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> EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis (Teil11), Nachtr. MPU-Anordnung in D. zulässig?
hann(e)s
Beitrag 05.02.2006, 14:00
Beitrag #3051


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Zitat
Bestimmt ein hochkarätiges Symposion


Stimmt! In der Tat.
Aber nicht jeder ist in der Lage, zu verstehen.


--------------------
MfG. Hann(e)s
--
(Schreibfehler entdeckt? Noch alte oder doch neue Schreibweise? Oder meine individuelle, wenn ich gerade weder die alte, noch die neue verstehe? Oder doch Flüchtigkeitsfehler?)
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Perplex
Beitrag 06.02.2006, 00:15
Beitrag #3052


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Zitat (hann(e)s @ 05.02.2006, 14:00) *
Zitat (johnnie walker @ 05.02.2006, 13:24) *
Bestimmt ein hochkarätiges Symposion
Stimmt! In der Tat.
Aber nicht jeder ist in der Lage, zu verstehen.
Mir fällt dazu nur der Vergleich mit dem fröhlichen Rentnertreffen der alten SED-Genossen (Betonköpfe) ein, die Mitte 1989 glaubten noch etwas retten zu können, bevor Ende des Jahres der Staat DDR unterging. wallbash.gif

@hann(e)s
Solch ein einseitiges Treffen (vor allem ohne die Betroffenen selbst) ist ganz sicher nicht geeignet zu verhindern, dass Tausende sich weiterhin eine gültige EU-Fahrerlaubnis im Ausland "besorgen", weil sie an der deutschen Bürokratie scheitern müssen. Es reicht eben nicht aus sein Problem gelöst, Vermeidungsstrategien entwickelt & sich mit seinem Problem richtig auseinander gesetzt zu haben. Nein, man muss der deutschen Fahrerlaubnisbehörde huldigen notworthy.gif, damit sie die Erlaubnis dazu geben, dass man eine anerkennenswerte MPU überhaupt erst machen darf. Alleine daran scheitern die meisten, wenn sie den "deutschen" Weg gehen wollen. Der "deutsche" Weg ist nicht nur steinig, sondern oft sogar komplett unterbrochen.
Die erste Grundforderung müsste demnach lauten: Jeder Betroffene muss jederzeit das Recht dazu haben, seine Eignung sofort wieder herstellen zu dürfen.

Auch ist es nicht nachvollziehbar, wenn ein Betroffener doch einmal an einen MPU-Betrüger geraten sein sollte, warum er noch Vertrauen in das "deutsche" System haben soll.

Wenn einige sich eine ausländische EU-Fahrerlaubnis "ergaunern", weil sie die 185 Tage nicht eingehalten haben, dann gibt es dem deutschen Staat noch lange nicht das Recht, gegen geltendes EU-weit gültiges Recht zu verstoßen. plasma.gif


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Medusa
Beitrag 06.02.2006, 00:20
Beitrag #3053


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Zitat (Thommy Bumm @ 06.02.2006, 00:15) *
Mir fällt dazu nur der Vergleich mit dem fröhlichen Rentnertreffen der alten SED-Genossen (Betonköpfe) ein, die Mitte 1989 glaubten noch etwas retten zu können, bevor Ende des Jahres der Staat DDR unterging. wallbash.gif


rofl1.gif thumbup.gif
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strichachtdoktor
Beitrag 06.02.2006, 00:38
Beitrag #3054


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Zitat (hann(e)s @ 05.02.2006, 14:00) *
Zitat
Bestimmt ein hochkarätiges Symposion


Stimmt! In der Tat.
Aber nicht jeder ist in der Lage, zu verstehen.


Ist ja immer sehr schwer, über etwas zu urteilen, wenn man nicht persönlich anwesend war.
Es muss aber eine ganz besonders hochkarätige Veranstaltung gewesen sein, wenn Du so dermaßen abgeklärt und begeistert da wieder rausgekommen bist ...
... hört sich etwas nach Gehirnwäsche an.

Daß die Befürworter des deutschen Weges ein paar stichhaltige Argumente vorweisen können - das hat ja nie einer bestritten. Die Frage ist vielmehr, ob sich dieser Weg im Europa des 21. Jahrhunderts wird behaupten können.


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mirko1
Beitrag 06.02.2006, 00:59
Beitrag #3055


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@Hannes
Zitat
Von diesen kommen manche - früher oder später, nach x Irrwegen - dann doch wieder zurück; sie kehren um, bevor der berühmte Umkehrpunkt, nach dem es kein Zurück mehr gibt (oder lohnt), erriecht ist. Andere machen auch nach diesem Punkt beharrlich weiter und projezieren die 'Wut auf sich selbst und auf die eigene Dummheit', diese (Wut) verdrängend auf andere Menschen (Berufsgruppen etc.). Die Fehler und deren Ursachen nur nicht bei sich selbst suchen! Lieber verbittern und mit der Welt hadern.

also du hast es nicht begriffen.

