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> Radweg-Mecker-Foto-Thread
Bonsai-Brummi
Beitrag 19.01.2013, 17:23
Beitrag #1001


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Zitat (granny @ 19.01.2013, 17:15) *
Schon wieder ein Kreisverkehr,...


Bist du sicher? unsure.gif

Diesen speziellen Kreisel hatten wir irgendwann schon mal aus anderem Grund in Arbeit yes.gif
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Ostfriese69
Beitrag 19.01.2013, 17:24
Beitrag #1002


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Und, wie kommt man auf die andere Seite des Kreisverkehrs?
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helmet lampshade
Beitrag 19.01.2013, 17:38
Beitrag #1003


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Zitat (granny @ 19.01.2013, 17:15) *
Zitat (Bonsai-Brummi @ 19.01.2013, 16:21) *
Prachtexemplar von einem Radweg

Schon wieder ein Kreisverkehr, dessen Fahrbahn nicht nur durch Z.240, sondern gleichzeitig auch mittels Z.331 vor der Kontamination mit Langsamverkehr "geschützt" wird.

VZ240 schützt hier doch nicht no.gif weil der Radweg hier endet. Ich nehme an für Radfahrer gibt es eine Stichstraße in das Industriegebiet von einer anderen Seite her, die halt hier endet.

Zitat (Ostfriese69 @ 19.01.2013, 17:24) *
Und, wie kommt man auf die andere Seite des Kreisverkehrs?

An dieser Stelle scheint eine Querung nicht vorgesehen. Es scheint ein paar 100m weiter westlich eine Brücke zu geben
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Bonsai-Brummi
Beitrag 19.01.2013, 17:49
Beitrag #1004


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Zitat (helmet lampshade @ 19.01.2013, 17:38) *
Ich nehme an für Radfahrer gibt es eine Stichstraße in das Industriegebiet von einer anderen Seite her, die halt hier endet.


Stichstraße keine - aber der ehemalige Feldweg gen Süden ist jetzt mindestens bis zum nächsten Industriegebiet eine Straße ohne jegliche Verkehrsbeschränkung smile.gif
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Heinz Wäscher
Beitrag 19.01.2013, 19:09
Beitrag #1005


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Zitat (Bonsai-Brummi @ 19.01.2013, 16:21) *
... zum Ende des Radwegs... blink.gif


Die Beschilderung ist doch einwandfrei whistling.gif


--------------------
Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.
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oscar_the_grouch
Beitrag 19.01.2013, 20:35
Beitrag #1006


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Das Ende des Radwegs Foto würd ich so an die SVB schicken mit einem Satz: "Ist das ihr Ernst?!"
Die Engländer würden sich noch kürzer fassen: " Seriously?!"
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helmet lampshade
Beitrag 19.01.2013, 23:02
Beitrag #1007


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Zitat (oscar_the_grouch @ 19.01.2013, 20:35) *
Die Engländer würden sich noch kürzer fassen: " Seriously?!"

Nicht die aus Warrington, die einen ähnlichen Fall mit 3 launischen Zeilen kommentierten
PS Auch die aktuelle Facility Januar 2013 ist sehr sehenswert.
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oscar_the_grouch
Beitrag 20.01.2013, 20:39
Beitrag #1008


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Was das Forum so alles findet :-)
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Aqua-Cross
Beitrag 05.03.2013, 12:29
Beitrag #1009


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Ich wollte schon ewig ein Foto von meinem liebsten Schutzstreifen knipsen und bin da nie zu gekommen. Wie es der Zufall will bin ich heute im Internet auf ein solches gestoßen. Dieser gefährliche Eingriff in den Straßenverkehr zieht sich über mehrere Kilometer hin. Ein Foto dazu gibt es HIER. Aufgenommen worden ist es an dieser Stelle: Klick. Das einzig gute an diesem Streifen ist, daß er vielfach schon abgefahren worden ist.
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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 08.03.2013, 18:23
Beitrag #1010





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Ich hatte den Radweg an der Dr.-Rau-Allee ja schon mal erwähnt.
Nun gibt es auch Bilder:

So sieht es aus, direkt nachdem ich auf die Dr.-Rau-Alle eingebogen bin:

Die Beschilderung ist verbesserungswürdig, aber das ist längst nicht der einzige Kritikpunkt.

