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Beitrag
#451
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 ![]() |
Zitat (osbran @ 28.09.2005, 16:35) Ich kann Euch definitiv sagen, wie das in Bayern abläuft. Ich habe nämlich heute unter Androhung von 500€ Strafgeld meinen tschechischen Führerschein abgeben müssen. Das VG München hat ein Urteil gesprochen, dass die Landratsämter tschechische Führerscheine einziehen dürfen, wenn der Besitzer keine MPU macht, wie es verlangt wird. Ich habe mit 3 Anwälten gesprochen. Alle sind der Meinung, dass dieses Urteil falsch ist. Aber Bayern macht sowieso was es will. Meine Hoffnung ist eine klare Rechtssprechung von EU-Seite, dass dieses leidige Thema endlich beendet ist. Merke: In Bayern darf nur ein betrunkener Politiker ohne Strafe weiterfahren, der kleine Mann hat zu kuschen. Quelle Das Beste was Dir passieren kann ist, wenn Dir der Führerschein eingezogen, ungültig gemacht & mit einem Bericht an die ausstellende Behörde geschickt wird. ![]() Der Führerschein gilt dann als entzogen. Wenn Tschechien dieser Entziehung folgt, dann ist die Fahrerlaubnis futsch. ![]() Das glaube ich allerdings nicht! Tschechien wird auf Antrag eine neue Fahrerlaubnis erteilen, wenn Du nachweist, dass in Deutschland keine Sperre mehr vorliegt. Am Besten würde ich mir die Gültigkeit, der "neuen" Fahrerlaubnis, für die ganze EU extra schriftlich bestätigen lassen. ![]() Damit ist die "neue" Fahrerlaubnis auch in Deutschland Gültig. Diese "neue" Fahrerlaubnis müsste erst wieder "neu" entzogen werden. Entzogen wurde ja die "alte" tschechische Fahrerlaubnis. Das ist so als wenn vorher die deutsche Fahrerlaubnis entzogen wurde. ![]() Das ist dann die 3. Fahrerlaubnis! ![]() ![]() -------------------- (\_/)
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#452
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 ![]() |
Zitat (strichachtdoktor @ 28.09.2005, 06:09) By the way, Mr.T: Was wolltest Du uns mit den Zitaten von Moosmayer und Hettenbach eigentlich sagen ??? ![]() Sorry, ich vergaß. ![]() Du bist ja der Einzige, dessen Meinung in Bezug auf Sinn oder Unsinn der MPU hier zählt. Vielleich wäre es besser, dich vor einem jeden Posting meinerseits hier im Thread zu fragen, ob es dir genehm ist. ![]() -------------------- Gruß Mr.T
Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen. |
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#453
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 ![]() |
@Mr.T
Warum so bissig? ![]() Strichachtdoktor bringt es zumindest immer genau auf den Punkt. -------------------- (\_/)
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#454
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13788 Beigetreten: 30.07.2004 Wohnort: Lübeck Mitglieds-Nr.: 4642 ![]() |
Zur Kritik der Bundesärztekammer: Nun, sie hat inhaltlich nicht Recht, da sie nur anscheinend gleiches mit gleichem vergleicht. Zwei Ärzte. Sie verschweigt jedoch in ihrer Kritik, der die Bundesländer daher auch nicht gefolgt sind, dass die Mediziner, die als Gutachter für ein Ärztliches Gutachten tätig sind andere, erweitere Aufgaben haben gegenüber ihren Kollegen, die in einem MPI angestellt sind. gemäß der unterschiedlichen Aufgaben sind die dann auch die Anforderungen an die fachkenntnisse bei ersteren höher, somit auch die Ausbildungszeit.
Erstere führen nämlich auch Gespräche mittels Psychologie und müssen insgesamt allein entscheiden. Zweitere treffen eine Teamentscheidung, wobei sie sich für den psychologischen Teil auf einen Psychologen verlassen dürfen. Mich erinnert dass an die Kritik der Ärztekammer, als es Patienten gestattet wurde, den Erstkontakt zu einem Kassenpsychologen ohne vorherige Überweisung eines Arztes aufzunehmen und sich behandeln zu lassen. Politisch war die Kritik der Ärtekammer der Wink, schafft die MPU ab und weist uns Ärzten die Analyse zu. Zur Kritik an der MPU: im Thread Ist die MPU wirklich sinnvoll? habe ich meine Meinung bereits dargelegt. Dabei habe cih auf ein mathematisches Modell zurückgegriffen, welches die Ursachen von falsch-positiv wie falsch-negativ erläutert. da beide größen voneinander abhängig sind, sich gegenseitig bedingen und zudem eine Schwerpunktentscheidung über beide Fehler getroffen werden muss, geht ein guter Teiol der kritik sachlich vorbei. Weiterhin scheint das Argument gut zu sein, was wäre, wenn in D die MPU abgeschaft würde? Dieses Ergebnis ist einfach nicht vorhanden. genauso könnte ich argumentieren, wie würden die Unglücksraten in anderen Ländern abgebaut, wenn diese die MPU einführten. Auch diese Zahlen gibt es nicht. Die Ansicht von /8Doc kann nicht uneingeschränkt richtig sein, denn tatsache sit, dass die Anzahl der aufgeggriffenen Alkoholsünder sinkt bei glecher Kontrolldichte. Folglcih sit eine Wirkung aufgetreten in D! Die sich dann naturgemäß auch in geringeren anteiligen Unfalltoten niederschlägt. Ich halte mich da lieber an die Fakten in Form der nackten Zahlen. bevor ich versuche aus Ergebnisdaten diese als Beleg für die ursachen zu nehmen. Wenn das erlaubt wäre, dann wäre in Schwedischer Statistik bewiesen, dass Störche doch die Babiies bringen, denn dort korrelierten beide Geburtenraten in den 70ern. Naturgemäß lag dieser mathematischen Zuweisung keine Tasächlichkeit zugrunde! Dieser Denkfehler muss nun nicht auch noch mit den Verkehrstoten wiederholt werden. Natürlich hat das verbesserte Sicherheitssystem Auto und Rettung mehr Überleben gebracht. Als Rate/Quote. Jedoch ist das eben eine falsche monokausale Erklärung! Dieses UND die geringerere Alkoholfahrten haben die dadurch Getöteten abgesenkt. Interessanter wäre daher, die Zahl der Verunglückten zu nehmen ... Das reduziert schon mal den Faktor Rettung ... Vielleicht könnten wir im obigen Thread weiter diskutieren, da er ja gerade dafür geschaffen worden ist. Liebe Greet-Ings, Cornelius -------------------- MPU-Beratung --- Deutsche Fahrerlaubnis kompetent, preisattraktiv, permanent
Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet. |
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#455
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5998 Beigetreten: 06.10.2004 Wohnort: Assen (Niederlande) Mitglieds-Nr.: 5924 ![]() |
Ich hab auch noch was beizumeckern:
Dass es im Ausland trotz fehlender MPU "auch nicht mehr Verkehrstote" gibt als hier, dürfte kausal wohl nicht auf die fehlende MPU zurückführbar sein, sondern vielmehr auf die generellen Geschwindigkeitsbeschränkungen. Man kann Äpfel nicht mit Birnen vergleichen. -------------------- |
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#456
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13788 Beigetreten: 30.07.2004 Wohnort: Lübeck Mitglieds-Nr.: 4642 ![]() |
Und dafür sprechen dann auch die deutschen Statistiken an Unfallschwerpunkten, wenn die Geschwindigkeit gedrosselt wurde ...
Liebe Greet-Ings, Cornelius -------------------- MPU-Beratung --- Deutsche Fahrerlaubnis kompetent, preisattraktiv, permanent
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#457
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 ![]() |
Ja gut. Wir werfen also alles in einen Topf und rühren kräftig um ...
@ Lexus/Corneliusrufus Ob es im Ausland eine generelle Geschwindigkeitsbegrenzung gibt oder wie in Deutschland bei jeder sich bietenden Gelegenheit ein Tempo-120-Schild aufgestellt wird, das dürfte schnuppe sein ... Wir haben ja nur aus politischen Gründen noch ein paar, ganz wenige, unlimitierte Wege. Das ist so ein typisch deutsches Beispiel: Im Ausland gibt es eine generelle Geschwindigkeitsbegrenzung, in Deutschland nicht. Deshalb glauben dann die Deutschen (bzw. einige Deutsche), man könne Deutschlands Zahlen nicht international vergleichen, weil ... Tatsächlich aber ist die Höchstgeschwindigkeit in den Ballungsgebieten auf 100-120 reduziert und bei jeder sich bietenden Gelegenheit kommt ein weiteres Schild hinzu, da man sich hinter vorgehaltener Hand längst auf 120 als Obergrenze verständigt hat. Selbstverständlich sind die Zahlen aus dem Ausland mit den deutschen Zahlen vergleichbar. Rechnet man alle möglichen Unterschiede heraus, dann ist das überhaupt kein Problem. @Corneliusrufus Auch Du wirfst mir vor, Äpfel mit Birnen zu vergleichen, allerdings in Bezug auf die Bundesärztekammer. Dazu nur ein kleines Bespiel: In MPU-Gutachten sind immer wieder Formulierungen zu finden, die einen erhöhten oder "abnormen" Alkoholkonsum bezeichnen sollen. Solche Trinkgewohnheiten manifestieren sich jedoch sehr rasch in den Leberwerten. (Epikritische) Beziehungen zwischen den "Entdeckungen" der Psychologen und der "Realität der Laborwerte" werden jedoch nicht hergestellt. Ein Patient, dem ein omnitoxikomaner Lebensstil (Alk, Zigaretten, Drogen) vorgeworfen wird, kann keine unauffälligen Leber-/Blut-/Urinwerte haben ! Und da muss man doch sagen: Entweder, wir machen ein Gutachten das Psychologie und Medizin des Patienten einschliesst oder wir spielen einfach Halma ... Das ist im Übrigen das, was auch die Bundesärztekammer meint: Ein medizinisches Gutachten ist ein medizinisches Gutachten - es muß bestimmten wissenschaftlichen Mindeststandards genügen. Ob bei den MPI oder bei den Krankenkassen oder im Rahmen eines ärztlichen Kolloquiums, das ist ganz gleich. Und ein Gutachter ist eben auch ein Gutachter, egal wo oder wie, ob im Team oder nicht. Und das bedingt eine einheitliche Ausbildung. Ich glaube auch gar nicht, daß die Ärzte diese MPU-Begutachtungen machen wollen. Der Hinweis auf die Politik ist daher zu kurz gesprungen ... @ Mr.T. Zitat Du bist ja der Einzige, dessen Meinung in Bezug auf Sinn oder Unsinn der MPU hier zählt. Ich verstehe gar nicht, warum Du so einen Quatsch postest. Stört es Dich, daß ich Deine Beiträge lese und mich dann frage "Warum hat Mr.T. diesen Beitrag so gepostet ? Was will er mir damit sagen?" ... ? Eine Diskussion lebt von mitgeteilten unterschiedlichen Ansichten. Daher sind die Beiträge von Hettenbach, Moosmayer und allen anderen natürlich wichtig. Aber man wird sich ja wohl noch kritisch mit den Expertenbeiträgen befassen dürfen bzw. man wird ja wohl den Zweck des Postings mal hinterfragen dürfen. Aber beruhige Dich. Nur weil ich Dinge hinterfrage heißt das nicht, ich hätte die Weisheit mit Löffeln gefressen. Daß ich mit meiner Meinung gelegentlich abweiche begründet keineswegs einen Alleinvertretungsanspruch. Im Gegenteil: Ich möchte mich ja mit Dir/Euch darüber unterhalten, wenn es Differenzen gibt. Daher war und ist meine Frage: Was wolltest Du uns mit den Zitaten von Moosmayer und Hettenbach eigentlich sagen ??? Nicht mehr und keinesfalls weniger ... -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778) Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa! Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein |
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#458
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 ![]() |
Ich halte das Jurathek-Forum für ein recht konservatives Forum. Das merkt man schon daran, dass die Leute sich da unüblicher Weise siezen. Dabei ist das duzen im Internet von Anfang an üblich, weil wir sind doch so gesehen eine Familie. So hatte sich das jedenfalls am Anfang des Internets entwickelt.
