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> EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis (Teil11), Nachtr. MPU-Anordnung in D. zulässig?
Medusa
Beitrag 23.10.2005, 20:50
Beitrag #901


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Ich will aber nicht so egoistisch sein alle Wutsmilies des VP alleine zu verbrauchen. wink.gif
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Uwe W
Beitrag 24.10.2005, 00:53
Beitrag #902


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Zitat (Medusa @ 23.10.2005, 21:33)
Zitat (Uwe W @ 23.10.2005, 21:28)
Für einen Freispruch in Folge unvermeidbaren Verbotsirrtums sollte das eigentlich reichen.

Irrtum des Richters? Für mich klingt die Formulierung so, als könnte man dan gleich vor der Tür beim Einsteigen ins Auto die nächste Anzeige wg. FoFE kassieren. ..

Das kann dann natürlich passieren.

Dann kann man aber im nächsten Verfahren immer noch gegen das Urteil Revision einlegen.


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"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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RA XDiver
Beitrag 24.10.2005, 00:56
Beitrag #903


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Zitat
Dann kann man aber im nächsten Verfahren immer noch gegen das Urteil Revision einlegen


Das könnte man dann in diesem aber auch noch (zumindest, wenn die Berufung den Bach runter geht).

Das wäre jetzt eine Prozesstaktische Überlegung, ob es günstig wäre, auf einen Freispruch aufgrund des Verbotsirrtums hinauszuwollen oder auf einen normalen Freispruch (den man vielleicht nicht bekommt) um sodann in die Revision zu gehen. think.gif

Vorteil bei der ersten Variante: Man kann noch schnell eine Rechtsschutzversicherung abschließen (die aber trotzdem die Fahrtkosten und Abwesenheitsgelder des Anwalts nicht übernimmt). tongue.gif

@BeK

Vor welchem Landgericht soll die Berufungsverhandlung denn stattfinden?


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Beeblebrox
Beitrag 24.10.2005, 01:00
Beitrag #904


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Zitat (RA XDiver @ 24.10.2005, 01:56)
Das könnte man dann in diesem aber auch noch.

ah, genau das wollte ich schon längst mal anmerken bzw. fragen:

kann man denn als Angeklagter gegen einen Freispruch Revision einlegen?
Oder genauer: kann man gegen die *Gründe* für einen Freispruch Revision einlegen?

Greez
Beeblebrox
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RA XDiver
Beitrag 24.10.2005, 01:06
Beitrag #905


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Zitat
kann man denn als Angeklagter gegen einen Freispruch Revision einlegen?


Nein, das geht in der Tat nicht. Wenn ich mich missverständlich ausgedrückt haben sollte, bitte ich um Verzeihung (habe es mal eben editiert).

Ein Rechtsmittel, sei es nun Berufung oder Revision, kann man nur einlegen, wenn man durch die Entscheidung beschwert ist. Daran fehlt es bei einem Freispruch regelmäßig, so dass der Rechtsweg in diesem Fall zu Ende ist.

Eine Berufung/Revision, gestützt auf eine nicht genehme Begründung, würde als unzulässig abgewiesen.


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nasowas
Beitrag 24.10.2005, 02:39
Beitrag #906


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Hallo Bek, entschuldige bitte das ich Dich als ER angesprochen habe. Lt. Thommy bist Du ja eine Sie. Woher weiß der das nun schon wieder ?? Aber im Ernst, wegen der Verhandlung mach Dir mal nicht so viel Sorgen, wenn Du mit einem EU-Fe gefahren bist, so warst Du mit einer gültigen Fahrerlaubnis unterwegs. Erst wenn unsere FEB davon Wind bekommen dann kommt die Akte aus dem Schrank und zumindest in Bayern wird dann alles versucht dir diese abzuerkennen. Bleibt die Frage, was kann man tun um die Richtlinien die B*** und Co. erlassen haben zu umgehen. Genauso wie Bayern und auch Baden Würtenberg gegen EU Recht
verstöst. Evtl. Umzug nach Rheinlandpfalz organsieren.

LG
nasowas
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strichachtdoktor
Beitrag 24.10.2005, 06:51
Beitrag #907


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Zitat
Umzug nach Rheinlandpfalz organisieren.


Ja, hier ist es nett. Und es gibt das OVG Koblenz smile.gif .
Ansonsten viel Erfolg bei der Verhandlung !


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Perplex
Beitrag 24.10.2005, 13:57
Beitrag #908


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@all
Ich hatte ja schon mal gepostet, dass ich trotz Nutzungsuntersagung in Deutschland fahre, weil ich die Entziehung meiner CZ-Fahrerlaubnis für absolut rechtswidrig halte. Aber eigentlich möchte ich jegliche Konfrontation umgehen. Ich bin also so etwas wie ein Konfrontationsumgeher, wenn ich eine Möglichkeit suche aus meiner Krise wieder raus zu kommen. Irgendwann wird jeder mal erwischt. Eine MPU kann & möchte ich mir nicht leisten. Ich bin doch nicht so blöd & gebe der MPI 485,- € (wenn das mein letztes Geld wäre), damit mir solch ein selbsternannter Psycho-Spinner irgendein Schwachsinn einreden will.