Der Radweg im weiteren Verlauf, hier ist das Auf und Ab zu erkennen:

(Das geht übrigens die ganze Zeit so weiter und ist nicht nur an der Stelle so)
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Pogge
Beitrag 08.03.2013, 19:47
Beitrag #1011


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Ich sehe da nirgendwo eine Benutzungspflicht!
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Aqua-Cross
Beitrag 08.03.2013, 21:13
Beitrag #1012


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Davon ab ist es aber interessant zu sehen, daß gerade die Stellen die bei Radwegen problematisch sind als Radwege ausgeführt werden und der Rest quasi auf der Fahrbahn verläuft. Ein schönes Beispiel dafür wie man es nicht machen sollte.
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sigggi
Beitrag 09.03.2013, 13:46
Beitrag #1013


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Zitat (münsterland-radler @ 08.03.2013, 18:23) *
Der Radweg im weiteren Verlauf, hier ist das Auf und Ab zu erkennen:


Immer daran denken, das Zeichen 306 gilt dort nur für den Radweg, da es ja neben dem Radweg steht. Aus Sicht der Fahrbahn gilt dort dann rechts vor links.
Somit ist der Radweg nicht Fahrbahnbegleitend da er nicht die gleiche Vorfahrtsregelung wie die begleitende Fahrbahn hat.

Zumindest lese ich solche Hirngespinste immer wenn neben dem Radweg das Zeichen 205 stehen würde.


--------------------
Eine Fahrbahn die Platz für einen regelkonformen Radstreifen hat muss mindestens so breit sein, dass sie letztendlich auch wieder ohne auskommt. Daher gibt es bei diesen Dingern nur zwei Kategorien - entweder überflüssig oder illegal.
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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 09.03.2013, 15:35
Beitrag #1014





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Zeichen 306 steht doch genaugenommen neben dem Fußweg, also Vorfahrt nur für Fußgänger ... oder ... wacko.gif

@Pogge: Die Benutzungspflicht sieht man doch auf dem ersten Bild (Z. 237). An der folgenden Kreuzung fehlt es tatsächlich, das war mir auch beim Fotografieren erst aufgefallen. Eine Kreuzung weiter wird die Pflicht dann aber doch wieder durchs Verkehrsschild angezeigt (auf dem Foto leider nicht so gut zu erkennen).
Man könnte höchstens noch mit veralteten Schildern argumentieren, aber beim zweiten wäre ich schon nicht mehr sicher, ob es nicht doch schon das neue ist. Die Argumentation wäre mir auch zu heikel ...
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Aqua-Cross
Beitrag 09.03.2013, 15:41
Beitrag #1015


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Zitat (sigggi @ 09.03.2013, 13:46) *
Zumindest lese ich solche Hirngespinste immer wenn neben dem Radweg das Zeichen 205 stehen würde.


Solche Hirngespinste resultieren doch nur aus der Tatsache, daß die Straßenverkehrsbehörde genau diese getrennte Wirkung der kleinen VZ 205 unterstellt. Entweder man begründet damit die Aufhebung der Benutzungspflicht oder man interpretiert dies auf die gesamte Straßenbreite mit noch weitreichenderen Folgen. Unterm Strich sind das also keine Hirngespinste hier im VP, sondern diese kleinen Zeichen 205 für Radwege sind der absolute Nonsens. Dieser ist Deutschlandweit jedoch auf dem Vormarsch.
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Pogge
Beitrag 09.03.2013, 17:09
Beitrag #1016


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Zitat (münsterland-radler @ 09.03.2013, 15:35) *
Man könnte höchstens noch mit veralteten Schildern argumentieren, aber beim zweiten wäre ich schon nicht mehr sicher, ob es nicht doch schon das neue ist. Die Argumentation wäre mir auch zu heikel ...

Veraltet, und dann auch noch das falsche! Oder wo sollen da die Fußgänger bleiben?
Auf dem Zweiten sieht man besser sehe ich gar nichts blaues. blink.gif
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sigggi
Beitrag 09.03.2013, 18:41
Beitrag #1017


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Zitat (Aqua-Cross @ 09.03.2013, 15:41) *
Solche Hirngespinste resultieren doch nur aus der Tatsache, daß die Straßenverkehrsbehörde genau diese getrennte Wirkung der kleinen VZ 205 unterstellt. Entweder man begründet damit die Aufhebung der Benutzungspflicht oder man interpretiert dies auf die gesamte Straßenbreite mit noch weitreichenderen Folgen. Unterm Strich sind das also keine Hirngespinste hier im VP, sondern diese kleinen Zeichen 205 für Radwege sind der absolute Nonsens. Dieser ist Deutschlandweit jedoch auf dem Vormarsch.


