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> Radweg-Mecker-Foto-Thread
danke_mama
Beitrag 16.10.2005, 10:26
Beitrag #1


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Hamburg ist beim ADFC-Fahrradklimatest in der Kategorie "über 200000 Einwohner" an letzter Stelle gelandet.

Z.B. deshalb:

Hamburg, Kieler Straße, Z 240 (nicht im Bild) gemeinsamer Geh- und Radweg

Ja ich weiß, ist alles nix Neues, und nur für Interessierte interessant.
Trotzdem, ich sehe mir ganz gerne an, wie es in anderen Städten / Ländern so aussieht.

Habt ihr noch bisher unveröffentlichte Fotos von Radwegmonstern?
Wenn ja: Stadt und Straße drunterschreiben (@chuchichäschtli bitte auch das Land),
und hier in TTT posten. Ohne konkrete Frage, einfach zum Gucken.

Viele Grüße
Katharina

Der Beitrag wurde von mir bearbeitet: 10.08.2013, 11:48
Bearbeitungsgrund: Untertitel auf Wunsch der Verfasserin entfernt


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chuchichäschtli
Beitrag 16.10.2005, 12:17
Beitrag #2


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Zitat (danke_mama @ 16.10.2005, 11:26)
Habt ihr noch bisher unveröffentlichte Fotos von Radwegmonstern?
Wenn ja: Stadt und Straße drunterschreiben (@chuchichäschtli bitte auch das Land),

Viele Grüße
Katharina

Guten Morgen danke_mama

Nein!
Ich kann leider keine Photos von Radwegmonstern hier reinstellen.

Wie es gemacht werden könnte, habe ich in anderen Threads schon geschrieben.

Dazu verweise ich nochmals auf diesen Link


P. S.
Ich leide ebenfalls mit euch, wenn ich solche Bilder sehe und drücke euch die Daumen.
Selbstverständlich hoffe ich auf eine massive Verbesserung der Radwege in den nächsten Jahren durch eure Interventionen bei den verschiedenen Behörden.

Gruss - chuchichäschtli


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Kein kluger Mann widerspricht einer Frau.
Er wartet, bis sie es selbst tut.
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Tnixm
Beitrag 17.10.2005, 10:18
Beitrag #3


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...tja, die eidgenössiche Radl-kultur ist etwas, was mich dann immer wieder mit ihnen versöhnt...... wink.gif whistling.gif


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GrussT. (Uli)Gelassen bleiben !! Mir muss man schon die Zähne zeigen, damit ich arbeite!

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steveluke
Beitrag 17.10.2005, 10:24
Beitrag #4


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... endlich mal ein Thread zum heiklen Thema "Radwege"... laugh2.gif wink.gif


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Bitte beachten: Nicht über boardeigene Kanäle erreichbar.
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danke_mama
Beitrag 17.10.2005, 14:01
Beitrag #5


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Zitat (steveluke @ 17.10.2005, 11:24)
... endlich mal ein Thread zum heiklen Thema "Radwege"...
Oooch, im TTT ist der schon richtig, und der Titel macht es leicht, das Thema zu meiden, oder?
Du darfst du hier auch ohne frisches Foto meckern, von mir aus sogar über den Thread - weil du's bist.

Radwegangelegenheiten (D) sind
  • erstens ganz und gar nicht nicht einheitlich gehandhabt, und
  • zweitens kein Zustand, sondern ein Prozess,
und da tut sich in kurzen Zeitintervallen eine Menge ("Radfahrnovelle", Instandhaltung, politische Konzepte in HH, ...).
Und es ist ja nicht so, dass das keine praktische Relevanz hätte. Damit müssen viele VT täglich irgendwie klarkommen.
Da ist Informationsaustausch doch sinnvoll - wo denn sonst?

So, bevor ich jetzt noch ein bisschen "zu schnell in Probezeit" lesen gehe,
hier ein Foto vom 17.10.05:

Hamburg, Ludolfstraße, benutzungspflichtig


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hansehans
Beitrag 17.10.2005, 18:19
Beitrag #6


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Moin,

jetzt sellt euch bitte nicht so an.
Für Radwege hat Hamburg nun wirklich kein Geld.
Es gibt einfach wichtigere Dinge:

wink.gif
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willi
Beitrag 17.10.2005, 19:33
Beitrag #7


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Zitat (hansehans @ 17.10.2005, 19:19)
Es gibt einfach wichtigere Dinge:...

Geil, nutzloses Wissen. whistling.gif

Mal ein Foto ohne Mecker wink.gif

So kann ein Radweg auch aussehen rolleyes.gif

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blue0711
Beitrag 17.10.2005, 20:28
Beitrag #8


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Geil, toller Weg

Aber wer muss da von wo wohin? wink.gif tongue.gif

Gruss
kai


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Gruß Kai
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"Feminismus im Jahr 2014 ist nicht mehr als "ein Haufen gemeiner Mädchen auf Twitter"." Camille Paglia, Professorin für Geistes- und Medienwissenschaft, USA - Mehr dazu?
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Hane
Beitrag 17.10.2005, 20:53
Beitrag #9


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Seid ehrlich, Ihr habt doch schon befürchtet, daß ich mich hier einmische tongue.gif Dann will ich Euch mal nicht enttäuschen.

Wegen der ersten 3 Radwege habe ich mich an die Behörden gewandt. Bisher ist aber nur die Eingangsbestätigung zurückgekommen.


