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#1101
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6504 Beigetreten: 03.11.2005 Mitglieds-Nr.: 14317 ![]() |
Ein Tandem kannst Du da wahrscheinlich nicht mal durchschieben, ohne den Radweg zu verlassen. Naja, so eine Schleppkurve hat ein Tandem ja nun nicht ![]() |
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Gast_münsterland-radler_* |
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#1102
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Mir fehlt jetzt noch die Vorstellung des Radwegs, mit dem man einem solchen Knick folgen könnte, ohne den Radweg zu verlassen. Wieso, das ist doch eine ganz normale Radweg-Doppelkurve? Allerdings frage ich mich, ob der Fahrbahnverkehr an der gezeigten Stelle Radfahrer rechtzeitig sehen kann, um ihnen beim Abbiegen Vorrang zu gewähren. (Das Glashäuschen ist zwar durchsichtig, aber es spiegelt auch und schränkt die Sicht ein, ebenso wie Abfalltonne, Sitzbank und Telefonzelle) |
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#1103
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![]() bekennender Pfostenumfahrer ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9708 Beigetreten: 15.07.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 11315 ![]() |
Ganz eindeutig ein Zweirichtungsradweg mit Benutzungspflicht.
Die Frage ist halt nur, welches der beiden Pflasterkunstwerke? Und wie kommen die Anwohner aus/in ihre Häuser ? Ja das Zeichen 237 steht auch genauso am Anfang dieses Kunstwerks, mein Cam war nur nicht fix genug, bzw. mein Gehirn. |
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Gast_münsterland-radler_* |
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#1104
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2790 Beigetreten: 02.09.2005 Mitglieds-Nr.: 12606 ![]() |
Ganz eindeutig ein Zweirichtungsradweg mit Benutzungspflicht. Die Frage ist halt nur, welches der beiden Pflasterkunstwerke? Und wie kommen die Anwohner aus/in ihre Häuser ? Ja das Zeichen 237 steht auch genauso am Anfang dieses Kunstwerks, Einspruch, Euer Ehren! Die Fotos zeigen ganz eindeutig einen ganz normalen Bürgersteig, für den eine rechtsverbindliche Benutzungspflicht für den Radverkehr ausschließlich durch Z.240 (gemeinsamer Geh- und Radweg) begründet würde. Solche baulich eindeutigen Gehwege mit Z.237 zu kennzeichnen, führt allenfalls dazu, dass Radfahrer dadurch im Gebotsirrtum darauf fahren werden. Addressat eines Z.237 sind aber nicht nur Radfahrer, sondern u.a. auch Fußgänger ("Anderer Verkehr darf ihn nicht benutzten.", StVO Anlage 2 zu § 41). Meines Wissens gibt es keine "Teil-Nichtigkeit" für Verwaltungsakte (dass also das Schild für Radfahrer beachtlich, jedoch für Fußgänger nichtig wäre). ![]() Und ich halte jede Wette, dass es vollkommen unmöglich ist, dass ein Fußgänger auf diesem Weg auch nur eine Ermahnung (geschweige denn ein Bußgeld) von einem Ordnungshüter erhält. Viel eher wahrscheinlich ist, dass ein "kadaver-gehorsamer" Fußgänger in die Psychatrie eingewiesen würde, falls er hier die Fahrbahn benutzt. Auch bin ich sicher, dass ein Radfahrer im Falle eines Unfalls mit einem Fußgänger völlig zu recht denselben (erhöhten) Haftunganteil erhielte, den er auch auf einem Mischweg bekäme. |
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#1106
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2838 Beigetreten: 03.09.2008 Wohnort: Nordhessen Mitglieds-Nr.: 44088 ![]() |
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#1107
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3294 Beigetreten: 28.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7457 ![]() |
Und ich halte jede Wette, dass es vollkommen unmöglich ist, dass ein Fußgänger auf diesem Weg auch nur eine Ermahnung (geschweige denn ein Bußgeld) von einem Ordnungshüter erhält. Viel eher wahrscheinlich ist, dass ein "kadaver-gehorsamer" Fußgänger in die Psychatrie eingewiesen würde, falls er hier die Fahrbahn benutzt. Auch bin ich sicher, dass ein Radfahrer im Falle eines Unfalls mit einem Fußgänger völlig zu recht denselben (erhöhten) Haftunganteil erhielte, den er auch auf einem Mischweg bekäme. Es war bestimmt nur ein Versehen. -------------------- Eine Fahrbahn die Platz für einen regelkonformen Radstreifen hat muss mindestens so breit sein, dass sie letztendlich auch wieder ohne auskommt. Daher gibt es bei diesen Dingern nur zwei Kategorien - entweder überflüssig oder illegal. |
