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> EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis (Teil11), Nachtr. MPU-Anordnung in D. zulässig?
strichachtdoktor
Beitrag 25.10.2005, 14:50
Beitrag #951


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... setz´Dich in den Zug und hol´Dir Deine Karte wieder. huh.gif
Wenn die Tschechen Dir den FS wieder herausgeben, müssen die Deutschen das mit den Tschechen klären - aber einfach wegnehmen ist nicht. Verantwortwortlich für die Erfüllung der Erteilungsvoraussetzungen sind die Tschechen.


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"Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778)

Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa!

Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein
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Natrix20
Beitrag 25.10.2005, 15:00
Beitrag #952


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Hallo Camel light,

wieso schreibt sich die tschechische Behörde auf Englisch?? Ministry of transport schreibt man wohl eher so in England oder Irland.
Also wenn eine Behörde sowas schreibt ist das ja äußerst seltsam?!?!?
Gruss
Natrix
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Gast_camel-light_*
Beitrag 25.10.2005, 15:22
Beitrag #953





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http://www.mdcr.cz/en/Road+Transport/Depar...Administration/


Das stimmt schon die schreiben sich auf English und Tschechisch.

Wo soll ich den hinfahren? Direkt nach Prag? Ich habe in Prag mein FS gar nicht gemacht. Sondern in Chumtov.

Ich hab eben angerufen dort, mir wurde aber der hörer aufgelegt , als ich gefragt habe ob sie Deutsch sprechen… whistling.gif


Gruß

Camel
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Gast_camel-light_*
Beitrag 25.10.2005, 15:24
Beitrag #954





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Die email hab ich ürbrigens von KBA heute bekommen...
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MaximilianNRW
Beitrag 25.10.2005, 15:26
Beitrag #955


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Zitat (murksel @ 25.10.2005, 13:22)
Du hast dir die Antwort doch gleich selber gegeben. Die FE-Behörde ging von einem ordentlichem Wohnsitz in Deutschland aus, wohin sie dir die Aufforderung geschickt hat. Ich würde mal dahin anrufen und daraufhin weisen, das du in xy wohnst. Notfalls halt ne Kopie der Anmeldung.

Äh, dem ist aber nicht so. bekam vor einiger Zeit einen ominösen Anruf, via Handy Angeblich ( und ich glaube, sie waren es wirklich), die Behörde. "Wo wohnen sie?" Ich nannte den Staat und die Stadt. Und sagte auch, dass ich ordnunggemäß in D. abgemeldet bin und eben da wieder angemeldet. Dann kamen recht intime Fragen, nach der Freundin u.s.w. "Sie müssen doch in D eine Anschrift haben, als Firmeninhaber" "Wozu, für eine abgemeldete Fa. muss ich das wohl kaum." Hab das Gespräch dann beendet, indem ich darauf verwies, dass ich mir nicht vorstellen kann, dass eine deutsche Behörde derartige Fragen per Telefon stellen würde. Allerdings habe ich mit der Rufnummernrückverfolgung gesehen, dass es tatsächlich ein Anschluss der entsprechenden Behörde war. Und dann der Brief an eine Adresse, an der ich nie einen Wohnsitz hatte.
Auch keinen Firmensitz. Aber eben diesen Abstellplatz gemietet. Da fragt man sich schon, was alles so in den Behördencomputern gespeichert wird.

Und: Offizell habe ich diesen Brief nie erhalten.
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Perplex
Beitrag 25.10.2005, 15:35
Beitrag #956


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Zitat (Natrix20 @ 25.10.2005, 10:27)
Ich denke jeder der hier mehrere Beitrage in der Woche schreibt ist kein Alki oder Drogenkonsumierer, allein schon hier auf Dauer beim Thema dabei zu sein, lässt darauf schließen, das hier keiner dauernd unter Drogen oder Alkohol steht.

Ich glaube, wenn man 2 bis 3 Mal im Jahr Drogen oder Alkohol konsumiert, dann hat man ganz sicher kein Suchtproblem. Unter Drogen hätte ich ganz bestimmt keine Lust hier zu schreiben.

