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Nerari
Beitrag 13.05.2013, 11:43
Beitrag #1101


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Zitat (mir @ 13.05.2013, 10:26) *
Ein Tandem kannst Du da wahrscheinlich nicht mal durchschieben, ohne den Radweg zu verlassen.


Naja, so eine Schleppkurve hat ein Tandem ja nun nicht wink.gif. Da fahre ich ja mit Anhänger durch, ohne den Radweg zu verlassen. Dass die Geschwindigkeit nicht die allerhöchste sein sollte, steht außer Frage.
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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 13.05.2013, 16:57
Beitrag #1102





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Zitat (mir @ 13.05.2013, 09:47) *
Mir fehlt jetzt noch die Vorstellung des Radwegs, mit dem man einem solchen Knick folgen könnte, ohne den Radweg zu verlassen.

Wieso, das ist doch eine ganz normale Radweg-Doppelkurve?

Allerdings frage ich mich, ob der Fahrbahnverkehr an der gezeigten Stelle Radfahrer rechtzeitig sehen kann, um ihnen beim Abbiegen Vorrang zu gewähren.
(Das Glashäuschen ist zwar durchsichtig, aber es spiegelt auch und schränkt die Sicht ein, ebenso wie Abfalltonne, Sitzbank und Telefonzelle)
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oscar_the_grouch
Beitrag 19.05.2013, 20:30
Beitrag #1103


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Ganz eindeutig ein Zweirichtungsradweg mit Benutzungspflicht.
Die Frage ist halt nur, welches der beiden Pflasterkunstwerke? Und wie kommen die Anwohner aus/in ihre Häuser ?
Ja das Zeichen 237 steht auch genauso am Anfang dieses Kunstwerks, mein Cam war nur nicht fix genug, bzw. mein Gehirn.






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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 20.05.2013, 02:16
Beitrag #1104





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Ich sehe nur ein einziges Pflasterkunstwerk zzgl. Abstands-/Aufstellstreifen.

vergleiche hier
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granny
Beitrag 20.05.2013, 07:53
Beitrag #1105


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Zitat (oscar_the_grouch @ 19.05.2013, 21:30) *
Ganz eindeutig ein Zweirichtungsradweg mit Benutzungspflicht.
Die Frage ist halt nur, welches der beiden Pflasterkunstwerke? Und wie kommen die Anwohner aus/in ihre Häuser ?
Ja das Zeichen 237 steht auch genauso am Anfang dieses Kunstwerks,

Einspruch, Euer Ehren!

Die Fotos zeigen ganz eindeutig einen ganz normalen Bürgersteig, für den eine rechtsverbindliche Benutzungspflicht für den Radverkehr ausschließlich durch Z.240 (gemeinsamer Geh- und Radweg) begründet würde. Solche baulich eindeutigen Gehwege mit Z.237 zu kennzeichnen, führt allenfalls dazu, dass Radfahrer dadurch im Gebotsirrtum darauf fahren werden. Addressat eines Z.237 sind aber nicht nur Radfahrer, sondern u.a. auch Fußgänger ("Anderer Verkehr darf ihn nicht benutzten.", StVO Anlage 2 zu § 41).

Meines Wissens gibt es keine "Teil-Nichtigkeit" für Verwaltungsakte (dass also das Schild für Radfahrer beachtlich, jedoch für Fußgänger nichtig wäre). think.gif

Und ich halte jede Wette, dass es vollkommen unmöglich ist, dass ein Fußgänger auf diesem Weg auch nur eine Ermahnung (geschweige denn ein Bußgeld) von einem Ordnungshüter erhält. Viel eher wahrscheinlich ist, dass ein "kadaver-gehorsamer" Fußgänger in die Psychatrie eingewiesen würde, falls er hier die Fahrbahn benutzt. Auch bin ich sicher, dass ein Radfahrer im Falle eines Unfalls mit einem Fußgänger völlig zu recht denselben (erhöhten) Haftunganteil erhielte, den er auch auf einem Mischweg bekäme.
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Pogge
Beitrag 20.05.2013, 09:17
Beitrag #1106


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Zitat (oscar_the_grouch @ 19.05.2013, 21:30) *


Da 237 ja nur angeordnet werden kann, wenn ausreichende Flächen für den Fußgängerverkehr zur Verfügung stehen, kann sich das VZ nur auf die Fläche mit dem 340er beziehen!
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sigggi
Beitrag 20.05.2013, 10:45
Beitrag #1107


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Zitat (granny @ 20.05.2013, 08:53) *
Und ich halte jede Wette, dass es vollkommen unmöglich ist, dass ein Fußgänger auf diesem Weg auch nur eine Ermahnung (geschweige denn ein Bußgeld) von einem Ordnungshüter erhält. Viel eher wahrscheinlich ist, dass ein "kadaver-gehorsamer" Fußgänger in die Psychatrie eingewiesen würde, falls er hier die Fahrbahn benutzt. Auch bin ich sicher, dass ein Radfahrer im Falle eines Unfalls mit einem Fußgänger völlig zu recht denselben (erhöhten) Haftunganteil erhielte, den er auch auf einem Mischweg bekäme.