Hamburg, Vollhöfner Weiden
Die Behörden glauben, daß wäre ein neu ausgeschilderter, benutzungspflichtiger Zweirichtungsmischweg. Auf dem Bild ist grobes Kopfsteinpflaster mit nicht richtig ausgefüllten Längsrillen zu sehen. Ansonsten ist er nicht straßenbegleitend (das mit dem Zeichen 205 zwischen Radweg und Fahrbahn), nicht stetig, irreführend, gefährlich (man stelle sich vor, man kommt aus der anderen Richtung und ein Lkw verläßt die Ausfahrt). Das einzige erfüllte Kriterium der Verwaltungsvorschrift ist die Breite.


Hamburg, Walterhofer Straße
Das ist auch ein Mischweg und seit die das provisorische Schild nach Beendigung der Bauarbeiten nicht entfernt haben auch in zwei Richtungen. Er ist 1,5 Meter breit und in einem furchtbaren Zustand.


Hamburg, Nincoper Straße
Die Fahrbahn wurde vor etwa 2 Monaten neu geteert. Es war aber nicht so, daß das nötig gewesen wäre im Gegensatz zum Zweirichtungsmischweg. Naja, das mit dem zwei Richtungen glauben die Behörden nur, es gibt eine winzige Nebenstraße, an der kein Blauschild steht.

Die nächsten beiden habe ich heute auf dem Heimweg aufgenommen. So richtig aufgefallen sind mir die Hindernisse bisher noch nicht. Woran das wohl liegt? Ich wollte auch ein Bild vom zugeparktem Radweg am Neßhauptdeich machen aber heute stand nicht ein Auto dort. Ich weiß nicht mal mehr, wann das das letzte Mal vorgekommen ist.


Hamburg, Hohenzollernring
Schlaglöcher, 30 cm, und eine merkwürdige, durchgezogene Linie, die eigentlich nicht überfahren werden darf. Ein Blauweg.


Hamburg, Hohenzollernring
Hier sind es immerhin gut 35 cm. Ein Blauweg.

Das ist bei mir um die Ecke, auch noch Arbeitsweg.


Jork, Obstmarschenweg
Kann mir jemand sagen, warum rechts, links, vorne und hinten geteert ist aber dieses Stückchen Radweg nicht? Es ist übrigens die Verlängerung der Nincoper Straße und nur als linksseitiger Radweg (Gegenrichtung) benutzungspflichtig. Darf ich dort eigentlich in diese Richtung fahren? Wenn es ein anderer Radweg ist, gibt es ja keinen Fußweg mehr.


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Acki
Beitrag 18.10.2005, 07:43
Beitrag #10


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Also, der hier ist doch echt fies, oder? wink.gif

gruß Acki
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Ingrid
Beitrag 18.10.2005, 07:56
Beitrag #11


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Ja, ja die Käseköpfe tongue.gif
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Andreas 214
Beitrag 19.10.2005, 11:47
Beitrag #12


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jo Acki, der ist mal wirklich nicht schlecht.
Hat mich auf jeden Fall mal zum Schmunzeln gebracht laugh2.gif


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....................................................
Gruß aus Ravensburg
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danke_mama
Beitrag 22.10.2005, 15:29
Beitrag #13


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@Acki, ist der echt? Der toppt ja alles.

So, hier noch einer speziell für @Bonsai-Brummi:
Zitat (Bonsai-Brummin @ anderer Thread)
gibt es denn einen Grund, diesen nicht zu benutzen?


Hamburg, Osterfeldstraße, benutzungspflichtig.

Hübsch ist auch die Verschwenkung mit den engen Radien - die ist aber nichts Besonderes.
Die nicht benutzungspflichtigen Radwege sind hier durchschnittlich in noch schlechterem Zustand, aber immer wieder unterbrochen von ca. 50 m hübscher roter neuer Pflasterung, die die Auto- und Brummifahrer zu der Annahme zu verleiten in der Lage ist, der Radweg sei auch im weiteren Verlauf befahrbar.
@Bonsai-Brummi, deine Frage ist berechtigt, und hiermit hoffentlich teilweise beantwortet.


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Bonsai-Brummi
Beitrag 22.10.2005, 15:33
Beitrag #14


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Ist sie! wavey.gif
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diomega
Beitrag 22.10.2005, 16:37
Beitrag #15


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Hier und hier finden sich in einem alten Thema weitere "lustige" Fotos von als benutzungspflichtig ausgeschilderten "Radwegen" (tatsächlich benutzungspflichtig sind sie natürlich samt und sonders trotz Beschilderung nicht)

Gruß,
diomega


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danke_mama
Beitrag 22.10.2005, 17:34
Beitrag #16


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Also jetzt hätte ich doch eine Frage.
Zitat (StVO)
§25 Fußgänger
(2) Fußgänger, die Fahrzeuge oder sperrige Gegenstände mitführen, müssen die Fahrbahn benutzen, wenn sie auf dem Gehweg oder auf dem Seitenstreifen die anderen Fußgänger erheblich behindern würden. ...

Das letzte Bild vom ersten Link verstehe ich so:
"Radfahrer absteigen", also steige ich ab. Durch die Geländer rechts und links bin ich aber (neben meinem Rad, schiebend) viel zu breit für die enge Stelle. Da kommt doch kein Fußgänger vorbei, ganz abgesehen von einem Kinderwagen oder einem engegenkommenden Radschieber ...
Ich als Fußgängerin mit sperrigem Gepäckstück schiebe also mein Rad am rechten Fahrbahnrand entlang.