Die einzigen Jobs, die ich in meinem Leben gemacht hatte waren Kraftfahrer & autonomer Schlüsselnotdienst im Außendienst. Was anderes habe ich nicht gelernt. Für Beides ist eine Fahrerlaubnis unverzichtbar. Damit sehe ich für mich in Berlin mit meiner CZ-Fahrerlaubnis im Moment keine Zukunft mehr.

Deswegen hatte ich mich letzte Woche dazu entschlossen Deutschland den Rücken zu kehren. Ich machte mich also auf & trampte mit 150,- € in der Tasche nach Luxemburg, um dort einen Job als Kraftfahrer oder Schlüsselnotdienstfahrer zu finden. Den L-Führerschein bekomm ich sobald ich in Luxemburg eine feste Wohnung & eine feste Arbeit habe. Zurzeit schlafe ich noch bei einem Freund an der Grenze zu Luxemburg in Deutschland in der Nähe von Koblenz.

Mit der Arbeitssuche hatte ich Erfolg! Ich habe jetzt einen Schlüsselnotdienst in Luxemburg gefunden. Die Sache hat nur einen Haken: Ich muss auch Kanalreinigung mit erledigen. Die Arbeit ist Scheiße schwer. Wenn ich nicht aufpasse, bekomme ich Sommersprossen. Aber ich bin mir für schwere Drecksarbeit nicht zu schade, wenn das Ziel stimmt.

Zurzeit fahre ich also kostenlos mit, um in Kanalreinigung eingewiesen zu werden. Es ist noch nicht raus ob ich den Job bekomme. Wenn ich das nicht schaffe, dann hat sich das mit Luxemburg erst einmal für mich erledigt.

Ich hatte meinem Chef meine Situation erklärt & ihm meinen CZ-Führerschein gezeigt. Daraufhin zeigte er mir seinen L- & D-Führerschein. Den D-Führerschein hatte er mal verloren & später wiedergefunden. whistling.gif Er ist Deutscher & sitzt zurzeit seine Punkte in Luxemburg aus. Jedenfalls konnte ich ihn nicht davon überzeugen, dass meine Fahrerlaubnis in Deutschland ungültig sein soll.

Wenn ich also diesen Job bekomme, dann muss ich auch Einsätze in Rheinland-Pfalz & Saarland fahren, nicht nur in Luxemburg. Die Grenze ist hier kaum zu erkennen. Einmal über die Brücke & schwups ist man in Deutschland. Da ist kein Schild wo draufsteht: Thommy, Du darfst hier nicht weiterfahren! Es ist also leicht möglich aus Versehen in Deutschland zu fahren. Wenn ich meinem Chef erkläre, dass ich auf gar keinen Fall in Deutschland fahren will, dann löst sich mein Job in Luft auf. Dann darf ich natürlich auch nicht in Luxemburg Einsätze fahren.

Ich muss also die Zeit, bis ich den L-Führerschein habe, illegal überbrücken. Ich sehe zurzeit keine andere Möglichkeit. Die Chance erwischt zu werden ist mit einem Luxemburger Kennzeichen im Grenzgebiet aber äußerst gering. Ich muss also meine illegale Situation auf eine legale Ebene stellen. Ich halte mich was das angeht für unbelehrbar. thread.gif

Selbstverständlich trinke ich, so wie mein Chef auch, kein Alkohol, nehme keine Drogen, schon gar nicht im Grenzgebiet & fahre nicht zu schnell oder verstoße gegen andere Verkehrsregeln. Ich verstoße also nur gegen die illegale Nutzungsuntersagung. Sobald ich in Luxemburg meinen Hauptwohnsitz habe, mache ich mir da auch nicht zu viele Sorgen. Wenn ich dann meinen L-Führerschein habe, dann bin ich aus dem Schneider.

Ich werde weiter berichten, wie es bei mir läuft & werde einen Lifebericht liefern.

Thommy


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Commodore25E
Beitrag 24.10.2005, 14:07
Beitrag #909


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Nur so am Rande: Auch wenn Du die NU für rechtswidrig hälst schreist Du geradezu nach Ärger..........


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Perplex
Beitrag 24.10.2005, 14:22
Beitrag #910


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Zitat (Commodore25E @ 24.10.2005, 15:07)
Auch wenn Du die NU für rechtswidrig hältst schreist Du geradezu nach Ärger..........

