![]() |
Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )
![]() ![]() |
![]() |
![]()
Beitrag
#1151
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3083 Beigetreten: 16.07.2006 Mitglieds-Nr.: 21252 ![]() |
Welche größeren Fahrzeuge erwartest du denn aus der Straße? Dort ist der Bunker (wohl als Proberaum und Atelier genutzt), Wiese und ansonsten viele, viele Bäume. Die dort lebenden Spechte und Eichhörnchen besitzen, soweit mir bekannt ist, noch keine LKW. Dann hätte man aber auch die Rasengittersteine einsparen können, schließlich sind sie vollkommen unnötig. |
|
|
![]()
Beitrag
#1152
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2949 Beigetreten: 04.01.2012 Wohnort: Ostwestfalen Mitglieds-Nr.: 62818 ![]() |
![]() Ein Verkehrsspiegel extra für Geisterradler auf dem nicht in Gegenrichtung für Radfahrer freigegebenen Radweg. Er suggeriert natürlich, dass Verkehr aus dieser Richtung kein Problem darstellt. Allerdings züchtet man sich auch hier seine Geisterfahrer selbst. Außerhalb der geschlossenen Ortschaft ist dieser Radweg in Gegenrichtung benutzungspflichtig. Das Ende der Benutzungspflicht und damit auch der Freigabe endet nur durch weglassen des Blauschildes an einer Einmündung. Solche marginalen Unterschiede fallen dem Durchschnittsradfahrer jedoch bekanntlich nicht auf und es wird munter weiter gefahren. Den Radweg außerhalb der Ortschaft finde ich persönlich gar nicht schlecht. Anbaufrei und relativ breit für nordwestdeutsche Verhältnisse. Allerdings ist das Ende dieses Radweges halt quasi gar nicht gekennzeichnet. Die Folgen sieht man auf dem Foto. ![]() |
|
|
![]()
Beitrag
#1153
|
|
![]() bekennender Pfostenumfahrer ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9708 Beigetreten: 15.07.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 11315 ![]() |
und anderswo werden sinnvolle Verkehrsspiegel mit "gefährlichem Eingriff" bebusst.....
|
|
|
Gast_münsterland-radler_* |
![]()
Beitrag
#1154
|
Guests ![]() |
Hallo oscar,
wo denn und warum? |
|
|
![]()
Beitrag
#1155
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 8126 Beigetreten: 13.06.2006 Mitglieds-Nr.: 20252 ![]() |
Guggst Du hier!
![]() -------------------- _/ _/_/_/_/_/_/_/_/_/_/
|
|
|
Gast_münsterland-radler_* |
![]()
Beitrag
#1156
|
Guests ![]() |
Münsterweg in Warendorf (R1)
![]() (auf dem Foto übrigens überdurchschnittlich frequentiert - seht ihr das Auto im Hintergrund, das gerade auf die Straße einbiegt?) ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() |
|
|
![]()
Beitrag
#1157
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2949 Beigetreten: 04.01.2012 Wohnort: Ostwestfalen Mitglieds-Nr.: 62818 ![]() |
Für deutsche Verhältnisse ist der Radweg sogar relativ großzügig dimensioniert. Im Grunde genommen stört nur die Benutzungspflicht, welche in der 30 Zone ja glücklicher Weise nicht mehr bestehte, oder?
|
|
|
![]()
Beitrag
#1158
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2838 Beigetreten: 03.09.2008 Wohnort: Nordhessen Mitglieds-Nr.: 44088 ![]() |
|
|
|
![]()
Beitrag
#1159
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 20363 Beigetreten: 16.10.2009 Mitglieds-Nr.: 50997 ![]() |
|
|
|
![]()
Beitrag
#1160
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2949 Beigetreten: 04.01.2012 Wohnort: Ostwestfalen Mitglieds-Nr.: 62818 ![]() |
Da korrigierst Du falsch. Es ist klar, daß in 30-Zonen keine benutzungspflicht bestehen darf. Die Frage ist aber, ob sie es auch tatsächlich nicht tut, weil auf dem vorletzten Bild das Blauschild fehlt.
|
|
|
![]()
Beitrag
#1161
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2838 Beigetreten: 03.09.2008 Wohnort: Nordhessen Mitglieds-Nr.: 44088 ![]() |
|
|
|
![]()
Beitrag
#1162
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2949 Beigetreten: 04.01.2012 Wohnort: Ostwestfalen Mitglieds-Nr.: 62818 ![]() |
Wer weiß, ob sich da noch doch ein Blauschild versteckt und wie weit die Fotos auseinander liegen?
