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> unangepasste Geschwindigkeit
hopla
Beitrag 30.09.2005, 15:58
Beitrag #1


Neuling
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Vorgestern hatte ich einen Motorrad Unfall bei Regen.
Ich fuhr 30 km/h, erlaubt waren 50 km/h.
Vor mir bremste ein Auto, der Sicherheitsabstand war o/k.
Ich bremste selbst und das Motorrad kam in´s Schleudern, ich fiel herunter.
Das Motorrad und ich blieben in der gleichen Spur.
Da ich starke Schmerzen hatte, kam ein Krankenwagen und brachte mich in´s Krankenhaus.
Zum Glück hatte ich nur starke Prellungen.
2 Tage später (heute) kam ein Anhörungsbogen in dem mir der Vorwurf der -unangepassten Geschwindigkeit bei regennasser Fahrbahn- gemacht wurde.
Ich habe den Führerschein erst seit einem Jahr.
jetzt habe ich Bedenken, dass meine Probezeit verlängert wird.
Nochmal es wurde niemand, außer mir verletzt.
Wie soll ich mich verhalten?
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Petra
Beitrag 30.09.2005, 16:42
Beitrag #2


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Zitat (hopla @ 30.09.2005, 16:58)
Ich fuhr 30 km/h, erlaubt waren 50 km/h.
2 Tage später (heute) kam ein Anhörungsbogen in dem mir der Vorwurf der -unangepassten Geschwindigkeit bei regennasser Fahrbahn- gemacht wurde.

Komisch, wenn`s mich vom Bike haut bin ich deutlich langsamer (meist aus dem Stand, oder wenigstens fast) whistling.gif .

Der Vorwurf kann doch nicht ernst gemeint sein, oder think.gif .

Wie wäre es denn damit, ein Verbremsen, oder sonstigen Fahrfehler zuzugeben?

Das darf doch (hoffentlich) nicht verboten sein shutup.gif

Liebe Grüße
und dir hopla, gute Besserung

wavey.gif Petra


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Uwe W
Beitrag 30.09.2005, 16:52
Beitrag #3


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Solche Vorwürfe werden eigentlich regelmäßig erhoben, wenn ein Autofahrer die Kurve nicht gekriegt hat oder ein Möppifahrer stürzt.

Dir droht laut Bußgeldkatalog:
Zitat
Mit nicht angepasster Geschwindigkeit gefahren 8.1  trotz angekündigter Gefahrenstelle, bei Unübersichtlichkeit, an Straßenkreuzungen, Straßeneinmündungen, Bahnübergängen oder bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen (z. B. Nebel, Glatteis)  50 €
3 Pkt.    A

Das würde also nicht nur 75,60€ Bußgeld (einschließlich 20€ Gebühren und 5,60 Zustellauslagen) bedeuten, sondern als A-Verstoß auch Probezeitverlängerung und Anordnung eines Aufbauseminars.

Mögliche Einwände wären:
- es gab keine schlechten Sicht- und Wetterverhältnisse, denn Regen ist nicht mit Glatteis gleichzusetzen;
- die Geschwindigkeit war angepasst, der Sturz auf andere Ursachen zurückzuführen: z.B. vor Schreck zu stark gebremst, z.B. weil Du einen Moment nicht aufgepasst hast.

Meiner Meinung nach solltest Du keine schlechten Chancen haben, um die Probezeitverlängerung rumzukommen, wenn Du Dich wehrst.


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(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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hopla
Beitrag 09.10.2005, 00:46
Beitrag #4


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Ich war inzwischen bei einem Anwalt, er hat mir keine großen Hoffnungen gemacht.
Es ist ein schwammiger Paragraf!
Im Internet habe ich gefunden, dass meine Reifen bei Regen gefährlich sind.
Inzwischen habe ich einen Zeugen gefunden, der hinter mir fuhr und erste Hilfe leistete: ich fuhr ganz normal , für ihn war es unversständlich, das mein Motorrad " blitzschnell" auf der Strasse lag, vielleicht die Reifen, ich weiss es nicht!
Ich habe im Internet gelesen, dass man seine Probezeit verkürzen kann.
Geht das auch noch, wenn ich jetzt vielleicht ein Problem mit der Behörde habe?
Wenn ich einen Fehler gemacht habe, stehe ich auch dazu, ich weiss allerdings immer noch nicht, warum ich auf der Strasse lag.
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Uwe W
Beitrag 09.10.2005, 00:57
Beitrag #5


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Da es ja für Dich nicht nur um Bußgeld und Punkte geht, sondern auch um die Kosten eines Aufbauseminars und um die Probezeitverlängerung, würde ich einen Einspruch wagen, falls ein Bußgeldbescheid im Punktebereich ergeht.

