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> Radweg-Mecker-Foto-Thread
Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 01.07.2013, 18:26
Beitrag #1201





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Hallo Crownsilver

Ich finde im §45 Abs.9 gar nichts zu "Radwegen" oder "Radwegbenutzungspflichten". Ganz im Gegenteil, da steht, dass der fließende Verkehr nicht eingeschränkt werden darf:
Zitat
(9) Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sind nur dort anzuordnen, wo dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend geboten ist. Abgesehen von der Anordnung von Schutzstreifen für den Radverkehr (Zeichen 340) oder von Fahrradstraßen (Zeichen 244.1) oder von Tempo 30-Zonen nach Absatz 1c oder ZonenGeschwindigkeitsbeschränkungen nach Absatz 1d dürfen insbesondere Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs nur angeordnet werden, wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in den vorstehenden Absätzen genannten Rechtsgüter erheblich übersteigt. Abweichend von Satz 2 dürfen zum Zwecke des Absatzes 1 Satz 1 oder 2 Nummer 3 Beschränkungen oder Verbote des fließenden Verkehrs auch angeordnet werden, soweit dadurch erhebliche Auswirkungen veränderter Verkehrsverhältnisse, die durch die Erhebung der Maut nach dem Bundesfernstraßenmautgesetz hervorgerufen worden sind, beseitigt oder abgemildert werden können. Gefahrzeichen dürfen nur dort angebracht werden, wo es für die Sicherheit des Verkehrs unbedingt erforderlich ist, weil auch ein aufmerksamer Verkehrsteilnehmer die Gefahr nicht oder nicht rechtzeitig erkennen kann und auch nicht mit ihr rechnen muss.

Wenn also keine "besondere Gefahrenlage" besteht, darf man die Benutzungspflicht nicht aufheben, weil es den fließenden Verkehr einschränken würde.


Hallo Arthur Dent

Die entsprechende Behinderung ist aber nach den Umständen vermeidbar, nämlich durch Radwegebau und -nutzung.
Bei der Regel handelt es sich um eine deskriptive Regel, also eine Beobachtung.
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Crownsilver
Beitrag 01.07.2013, 18:54
Beitrag #1202


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Der fließende Verkehr der hier eingeschränkt würde ist der Radverkehr. Er wird von der Fahrbahn verwiesen durch eine angeordnete Radwegebenutzungspflicht. Du kannst dir dazu mal den Abschnitt Verkehrstechnische Voraussetzungen für die Anordnung auf http://de.wikipedia.org/wiki/Radverkehrsanlage durchlesen. Da wird es ganz gut ausgeführt.
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Arthur Dent
Beitrag 01.07.2013, 19:12
Beitrag #1203


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Zitat (münsterland-radler @ 01.07.2013, 18:26) *
Hallo Arthur Dent

Die entsprechende Behinderung ist aber nach den Umständen vermeidbar, nämlich durch Radwegebau und -nutzung.
Bei der Regel handelt es sich um eine deskriptive Regel, also eine Beobachtung.

Dann erklär mir mal, warum die Gerichte und der Gesetzgeber das anders sieht. Übrigens bis hin zum Bundesverwaltungsgericht: http://www.radmelder.de/allgemeines-bundes...erern-gefahren/

Und wenn ich auf einer Straße ohne benutzungspflichten Radweg auf der Fahrbahn fahre, behindere ich niemanden "mehr als nach den Umständen vermeidbar".


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10 Gebote des sicheren Radfahrens

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Nerari
Beitrag 01.07.2013, 19:29
Beitrag #1204


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Ich bin mir mittlerweile fast sicher, dass der Account von @M.-R. von @hartmut11 gehackt worden ist whistling.gif

Ich habe selten eine so abstruse Argumentation gehört (schon gar nicht von einem VT, der anscheinend auch Rad fährt wink.gif ) und beteilige mich hier nicht weiter an der Diskussion. Hopfen und Malz....
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granny
Beitrag 01.07.2013, 19:31
Beitrag #1205


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Zitat (münsterland-radler @ 01.07.2013, 18:29) *
Da du das Markierte in der StVO nicht findest, zitiere ich es mal:
Zitat (StVO § 1)
(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.


Dieser Satz bedeutet, dass KFZ-Führer sich auch gegenüber unmotorisierten Parias Fahrzeugführern so verhalten müssen, dass sie diese nicht schädigen, gefährden oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindern oder belästigen. wavey.gif Diese Forderung schließt ein, dass sie von Radfahrern nicht verlangen dürfen, dass diese sich nur für sie mittels gefährlichem/lästigem/pannenträchtigem Fahren neben der Fahrbahn vermeidbar behindern müssen.