|
|
|
![]()
Beitrag
#1163
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 20363 Beigetreten: 16.10.2009 Mitglieds-Nr.: 50997 ![]() |
|
|
|
Gast_münsterland-radler_* |
![]()
Beitrag
#1164
|
Guests ![]() |
Oh, Google-Maps-Link vergessen, weil ich ihn in einem anderen Thread schon mal gebracht habe:
Das ist die Strecke. Auf dem letzten Foto sieht man, dass nicht nur die Benutzungspflicht, sondern auch der Radweg selbst endet. (Später beginnt in der 30-Zone zwar wieder einer, aber das ist hier nicht Thema.) Ja, breit ist der Radweg. Aber eigentlich nicht notwendig. Außer der Benutzungspflicht stört noch das Auf und Ab an den Grundstückszufahrten, das auf der Fahrbahn nicht gegeben ist. @Pogge: Aufgrund der niedrigen Frequentierung ergeben sich meistens erst gar keine tatsächlichen Vorrang-Situationen... daher kann ich leider keine Aussage dazu treffen, wie sich bei einem Vorrangfall verhalten würde. Vorfahrt hat der Münsterweg (Z. 301) vor dem Hellegraben (Z. 205). |
|
|
![]()
Beitrag
#1165
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 18610 Beigetreten: 02.04.2005 Wohnort: Rhein-Nahe Mitglieds-Nr.: 9098 ![]() |
|
|
|
![]()
Beitrag
#1166
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4689 Beigetreten: 20.04.2004 Mitglieds-Nr.: 2885 ![]() |
Finde den Fehler: Da fällt mir ein, daß ich vor längerem sogar schon mal ein 241er und ein 254er an ein und demselben Mast gesehen hab (Baustellenbeschilderung). -------------------- 10 Gebote des sicheren Radfahrens
"Die oft flächendeckende Überziehung von ganzen Stadtvierteln mit markierten [Rad-] Wegen erscheint unter stadtgestalterischen Aspekten als bedenklich" - Bundesanstalt für den Straßenverkehr in "Verkehrssichere Anlage und Gestaltung von Radwegen"; ISBN 3-89429-384-5 |
|
|
![]()
Beitrag
#1167
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2034 Beigetreten: 28.01.2007 Wohnort: Neu-Ulm Mitglieds-Nr.: 27928 ![]() |
Finde den Fehler: Radfahrer sollen dem Lkw folgend im Kreisverkehr fahren. Den Radweg können sie nicht nehmen, der führt ja nicht in Richtung ihres Ziels. Zwar etwas unkonventionell gemacht, aber MSDWGI ![]() ![]() -------------------- Quid pro quo ... ernst gemeinte Beiträge zur Teilnahme am Straßenverkehr mit muskelkraftbetriebenen Fahrzeugen (you know what I mean) setzen voraus, dass erkennbar ernst gemeinte und aktiv durchgesetzte Anordnungen vorgefunden werden. Soll heißen: Wer Spaß sät, braucht sich über flapsige Äußerungen nicht zu wundern.
|
|
|
![]()
Beitrag
#1168
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3294 Beigetreten: 28.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7457 ![]() |
Radweg gehört zum Kreisverkehr, also gilt ab dem Schild Verbot für Radfahrer und das endet wieder wenn man den Kreisverkehr verlässt.
-------------------- Eine Fahrbahn die Platz für einen regelkonformen Radstreifen hat muss mindestens so breit sein, dass sie letztendlich auch wieder ohne auskommt. Daher gibt es bei diesen Dingern nur zwei Kategorien - entweder überflüssig oder illegal. |
|
|
![]()
Beitrag
#1169
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2034 Beigetreten: 28.01.2007 Wohnort: Neu-Ulm Mitglieds-Nr.: 27928 ![]() |
Ja, die Behauptung ist mir nicht fremd. Steht das irgendwo amtlich fest? Wenn es so wäre, dürfte es ja keine Vorschrift fürs Aufstellen der neckisch verkleinerten Z.205 an eben diesen "zum Kreisverkehr / zur Kreisfahrbahn gehörenden" Radwegen geben.
-------------------- Quid pro quo ... ernst gemeinte Beiträge zur Teilnahme am Straßenverkehr mit muskelkraftbetriebenen Fahrzeugen (you know what I mean) setzen voraus, dass erkennbar ernst gemeinte und aktiv durchgesetzte Anordnungen vorgefunden werden. Soll heißen: Wer Spaß sät, braucht sich über flapsige Äußerungen nicht zu wundern.