Ist das Möppi eigentlich noch gegen den PkW gerutscht?

In Seitenlage rutscht es nämlich besser als wenn es abgebremst wird.
D.h. wenn es nicht zu einem Auffahrunfall kam, dann lag es nicht am fehlenden Sicherheitsabstand, sondern an einer Fehlreaktion beim Bremsen.


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ÖPVN_ist_Mist
Beitrag 09.10.2005, 08:19
Beitrag #6


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@hopla

Wenn du noch mal _genau_ nachdenkst und die Umstände Revue pasieren lässt, war es nicht so, da die Sicht auf den Strassenbelag durch das vorfahrende Auto natürlich eingeschränkt ist, dieser plötzlich schmierig/ölig schimmerte und noch bevor du z.B. ein Ausweichmanöver einleiten konntest, deine im Verzögerungsvorgang befindliche Bereifung darauf weggerutscht ist und es dich deswegen hingehauen hat? rolleyes.gif

Gerade Dieselkraftstoff entwickelt auf Fahrbahnbelag hervorragende Schmiereigenschaften und Fahrzeugführer, die nach der Betankung den Tankdeckel nicht wieder ordentlich verschließen, beobachte ich desöfteren.

Und @DieExperten hier im Forum

Wäre das nicht sogar ein verfolgungswürdiger, gefährlicher Eingriff in den Strassenverkehr? Ich meine gehört zu haben, dass ein gewisser Mr. Bond sowas manchmal absichtlich macht...und in der Formel1 soll ähnliches auch mal gängige Praxis gewesen sein(dort allerdings um die "Sicht" des Hintermannes zu beeinträchtigen und somit den eventuellen Überholvorgang zu erschweren) whistling.gif

Gruß
TJ
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hopla
Beitrag 09.10.2005, 08:57
Beitrag #7


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Hallo UWE W,

Ist das Möppi eigentlich noch gegen den PkW gerutscht?

Nein, der Sicherheitsabstand war ausreichend.

Ich versuche es mal mit einem Ölfleck.

Vielen Dank für die schnellen Antworten.
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Luxfur
Beitrag 09.10.2005, 14:49
Beitrag #8


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ÖPNV:
Die Idee mit dem Ölfleck ist klasse... dann muss sich der/die TE nachher vorwerfen lassen mit zu geringem Abstand gefahren zu sein (Fahren auf Sicht). no.gif
M.E. nicht gerade die brillanteste Idee.

Zitat
Wäre das nicht sogar ein verfolgungswürdiger, gefährlicher Eingriff in den Strassenverkehr?

Willst du verfolgen lassen, dass der vorrausfahrende PKW über den Ölfleck fuhr und so der KRadler dahinter ihn nicht sehen konnte? rolleyes.gif


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"Wenn alle täuschenden Gedanken dahinschmelzen, wird sich die zu Grunde liegende Essenz aus eignem Antrieb offenbaren."
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blue0711
Beitrag 09.10.2005, 16:58
Beitrag #9


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Ich würde mich definitv auf Überbremsen herausreden, da der Abstand offensichtlich ausreichend war.
Ist ein typischer Anfängerfehler, daher absolut glaubwürdig.

Leider gibt es in unserer Rechtsprechung offensichtlich ein paar Motorradhasser, die grundsätzlich jedes Problem auf mutwillige Fehler des Motorradfahrers zurückführen. Nach anderen Umständen wird erst gar nicht gefragt, die Polizei schaut idR nicht nach sowas und wenn Du Dein Motorrad nicht nach Hause trägst, bist Du erstmal immer schuld.