Thommy


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RA XDiver
Beitrag 25.10.2005, 15:46
Beitrag #957


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Zitat
Ihr in Deutschland aberkannter tschechischer Führerschein ist am 29.07.2005 an folgende Stelle gesandt worden


Gehe ich zutreffend davon aus, dass Deine NU inzwischen rechtskräftig geworden ist?


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Gast_camel-light_*
Beitrag 25.10.2005, 15:48
Beitrag #958





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Ich habe nicht mal eine NU Bekommen, Führerschein wurde beschlagnahmt und nach Flensburg geschickt. Ich hab ihn schon knapp bald 11 Monate nicht mehr .... crybaby.gif
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Gallier
Beitrag 25.10.2005, 15:50
Beitrag #959


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Zitat (camel-light @ 25.10.2005, 16:48)
Ich hab ihn schon knapp bald 11 Monate nicht mehr .... crybaby.gif

Warum machst dir erst jetzt Gedanken darüber? Ich wäre spätestens 1 Monat nach Beschlagnahme in CZ und hätte ihn wieder abgeholt...


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RA XDiver
Beitrag 25.10.2005, 15:52
Beitrag #960


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Zitat
Warum machst dir erst jetzt Gedanken darüber? Ich wäre spätestens 1 Monat nach Beschlagnahme in CZ und hätte ihn wieder abgeholt...


Weil er erst jetzt nach dort versandt wurde vielleicht? think.gif

Übrigens klappt das so einfach mit dem "abholen" auch nicht mehr. Die Tschechen händigen mittlerweile nur noch Ersatzdokumente aus, wenn der Antragsteller einen Wohnsitz in CZ nachweisen kann.


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Gast_camel-light_*
Beitrag 25.10.2005, 15:55
Beitrag #961





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Ich war längere Zeit in Portugal, und so wie RA X Diver geschrieben hat weil der lappen erst im Juli nach CZ gesendet wurden ist. Davor hat man mir keine Auskunft gegeben weder bei der Staatsanwaltschaft noch bei der Führerscheinstelle.

Was schlagt ihr vor? Kann ich den CZ FS abhacken? Und nach Polen fahren ?


Oder wie würdet ihr vorgehen?


Danke
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Medusa
Beitrag 25.10.2005, 15:56
Beitrag #962


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Zitat (camel-light @ 25.10.2005, 16:22)
Ich hab eben angerufen dort, mir wurde aber der hörer aufgelegt , als ich gefragt habe ob sie Deutsch sprechen… whistling.gif

Dolmetscher in Chomutov wavey.gif
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Gast_camel-light_*
Beitrag 25.10.2005, 15:59
Beitrag #963





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Bevor ich einen Dolmetscher „buche“ muss ich erstmal wissen ob das überhaupt legal ist, wenn ich mir den Tschechischen Führerschein einfach wieder zurück hole? Kann ich mich da strafbar machen in irgendeiner Hinsicht?

Ansonsten hab ich noch eine Fahrschule in Polen gefunden… Falls alles versagt.

Wieder 2000.-€ crybaby.gif



PS: Zucken die den Führerschein mir überhaupt wieder raus in CZ? So ganz ohne Probleme wird das sicher auch wohl nicht gehen oder?
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RA XDiver
Beitrag 25.10.2005, 16:01
Beitrag #964


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Zitat
Bevor ich einen Dolmetscher „buche“ muss ich erstmal wissen ob das überhaupt legal ist, wenn ich mir den Tschechischen Führerschein einfach wieder zurück hole? Kann ich mich da strafbar machen in irgendeiner Hinsicht?


Solange Du ihn nur im Ausland benutzt, nein.

Wenn andererseits bei Dir noch keine Nutzungsuntersagung vorliegt, dürftest Du theoretisch ja sogar noch in D fahren.

Was ich allerdings nicht so ganz nachvollziehen kann ist, warum der FS überhaupt nach CZ zurückgeschickt wurde. Da gibt es eigentlich keine rechtliche Grundlage für, wenn kein Strafurteil oder eine entsprechende Verfügung der FEB vorliegt.


