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> EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis (Teil11), Nachtr. MPU-Anordnung in D. zulässig?
Andreas
Beitrag 01.10.2005, 19:08
Beitrag #501


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Zitat (Thommy Bumm @ 01.10.2005, 18:56)
Da liegst Du falsch, Andreas! wink.gif
1. Wurden hier nur Eignungszweifel angemeldet, was man an der Höhe der Gebühr erkennen kann & keine NU!

Ach nee, Thommy Bumm kennt die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr.. think.gif rofl1.gif

Es könnt ohne weiteres bereits die NU sein, da die GebOSt hierfür einen Gebührenrahmen von 33,20 bis 256,00 Euro vorsieht.


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Uwe W
Beitrag 01.10.2005, 19:19
Beitrag #502


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@Andreas: ausnahmsweise möchte ich hier aber Thommy Bumm recht geben: der erste Brief kam vor 2 Monaten an eine deutsche Anschrift, dann kam 2 Wochen später eine MPU-Aufforderung an die schweizer Anschrift. Dass die Frist für die MPU so kurz bemessen war, dass zwischenzeitlich eine NU erfolgt ist (von der anscheinend niemand etwas weiß) und die dafür vorgesehene Gebühr jetzt schon angemahnt wurde, erscheint mir kein zeitlich sinnvoller Ablauf zu sein.

Es wird sich also um eine Gebühr für die MPU-Aufforderung handeln (eine vorbereitende Maßnahme nach § 46 Absatz 3), die NU wäre ein Verwaltungsakt gemäß § 46 Absatz 1 FeV.


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"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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Perplex
Beitrag 01.10.2005, 19:37
Beitrag #503


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Zitat (VwVfG § 43 Wirksamkeit des Verwaltungsaktes)
(3) Ein nichtiger Verwaltungsakt ist unwirksam.
Hier handelt es sich aber ganz klar um einen nichtigen Verwaltungsakt, weil er in diesem Fall nicht erlassen werden dürfte. rolleyes.gif

Ich lasse mich hier nicht einlullen! Ich kann auch lesen! Eindeutiger geht es hier gar nicht! yes.gif

Aber danke Uwe, für den Paragraphen! Das bestätigt nur noch meine klare Erkenntnis, dass ein nichtiger Verwaltungsakt nicht wirksam sein kann. laugh2.gif

Ich werde sofort meinen Anwalt über dieses Urteil unterrichten.

Thommy


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Uwe W
Beitrag 01.10.2005, 19:43
Beitrag #504


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@Thommy Bumm: Was ein nichtiger Verwaltungsakt ist, ist in § 44 VwVG geregelt.

Eine normal begründete NU erfüllt weder die Voraussetzungen des Absatz 2 noch die des Absatz 1:

Steht sie Deiner Meinung nach in einem Widerspruch zum EUGH-Urteil, so führt dieser Widerspruch nicht dazu, dass sie an einem schwerwiegenden Fehler leidet. Jedenfalls ist dieser Fehler nicht offenkundig. Mit "offenkundig" werden nur solche Umstände erfasst, die selbst Lieschen Müller sofort erkennt, wenn sie die Nutzungsuntersagung liest, ohne dass Lieschen Müller jemals etwas vom EUGH-Urteil gehört haben sollte.

Das mit der Nichtigkeit solltest Du also schleunigst vergessen, wenn Du Deinem Anwalt nicht auf den Senkel gehen willst.


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Perplex
Beitrag 02.10.2005, 05:21
Beitrag #505


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Zitat (Uwe W @ 01.10.2005, 20:43)
Jedenfalls ist dieser Fehler nicht offenkundig. Mit "offenkundig" werden nur solche Umstände erfasst, die selbst Lieschen Müller sofort erkennt, wenn sie die Nutzungsuntersagung liest, ohne dass Lieschen Müller jemals etwas vom EuGH-Urteil gehört haben sollte.
Meine Nachbarin heißt zufällig Lieschen Müller! rofl1.gif
Wenn ich ihr die Nutzungsuntersagung, die Gesetze & die Urteile zeige, dann kommt sie auch eindeutig zum Ergebnis, dass es sich nur um einen nichtigen Verwaltungsakt handeln kann. Jedenfalls springt ein der nichtige Verwaltungsakt praktisch ins Gesicht. Nur ein Fachidiot sieht das nicht, weil er das nicht sehen will. Dazu gehören vor allem die Sachbearbeiter, die einen nichtigen Verwaltungsakt erlassen.

