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> EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis (Teil11), Nachtr. MPU-Anordnung in D. zulässig?
Mr.T
Beitrag 20.09.2005, 17:56
Beitrag #301


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@Raveen
Ich dachte, nur deine Frau hat einen PL-Schein? think.gif


--------------------
Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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RA XDiver
Beitrag 20.09.2005, 18:00
Beitrag #302


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Zitat
Ging es bei Michael auch um die MPU ?


Ursprünglich ja.

(Bevor jemand fragt: Ich habe die Erlaubnis von michaelp, entsprechende Auskünfte zu erteilen. wink.gif )


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Raveen
Beitrag 20.09.2005, 18:17
Beitrag #303


Neuling
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@Mr.T: ja sorry, es geht auch um meine Frau!! das thema ist nur etwas länger her und ich dachte vielleicht hat sich da ja etwas geändert!!!! (die Frage sollte auch auf meine Frau bezogen sein?) hoffe das die Frage jetzt nicht unter geht!


--------------------
cu Raveen
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RA XDiver
Beitrag 20.09.2005, 18:19
Beitrag #304


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Ein Verstoß gegen das Wohnortsprinzip allein kann keine NU stützen. Der EuGH hat eindeutig dahingehend Stellung bezogen, dass das Überprüfungsrecht diesbzgl. ausschließlich beim Ausstellerstaat liegt.

Schlimmstenfalls droht allerdings eine Rücknahme der FE durch PL, wenn diese beginnen sollten, ihre ausgestellten Führerscheine ein wenig näher zu untersuchen.

Wenn Deine Holde in D bislang nicht auffällig war, droht ihr hier auch kein Ärger.


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Raveen
Beitrag 20.09.2005, 18:25
Beitrag #305


Neuling
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Danke RA XDiver! genau das wollte ich lesen!


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cu Raveen
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Lexus
Beitrag 20.09.2005, 21:27
Beitrag #306


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Zitat (strichachtdoktor @ 20.09.2005, 18:23)
Es gibt also ein weiteres urteil im Sinne der EU-FS-Befürworter. Habe ich das richtig verstanden ? Die Fahrt mit einem EU-FS ist auf keinen Fall Fahren ohne FE...
Ging es bei Michael auch um die MPU ?

@/8doc

Ich glaube, dass du jetzt etwas überinterpretierst. Strafrechtlich wird doch beim Gebrauch einer EU-FE seit jeher freigesprochen, das ist absolut herrschende Meinung.

Wir waren uns doch hier wohl längst einig, dass diese Anklage eine staatsanwaltliche Verirrung war.


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Etienne
Beitrag 21.09.2005, 15:02
Beitrag #307


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Das mit der Sammelklage.. eigtl nich mal dumm die Idee.

Aber ist das überhaupt möglich, oder geht das nur indem jeder einzelne Fall differenziert betrachtet und dann abgeurteilt wird?

Im Endeffekt isses doch irgendwie immer das selbe, es wäre eine MPU fällig gewesen, ein EU-FS wurde gemacht, man wurde kontrolliert oder ist sonstirgendwie bekannt geworden, und sollte nun wieder eine MPU machen. Ist doch eigtl immer das selbe Schema.. einzig der Grund warum eine MPU überhaupt fällig ist, ist immer ein anderer..


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RA XDiver
Beitrag 21.09.2005, 15:16
Beitrag #308


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Wir hatten es schon mehrfach:

Sammelklagen sind in D nicht zulässig. rolleyes.gif


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Perplex
Beitrag 21.09.2005, 17:14
Beitrag #309


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Hallo Leute!
Da hier gerade Mal wieder tote Hose ist, habe ich mir erlaubt hier einen sehr interessanten Thread aus dem tiefsten Mittelalter auszubuddeln. Da geht es doch tatsächlich um einen einfach beschlagnahmten Führerschein aus Tschechien zu Weihnachten. sorcerer.gif Den Neulingen hier wünsche ich viel Spaß beim lesen.

Thommy


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Rexy
Beitrag 21.09.2005, 19:04
Beitrag #310


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hm das kenn ich schon whistling.gif

greetz
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Etienne
Beitrag 22.09.2005, 07:14
Beitrag #311


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Zitat (Thommy Bumm @ 21.09.2005, 18:14)
Da hier gerade Mal wieder tote Hose ist, habe ich mir erlaubt hier einen sehr interessanten Thread aus dem tiefsten Mittelalter auszubuddeln. Da geht es doch tatsächlich um einen einfach beschlagnahmten Führerschein aus Tschechien zu Weihnachten.  sorcerer.gif 

Das ist meine Geschichte, Thommy wink.gif Der Wiederohneaussicht und Wiedermitaussicht war ich..

