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> EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis (Teil11), Nachtr. MPU-Anordnung in D. zulässig?
JoeCool
Beitrag 16.10.2005, 13:29
Beitrag #751


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Hallo XDriver

der Kollege ist entsprechend informiert.
Hab schliesslich auch teuer für die Schriftsätze bezahlt :-))
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RA XDiver
Beitrag 16.10.2005, 13:30
Beitrag #752


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Ok, dann bist Du zumindest dahingehend abgesichert. Soooo teuer ist das ja nun auch nicht. wink.gif


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JoeCool
Beitrag 16.10.2005, 13:52
Beitrag #753


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Naja, wie mann es nimmt.

Aus meiner Sicht geht es ja nur darum, Recht zu bekommen. wenn D. sich an bestehende Gesetze & Richtlinien schlicht halten würde hätte ich viel Zeit, Geld & nerven gespaart. Von daher ist es schon recht teuer und eigentlich sollte mann die Auslagen vom Staat ersetzt bekommen - was dann natürlich wieder zu lasten der Steuerzahler geht.
Das würde dann ggf. die Behörden etc. auch mal zum Umdenken bewegen und ggf. dazu führen, das nicht jeder kleine Amtsinhaber willkürlich unter Beugung & bewusster Falschauslegung von bestehendem Recht gegen die vermeindlich hilflosen Bürger vorgeht.
Man tut ja fast so, als gäbe es in D. keine bedeutenderen Probleme als ne Hand voll Leute die mit Europäischer FE rumfahren obwohl sie hier ihren Lappen verloren haben. Armes Deutschland!

Wenn ich aber gewinne, dann ist es das wert. Sonst - tja dumm gelaufen.
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RA XDiver
Beitrag 16.10.2005, 14:01
Beitrag #754


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Zitat
Er mir: Das alle Widerspruchs/Eilanträge oder wie auch immer die momentan nach München gehen, vorerst nicht bearbeitet werden, da München auf das Urteil von Luxenburg wartet.


Das halte ich, gelinde gesagt, für Schwachsinn. Über einen Eilantrag muss entschieden werden. Der lässt sich ggf. auch mit der bestehenden Rechtslage abweisen bzw. stattgeben.

Bis Klagen verhandelt werden, ist ohnehin genug Zeit.

Zitat
Nachtrag: Jeder Betroffene sollte soweit im Bereich seiner Möglichkeiten Schadensersatzklage gegen sein zuständiges LA ankündigen und schon heute die Kosten für eine nicht zu haltende NU dem jeweiligem LA in Rechnung stellen. Klingt vielleicht blöde, erhöht aber den Druck entlich eine Entscheidung zu treffen.


Klingt zwar nicht blöde, ist aber aussichtslos. Einen Amtshaftungsanspruch wird man nicht durchbekommen. Deswegen dürften die zuständigen LRÄer über solche Forderungsanmeldungen höchstens lachen. Druck erzeugt man damit sicherlich nicht.


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JoeCool
Beitrag 16.10.2005, 14:08
Beitrag #755


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Ich sehe das leider genauso wie Xdriver. Und hier liegt ja das Problem. Eben weil etwaige Schadenersatzforderungen etc. hier sowieso aussichtslos erscheinen können die Behörden nach Grundsatz "erstmal NU aussprechen & FE entziehen - rechtlich prüfen können wir später" vorgehen. Und das hat nun mit moderner, richtungsweisender Rechtsprechung in einer demokratischen Gesellschaft wirklich nichts zu tun!
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RA XDiver
Beitrag 16.10.2005, 14:13
Beitrag #756


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@JoeCool

Auch wenn es manchmal den Eindruck macht. Ungeprüft werden NUen nicht ausgesprochen. Bedenke bitte, dass die Rechtslage (aus gerichtlicher Sicht) in D momentan immer noch Pro-NU ausfällt. Nur weil Koblenz als OVG die Sache anders sieht, muss sich dies ja nicht direkt bundesweit jede Behörde zu eigen machen.

Die herangezogenen Begründungen sind, steht man auf dem Standpunkt, dass NUen weiterhin möglich sind, größtenteils durchdacht und nicht mal eben auf´s Papier geklatscht (ok, Ausnahmen gibt´s).

Dabei muss man in seine Erwägungen mit einbeziehen, dass die Verwaltungen ja größtenteils gerichtliche Bestätigung ihrer Rechtsauffassung erfahren. Das stärkt natürlich die Berechtigung eines SB, die entsprechende NU zu verhängen.


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JoeCool
Beitrag 16.10.2005, 15:14
Beitrag #757


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@ XDriver

also das sehe ich im Zusammenhang EU-FS völlig anders.
In meinem Fall ist bislang nichtmal der Beweis geführt worden, das ich die EU-Fe im Inland überhaubt genutzt habe (man verweist hier auf die Zuständigkeit des Verfahrens wg. fahren ohne FE) - das hält aber die Behörden nicht ab, mir mal eben unter Missachtung geltender EU Richtlinien (welche D. schliesslich mitgestalltet und ratifiziert hat) PROPHILAKTISCH und kostenpflichtig die Nutzung der EU-FE zu untersagen.

Na prima, wenn D. mal wieder Geld braucht (wie eigentlich immer) warum nicht einfach an alle Haushalte einen amtlichen Hinweis wie "du darfst nicht stehlen" oder so schicken und hierfür 100€ verlangen? Alle Macht dem Staat, jawohl!
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RA XDiver
Beitrag 16.10.2005, 15:20
Beitrag #758


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Zunächst mal.....XDiver bitte, nicht XDriver. wink.gif

Zitat
In meinem Fall ist bislang nichtmal der Beweis geführt worden, das ich die EU-Fe im Inland überhaubt genutzt habe


Grundsätzlich ist der Beweis nach der Gesetzeslage auch nicht notwendig. Du hättest die Möglichkeit, das genügt (übrigens auch als Grund, einen FS einzuziehen, zumindest in den südlichen BL).

