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> Problem mit Führerschein in Dänemark & Deutschland
Kroescher
Beitrag 03.10.2005, 18:04
Beitrag #1


Neuling


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Hallo
Ich lebe seit Anfang des Jahres in Dänemark, mein ständiger Wohnsitz ist Dänemark, ich bin nur ab und an in Deutschland zu besuchen.
Jetzt habe ein Problem, ich habe meine persönlichen Papiere nach einem Autoaufbruch im Urlaub verloren.
Nicht so schlimm dachte ich und ging in Deutschland zu der Führerscheinstelle die mir den Schein ausgestellt hat.
Nun muß ich feststellen das es scheinbar doch nicht so einfach ist.
Die sagten mir ich muß den FS in Dänemark neu beantragen, da mein Lebenmittelpunkt in Dänemark ist ( mehr als 185 Tage ) und nicht in Deutschland.
In Dänemark sagte man mir ich brauche einen Auszug aus der Führerscheindatei.
Wo bekomme ich den Auszug (Stadtverwaltung, Landratsamt, Führerscheinstelle)?
Wenn ich den Auszug habe muß ich den übersetzenlassen, ins dänische.
Wo kann ich das günstig machen lassen?
Weiß jemand wie lange die Ausstellung dann dauert in Dänemark?
Vorab schon mal schönen Dank
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michaelp100
Beitrag 03.10.2005, 18:07
Beitrag #2


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Zitat (Kroescher @ 03.10.2005, 20:04)
Die sagten mir ich muß den FS in Dänemark neu beantragen, da mein Lebenmittelpunkt in Dänemark ist ( mehr als 185 Tage ) und nicht in Deutschland.

könnte ja noch informativ werden und sein... wink.gif
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Peter Lustig
Beitrag 03.10.2005, 18:18
Beitrag #3


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Die Auskunft ist korrekt. Zuständig ist die FE-Behörde Deines Wohnsitzlandes, also Dänemark. Eine Abschrift Deiner FS-Unterlagen bekommst Du von der deutschen Führerscheinstelle, die zuletzt mit Deinem Führerschein befasst war, also entweder der FS-Stelle, die den FS ausgestellt hat, oder die Stelle, die nach einem Umzug sich aus irgendwelchen Gründen damit befassen musste z.B. Umschreibung auf eine EU-Karte. Die FS-Stellen findest Du in der Regel bei den Zulassungsstellen der Landkreise. Ein Verzeichnis aller Zulassungsbehörden in D findest Du hier. Für die Abschrift fallen Gebühren an.

Ob Du eine Übersetzung benötigst, musst Du bei der FS-Behörde in DK erfragen. Innerhalb der EU-Staaten wird meist darauf verzichtet. Derartige Übersetzungen macht in D z.B. der ADAC, der sich dies natürlich ebenfalls bezahlen lässt. Kann sein, dass dies in DK ähnlich ist. Auch die anderen Fragen wird man Dir nur in DK beantworten können.

@michaelp 100
Zitat
könnte ja noch informativ werden und sein...

Für dein spezielles Problem sicher nicht. wink.gif

Der Beitrag wurde von Peter Lustig bearbeitet: 03.10.2005, 18:19
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Medusa
Beitrag 03.10.2005, 18:22
Beitrag #4


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@Peter Lustig

Muß mich da jetzt mal dranhängen - gilt das dann nicht auch, unabhängig von allen anderen Fragen, (MPU etc.), für CZ / PL Scheine? Im Forum stand doch schon einmal, daß die Umschreibung in Bayern verweigert wird. Bei Verlust der FE muß der Wohnsitzstaat den Ersatz ausstellen?

(Antwort auch gerne im EuGH Thread wink.gif )
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Peter Lustig
Beitrag 03.10.2005, 18:28
Beitrag #5


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Die Ausstellung der Führerscheine in den EU-Staaten ist zum Einen in der 2. EU-FS-RiLi und dann natürlich in den jeweiligen nationalen Bestimmungen des betreffenden Lands geregelt. Nach der EU-RiLi ist ein ordentlicher Wohnsitz erforderlich, der nach 185 Tagen als gegeben angesehen wird. Dann kann in diesem Land eine FE erworben werden oder wie im vorliegenden Fall ist dieses Land dann für die Ausstellung eines Ersatzdokuments für den verlorengegangenen FS zuständig.