Durch die Kontrolle an dem Abend - an dem die Weihnachtsfeier meiner Firma gewesen wäre - hat die FEB von meinem Cz-FS ja erst Wind bekommen.. dry.gif

Irgendwie lustig mal wieder zu lesen.. da war ich ja sowas von gereizt wie da mit mir umgegangen wurde..

MfG


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tponearth
Beitrag 22.09.2005, 07:57
Beitrag #312


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habe von einer freundin die polizistin ist das bekommen:

Pressemeldung vom 24.08.2005
Pressemitteilung Nr. 42/2005
OVG: Ausländische Fahrerlaubnis wegen Europarecht gültig
Eine nach der Entziehung der deutschen Fahrerlaubnis in der Tschechei erteilte Fahrerlaubnis ist
aufgrund europarechtlicher Vorschriften in Deutschland wirksam, so entschied das
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz in einem Eilverfahren.
Dem Antragsteller war im Jahre 2001 die ihm auf Probe erteilte Fahrerlaubnis wegen einer
Trunkenheitsfahrt entzogen worden. Nach der Teilnahme an einem Aufbauseminar erteilte die
Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis erneut. Im August 2004 hat der Antragsteller eine
Geschwindigkeitsüberschreitung von 29 km/h begangen. Die daraufhin erfolgte medizinischpsychologische
Begutachtung kam zu dem Ergebnis, dass der Antragsteller zum Führen eines
Kraftfahrzeuges ungeeignet sei. Der Antragsteller verzichtete deshalb auf seine Fahrerlaubnis. Im
Januar 2005 wurde ihm sodann eine tschechische Fahrerlaubnis ausgestellt. Nachdem die deutsche
Fahrerlaubnisbehörde dies erfahren hatte, entzog sie dem Antragsteller die tschechische
Fahrerlaubnis. Das Oberverwaltungsgericht stellte die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des
Antragstellers gegen diese Fahrerlaubnisentziehung her, da die Fahrerlaubnis nach europäischem
Recht von den deutschen Behörden anzuerkennen ist.
Nach europäischem und deutschem Recht seien ausländische Fahrerlaubnisse im Inland
grundsätzlich anzuerkennen. Zwar sehe die deutsche Fahrerlaubnisverordnung eine Ausnahme von
dieser Anerkennungspflicht u. a. vor, wenn die Fahrerlaubnis im Inland von einem Gericht oder von
einer Verwaltungsbehörde entzogen worden sei oder der Inhaber einer EU-Fahrerlaubnis – wie der
Antragsteller - im Inland auf seine Fahrerlaubnis verzichtet habe, um einer Entziehung
zuvorzukommen. Jedoch widerspreche diese Regelung der EU-Führerscheinrichtlinie wie sie der
Europäische Gerichtshof ausgelegt habe. Danach könne einer ausländischen Fahrerlaubnis die
Anerkennung ausnahmsweise nur versagt werden, wenn die deutsche Fahrerlaubnis zuvor von einem
Strafgericht entzogen worden sei, die Fahrerlaubnisbehörde vor Ablauf einer bestimmten Sperrfrist
keine neue Fahrerlaubnis erteilen dürfe und diese Frist noch nicht abgelaufen sei. Diese
Voraussetzungen lägen bei der behördlichen Entziehung der Fahrerlaubnis oder dem Verzicht auf die
Fahrerlaubnis nicht vor. Allerdings seien die deutschen Behörden verpflichtet, eine EU-Fahrerlaubnis
zu entziehen, wenn nach ihrer Erteilung Eignungsmängel im Sinne des deutschen Rechts auftreten
würden, so das Oberverwaltungsgericht.
Beschluss aufgrund der Beratung vom 15. August 2005,
Aktenzeichen: 7 B 11021/05.OVG
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz
- Pressestelle -
56068 Koblenz



was meint ihr dazu???
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Commodore25E
Beitrag 22.09.2005, 08:03
Beitrag #313


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Tastaturix
Beitrag 22.09.2005, 08:38
Beitrag #314


Neuling


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Zitat (tponearth @ 22.09.2005, 08:57)
Allerdings seien die deutschen Behörden verpflichtet, eine EU-Fahrerlaubnis
zu entziehen, wenn nach ihrer Erteilung Eignungsmängel im Sinne des deutschen Rechts auftreten
würden, so das Oberverwaltungsgericht.