Es geht doch nicht darum den Deutschen Weg zu gehen, wir sind den Europäischen Weg gegangen weil es schlicht möglich ist.
Was soll dran Irregeleitet sein? frag den Polen der auf Deutschen Strassen munter spazieren fährt der in seinem Heimat Land (z.b. Polen) mit 1,8 Promille erwischt wurde und seinen FS nach Ablauf der Sperrfrist wieder bekam ob er in Deutschland die MPU braucht, denk mal nach, den er braucht sie nicht zu machen weil er eben Polnischer Staatsbürger ist und doch fährt er auf Deutschen Straßen und muss die MPU nicht fürchten das Privileg MPU ist ausschließlich für Deutsche vorgesehen. Super nicht? dieses Beispiel lässt sich auf alle anderen EU-Staaten anwenden.
Also warum soll ich als Deutscher das akzeptieren? bei gleichem vergehen fährt der eine hier in DE ohne MPU und ich muss oder soll die MPU machen, was soll daran richtig sein? die Verkehrssicherheit? der richtige Weg? Blödsinn.
Wenn ich einen neu erteilten FS ( ausgestellt egal von welchem EU-Land) in Händen halte möchte ich genauso unbeheligt fahren können wie jeder andere EU-Bürger und das in jedem EU-Land inklusive DE und ob es dir passt oder nicht von der Logik her wird der Eugh so entscheiden. Kann ja nicht sein ich ziehe nach PL mache dort meinen EU-FS darf dann in DE fahren ziehe zurück nach DE und muss dann zur MPU.
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RA XDiver
Beitrag 06.02.2006, 01:02
Beitrag #3056


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Zitat
Bestimmt ein hochkarätiges Symposion mit allen Nutznießern des deutschen Weges, denen es wichtig war obige Trinität zu preisen, zu loben und zu erhalten.


Sachlich wie immer...... wallbash.gif

Die dort wohl gefallenen Aussagen sind doch korrekt.
Momentan ist der von hannes zitierte Weg doch tatsächlich der einzig sichere. Anderenfalls fährt tatsächlich immer das Risiko mit. Was ist an der Aussage also falsch?

@Thommy

Deine Vergleiche schreien, wie so üblich, zum Himmel.


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mirko1
Beitrag 06.02.2006, 01:13
Beitrag #3057


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Zitat
Momentan ist der von hannes zitierte Weg doch tatsächlich der einzig sichere. Anderenfalls fährt tatsächlich immer das Risiko mit. Was ist an der Aussage also falsch?

Mit Betonung auf Momentan
Wenn man sowieso zur MPU muss ist das Risiko das mitfährt nicht sonderlich Groß, man hätte die MPU eh machen müssen bei Positiver MPU ist der PL-CZ-FS wieder in DE Gültig also kein Risiko aber eine Chance das der Eugh das Deutsche verhalten auf neu ausgestellte EU-FS nachträglich die MPU zu verlangen kippt.
Wenn nicht die MPU hätte sowieso gewartet.

Der Beitrag wurde von mirko1 bearbeitet: 06.02.2006, 01:14
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Gast_camel-light_*
Beitrag 06.02.2006, 10:29
Beitrag #3058





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Stimmt das , das der EuGH noch dieses Jahr entscheiden wird, ob die NU zulässig ist oder nicht?

Ich habe gehört dass im Juni/Juli das Urteil fallen wird? Oder sind das nur Gerüchte und wir müssen noch paar Jährchen warten?
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RA XDiver
Beitrag 06.02.2006, 10:51
Beitrag #3059


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Das "Gerücht" wurde von mir in Umlauf gebracht, resultierend aus der Abschätzung der durchschnittlichen Verfahrensdauer beim EuGH.

Demnach müsste in dem von Dir genannten Zeitraum +/- 1-2 Monate was passieren.


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corneliusrufus
Beitrag 06.02.2006, 12:58
Beitrag #3060


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Zitat (mirko1 @ 06.02.2006, 00:59) *
@Hannes
Was soll dran Irregeleitet sein? frag den Polen der auf Deutschen Strassen munter spazieren fährt der in seinem Heimat Land (z.b. Polen) mit 1,8 Promille erwischt wurde und seinen FS nach Ablauf der Sperrfrist wieder bekam ob er in Deutschland die MPU braucht, denk mal nach, den er braucht sie nicht zu machen weil er eben Polnischer Staatsbürger ist und doch fährt er auf Deutschen Straßen und muss die MPU nicht fürchten das Privileg MPU ist ausschließlich für Deutsche vorgesehen.