Die Umschreibung eines solchermaßen erworbenen FS z.B. in einen deutschen FS steht dagegen auf einem anderen Blatt, das in dem EuGH-Thread schon bis zum Erbrechen durchdiskutiert worden ist.
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Medusa
Beitrag 03.10.2005, 18:33
Beitrag #6


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Zitat (Peter Lustig @ 03.10.2005, 19:28)
schon bis zum Erbrechen durchdiskutiert worden ist.

Leider noch nicht mit einem klaren Endergebnis. Die Ausganglage ist zu diesem Fall identisch:

Eine gültige FE die verloren ging, und in einem anderen EU Land ersetzt werden muß ..
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Peter Lustig
Beitrag 03.10.2005, 19:39
Beitrag #7


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Zitat (Medusa @ 03.10.2005, 19:33)
Die Ausganglage ist zu diesem Fall identisch:
Eine gültige FE die verloren ging, und in einem anderen EU Land ersetzt werden muß ..

Das meinst Du doch wohl nicht im Ernst? blink.gif

Ein verlorengegangener oder gestohlener Führerschein ist etwas völlig Anderes als ein entzogener. Im ersten Fall ist eine Fahrerlaubnis noch vorhanden, im zweiten Fall nicht mehr. Ein kleiner, aber wesentlicher Unterschied.
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Medusa
Beitrag 03.10.2005, 20:33
Beitrag #8


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Doch, aber wieso entzogen? Die FE ist vorhanden. Ich meine, worin unterscheidet sich eine verlorene / geklaute CZ od. PL von einer D od. DK FE?
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michaelp100
Beitrag 03.10.2005, 21:11
Beitrag #9


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@ peter
was ich meine ist folgendes. man kann einen wohnsitz in einem anderen eu-land erwerben und dann (falls eine nu vorliegt, kann man die fe ja zurückgeben)
die deutsche fe im eu-ausland beantragen. ist doch im prinzip dasselbe wie oben, gell ? wink.gif
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Lexus
Beitrag 03.10.2005, 21:53
Beitrag #10


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Ich frage mich, was denn unklar ist:

Habe ich meinen Wohnsitz in X-Land und verliere meinen Führerschein (nicht meine Fahrerlaubnis), dann ist X-Land für den Ersatzführerschein zuständig.

Bin ich mit meiner x-ländischen Fahrerlaubnis wieder nach D. verzogen und verliere hier meinen Führerschein (nicht meine x-ländische Fahrerlaubnis), dann ist wieder die deutsche FS-Behörde für den Ersatzführerschein zuständig.

In beiden Fällen muss der zuständigen Behörde nachgewiesen werden, dass man bereits im Besitz einer Fahrerlaubnis ist.

Für eine Umschreibung - die aber bei EU-Fahrerlaubnissen eine völlig überflüssige Farce ist - ist immer die FE-Behörde des ordentlichen Wohnsitzes zuständig.

Mit Sicherheit darf davon ausgegangen werden, dass die deutsche FE-Behörde, wenn sie zuständig ist, das Problem der Ausstellung eines Ersatzführerscheins oder der Umschreibung einer x-ländischen Fahrerlaubnis entsprechend ihrer Praxis durchführen wird, die sie immer auf EU-Fahrerlaubnisse anwendet, d. h. in Rheinland-Pfalz vielleicht lascher als in Bayern.


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Uwe W
Beitrag 03.10.2005, 23:26
Beitrag #11


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Peter Lustig hat die Frage des TE ja schon beantwortet, aber die Ergänzungsfrage von michaelp100 und Medusa scheint mir noch diskussionsbedürftig:

Angenommen A erwirbt im Land C einen EU-Führerschein, er zieht anschließend nach D=Deutschland um, erhält dort eine NU. Später verliert er seien C-Führerschein, mit dem er ja noch außerhalb Deutschlands in der EU fahren durfte.