Es war bestimmt nur ein Versehen.


--------------------
Eine Fahrbahn die Platz für einen regelkonformen Radstreifen hat muss mindestens so breit sein, dass sie letztendlich auch wieder ohne auskommt. Daher gibt es bei diesen Dingern nur zwei Kategorien - entweder überflüssig oder illegal.
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granny
Beitrag 20.05.2013, 11:17
Beitrag #1108


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Zitat (Pogge @ 20.05.2013, 10:17) *
Da 237 ja nur angeordnet werden kann, wenn ausreichende Flächen für den Fußgängerverkehr zur Verfügung stehen, kann sich das VZ nur auf die Fläche mit dem 340er beziehen!

Ein Gehweg ist ein Gehweg ist ein Gehweg.
Eine Fahrbahn ist eine Fahrbahn ist eine Fahrbahn.

Verkehrszeichen, die dieses WYSIWYG-Prinzip brechen würden, sind unbeachtlicher Bockmist. Würde sowas funktionieren, hätte der Gesetzgeber definitiv keine speziellen Verkehrszeichen für Fußgängerzonen oder Fahrradstraßen einführen müssen. Denn dann würden die Z.239 und 237 ausreichen, um ggf. die Fahrbahn unmissverständlich umzuwidmen.
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Arthur Dent
Beitrag 20.05.2013, 11:22
Beitrag #1109


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Zitat (granny @ 20.05.2013, 11:17) *
Zitat (Pogge @ 20.05.2013, 10:17) *
Da 237 ja nur angeordnet werden kann, wenn ausreichende Flächen für den Fußgängerverkehr zur Verfügung stehen, kann sich das VZ nur auf die Fläche mit dem 340er beziehen!

Ein Gehweg ist ein Gehweg ist ein Gehweg.
Eine Fahrbahn ist eine Fahrbahn ist eine Fahrbahn.
Auf welche Fläche soll sich denn das 237 denn deiner Meinung nach beziehen? Ich nehme mal an, daß die StVB auch das Z. 240 kennt und daher bewusst 237 angeordnet hat. whistling.gif


--------------------
10 Gebote des sicheren Radfahrens

"Die oft flächendeckende Überziehung von ganzen Stadtvierteln mit markierten [Rad-] Wegen erscheint unter stadtgestalterischen Aspekten als bedenklich" - Bundesanstalt für den Straßenverkehr in "Verkehrssichere Anlage und Gestaltung von Radwegen"; ISBN 3-89429-384-5
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Pogge
Beitrag 20.05.2013, 11:23
Beitrag #1110


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Zitat (granny @ 20.05.2013, 12:17) *


Verdammt, wieder die Ironie-Tags vergessen! laugh2.gif
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Hick-Hack
Beitrag 20.05.2013, 11:49
Beitrag #1111


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Immer, wenn vom Parken auf einem Radweg/-streifen die Rede ist, ist dieser Abschnitt mein Paradebeispiel dafür. Hier wird zu jeder Tages- und Nachtzeit widerrechtlich geparkt. Das Ganze ist recht unangenehm, da es recht häufig zu waghalsigen Einordnungs-Manövern kommt, obwohl der fahrende Kfz-Verkehr an dieser Stelle durchaus rücksichtsvoll ist.

Sieht dann in etwa so aus:



Der Radfahreranteil (8000 /d) ist auf der Karl-Liebknecht-Straße fast genauso hoch wie der Autofahreranteil (10.000+ /d). Da gerade gebaut wird, sollte ein Teilstück für den Kfz-Verkehr gesperrt werden.

Zitat
Vom 29. April 2013 bis 26. Juli 2013 wechseln die KWL die Hauptwasserversorgungsleitung Trinkwasser im Bereich der Querung Karl-Liebknecht-Straße auf Höhe Shakespearestraße aus. Der Durchgangsverkehr wird großräumig umgeleitet (siehe Plan Umleitungsführung für den Durchgangsverkehr), Straßenbahn, Fußgänger und Radfahrer können den Baubereich passieren.
(Quelle)

Wie sperrt man die Fahrbahn für den Kfz-Verkehr und erlaubt gleichzeitig die Durchfahrt für den Radverkehr? Ganz klar mit Z. 250. Wir haben also eine Baustelle, welche für den Radverkehr offen gehalten werden soll (Dazu ggf. später mehr, ich sage nur 50 cm breiter gemeinsamer Fuß- und Radweg), welche jedoch trotzdem für Radfahrer gesperrt ist. So ein Z. 260 scheint ja Unsummen zu kosten. Doch was macht der gemeine Autofahrer? Er parkt gemäß seines Gewohnheitsrechts trotzdem auf dem Radstreifen, wahrscheinlich, weil er weiß, dass eh kein Radfahrer dort fahren dürfte.