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#1108
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2790 Beigetreten: 02.09.2005 Mitglieds-Nr.: 12606 ![]() |
Da 237 ja nur angeordnet werden kann, wenn ausreichende Flächen für den Fußgängerverkehr zur Verfügung stehen, kann sich das VZ nur auf die Fläche mit dem 340er beziehen! Ein Gehweg ist ein Gehweg ist ein Gehweg. Eine Fahrbahn ist eine Fahrbahn ist eine Fahrbahn. Verkehrszeichen, die dieses WYSIWYG-Prinzip brechen würden, sind unbeachtlicher Bockmist. Würde sowas funktionieren, hätte der Gesetzgeber definitiv keine speziellen Verkehrszeichen für Fußgängerzonen oder Fahrradstraßen einführen müssen. Denn dann würden die Z.239 und 237 ausreichen, um ggf. die Fahrbahn unmissverständlich umzuwidmen. |
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#1109
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4689 Beigetreten: 20.04.2004 Mitglieds-Nr.: 2885 ![]() |
Da 237 ja nur angeordnet werden kann, wenn ausreichende Flächen für den Fußgängerverkehr zur Verfügung stehen, kann sich das VZ nur auf die Fläche mit dem 340er beziehen! Ein Gehweg ist ein Gehweg ist ein Gehweg. Eine Fahrbahn ist eine Fahrbahn ist eine Fahrbahn. ![]() -------------------- 10 Gebote des sicheren Radfahrens
"Die oft flächendeckende Überziehung von ganzen Stadtvierteln mit markierten [Rad-] Wegen erscheint unter stadtgestalterischen Aspekten als bedenklich" - Bundesanstalt für den Straßenverkehr in "Verkehrssichere Anlage und Gestaltung von Radwegen"; ISBN 3-89429-384-5 |
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#1110
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2838 Beigetreten: 03.09.2008 Wohnort: Nordhessen Mitglieds-Nr.: 44088 ![]() |
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#1111
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 569 Beigetreten: 28.09.2012 Mitglieds-Nr.: 65718 ![]() |
Immer, wenn vom Parken auf einem Radweg/-streifen die Rede ist, ist dieser Abschnitt mein Paradebeispiel dafür. Hier wird zu jeder Tages- und Nachtzeit widerrechtlich geparkt. Das Ganze ist recht unangenehm, da es recht häufig zu waghalsigen Einordnungs-Manövern kommt, obwohl der fahrende Kfz-Verkehr an dieser Stelle durchaus rücksichtsvoll ist.
Sieht dann in etwa so aus: ![]() Der Radfahreranteil (8000 /d) ist auf der Karl-Liebknecht-Straße fast genauso hoch wie der Autofahreranteil (10.000+ /d). Da gerade gebaut wird, sollte ein Teilstück für den Kfz-Verkehr gesperrt werden. Zitat Vom 29. April 2013 bis 26. Juli 2013 wechseln die KWL die Hauptwasserversorgungsleitung Trinkwasser im Bereich der Querung Karl-Liebknecht-Straße auf Höhe Shakespearestraße aus. Der Durchgangsverkehr wird großräumig umgeleitet (siehe Plan Umleitungsführung für den Durchgangsverkehr), Straßenbahn, Fußgänger und Radfahrer können den Baubereich passieren. (Quelle)Wie sperrt man die Fahrbahn für den Kfz-Verkehr und erlaubt gleichzeitig die Durchfahrt für den Radverkehr? Ganz klar mit Z. 250. Wir haben also eine Baustelle, welche für den Radverkehr offen gehalten werden soll (Dazu ggf. später mehr, ich sage nur 50 cm breiter gemeinsamer Fuß- und Radweg), welche jedoch trotzdem für Radfahrer gesperrt ist. So ein Z. 260 scheint ja Unsummen zu kosten. Doch was macht der gemeine Autofahrer? Er parkt gemäß seines Gewohnheitsrechts trotzdem auf dem Radstreifen, wahrscheinlich, weil er weiß, dass eh kein Radfahrer dort fahren dürfte. ![]() Ich fasse also noch einmal zusammen, unabhängig vom Baustellenabsperrquatsch: Der Radstreifen wird selbst dann zugeparkt, wenn die Parkenden den Radstreifen baustellenbedingt nicht einmal legal erreichen können. Hoffnungslos. |
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#1112
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2790 Beigetreten: 02.09.2005 Mitglieds-Nr.: 12606 ![]() |
