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> Anzahl CZ + PL EU-FE's und NU's
Ich habe eine CZ / PL EU-FE und
Ich habe eine CZ / PL EU-FE und
wurde noch nicht kontrolliert [ 19 ] ** [43.18%]
wurde kontrolliert, bekam aber keine MPU Aufforderung [ 13 ] ** [29.55%]
wurde kontrolliert, bekam eine MPU Aufforderung, habe keine MPU gemacht, bis heute folgte nichts von der FEB [ 3 ] ** [6.82%]
wurde kontrolliert, bekam eine MPU Aufforderung, habe keine MPU gemacht, es folgte eine NU [ 9 ] ** [20.45%]
wurde kontrolliert, bekam eine MPU Aufforderung, habe keine MPU gemacht, es folgte eine NU, die wieder aufgehoben wurde [ 0 ] ** [0.00%]
Abstimmungen insgesamt: 44
  
Medusa
Beitrag 18.09.2005, 00:47
Beitrag #1


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Wieviele CZ + PL EU-FE's gibt es unter den VP Usern und wieviel FE Inhaber davon haben eine Kontrolle hinter sich - mit welchen Folgen?
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Medusa
Beitrag 18.09.2005, 00:56
Beitrag #2


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Könnte ein Mod. bitte den Titel ändern?

Er lautet leider

Zitat
Abstimmung: Anzahl CZ + PL EU-FE's und NU's


statt

Zitat
Umfrage: Anzahl CZ + PL EU-FE's und NU's


Die von dir gewünschte Änderung ist durch einen Mod nicht möglich, da die Forensoftware den Begriff "Abstimmung" vorgibt. Vielleicht kann der Admin hier etwas erreichen.

Der Beitrag wurde von Andreas bearbeitet: 18.09.2005, 14:27
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Medusa
Beitrag 18.09.2005, 16:31
Beitrag #3


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Eigentlich ist der vorgestellte Begriff nicht so wichtig - hatte mich nur am Anfang irretiert. Danke Dir trotzdem.
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maik_rs32
Beitrag 18.09.2005, 21:41
Beitrag #4


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hallo ich habe auch einen cz führerschein die haben mich mal an der grenze zu den cz angehalten und haben gefragt warum ich einen cz führerschein habe ich sagte weil ich dort gewohnt habe die gute frau gab ihn mir wieder. (ist ein halbes jahr her) bei mir sind es noch 3 jahre bis ich meinen deutschen wieder machen kann mal sehn

ciao maik_rs32 rolleyes.gif
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Medusa
Beitrag 18.09.2005, 21:46
Beitrag #5


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Drück Dir die Daumen, daß nichts mehr folgt. Eine D EU-FE kannst Du aber nur machen, wenn Du Deine CZ EU-FE zurückgeben würdest. Vielleicht später umtauschen - wg. der 10 jährigen Beschränkung der CZ EU-FE. Den EuGH Tread findest Du übrigens hier.
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caleb
Beitrag 19.09.2005, 08:22
Beitrag #6


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Da fehlt ein wichtiger Punkt: Wurde am Grenzübergang kontrolliert und bekam eine MPU Aufforderung. Solche Fälle gab es m.E. einige.


--------------------
Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird
bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht.
(StGB §§ 328 Abs. 2. Nr.3)
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Perplex
Beitrag 19.09.2005, 08:35
Beitrag #7


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Da fehlt noch ein Punkt! blink.gif
Was ist mit den Leuten, die weiterhin im Ausland wohnen & vor der deutschen Fahrerlaubnisbehörde sicher sind, aber trotzdem in Deutschland munter rum fahren? rolleyes.gif

Thommy


--------------------
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Medusa
Beitrag 19.09.2005, 10:29
Beitrag #8


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Zitat (caleb @ 19.09.2005, 09:22)
Da fehlt ein wichtiger Punkt: Wurde am Grenzübergang kontrolliert und bekam eine MPU Aufforderung. Solche Fälle gab es m.E. einige.

