EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis (Teil11), Nachtr. MPU-Anordnung in D. zulässig? |
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EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis (Teil11), Nachtr. MPU-Anordnung in D. zulässig? |
31.01.2006, 10:19
Beitrag
#3001
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 |
@Andreas
Nur zur Information. Das Urteil vom VG Frankfurt wurde vom VGH Kassel nicht aufgehoben. Eine konträre Auffassung ist etwas vollkommen anderes. Und das werden mit Sicherheit auch die Anwälte hier im Forum bestätigen. Aber das alles spielt sowieso keine Rolle, weil alle Urteile, die dem EuGH-Urteil folgen, auf Dauer Bestand haben werden & alle Urteile, die konträr zum EuGH-Urteil erlassen werden, auf Dauer keinen Bestand haben können. Das Kapper-Urteil kann von Deutschland nicht aufgehoben werden & ist in ganz Deutschland geltendes Recht. -------------------- (\_/)
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31.01.2006, 10:28
Beitrag
#3002
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 |
Zitat Nur zur Information. Das Urteil vom VG Frankfurt wurde vom VGH Kassel nicht aufgehoben. Eine konträre Auffassung ist etwas vollkommen anderes. Und das werden mit Sicherheit auch die Anwälte hier im Forum bestätigen. Du irrst wiedermal lieber Thommy. Der VGH Kassel hat auf die Beschwerde des Antragsgegners den Beschluss des VG Frankfurt tatsächlich aufgehoben. Das die Entscheidung des VGH sich genau auf den besagten Beschluss aus FFM bezog, ist wunderbar an der Vorinstanz zu erkennen. Und wenn ein Gericht höherer Ordnung in einem Rechtsmittelverfahren eine konträre Meinung zu einer Vorinstanz hat, so führt das idR zu einer Aufhebung dessen Entscheidung. Ist das gleiche wie in Koblenz, nur andersherum. Zitat Das Kapper-Urteil kann von Deutschland nicht aufgehoben werden & ist in ganz Deutschland geltendes Recht. Ein Urteil ist nie bindendes Recht (nehmen wir mal das Gewohnheitsrecht aus). Bindend ist höchstens die rechtliche Grundlage, auf der das Urteil gesprochen wurde. -------------------- |
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31.01.2006, 10:52
Beitrag
#3003
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 |
Zitat (Thommy Bumm @ 31.01.2006, 10:19) @Andreas Nur zur Information. Das Urteil vom VG Frankfurt wurde vom VGH Kassel nicht aufgehoben. Eine konträre Auffassung ist etwas vollkommen anderes. Hier spricht wieder einmal der Rechtsgelehrte Thommy Bumm..... -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek) >>UNICEF - Running for Children<< |
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31.01.2006, 10:53
Beitrag
#3004
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 8784 Beigetreten: 20.02.2004 Wohnort: Im tiefsten Taunus Mitglieds-Nr.: 1918 |
Zitat (Thommy Bumm @ 31.01.2006, 10:19) Aber das alles spielt sowieso keine Rolle, weil alle Urteile, die dem EuGH-Urteil folgen, auf Dauer Bestand haben werden & alle Urteile, die konträr zum EuGH-Urteil erlassen werden, auf Dauer keinen Bestand haben können. Das Kapper-Urteil kann von Deutschland nicht aufgehoben werden & ist in ganz Deutschland geltendes Recht. Was macht Dich so sicher, dies zu glauben???? -------------------- Rücksicht ist keine Feigheit und Leichtsinn kein Mut Take me for what i'm worth freedom is just another word for nothing left to loose spread your wings for New Orleans, Kentucky bluebird, fly away
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31.01.2006, 13:44
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#3005
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 785 Beigetreten: 25.07.2004 Mitglieds-Nr.: 4482 |
Naja Commodore wäre dem nicht so (Kapper Urteil) hätten alle die bis jetzt mit ihrer CZ-PL-FS aufgefallen sind ein verfahren wegen fahren ohne am Hals.
Dann ist der VGH Kassel dem Vg Frankfurt übergeordnet. Es ist sowiso alles egal was die deutschen so vor sich hinurteilen entscheident wird der Eugh sein. |
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31.01.2006, 13:47
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#3006
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 615 Beigetreten: 07.11.2005 Mitglieds-Nr.: 14385 |
Zitat Was bitte hat eine MPU mit einer Therapie zu tun ? Vorbereitungsgespräche für eine MPU haben überhaupt keinen therapeutischen Nutzen und es geht um alles, aber ganz sicher nicht um eine Therapie ... Die MPU bietet die Chance, zu überzeugen, dass die Therapie erfolgreich war und die - selbst gesetzten! - Zweifel der FSStelle ausgeräumt sind. Vorbereitungsgespräche - abzugrenzen gg. qualifizierte Verkehrstherapie oder verkehrspsychol. Beratung - dienen nur der Umsatzquote des "Vorbereiters" und haben in der Tat keinen - nicht nur keinen therapeutischen - Nutzen. Man kann sich nur indirekt auf die MPU vorbereiten, indem man sich direkt auf die Zeit nach - vorausgesetzt positiver - MPU (und die wird prositiv, wenn man sich entsprechend) vorbereitet, wenn man sich so verhalten will, dass der FS nicht wieder gefährdet wird. Wer zum Zeitpunkt der MPU dies verinnerlicht hat, überzeugt auch in der MPU. Der Erfolg einer kompetenten Beratung/Therapie wird also in der MPU festgestellt. Oder auch nicht. Ob ´s dann aber an der Therapie lag? Zitat Aber auch darum geht es ja nicht in der MPU. Es geht einzig und allein um die charakterliche Eignung einer bestimmten Person. Nicht als Hilfe oder Unterstützung, sondern um die Person - unabhängig von möglichen persönlichen Konsequenzen des Einzelnen - entweder vom Verkehr weiter auszuschliessen oder eben nicht. Wir reden von Sicherheit im Strassenverkehr. Mehr nicht. Natürlich auch nicht weniger. Die Kosten der MPU sind somit also Zusatzkosten, die nach einer Therapie anfallen und durch eine interessante Argumentations- und Kausalitätskette vom Betroffenen zu tragen sind. Besser kann man ´s nicht sagen! Zitat Also sind auch die Kosten für eine MPU keinesfalls mit den Kosten eines (privat finanzierten) Entzuges vergleichbar und beides nicht mit den Kosten eines Alkoholikers für seine Sucht. Diese Kosten sind immerhin selbst verursacht! Wer nicht säuft oder das Trinken vom Fahren trennen kann, hat solche Kosten nicht! (Nicht der Blödsinn im Sprachgebrauch: "Trinken und Fahren trennen". Wie will ich etwas trennen, das durch ein Verbindungswort verknüpft wird?!? Richtig müsste es heißen: "Trinken vom Fahren trennen"!) -------------------- MfG. Hann(e)s
-- (Schreibfehler entdeckt? Noch alte oder doch neue Schreibweise? Oder meine individuelle, wenn ich gerade weder die alte, noch die neue verstehe? Oder doch Flüchtigkeitsfehler?) PN/eMail |
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31.01.2006, 13:48
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#3007
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 8784 Beigetreten: 20.02.2004 Wohnort: Im tiefsten Taunus Mitglieds-Nr.: 1918 |
Zitat (mirko1 @ 31.01.2006, 13:44) Es ist sowiso alles egal was die deutschen so vor sich hinurteilen entscheident wird der Eugh sein. Genau das meine ich. Deshalb wäre ich, was Thommy Bumm's Ansicht betrifft, erst einmal vorsichtig. Dann wird eine evtl. Enttäuschung, sollte sie kommen, nicht so heftig...... -------------------- Rücksicht ist keine Feigheit und Leichtsinn kein Mut Take me for what i'm worth freedom is just another word for nothing left to loose spread your wings for New Orleans, Kentucky bluebird, fly away
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31.01.2006, 14:28
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#3008
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 |
Zitat (Commodore25E @ 31.01.2006, 13:48) Zitat (mirko1 @ 31.01.2006, 13:44) Es ist sowiso alles egal was die deutschen so vor sich hinurteilen entscheident wird der Eugh sein. Egal ist 88 ... Für "das Funktionieren von Recht" in Deutschland sind deutsche Gerichte zuständig und nicht der EuGH. Deshalb sehe ich Vorabanfragen an den EuGH auch eher als eine geistige Niete für Gerichte an, die sich vor einer dezidierten eigenen Meinung drücken wollen... Aber das nur am Rande. Es ist aber fatal, wenn hier in D "wild drauf rum geurteilt" wird; frei nach dem Motto "Der EuGH wird´s richten!" Genau das geschieht. Deshalb auch die uneinheitliche Situation: Je nach Bundesland, teilweise je nach Gerichtsbezirk, haben die Inhaber von EU-FS andere Folgen für den Fall des Entdeckens ihrer neuen Karte zu erwarten. Das ist doch der eigentliche Skandal. Und die Maßnahmen, diese Uneinheitlichkeit zu beenden, kann sich notwendigerweise nicht auf eine neue EU-FS-Richtlinie beschränken - denn die ist ja gar nicht das Problem, sondern nur in ihrer Umsetzung hat es in der Vergangenheit Schwierigkeiten gegeben (Polen, CZ, NL, L und natürlich auch D). -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778) Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa! Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein |
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31.01.2006, 21:11
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#3009
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 785 Beigetreten: 25.07.2004 Mitglieds-Nr.: 4482 |
Leider haben wir ja in Deutschland den Beschluss vom OVG Koblenz und andere die in unserer Sache entschieden haben, natürlich will ich die überwiegenden gegen uns Entscheidungen nicht auser acht lassen, doch bleibt im Endefekt das es Traurig ist das Deutsche Gerichte verschiedentlich beschliesen, da meine ich das es nur gut für uns alle ist das es einen Eugh gibt der dem leidigen ein mal so und ein andermal so Beschliesen(Urteilen) ein Ende bereiten wird und muss.