|
|
|
![]()
Beitrag
#1170
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 18610 Beigetreten: 02.04.2005 Wohnort: Rhein-Nahe Mitglieds-Nr.: 9098 ![]() |
Wenn es so wäre, dürfte es ja keine Vorschrift fürs Aufstellen der neckisch verkleinerten Z.205 an eben diesen "zum Kreisverkehr / zur Kreisfahrbahn gehörenden" Radwegen geben. Umgekehrt: Die beweisen, dass der Mischweg eben nicht zur Kreisfahrbahn "gehört" - der ist eine eigenständige Straße mit eigener Vorfahrtregelung ![]() Apropos "eigene Vorfahrtregelung": ![]() |
|
|
![]()
Beitrag
#1171
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3294 Beigetreten: 28.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7457 ![]() |
Ja, die Behauptung ist mir nicht fremd. Steht das irgendwo amtlich fest? Wenn es so wäre, dürfte es ja keine Vorschrift fürs Aufstellen der neckisch verkleinerten Z.205 an eben diesen "zum Kreisverkehr / zur Kreisfahrbahn gehörenden" Radwegen geben. Der Radweg hier ist etwa 2m von der Keisfahrbahn entfernt und dadurch eindeutig Fahrbahnbegleitend. Da es bei 2m Abstand keine Zweifel gibt, gelten alle Zeichen für Radweg und Fahrbahn. Das würde dann auch für ein "verkleinertes" Zeichen 205 zutreffen. Wobei ich überhaupt nicht verstehe was man unter verkleinert verstehen soll. Umgekehrt: Die beweisen, dass der Mischweg eben nicht zur Kreisfahrbahn "gehört" - der ist eine eigenständige Straße mit eigener Vorfahrtregelung ![]() Das beweisen sie nicht. Sie dienen lediglich zur Klarstellung wenn es Zweifel geben sollte, so steht es auch in den Verwaltungsvorschriften. Doch sie dienen nicht zur Umkehrung der Situation. Ist ein Radweg eindeutig Fahrbahnbegleitend (wie in diesem Fall etwa zwei Meter Abstand), dann ist er es. Daran würde auch ein Z. 205 nichts ändern. -------------------- Eine Fahrbahn die Platz für einen regelkonformen Radstreifen hat muss mindestens so breit sein, dass sie letztendlich auch wieder ohne auskommt. Daher gibt es bei diesen Dingern nur zwei Kategorien - entweder überflüssig oder illegal. |
|
|
![]()
Beitrag
#1172
|
|
![]() bekennender Pfostenumfahrer ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9708 Beigetreten: 15.07.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 11315 ![]() |
|
|
|
![]()
Beitrag
#1173
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2034 Beigetreten: 28.01.2007 Wohnort: Neu-Ulm Mitglieds-Nr.: 27928 ![]() |
Genau das ist ja die Sauerei.
Den Drahtverhau aus * Aufstellung von Z205 zur "zur Klarstellung des Sachverhalts" (wenn man von einem nachgeordneten Weg auf eine Fahrbahn einfährt - was man beim überqueren aber nicht tut), * der neckischen Verkleinerung (soll andeuten, dass so eins für die "kleineren Fzg" gilt, grad als ob die StVO dafür irgendwas hergäbe), * der widersprüchlichen Regelung, dass aus dem Kreisel ausfahrende laut Regel den umlaufenden Radverkehr vorlassen müssen, nur diese aber das Z205 zu sehen kriegen (dank Aufstellungsort und -Winkel), ohne dass die beabsichtigte Vorfahrt auch positiv beschildert würde * begleitender Radweg ist begleitender Radweg, ob mit oder ohne Z205 hätte ich ja zu gerne mal aufgedröselt gesehen. -------------------- Quid pro quo ... ernst gemeinte Beiträge zur Teilnahme am Straßenverkehr mit muskelkraftbetriebenen Fahrzeugen (you know what I mean) setzen voraus, dass erkennbar ernst gemeinte und aktiv durchgesetzte Anordnungen vorgefunden werden. Soll heißen: Wer Spaß sät, braucht sich über flapsige Äußerungen nicht zu wundern.
|
|
|
![]()
Beitrag
#1174
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3383 Beigetreten: 11.12.2010 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 56730 ![]() |
Gemeinsamer Rad- und Fußweg außerorts mit einer Breite von knapp eineinhalb Fahrradlenkern.