Treffend beobachtet und doch das EU-recht niht verstanden. Nach EU-recht ist die Inländerdiskriminierung zulässig, nicht die Ausländerdiskriminierung. (Inländer: = der im Inland LEBT, Ausländer := dr im Ausland lebt.)

Das deutsche Recht ist nun mal relativ scharf. Daran müssen sich alle Inländer halten.

Das kann als ungerecht empfunden werden. Diese Lösung erfasst jedoch die Masse der Fälle (weil im Inland Inläder überwiegen und keine Ausländer). In soweit ist es dann gerecht.

Auch der Ausländer, der auf der Durchreise im Inlad eine Straftat begeht oder eine OWi wird zu Verantwortung gezogen.

Der einzige Unterschied: fahrerlaubnisrechtlich wird seine (ausländische) Vorbelastung nicht einbezogen - insoweit diskriminierend gegenüber einem Inländer.

Im Übrigen wird sich dieses längerfristig ändern, siehe 3 FS-RiLi. Besteht erst mal ein EU-VZR, dann wird es auch genutzt werden.

Tun wir doch nicht so, als wäre das EU-Fahrerlaubnisrecht herausgelöst aus dem gesamten EU-recht. Due übrigen Grundsätze gelten doch weiterhin.

Richtig ist, da stimme ich mit /8Doc et. al. überein, dass erstens die dritte EU-FS-RiLi noch nicht besteht und Deutschland auf die zweite EU-FS-RiLI nicht angemessen reagiert hat. (Thema Sperrfristen rauf, dann ein geändertes Verwaltungsverfahren.)

[Auch wenn die dritte EU-FS-RiLi dann wieder "zurückrudern" würde im Sinne vorheriges Verwaltungsverfahren. - Folglich scheint D das zwischenzeitlich "aussitzen" zu wollen.Einige profitieren daher mit ihrem EU-FS.]

Wenn diese erlaubte und vorliegende Inländerdiskriminierung so missfällt, dann wendet Euch an die Politik. Nicht verkennend, das dann die dritte EU-FS-RiLI beschleunigen wird. Da würde ich zu diesem Punkt lieber schweigen.

Liebe Greet-Ings, Cornelius


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MaximilianNRW
Beitrag 06.02.2006, 13:15
Beitrag #3061


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Ach Cornelius, die Politik. die hat ein teifes Misstrauen gegen das Volk. Nur mal so, alle Piloten von Sportflugzeugen in Deutschland müssen auf ihre Menschenrechte verzichten und den Behörden erlauben, alle verfügbaren Daten einzusehen um ihre Zuverkässigkeit zu beweisen. Und das ein mal im Jahr auf ihre eigenen Kosten. Ansonten wird die Lizenz eingezogen. Das ist glasklare Erpressung. Eine Bevölkerungsgruppe ohne Lobby wird unter Generalverdacht gestellt. Nur mal zur Erinnerung: Es wurde noch nie ein Anschlag mit einem Sportflugzeug verübt, das wäre auch recht uneffektiv. Anschläge wurden z.B. von Rucksackträgern verübt, aber da denkt keiner an eine Überprüfung. und, by the way, diese Überprüfung gilt nur für Deutsche, im Ausland gibts sowas nicht und ausländische Piloten behalten weiterhin alle Rechte.
Jetzt denkt eine Landesregierung daran, einbürgerungswillige Ausländer einer Überprüfung zu unterziehen. Ein Riesengeschrei, man würde eine Bevölkerungsgruppe unter Generalverdacht stellen... schon rudern alle zurück.
So, um jetzt den Bogen zu schlagen: Die Politik wird sich nicht für uns einsetzen, denn wir haben keine Lobby. So einfach ist das.

War das Brecht, der sinngemäß sagte, Das Volk hat das Vertrauen der Regierung verloren. Ich schlage vor, die Regierung wählt sich ein neues Volk.

Wen das mit den Piloten interessiert, mal in Google ZÜP eingeben (Zuverlässigkeitsüberprüfung). Ist ein Gesetz ohne Durchführungsverordnung, d.H. jeder Sachbearbeiter kocht da seine eigene Suppe. einer der unbekannten Skandale in Dummland.
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mirko1
Beitrag 06.02.2006, 13:53
Beitrag #3062


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Zitat
Treffend beobachtet und doch das EU-recht niht verstanden. Nach EU-recht ist die Inländerdiskriminierung zulässig, nicht die Ausländerdiskriminierung. (Inländer: = der im Inland LEBT, Ausländer := dr im Ausland lebt.)

Das deutsche Recht ist nun mal relativ scharf. Daran müssen sich alle Inländer halten.