Natürlich sind diese kleinen Z.205 der absolute Nonsens. Egal ob gross oder klein, ein Z. 205 bleibt ein Z. 205 und wenn es neben einem fahrbahnbegleitenden Radweg steht gilt es für die ganze Strasse.
Doch auch hier im Forum wird dieser Zeichenkonstellation oft irgend eine Sonderstellung angedichtet. Warum dann nicht auch für das Zeichen 306?


--------------------
Eine Fahrbahn die Platz für einen regelkonformen Radstreifen hat muss mindestens so breit sein, dass sie letztendlich auch wieder ohne auskommt. Daher gibt es bei diesen Dingern nur zwei Kategorien - entweder überflüssig oder illegal.
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Aqua-Cross
Beitrag 10.03.2013, 10:37
Beitrag #1018


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Zitat (sigggi @ 09.03.2013, 18:41) *
Natürlich sind diese kleinen Z.205 der absolute Nonsens. Egal ob gross oder klein, ein Z. 205 bleibt ein Z. 205 und wenn es neben einem fahrbahnbegleitenden Radweg steht gilt es für die ganze Strasse.
Doch auch hier im Forum wird dieser Zeichenkonstellation oft irgend eine Sonderstellung angedichtet. Warum dann nicht auch für das Zeichen 306?


Die Ursache liegt doch einfach darin, daß wenn man das kleine Zeichen 205 auf die ganze Straßenbreite bezieht (so wie es formal u.U. richtig wäre) als Kraftfahrer echte Probleme bekommt. Hier muß man diesen Nonsens also ausblenden/ignorieren. Tut man dies als Radfahrer, dann ist das der Gesundheit sicherlich nicht besonders zuträglich. Also bleiben nur zwei Möglichkeieten. A) Man befolgt den Schwachsinn mit allen sich daraus ergebenen negativen Konsequenzen oder B) Man verbiegt sich die Regeln genauso passig, wie es die Behörde tut. Im Falle B) bleibt daher nur die Interpretation einer eigenständigen Kreuzung und des bestreitens der Radwegebenutzungspflicht, eben weil ein Ignorieren der unzulässigen Beschilderung in der Praxis nicht funktioniert. Es gibt also zwei Ursachen: Fehler der Behörde und MSDWGI-Verhalten der Autofahrer, die das Zeichen nur ignorieren, solange es einen Nachrang bedeuten würde. Der Rest ist so gesehen Notwehr.
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sigggi
Beitrag 10.03.2013, 12:13
Beitrag #1019


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Zitat (Aqua-Cross @ 10.03.2013, 10:37) *
Die Ursache liegt doch einfach darin, daß wenn man das kleine Zeichen 205 auf die ganze Straßenbreite bezieht (so wie es formal u.U. richtig wäre) als Kraftfahrer echte Probleme bekommt.


Dies zu beurteilen kann nicht Sache des Radfahrers sein der sich auf dem Radweg befindet. Immerhin müssen solche Verkehrsregelungen auch im dunkeln funktionieren. Daher kann man die Verkehrsregelung nur anhand der Zeichen beurteilen die einem angezeigt werden.
Aus Sicht des Radfahrers hat er alle Informationen die er braucht - Fahrbahnbegleitender Radweg und Zeichen 205. Es gibt für ihn keinen Grund anzunehmen, dass die begleitende Fahrbahn eventuell anders beschildert sein könnte, auch weil die StVO solchen Schwachsinn garnicht her gibt.


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Eine Fahrbahn die Platz für einen regelkonformen Radstreifen hat muss mindestens so breit sein, dass sie letztendlich auch wieder ohne auskommt. Daher gibt es bei diesen Dingern nur zwei Kategorien - entweder überflüssig oder illegal.
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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 11.03.2013, 01:46
Beitrag #1020





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Zitat (Pogge @ 09.03.2013, 17:09) *
Zitat (münsterland-radler @ 09.03.2013, 15:35) *
Man könnte höchstens noch mit veralteten Schildern argumentieren, aber beim zweiten wäre ich schon nicht mehr sicher, ob es nicht doch schon das neue ist. Die Argumentation wäre mir auch zu heikel ...

Veraltet, und dann auch noch das falsche! Oder wo sollen da die Fußgänger bleiben?
Auf dem Zweiten sieht man besser sehe ich gar nichts blaues. blink.gif

Ich habe heute nochmal nachgeschaut (bequem als Mitfahrer aus dem Auto heraus) : Das zweite Schild ist das aktuelle.