Zitat
mir mal eben unter Missachtung geltender EU Richtlinien (welche D. schliesslich mitgestalltet und ratifiziert hat) PROPHILAKTISCH und kostenpflichtig die Nutzung der EU-FE zu untersagen.


Ich könnte jetzt mit Lexus argumentieren.....die EU-RiLi interessierte Dich beim Erwerb auch nicht (oder warst Du 185 Tage da?).

Desweiteren ist besagte Richtlinie vom Inhalt her offen formuliert wie das Dekolete´ von Dolly Buster. Da kann man nun alles und jedes hineininterpretieren (wie man hier nunmehr über hunderte Seiten lesen kann).


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JoeCool
Beitrag 16.10.2005, 15:24
Beitrag #759


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Zitat (RA XDiver @ 16.10.2005, 15:13)
@JoeCool

Auch wenn es manchmal den Eindruck macht. Ungeprüft werden NUen nicht ausgesprochen. Bedenke bitte, dass die Rechtslage (aus gerichtlicher Sicht) in D momentan immer noch Pro-NU ausfällt. Nur weil Koblenz als OVG die Sache anders sieht, muss sich dies ja nicht direkt bundesweit jede Behörde zu eigen machen.

Die herangezogenen Begründungen sind, steht man auf dem Standpunkt, dass NUen weiterhin möglich sind, größtenteils durchdacht und nicht mal eben auf´s Papier geklatscht (ok, Ausnahmen gibt´s).

Dabei muss man in seine Erwägungen mit einbeziehen, dass die Verwaltungen ja größtenteils gerichtliche Bestätigung ihrer Rechtsauffassung erfahren. Das stärkt natürlich die Berechtigung eines SB, die entsprechende NU zu verhängen.

übrigens: neben Koblenz auch:

- Die Europäische Gemeinschaft im Allgemeinen
- Der EU Gerichtshof
- Die OLG Köln, Karlsruhe, Saarbrücken

Zugegeben, ein hartnäckiger Freistaat im Süden der Republik hält eisern dagegen
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RA XDiver
Beitrag 16.10.2005, 15:27
Beitrag #760


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Zitat
Die OLG Köln, Karlsruhe, Saarbrücken


Die haben andere Rechtsfragen zu entscheiden. Das die Nutzung eines EU-FS kein FoFE ist, entscheiden mittlerweile auch die AGe. wink.gif

Zitat
Die Europäische Gemeinschaft im Allgemeinen


Die gibt´s nicht. Wenn, dann die EU-Kommission.

Zitat
Der EU Gerichtshof


Wenn besagtes Urteil sooo deutlich wäre, hätten wir die entsprechenden Diskussionen nicht.

Zitat
Zugegeben, ein hartnäckiger Freistaat im Süden der Republik hält eisern dagegen


Und zahlreiche anderen BL auch. whistling.gif


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JoeCool
Beitrag 16.10.2005, 15:36
Beitrag #761


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Zitat (RA XDiver @ 16.10.2005, 16:20)
Zunächst mal.....XDiver bitte, nicht XDriver. wink.gif

Zitat
In meinem Fall ist bislang nichtmal der Beweis geführt worden, das ich die EU-Fe im Inland überhaubt genutzt habe


Grundsätzlich ist der Beweis nach der Gesetzeslage auch nicht notwendig. Du hättest die Möglichkeit, das genügt (übrigens auch als Grund, einen FS einzuziehen, zumindest in den südlichen BL).

Zitat
mir mal eben unter Missachtung geltender EU Richtlinien (welche D. schliesslich mitgestalltet und ratifiziert hat) PROPHILAKTISCH und kostenpflichtig die Nutzung der EU-FE zu untersagen.


Ich könnte jetzt mit Lexus argumentieren.....die EU-RiLi interessierte Dich beim Erwerb auch nicht (oder warst Du 185 Tage da?).

Desweiteren ist besagte Richtlinie vom Inhalt her offen formuliert wie das Dekolete´ von Dolly Buster. Da kann man nun alles und jedes hineininterpretieren (wie man hier nunmehr über hunderte Seiten lesen kann).

ne, nicht 185 Tage. Etwa 14 Monate als eingetragener Vollzeistudent dry.gif
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RA XDiver
Beitrag 16.10.2005, 15:37
Beitrag #762


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Zitat
Etwa 14 Monate als eingetragener Vollzeistudent


Eintragen kann ich mich auch für vieles. Hast Du denn tatsächlich da studiert? whistling.gif


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JoeCool
Beitrag 16.10.2005, 15:39
Beitrag #763


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Soll ich mein Diplom einscannen ?
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Rolf Tjardes
Beitrag 16.10.2005, 15:42
Beitrag #764


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*** Anmerkung Admin:

@JoeCool:

Hast Du tatsächlich die ausdrückliche Erlaubnis Deines RA's, diesen Schriftsatz hier im Forum veröffentlichen zu dürfen??
think.gif
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JoeCool
Beitrag 16.10.2005, 15:44
Beitrag #765


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Zitat (RA XDiver @ 16.10.2005, 16:20)
Grundsätzlich ist der Beweis nach der Gesetzeslage auch nicht notwendig. Du hättest die Möglichkeit, das genügt (übrigens auch als Grund, einen FS einzuziehen, zumindest in den südlichen BL).