Wenn ich in Berlin fahre, fahre ich auf Dauer illegal. Mit meiner alten Kiste falle ich doch ständig auf.

Wenn ich aber jetzt fahre, dann ist das nur übergangsweise, bis ich meinen L-Führerschein habe. Selbst dann, wenn ich mit L-Führerschein erwischt werde & einen Hauptwohnsitz in Luxemburg habe, kann ich noch eine Anklage wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis bekommen. Da kann ich mich aber gelassen zurücklehnen. rolleyes.gif


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Commodore25E
Beitrag 24.10.2005, 14:36
Beitrag #911


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Na, dann lehne Dich zurück und laß Dich nicht erwischen, bis Du Deinen L-FS hast.

Wenn's aber schiefgeht bitte nicht hier heulen, okay?


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Perplex
Beitrag 24.10.2005, 14:43
Beitrag #912


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Zitat (Commodore25E @ 24.10.2005, 15:36)
Wenn's aber schief geht bitte nicht hier heulen, okay?

Wenn es schief geht, dann werde ich es mir nicht nehmen lassen darüber zu berichten. Ich bin doch nicht nur Positiv-Berichterstatter. Wenn ich einen Fehler gemacht habe, dann möchte ich, dass andere diesen Fehler nicht wiederholen.

Wenn es aber klappt, dann möchte ich für andere ein leuchtendes Beispiel sein.


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Willauchmalwassagen!
Beitrag 24.10.2005, 15:09
Beitrag #913


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Hi Tommy,

dann bite beachte auch diese luxemburgische Richtlinie:

-In Luxemburg darf man im ersten Führerschein-Jahr außerorts das Höchsttempo von 75 km/h (sonst 90) und auf Autobahnen von 90 (sonst 130) nicht überschreiten.

Weiß aber nicht ob wir darunterfallen da wir nach meiner Meinung keine Führerscheinneulinge sondern Führerscheinwiederneulinge sind wink.gif
D.h. ob die Zeit vor dem Entzug angerechnet wird
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Perplex
Beitrag 24.10.2005, 15:25
Beitrag #914


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Zitat (Willauchmalwassagen! @ 24.10.2005, 16:09)
D.h. ob die Zeit vor dem Entzug angerechnet wird.

In meinem luxemburgischem Führerschein würde natürlich 1985 als Prüfungsdatum drinstehen. Die 5 Jahre (in Deutschland wären das 2 Jahre) sind doch noch nicht abgelaufen. In Luxemburg wäre das eine Wiedererteilung auf Grundlage der entzogenen deutschen Fahrerlaubnis. Selbstverständlich werde ich sie auch über die Gründe meiner Entziehung ausführlich unterrichten. Sie können dann frei entscheiden, nach luxemburgischem Recht, ob sie mir eine neue Fahrerlaubnis erteilen. Deutschland hat dann dabei kein Mitspracherecht. whistling.gif


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strichachtdoktor
Beitrag 24.10.2005, 15:42
Beitrag #915


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Wenn ich das richtig verstanden habe (bitte korrigiert mich, falls nicht !!!) fährt Thommy Bumm trotz Nutzungsuntersagung weiter. Und das ist ganz sicher FoFE ...
Würde ich einfach lassen ... Könnte einen Heidenärger geben. Denn völlig losgelöst von dem Gedanken, daß die NU rechtswidrig ist: Sie ist da. Und solange die NU nicht wieder aufgehoben ist, ist das Fahren verboten.

Was dann später mit der L-FE ist, auf Grundlage der ehemaligen deutschen FE, das weiß ich nicht. Vermute aber, daß das dann o.k. ist.

Nur jetzt würde ich mit Sicherheit nicht fahren, Thommy ...


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BeK
Beitrag 24.10.2005, 16:21
Beitrag #916


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@RA XDiver

Die Verhandlung findet vor dem LG Hof statt.

@nasowas
Das haben wir schon mal einige Seiten vorher geklärt. Macht aber nix rolleyes.gif
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michaelp100
Beitrag 24.10.2005, 17:22
Beitrag #917


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Zitat (Thommy Bumm @ 24.10.2005, 17:25)
In Luxemburg wäre das eine Wiedererteilung auf Grundlage der entzogenen deutschen Fahrerlaubnis.

wenn das mit der deutscchen geht, alles ok ...
im anderen fall hohe geldstrafe ...
denn du hast ja nur eine nu für die cz-fe
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Perplex
Beitrag 24.10.2005, 18:32
Beitrag #918


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Zitat (strichachtdoktor @ 24.10.2005, 16:42)
Wenn ich das richtig verstanden habe (bitte korrigiert mich, falls nicht !!!) fährt Thommy Bumm trotz Nutzungsuntersagung weiter.
Du hast mich richtig verstanden!

