... Forum Straßenverkehr - der Verkehrstalk im Web


Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )

62 Seiten V  « < 8 9 10 11 12 > »   
Closed TopicStart new topic
> EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis (Teil11), Nachtr. MPU-Anordnung in D. zulässig?
Perplex
Beitrag 28.09.2005, 17:35
Beitrag #451


Mitglied
*******

Gruppe: Banned
Beiträge: 4753
Beigetreten: 20.02.2005
Wohnort: Berlin
Mitglieds-Nr.: 8466



Zitat (osbran @ 28.09.2005, 16:35)
Ich kann Euch definitiv sagen, wie das in Bayern abläuft. Ich habe nämlich heute unter Androhung von 500€ Strafgeld meinen tschechischen Führerschein abgeben müssen.
Das VG München hat ein Urteil gesprochen, dass die Landratsämter tschechische Führerscheine einziehen dürfen, wenn der Besitzer keine MPU macht, wie es verlangt wird.
Ich habe mit 3 Anwälten gesprochen. Alle sind der Meinung, dass dieses Urteil falsch ist. Aber Bayern macht sowieso was es will.
Meine Hoffnung ist eine klare Rechtssprechung von EU-Seite, dass dieses leidige Thema endlich beendet ist.
Merke: In Bayern darf nur ein betrunkener Politiker ohne Strafe weiterfahren, der kleine Mann hat zu kuschen. Quelle

Das Beste was Dir passieren kann ist, wenn Dir der Führerschein eingezogen, ungültig gemacht & mit einem Bericht an die ausstellende Behörde geschickt wird. blink.gif

Der Führerschein gilt dann als entzogen. Wenn Tschechien dieser Entziehung folgt, dann ist die Fahrerlaubnis futsch. crybaby.gif

Das glaube ich allerdings nicht! Tschechien wird auf Antrag eine neue Fahrerlaubnis erteilen, wenn Du nachweist, dass in Deutschland keine Sperre mehr vorliegt. Am Besten würde ich mir die Gültigkeit, der "neuen" Fahrerlaubnis, für die ganze EU extra schriftlich bestätigen lassen. unsure.gif

Damit ist die "neue" Fahrerlaubnis auch in Deutschland Gültig. Diese "neue" Fahrerlaubnis müsste erst wieder "neu" entzogen werden. Entzogen wurde ja die "alte" tschechische Fahrerlaubnis. Das ist so als wenn vorher die deutsche Fahrerlaubnis entzogen wurde. rofl1.gif
Das ist dann die 3. Fahrerlaubnis!

Thommy


--------------------
(\_/)
(O.o)
(> <) This is Bunny. Copy Bunny into your signature to help him on his way to world domination
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Mr.T
Beitrag 28.09.2005, 21:40
Beitrag #452


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 31404
Beigetreten: 06.02.2004
Mitglieds-Nr.: 1686



Zitat (strichachtdoktor @ 28.09.2005, 06:09)
By the way, Mr.T: Was wolltest Du uns mit den Zitaten von Moosmayer und Hettenbach eigentlich sagen ??? think.gif

Sorry, ich vergaß. blushing.gif
Du bist ja der Einzige, dessen Meinung in Bezug auf Sinn oder Unsinn der MPU hier zählt. Vielleich wäre es besser, dich vor einem jeden Posting meinerseits hier im Thread zu fragen, ob es dir genehm ist. wink.gif


--------------------
Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Perplex
Beitrag 28.09.2005, 23:08
Beitrag #453


Mitglied
*******

Gruppe: Banned
Beiträge: 4753
Beigetreten: 20.02.2005
Wohnort: Berlin
Mitglieds-Nr.: 8466



@Mr.T
Warum so bissig? blink.gif
Strichachtdoktor bringt es zumindest immer genau auf den Punkt.


--------------------
(\_/)
(O.o)
(> <) This is Bunny. Copy Bunny into your signature to help him on his way to world domination
Go to the top of the page
 
+Quote Post
corneliusrufus
Beitrag 28.09.2005, 23:42
Beitrag #454


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 13788
Beigetreten: 30.07.2004
Wohnort: Lübeck
Mitglieds-Nr.: 4642



Zur Kritik der Bundesärztekammer: Nun, sie hat inhaltlich nicht Recht, da sie nur anscheinend gleiches mit gleichem vergleicht. Zwei Ärzte. Sie verschweigt jedoch in ihrer Kritik, der die Bundesländer daher auch nicht gefolgt sind, dass die Mediziner, die als Gutachter für ein Ärztliches Gutachten tätig sind andere, erweitere Aufgaben haben gegenüber ihren Kollegen, die in einem MPI angestellt sind. gemäß der unterschiedlichen Aufgaben sind die dann auch die Anforderungen an die fachkenntnisse bei ersteren höher, somit auch die Ausbildungszeit.

Erstere führen nämlich auch Gespräche mittels Psychologie und müssen insgesamt allein entscheiden. Zweitere treffen eine Teamentscheidung, wobei sie sich für den psychologischen Teil auf einen Psychologen verlassen dürfen.

Mich erinnert dass an die Kritik der Ärztekammer, als es Patienten gestattet wurde, den Erstkontakt zu einem Kassenpsychologen ohne vorherige Überweisung eines Arztes aufzunehmen und sich behandeln zu lassen.

Politisch war die Kritik der Ärtekammer der Wink, schafft die MPU ab und weist uns Ärzten die Analyse zu.

Zur Kritik an der MPU: im Thread Ist die MPU wirklich sinnvoll? habe ich meine Meinung bereits dargelegt. Dabei habe cih auf ein mathematisches Modell zurückgegriffen, welches die Ursachen von falsch-positiv wie falsch-negativ erläutert. da beide größen voneinander abhängig sind, sich gegenseitig bedingen und zudem eine Schwerpunktentscheidung über beide Fehler getroffen werden muss, geht ein guter Teiol der kritik sachlich vorbei. Weiterhin scheint das Argument gut zu sein, was wäre, wenn in D die MPU abgeschaft würde? Dieses Ergebnis ist einfach nicht vorhanden. genauso könnte ich argumentieren, wie würden die Unglücksraten in anderen Ländern abgebaut, wenn diese die MPU einführten. Auch diese Zahlen gibt es nicht. Die Ansicht von /8Doc kann nicht uneingeschränkt richtig sein, denn tatsache sit, dass die Anzahl der aufgeggriffenen Alkoholsünder sinkt bei glecher Kontrolldichte. Folglcih sit eine Wirkung aufgetreten in D! Die sich dann naturgemäß auch in geringeren anteiligen Unfalltoten niederschlägt. Ich halte mich da lieber an die Fakten in Form der nackten Zahlen. bevor ich versuche aus Ergebnisdaten diese als Beleg für die ursachen zu nehmen. Wenn das erlaubt wäre, dann wäre in Schwedischer Statistik bewiesen, dass Störche doch die Babiies bringen, denn dort korrelierten beide Geburtenraten in den 70ern. Naturgemäß lag dieser mathematischen Zuweisung keine Tasächlichkeit zugrunde! Dieser Denkfehler muss nun nicht auch noch mit den Verkehrstoten wiederholt werden.
Natürlich hat das verbesserte Sicherheitssystem Auto und Rettung mehr Überleben gebracht. Als Rate/Quote. Jedoch ist das eben eine falsche monokausale Erklärung!
Dieses UND die geringerere Alkoholfahrten haben die dadurch Getöteten abgesenkt. Interessanter wäre daher, die Zahl der Verunglückten zu nehmen ... Das reduziert schon mal den Faktor Rettung ...
Vielleicht könnten wir im obigen Thread weiter diskutieren, da er ja gerade dafür geschaffen worden ist.
Liebe Greet-Ings, Cornelius


