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> EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis (Teil11), Nachtr. MPU-Anordnung in D. zulässig?
Lexus
Beitrag 21.10.2005, 11:15
Beitrag #851


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Ich meinte auch nicht den juristischen Unterschied sondern den moralischen, wenn ich nach dem Unterschied fragte. Mich stört eigentlich, dass es hier in der quälend langen Wartezeit auf Neuigkeiten oft nicht mehr um die rechtlichen Fragen geht, sondern um spitzfindige Konstruktionen, die alle nicht in Ordnung sind im Geiste eines europäischen Fahrerlaubnisrechts, sondern lediglich Tricksereien, um etwas zu erreichen, was sicher keine Kommission und kein EuGH-Richter im Endeffekt will.

Und dabei soll dann noch die Unerfahrenheit der neuen Beitrittsländer in Verbindung mit ihren raffgierigen Fahrschulinhabern ausgenutzt werden. Eine Welt zum Wohlfühlen ist das nicht mehr.

Als die 2. Führerschein-Richtlinie geschaffen wurde, haben die Beteiligten sicher an die Ehrlichkeit und Europaloyalität der einzelnen damals vorhanden Mitgliedsstaaten geglaubt. Und in ihrer Weltfremdheit haben wohl auch die Richter des EuGH in ihrer Begeisterung über die Formulierung "ohne Wenn und Aber" sich an einem Idealbild der Ausstellerstaaten berauscht. Die schmutzige Realität haben sie nicht wahrgenommen. Es steht sogar zu befürchten, dass sie ihre Scheuklappen auch künftig nicht abnehmen werden, denn dann könnte die Europabegeisterung ja ins Gegenteil umschlagen, das will doch keiner.

Dass dann Franzosen und Niederländer keinen Bock mehr auf Europa haben, ist nur ein Anfang eines langsam einsetzenden Auflösungsprozesses.


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strichachtdoktor
Beitrag 21.10.2005, 13:17
Beitrag #852


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Hallo Leute, habe jetzt eine gute Seite "Eu-GH-Thread" hinter mir und finde es sehr lustig, wie Ihr "vom Hölzchen aufs Stöckchen" kommt ...
Echte Infos sind da ja schon länger nicht bei.

Sehr interessant finde ich die gewagten Konstruktionen von "Thommy" und die bitterbösen Reaktionen von "nasowas". Der liebe Herr Beckstein wird sicher vor den "schlimmen" Folgen seiner etwas verschärften Anordnungen für die bayrische Wirtschaft zittern ...

Mich hat heute übrigens ein freundlicher Herr im Auftrag der Staatsanwaltschaft aufgesucht und mir freudestrahlend berichtet, daß mein EU-FS mit Sicherheit nicht zu beanstanden wäre - jedenfall nicht im Reg.-Bez. Koblenz. Er habe das jetzt mit mehreren Kollegen diskutiert und wen auch immer er bei der StA gefragt hätte, es wäre immer das Gleiche herausgekommen: EU-Führerscheine sind gültig, sofern nach der Sperrfrist erteilt während eines mind. 185-tägigen Aufenthaltes.

Einwände hat er nicht weiter zugelassen und schriftlich geben wollte er es mir auch nicht. wink.gif Aber er war der Meinung, daß ich mir jetzt - wo ich doch einen gültigen FS habe - endlich auch eine Arbeit suchen könne, die weiter weg wäre ... Echt goldig !


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Perplex
Beitrag 21.10.2005, 13:35
Beitrag #853


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Zitat (Lexus @ 21.10.2005, 12:15)
Ich meinte auch nicht den juristischen Unterschied sondern den moralischen, wenn ich nach dem Unterschied fragte. Mich stört eigentlich, dass es hier in der quälend langen Wartezeit auf Neuigkeiten oft nicht mehr um die rechtlichen Fragen geht, sondern um spitzfindige Konstruktionen, die alle nicht in Ordnung sind im Geiste eines europäischen Fahrerlaubnisrechts, sondern lediglich Tricksereien, um etwas zu erreichen, was sicher keine Kommission und kein EuGH-Richter im Endeffekt will.
Das wollen sie aber:

Ein Mitgliedstaat darf die Anerkennung der Gültigkeit eines Führerscheins, der später von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellt worden ist, nicht weiterhin ablehnen, wenn die frühere Fahrerlaubnis des Führerscheininhabers im erstgenannten Mitgliedstaat entzogen oder aufgehoben wurde, die Sperrfrist für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis in diesem Mitgliedstaat aber bereits abgelaufen ist.