Ich fahre ganz legal durch Luxemburg, biege rechts ab & schwups bin ich in Rheinland-Pfalz ohne es zu merken. Ich kenne mich hier in der Gegend nicht so gut aus. Da kann es schon mal passieren, dass man aus Versehen ohne Fahrerlaubnis fährt. blink.gif Die Nutzungsuntersagung ist im grenznahen Gebiet ein Witz. Grenzkontrollen gibt es schon seit Jahren nicht mehr


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strichachtdoktor
Beitrag 24.10.2005, 18:49
Beitrag #919


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rofl1.gif Oh, Thommy ...
... also erstmal ist das nur eine ganz schwache Ausrede. Und zweitens sind "Orientierungsstörungen" durchaus etwas, was gelegentlich der Doc behandeln muss ... rofl1.gif
Also, nur nochmal zum mitdenken: Jedesmal, wenn Du unabsichtlich, aus Versehen, ganz zufällig, schwuppdiwupp, über eine deutsche Strasse fährst, dann begehst Du eine Straftat.
STRAFTAT.
Alles klar ?!
Nur nochmal zum im Hirn zergehen lassen:
Zitat
§ 21 Fahren ohne Fahrerlaubnis

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist, oder

als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.

(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen wird bestraft, wer

eine Tat nach Absatz 1 fahrlässig begeht,

vorsätzlich oder fahrlässig ein Kraftfahrzeug führt, obwohl der vorgeschriebene Führerschein nach § 94 der Strafprozessordnung in Verwahrung genommen, sichergestellt oder beschlagnahmt ist, oder

vorsätzlich oder fahrlässig als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, obwohl der vorgeschriebene Führerschein nach § 94 der Strafprozessordnung in Verwahrung genommen, sichergestellt oder beschlagnahmt ist.

(3) In den Fällen des Absatzes 1 kann das Kraftfahrzeug, auf das sich die Tat bezieht, eingezogen werden, wenn der Täter

das Fahrzeug geführt hat, obwohl ihm die Fahrerlaubnis entzogen oder das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten war oder obwohl eine Sperre nach § 69a Abs. 1 Satz 3 des Strafgesetzbuchs gegen ihn angeordnet war,

als Halter des Fahrzeugs angeordnet oder zugelassen hat, dass jemand das Fahrzeug führte, dem die Fahrerlaubnis entzogen oder das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten war oder gegen den eine Sperre nach § 69a Abs. 1 Satz 3 des Strafgesetzbuchs angeordnet war, oder

in den letzten drei Jahren vor der Tat schon einmal wegen einer Tat nach Absatz 1 verurteilt worden ist.


Ich will Dir wirklich keine Angst machen, aber es ist ein Unterschied, ob man mit einer FE aus PL ohne Nutzungseinschränkungen und erfreulicherweise ohne, daß die Deutschen davon bisher wissen, unterwegs ist ODER ob man bereits erneuten Ärger mit seiner EU-FE hatte und mit einer Nutzungsuntersagung, also ohne eine erforderliche Fahrerlaubnis, unterwegs ist.

Es lohnt sich in Anbetracht des erheblichen Übels, welches Dir droht, wenn Du weiterhin ohne Lappen unterwegs bist, sich genau zu orientieren, in welchem Land man gerade sich gerade aufhält.

Grenzkontrollen durch zurückverlegte Grenzschützer sind übrigens auch an der LUX-Grenze gar nicht so selten. Die suchen zwar nicht explizit Dich oder andere kleine Gauner wink.gif , sondern die Leute, die die dicke Kohle von der Lux-Bank holen, nehmen aber gerne auch ein bißchen "Beifang" mit zur Wache ...


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Andreas
Beitrag 24.10.2005, 19:13
Beitrag #920


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Die Gefahr im grenznahen Gebiet zu LUX kontrolliert zu werden ist mit Sicherheit höher als weiter im Landesinneren. Ein sehr gefährlicher Selbstversuch.... blink.gif


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Medusa
Beitrag 24.10.2005, 19:49
Beitrag #921


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Das Risiko plötzlich ungewollt in D. zu sein ist in der Ecke schon sehr hoch. Bin im Urlaub in Luxemburg gewesen - EuGH wink.gif - dann sollte es eigentlich nach Frankreich weitergehen. Trotz Navi war ich plötzlich in Belgien statt in Frankreich .. Sei bloß vorsichtig, Thommy thread.gif
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Uwe W
Beitrag 24.10.2005, 20:13
Beitrag #922


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Außerdem gibt es zwischen Deutschland und Luxemburg doch die Mosel und die Sauer als Grenzflüsse.

Völlig unbeabsichtigt über die Grenze zu kommen, ist für jemanden, der es vermeiden will, dann eigentlich gar nicht möglich.