Richtig so?
Das würde ja auch für jeden engen Fußgänger-Baustellentunnel gelten ???


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diomega
Beitrag 22.10.2005, 17:47
Beitrag #17


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Zitat (danke_mama @ 22.10.2005, 18:34)
Das letzte Bild vom ersten Link verstehe ich so:

Auf dem letzten Bild im ersten Link gibt es gar nichts zu verstehen. Es handelt sich um kompletten Schilder-Humbug. Auf dem Bild ist schlicht ein als benutzungspflichtig beschilderter gemeinsamer Rad/Fußweg zu sehen, bei dem die Benutzungspflicht für Radfahrer entfällt - für alle. Nicht nur für Transporteure sperrigen Guts. "Radfahrer absteigen" tut wie immer nichts zusätzliches zur Sache.

Zitat (danke_mama @ 22.10.2005, 18:34)
Ich als Fußgängerin mit sperrigem Gepäckstück schiebe also mein Rad am rechten Fahrbahnrand entlang.


Als Fußgängerin: Ja. Als an dieser Stelle ankommender Radfahrer, kannst Du aber ebenso legal auf der Fahrbahn weiterfahren.

Gruß,
diomega


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danke_mama
Beitrag 22.10.2005, 18:43
Beitrag #18


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Zitat (diomega @ 22.10.2005, 18:47)
Als an dieser Stelle ankommender Radfahrer, kannst Du aber ebenso legal auf der Fahrbahn weiterfahren.
Gewiss.

Wenn jetzt nun aber jemand auf die Idee käme, extra-brav zu sein und auf der Fahrbahn zu schieben?
Vielleicht sogar ganz viele Leute? Nenne es von mir aus eine Aktion, die auf den
Zitat (diomega @ 22.10.2005, 18:47)
kompletten Schilder-Humbug
hinweist - wäre das irgendwie zu beanstanden?
(Bis jetzt ist das nur ein verrückter Einfall, kein Plan.)

Viele Grüße
Katharina

P.S.: Ich hörte mal einen Gewerkschafter sagen:
"Wenn dir eine Vorschrift nicht passt, befolge sie wörtlich."


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diomega
Beitrag 22.10.2005, 19:09
Beitrag #19


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Zitat (danke_mama @ 22.10.2005, 19:43)
"Wenn dir eine Vorschrift nicht passt, befolge sie wörtlich."

Nicht schlecht biggrin.gif


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Hane
Beitrag 22.10.2005, 20:51
Beitrag #20


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Es gibt die Idee, daß "zufällig" so viele Radfahrer zur selben Zeit am selben Ort sind, daß sie gar nicht mehr alle den Radweg nehmen können: Critical Mass Hamburg

So soll nicht so ganz funktionieren aber vieleicht schaue ich mal dort vorbei.


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willi
Beitrag 07.11.2005, 20:26
Beitrag #21


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Ich hab zwar kein Foto (vielleicht später), aber ich hab was zum meckern.

Hab gestern eine neu aufgestelle Ampel mit neu angelegtem Radweg befahren. Die Strecke muß man ja mal ausprobieren, denke ich. Denken ist aber Glückssache, wie sich herausstellen wird und ich bin alsbald zu meiner gewohnten radwegfreien Strecke zurückgekehrt.

Zunächst einmal asphaltierte Piste, vom feinsten, dann kommts aber, eine Kreuzung : Um GERADEAUS dem Verlauf der Bundesstrasse zu folgen muß man DREI Bettelampeln betätigen und DREI Ampelphasen abwarten um EINMAL GERADEAUS die Kreuzung zu überqueren.
Die sind nicht ganz dicht wallbash.gif

Als Krönung schnackt mich noch eine ältere Dame an: " Sie fahren ja so vorschriftsmäßig, ich geh sonst immer bei rot." blink.gif

Na jetzt weiß ich auch warum. sad.gif

Zur Verbesserung könnte man noch eine Mittelinsel anlegen und eine vierte Ampel für Radfahrer aufstellen. think.gif

Zitat (blue0711 @ 17.10.2005, 20:28)
  
Geil, toller Weg

Aber wer muss da von wo wohin?

Wer muß, weiß ich nicht, aber wenn du mal hinwillst: Das ist, wenn ich richtig erinnere, zwischen Neusiedl am See und Eisenstadt. wavey.gif
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chriziko
Beitrag 09.11.2005, 20:55
Beitrag #22


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Zitat (Hane @ 22.10.2005, 20:51)
Es gibt die Idee, daß "zufällig" so viele Radfahrer zur selben Zeit am selben Ort sind, daß sie gar nicht mehr alle den Radweg nehmen können: Critical Mass Hamburg

So soll nicht so ganz funktionieren aber vieleicht schaue ich mal dort vorbei.

oder critical mass warsaw



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...ja, mir san mi´m Radl da!
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Sprachtot
Beitrag 10.11.2005, 23:47
Beitrag #23


Neuling


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Zitat (danke_mama @ 16.10.2005, 10:26)
Wir haben gewonnen! Wir sind Rücklicht - äääh Schlusslicht!
Hamburg ist beim ADFC-Fahrradklimatest in der Kategorie "über 200000 Einwohner" an letzter Stelle gelandet.