Macht aber nix, man kann ja völlig ungefährlich noch rechtzeitig auf die Fahrbahn wechseln. ![]() ![]() Rechtzeitig vor der Wahl: "Unsere Stadt soll grüner werden..." Zum Glück ist der trotz Blaulolli nicht wirklich benutzungspflichtig, auch wenn das Grün mal gestutzt sein sollte. ![]() ![]() -------------------- Radweg oder nicht, das ist eine "sehr individuelle Frage", die man mit Vorschriften nicht lösen wird, sondern mit Angeboten. "Es wird nicht einfacher, du wirst nur schneller." – Greg LeMondUnd dafür MUSS der MIV in Zukunft einfach mehr zurückstecken. - eradhafen.de ![]() |
|
|
![]()
Beitrag
#1175
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3294 Beigetreten: 28.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7457 ![]() |
Zum Glück ist der trotz Blaulolli nicht wirklich benutzungspflichtig, auch wenn das Grün mal gestutzt sein sollte. ![]() So kann man dann wenigstens legal zu den Oberlehrern auf vier Rädern, auf die Fahrbahn, wechseln. Die zeigen dir dann wie gefährlich diese Fahrbahn für Radfahrer ist. Besonders weil es doch nebenan so einen schönen Radweg/Fussweg gibt der sogar noch benutzungspflichtig ist. -------------------- Eine Fahrbahn die Platz für einen regelkonformen Radstreifen hat muss mindestens so breit sein, dass sie letztendlich auch wieder ohne auskommt. Daher gibt es bei diesen Dingern nur zwei Kategorien - entweder überflüssig oder illegal. |
|
|
![]()
Beitrag
#1176
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3383 Beigetreten: 11.12.2010 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 56730 ![]() |
Bisher bin ich noch nicht angehupt/bedrängt worden. Wurde auch noch nicht angehalten, obwohl die
![]() ![]() ![]() -------------------- Radweg oder nicht, das ist eine "sehr individuelle Frage", die man mit Vorschriften nicht lösen wird, sondern mit Angeboten. "Es wird nicht einfacher, du wirst nur schneller." – Greg LeMondUnd dafür MUSS der MIV in Zukunft einfach mehr zurückstecken. - eradhafen.de ![]() |
|
|
![]()
Beitrag
#1177
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3294 Beigetreten: 28.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7457 ![]() |
Bisher bin ich noch nicht angehupt/bedrängt worden. Wurde auch noch nicht angehalten, obwohl die ![]() ![]() ![]() Man kann ja auch mal Glück haben. Im Normalfall beginnt in so einer Konstellation die Hetzjagd oder unser Freund und Helfer holt dich von der Fahrbahn. -------------------- Eine Fahrbahn die Platz für einen regelkonformen Radstreifen hat muss mindestens so breit sein, dass sie letztendlich auch wieder ohne auskommt. Daher gibt es bei diesen Dingern nur zwei Kategorien - entweder überflüssig oder illegal. |
|
|
![]()
Beitrag
#1178
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3383 Beigetreten: 11.12.2010 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 56730 ![]() |
Ich bin schon gespannt wie ein Flitzebogen, wann Premiere ist
![]() ![]() -------------------- Radweg oder nicht, das ist eine "sehr individuelle Frage", die man mit Vorschriften nicht lösen wird, sondern mit Angeboten. "Es wird nicht einfacher, du wirst nur schneller." – Greg LeMondUnd dafür MUSS der MIV in Zukunft einfach mehr zurückstecken. - eradhafen.de ![]() |
|
|
![]()
Beitrag
#1179
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2034 Beigetreten: 28.01.2007 Wohnort: Neu-Ulm Mitglieds-Nr.: 27928 ![]() |
Solche Blauschilder wie das da hinten ("Benutzungspflichtiger Radweg ab hier"), mit ZZ "Radfahrer absteigen" machen mit völliger Regelmäßigkeit und schlagartig all meine Therapie-Erfolge zunichte. ![]() ![]() Gemeinsamer Rad- und Fußweg außerorts mit einer Breite von knapp eineinhalb Fahrradlenkern. Macht aber nix, man kann ja völlig ungefährlich noch rechtzeitig auf die Fahrbahn wechseln. ![]() ![]() Da hast du aber einen Sonderfall erwischt. Also, ähh, solche Mini-Wegelchen sind normale Härte. Siehe z.B. die Fehmarnbrücke, oder die Donaubrücke der B10 von UL nach NU -- beide als Zweirichtungswege beschildert. Da passen auf Geländerhöhe keine zwei MTB-Lenker aneinander vorbei, weiter unten wird es mit Satteltaschen und Pedalen eng. Der Sonderfall ist, dass du hier eine Möglichkeit zum Ausweichen hast. Da waren sie in Ulm und auf/vor Fehmarn schlauer. Da wäre es angebracht, den Ramsauerschen Rambo richtig raushängen zu lassen und den Bürgermeister oder die sonstwie örtlich zuständige Person mit Kinderanhänger und viel Presse auf so einen Parcours los zu lassen. -------------------- Quid pro quo ... ernst gemeinte Beiträge zur Teilnahme am Straßenverkehr mit muskelkraftbetriebenen Fahrzeugen (you know what I mean) setzen voraus, dass erkennbar ernst gemeinte und aktiv durchgesetzte Anordnungen vorgefunden werden. Soll heißen: Wer Spaß sät, braucht sich über flapsige Äußerungen nicht zu wundern.
|
|
|
Gast_münsterland-radler_* |
![]()
Beitrag
#1180
|
Guests ![]() |
So schlimm finde ich das jetzt nicht. Manchmal reicht halt der zur Verfügung stehende Platz nicht ganz. Irgendeine Lösung musste man ja finden.