Andererseits wenn jemand mit luxemburgischen Kennzeichen und luxemburgischen Führerschein kontrolliert wird, erfolgt wohl nicht in jedem Fall eine Abfrage beim KBA in Flensburg.


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RA XDiver
Beitrag 24.10.2005, 20:15
Beitrag #923


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Wenn der dazugehörige Perso ein Deutscher ist....? think.gif


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Andreas
Beitrag 24.10.2005, 20:19
Beitrag #924


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....und wenn im LUX-FS als Geburtsort Berlin eingetragen ist?? wink.gif


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Beitrag 24.10.2005, 20:36
Beitrag #925


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Leute, wenn ich mit einem luxemburgischen Führerschein mit meinem in Berlin angemeldeten Wagen als Tourist durch Berlin fahre, obwohl ich in Luxemburg gemeldet bin, dann wird die police.gif ganz blöd gucken. blink.gif

Sobald ich mich aber wieder in Berlin anmelde, werden automatisch wieder Eignungszweifel begründet. Es könnte ja sein, dass ich wieder nüchtern ohne Fahrerlaubnis fahre. Deswegen muss mir dann wieder die Fahrerlaubnis entzogen werden. rofl1.gif


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strichachtdoktor
Beitrag 24.10.2005, 22:46
Beitrag #926


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Deine Logik haut mich um, Thommy ... wallbash.gif


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Beitrag 24.10.2005, 23:05
Beitrag #927


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Hilfe - Bayern verfolgt uns rofl1.gif

Zitat
.. Auch die Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof sollen künftig über Stoibers Ressort laufen. ..


Quelle
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strichachtdoktor
Beitrag 24.10.2005, 23:11
Beitrag #928


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... jaja ... der Edmund ...
Das ist jetzt sicher ein bißchen offtopic.gif , aber so als Westfale sehe ich das ganz entspannt:
Je mehr der Stoiber anfaßt, desto weniger stark wird der Griff sein - soll heißen: Weniger wäre mehr.
Der packt sich so mit Kompetenzen zu, des koa nix G´scheites mea geam ...


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Perplex
Beitrag 24.10.2005, 23:39
Beitrag #929


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Zitat (strichachtdoktor @ 24.10.2005, 23:46)
Deine Logik haut mich um, Thommy ...  wallbash.gif
Das ist "deutsche" Logik!
Mir wäre es auch lieber, wenn die Regierung mich in Ruhe lassen würde & mich nicht ständig bedroht. crybaby.gif

Wir alle wissen, dass es Situationen geben kann, die ausweglos bleiben & Schuld ist nur diese deutsche Regierung.


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Perplex
Beitrag 24.10.2005, 23:54
Beitrag #930


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Zitat (Andreas @ 24.10.2005, 20:13)
Die Gefahr im grenznahen Gebiet zu LUX kontrolliert zu werden ist mit Sicherheit höher als weiter im Landesinneren. blink.gif

Aber nicht mit einheimischen Kennzeichen! rolleyes.gif


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nasowas
Beitrag 25.10.2005, 00:00
Beitrag #931


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Na schau do her, auch plötzlich was gegen EDI und Konsorten ?
nasowas
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Perplex
Beitrag 25.10.2005, 00:50
Beitrag #932


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Jetzt ist mir doch wieder eine merkwürdige Idee gekommen...

Angenommen ich habe in 6 Monaten 2 Führerscheine. Ich werde in Berlin kontrolliert. Ich zeige aber meine "ungültige" CZ-Fahrerlaubnis & lasse meine gültige L-Fahrerlaubnis zu Hause. Ich verweigere die Aussage. Es folgt eine Anklage wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis. Vor Gericht in etwa 1 bis 2 Jahren zücke ich dann einfach meine gültige L-Fahrerlaubnis & muss frei gesprochen werden. Danach werden dann wieder Eignungszweifel begründet & wieder entzogen. Das dauert dann weitere 5 Monate.
Mit diesem Trick könnte ich dann viel länger fahren. whistling.gif


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Medusa
Beitrag 25.10.2005, 00:54
Beitrag #933


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Du weißt aber, daß beim 2. anscheinendem FoFE Dein Fahrzeug in einen etwa 1 Kubikmeter großen Stahlklumpen verwandelt werden könnte? rofl1.gif
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Bentley222
Beitrag 25.10.2005, 00:56
Beitrag #934


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Zitat
Thommy Bumm  Geschrieben am: 25.10.2005, 00:39
 
QUOTE (strichachtdoktor @ 24.10.2005, 23:46)
Deine Logik haut mich um, Thommy ...  wallbash.gif
Das ist "deutsche" Logik!
Mir wäre es auch lieber, wenn die Regierung mich in Ruhe lassen würde & mich nicht ständig bedroht. crybaby.gif


Eine "Regierung" bedroht Dich auch nicht.
Du hast eine CZ-FE erworben und solltest daraufhin eine MPU machen.
Nicht gemacht -> NU. Die hat die Stadt und das Land Berlin ausgesprochen.
Inwiefern dich eine neu zu bildende "Grosse Koalition" "bedroht(?), mag ich nicht erkennen.
Die NU ist laut Verwaltungsakt gegeben und verfolgbar. Verfahr Dich bloss nicht.... ranting.gif (damit meine ich, fahr Kinder in LUX um, nicht hier in D... Deine Gesinnung kann man im Legalisierungs-Thread genau nachlesen... ranting.gif )


Vielleicht könnte es mal mit "Big Ede" was werden mit der Abgrenzung zur jetzigen EU ?