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Medusa
Beitrag 25.10.2005, 16:02
Beitrag #965


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Was soll daran nicht legal sein, die FE wieder abzuholen - sofern Du sie denn bekommst? Ich säße schon im Zug Richtung CZ, allerdings mit Umweg über Österreich, wg. der netten Grenzkontrollen Bayern / CZ .. wink.gif
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Gallier
Beitrag 25.10.2005, 16:05
Beitrag #966


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Zitat (RA XDiver @ 25.10.2005, 16:52)
Zitat
Warum machst dir erst jetzt Gedanken darüber? Ich wäre spätestens 1 Monat nach Beschlagnahme in CZ und hätte ihn wieder abgeholt...


Weil er erst jetzt nach dort versandt wurde vielleicht? think.gif

Übrigens klappt das so einfach mit dem "abholen" auch nicht mehr. Die Tschechen händigen mittlerweile nur noch Ersatzdokumente aus, wenn der Antragsteller einen Wohnsitz in CZ nachweisen kann.

Reicht es denn nicht sich einfach mal kurz irgendwo in ner Pension oder so anzumelden und dann ein ersatzdokument ausstellen zu lassen? Oder muß man 185 Tage gemeldet sein? Wäre ja sch*** wenns so wäre?!


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RA XDiver
Beitrag 25.10.2005, 16:05
Beitrag #967


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Zitat
Reicht es denn nicht sich einfach mal kurz irgendwo in ner Pension oder so anzumelden und dann ein ersatzdokument ausstellen zu lassen? Oder muß man 185 Tage gemeldet sein? Wäre ja sch*** wenns so wäre?!


Nachdem was mir ein Mandant erzählte, reicht die einfache Pension m.W. nicht mehr aus.


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Gast_camel-light_*
Beitrag 25.10.2005, 16:09
Beitrag #968





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Also bleibt mir nichts anders übrig als ein Dolmetscher buchen und den FS wieder zurück holen ?


Gruß
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Gast_charly68_*
Beitrag 25.10.2005, 16:09
Beitrag #969





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Habe gerade auch aktuelle Infos bekommen.

Spanien stellt auch nur noch den Führerschein aus, wenn man mindestens 185 Tage im Land gemeldet ist.

Das bedeutet egal ob PL, CZ, E oder andere EU-Länder heute Wohnsitz anmelden und in frühestens 185 Tagen den Führerschein beantragen.

Vermutlich ist der Druck von den deutschen Behörden ziemlich groß, sonst würden die Länder die Gesetze wahrscheinlich noch etwas lockerer sehen.

Was solls.

Germany is watching about you.

Gruß
charly68
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Gallier
Beitrag 25.10.2005, 16:09
Beitrag #970


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Zitat (Medusa @ 25.10.2005, 17:02)
Was soll daran nicht legal sein, die FE wieder abzuholen - sofern Du sie denn bekommst? Ich säße schon im Zug Richtung CZ, allerdings mit Umweg über Österreich, wg. der netten Grenzkontrollen Bayern / CZ .. wink.gif

Ich kann mich da nicht beschweren - wurde schon öfters an der Grenze zu CZ kontrolliert und niemand hat einen Ton wegen meinem CZ Schein gesagt! Wohlgemerkt-ich war mit Auto an der Grenze! Ich bin seit Februar 05 im Besitz des CZ Scheins und hatte bis jetzt einige Kontrollen-mittlerweile schauen die police.gif an der Kreuzung rüber und wissen genau daß sie nichts machen können und somit werde ich gar nicht mehr kontrolliert. Letzte Kontrolle war glaub ich im Mai oder so...


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RA XDiver
Beitrag 25.10.2005, 16:10
Beitrag #971


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Das sowieso. Du könntest zwar noch eine Feststellungsklage darauf erheben, dass die Einziehung und Versendung rechtswidrig war. Da hast Du am Ende aber auch nicht viel von.


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Medusa
Beitrag 25.10.2005, 16:11
Beitrag #972


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Zitat
Reicht es denn nicht sich einfach mal kurz irgendwo in ner Pension oder so anzumelden und dann ein ersatzdokument ausstellen zu lassen? Oder muß man 185 Tage gemeldet sein? Wäre ja sch*** wenns so wäre?!