|
|
|
![]()
Beitrag
#1181
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6504 Beigetreten: 03.11.2005 Mitglieds-Nr.: 14317 ![]() |
|
|
|
Gast_münsterland-radler_* |
![]()
Beitrag
#1182
|
Guests ![]() |
Hallo Nerari
Ich meinte, dass der Platz nicht reicht, um auf jeder Seite einen Radweg anzulegen. Deshalb ist es sinnvoll, den linksseitigen Weg zum Zweirichtungsradweg zu machen, auch wenn er vielleicht etwas eng ist. (Das bringt dann nun mal auch eine Benutzungspflicht mit sich.) |
|
|
![]()
Beitrag
#1183
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6504 Beigetreten: 03.11.2005 Mitglieds-Nr.: 14317 ![]() |
Deshalb ist es sinnvoll, den linksseitigen Weg zum Zweirichtungsradweg zu machen, auch wenn er vielleicht etwas eng ist. "Vielleicht etwas eng" ![]() Was findest du daran sinnvoll, einen Weg benutzungspflichtig zu machen, an dem zwei Radler nicht aneinander vorbeikommen, wenn direkt neben dran eine Fahrbahn verläuft, auf der in beiden Richtungen genug Platz ist ![]() |
|
|
![]()
Beitrag
#1184
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3083 Beigetreten: 16.07.2006 Mitglieds-Nr.: 21252 ![]() |
Gemeinsamer Rad- und Fußweg außerorts mit einer Breite von knapp eineinhalb Fahrradlenkern. Macht aber nix, man kann ja völlig ungefährlich noch rechtzeitig auf die Fahrbahn wechseln. ![]() ![]() Da kann man ja nur hoffen das man mit einem Fahrrad überhaupt durchkommt. |
|
|
Gast_münsterland-radler_* |
![]()
Beitrag
#1185
|
Guests ![]() |
Hallo Nerari
Der Markierung nach sieht mir das eher nach einer Fahrbahn aus, die dem Kraftfahrzeugverkehr vorbehalten bleiben soll. Wenn dort entsprechend viel Verkehr herrscht, kann das auch sehr sinnvoll sein. Auf der rechten Seite begrenzt das Brückengeländer den Platz. Wenn man keine Benutzungspflicht möchte, müsste man beidseitig getrennte Rad- und Gehwege anlegen. Weil dafür aber der Platz nicht reicht, musste dort ein Zweirichtungsgeh- und -radweg eingerichtet werden. Auch sieht mir die gezeigte Stelle nach außerhalb geschlossener Ortschaften aus. Dann wäre m. W. generell (möglichst) eine Trennung von Rad- und Kraftverkehr vorgesehen. |
|
|
![]()
Beitrag
#1186
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6504 Beigetreten: 03.11.2005 Mitglieds-Nr.: 14317 ![]() |
Der Markierung nach sieht mir das eher nach einer Fahrbahn aus, die dem Kraftfahrzeugverkehr vorbehalten bleiben soll. Wenn dort entsprechend viel Verkehr herrscht, kann das auch sehr sinnvoll sein. Nein, das kann nicht sinnvoll sein, die Fahrbahn so breit, den Zweirichtungsrad/fußweg aber so eng zu machen ![]() Wieso "soll" denn d.E. die Fahrbahn dem motorisierten Verkehr vorbehalten bleiben? Damit sie ungestört die StVO missachten können? Damit sie in ihrem Fortbewegungsdrang nicht behindert werden? Mofa beispielsweise sind ähnlich langsam wie Fahrräder, dürfen bzw. müssen sogar die Fahrbahn aber benutzen. Zitat Weil dafür aber der Platz nicht reicht, musste dort ein Zweirichtungsgeh- und -radweg eingerichtet werden. Wenn der Platz nicht reicht, dann darf eben kein Zweirichtungsradweg eingerichtet werden. Zitat Dann wäre m. W. generell (möglichst) eine Trennung von Rad- und Kraftverkehr vorgesehen. Generell mag ja sein (wie sinnvoll das ist, darüber kann man geteilter Meinung sein, das ist hier aber nicht die Frage), aber doch bitte nur, wenn der Platz reicht. |
|
|
![]()
Beitrag
#1187
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2790 Beigetreten: 02.09.2005 Mitglieds-Nr.: 12606 ![]() |