Genau das Gegenteil passier aber tausendfach, unabhängig davon ob die Fahrerlaubnis rechtmäßig erworben wurde oder nicht. Das hat mit Triksereien nichts zu tun. Da treffen 2 rechtmäßige Behörden aufeinander & nur die deutsche Auffassung soll die Richtige sein? Das kann es ja wohl nicht sein ...

Zitat (Lexus @ 21.10.2005, 12:15)
Und dabei soll dann noch die Unerfahrenheit der neuen Beitrittsländer in Verbindung mit ihren raffgierigen Fahrschulinhabern ausgenutzt werden. Eine Welt zum Wohlfühlen ist das nicht mehr.
Das ist purer Kapitalismus! Die Tschechen lernen schnell, wie man es richtig macht.

Thommy


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RA XDiver
Beitrag 21.10.2005, 13:36
Beitrag #854


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Zitat
Genau das Gegenteil passier aber tausendfach, unabhängig davon ob die Fahrerlaubnis rechtmäßig erworben wurde oder nicht


Übertreib´ mal nicht. Sooo viele NUen stehen ja wahrscheinlich auch nicht im Raum.


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Medusa
Beitrag 21.10.2005, 15:42
Beitrag #855


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Ist leider untergegangen. Wieviel Zeit bis zur MPU Abgabe muß in einer Aufforderung gewährt werden?
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Lexus
Beitrag 21.10.2005, 18:07
Beitrag #856


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Dafür gibt es keine Vorschrift; im allgemeinen werden 2 Monate gewährt.


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strichachtdoktor
Beitrag 21.10.2005, 18:32
Beitrag #857


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... es sollte wohl gerichtlich überprüfbar sein, ob eine von der FEB gesetzte Frist überhaupt ausreicht, eine MPU erstellen zu lassen.
Sechs bis acht Wochen scheinen mir arg knapp bemessen. Bei mir hat es mindestens 10 Wochen gedauert (1xAachen, 1xBielefeld, 1xSiegen), bis von der Aktenversendung bis zur Gutachtenerstellung alles erledigt war ...


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Uwe W
Beitrag 21.10.2005, 19:29
Beitrag #858


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Zitat (strichachtdoktor @ 21.10.2005, 09:14)
Zitat (corneliusrufus @ 21.10.2005, 00:26)
Wenn jemand den Eilantrag erst spät einreicht: Könnte aus der Verzögerung der Schluss  gezogen werden, das Eil- und Schutzbedürfnis sei nicht mehr gegeben ?
(Habe das etwas umformuliert, die grundsätzliche Frage stammt aber von "corneliusrufus")

Meiner unmaßgeblichen Meinung nach: Nein.
Was heißt ausserdem "spät" ? Selbst wenn man erst nach zwei bis drei Monaten einen Eilantrag stellt, hat man u.U. seine Gründe: Anwaltsuche, Akteneinsicht, (Vor-)Klärung der Rechtslage, Formulierung der eigenen Position etc. Solange wie mit einem Beschluß zur Eilsache noch deutlich vor Ablauf des regulären Verfahrens zu rechnen ist, solange sollten durch eine verspätete Einreichung keine Nachteile bestehen.

Das Rechtsschutzbedürnis entfällt im allgemeinen erst, wenn über den Hauptsacheantrag rechtskräftig entschieden wurde, bzw. wenn kein Interesse mehr an einer positiven Vorabentscheidung besteht.

Ein schnell gestellter Antrag hat aber den Effekt, dass im Falle der Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Gerichtsbeschluss auf den Zeitpunkt der Bekanntgabe des Verwaltungsakts zurückgreift:

Das würde bedeuten, dass man sich nicht strafbar macht, wenn man vor einer positiven Gerichtsentscheidung trotz sofortiger Vollziehbarkeit der Nutzungsuntersagung Auto fährt.

Stellt man den Antrag aber erst relativ spät, so tritt die Wirkung einer positiven Gerichtsentscheidung erst mit deren Beschlussfassung ein.