Ich fasse also noch einmal zusammen, unabhängig vom Baustellenabsperrquatsch: Der Radstreifen wird selbst dann zugeparkt, wenn die Parkenden den Radstreifen baustellenbedingt nicht einmal legal erreichen können. Hoffnungslos.
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granny
Beitrag 20.05.2013, 12:00
Beitrag #1112


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Zitat (Arthur Dent @ 20.05.2013, 12:22) *
Auf welche Fläche soll sich denn das 237 denn deiner Meinung nach beziehen?

Auf gar keine. Die Anweisung des Schildes lautet anno 2013 nur noch "Iss die Zitrone", und nicht mehr "dieser Apfel ist in Wirklichkeit eine Zitrone". Auf dem Tisch liegt hier aber eben nur eine Banane (Fahrbahn) und ein Apfel (Gehweg), aber keine Zitrone (separater 237er-Radweg).

Der konstituierende Regelungsgehalt kommt den Blauschildern spätestens mit dem neuen Gespann VwV StVO 2009/StVO 2013 nicht mehr zu.

Früher lauteten die entsprechenden Regelungen noch ganz pauschal
Zitat (§ 41 Abs. 2 Nr. 5 StVO 1997)
Die Zeichen bedeuten:
a) Radfahrer, Reiter und Fußgänger müssen die für sie bestimmten Sonderwege benutzen. Andere Verkehrsteilnehmer dürfen sie nicht benutzen

Zitat (VwV StVO zu Z. 237 ff 1997)
Die Zeichen 237, 240 und 241 begründen einen Sonderweg und kennzeichnen die Radwegebenutzungspflicht. Sie stehen dort, wo der Sonderweg beginnt.


Im Gegensatz dazu heißt es heute ganz konkret:
Zitat (Anlage 2 zu § 41 StVO 2013)
Der Radverkehr darf nicht die Fahrbahn, sondern muss den Radweg benutzen (zu Z.237)
Der Radverkehr darf nicht die Fahrbahn, sondern muss den gemeinsamen Geh- und Radweg benutzen (zu Z.240)
Der Radverkehr darf nicht die Fahrbahn, sondern muss den Radweg des getrennten Rad- und Gehwegs benutzen (zu Z.241)

Die entsprechenden Wege müssen demnach bereits a priori vorhanden sein, und es wird nunmehr nur noch klargestestellt, dass ab dem Standort des Schildes dafür eine entsprechende Benutzungspflicht besteht. In der VwV findet man entsprechend auch keinen Hinweis mehr darauf, dass (erst) die Schilder den betreffenden Sonderweg "begründen" würden.
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Rico Chet
Beitrag 20.05.2013, 13:20
Beitrag #1113


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Zitat (Hick-Hack @ 20.05.2013, 12:49) *
Hoffnungslos.

Aber Parken zum Einkaufen ist doch erlaubt, siehst du nicht das VZ286?!!!111elf
Im Ernst: wozu die Aufregung, "Prinzip Radweg" schon bekannt?


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oscar_the_grouch
Beitrag 20.05.2013, 14:08
Beitrag #1114


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Zitat (Hick-Hack @ 20.05.2013, 12:49) *
Ich fasse also noch einmal zusammen, unabhängig vom Baustellenabsperrquatsch: Der Radstreifen wird selbst dann zugeparkt, wenn die Parkenden den Radstreifen baustellenbedingt nicht einmal legal erreichen können. Hoffnungslos.


Entweder das OA mit tgl Anzeigen nerven, oder tgl. das OA/polizei/SVB anrufen. Wenn dann keine Reaktion ist es wohl so gewollt und auch an anderen Stellen im Stadtgebiet so vom VT/RAdler anzuwenden.
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Hick-Hack
Beitrag 20.05.2013, 14:43
Beitrag #1115


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@ Oscar
Da das OA an anderer Stelle ein Stillhalteabkommen abgeschlossen hat, wonach seit nunmehr 6 Jahren verbotenes Gehwegparken in Doppelreihe nicht geahndet wird, liegt der Verdacht wirklich recht nahe. Allerdings habe ich auf der Karl-Liebknecht-Straße schon OA-Mitarbeiter gesehen, es wird also scheinbar kontrolliert. Nur nicht oft genug, um die Kosten-Nutzen-Analyse der Falschparker umzuwerfen.
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oscar_the_grouch
Beitrag 20.05.2013, 18:28
Beitrag #1116


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da hier ja mehr Radlinge sind als im Schilda Faden, poste ich dieses Kunstwerk hier und hoffe ihr könnt mir sagen, wo und was der Radweg hier ist.
Da er ja doppelt beschildert wurde und unter den strengen Augen des OA, sowie der bezirklichen SVB angeordnet und abgenommen wurde, muss es ihn geben.