Der Markierung nach sieht mir das eher nach einer Fahrbahn aus, die dem Kraftfahrzeugverkehr vorbehalten bleiben soll. Wie erkennt man an einer Markierung den Vorbehalt für KFZ? ![]() Zitat Wenn dort entsprechend viel Verkehr herrscht, kann das auch sehr sinnvoll sein. Wenn dort "entsprechend viel" Radverkehr herrscht, ist die Engstelle im Gegenverkehr eine unzumutbare Zumutung. So oder so sind Radfahrer auf der Fahrbahn für den Kraftverkehr immer zumutbar: entweder es sind wenige, dann ist das Risiko einer Störung entsprechend gering. Oder es sind viele, dann sind sie aber keine Minderheit mehr, deren Interessen man einfach so zugunsten einer vermeintlichen Mehrheit "demokratisch" unterbuttern darf. Und willkürlich wäre die Ausgrenzung allemal, solange morotisierter Langsamverkehr geduldet wird. |
|
|
![]()
Beitrag
#1188
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 20363 Beigetreten: 16.10.2009 Mitglieds-Nr.: 50997 ![]() |
|
|
|
![]()
Beitrag
#1189
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 954 Beigetreten: 03.01.2008 Wohnort: München-Perlach Mitglieds-Nr.: 39276 ![]() |
Ich bin vor kurzem an eine ähnliche Stelle gekommen, allerdings war dort anstelle VZ240 ein VZ239+"Radfahrer absteigen". Daraufhin habe ich die zuständige StVB angeschrieben und die Aufhebung der Benutzungspflicht gefordert (welche vor/hinter der Brücke bestand). Nun, die erste Antwort war abschlägig. Daraufhin schrieb erneut und wies darauf hin, dass
Kurze Zeit darauf kam eine Email, dass man die Benutzungspflicht aufheben werde... Na also! Es ist übrigens eine Gemeindestraße außerorts. Nur: auch da gilt § 45 Abs. 9 Satz 2 uneingeschränkt, was die Benutzungspflicht von Radwegen angeht. Und ich darf (wie schon in einem anderen Faden) auf die BASt-Studie M209 verweisen, was das Unfallrisiko von Radfahrern auf Landstraßen angeht. Legt man diese zugrunde, so ist eine Benutzungspflicht ungerechtfertigt, insbesondere dann wenn es an den in der VwV-StVO zwingend vorgeschriebenen Querungshilfen am Anfang/Ende der Radwege fehlt. Was hier in der Gegend eher die Regel als die Ausnahme darstellt. -------------------- "Bei keiner anderen Erfindung ist das Nützliche mit dem Angenehmen so innig verbunden, wie beim Fahrrad." (Adam Opel)
|
|
|
Gast_münsterland-radler_* |
![]()
Beitrag
#1190
|
Guests ![]() |
Hallo Nerari
Ich sehe auch eine Pflicht für Mofas, die nicht schneller als 25 km/h fahren können oder dürfen, den Radweg zu benutzen. (§ 2 Abs. 4 i. V. m. § 3 Abs. 2) Daher trifft zu: Zitat Damit sie in ihrem Fortbewegungsdrang nicht behindert werden (§ 1 Abs. 2) Hallo granny Fahrbahnen, die nicht dem Kfz-Verkehr vorbehalten sind, sind i. d. R. unmarkiert und befinden sich i. g. O. in Tempo-30-Zonen und a. g. O. auf Wirtschaftswegen. Hauptverkehrsstraßen/Kurzverbindungsstraßen dienen i. d. R. vorwiegend dem Kfz-Verkehr. Hallo Mitleser Da nur rechtsseitige unbeschilderte Radwege ohne Benutzungspflicht benutzt werden dürfen und es keine unbeschilderten gemeinsamen Geh- und Radwege gibt, müsste man auf jeder Seite einen getrennten Geh- und Radweg einrichten, der dann jeweils rechtsseitig benutzt werden darf. Die neue StVO böte allerdings noch eine Alternative mit dem allein stehenden "Radfahrer frei"-Zusatzzeichen linksseitig. Hallo mgka Es geht ja gerade darum, eine Lösung zu finden, wenn man die Vorgaben nicht komplett einhalten kann. Irgendwo muss der Radweg hin. Und damit das keine Einbahnstraße für Radfahrer wird, weil an einer Seite der Radweg fehlt, macht man den vorhandenen linksseitigen Weg zum Zweirichtungsweg. |
|
|
![]()
Beitrag
#1191
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 491 Beigetreten: 20.05.2013 Mitglieds-Nr.: 68588 ![]() |
Man könnte die Radler auch einfach wie es eigentlich der Normalfall ist auf der Fahrbahn fahren lassen. Oder ist das da eine Kraftfahrstraße?