Z.B. deshalb:

Hamburg, Kieler Straße, Z 240 (nicht im Bild) gemeinsamer Geh- und Radweg

Ja ich weiß, ist alles nix Neues, und nur für Interessierte interessant.
Trotzdem, ich sehe mir ganz gerne an, wie es in anderen Städten / Ländern so aussieht.

Habt ihr noch bisher unveröffentlichte Fotos von Radwegmonstern?
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Viele Grüße
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Eyyy Hamburg Stellingen biggrin.gif Da wohne ich! Hehe smile.gif
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willi
Beitrag 06.01.2006, 21:40
Beitrag #24


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So, ich stell mal ein paar Fundstücke zur Schau:

Hier dürfen Radfahrer selbstverständlich die Fahrbahn benutzen:



Hier zwischen A-Dorf und B-Dorf ist es für erwachsene Menschen im Freitagsnachmittagsverkehr auf der Fahrbahn selbstredend zu gefährlich. laugh2.gif Dafür müssen radelnde Kinder u8 und Fußgänger die Fahrbahn benutzen blink.gif :



Bei näherem Hinsehen: Vielleicht habe ich auch nur den dümmsten aller Strassenverkehrsamtsmitarbeiter gefunden. rolleyes.gif Ich wußte garnicht, dass man auf nichtvorhandenen Gehwegen nichtvorhandenen Winterdienst auch beschildern kann dry.gif

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willi
Beitrag 06.01.2006, 22:00
Beitrag #25


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Mal abgesehen davon, das ich diese Bruchsteinpiste persönlich als unbefahrbar beurteile - es hatte bislang auch noch niemand Einwände wink.gif - wo führe man hier eigentlich korrekterweise? think.gif

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willi
Beitrag 07.01.2006, 12:48
Beitrag #26


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Unsinnige Schilderkombintion + der Mountainbiker ist das Maß der Dinge :

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Hane
Beitrag 07.01.2006, 18:51
Beitrag #27


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Ich mecker hier jetzt einfach mal über einen Radweg, den ich gar nicht kenne whistling.gif Die Beschilderung am Anfang reicht mir.


Das ist doch der blechgewordene Stinkefinger der Verkehrsbehörde an die Radfahrer: Wir kümmern uns nicht um einen ordentlcihen Radweg und der Winter ist euer Problem ABER AUF DIE FAHRBAHN DÜRFT IHR NICHT!

Da stellt sich mir die Frage, ob der Weg überhaupt benutzungspflichtig ist.
Zitat (StVO §45(9))
[...]Gefahrzeichen dürfen nur dort angebracht werden, wo es für die Sicherheit des Verkehrs unbedingt erforderlich ist, weil auch ein aufmerksamer Verkehrsteilnehmer die Gefahr nicht oder nicht rechtzeitig erkennen kann und auch nicht mit ihr rechnen muß.

Auf der Fahrbahn reicht die normale Aufmerksamkeit eines Automobilisten.


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Janus
Beitrag 07.01.2006, 19:42
Beitrag #28


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Sieht mir eher nach einem Querwaldein-Abkürzungsfußradweg als nach irgendetwas fahrbahnbegleitendem aus.


~ Janus


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Regeln dienen dazu nachzudenken, bevor man sie bricht.
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Hane
Beitrag 07.01.2006, 19:58
Beitrag #29


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Zitat (Janus @ 07.01.2006, 19:42)
Sieht mir eher nach einem Querwaldein-Abkürzungsfußradweg als nach irgendetwas fahrbahnbegleitendem aus.

Das ist direkt am Ortsausgang. Vom Bordsteinradweg, direkt neben der Fahrbahn, wird etwas nach Rechts, auf die andere Seite des Straßengrabens verschwenkt. Ich bin am Standpunkt beim Aufnehmen gerade hinter der ersten, der Rechtskurve. Aber ob er straßenbegleitend ist, ist wirklich fragwürdig, weil man ihn von der Fahrbahn aus schlecht sieht.

Die Straße führt eben über die 2 km schnurgerade zum nächsten Dorf, ist also übersichtlich ohne Ende und nicht übermäßig befahren.

Das ist wieder so eine Straße, an der es den zusätzlichen Asphaltstreifen gibt. Und wenn es den gibt, muß er auch ein Blauweg sein mad.gif


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willi
Beitrag 08.01.2006, 10:35
Beitrag #30


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Zitat (Hane @ 07.01.2006, 18:51)
der Winter ist euer Problem

Der Winter ist kein Problem, denn er hält viele gute (weiße und kalte wink.gif ) Gründe bereit, diese Schilder zu ignorieren. biggrin.gif

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Hane
Beitrag 08.01.2006, 12:55
Beitrag #31


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Daß man keinen vereisten oder verschneiten Radweg benuzen muß, hat sich selbst zu mir rumgesprochen, nur zur Straßenverkehrtbehörde wohl nicht.

Willi, wo ist auf dem Foto denn der Fußweg? think.gif Ganz klarer Fall, das 237er darf dort nicht hängen!


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willi
Beitrag 29.07.2006, 11:11
Beitrag #32


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Ich habe ein paar Monate gesammelt und neue Fundstücke. biggrin.gif



Was soll der unbedarfte Verkehrsteilnehmer hier lernen bzw. was soll dieses Zusatzzeichen? think.gif





Sowas habe ich noch nie gesehen:



Drückampel für Linksabbieger auf der Fahrbahn think.gif biggrin.gif rofl1.gif



Warum stehen Z254 eigentlich (immer think.gif ) an stellen, an denen es kein zurück mehr gibt?