Nochmal genauer:
An der ersten Kreuzung (Abbiegen auf die Hauptstraße) steht die veraltete Version des Z. 237 (+ZZ).
An der folgenden Kreuzung steht kein Radwegschild. (auf dem zweiten und dritten Bild die Einmündung im Vordergrund)
Danach aber, an der nächsten Kreuzung, steht die aktuelle Version des Z. 237 (+ZZ). (auf dem zweiten und dritten Bild die Einmündung im Hintergrund)

(Die Gegenrichtung sieht ähnlich aus...)

Hinter den Bäumen links im Bild (egal welches) gibt es einen waldwegähnlichen gemeinsamen Fuß- und Radweg, ansonsten gibt es an der Straße nur einseitig einen Fußweg. Auf der linken Seite ist ein reiner Radweg (für die Gegenrichtung), aber an den Taxi-Bus-Haltestellen würde man als Fahrgast wohl auch auf dem Hochbordradweg warten, sonst sieht einen ja keiner...
in der gezeigten Richtung hätte aber in der Tat ein Z. 241 besser gepasst.
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Aqua-Cross
Beitrag 11.03.2013, 08:22
Beitrag #1021


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Zitat (sigggi @ 10.03.2013, 12:13) *
Dies zu beurteilen kann nicht Sache des Radfahrers sein der sich auf dem Radweg befindet. (...)
Aus Sicht des Radfahrers hat er alle Informationen die er braucht - Fahrbahnbegleitender Radweg und Zeichen 205. Es gibt für ihn keinen Grund anzunehmen, dass die begleitende Fahrbahn eventuell anders beschildert sein könnte, auch weil die StVO solchen Schwachsinn garnicht her gibt.


Tut mir ja leid, aber das Denken lasse ich mir nicht verbieten. Erst recht nicht, wenn ich mich dann diesem gefährlichen Schwachsinn zu meinem Nachteil aussetzen muß. Das Thema können wir aber gerne noch einmal aufgreifen, wenn sich die anordnenen Behörden konsequent und flächendeckend an die StVO halten.
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klausimausi
Beitrag 11.03.2013, 12:00
Beitrag #1022


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Ich trage schon mal einen Termin am St.Nimmerleins-Tag ein crybaby.gif


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@HeinerHainer schrieb: "Man kann eigendlich jedem Radfahrer nur raten keine Radwege zu befahren."
@Hane anwortete: "[loriot]Ach?[/loriot]"
@Mitleser meint darauf hin: "Ja, nun auch aus juristischer Sicht; bislang nur aus Selbsterhaltungstrieb&Co."
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Cabronito
Beitrag 12.03.2013, 00:23
Beitrag #1023


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Hätte ich auch im Baustellenfred posten können.
Und bloß nicht zu hoch aufhängen, damit sie im Dunkeln wenigstens reflektieren und gesehen werden. Aber auch bloß die, auf die man zuerst trifft. Dann ist man schließlich vorgewarnt. Lernen durch Schmerz?!?


wavey.gif


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Radweg oder nicht, das ist eine "sehr individuelle Frage", die man mit Vorschriften nicht lösen wird, sondern mit Angeboten.
Und dafür MUSS der MIV in Zukunft einfach mehr zurückstecken. - eradhafen.de
"Es wird nicht einfacher, du wirst nur schneller." – Greg LeMond
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Ichtyos
Beitrag 12.03.2013, 00:33
Beitrag #1024


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Stand im Vorfeld ein Blaulolli? wallbash.gif


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granny
Beitrag 12.03.2013, 09:41
Beitrag #1025


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Zitat (Ichtyos @ 12.03.2013, 00:33) *
Stand im Vorfeld ein Blaulolli? wallbash.gif

Für die (hier verletzte) Verkehrssicherungspflicht des Baulastträgers ist das völlig unerheblich.
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Cabronito
Beitrag 12.03.2013, 11:35
Beitrag #1026


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Zitat (Ichtyos @ 12.03.2013, 00:33) *
Stand im Vorfeld ein Blaulolli? wallbash.gif

yes.gif Getrennter Rad- und Fußweg. Da ich nun aber weiß, dass der Radweg dem Rechtsabbieger folgt und noch in der Kurve auf dem Fußgängerüberweg endet, werd ich den, Schilda hin oder her, eh nie wieder benutzen.

wavey.gif


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Radweg oder nicht, das ist eine "sehr individuelle Frage", die man mit Vorschriften nicht lösen wird, sondern mit Angeboten.
Und dafür MUSS der MIV in Zukunft einfach mehr zurückstecken. - eradhafen.de
"Es wird nicht einfacher, du wirst nur schneller." – Greg LeMond
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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 13.03.2013, 18:19
Beitrag #1027