![]() Was das EuGH-Urteil angeht, da können mich die ganzen Moosmayers und Hettenbachs nicht einlullen. Deren Meinung ist da eher bayerisch. Jedenfalls haben die auch keine Lösung für das Problem. Auf jeden Fall halte ich das das Jurathek-Forum für das zweitbeste Verkehrsforum. ![]() ![]() -------------------- (\_/)
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 6580 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Rhein-Main-Gebiet Mitglieds-Nr.: 15 ![]() |
Zitat (Thommy Bumm @ 29.09.2005, 08:51) Auf jeden Fall halte ich das das Jurathek-Forum für das zweitbeste Verkehrsforum. ![]() Schönen Dank Herr Bumm für die versteckte Lobeshymne ![]() ![]() -------------------- |
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#460
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4384 Beigetreten: 12.08.2005 Mitglieds-Nr.: 12074 ![]() |
@Thommy:
Welches ist denn deiner Ansicht nach das beste? Ich bin immer wieder neugierig, Neues kennen zu lernen. evtl. per PM. -------------------- |
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#461
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 ![]() |
Ufffff
![]() ![]() ![]() Sasquatch, schau auf meine Beitragszahl, da hast Du die Antwort! ![]() -------------------- (\_/)
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#462
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4384 Beigetreten: 12.08.2005 Mitglieds-Nr.: 12074 ![]() |
OK, war ein Lesefehler meinerseits.
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#463
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13788 Beigetreten: 30.07.2004 Wohnort: Lübeck Mitglieds-Nr.: 4642 ![]() |
Meine Zielvorstellungen werden ebenfalls nicht durch das jetzige MPU-System erreicht. /8DOC: Wer regelmäßig hohe Leberwerte hat, na, dann ist alles klar. Der kommt auch so nichtt durch die MPU. Deine Ansicht mit dem Halma ist doch da, wo die Leberwerte unauffällig sind und dennoch gesoffen wird.
Das habe ich oft genug gehört von Betroffenen, die ihre Geschichte offenbarten. Bsp. weil sie "mit der Faust in der tasche" trocken waren genau bis zur bestandenen MPU. Oder weil sich die Leber zwischen den Quartalen erholte. Daneben diejenigen, die die wegen sich selbst gelernt haben, wenig zu trinken (weil sie keine Abhängigen sind). All das darf die MPU filtern. Ich würde gerne in die Evaluierungsergebnisse einsehen. Ein Teil der Wahrheit bleibt: Da wir in D spät reagieren, muss die MPu zwischen einem großem Spektrum an Fallgruppen unterscheiden. Das macht die Angelegenheit sehr schwierig. Die deutsche Entscheidung, relativ spät mit heftigen Sanktionen zu beginnen ist ein Ausdruck eienr liberalen haltung. Andere änder sheen das deutlcih anders. Da werden bsp. Alkoholvertsöße sher hart sanktioniert. (Dafür haben sie keine MPU.) Leider bsit Du nciht auf das Argument der anchgewiesenen Zahl der Unfalltoten and en Unfallschwerpunkten eingegangen, wenn dort die Geschwindigkeit abgesenkt wurde. Dabei spielt es keien Rolle, ob in D bereits de facto eine tempoobergrenze besteht wie in anderen Ländern überall. Es geht um die nachträgliche Absenkung von einem Niveau. Meinst Du denn, dass andere Länder das nicht auch tun? An Unfallschwerpunkten? Dort gehen diese mit in deren gesamte Unfallstatistik ein und das muss beim Ländervergleich berücksichtigt werden. Wie bei einr Waage: Wenn ich links ein Kilo wegnehme und rechts auch, so bleibt sie ausgeglichen. Deshalb beweist der Hinweis auf andere Länder auch nichts, denn das ist eine statische Sicht. Die Differenzdiagnostik, die dynamische Sicht muss da ergänzen. Und das leistet das gebrachte Argument, dass dann die Unfallzahlen signifikant sinken bei Änderung der Geschwindigkeit. Zur Ärztekammer und Politik: Damals gab es gerade eine Sparrunde, bei der die Ärzte einbezogen wurden ... *** Ich lasse mal das System MPU in D gedanklich wegfallen. Juchhu, D hat ab jetzt bsp.das finnische Syste,. oder .... Ich fahre mit etwas zu viel Alkohol (nur als gedankenmodell, ich kann das nicht mehr, ich wäre hagelvoll), Polizeikontrolle. Geldbuße statt bisher 250 Euro 750. Plus Verfahrenskosten. 1 Monat Fahrverbot. Rund 1000 Euro. Beim nächsten Mal, wieder nur Owi. Diesmal werden 1500 fällig plus verfahrenskosten. Insgesamt 1750. Und nun drei Monate Fahrverbot. Da ich ein Ignorant (im Beispiel) bin, die dritte Fahrt. Jo, wieder etwas mehr Promille. Dann sage ich mal, nur wieder die Folgen wie beim zweiten Mal. Wenn ich das alles addierte, dann bin ich auch bei den deutschen Kosten einer MPU mit allem drum herum. *** Kann es sein, @/8Doc, dass Du bei Alkoholproblemen lediglich Alkoholiker sanktioniert wissen willst, keine Missbräuchler, keine Wiederholungstäter bei niedrigem Promilleniveau? Wenn ja, dann wäre die deutsche MPU in Deinen Augen natürlich völlig überdiemensioniert, das Argument mit den Leberwerten vernünftig etc. Liebe Greet-Ings, Cornelius -------------------- MPU-Beratung --- Deutsche Fahrerlaubnis kompetent, preisattraktiv, permanent
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 ![]() |
Mit dem Versuch, den Führerscheinentzug "handlicher" zu machen, wurde irgendwann die MPU eingeführt mit der Zielstellung, ehemaligen Verkehrsauffälligen die Gelegenheit zu geben, ihre Fahreignung wieder unter Beweis zu stellen um so eine, mehr oder weniger, "lebenslange" Ungeeignetheit zu vermeiden. Ich störe mich bereits an der Begrifflichkeit, da mich das an unrühmliche deutsche Geschichte erinnert ...