Drück Dir die Daumen

Gruss
kai


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Gruß Kai
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groundhog
Beitrag 09.10.2005, 17:28
Beitrag #10


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Zitat (blue0711 @ 09.10.2005, 17:58)
Leider gibt es in unserer Rechtsprechung offensichtlich ein paar Motorradhasser, die grundsätzlich jedes Problem auf mutwillige Fehler des Motorradfahrers zurückführen. Nach anderen Umständen wird erst gar nicht gefragt, die Polizei schaut idR nicht nach sowas und wenn Du Dein Motorrad nicht nach Hause trägst, bist Du erstmal immer schuld.

Naja, die Zeiten, wo Motorradfahrer Motorrad fuhren, weil sie sich ein mehrspuriges KFZ nicht leisten konnten, sind vorbei.
Heutzutage sind Motorräder im Straßenverkehr so überflüssig wie Pferde.

Hier in der Gegend ist in der Saison jede Woche mindestens ein Moppedfahrer für immer abgestiegen, und das bei Unfällen, wo beteiligte PKW-Insassen allenfalls leicht verletzt wurden.
Ich verstehe nicht, wie man sich einem derartig unnötigen Risiko ausetzen kann.
Wenn die Kranken- und Unfallversicherungen dazu übergingen, Verletzungen beim Kradfahren auszuschließen und die Rechtsprechung mal merken würde, dass Motoradfahrer sehenden Auges ein hohes Risiko eingehen, dass sich halt ab und an realisiert (einverständliche Selbstgefährdung), würde die Unsitte Moppedfah'n bald aussterben.

Ja, ja, ich weiß, eine Mindermeinung. Aber eine richtige ;-)

Gruß groundhog
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blue0711
Beitrag 09.10.2005, 17:43
Beitrag #11


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Da bist du aber aufm Holzweg. Das Teil in meinem Avatar ist Geschäftsfahrzeug, ob du's glaubst oder nicht. Und da bin ich nu wirklich nicht alleine.
In der Stadt bin ich mit zwei Rädern übrigens moralisch auf der sicheren Seite:
Verbrauch ungefähr die Hälfte wie bei üblichen PKWs, Platzbedarf ungefähr 1/4.
Daher seh ich in der Stadt PKW als vollkommen überflüssig an. Sitzt doch seit Jahren eh immer nur einer drin. Also raus mit diesen Platzverschwendern, die werden ja auch noch immer grösser. SUV in der Stadt, nee, ne wink.gif laugh2.gif

Darüberhinaus macht es ebensowenig Sinn, mit 1,5t Blech drumrum in Urlaub zu fahren wie selbiges auf einem Motorrad.

Daher sei zufrieden, wenn FÜR DICH das Mopped keinen Sinn macht und lass die zufrieden , für die es Sinn macht.

Das es total daneben ist, dass sich immer wieder ein paar Spinner langmachen, sehen Motorradfahrer idR genauso, also überdenk mal Deine Vorurteile ein bisschen. Genaussowenig wie alle Ausländer kriminell sind, sind auch alle Motorradfahrer verkehrsgefährdend. Die Welt hat mehr zu bieten als schwarz und weiss.

Sorry für offtopic.gif musste aber sein
Gruss
kai


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groundhog
Beitrag 09.10.2005, 21:28
Beitrag #12


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Zitat (blue0711 @ 09.10.2005, 18:43)
Da bist du aber aufm Holzweg. Das Teil in meinem Avatar ist Geschäftsfahrzeug, ob du's glaubst oder nicht. Und da bin ich nu wirklich nicht alleine.
snipl

Ach, Geschäftsfahrzeug? Na, aber nicht das Einzige, oder? Ich kenne auch jemanden, der eine Duc als Geschäftsfahrzeug hat, daneben natürlich noch einnen PKW.

Zitat (blue0711 @ 09.10.2005, 18:43)
Daher sei zufrieden, wenn FÜR DICH das Mopped keinen Sinn macht und lass die zufrieden , für die es Sinn macht.


Ich tu denen ja nix, aber ich lass mir auch nicht meine Meinung verbieten. Dass ich für eine radikale Rechtsänderung bin, die allen Fahrzeugen, für die heute eine A-Fahrerlaubnis erforderlich ist, die Zulassungsfähigkeit nimmt, ist mein gutes Recht. Ich fordere ja nicht die Biker mit der Flinte vom Bock holen zu dürfen.