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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 20.05.2013, 20:10
Beitrag #1117





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Hallo oscar,

der Radweg befindet sich auf der linken Straßenseite. Er ist zunächst ein reiner Radweg, den Fußgänger nicht benutzen dürfen, und wird dann (nach ca. 1m) zu einem gemeinsamen Geh- und Radweg.
Beide Schilder bewirken eine Benutzungspflicht. Hier müssen Radfahrer links auf dem Bürgersteig fahren.

Weit kommen sie als Radfahrer allerdings nicht, denn wenig weiter wird die Einfahrt verboten. Wenden ist in dieser Einbahnstraße mindestens fragwürdig. Da hilft nur noch durch Absteigen seine Verkehrsart in Fußgänger zu ändern. (Unbenutzbar ist der Radweg ja zunächst nicht.)
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oscar_the_grouch
Beitrag 20.05.2013, 20:52
Beitrag #1118


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Ich hab leider übersehen, ob die nette Kette noch weitergeht. Sorry. Das wäre der I Tupfen auf dem Kunstwerk.
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helmet lampshade
Beitrag 20.05.2013, 21:07
Beitrag #1119


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Hier die schon angekündigten Fotos von der Straßenneugestaltung entlang einer nun entlasteten Bundesstraße in einer Gemeinde nördlich von Karlsruhe.
Das hat mich neuerdings so richtig in Rage gebracht.
Einerseits die Krokodilstränen über Radfahrer auf Fußwegen, und anderseits ist es doch toll, wenn die Straßen frei sind und das Stadtsäckel voll.



Nordrichtung 1. Highlight Eiscafe, aber "man kann ja auch schieben"*, haben aber nur die Cafebesucher gemacht
*H. Simon nach "Laufis Blog"




Echter Multifunktionsweg mit Slalomcharakter




Hier fehlt das VZ240 ist hier schon Ende?



Nö 50m weiter kommt wieder das nächste Blauschild, aber für welche Straße gilt das?


Hier ist dann wirklich Ende, so wie dahinter sah es früher aus, als Fahrbahnradeln auf der ganzen Strecke zulässig war

Wenigstens darf man in Gegenrichtung auf der richtigen Seite fahren


Hier startet der schöne neue Weg in Gegenrichtung, links oder rechts vom Baum?


Am Bioladen wirds eng, "man kann mal schieben"


Anarcho-Kampfradler wie diese musste man leider öfters sehen, "für was werden eigentlich die tollen Radwege von unseren Geldern gebaut, wenn sie keiner nutzt?!"


An der Baustelle ist etwas Gleichgewichtssinn notwendig. Gut dass die "gefährliche Straße" nicht so viel befahren wird...


Ein bisschen Slalom unter Beachtung von Wirtshausgästen..

Nochmal zur Verdeutlichung, das sind alles benutzungspflichtige Rad- und Gehwege.
Die Fahrbahnnutzung war hier bei starkem Verkehr jahrzehntelang problemlos möglich
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wernecmn
Beitrag 20.05.2013, 21:25
Beitrag #1120


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Sollte man da eher die Verkehrsbehörde beklagen, weil die Radverkehrsführung nicht zumutbar ist oder die Ordnungsbehörde, weil sei die Straßenverkehrsordnung nicht durchsetzt? Jahresfrist beachten!
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helmet lampshade
Beitrag 20.05.2013, 21:31
Beitrag #1121


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Ach vor Ort weiß man ja sowieso dass das "nicht so gemeint" ist. Ohne die Schilder müsste man aber Geld zurückzahlen, und das wäre doch schade...

Außerdem halte ich die Sache nach einiger Beobachtung mittlerweile für pädagogisch wertvoll. Hier wird immerhin weniger auf dem Gehweg* gefahren als anderorts. laugh2.gif

*VZ240 hin oder her, das sind Gehwege
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Rico Chet
Beitrag 20.05.2013, 21:56
Beitrag #1122


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Zitat (helmet lampshade @ 20.05.2013, 22:31) *
Ohne die Schilder müsste man aber Geld zurückzahlen, und das wäre doch schade...
Es wäre recht unterhaltsam, wenn sich eine StA und Gericht finden würden, welche darin § 264 (2) StGB "Subventionsbetrug" verwirklicht sehen würden (hier wohl ein besonders schwerer Fall, da Amtsträger im Spiel, macht 6 Monate Bau aufwärts).

Ich denke, jeder kennt solche Stellen, wo offensichtlich Landesgelder für Gehwege erschlichen wurden.