Ansonsten wäre ich sehr dankbar über Beispiele & Urteile über nichtige Verwaltungsakte. Schließlich entscheidet ein Richter, was Lieschen Müller zu verstehen hat. crybaby.gif Ansonsten müsste ich wohl Lieschen Müller oder meine Mutter als Zeugin benennen.

Thommy


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Lexus
Beitrag 02.10.2005, 07:46
Beitrag #506


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@Thommy B.

Ich sehe da noch keinen Widerspruch. Denn erstens ist meine Aussage möglicherweise enger als das Urteil, möglicherweise stimmt aber auch beides überein. Leider liegen mir im Moment die Urteilsgründe nicht vor, sondern nur die Leitsätze. Und da kommt es auf das an, was mit Nr. 4 gemeint ist, und zwar mit dem Wort "erneut".

Das kann man so verstehen, wie ich es dargestellt habe: Fahren ist erlaubt - nicht bis neue Tatsachen auftauchen -, sondern bis eine erneute Maßnahme (auf Grund alter Tatsachen) getroffen wird. Für letzteres spricht der klare Wortlaut der Nr. 4. Auch die NU ist eine erneute Maßnahme nach ... usw. Ob sie auf alten oder neuen Tatsachen beruht, ist erstmal in dem Urteil möglicherweise gar nicht unterschieden worden.

Und dann hat das ganze nix mit der Unwirksamkeit eines Verwaltungsakts zu tun. Zunächst einmal handelt es sich um ein Strafurteil, das nur etwas darüber aussasgt, ob sich der FE-Inhaber strafbar gemacht hat oder nicht. Sodann musst du nochmals daran erinnert werden, dass auch ein rechtswidriger Verwaltungsakt wirksam werden kann und wirksam bleibt, wenn nicht mit Rechtsmitteln gegen ihn vorgegangben wird. Keineswegs ist jeder rechtswidrige Verwaltungsakt nichtig. Das hat dir auch XDiver schon oftmals zu erklären versucht.

Und noch etwas: Jetzt blähen wir wieder die Diskussion hier mit der strafrechtlichen Seite auf; gerade das wollte ich durch Verlagerung in einen gesonderten Thread eigentlich vermeiden. Die Bedeutung des Urteils des OLG (nicht OVG!!!) Saarbrücken kann doch dort diskutiert werden.


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schmidt3121
Beitrag 03.10.2005, 08:26
Beitrag #507


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Aber wenn Rolrick in der Schweiz wohnt und dort arbeitet, dann müsste das bei ihm auch so sein wie bei murksel. Der braucht ja auch keine MPU zu machen. Ich würde mich da an die Vorgehensweise von murksel halten.
L.G. schmidt3121
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RA XDiver
Beitrag 03.10.2005, 15:21
Beitrag #508


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Zitat
Keineswegs ist jeder rechtswidrige Verwaltungsakt nichtig. Das hat dir auch XDiver schon oftmals zu erklären versucht.


Und um das abschließend, weil offtopic.gif , nochmal mit einem kleinen Beispiel darzustellen:

Nichtig wäre bspw.

Tatsächliche Unmöglichkeit:

-ein Kostenbescheid, der die Zahlung eines Betrages X in einer nicht mehr existierenden Währung fordert.