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Da sie im Forum in letzter Zeit immer wieder erwähnt wurden, die Klassiker:



(beim mittleren Bild links steht Z.205 in Fahrtrichtung nicht, aber in Gegenrichtung - Rückseite ist erkennbar)


Das Folgende ist zwar kein Radweg, hat aber dennoch als Radverkehrsführung hier seinen Platz:

Der Gehweg ist etwas zu eng, um aneinander passieren zu können.
Die meisten Autofahrerinnen und Autofahrer stört es nicht, wenn ich hier auf der Fahrbahn fahre, aber ich durfte mir auch schon mal anhören "Der Bürgersteig ist gleichzeitig auch Radweg!"


Eine Frage nebenbei: Wenn ein Weg linksseitig mit Z. 240 beschildert ist, dieses aber an den folgenden Einmündungen nicht wiederholt wird, endet der Weg dann und ich muss auf der Fahrbahn fahren? Ein Z.240 mit Ende-ZZ steht nicht, wohl aber an der Stelle, an der rechts ein (nicht benutzungspflichtiger) Radweg beginnt, Z. 254 auf der linken Seite (das konnte ich aber bei meinem Wechsel auf die Fahrbahn noch nicht ahnen).
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helmet lampshade
Beitrag 13.03.2013, 18:50
Beitrag #1028


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Zitat (münsterland-radler @ 13.03.2013, 18:19) *
Eine Frage nebenbei: Wenn ein Weg linksseitig mit Z. 240 beschildert ist, dieses aber an den folgenden Einmündungen nicht wiederholt wird, endet der Weg dann und ich muss auf der Fahrbahn fahren?

Ich bin zwar kein Jurist, könnte mir aber vorstellen, dass der Leitsatz von BGH, Az. VI ZR 310/95
(»Ein Radfahrer, der einen für die Gegenrichtung freigegebenen links der Fahrbahn verlaufenden Radweg benutzt, darf diesen Radweg auch über den Punkt hinaus weiter benutzen, an dem - in seiner Fahrtrichtung - rechts neben der Fahrbahn ein weiterer Radweg beginnt, etwas anderes gilt nur dann, wenn die den linken Radweg benutzenden Radfahrer durch eine Fahrbahnmarkierung oder eindeutige Verkehrsschilder auf den rechten Radweg umgeleitet werden.«
umsomehr gilt, wenn rechts gar kein Radweg existiert.

Edit: Dieser Satz aus dem BGH Urteil ist entscheidend:
"Eine Wiederholung de Freigabezeichens ist nicht vorgeschrieben. Die Beklagte war damit berechtigt, ihre Fahrt auf diesem Radweg über die Straßenkreuzungen und -einmündungen hinweg fortzusetzen, obwohl dieser Weg in ihrer Fahrtrichtung keine weitere Beschilderung aufwies."
Ob sie auch verpflichtet war ist aber nicht ausgesagt.
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Mitleser
Beitrag 13.03.2013, 21:17
Beitrag #1029


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Der BGH hat sich in seiner Entscheidung -noch deutlich vor der großen Fahrradnovelle- aber anscheinend nicht mit der Fortgeltung über eine Kreuzung hinweg beschäftigen müssen.
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helmet lampshade
Beitrag 14.03.2013, 00:57
Beitrag #1030


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Trotzdem hat er dazu was geschrieben (im zweiten von mir zitierten Satz)

Apropos Novelle: hat sich denn an den Voraussetzungen was geändert, oder warum sollte die Rechtslage (bei Beschilderung mit VZ 240) heute anders sein?
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Aqua-Cross
Beitrag 14.03.2013, 09:06
Beitrag #1031


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Besonders nett an den kleinen Zeichen 205 an Kreisverkehren finde ich die Beschilderung für die Geisterradler. Hinzu kommen die anderen Probleme die diese Unart mit sichbringt und die berechtigte Frage nach dem Abbau des Schilderwaldes. Ich kenne Kreisel, da fühlt man sich wie im Spagelfeld.
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Mitleser
Beitrag 14.03.2013, 12:43
Beitrag #1032


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Zitat (helmet lampshade @ 14.03.2013, 00:57) *
Apropos Novelle: hat sich denn an den Voraussetzungen was geändert, oder warum sollte die Rechtslage (bei Beschilderung mit VZ 240) heute anders sein?
Die grundsätzliche Einordnung des Systems Radweg. Da die BGH-Entscheidung auch stark mit Normzweck und Normauslegung argumentiert, muss man das Entscheidungsjahr zumindest im Hinterkopf behalten.
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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 14.03.2013, 17:44
Beitrag #1033





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Danke für die ausführliche Antwort, @helmet lampshade

Zitat (Aqua-Cross @ 14.03.2013, 09:06) *
Besonders nett an den kleinen Zeichen 205 an Kreisverkehren finde ich die Beschilderung für die Geisterradler. Hinzu kommen die anderen Probleme die diese Unart mit sichbringt und die berechtigte Frage nach dem Abbau des Schilderwaldes. Ich kenne Kreisel, da fühlt man sich wie im Spagelfeld.