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oscar_the_grouch
Beitrag 20.05.2013, 23:32
Beitrag #1123


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Schade das wir nicht in einer, wie war der Name noch mal?
Ach ja
demokratischen Republik leben, wo alle Macht vom Volke...... bla bla
bzw, WIR es nicht schaffen, ordentliche, wirksame Kontrollmaßnahmen für solcherart Geldverschwendung aufzubauen.
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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 21.05.2013, 01:05
Beitrag #1124





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Der Link (eigentlich nur als deine Quellenangabe) führt zu vielen weiteren interessanten Links.
Bei mir hat sich daraus jedenfalls eine Art 1- bis 2-stündige Lesereihe ergeben...

Zitat (helmet lampshade @ 20.05.2013, 22:31) *
*VZ240 hin oder her, das sind Gehwege

Nein, VZ. 240 bezeichnet einen gemeinsamen Geh- und Radweg, den Radfahrer benutzen müssen:
Zitat (StVO)
1. Der Radverkehr darf nicht die Fahrbahn, sondern muss den gemeinsamen Geh- und Radweg benutzen (Radwegbenutzungspflicht).
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granny
Beitrag 21.05.2013, 06:55
Beitrag #1125


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Zitat (oscar_the_grouch @ 21.05.2013, 00:32) *
Schade das wir nicht in einer, wie war der Name noch mal?
Ach ja
demokratischen Republik leben, wo alle Macht vom Volke......

Ich sehe das Problem bei den Radwegelchen leider genau darin begründet, dass wir in einer Demokratie leben. Die Zustimmungsraten, die die übliche Art der Radverkehrs(wegbe)förderung in der Gesamtbevölkerung erhält, treiben den normalerweise um Mehrheiten und Koalitionspartner kämpfenden Politikern das Wasser in die Augen. Wer wollte es einem Vollblutpolitiker übelnehmen, dass er auf diesen Zug aufspringt? think.gif

80 % der Leute fahren sowieso nie im Alltag mit dem Rad. Denen sind die Radwegprobleme bestenfalls egal, schlimmstenfalls freuen sie sich darüber, dass sie mit dem Auto dadurch "Vorfahrt" bekommen. Der Rest fährt zwar Rad und bekommt zwar hautnah mit, was auf den Radwegen los ist, beurteilt aber entweder die Radverkehrsführung aus seiner persönlichen Hauptrolle als Autofahrer, oder er steht in einem familiären Abhängigkeitsverhältnis zu einem dominanten Herrenfahrer (Kinder, Jugendliche, Weibchen). Und dann gibt es noch die ganzen ökobewegten Spinner, für die sich die Gleichberechtigung eines Verkehrsmittels darin ausdrückt, wenn man den anderen etwas dauerhaft wegnimmt. Dieselben Kleingeister würden auch morgens am Hotelpool Handtücher auslegen, um dann in aller Ruhe erstmal frühstücken zu gehen. laugh2.gif
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Aqua-Cross
Beitrag 21.05.2013, 07:21
Beitrag #1126


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Besonders schön kommt dieses falsche Demokratieverständnis zum Ausdruck, wenn wie vor einigen Jahren im Bielefelder Westen geschehen die Lokalpolitiker etwas verkehrsrechtliches beschließen, die Verwaltung die Umsetzung mit Verweis auf die Rechtswidrigkeit des Beschlusses verweigert und die Politiker aufgröhlen, daß man doch in einer Demokratie lebt und die Veraltung der Politik gehorchen müßte. Das die Verwaltung mit der Ablehnung bereits auf die politischen Entscheidungen des gesamten Deutschen Volkes (Bundestag) hörte und dies nicht von ein paar Lokalpfeifen überstimmt werden kann hat natürlich niemand verstanden. Nunja ... niemand bis auf die Bezirksregierung. Die hat der Verwaltung dann den Rücken gestärkt.
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helmet lampshade
Beitrag 21.05.2013, 09:23
Beitrag #1127


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Zitat (münsterland-radler @ 21.05.2013, 02:05) *
Zitat (helmet lampshade @ 20.05.2013, 22:31) *
*VZ240 hin oder her, das sind Gehwege

Nein, VZ. 240 bezeichnet einen gemeinsamen Geh- und Radweg, den Radfahrer benutzen müssen:

Benutzen ist hier aber nur im Sinne von "Schieben" verantwortbar. Eigentlich gehört da noch ein "Radfahrer absteigen" hin

Zitat (Rico Chet @ 20.05.2013, 22:56) *
Ich denke, jeder kennt solche Stellen, wo offensichtlich Landesgelder für Gehwege erschlichen wurden.

Das Erschleichen der Gelder ist mir egal. Mich stört die offizielle Anstiftung zur Fußgängergefährdung
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oscar_the_grouch
Beitrag 21.05.2013, 09:58
Beitrag #1128


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Mich stört beides und noch viel mehr. Vor allem Ignoranz und Dummheit gepaart mit Arroganz.
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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 22.05.2013, 01:56
Beitrag #1129





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Zitat
Benutzen ist hier aber nur im Sinne von "Schieben" verantwortbar.