Was soll der Radler, der an diesem Schild steht eigentlich machen?
  • absteigen, STVO-konform weiterschieben? blink.gif
  • absteigen, STVO-konform gegen den Strom zurückschieben? blink.gif blink.gif
  • oder Nicht-STVO-konform weiterradeln? thread.gif
Letzteres erscheint mir glatt am wenigsten unsinnig. think.gif



Warum müssen mit Wegweisern versehene (Ortsnamen!!!) Radwege nach Kilometern unversehens in 12m Höhe enden? Man hätte ja wenigstens Schilder aufstellen können. mad.gif



Man stelle sich jetzt den Papa mit Fahrrad und Anhänger, Kind im Anhänger, sowie zweitem Kind auf dem Kinderfahrrad, den ich dort getroffen habe, vor. Der darf dann viermal rauf- und runterturnen und sich überlegen, wen oder was er jeweils unbeaufsichtigt zurückläßt. crybaby.gif Ich habe als netter Mensch natürlich unterstützend eingegriffen. yes.gif
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C0-Semigroup
Beitrag 31.07.2006, 23:05
Beitrag #33


Neuling
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Ich habe - leider ohne Photo - auch noch einen "schönen" Radweg aus Dresden anzubieten: Wenn man von der Neustadt aus kommend Richtung Hauptbahnhof fährt, muß man die Carolabrücke überqueren. Zu Beginn dieser wird man von der Fahrbahn verscheucht auf einen halbwegs breiten Fuß/Radweg. Links befinden sich nun 2 Straßenbahnschinen, dann kommt die zweispurige Fahrbahn. Hat man die Brücke fast überquert, geht der kombinierte Rad/Fußweg in einen reinen Fußweg über, und der Haltestellenbereich der Straßenbahn beginnt. Theoretisch muß man nun (200m??) schieben, um wieder die Straße zu erreichen. Der Weiterweg erfolgt auf der (Petersburger) Straße, ein Fahrradweg existiert dann nicht mehr. Glücklicherweise muß ich dort seit einigen Jahren nicht mehr lang, denn soweit mir von mehreren Freunden berichtet worden ist, muß man dort tatsächlich absteigen, da seit einiger Zeit sich gegenüber der Haltestelle die neue Synagoge befindet, vor der immer 2 Beamte patroullieren...

Muß man diesen "Radweg" trotz benutzungspflicht benutzen?

(Ok, vielleicht doch noch sowas wie ein Bild: google maps
http://www.juergen-reichmann.de/gm/gm_424_3.html
dort etwa dritte Vergrößerung vom + aus gesehen einstellen, man sieht dann gut die Brücke, die Synagoge (die beiden rechteckigen Klötze, die ihren großen Schatten Richtung Norden(Elbe) werfen, daneben der Haltestellenbereich. In der größten Vergrößerung sieht man dann, wie bescheuert es ist, vom (schmalen) Fußweg, nachdem die Synagoge passiert hat, über eine Fußgängerampel für die Rechtsabbiegespur schließlich zur Straße zu kommen.)
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Janus
Beitrag 31.07.2006, 23:15
Beitrag #34


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Zitat (C0-Semigroup @ 01.08.2006, 01:05) *
Muß man diesen "Radweg" trotz benutzungspflicht benutzen?
Nein, muss man nicht, da der Radweg eindeutig nicht straßenbegleitend ist und Deiner Schilderung nach auch noch sozusagen im Nichts endet.


~ Janus


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C0-Semigroup
Beitrag 01.08.2006, 13:27
Beitrag #35


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Ich muß zugeben, daß ich trotz einigen Stöberns im Forum noch nicht so recht verstehe, was "straßenbegleitend" bedeutet. think.gif

Als ich dort noch lang fahren mußte, habe ich situationsbedingt entschieden: Wieviele LKW waren hinter mir, wie fit habe ich mich gefühlt (mehr Tempo=weniger gefährliche Überholmanöver). Manchmal brauchte man dort auf der recht engen Fahrbahn - rechts gleich ein Geländer - ein ganz schön dicke Haut. Dresdner Autofahrer sind nicht zimperlich.

(Naja, wir gehen ja rosigen Zeiten entgegen. Wenn die Waldschlößchenbrücke erst einmal steht, dann werden die anderen Brücken wundersam entlasten sein, keine Touristenmassen werden die Straßen blockieren, die Autofahrer werden entspannt und mit einem freundlichen Blick in sicherem Abstand die Radfahrer überholen und jeder wird sich wohler fühlen.)
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Janus
Beitrag 01.08.2006, 14:25
Beitrag #36


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Zitat (C0-Semigroup @ 01.08.2006, 14:27) *
Ich muß zugeben, daß ich trotz einigen Stöberns im Forum noch nicht so recht verstehe, was "straßenbegleitend" bedeutet.
Es gibt zumindest ein einfaches Ausschlusskriterium: Gelten für den Radweg andere Vorfahrtsregeln als für die Fahrbahn (z.B. Z.205 an Einmündungen), dann ist der Radweg nicht straßenbegleitend. Ich würde am liebsten auch schon eine andere Ampelschaltung als für die Fahrbahn als Straßenbegleitungs-Killer ansehen, aber das ist wohl Wunschdenken. wink.gif
Weiterhin muss der Radweg schlicht dorthin führen, wo die Fahrbahn bzw. Straße führt, d.h. sobald er irgendwie abzweigt, ohne an der Stelle eine Möglichkeit zum Wechsel auf die Fahrbahn (d.h. mindestens ein abgesenkter Bordstein) zu bieten, ist er ebenfalls nicht straßenbegleitend. Und das ist in Deinem Beispiel der Fall. Der gezeigte Radweg ist nichts weiter als eine Fahrrad-Zufahrt zu der Straßenbahnhaltestelle (vorausgesetzt, man darf an der Haltestelle wirklich nicht mehr weiter fahren, aber da glaube ich Dir einfach mal).