Eben,
ich hab auch die Möglichkeit mal eben was stehlen zu gehen, somit ist der Vergleich mit dem Stehlen dann doch ganz passend.
Na dann mal Prodt, auf die Zukunft!
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JoeCool
Beitrag 16.10.2005, 15:47
Beitrag #766


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Zitat (Rolf Tjardes @ 16.10.2005, 16:42)
*** Anmerkung Admin:

@JoeCool:

Hast Du tatsächlich die ausdrückliche Erlaubnis Deines RA's, diesen Schriftsatz hier im Forum veröffentlichen zu dürfen??
think.gif

Ja, er ist hier sogar selbst des öfteren im Forum. Wenn es lieber ist kann der aber auch gerne gelöscht werden.
War nur der Meinung, das würde ganz gut passen und sind ja auch keine persönlichen Daten, Namen etc. enthalten. (Wären ja wenn auch meine eigenen :-)) )

----------

*** Anmerkung Admin:
-> OK, dann wieder back to Topic. Gruss Rolf :-)


Der Beitrag wurde von Rolf Tjardes bearbeitet: 16.10.2005, 15:56
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Lexus
Beitrag 16.10.2005, 17:54
Beitrag #767


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Zitat (JoeCool @ 16.10.2005, 16:14)
also das sehe ich im Zusammenhang EU-FS völlig anders.
In meinem Fall ist bislang nichtmal der Beweis geführt worden, das ich die EU-Fe im Inland überhaubt genutzt habe (man verweist hier auf die Zuständigkeit des Verfahrens wg. fahren ohne FE) - das hält aber die Behörden nicht ab, mir mal eben unter Missachtung geltender EU Richtlinien (welche D. schliesslich mitgestalltet und ratifiziert hat) PROPHILAKTISCH und kostenpflichtig die Nutzung der EU-FE zu untersagen.

Wenn du keine Absicht hast, die UK-Licence hier zu nutzen, warum dann Widerspruch und Eilantrag?

Dafür fehlt doch dann das Rechsschutzbedürfnis.

Oder willst du die Gerichte mal eben PROPHYLAKTISCH mit deinem Fall beschäftigen, damit andere was zu lesen haben?


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strichachtdoktor
Beitrag 16.10.2005, 17:57
Beitrag #768


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Zitat (JoeCool @ 16.10.2005, 12:52)
Ich halte das Teil für stichhaltig & gelungen.

Ich auch. Hört sich gut an. Viel Erfolg !!!


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strichachtdoktor
Beitrag 16.10.2005, 18:04
Beitrag #769


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Zitat (RA XDiver @ 16.10.2005, 16:20)
die EU-RiLi interessierte Dich beim Erwerb auch nicht (oder warst Du 185 Tage da?).

... er war ein Jahr da, sagt der Anwalt - und wird es wohl auch belegen können. Ausserdem ging es da auch nicht drum, oder ? Die 185-Tage-Regelung ist eh weich ...


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RA XDiver
Beitrag 16.10.2005, 18:30
Beitrag #770


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Zitat (strichachtdoktor @ 16.10.2005, 19:04)
Zitat (RA XDiver @ 16.10.2005, 16:20)
die EU-RiLi interessierte Dich beim Erwerb auch nicht (oder warst Du 185 Tage da?).

... er war ein Jahr da, sagt der Anwalt - und wird es wohl auch belegen können. Ausserdem ging es da auch nicht drum, oder ? Die 185-Tage-Regelung ist eh weich ...

Das ist zwar richtig (diese Frage hatte ich bereits mit JC per PM geklärt).

Dennoch ist es tatsächlich faszinierend, wie inkonsequenterweise einerseits auf zwingende Einhaltung einer, insgesamt wachsweichen Richtlinie gepocht wird, andererseits aber permanent dagegen verstoßen wird. whistling.gif


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michaelp100
Beitrag 16.10.2005, 21:41
Beitrag #771


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Zitat (RA XDiver @ 16.10.2005, 20:30)
Zitat (strichachtdoktor @ 16.10.2005, 19:04)
Zitat (RA XDiver @ 16.10.2005, 16:20)
die EU-RiLi interessierte Dich beim Erwerb auch nicht (oder warst Du 185 Tage da?).

Dennoch ist es tatsächlich faszinierend, wie inkonsequenterweise einerseits auf zwingende Einhaltung einer, insgesamt wachsweichen Richtlinie gepocht wird, andererseits aber permanent dagegen verstoßen wird. whistling.gif

ist es nicht mittlerweile klar, dass fe, die unter missachtung der 185-tage regelung erworben wurden, gültig sind...
ergo, es geht doch gar nicht mehr um die 185-tage regelung sondern um sogenannte eignungszweifel... oder wink.gif


eddit: jetzt kommt aber bitte keiner an, der schreibt, ... aber fe, die unter verstoss der regelung erworben wurden, könnten wieder eingezogen werden, weil keine gültigkeit... obwohl der eugh gesagt hat, sie sind gültig...
Anmerkung Moderator:
Quotes hoffentlich richtig sortiert


Der Beitrag wurde von Tortenjan bearbeitet: 17.10.2005, 07:53
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strichachtdoktor
Beitrag 17.10.2005, 01:04
Beitrag #772


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Mal im Ernst: Worauf kommt es dem an, der einen überwiegend legalen Führerschein möchte ? Auf die Einhaltung von Regeln, deren Missachtung erstmal keine Folgen hat ? Oder macht er einfach das, was reicht ?

Und eine Führerscheinbehörde, die entziehen will, ist genauso konsequent in der Auslegung von europäischen Regelungslücken zu ihrem Vorteil ...

Da schenken sich beide Parteien nichts.

Es ist doch ein Witz, wenn eine FEB behauptet, jemand, der monate-, ja vielleicht sogar jahrelang, unauffällig und regelkonform am Strassenverkehr mit einer gültigen EU-FE teilgenommen hat, würde stante pede in dem Moment zum nicht mehr tragbaren Sicherheitsrisiko, in dem die deutsche Behörde davon Wind bekommt. Super lächerlich. Denn der Probant hat längst bewiesen, daß er in der Lage ist, am Strassenverkehr teilzunehmen.