Zitat (blue0711 @ 09.10.2005, 18:43)
Das es total daneben ist, dass sich immer wieder ein paar Spinner langmachen, sehen Motorradfahrer idR genauso, also überdenk mal Deine Vorurteile ein bisschen. Genaussowenig wie alle Ausländer kriminell sind, sind auch alle Motorradfahrer verkehrsgefährdend.
snapl


Du hast den wesentlichen Punkt nicht verstanden. Es machen sich ja nicht nur die Spinner lang, es ist völlig egal, wer den Unfall verursacht, der Moppedfahrer ist immer der gearschte.
Wie gesagt, hier jede Woche mind. einer erlegt.
Einfach unnötiges Risiko, was für einen PKW ein leichter Unfall, ist für den Moppedfahrer tödlich. Und imho gibt es keinen vernünftigen Grund mehr, heutzutage, so ein Risiko einzugehen.

Gruß groundhog
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ÖPVN_ist_Mist
Beitrag 09.10.2005, 23:51
Beitrag #13


Neuling


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Zitat (Luxfur @ 09.10.2005, 15:49)
ÖPNV:
Die Idee mit dem Ölfleck ist klasse...


Klasse? Naja, angesichts der weiteren fahrerlaubnisrelevanten Aussichten des TE eine plausible Alternative. Mehr nicht, aber Danke für die Blumen.

Zitat
dann muss sich der/die TE nachher vorwerfen lassen mit zu geringem Abstand gefahren zu sein (Fahren auf Sicht). no.gif


Mit Verlaub, du schreibst Blödsinn. Der Abstand des TE ist nachweislich nicht zu gering gewesen und das Erkennen solcher selbst für geübte Fahrer bei absolut freier Sicht schwierig. Bei vorausfahrenden Kraftfahrzeugen unmöglich. Dieses macht die Angelegenheit endgültig zu einem unabwendbaren Ereignis, einem Unfall, dem kein Verschulden des TE zugrunde liegt. Da kannste 500m "Sicherheitsabstand" einhalten, wenn der Fleck aufgrund der Beschaffenheit des Teers nicht sichtbar ist, legts dich nieder.

Zitat
M.E. nicht gerade die brillanteste Idee.


Du hast bessere? Raus damit!

Zitat
Zitat
Wäre das nicht sogar ein verfolgungswürdiger, gefährlicher Eingriff in den Strassenverkehr?

Willst du verfolgen lassen, dass der vorrausfahrende PKW über den Ölfleck fuhr und so der KRadler dahinter ihn nicht sehen konnte? rolleyes.gif


Schon wieder Blödsinn, was soll das? Bei Kraftstoffverlusten aufgrund unzureichend verschlossener Behältnisse, wird die von diesen Fahrzeugen hinterlassene Spur von den Sheriffs zwecks Ermittlung des Verursachers verfolgt und anschließend eine Rechnung des Feuerwehreinsatzes zur Beseitigung derselben überreicht, sofern ermittelbar. Das Gefahrenpotential ist demnach erheblich und meine Einlassung dazu als Metapher, dieses noch einmal hervorzuheben.

Dein Missverständnis grenzt für mich schon an Böswilligkeit. Sorry.
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blue0711
Beitrag 10.10.2005, 06:00
Beitrag #14