~ Janus


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C0-Semigroup
Beitrag 01.08.2006, 16:37
Beitrag #37


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Danke für die Erklärung. Vielleicht gleich noch eine Frage dazu: Wie breit darf ein Grünstreifen zwischen Fahrbahn und Radweg sein, damit der Fahrradweg als straßenbegleitend anzusehen ist? Oder gibt es da andere Kriterien, wie z.B.: Kann man vom Fahrradweg aus links abbiegen, ohne sich als Fußgänger einordnen zu müssen, o.ä.

Wie sieht es mit folgender Kreuzung aus (Photo kommt in ein paar Tagen): Als geradeausfahrender Radfahrer muß ich rechts abbiegen, ca. 5-10m in die falsche Richtung fahren und dann 90° nach links zum kombinierten Fußgänger/Radwegübergang. Drückerampel natürlich nicht vom "Fahrradweg" erreichbar (siehe Hamburgbilder). Zählt so etwas noch als straßenbegleitend. Man kann sich immerhin mit etwas fahrerrichem Geschick auf die Straße schmeißen, ohne rechtsabbiegende Auto's zu gefährden - die haben dort üblicherweise rot.

Ich werden dann auch mal kontraproduktive Bilder anbieten: Kopfsteinpflasterstraßen, die nur mit einem guten Mountainbike befahrbar sind, ohne das der Gehweg freigegeben ist. Entfällt in einem solchen Fall (insbesondere bei Regen) die Benutzungspflicht der Straße? Allerdings wird hier in Dresden wohl kaum einer etwas sagen, denn Radfahrer gehören ja auf den Gehweg! ranting.gif in einem solchen Fall natürlich whistling.gif
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Hane
Beitrag 01.08.2006, 19:29
Beitrag #38


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Zitat (C0-Semigroup @ 01.08.2006, 17:37) *
Ich werden dann auch mal kontraproduktive Bilder anbieten: Kopfsteinpflasterstraßen, die nur mit einem guten Mountainbike befahrbar sind, ohne das der Gehweg freigegeben ist. Entfällt in einem solchen Fall (insbesondere bei Regen) die Benutzungspflicht der Straße? Allerdings wird hier in Dresden wohl kaum einer etwas sagen, denn Radfahrer gehören ja auf den Gehweg! ranting.gif in einem solchen Fall natürlich whistling.gif
Nein! Das ist Rücksichtslos geenüber den Fußgängern.

Ob ein Radweg straßenbegleitend ist, entscheidet der optische Gesamteindruck. Ist die Verwaltungsvorschrift nicht herrlich genau?

Bei einer Verschwenkung von 10-15 m würde ich es aber verneinen, da darf man auf die Fahrbahn.

Willst Du links abbiegen, darf Du Dich rechtzeitig vorher auf der Fahrbahn einordnen auch bei einem benutzungspflichtigen Radweg. Es sei denn, es gibt eine Radverkehrsführung. Was das wiederum ist, weiß auch keiner so genau.


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Janus
Beitrag 01.08.2006, 21:10
Beitrag #39


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Zitat (Hane @ 01.08.2006, 20:29) *
Willst Du links abbiegen, darf Du Dich rechtzeitig vorher auf der Fahrbahn einordnen auch bei einem benutzungspflichtigen Radweg. Es sei denn, es gibt eine Radverkehrsführung.
Korrigiere: Es sei denn, es gibt eine Radverkehrsführung und sie ist Dir entweder bekannt [1] oder so früh erkennbar, dass Du vom Standardverfahren "auf der Fahrbahn links einordnen" früh genug abweichen kannst (sprich: schon zu Beginn des Linksabbiegerstreifens sichtbar o.ä.).


~ Janus

[1] Ich neige in solchen Fällen zu Vergesslichkeit... whistling.gif


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C0-Semigroup
Beitrag 02.08.2006, 08:53
Beitrag #40


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Zitat (Hane @ 01.08.2006, 21:29) *
Zitat (C0-Semigroup @ 01.08.2006, 17:37) *
Ich werden dann auch mal kontraproduktive Bilder anbieten: Kopfsteinpflasterstraßen, die nur mit einem guten Mountainbike befahrbar sind, ohne das der Gehweg freigegeben ist. Entfällt in einem solchen Fall (insbesondere bei Regen) die Benutzungspflicht der Straße? Allerdings wird hier in Dresden wohl kaum einer etwas sagen, denn Radfahrer gehören ja auf den Gehweg! ranting.gif in einem solchen Fall natürlich whistling.gif

Nein! Das ist Rücksichtslos geenüber den Fußgängern.

Naja, die Fußwege sind an solchen Straßen teilweise breiter als an explizit ausgewiesenen Rad/Fußwegen. WIr "profitieren" hier teilweise noch vom Städtebauwahn der 50er und 60er Jahre, wo die Straße raumgreifend angelegt worden sind.