@Cornelius

ich dachte mal die MPU soll der Verkehrssicherheit dienen und nicht den scharfen Inlandsgesetzen und ich dachte wir wollen ein Harmonisiertes Europa zumindest im Fahrerlaubnisrecht oder=?

für mich schon ein wenig Irregeleitet wenn ich meine Verwandtschaft in EU-Slowenien besuche mein Onkel ( Slowenischer Staatsbürger ) fährt mit mir zurück nach DE bis kurz vor der DE Grenze fahre ich genauso Frei wie er dann tauschen wir.
Das Irregeleitete ist das er in Slowenien schon mal mit über 1,6 Promille erwischt wurde aber er sicher und ohne Probs in De und ganz Europa ( ohne MPU ) fahren darf und ich als Beifahrer degradiert werde sobald ich DE Land sehe.
Mein Onkel nimmt es lachend zur Kenntnis. Er fragt mich dann immer was mit den Deutschen los sei den ich hätte doch einen gültigen CZ-FS, wenn ich dann zu erklären Anfange das der CZ-FS ja anerkannt wird aber ich trotzdem unentdeckt bleiben will und dann noch von der ihm unbekannten MPU und wie die abläuft erzähle staunt er Kopfschüttelnd nicht schlecht.

Immer dieselbe Frage wie kann ein Mensch einen anderen in 20 Minuten beurteilen? wie man weis kann man es mit 17 % Sicherheit nicht. Trotzdem ist das für die Deutschen OK.

Da Frage ich mich immer wieder wer hier als Einziges MPU Land ( in der Form ) von 25 EU-Ländern Irregeleitet ist.

Ich kann auch nicht erkennen was an dem Spruch "ohne wenn und aber" nicht zu verstehen ist? heist das etwa nachträgliche MPU auf neu Erteilte EU-Führerscheine und das nur für Deutsche?

Der Beitrag wurde von mirko1 bearbeitet: 06.02.2006, 14:03
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strichachtdoktor
Beitrag 06.02.2006, 14:29
Beitrag #3063


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@ corneliusrufus

Das mit der Inländerdiskriminierung ist ein alter Hut. Und genauso alt ist der Hut, das Deutsche im Ausland besonders dreckig behandelt werden - ich denke da an Berichte über die östereichischen und spanischen "Temposchätzer", an die italienische Polizei aus eigener Erfahrung und die niederländischen Polizisten, die jeden Deutschen aus dem Dreiländereck bei Aachen stundenlang auf Kokain und Heroin durchsuchen - was einen Terminkalender ganz schön durcheinanderbringen kann.

Kurz gesagt: Die Deutschen haben die A-Karte gezogen: Im Inland diskriminiert und im Ausland nicht weniger ...

Was mich daran jetzt besonders stört, das sind Leute, die vorschlagen, man möge diesen Schwachsinn doch mit Gleichmut ertragen, da könne man sowieso nichts tun, das war doch schon immer so etc.pp.

Da Du ja selber das EU-Recht ansprichst: Da stecken ein paar Möglichkeiten drin, wie man sich gegen den deutschen bürokratischen Wasserkopf zur Wehr setzen kann. Der Herr Kapper hat es doch anschaulich vorgemacht. Sicher: Das Urteil hat auch seine Schwächen. Aber Kapper hat sich erfolgreich gegen sein Strassenverkehrsamt zur Wehr gesetzt. (So wie es aussieht, war er leider zu dumm, diese Chance zu begreifen. Aber das ist etwas ganz anderes ...) Und - nur um das Einigen hier im Forum nochmal in Erinnerung zu rufen: Der EuGH hat Kapper das Autofahren wieder erlaubt! Deutsche Behörden haben verloren!

Und jetzt haben wir eine Situation, in der viele Behördenhengste genau das tun, was sie ihrer Klientel gewöhnlich vorwerfen: Sie verhalten sich uneinsichtig. Sie sind beratungs- und lernresistent. Sie zeigen sich nicht wandlungsfähig und flexibel genug, auf diese geänderte Situation angemessen zu reagieren. Das Gegenteil ist der Fall: Da werden alle möglichen Gesetze bis zur Auslegungsgrenze und darüber ausgereizt, um einen Zustand beizubehalten, den der EuGH GANZ OFFENSICHTLICH nicht will:
A. Missachtung ausländischer Verwaltungsakte
B. Ausserkraftsetzung der Rechte, die durch den Verwaltungsakt erteilt wurden aufgrund ALTER Vorfälle, deren Sanktion verbüßt ist.

Warum bitte stehen jetzt alle auf der Bremse ? Kennen die irgendwelche Statistiken, die ich nicht kenne ? Ist im letzten Jahr die Zahl der Unfalltoten und erwischten Alkis signifikant angestiegen ? Oder werden gar die EU-Führerscheine von deutschen Besitzern reihenweise wieder eingesammelt, weil sie bei der erstbesten Möglichkeit wieder straffällig geworden sind ? Sorry, ich weiß nicht, wo ihr lebt ...
Aber hier in Deutschland habe ich von solchen Katastrophen noch nichts gehört in der Zeit nach dem Urteil.