-der einen Bürger verpflichtet, ein perpetuum mobile herzustellen

Formfehler:

-Es kommt ein Bescheid, der zwar vom Amtmann A unterschrieben ist, nicht jedoch die Ausstellerbehörde zu erkennen gibt

Verfahrensfehler:

-Das Wahlamt erlässt einen Bußgeldbescheid wegen Fahrens mit überhöhter Geschwindigkeit

-Die Baubehörde erlässt eine Abrissverfügung an Herrn Adolf Hitler für die baulichen Anlagen auf dem Reichsparteitaggelände (der Mann ist nunmal tot)

....die Liste ließe sich erweitern.... cool.gif


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Gast_nypdcollector_*
Beitrag 05.10.2005, 06:42
Beitrag #509





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Bericht auf Spiegel-Online zum Thema CZ-FS.
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Perplex
Beitrag 05.10.2005, 07:15
Beitrag #510


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Zitat (Prag stoppt Führerschein-Tourismus)
Sofort nach Bekanntwerden dieser Praxis habe das Berliner Ministerium in Prag interveniert, einen "sofortigen Stopp" und die Rücknahme der bereits erteilten Führerscheine gefordert, erklärte das Ministerium. Diese Forderung verlief aber im Sande, wie kürzlich bereits das Flensburger Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) mitgeteilt hatte.

Da lacht das Herz & der Thommy freut sich! rofl1.gif


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mirko1
Beitrag 05.10.2005, 08:28
Beitrag #511


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Zitat (nypdcollector @ 05.10.2005, 07:42)
Bericht auf Spiegel-Online zum Thema CZ-FS.

Interessant ist das hier:
Zitat
Sofort nach Bekanntwerden dieser Praxis habe das Berliner Ministerium in Prag interveniert, einen "sofortigen Stopp" und die Rücknahme der bereits erteilten Führerscheine gefordert, erklärte das Ministerium. Diese Forderung verlief aber im Sande, wie kürzlich bereits das Flensburger Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) mitgeteilt hatte.
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mirko1
Beitrag 05.10.2005, 08:31
Beitrag #512


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Ich glaube es nicht wieder Fahren ohne trotz CZ-FS?????
Polizei Bericht
Was soll die Kacke???
kann ja nicht sein das das OVG Koblenz trotz Negativer MPU die NU aufhebt und auf der anderen Seite Verfahren wegen Fahren Ohne, na Super Deutschland thread.gif
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Perplex
Beitrag 05.10.2005, 08:43
Beitrag #513


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Zitat (POL-BOR: Vreden - Tschechischer Führerschein reichte nicht aus)
Des Weiteren legte der junge Mann eine Kopie eines tschechischen
Führerscheines vor. Bei der diesbezüglichen Überprüfung stellte sich
heraus, dass dem 19-Jährigen in Deutschland die Erteilung einer
Fahrerlaubnis versagt wurde. In diesem Fall berechtigt ein
EU-Führerschein nicht zum Führen von Kraftfahrzeugen innerhalb der
Bundesrepublik Deutschland. Ein Strafverfahren wegen "Fahren ohne
Fahrerlaubnis" wurde eingeleitet und die Weiterfahrt untersagt.
Wann hört die Dummheit wallbash.gif wallbash.gif wallbash.gif der police.gif endlich auf? wallbash.gif


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murksel
Beitrag 05.10.2005, 08:59
Beitrag #514


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Naja, er hatte ja auch 0,68 Promille. Sorry, aber solchen Leuten gehört alleine wegen Blödheit der FS abgenommen. Dafür habe ich kein Verständnis.
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Uwe
Beitrag 05.10.2005, 09:03
Beitrag #515


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Im Pressebericht ist nicht aufgeführt, ob der 19 Jährige noch innerhalb der Sperrfrist ist oder nicht.

Dem Alter nach zu urteilen ist es sehr wahrscheinlich, dass der 19-Jährige noch innerhalb Sperrfrist ist.


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Mit etwas Geschick kann man aus den Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, eine Treppe bauen.
Schau doch endlich nach, was sich hinter diesem Logo verbirgt -> klick:
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Perplex
Beitrag 05.10.2005, 09:03
Beitrag #516


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Zitat (POL-BOR: Vreden - Tschechischer Führerschein reichte nicht aus)
Ein Strafverfahren wegen "Fahren ohne Fahrerlaubnis" wurde eingeleitet und die Weiterfahrt untersagt.