Da braucht man keine "Entscheidungsabnehmer" einer MPI mehr, die mit zweifelhaften Methoden und Qualifikationen versuchen, Leben zu zerstören, die gerade wieder aufgebaut wurden. Da muß man einfach mal versuchen, eine Frage ("Ist zu befürchten,daß Herr K. in Zukunft ... blablabla") selber anhand aller Fakten zu beantworten, die einem dann auf dem Tisch liegen.

Das Leben eines Führerscheinbewerbers oder EU-FS-Inhabers hört ja nicht in dem Moment auf, in dem er annodazumal seinen Lappen verliert - da darf man sich schon die verdammte Mühe machen, auch entlastende Momente zu berücksichtigen. Und was entlastet mehr, als Re-Integration ins Leben (womöglich mit Führerschein!) und dazu ohne Suff, Spritze oder Straftaten ??? Und das ohne weiteren staatlichen Einfluß, aus eigenem Antrieb, auf eigene Kosten und mit sichtbaren Erfolgen ?

Ich schweife schon wieder ab. Aber ich kriege eine echte Krise, wenn ich diesen an den Haaren herbeigezogenen, kurzsichtigen Standardschwachsinn der Behörden lese, die Recht genauso unbekümmert beugen, wie jemand, der mit einer EU-FE versucht, wieder auf die Beine zu kommen.


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JoeCool
Beitrag 17.10.2005, 07:59
Beitrag #773


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Zitat (Lexus @ 16.10.2005, 18:54)
Zitat (JoeCool @ 16.10.2005, 16:14)

also das sehe ich im Zusammenhang EU-FS völlig anders.
In meinem Fall ist bislang nichtmal der Beweis geführt worden, das ich die EU-Fe im Inland überhaubt genutzt habe (man verweist hier auf die Zuständigkeit des Verfahrens wg. fahren ohne FE) - das hält aber die Behörden nicht ab, mir mal eben unter Missachtung geltender EU Richtlinien (welche D. schliesslich mitgestalltet und ratifiziert hat) PROPHILAKTISCH und kostenpflichtig die Nutzung der EU-FE zu untersagen.

Wenn du keine Absicht hast, die UK-Licence hier zu nutzen, warum dann Widerspruch und Eilantrag?

Dafür fehlt doch dann das Rechsschutzbedürfnis.

Oder willst du die Gerichte mal eben PROPHYLAKTISCH mit deinem Fall beschäftigen, damit andere was zu lesen haben?

Hallo.

z.B. um die FE völlig legal im Ausland zu nutzen und nach positiven EU Entscheid auch wieder im Inland ?!?
Leute, das ganze gelaber mit legaler/illegaler Erwerb etc. ist doch quatsch. Ich war nun mal in GB. Nicht vorrangig um da nen Lappen zu machen, sondern um zu studieren. Somit sehe ich es als mein gutes Recht an, dort nen Lappen zu machen. Bin ja nichtmal davon ausgegangen, das ich damit hier fahren kann. Damals wusste ich noch gar nix von Kapper Urteil etc.
Wollte einfach in GB fahren und ggf. vorteile bei Wiedererteilung in D. haben (keine neue Prüfung etc.)
Mir geht es hier auch ums Prinzip. Ich sehe mich eindeutig im Recht, also will ich auch nicht gebühren zahlen und meinen legal erworbenen Lappen abgeben.
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Willauchmalwassagen!
Beitrag 17.10.2005, 08:24
Beitrag #774


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Hallo Leute,


ich wollte mal fragen ob ihr euch mit eurem EU-FS ein Auto mieten könnt oder es da Probleme gab?

Wollte bei Sixt einen Wagen mitten in der Nacht mieten, da ich eine Panne hatte, doch dies wurde abgelehnt aufgrund des FS. Das wäre allgemeine Gäftschäftspolitik. Dabei habe ich im Dezember letzten Jahres auch schon mit EU-FS bei Sixt einen Wagen gemietet. Da gings ohne Probleme.
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RA XDiver
Beitrag 17.10.2005, 09:18
Beitrag #775


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Das scheint auf die jeweiligen Niederlassungen anzukommen. Im Regelfall sollte es klappen. Wenn nicht, es gibt auch andere Autovermieter. cool.gif


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Willauchmalwassagen!
Beitrag 17.10.2005, 14:40
Beitrag #776


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jedoch nicht um 3.30 in der früh. Ich war 120 KM von der Heimat entfernt und musste um 8 arbeiten. Die haben ja nach anfrage des ADAC aufgemacht bzw. ist extra einer aufgestanden.

Die Verweigerung erfolgte laut Mitarbeiter nach Eingang der Kopie des FS in der Zentrale (glaube München). Mit dieser habe ich dann auch nach der Ablehnung telefoniert. In diesem Gespräch wurden mir auch die o.g. Gründe mitgeteilt.

Naja bleibt ja jeder Firma selbst überlassen wem sie ein Auto vermieten! Er meinte aber das würden die anderen Autovermietung aufgrund einer gemeinsamen Vereinbarung genauso machen!

Pech gehabt!
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Monty
Beitrag 17.10.2005, 17:04
Beitrag #777


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@RA XDiver, Thommy und all' die Experten: Ich habe es geschafft. Yeah! Strike!
Am 30.09.2005 lief bei meinem Kumpel die Frist vor der NU ab. Am 15.09. war er bei seiner 4.MPU (2xnegativ, 1xpositiv). Nachdem ich einen Anwalt eingeschalten habe, war auch seine MPU-Akte sauber, d.h. nur noch verwertbare Taten drin. Er hat im Vorfeld auch noch mal mit dem Gutachter gesprochen.
"Na und" sagt ihr? Tja, was soll ich sagen? ER HAT BESTANDEN!!!
Am Freitag letzte Woche hat er sich dann seine CZ-FE in die deutsche umschreiben lassen und war noch mal beim Amtsleiter: O-Ton: "Schade, dann sehen wir sie sobald wohl nicht wieder." Mit einem breiten Grinsen die AW: "Auch wenn es Ihnen leid tut: Ja. Mich nicht mehr."