Zitat (Hane @ 01.08.2006, 21:29) *
Willst Du links abbiegen, darf Du Dich rechtzeitig vorher auf der Fahrbahn einordnen auch bei einem benutzungspflichtigen Radweg. Es sei denn, es gibt eine Radverkehrsführung. Was das wiederum ist, weiß auch keiner so genau.

Wieso soll das keiner wissen. Für unsere Verwaltung heißt es: Einordnen als Fußgänger und zweimal auf Ampel warten.
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klausimausi
Beitrag 02.08.2006, 10:35
Beitrag #41


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Also, als Radfahrer bist du Fahrzeugführer - damit hast du auf Gehwegen gar nichts zu suchen. Einzige Ausnahme: Wenn "Radfahrer frei" dort steht, darfst du mit Schrittgeschwindigkeit beräderter Fußgänger spielen!

Wenn ich links abbiegen will, nutze ich die Freiheit, die mir die StVO gibt. Bei der letzten[1] passenden Gelegenheit vor dem Abbiegen vom Radweg runter und auf der Fahrbahn links eingeordnet

Gruß,
Klaus

[1] Da ich mir nicht merken kann, was wirklich die letzte passende Gelegenheit ist, fahr ich lieber zu früh ab als zu spät whistling.gif


--------------------
@HeinerHainer schrieb: "Man kann eigendlich jedem Radfahrer nur raten keine Radwege zu befahren."
@Hane anwortete: "[loriot]Ach?[/loriot]"
@Mitleser meint darauf hin: "Ja, nun auch aus juristischer Sicht; bislang nur aus Selbsterhaltungstrieb&Co."
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willi
Beitrag 06.08.2006, 17:45
Beitrag #42


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Amtlich festgestellte Unbenutzbarkeit eines Radweges. biggrin.gif





Selbst fast perfekte kreuzungsfreie( rolleyes.gif )Radwege werden mit hanebüchenen Beschilderungen verunziert.



1. m.E. unzulässige Schilderkombination yes.gif

2. nie im Leben 12% Gefälle no.gif

3. selbst, wenn es so wäre ist das kein Grund für den Radfahrer zum absteigen. wallbash.gif
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Arthur Dent
Beitrag 06.08.2006, 18:29
Beitrag #43


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Zitat (willi @ 06.08.2006, 19:45) *
1. m.E. unzulässige Schilderkombination yes.gif
Seh ich auch so, und zwar in beiden fällen. Außerdem ist das Zusatzzeichen "Radfahrer absteigen" völlig ohne Belang, du darfs dort getrost weiter fahren ohne Konsequenzen fürchten zu müssen.

Zitat
Das Zusatzzeichen Nr. 1012-32 der Straßenverkehrsordnung (StVO) ("Radfahrer absteigen") hat keinerlei ordnungsrechtliche Bedeutung, stellte jetzt das Oberlandesgericht Celle fest. Der rüde Hinweis, oft und gerne von Baufirmen verwendet, ist jedoch kein Gebot und wird sehr oft noch in völlig widersprüchlicher Weise mit dem Schild gemeinsamer Fuß-/Radweg (Z 240) verwendet. Nach einem Urteil des OLG Celle dürfen die Unklarheiten dieses Schildes nicht zulasten der Verkehrsteilnehmer gehen. Das Zeichen soll lediglich Haftungsansprüche gegenüber dem Baulastträger (z.B. der Stadt) ausschließen, falls Radler durch Begleiterscheinungen der Bautätigkeit Schaden erlitten. Wer darüber hinaus Einblick nimmt in die rechtsverbindlichen Kommentare zur StVO, findet dort überhaupt keine Erläuterungen zu diesem Schild. Auch dem Verwarnungsgeldkatalog ist "Radfahrer absteigen" schlichtweg unbekannt (VRS 30,232).

Quelle


--------------------
10 Gebote des sicheren Radfahrens

"Die oft flächendeckende Überziehung von ganzen Stadtvierteln mit markierten [Rad-] Wegen erscheint unter stadtgestalterischen Aspekten als bedenklich" - Bundesanstalt für den Straßenverkehr in "Verkehrssichere Anlage und Gestaltung von Radwegen"; ISBN 3-89429-384-5
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willi
Beitrag 06.08.2006, 19:07
Beitrag #44


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Zitat (Arthur Dent @ 06.08.2006, 19:29) *
Zitat
Das Zusatzzeichen Nr. 1012-32 der Straßenverkehrsordnung (StVO) ("Radfahrer absteigen") hat keinerlei ordnungsrechtliche Bedeutung
Warum wird es dann dieses bedeutungslose VZ nicht aus dem Verkehrszeichenkatalog entfernt? think.gif
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Hane
Beitrag 06.08.2006, 19:39
Beitrag #45


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Ich habe eine besonders drollige Kombination gesehen: Ein Radweg205er mit diesem Zusatzschild. Da frage ich mich, muß/kann man Vorfahrt gewähren, wenn man abgestiegen ist? think.gif Oder soll es ein Radweg206er simulieren?