Auf welche Fläche soll sich denn das 237 denn deiner Meinung nach beziehen? Auf gar keine. Die Anweisung des Schildes lautet anno 2013 nur noch "Iss die Zitrone", und nicht mehr "dieser Apfel ist in Wirklichkeit eine Zitrone". Auf dem Tisch liegt hier aber eben nur eine Banane (Fahrbahn) und ein Apfel (Gehweg), aber keine Zitrone (separater 237er-Radweg). Der konstituierende Regelungsgehalt kommt den Blauschildern spätestens mit dem neuen Gespann VwV StVO 2009/StVO 2013 nicht mehr zu. Früher lauteten die entsprechenden Regelungen noch ganz pauschal Zitat (§ 41 Abs. 2 Nr. 5 StVO 1997) Die Zeichen bedeuten: a) Radfahrer, Reiter und Fußgänger müssen die für sie bestimmten Sonderwege benutzen. Andere Verkehrsteilnehmer dürfen sie nicht benutzen Zitat (VwV StVO zu Z. 237 ff 1997) Die Zeichen 237, 240 und 241 begründen einen Sonderweg und kennzeichnen die Radwegebenutzungspflicht. Sie stehen dort, wo der Sonderweg beginnt. Im Gegensatz dazu heißt es heute ganz konkret: Zitat (Anlage 2 zu § 41 StVO 2013) Der Radverkehr darf nicht die Fahrbahn, sondern muss den Radweg benutzen (zu Z.237) Der Radverkehr darf nicht die Fahrbahn, sondern muss den gemeinsamen Geh- und Radweg benutzen (zu Z.240) Der Radverkehr darf nicht die Fahrbahn, sondern muss den Radweg des getrennten Rad- und Gehwegs benutzen (zu Z.241) Die entsprechenden Wege müssen demnach bereits a priori vorhanden sein, und es wird nunmehr nur noch klargestestellt, dass ab dem Standort des Schildes dafür eine entsprechende Benutzungspflicht besteht. In der VwV findet man entsprechend auch keinen Hinweis mehr darauf, dass (erst) die Schilder den betreffenden Sonderweg "begründen" würden. |
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#1113
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 246 Beigetreten: 30.10.2012 Mitglieds-Nr.: 66056 ![]() |
Hoffnungslos. Aber Parken zum Einkaufen ist doch erlaubt, siehst du nicht das VZ286?!!!111elf Im Ernst: wozu die Aufregung, "Prinzip Radweg" schon bekannt? -------------------- Die "Dynamik städtebaulicher Ideen" erfahrend, ohne das Wortlaut der Vorschrift in unzulässiger Weise zu überdehnen.
Die Einrichtung eines Schutzstreifens ist geeignet, Radfahrer zu schützen [...], weil der Verordnungsgeber von einer Schutzfunktion eines „Schutz“streifens für Radfahrer ausgeht. warum es unweigerlich Radwegparker geben wird, solange Radwege existieren (by granny) |
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#1114
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![]() bekennender Pfostenumfahrer ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9708 Beigetreten: 15.07.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 11315 ![]() |
Ich fasse also noch einmal zusammen, unabhängig vom Baustellenabsperrquatsch: Der Radstreifen wird selbst dann zugeparkt, wenn die Parkenden den Radstreifen baustellenbedingt nicht einmal legal erreichen können. Hoffnungslos. Entweder das OA mit tgl Anzeigen nerven, oder tgl. das OA/polizei/SVB anrufen. Wenn dann keine Reaktion ist es wohl so gewollt und auch an anderen Stellen im Stadtgebiet so vom VT/RAdler anzuwenden. |
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#1115
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 569 Beigetreten: 28.09.2012 Mitglieds-Nr.: 65718 ![]() |
@ Oscar
Da das OA an anderer Stelle ein Stillhalteabkommen abgeschlossen hat, wonach seit nunmehr 6 Jahren verbotenes Gehwegparken in Doppelreihe nicht geahndet wird, liegt der Verdacht wirklich recht nahe. Allerdings habe ich auf der Karl-Liebknecht-Straße schon OA-Mitarbeiter gesehen, es wird also scheinbar kontrolliert. Nur nicht oft genug, um die Kosten-Nutzen-Analyse der Falschparker umzuwerfen. |
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#1116
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![]() bekennender Pfostenumfahrer ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9708 Beigetreten: 15.07.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 11315 ![]() |
da hier ja mehr Radlinge sind als im Schilda Faden, poste ich dieses Kunstwerk hier und hoffe ihr könnt mir sagen, wo und was der Radweg hier ist.