Das sind alles Zweirichtungsradwege, daher gibt es dort keine Geisterradler, sondern das Fahren auf der linken Seite ist dort erlaubt/vorgeschrieben (habe den Abstand nicht nachgemessen). Somit stehem die Zeichen auch in beiden Fahrtrichtungen.
Dennoch habe ich bei sowas viel Verständnis für den einen Fahrbahnradler, der dort fuhr. Die Z.205 sind eine sehr unglückliche Lösung, denn einige Autofahrer fahren einfach durch ohne zu schauen und einige Autofahrer halten an und fragen sich, warum der Radfahrer denn nicht fährt ... und man weiß nie, zu welcher Sorte der nächste ein- oder ausfahrende gehört...
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granny
Beitrag 14.03.2013, 18:09
Beitrag #1034


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Zitat (helmet lampshade @ 14.03.2013, 00:57) *
Trotzdem hat er dazu was geschrieben (im zweiten von mir zitierten Satz)

So wie sich der Urteilstext liest, setzte der neue rechte Radweg "auf der Strecke" (und nicht etwa hinter einer Einmündung) ein. Nur dadurch ist der Streit bzw. die Ansicht des Gerichts, die Anordnung habe vorerst weiter gegolten, für mich überhaupt nachvollziehbar.

Zitat
Apropos Novelle: hat sich denn an den Voraussetzungen was geändert, oder warum sollte die Rechtslage (bei Beschilderung mit VZ 240) heute anders sein?

Fahrbahnbegleitende gemeinsame Geh- und Radwege ohne das zwingend erforderliche Z.240 hinter einer Einmündung sind und waren immer schon nur "Gehweg" (BonsaiBrummi, dein Einsatz! thread.gif ).
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helmet lampshade
Beitrag 15.03.2013, 11:09
Beitrag #1035


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Zitat (granny @ 14.03.2013, 18:09) *
Zitat (helmet lampshade @ 14.03.2013, 00:57) *
Trotzdem hat er dazu was geschrieben (im zweiten von mir zitierten Satz)

So wie sich der Urteilstext liest, setzte der neue rechte Radweg "auf der Strecke" (und nicht etwa hinter einer Einmündung) ein. Nur dadurch ist der Streit bzw. die Ansicht des Gerichts, die Anordnung habe vorerst weiter gegolten, für mich überhaupt nachvollziehbar.

Nichtsdestotrotz gibt es mehrere Urteile hoher Gerichte, in denen gefordert wird, dass eine linksseitige Benutzungspflicht durch Beschilderung oder eine eindeutige Furt aufgehoben werden muss. Eine implizite Beendung des Benutzungsrechts durch Nichtwiederholen der Anordnung nach Kreuzung, dazukommenden rechten Radweg oder Ortseingangsschild und baulicher Änderung des Wegs wurde meines Wissens nach bisher von diesen Gerichten nie bestätigt, Ich lasse mich aber gerne eines besseren belehren.
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Mitleser
Beitrag 15.03.2013, 11:21
Beitrag #1036


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Zitat (helmet lampshade @ 15.03.2013, 11:09) *
Nichtsdestotrotz gibt es mehrere Urteile hoher Gerichte, in denen gefordert wird, dass eine linksseitige Benutzungspflicht durch Beschilderung oder eine eindeutige Furt aufgehoben werden muss.
Eine linksseitige Benutzungspflicht oder auch -recht kann man nicht mit einem linksseitigen Vz beenden - zumindest solange noch gegenläufiger Radverkehr zugelassen ist und es kein reiner Gehweg wird.
Eine Furt oder ein missbrauchtes Umleitungsschild als alleiniges Kriterium halte ich für systemwidrig. So kann zBsp ein Richtzeichen doch kein Vorschriftenzeichen aufheben.
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mir
Beitrag 15.03.2013, 11:31
Beitrag #1037


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Wir können uns vermutlich darauf einigen, daß die derzeitige Situation höchst unbefriedigend ist. laugh2.gif