Fällt für mich unter Kontrolliert. Wie der FEB letztlich die FE bekannt wird spielt im Zusammenhang mit einer / keiner Reaktion doch keine Rolle? think.gif
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Medusa
Beitrag 19.09.2005, 10:42
Beitrag #9


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Zitat (Thommy Bumm @ 19.09.2005, 09:35)
Was ist mit den Leuten, die weiterhin im Ausland wohnen & vor der deutschen Fahrerlaubnisbehörde sicher sind, aber trotzdem in Deutschland munter rum fahren? rolleyes.gif

Wäre eine Unterscheidung. Jeder Punkt müßte dann aber doppelt vorhanden sein. (Wohnsitz Inland / Ausland). Vielleicht für eine seperate Umfrage?
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Perplex
Beitrag 19.09.2005, 11:00
Beitrag #10


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Zitat (Medusa @ 19.09.2005, 11:42)
Wäre eine Unterscheidung. Jeder Punkt müsste dann aber doppelt vorhanden sein. (Wohnsitz Inland / Ausland). Vielleicht für eine separate Umfrage?
So'n Quatsch! rolleyes.gif
Wer vor der deutschen Fahrerlaubnisbehörde sicher ist, für den spielt es nun überhaupt keine Rolle ob er von der lieben " police.gif " kontrolliert wurde oder nicht.

Thommy


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Medusa
Beitrag 19.09.2005, 11:56
Beitrag #11


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Ne, kein Quatsch tongue.gif Ich kenne eine MPU Aufforderung, die an jemanden mit Wohnsitz in der CZ gegangen ist.

Zumindest folgende Punkte müßten dann drin sein:

wurde noch nicht kontrolliert

wurde kontrolliert, bekam aber keine MPU Aufforderung, wohne in D.

wurde kontrolliert, bekam aber keine MPU Aufforderung, wohne im EU Ausland

wurde kontrolliert, bekam eine MPU Aufforderung, habe keine MPU gemacht, bis heute folgte nichts von der FEB, wohne in D.

wurde kontrolliert, bekam eine MPU Aufforderung, habe keine MPU gemacht, bis heute folgte nichts von der FEB, wohne im EU Ausland

wurde kontrolliert, bekam eine MPU Aufforderung, habe keine MPU gemacht, bis heute folgte nichts von der FEB, wohne in D.

wurde kontrolliert, bekam eine MPU Aufforderung, habe keine MPU gemacht, bis heute folgte nichts von der FEB, wohne im EU Ausland

wurde kontrolliert, bekam eine MPU Aufforderung, habe keine MPU gemacht, es folgte eine NU, die wieder aufgehoben wurde, wohne in D

wurde kontrolliert, bekam eine MPU Aufforderung, habe keine MPU gemacht, es folgte eine NU, die wieder aufgehoben wurde, wohne im EU Ausland
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kromi1
Beitrag 19.09.2005, 12:12
Beitrag #12


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cop.gif interesant ist meiner meinung nach die situation von leuten die in D wohnen
und in D kontroliert wurden think.gif
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Perplex
Beitrag 19.09.2005, 12:51
Beitrag #13


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Zitat (Medusa @ 19.09.2005, 12:56)
Ne, kein Quatsch  tongue.gif  Ich kenne eine MPU Aufforderung, die an jemanden mit Wohnsitz in der CZ gegangen ist.