Da er ja doppelt beschildert wurde und unter den strengen Augen des OA, sowie der bezirklichen SVB angeordnet und abgenommen wurde, muss es ihn geben. |
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Gast_münsterland-radler_* |
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#1117
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Hallo oscar,
der Radweg befindet sich auf der linken Straßenseite. Er ist zunächst ein reiner Radweg, den Fußgänger nicht benutzen dürfen, und wird dann (nach ca. 1m) zu einem gemeinsamen Geh- und Radweg. Beide Schilder bewirken eine Benutzungspflicht. Hier müssen Radfahrer links auf dem Bürgersteig fahren. Weit kommen sie als Radfahrer allerdings nicht, denn wenig weiter wird die Einfahrt verboten. Wenden ist in dieser Einbahnstraße mindestens fragwürdig. Da hilft nur noch durch Absteigen seine Verkehrsart in Fußgänger zu ändern. (Unbenutzbar ist der Radweg ja zunächst nicht.) |
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#1118
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![]() bekennender Pfostenumfahrer ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9708 Beigetreten: 15.07.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 11315 ![]() |
Ich hab leider übersehen, ob die nette Kette noch weitergeht. Sorry. Das wäre der I Tupfen auf dem Kunstwerk.
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#1119
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6222 Beigetreten: 05.11.2003 Mitglieds-Nr.: 508 ![]() |
Hier die schon angekündigten Fotos von der Straßenneugestaltung entlang einer nun entlasteten Bundesstraße in einer Gemeinde nördlich von Karlsruhe.
Das hat mich neuerdings so richtig in Rage gebracht. Einerseits die Krokodilstränen über Radfahrer auf Fußwegen, und anderseits ist es doch toll, wenn die Straßen frei sind und das Stadtsäckel voll. ![]() ![]() Nordrichtung 1. Highlight Eiscafe, aber "man kann ja auch schieben"*, haben aber nur die Cafebesucher gemacht *H. Simon nach "Laufis Blog" ![]() ![]() Echter Multifunktionsweg mit Slalomcharakter ![]() Hier fehlt das VZ240 ist hier schon Ende? ![]() Nö 50m weiter kommt wieder das nächste Blauschild, aber für welche Straße gilt das? ![]() Hier ist dann wirklich Ende, so wie dahinter sah es früher aus, als Fahrbahnradeln auf der ganzen Strecke zulässig war Wenigstens darf man in Gegenrichtung auf der richtigen Seite fahren ![]() Hier startet der schöne neue Weg in Gegenrichtung, links oder rechts vom Baum? ![]() Am Bioladen wirds eng, "man kann mal schieben" ![]() Anarcho-Kampfradler wie diese musste man leider öfters sehen, "für was werden eigentlich die tollen Radwege von unseren Geldern gebaut, wenn sie keiner nutzt?!" ![]() An der Baustelle ist etwas Gleichgewichtssinn notwendig. Gut dass die "gefährliche Straße" nicht so viel befahren wird... ![]() Ein bisschen Slalom unter Beachtung von Wirtshausgästen.. Nochmal zur Verdeutlichung, das sind alles benutzungspflichtige Rad- und Gehwege. Die Fahrbahnnutzung war hier bei starkem Verkehr jahrzehntelang problemlos möglich |
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#1120
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1093 Beigetreten: 01.04.2011 Wohnort: Gemeinde bei Erlangen Mitglieds-Nr.: 58684 ![]() |
Sollte man da eher die Verkehrsbehörde beklagen, weil die Radverkehrsführung nicht zumutbar ist oder die Ordnungsbehörde, weil sei die Straßenverkehrsordnung nicht durchsetzt? Jahresfrist beachten!
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#1121
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6222 Beigetreten: 05.11.2003 Mitglieds-Nr.: 508 ![]() |
Ach vor Ort weiß man ja sowieso dass das "nicht so gemeint" ist. Ohne die Schilder müsste man aber Geld zurückzahlen, und das wäre doch schade...
Außerdem halte ich die Sache nach einiger Beobachtung mittlerweile für pädagogisch wertvoll. Hier wird immerhin weniger auf dem Gehweg* gefahren als anderorts. ![]() *VZ240 hin oder her, das sind Gehwege |
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#1122
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 246 Beigetreten: 30.10.2012 Mitglieds-Nr.: 66056 ![]() |
Ohne die Schilder müsste man aber Geld zurückzahlen, und das wäre doch schade... Es wäre recht unterhaltsam, wenn sich eine StA und Gericht finden würden, welche darin § 264 (2) StGB "Subventionsbetrug" verwirklicht sehen würden (hier wohl ein besonders schwerer Fall, da Amtsträger im Spiel, macht 6 Monate Bau aufwärts).Ich denke, jeder kennt solche Stellen, wo offensichtlich Landesgelder für Gehwege erschlichen wurden. -------------------- Die "Dynamik städtebaulicher Ideen" erfahrend, ohne das Wortlaut der Vorschrift in unzulässiger Weise zu überdehnen.