Man stelle sich alle "Probanden" vor, die sich zur Zeit in Rumänien anmelden?

BILD, bitte melden .... oder wenigstens die ADAC-Motorwelt....


Bentley
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RA XDiver
Beitrag 25.10.2005, 00:58
Beitrag #935


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Im Übrigen scheinst Du die Arbeitszeiten deutscher strafrichter ein wenig falsch einzuschätzen. Einen Termin vor dem AG hast Du allerspätestens nach 6 Monaten.

Willst Du dann in die Berufung, gewinnst Du allerhöchstens nochmal 6 Monate (eher weniger).

Die Kosten hättest Du natürlich (zu Recht) selber am Bein. Für jemanden der uns immer vorstöhnt, wie schlecht es ihm doch geht (und wahrscheinlich demnächst noch vierstellig bei seinem Anwalt in der Kreide steht) hast Du wirklich reichlich komische Ideen.


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Medusa
Beitrag 25.10.2005, 00:59
Beitrag #936


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Zitat (Bentley222 @ 25.10.2005, 01:56)
damit meine ich, fahr Kinder in LUX um, nicht hier in D...

scared.gif plasma.gif wallbash.gif ranting.gif
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Bentley222
Beitrag 25.10.2005, 01:12
Beitrag #937


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Zitat (Medusa @ 25.10.2005, 01:59)
Zitat (Bentley222 @ 25.10.2005, 01:56)
damit meine ich, fahr Kinder in LUX um, nicht hier in D...

scared.gif plasma.gif wallbash.gif ranting.gif


Hey, mein Sohn rennt in SP über die Strassen....
Und ich möchte nicht, das irgendein vollgekokster Berliner meinen Sohn um die Ecke fährt und dann seine "EU-FE" aus dem Geldbeutel zieht... crybaby.gif

Ich lieber Kinder über alles, nur warum sollten solche egoistischen Leute wie @ T.B. überhaupt nochmal irgendein Fahrzeug führen dürfen, zumal mit aktiver NU in D.

Nur ist mir der Rock nunmal näher als das Hemd... deswegen darf @ T.B. in LUX tun und lassen, was er will...

Nur sollte er einmal "zu spät" rechts oder links abbiegen....


Bentley


P.S.: Ich freue mich weiterhin auf qualifizierte "Beiträge"....
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Medusa
Beitrag 25.10.2005, 01:17
Beitrag #938


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Vielleicht liest Du Dir zum Thema qualifizierte Beiträge Deinen, von mir zitierten Satz, noch einmal durch .. wallbash.gif
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Perplex
Beitrag 25.10.2005, 01:31
Beitrag #939


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Sag mal Bentley, schafft man mit solch einer menschenverachtenden Einstellung die MPU? Wenn ja, dann weiß ich dass ich den richtigen Weg ohne MPU gehe.

Ich habe zwar eine liberale Einstellung zu Drogen, das heißt aber noch lange nicht, dass ich unter Drogeneinfluss Auto fahren würde.


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Perplex
Beitrag 25.10.2005, 01:44
Beitrag #940


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Zitat (Bundesverwaltungsgericht zum § 46 FeV)
Der Schluss auf die Nichteignung ist nur zulässig, wenn die Anordnung der ärztlichen bzw. medizinisch-psychologischen Untersuchung rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig ist.

Das ergibt sich schon aus der Verweisungsnorm des § 46 Abs. 3 FeV, wonach Tatsachen bekannt geworden sein müssen, die Bedenken gegen die Kraftfahreignung des Betroffenen begründen. Der erfolgte Betäubungsmittelmissbrauch muss also nach Gewicht und unter zeitlichen Gesichtspunkten noch geeignet sein, die Kraftfahreignung in Zweifel zu ziehen. Das ergibt sich auch aus dem im Rechtsstaatsprinzip verankerten Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Die Anordnung, ein medizinisch-psychologisches Gutachten beizubringen, greift in erheblicher Weise in das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen ein. Ihm wird zugemutet, anderen Einblick in Kernbereiche seiner Persönlichkeit zu geben. Ein solcher Eingriff ist nur gerechtfertigt, wenn er zur Abwehr einer bei realistischer Einschätzung tatsächlich bestehenden Gefahr notwendig ist. Es muss also eine hinreichende Wahrscheinlichkeit bestehen, dass der Betroffene noch Drogen einnimmt oder jedenfalls rückfallgefährdet ist und sich dies auf sein Verhalten im Straßenverkehr auswirken kann.