Letztlich ist mir Klarheit lieber als der Momentane Stand der Dinge, leider kann Deutschland die notwendige Klarheit offensichtlich nicht herstellen. |
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01.02.2006, 14:22
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#3010
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13536 Beigetreten: 30.07.2004 Wohnort: Lübeck Mitglieds-Nr.: 4642 |
Zitat Für "das Funktionieren von Recht" in Deutschland sind deutsche Gerichte zuständig und nicht der EuGH. Deshalb sehe ich Vorabanfragen an den EuGH auch eher als eine geistige Niete für Gerichte an, die sich vor einer dezidierten eigenen Meinung drücken wollen... Aber das nur am Rande. Das sehe ich deutlich anders. Wenn es europäisches Recht gibt, dass mit innerstaatlichem Recht kollidiert oder es ergänzen kann, dann ist es für mich Recht, wenn beides angwendet mit mit der entsprechenden Priorität und zwar innerstaatlich. Damit soll ja gerade ein Klageinstanzenweg vermieden werden, weil ein Gericht, zuständig für die wirksame innerstaatliche Rechtsauslegung, selbst den rechtlichen Konflikt sieht. Wenn ein innerstaatliches Gerich den EUGH anruft, dann ist ds sogar bürgerfreundlich! Die Vorabfrage ist keineswegs eine geistige Niete, sondern vielmehr eine innere Bescheidenheit, falls derartige Charakterzüge einem gericht zugeschrieben werden dürfen. (Aber dem Richter, freu.) Damit ist das für mich geistige Weitsicht und kein Armutszeugnis des Gerichts. Auch wennd as off topic ist, das hat mich geärgert. Liebe Greet-Ings, Cornelius -------------------- MPU-Beratung --- Deutsche Fahrerlaubnis kompetent, preisattraktiv, permanent
Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet. |
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01.02.2006, 14:46
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#3011
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 |
Es ist Aufgabe des Gesetzgebers, Bundestag und Bundesrat, die EWG-Richtlinie so in innerstaatliches Recht umzusetzen, daß es möglichst frei von individuellen Auslegungen umgesetzt werden kann. Und das wurde ja wohl deutlich verpasst, wenn man zwei so konträre Möglichkeiten hat, wie Mannheim und Koblenz sie sehen. Oder ?!
Und wenn wir in der Situation stecken, daß es in Deutschland sogar Gerichte gibt, die das eigene Recht nicht verstehen - ja, bitte: Warum soll der Bürger da noch durchblicken ? Also ist es für das Gericht vielleicht keine geistige Niete, in Auslegungsfragen den EuGH anrufen zu müssen - für die Politik allemal. Denn die Politik soll ja u.a. die Voraussetzungen schaffen, daß Gerichte Recht optimiert durchsetzen können. Insgesamt hat eine Vorabanfrage nichts mit "innerer Bescheidenheit" zu tun. Schon eher mit schlichter Unfähigkeit - mutmasslich der Politiker. Wobei das letztlich bedeutungslos ist, denn Gerichte sind, so oder so, als Exekutive ganz bestimmt, willfährig und letztlich gezwungen, diesem Chaos zur Geltung zu verhelfen. Es bleibt also der "schwarze Peter" bei den Gerichten ... -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
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01.02.2006, 14:52
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#3012
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13536 Beigetreten: 30.07.2004 Wohnort: Lübeck Mitglieds-Nr.: 4642 |
Zitat Also ist es für das Gericht vielleicht keine geistige Niete, in Auslegungsfragen den EuGH anrufen zu müssen - für die Politik allemal. Denn die Politik soll ja u.a. die Voraussetzungen schaffen, daß Gerichte Recht optimiert durchsetzen können. DEM (bis auf das vielleicht) stimme ich gerne zu. Da hat die Politik ziemlich geschlampt. Und schlampt noch. Liebe Greet-Ings, Cornelius -------------------- MPU-Beratung --- Deutsche Fahrerlaubnis kompetent, preisattraktiv, permanent
Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet. |
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01.02.2006, 14:54
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#3013
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13536 Beigetreten: 30.07.2004 Wohnort: Lübeck Mitglieds-Nr.: 4642 |
Zitat denn Gerichte sind, so oder so, als Exekutive ganz bestimmt Nein, sie sind Judikative. Exekutieren müssen andere. Zitat letztlich gezwungen, diesem Chaos zur Geltung zu verhelfen. Es bleibt also der "schwarze Peter" bei den Gerichten ... Sie sind gezwungen das Recht auszulegen. Und das dürfte nicht unbedingt immer ihre eigene höchstpersönliche Meinung (des Einzelrichters) sein. Sie müssen eben sich eine eigene Meinung auf Grundlage der bestimmungen bilden und nciht aufgrund höchstpersönlicher Ansichten. Der schwarze peter wird damit von der Exekutive den Gerichten zu zuschieben gesucht. LG, Cornelius Der Beitrag wurde von corneliusrufus bearbeitet: 01.02.2006, 14:58 -------------------- MPU-Beratung --- Deutsche Fahrerlaubnis kompetent, preisattraktiv, permanent
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01.02.2006, 15:30
Beitrag
#3014
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 |
Zitat (corneliusrufus @ 01.02.2006, 14:54) Zitat denn Gerichte sind, so oder so, als Exekutive ganz bestimmt Nein, sie sind Judikative. Exekutieren müssen andere. Hm, jaaahaa ... Also ist klar, daß das Judikative ist. In unserem Zusammenhang setzen sie trotzdem das Recht um, wenden es an, legen es aus - wenn sie es auch nicht exekutieren ... Ich glaube, Du wusstest schon, was ich meinte ... Zitat Der schwarze peter wird damit von der Exekutive den Gerichten zu zuschieben gesucht. Du meintest sicher: Der schwarze Peter wird von der Legislative auf die Judikative (und letztlich dann auch auf die Exekutive) geschoben.* Oder ?! *(Der genaue Weg wird sein: EU entscheidet, Legislative setzt nicht um, Exekutive legt nach altem Recht aus, Gericht muss es ausbügeln und die Exekutive anweisen, anders auszulegen - obwohl das exakt Aufgabe der Legislative wäre.. Also gibt die Legislative den schwarzen Peter nach "unten" weiter, die Exekutive merkt´s und gibt ihn zur Legislative wieder "hoch". Ich glaube, wir haben uns trotzdem verstanden ... Das ist so streng , daß es schon wieder schön ist ... ) -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
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01.02.2006, 15:40
Beitrag
#3015
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 |
Ist das nicht schön, daß wir uns nach fast 2 Jahren einig sind, daß die Politik wohl irgendwie gepennt hat ?! Ohne diesen Thread wäre das nie aufgedeckt worden ...