Die Einrichtung eines Schutzstreifens ist geeignet, Radfahrer zu schützen [...], weil der Verordnungsgeber von einer Schutzfunktion eines „Schutz“streifens für Radfahrer ausgeht. warum es unweigerlich Radwegparker geben wird, solange Radwege existieren (by granny) |
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#1123
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![]() bekennender Pfostenumfahrer ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9708 Beigetreten: 15.07.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 11315 ![]() |
Schade das wir nicht in einer, wie war der Name noch mal?
Ach ja demokratischen Republik leben, wo alle Macht vom Volke...... bla bla bzw, WIR es nicht schaffen, ordentliche, wirksame Kontrollmaßnahmen für solcherart Geldverschwendung aufzubauen. |
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Gast_münsterland-radler_* |
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#1124
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Der Link (eigentlich nur als deine Quellenangabe) führt zu vielen weiteren interessanten Links.
Bei mir hat sich daraus jedenfalls eine Art 1- bis 2-stündige Lesereihe ergeben... *VZ240 hin oder her, das sind Gehwege Nein, VZ. 240 bezeichnet einen gemeinsamen Geh- und Radweg, den Radfahrer benutzen müssen: Zitat (StVO) 1. Der Radverkehr darf nicht die Fahrbahn, sondern muss den gemeinsamen Geh- und Radweg benutzen (Radwegbenutzungspflicht).
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#1125
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2790 Beigetreten: 02.09.2005 Mitglieds-Nr.: 12606 ![]() |
Schade das wir nicht in einer, wie war der Name noch mal? Ach ja demokratischen Republik leben, wo alle Macht vom Volke...... Ich sehe das Problem bei den Radwegelchen leider genau darin begründet, dass wir in einer Demokratie leben. Die Zustimmungsraten, die die übliche Art der Radverkehrs(wegbe)förderung in der Gesamtbevölkerung erhält, treiben den normalerweise um Mehrheiten und Koalitionspartner kämpfenden Politikern das Wasser in die Augen. Wer wollte es einem Vollblutpolitiker übelnehmen, dass er auf diesen Zug aufspringt? ![]() 80 % der Leute fahren sowieso nie im Alltag mit dem Rad. Denen sind die Radwegprobleme bestenfalls egal, schlimmstenfalls freuen sie sich darüber, dass sie mit dem Auto dadurch "Vorfahrt" bekommen. Der Rest fährt zwar Rad und bekommt zwar hautnah mit, was auf den Radwegen los ist, beurteilt aber entweder die Radverkehrsführung aus seiner persönlichen Hauptrolle als Autofahrer, oder er steht in einem familiären Abhängigkeitsverhältnis zu einem dominanten Herrenfahrer (Kinder, Jugendliche, Weibchen). Und dann gibt es noch die ganzen ökobewegten Spinner, für die sich die Gleichberechtigung eines Verkehrsmittels darin ausdrückt, wenn man den anderen etwas dauerhaft wegnimmt. Dieselben Kleingeister würden auch morgens am Hotelpool Handtücher auslegen, um dann in aller Ruhe erstmal frühstücken zu gehen. ![]() |
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#1126
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2949 Beigetreten: 04.01.2012 Wohnort: Ostwestfalen Mitglieds-Nr.: 62818 ![]() |
Besonders schön kommt dieses falsche Demokratieverständnis zum Ausdruck, wenn wie vor einigen Jahren im Bielefelder Westen geschehen die Lokalpolitiker etwas verkehrsrechtliches beschließen, die Verwaltung die Umsetzung mit Verweis auf die Rechtswidrigkeit des Beschlusses verweigert und die Politiker aufgröhlen, daß man doch in einer Demokratie lebt und die Veraltung der Politik gehorchen müßte. Das die Verwaltung mit der Ablehnung bereits auf die politischen Entscheidungen des gesamten Deutschen Volkes (Bundestag) hörte und dies nicht von ein paar Lokalpfeifen überstimmt werden kann hat natürlich niemand verstanden. Nunja ... niemand bis auf die Bezirksregierung. Die hat der Verwaltung dann den Rücken gestärkt.
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#1127
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6222 Beigetreten: 05.11.2003 Mitglieds-Nr.: 508 ![]() |
*VZ240 hin oder her, das sind Gehwege Nein, VZ. 240 bezeichnet einen gemeinsamen Geh- und Radweg, den Radfahrer benutzen müssen: Benutzen ist hier aber nur im Sinne von "Schieben" verantwortbar. Eigentlich gehört da noch ein "Radfahrer absteigen" hin Ich denke, jeder kennt solche Stellen, wo offensichtlich Landesgelder für Gehwege erschlichen wurden. Das Erschleichen der Gelder ist mir egal. Mich stört die offizielle Anstiftung zur Fußgängergefährdung |
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#1128
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![]() bekennender Pfostenumfahrer ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9708 Beigetreten: 15.07.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 11315 ![]() |
Mich stört beides und noch viel mehr. Vor allem Ignoranz und Dummheit gepaart mit Arroganz.