Das ist offensichtlich ein "nichtiger Verwaltungsakt" & damit unwirksam!
Ein Glück, dass er nur eine Kopie dabei hatte, sonst wäre der Führerschein wahrscheinlich beschlagnahmt worden.

Thommy


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Roland
Beitrag 05.10.2005, 09:05
Beitrag #517


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Zitat (mirko1 @ 05.10.2005, 09:31)
Ich glaube es nicht wieder Fahren ohne trotz CZ-FS?????

Naja wer weiss ....

.... vielleicht hatte er ja in D noch eine Sperre. Das geht aus dem Bericht nicht eindeutig hervor.


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Eherner Fleiß wirkt nachgerade abstossend, wenn die schwerelose Anmut des Müßiggangs die Alternative ist
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Perplex
Beitrag 05.10.2005, 09:09
Beitrag #518


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Zitat (Uwe @ 05.10.2005, 10:03)
Im Pressebericht ist nicht aufgeführt, ob der 19 Jährige noch innerhalb der Sperrfrist ist oder nicht.

Das glaube ich nicht, sonst hätte es auch da gestanden! tongue.gif


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Perplex
Beitrag 05.10.2005, 09:20
Beitrag #519


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Zitat (mirko1 @ 05.10.2005, 09:31)

Ich habe da mal versucht anzurufen! Eben bin ich durchgekommen. Ich glaube die police.gif hat dort wirklich keine Ahnung. Der zuständige Kollege ist jedenfalls um 13.°° Uhr wieder da. unsure.gif


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RA XDiver
Beitrag 05.10.2005, 09:47
Beitrag #520


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Jungs, kriegt Euch mal wieder ein. Das Ganze ist eine Polizeipressemitteilung. Ob die zuständige StA überhaupt ein Verfahren einleitet ist doch ungewiss.

Im Übrigen ist die Untersagung der Weiterfahrt kein Verwaltungsakt sondern ein Realakt, lieber Thommy.

Nicht zuletzt ist bekanntermaßen eine Kopie nicht ausreichend, erst recht nicht, wenn derjenige nach deutscher Aktenlage keine FE hat.


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mirko1
Beitrag 05.10.2005, 10:58
Beitrag #521


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Zitat
Nicht zuletzt ist bekanntermaßen eine Kopie nicht ausreichend, erst recht nicht, wenn derjenige nach deutscher Aktenlage keine FE hat

Das Leuchtet ein.

Zitat
vielleicht hatte er ja in D noch eine Sperre. Das geht aus dem Bericht nicht eindeutig hervor.

Auch möglich.

Der Pressebericht wird ziemlich eng gehalten, auf eines wird natürlich Wert gelegt, das die Betonung "Ausländischer FS NICHT Gültig" nicht zu kurz kommt.
Negativ Propaganda wo es nur geht.
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corneliusrufus
Beitrag 05.10.2005, 12:01
Beitrag #522


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Polizeirecht und Polizeiarbeit hat auch eine Präventivfunktion. diese schöpft die Presestelle aus. Von ihr eine Rechtsaufklärung zu erwarten wäre zwar wünschenswert, ist jedoch nicht ihre primäre Aufgabe.

Liebe Greet-Ings, Cornelius


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Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet.
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Bayer
Beitrag 05.10.2005, 16:33
Beitrag #523


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schmidt3121
Beitrag 05.10.2005, 18:08
Beitrag #524


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Zitat
Kann der Fahrschüler aber keinen festen Wohnsitz in Tschechien nachweisen, hat das Kraftfahrtamt seines Heimatlandes das Recht, den Führerschein wieder einzuziehen.