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Aqua-Cross
Beitrag 15.03.2013, 11:33
Beitrag #1038


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In der Praxis gibt es auch reichlich linksseitige "andere Radwege" mit Furtmarkierung, Radsymbol samt Pfeil in beide Richtungen und allen durm und dran. Nur an der Freigabe für Radfahrer diese auch zu benutzen mangelt es. Daran das sowas vergessen wird, sieht man auch als wie selbstverständlich das Geisterradeln angesehen wird. 100m weiter bekommt man dann ohne die Pfeile bei ansonsten identischer Lage vermutlich eine Knolle ausgehändigt. Radverkehrspolitik in Deutschland. Da fängt der Fisch vom Kopf an zu stinken.
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granny
Beitrag 15.03.2013, 11:35
Beitrag #1039


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Zitat (helmet lampshade @ 15.03.2013, 11:09) *
Eine implizite Beendung des Benutzungsrechts durch Nichtwiederholen der Anordnung nach Kreuzung, dazukommenden rechten Radweg oder Ortseingangsschild und baulicher Änderung des Wegs wurde meines Wissens nach bisher von diesen Gerichten nie bestätigt, Ich lasse mich aber gerne eines besseren belehren.

Das mag v.a. daran liegen, dass die Gerichte sich dabei nur mit der zivilrechtlichen Haftungsverteilung nach Unfällen (und nicht mit Einsprüchen gegen Bußgelder...) zu befassen haben. Dadurch geht es im Urteil weniger um die Bewertung der Verstöße an sich, als darum, ob die Kontrahenten ihrer jeweiligen Sorgfaltspflicht nachgekommen sind. Die Sorgfaltspflicht umfasst auch die Pflicht zur Kompensation fahrlässigen Verhaltens Anderer, und oft (weil beide was falsch gemacht haben) müssen die Gerichte die Schuldanteile gegeneinander abwägen. Von daher kommt es regelmäßig zu einer Haftungsteilung. Das darf man aber nicht als "Verhalten XY ist erlaubt" (oder sogar vorgeschrieben) interpretieren.
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Cabronito
Beitrag 28.03.2013, 22:52
Beitrag #1040


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Ich weiß, warum ich da nie auf dem "Tote Winkel"-Radweg fahre.

wavey.gif


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Radweg oder nicht, das ist eine "sehr individuelle Frage", die man mit Vorschriften nicht lösen wird, sondern mit Angeboten.
Und dafür MUSS der MIV in Zukunft einfach mehr zurückstecken. - eradhafen.de
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Ichtyos
Beitrag 29.03.2013, 02:54
Beitrag #1041


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Für wen soll den das Z205 auf dem zweiten Foto gelten? whistling.gif


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Aqua-Cross
Beitrag 29.03.2013, 06:58
Beitrag #1042


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Moin. Ich will nicht extra einen neuen Fred aufmachen, daher an dieser Stelle meine Frage. Wer muß hier warten: KLICK. Der Radfahrer (für geradeaus) nach § 10 oder der Autofahrer wegen dem Spurwechsel?
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willi
Beitrag 29.03.2013, 07:40
Beitrag #1043


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Der Autofahrer. Der Radfahrer bleibt auf dem Radweg und fährt gar nicht auf die Fahrbahn.
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hugo790
Beitrag 29.03.2013, 08:42
Beitrag #1044


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Ich finde es seltsam, dass man die Verkehrslage so uneindeutig macht, dass man sie per Schild erklären muss. Das Schild ist dazu noch vorne und hinten falsch, bestimmt irgendwo geklaut.

Ansich stimmen ja die Spuren auf dem Schild, aber die Kurven, Sperrfläche, Abstände passen Null. Bis ich das Schild komplett verstanden habe, bin ich schon eine Kreuzung weiter:

Wenn ich als Autofahrer rechts abbiegen will, mache ich eine Linkskurve, dann eine Rechtskurve, fahre geradeaus über den Radweg und nach der Sperrfläche/Verkehrsinsel nach rechts.
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sigggi
Beitrag 29.03.2013, 10:51
Beitrag #1045


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Zitat (Ichtyos @ 29.03.2013, 02:54) *
Für wen soll den das Z205 auf dem zweiten Foto gelten? whistling.gif


Für die Fahrzeuge die in der Richtung fahren in der das Z205 aufgestellt ist.
Demnach gilt es nicht für den Radweg der dort von rechts kommt.