Und ich habe auch noch nichts davon gehört, daß und wie man das Kapper-Urteil in Deutschland angemessen und zügig umsetzen wird. Weil sich alle nur Gedanken machen, wie man es wieder aus der Welt kriegt ... DAS hat aber mit Inländerdiskriminierung nichts zu tun.

Für mich ist das schlicht und ergreifend Unrecht! Und da muss man aufstehen und auch was gegen tun. Nix mit: Abwarten und Tee trinken ... gewöhn´Dich an die Inländerdiskriminierung ... ranting.gif wallbash.gif thumbdown.gif

Der Beitrag wurde von strichachtdoktor bearbeitet: 06.02.2006, 14:33


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sifis
Beitrag 06.02.2006, 15:40
Beitrag #3064


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die geschichte hat gezeigt das die deutschen alle paar jahre einen dämpfer brauchen weil ihre überheblichkeit solche ausmaße an nimmt das sie sich selber schaden zufügen

jetzt ist es mal wieder soweit wo der deutsche staat nicht selber entscheiden kann oder bessergesagt darf weil hätten die deutschen in der eu das sagen hätten wir das urteil vom 29.4 nicht

der deutsche staat braucht wieder einmal ein führungsorgan , den eugh, der ihm den richtigen weg zeigt

die mpu wurde eingeführt von deutschen für deutsche und die haben es sich gefallen gelassen über jahrzehnte, das können wir aber von den anderen eu staaten nicht erwarten das sie den gleichen blödsinn machen
und glaubt nicht das das problem mpu im ausland nicht bekannt ist, wollten sie soetwas oder sowas ähnliches
hätten die einzelnen länder den misst schon lange eingeführt so wie es östereich getan hat

und zum schluss noch etwas zur innerdeutschen umsetzung der eu richtlinien:

wieso sollte der D fs in der ganzen eu gültig sein den moment wo D die fs der anderen staaten nicht akzeptiert-------------schon mal drüber nachgedacht-------------------dann wird es ziehmlich eng
-wie so ein hamster im laufrad

gruß sifis


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Der EU-GH wird es schon richten, auch wenn die Deutschen Behörden dagegen sind.
-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-
die 3.rili ist nicht nur das "aus" für die mpu sondern erhöht die arbeitslosigkeit um 1% in "D"(11.06.06)
-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-
MPU-bestanden, trotzdem schäme ich mich
-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.
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corneliusrufus
Beitrag 06.02.2006, 15:42
Beitrag #3065


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Erstens habe ich nicht von Gewöhnung an die Inländerdiskriminierung gesprochen - die stößt mir teils selbst übel auf - und zweitens könnte man die Versuche der Behörden auch so deuten, dass sie dass praxisgerecht nachzubessern versuchen, was die Politik verschlafen hat. Denn die Verwaltung wird die kommende dritte FS-RiLi besser kennen als die Politiker. Dass das vorauseilender Gehorsam sein kann - brrr? - steht auf einem anderen Blatt.

Drittens erkennt D ja die ausländischen Fahrerlaubnisse an - nur eben nicht bei vorbelasteten. Was ist daran so schwer zu begreifen? Aber DA rede ich gegen eine Wand.

Macht ja nichts, davon lebt der Thread.

Nebenbei etwas persönliches: So renitent ich sein kann, habe ich auch schon mal D verklagt und gewonnen. Es steht jedem frei, sein juristisches Glück zu suchen.

Liebe Greet-Ings, Cornelius

Der Beitrag wurde von corneliusrufus bearbeitet: 06.02.2006, 15:44


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johnnie walker
Beitrag 06.02.2006, 16:52
Beitrag #3066


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Zitat (corneliusrufus @ 06.02.2006, 15:42) *
Drittens erkennt D ja die ausländischen Fahrerlaubnisse an - nur eben nicht bei vorbelasteten. Was ist daran so schwer zu begreifen? Aber DA rede ich gegen eine Wand.



Na ja, wir begreifen es schon, aber verstehen tun wir nicht, daß Du uns das gesetzwidrige Verwaltungshandeln noch als redlich schilderst.