Wer nach der Erteilung der Fahrerlaubnis immer noch im Ausland wohnt, der kann von einer deutschen Fahrerlaubnisbehörde, mangels Zuständigkeit, keine MPU-Aufforderung bekommen. Wo kommen wir denn da hin, wenn Deutschland für ganz Europa zuständig wäre? ranting.gif

Thommy


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HaWeThie
Beitrag 19.09.2005, 13:02
Beitrag #14


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Zitat (maik_rs32 @ 18.09.2005, 22:41)
hallo ich habe auch einen cz führerschein die haben mich mal an der grenze zu den cz angehalten und haben gefragt warum ich einen cz führerschein habe ich sagte weil ich dort gewohnt habe die gute frau gab ihn mir wieder. (ist ein halbes jahr her) bei mir sind es noch 3 jahre bis ich meinen deutschen wieder machen kann mal sehn

ciao maik_rs32 rolleyes.gif

Dann lass dich nicht erwischen.
Wenn du noch in der Sperrfrist bist, hat der CZ-FS hier keinerlei Gültigkeit.
Du fährst in D ohne FE


--------------------
Alle Angaben ohne MG, Pistole und Gewähr
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Etienne
Beitrag 19.09.2005, 13:09
Beitrag #15


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HaWeThie.. wo kannst du da raus lesen dass er noch Sperrfrist hat? So wie ich das verstehe hat er noch 3 Jahre, bis seine 15 Jahre um sind. Nach denen er auf einen Schlag einen weisse Weste bekommt und den deutschen ohne Probleme wieder machen darf.

3 Jahre Sperrzeit? Wäre wohl etwas derb wink.gif


--------------------
Signaturen sind doooof
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kromi1
Beitrag 19.09.2005, 15:11
Beitrag #16


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rolleyes.gif bitte postet weiter ist echt interesant die umfrage
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Medusa
Beitrag 19.09.2005, 16:57
Beitrag #17


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Zitat (Thommy Bumm @ 19.09.2005, 13:51)
Wer nach der Erteilung der Fahrerlaubnis immer noch im Ausland wohnt, der kann von einer deutschen Fahrerlaubnisbehörde, mangels Zuständigkeit, keine MPU-Aufforderung bekommen.

Wenn Du aber hier auch noch eine (Post) Adresse hast ist es möglich ..
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maik_rs32
Beitrag 19.09.2005, 20:39
Beitrag #18


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hallo ich dachte es sind nur 10 jahre die man warten muß und keine 15 (am anfang waren es mal 5) die deutschen haben ne macke

danke für deine antwort ciao maikrs_32

PS: habe kein fahrverbot bin 5 jahre gelaufen wavey.gif
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Rexy
Beitrag 20.09.2005, 18:01
Beitrag #19


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ja, diese Umfrage wollte ich auch schon starten wink.gif ,bin sehr gespannt was rauskommt.
Leider kann ich nicht abstimmen, der EU-FS steht bald bevor

notworthy.gif
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Medusa
Beitrag 20.09.2005, 18:04
Beitrag #20


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Zitat (Rexy @ 20.09.2005, 19:01)
Leider kann ich nicht abstimmen, der EU-FS steht bald bevor

Die Umfrage wartet auf Dich - also sieh zu smile.gif wavey.gif
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caleb
Beitrag 22.09.2005, 21:47
Beitrag #21


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Nunja ich kann da nirgends ankreuzen, wurde nämlich kontrolliert und bekam eine MPU Aufforderung welcher ich nun folgeleiste tongue.gif


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Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird
bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht.
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Medusa
Beitrag 22.09.2005, 21:55
Beitrag #22


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Warum dann überhaupt eine CZ / PL EU-FE? Oder planst Du bei neg. Ergebnis / Nichtabgabe den Gerichtsweg gegen eine NU zu beschreiten?
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Ziggy Stardust
Beitrag 23.09.2005, 06:10
Beitrag #23


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@caleb, wenn du durch die MPU fallen solltest, dann offenbarst du nachträgliche Eignungszweifel und eine NU in D wäre legitim!

Grüße Ziggy
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caleb
Beitrag 23.09.2005, 13:55
Beitrag #24


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Das glaube ich nicht, weil die Eignungszweifel auf Tatsachen beruhen die vor dem CZ FEErwerb liegen und somit eine MPU Aufforderung von vornherein unrechtmäßig ist. Desweiteren glaube ich nicht das ich durchfalle da ich mich über 1 Jahr vorbereitet habe...