--------------------
MPU-Beratung --- Deutsche Fahrerlaubnis kompetent, preisattraktiv, permanent
Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Lexus
Beitrag 29.09.2005, 00:06
Beitrag #455


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 5998
Beigetreten: 06.10.2004
Wohnort: Assen (Niederlande)
Mitglieds-Nr.: 5924



Ich hab auch noch was beizumeckern:

Dass es im Ausland trotz fehlender MPU "auch nicht mehr Verkehrstote" gibt als hier, dürfte kausal wohl nicht auf die fehlende MPU zurückführbar sein, sondern vielmehr auf die generellen Geschwindigkeitsbeschränkungen.

Man kann Äpfel nicht mit Birnen vergleichen.


--------------------
Go to the top of the page
 
+Quote Post
corneliusrufus
Beitrag 29.09.2005, 00:19
Beitrag #456


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 13788
Beigetreten: 30.07.2004
Wohnort: Lübeck
Mitglieds-Nr.: 4642



Und dafür sprechen dann auch die deutschen Statistiken an Unfallschwerpunkten, wenn die Geschwindigkeit gedrosselt wurde ...

Liebe Greet-Ings, Cornelius


--------------------
MPU-Beratung --- Deutsche Fahrerlaubnis kompetent, preisattraktiv, permanent
Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
strichachtdoktor
Beitrag 29.09.2005, 06:48
Beitrag #457


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 3399
Beigetreten: 01.05.2004
Mitglieds-Nr.: 3097



Ja gut. Wir werfen also alles in einen Topf und rühren kräftig um ...

@ Lexus/Corneliusrufus
Ob es im Ausland eine generelle Geschwindigkeitsbegrenzung gibt oder wie in Deutschland bei jeder sich bietenden Gelegenheit ein Tempo-120-Schild aufgestellt wird, das dürfte schnuppe sein ... Wir haben ja nur aus politischen Gründen noch ein paar, ganz wenige, unlimitierte Wege.

Das ist so ein typisch deutsches Beispiel: Im Ausland gibt es eine generelle Geschwindigkeitsbegrenzung, in Deutschland nicht. Deshalb glauben dann die Deutschen (bzw. einige Deutsche), man könne Deutschlands Zahlen nicht international vergleichen, weil ...
Tatsächlich aber ist die Höchstgeschwindigkeit in den Ballungsgebieten auf 100-120 reduziert und bei jeder sich bietenden Gelegenheit kommt ein weiteres Schild hinzu, da man sich hinter vorgehaltener Hand längst auf 120 als Obergrenze verständigt hat.
Selbstverständlich sind die Zahlen aus dem Ausland mit den deutschen Zahlen vergleichbar. Rechnet man alle möglichen Unterschiede heraus, dann ist das überhaupt kein Problem.

@Corneliusrufus
Auch Du wirfst mir vor, Äpfel mit Birnen zu vergleichen, allerdings in Bezug auf die Bundesärztekammer. Dazu nur ein kleines Bespiel:
In MPU-Gutachten sind immer wieder Formulierungen zu finden, die einen erhöhten oder "abnormen" Alkoholkonsum bezeichnen sollen. Solche Trinkgewohnheiten manifestieren sich jedoch sehr rasch in den Leberwerten. (Epikritische) Beziehungen zwischen den "Entdeckungen" der Psychologen und der "Realität der Laborwerte" werden jedoch nicht hergestellt. Ein Patient, dem ein omnitoxikomaner Lebensstil (Alk, Zigaretten, Drogen) vorgeworfen wird, kann keine unauffälligen Leber-/Blut-/Urinwerte haben !
Und da muss man doch sagen: Entweder, wir machen ein Gutachten das Psychologie und Medizin des Patienten einschliesst oder wir spielen einfach Halma ...
Das ist im Übrigen das, was auch die Bundesärztekammer meint: Ein medizinisches Gutachten ist ein medizinisches Gutachten - es muß bestimmten wissenschaftlichen Mindeststandards genügen. Ob bei den MPI oder bei den Krankenkassen oder im Rahmen eines ärztlichen Kolloquiums, das ist ganz gleich.
Und ein Gutachter ist eben auch ein Gutachter, egal wo oder wie, ob im Team oder nicht. Und das bedingt eine einheitliche Ausbildung.

Ich glaube auch gar nicht, daß die Ärzte diese MPU-Begutachtungen machen wollen. Der Hinweis auf die Politik ist daher zu kurz gesprungen ...

@ Mr.T.
Zitat
Du bist ja der Einzige, dessen Meinung in Bezug auf Sinn oder Unsinn der MPU hier zählt.

Ich verstehe gar nicht, warum Du so einen Quatsch postest. Stört es Dich, daß ich Deine Beiträge lese und mich dann frage "Warum hat Mr.T. diesen Beitrag so gepostet ? Was will er mir damit sagen?" ... ?
Eine Diskussion lebt von mitgeteilten unterschiedlichen Ansichten. Daher sind die Beiträge von Hettenbach, Moosmayer und allen anderen natürlich wichtig. Aber man wird sich ja wohl noch kritisch mit den Expertenbeiträgen befassen dürfen bzw. man wird ja wohl den Zweck des Postings mal hinterfragen
dürfen.
Aber beruhige Dich. Nur weil ich Dinge hinterfrage heißt das nicht, ich hätte die Weisheit mit Löffeln gefressen. Daß ich mit meiner Meinung gelegentlich abweiche begründet keineswegs einen Alleinvertretungsanspruch. Im Gegenteil: Ich möchte mich ja mit Dir/Euch darüber unterhalten, wenn es Differenzen gibt. Daher war und ist meine Frage: Was wolltest Du uns mit den Zitaten von Moosmayer und Hettenbach eigentlich sagen ???
Nicht mehr und keinesfalls weniger ...


--------------------
"Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778)

Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa!

Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Perplex
Beitrag 29.09.2005, 07:51
Beitrag #458


Mitglied
*******

Gruppe: Banned
Beiträge: 4753
Beigetreten: 20.02.2005
Wohnort: Berlin
Mitglieds-Nr.: 8466



Ich halte das Jurathek-Forum für ein recht konservatives Forum. Das merkt man schon daran, dass die Leute sich da unüblicher Weise siezen. Dabei ist das duzen im Internet von Anfang an üblich, weil wir sind doch so gesehen eine Familie. So hatte sich das jedenfalls am Anfang des Internets entwickelt. cheers.gif

Was das EuGH-Urteil angeht, da können mich die ganzen Moosmayers und Hettenbachs nicht einlullen. Deren Meinung ist da eher bayerisch. Jedenfalls haben die auch keine Lösung für das Problem.