Glück auf
Johnnie
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sifis
Beitrag 06.02.2006, 17:11
Beitrag #3067


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-Drittens erkennt D ja die ausländischen Fahrerlaubnisse an - nur eben nicht bei vorbelasteten. Was ist daran so schwer zu begreifen? Aber DA rede ich gegen eine Wand.-

es gibt keine vorbelasteten fs in der eu, die gibt es nur in deutschland UND die sind nur in deutschland vorbelastet was ist daran so schwierig zu verstehen
du musst die eu als ein ganzes betrachten wo D nur ein kleiner teil davon ist, solange du das nicht kappierst
wird es schwierig für alle anderen die überzeugungsarbeit leisten müssen
wie heisst es schön "erst die eigenen probleme aufarbeiten"



gruß sifis


--------------------
Der EU-GH wird es schon richten, auch wenn die Deutschen Behörden dagegen sind.
-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-
die 3.rili ist nicht nur das "aus" für die mpu sondern erhöht die arbeitslosigkeit um 1% in "D"(11.06.06)
-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-:-
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Perplex
Beitrag 06.02.2006, 17:11
Beitrag #3068


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Zitat (corneliusrufus @ 06.02.2006, 12:58) *
Auch der Ausländer, der auf der Durchreise im Inland eine Straftat begeht oder eine OWi, wird zur Verantwortung gezogen.
Von wegen!
Ein Ausländer, der geblitzt wird, bekommt noch nicht einmal einen Bußgeldbescheid (Ausnahme Österreich).

Jetzt stellen wir uns mal folgendes Szenario vor:
Ich wohne im Ausland & fahre in Deutschland mit einem PKW mit ausländischem Kennzeichen rum. Das wären doch für mich paradiesische Zustände. Ich könnte hier in Deutschland fahren wie eine besenkte Sau. Ich bräuchte mich an keine Geschwindigkeitsbeschränkungen zu halten, könnte bei rot über jede Ampel fahren & könnte parken wo immer ich will. Ein Bußgeldbescheid könnte mir im Ausland nicht zugestellt werden. Das Schlimmste was mir passieren könnte, wäre ein Fahrverbot von ein bis drei Monaten. Bei einer - Kontrolle nach einer Verkehrsübertretung gebe ich einfach die Adresse meiner Mutter an, damit ich keine Sicherheitsleistung zahlen muss. Der Bußgeldbescheid geht dann einfach mit dem Vermerk "unbekannt verzogen" evtl. noch mit der ausländischen Meldeadresse versehen an die Bußgeldstelle zurück. Die können dann gar nichts machen, keine Punkte, keine Probezeitverlängerung & keine Entziehung der Fahrerlaubnis, weil es für Ausländer auch keine MPU gibt. Wegen eines Bußgeldes wird es auch ganz sicher kein Knast geben. Selbst wenn ich öfter mal mit knapp über 0,5 ‰ erwischt werden sollte, was eben auch nur eine Ordnungswidrigkeit wäre, könnte ich mich einer gerechten Strafe fortwährend entziehen. Wie das in der Praxis bei einer Straftat (Drogen & Alkohol) aussieht, dazu reicht meine Fantasie noch nicht aus.

Das einzige Problem an der Sache ist, dass ich nicht das Bedürfnis verspüre (bis aufs Falschparken), gegen verkehrsrechtliche Bestimmungen zu verstoßen. Trotzdem zwingt mich das MPU-Erfordernis in Deutschland, über solch eine Alternative nachzudenken. Ich fühle mich schon lange nicht mehr als Deutscher, und wenn dann höchstens als Deutscher im Feindesland. shutup.gif


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pitkoeln41
Beitrag 06.02.2006, 17:15
Beitrag #3069


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VG Braunschweig: Polnischer Führerschein schützt nicht vor Anwendung des deutschen Führerscheinrechts
Der Erwerb eines Führerscheins in Polen oder einem anderen Mitgliedsstaat der EU schützt nicht vor der Anwendung des deutschen Fahrerlaubnisrechts. Insbesondere können damit die erforderlichen medizinisch-psychologischen Untersuchungen zur Fahreignung nicht umgangen werden. Dies entschied nun das VG Braunschweig.

In dem entschiedenen Fall ging es um die in Polen ausgestellte Fahrerlaubnis eines 26 Jahre alten deutschen Staatsangehörigen aus dem Landkreis Wolfenbüttel. Der Mann war in Deutschland in den Jahren 2000 bis 2004 in vier Fällen wegen Straftaten verurteilt worden, unter anderem wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Straßenverkehrsgefährdung. 2004 hatte das AG Wolfenbüttel ihm wegen rücksichtslosen Verhaltens im Straßenverkehr auch seine damalige, in Deutschland ausgestellte Fahrerlaubnis entzogen. Nachdem der 26-Jährige Anfang 2005 beim Landkreis die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis beantragt hatte, kamen die Gutachter des TÜV zu dem Ergebnis, ihm fehle weiterhin die Fahreignung: Auf Grund seiner Einstellung, mit deren Änderung nicht kurzfristig zu rechnen sei, stelle er eine erhebliche Gefahr für den Straßenverkehr dar. Der Mann nahm daraufhin seinen Antrag zurück und erwarb im August 2005 in Stettin (Polen) eine Fahrerlaubnis der Klasse B. Als der Landkreis hiervon erfuhr, forderte er den Mann auf, ein neues medizinisch-psychologisches Gutachten über die Fahreignung vorzulegen. Weil die Aufforderung ohne Erfolg blieb, entzog die Behörde im Dezember 2005 die in Polen ausgestellte Fahrerlaubnis. Der Mann stellte einen Eilantrag beim VG. Sein Anwalt machte geltend, die Entscheidung des Landkreises verstoße gegen Europarecht. Danach seien alle EU-Staaten dazu verpflichtet, die von anderen Mitgliedsstaaten ausgestellten Führerscheine anzuerkennen. Die deutschen Behörden dürften eine polnische Fahrerlaubnis daher nicht wegen Vorkommnissen entziehen, die zeitlich vor der Erteilung der Fahrerlaubnis stattgefunden hätten. Dies ergebe sich auch aus der Rechtsprechung des EuGH.