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01.02.2006, 17:49
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#3016
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 104 Beigetreten: 09.12.2005 Mitglieds-Nr.: 15247 |
Zitat (strichachtdoktor @ 01.02.2006, 14:46) Insgesamt hat eine Vorabanfrage nichts mit "innerer Bescheidenheit" zu tun. Schon eher mit schlichter Unfähigkeit - mutmasslich der Politiker. Wobei das letztlich bedeutungslos ist, denn Gerichte sind, so oder so, als Exekutive ganz bestimmt, willfährig und letztlich gezwungen, diesem Chaos zur Geltung zu verhelfen. Es bleibt also der "schwarze Peter" bei den Gerichten ... Strichachtdoktor hat recht. Es ist ein Unding, daß die FeV 1999 mit der dritten ? Änderung am 1.2.05 mit unverändertem § 28, ohne Berücksichtigung des Kapper Rechtsgutachten, in Kraft gesetzt wird. Die "unabhängige" Rechstsprechung hat allerdings die klare Vorgabe, daß Gemeinschafts-Recht im Widerspruch zu nationalem Recht vorangig anzuwenden ist. Alle Obergerichete, Ausnahme Koblenz, drücken sich um eine klare Stellungnahme und verweisen auf das Hauptverfahren, hier: OVG Münster 16 B 736/05 Beschluss vom 04.11.2005 (Auszug) Angesichts der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und der divergierenden Auffassungen in Rechtsprechung und Schrifttum zur Anerkennung von Fahrerlaubnissen, die nach der Entziehung der inländischen Fahrerlaubnis im EU-Ausland erworben worden sind, sei bei der im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes gebotenen summarischen Prüfung nicht festzustellen, ob die Entziehung der Fahrerlaubnis rechtmäßig oder rechtswidrig sei. Diese Entscheidung müsse dem Hauptsacheverfahren vorbehalten bleiben. Die danach vorzunehmende Abwägung der Interessen des Antragstellers und der vom Antragsgegner vertretenen öffentlichen Belange falle zu Lasten des Antragstellers aus. Nur von den Hauptvervahren hört man bisher nichts! Absicht, um die 3. FS-Richtlinie abzuwarten, die das Problem (hoffentlich) lösbarer macht? Stehen zu viele wirtschaftliche Interessen, auch der Länder-TÜV's auf dem Spiel? Der Rechstweg ist der einzige Weg der in Zeit gemessen wird. |
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02.02.2006, 09:57
Beitrag
#3017
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5998 Beigetreten: 06.10.2004 Wohnort: Assen (Niederlande) Mitglieds-Nr.: 5924 |
Es ist mal wieder Zeit, auf eine weitere Gerichtsentscheidung hinzuweisen. Der Hessische VGH Frankfurt am Main (entspricht einem OVG) hat den hier schon gelegentlich erwähnten
Beschluss des VG Frankfurt am Main v. 07.09.2005 aufgehoben und die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung wieder einkassiert. Der Hessische VGH in Frankfurt am Main (Beschl. v. 16.12.2005 - 2 TG 2511/05) folgt den Beschlüssen des OVG Münster und des OVG Lüneburg in der Begründung. Manche werden den Beschluss des Hessischen VGH wohl als "Rückschlag" verbuchen müssen, da damit auch der Entscheidung des VG Frankfurt am Main der Boden entzogen wurde. -------------------- |
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02.02.2006, 11:54
Beitrag
#3018
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 |
Zitat Eine fortwirkende schwere Alkoholproblematik rechtfertigt die sofortige Vollziehung einer Nutzungsuntersagung Quelle ... dagegen kann kein vernünftig denkender Mensch etwas haben. Ist das Fortwirken einer Alkoholproblematik festgestellt, dann muss es die Vollziehung einer NU zur Folge haben. Das Problem ist doch: Wie wird das Fortbestehen der Sachlage denn festgestellt ? Und warum merken - in CZ sind ärztliche Untersuchungen den Mitteilungen zufolge schon recht heftig und gründlich - nur deutsche Verwaltungsangestellte anhand einer Aktenlage, ob so ein Problem fortbesteht und nicht die Praktiker im Ausland ? -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
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02.02.2006, 12:36
Beitrag
#3019
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 785 Beigetreten: 25.07.2004 Mitglieds-Nr.: 4482 |
Zitat (Lexus @ 02.02.2006, 09:57) Manche werden den Beschluss des Hessischen VGH wohl als "Rückschlag" verbuchen müssen, da damit auch der Entscheidung des VG Frankfurt am Main der Boden entzogen wurde. Das ist sicherlich für die MPU-Gegner EU-FS Besitzer ein Rückschlag keine Frage. Doch wie XDiver es schrieb beim OVG Koblenz war es andersrum. Eugh wird es richten müssen, BLAD kommt ja die ersehnte Entscheidung. |
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02.02.2006, 17:53
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#3020
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5998 Beigetreten: 06.10.2004 Wohnort: Assen (Niederlande) Mitglieds-Nr.: 5924 |
Zitat (strichachtdoktor @ 02.02.2006, 11:54) ... dagegen kann kein vernünftig denkender Mensch etwas haben. Ist das Fortwirken einer Alkoholproblematik festgestellt, dann muss es die Vollziehung einer NU zur Folge haben. Das Problem ist doch: Wie wird das Fortbestehen der Sachlage denn festgestellt? Und warum merken nur deutsche Verwaltungsangestellte anhand einer Aktenlage, ob so ein Problem fortbesteht und nicht die Praktiker im Ausland ? So betrachtet entstehen Missverständnisse des deutschen Vorgehens: Der FE-Behörden-Mitarbeiter weiß und merkt es eben nicht! Ihm drängt sich lediglich aus der Aktenlage eine Unsicherheit auf. Und deshalb bittet er um Beibringung einer kompetenten Entscheidungshilfe (MPU). Ist sie positiv, dann wirkt nichts fort; ist sie negativ, dann wirkt die Alkproblematik fort. Bringt der Betroffene den ihm obliegenden Beweis des Wegfalls des Fortwirkens nicht bei, dann wird gem. § 11 FeV die Nichteignung zwingend angenommen (geseztliche Fiktion). Man darf nicht so tun, als wäre so ein Beschluss der Anfang der Geschichte; er steht am Ende des ganzen. Wieso die ausländischen Praktiker, die in der Regel ja keine Kenntnisn von den Zweifel auslösenden Tatsachen haben, nichts merken (wollen?), kann man nur spekulativ beantworten. Aber das bringt nichts. -------------------- |
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03.02.2006, 01:32
Beitrag
#3021
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 |
@ Lexus
Am Anfang ist irgendwo eine Straftat, die abgeurteilt und deren Strafe verbüßt ist. Dann kommen 15 Jahre Zweifel ... Wenn ein FE-Behörden-Mitarbeiter nichts weiß, dann wäre es nur recht und billig, wenn er auch keine weiteren Massnahmen einleitet - hier liegt generell der Irrtum. Es wird mit Unterstellungen gearbeitet - mehr nicht. Und die Betroffenen sollen dann den wissenschaftlichen Beweis liefern, daß die Unterstellungen falsch sind. Aber das haben wir ja nun schon zigmal durchgearbeitet und so richtig werden wir da nicht zusammenfinden. Die ausländischen Praktiker wenden - weil es eben ausländische Praktiker sind - ihr eigenes, eben ausländisches, Recht an. Ob das nun immer ermessensfehlerfrei ist, entzieht sich gründlichst meiner Kenntnis - genauso, wie und ob da bei denen in PL, CZ oder sonstwo, Ermessen überhaupt ausgeübt werden soll oder kann oder darf. Das ist aber imho auch total sekundär. Primär steht die Anerkennung des ausländischen Verwaltungsaktes, also nur das Ergebnis des Prozesses, im Raum; wie es die EWG-Richtlinie und der EuGH fordert. Wer unter diesen - nicht harmonisierten - Bedingungen eine gegenseitige Anerkennung von Verwaltungsakten beschließt, der muß auch mit den Folgen leben. Keinesfalls sollte er durch die Hintertür tätig werden, wie es gelegentlich beschrieben wird: Anerkennung durch Nutzungsuntersagung ... Denn auch, wenn es vielen in Deutschland nicht paßt: Es war doch von Anfang an klar, daß nicht alle europäischen Staaten genauso "gründlich und gewissenhaft" entscheiden, wie die Deutschen - wenn man unter solchen Bedingungen die Anerkennung der Verwaltungsakte der europäischen "Barbaren" überhaupt in Betracht zieht, dann war man sich der Tragweite der Entscheidung bewußt und wollte Kompromisse eingehen. Ein Teil des Kompromisses ist dann eben auch, daß Personen mit ausländischen Papieren in Deutschland aktiv sind, die nach deutschen Urteilskriterien besser nicht aktiv sein sollten. (Ich formuliere das bewußt etwas allgemeiner, weil wir diese Tatsache in vielen Bereichen in Deutschland beobachten können.) So ist diese "Gleichschaltung" in Europa schliesslich auch gemeint gewesen: In allen Bereichen des Lebens in Europa gleiche Bedingungen. Was den Deutschen ganz offensichtlich bislang nicht klar war, ist