Diese Form des Generalverdachtes, daß eine bestimmte Person durch ein einmal an den Tag gelegtes Verhalten seine Nichteignung für eine normale Art der Fortbewegung wie das Autofahren an den Tag legen könnte, gibt es in anderen Ländern nicht so drastisch wie in Deutschland. Selbstverständlich gibt es aber auch im Ausland Filtersysteme, die nicht jedem den Zugang zum Führerschein ermöglichen. Grundlage ist dabei immer eine persönlich festgestellte Nichteignung - z.B. durch einen Arzt, einen Psychologen etc., u.U. nach eingehender Untersuchung bzw. Gutachten. In Deutschland reicht dagegen allein eine (oder mehrere) Tat(en) um eine Nichteignung zu begründen und zwar ohne Ansehen der Person. Und da sehe ich einen schweren logischen Fehler in unserem System. Deshalb sage ich, wenn es denn schon so ein System mit MPU (dessen Freund ich immer noch nicht bin!) sein muß: Keine Entziehung ohne MPU. Praktisch wäre es so, daß der Richter im Ermittlungsverfahren eine MPU anordnet, über die Kosten wird wie mit den Gerichtskosten entschieden/verfahren. Und nach einer Entziehung nach negativer MPU natürlich nur eine Wiedererteilung mit MPU. In der MPU sollten Aufnahmegeräte für beide Seiten zulässig sein bzw. die Anwesenheit eines Anwalts erlaubt. Ausserdem erleichterte und umfassendere Akteneinsicht für den Betroffenen. (Das System ist teurer, transparenter und gerechter!) Im Prinzip finde ich auch Dein "finnisches System" nicht schlecht, Corneliusrufus. Denn so eine Staffelung läßt es jedem frei, sich erst finanziell zu ruinieren oder eben nicht. Am Ende der Sanktionsleiter steht - wie in vielen EU-Ländern - eine "Untersuchung", sprich: eine MPU. So z.B. auch in Polen: Nach dem dritten Entzug - und entzogen werden kann bereits ab 0,3%o durch die Polizei oder bei groben Fahrfehlern/Straftaten - und somit vor der vierten Erteilung ist eine "Untersuchung" vorgeschrieben, was im Wesentlichen der deutschen MPU entspricht. Ganz nebenbei: Warum darf man überhaupt auch nur ein Glas trinken, wenn man vor hat, Auto zu fahren ??? Warum nicht EU-weit einheitlich 0,0%o ??? Warum nicht EU-weit einheitliche Verkehrsregeln, Bussgelder (die auch überall vollstreckt werden können), Fahrverbote, Wiedererteilungen, Anerkennungen etc.pp. ??? Ich wäre durchaus dafür. Ich bin aber dagegen - und darum geht es doch unter anderem - daß ich trotz eines offiziellen ausländischen Dokumentes zwar in der ganzen Welt etwas tun darf, aber nicht in Deutschland. Obwohl Deutschland sich - als einer der ersten, wenn ich mich recht erinnere - verpflichtet hat, diese Dokumente anzuerkennen. -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
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![]() Neuling Gruppe: Members Beiträge: 2 Beigetreten: 30.09.2005 Mitglieds-Nr.: 13366 ![]() |
![]() ![]() -------------------- Was soll ein Tag schon gutes bringen der mit dem Aufstehen beginnt.
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#466
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 ![]() |
Ungeachtet der Risiken des Erwerbs eines auswärtigen FS gibst Du den Antrag natürlich überhaupt nicht ab oder aber, Du ziehst ihn zurück, so er denn schon weg ist.
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#467
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![]() Neuling Gruppe: Members Beiträge: 2 Beigetreten: 30.09.2005 Mitglieds-Nr.: 13366 ![]() |
![]() ![]() ![]() -------------------- Was soll ein Tag schon gutes bringen der mit dem Aufstehen beginnt.
