat (Andreas @ 31.01.2006, 07:36)
Leider hat der RA übersehen, dass der von ihm zitierte Beschluss des VG Frankfurt zwischenzeitlich vom VGH Kassel aufgehoben wurde.  cool.gif

Woran kann man das erkennen & wo sind die Beschlüsse?


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Andreas
Beitrag 31.01.2006, 09:11
Beitrag #2999


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Mit Entscheidung vom 16.12.2005 hat sich der VGH Kassel in einer dem Thema zuzuordnenden Entscheidung gegen die Auffassung des VG Frankfurt gestellt und sich eindeutig konträr mit der Auffassung des OVG Koblenz auseinandergesetzt.


VGH Kassel vom 16.12.2005 - 2 TG 2511/05
Vorentscheidung VG Frankfurt 6 G 2273/05 vom 01.09.2005


Quelle: V. Kalus, www.fahrerlaubnisrecht.de


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RA XDiver
Beitrag 31.01.2006, 09:27
Beitrag #3000


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Rein der Form halber, hast Du die Genehmigung des Kollegen zur Veröffentlichung? wink.gif

Nett geschrieben, aber wohl etwas kurz.

P.S. Das ist nicht der Widerspruch, sondern der Eilantrag zur Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung. smile.gif


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