Hallo,

kann mir einer unserer Spezialisten bitte kurz erklären, wie das genau gemeint ist und wie es ausgelegt werden kann?

Sind hier wirklich nur Eignungsmängel die nach Erteilung der Fahrerlaubnis entstanden sind gemeint?

Vielen Dank!
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RA XDiver
Beitrag 22.09.2005, 08:43
Beitrag #315


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Zitat
Sind hier wirklich nur Eignungsmängel die nach Erteilung der Fahrerlaubnis entstanden sind gemeint


Das dürfte das OVG damit gemeint haben. cool.gif


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Medusa
Beitrag 22.09.2005, 09:55
Beitrag #316


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Tschechien: Gesetz gegen Führerschein-Touristen
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Medusa
Beitrag 22.09.2005, 09:58
Beitrag #317


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Zitat (FaSt @ 22.09.2005, 01:39)
Das Gesetz soll am 1. Juli 2006 in Kraft treten und muss noch von Staatspräsident Vaclav Klaus unterzeichnet werden.

01.07.2006 .. bis dahin wird es wohl noch ein paar mehr CZ EU-FEs geben wink.gif Das ist aber zugleich die Bestätigung, daß gemäß CZ Recht, entgegen EU Recht, die bis dahin erteilten FEs an Wohnsitzausländer legal erteilt wurden.
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Perplex
Beitrag 22.09.2005, 10:24
Beitrag #318


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Zitat (Commodore25E @ 22.09.2005, 09:03)
Was sollen wir dazu meinen?? Kennen wir schon! wink.gif
Hallo?!?? wacko.gif Geht’s noch???? blink.gif
Hier geht es um eine Pressemeldung vom 24.08.2005 an die police.gif & das andere war das Urteil vom 15. August 2005. Ist doch logisch, dass der Inhalt gleich ist! Darum geht es doch gar nicht! Hier geht es nur darum, dass die cop.gif's nicht dumm sterben müssen, um solche Ungerechtigkeiten, wie sie Etienne passiert sind, von vornherein zu verhindern.

Thommy


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Commodore25E
Beitrag 22.09.2005, 10:31
Beitrag #319


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Zitat (Thommy Bumm @ 22.09.2005, 11:24)
Hallo?!?? wacko.gif Geht’s noch????  blink.gif

Bei mir ja, bei Dir anscheinend nicht mehr mad.gif


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Bayer
Beitrag 22.09.2005, 10:36
Beitrag #320


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Hier noch zwei ähnliche Artikel:Klick
Klick2
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Bayer
Beitrag 22.09.2005, 10:40
Beitrag #321


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hier noch etwas:Klick

ist aber etwas offtopic.gif
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Natrix20
Beitrag 22.09.2005, 16:39
Beitrag #322


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Hallo

na da haben die Tschechen aber einen richtig großen Riegel vor den Führerscheintourismus geschoben, mein lieber mann, man muss nachweisen das man einen ordentlichen Wohnsitz hat. Das wird für den schlafmützigen Deutschen aber eine große Hürde sein, dort einen Wohnsitz nachzuweisen.
Na wenns weiter nichts ist, ist ja quasi alles beim alten,gähn.
Gruss
Natrix
P.S: Das Gesetz kommt auch noch sehr schnell in Kraft, am 01.Juli 2006. Das ist ein handstreichartiger Gesetzesbeschluss.
Ok war viel Ironie im Beitrag von mir!!!!!
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michaelp100
Beitrag 22.09.2005, 16:43
Beitrag #323


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Zitat (Natrix20 @ 22.09.2005, 18:39)
Ok war viel Ironie im Beitrag von mir!!!!!

joo, nur ironie wink.gif
edddit: obwohl einige von gerüchten sprechen, dass fe, die mit z.b. deutschen wohnsitz ausgestellt sind, angeblich "zurückgenommen" werden sollten - stimmt nicht - zum glück btw. ich lese davon nichts tongue.gif
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mirko1
Beitrag 22.09.2005, 18:03
Beitrag #324


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Zitat
dass fe, die mit z.b. deutschen wohnsitz ausgestellt sind, angeblich "zurückgenommen" werden sollten - stimmt nicht


Das war ne Ente nichts weiter.
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corneliusrufus
Beitrag 22.09.2005, 19:02
Beitrag #325


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Das Cz-Gesetz ist kein Handstreich, sondern nun durch die zweite Lesung gekommen. Lassen wir doch Tschechen zu Wort kommen, es ist schließlich auch ihr Land: Radio Prag - neues Straßenverkehrsgesetz.