Danke an alle für die guten Tipps. Ohne Euch im Forum hätte ich das nicht geschafft.

Monty


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"I wish I had a nickel for every time I fell and blamed somebody else." Bob Seger
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corneliusrufus
Beitrag 17.10.2005, 17:10
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Gute Fahrt, Monty. Ich meine, Deine Erinnerung bleibt ausgeprägt.

Liebe Greet-Ings, Cornelius


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Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet.
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strichachtdoktor
Beitrag 17.10.2005, 17:21
Beitrag #779


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Zitat
Amtsleiter: O-Ton: "Schade, dann sehen wir sie sobald wohl nicht wieder."

... was ein dämlicher Spruch. Wollte sicher witzig sein ...

Wie sicher einige noch wissen, schützt eine positive MPU vor gar nichts. Eine Unachtsamheit, die auch negativ ausgelegt werden könnte, und man ist wieder Fußgänger ... Jedenfalls mit deutscher FE.
Also: Vorsicht! Immer und überall!


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Monty
Beitrag 17.10.2005, 17:22
Beitrag #780


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@cornelius: Nee, es ging nicht um mich. Ich habe noch nicht mal EIN Bier im Leben getrunken. Mich erwischt es aufgrund eigener Blödheit höchstens mal beim ZuSchnellfahren, Telefonieren, fehlendem Gurt oder Falschparken. Leider hält mein Erinnerungsvermögen hier nicht so lang...:-(

Monty


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nasowas
Beitrag 17.10.2005, 22:16
Beitrag #781


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Hallo an alle, habe eben ein wahrscheinlich zu langes Posting versucht und wurde warum auch immer wegen Zeitüberschreitung abgemeldet. Kann momentan nur positives in der Form melden, habe heute bei meiner FEB zust. Oberregierungsrat angerufen und gefragt wie es ist, nachden ich Hauptwohnsitz in dem Land wo ich auch FE erworben habe mit fahren in DE ist

Antwort: Wenn Sie in der BRD nicht mehr gemeldet sind, sind auch wir für Sie nicht mehr zuständig.

Fazit: Es läuft alles mehr und mehr auf Hauptwohnsitz in dem Land wo Du auch Deinen FE erworben hast. Nochmals zur Erinnerung: Das gilt jedenfalls dann, wenn der Fahrerlaubnisinhaber seinen ORDENTLICHEN WOHNSITZ GEGENWÄRTIG IN DER BRD HAT, WAS IM VORLIEGENDEN FALL ZUTRIFFT.


D.h. die FEB versuchen bei den Leuten die keine keine Möglichkeit haben einen HWZ nachzuweisen die Scheine einzukassieren, bei anderen die einen HWZ nachweisen können müssen Sie offentsichtlich passen.

Nochmals aus dem Beschluß v. VGB: DAS GILT JEDENFALLS DANN, WENN DER FAHRERLAUBNISINHABER SEINEN ORDENTLICHEN WOHNSITZ GEGENWÄRTIG IN DER BRD HAT, WAS IM VORLIEGENDEN FALL ZUTRIFFT.
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strichachtdoktor
Beitrag 17.10.2005, 22:55
Beitrag #782


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Zitat
DAS GILT JEDENFALLS DANN, WENN DER FAHRERLAUBNISINHABER SEINEN ORDENTLICHEN WOHNSITZ GEGENWÄRTIG IN DER BRD HAT, WAS IM VORLIEGENDEN FALL ZUTRIFFT.


Haben wir alle verstanden, brauchst Du nicht zu schreien ... wink.gif

Trotzdem ist diese Rechtssicht nur eingeschränkt zutreffend. Denn das europäische Führerscheinsystem regelt das mit der Anerkennung ja gerade eben deshalb so, damit der kleine Bürger seinen Schein im Falle eines Umzugs problemlos mitnehmen kann - was er dann eben nicht kann, wenn er in D bezüglich seiner EU-FE nur deshalb Repressalien zu erwarten hat, weil es keine D-FE ist ...
... denn die anderen gerne genannten Gründe sind laut EuGH mit dem Ablauf der Sperrfrist erledigt und jede europäische FEB darf nach dem Ablauf der Sperrfrist erteilen, sofern sie gem. 185-Tage-Regelung zuständig ist.


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Uwe W
Beitrag 18.10.2005, 00:20
Beitrag #783


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Jetzt gibt es auch eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts in Niedersachsen zur EU-Führerscheinproblematik:

Link zum FAQ-Beitrag

OVG Lüneburg 12 ME 288/05 Beschluss vom 11.10.2005

Der Beschluss enthält eine gute Übersicht über die bisherige Diskussion in Rechtsprechung und Lehre zum EUGH-Urteil.

Das OVG stellt zunächst klar, dass nach seiner Meinung die FeV in § 28 gegen die EU-Führerscheinrichtlinie verstößt und deshalb einschränkend auszulegen ist.

Es bejaht dann aber (im Gegensatz zum OVG Koblenz) die Möglichkeit, eine MPU-Anordnung auf Tatsachen zu stützen, die vor Erteilung des EU-Führerscheins lagen.