|
|
|
Gast_münsterland-radler_* |
![]()
Beitrag
#1192
|
Guests ![]() |
Hallo Crownsilver
Das wird keine Kraftfahrstraße sein, sonst bräuchte man für den Radweg keine Benutzungspflicht, weil Radfahrer keine Kraftfahrstraßen benutzen dürfen. Über den Seitenstreifen/Bordstein/... rechts weiß man leider recht wenig. Fahrräder auf der Fahrbahn fahren zu lassen, kommt mir für die gezeigte Stelle nicht richtig vor, weil - sie außerhalb geschlossener Ortschaften liegt - es eine Fahrbahnmarkierung gibt - die Straße für den Kraftfahrzeugverkehr nicht gesperrt zu sein scheint und somit eine unnötige Behinderung nach StVO § 1 Abs. 2 seitens der Verkehrsbehörde vorläge, wenn sie hier keinen Radweg einrichten würde |
|
|
![]()
Beitrag
#1193
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2838 Beigetreten: 03.09.2008 Wohnort: Nordhessen Mitglieds-Nr.: 44088 ![]() |
Fahrräder auf der Fahrbahn fahren zu lassen, kommt mir für die gezeigte Stelle nicht richtig vor, weil Ich glaube nicht, daß in Deutschland ausserörtliche Strassen ohne Radweg so ungewöhnlich sind, komm mal in zivilisierte Gegenden!- sie außerhalb geschlossener Ortschaften liegt Zitat - es eine Fahrbahnmarkierung gibt Auch auf Strassen mit Markierungen ist Radverkehr etwas ganz NormalesZitat - die Straße für den Kraftfahrzeugverkehr nicht gesperrt zu sein scheint und somit eine unnötige Behinderung nach StVO § 1 Abs. 2 seitens der Verkehrsbehörde vorläge, wenn sie hier keinen Radweg einrichten würde Behinderung des Kraftfahrzeugverkehrs ist kein Gesichtspunkt, der für Radwege der Rechtslage nach, relevant ist! |
|
|
![]()
Beitrag
#1194
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 491 Beigetreten: 20.05.2013 Mitglieds-Nr.: 68588 ![]() |
Was das Radwegeschild angeht wenn das eine Kraftfahrstraße wäre, könnte das ein Hinweis sein das dort Fahrräder erlaubt sind. Bei Wegen die keine Fahrbahn begleiten wird das dafür eingesetzt. Ansonsten müßte man bei dem schmalen Weg erst einmal von einem reinen Gehweg ausgehen.
Deine anderen Punkte kann ich leider nicht nachvollziehen. Was soll es für einen Unterschied machen das es ausserorts ist oder Fahrbahnmarkierungen vorhanden sind? Genau nach dem genannten Paragraphen sollte das Radfahren auf der Fahrbahn ja kein Problem darstellen, da alle angehalten sind andere Verkehrsteilnehmer nicht zu gefährden. Fahrräder sind erst einmal Fahrzeuge und gehören auf die Fahrbahn. |
|
|
![]()
Beitrag
#1195
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1000 Beigetreten: 24.08.2012 Wohnort: Köln Mitglieds-Nr.: 65308 ![]() |
Fahrräder auf der Fahrbahn fahren zu lassen, kommt mir für die gezeigte Stelle nicht richtig vor, weil - sie außerhalb geschlossener Ortschaften liegt - es eine Fahrbahnmarkierung gibt - die Straße für den Kraftfahrzeugverkehr nicht gesperrt zu sein scheint und somit eine unnötige Behinderung nach StVO § 1 Abs. 2 seitens der Verkehrsbehörde vorläge, wenn sie hier keinen Radweg einrichten würde Ich habe deine Beiträge eigentlich immer in guter Erinnerung, aber das was du über Radwege ausserorts schreibst, ist haaresträubend. Fahrräder gehören auch ausserorts auf die Fahrbahn, esseidenn es besteht eine besondere Gefahrenlage. Der Normalfall ist erstmal, dass es diese nicht gibt. Mit deiner Argumentation bräuchten wir verschiedene Spuren, für: - Fußgänger - Radfahrer bis 15 km/h - schnelle Radfahrer/Pedelecs - Traktoren - Mofas - LKWs - PKWs Darum geht es aber nicht. Es geht um Sicherheit. Verletzte, Tote etc. Weiter oben in diesem Thread ist doch eine Auswertung bzgl. Landstrassen verlinkt. Les die mal bitte durch! Und zur Breite: Die Brücke wurde ja mal gebaut. Die ist nicht vom Himmel gefallen oder uralt (wie enge Strassen in einer Innenstadt). Als die gebaut wurde gab es bestimmt auch schon Radfahrer. Das Argument, dass nunmal nicht mehr Platz vorhanden ist, lasse ich nicht gelten. Entweder die Brücke wurde mit Absicht schmaler gebaut als die Strasse davor oder die Strasse davor wurde verbreitert und bei der Brücke hat man das Geld auf Kosten der Radfahrer gespart. |
|
|
Gast_münsterland-radler_* |
![]()
Beitrag
#1196
|
Guests ![]() |
Hallo hugo