Die Mehrheit im Parlament ist sehr beachtlich!

Und die Lösung der Wohnsitzfrage ist auch angemessen.

***

Wie ist der Stand in der Slovakei?

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Andreas
Beitrag 22.09.2005, 19:11
Beitrag #326


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Zitat (mirko1 @ 22.09.2005, 19:03)
Zitat
dass fe, die mit z.b. deutschen wohnsitz ausgestellt sind, angeblich "zurückgenommen" werden sollten - stimmt nicht


Das war ne Ente nichts weiter.

Freut euch nicht zu früh, dieses Gesetz hat damit nicht viel zu tun. whistling.gif

Bereits seit dem Beitritt von CZ zur EU ist dort das Wohnsitzprinzip der EU-Führerscheinrichtlinie geltendes Recht, auch wenn CZ bisher keine entsprechende nationale Vorschrift erlassen hatte. 99 % der bisher erteilten FS sind daher unter Verstoß gegen geltendes EU-Recht ausgestellt worden.


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Medusa
Beitrag 22.09.2005, 19:15
Beitrag #327


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Zitat (Andreas @ 22.09.2005, 20:11)
99 % der bisher erteilten FS sind daher unter Verstoß gegen geltendes EU-Recht ausgestellt worden.

Darüber sind wir uns doch einig. Möge D. sich also bitte vertrauensvoll an den EuGH wenden und die CZ verklagen. Wie die CZ, die nach ihrem Recht legal erteilten FEs zurücknehmen sollte, sehe ich allerdings nicht.
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Perplex
Beitrag 22.09.2005, 19:25
Beitrag #328


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Zitat (Medusa @ 22.09.2005, 20:15)
Wie die CZ, die nach ihrem Recht legal erteilten FE’s zurücknehmen sollten, sehe ich allerdings nicht.

Die brauchen sich doch nur vertrauensvoll an Deutschland wenden, die helfen gerne weiter ... dribble.gif dribble.gif dribble.gif dribble.gif dribble.gif


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Beitrag 22.09.2005, 19:29
Beitrag #329


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Glaubst Du? laugh.gif cool.gif

Aber im Ernst, auf Basis welches CZ Gesetzes sollte dies denn geschehen? Bei der Ausstellung wurden alle CZ Gesetze beachtet, der Wohnsitz war den CZ Behörden auch bekannt.
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Andreas
Beitrag 22.09.2005, 19:29
Beitrag #330


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Man braucht nicht immer den EuGH, manches läuft auch ganz gut auf einer direkten Schiene. cool.gif whistling.gif


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Beitrag 22.09.2005, 19:31
Beitrag #331


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Auch in der CZ soll es Gerichte geben ...
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Andreas
Beitrag 22.09.2005, 19:39
Beitrag #332


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Kommt Zeit, kommt Rat, geht Führerschein.... whistling.gif rofl1.gif


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Beitrag 22.09.2005, 19:40
Beitrag #333


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Zitat (Medusa @ 22.09.2005, 20:29)
Glaubst Du?  laugh.gif  cool.gif
Sehen wir es mal umgekehrt...

Deutschland würde es tun! crybaby.gif


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corneliusrufus
Beitrag 22.09.2005, 19:46
Beitrag #334


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In D können Verwaltungsakte zurückgenommen werden bzw. widerrufen werden. Unter ganz bestimmtn Voraussetzungen. Eine Fahrerlaubnis ist in D nichts anderes als ein Verwaltungsakt.

Frage: Warum sollte Cz keine Möglcihkeiten haben, Fehler der Verwaltung zu ändern? Zumal die Änderung auf die Folgen in der Zukunft begrenzt werden könnten ...

Den politischen Druck erzeugen Betroffene (= MPU-Betroffene mit Auslands-FE) selbst, wenn sie wieder in D auffällig werden. Ohen Auffälligkeit hat das Ausland sicher mehr Möglcihkeiten, sich gegen Aussenpolitischen Druck aus D zu stellen.