Wo kann er jetzt einen Führerschein für seine ja noch vorhandene Fahrerlaubnis beantragen?

Kann Deutschland einen Führerschein ausstellen, der nur außerhalb Deutschlands gültig ist? Das wäre ja sehr seltsam.

Oder ist mit dem Verlust des C-Führerscheins auch die C-Fahrerlaubnis mehr oder weniger untergegangen? D.h. A hat keine Möglichkeit mehr, eine Ersatzfahrerlaubnis zu bekommen. Erscheint mir auch eine seltsame Lösung.


--------------------
"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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Medusa
Beitrag 04.10.2005, 05:20
Beitrag #12


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Zitat (Uwe W @ 04.10.2005, 00:26)
Angenommen A erwirbt im Land C einen EU-Führerschein, er zieht anschließend nach D=Deutschland um, erhält dort eine NU. Später verliert er seien C-Führerschein, mit dem er ja noch außerhalb Deutschlands in der EU fahren durfte.

Wo kann er jetzt einen Führerschein für seine ja noch vorhandene Fahrerlaubnis beantragen?

Sowohl mit als auch ohne NU stellt sich die Ersatzfrage. Wer stellt die Ersatzfahrerlaubnis aus?
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Peter Lustig
Beitrag 04.10.2005, 08:30
Beitrag #13


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Zitat (Medusa @ 03.10.2005, 21:33)
Doch, aber wieso entzogen? Die FE ist vorhanden. Ich meine, worin unterscheidet sich eine verlorene / geklaute CZ od. PL von einer D od. DK FE?

Sorry, da habe ich Deine Frage missverstanden. Ich war wohl zu sehr auf die im EuGH-Thread diskutierte Thematik fixiert, wo es ausschließlich um Entziehungen bzw. Nutzungsuntersagungen geht. Manchmal sieht man vor lauter Bäumen den Wald nicht. sad.gif

Die Fragestellung ist tatsächlich interessant. Die Wohnsitzbehörde müsste an sich bei einem Verlust des ausländischen FS nach der grundsätzlichen Regelung in der EU-FS-RiLi ein Ersatzdokument ausstellen. Paradox wird das Ganze aber dadurch, dass dieser Führerschein im Inland keine Gültigkeit besitzen würde. Und das kann es wohl nicht sein. wink.gif
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Uwe W
Beitrag 04.10.2005, 13:10
Beitrag #14


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Zitat (Peter Lustig @ 04.10.2005, 09:30)
Paradox wird das Ganze aber dadurch, dass dieser Führerschein im Inland keine Gültigkeit besitzen würde. Und das kann es wohl nicht sein. wink.gif

Das ist ja auch meine Meinung (siehe oben).
Das liegt aber wohl darin begründet, dass die EU-Führerscheinrichtlinie konzeptionell nicht das gelbe vom Ei ist:

Die Erteilung von Führerscheinen wird weitgehend vereinheitlicht in der EU; eine Erteilung ist von anderen EU-Ländern deshalb grundsätzlich anzuerkennen.
Der Entzug von Fahrerlaubnissen ist jedoch nationalen Regelungen vorbehalten, und kein Staat kann den in einem anderen Land ausgestellten Führerschein europaweit entziehen. Nur die selber ausgestellten Fahrerlaubnisse können allgemein entzogen werden, ansonsten kann nur eine auf das eigene Hoheitsgebiet beschränkte Nutzungsuntersagung erfolgen.

Diese konzeptionelle Unausgewogenheit der EU-Richtlinie ist auch der Grund für die Probleme im Zusammenhang mit dem EUGH-Urteil.