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Medusa
Beitrag 23.09.2005, 15:04
Beitrag #25


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Eine abgegebene neg. MPU liefert der FEB aber einen min. 10 jährigen Anlaß für neue Eignungszweifel ..
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caleb
Beitrag 23.09.2005, 20:21
Beitrag #26


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Genau, eine abgegebene.


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Medusa
Beitrag 23.09.2005, 20:28
Beitrag #27


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Dann drück ich Dir mal die Daumen für die schnellere, pos. MPU, Variante cool.gif
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Homeboy
Beitrag 27.09.2005, 00:41
Beitrag #28


Neuling
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Zitat (Thommy Bumm @ 19.09.2005, 13:51)
Zitat (Medusa @ 19.09.2005, 12:56)
Ne, kein Quatsch  tongue.gif  Ich kenne eine MPU Aufforderung, die an jemanden mit Wohnsitz in der CZ gegangen ist.

Wer nach der Erteilung der Fahrerlaubnis immer noch im Ausland wohnt, der kann von einer deutschen Fahrerlaubnisbehörde, mangels Zuständigkeit, keine MPU-Aufforderung bekommen. Wo kommen wir denn da hin, wenn Deutschland für ganz Europa zuständig wäre? ranting.gif

Thommy

reicht auch ein Zweitwohnsitz ?
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michaelp100
Beitrag 27.09.2005, 18:47
Beitrag #29


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normalerweise schon, ...aber ich denke, thommy b hat eine cz-meldeadresse und auch post von der fsst bekommen?
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osbran
Beitrag 28.09.2005, 15:35
Beitrag #30


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Ich kann Euch definitiv sagen,wie das in Bayern abläuft.Ich habe nämlich heute unter Androhung von 500€ Strafgeld meinen tschechischen Führerschein abgeben müßen.
Das VG München hat ein Urteil gesprochen , daß die Landratsämter tschechische Führerscheine einziehen darf,wenn der Besitzer keine MPU macht,wie es verlangt wird.
Ich habe mit 3 Anwälten gesprochen.Alle sind der Meinung,daß dieses Urteil falsch ist. Aber Bayern macht sowieso , was es will.
Meine Hoffnung ist eine klare Rechtssprechung von EU-Seite,daß dieses leidige Thema endlich beendet ist.
Merke:In Bayern darf nur ein betrunkener Politiker ohne Strafe weiterfahren,der kleine Mann hat zu kuschen .
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Medusa
Beitrag 28.09.2005, 15:50
Beitrag #31


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Hast Du ein Aktenzeichen dazu? (Bitte Antwort in den EuGH Thread posten, dies ist eigentlich nur eine Umfrage)
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RA XDiver
Beitrag 28.09.2005, 15:58
Beitrag #32


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Ist doch ein alter Hut....VG München (Beschluss vom 12.04.2005 - M 6b S 05.999 -).

Steht, meine ich, auch in den FAQ.


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Medusa
Beitrag 28.09.2005, 16:01
Beitrag #33


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Einziehen? Hab ich da was verdrängt? Werde ich gleich nachlesen.

Edit:

Alles klar. Einziehen um die FE an die CZ Behörden zu senden.

Also erneut in die CZ fahren und dort wieder abholen cool.gif
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RA XDiver
Beitrag 28.09.2005, 16:53
Beitrag #34


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Wobei das so einfach nicht geht. Mir ist das Verfahren aus BaWü bekannt, wo der FS zunächst bei der Akte verbleibt und erst nach Rechtskraft der Entscheidung via KBA nach CZ gesandt wird.

Da bleibt eigentlich nur die Ersatzausstellung. Und die soll gar nicht so easy (bzw. schnell) sein.