doch, daß diese - sagen wir mal - besonders positiv herausragenden Peaks, die anscheinend, zumindest für Verwaltungsrechtler, einen großen Teil unserer überragenden Kultur (und Rechtskultur) ausmachen, eben auch mit eingestampft werden, wenn es in Europa "gleicher" wird - sozusagen als Ausgleich dafür, daß man in Italien, Portugal und Polen auf die ehedem grassierende Bestechlichkeit von Beamten möglichst "verzichtet" ... Unter diesen Bedingungen ist auch klar: Anerkennung einer Fahrerlaubnis muss heißen, das Fahren zu erlauben. Alles andere ist eine Aberkennung der Fahrerlaubnis und eine Abwendung von der Gleichheit innereuropäischer Verwaltungsakte. Ich glaube auch, daß man den Artikel 8 der EWG-Richtlinie unter diesem Blickwinkel betrachten muss - so wie er ja auch vom EuGH betrachtet wird. Deutschland darf eben keine eigenen weiterführenden innerstaatlichen Massnahmen bezüglich des neu erteilten EU-ausländischen Führerscheins ergreifen, wenn damit das Gesamtziel der Anerkennung des Verwaltungsaktes der EU-Behörde gefährdet wird - speziell dann nicht, wenn die innerstaatliche Massnahme, hier die ursprünglich verhängte Sperrfrist, bereits abgelaufen ist. Besonders in diesem Punkt, denke ich, müssen sich die Deutschen erhebliche Dummheit vorwerfen lassen: Die gesamte Diskussion würde es gar nicht geben, wenn die Deutschen auf die EWG-Richtlinie zum Führerschein bereits vor Jahren angemessen reagiert hätten. Etwa in der Form, daß man die Sperrfristen je nach Schwere des Deliktes und der Anzahl der Vorbelastungen der betroffenen Täter erheblich erhöht hätte - mit der Möglichkeit der Verkürzung mittels MPU oder ärztlichem Gutachten oder einem anderen geeigneten Therapienachweis. Insgesamt mit der Zielstellung, zu gewährleisten, daß nach Ablauf der (innerstaatlichen) Massnahme die Fahrtauglichkeit oder -eignung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wieder hergestellt ist. Die Regelung mit der kurzen gerichtlichen Sperrzeit und der nahezu ins Unendliche reichende verwaltungsrechtlichen Ungeeignetheit (die somit eine unkontrollierte und unkontrollierbare Verlängerung dieser ehemals zeitlich begrenzten Sperrfrist zur Folge hat) kann - und konnte nie ! - den europäischen Anforderungen im Gesamtkontext europäischer Zielsetzungen gerecht werden. Die deutsche FeV hat somit - das hat ja auch der EuGH gelegentlich durchblicken lassen - die EWG-Richtlinie nicht umfassend umgesetzt. Man könnte auch sagen: Die Deutschen haben das Klassenziel nicht erreicht. -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
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03.02.2006, 02:51
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#3022
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Zitat (strichachtdoktor @ 03.02.2006, 01:32) Insgesamt mit der Zielstellung, zu gewährleisten, dass nach Ablauf der (innerstaatlichen) Maßnahme die Fahrtauglichkeit oder -eignung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wieder hergestellt ist. Das sehe ich auch so!Ja, zum Beispiel wenn ein Säufer keinen Alkohol mehr trinkt, weil er seit Längerem 2 Mal im Monat zur Selbsthilfegruppe geht. Oder ein Kiffer nicht mehr Raucht bzw. kifft (Nichtraucher geworden ist). Ein Verkehrssünder nicht mehr gegen verkehrsrechtliche Bestimmungen verstößt. Das kann allerdings ein Verkehrssünder kaum beweisen, wenn er keinen Führerschein mehr hat. Frage: Was ist das sicherste Anzeichen dafür, dass ein Ungeeigneter sicher weiß, dass er wieder geeignet ist? Antwort: Wenn er seit 16 Monaten mit einen ausländischen EU-Führerschein am deutschen Straßenverkehr ohne die geringsten Verkehrsverstösse teil nimmt & nicht mal ein Punkt oder Strafzettel kassiert hat! Wenn dann ein Psycho-Fuzzi in einem 20-minütigem Gespräch das Gegenteil behauptet, dann weiß der Betroffene ganz sicher, dass er einen Lügner vor sich hat. Der Plan sollte schon bei der Entziehung festgelegt werden, wie & wann der Angeklagte eine neue Fahrerlaubnis bekommt. Wer sein Problem gelöst hat, dem darf die Fahrerlaubnis nicht auf Dauer verwert bleiben. Dann braucht auch keiner ins Ausland auszuweichen. -------------------- (\_/)
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03.02.2006, 23:02
Beitrag
#3023
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Zitat Frage: Was ist das sicherste Anzeichen dafür, dass ein Ungeeigneter sicher weiß, dass er wieder geeignet ist? Antwort: Wenn er seit 16 Monaten mit einen ausländischen EU-Führerschein am deutschen Straßenverkehr ohne die geringsten Verkehrsverstösse teil nimmt & nicht mal ein Punkt oder Strafzettel kassiert hat! ... deutsche Behörden glauben Dir ja schonmal gar nicht, daß Du überhaupt solange am Strassenverkehr teilgenommen hast, wie Du das behauptest. Und wenn sie es glauben, dann unterstellen sie Dir, bei den von Dir verübten Straftaten nicht erwischt worden zu sein. Und überhaupt findet eine Entlastung hier nur durch eine "positive" MPU statt. Damit zeigst Du, daß Du Dich an ihre Regeln hälst. Thommy, Du hast die falschen Denkansätze. Besser wäre: Der Mensch ist schlecht. Der deutsche Bürger ist ganz schlecht. Und hat er mal einen Fehler gemacht, dann kann er auch nicht mehr gut werden ... Die bedingte Ausnahme lautet: Er füttere das System mit viel Geld und nehme dann seine 50:50-Chance auf Bestehen einer - natürlich ebenfalls kostenpflichtigen - MPU wahr um die Segnungen der deutschen Beamtenstuben und den - einzig wahren und echten - deutschen Führerschein entgegennehmen zu dürfen ... (Auf jeden Fall aber kommt man mit dem normalen Menschenverstand und evtl. tatsächlich einfacheren Möglichkeiten nicht weiter.) Amen and out ! -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
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03.02.2006, 23:57
Beitrag
#3024
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 785 Beigetreten: 25.07.2004 Mitglieds-Nr.: 4482 |
Zitat Er füttere das System mit viel Geld und nehme dann seine 50:50-Chance auf Bestehen einer - natürlich ebenfalls kostenpflichtigen - MPU wahr um die Segnungen der deutschen Beamtenstuben und den - einzig wahren und echten - deutschen Führerschein entgegennehmen zu dürfen ... Hehe Cooler Satz. |
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04.02.2006, 00:10
Beitrag
#3025
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 |
Zitat (strichachtdoktor @ 03.02.2006, 23:02) Und wenn sie es glauben, dann unterstellen sie Dir, bei den von Dir verübten Straftaten nicht erwischt worden zu sein. Das ist nicht von Relevanz! Nur eine festgestellte Straftat bei zum Beispiel einer -Kontrolle ist von Relevanz. Alles andere sind nur unbewiesene Mutmaßungen. Eine Person, die nach wie vor Drogen nimmt, säuft oder zu schnell fährt, kann das bei einer Routinekontrolle kaum verbergen. Das lässt sich dabei immer feststellen. Ein Anfangsverdacht lässt sich, durch in die Augen leuchten oder den anhauchen müssen , schnell begründen. Ein anschließender Test lässt den Anfangsverdacht schnell erhärten. Dann kann auch eine Strafanzeige erfolgen. Eine nicht festgestellte Straftat muss zur Entlastung des Betroffenen gewertet werden. Wenn der Staat der Meinung ist, dass aktuell eine Straftat vorliegt, dann sollte er eben nach rechtsstaatlichen Maßstäben eine Anklage erheben. Die Jagt auf Fahrer, die einen ausländischen Führerschein haben, mit Straßensperre, Blaulicht & verkehrsgefährdender Fahrweise der Polizei, hat mit Verbrechensbekämpfung nicht das geringste zu tun, höchstens mit Prävention. Wenn dann aber nichts festgestellt werden kann, außer ein ausländischer EU-Führerschein, dann sollte Schluss sein mit der Prävention. -------------------- (\_/)
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04.02.2006, 00:19
Beitrag
#3026
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 8784 Beigetreten: 20.02.2004 Wohnort: Im tiefsten Taunus Mitglieds-Nr.: 1918 |
Zitat (Thommy Bumm @ 04.02.2006, 00:10) Eine nicht festgestellte Straftat muss zur Entlastung des Betroffenen gewertet werden. Eben nicht, Thommy Bumm. Es ist als selbstverständliches, wohlwollendes, natürliches Allgemeinverhalten anzusehen, daß Du gegen keinerlei Gesetz, Verordnung etc. verstößt. Tust Du das doch beweist Du, daß Du vom Rechtsstaat nichts hälst. Somit bist Du in der Beweislast, dieses Bild von Dir wieder zu korrigieren. Irgendwo ungerecht, aber leider usus..... -------------------- Rücksicht ist keine Feigheit und Leichtsinn kein Mut Take me for what i'm worth freedom is just another word for nothing left to loose spread your wings for New Orleans, Kentucky bluebird, fly away