Da stellt sich jetzt aber wieder die Streitfrage:
Kann das Kraftfahramt des Heimatlandes nur solche FS einziehen die nach dem Inkrafttreten des Gesetzes ohne festen Wohnsitz ausgestellt worden sind oder auch solche die schon vorher ohne festen Wohnsitz ausgestellt worden sind? Das Kraftfahramt wird es sicher bei allen versuchen.
L.G. schmidt3121
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michaelp100
Beitrag 05.10.2005, 20:11
Beitrag #525


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bah, in dem gesetzesvorschlag geht es doch "nur" um fe´s, die ab mitte kommenden jahres erworben werden.
von den bis jetzt erteilten fe´s steht da aber auch garnix, oder tongue.gif
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strichachtdoktor
Beitrag 05.10.2005, 22:38
Beitrag #526


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Zitat (schmidt3121 @ 05.10.2005, 19:08)
Zitat
Kann der Fahrschüler aber keinen festen Wohnsitz in Tschechien nachweisen, hat das Kraftfahrtamt seines Heimatlandes das Recht, den Führerschein wieder einzuziehen.


Da stellt sich jetzt aber wieder die Streitfrage:

Ja, genau, eine Streitfrage stellt sich - aber eben eine andere ...
Haben deutsche Behörden das Recht, einen EU-FS - ohne einen konkreten Vorfall, allein mit der Begründung, der EU-FS reiche für deutsche Strassen halt nicht aus - wieder einzuziehen?

Und die Antwort ist klar: Nein. Dieses Recht haben die Deutschen nicht.

Der EuGH hat da ziemlich klare Vorgaben gemacht. Und alle Versuche, diese Vorgaben durch lancierte Presseberichte zunichte zu machen, werden scheitern.

Es ist schon merkwürdig, wie gut Journalisten informiert sein wollen, wenn nichtmal mehr gediegene Juristen klar durchschauen - so einfach, wie es die Presse macht ist es jedenfalls nicht.

Und am Ende wird wieder der EuGH stehen ...


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Medusa
Beitrag 05.10.2005, 22:52
Beitrag #527


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Die folgenden beiden Threads haben auch einen Zusammenhang mit unserer EU-FE Problematik. (Verlinke ich mal hier, damit sie später leichter gefunden werden können)

Problem mit Führerschein in Dänemark & Deutschland
( Ersatz einer verlorenen / geklauten EU-FE )

warum Führerschein neu machen ?
( Wie von einem anderen Planeten .. )
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strichachtdoktor
Beitrag 06.10.2005, 00:42
Beitrag #528


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Es ist einfach so, daß andere Länder den Führerschein noch nicht als Mittel einer nachhaltigen Belehrung zu nutzen wissen...

In Deutschland hat es Tradition, einem Straftäter die Folgen seines inkriminierten Tuns am besten tagtäglich mehrfach vor Augen zu führen - und womit geht das besser als mit einem Führerscheinentzug, wenn der (ehemalige) Straftäter danach quasi Beamten"freiwild" ist ? Völlig ungestraft darf ein Beamter über den Führerscheinbewerber die dollsten Dinge berichten, auch wenn sie längst verjährt sind. Tilgungsfristen, Datenschutz ? Fehlanzeige. In der Masse von Kann-Bestimmungen der FeV ist es leicht, Einzelfallentscheidung mit Mißbrauch und Willkür zu verwechseln ... Sicherheit hin oder her.

Deutsche FEBen führen eben seit 40 Jahren einen Kampf gegen das saufende Individuum und da ist jedes Mittel recht ...

Während man in anderen Ländern hilfsbereit erteilt und wiedererteilt. Da kann man die Geschichte aus Belgien einfach nur gut finden. Wo liegt nochmal Brüssel, die "Hauptstadt Europas"?

wink.gif


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Bayer
Beitrag 06.10.2005, 08:37
Beitrag #529


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Interessant finde ich vor allem diesen Absatz:
Zitat
Grund dafür waren zahlreiche Proteste der Fahrschulverbände in Tschechien und der Stadt Pilsen. Diese hatten vor dem Obersten Gericht in Tschechien geklagt und mit ihrem Einspruch Erfolg gehabt.