Im Führerscheinrecht geht man natürlich ein strafrechtliches Risiko ein, wenn man fälschlicherweise annimmt, dass man das vorläufige Rechtsschutzverfahren gewinnen wird.


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"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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gerri
Beitrag 21.10.2005, 19:40
Beitrag #859


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sagt mal wie sieht es denn bei mir aus wenn ich meine mpu bestehe,und aus dem nl fs die bemerkung gestrichen wird(berechtigt nicht zum fahren in deutschland)
habe ich dann noch eine probezeit,habe ja einen nl fs...


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Wir leben alle unter demselben Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont..Adenauer
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Medusa
Beitrag 21.10.2005, 19:42
Beitrag #860


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Zitat (Lexus @ 21.10.2005, 19:07)
Dafür gibt es keine Vorschrift; im allgemeinen werden 2 Monate gewährt.

Keinerlei Vorschriften? Seltsam. In dem verlinkten Fall beträgt die Frist 27 Tage. Das kann doch nicht klappen.
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mirko1
Beitrag 21.10.2005, 23:43
Beitrag #861


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Was die wissen?
Zitat
Rechtslage beim Entzug des Führerscheins ist strikter
Zwar war es für kurze Zeit möglich, mit einem "Tschechienführerschein" in Deutschland Auto zu fahren. Diese Rechtslücke wurde aber inzwischen geschlossen. Die Folge: Wurde der deutsche Führerschein vorläufig oder ganz entzogen, ist das Fahren trotz einer Erlaubnis aus einem anderen EU-Mitgliedstaat nicht mehr möglich.

???
EU-Führerschein Lücke geschlossen
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RA XDiver
Beitrag 21.10.2005, 23:46
Beitrag #862


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Ignorieren. ranting.gif

Demnächst lese ich dann in der NJW die neuesten Tipps zur Herz-OP.......

Ich sag nur: Schuster bleib bei Deinen Leisten.


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Lexus
Beitrag 22.10.2005, 00:24
Beitrag #863


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Zitat (Uwe W @ 21.10.2005, 20:29)
Ein schnell gestellter Antrag hat aber den Effekt, dass im Falle der Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Gerichtsbeschluss auf den Zeitpunkt der Bekanntgabe des Verwaltungsakts zurückgreift:

@Uwe W,

hast du dafür irgendeinen Beleg? Ich kenne es auch so aus der Praxis, dass solange nichts im Sinne der sofortigen Vollziehung unternommen wird, solange der (schnell gestellte) Eilantrag noch in der Schwebe ist.

Ich hab das mal XDiver gegenüber geäußerst, der es nicht akzeptiert hat, konnte es aber nicht belegen und hab darum erst mal kurz gekniffen.


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Uwe W
Beitrag 22.10.2005, 02:16
Beitrag #864


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@Lexus: ich denke das steht in der Kommentierung zu § 80 VwGO drin.
Ich hatte mir das mal in einer Bibliothek angeschaut, habs jetzt aber nicht zur Hand.

Dass die Behörde in der Regel nicht vollstreckt, solange der Antrag in der Schwebe ist, ist wohl so etwas wie ein Gentleman-Agreement zwischen Behörde und Gericht, damit sich das Gericht etwas mehr Zeit nehmen kann für seine Entscheidung, wenn es nicht allzu sehr drängt.

Bedeutsam ist die Frage aber, wenn der Bescheidempfänger einen vollziehbaren Bescheid nicht beachtet und daran dann negative Rechtsfolgen geknüpft sind: hier das Fahren ohne Fahrerlaubnis als Straftat, bei öffentlichen Abgaben und Kosten sind es die Säumniszuschläge, wenn man nicht rechtzeitig bezahlt.

Säumniszuschläge sind ja auch zu zahlen, wenn der Bescheid später aufgehoben wird.

Ich hatte selbst mal einen Beschluss nach §80 (5) in einer Abgabenangelegenheit erwirkt: das Gericht hatte sich etwa 2,5 Monate Zeit gelassen bis zur Anordnung der aufschiebenden Wirkung. Säumniszuschläge habe ich aber nicht zahlen müssen, obwohl ich auf die Hauptforderung nie etwas bezahlt hatte.


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Perplex
Beitrag 22.10.2005, 02:50
Beitrag #865


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Zitat (Medusa @ 21.10.2005, 16:42)
Ist leider untergegangen. Wie viel Zeit bis zur MPU Abgabe muss in einer Aufforderung gewährt werden?