Frag doch mal bei einer Fahrschule in Chomutov nach .. oder beim Magistrat der Stadt. -> Dolmetscher tongue.gif
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Medusa
Beitrag 25.10.2005, 16:16
Beitrag #973


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Zitat (Gallier @ 25.10.2005, 17:09)
Ich kann mich da nicht beschweren - wurde schon öfters an der Grenze zu CZ kontrolliert und niemand hat einen Ton wegen meinem CZ Schein gesagt!

Bayern / CZ Grenze? Meine "Erfahrungen" habe ich letzes Vierteljahr 2004 - 1. Vierteljahr 2005 gesammelt. Mit dem Auto würde ich deswegen nicht einmal in die nähe der CZ Grenze fahren thread.gif
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RA XDiver
Beitrag 25.10.2005, 16:18
Beitrag #974


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Zitat
-> Dolmetscher  tongue.gif


Sag mal Medusa, bekommst Du da Provision....? think.gif tongue.gif rofl1.gif


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Medusa
Beitrag 25.10.2005, 16:21
Beitrag #975


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Leider nicht crybaby.gif
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michael_mk
Beitrag 25.10.2005, 16:57
Beitrag #976


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Zitat (Gallier @ 25.10.2005, 15:09)
Etwas erfreuliches zum Durchatmen für die Bayern hier unter uns....

Laut einem Telefongespräch mit Frau K**z (Leiterin der Führerscheinstelle beim OA Nbg) wurden/werden die Mitarbeiter der FE Abteilung angehalten bis auf weiteres keine Nachforschungen wegen einer EU - FE zu machen und es werden im Moment auch keine NU raus geschickt!!! Sie sagte daß jetzt erstmal >>>IN GANZ BAYERN<<< abgewartet wird was beim EU Gerichtshof rauskommt und ich solle mir keine Sorgen machen-ich bin mit meiner CZ FE >>>LEGAL<<< unterwegs!!!!

Soweit der Stand der Dinge aus Nürnberg!

hat da jemand nähere infos zu?bin zwar nicht aus bayern aber interessieren würde es mich schon think.gif was ist eigentlich mit gerri,der sollte doch auch schon lange bescheid wissen whistling.gif
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Medusa
Beitrag 25.10.2005, 17:16
Beitrag #977


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@camel-light

Nachdem Du keine MPU Aufforderung und auch keine NU bekommen hast (?) Wie ist denn die FEB überhaupt in den Besitz Deiner FE gekommen, und aufgrund welcher Rechtsgrundlage konnte sie die FE einbehalten?
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Ranger666
Beitrag 25.10.2005, 17:19
Beitrag #978


Neuling


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Zitat
hat da jemand nähere infos zu?bin zwar nicht aus bayern aber interessieren würde es mich schon


...mich auch, da ich aus Bayern bin
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nasowas
Beitrag 25.10.2005, 17:19
Beitrag #979


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hallo gallier, schöne nachricht. hat dir frau k*** auch gesagt, warum ? und was passiert jetzt mit all den fällen wo schon eine nu ausgesrochen wurde bzw. die aufforderung zur beibringung einer mpu rausgegangen ist ? ich habe meinen wohnsitz in CZ NU wurde allerdings ausgesprochen als ich noch in D. gemeldet war. allerdings habe ich meine CZ-FE vergammelt. diese jetzt in CZ neu beantragt und müsste ihn in den nächsten tagen neu ausgestellt bekommen. wie RA xdiver richtig schreibt stellen die CZ-behörden aber nur noch bei ordentlichen wohnsitz in CZ aus. habe ich. was passiert wann ich dann mit dem neuen in D fahre?

nasowas

ach noch folgendes, ein bekannter von mir hat heute seine einverständnis erklärun zur beibringung einer mpu abgeschickt, was ratet ihr ? zurücknehmen bzw. nichts unternehmen und hoffen fas keine NU kommt ??
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RA XDiver
Beitrag 25.10.2005, 17:21
Beitrag #980


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Zitat
ach noch folgendes, ein bekannter von mir hat heute seine einverständnis erklärun zur beibringung einer mpu abgeschickt, was ratet ihr ? zurücknehmen bzw. nichts unternehmen und hoffen fas keine NU kommt ??