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Eine Fahrbahn die Platz für einen regelkonformen Radstreifen hat muss mindestens so breit sein, dass sie letztendlich auch wieder ohne auskommt. Daher gibt es bei diesen Dingern nur zwei Kategorien - entweder überflüssig oder illegal.
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oscar_the_grouch
Beitrag 29.03.2013, 11:19
Beitrag #1046


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@aqua: Da es kein benutzungspflichtiger Radweg ist, gilt §10 für den Radler. Das fehlt noch als Satz auf dem Erklärbärschild.
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oscar_the_grouch
Beitrag 29.03.2013, 12:04
Beitrag #1047


bekennender Pfostenumfahrer
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Zitat (Aqua-Cross @ 15.03.2013, 11:33) *
In der Praxis gibt es auch reichlich linksseitige "andere Radwege" mit Furtmarkierung, Radsymbol samt Pfeil in beide Richtungen und allen durm und dran. Nur an der Freigabe für Radfahrer diese auch zu benutzen mangelt es. Daran das sowas vergessen wird, sieht man auch als wie selbstverständlich das Geisterradeln angesehen wird. 100m weiter bekommt man dann ohne die Pfeile bei ansonsten identischer Lage vermutlich eine Knolle ausgehändigt. Radverkehrspolitik in Deutschland. Da fängt der Fisch vom Kopf an zu stinken.



Kann man gegen solchen Unsinn eigentlich Widerspruch einlegen ?
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Aqua-Cross
Beitrag 29.03.2013, 12:25
Beitrag #1048


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Hallo oscar!

Das es einen Unterschied macht, ob der Radweg benutzungspflichtig ist, wußte ich bis jetzt noch garnicht. Passt aber schön in das Bild zur Frage, wo den Radfahrer fahren sollen/dürfen/müssen. Das ist derart kompliziert geregelt, daß es für den Normalbürger nicht zu verstehen ist. Also macht weiter jeder was er will und jeder meint er weiß es besser.

Wenn man dem ganzen Unsinn schriftlich widersprechen möchte, dann müssen aber noch ein paar Wälder dran glauben.
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Mitleser
Beitrag 29.03.2013, 13:15
Beitrag #1049


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Die Relevanz liegt hierbei nicht(!) in der Benutzungspflicht. Der rote Streifen auf der Fahrbahn ist halt nur ein roter (Fahr)Streifen und kein Radweg (Sonderweg). Daher verlässt der Radler am Bordstein seinen Sonderweg und fährt auf die Fahrbahn ein. Daher Wartepflicht für den Radler.
Das diese Wartepflicht des Radlers für mich über der Pflicht des Kraftfahrers beim Spurwechsel steht, hatte ich unlängst mal ausführlich und kontrovers im Forum vertreten.

Zitat (oscar_the_grouch @ 29.03.2013, 12:04) *
Kann man gegen solchen Unsinn eigentlich Widerspruch einlegen ?

Klar bzw. die passende Klage. Linksseitige RWBP ist igO unzulässig. Und wenn das Vz dann auch noch offenkundig falsch ist und an den Einmündungen die zwingend vorgeschriebenen Zz fehlen, dann sind wir in Berlin.
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granny
Beitrag 29.03.2013, 21:13
Beitrag #1050


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Zitat (Aqua-Cross @ 29.03.2013, 12:25) *
Das es einen Unterschied macht, ob der Radweg benutzungspflichtig ist, wußte ich bis jetzt noch garnicht.

Macht es ja auch nicht. wavey.gif

Die Vorfahrt an Kreuzungen und Einmündungen sowie der Vorrang gegenüber in gleicher Richtung fahrenden Fahrzeugen richten sich zudem auch nicht danach, wo man hin will, sondern allein danach, wo man her kommt. Insofern bleiben auch beim Verlassen eines dort endenden Radweges an einer Einmündung oder Kreuzung Vorfahrt und Vorrang ganz so erhalten, wie sie auch bestünden, wenn der Weg hinter der Kreuzung fortgesetzt würde.

Zitat (Mitleser @ 29.03.2013, 13:15) *
Der rote Streifen auf der Fahrbahn ist halt nur ein roter (Fahr)Streifen und kein Radweg (Sonderweg).

Der rote Streifen stellt eine "Radverkehrsführung" dar, die zwar etwas von der eigentlichen Kreuzungsfläche der Fahrbahnen abgesetzt ist, aber dennoch erkennbar in deren Kontext liegt. Von daher ist die Nutzung dieser (verlängerten) "Furt" ebensowenig ein verkehrsrechtliches "Einfahren in die Fahrbahn", wie das Geradeausfahren auf einer üblichen Radwegfurt.
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