Wozu eine Frist? Die müssen Dir keine Frist geben!


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RA XDiver
Beitrag 22.10.2005, 09:55
Beitrag #866


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Zitat
hast du dafür irgendeinen Beleg? Ich kenne es auch so aus der Praxis, dass solange nichts im Sinne der sofortigen Vollziehung unternommen wird, solange der (schnell gestellte) Eilantrag noch in der Schwebe ist.

Ich hab das mal XDiver gegenüber geäußerst, der es nicht akzeptiert hat, konnte es aber nicht belegen und hab darum erst mal kurz gekniffen.


Ich erinnere mich an unser Telefonat. tongue.gif

Allerdings bleibe ich bei meiner damaligen Meinung und Kopp gibt mir recht.

Die aW tritt erst mit Einlegung des Rechtsbehelfes bzw. der Aussetzung der Vollziehung (Abs. 4) oder , beim Sofortvollzug, der Anordnung oder Wiederherstellung der aW (Abs. 5) ein.

Vorher hat ein VA alle ihm nach dem Gesetz und seinem Inhalt zukommenden Wirkungen grundsätzlich vom Zeitpunkt seines Erlasses an (...) .
(Kopp/Schenke, VwGO, 11. Aufl., § 80 Rdz. 53)

Wenn also bei eingelegtem aber noch nicht entschiedenem (Eil-)Rechtsbehelf von einer Vollstreckung abgesehen wird, dann tatsächlich nur aufgrund des von Uwe genannten "gentleman agreement". wavey.gif


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strichachtdoktor
Beitrag 22.10.2005, 11:51
Beitrag #867


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Wenn man jemandem eine Frist von sechs Wochen einräumt, eine MPU zu machen, dann ist es kein grosses Wagnis, noch zwei Wochen auf eine Eilentscheidung zu warten, oder ?!


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pappe1234
Beitrag 22.10.2005, 12:31
Beitrag #868


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Mal eine Frage zur MPU.
Ich kann doch auch eine MPU ablegen, ohne vorher einen Antrag auf Neuerteilung der FE zu stellen, oder doch nicht?
Wenn jemand einen CZFS hat und dennoch MPU machen möchte, kann er ja nicht einen Antrag auf Neuerteilung der FE in D stellen, oder?

Danke.

Andreas
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Medusa
Beitrag 22.10.2005, 12:38
Beitrag #869


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MPU ohne FE Antrag? Sehr umstritten - siehe Zusicherung / Forumssuche Zusicherung
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RA XDiver
Beitrag 22.10.2005, 13:16
Beitrag #870


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Zitat
kann er ja nicht einen Antrag auf Neuerteilung der FE in D stellen, oder?


Den Antrag brauch er auch nicht zu stellen. Im Zweifel stellt er einen Antrag nach § 28 Abs. 5 FeV.

Dann wird im Zweifel die Behörde eine MPU fordern und schon kannst Du in D eine ablegen.


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Medusa
Beitrag 22.10.2005, 13:23
Beitrag #871


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Dazu muß man sich aber doch als EU-FE Inhaber outen? Die Zusicherunggeschichte, gemäß corneliusrufus, könnte man ja vor Punkt 3, "Antrag auf (Wieder-)Erteilung der Fahrerlaubnis", beenden. Sofern man denn nur mal "so" eine MPU machen möchte. ..
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MaximilianNRW
Beitrag 22.10.2005, 13:31
Beitrag #872


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Ich würde gerne, trotz Wohnsitz im Ausland, eine MPU machen. Einfach, um auf der sicheren Seite zu sein. Und weil ich es als Abschluss einer langen und teuren Therapie betrachten würde. Geht das? TÜV und MPU-GmbH haben eine Begutachtung OHNE Auftrag abgelehnt. wobei ich das nicht verstehe, würde ja auch unterschreiben, dass mir klar ist, dass das Gutachten nicht anerkannt werden muss.
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RA XDiver
Beitrag 22.10.2005, 13:33
Beitrag #873


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Zitat
Dazu muß man sich aber doch als EU-FE Inhaber outen?


Das stimmt allerdings.