Warum, das Ergebnis wäre mit dem identisch, wie wenn er kein Gutachten abliefert. Ist die Aufforderung einmal an den Betroffenen raus kann man davon ausgehen, dass die NU-Maschinerie sich in Bewegung gesetzt hat.


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Beitrag 25.10.2005, 17:23
Beitrag #981


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Auf keinen Fall sollte er aber ein neg. MPU Ergebnis an die FEB schicken (lassen). Dann kann ihn der EuGH auch nicht mehr retten ..
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Gallier
Beitrag 25.10.2005, 17:27
Beitrag #982


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Zitat (nasowas @ 25.10.2005, 18:19)
hallo gallier, schöne nachricht. hat dir frau k*** auch gesagt, warum ? und was passiert jetzt mit all den fällen wo schon eine nu ausgesrochen wurde bzw. die aufforderung zur beibringung einer mpu rausgegangen ist ?

Leider nein-danach habe ich aber auch nicht gefragt! Meine Frage an Sie war lediglich ob es was neues in Sachen EU FE gibt-da ich ja auch betroffener bin. Als Antwort bekam ich was ich oben schon gepostet habe!


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schmidt3121
Beitrag 25.10.2005, 17:29
Beitrag #983


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@RA XDiver
Warum stellen die CZ Behörden nur Ersatzdokumente aus? Warum bekommt man nicht den FS der von D zurückgeschickt wurde?

L.G. schmidt3121
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Medusa
Beitrag 25.10.2005, 17:34
Beitrag #984


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Zitat (Gallier @ 25.10.2005, 15:09)
Laut einem Telefongespräch mit Frau K**z (Leiterin der Führerscheinstelle  beim OA Nbg) wurden/werden die Mitarbeiter der FE Abteilung angehalten bis auf weiteres keine Nachforschungen wegen einer EU - FE zu machen und es werden im Moment auch keine NU raus geschickt!!! Sie sagte daß jetzt erstmal >>>IN GANZ BAYERN<<< abgewartet wird was beim EU Gerichtshof rauskommt

Die Grundlage dieser Aussage - Dienstanweisung? Nummer, Name, Titel oder was auch immer, hast (kannst) Du nicht erfahren? Ich meine etwas, worauf man sich beziehen könnte?
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Medusa
Beitrag 25.10.2005, 17:39
Beitrag #985


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Zitat (nasowas @ 25.10.2005, 18:19)
.. was ratet ihr ? zurücknehmen bzw. nichts unternehmen und hoffen fas keine NU kommt ??

Die Umfrage zeigt, wie es meistens ohne MPU Abgabe weitergeht - 3:8 für die NU ..
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Gallier
Beitrag 25.10.2005, 17:40
Beitrag #986


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Wäre bestimmt möglich wenn man nochmal anrufen würde-nur ich will sie damit nicht nerfen. Ich rufe meist alle 2 Wochen mal an und Frage was es neues gibt. Mir persönlich reicht Ihre Aussage. Aber du kannst ja gerne mal anonym anrufen und sie ein wenig mehr ausquetschen rolleyes.gif


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nasowas
Beitrag 25.10.2005, 17:42
Beitrag #987


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hallo schmidt 3121, wenn dein FE zurückgeschickt wurde dürfte es kein problem mit der aushändigung geben. proplem ist nur dann wer seinen CZ vergammelt hat bekommt ohne lila ausweiss nur eine bestätigung das er einen CZ-FE irgendwann gemacht hat. und diese bescheinigung werden die cop.gif kaum anerkennen. aber ? es kann doch wohl nicht sein, das ab "heute" ?? keine aufforderungen zur mpu bzw. keine NU mehr ausgesprochen werden und derjenige der (vor-vor) gestern kontrolliert wurde dieselbe am hals hat. gleichbehandlung ?? GRUNDGESETZ: JEDER IST VOR DEM GESETZ GLEICH. Oder doch auch nicht ??

LG
nasowas
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Medusa
Beitrag 25.10.2005, 17:45
Beitrag #988


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@Gallier - Schau mal in Deine PM
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Gallier
Beitrag 25.10.2005, 17:46
Beitrag #989


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Zitat (nasowas @ 25.10.2005, 18:42)
es kann doch wohl nicht sein, das ab "heute" ?? keine aufforderungen zur mpu bzw. keine NU mehr ausgesprochen werden und derjenige der (vor-vor) gestern kontrolliert wurde dieselbe am hals hat. gleichbehandlung ?? GRUNDGESETZ: JEDER IST VOR DEM GESETZ GLEICH. Oder doch auch nicht ??