Wenn das oberste Gericht in CZ die Ausstellung der FS an Deutsche ohne Wonsitz in CZ für rechtmäßig empfunden hat, dürfte es mit der evtl. Rücknahme nicht so einfach werden. Wenn dann nur über Klageweg D´s über die EU.
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mirko1
Beitrag 06.10.2005, 11:03
Beitrag #530


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Zitat
Wenn das oberste Gericht in CZ die Ausstellung der FS an Deutsche ohne Wonsitz in CZ für rechtmäßig empfunden hat, dürfte es mit der evtl. Rücknahme nicht so einfach werden. Wenn dann nur über Klageweg D´s über die EU.

Könnte man so rauslesen, wäre gut wenn du recht hast.

Hoffentlich kommt bald ein Urteil vom Eugh, wird als erstes wahrscheinlich der AUT-FALL sein der Verhandelt wird.

Schaut euch doch das gemurkse von den DE Parteien an, das ist DE und das Spiegelt das Grundsätzliche verhalten der Deutschen Macht-Behörden wieder, man kann das bis in die Tiefsten Regionen FEB,MPI u.s.w des Landes immer und immer wieder beobachten.

Was nicht Erlaubt ist, ist Grundsätzlich Verboten. Kein Wunder das DE auf die Tschechen in Bezug auf EU-Führerscheine Draufhauen wo sie nur können, doch eines ist Positiv von Polen Führerscheine hört man zurzeit NIX. whistling.gif
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Andyon
Beitrag 06.10.2005, 23:39
Beitrag #531


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hallo,ich habe gestern einen brief von der führerscheinbehörde bekommen,mit dem vermerk beibringung innerhalb von 2 monaten der mpu,war beim rechtsanwalt ,der sagt ich müsse erst selber einen einspruch machen und habe es auch heute gemacht.habe ich jetzt einen aufschub und wie verhalte ich mich weiter könnt ihr mir da etwas zu sagen ? sad.gif think.gif
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RA XDiver
Beitrag 06.10.2005, 23:50
Beitrag #532


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Zitat
wie verhalte ich mich weiter könnt ihr mir da etwas zu sagen ?


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Ergo gibt´s auch keinen Aufschub.


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Lexus
Beitrag 06.10.2005, 23:50
Beitrag #533


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Dein "Einspruch" ist eine reine Luftnummer, weil es gegen die MPU-Anordnung kein Rechtsmittel gibt. Einen Aufschub hast du damit auch nicht erreicht.

Entweder du bringst nun innerhalb der gesetzten Frist eine positive MPU bei (dann kannst du mit deinem Führerschein weiterhin fahren); oder du beantragst eine Frsitverlängerung (die dir aber wahrscheinlich abgelehnt werden wird). Oder du schaffst keine positive MPU, dann wird dir die Behörde die Nutzung deiner Fahrerlaubnis im Inland untersagen und diese Untersagung auch noch für sofort vollziehbar erklären.

Gegen diesen Verwaltungsakt kannst du in fast jedem Bundesland Widerspruch einlegen (in NRw musst du sofort Klage beim Verwaltungsgericht einreichen). Gleichzeitig kannst du auch beim zuständigen Verwaltungsgericht in einem Eilverfahren die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung deiners Widerspruchs beantragen. Ob dem stattgegeben wird, hängt auch wieder davon ab, wo du wohnst.


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Lexus
Beitrag 06.10.2005, 23:51
Beitrag #534


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00:50 zu 00:50 - das geht ja noch *g*


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RA XDiver
Beitrag 06.10.2005, 23:51
Beitrag #535


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Zitat
in NRw musst du sofort Klage beim Verwaltungsgericht einreichen


Ähm, das war Niedersachsen. wink.gif


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Lexus
Beitrag 06.10.2005, 23:52
Beitrag #536


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Auch das noch! Die Welt ist so groß. Thx.