Die Kammer entschied, dass der Landkreis rechtmäßig gehandelt habe. Die Europäische Führerschein-Richtlinie erlaube es ausdrücklich, auf Führerscheine aus anderen Mitgliedsstaaten der EU die innerstaatlichen Vorschriften über die Entziehung der Fahrerlaubnis anzuwenden. Dabei dürften jedenfalls auch fortwirkende Bedenken gegen die Fahreignung berücksichtigt werden. Sonst entstünden erhebliche Gefahren für den Straßenverkehr. Deshalb dürfe hier berücksichtigt werden, dass die Sachverständigen des TÜV den Antragsteller nur wenige Monate vor Erteilung der polnischen Fahrerlaubnis als eine erhebliche Gefahr für den Straßenverkehr angesehen hätten. Es müsse davon ausgegangen werden, dass diese Eignungsmängel den polnischen Behörden nicht bekannt gewesen seien.


Entscheidung des VG Braunschweig

Az.: 6 B 11/06

Quelle: Pressemitteilung des VG Braunschweig vom 06.02.2006
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RA XDiver
Beitrag 06.02.2006, 17:15
Beitrag #3070


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Zitat (johnnie walker @ 06.02.2006, 16:52) *
Na ja, wir begreifen es schon, aber verstehen tun wir nicht, daß Du uns das gesetzwidrige Verwaltungshandeln noch als redlich schilderst.

In wie weit das gesetzwidrig ist, steht ja wohl noch nicht fest. Bislang bewegt sich die Verwaltung,, nach Ansicht der Rechtsprechung, in geregelten Bahnen. Solange nicht anderweitig entschieden ist, kann man von Gesetzwidrigkeit nicht sprechen wink.gif

@Thommy Bumm

Deine Aussagen entbehren wiedermal jeglicher Grundlage. Denkst Du eigentlich gelegentlich, bevor Du postest?


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johnnie walker
Beitrag 06.02.2006, 17:47
Beitrag #3071


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Zitat (RA XDiver @ 06.02.2006, 17:15) *
Zitat (johnnie walker @ 06.02.2006, 16:52) *

Na ja, wir begreifen es schon, aber verstehen tun wir nicht, daß Du uns das gesetzwidrige Verwaltungshandeln noch als redlich schilderst.

In wie weit das gesetzwidrig ist, steht ja wohl noch nicht fest. Bislang bewegt sich die Verwaltung,, nach Ansicht der Rechtsprechung, in geregelten Bahnen. Solange nicht anderweitig entschieden ist, kann man von Gesetzwidrigkeit nicht sprechen wink.gif






Ein Zirkelschluß. Falls keine Entscheidung,

...sei bei der im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes gebotenen summarischen Prüfung nicht festzustellen, ob die Entziehung der Fahrerlaubnis rechtmäßig oder rechtswidrig sei...

dann nach deutschem Recht, welches hier jedoch unanwendbar ist, da es sich im Gegensatz zu vorangigem Gemeinschaftsrecht befindet.
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RA XDiver
Beitrag 06.02.2006, 17:52
Beitrag #3072


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Zitat
welches hier jedoch unanwendbar ist, da es sich im Gegensatz zu vorangigem Gemeinschaftsrecht befindet.


Das sagst Du, während richterlich Heerscharen, die nun auch nicht aus Dummsdorf kommen, das anders sehen. wink.gif

Einigen wir uns doch darauf, dass die Rechtslage offen ist, keinesfalls aber offensichtlich rechtswidriges Verhalten der Behörden vorliegt. Chancen m.E. bestenfalls 50:50.