Im konkreten Einzelfall untermauert das Gericht seine Entscheidung noch mit den Umständen, dass

1. der Antragsteller seinen Führerscheinentzug gegenüber den tschechischen Behörden verschwiegen hatte

2. eine kurz vor der Erteilung des CZ-Führerscheins noch in Deutschland durchgeführte MPU eine weit in die Zukunft gerichtete negative Prognose über die Alkoholprobleme des Antragstellers geliefert hat.


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"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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Medusa
Beitrag 18.10.2005, 00:42
Beitrag #784


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Irgendwie ein rabenschwarzer Tag heute - erst das Posting des Urteils zur Verwertung von Altfällen, jetzt das Urteil des OVG Lüneburg zur nachträglichen MPU Anordnung.

Zum Glück leuchtet da noch ein Licht in Luxenburg wink.gif
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strichachtdoktor
Beitrag 18.10.2005, 01:30
Beitrag #785


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... ist aber wohl nur eine kleine Leuchte.

Jedenfalls, wenn man berücksichtigt, welch´einfache Übungen zur Ausservollzugsetzung der Urteile aus Luxemburg führen können.

Leider kann ich mich der Logik des OVG Niedersachsen auch nicht völlig verschliessen. Insbesondere der Abschnitt zum Fortbestand von Mängeln, welche schon vor der Erteilung bestanden haben ... Ganz so Unrecht haben sie schliesslich nicht.

Zitat
Etwas anderes hat jedoch zur Überzeugung des Senats für solche Sachverhalte zu gelten, die durch Mängel geprägt werden, die von ihrer Natur her geeignet sind, in die Gegenwart fortzuwirken und von denen deshalb angenommen werden muss, dass sie sich im Hinblick auf ihr Gefährdungspotential ständig - also auch nach dem Zeitpunkt der Erteilung der EU-Fahrerlaubnis - neu aktualisieren.

Die im Falle des Antragstellers gegebene Alkoholproblematik stellt einen derartigen Mangel dar.


Was ich allerdings völlig vermisse ist die Thematisierung der Feststellungskompetenz bezüglich der Erteilungsvoraussetzungen. Denn die lag bei den Tschechen, welche mittels ärztlichem Attest festgestellt haben, daß diese Voraussetzungen erfüllt wurden. Somit wäre auch die Fortgeltungstheorie der Lüneburger Richter durchbrochen ... Oder haben tschechische Ärzte keine Ahnung ? Oder können plötzlich nur noch Psychologen einen Alkoholiker erkennen...?

Dummerweise werden diese eher grundsätzlichen Urteile immer zu Fällen gesprochen, die ganz offensichtlich keine Kosten und Mühen gescheut haben, zu tricksen, was das Zeug hält ... Zusätzlich blöd, wenn die Verurteilungen nah waren, Sperrfristen nur knapp verstrichen sind, eine Leuterung auch anhand von negativen Gutachten bestritten werden kann und die verurteilten Taten zusätzlich zum hohen Promillewert auch noch eine gewisse kriminelle Energie vermuten lassen ... Steilvorlagen für jede Verurteilung und natürlich wohligst geeignet, so ein Verfahren auf vorläufigen Rechtschutz abzuschmettern.

Sieht trotzdem nicht so gut aus, denn die haben sich so viel Mühe gegeben, daß wohl noch ein paar OVGs abschreiben könnten ...


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Medusa
Beitrag 18.10.2005, 01:52
Beitrag #786


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Zitat (strichachtdoktor @ 18.10.2005, 02:30)
Was ich allerdings völlig vermisse ist die Thematisierung der Feststellungskompetenz bezüglich der Erteilungsvoraussetzungen.

Genau darauf wird dann der EuGH zielen. yes.gif
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Lexus
Beitrag 18.10.2005, 08:46
Beitrag #787


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Ich finde, dass dies eine im Eilverfahren genügende Auseinandersetzung mit dem vermissten Punkt ist: Keine Monopolisierung, jedoch ...

Zitat
Der Senat berücksichtigt dabei durchaus, dass ein auf Art. 8 Abs. 2 der Führerschein-Richtlinie i.V.m. mit den deutschen Eignungsüberprüfungs- und Entzugsvorschriften der §§ 46 Abs. 3, 11 ff. FeV gestütztes Vorgehen nicht auf eine systematische Überprüfung der Fahrerlaubniserteilungen anderer Mitgliedstaaten oder eine faktische Monopolisierung der Zuständigkeit für eine etwaige Wiedererteilung der Fahrerlaubnis bei den deutschen Behörden hinauslaufen darf, die dem Anerkennungsgrundsatz des Art. 1 Abs. 2 der Führerscheinrichtlinie in seiner Auslegung durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 29. April 2004 zuwiderlaufen würden (vgl. hierzu: Bay.VGH, Beschl. v. 9.6.2005, a.a.O., 472; Otte/Kühner, a.a.O., 328).

Zu beachten ist jedoch zunächst, dass sich das Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 29. April 2004 zur Frage der Reichweite der Vorschrift des Art. 8 Abs. 4 der Führerschein-Richtlinie als Grundlage für Ausnahmen von der allgemeinen gegenseitigen Anerkenntnis von Fahrerlaubnissen und nicht zu der Gestattung von mitgliedstaatlichen Eignungsüberprüfungs- bzw. Entzugsentscheidungen nach Art. 8 Abs. 2 der Führerschein-Richtlinie verhält. Zu einer Umkehrung des Anerkennungsmechanismus, dem der Europäische Gerichtshof entgegengetreten ist, kommt es bei einer Anwendung dieser Vorschriften auf Fälle wie den vorliegenden jedoch bereits deshalb nicht, weil die im europäischen Ausland erteilte Fahrerlaubnis zunächst ipso iure im Inland wirksam und das Gebrauchmachen von ihr insbesondere nicht strafbar ist (vgl. zur nicht bestehenden Strafbarkeit: OLG Saarbrücken, Beschl. v. 4.11.2004, a.a.O., 50; Ludovisy, a.a.O., 9, 12 f.; anders noch: BGH, Beschl. v. 20.6.2006 - 4 StR 371/01 -, NJW 2002, 2330 ff.). Die Wirksamkeit wird der ausländischen Fahrerlaubnis erst durch einen nachträglichen inländischen Verwaltungsakt und ausschließlich mit Wirkung für das Inland wieder genommen (zu diesem Gesichtspunkt: Otte/Kühner, a.a.O., 328).