Auf jeden Fall halte ich das das Jurathek-Forum für das zweitbeste Verkehrsforum. whistling.gif

Thommy


--------------------
(\_/)
(O.o)
(> <) This is Bunny. Copy Bunny into your signature to help him on his way to world domination
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Uwe
Beitrag 29.09.2005, 08:22
Beitrag #459


Mitglied
*******

Gruppe: Banned
Beiträge: 6580
Beigetreten: 13.09.2003
Wohnort: Rhein-Main-Gebiet
Mitglieds-Nr.: 15



Zitat (Thommy Bumm @ 29.09.2005, 08:51)
Auf jeden Fall halte ich das das Jurathek-Forum für das zweitbeste Verkehrsforum. whistling.gif

Schönen Dank Herr Bumm für die versteckte Lobeshymne wink.gif wavey.gif


--------------------
Mit etwas Geschick kann man aus den Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, eine Treppe bauen.
Schau doch endlich nach, was sich hinter diesem Logo verbirgt -> klick:
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Sasquatch
Beitrag 29.09.2005, 08:43
Beitrag #460


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 4384
Beigetreten: 12.08.2005
Mitglieds-Nr.: 12074



@Thommy:
Welches ist denn deiner Ansicht nach das beste? Ich bin immer wieder neugierig, Neues kennen zu lernen. evtl. per PM.


--------------------

Go to the top of the page
 
+Quote Post
Perplex
Beitrag 29.09.2005, 09:11
Beitrag #461


Mitglied
*******

Gruppe: Banned
Beiträge: 4753
Beigetreten: 20.02.2005
Wohnort: Berlin
Mitglieds-Nr.: 8466



Ufffff blink.gif blink.gif blink.gif

Sasquatch, schau auf meine Beitragszahl, da hast Du die Antwort! rolleyes.gif


--------------------
(\_/)
(O.o)
(> <) This is Bunny. Copy Bunny into your signature to help him on his way to world domination
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Sasquatch
Beitrag 29.09.2005, 09:28
Beitrag #462


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 4384
Beigetreten: 12.08.2005
Mitglieds-Nr.: 12074



OK, war ein Lesefehler meinerseits. wavey.gif


--------------------

Go to the top of the page
 
+Quote Post
corneliusrufus
Beitrag 30.09.2005, 00:57
Beitrag #463


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 13788
Beigetreten: 30.07.2004
Wohnort: Lübeck
Mitglieds-Nr.: 4642



Meine Zielvorstellungen werden ebenfalls nicht durch das jetzige MPU-System erreicht. /8DOC: Wer regelmäßig hohe Leberwerte hat, na, dann ist alles klar. Der kommt auch so nichtt durch die MPU. Deine Ansicht mit dem Halma ist doch da, wo die Leberwerte unauffällig sind und dennoch gesoffen wird.

Das habe ich oft genug gehört von Betroffenen, die ihre Geschichte offenbarten. Bsp. weil sie "mit der Faust in der tasche" trocken waren genau bis zur bestandenen MPU. Oder weil sich die Leber zwischen den Quartalen erholte.

Daneben diejenigen, die die wegen sich selbst gelernt haben, wenig zu trinken (weil sie keine Abhängigen sind).

All das darf die MPU filtern.

Ich würde gerne in die Evaluierungsergebnisse einsehen.

Ein Teil der Wahrheit bleibt: Da wir in D spät reagieren, muss die MPu zwischen einem großem Spektrum an Fallgruppen unterscheiden. Das macht die Angelegenheit sehr schwierig. Die deutsche Entscheidung, relativ spät mit heftigen Sanktionen zu beginnen ist ein Ausdruck eienr liberalen haltung. Andere änder sheen das deutlcih anders. Da werden bsp. Alkoholvertsöße sher hart sanktioniert. (Dafür haben sie keine MPU.)

Leider bsit Du nciht auf das Argument der anchgewiesenen Zahl der Unfalltoten and en Unfallschwerpunkten eingegangen, wenn dort die Geschwindigkeit abgesenkt wurde. Dabei spielt es keien Rolle, ob in D bereits de facto eine tempoobergrenze besteht wie in anderen Ländern überall. Es geht um die nachträgliche Absenkung von einem Niveau. Meinst Du denn, dass andere Länder das nicht auch tun? An Unfallschwerpunkten? Dort gehen diese mit in deren gesamte Unfallstatistik ein und das muss beim Ländervergleich berücksichtigt werden. Wie bei einr Waage: Wenn ich links ein Kilo wegnehme und rechts auch, so bleibt sie ausgeglichen. Deshalb beweist der Hinweis auf andere Länder auch nichts, denn das ist eine statische Sicht. Die Differenzdiagnostik, die dynamische Sicht muss da ergänzen. Und das leistet das gebrachte Argument, dass dann die Unfallzahlen signifikant sinken bei Änderung der Geschwindigkeit.

Zur Ärztekammer und Politik: Damals gab es gerade eine Sparrunde, bei der die Ärzte einbezogen wurden ...

***

Ich lasse mal das System MPU in D gedanklich wegfallen. Juchhu, D hat ab jetzt bsp.das finnische Syste,. oder .... Ich fahre mit etwas zu viel Alkohol (nur als gedankenmodell, ich kann das nicht mehr, ich wäre hagelvoll), Polizeikontrolle. Geldbuße statt bisher 250 Euro 750. Plus Verfahrenskosten. 1 Monat Fahrverbot. Rund 1000 Euro. Beim nächsten Mal, wieder nur Owi. Diesmal werden 1500 fällig plus verfahrenskosten. Insgesamt 1750. Und nun drei Monate Fahrverbot. Da ich ein Ignorant (im Beispiel) bin, die dritte Fahrt. Jo, wieder etwas mehr Promille. Dann sage ich mal, nur wieder die Folgen wie beim zweiten Mal.

Wenn ich das alles addierte, dann bin ich auch bei den deutschen Kosten einer MPU mit allem drum herum.

***

Kann es sein, @/8Doc, dass Du bei Alkoholproblemen lediglich Alkoholiker sanktioniert wissen willst, keine Missbräuchler, keine Wiederholungstäter bei niedrigem Promilleniveau? Wenn ja, dann wäre die deutsche MPU in Deinen Augen natürlich völlig überdiemensioniert, das Argument mit den Leberwerten vernünftig etc.

Liebe Greet-Ings, Cornelius


--------------------
MPU-Beratung --- Deutsche Fahrerlaubnis kompetent, preisattraktiv, permanent
Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
strichachtdoktor
Beitrag 30.09.2005, 07:44
Beitrag #464


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 3399
Beigetreten: 01.05.2004
Mitglieds-Nr.: 3097



Mit dem Versuch, den Führerscheinentzug "handlicher" zu machen, wurde irgendwann die MPU eingeführt mit der Zielstellung, ehemaligen Verkehrsauffälligen die Gelegenheit zu geben, ihre Fahreignung wieder unter Beweis zu stellen um so eine, mehr oder weniger, "lebenslange" Ungeeignetheit zu vermeiden. Ich störe mich bereits an der Begrifflichkeit, da mich das an unrühmliche deutsche Geschichte erinnert ...