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#468
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![]() Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 36 Beigetreten: 17.04.2005 Mitglieds-Nr.: 9340 ![]() |
Hallo,
meine Frau wurde gestern von der ![]() ![]() -------------------- cu Raveen
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#469
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 126 Beigetreten: 11.06.2005 Mitglieds-Nr.: 10223 ![]() |
Also, bei mir gibts auch Neues
1. Im März wurde ich angehalten und mein tschechischer FS wurde eingezogen. Heute kam die Anklage. Die Fälschung ist vom Tisch. Aber es geht um den Wohnort. Undzwar wäre der FS nicht gültig, da ich zum Ausstellungsdatum in BRD gewohnt hätte und nicht in Tschechien. Das wäre aus der Adresse auf dem FS ersichtlich. Mal abwarten, was daraus wird. Wobei ich seit dem 01.03.04 aus Deutschland abgemeldet bin. 2. Ich war heute in einer größeren Stadt Nähe Luxemburg und habe wegen meinem lux. FS gefragt. Grundsätzlich darf ich mit dem FS in D fahren, solange ich in Lux wohne. Auf meine Frage, was passiert, wenn ich nach D ziehe, kam als Antwort---ja- da muß ich mich erkundigen. Daraufhin sagte ich, das sie das bitte machen solle, da ich umschreiben lassen möchte. Sie holt sich meine Akte und sagt mir in 14 Tagen Bescheid. Aber sie hat durchblicken lassen, das nach aktuellem Recht wohl umgeschrieben werden muß. |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 ![]() |
Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, dann macht sich jetzt jeder Mensch strafbar, wenn er einen CZ-Führerschein mit deutscher Adresse hat. Die MPU-Befürworter werden jetzt bestimmt wieder fadenscheinige Argumente finden, warum das rechtens sein soll.
Mich lässt das nur den Kopf schütteln. ![]() ![]() ![]() -------------------- (\_/)
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#471
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 ![]() |
Thommy, im Gegensatz zu Dir sind wir durchaus in der Lage, differenziert zu denken. Kopfschütteln kann ich nur bei dem Schwachsinn, der teilweise von Dir kommt.
Trotz deutscher Adresse auf dem FS besteht natürlich keine Strafbarkeit. Über diese Ansicht ist auch die Rechtsprechung lange hinweg. -------------------- |
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#472
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21408 Beigetreten: 24.09.2003 Mitglieds-Nr.: 175 ![]() |
Bei @Murksel scheint es sich aber um eine Anklage wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu handeln?
Oder sehe ich da was falsch? -------------------- "Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF) |
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#473
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 126 Beigetreten: 11.06.2005 Mitglieds-Nr.: 10223 ![]() |
richtig. Fahren ohne Fahrerlaubnis
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#474
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 ![]() |
Noch mal folgende Situation:
Murksel wohnt in Luxemburg & macht einen Führerschein in Tschechien, was einen Verstoß gegen Eu-Recht sein könnte. Die schreiben die deutsche Adresse auf den Führerschein, weil er Deutscher ist. Habe ich das so richtig verstanden? Jetzt fährt er als Tourist durch Deutschland & bekommt eine Anklage wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis nach Luxemburg zugestellt. Was geht das jetzt Deutschland an? ![]() -------------------- (\_/)
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#475
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 126 Beigetreten: 11.06.2005 Mitglieds-Nr.: 10223 ![]() |
die Anklage wurde mir tatsächlich nach Luxemburg geschickt.
Wobei ich in Deutschland angehalten wurde. |
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#476
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 ![]() |
Zitat (RA XDiver @ 30.09.2005, 19:41) Kopfschütteln kann ich nur bei dem Schwachsinn, der teilweise von Dir kommt. ![]() ![]() ![]() Ich kann es nicht verstehen, wie einem Ausländer die ausländische Fahrerlaubnis, wegen angeblicher Fälschung, beschlagnahmt werden kann, & nachdem sich die Fahrerlaubnis als gültig rausgestellt hat, wird sie für ungültig erklärt. Nach welchen Paragraphen ist das möglich? -------------------- (\_/)
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#477
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 ![]() |
Was fragst du mich? Ich bin nicht der zuständige SB bei der StA.
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#478
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13788 Beigetreten: 30.07.2004 Wohnort: Lübeck Mitglieds-Nr.: 4642 ![]() |
Auf den Text der Anklageschrift Murksel wäre ich auch gespannt, auf die Begründung.
Liebe Greet-Ings, Cornelius -------------------- MPU-Beratung --- Deutsche Fahrerlaubnis kompetent, preisattraktiv, permanent
Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet. |
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#479
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 126 Beigetreten: 11.06.2005 Mitglieds-Nr.: 10223 ![]() |
Dann frag mich doch einfach
![]() xy wird angeklagt, am xy gegen xy zu xy als Führer des PKW mit dem amtlichen Kennzeichen xy vorsätzlich im öffentlichen Straßenverkehr ein Fahrzeug geführt zu haben, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hatte. Der Angeschuldigte befuhr mit dem genannten PKW die xy Straße, obwohl er keine Fahrerlaubnis hatte. Durch sofort vollziehbaren Bescheid der Kreisverwaltung xy von 01.10.04, unanfechtbar seit dem 15.10.2004, war dem Angeschuldigten die Fahrerlaubnis entzogen worden. Auch der von dem Angeschuldigten zur Tatzeit mitgeführte tschechische Führerschein, ausgestellt am 29,.12.04, berechtigte den Angeschuldigten nicht zur Führung von Kraftfahrzeugen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Zum Zeitpunkt der Ausstellung dieses Führerscheines hatte der Angeschuldigte seinen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland und nicht in Tschechien. Anzuwendene Strafvorschriften: Vergehen nach §§ 2, 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG; 69 a StGB Dann kommen noch Zeugen Irgendwelche Tipps zur Verteidigung? |
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#480
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 ![]() |
Zitat Irgendwelche Tipps zur Verteidigung? Klar. Zurücklehnen und grinsen. Irgendwo habe ich sowas ähnliches doch schon gelesen. ![]() By the way, Du bist doch anwaltlich vertreten. Warum braucht der Kollege Hilfe bei der Verteidigung? ![]() -------------------- |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3178 Beigetreten: 26.11.2004 Mitglieds-Nr.: 6935 ![]() |
Zitat (RA XDiver @ 30.09.2005, 22:13) Klar. Zurücklehnen und grinsen. ![]() ![]() |
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#482
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 126 Beigetreten: 11.06.2005 Mitglieds-Nr.: 10223 ![]() |
Zitat (RA XDiver @ 30.09.2005, 22:13) Zitat Irgendwelche Tipps zur Verteidigung? Klar. Zurücklehnen und grinsen. Irgendwo habe ich sowas ähnliches doch schon gelesen. ![]() By the way, Du bist doch anwaltlich vertreten. Warum braucht der Kollege Hilfe bei der Verteidigung? ![]() Die Anklageschrift kam ja erst heute. Jetzt habe ich das gesamte Wochenende Spannung ![]() Bitte, bitte, gebt mir doch mal Tipps. Bis Montag ist ja noch soooooo lange... ![]() |
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#483
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Was soll ich sagen, das ist nichts anderes als bei michaelp. Die Wohnsitzüberprüfung obliegt nicht deutschen Behörden, mithin kann gar nicht festgestellt werden, ob der FS ungültig ist oder nicht. Ergo: Es fehlt am TB-Merkmal "ohne Fahrerlaubnis". Folge: Freispruch.