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RA XDiver
Beitrag 06.10.2005, 23:55
Beitrag #537


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Ich bitte Dich, jetzt wo wir in NRW eine CDU-geführte Landesregierung haben, wird doch keiner den Rechtsweg verkürzen. tongue.gif

Sorry für offtopic.gif


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Lexus
Beitrag 06.10.2005, 23:59
Beitrag #538


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Und in - wo war das nochmal - Niedersachsen ist etwa Gabriel Schuld? *g*


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Andyon
Beitrag 07.10.2005, 00:17
Beitrag #539


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vielen dank,ich muß hier einmal den letzten teil meines MPU gutachten reinstellen und möchte euch mal fragen was ihr davon haltet,denn nicht mal ein Rechtsanwalt wurde daraus schlau und hielt es für wiedersprüchlich.
"]Beantwortung der Fragestellung
Die uns von der Behörde gestellte Frage müssen wir daher wie folgt beantworten:

Es ist zu erwarten dass der Untersuchte auch zukünftig ein Kraftfahrzeug unter alkoholeinfluss führern wirdund es liegen als mögliche Folgen eines entsprechenden unkontrollierten Konsum Beeinträchtigungen vor,diedas sichere Führen eines Kraftfahrzeuges der Klassen C1E, nicht aber der Klassen BE+M+L in Frage stellen.Es ist nicht zu erwarten dass der Untersuchte auch zukünftig erheblich gegen verkehrsrechtliche Bestimmungen und gegen allgemeine Strafbestimmungen verstoßen wird.

das ist doch in einem text so wiedersprüchlich und verstehen tue ich es auch nicht huh.gif
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Beitrag 07.10.2005, 00:22
Beitrag #540


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Auch wenn´s hier eigentlich OT ist, würde ich mal folgende Interpretation wagen:

Zitat
Es ist zu erwarten dass der Untersuchte auch zukünftig ein Kraftfahrzeug unter alkoholeinfluss führern wird


Das k.o.-Kriterium.

Zitat
wirdund es liegen als mögliche Folgen eines entsprechenden unkontrollierten Konsum Beeinträchtigungen vor,diedas sichere Führen eines Kraftfahrzeuges der Klassen C1E, nicht aber der Klassen BE+M+L in Frage stellen


Du hast in der Vergangenheit so heftig zugelangt, dass gesundheitliche Schäden zu besorgen sind, die die Eignung für C1E jedenfalls entfallen lassen. Vom Grundsatz her sind sie aber nicht so stark, dass auch ein PKW nicht sicher geführt werden könnte.

Zitat
Es ist nicht zu erwarten dass der Untersuchte auch zukünftig erheblich gegen verkehrsrechtliche Bestimmungen und gegen allgemeine Strafbestimmungen verstoßen wird.


Das dürfte dann wohl der Widerspruch sein. Hattest Du eine doppelte Fragestellung (Alk und Punkte / Straftaten o.ä.?), dann bezieht sich dieser Satz nur auf die zweite Fragestellung, nicht aber auf den Alk am Steuer.

Ansonsten wäre diese Formulierung tatsächlich ziemlich unverständlich.


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Andyon
Beitrag 07.10.2005, 00:31
Beitrag #541


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die begutachtung bezog sich tatsächlich auf verkehr und strafrecht ,aber ich bin seid 10 jahren nicht aufgefallen leberwerte Top ich bin auch kein trinker ,kann ich mich darauf beziehen das mir die klassen b+m+l im gutachten befürwortet wurden und ich habe auch nur in polen den führerschein klasse B gemacht,und nicht C1E
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Beitrag 07.10.2005, 00:33
Beitrag #542


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Zitat
kann ich mich darauf beziehen das mir die klassen b+m+l im gutachten befürwortet wurden und ich habe auch nur in polen den führerschein klasse B gemacht,und nicht C1E


Nein, weil die Klassen eben nicht befürwortet wurden. Es wurde nur festgestellt, dass für diese Klassen keine gesundheitlichen Einschränkungen vorliegen.

Die generelle Eignung wurde direkt im ersten Satz ausgeschlossen. Nur die zweite
Fragestellung wurde positiv beantwortet.