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Zitat (groundhog @ 09.10.2005, 22:28)
Ach, Geschäftsfahrzeug? Na, aber nicht das Einzige, oder?
Nope, the only one. Und werd mir auch keinen PKW zulegen, wozu auch? Weder hier noch bei meinen Kunden ist Platz für so ein Trum. Und fürn Laptop brauch ich nicht 5 Sitzplätze. ÖPNV ist aber zu langsam und unflexibel.
Zitat (groundhog @ 09.10.2005, 22:28)
Du hast den wesentlichen Punkt nicht verstanden. Es machen sich ja nicht nur die Spinner lang, es ist völlig egal, wer den Unfall verursacht, der Moppedfahrer ist immer der gearschte. 
Ich hab sehr wohl verstanden, du nimmst dir die Statistik und guck, das ist gefährlich, also weg damit, weil ICH es ja nicht brauche.
Mit dem Argument kannst Du PKW für Stadtbewohner verbieten, die brauchen die Dinger nämlich nicht. Und so einiger weiterer Blödsinn lässt sich auch noch aus Statistiken herauslesen.
Wenn Du an ner typischen Testosteronstrecke wohnst, wird die Zahl und Schwere der Unfälle ihren Grund haben. Da ist aber einiges vermeidbar. So haben zB. die Motorradfahrer, die ich kenne, schon einige leichte bis schwere Unfälle (inklusive Totalschaden durch Frontalkollison) gehabt, meist unverschuldet. Bislang ist noch jeder nach dem Unfall aufgestanden und hat sich schlimmstenfalls per pedes nach Hause begeben. Man kann da einiges dazu tun als Fahrer und Mitfahrer, mehr als sich Otto-Normal-PKW-Fahrer denken kann. Angefangen bei der Kleidung und nicht aufgehört beim Fahrtraining.

Solange noch vielzuviele mit Jeans oder Braincap durch die Pampa fahren und dass dann auch noch an der Grenze der physikalischen Reserven, kann mich die Unfallstatistik mal kreuzweise, es sein denn, sie unterscheidet nach solchen Kriterien. Dann wäre der Abstand für Deine Argumentation aber enorm klein. Und wie schon gesagt, dann müsstest Du auch PKWs verbieten.

Aber wenn wir das hier weiterdiskutieren wollen, müsste ein anderer Thread her, eigentlich hat das hier null verloren.

Gruss
kai


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blue0711
Beitrag 10.10.2005, 06:05
Beitrag #15


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Zitat (ÖPVN_ist_Mist @ 10.10.2005, 00:51)
Naja, angesichts der weiteren fahrerlaubnisrelevanten Aussichten des TE eine plausible Alternative. Mehr nicht, aber Danke für die Blumen.

Um es mal zu relativieren: Mit dem Ölfleck gehen zumindest Diskussionen los, das passiert bei der Panikbremsung nicht so schnell.

Und wenn sich der police.gif darauf versteift, dass da kein Ölfleck war, stehst Du IMHO etwas doof da.

Eigenen Fahrfehler, die nochdazu anfängertypisch sind, sind da die bessere Alternative. Da lassen sich kaum Argumente dagegen ins Feld führen.

Gruss
kai


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Petra
Beitrag 10.10.2005, 10:12
Beitrag #16


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Zitat (blue0711 @ 10.10.2005, 07:05)
Eigenen Fahrfehler, die nochdazu anfängertypisch sind, sind da die bessere Alternative. Da lassen sich kaum Argumente dagegen ins Feld führen.

Wie wahr....

Nicht einmal der Kradfahrer, der bautzte, wird einen Grund finden.

Fragt einen der sich damit auskennt (fragt mich laugh2.gif)

Wäre die Angelegenheit aber auch weiter folgenlos, wenn z.B. eine Leitplanke beschädigt worden wäre.
Klar, für den materiellen Schaden müsste ich aufkommen, aber was ist mit Verwarn- oder Bußgeld?

Sind Anfängerfehler kostenfrei hypocrite.gif ?
Vielleicht so was ähnliches wie "Welpenschutz" shutup.gif

Liebe Grüße
wavey.gif Petra


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Luxfur
Beitrag 10.10.2005, 12:12
Beitrag #17


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Zitat (blue0711 @ 10.10.2005, 07:00)
Solange noch vielzuviele mit Jeans oder Braincap durch die Pampa fahren und dass dann auch noch an der Grenze der physikalischen Reserven, kann mich die Unfallstatistik mal kreuzweise, es sein denn, sie unterscheidet nach solchen Kriterien.



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Uwe W
Beitrag 10.10.2005, 14:16
Beitrag #18


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Zitat (Petra @ 10.10.2005, 11:12)
Sind Anfängerfehler kostenfrei hypocrite.gif ?
Vielleicht so was ähnliches wie "Welpenschutz" shutup.gif

Ne "Welpenschutz" ist im Bußgeldkatalog nicht vorgesehen.
Die Regelungen über den Probeführerschein gehen ja gerade in die andere Richtung: Fehler von Anfängern (zwei Jahre nach Ersterwerb einer der Fahrerlaubnisse der Klassen A1,A,B; betrifft uns beide also zum Glück nicht wavey.gif ) haben wegen des Aufbauseminars für diese manchmal etwas empfindlichere Konsequenzen.