Die Benutzungspflicht der StVO setzt keine Verantwortung voraus. Sie setzt nicht einmal voraus, dass man den Radweg auch benutzen kann.
Einige Gerichtsurteile setzen sich (zum Glück) über diese StVO-Regelung hinweg und denken weiter.

Super abgestellt! Dabei ist direkt daneben eine geeignete Aufstellfläche. Selbst für Rollstuhlfahrer und Kinderwägen bliebe noch genügend Platz, wenn die Mülltonnen dort stünden, ebenso für Ausfahrwillige aus der Einfahrt.
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Mitleser
Beitrag 22.05.2013, 09:43
Beitrag #1130


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Zitat (münsterland-radler @ 22.05.2013, 02:56) *
Die Benutzungspflicht der StVO setzt keine Verantwortung voraus. Sie setzt nicht einmal voraus, dass man den Radweg auch benutzen kann.
Einige Gerichtsurteile setzen sich (zum Glück) über diese StVO-Regelung hinweg und denken weiter.
Dafür gibt es meinen geliebten § 44 VwVfG; die StVO benötigt daher keinen entsprechenden Passus. Die Gerichte wenden den § auch an, jedoch ohne ihn zu benennen sondern nur über dessen Sinn; diese Büchse der Pandora muss ein VG ja nicht ohne Not öffnen.
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Damastor
Beitrag 22.05.2013, 10:04
Beitrag #1131


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Zitat (münsterland-radler @ 22.05.2013, 02:56) *
Super abgestellt! Dabei ist direkt daneben eine geeignete Aufstellfläche. Selbst für Rollstuhlfahrer und Kinderwägen bliebe noch genügend Platz, wenn die Mülltonnen dort stünden, ebenso für Ausfahrwillige aus der Einfahrt.

Bei uns kenne ich das, dass die Tonnen kurz vor der Leerung von einem vorausgehenden Müllmann an den Rand gestellt werden. In der Regel sind die nach spätestens 10 Minuten wieder aufgeräumt.


--------------------
Viele Grüße!

VW CC:
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oscar_the_grouch
Beitrag 22.05.2013, 11:11
Beitrag #1132


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Bezieht sich dein §44 VwVfG auf die Mülltonnen ? huh.gif
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Mitleser
Beitrag 22.05.2013, 11:44
Beitrag #1133


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Bei den Mülltonen kann man den Radweg noch benutzen, also no.gif. Aber wenn sie den Weg unbenutzbar machen, dann yes.gif
[Eigentlich bezog sich der Verweis natürlich auf den von mir im selben Posting zitierten und hervorgehobenen Ausspruch von @münsterland-radler.]
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granny
Beitrag 24.05.2013, 12:57
Beitrag #1134


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Zitat (Mitleser @ 22.05.2013, 12:44) *
Bei den Mülltonen kann man den Radweg noch benutzen, also no.gif.

Hatten wir schon geklärt, wo da eigentlich der Radweg ist, bzw. wo er dort aufhört? thread.gif IMO bedarf es hier einer Beschilderung mit Z.240, um hier eine Benutzungspflicht für den Bürgersteig anzuordnen. Dann reicht der Platz auch zum Vorbeifahren. Würde man Z.237 oder Z.241 verwenden, wären die Zeichen aber mangels einer zu den Schildern passenden Fläche auch ohne Mülltonnen sowieso nichtig.
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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 25.05.2013, 01:05
Beitrag #1135





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Hallo granny

Der Radweg ist benutzungspflichtig. Wie man sieht, handelt es sich um einen getrennten Geh- und Radweg (Radweg rot, Gehweg grau). Beschildert wurde hier richtig, also mit Z. 241.
Woraus leitest du denn die Nichtigkeit ab? Der Radweg ist mindestens doppelt so breit wie üblich, und jedes Verwarngeldangebot wegen verbotener Fahrbahnnutzung dürfte dort wohl durchgesetzt werden können.
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Ostfriese69
Beitrag 25.05.2013, 11:13
Beitrag #1136


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Benutzungspflichtiger innerörtlicher, kombinierter Rad- und Fußweg für beide Richtungen. Das Rad ist 76 cm breit, also genauso breit wie der Lenker meiner Gazelle. Es gibt viele Einmündungen, Verschwenkungen und Grundstückseinfahrten.
In der Gegenrichtung geht es ganz gut bergab, da habe ich ohne Mittreten Tempo 50, aber der Radweg scheint ja sicherer zu sein als die Fahrbahn, sonst wäre er ja nicht benutzungspflichtig.