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Medusa
Beitrag 28.09.2005, 17:04
Beitrag #35


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Da wäre es also wohl besser, die FE kurz vor Erhalt der NU in einem Bankschließfach in der CZ zu deponieren. Man kann wohl kaum gezwungen werden, in die CZ zu fahren um sie dort wieder abzuholen .. ?
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Mr.T
Beitrag 28.09.2005, 21:25
Beitrag #36


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Zitat (Medusa @ 28.09.2005, 18:04)
Man kann wohl kaum gezwungen werden, in die CZ zu fahren um sie dort wieder abzuholen .. ?

Warum nicht? think.gif


--------------------
Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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Medusa
Beitrag 28.09.2005, 22:02
Beitrag #37


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Rechtsgrundlage für eine Zwangsreise ins Ausland? Gilt dann im Ausland das dt. Recht weiter, oder ist die Zwangsreise nach Grenzübertritt beendet?
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Mr.T
Beitrag 28.09.2005, 22:19
Beitrag #38


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Nein, nicht für eine Zwangsreise ins Ausland! Aber durch Festsetzung eines vorher angedrohten Zwangsgeldes könnte indirekt diese Reise erzwungen werden.


--------------------
Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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Medusa
Beitrag 28.09.2005, 22:27
Beitrag #39


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Wenn die "Einlagerung" aber bereits vor der NU erfolgt, und auch beweisbar ist, ist ein Zugriff ohne Zwangsreise nicht möglich. Kann dann tatsächlich ein Zwangsgeld verhängt / kassiert werden?

Edit:

Verschärfe die Fassung noch. Die FE wird vor NU erhalt im Ausland beim Notar hinterlegt, welcher die FE Auftragsgemäß die nächsten 6 Monate nicht mehr aushändigen darf. D.h., der Besitzer kann die FE nicht mehr abholen, selbst wenn er wollte. Was ist dann?
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Mr.T
Beitrag 28.09.2005, 22:36
Beitrag #40


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Der "Auftrag" beim Notar kann doch widerrufen werden. Wenn ich ein Testament beim Notar hinterlegt habe, kann ich doch auch jederzeit das Testament ändern oder die Herausgabe verlangen.
Da die objektive Möglichkeit besteht, an den FS zu kommen, kann dies auch durch ein Zwangsgeld durchgesetzt werden.

Auf Wunsch des TE geschlossen.

Der Beitrag wurde von Andreas bearbeitet: 16.11.2005, 20:25


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Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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Medusa
Beitrag 28.09.2005, 22:40
Beitrag #41


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Es läßt sich doch aber leicht eine Situation konstruieren, wo ein Widerruf nicht möglich ist. Beispielsweise wird die Aushändigung von der Zustimmung einer zweiten Person abhängig gemacht. Die 2. Person ist natürlich ein Ausländer, welcher nicht plant nach D. zu reisen cool.gif.
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Mr.T
Beitrag 28.09.2005, 22:45
Beitrag #42


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Es könnte ja auch sein, dass der Empfänger der NU beim Lesen derselben ins Koma verfällt! tongue.gif


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Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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Beitrag 28.09.2005, 22:47
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Oder der FEB Mitarbeiter beim Lesen der Erklärung, warum man die FE leider nicht aushändigen kann tongue.gif

rofl1.gif
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Beitrag 28.09.2005, 22:59
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Stimmt!
Aber gut, dass wir mal drüber gesprochen haben. wink.gif rofl1.gif


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Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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Perplex
Beitrag 25.10.2005, 19:59
Beitrag #45


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Warum so kompliziert? huh.gif

Wenn ein Zwangsgeld angedroht wird, verbummelt man den Führerschein einfach. whistling.gif Nach der eidesstattlichen Versicherung ist ein Zwangsgeld nicht mehr zu rechtfertigen.

Wenn man den Führerschein braucht, findet man ihn rein zufällig wieder. biggrin.gif
Wo ist das Problem? Keiner kann beweisen, dass der Führerschein, zum Zeitpunkt der eidesstattlichen Versicherung, nicht wirklich weg war.


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michaelp100
Beitrag 25.10.2005, 20:49
Beitrag #46


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alles natürlich rhetorisch... aber könnte man machen...
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