Diese Form des Generalverdachtes, daß eine bestimmte Person durch ein einmal an den Tag gelegtes Verhalten seine Nichteignung für eine normale Art der Fortbewegung wie das Autofahren an den Tag legen könnte, gibt es in anderen Ländern nicht so drastisch wie in Deutschland. Selbstverständlich gibt es aber auch im Ausland Filtersysteme, die nicht jedem den Zugang zum Führerschein ermöglichen. Grundlage ist dabei immer eine persönlich festgestellte Nichteignung - z.B. durch einen Arzt, einen Psychologen etc., u.U. nach eingehender Untersuchung bzw. Gutachten.

In Deutschland reicht dagegen allein eine (oder mehrere) Tat(en) um eine Nichteignung zu begründen und zwar ohne Ansehen der Person. Und da sehe ich einen schweren logischen Fehler in unserem System.

Deshalb sage ich, wenn es denn schon so ein System mit MPU (dessen Freund ich immer noch nicht bin!) sein muß: Keine Entziehung ohne MPU. Praktisch wäre es so, daß der Richter im Ermittlungsverfahren eine MPU anordnet, über die Kosten wird wie mit den Gerichtskosten entschieden/verfahren. Und nach einer Entziehung nach negativer MPU natürlich nur eine Wiedererteilung mit MPU. In der MPU sollten Aufnahmegeräte für beide Seiten zulässig sein bzw. die Anwesenheit eines Anwalts erlaubt. Ausserdem erleichterte und umfassendere Akteneinsicht für den Betroffenen. (Das System ist teurer, transparenter und gerechter!)

Im Prinzip finde ich auch Dein "finnisches System" nicht schlecht, Corneliusrufus. Denn so eine Staffelung läßt es jedem frei, sich erst finanziell zu ruinieren oder eben nicht. Am Ende der Sanktionsleiter steht - wie in vielen EU-Ländern - eine "Untersuchung", sprich: eine MPU. So z.B. auch in Polen: Nach dem dritten Entzug - und entzogen werden kann bereits ab 0,3%o durch die Polizei oder bei groben Fahrfehlern/Straftaten - und somit vor der vierten Erteilung ist eine "Untersuchung" vorgeschrieben, was im Wesentlichen der deutschen MPU entspricht.

Ganz nebenbei: Warum darf man überhaupt auch nur ein Glas trinken, wenn man vor hat, Auto zu fahren ??? Warum nicht EU-weit einheitlich 0,0%o ??? Warum nicht EU-weit einheitliche Verkehrsregeln, Bussgelder (die auch überall vollstreckt werden können), Fahrverbote, Wiedererteilungen, Anerkennungen etc.pp. ???
Ich wäre durchaus dafür.

Ich bin aber dagegen - und darum geht es doch unter anderem - daß ich trotz eines offiziellen ausländischen Dokumentes zwar in der ganzen Welt etwas tun darf, aber nicht in Deutschland. Obwohl Deutschland sich - als einer der ersten, wenn ich mich recht erinnere - verpflichtet hat, diese Dokumente anzuerkennen.


--------------------
"Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778)

Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa!

Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein
Go to the top of the page
 
+Quote Post
sepp2259
Beitrag 30.09.2005, 09:57
Beitrag #465


Neuling


Gruppe: Members
Beiträge: 2
Beigetreten: 30.09.2005
Mitglieds-Nr.: 13366



wavey.gif Hallo bin neu hier ! Und habe da eine frage wegen dem Antrag zum wiedererteilen der Fahrerlaubnis den ich von der Fs nach ablauf meiner Sperrfrist bekommen habe.Muss ich den Antrag nicht ausgefüllt bei der Fs wieder abgeben oder zurück ziehen wenn ich in ch meinen Eu-führerschein machen will? think.gif


--------------------
Was soll ein Tag schon gutes bringen der mit dem Aufstehen beginnt.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
RA XDiver
Beitrag 30.09.2005, 09:59
Beitrag #466


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 13500
Beigetreten: 10.01.2004
Wohnort: Schwerte
Mitglieds-Nr.: 1265



Ungeachtet der Risiken des Erwerbs eines auswärtigen FS gibst Du den Antrag natürlich überhaupt nicht ab oder aber, Du ziehst ihn zurück, so er denn schon weg ist.


--------------------
Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht
Beratungswunsch? Klick hier:
Go to the top of the page
 
+Quote Post
sepp2259
Beitrag 30.09.2005, 10:08
Beitrag #467


Neuling


Gruppe: Members
Beiträge: 2
Beigetreten: 30.09.2005
Mitglieds-Nr.: 13366



thumbup.gif Danke für Deine super schnelle Antwort smile.gif RA XDiver notworthy.gif


--------------------
Was soll ein Tag schon gutes bringen der mit dem Aufstehen beginnt.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Raveen
Beitrag 30.09.2005, 11:40
Beitrag #468


Neuling
**

Gruppe: Members
Beiträge: 36
Beigetreten: 17.04.2005
Mitglieds-Nr.: 9340



Hallo,

meine Frau wurde gestern von der police.gif angehalten! Die police.gif wollte EU-FS(PL), Perso(PL) & Fahrzeugschein(D, auf Ihren namen zugelassen)! Die kontrolle hat ca. 10 minuten gedauert! Dann hat Sie alles wieder bekommen und es sei alles in ordnung! & gute fahrt!!! mal gucken ob da jetzt noch etwas nach kommt, wie gesagt ist Ihr erster FS!!


--------------------
cu Raveen
Go to the top of the page
 
+Quote Post
murksel
Beitrag 30.09.2005, 17:45
Beitrag #469


Mitglied
****

Gruppe: Members
Beiträge: 126
Beigetreten: 11.06.2005
Mitglieds-Nr.: 10223



Also, bei mir gibts auch Neues

1. Im März wurde ich angehalten und mein tschechischer FS wurde eingezogen. Heute kam die Anklage. Die Fälschung ist vom Tisch. Aber es geht um den Wohnort. Undzwar wäre der FS nicht gültig, da ich zum Ausstellungsdatum in BRD gewohnt hätte und nicht in Tschechien. Das wäre aus der Adresse auf dem FS ersichtlich. Mal abwarten, was daraus wird. Wobei ich seit dem 01.03.04 aus Deutschland abgemeldet bin.