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"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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Medusa
Beitrag 04.10.2005, 16:10
Beitrag #15


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Weiß keiner, wie eine FEB reagieren würde? Es könnte ja auch jemand wg. einer verlorenen / geklauten EU-FE auftauchen, der, wg. Ablauf der berühmten 15 Jahre, keine Angst vor einer NU mehr hat. Was passiert dann, mit welcher Rechtsgrundlage?
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strichachtdoktor
Beitrag 05.10.2005, 05:42
Beitrag #16


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@ Medusa

Liegt eine FE in einem EU-Land vor und ist sie nicht entzogen, gesperrt etc. - was man entsprechend nachzuweisen hätte - ist die deutsche FEB zuständig für den Wiedererwerb eines verlorengegangenen FS-Dokuments. Und müsste demnach neu ausstellen.

@ Uwe W

Ich weiß gar nicht, warum da jetzt so auf die Führerscheinrichtlinie geschimpft wird: Die 185-Tage-Regelung hilft weiter. Danach ist der Beamte zuständig für Erwerb, Erteilung und alle anderen Fragen, in dessen Zuständigkeitsbereich man wohnt. Und zwar immer - nicht erst nach 185 Tagen, wie man oft fälschlich lesen kann, sondern immer dann, wenn ein mindestens 185-tägiger Aufenthalt vorliegt oder geplant ist. Ohne festen Wohnsitz in Deutschland und mit festem Wohnsitz in Dänemark ist daher immer Dänemark für die (Wieder-)Erteilung eines verlorengegangenen EU-Dokumentes zuständig, es sei denn, es handelt sich um Reisepass oder Personalausweis (die gibt es bei der deutschen Botschaft).

Es kann übrigens in Deutschland jeder EU-Schein eingezogen werden und jede EU-FE eingeschränkt werden. Normalerweise sollte es so laufen, daß der Führerschein dann zu der FEB zurückgeschickt wird, die erteilt hat. Wahrscheinlich ist es so, daß dort vor Ablauf der in Deutschland erteilten Sperre auch nicht wieder erteilt werden dürfte. Somit wäre es für jedes Land möglich, einen Führerschein für alle EU-Länder zu entziehen.
Aber: Die Umsetzung der FS-RiLi scheint erhebliche Probleme zu machen, bei Erteilung und Entziehung usw., vor allem, weil dieses zentrale europäische Führerscheinregistersystem nicht funktioniert. Würde es funktionieren, wäre der Austausch von Daten kein Problem mehr und der erteilende Beamte in jeder Hinsicht lediglich Dienstleister ...


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"Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778)

Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa!

Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein
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Perplex
Beitrag 05.10.2005, 06:59
Beitrag #17


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Leute, ich bin geschockt! blink.gif

Ich ging immer davon aus, dass die ausstellende Behörde zuständig bleibt, für die Ausstellung verlustig gegangener Führerscheine. Das scheint ja wohl jetzt falsch zu sein. Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, dann ist immer der momentane Wohnort (Lebensmittelpunkt) zuständig.

Das bedeuten für mich, dass bei meiner CZ-Fahrerlaubnis, trotz Nutzungsuntersagung, jetzt Deutschland zuständig ist. In der Konsequenz bedeutet das, wenn ich meinen Führerschein verliere, ich auch meine Fahrerlaubnis für das Ausland verliere. `
Wer noch keine Nutzungsuntersagung hat, der verliert spätestens dann seine Fahrerlaubnis. ranting.gif

Wie sieht es denn mit den 185 Tagen aus? Reicht es aus sich mal kurz in Deutschland anzumelden, um ein Ersatzführerschein zu bekommen? Wie sieht es aus, wenn man noch nicht lange genug im Ausland wohnt, gibt es dann eine führerscheinlose Zwangspause?

@Peter Lustig
Ich dachte für Leute, die im Ausland wohnen, ist jede deutsche Fahrerlaubnisbehörde zuständig! Oder stimmt das etwa doch nicht?

Thommy


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Andreas
Beitrag 05.10.2005, 07:05
Beitrag #18


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Zitat (Thommy Bumm @ 05.10.2005, 07:59)
Ich dachte für Leute, die im Ausland wohnen, ist jede deutsche Fahrerlaubnisbehörde zuständig! Oder stimmt das etwa doch nicht?