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Beitrag 22.09.2005, 19:49
Beitrag #335


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Zitat (corneliusrufus @ 22.09.2005, 20:46)
Frage: Warum sollte Cz keine Möglcihkeiten haben, Fehler der Verwaltung zu ändern? Zumal die Änderung auf die Folgen in der Zukunft begrenzt werden könnten ...

Die CZ Verwaltung hat zum Ausstellungszeitpunkt aber keinen Fehler gemacht. Es gab schlicht keine gesetzliche Ausstellungsverweigerungsgrundlage in der CZ.
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corneliusrufus
Beitrag 22.09.2005, 20:30
Beitrag #336


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Doch, die gab es: Das EU-Recht, welches unmittelbar wirkte.

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Beitrag 22.09.2005, 20:35
Beitrag #337


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Hat D. das früher interessiert - Verurteilungen wegen FoFE .. , aber präziser: Die CZ Verwaltung hat zum Ausstellungszeitpunkt aber keinen Fehler gemacht. Es gab schlicht keine nationale gesetzliche Ausstellungsverweigerungsgrundlage in der CZ.
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corneliusrufus
Beitrag 22.09.2005, 20:46
Beitrag #338


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Auch ein Nationalstaat muss alle rechtliche Anforderungen erfüllen. Sowohl nationale als auch übernationale. An letzteren fehlte es. Diskussion: Siehe zuvor, einige Posts zurück.

@medusa: Damit hätte Cz eine Möglichkeit, eine nationale Grundlage zu schaffe bzw. anzuwenden, um die FE zu kassieren.Die Fareg sit doch: Ob sie das tun werden.

Rein rechtlcih sehe ich die Cz da auf verlroenem Posten, sobald ein EU-Mitgleidsstaat klgte. Nur: recht und Politik gehen nicht immer einher.

Wahrscheinlich halte ich folgendes: Das Schlupfloch ist demnächst dicht. In gravierenden Einzelfällen wird Cz vielleicht die FE kassieren. Als Regelfall erwarte ich es nicht.

Im übrigen taugt der Verweis auf D gegenüber den EuGH nciht. Auch D musste übernationales EU-Recht anerkennen.

Liebe Greet-Ings, Cornelius


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Medusa
Beitrag 22.09.2005, 20:50
Beitrag #339


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D. hat das übergeordnete EU Recht auch erst nach dem EuGH Urteil anerkannt. Ich glaube auch nicht, daß die CZ ein Gesetz erlassen wird, daß rückwirkend die nationale CZ Rechtsgrundlage ändert.
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corneliusrufus
Beitrag 22.09.2005, 23:23
Beitrag #340


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Die nationale Rechtslage hat damit nichts zu tun. Durch die Direktwirkung war das EU-Recht "national". Medusa, Du glaubst nicht, dass Cz nachträglich sein nationales Recht dahingehend ändert, dass es eine FE wieder einziehen kann. Oder irre ich mich?

Man muss unterscheiden zwischen in einer Nation anwendbarem Recht = eigenes national geschaffenes Recht plus Zwischenstaatliches Recht. Das in Cz-anwendbare Recht muss folglich nicht (nur) mit dem selbstgeschaffenen nationalem Recht übereinstimmen.

D muss das Urteil des EUGH respektieren, sprich umsetzen. Cz müsste das wenn auch, falls es verklagt wird. Da beißt die Maus keinen Faden ab.

Ich konstruiere mal ein Beispiel. Ein Land A verabschiedet ein Gesetz, das Angriffskriege erlaubt und erwünscht sind. Mit seinem Nachbarland N hat es einen Nichtangriffspakt abgeschlossen. Nun fällt A in N ein. Ist das nun rechtens?

[Bitte, nun nicht über Völkerrecht, Staatsrecht etc. philosophieren.]

{Mein Beispiel will ausdrücklich keinen Vergleich von A und N mit D und Cz. in irgendwelchen Angriffsszenarien nahelegen oder solche zuweisen!}

Ein Staat muss die Möglichkeit haben oder sich verschaffen, als unrichtig erkanntes zu ändern. Das betrifft dann auch Rechtsfolgen. Niemand hat in einer Demokratie Anspruch, dass sich Rechte unbegrenzt ergeben. Jeder muss damit rechnen, dass sich Rechte ändern können, ja ändern müssen.