2. Ich war heute in einer größeren Stadt Nähe Luxemburg und habe wegen meinem lux. FS gefragt. Grundsätzlich darf ich mit dem FS in D fahren, solange ich in Lux wohne. Auf meine Frage, was passiert, wenn ich nach D ziehe, kam als Antwort---ja- da muß ich mich erkundigen. Daraufhin sagte ich, das sie das bitte machen solle, da ich umschreiben lassen möchte. Sie holt sich meine Akte und sagt mir in 14 Tagen Bescheid. Aber sie hat durchblicken lassen, das nach aktuellem Recht wohl umgeschrieben werden muß.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Perplex
Beitrag 30.09.2005, 18:38
Beitrag #470


Mitglied
*******

Gruppe: Banned
Beiträge: 4753
Beigetreten: 20.02.2005
Wohnort: Berlin
Mitglieds-Nr.: 8466



Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, dann macht sich jetzt jeder Mensch strafbar, wenn er einen CZ-Führerschein mit deutscher Adresse hat. Die MPU-Befürworter werden jetzt bestimmt wieder fadenscheinige Argumente finden, warum das rechtens sein soll.
Mich lässt das nur den Kopf schütteln. no.gif no.gif no.gif


--------------------
(\_/)
(O.o)
(> <) This is Bunny. Copy Bunny into your signature to help him on his way to world domination
Go to the top of the page
 
+Quote Post
RA XDiver
Beitrag 30.09.2005, 18:41
Beitrag #471


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 13500
Beigetreten: 10.01.2004
Wohnort: Schwerte
Mitglieds-Nr.: 1265



Thommy, im Gegensatz zu Dir sind wir durchaus in der Lage, differenziert zu denken. Kopfschütteln kann ich nur bei dem Schwachsinn, der teilweise von Dir kommt.

Trotz deutscher Adresse auf dem FS besteht natürlich keine Strafbarkeit. Über diese Ansicht ist auch die Rechtsprechung lange hinweg.


--------------------
Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht
Beratungswunsch? Klick hier:
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Uwe W
Beitrag 30.09.2005, 18:56
Beitrag #472


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 21408
Beigetreten: 24.09.2003
Mitglieds-Nr.: 175



Bei @Murksel scheint es sich aber um eine Anklage wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu handeln?

Oder sehe ich da was falsch?


--------------------
"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
Go to the top of the page
 
+Quote Post
murksel
Beitrag 30.09.2005, 19:11
Beitrag #473


Mitglied
****

Gruppe: Members
Beiträge: 126
Beigetreten: 11.06.2005
Mitglieds-Nr.: 10223



richtig. Fahren ohne Fahrerlaubnis
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Perplex
Beitrag 30.09.2005, 19:27
Beitrag #474


Mitglied
*******

Gruppe: Banned
Beiträge: 4753
Beigetreten: 20.02.2005
Wohnort: Berlin
Mitglieds-Nr.: 8466



Noch mal folgende Situation:
Murksel wohnt in Luxemburg & macht einen Führerschein in Tschechien, was einen Verstoß gegen Eu-Recht sein könnte. Die schreiben die deutsche Adresse auf den Führerschein, weil er Deutscher ist. Habe ich das so richtig verstanden?

Jetzt fährt er als Tourist durch Deutschland & bekommt eine Anklage wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis nach Luxemburg zugestellt.

Was geht das jetzt Deutschland an? blink.gif


--------------------
(\_/)
(O.o)
(> <) This is Bunny. Copy Bunny into your signature to help him on his way to world domination
Go to the top of the page
 
+Quote Post
murksel
Beitrag 30.09.2005, 19:31
Beitrag #475


Mitglied
****

Gruppe: Members
Beiträge: 126
Beigetreten: 11.06.2005
Mitglieds-Nr.: 10223



die Anklage wurde mir tatsächlich nach Luxemburg geschickt.

Wobei ich in Deutschland angehalten wurde.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Perplex
Beitrag 30.09.2005, 19:50
Beitrag #476


Mitglied
*******

Gruppe: Banned
Beiträge: 4753
Beigetreten: 20.02.2005
Wohnort: Berlin
Mitglieds-Nr.: 8466



Zitat (RA XDiver @ 30.09.2005, 19:41)
Kopfschütteln kann ich nur bei dem Schwachsinn, der teilweise von Dir kommt.
offtopic.gif wallbash.gif wallbash.gif

Ich kann es nicht verstehen, wie einem Ausländer die ausländische Fahrerlaubnis, wegen angeblicher Fälschung, beschlagnahmt werden kann, & nachdem sich die Fahrerlaubnis als gültig rausgestellt hat, wird sie für ungültig erklärt.
Nach welchen Paragraphen ist das möglich?


--------------------
(\_/)
(O.o)
(> <) This is Bunny. Copy Bunny into your signature to help him on his way to world domination
Go to the top of the page
 
+Quote Post
RA XDiver
Beitrag 30.09.2005, 19:59
Beitrag #477


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 13500
Beigetreten: 10.01.2004
Wohnort: Schwerte
Mitglieds-Nr.: 1265



Was fragst du mich? Ich bin nicht der zuständige SB bei der StA. cool.gif


--------------------
Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht
Beratungswunsch? Klick hier:
Go to the top of the page
 
+Quote Post
corneliusrufus
Beitrag 30.09.2005, 20:42
Beitrag #478


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 13788
Beigetreten: 30.07.2004
Wohnort: Lübeck
Mitglieds-Nr.: 4642



Auf den Text der Anklageschrift Murksel wäre ich auch gespannt, auf die Begründung.

Liebe Greet-Ings, Cornelius


--------------------
MPU-Beratung --- Deutsche Fahrerlaubnis kompetent, preisattraktiv, permanent
Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
murksel
Beitrag 30.09.2005, 20:50
Beitrag #479


Mitglied
****

Gruppe: Members
Beiträge: 126
Beigetreten: 11.06.2005
Mitglieds-Nr.: 10223



Dann frag mich doch einfach tongue.gif

xy wird angeklagt, am xy gegen xy zu xy als Führer des PKW mit dem amtlichen Kennzeichen xy vorsätzlich im öffentlichen Straßenverkehr ein Fahrzeug geführt zu haben, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hatte.

Der Angeschuldigte befuhr mit dem genannten PKW die xy Straße, obwohl er keine Fahrerlaubnis hatte.
Durch sofort vollziehbaren Bescheid der Kreisverwaltung xy von 01.10.04, unanfechtbar seit dem 15.10.2004, war dem Angeschuldigten die Fahrerlaubnis entzogen worden.
Auch der von dem Angeschuldigten zur Tatzeit mitgeführte tschechische Führerschein, ausgestellt am 29,.12.04, berechtigte den Angeschuldigten nicht zur Führung von Kraftfahrzeugen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.
Zum Zeitpunkt der Ausstellung dieses Führerscheines hatte der Angeschuldigte seinen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland und nicht in Tschechien.

Anzuwendene Strafvorschriften: Vergehen nach §§ 2, 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG; 69 a StGB

Dann kommen noch Zeugen

Irgendwelche Tipps zur Verteidigung?
Go to the top of the page
 
+Quote Post
RA XDiver
Beitrag 30.09.2005, 21:13
Beitrag #480


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 13500
Beigetreten: 10.01.2004
Wohnort: Schwerte
Mitglieds-Nr.: 1265



Zitat
Irgendwelche Tipps zur Verteidigung?