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Perplex
Beitrag 06.02.2006, 17:53
Beitrag #3073


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Zitat (RA XDiver @ 06.02.2006, 17:15) *
Deine Aussagen entbehren wieder mal jeglicher Grundlage.
Was denn? blink.gif
Werden Bußgeldbescheide neuerdings etwa doch ins Ausland verschickt? Was sollte das für einen Nutzen haben, wenn die Bußgeldstelle noch nicht einmal einen Gerichtsvollzieher dort hinschicken kann. Noch nicht einmal eine Lohn- oder Kontopfändung wäre möglich. Ausländer, die sich mit den deutschen begrenzten Möglichkeiten gut auskennen & im Ausland wohnen, können sich über die deutsche police.gif cop.gif nur immer wieder totlachen. rofl1.gif


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RA XDiver
Beitrag 06.02.2006, 18:02
Beitrag #3074


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Zitat
Werden Bußgeldbescheide neuerdings etwa doch ins Ausland verschickt?

Das ist nicht erst seit gerade so. blink.gif

Zitat
Was sollte das für einen Nutzen haben, wenn die Bußgeldstelle noch nicht einmal einen Gerichtsvollzieher dort hinschicken kann. Noch nicht einmal eine Lohn- oder Kontopfändung wäre möglich.


Zum einen schickt die Behörde keinen Gerichtsvollzieher. Ggf. wird dann halt bei einem erneuten Antreffen in D kassiert.

Übrigens: Es ist mittlerweile sehr wohl möglich, auch im europäischen Ausland zu vollstrecken (Stichwort: Europäischer Mahnbescheid).

Zitat
Ausländer, die sich mit den deutschen begrenzten Möglichkeiten gut auskennen & im Ausland wohnen, können sich über die deutsche nur immer wieder totlachen.


Die Sicherheitsleistung lässt sich nicht mal eben durch Nennung einer falschen Adresse abwenden. Woher hast Du den Schmarrn eigentlich?


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Perplex
Beitrag 06.02.2006, 18:19
Beitrag #3075


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Zitat (RA XDiver @ 06.02.2006, 17:15) *
In wie weit das gesetzwidrig ist, steht ja wohl noch nicht fest.
Sicher steht das fest!
Ich hatte schon mehrfach hier bewiesen, dass deutsche Gerichte & Verwaltungsbehörden gegen wesentliche Teile im EuGH-Urteil verstoßen.

Ich bin der Meinung, dass das EuGH-Urteil vom 29.04.2004 von deutschen Gerichten in Teilen nicht aufgehoben werden kann. Wenn sie es trotzdem tun, dann konnte mich bis heute noch keiner davon überzeugen, warum sie das dürften.

Ich hatte mich mal mit einem Sachbearbeiter einer Fahrerlaubnisbehörde unterhalten. Der wollte mir doch glatt weismachen, dass das aktuellste deutsche Urteil, auch wenn es nur ein vorläufiger Beschluss ist, jedes vorhergehende Urteil ablöst. Die Sachbearbeiter sind so dermaßen lernresistent, dass es weh tut. wallbash.gif


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Perplex
Beitrag 06.02.2006, 18:38
Beitrag #3076


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Zitat (RA XDiver @ 06.02.2006, 18:02) *
Übrigens: Es ist mittlerweile sehr wohl möglich, auch im europäischen Ausland zu vollstrecken (Stichwort: Europäischer Mahnbescheid).
So weit ich mich informieren konnte, war ein Europäischer Mahnbescheid am 09. Februar 2004 geplant. Von einer erfolgreichen Umsetzung konnte ich allerdings noch nichts finden. Hast Du evtl. andere Quellen? book.gif


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RA XDiver
Beitrag 06.02.2006, 19:09
Beitrag #3077


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Zitat
Ich hatte schon mehrfach hier bewiesen, dass deutsche Gerichte & Verwaltungsbehörden gegen wesentliche Teile im EuGH-Urteil verstoßen.


Thommy ist schlauer als diverse Richter, Du erlaubst, dass ich rofl1.gif .

Findest du das nicht ein wenig vermessen? Selbst ich maße mir kein eindeutiges Urteil an (und wäre dazu wohl eher in der Lage als Du)...

Zitat
Ich bin der Meinung, dass das EuGH-Urteil vom 29.04.2004 von deutschen Gerichten in Teilen nicht aufgehoben werden kann. Wenn sie es trotzdem tun, dann konnte mich bis heute noch keiner davon überzeugen, warum sie das dürften.


Da kommen wir der Sache schon näher. Deine Meinung ist allerdings, ebensowenig wie meine, maßgeblich.

Zitat
Ich hatte mich mal mit einem Sachbearbeiter einer Fahrerlaubnisbehörde unterhalten. Der wollte mir doch glatt weismachen, dass das aktuellste deutsche Urteil, auch wenn es nur ein vorläufiger Beschluss ist, jedes vorhergehende Urteil ablöst


Ganz falsch ist das nicht. Wenn auch ungeschickt formuliert.


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Uwe
Beitrag 06.02.2006, 19:15
Beitrag #3078


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Es ist mal wieder so weit - Splittung wegen der Threadgröße.

Hier gehts weiter.


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Mit etwas Geschick kann man aus den Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, eine Treppe bauen.
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