--------------------
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willi
Beitrag 07.08.2006, 11:45
Beitrag #46


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Zitat (Hane @ 06.08.2006, 20:39) *
Oder soll es ein Radweg206er simulieren?
Simulieren ist gut rofl1.gif rofl1.gif rofl1.gif

Z206 heißt aber Halt - Vorfahrt gewähren und nicht aus(biggrin.gif)absteigen -Vorfahrt gewähren. think.gif think.gif think.gif
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willi
Beitrag 07.08.2006, 21:14
Beitrag #47


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Das Ende eines Radweges ist üblicherweise so beschildert:

und oder so und

Erstes Kuriosum:

Heute befuhr ich einen Radweg, der endete einfach so (mal abgesehen davon, dass das auch so unschwer zu erkennen war, man wäre sonst an einer Hauswand zerschellt):


Wie Ende? Von Was? Vermutlich ist die Erde doch eine Scheibe und als überzeugter Heide merke ich nur nicht, dass ich jetzt hinunterzufallen habe. wink.gif

Warum werden endende Radwege, die auch physikalisch enden überhaupt als "Radwegende" beschildert. Ist doch auch so unschwer zu erkennen? Muß das? think.gif

Zweites heute gefundene Kuriosum:

Ein Gehweg kann offenbar auch als Radweg enden:

Beginn so:

und

Die beinhaltende Geschwindigkeitsbegrenzung habe ich auf der vorgefundenen allerbesten Asphaltpiste einfach mal ignoriert thread.gif (war auch niemand da, den es hätte stören können) blushing.gif aber es geschehen offenbar unglaubliche Dinge

Ende nämlich so:

und

blink.gif blink.gif blink.gif think.gif think.gif think.gif
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Jan Georg
Beitrag 08.08.2006, 13:00
Beitrag #48


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Zitat (willi @ 06.08.2006, 20:07) *
Zitat (Arthur Dent @ 06.08.2006, 19:29) *

Zitat
Das Zusatzzeichen Nr. 1012-32 der Straßenverkehrsordnung (StVO) ("Radfahrer absteigen") hat keinerlei ordnungsrechtliche Bedeutung
Warum wird es dann dieses bedeutungslose VZ nicht aus dem Verkehrszeichenkatalog entfernt? think.gif

Das Schild ist zwar bedeutungslos kann aber trotzdem eine Situation verdeutlichen. Ein vorher für Radfahrer freigegeber Fußgängerweg (oder Zone) geht in einen nicht mehr für Radfahrer freigegeben Fußgängerweg (Zone) über.
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Hane
Beitrag 09.08.2006, 09:16
Beitrag #49


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So, ich habe auch mal wider mein Archiv geplündert und neue Foddoss gemacht.

Zuerst zum Thema "Radfahrer absteigen":

Mofas sind dort auch zugelassen, deren Fahrer müssen aber nicht absteigen. Auch kann man abgestiegen eigentlich keine Vorfahrt gewähren, ist deswegen die Kombination wirkungslos? Vor Allem ist auch die Position das großen 205er für die Nebenstraße interessant. Wer muß nun wem Vorfahrt gewähren? think.gif

Und noch eins:

blink.gif

Dieser Radweg ist schön stetig und für Ortsunkundige geradezu genial:

Vorausahnend war ich an dieser Stelle schon deutlich langsamer geworden. Jedoch nicht langsam genug, um, ohne einen Schleife zu fahren, direkt auf die Fahrbahn zu wechseln. Naja, sonst wäre mir auch das Beste entgangen. Aber ich hatte dem Radweg eine Chance gegeben. shutup.gif

Es ist zwar kein Radweg aber gehört irgendwie auch hierher:

Das sind die schmalsten Angebotsstreifen, die ich kenne, mangels Metermaß 2 x Schugröße 44. Die Straße hat nicht einmal ein Mittellinie. Dort gibt es nur Ausflugs- und geringen Anliegerverkehr. Diese Angebotsstreifen sind nur dazu da, damit Autofahrer sich auch mit zu geringem Abstand zu überholen trauen. ranting.gif

Da ist einer zu kurz gekommen:

Dieser Stummelradweg ist eigentlich ganz nett, damit Radfahrer, wenn sie nach Rechts auf den Hochbordradweg abbiegen wollen, keinen Rotlichtverstoß begehen. Aber was um alles in der Welt soll das 237er da, nur damit man sich ab der Furt wieder nachrangig in den Verkehr einordnen darf? Auf der anderen Seite gibt es nämlich keinen Radweg. no.gif

Jetzt das Neue:

Freitag war es noch nicht da. Montag ist es mir aufgefallen. Dienstag habe ich es aufgenommen und heute hochgeladen und gepostet. Mal sehen, wann es geflickt wird. Bei einem Loch auf der Fahrbahn hätte ich bestimmt schon Bauarbeiter gesehen. Aber wenigstens ist es abgesperrt. rolleyes.gif


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willi
Beitrag 20.08.2006, 19:02
Beitrag #50


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Weiter gehts mit neuen Fundstücken biggrin.gif :

Die Anwohner dieses Radweges



nehmen sich beim näheren hinsehen ganz schön was heraus (anstatt die häßliche "Friedhofshecke" runterzustutzen). Jedenfalls muß ich bei jedem vorbeiradeln der Versuchung wiederstehen, dort mal zu klingeln und zu fragen, warum sie auf der nebenliegenden Bundesstrasse nicht mal eben eigenmächtig noch kein Z206 aufgestellt haben.

Zwei benutzungspflichtige Radwege, bei denen ich es noch nie erlebt habe, das sich jemand daran stört, dass sie nicht benutzt werden:

Erster Radweg auf dem Dorf mit zwei bösen Fußgängern und zwei bösen Radfahrern:

und noch ein Radweg auf dem Dorf, ist hier im Wohngebiet und 30er Zone unerläßlich.


Der Beitrag wurde von willi bearbeitet: 20.08.2006, 19:09
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