Benutzungspflichtiger außerörtlicher, kombinierter Rad- und Fußweg für beide Richtungen, geschätzte Breite 100 cm. Wie soll man sich da ausweichen können?
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granny
Beitrag 25.05.2013, 22:53
Beitrag #1137


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Zitat (münsterland-radler @ 25.05.2013, 02:05) *
Wie man sieht, handelt es sich um einen getrennten Geh- und Radweg (Radweg rot, Gehweg grau). Beschildert wurde hier richtig, also mit Z. 241.

Wenn das so klar wäre, gäbe es ja keine Zweifel darüber, ob ein zweifarbiger Bürgersteig ein getrennter Geh- und Radweg ohne Benutzungspflicht wäre. Ebenso zwingend folgte daraus, dass dann eben jedes Z.240 an einem solchen zweifarbigen Weg mangels Subjekt nichtig wäre. Zustimmung?
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Schattenfell
Beitrag 26.05.2013, 01:37
Beitrag #1138


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Zitat (Ostfriese69 @ 25.05.2013, 12:13) *
Benutzungspflichtiger außerörtlicher, kombinierter Rad- und Fußweg für beide Richtungen, geschätzte Breite 100 cm. Wie soll man sich da ausweichen können?


Ich habe mich jetzt ungefähr drei Minuten lang gewundert, warum du ausgerechnet ein Paddelboot fotografierst, um die baulichen Mängel darzustellen, bis ich endlich begriffen hatte, was das da ist.
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Ichtyos
Beitrag 26.05.2013, 01:55
Beitrag #1139


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Ich als langjähriger Paddelboot-Nutzer sage mal, dass das kein solches ist. Mit dem Teil wäre eine Eskimo-Rolle kaum möglich. wavey.gif

Reine off-topic-Beiträge mache ich eigentlich nicht. blushing.gif

Alsdenne: Das ist kein Paddelboot! ranting.gif Hast Du noch keine solchen Fahrräder gesehen? Ich habe so was schonmal auf einem Blaulolli-Radweg agO gesehen. Sehr selten, aber so was gibt es. wavey.gif


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Baghira
Beitrag 26.05.2013, 04:34
Beitrag #1140


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Sowas nennt sich Velomobil. Bei Radwegen musst Du aber ziemlich gut zielen,oder?
@Ostfriese Von welchem Hersteller ist denn Dein gelbes Gefährt?


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Gruß Christian


Vernünftige Kinderräder findet man hier Kinderfahrradfinder
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Ichtyos
Beitrag 26.05.2013, 04:54
Beitrag #1141


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Puh - sowas habe ich im RL noch nicht gesehen. wavey.gif


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Crownsilver
Beitrag 26.05.2013, 08:28
Beitrag #1142


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Zitat (Baghira @ 26.05.2013, 05:34) *
@Ostfriese Von welchem Hersteller ist denn Dein gelbes Gefährt?

Das dürfte ein Quest oder Strada sein von http://en.velomobiel.nl/fietsen/ Viel über Velomobile gibt es hier http://www.liegeradforum.de/forum

Die Fahrbahnen auf den Fotos sehen aber auch extrem stark frequentiert her, da muss natürlich eine Radwegbenutzungspflicht her, selbst wenn der Radweg in keinster Weise den Vorschriften genügt. Wenns garnicht geht muss man halt die 30km zur Arbeit schieben. rolleyes.gif
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sigggi
Beitrag 26.05.2013, 11:19
Beitrag #1143


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Zitat (Crownsilver @ 26.05.2013, 09:28) *
Wenns garnicht geht muss man halt die 30km zur Arbeit schieben. rolleyes.gif

Genau, dann darf man wenigstens legal die Fahrbahn benutzen.


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Eine Fahrbahn die Platz für einen regelkonformen Radstreifen hat muss mindestens so breit sein, dass sie letztendlich auch wieder ohne auskommt. Daher gibt es bei diesen Dingern nur zwei Kategorien - entweder überflüssig oder illegal.
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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 26.05.2013, 17:30
Beitrag #1144





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Zitat
Wenn das so klar wäre, gäbe es ja keine Zweifel darüber, ob ein zweifarbiger Bürgersteig ein getrennter Geh- und Radweg ohne Benutzungspflicht wäre.

Den gibt es m.E. auch nicht. Nur wollen manche VPler sich so einen Zweifel herbeireden.

Zitat
Ich habe mich jetzt ungefähr drei Minuten lang gewundert, warum du ausgerechnet ein Paddelboot fotografierst, um die baulichen Mängel darzustellen, bis ich endlich begriffen hatte, was das da ist.

Ich kannte solche Fahrzeuge bereits. Die Bauform nennt sich "Rakete".
Allerdings frage ich mich, ob die Beleuchtungsvorschriften (v. a. Seiten- und Pedalreflektoren) eingehalten wurden.

Zitat
Puh - sowas habe ich im RL noch nicht gesehen.