Auch die deutsche Atomindustrie musste hinnehmen, dass sich ihre Rechte änderten. Warum sollte nun für Inhaber eines Cz-EU-FE, die nicht nach damals geltendem Recht ihre FE erworben hatten, anders behandelt werden dürfen?

Liebe Greet-Ings, Cornelius


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Perplex
Beitrag 22.09.2005, 23:36
Beitrag #341


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Zitat (Medusa @ 22.09.2005, 21:50)
D. hat das übergeordnete EU Recht auch erst nach dem EuGH Urteil anerkannt.

rofl1.gif Schön wärs ... rofl1.gif


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Perplex
Beitrag 23.09.2005, 00:02
Beitrag #342


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Also, ich halte es für ausgeschlossen, dass Tschechien alle CZ-Führerscheine generell nachträglich wieder einzieht. Dazu müsste jeder Einzelfall auf die 185 Tage geprüft werden. Wie soll das gehen, wenn es bis letztes Jahr noch nicht mal ein Meldegesetz, wie in Deutschland, gab?

Anders sieht die Situation allerdings aus, wenn ein z.B. Alkoholiker erneut mit einer Alkoholstraftat auffällt. whistling.gif Deutschland schickt den Führerschein nach Tschechien. Tschechien händigt ihn aber nicht mehr aus, weil die 185 Tage nicht eingehalten wurden.

Thommy


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RA XDiver
Beitrag 23.09.2005, 00:10
Beitrag #343


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Zitat
Anders sieht die Situation allerdings aus, wenn ein z.B. Alkoholiker erneut mit einer Alkoholstraftat auffällt.  Deutschland schickt den Führerschein nach Tschechien. Tschechien händigt ihn aber nicht mehr aus, weil die 185 Tage nicht eingehalten wurden.


In dem Fall wäre es ohnehin egal, ob eine erneute Aushändigung erfolgt oder nicht. Derjenige welcher in D erneut auffällig wird, braucht sich wohl ohnehin keine Hoffnungen zu machen, in absehbarer Zeit in D wieder fahren zu dürfen.


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Medusa
Beitrag 23.09.2005, 04:38
Beitrag #344


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Zitat (Thommy Bumm @ 23.09.2005, 00:36)
Zitat (Medusa @ 22.09.2005, 21:50)
D. hat das übergeordnete EU Recht auch erst nach dem EuGH Urteil anerkannt.

rofl1.gif Schön wärs ... rofl1.gif

Ich kann mich nicht erinnern, daß D. im Kapper Urteil wg. besonderer Vertragstreue gelobt wurde .. think.gif
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Medusa
Beitrag 23.09.2005, 04:55
Beitrag #345


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Zitat (corneliusrufus @ 23.09.2005, 00:23)
Durch die Direktwirkung war das EU-Recht "national". Medusa, Du glaubst nicht, dass Cz nachträglich sein nationales Recht dahingehend ändert, dass es eine FE wieder einziehen kann. Oder irre ich mich?

Siehst Du richtig. Ich glaube nicht daran. Hat D. nach dem Kapper Urteil alle entsprechenden, vorhergehenden Verurteilungen wg. FoFE aufgehoben? Ab dem Urteil überlagert die Wirkung des übergeordneten EU Rechts real das dt. Recht, Verwaltungs- u. Gerichtsentscheidungen davor wurden nicht beeinflußt. Ich glaube nicht, daß die CZ ihre bisherigen Verwaltungsentscheidungen widerruft. Glaubst Du, D. hebt rückwirkend alle rechtskräftigen Verurteilungen wg. FoFE, bei Wohnsitzverstoß, wieder auf?
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Roland
Beitrag 23.09.2005, 08:15
Beitrag #346


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Medusa geschrieben um 05.55

Sag mal schläfst du auch mal irgendwann think.gif


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strichachtdoktor
Beitrag 23.09.2005, 08:49
Beitrag #347


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Medusa schläft vielleicht ... z.B. von 21:50 - 5:38 h ... könnte jedenfalls sein. wink.gif
MannMannMann, Ihr habt ja Sorgen ...

Nur um nochmal kurz darauf einzugehen:
Bei der EU-FS-RiLi handelt es sich um übergeordnetes europäisches Recht, welches mit dem Eintritt in diesen Club auch Wirkung in dem neuen Mitgliedsland entfaltet - es sei denn, Sondervereinbarungen sagen etwas anderes. Daher wären die neuen Mitgliedsländer auf jeden Fall verpflichtet gewesen, die 185-Tage-Regelung auch einzuhalten und umzusetzen. Daß sie das nicht getan haben und auch erstmal weiterhin nicht tun, wie in Tschechien z.B. bis zum 1.7.2006, ist ein Verstoss gegen diese Richtlinie der EU.