Zitat
Die Zusicherunggeschichte, gemäß corneliusrufus, könnte man ja vor Punkt 3, "Antrag auf (Wieder-)Erteilung der Fahrerlaubnis", beenden


Wobei da sich ja regelmäßig die Frage stellt, ob eine solche Zusicherung überhaupt erteilt wird.


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murksel
Beitrag 22.10.2005, 13:34
Beitrag #874


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@MaximillianNRW

Tja, das geht leider nicht. Für eine MPU benötigst du einen Wohnsitz in Deutschland. Freiwillig eine MPU machen geht nicht. Ich habe nämlich dasselbe Problem.
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Medusa
Beitrag 22.10.2005, 13:38
Beitrag #875


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Zitat (RA XDiver @ 22.10.2005, 14:33)
Wobei da sich ja regelmäßig die Frage stellt, ob eine solche Zusicherung überhaupt erteilt wird.

Ja, ist wie gesagt, umstriten. Vielleicht hilft die Unterstützung durch einen RA wink.gif
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pappe1234
Beitrag 22.10.2005, 17:51
Beitrag #876


Neuling
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Hmmm, wie ist das mit der MPU Verjährungsfrist?

Wenn ich einen Neuantrag stelle (kann ich das überhaupt mit CZ-FS?) und ich bestehe die MPU, kann ich dann einfach meinen CZ-FS vorlegen, und ganz frech um Umschreibung bitten??
So in etwa stelle ich mir das vor, denn ich hasse es mirt dem Gesetz weiterhin in Konflikt zu sein.
Was ist wenn die MPU negativ ist? Kann ich dann den Antrag zurückziehen?
Erhöht sich dann meine Verjährungsfrist wieder um 10 Jahre? Doch nicht, aber dann erhöht sich wohl die Wahrscheinlichkeit der MPU Auflage, falls ich mit CZ-FS kontrolliert werde.

Fragen über Fragen. D macht es jemandem, der 1!!! mal vom rechten Weg abgerückt ist, nicht einfach... huh.gif

Danke im Voraus.

Andreas
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corneliusrufus
Beitrag 22.10.2005, 18:59
Beitrag #877


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Ohne irgend etwas handfestes wird wohl keine Behörde eine Zusicherung abgeben wollen. Nun könnte man argumentieren, man wollen eine deutsche FE erwerben. Dann Zusicherung einfordern. Meinetwegen wird diese erteilt. Dann MPU.

Angemonmmen, man fällt durch.

Und nun?

Erstens: Der Antrag auf FE wäre unsinnig, da eine EU-FE bestand. Da nicht alle Fakten der Behörde, nämlich der Besitz einer EU-FE, genannt wurden, also der FE-Antrag nciht auf 28 Abs. 5 FeV beruhte, ist die Behörde wegen neuer Umstände (genauer ihrem Bekanntwerden) auch nicht mehr an die Zusicherung gebunden.

Nun sagt man sich, schiet-egal. Ich habe ja meinen Joher EU-FE. Nun kommt man in eine Kontrolle, die FEB erhält eine Kontrollmitteilung. Ab da wird es spannend. Denn anchd er Lebenserfahrung hat man ja durch die nichtbestandene MPU (und das sicher nicht abgeebene MPU Gutachten) schon den nachweis erbracuht, dass man fahrungeeignet ist.

Ich halte es in solchen Fällen ohne berechtigte Chance auf ein Bestehen einer Begutachtung für unsinnig, eine Zusicherung einzuholen.

Liebe Greet-Ings, Cornelius


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Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet.
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Lexus
Beitrag 22.10.2005, 22:27
Beitrag #878


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Ich kann nicht nachvollziehen, wieso man nicht jederzeit eine MPU absolvieren kann und darf. Sonst wäre es ja auch nicht möglich, schon während des Strafverfahrens eine positive MPU beizubringen, um die Entziehung der Fahrerlaubnis ganz zu vermeiden. Da wirkt die FE-Behörde ja auch nicht mit.

Das einzige Problem ist die Fragestellung. Aber da es sich in über 50 % der Fälle um Alkohol handelt, ist das ja nicht so schwer.


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Beitrag 23.10.2005, 01:00
Beitrag #879


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Zitat (Lexus @ 22.10.2005, 23:27)
Ich kann nicht nachvollziehen, wieso man nicht jederzeit eine MPU absolvieren kann und darf.
Das frage ich mich schon lange ...