Ich schon, aber als ich sowas zum ersten Mal sah, dachte ich auch, was das denn für ein seltsames Fahrzeug ist.
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Ostfriese69
Beitrag 26.05.2013, 19:40
Beitrag #1145


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Die Beleuchtungsvorschriften werden von keinem mir bekannten Fahrrad eingehalten, denn spätestens durch die Gabel und den Rahmen werden zeitweise die Speichenreflektoren verdeckt, was nicht zulässig ist. Genauso dürfen Pedalreflektoren auch nicht durch überlange Hosen oder Absätze von Schuhen verdeckt werden.
Bei meinem Quest ist der gesamte Heckspiegel mit rot reflektierendem Material bedeckt. Im vorderen Bereich zu den Seiten gezogen ist ein weißer Reflektor.
Aber dadurch, dass Fahrtrichtungsanzeiger angebracht sind ist es als Fahrrad wohl definitiv illegal, auch wenn es besser beleuchtet ist.
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Arthur Dent
Beitrag 01.06.2013, 09:12
Beitrag #1146


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Ein kleines Stückchen von meiner neuen Bleibe entfernt findet sich dieser, wohlüberlegt angelegte, linksseitige Radweg:
Bild

Man sieht schon auf den Fotos, daß es hier auf der Fahrbahn wirklich zu gefährlich für Radfahrer ist (Zeitpunkt der Aufnahmen: Wochentags Nachmittag gegen 16:30 Uhr, also Hauptverkehrszeit) und daher die Anordnung der Benutzungspflicht gemäß §45 StVO zwingend erforderlich ist:
Bild
Bild

Es ist sogar so gefährlich, daß man den linksseitigen Radweg benutzungspflichtig beschildert, obwohl er es in Gegenrichtung nicht ist (vergl. VwV-StVO):
Bild

Noch nicht überzeugt, daß hier aufgrund der besonderen Gefahrenlage eine Benutzungspflicht zwingend erforderlich ist? Na gut, ich auch nicht, denn die einzige "besondere" Gefahr ist das Ende des linksseitigen Radwegs:
Bild

Apropos "Ende des Radwegs", auch das ist...öhm...sehr Kreativ beschildert:
Bild


Der Beitrag wurde von mir bearbeitet: 01.06.2013, 14:13
Bearbeitungsgrund: Übergroße Bilder in Links umgewandelt.


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10 Gebote des sicheren Radfahrens

"Die oft flächendeckende Überziehung von ganzen Stadtvierteln mit markierten [Rad-] Wegen erscheint unter stadtgestalterischen Aspekten als bedenklich" - Bundesanstalt für den Straßenverkehr in "Verkehrssichere Anlage und Gestaltung von Radwegen"; ISBN 3-89429-384-5
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Dlarah
Beitrag 01.06.2013, 10:05
Beitrag #1147


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Zitat (Arthur Dent @ 01.06.2013, 10:12) *
...

Ich weiß nicht, wie ich gerade drauf komme whistling.gif ... gibt es eigentlich noch Zuschüsse fürs Anlegen von Radwegen?


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Quid pro quo ... ernst gemeinte Beiträge zur Teilnahme am Straßenverkehr mit muskelkraftbetriebenen Fahrzeugen (you know what I mean) setzen voraus, dass erkennbar ernst gemeinte und aktiv durchgesetzte Anordnungen vorgefunden werden. Soll heißen: Wer Spaß sät, braucht sich über flapsige Äußerungen nicht zu wundern.
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sigggi
Beitrag 01.06.2013, 10:16
Beitrag #1148


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Zitat (Dlarah @ 01.06.2013, 11:05) *
Ich weiß nicht, wie ich gerade drauf komme whistling.gif ... gibt es eigentlich noch Zuschüsse fürs Anlegen von Radwegen?

Aber sicher doch. Das rote Pflaster ist aber auch so was von schöööööön.


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dopero
Beitrag 01.06.2013, 10:37
Beitrag #1149


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Auch ein schönes Detail sind die sauber mit verlegten Rasengittersteine.
Hätte man nicht besser die Fahrbahn auf die Schleppkurven großer Fahrzeuge geplant?
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Arthur Dent
Beitrag 01.06.2013, 12:59
Beitrag #1150


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Zitat (dopero @ 01.06.2013, 10:37) *
Auch ein schönes Detail sind die sauber mit verlegten Rasengittersteine.
Hätte man nicht besser die Fahrbahn auf die Schleppkurven großer Fahrzeuge geplant?

Welche größeren Fahrzeuge erwartest du denn aus der Straße? Dort ist der Bunker (wohl als Proberaum und Atelier genutzt), Wiese und ansonsten viele, viele Bäume. Die dort lebenden Spechte und Eichhörnchen besitzen, soweit mir bekannt ist, noch keine LKW.


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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 20.04.2025 - 09:05