Klar. Zurücklehnen und grinsen. Irgendwo habe ich sowas ähnliches doch schon gelesen. whistling.gif

By the way, Du bist doch anwaltlich vertreten. Warum braucht der Kollege Hilfe bei der Verteidigung? think.gif


--------------------
Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht
Beratungswunsch? Klick hier:
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Medusa
Beitrag 30.09.2005, 21:16
Beitrag #481


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 3178
Beigetreten: 26.11.2004
Mitglieds-Nr.: 6935



Zitat (RA XDiver @ 30.09.2005, 22:13)
Klar. Zurücklehnen und grinsen.

rofl1.gif clapping.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
murksel
Beitrag 30.09.2005, 21:18
Beitrag #482


Mitglied
****

Gruppe: Members
Beiträge: 126
Beigetreten: 11.06.2005
Mitglieds-Nr.: 10223



Zitat (RA XDiver @ 30.09.2005, 22:13)
Zitat
Irgendwelche Tipps zur Verteidigung?


Klar. Zurücklehnen und grinsen. Irgendwo habe ich sowas ähnliches doch schon gelesen. whistling.gif

By the way, Du bist doch anwaltlich vertreten. Warum braucht der Kollege Hilfe bei der Verteidigung? think.gif

Die Anklageschrift kam ja erst heute. Jetzt habe ich das gesamte Wochenende Spannung ranting.gif

Bitte, bitte, gebt mir doch mal Tipps. Bis Montag ist ja noch soooooo lange... rolleyes.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
RA XDiver
Beitrag 30.09.2005, 21:23
Beitrag #483


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 13500
Beigetreten: 10.01.2004
Wohnort: Schwerte
Mitglieds-Nr.: 1265



Was soll ich sagen, das ist nichts anderes als bei michaelp. Die Wohnsitzüberprüfung obliegt nicht deutschen Behörden, mithin kann gar nicht festgestellt werden, ob der FS ungültig ist oder nicht. Ergo: Es fehlt am TB-Merkmal "ohne Fahrerlaubnis". Folge: Freispruch.

Urteile dahingehend:

OLG Köln, Beschl. v. 4.11.2004 - Ss 182/04, DAR 2005, 106 f.
AG Lüdinghausen, Urt. v. 12. 11. 2004 – 9 Ds 26 Js 1599/03, NZV 2005, 112
AG Göttingen, Urt. v. 20.09.2005 - 92 Js 17293/05 (nicht veröff.) tongue.gif


--------------------
Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht
Beratungswunsch? Klick hier:
Go to the top of the page
 
+Quote Post
corneliusrufus
Beitrag 30.09.2005, 22:37
Beitrag #484


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 13788
Beigetreten: 30.07.2004
Wohnort: Lübeck
Mitglieds-Nr.: 4642



Hey, das ist ja toll. Eben kam ein Anruf, da fragte mcih ein bekannter nach FS und so. Dann habe ich im Gesetz geschaut, fand die Erweiterung der Interpretation des Wohnsitzes für überdehnt, weil der tatsächliche Wohnsitz trotz Meldung in D ja im Ausland hätte sein können, erneuere nochmal diesen thread und siehe da, XDiver hat schon die Urteile zur Hand.

Liebe Greet-Ings, Cornelius


--------------------
MPU-Beratung --- Deutsche Fahrerlaubnis kompetent, preisattraktiv, permanent
Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Uwe W
Beitrag 30.09.2005, 22:53
Beitrag #485


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 21408
Beigetreten: 24.09.2003
Mitglieds-Nr.: 175



Da hat der Staatsanwalt wohl ziemlich daneben gegriffen: die Anklage ist in sich schon nicht schlüssig, da ja die Existenz eines nach dem Entzug der deutschen Fahrerlaubnis erteilten CZ-Führerscheins gleich mitgeteilt wird. Dann dürfte die Sache noch klarer sein als bei michaelp: wenn Dein Anwalt auf die "geniale" Idee kommen sollte, in der Erwiderung zur Anklageschrift die von RAXDiver genannten Gerichtsurteile anzuführen, dann dürfte die Anklage vom Gericht gar nicht erst zugelassen werden. Damit wäre dann der Drops gelutscht.

Bei michaelp wusste die Justiz ja nicht, dass er einen CZ-Führerschein hatte (das wusste ja nur die Führerscheinbehörde), so dass dieser Umstand erst in der Gerichtsverhandlung zum Freispruch geführt hat.


--------------------
"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
Go to the top of the page
 
+Quote Post
RA XDiver
Beitrag 30.09.2005, 22:58
Beitrag #486


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 13500
Beigetreten: 10.01.2004
Wohnort: Schwerte
Mitglieds-Nr.: 1265



Nur zur Richtigstellung: Selbstverständlich wusste die StA von michaelp´s FS. Die FEB hat ja selber (!) Strafanzeige unter Sachverhaltsschilderung erstattet. shutup.gif


--------------------
Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht
Beratungswunsch? Klick hier:
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Uwe W
Beitrag 30.09.2005, 23:21
Beitrag #487


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 21408
Beigetreten: 24.09.2003
Mitglieds-Nr.: 175



Ups, dann habe ich in dieses Posting von michaelp wohl etwas reininterpretiert, was dort nicht drinstand: weil michaelp eine Führerscheinkopie ans Gericht geschickt hat, bin ich davon ausgegangen, dass die FEB die Existenz des CZ-Führerscheins in der Anzeige nicht offenbart hatte.


--------------------
"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
Go to the top of the page
 
+Quote Post
schmidt3121
Beitrag 01.10.2005, 13:08
Beitrag #488


Mitglied
****

Gruppe: Members
Beiträge: 147
Beigetreten: 08.06.2005
Mitglieds-Nr.: 10165



@murksel
Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, dann hast du zwei FS? Einen CZ und einen LUX? Du hast ja früher mal erwähnt das die LUX Behörden dir den D FS umgeschreiben haben und hast dann trotzdem noch einen CZ FS gemacht? Kannst du das mal genauer schildern? Oder stehe ich jetzt auf der Leitung?
L.G. schmidt3121
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Rolrick
Beitrag 01.10.2005, 13:12
Beitrag #489


Mitglied
****

Gruppe: Banned
Beiträge: 146
Beigetreten: 21.01.2005
Mitglieds-Nr.: 7914



Hi @all,

Zur Erinnerung:
Meiner FST wurde über die Grenzpolizei bekannt das ich einen CZ-FS habe.
Bisher bin ich in keinster Weise auffällig geworden und ich fahre im Monat ca. 3000 Km.

nun nachdem ich wieder einmal im Land bin, gleich mal etwas zum Stand der Dinge.

Ich arbeite und wohne seit längeren in der Schweiz. Vor ca. 2 Monaten kam dann auch ein Brief von der Führerscheinstelle mit der „Auflage“ deren Eignungszweifel durch einen MPU auszuräumen. Der Brief wurde NICHT geöffnet und mit den Vermerk meiner Schweizer Adresse zurück geschickt.
Ca. 2 Wochen später erreichte mich der Brief in der Schweiz.
Natürlich reagierte ich in keinster Weise auf das Schreiben.
Jetzt, dieses Wochenende bin für 2 Tage zuhause in D und heute war doch glatt ein Brief von der FST im Briefkasten. Genauer gesagt ist es eine Mahnung über einen Betrag in höhe von 36,75 Euronen.
Als Art der Forderung steht nur: „Anordnung gem. „46 FeV“
Was soll das denn nun schon wieder?