Das Problem ist ja auch, das die Fahrerlaubnisbehörde mauert, anstatt vor einem Antrag klare Informationen zu geben. Da wird gesagt, bei 1,8 ‰ könnte eine MPU angeordnet werden. Könnte? Dabei wissen sie ganz genau, dass ab 1,6 ‰ grundsätzlich immer eine MPU fällig wird. Das eine Jahr Leberwerte sammeln wird schon mal vollkommen verschwiegen.

Nehmen wir mal an, ein Betroffener geht zur Führerscheinstelle, sagt er hat jetzt 500,- € gespart, & möchte eine Wiedererteilung der Fahrerlaubnis. Da heißt es dann: "Stellen sie erst einmal einen Antrag (ca. 200,- €), bringen sie Passphotos, ärztliches Gutachten, augenärztliches Zeugnis & 1.Hilfe-Bescheinigung mit! Wir entscheiden dann nach Aktenlage."

Wer aber Ahnung hat, wie die Sachbearbeiter, weiß ganz genau, dass die 500,- € nie reichen können (wegen der MPU). Der Antrag wäre vollkommen sinnlos.

Auf die Frage, ob man einen Führerschein in Polen machen darf, kommt die Antwort, dass der Führerschein in Deutschland sowieso ungültig sei & man sich das Geld sparen soll.

Wer wissentlich Falschinformationen gibt, der ist für mich ein Betrüger! thread.gif

Warum straft der Richter nur ab, ohne eine Perspektive aufzuzeigen? Warum ist eine MPU während der Sperrzeit verboten? Warum darf die MPU nicht jederzeit gemacht werden?

Thommy


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BeK
Beitrag 23.10.2005, 08:11
Beitrag #880


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Hallo zusammen! Das was ich jetzt frage, passt wahrscheinlich nicht so recht zum Thema, ist aber sehr wichtig für mich. Ich habe am nächsten Donnerstag meine Berufungsverhandlung wegen FoFE. Mein Anwalt hat zu mir gesagt, ich soll da ALLEINE hingehen, weil ich ja sowieso freigesprochen werde rofl1.gif. Das bezweifle ich allerdings sehr, weil ich ja immer noch in Bayern verhandelt werde. Wenn er kommt will er 1500 € extra. Das kann ich mir aber halt nur 1x leisten, wenn ich dann trotz ihm verliere, wars das erstmal. Bin leider nicht Millionär. Meint ihr es hat Sinn alleine hinzugehen. Die labern mich doch in Grund und Boden auf dem Gericht. Weiß nicht so recht was ich machen soll.
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Perplex
Beitrag 23.10.2005, 09:13
Beitrag #881


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Zitat (BeK @ 23.10.2005, 09:11)
Wenn er kommt will er 1500 € extra.
Wollen die Anwälte in Bayern alle so viel? An sich dürfen die Anwälte so viel verlangen wie sie wollen, zumindest nach oben hin offen. Was ich nur nicht verstehe ist folgendes: Wenn Du den Prozess gewinnst, dann zahlt doch sowieso das reiche Bayern die regulären Anwaltsgebühren. Das würde ich mir doch auf gar keinen Fall entgehen lassen biggrin.gif , wenn die bayerische Staatskasse bluten muss. rofl1.gif

Gibt es denn in Bayern nur xxxxx Sorry, nichts gegen Dich, BeK! Ich habe auch Freunde in Bayern, die ganz "normal" drauf sind. Aber im Bundesland von xxxxxx drehen wohl "fast" alle ab ... wallbash.gif

Hier geht es doch auch um eventuelle Schadenersatzforderungen, weil Du Dein Führerschein nicht nutzen konntest, weil die Rechtslage unklar erschien. Ein entgangener Traumjob könnte solch ein Schaden sein.

Thommy

Der Beitrag wurde von Andreas bearbeitet: 23.10.2005, 14:23


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BeK
Beitrag 23.10.2005, 09:25
Beitrag #882


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Mein Anwalt kommt gar nicht aus Bayern, das ist wahrscheinlich das Problem. Er fällt wegen mir dann den ganzen Tag aus. Die Staatskasse zahlt, im Falle das ich gewinne, leider nur 600,-€. Nur da dies jetzt ja schon die 2. Verhandlung ist, immer noch in derselben Stadt, habe ich so meine Zweifel, daß es diesmal gutgeht. Aber ohne Anwalt bin ich erst Recht im A..., glaub ich.
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Medusa
Beitrag 23.10.2005, 11:09
Beitrag #883


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Zitat (BeK @ 23.10.2005, 10:25)
Aber ohne Anwalt bin ich erst Recht im A..., glaub ich.