Dies gilt nicht für die Ausstellung von Ersatzführerscheinen innerhalb der EU, da dort die EU-Führerscheinrichtlinie greift und lt. dieser Richtlinie die eindeutige Zuständigkeit bei dem jeweiligen Wohnsitzstaat liegt.


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Medusa
Beitrag 05.10.2005, 17:07
Beitrag #19


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Stellt D. denn nun Ersatz FE's aus?

a) Ohne NU?
b) Bei NU Fällen?

Wenn nicht ausgestellt wird, aufgrund welcher Rechtsgrundlage wird die Ausstellung verweigert?

Hat niemand im VP Fakten dazu?
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michaelp100
Beitrag 05.10.2005, 17:50
Beitrag #20


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Zitat (michaelp100 @ 03.10.2005, 23:11)
was ich meine ist folgendes. man kann einen wohnsitz in einem anderen eu-land erwerben und dann (falls eine nu vorliegt, kann man die fe ja zurückgeben)
die deutsche fe im eu-ausland beantragen.

naa, was ist nun hier mit ?
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Andreas
Beitrag 05.10.2005, 19:05
Beitrag #21


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Du kannst im EU-Ausland keine deutsche Fahrerlaubnis beantragen und bekommst auch keinen deutschen Führerschein. Du bekommst immer den FS des jeweiligen EU-Staates.


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michaelp100
Beitrag 05.10.2005, 19:51
Beitrag #22


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das heisst natürlich, dass ich in jedes eu-land "umziehen" kann, dort meinen deutschen beantragen kann ? cool.gif
oder heisst es, dass ich in dem eu-land "nur" eine neue fe erwerben kann? crybaby.gif
im ersten fall kann ich ja umziehen und im eu-land meine deutsche fe beantragen (oder etwas ähnliches) und bekomme eine fe des jeweiligen landes. smile.gif
ergo, weshalb habe ich eine cz-fe erworben ? thread.gif

eddit: denn zuständig ist doch die feb des jeweiligen wohnsitzstaates, z.b. nl.
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michaelp100
Beitrag 05.10.2005, 19:59
Beitrag #23


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oder wohin wendet sich ein fe-inhaber aus einem eu-land, der in d lebt und vor einigen jahren die fe im anderen eu-land entzogen bekommen hat und selbige wiederhaben möchte ?
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RA XDiver
Beitrag 05.10.2005, 19:59
Beitrag #24


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Zitat
das heisst natürlich, dass ich in jedes eu-land "umziehen" kann, dort meinen deutschen beantragen kann ?


Nein.

Zitat
oder heisst es, dass ich in dem eu-land "nur" eine neue fe erwerben kann?


Schon eher. wink.gif

Zitat
denn zuständig ist doch die feb des jeweiligen wohnsitzstaates, z.b. nl.


Genau. Und die kann logischerweise bereits mangels technischer Möglichkeiten keinen FS eines anderen Staates erteilen, geschweige denn ausstellen.


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michaelp100
Beitrag 05.10.2005, 20:17
Beitrag #25


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Zitat (michaelp100 @ 05.10.2005, 21:59)
oder wohin wendet sich ein fe-inhaber aus einem eu-land, der in d lebt und vor einigen jahren die fe im anderen eu-land entzogen bekommen hat und selbige wiederhaben möchte ?

cool.gif
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RA XDiver
Beitrag 05.10.2005, 20:41
Beitrag #26


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Derjenige wendet sich an seine zuständige FEB in D und beantragt die Neuerteilung einer FE.


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Peter Lustig
Beitrag 06.10.2005, 15:01
Beitrag #27


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Zitat (Medusa @ 04.10.2005, 06:20)
Sowohl mit als auch ohne NU stellt sich die Ersatzfrage. Wer stellt die Ersatzfahrerlaubnis aus?

Nochmals zurück zu dieser bislang unbeantworteten Frage:

Eine Nachfrage bei einer großen Führerscheinstelle ergab, dass es tatsächlich so ist, dass der Inhaber einer ausländischen EU-FE, für die ihm das Recht zum Gebrauch im Inland aberkannt worden ist, bei einem Verlust seines Führerscheins im Inland kein Ersatzdokument ausgestellt bekommt. Es gibt keinen Rechtsanspruch darauf. Die Begründung liegt darin, dass er im Inland keine FE besitzt und von daher seitens der inländischen Behörden auch kein Interesse besteht, ihm für seinen verlorenen ausländischen Führerschein ein inländisches Ersatzdokument auszustellen, mit dem er im Inland ohnehin nicht fahren dürfte.