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04.02.2006, 01:50
Beitrag
#3027
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 |
Zitat (Commodore25E @ 04.02.2006, 00:19) Zitat (Thommy Bumm @ 04.02.2006, 00:10) Eine nicht festgestellte Straftat muss zur Entlastung des Betroffenen gewertet werden. Eben nicht, Thommy Bumm. Es ist als selbstverständliches, wohlwollendes, natürliches Allgemeinverhalten anzusehen, daß Du gegen keinerlei Gesetz, Verordnung etc. verstößt. Ja, so ist das. So wirds gemacht ... ... und es ist eben nicht richtig. Thommy muss ich da ausnahmsweise mal beipflichten. Für den Normalsterblichen mag das ja alles richtig sein. Dem Fahrerlaubnisdeliquenten wird aber per se unterstellt, er wäre ungeeignet zum Führen von KFZ weil er gar nicht in der Lage wäre, dieses selbstverständliche, wohlwollende, natürliche Allgemeinverhalten an den Tag zu legen. Tut er es "doch", soll es nichts wert sein ? (Das steht im Übrigen im Widerspruch zur Bewährungsstrafe: Da ist allein ein straffreies Verhalten, auch eigentlich die Selbstverständlichkeit, ausreichend, die Strafe zunächst auszusetzen und dann als erledigt anzusehen ...) Dieses "er kann es "doch"" ist genaugenommen der einzige wahre Beweis für seine Rehabilitation! Wenn ich jetzt Wahrsager wäre oder Gutachter etc., dann würde ich natürlich auch sagen, daß die Realität gegen meine Kristallkugel gar nicht bestehen kann ... Wir haben es doch hier mit dem Problem überhaupt zu tun: Bisher war es so, daß jemand, dem seine FE entzogen wurde und der sich trotzdem hinters Steuer gesetzt hat, schon alleine deshalb total disqualifiziert war sich weiterhin um einen Führerschein zu bemühen. Und wurde er erwischt und wurden seine Straftaten geahndet, kamen noch saftige Sperrzeiten oben drauf. Selbst dann, wenn er jahrelang unauffällig unterwegs war, können ihm im Nachhinein meist noch Dutzende von Straftaten gegen den §21 nachgewiesen werden - da ist punktefreies Fahren höchstens ein gehauchtes "ja, Gottseidank" wert gewesen ... Dagegen kann das Fahren mit einer EU-FE nicht als "Fahren ohne" ausgelegt werden. Und wenn er zusätzlich noch jahrelang mit EU-FE punktefrei und unauffällig unterwegs war, dann kann das nur gut sein. Was bitte will unser Staat denn mehr, als daß sich jemand eine legale Möglichkeit der individuellen Fortbewegung sucht und diese auch fehlerfrei (und eigentlich auch im Sinne aller, ausser der umgangenen Behörde ) nutzt ??? Das Problem ist also "nur", daß sich deutsche Behörden übergangen fühlen. Deshalb reagieren sie auch so zickig. Und die Justiz ist letztendlich auch nur eine Behörde ... Dabei haben sie nichtmal Recht: Für den, der tatsächlich mehr als 185 Tage im EU-Ausland gelebt hat, sind die ausländischen Behörden zuständig - nicht nur bei der Steuer, dem Auto, der Arbeit, nein, auch beim Führerschein. Natürlich ist das so. Alles andere sind hanebüchene Konstrukte, spinnerte Ideen. Man kann vielleicht über die Frist reden, aber nicht über die Tatsache an sich, daß die Behörden des Wohnortes für alles zuständig sind, für das man eine Behörde braucht ... Durch die Registrierungspflicht früherer Zeiten hatten die Deutschen da noch eine gewisse Kontrolle - aber selbst die war ja nicht EU-rechtskonform... Hier ist schlicht ein Umdenken erforderlich - oder eine neue EU-Richtlinie (woran ja auch fleissig von den Deutschen gearbeitet wird). Ich frage mich nur, warum andere Länder den individuell-deutschen Vorschlägen zustimmen sollten, wenn sie doch mit der EWG-Richtlinie bestens zurecht kommen. Also steht es noch in den Sternen, ob die "EU-Deutschland-FS-RiLi" so kommt, wie die "Krauts" sich das denken ... Ausserdem ist ebenfalls fraglich, wie die deutschen Änderungsvorschläge zu sonstigen EU-Richtlinien, wie zum Beispiel zum Thema Freizügigkeit etc., passen wollen. Das letzte Wort ist da noch nicht gesprochen! -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
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04.02.2006, 02:37
Beitrag
#3028
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 |
Zitat (Lexus @ 02.02.2006, 09:57) Ohne Zweifel kann man bei einer Person von einer Alkoholabhängigkeit sprechen, wenn ein so hoher Wert von 3,26 ‰ mal festgestellt wurde. Der Anfangsverdacht lässt sich jederzeit diagnostizieren & beweißtechnisch fest machen. Nur ein trockener Alkoholiker kann als geeignet gelten. Ein Alkoholiker begründet immer neue Eignungszweifel, wenn er noch Alkohol trinkt. Diese Aspekt wurde im vorliegenden Fall nicht im Geringsten in Betracht gezogen. Jeder halbwegs intelligente & vernünftig denkende Mensch würde erst einmal nach neuen Anhaltspunkten suchen, ob aktuell noch eine Abhängigkeit besteht. Eine simple Blutprobe könnte diese neuen Anhaltspunkte liefern. Zitat (VGH Kassel v. 16.12.2005) Es erscheint aber in hohem Maße zweifelhaft, ob diese Auslegung der genannten Führerschein-Richtlinie entsprechend der Auffassung des Verwaltungsgerichts auch in Fällen der vorliegenden Art dem Anerkennungsstaat gebietet, (ohne eigene Überprüfungsbefugnis) "das Ergebnis einer Eignungsprüfung beim Verfahren der Erteilung der Fahrerlaubnis im Ausstellungsstaat hinzunehmen" und erst ein erneutes Auffälligwerden nach Erteilung der EU-Fahrerlaubnis zum Anlass dafür zu nehmen, ... Wo sind da Zweifel?Zitat (EuGH-Urteil v. 29.04.2004) 37 Ebenso wie die niederländische Regierung weist die Kommission darauf hin, dass die gegenseitige Anerkennung der von den Mitgliedstaaten ausgestellten Führerscheine nach Artikel 1 Absatz 2 der Richtlinie 91/439 grundsätzlich an keine weiteren Bedingungen geknüpft sei und "ohne jede Formalität" geschehe (Urteil Skanavi und Chryssanthakopoulos, Randnr. 26). Was ist denn an dem Wort "grundsätzlich" so schwer zu verstehen? Zitat (VGH Kassel v. 16.12.2005) Von Bedeutung ist in diesem Zusammenhang auch, dass es ein Mitgliedstaat nach Art. 8 Abs. 4 Satz 1 der genannten Richtlinie ablehnen kann, die Gültigkeit eines Führerscheins anzuerkennen, der von einem anderen Mitgliedsstaat einer Person ausgestellt wurde, auf die in seinem Hoheitsgebiet eine der in Abs. 2 genannten Maßnahmen angewendet wurde. Zwar ist diese Bestimmung als Abweichung von dem Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung von Führerscheinen (Art. 1 Abs. 2 der Richtlinie) nach der Entscheidung des EuGH (Nr. 76) eng auszulegen. Wo steht das im Gesetz?... deshalb spricht nach Auffassung auch des beschließenden Senats viel für die von dem Verwaltungsgericht abgelehnte Auffassung, dass EU-Fahrerlaubnisse außerhalb der erwähnten Sperrfristfälle nur dann automatisch ("ohne jede Formalität") anzuerkennen sind, wenn das jeweilige nationale Fahrerlaubnisrecht keine weiteren insbesondere materiellen Anforderungen an die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis stellt. Zitat (EuGH-Urteil v. 29.04.2004) 76 Nach dem Wortlaut von Artikel 8 Absatz 4 der Richtlinie 91/439 kann ein Mitgliedstaat es ablehnen, die Gültigkeit eines Führerscheins anzuerkennen, der von einem anderen Mitgliedstaat einer Person ausgestellt wurde, auf die in seinem Hoheitsgebiet eine der in Absatz 2 dieses Artikels genannten Maßnahmen angewendet wurde. Da diese Bestimmung eng auszulegen ist, kann sich ein Mitgliedstaat nicht auf sie berufen, um einer Person, auf die in seinem Hoheitsgebiet eine Maßnahme des Entzugs oder der Aufhebung einer früher von ihm erteilten Fahrerlaubnis angewendet wurde, auf unbestimmte Zeit die Anerkennung der Gültigkeit eines Führerscheins zu versagen, der ihr möglicherweise später von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellt wird. Ist nämlich die zusätzlich zu der fraglichen Maßnahme angeordnete Sperrfrist für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats bereits abgelaufen, so verbietet es Artikel 1 Absatz 2 in Verbindung mit Artikel 8 Absatz 4 der Richtlinie 91/439 diesem Mitgliedstaat, weiterhin die Anerkennung der Gültigkeit eines Führerscheins, der dem Betroffenen später von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellt worden ist, abzulehnen. Da steht doch eindeutig & klar, wie der EuGH das gemeint hatte!Zitat (VGH Kassel v. 16.12.2005) Vielmehr muss davon ausgegangen werden, dass der Antragsteller in Tschechien, ohne dort einen Wohnsitz zu begründen und ohne sich einer Eignungsprüfung unterziehen zu müssen, antragsgemäß einen EU-Führerschein erlangt hat, um ihn in Deutschland, wo ihm die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis bestandskräftig versagt ist, zu nutzen. Na Und...? Das geht doch die deutschen Behörden nichts an! Zitat (EuGH-Urteil v. 29.04.2004) 43 Solange das Wohnsitzerfordernis bestehe, seien alle Mitgliedstaaten gehalten, es auch zu vollziehen. Es sei allerdings die Angelegenheit des Mitgliedstaats, der einen Führerschein ausstelle oder erneuere, die Einhaltung des Wohnsitzerfordernisses zu kontrollieren, und die anderen Mitgliedstaaten seien zur Einhaltung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung verpflichtet. Ich kann leider nicht nachvollziehen, warum das EuGH-Urteil in diesem Fall in Teilen nicht anwendbar sein soll. Wobei es doch für die deutschen Behörden ein Leiches wäre, eine aktuelle Alkoholabhängigkeit nachzuweisen. Was stellt man denn bei einem Alkoholiker mit einer Blutprobe fest, der früher mal mit 3,26 ‰ erwischt wurde? Bestimmt nicht, dass er seit Monaten trocken ist! -------------------- (\_/)