Ohne Anwalt hätte ich da auch ein komisches Gefühl .. Ich würde ihn mitnehmen. Gerade in Bayern ..
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nasowas
Beitrag 23.10.2005, 11:10
Beitrag #884


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Hallo BEK,
wenn DU gefahren bist nachdem DU die NU schon hattest ?! Schlecht !
Ansonsten berufe dich auf das Urteil des Amtsgerichts Wunsiedel AZ: 1 Cs 30 Js 309/05. Dort heißt es:
1. Der Angeklagte wird freigesprochen
2. Die Staatskasse trägt die Kosten des Verfahrens.
Ich habe das komplette Urteil schon mal gepostet. Blättere mal nach oben.

LG
nasowas
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Perplex
Beitrag 23.10.2005, 12:44
Beitrag #885


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@BeK
Warum gibt Dein Anwalt das Mandat nicht an einem bayerischen Kollegen weiter? Ich würde da jedenfalls nicht ohne Anwalt antanzen. think.gif Die bayerischen Richter verarschen Dich doch nur ...

Thommy


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Perplex
Beitrag 23.10.2005, 13:54
Beitrag #886


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Ladungsfähige Adresse im Ausland? think.gif


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nasowas
Beitrag 23.10.2005, 13:56
Beitrag #887


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Hallo Thommy, warum Löschen ? Ich habe das Urteil in Kopie vorliegen. BeK kann doch zumindest seinem Anwalt das AZ mitteilen, worauf dieser wieder Bezug nehmen kann. Im besagten Fall wurde jemand an der Grenze Selb/As kontrolliert und bekam Strafbefehl wegen grobfahrlässigen Fahrens ohne und wurde in Wunsiedel freigesprochen. Ich habe selbst auch einen Strafbefehl wegen "fahrlässigen Fahren ohne. Gerichtstermin nach Bitte um verlegung wegen Auslandsaufenthalt nun Ende Nov. Sehe dem gelassen entgegen, vor allem da ich in D. abgemeldet bin. Aber auch und das ist vielleicht für BeK wichtig, wenn ER noch keine NU hatte dann mußte Er davon ausgehen einen rechtsgültigen FE zu besitzen und genau so hat Wunsiedel geurteilt.

LG
nasowas
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Perplex
Beitrag 23.10.2005, 14:05
Beitrag #888


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Zitat (nasowas @ 23.10.2005, 14:56)
Hallo Thommy, warum Löschen?
Das bezog sich doch gar nicht auf Dich! Ich hatte nur aus Versehen doppelt gepostet.

Zitat (nasowas @ 23.10.2005, 14:56)
Aber auch und das ist vielleicht für BeK wichtig, wenn ER noch keine NU hatte dann musste Er davon ausgehen einen rechtsgültigen FE zu besitzen und genau so hat Wunsiedel geurteilt.
ER? blink.gif BeK ist eine sie!


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nasowas
Beitrag 23.10.2005, 14:12
Beitrag #889


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Thommy, alles klar ! Nochmal zu BEK. Wenn Dein Anwalt nicht aus Bayern kommt ist Er womöglich im schönen Frankenthal ?

Lg
nasowas
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BeK
Beitrag 23.10.2005, 16:03
Beitrag #890


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Und das beste an der Sache ist ja, dass ich ja gar keine NU habe, bin aber trotzdem verurteilt worden wegen Fahren ohne. ranting.gif Ich glaube das wird eine Endlosgeschichte. Wünscht mir mal Glück, ich hab nämlich langsam kein Geld mehr. crybaby.gif
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BeK
Beitrag 23.10.2005, 17:02
Beitrag #891


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Falls ich am Donnerstag gewinnen sollte, kann ich dann vom LRA noch ein NU oder Aufforderung zur MPU bekommen oder nicht?

BeK
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strichachtdoktor
Beitrag 23.10.2005, 17:56
Beitrag #892


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Ja, denke ich schon @ BEK
Denn es wird ja jetzt nur die strafrechtliche Seite aufgearbeitet - das verwaltungsrechtliche kann noch folgen.