Als Möglichkeiten verbleiben tatsächlich nur die Beantragung einer funkelnagelneuen deutschen FE nach Ablauf der Sperrfrist oder aber die Verlagerung des ordentlichen Wohnsitzes in ein anderes EU-Land, wo derjenige dann - unter Beachtung des Wohnsitzprinzips - ein Ersatzdokument beantragen kann. Ist dies das Ausstellerland, dürfte ein Ersatzdokument nicht allzu schwer zu beschaffen sein. Handelt es sich um ein anderes EU-Land, wird der Betroffene nachweisen müssen, dass ihm in einem anderen Land eine FE erteilt wurde, die noch besteht. Möglicherweise stellt ihm die Ausstellerbehörde aus Kulanzgründen auch ohne Wohnsitz einen neuen FS aus. Eine Verpflichtung dazu besteht jedoch nach der 2. EU-FS-RiLi nicht.

Also gilt in solchen Fällen ganz besonders: auf den Führerschein sehr aufpassen.
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Medusa
Beitrag 06.10.2005, 16:35
Beitrag #28


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Danke für Deine Nachfrage bei der FEB. Wurde Dir auch etwas gesagt, wie das bei nicht NU, (NU bedrohten - Stichwort 15 Jahre), FE's gehandhabt wird? Es gibt ja noch das Wohnsitzproblem - aber die Zwangsanerkennung. Mich würden auch evtl. genannte Rechtsgrundlagen sehr interessieren.
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michaelp100
Beitrag 06.10.2005, 19:57
Beitrag #29


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joo, alle auf - umzug in ein eu-land und dort dann ein ersatzdokument für die deutsche fe beantragen...
stellt sich dann natürlich die frage, darf d selbigen ohne neue vorfälle einziehen o.ä.? cop.gif
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Peter Lustig
Beitrag 06.10.2005, 21:15
Beitrag #30


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Zitat (Medusa @ 06.10.2005, 17:35)
Danke für Deine Nachfrage bei der FEB. Wurde Dir auch etwas gesagt, wie das bei nicht NU, (NU bedrohten - Stichwort 15 Jahre), FE's gehandhabt wird? Es gibt ja noch das Wohnsitzproblem - aber die Zwangsanerkennung. Mich würden auch evtl. genannte Rechtsgrundlagen sehr interessieren.

Nach Ablauf der Sperrfrist bzw. Vorliegen der Voraussetzungen für die Neubeantragung ist die Beantragung einer deutschen FE möglich. Ist eine MPU erforderlich, ist diese natürlich vorher zu absolvieren bzw. es sind die besagten 10 bzw. 15 Jahre abzuwarten.

Wie ich oben schon geschrieben habe, gibt es keine Rechtsgrundlage, nach der der Inhaber einer ausländ. FE, deren Nutzung ihm im Inland untersagt ist, nach Verlust seines ausländischen EU-FS einen Anspruch auf Ausstellung eines deutschen Führerscheins hat, der lediglich im Ausland Gültigkeit besitzt. Das wäre widersinnig, da bei einer Entziehung der FE in D ein deutscher FS immer eingezogen wird. Damit kann und darf bei bestehendem Entzug auch kein deutscher FS ausgestellt werden.

@michaelp100
Wenn Dir in D die FE entzogen ist, besitzt Du bei einer deutschen FE keinen Führerschein mehr, für den im Ausland im Falle eines Verlust ein Ersatzdokument beantragt werden kann. Damit erübrigt sich die Antwort auf die Frage.