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04.02.2006, 04:43
Beitrag
#3029
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 |
Zitat (Commodore25E @ 04.02.2006, 00:19) Zitat (Thommy Bumm @ 04.02.2006, 00:10) Eine nicht festgestellte Straftat muss zur Entlastung des Betroffenen gewertet werden. Eben nicht, Thommy Bumm! Es ist als selbstverständliches, wohlwollendes, natürliches Allgemeinverhalten anzusehen, dass Du gegen keinerlei Gesetz, Verordnung etc. verstößt.Tust Du das doch beweist Du, dass Du vom Rechtsstaat nichts hältst. Somit bist Du in der Beweislast, dieses Bild von Dir wieder zu korrigieren. Irgendwo ungerecht, aber leider usus..... Das mit der Beweisumkehr gilt ausschließlich & nur bei einem Bewerber für eine Fahrerlaubnis. Ohne erneuten Anlass darf die Verwaltungsbehörde, bei einem Fahrerlaubnisinhaber, nicht von einer Umkehrung der Beweislast ausgehen. Mag sein, dass es z.Z. "usus" ist, aber vom Gesetz wird es jedenfalls nicht gedeckt. Zitat (strichachtdoktor @ 04.02.2006, 01:50) "Krauts"
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04.02.2006, 06:54
Beitrag
#3030
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 8784 Beigetreten: 20.02.2004 Wohnort: Im tiefsten Taunus Mitglieds-Nr.: 1918 |
Zitat (Thommy Bumm @ 04.02.2006, 04:43) Falsch! Das mit der Beweisumkehr gilt ausschließlich & nur bei einem Bewerber für eine Fahrerlaubnis. Ohne erneuten Anlass darf die Verwaltungsbehörde, bei einem Fahrerlaubnisinhaber, nicht von einer Umkehrung der Beweislast ausgehen. Mag sein, dass es z.Z. "usus" ist, aber vom Gesetz wird es jedenfalls nicht gedeckt. Nein, Thommy, leider falsch. Bei einem Neu-Bewerber wird ein Vertrauensvorschuß gegeben. Man geht davon aus, er ist geeignet. Sonst müßte jeder, der den FS macht, zur MPU. Bei Leuten, die diesen Vertrauensvorschuß aufgezehrt haben, egal wie, liegt es an der Person, dieses Vertrauen wieder herzustellen. Die Grundidee mag ja so in Ordnung sein, aber die Umsetzung und Ausführung in D, die Maschinerie, die sich da entwickelt hat, das ist etwas, was auch mich stört..... -------------------- Rücksicht ist keine Feigheit und Leichtsinn kein Mut Take me for what i'm worth freedom is just another word for nothing left to loose spread your wings for New Orleans, Kentucky bluebird, fly away
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04.02.2006, 08:42
Beitrag
#3031
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 615 Beigetreten: 07.11.2005 Mitglieds-Nr.: 14385 |
Zitat Bei einem Neu-Bewerber wird ein Vertrauensvorschuß gegeben. Man geht davon aus, er ist geeignet. Sonst müßte jeder, der den FS macht, zur MPU. Bei Leuten, die diesen Vertrauensvorschuß aufgezehrt haben, egal wie, liegt es an der Person, dieses Vertrauen wieder herzustellen. Genau so ist es. Und es ist gut, so. Es ist einem unbescholtenen Bürger nicht zuzumuten, seine Eignung zusätzlich zu beweisen. Seine Unbescholtenheit ist Beweis genug. (Besonderen Beweis - zusätzlich zur Unbescholtenheit - müssen z.B. Erstbewerber der FS-Klassen D antreten. Das ist aber, der besonderen Verantwortung wegen, gerechtfertigt) Logisch, dass derjenige, der diesen Vertrauensbonus vertan hat, eines Tages beweisen muss, dass er ihn zurückverdient. Wer durch das Ansammeln von Punkten letztlich seinen FS abgeben muss, hat doch - in der Summe, durch wiederkehrende oder wechselnde Teilbeiträge - bewiesen, dasss der Vertrauensbonus ein Irrtum war. Ebenso der am Steuer Berauschte; aber auch der mit Btm in der Tasche. Dass dieser zum Zeitpunkt der Kontrolle clean war oder nicht hinter ´m Steuer saß, lässt die Vermutung, dass er Konsum vom Fahren hinlänglich trennen kann, nicht automatisch aufkommen. Ebensowenig bedeutet die anlässlich einer Trunkenheitsfahrt festgestellte BAK nicht, dass diese ein Höchstwert ist. Es kann ja auch sein, dass sonst erheblich mehr getrunken wird, an diesem Tag aber die geringere Menge dem Trinker subjektiv noch Fahrtauglichkeit vorgaukelte. -------------------- MfG. Hann(e)s
-- (Schreibfehler entdeckt? Noch alte oder doch neue Schreibweise? Oder meine individuelle, wenn ich gerade weder die alte, noch die neue verstehe? Oder doch Flüchtigkeitsfehler?) PN/eMail |
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04.02.2006, 08:43
Beitrag
#3032
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 |
Zitat (Commodore25E @ 04.02.2006, 06:54) Bei Leuten, die diesen Vertrauensvorschuss aufgezehrt haben, egal wie, liegt es an der Person, dieses Vertrauen wieder herzustellen. Das ist nur eine Interpretation eines Gesetzes, die so nicht stimmen kann. Wer eine neue Fahrerlaubnis bekommen hat, der hat auch seinen Vertrauensvorschuss wieder erlangt, egal aus welchem Land die Fahrerlaubnis kommt. Sonst dürfte eine ausländische Fahrerlaubnis in Deutschland ohne MPU grundsätzlich keine Gültigkeit haben. Vom Gesetz her gibt es keinen Unterschied in der Wertigkeit einer Fahrerlaubnis, ob sie nun aus CZ, PL, NL, L, A, B, F, E, I oder D stammt. Wer eine Fahrerlaubnis (Vertrauensvorschuss) hat, bei dem müssen erst wieder Tatsachen bekannt werden, die Eignungszweifel begründen. Das bekannt werden einer EU-Fahrerlaubnis ist damit ganz sicher nicht gemeint. Dass die Erteilung im Ausland nicht nach "deutschen" Regeln stattgefunden hat, das liegt wohl in der Natur der Sache. Eine nachträgliche Anzweifelung der hoheitlichen Entscheidung eines anderen Landes, ist nicht vom Gesetz gedeckt. Zitat (EuGH-Urteil v. 29.04.2004) 55 Gäbe es keine zeitliche Beschränkung der Wirksamkeit eines Fahrverbots oder einer vorläufigen oder endgültigen Entziehung der Fahrerlaubnis, so würde dies zu untragbaren Ergebnissen führen. Ein deutscher Staatsbürger, dessen nationaler Führerschein in Deutschland eingezogen worden sei und der in einen anderen Mitgliedstaat umgezogen sei, wäre auch dann nicht berechtigt, bei seiner Rückkehr in sein Heimatland von einem von diesem Mitgliedstaat ausgestellten Führerschein Gebrauch zu machen, wenn die neue Fahrerlaubnis mehrere Jahre nach dem Entzug der deutschen Fahrerlaubnis erteilt worden wäre. Der Erwerb einer deutschen Fahrerlaubnis wäre ihm, abgesehen von der fehlenden Zuständigkeit dieses Staates, auch nach Artikel 7 Absatz 5 der Richtlinie verwehrt.
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04.02.2006, 08:56
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#3033
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 843 Beigetreten: 05.01.2005 Wohnort: Essen Mitglieds-Nr.: 7592 |
Hey Thommy,ich weiss aber gestatte mir die frage:
Wann schläfst du überhaupt mal.?Bist du gar nicht müde?? -------------------- Wir leben alle unter demselben Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont..Adenauer
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04.02.2006, 09:06
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#3034
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 |
Zitat (gerri @ 04.02.2006, 08:56) Wann schläfst du überhaupt mal.? Bist du gar nicht müde?? Also, ich muss zugeben, dass ich zwischen 04:43 Uhr & 08:43 Uhr etwas geschlafen habe. Das sind doch immerhin 4 Stunden Schlaf. Soll ich Dir noch sagen was ich geträumt habe? -------------------- (\_/)
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04.02.2006, 09:09
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#3035
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 |
Einen Vertrauensvorschuss gibt es nicht. Jedenfalls nicht in der EWG-Richtlinie. Also soll es auch keine "Zwei-Klassengesellschaft" bei der Erteilung der Führerscheine geben ...