Urteile dahingehend: OLG Köln, Beschl. v. 4.11.2004 - Ss 182/04, DAR 2005, 106 f. AG Lüdinghausen, Urt. v. 12. 11. 2004 – 9 Ds 26 Js 1599/03, NZV 2005, 112 AG Göttingen, Urt. v. 20.09.2005 - 92 Js 17293/05 (nicht veröff.) ![]() -------------------- |
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#484
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Hey, das ist ja toll. Eben kam ein Anruf, da fragte mcih ein bekannter nach FS und so. Dann habe ich im Gesetz geschaut, fand die Erweiterung der Interpretation des Wohnsitzes für überdehnt, weil der tatsächliche Wohnsitz trotz Meldung in D ja im Ausland hätte sein können, erneuere nochmal diesen thread und siehe da, XDiver hat schon die Urteile zur Hand.
Liebe Greet-Ings, Cornelius -------------------- MPU-Beratung --- Deutsche Fahrerlaubnis kompetent, preisattraktiv, permanent
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21408 Beigetreten: 24.09.2003 Mitglieds-Nr.: 175 ![]() |
Da hat der Staatsanwalt wohl ziemlich daneben gegriffen: die Anklage ist in sich schon nicht schlüssig, da ja die Existenz eines nach dem Entzug der deutschen Fahrerlaubnis erteilten CZ-Führerscheins gleich mitgeteilt wird. Dann dürfte die Sache noch klarer sein als bei michaelp: wenn Dein Anwalt auf die "geniale" Idee kommen sollte, in der Erwiderung zur Anklageschrift die von RAXDiver genannten Gerichtsurteile anzuführen, dann dürfte die Anklage vom Gericht gar nicht erst zugelassen werden. Damit wäre dann der Drops gelutscht.
Bei michaelp wusste die Justiz ja nicht, dass er einen CZ-Führerschein hatte (das wusste ja nur die Führerscheinbehörde), so dass dieser Umstand erst in der Gerichtsverhandlung zum Freispruch geführt hat. -------------------- "Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF) |
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#486
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Nur zur Richtigstellung: Selbstverständlich wusste die StA von michaelp´s FS. Die FEB hat ja selber (!) Strafanzeige unter Sachverhaltsschilderung erstattet.
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#487
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Ups, dann habe ich in dieses Posting von michaelp wohl etwas reininterpretiert, was dort nicht drinstand: weil michaelp eine Führerscheinkopie ans Gericht geschickt hat, bin ich davon ausgegangen, dass die FEB die Existenz des CZ-Führerscheins in der Anzeige nicht offenbart hatte.
-------------------- "Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF) |
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#488
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 147 Beigetreten: 08.06.2005 Mitglieds-Nr.: 10165 ![]() |
@murksel
Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, dann hast du zwei FS? Einen CZ und einen LUX? Du hast ja früher mal erwähnt das die LUX Behörden dir den D FS umgeschreiben haben und hast dann trotzdem noch einen CZ FS gemacht? Kannst du das mal genauer schildern? Oder stehe ich jetzt auf der Leitung? L.G. schmidt3121 |
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#489
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 146 Beigetreten: 21.01.2005 Mitglieds-Nr.: 7914 ![]() |
Hi @all,
Zur Erinnerung: Meiner FST wurde über die Grenzpolizei bekannt das ich einen CZ-FS habe. Bisher bin ich in keinster Weise auffällig geworden und ich fahre im Monat ca. 3000 Km. nun nachdem ich wieder einmal im Land bin, gleich mal etwas zum Stand der Dinge. Ich arbeite und wohne seit längeren in der Schweiz. Vor ca. 2 Monaten kam dann auch ein Brief von der Führerscheinstelle mit der „Auflage“ deren Eignungszweifel durch einen MPU auszuräumen. Der Brief wurde NICHT geöffnet und mit den Vermerk meiner Schweizer Adresse zurück geschickt. Ca. 2 Wochen später erreichte mich der Brief in der Schweiz. Natürlich reagierte ich in keinster Weise auf das Schreiben. Jetzt, dieses Wochenende bin für 2 Tage zuhause in D und heute war doch glatt ein Brief von der FST im Briefkasten. Genauer gesagt ist es eine Mahnung über einen Betrag in höhe von 36,75 Euronen. Als Art der Forderung steht nur: „Anordnung gem. „46 FeV“ Was soll das denn nun schon wieder? Ps: Ich war letzte Woche auch noch mal in der CZ wegen der Unterschriftsleistung. Ist alles glatt über die Bühne gegangen. |
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#490
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 147 Beigetreten: 08.06.2005 Mitglieds-Nr.: 10165 ![]() |
Zitat (Rolrick @ 01.10.2005, 14:12) Vor ca. 2 Monaten kam dann auch ein Brief von der Führerscheinstelle mit der „Auflage“ deren Eignungszweifel durch einen MPU auszuräumen. Der Brief wurde NICHT geöffnet und mit den Vermerk meiner Schweizer Adresse zurück geschickt. Woher weißt du dann was in dem Brief gestanden ist, wenn du ihn nicht geöffnet hast? L.G. schmidt3121 |
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#491
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 146 Beigetreten: 21.01.2005 Mitglieds-Nr.: 7914 ![]() |
Weil man mir dann den Brief in die Schweiz geschickt hatte.