LG
nasowas

1. Habe ich nichts von HEUTE geschrieben... Ich habe HEUTE mit der Frau telefoniert!

2. Hast du ja selbst mitbekommen daß diverse Gerichte unterschiedlich entscheiden! Die einen dürfen weiter fahren - die anderen müssen zur MPU oder bekommen eine NU.


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Beitrag 25.10.2005, 17:48
Beitrag #990


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Zitat
Warum stellen die CZ Behörden nur Ersatzdokumente aus? Warum bekommt man nicht den FS der von D zurückgeschickt wurde?


Ich habe nicht gesagt, dass die CZ-Behörden nur Ersazdokumente ausstellen. Ich habe persönlich keine Ahnung, ob man seinen zurückgesandten Schein wiederbekommen kann.

Meine Kenntnis bezieht sich auf den Zeitpunkt, zu dem der FS zwar abgegeben wurde, aber bis zur Rechtskraft der NU in der Akte schlummert.


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Medusa
Beitrag 25.10.2005, 17:50
Beitrag #991


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Zitat (RA XDiver @ 25.10.2005, 18:48)
Meine Kenntnis bezieht sich auf den Zeitpunkt, zu dem der FS zwar abgegeben wurde, aber bis zur Rechtskraft der NU in der Akte schlummert.

Wieso muß ich sogar eine EU-FE abgeben, für die es keine NU gibt?
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RA XDiver
Beitrag 25.10.2005, 17:51
Beitrag #992


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Zitat
Wieso muß ich sogar eine EU-FE abgeben, für die es keine NU gibt?


Die Frage stelle ich mir auch, seit Camel-light das gepostet hat. Für eine Antwort ist wohl zunächst ein Blick in die Akte erforderlich.

Bezogen auf mein Posting ist damit gemeint, dass eine NU ausgesprochen wurde, aber noch nicht rechtskräftig ist (also im Widerspruchsverfahren).


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Medusa
Beitrag 25.10.2005, 17:56
Beitrag #993


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Zitat (RA XDiver @ 25.10.2005, 18:51)
Die Frage stelle ich mir auch, seit Camel-light das gepostet hat.

Ich frage mich plötzlich, wo ich bloß meine FE hingelegt habe. Sie liegt doch hoffentlich nicht mehr in der CZ im Bankschließfach .. thread.gif Ohne Zustimmung eines CZ Bürgers hätte ich da nicht einmal Zugriff drauf whistling.gif
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nasowas
Beitrag 25.10.2005, 18:11
Beitrag #994


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hallo medusa, muss man auch nicht. jedenfalls in meinem landkreis läuft es folgendermaßen ab. kontrolle, strafbefehl wegen fahren ohne FE (kannste haken), aufforerung zur mpu, nach nichtbeibringung NU und die aufforderung deinen CZ-schein innerhalb von 5 tagen bei deiner FEB abzuliefern wen nicht androhung das cop.gif unter androhung unmittelbaren zwangs den schein abholt. gab schon hausdurchsungen. dort kann er erst mal liegenbleiben bis dem sachbearbeiter danach ist den schein in die CZ zu schicken. aber, nochmal es kann doch nicht angehen, das HEUTE die aussage einer bay. FEB kommt keine eignungsüberprüfungen aufgrund einer CZ-FE mehr durchzuführen und die von gestern haben bestand !! offensichtlich ist den bay. ja mittlerweile gedämmert, das sie gegen eu-recht verstoßen !? aber was passiert mit den bereits angeforderten MPU bzw. NU´s ?