Wenn es offiziell keinen Vertrauensvorschuss geben darf, dann kann dieser auch nicht aufgebraucht sein. Mal ganz davon abgesehen, daß die vorgeworfenen Straftaten meist bereits verjährt und im PFZ oft getilgt sind, während die 15-jährige Verwertungsfrist für Verkehrssachen noch läuft. Es wird also verwaltungsrechtlich etwas vorgehalten, was strafrechtlich schon vergessen ist und gar nicht mehr vorgehalten werden darf. (@Thommy: ) Zitat dass ich zwischen 04:43 Uhr & 08:43 Uhr etwas geschlafen habe Präsenile Bettflucht ? -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
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04.02.2006, 09:10
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#3036
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 843 Beigetreten: 05.01.2005 Wohnort: Essen Mitglieds-Nr.: 7592 |
Ich kanns mir denken was du geträumt hast,entweder das du deine Mpu positive bestanden hast oder das deine Nu. aufgehoben wurde..
Stimmts oder hab ich Recht....?? -------------------- Wir leben alle unter demselben Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont..Adenauer
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04.02.2006, 09:26
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#3037
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 |
Zitat (strichachtdoktor @ 04.02.2006, 09:09) Präsenile Bettflucht ? ... das heißt postnatal, nicht präsenil! Zitat (gerri @ 04.02.2006, 09:10) Ich kann’s mir denken was du geträumt hast, entweder das du deine MPU positive bestanden hast oder das deine NU. aufgehoben wurde... Nein, eine Verfolgungsjagd durch ganz Europa mit der deutschen .
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04.02.2006, 09:28
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#3038
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 843 Beigetreten: 05.01.2005 Wohnort: Essen Mitglieds-Nr.: 7592 |
Hoffe die haben dich nicht gekriegt...
Gibt es denn schon was neues in deiner Angelegenheit.? -------------------- Wir leben alle unter demselben Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont..Adenauer
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04.02.2006, 09:51
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#3039
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 |
Zitat (gerri @ 04.02.2006, 09:28) Hoffe die haben dich nicht gekriegt... Nein! Zitat (gerri @ 04.02.2006, 09:28) Gibt es denn schon was neues in deiner Angelegenheit.? Wenn es bei mir was Neues gibt & ich halte es für sinnvoll es hier mitzuteilen, dann werde ich es auch tun.Mir ist übrigens aufgefallen, dass "...ich weiß von nichts" verschwunden ist. Ich war letzten Monat ein Paar Tage abwesend. -------------------- (\_/)
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04.02.2006, 11:31
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#3040
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 194 Beigetreten: 05.11.2005 Mitglieds-Nr.: 14338 |
Meintest Du mich? Bin nicht verschwunden sondern verfolge mit Aufmerksamkeit jeden Tag Eure Ausführungen. Allerdings tut sich ja nun aber nicht wirklich was neues und weil ich im Moment leider auch nichts dazu beitragen könnte, halte ich mich einfach und dezent im Hintergrund.
Ich warte einfach auf den Tag, wo sich die Hälfte aller Forumsmitglieder gegenseitig verbal auf die Schultern klopfen kann um dann mit sehr gutem Gefühl ins Auto zu steigen |
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04.02.2006, 12:38
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#3041
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 785 Beigetreten: 25.07.2004 Mitglieds-Nr.: 4482 |
Zitat Ich warte einfach auf den Tag, wo sich die Hälfte aller Forumsmitglieder gegenseitig verbal auf die Schultern klopfen kann um dann mit sehr gutem Gefühl ins Auto zu steigen Möge der Tag nah sein. |
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04.02.2006, 14:32
Beitrag
#3042
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3178 Beigetreten: 26.11.2004 Mitglieds-Nr.: 6935 |
Zitat (strichachtdoktor @ 04.02.2006, 09:09) Einen Vertrauensvorschuss gibt es nicht. Jedenfalls nicht in der EWG-Richtlinie. M.E. ist der sog. Vertrauensvorschuß ein klarer, vorsätzlicher Verstoß D. gegen die EU FE Rili. |
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04.02.2006, 14:36
Beitrag
#3043
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3178 Beigetreten: 26.11.2004 Mitglieds-Nr.: 6935 |
Zitat (mirko1 @ 04.02.2006, 12:38) Zitat Ich warte einfach auf den Tag, wo sich die Hälfte aller Forumsmitglieder gegenseitig verbal auf die Schultern klopfen kann um dann mit sehr gutem Gefühl ins Auto zu steigen Möge der Tag nah sein. Machen wir nach dem nächsten EuGH Urteil einen angekündigten EU-FE Inhaber Konvoi auf der Autobahn? |
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04.02.2006, 14:47
Beitrag
#3044
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4641 Beigetreten: 13.06.2004 Wohnort: an Rhein und Mosel Mitglieds-Nr.: 3741 |
Zitat (strichachtdoktor @ 03.02.2006, 01:32) Primär steht die Anerkennung des ausländischen Verwaltungsaktes, also nur das Ergebnis des Prozesses, im Raum; wie es die EWG-Richtlinie und der EuGH fordert. Wer unter diesen - nicht harmonisierten - Bedingungen eine gegenseitige Anerkennung von Verwaltungsakten beschließt, der muß auch mit den Folgen leben. Keinesfalls sollte er durch die Hintertür tätig werden, wie es gelegentlich beschrieben wird: Anerkennung durch Nutzungsuntersagung ... Denn auch, wenn es vielen in Deutschland nicht paßt: Es war doch von Anfang an klar, daß nicht alle europäischen Staaten genauso "gründlich und gewissenhaft" entscheiden, wie die Deutschen - wenn man unter solchen Bedingungen die Anerkennung der Verwaltungsakte der europäischen "Barbaren" überhaupt in Betracht zieht, dann war man sich der Tragweite der Entscheidung bewußt und wollte Kompromisse eingehen. Ein Teil des Kompromisses ist dann eben auch, daß Personen mit ausländischen Papieren in Deutschland aktiv sind, die nach deutschen Urteilskriterien besser nicht aktiv sein sollten. (Ich formuliere das bewußt etwas allgemeiner, weil wir diese Tatsache in vielen Bereichen in Deutschland beobachten können.) So ist diese "Gleichschaltung" in Europa schliesslich auch gemeint gewesen: In allen Bereichen des Lebens in Europa gleiche Bedingungen. Was den Deutschen ganz offensichtlich bislang nicht klar war, ist doch, daß diese - sagen wir mal - besonders positiv herausragenden Peaks, die anscheinend, zumindest für Verwaltungsrechtler, einen großen Teil unserer überragenden Kultur (und Rechtskultur) ausmachen, eben auch mit eingestampft werden, wenn es in Europa "gleicher" wird - sozusagen als Ausgleich dafür, daß man in Italien, Portugal und Polen auf die ehedem grassierende Bestechlichkeit von Beamten möglichst "verzichtet" ... . Klasse ! ...sehe ich ganz genau so !! -------------------- |
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04.02.2006, 16:45
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#3045
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 |
Zitat (Thommy Bumm @ 04.02.2006, 09:51) Zitat (Weißnichtsogenau @ 04.02.2006, 11:31) "...ich weiß von nichts" Meintest Du mich?Zitat (Thommy Bumm @ 04.02.2006, 02:37) Bestimmt nicht, dass er seit Monaten trocken ist! Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass die deutschen Behörden das Pferd vom hinten aufzäumen. Da sie sich ja so sicher sind, dass der Delinquent nach wie vor Alkoholabhängig ist, lässt sich dieser Umstand doch äußerst leicht beweisen. Aber es scheint ja billiger für den Staat zu sein, Richter, Staatsanwälte, Rechtsanwälte & Sachbearbeiter zu bemühen, als kurz mal einen Arzt einzuschalten. Das ist wieder mal typische deutsche Kleingärtnerlogik. Das könnte in etwa so stattfinden, wie eine Alkoholkontrolle bei der . Der Delinquent wird unvorbereitet eben mal gefragt, ob er mit freiwilligem Pusten einverstanden wäre. Ihm wird in Aussicht gestellt, dass er so die Entscheidung der Verwaltungsbehörde positiv beeinflussen könnte. Wenn er damit nicht einverstanden ist, wird eine Blutprobe angeordnet. Es ist doch wohl logisch, dass bei jemanden, der mal 3,26 ‰ hatte, heute Anzeichen für Alkoholkonsum gefunden werden. Wer früher mal 3,26 ‰ hatte, der muss im hohen Maße Alkoholgewöhnt gewesen sein. Wenn er dann heute noch zumindest Alkohol trinkt, dann ist das ein absolut sicheres Zeichen dafür, dass er heute immer noch Alkoholgewöhnt sein muss. Bei 3,26 ‰ ist nach wissenschaftlicher Erkenntnis ein sicheres Trennungsverhalten nicht mehr möglich. 0,0 ‰ wäre deswegen obligatorisch.Solch eine hanebüchene Begründung, wie vom VGH Kassel, wäre dann nicht mehr nötig. Die Entscheidung des VGH Kassel vom 16.12.2005 (Aufhebung des Beschlusses des VGH Frankfurt/M. vom 07.09.2005) kann dagegen nur falsch sein, weil die Richter verpflichtet sind das EuGH-Urteil vom 29.04.2004 zu beachten. Dieser Beschluss des VGH Kassel widerspricht aber in wesentlichen Punkten dem höchstrichterlichen EuGH-Urteil. -------------------- (\_/)
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04.02.2006, 18:32
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#3046
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 130 Beigetreten: 27.09.2005 Mitglieds-Nr.: 13277 |
Zitat (Weißnichtsogenau @ 04.02.2006, 11:31) Ich warte einfach auf den Tag, wo sich die Hälfte aller Forumsmitglieder gegenseitig verbal auf die Schultern klopfen kann um dann mit sehr gutem Gefühl ins Auto zu steigen Das mache ich tagtäglich und zu jeder nur erdenklichen Uhrzeit Das mit dem Schulterklopfen muß ja nicht unbedingt sein) -------------------- Es existiert ein Interesse an der generellen Rezension der Applikation relativ primitiver Methoden komplementaer zur Favorisierung adaequater komplexer Algorithmen.