Ps: Ich war letzte Woche auch noch mal in der CZ wegen der Unterschriftsleistung. Ist alles glatt über die Bühne gegangen.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
schmidt3121
Beitrag 01.10.2005, 13:16
Beitrag #490


Mitglied
****

Gruppe: Members
Beiträge: 147
Beigetreten: 08.06.2005
Mitglieds-Nr.: 10165



Zitat (Rolrick @ 01.10.2005, 14:12)
Vor ca. 2 Monaten kam dann auch ein Brief von der Führerscheinstelle mit der „Auflage“ deren Eignungszweifel durch einen MPU auszuräumen. Der Brief wurde NICHT geöffnet und mit den Vermerk meiner Schweizer Adresse zurück geschickt.

Woher weißt du dann was in dem Brief gestanden ist, wenn du ihn nicht geöffnet hast?
L.G. schmidt3121
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Rolrick
Beitrag 01.10.2005, 13:21
Beitrag #491


Mitglied
****

Gruppe: Banned
Beiträge: 146
Beigetreten: 21.01.2005
Mitglieds-Nr.: 7914



Weil man mir dann den Brief in die Schweiz geschickt hatte.

Habe ich glaube auch erwähnt.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Lexus
Beitrag 01.10.2005, 13:53
Beitrag #492


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 5998
Beigetreten: 06.10.2004
Wohnort: Assen (Niederlande)
Mitglieds-Nr.: 5924



Um diesen Thread etwas von dem immer wieder zwischendurch auftauchenden Problem der Strafbarkeit der Benutzung eines EU-Führerscheins zu entlasten, habe ich den derzeitigen Stand bezüglich des Fahrens ohne Fahrerlaubnis

in einem gesonderten Thread

zusammengefasst.


--------------------
Go to the top of the page
 
+Quote Post
strichachtdoktor
Beitrag 01.10.2005, 13:57
Beitrag #493


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 3399
Beigetreten: 01.05.2004
Mitglieds-Nr.: 3097



Zitat (Rolrick @ 01.10.2005, 14:12)
Als Art der Forderung steht nur: „Anordnung gem. „46 FeV“
Was soll das denn nun schon wieder?

Hier siehst Du, was genau gemacht wurde. Wird der Amtsschimmel tätig, kostet es erstmal Geld.

Wenn Du nichts tust, dann fährst Du Dein Problem gegen die Wand ... Du mußt reagieren! Also z.B. zum Anwalt mit dem Schreiben und Widerspruch einlegen. Die Kosten mußt Du vorstrecken (also bezahlen !) und kannst jeweils gegen den Kostenbescheid Widerspruch einlegen.

Falls die Sache insgesamt mal verhandelt wird, und man dann feststellt, daß seitens der Behörde kein Grund für das Aufhebens bestand, dann kannst Du Dir alles (evtl. in einem weiteren Prozess wink.gif ) wiederholen ...

Also: Aussitzen läßt sich nichts - und die Terminvorgaben werden sich nicht ändern, nur weil Du Dir die Post durch halb Europa +CH schicken läßt ...

Hoffentlich Rechtschutz versichert ...


--------------------
"Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778)

Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa!

Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Andreas
Beitrag 01.10.2005, 14:44
Beitrag #494


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 26749
Beigetreten: 13.09.2003
Wohnort: Franken
Mitglieds-Nr.: 12



Zitat (strichachtdoktor @ 01.10.2005, 14:57)
Du mußt reagieren! Also z.B. zum Anwalt mit dem Schreiben und Widerspruch einlegen. Die Kosten mußt Du vorstrecken (also bezahlen !) und kannst jeweils gegen den Kostenbescheid Widerspruch einlegen.

Wenn er schon eine Mahnung bekommen hat, dann ist der Bescheid zur (NU?) vermutlich schon rechtskräftig. Wahrscheinlich wurde der Bescheid durch öffentliche Zustellung zugestellt.


--------------------
Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek)
>>UNICEF - Running for Children<<
Go to the top of the page
 
+Quote Post
murksel
Beitrag 01.10.2005, 15:43
Beitrag #495


Mitglied
****

Gruppe: Members
Beiträge: 126
Beigetreten: 11.06.2005
Mitglieds-Nr.: 10223



@schmidt3121

Ich hatte nie 2 FS gleichzeitig. Bis Oktober 04 den deutschen, ab 01/05 den tschechischen bis 03/05. Ab 04/05 den Lux FS, den ich immernoch habe.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
strichachtdoktor
Beitrag 01.10.2005, 17:20
Beitrag #496


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 3399
Beigetreten: 01.05.2004
Mitglieds-Nr.: 3097



Zitat (Andreas @ 01.10.2005, 15:44)
Wenn er schon eine Mahnung bekommen hat, dann ist der Bescheid zur (NU?) vermutlich schon rechtskräftig. Wahrscheinlich wurde der Bescheid durch öffentliche Zustellung zugestellt.

Ja, kann natürlich sein.
Diese "Hinhalte"-spielchen funktionieren bei Behörden üblicherweise nicht ...
Ist imho auch der falsche Weg - mit dem ersten Schreiben sofort zum Verkehrsrechtspezi, bevor noch ungünstigere Fakten geschaffen werden.


--------------------
"Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778)

Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa!

Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Uwe W
Beitrag 01.10.2005, 17:44
Beitrag #497


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 21408
Beigetreten: 24.09.2003
Mitglieds-Nr.: 175



Zitat (Andreas @ 01.10.2005, 15:44)
Wenn er schon eine Mahnung bekommen hat, dann ist der Bescheid zur (NU?) vermutlich schon rechtskräftig. Wahrscheinlich wurde der Bescheid durch öffentliche Zustellung zugestellt.

Die Mahnung bezog sich aber anscheinend "nur" auf die Gebührenfestsetzung für die MPU-Anordnung. Gegen die MPU-Anordnung selber gibt es ja keine Rechtsmittel, da sie nur der Vorbereitung eines Verwaltungsaktes dient.

Gegen die Gebührenfestsetzung kann man dagegen Widerspruch einlegen.
Da Gebühren manchmal bereits nach 2 Wochen oder sofort fällig werden, kann es auch vorkommen, dass man bereits eine Mahnung bekommt, obwohl die einmonatige Widerspruchsfrist noch läuft.

Es ist also nicht klar, was gerade der Verfahrensstand ist.