Solltest Du im Ausland ein Ersatzdokument für den verlorengegangenen FS erhalten (s,o,), ändert dies nichts daran, dass Du in D nach wie vor auch damit nicht fahren darfst. Dir ist hier die Nutzung einer ausländischen FE egal aus welchem Staat immer noch untersagt. Du musst nach Ablauf der Sperrfrist die Berechtigung zur Nutzung erst wieder beantragt und erhalten haben, um hier wieder fahren zu dürfen.

Der Beitrag wurde von Peter Lustig bearbeitet: 06.10.2005, 21:19
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Medusa
Beitrag 06.10.2005, 21:25
Beitrag #31


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Zitat (Peter Lustig @ 06.10.2005, 22:15)
Nach Ablauf der Sperrfrist bzw. Vorliegen der Voraussetzungen für die Neubeantragung ist die Beantragung einer deutschen FE möglich. Ist eine MPU erforderlich, ist diese natürlich vorher zu absolvieren bzw. es sind die besagten 10 bzw. 15 Jahre abzuwarten.

Danke. Ich hatte die Befürchtung, auch nach Ablauf der 15 Jahre würde eine FEB noch irgendwie einen Umtausch, einen Ersatz für eine geklaute / verlorene FE, eine FE Erweiterung etc. verweigern, wenn bei der EU-FE Erteilung das Wohnsitzprinzip nicht beachtet wurde, und. z.B. der dt. Wohnsitz auf einer CZ EU-FE steht.
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michaelp100
Beitrag 06.10.2005, 21:33
Beitrag #32


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Zitat (Peter Lustig @ 06.10.2005, 23:15)
@michaelp100
Wenn Dir in D die FE entzogen ist, besitzt Du bei einer deutschen FE keinen Führerschein mehr, für den im Ausland im Falle eines Verlust ein Ersatzdokument beantragt werden kann. Damit erübrigt sich die Antwort auf die Frage.

Dir ist hier die Nutzung einer ausländischen FE egal aus welchem Staat immer noch untersagt. Du musst nach Ablauf der Sperrfrist

zu 1. was ist, wenn die sperrfrist schon abgelaufen ist ?
zu 2. ich fahre glücklich mit meiner cz-fe, jawoll, und eine sperrfrist habe ich auch nicht rolleyes.gif
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michaelp100
Beitrag 06.10.2005, 21:35
Beitrag #33


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Zitat (Peter Lustig @ 06.10.2005, 17:01)
Als Möglichkeiten verbleiben tatsächlich nur die Beantragung einer funkelnagelneuen deutschen FE nach Ablauf der Sperrfrist oder aber die Verlagerung des ordentlichen Wohnsitzes in ein anderes EU-Land, wo derjenige dann - unter Beachtung des Wohnsitzprinzips - ein Ersatzdokument beantragen kann. Ist dies das Ausstellerland, dürfte ein Ersatzdokument nicht allzu schwer zu beschaffen sein. Handelt es sich um ein anderes EU-Land, wird der Betroffene nachweisen müssen, dass ihm in einem anderen Land eine FE erteilt wurde, die noch besteht. Möglicherweise stellt ihm die Ausstellerbehörde aus Kulanzgründen auch ohne Wohnsitz einen neuen FS aus. Eine Verpflichtung dazu besteht jedoch nach der 2. EU-FS-RiLi nicht.

Also gilt in solchen Fällen ganz besonders: auf den Führerschein sehr aufpassen.

@ peter
das hast du geschrieben, daraus entnehme ich, dass ich den wohnsitz ins eu-ausland verlegen kann und, da ich keine sperrfrist habe, genau dieses ersatzdokument beantragr. auls, auf in´s eu-ausland wavey.gif
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Peter Lustig
Beitrag 06.10.2005, 21:37
Beitrag #34


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Zitat (michaelp100 @ 06.10.2005, 22:33)
zu 1. was ist, wenn die sperrfrist schon abgelaufen ist ?
zu 2. ich fahre glücklich mit meiner cz-fe, jawoll, und eine sperrfrist habe ich auch nicht rolleyes.gif

Zu 1: Dann hast Du die Freiheit, eine deutsche FE zu beantragen und zu erhalten.
Zu 2: Aber immer mit dem Hintergrund der drohenden NU. Ob das auf die Dauer beruhigend ist?
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michaelp100
Beitrag 06.10.2005, 21:37
Beitrag #35


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Zitat (Peter Lustig @ 06.10.2005, 23:36)
Zu 2: Aber immer mit dem Hintergrund der drohenden NU.

nana, die feb-behörde hat die erteilte nu zurückgezogen ! rolleyes.gif
eddit und eine umschreibung habe ich auch beantragt
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Kroescher
Beitrag 07.10.2005, 22:51
Beitrag #36


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Da habe ich ja was losgetreten!