Die Unfallursache scheint hier in der Tat ein Überbremsen zu sein, was zu einem blockierenden Vorderrad führt: löst man dann nicht augenblicklich die Bremse, so ist der Sturz unvermeidlich. Das ist einerseits sehr plausibel, und man wird dem TE auch keine andere Ursache nachweisen können.

Die Frage ist dann, ob man das Überbremsen auch unter Bußgeldkatalog Nr. 8.1. einordnen kann, was zu einer Ahndung als A-Verstoß im Punktebereich führt.

Wenn der TE nur einen Tick langsamer gefahren wäre, hätte er ja ein wenig mehr Abstand gehabt und hätte dann (vermutlich) etwas weniger stark gebremst und wäre dann wohl nicht gestürzt.

Dann ist aber eigentlich nicht die hohe Geschwindigkeit die Unfallursache, sondern mangelnder Abstand.
Bei Auffahrunfällen gilt ja eigentlich das Gleiche. Dort wird aber anscheinend nur ein Verwarngeld über 35€ erhoben wegen der Schädigung nach §1 STVO. Dann gibt es keine Punkte, keine Probezeitmaßnahmen und meistens auch keine Gebühren und Auslagen.

Man kann natürlich immer sagen, dass ein Auffahr oder Sturzunfall auch auf eine zu hohe Geschwindigkeit zurückzuführen ist: dass man die Geschwindigkeit den persönlichen Verhältnissen anpassen muss, besagt ja auch, dass man die eigene Unzulänglichkeit immer einkalkulieren muss: dass man pennt und zu spät das Bremsen des Vorausfahrenden bemerkt oder dass man zu stark bremst.

Die Regelsanktion des Nr. 8.1. Bußgeldkatalog sollte aber Fällen vorbehalten werden, in denen die Geschwindigkeit an und für sich schon überhöht war: Z.B. wenn man in der Kurve abkommt etc.

Hier ist außerdem ja noch fraglich, ob die Fahrbahn nass genug war, um von schlechten Wetterverhältnissen reden zu können.

Ich würde in der Situation einen Einspruch versuchen und hoffen, dass keine Sanktion im Punktebereich verhängt wird.


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Petra
Beitrag 10.10.2005, 19:03
Beitrag #19


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Zitat (Uwe W @ 10.10.2005, 15:16)
Die Unfallursache scheint hier in der Tat ein Überbremsen zu sein, was zu einem blockierenden Vorderrad führt: löst man dann nicht augenblicklich die Bremse, so ist der Sturz unvermeidlich.

Die Frage ist dann, ob man das Überbremsen auch unter Bußgeldkatalog Nr. 8.1. einordnen kann, was zu einer Ahndung als A-Verstoß im Punktebereich führt.

Wenn der TE nur einen Tick langsamer gefahren wäre, hätte er ja ein wenig mehr Abstand gehabt und hätte dann (vermutlich) etwas weniger stark gebremst und wäre dann wohl nicht gestürzt.

Lass dir erklären wie es zu meiner Fragestellung kam:

Mein A-Kärtchen ist noch jung und im Bautz bauen war (hoffentlich) ich spitze.
Probezeit ist nicht, meine Klasse 3 ist ein 1/4 Jahrhundert alt.