Hinzu kommt, dass von einer Aushöhlung einer nach Art. 1 Abs. 2 der Führerschein-Richtlinie grundsätzlich anzuerkennenden Fahrerlaubniserteilungsentscheidung eines anderen Mitgliedstaates schwerlich dann die Rede sein kann, wenn diese in Unkenntnis wesentlicher Teile des für die Beurteilung der Eignung des Fahrerlaubnisbewerbers relevanten Sachverhaltes erfolgt ist.


Eigentlich ist das exakt meine Argumentation seit Urzeiten.


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Bayer
Beitrag 18.10.2005, 10:48
Beitrag #788


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Zitat (Medusa @ 18.10.2005, 01:42)
erst das Posting des Urteils zur Verwertung von Altfällen,

wo finde ich das ?
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mirko1
Beitrag 18.10.2005, 10:51
Beitrag #789


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Zitat (Lexus @ 18.10.2005, 09:46)
exakt meine Argumentation seit Urzeiten.

Naja wenn die Negative MPU Jahre her ist, würde das anders ausfallen.
z.b. in meinem Fall 1998.
Auch logisch wenn ich hier die MPU versaue sprich Negativ und 1 Monat später einen EU-FS mache das dann die DE-Gerichte Feb´s ec. alle Trümpfe in der Hand halten.

Ist doch wohl klar wenn ich in CZ einen Fs mache, das ich in DE keinen mehr habe.
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mirko1
Beitrag 18.10.2005, 10:53
Beitrag #790


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Zitat (Willauchmalwassagen! @ 17.10.2005, 15:40)
Naja bleibt ja jeder Firma selbst überlassen wem sie ein Auto vermieten! Er meinte aber das würden die anderen Autovermietung aufgrund einer gemeinsamen Vereinbarung genauso machen!

Pech gehabt!

Na da hast du nun auch einen kleinen Einblick in das Tief-Schwarze Bayern bekommen. thread.gif
Bei dir noch immer nix? gekommen=? Na ich denke da wird nix mehr kommen. cool.gif
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Lexus
Beitrag 18.10.2005, 11:01
Beitrag #791


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@Bayer

Zum Beispiel hier.


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Etienne
Beitrag 18.10.2005, 13:16
Beitrag #792


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Mal an alle die eine NU bekommen haben:
Wie lange hat es gedauert ab dem Termin, an dem ihr die MPU hättet abgeben sollen, bis zur NU?

Bei mir ist es nun knapp ein viertel Jahr her.. mit den zwei Monaten Frist, sind das insgesamt fast fünf Monate in denen die mich wissentlich rumfahren lassen.. lassen die sich so viel Zeit?

Aber man muss ja jeden Tag geniessen.. und zwecks Vogelgrippe denk ich mir eh jeden Morgen:

Hurra wir leben noch rofl1.gif


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Perplex
Beitrag 18.10.2005, 13:22
Beitrag #793


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Zitat (ein Bayer @ 16.10.2005, 12:55)
Hab da mal wieder einen Bericht gefunden wegen EU-FS.

http://portale.web.de/Auto/Verkehr/msg/5976624/

Also ich fahre schon seit 14 Monaten mit meinem CZ-FS
und hatte noch keine Kontrolle.
Das sind 14 Monate die ich ohne aufzufallen mit dem KFZ unterwegs bin.
Das zeigt doch auch das nicht alle EU-FS Besitzer Süchtige sind.
Meine Meinung ist das 14 Monate mehr aussagen als ein 20 Minutengespräch
mit dem Psychologen.

Mir ist dabei besonders folgender Absatz aufgefallen:
Zitat (ADAC-Jurist warnt vor boomendem Führerscheintourismus)
Wer die Fahrerlaubnis in einem anderen EU-Land erworben habe, könnte jahrzehntelang unerkannt weiter fahren. «Das ist unter Aspekten der Verkehrssicherheit ein hohes Risiko», sagte Jung.
Dieser Satz ist schon ein Widerspruch an sich! ranting.gif

Wer jahrzehntelang unerkannt in Deutschland fährt, der kann nur ein vorbildlicher Fahrer sein. Ein Risikofahrer fällt unweigerlich ganz schnell auf. Wer aber ein vorbildlicher Fahrer ist, der kann unter Aspekten der Verkehrssicherheit kein hohes Risiko darstellen. Das ist schlichtweg unmöglich! wallbash.gif

Thommy


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Perplex
Beitrag 18.10.2005, 13:32
Beitrag #794


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Zitat (JoeCool @ 16.10.2005, 14:52)
Von daher ist es schon recht teuer und eigentlich sollte man die Auslagen vom Staat ersetzt bekommen - was dann natürlich wieder zu lasten der Steuerzahler geht.

You are allways der Gelackmeierte! blink.gif
Entweder wir zahlen es selber, oder wir zahlen es über die Steuer. Zahlen müssen wir in jedem Fall. wallbash.gif


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Commodore25E
Beitrag 18.10.2005, 13:36
Beitrag #795


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Zitat (Thommy Bumm @ 18.10.2005, 14:22)
Wer jahrzehntelang unerkannt in Deutschland fährt, der kann nur ein vorbildlicher Fahrer sein. Ein Risikofahrer fällt unweigerlich ganz schnell auf. Wer aber ein vorbildlicher Fahrer ist, der kann unter Aspekten der Verkehrssicherheit kein hohes Risiko darstellen. Das ist schlichtweg unmöglich

Nonsens. Ich kenne VT, die benehmen sich am Steuer ihrer PS-Bomber seit Jahren wie die S**, ohne bisher auch nur einmal geahndet/aufgefallen zu sein.