Und ich sag´ noch: Besser rechtschutzversichert ... Aber mir glaubt ja keiner. wink.gif


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"Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778)

Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa!

Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein
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Gast_charly68_*
Beitrag 23.10.2005, 18:06
Beitrag #893





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Hallo Bek,

so wie ich das lese, hast Du einen G-Termin wegen FoFE.

Das bedeutet, dies ist ein Strafverfahren und hat mit einem Verwaltungsakt nichts zu tun.

Somit kann das LRA Dir immer noch jederzeit eine NU oder MPU aufs Auge drücken.

Da aber das Kapperurteil Grundlage sein sollte zur gegenseitigen Anerkennung der EU-FE, wird es trotzdem von verschiedenen Bundesländern und deren Verwaltungsbehörden anders gehandhabt.

Viel Glück bei Gericht. ob mit oder ohne RA.

Hoffentlich gibt es bald eine endgültige Entscheidung vom EUGH, damit für alle (EU-FS-Besitzer und Gerichte/Behörden) eine einheitliche Verfahrensweise als endgültige Grundlage zum weiteren Vorgehen vorliegt.

Wie ich aber unseren Staat kenne, wird hier schon an neuen Hintertürchen gearbeitet um den EU-FS-Besitzern eins ans Bein pinkeln zu können.

Der Gesetzgeber ist bekanntlich genauso einfallsreich wie seine Bürger und versucht somit uns immer eine Nasenlänge voraus zu sein, was ihm aber nicht immer glingt bzw. glingen sollte.

Gruß
charly68
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michaelp100
Beitrag 23.10.2005, 18:53
Beitrag #894


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an bek,
es gibt auch ein urteil vom ag göttingen, das mit freispruch endete.
ich an deiner stelle würde ohne anwalt hingehen, da du sowieso freigesprochen wirst.
mein anwlat war damals x-diver, vielleicht sprichst du ihn mal an, auch lexus ist anwalt.
evtl. könntest du über die gebührten verhanhdeln...
ich an deiner stelle würde mir keine sorgen machen, brirng nur dier urteile vom ag göttingen (hat x-diver) und urteil ag wunsieder mit

und viel erfolg
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RA XDiver
Beitrag 23.10.2005, 19:25
Beitrag #895


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Zitat
brirng nur dier urteile vom ag göttingen (hat x-diver) und urteil ag wunsieder mit


Nö, habe ich noch nicht. Der Richter hat das Urteil noch nicht rausgeschickt. wink.gif


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Uwe W
Beitrag 23.10.2005, 20:28
Beitrag #896


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Außer dem Urteil des Amtsgerichts Wunsiedel kann man in solchen Fällen sich natürlich auch berufen auf: (aus unserer EUGH-FAQ):

Schreiben des bayrischen Innenministeriums

Oberlandesgericht Karlsruhe, Beschluss vom 26. August 2004, 3 Ss 103/04
(mein Beitrag vom 11.10.2004)

und die dort verlinkten Urteile des OLG Köln und des LG Kleve.

... Und die Beschlüsse des OVG Koblenz, OVG Lüneburg.

Auch der VGH München sieht die Sache ja nicht sehr klar...

Für einen Freispruch in Folge unvermeidbaren Verbotsirrtums sollte das eigentlich reichen.


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"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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Medusa
Beitrag 23.10.2005, 20:33
Beitrag #897


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Zitat (Uwe W @ 23.10.2005, 21:28)
Für einen Freispruch in Folge unvermeidbaren Verbotsirrtums sollte das eigentlich reichen.

Irrtum des Richters? Für mich klingt die Formulierung so, als könnte man dan gleich vor der Tür beim Einsteigen ins Auto die nächste Anzeige wg. FoFE kassieren. ..
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murksel
Beitrag 23.10.2005, 20:40
Beitrag #898


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Verbotsirrtum hat nichts mit einem Irrtum des Richters zu tun.
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Medusa
Beitrag 23.10.2005, 20:41
Beitrag #899


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Schon klar, war sarkastisch gemeint ..
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murksel
Beitrag 23.10.2005, 20:42
Beitrag #900


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Ach sooo, Dafür gibbet doch die Smilies rolleyes.gif blushing.gif rofl1.gif
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