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Gast_münsterland-radler_* |
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#1129
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Zitat Benutzen ist hier aber nur im Sinne von "Schieben" verantwortbar. Die Benutzungspflicht der StVO setzt keine Verantwortung voraus. Sie setzt nicht einmal voraus, dass man den Radweg auch benutzen kann. Einige Gerichtsurteile setzen sich (zum Glück) über diese StVO-Regelung hinweg und denken weiter. Super abgestellt! Dabei ist direkt daneben eine geeignete Aufstellfläche. Selbst für Rollstuhlfahrer und Kinderwägen bliebe noch genügend Platz, wenn die Mülltonnen dort stünden, ebenso für Ausfahrwillige aus der Einfahrt. ![]() |
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#1130
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 20363 Beigetreten: 16.10.2009 Mitglieds-Nr.: 50997 ![]() |
Die Benutzungspflicht der StVO setzt keine Verantwortung voraus. Sie setzt nicht einmal voraus, dass man den Radweg auch benutzen kann. Dafür gibt es meinen geliebten § 44 VwVfG; die StVO benötigt daher keinen entsprechenden Passus. Die Gerichte wenden den § auch an, jedoch ohne ihn zu benennen sondern nur über dessen Sinn; diese Büchse der Pandora muss ein VG ja nicht ohne Not öffnen.Einige Gerichtsurteile setzen sich (zum Glück) über diese StVO-Regelung hinweg und denken weiter. |
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#1131
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5566 Beigetreten: 13.07.2007 Mitglieds-Nr.: 34126 ![]() |
Super abgestellt! Dabei ist direkt daneben eine geeignete Aufstellfläche. Selbst für Rollstuhlfahrer und Kinderwägen bliebe noch genügend Platz, wenn die Mülltonnen dort stünden, ebenso für Ausfahrwillige aus der Einfahrt. Bei uns kenne ich das, dass die Tonnen kurz vor der Leerung von einem vorausgehenden Müllmann an den Rand gestellt werden. In der Regel sind die nach spätestens 10 Minuten wieder aufgeräumt. -------------------- |
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#1132
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![]() bekennender Pfostenumfahrer ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9708 Beigetreten: 15.07.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 11315 ![]() |
Bezieht sich dein §44 VwVfG auf die Mülltonnen ?
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#1133
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 20363 Beigetreten: 16.10.2009 Mitglieds-Nr.: 50997 ![]() |
Bei den Mülltonen kann man den Radweg noch benutzen, also
![]() ![]() [Eigentlich bezog sich der Verweis natürlich auf den von mir im selben Posting zitierten und hervorgehobenen Ausspruch von @münsterland-radler.] |
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#1134
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2790 Beigetreten: 02.09.2005 Mitglieds-Nr.: 12606 ![]() |
Bei den Mülltonen kann man den Radweg noch benutzen, also ![]() Hatten wir schon geklärt, wo da eigentlich der Radweg ist, bzw. wo er dort aufhört? ![]() |
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Gast_münsterland-radler_* |
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#1135
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Hallo granny
Der Radweg ist benutzungspflichtig. Wie man sieht, handelt es sich um einen getrennten Geh- und Radweg (Radweg rot, Gehweg grau). Beschildert wurde hier richtig, also mit Z. 241. Woraus leitest du denn die Nichtigkeit ab? Der Radweg ist mindestens doppelt so breit wie üblich, und jedes Verwarngeldangebot wegen verbotener Fahrbahnnutzung dürfte dort wohl durchgesetzt werden können. |
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#1136
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1154 Beigetreten: 27.12.2010 Mitglieds-Nr.: 56866 ![]() |
![]() Benutzungspflichtiger innerörtlicher, kombinierter Rad- und Fußweg für beide Richtungen. Das Rad ist 76 cm breit, also genauso breit wie der Lenker meiner Gazelle. Es gibt viele Einmündungen, Verschwenkungen und Grundstückseinfahrten. In der Gegenrichtung geht es ganz gut bergab, da habe ich ohne Mittreten Tempo 50, aber der Radweg scheint ja sicherer zu sein als die Fahrbahn, sonst wäre er ja nicht benutzungspflichtig. ![]() Benutzungspflichtiger außerörtlicher, kombinierter Rad- und Fußweg für beide Richtungen, geschätzte Breite 100 cm. Wie soll man sich da ausweichen können? |
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Beitrag
#1137
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2790 Beigetreten: 02.09.2005 Mitglieds-Nr.: 12606 ![]() |
Wie man sieht, handelt es sich um einen getrennten Geh- und Radweg (Radweg rot, Gehweg grau). Beschildert wurde hier richtig, also mit Z. 241. Wenn das so klar wäre, gäbe es ja keine Zweifel darüber, ob ein zweifarbiger Bürgersteig ein getrennter Geh- und Radweg ohne Benutzungspflicht wäre. Ebenso zwingend folgte daraus, dass dann eben jedes Z.240 an einem solchen zweifarbigen Weg mangels Subjekt nichtig wäre. Zustimmung? |
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#1138
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3444 Beigetreten: 30.11.2009 Mitglieds-Nr.: 51688 ![]() |
Benutzungspflichtiger außerörtlicher, kombinierter Rad- und Fußweg für beide Richtungen, geschätzte Breite 100 cm. Wie soll man sich da ausweichen können? Ich habe mich jetzt ungefähr drei Minuten lang gewundert, warum du ausgerechnet ein Paddelboot fotografierst, um die baulichen Mängel darzustellen, bis ich endlich begriffen hatte, was das da ist. |
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#1139
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 8126 Beigetreten: 13.06.2006 Mitglieds-Nr.: 20252 ![]() |
Ich als langjähriger Paddelboot-Nutzer sage mal, dass das kein solches ist. Mit dem Teil wäre eine Eskimo-Rolle kaum möglich.