--------------------
"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Perplex
Beitrag 01.10.2005, 17:56
Beitrag #498


Mitglied
*******

Gruppe: Banned
Beiträge: 4753
Beigetreten: 20.02.2005
Wohnort: Berlin
Mitglieds-Nr.: 8466



Zitat (Andreas @ 01.10.2005, 15:44)
Wenn er schon eine Mahnung bekommen hat, dann ist der Bescheid zur (NU?) vermutlich schon rechtskräftig. Wahrscheinlich wurde der Bescheid durch öffentliche Zustellung zugestellt.
Da liegst Du falsch, Andreas! wink.gif
1. Wurden hier nur Eignungszweifel angemeldet, was man an der Höhe der Gebühr erkennen kann & keine NU!
2. Ist eine öffentliche Zustellung nicht möglich, wenn die ausländische Adresse bekannt ist!

Ansonsten gebe ich Strichachtdoktor Recht, wenn es um den Anwalt geht. Da Rolrick diesen Fall wahrscheinlich nicht verlieren kann, würde Deutschland seine Anwaltkosten im Endeffekt ersetzen müssen.

Zitat (Rolrick @ 01.10.2005, 14:12)
Ich arbeite und wohne seit längeren in der Schweiz. Vor ca. 2 Monaten kam dann auch ein Brief von der Führerscheinstelle mit der „Auflage“ deren Eignungszweifel durch einen MPU auszuräumen.
Das dauert erst einmal eine ganze Weile mit der Nutzungsuntersagung. Zuerst werden Einungszweifel mit Gebührenbescheid erhoben. Dann kommt eine Mahnung wegen des Gebührenbescheids. Dann kommt die Frist, wo der Betroffene eine MPU-Stelle innerhalb von 2 Wochen benennen muss.

Da sehe ich schon mal eine Chance!
Aus Beruflichen Gründen ist es Dir derzeit nicht möglich nach Deutschland zu reisen, um eine MPU in Deutschland zu machen. think.gif Du könntest die deutsche Führerscheinstelle dazu auffordern, Dir ein MPU-Institut in Deiner Wohnnähe (in der Schweiz) zu benennen.

Ich bin echt gespannt, wie die deutsche Fahrerlaubnisbehörde diese Nuss knackt. rofl1.gif


Thommy


--------------------
(\_/)
(O.o)
(> <) This is Bunny. Copy Bunny into your signature to help him on his way to world domination
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Perplex
Beitrag 01.10.2005, 18:48
Beitrag #499


Mitglied
*******

Gruppe: Banned
Beiträge: 4753
Beigetreten: 20.02.2005
Wohnort: Berlin
Mitglieds-Nr.: 8466



Zitat (Lexus @ 01.10.2005, 14:48)
Quelle
* Ist hingegen einem Inhaber einer EU-Fahrerlaubnis wegen Nichtausräumung von Bedenken gegen seine Fahreignung durch Beibringung eines positiven MPU-Gutachtens der Gebrauch seiner Fahrerlaubnis im Inland wirksam untersagt worden, so liegt strafbares Fahren ohne Fahrerlaubnis vor, wenn er dennoch im Inland ein Kfz im öffentlichen Straßenverkehr führt. Gegen eine Verurteilung in einem solchen Fall könnte allenfalls eine Einzelanrufung des Bundesverfassungsgerichts oder des EuGH helfen.

Diese Aussage steht im klaren Gegensatz zu folgendem Urteil:

Zitat (Lexus @ 01.10.2005, 18:58)
Quelle
Das OLG Saarbrücken NJW 2005, 1293 = NStZ-RR 2005, 50 ff. (Beschl. v. 04.11.2004 - Ss 16/04 und Ss 42/04) hat zur Nicht-Strafbarkeit des Gebrauchs einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis im Inland folgendes entschieden:

   2. Ist eine zusätzlich zu einer Maßnahme i. S. des Art. 8 Abs. 1 der genannten Richtlinie angeordnete Sperrfrist für die neue Erteilung der Fahrerlaubnis im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats bereits abgelaufen, so verbietet es Art. 1 Abs. 1 i. V. mit Art. 8 Abs 4 der Richtlinie 91/439 diesem Mitgliedstaat, weiterhin die Anerkennung der Gültigkeit eines Führerscheins, der dem Betroffenen später von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellt worden ist, abzulehnen.

   3. Die Anerkennung eines solchen EU-Führerscheins kann auch nicht mit der Begründung versagt werden, der Betroffene habe die in seinem Fall erforderlichen Nachweise zur Wiedererlangung der Fahreignung oder Fahrfähigkeit (z. B. nach § 13 Nr. 2 FeV) nicht erbracht.

   4. Die nach Ablauf der Sperrfrist erworbene Fahrerlaubnis ist vielmehr ipse iure im Inland wirksam. Sie berechtigt den Inhaber so lange zum Führen von Kraftfahrzeugen, bis auf ihn - erneut - eine der in Art. 8 Abs 2 der Richtlinie 91/439 genannten Maßnahmen angewendet wird. Auch von der Stellung eines Antrags kann die Wirksamkeit einer solchen Fahrerlaubnis im Inland nicht abhängig gemacht werden.
Es gibt also nur 2 Möglichkeiten:
Entweder Deine 1. Aussage, Lexus, ist falsch, oder das Urteil ist falsch! Beides kann nicht gleichzeitig gelten! Wenn ich das Urteil richtig verstehe, dann ist eine Nichtanerkennung der ausländischen Fahrerlaubnis, aus Gründen vor Erteilung der neuen Fahrerlaubnis, ganz klar rechtswidrig. Ein rechtswidriger Verwaltungsakt kann aber auf gar keinen Fall wirksam sein. Das verstößt sonst ganz klar gegen das Grundgesetz. Auch eine Fahrerlaubnisbehörde muss sich an geltendes Recht halten.

Im 4. Absatz steht eindeutig, dass nur neu Eignungszweifel eine wirksame Entziehung begründen können.

Thommy


--------------------
(\_/)
(O.o)
(> <) This is Bunny. Copy Bunny into your signature to help him on his way to world domination
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Uwe W
Beitrag 01.10.2005, 19:04
Beitrag #500


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 21408
Beigetreten: 24.09.2003
Mitglieds-Nr.: 175



@Thommy: der scheinbare Widerspruch löst sich durch Lektüre des

§ 43 VwVG (Verwaltungsverfahrensgesetz)

Danach ist ein Verwaltungsakt, z.B. eine Nutzungsuntersagung, ab Bekanntgabe wirksam. Ob er rechtmäßig oder rechtswidrig ist, spielt zunächst keine Rolle.
Ist er rechtswidrig, so kann er im Rahmen eines Widerspruchsverfahrens oder aufgrund einer verwaltungsgerichtlichen Klage aufgehoben oder zurückgenommen werden.

Nur ein nichtiger Verwaltungsakt ist unwirksam. Eine Nutzungsuntersagung ist aber keineswegs deshalb nichtig, weil sie (vielleicht) gegen die Auslegung der EU-Führerscheinrichtlinie durch das EUGH-Urteil verstößt.


--------------------
"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
Go to the top of the page
 
+Quote Post

62 Seiten V  « < 8 9 10 11 12 > » 
Closed TopicStart new topic
1 Besucher lesen dieses Thema (Gäste: 1 | Anonyme Besucher: 0)
0 Mitglieder:

 



RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 20.04.2025 - 15:48