Entscheidend ist, ob die gegebenen Verdachtsmomente noch einen Gefahrenverdacht begründen.
Quelle

Ich halte meine Entziehung für unverhältnismäßig, weil ich meine deutsche Fahrerlaubnis nur wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis verloren hatte. Diese Gefahr besteht allerdings nicht, wenn mir eine Fahrerlaubnis nicht entzogen wird.


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Perplex
Beitrag 25.10.2005, 01:54
Beitrag #941


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Zitat (RA XDiver @ 25.10.2005, 01:58)
Für jemanden der uns immer vorstöhnt, wie schlecht es ihm doch geht (und wahrscheinlich demnächst noch vierstellig bei seinem Anwalt in der Kreide steht) hast Du wirklich reichlich komische Ideen.

Ich hatte mein Geld in den Vermittler in Dresden investiert. Der versprach die Anwaltkosten zu übernehmen. Leider hat er sich nicht an sein Versprechen gehalten.

Außerdem bin ich gezwungen im Ausland zu arbeiten, weil ich in Deutschland ein dauerhaftes Berufsverbot habe. Ich habe zurzeit kein Bock auf Sozialschmarotzer.


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Bentley222
Beitrag 25.10.2005, 02:42
Beitrag #942


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Zitat (Medusa @ 25.10.2005, 02:17)
Vielleicht liest Du Dir zum Thema qualifizierte Beiträge Deinen, von mir zitierten Satz, noch einmal durch .. wallbash.gif

Vielleicht liest Du die Sätze, die ich Deinem Quote folgend geschrieben habe, bitte vollständig durch ?...? EoD shutup.gif

Zitat
Thommy Bumm  Geschrieben am: 25.10.2005, 02:31
  Sag mal Bentley, schafft man mit solch einer menschenverachtenden Einstellung die MPU


Ja.

Zitat
Thommy Bumm  Geschrieben am: 25.10.2005, 02:31
  Ich habe zwar eine liberale Einstellung zu Drogen, das heißt aber noch lange nicht, dass ich unter Drogeneinfluss Auto fahren würde.


Tust Du wahrscheinlich trotzdem... Oder weisst Du genau, wieviel welcher Koks-Stoffe zur Zeit des Konsums und danch in deinen Venen und Aorten fliessen? Nein ? Lies Wikipedia whistling.gif



Ich hätte meinen Job damals auch nicht verloren beziehungsweise einen mit schlechteren Konditiionen und weiterem Anfahrtsweg annehmen müssen, wenn ich meine FE nicht verloren hätte.

Leider hat mir kein "Vermittler" angeboten, meine FE in NL zu machen, obwohl das "legal" ist.... mit voller Kosten-Erstattung, natürlich....

T.B., du hast kein Berufs-"Verbot" in D. (Gibt es sowas überhaupt für "Fahrer"?).
Geh irgendwo hin, Sozial-Stunden auf freiwilliger Basis, Erntehelfer für Spreewald-Gurken oder sonstiges... nur halte Dich von einer motorisierten Teilnahme am StV fern...

DANKE....
Bentley

@Medusa: Geh bitte wirklich zu einer deutschen FEB und bitte um Umschreibung... VIEL SPASS !!!
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murksel
Beitrag 25.10.2005, 07:46
Beitrag #943


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Der Zoll und/BGS kontrollieren aber nur den Personalausweis und das Auto, aber nie den Führerschein whistling.gif
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Uwe
Beitrag 25.10.2005, 09:24
Beitrag #944


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Bitte Leute, haltet den Ball flach. Persönliche Auseinandersetzungen gehören hier nicht hin.

Ich bitte diese Anfeindungen einzustellen und zur eigentlichen Thematik zurückzukehren.