Mein letzter (ich hoffe immer noch) war ganz simpel:
Ich fahre als Linksabbieger auf eine T-Kreuzung zu. Stehe um mir Übersicht zu verschaffen, ist aber außer mir keiner da.
Just in dem Moment in dem ich um die Kurve biegen will, springt mir die Maschine nach vorne weg.
Jetzt frage bitte nicht, ob ich dusselig an den Gasgriff fasste, oder ob die Maschine rumspann, weil sie wegen einem Vergaserproblem auf einmal wieder rumzuckte (Macke erst später erkannt, ist vielleicht schon für andere Sätze verantwortlich). Auf jeden Fall greif ich voll in die Bremse blushing.gif ... und schliddere über den Asphalt. Stehe auf und fahre weiter.
Das Ganze auf trockener Fahrbahn, weit und breit keiner, dem ich zu nahe gekommen sein könnte. Naja, bis auf die Bordsteinkante, und die traf ich voll. Zu hohe Geschwindigkeit kann auch nicht wirklich, bin ja eben erst angefahren.
Wären police.gif police.gif vorbei gekommen, hätten die zwangsläufig ein Tickett schreiben müssen, nur weil ein ein Biker bautzte?

Punkte für so einen höchstpersönlichen Blödsinn kämen mir im Moment nicht drollig. Sonst könnte ich die Begleitung meines bald 17jährigen Fahranfängersohnes vergessen crybaby.gif .


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Uwe W
Beitrag 10.10.2005, 19:14
Beitrag #20


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@Petra: ist das ganze in der Warmfahrphase passiert? Da reagieren Möppis manchmal mit Verzögerung aufs Gasgeben und fahren dann plötzlich schneller als mensch das möchte.

Wie schon geschrieben: letztendlich kann man zwar vieles unter der Rubrik "unangepasste Geschwindigkeit" subsumieren: Du warst hier ja dann plötzlich schneller als angemessen, und wenn man es streng sieht, kann man Dir wohl auch Fahrlässigkeit unterstellen. Aber dem Sinn der Vorschrift entspräche es keineswegs, wenn man Dir für so einen Vorfall 3 Punkte geben würde.

Der Bußgeldkatalog setzt ja normale Tatumstände voraus. Und in Deinem Fall (wie auch im Fall des TE) würde ich schon sagen, dass es kein gewöhnlicher BKAtV Nr. 8.1 Fall ist, sondern dass man hier - wenn überhaupt - nur ein Bußgeld im Verwarngeldbereich verhängen sollte.

Übrigens: Um zum begleiteten Fahren zugelassen zu werden, darfst Du Dir sogar 3 Punkte erlauben.

Wenn es droht mehr zu werden, müsstest Du einfach schauen, dass Du das Owi-Verfahren so lange in die Länge ziehst, dass Du zum Zeitpunkt der FE-Erteilung an Deinen Sohn maximal erst 3 Punkte in Flensburg eingetragen hast.


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hopla
Beitrag 22.11.2005, 18:12
Beitrag #21


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Hurra,
heute habe ich den Brief bekommen. Das Verfahren wurde gemäß § 46 des OWI_ Gesetzes und § 170 der Strafprozeßordnung eingestellt.
Der Anwalt hatte in seinem Schreiben alles relevante zusammengeschrieben:

bei Regen problematische Reifen,
Baustelle auf der Brücke über der Unfallstelle (Verschmutzung dadurch?)
und eine weggefräste Fahrbahnmarkierung, die nur unter bestimmten Beleuchtungsverhältnissen sichtbar wird.


Ich möchte mich noch bei allen für die guten Ratschläge bedanken, die Unterstützung hat mir sehr geholfen. wavey.gif

Ich werde jetzt ein Seminar besuchen um meine Probezeit zu verkürzen.

Allzeit gute Fahrt
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Uwe W
Beitrag 22.11.2005, 23:22
Beitrag #22


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Dann herzlichen Glückwunsch zum eingestellten Bußgeldverfahren. thumbup.gif flowers.gif

Vielen Dank auch für die Rückmeldung. clapping.gif

Und allzeit gute Fahrt, auch nach Ende der Probezeit. wavey.gif


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"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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blue0711
Beitrag 22.11.2005, 23:45
Beitrag #23


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smile.gif Auch meinen Glückwunsch, schön zu wissen, dass man helfen konnte.
Viel Spass weiterhin auf Deinen zwei Rädern und : Immer ne Handbreit Asphalt unterm Reifen cool.gif

Gruss
Kai


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Gruß Kai
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"Feminismus im Jahr 2014 ist nicht mehr als "ein Haufen gemeiner Mädchen auf Twitter"." Camille Paglia, Professorin für Geistes- und Medienwissenschaft, USA - Mehr dazu?
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