Habe ich glaube auch erwähnt. |
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#492
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5998 Beigetreten: 06.10.2004 Wohnort: Assen (Niederlande) Mitglieds-Nr.: 5924 ![]() |
Um diesen Thread etwas von dem immer wieder zwischendurch auftauchenden Problem der Strafbarkeit der Benutzung eines EU-Führerscheins zu entlasten, habe ich den derzeitigen Stand bezüglich des Fahrens ohne Fahrerlaubnis
in einem gesonderten Thread zusammengefasst. -------------------- |
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#493
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 ![]() |
Zitat (Rolrick @ 01.10.2005, 14:12) Als Art der Forderung steht nur: „Anordnung gem. „46 FeV“ Was soll das denn nun schon wieder? Hier siehst Du, was genau gemacht wurde. Wird der Amtsschimmel tätig, kostet es erstmal Geld. Wenn Du nichts tust, dann fährst Du Dein Problem gegen die Wand ... Du mußt reagieren! Also z.B. zum Anwalt mit dem Schreiben und Widerspruch einlegen. Die Kosten mußt Du vorstrecken (also bezahlen !) und kannst jeweils gegen den Kostenbescheid Widerspruch einlegen. Falls die Sache insgesamt mal verhandelt wird, und man dann feststellt, daß seitens der Behörde kein Grund für das Aufhebens bestand, dann kannst Du Dir alles (evtl. in einem weiteren Prozess ![]() Also: Aussitzen läßt sich nichts - und die Terminvorgaben werden sich nicht ändern, nur weil Du Dir die Post durch halb Europa +CH schicken läßt ... Hoffentlich Rechtschutz versichert ... -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778) Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa! Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 ![]() |
Zitat (strichachtdoktor @ 01.10.2005, 14:57) Du mußt reagieren! Also z.B. zum Anwalt mit dem Schreiben und Widerspruch einlegen. Die Kosten mußt Du vorstrecken (also bezahlen !) und kannst jeweils gegen den Kostenbescheid Widerspruch einlegen. Wenn er schon eine Mahnung bekommen hat, dann ist der Bescheid zur (NU?) vermutlich schon rechtskräftig. Wahrscheinlich wurde der Bescheid durch öffentliche Zustellung zugestellt. -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek) >>UNICEF - Running for Children<< |
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@schmidt3121
Ich hatte nie 2 FS gleichzeitig. Bis Oktober 04 den deutschen, ab 01/05 den tschechischen bis 03/05. Ab 04/05 den Lux FS, den ich immernoch habe. |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 ![]() |
Zitat (Andreas @ 01.10.2005, 15:44) Wenn er schon eine Mahnung bekommen hat, dann ist der Bescheid zur (NU?) vermutlich schon rechtskräftig. Wahrscheinlich wurde der Bescheid durch öffentliche Zustellung zugestellt. Ja, kann natürlich sein. Diese "Hinhalte"-spielchen funktionieren bei Behörden üblicherweise nicht ... Ist imho auch der falsche Weg - mit dem ersten Schreiben sofort zum Verkehrsrechtspezi, bevor noch ungünstigere Fakten geschaffen werden. -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778) Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa! Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein |
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Zitat (Andreas @ 01.10.2005, 15:44) Wenn er schon eine Mahnung bekommen hat, dann ist der Bescheid zur (NU?) vermutlich schon rechtskräftig. Wahrscheinlich wurde der Bescheid durch öffentliche Zustellung zugestellt. Die Mahnung bezog sich aber anscheinend "nur" auf die Gebührenfestsetzung für die MPU-Anordnung. Gegen die MPU-Anordnung selber gibt es ja keine Rechtsmittel, da sie nur der Vorbereitung eines Verwaltungsaktes dient. Gegen die Gebührenfestsetzung kann man dagegen Widerspruch einlegen. Da Gebühren manchmal bereits nach 2 Wochen oder sofort fällig werden, kann es auch vorkommen, dass man bereits eine Mahnung bekommt, obwohl die einmonatige Widerspruchsfrist noch läuft. Es ist also nicht klar, was gerade der Verfahrensstand ist. -------------------- "Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF) |