LG
nasowas
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Medusa
Beitrag 25.10.2005, 18:14
Beitrag #995


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Wurden die "Vor Kapper" Verurteilungen wegen FoFE wieder aufgehoben? Wer eine NU kassiert hat sollte auf jeden Fall bis zum EuGH weiterkämpfen. Es sei denn, D. setzt die NU bis zu einer Entscheidung des EuGHs aus. Das kann ich mir aber irgendwie nicht vorstellen. ..
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Gast_camel-light_*
Beitrag 25.10.2005, 18:43
Beitrag #996





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@Medusa

SEHR GEEHRTER HERR CAMEL LIGHT ,

ICH WEISS GAR NICHT, WIE SIE ZU MEINER ADRESSE GEKOMMEN SIND.
IN SOLCHEN FČLEN MUSS EIN JEDER PERS֎LICH MIT DER BEH֒DE HANDELN. DAS GLEICHE GILT Fܒ DIE AUSLĎDISCHEN PERSONEN.
es ist den Rechtsvorschriften nach.
Sie k?n aber die Dienstleistungen des beeidig. Dolmtschers bei mir bestellen. Ich kann nur als Begleitung mit Ihnen fahren, also hin und zur?ber in Ihrem Namen kann ich nicht etwas erledigen.
Dann m? Sie, weil es viel Zeit in Anspruch nimmt, den Vormittag und Nachmittag bestellen.
Auch die ܢernahme des F?cheins m?pers?ch und eigenh䮤ig unterzeichnen,

Sie k?n sich aufgrunde meiner Mitteilung entscheiden.

Mit Gruss

Dolmetscherin: ****
Dipl. ܂ERSETZERIN / DOLMETSCHERIN Fܒ DEUTSCH
offizielle amtliche Gerichtsdolmetscherin-Sachkennerin


rofl1.gif

Was könnt Ihr da empfehlen ?

Anmerkung Moderator:
Bitte keine Namen, Adressen oder Tel.Nr. veröffentlichen


Der Beitrag wurde von Tortenjan bearbeitet: 26.10.2005, 08:01
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GSX-R
Beitrag 25.10.2005, 18:47
Beitrag #997


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Zitat (camel-light @ 25.10.2005, 19:43)
Was könnt Ihr da empfehlen ?

Strick?

Revolver??? blink.gif


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Lieber einen Moment lang feige - als ein Leben lang tot
Wer zuletzt lacht, hat es nicht eher begriffen.
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JoeCool
Beitrag 25.10.2005, 18:59
Beitrag #998


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Also Leute,

ich würde nicht zuviel auf die Aussage aus Bayern geben. Wurde mir in HH ähnlich auch gesagt - und ? Nun hab ich meine NU.
Na, mein Eilantrag wird wohl in Kürze in 1. Instanz entschieden. Ma sehen, was dann ist. Das Ede jetzt aber die EU Angelegenheiten in sein Resort bekommen soll stimmt doch nachdenklich. Was hat der denn mit Rechtswissenschaften etc. am Hut?

Mal was anderes, was ist wenn ich meinen EU-Lappen nachweislich im Ausland hinterlege um hier der Abgabe zu umgehen.
Mann kann mich wohl kaum zwingen, extra ins Ausland zu fahren um den abzuholen, oder? Für alle behördlichen mitleser: Ist natürlich rein rhetorisch gefragt! rolleyes.gif

Joe
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Perplex
Beitrag 25.10.2005, 19:07
Beitrag #999


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Zitat (RA XDiver @ 25.10.2005, 17:10)
Du könntest zwar noch eine Feststellungsklage darauf erheben, dass die Einziehung und Versendung rechtswidrig war. Da hast Du am Ende aber auch nicht viel von.
Na doch, Schadenwiedergutmachung!

Wenn die Entziehung & Versendung der Fahrerlaubnis rechtswidrig war, dann muss die schuldige Behörde den Schaden wieder gutmachen. Was wäre da einfacher, als die Fahrerlaubnis sofort ohne Formalitäten zu erteilen? biggrin.gif

Die Frage ist nur, ob die Fahrerlaubnis entzogen wurde oder nur der Führerschein?

Thommy


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(O.o)
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Medusa
Beitrag 25.10.2005, 19:19
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@camel-light

Zitat
Ich kann nur als Begleitung mit Ihnen fahren, also hin und zur?ber in Ihrem Namen kann ich nicht etwas erledigen.


Geht doch. Zwar etwas zum schmunzeln, aber doch OK. Also hinfahren, Dolmetscherin mit zur Behörde schleppen und nach der FE fragen.
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