Teils mit Hilfe verbotener Technik, teils mit viel Dusel. Bei der Kontrolldichte in D erwischt zu werden bedarf da schon eher eines ungeschickten oder dummen Manövers oder anzeigefreudiger Zeitgenossen mit viel der selbigen......


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Natrix20
Beitrag 18.10.2005, 16:51
Beitrag #796


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@Commo

Klar es gibt solche und solche, aber wer so blöd ist und mit seinem PS Bomber so Manöver vollzieht fährt mit Sicherheit nicht jahrzehntelang unerkannt und vorallem unfallfrei.
Gerade wenn man sich mit einen EU Fs auf dünnem Eis bewegt oder sogar ohne Lappen fährt, wird sich sicherlich nicht hinreissen lassen mit seinem PS Bomber zu fahren wie die gesenkte S...
Ich kenne mehrere Personen die jahrelang ohne gefahren sind und nun die MPU absolviert haben und wieder legal fahren, ohne CZ FS oder anderen Schnickschnack. Die Frage ist natürlich was ist besser, fahren ohne auf bestimmte Zeit oder fahren mit EU FS der jede Menge Geld gekostet hat mit anscheinend doch wieder ungewissen Ausgang?
Fakt ist die Tatsache, das es viele durch Schwarzfahren schaffen ihre Sperrfrist rumzukriegen und eine eventuelle MPU zu absolvieren. Die Dunkelziffer ist mit Sicherheit größer als die Fahrer mit EU FS, da gehe ich jede Wette ein.
Gruss
Natrix
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Medusa
Beitrag 18.10.2005, 19:46
Beitrag #797


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Zitat (strichachtdoktor @ 18.10.2005, 02:30)
Was ich allerdings völlig vermisse ist die Thematisierung der Feststellungskompetenz bezüglich der Erteilungsvoraussetzungen.

Ich tippe darauf, daß wir zur Feststellungskompetenz vom EuGH etwas in der folgenden Richtung hören:

Die EU FE Richtlinie sieht nicht nur die Beachtung des Wohnsitzprinzips, sondern auch eine Eignungsüberprüfung vor FE Erteilung vor. Die nachträglich, nach einer FE Erteilung, von D. angeforderte Eignungsüberprüfung ist eine Überprüfung der vom ausstellenden Staat durch die FE Erteilung testierten positiven Eignung. Ergeben sich nach der FE Erteilung keine neuen Erkentnisse, z.B. wegen Verweigerung einer erneuten Eignungsüberprüfung, ist das durch die FE Erteilung testierte positive Eignungsüberprüfungsergebnis unwiderlegt. Erfolgt in diesem Fall eine NU duch D. wegen Nichteignung, stellt dies eine Nichtanerkennung der Eignungsüberprüfung bei FE Erteilung des ausstellenden Staates dar.
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Lexus
Beitrag 18.10.2005, 19:51
Beitrag #798


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Ich würde diese kleine Wahrsagung nach Brüssel schicken, dann haben die nicht mehr so viel zu schreiben und vor allem nachzudenken :-)


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Medusa
Beitrag 18.10.2005, 19:52
Beitrag #799


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Gute Idee! Danke für die Anregung laugh.gif
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Uwe W
Beitrag 18.10.2005, 20:56
Beitrag #800


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Gerade hab ich ein weiteres Urteil im Netz gefunden:

BVerwG 3 C 25.04 vom 09.06.2005, in dem sich das Bundesverwaltungsgericht mit dem § 46 FeV beschäftigt.

Der Fall betrifft zwar keinen EU-Führerschein, sondern es geht um eine MPU-Anordnung nach dem Konsum harter Drogen.

Die Ausführungen des BVerwG lassen aber erkennen, dass nicht in jedem EU-Führerscheinfall, wo bei einer Neuerteilung in Deutschland eine MPU anzuordnen wäre, bei einem Überprüfungsverfahren nach § 46 FeV auch eine MPU angeordnet werden kann.

Während bei Neuerteilung für die MPU-Anordnungen die §§11-14 FeV einschlägig sind, so dass die Behörde rein schematisch eine MPU anzuordnen hat, wenn die alte Tat noch (formal) verwertbar ist, ist bei der Anwendung des § 46 zusätzlich vor einer MPU-Anordnung zu prüfen, ob die alten Taten tatsächlich Bedenken begründen, daß der Inhaber einer Fahrerlaubnis zum Führen eines Kraftfahrzeugs ungeeignet oder bedingt geeignet ist.

Es kommt dann also einerseits auf die Schwere der alten Verkehrs- oder Drogenverstöße, andererseits auf den zeitlichen Abstand zu dem Zeitpunkt der MPU-Anordnung an.

Wer also unmittelbar nach einem Führerscheinentzug wegen Drogenkonsum in Tschechien eine neue Fahrerlaubnis erwirbt, ist also in diesem Sinne stärker von einer MPU-Anordnung bedroht als jemand, der sich dem Ende seiner 15jährigen Tilgungsfrist nähert.

Ob diese Grundsätze des BVerwG auch in Alk-Fällen gelten, müsste mal separat untersucht werden: ich denke hier an die Radfahrer, die nach einer Fahrt mit mehr als 1,6 Promille erst einige Jahre später zur MPU sollen, wenn sie den 8. Punkt in Flensburg gesammelt haben.


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