![]() Reine off-topic-Beiträge mache ich eigentlich nicht. ![]() Alsdenne: Das ist kein Paddelboot! ![]() ![]() -------------------- _/ _/_/_/_/_/_/_/_/_/_/
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#1140
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2076 Beigetreten: 25.03.2005 Wohnort: Hamburg/Ost Mitglieds-Nr.: 8972 ![]() |
Sowas nennt sich Velomobil. Bei Radwegen musst Du aber ziemlich gut zielen,oder?
@Ostfriese Von welchem Hersteller ist denn Dein gelbes Gefährt? -------------------- |
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#1141
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 8126 Beigetreten: 13.06.2006 Mitglieds-Nr.: 20252 ![]() |
Puh - sowas habe ich im RL noch nicht gesehen.
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#1142
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 491 Beigetreten: 20.05.2013 Mitglieds-Nr.: 68588 ![]() |
@Ostfriese Von welchem Hersteller ist denn Dein gelbes Gefährt? Das dürfte ein Quest oder Strada sein von http://en.velomobiel.nl/fietsen/ Viel über Velomobile gibt es hier http://www.liegeradforum.de/forum Die Fahrbahnen auf den Fotos sehen aber auch extrem stark frequentiert her, da muss natürlich eine Radwegbenutzungspflicht her, selbst wenn der Radweg in keinster Weise den Vorschriften genügt. Wenns garnicht geht muss man halt die 30km zur Arbeit schieben. ![]() |
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#1143
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3294 Beigetreten: 28.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7457 ![]() |
Wenns garnicht geht muss man halt die 30km zur Arbeit schieben. ![]() Genau, dann darf man wenigstens legal die Fahrbahn benutzen. -------------------- Eine Fahrbahn die Platz für einen regelkonformen Radstreifen hat muss mindestens so breit sein, dass sie letztendlich auch wieder ohne auskommt. Daher gibt es bei diesen Dingern nur zwei Kategorien - entweder überflüssig oder illegal. |
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Gast_münsterland-radler_* |
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#1144
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Zitat Wenn das so klar wäre, gäbe es ja keine Zweifel darüber, ob ein zweifarbiger Bürgersteig ein getrennter Geh- und Radweg ohne Benutzungspflicht wäre. Den gibt es m.E. auch nicht. Nur wollen manche VPler sich so einen Zweifel herbeireden. Zitat Ich habe mich jetzt ungefähr drei Minuten lang gewundert, warum du ausgerechnet ein Paddelboot fotografierst, um die baulichen Mängel darzustellen, bis ich endlich begriffen hatte, was das da ist. Ich kannte solche Fahrzeuge bereits. Die Bauform nennt sich "Rakete". Allerdings frage ich mich, ob die Beleuchtungsvorschriften (v. a. Seiten- und Pedalreflektoren) eingehalten wurden. Zitat Puh - sowas habe ich im RL noch nicht gesehen. Ich schon, aber als ich sowas zum ersten Mal sah, dachte ich auch, was das denn für ein seltsames Fahrzeug ist. |
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#1145
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1154 Beigetreten: 27.12.2010 Mitglieds-Nr.: 56866 ![]() |
Die Beleuchtungsvorschriften werden von keinem mir bekannten Fahrrad eingehalten, denn spätestens durch die Gabel und den Rahmen werden zeitweise die Speichenreflektoren verdeckt, was nicht zulässig ist. Genauso dürfen Pedalreflektoren auch nicht durch überlange Hosen oder Absätze von Schuhen verdeckt werden.