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Zitat (Andreas @ 01.10.2005, 15:44) Wenn er schon eine Mahnung bekommen hat, dann ist der Bescheid zur (NU?) vermutlich schon rechtskräftig. Wahrscheinlich wurde der Bescheid durch öffentliche Zustellung zugestellt. Da liegst Du falsch, Andreas! ![]() 1. Wurden hier nur Eignungszweifel angemeldet, was man an der Höhe der Gebühr erkennen kann & keine NU! 2. Ist eine öffentliche Zustellung nicht möglich, wenn die ausländische Adresse bekannt ist! Ansonsten gebe ich Strichachtdoktor Recht, wenn es um den Anwalt geht. Da Rolrick diesen Fall wahrscheinlich nicht verlieren kann, würde Deutschland seine Anwaltkosten im Endeffekt ersetzen müssen. Zitat (Rolrick @ 01.10.2005, 14:12) Ich arbeite und wohne seit längeren in der Schweiz. Vor ca. 2 Monaten kam dann auch ein Brief von der Führerscheinstelle mit der „Auflage“ deren Eignungszweifel durch einen MPU auszuräumen. Das dauert erst einmal eine ganze Weile mit der Nutzungsuntersagung. Zuerst werden Einungszweifel mit Gebührenbescheid erhoben. Dann kommt eine Mahnung wegen des Gebührenbescheids. Dann kommt die Frist, wo der Betroffene eine MPU-Stelle innerhalb von 2 Wochen benennen muss.Da sehe ich schon mal eine Chance! Aus Beruflichen Gründen ist es Dir derzeit nicht möglich nach Deutschland zu reisen, um eine MPU in Deutschland zu machen. ![]() Ich bin echt gespannt, wie die deutsche Fahrerlaubnisbehörde diese Nuss knackt. ![]() ![]() ![]() -------------------- (\_/)
(O.o) (> <) This is Bunny. Copy Bunny into your signature to help him on his way to world domination ![]() |
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Zitat (Lexus @ 01.10.2005, 14:48) Quelle * Ist hingegen einem Inhaber einer EU-Fahrerlaubnis wegen Nichtausräumung von Bedenken gegen seine Fahreignung durch Beibringung eines positiven MPU-Gutachtens der Gebrauch seiner Fahrerlaubnis im Inland wirksam untersagt worden, so liegt strafbares Fahren ohne Fahrerlaubnis vor, wenn er dennoch im Inland ein Kfz im öffentlichen Straßenverkehr führt. Gegen eine Verurteilung in einem solchen Fall könnte allenfalls eine Einzelanrufung des Bundesverfassungsgerichts oder des EuGH helfen. Diese Aussage steht im klaren Gegensatz zu folgendem Urteil: Zitat (Lexus @ 01.10.2005, 18:58) Quelle Es gibt also nur 2 Möglichkeiten: Das OLG Saarbrücken NJW 2005, 1293 = NStZ-RR 2005, 50 ff. (Beschl. v. 04.11.2004 - Ss 16/04 und Ss 42/04) hat zur Nicht-Strafbarkeit des Gebrauchs einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis im Inland folgendes entschieden: 2. Ist eine zusätzlich zu einer Maßnahme i. S. des Art. 8 Abs. 1 der genannten Richtlinie angeordnete Sperrfrist für die neue Erteilung der Fahrerlaubnis im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats bereits abgelaufen, so verbietet es Art. 1 Abs. 1 i. V. mit Art. 8 Abs 4 der Richtlinie 91/439 diesem Mitgliedstaat, weiterhin die Anerkennung der Gültigkeit eines Führerscheins, der dem Betroffenen später von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellt worden ist, abzulehnen. 3. Die Anerkennung eines solchen EU-Führerscheins kann auch nicht mit der Begründung versagt werden, der Betroffene habe die in seinem Fall erforderlichen Nachweise zur Wiedererlangung der Fahreignung oder Fahrfähigkeit (z. B. nach § 13 Nr. 2 FeV) nicht erbracht. 4. Die nach Ablauf der Sperrfrist erworbene Fahrerlaubnis ist vielmehr ipse iure im Inland wirksam. Sie berechtigt den Inhaber so lange zum Führen von Kraftfahrzeugen, bis auf ihn - erneut - eine der in Art. 8 Abs 2 der Richtlinie 91/439 genannten Maßnahmen angewendet wird. Auch von der Stellung eines Antrags kann die Wirksamkeit einer solchen Fahrerlaubnis im Inland nicht abhängig gemacht werden. Entweder Deine 1. Aussage, Lexus, ist falsch, oder das Urteil ist falsch! Beides kann nicht gleichzeitig gelten! Wenn ich das Urteil richtig verstehe, dann ist eine Nichtanerkennung der ausländischen Fahrerlaubnis, aus Gründen vor Erteilung der neuen Fahrerlaubnis, ganz klar rechtswidrig. Ein rechtswidriger Verwaltungsakt kann aber auf gar keinen Fall wirksam sein. Das verstößt sonst ganz klar gegen das Grundgesetz. Auch eine Fahrerlaubnisbehörde muss sich an geltendes Recht halten. Im 4. Absatz steht eindeutig, dass nur neu Eignungszweifel eine wirksame Entziehung begründen können. ![]() -------------------- (\_/)
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@Thommy: der scheinbare Widerspruch löst sich durch Lektüre des
§ 43 VwVG (Verwaltungsverfahrensgesetz) Danach ist ein Verwaltungsakt, z.B. eine Nutzungsuntersagung, ab Bekanntgabe wirksam. Ob er rechtmäßig oder rechtswidrig ist, spielt zunächst keine Rolle. Ist er rechtswidrig, so kann er im Rahmen eines Widerspruchsverfahrens oder aufgrund einer verwaltungsgerichtlichen Klage aufgehoben oder zurückgenommen werden. Nur ein nichtiger Verwaltungsakt ist unwirksam. Eine Nutzungsuntersagung ist aber keineswegs deshalb nichtig, weil sie (vielleicht) gegen die Auslegung der EU-Führerscheinrichtlinie durch das EUGH-Urteil verstößt. -------------------- "Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF) |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 20.04.2025 - 15:48 |