Grüße, Uwe


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Mit etwas Geschick kann man aus den Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, eine Treppe bauen.
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Natrix20
Beitrag 25.10.2005, 09:27
Beitrag #945


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@Bentley

Ich denke deine Einstellung ist auch schon etwas krass, Kinder in Luxemburg haben genauso das Recht nicht überfahren zu werden wie deutsche Kinder.
Ich weiß auch nicht genau, ob es deiner Meinung nach Sinn macht, überhaupt jemals jemanden wieder fahren zu lassen nach einer Alk oder Drogenfahrt. Wer gibt dir die Sicherheit, das jemand nach einer positiven MPU nie wieder unter Drogen oder Alk fährt? Keiner!!
Ich denke jeder der hier mehrere Beitrage in der Woche schreibt ist kein Alki oder Drogenkonsumierer, allein schon hier auf Dauer beim Thema dabei zu sein, lässt darauf schliessen, das hier keiner dauernd unter Drogen oder Alkohol steht.
Gruss
Natrix
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MaximilianNRW
Beitrag 25.10.2005, 09:37
Beitrag #946


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Zitat (murksel @ 22.10.2005, 14:34)
@MaximillianNRW

Tja, das geht leider nicht. Für eine MPU benötigst du einen Wohnsitz in Deutschland. Freiwillig eine MPU machen geht nicht. Ich habe nämlich dasselbe Problem.

Dann verstehe ich aber nicht, weshalb mir eine deutsche Behörde eine MPU-Aufforderung schickt. Die dann als gewöhnlichen Brief an eine Adresse an der ich nie gewohnt habe. Wohl aber da mal einen Unterstellplatz gemietet hatte. Hab nur mehr oder weniger zufällig davon erfahren. Ganz prickelnd finde ich auch, dass da irgenwo ein Brief herumliegt bei nahezu fremden Leuten, die nichts damit anfangen können und mal reingucken, da er schon geöffnet im (falschen) Kasten lag. Schön detailliert aufgeführt, was mir in der Vergangenheit zur Last gelegt wurde. Der ging dann über die Schiene, das könnte doch der Max sowieso sein, kennt den der Fritz nicht u.s.w. auf riesen Umwegen zu mir. Als ich das Schreiben bekam, war der Termin ein Einverständnis zu einer MPU zu geben, übrigens abgelaufen. War noch ein Zahlschein dabei. ich solle für den Mist auch noch bezahlen. Dann muss ich wohl demnächst an der Grenze damit rechnen, verhaftet zu werden, weil ich bei irgen einer Behörde Schulden habe.
Wohlgemerkt, ich bin seit Mitte des Jahres nicht mehr in D gemeldet, seit Geburt Doppelstaatler. Und wohne auch nicht mehr hier.

Ich muss sagen, besonders doll vermisse ich D. nicht. In anderen Ländern bekomme ich als Unternehmer einen roten Teppich ausgerollt.
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murksel
Beitrag 25.10.2005, 12:22
Beitrag #947


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Du hast dir die Antwort doch gleich selber gegeben. Die FE-Behörde ging von einem ordentlichem Wohnsitz in Deutschland aus, wohin sie dir die Aufforderung geschickt hat. Ich würde mal dahin anrufen und daraufhin weisen, das du in xy wohnst. Notfalls halt ne Kopie der Anmeldung.
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Gallier
Beitrag 25.10.2005, 14:09
Beitrag #948


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Etwas erfreuliches zum Durchatmen für die Bayern hier unter uns....

Laut einem Telefongespräch mit Frau K**z (Leiterin der Führerscheinstelle beim OA Nbg) wurden/werden die Mitarbeiter der FE Abteilung angehalten bis auf weiteres keine Nachforschungen wegen einer EU - FE zu machen und es werden im Moment auch keine NU raus geschickt!!! Sie sagte daß jetzt erstmal >>>IN GANZ BAYERN<<< abgewartet wird was beim EU Gerichtshof rauskommt und ich solle mir keine Sorgen machen-ich bin mit meiner CZ FE >>>LEGAL<<< unterwegs!!!!

Soweit der Stand der Dinge aus Nürnberg!


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Es existiert ein Interesse an der generellen Rezension der Applikation relativ primitiver Methoden komplementaer zur Favorisierung adaequater komplexer Algorithmen.

Kondolenzbuch für Bruno...
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Roland
Beitrag 25.10.2005, 14:21
Beitrag #949


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Ja hallo Herr Nachbar wavey.gif wavey.gif

Das sind ja erfreuliche News aus der Heimat.


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Eherner Fleiß wirkt nachgerade abstossend, wenn die schwerelose Anmut des Müßiggangs die Alternative ist
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Gast_camel-light_*
Beitrag 25.10.2005, 14:37
Beitrag #950





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Sehr geehrter Herr Camel-Light,

Ihr in Deutschland aberkannter tschechischer Führerschein ist am 29.07.2005 an folgende Stelle gesandt worden:

Ministry of Transport
Drivers´ Administration Department
Nábr. L. Svobody 12
110 15 Praha 1
TSCHECHIEN.

Da Sie in Deutschland leben, dürfte Ihnen der Führerschein in Tschechien nicht ausgehändigt werden.
Für die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis wäre Ihre Fahrerlaubnisnebehörde in xxx zuständig.

Mit freundlichen Grüßen

XXX





Was soll ich machen?

Wer kann mir weiter helfen, gerne auch per PN.

Gruß

Camel-Light
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