Den Auszug aus der Führerscheindatei habe ich heute beim ADAC zum übersetzen abgegeben, wenn ich nächstes mal vor Ort bin hole ich das Original und die Übersetzung ab.
Damit muß ich dann zur dänischen Führerscheinbehörde und den Führerschein beantragen.

Jetzt noch eine Frage zu meinem besseren Verständniss.
Was bekomme ich den jetzt, wenn ich den Führerschein in Dänemark beantrage?
Einen Dänischen Führerschein?
Einen Deutschen Führerschein in Dänemark ausgestellt?
Einen Deutschen Führerschein ?

Noch ne Frage
Was bedeuten die Abkürzungen wie z.B.
NU, FEB,
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RA XDiver
Beitrag 07.10.2005, 22:54
Beitrag #37


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Du bekommst einen dänischen FS. Alles andere kann und darf Dänemark nicht ausstellen.

Zitat
Was bedeuten die Abkürzungen wie z.B. NU, FEB,


NU = Nutzungsuntersagung
FEB=Fahrerlaubnisbehörde

Weitere gängige Abkürzungen hier.


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Kroescher
Beitrag 30.10.2005, 18:22
Beitrag #38


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Habe endlich meine Führerschein wiederbekommen.
Ist zwar in Dänemark ausgestellt aber das stört mich nicht weiter.
Wie ist es wenn ich nach Deutschland zurückziehe muss ich den Führerschein umschreiben oder kann ich damit ohne Probleme weiter fahren?
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michaelp100
Beitrag 30.10.2005, 18:53
Beitrag #39


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du hast deinen deutschen führerschein in dänemark beantragt und bekommen? oder einen dänischen mit neuer prüfung?
hast du eine nutzungsuntersagung für einen führerschein in deutschland?
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Andreas
Beitrag 30.10.2005, 20:07
Beitrag #40


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Zitat (michaelp100 @ 30.10.2005, 18:53)
du hast deinen deutschen führerschein in dänemark beantragt und bekommen?

Ganz sicher nicht, Dänemark kann keinen deutschen FS ausstellen.

Zitat (Kroescher @ 30.10.2005, 18:22)
Wie ist es wenn ich nach Deutschland zurückziehe muss ich den Führerschein umschreiben


Nein


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michaelp100
Beitrag 30.10.2005, 22:09
Beitrag #41


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das heisst, er hat auf grundlage seines deutschen führerscheines einen neuen dänischen bekommen.
soweit klar... tongue.gif tongue.gif
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michaelp100
Beitrag 31.10.2005, 10:37
Beitrag #42


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viell. hat er ein ersatzdokument für den deutschen führerschein bekommen ?
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Kroescher
Beitrag 06.11.2005, 21:22
Beitrag #43


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Hallo,
ich habe keine neue Prüfung gemacht. Ich habe ihn neu beantragt, mit dem Führerscheinauszug aus Deutschland.
In Deutschland konnte ich ihn nicht mehr beantragen, da ich dort keinen Wohnsitz habe.
Eine Nutzungsuntersagung habe ich meines wissens nicht, da ich den Führerschein abgeben mußte sondern er mir entwendet wurde.
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Peter Lustig
Beitrag 06.11.2005, 21:42
Beitrag #44


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Na, dann ist es doch genau den vorgesehenen Weg, den ich hier schon beschrieben habe, gegangen und die ganze Aufregung war umsonst. tongue.gif

Gratulation zum neuen dänischen Führerschein! smile.gif
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