Was findest du daran haaresträubend? Ich weiß, dass ich auch mal eine andere Ansicht vertreten habe. Aber man muss auch mal praktisch denken. Die Punkte, die ich auflistete, gehören zusammen. Also agO+Markierung+Behinderung des Verkehrs Der Verkehr darf nach § 1 Abs. 2 nicht nur nicht gefährdet, sondern auch nicht behindert werden. Traktoren und Lkw sind zu groß für Sonderwege, daher unvermeidbare Behinderung. Auf Fußgänger müssen Radfahrer auf den gemeinsamen Wegen Rücksicht nehmen, und sonst schnellere Fahrer können auch mal etwas langsamer machen. Eine "Auswertung bzgl. Landstraßen" kenne ich nicht. Statistiken spielen hier aber auch gar keine Rolle. Es ist klar, dass Radwege auf Kosten der Sicherheit für Radfahrer gehen. Aber dafür werden sie ja wohl nicht angelegt. Grund für den Bau von Radwegen ist doch weniger die Sicherheit, sondern vielmehr die Flüssigkeit des Verkehrs. |
|
|
![]()
Beitrag
#1197
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4689 Beigetreten: 20.04.2004 Mitglieds-Nr.: 2885 ![]() |
Der Verkehr darf nach § 1 Abs. 2 nicht nur nicht gefährdet, sondern auch nicht behindert werden. T Das rote finde ich in meiner Ausgabe der StVO so nicht. ![]() Zitat Hallo granny Sorry, aber sehr viele Straßen scheinst du nicht zu kennen.Fahrbahnen, die nicht dem Kfz-Verkehr vorbehalten sind, sind i. d. R. unmarkiert und befinden sich i. g. O. in Tempo-30-Zonen und a. g. O. auf Wirtschaftswegen. Hauptverkehrsstraßen/Kurzverbindungsstraßen dienen i. d. R. vorwiegend dem Kfz-Verkehr. Der Radverkehr auf der Fahrbahn ist seit der Radvverkehrsnovelle der StVO (1997/98) nach dem Willen des Gesetzgebers der Regelfall, die Radwegebenutzungspflicht die Ausnahme, falls du's immer noch nicht mitbekommen haben solltest. -------------------- 10 Gebote des sicheren Radfahrens
"Die oft flächendeckende Überziehung von ganzen Stadtvierteln mit markierten [Rad-] Wegen erscheint unter stadtgestalterischen Aspekten als bedenklich" - Bundesanstalt für den Straßenverkehr in "Verkehrssichere Anlage und Gestaltung von Radwegen"; ISBN 3-89429-384-5 |
|
|
Gast_münsterland-radler_* |
![]()
Beitrag
#1198
|
Guests ![]() |
Hallo Arthur Dent
Doch, das habe ich mitbekommen. Darum sind die Radwege in Tempo-30-Zonen beispielsweise auch nicht mehr benutzungspflichtig (außer vll. übers Rechtsfahrgebot) und es gibt auch einige Tempo-30-Zonen gänzlich ohne Radwege. Ich denke, Radfahrer als Fahrzeugführer auf die Fahrbahn zu schicken, sollte nur verhindern, dass Radfahrer auf Gehwegen fahren, nicht dass sie Radwege nutzen. Natürlich gibt es Straßen, die von der Regel abweichen. Daher schrieb ich ja "i. d. R." Da du das Markierte in der StVO nicht findest, zitiere ich es mal: Zitat (StVO § 1) (2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
|
|
|
![]()
Beitrag
#1199
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4689 Beigetreten: 20.04.2004 Mitglieds-Nr.: 2885 ![]() |
Natürlich gibt es Straßen, die von der Regel abweichen. Daher schrieb ich ja "i. d. R." Ist diese "Regel" irgendwo nachzulesen?Zitat Da du das Markierte in der StVO nicht findest, zitiere ich es mal: Ja, das steht in meiner auch so. Aber es ist ein Unterschied zwischen "Der Verkehr darf nach § 1 Abs. 2 (...) nicht behindert werden" und "Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer (...) mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert (...) wird". Und zwar ein gewaltiger!Zitat (StVO § 1) (2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird. Ansonsten sollten wir das allgemeine lieber hier weiter diskutieren. -------------------- 10 Gebote des sicheren Radfahrens
"Die oft flächendeckende Überziehung von ganzen Stadtvierteln mit markierten [Rad-] Wegen erscheint unter stadtgestalterischen Aspekten als bedenklich" - Bundesanstalt für den Straßenverkehr in "Verkehrssichere Anlage und Gestaltung von Radwegen"; ISBN 3-89429-384-5 |
|
|
![]()
Beitrag
#1200
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 491 Beigetreten: 20.05.2013 Mitglieds-Nr.: 68588 ![]() |
Grund für den Bau von Radwegen ist doch weniger die Sicherheit, sondern vielmehr die Flüssigkeit des Verkehrs. Radverkehr ist übrigens auch Verkehr und will flüssig geführt werden. Ansonsten sind die gesetzlichen Vorgaben genau gegensätzlich zu dem was du geschrieben hast. Danach gehört der Radverkehr grundsätzlich auf die Fahrbahn. Radwegbenutzungspflichten „dürfen nur angeordnet werden, wo aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht". Abs. 9 in § 45 StVO |
|
|
![]() ![]() |
![]() |
Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 20.04.2025 - 09:05 |