Welches Bundesland ist denn zuständig?


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Andyon
Beitrag 07.10.2005, 00:41
Beitrag #543


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die begutachtung bezog sich tatsächlich auf verkehr und strafrecht ,aber ich bin seid 10 jahren nicht aufgefallen leberwerte Top ich bin auch kein trinker ,kann ich mich darauf beziehen das mir die klassen b+m+l im gutachten befürwortet wurden und ich habe auch nur in polen den führerschein klasse B gemacht,und nicht C1E
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Andyon
Beitrag 07.10.2005, 00:42
Beitrag #544


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Beitrag 07.10.2005, 00:42
Beitrag #545


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Die Frage hast Du gerade schonmal gestellt, dafür meine aber immer noch nicht beantwortet. rolleyes.gif


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Andyon
Beitrag 07.10.2005, 00:44
Beitrag #546


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Ich würde dir ja gerne mal das ganze Gutachten zukommen lassen aber es sind 31 seiten
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RA XDiver
Beitrag 07.10.2005, 00:47
Beitrag #547


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Das Gutachten braucht´s nicht. Die Kernaussagen hast Du ja genannt und ich denke, sie sind Dir zutreffend beantwortet worden.

Zum Bundesland: Aus Berlin sind noch keine Urteile zu der Thematik bekannt. Weder positive noch negative. Da müsstest Du dann im Falle einer NU Dein Glück versuchen.

Dafür solltest Du Dir aber einen Kollegen suchen, der sich im Fahrerlaubnisrecht ein wenig besser auskennt, als Dein jetziger Anwalt. whistling.gif


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Perplex
Beitrag 07.10.2005, 03:14
Beitrag #548


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@Andyon
Wenn die Anordnungen widersprüchlich sind, dann spielt das keine Rolle. Die können schreiben was sie wollen, das heißt sie können sich ausdenken was sie wollen. wacko.gif Nach Ende der Frist wird dann ein Monat später entzogen. no.gif Spätestes dann werden irgendwelche Paragraphen hinzugezogen, die dann auch nicht schlüssig sein müssen. Das liegt daran, weil die Fahrerlaubnisbehörden die Macht haben. Schließlich darfst Du ja dann klagen.

Eine MPU würde ich mir stark überlegen. Wenn sie negativ ausfällt, dann werden die Eignungszweifel erst Recht bestätigt. Die Ungeeignetheit wird dann fest geschrieben, auch wenn sich die MPU-Anordnung im Nachhinein als rechtswidrig herausstellen würde. Es gibt nur einen Pseudo-Datenschutz. Die Fahrerlaubnisbehörde erfährt ob eine MPU gemacht wurde. Allein diese Information lässt auf das Ergebnis schlussfolgern.

Spätestens jetzt könntest Du Mal über einen Rechtsbeistand nachdenken. RA Lexus ist von Dir aus nicht so weit weg. yes.gif Spätestens zur Klage würde ich mir einen Anwalt zulegen. Wenn Du gewinnst, dann wird der "reiche" Staat alle Kosten übernehmen. Die Chancen sind dafür äußerst gut.

Thommy


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(O.o)
(> <) This is Bunny. Copy Bunny into your signature to help him on his way to world domination
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Andyon
Beitrag 07.10.2005, 04:15
Beitrag #549


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@thommy Bumm
vielen dank für deine aussage,ich sehe meine chancen auch nicht gerade gut,aber ich denke wenn ich zur MPU muß werde ich nie wieder zum Alex fahren (alle Unkompetent)und ich denke auch nicht das es ratsam ist zur gleichen stelle zu fahren oder denkt irgendjemand anders !? ich habe mir extra einen anwalt vom ADAC genommen aber er scheint sich nach eurer aussage nicht auszukennen was ich leider auch feststellen mußte.
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Andyon
Beitrag 07.10.2005, 04:32
Beitrag #550


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@Thommy Bumm
ich habe dir eine email gesendet
mfg.Andy
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