Bei meinem Quest ist der gesamte Heckspiegel mit rot reflektierendem Material bedeckt. Im vorderen Bereich zu den Seiten gezogen ist ein weißer Reflektor. Aber dadurch, dass Fahrtrichtungsanzeiger angebracht sind ist es als Fahrrad wohl definitiv illegal, auch wenn es besser beleuchtet ist. |
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#1146
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4689 Beigetreten: 20.04.2004 Mitglieds-Nr.: 2885 ![]() |
Ein kleines Stückchen von meiner neuen Bleibe entfernt findet sich dieser, wohlüberlegt angelegte, linksseitige Radweg:
Bild Man sieht schon auf den Fotos, daß es hier auf der Fahrbahn wirklich zu gefährlich für Radfahrer ist (Zeitpunkt der Aufnahmen: Wochentags Nachmittag gegen 16:30 Uhr, also Hauptverkehrszeit) und daher die Anordnung der Benutzungspflicht gemäß §45 StVO zwingend erforderlich ist: Bild Bild Es ist sogar so gefährlich, daß man den linksseitigen Radweg benutzungspflichtig beschildert, obwohl er es in Gegenrichtung nicht ist (vergl. VwV-StVO): Bild Noch nicht überzeugt, daß hier aufgrund der besonderen Gefahrenlage eine Benutzungspflicht zwingend erforderlich ist? Na gut, ich auch nicht, denn die einzige "besondere" Gefahr ist das Ende des linksseitigen Radwegs: Bild Apropos "Ende des Radwegs", auch das ist...öhm...sehr Kreativ beschildert: Bild Der Beitrag wurde von mir bearbeitet: 01.06.2013, 14:13
Bearbeitungsgrund: Übergroße Bilder in Links umgewandelt.
-------------------- 10 Gebote des sicheren Radfahrens
"Die oft flächendeckende Überziehung von ganzen Stadtvierteln mit markierten [Rad-] Wegen erscheint unter stadtgestalterischen Aspekten als bedenklich" - Bundesanstalt für den Straßenverkehr in "Verkehrssichere Anlage und Gestaltung von Radwegen"; ISBN 3-89429-384-5 |
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#1147
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2034 Beigetreten: 28.01.2007 Wohnort: Neu-Ulm Mitglieds-Nr.: 27928 ![]() |
... Ich weiß nicht, wie ich gerade drauf komme ![]() -------------------- Quid pro quo ... ernst gemeinte Beiträge zur Teilnahme am Straßenverkehr mit muskelkraftbetriebenen Fahrzeugen (you know what I mean) setzen voraus, dass erkennbar ernst gemeinte und aktiv durchgesetzte Anordnungen vorgefunden werden. Soll heißen: Wer Spaß sät, braucht sich über flapsige Äußerungen nicht zu wundern.
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#1148
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3294 Beigetreten: 28.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7457 ![]() |
Ich weiß nicht, wie ich gerade drauf komme ![]() Aber sicher doch. Das rote Pflaster ist aber auch so was von schöööööön. -------------------- Eine Fahrbahn die Platz für einen regelkonformen Radstreifen hat muss mindestens so breit sein, dass sie letztendlich auch wieder ohne auskommt. Daher gibt es bei diesen Dingern nur zwei Kategorien - entweder überflüssig oder illegal. |
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#1149
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3083 Beigetreten: 16.07.2006 Mitglieds-Nr.: 21252 ![]() |
Auch ein schönes Detail sind die sauber mit verlegten Rasengittersteine.
Hätte man nicht besser die Fahrbahn auf die Schleppkurven großer Fahrzeuge geplant? |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4689 Beigetreten: 20.04.2004 Mitglieds-Nr.: 2885 ![]() |
Auch ein schönes Detail sind die sauber mit verlegten Rasengittersteine. Hätte man nicht besser die Fahrbahn auf die Schleppkurven großer Fahrzeuge geplant? Welche größeren Fahrzeuge erwartest du denn aus der Straße? Dort ist der Bunker (wohl als Proberaum und Atelier genutzt), Wiese und ansonsten viele, viele Bäume. Die dort lebenden Spechte und Eichhörnchen besitzen, soweit mir bekannt ist, noch keine LKW. -------------------- 10 Gebote des sicheren Radfahrens
"Die oft flächendeckende Überziehung von ganzen Stadtvierteln mit markierten [Rad-] Wegen erscheint unter stadtgestalterischen Aspekten als bedenklich" - Bundesanstalt für den Straßenverkehr in "Verkehrssichere Anlage und Gestaltung von Radwegen"; ISBN 3-89429-384-5 |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 20.04.2025 - 09:05 |