Kondolenzbuch für Bruno... |
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04.02.2006, 18:35
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#3047
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 615 Beigetreten: 07.11.2005 Mitglieds-Nr.: 14385 |
Ich war heute zugegen, als sich Rechts-/Verkehrsanwälte und -psychologen weiterbildeten und konnte so meine Feststellungen machen.
Da fällt zunächst die sich widersprechende Rechtsprechung (OVG KO ./. VG M ./. VGH MA) auf, die für den Einzelnen durchaus positiv sein kann, für einen anderen jedoch nicht. Nch Diskussionen und Bücherwälzen wurde folgens festgestellt: - Die Polizei kann sehr wohl den "türkischen" FS beschlagnahmen und an die ausstellende Behörde ("zur Korrektur"?) schicken. (Dies ist kein Entzug der FE!), wenn der Wohnsitz (wieder?) in D ist, soll aber in einem Nutzungsverbot für D enden. - Ggfls. die Nutzung in D von einer MPU abhängig machen, wenn diese noch aussteht. - Nutzungsuntersagung in/für D, falls der Wohnsitz (noch) im Ausland ist. - ... Wie auch immer: Mit einem EU-FS kann man sich in D nicht wohl fühlen. (Außer, man nutzt den FS, macht aber zusätzlich noch die MPU. Dann kann man schon vor der MPU fahren und muss nicht erst noch (wenn er 2 Jahre weg war) einen neuen FS in D machen. Im Grunde aber ist der Weg -> Eisicht -> Wandlung -> MPU -> Führerschein der einzig wahre und dem wackeligen Klimmzug EU-FS absolut vorzuziehen. Mit dem deutschen FS in der Tasche kann man unbesorgt fahren, mit dem EU-FS fährt das Unwohlsien mit. -------------------- MfG. Hann(e)s
-- (Schreibfehler entdeckt? Noch alte oder doch neue Schreibweise? Oder meine individuelle, wenn ich gerade weder die alte, noch die neue verstehe? Oder doch Flüchtigkeitsfehler?) PN/eMail |
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04.02.2006, 19:01
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#3048
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 |
Zitat (hann(e)s @ 04.02.2006, 18:35) Im Grunde aber ist der Weg -> Einsicht -> Wandlung -> MPU -> Führerschein der einzig wahre und dem wackeligen Klimmzug EU-FS absolut vorzuziehen. Mit dem deutschen FS in der Tasche kann man unbesorgt fahren, mit dem EU-FS fährt das Unwohlsein mit. Hast Du Dich etwa von den Psycho-Fuzzies einwickeln lassen? -------------------- (\_/)
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05.02.2006, 10:47
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#3049
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 615 Beigetreten: 07.11.2005 Mitglieds-Nr.: 14385 |
Zitat (hann(e)s @ 04.02.2006, 18:35) Im Grunde aber ist der Weg -> Einsicht -> Wandlung -> MPU -> Führerschein der einzig wahre und dem wackeligen Klimmzug EU-FS absolut vorzuziehen. Mit dem deutschen FS in der Tasche kann man unbesorgt fahren, mit dem EU-FS fährt das Unwohlsein mit. Hast Du Dich etwa von den Psycho-Fuzzies einwickeln lassen? :wall: :blink: Nein! Ich wäre nur nicht so bekloppt, uneinsichtig und beharrlich zu versuchen, mit meinem Schädel eine Betonwand zu zertrümmern. Es gibt Menschen, die haben einmal Pfusch (einen Fehler) gemacht und mit ihm Weichen falsch gestellt. Manche von ihnen korrigieren die Weichenstellung und kehren auf den alten (richtigen) Weg zurück. Andere versuchen, diesen Pfusch mit weiterem Pfusch (weiterer falschen Weichenstellung) zu kompensieren. Sie entfernen sich immer weiter vom eigentlichen Weg. Von diesen kommen manche - früher oder später, nach x Irrwegen - dann doch wieder zurück; sie kehren um, bevor der berühmte Umkehrpunkt, nach dem es kein Zurück mehr gibt (oder lohnt), erriecht ist. Andere machen auch nach diesem Punkt beharrlich weiter und projezieren die 'Wut auf sich selbst und auf die eigene Dummheit', diese (Wut) verdrängend auf andere Menschen (Berufsgruppen etc.). Die Fehler und deren Ursachen nur nicht bei sich selbst suchen! Lieber verbittern und mit der Welt hadern. So einer bin ich nicht! Es fällt mir manchmal zwar schwer, zu meinen eigenen Fehlern zu stehen. Ich habe aber im Laufe meiner Fehlerkorrekturen die Erfahrung gemacht, dass die Mühen derselben die kleineren sind, als die der Fehlervertuschung. Und damit ich nicht allzuviele Korrekturen vornehmen muss, übe ich mich primär in der Fehlervermeidung. So vermeide ich auch, mich immer weiter zu verstricken, eines Tages vielleict kein Zurück mehr zu finden und dann mit mir selbst und der ganze Welt hadern zu müssen. Kannst Du das nachvollziehen? Und so bin ich bis heute noch nie in die Verlegenheit gekommen, z.B. die Berufsgruppe der Psychologen pauschal als "Pfuscho"logen (nicht Deine Worte, aber wohl Deiner Gesinnung nahekommend) und global diffamieren zu müssen. Ich muss Dir aber insofern Recht geben, dass es auch Pfuschologen gibt. Aber deswegen gleich mit allen Psychologen auf Kriegsfuß zu sein ...? "Solche" und 'solche' gibt es überall. Manche habe ich eingangs bereits beschrieben, Berufsgruppen teile ich auch gerne ein, z.B. gibt ´s unter den Ärzten auch "Ärsche", unter Psychotherapeuten gibt´s "Psychoterrorpeuten", Heilpraktiker ./. "Heulpraktikter", Rechtsanwälte ./. "Linksanwälte", Rechtsvertreter ./. "Rechtsverdreher", unter den Polizisten gibt es bekanntermaßen "Bullen" u.v.a.m. Aber ich muss doch differenzieren! Denn Ärzte, Psychologen/-therapeuten, Rechtsanwälte, auch Polizisten (die mich schützen o.ä.), können mir sehr hilfreich sein; ich darf doch nicht alle pauschal und global über einen Kamm scheren! Um Dir aber noch ´ne kleine Freude zu bereiten: bei dem Treffen haben sich Juristen und Psychologen z.T. ganz schön gezofft. Aber zum Schluss kam das Ergebnis dabei heraus, über das ich berichtete und auf das man sich einstellen kann. Wenn man will. Man kann aber auch "klüger" sein. -------------------- MfG. Hann(e)s
-- (Schreibfehler entdeckt? Noch alte oder doch neue Schreibweise? Oder meine individuelle, wenn ich gerade weder die alte, noch die neue verstehe? Oder doch Flüchtigkeitsfehler?) PN/eMail |
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05.02.2006, 13:24
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#3050
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 104 Beigetreten: 09.12.2005 Mitglieds-Nr.: 15247 |
Ich war heute zugegen, als sich Rechts-/Verkehrsanwälte und -psychologen weiterbildeten und konnte so meine Feststellungen machen... ...Im Grunde aber ist der Weg -> Eisicht -> Wandlung -> MPU -> Führerschein der einzig wahre und dem wackeligen Klimmzug EU-FS absolut vorzuziehen. Mit dem deutschen FS in der Tasche kann man unbesorgt fahren, mit dem EU-FS fährt das Unwohlsien mit. Bestimmt ein hochkarätiges Symposion mit allen Nutznießern des deutschen Weges, denen es wichtig war obige Trinität zu preisen, zu loben und zu erhalten. Contra legem; wen schert's Glück auf Johnnie |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 24.11.2024 - 07:39 |