Dieser Verstoss gibt den Deutschen nicht das Recht, die Gültigkeit eines so erteilten Führerscheines abzuerkennen. Das hat der EuGH in der Kapper-Sache entschieden. Vielmehr müsse sich Deutschland mit einer Vertragsklage behelfen, die zur Feststellung des Fehlers und Rücknahme der betroffenen Führerscheine führen könne.

Tschechien wäre nach einem Urteil des EuGH, in welchem festgestellt würde, daß Tschechien gegen die EU-Richtlinie verstossen hat, verpflichtet, die bislang unter Missachtung der EU-FS-RiLi erteilten Führerscheine erneut auf das Vorhandensein des mindestens sechsmonatigen Aufenthaltes zu überprüfen und diese bei Fehlen dieser europäischen Erteilungsvoraussetzung wieder einzuziehen. Ganz klar.

Zur Zeit jedoch ist ein solches Vertragsverletzungsverfahren gegen Tschechien oder Polen nicht anhängig. Noch nicht! wird Andreas jetzt sagen. Und er hat wahrscheinlich Recht.

Allerdings sind Vertragsverletzungsverfahren auch immer eine heikle Angelegenheit bezüglich Beweisführung und zwischenstaatlichen Animositäten - was ein Grund sein könnte, daß es Deutschland erstmal "irgendwie anders" versucht, um sich vor der direkten Konfrontation mit Tschechien zu drücken ...


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"Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
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Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa!

Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein
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Perplex
Beitrag 23.09.2005, 09:44
Beitrag #348


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Zitat (strichachtdoktor @ 23.09.2005, 09:49)
Allerdings sind Vertragsverletzungsverfahren auch immer eine heikle Angelegenheit bezüglich Beweisführung und zwischenstaatlichen Animositäten - was ein Grund sein könnte, dass es Deutschland erstmal "irgendwie anders" versucht, um sich vor der direkten Konfrontation mit Tschechien zu drücken ...

Wenn Deutschland alle Länder verklagen würde, dann wäre der FS so lange erst einmal gültig. rolleyes.gif Wenn allerdings die Verletzung der 185 Tage Auflage nicht beweisbar bleibt, dann halte ich eine Entziehung deswegen auch für unwahrscheinlich.


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Natrix20
Beitrag 23.09.2005, 11:28
Beitrag #349


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Hallo,

auch ich tendiere zu behaupten, das Tschechien den erteilten Führerscheinen einen "Bestandsschutz" zuweist. Wie geschrieben, wie soll das bewiesen werden mit den 185 Tagen? Ist jemand nicht irgendwo Lohnsteuerpflichtig in einem Arbeitsverhältnis wird es schwer sein, das Gegenteil zu beweisen. Jeder Selbsständige holt sich einen Mietvertrag in Tschechien und sagt er hatte für 6 Monate seinen Lebensmittelpunkt eben in Tschechien. Es gibt immer einen Weg für zumindest nicht in abhängiger Beschäftigung lebende EU FS Inhaber nachträglich noch was zu drehen mit dem Wohnsitz.
In Zukunft wird eben jemand wirklich dort seinen Wohnsitz anmelden müssen, ob er dann tatsächlich die 185 Tage in Tschechien sich aufhält lässt sich schwer beweisen. Sprich es wird ein Scheinwohnsitz begründet. Am besten man gründet eine Limited in England und macht seine Zweigstelle nach Tschechien, z. B es gibt hunderte Möglichkeiten. Deshalb schrieb ich ja den ironischen Beitrag weiter oben. Wer glaubt, das durch eine Wohnsitzbegründung in Tschechien nun der Riegel dem FS Tourismus vorgeschoben ist, irrt gewltig. Dies mag eine Hürde sein, aber wo ein Wille ist, ist auch ein Weg.
In Polen z.B braucht man auch einen Wohnsitz, ist das ein Problem für einen, der unbedingt einen FS will???
Gruss
Natrix
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Medusa
Beitrag 23.09.2005, 11:52
Beitrag #350


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Zitat (Roland @ 23.09.2005, 09:15)
Medusa geschrieben um 05.55

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Das Verhalten D.'s raubt mir den Schlaf rofl1.gif
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