Muss ich den Tag fürchten, an dem du (z.B. aus beruflichen Gründen) das Radfahren aufgibst?
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sigggi
Beitrag 01.07.2013, 19:51
Beitrag #1206


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Zitat (granny @ 01.07.2013, 20:31) *
Dieser Satz bedeutet, dass KFZ-Führer sich auch gegenüber unmotorisierten Parias Fahrzeugführern so verhalten müssen, dass sie diese nicht schädigen, gefährden...


Gilt allerdings nicht für Köln.


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Eine Fahrbahn die Platz für einen regelkonformen Radstreifen hat muss mindestens so breit sein, dass sie letztendlich auch wieder ohne auskommt. Daher gibt es bei diesen Dingern nur zwei Kategorien - entweder überflüssig oder illegal.
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Rico Chet
Beitrag 01.07.2013, 20:15
Beitrag #1207


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Zitat (Nerari @ 01.07.2013, 20:29) *
Ich bin mir mittlerweile fast sicher, dass der Account von @M.-R. von @hartmut11 gehackt worden ist whistling.gif

Da wäre ich mir nicht so sicher, m-r ist schon früher durch stellenweise krude Ansichten aufgefallen.

Zitat (münsterland-radler @ 01.07.2013, 18:29) *
[...] zitiere ich es mal:
Zitat (StVO § 1)
(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.


Der abstrakte § 1 ist ggü konkreten Regelungen nachrangig. Wenn eine konkrete Regelung zu einer Behinderung eines VTs führt, so verstößt der "Behindernde" nicht vorwerfbar gegen den § 1 (IANAL).


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Cabronito
Beitrag 01.07.2013, 22:52
Beitrag #1208


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Die Bundesstraße ist außerorts gelegen und keine Kraftfahrstraße. Es gilt für die Brücke eine zHG von 70 km/h. Ausserdem gibt es noch ein Gefahrzeichen, das die Autler besonders auf die Radler aufmerksam machen soll.
Der Gehweg auf der rechten Seite der Brücke ist schon für eine einzelne Person fast zu schmal.

wavey.gif


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Radweg oder nicht, das ist eine "sehr individuelle Frage", die man mit Vorschriften nicht lösen wird, sondern mit Angeboten.
Und dafür MUSS der MIV in Zukunft einfach mehr zurückstecken. - eradhafen.de
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mgka
Beitrag 01.07.2013, 23:07
Beitrag #1209


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Zitat (münsterland-radler @ 01.07.2013, 17:36) *
Das wird keine Kraftfahrstraße sein, sonst bräuchte man für den Radweg keine Benutzungspflicht, weil Radfahrer keine Kraftfahrstraßen benutzen dürfen.

Du meinst also, so etwas? Als ich da das erste Mal geradelt bin, habe ich einen Moment gestutzt think.gif Aber stimmt: ein nicht-benutzungspflichtiger Zwangsradweg...


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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 01.07.2013, 23:52
Beitrag #1210





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Ach du sch**ß*! Was hat man denn DA fabriziert?!
Egal ob man allgemein für oder gegen Radwege ist: Das geht zu weit, und da konnte man sich wohl nicht so richtig entscheiden.
An eine Kraftfahrstraße gehört einfach kein Radweg.

Zitat
Ich bin mir mittlerweile fast sicher, dass der Account von @M.-R. von @hartmut11 gehackt worden ist

Das will ich nicht hoffen. Ich schrieb ja bereits, dass ich auch mal andere Ansichten vertreten habe.
Außerdem vertritt @hartmut11 nicht genau dieselben Ansichten, wenn du unsere Postings mal etwas genauer vergleichst.
Ich bin immer noch kein Radwegbefürworter, und zu der von meiner früheren abweichenden Ansicht nicht durch Einsicht, sondern durch mehr Kenntnis der Eigenschaft Rücksichtnahme gelangt.
Das heißt aber nicht, dass ich beispielsweise meine Wunschvorstellung von einer allgemeinen Aufhebung der (Radweg-)Benutzungspflicht revidiere.

Zitat
Es gilt für die Brücke eine zHG von 70 km/h.

Lässt eventuell eine solch hohe zHG eine außerordentliche Gefahrenlage erkennen, oder reicht das noch nicht aus? (Ich selbst bin mir da irgendwie nicht sicher.)

Zitat
Muss ich den Tag fürchten, an dem du (z.B. aus beruflichen Gründen) das Radfahren aufgibst?

Das wollte ich schon mal. Ich muss aber weiterhin regelmäßig Rad fahren, um meine Alltagsstrecke zurückzulegen.
Für die nächsten Jahre brauchst du diese Befürchtung jedenfalls nicht haben. Ich bleibe zunächst weiterhin Alltags- und Freizeitradfahrer.
Aber natürlich könnte sich das in zwanzig Jahren oder so geändert haben.
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Crownsilver
Beitrag 02.07.2013, 07:20
Beitrag #1211


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Zitat (münsterland-radler @ 02.07.2013, 00:52) *
Lässt eventuell eine solch hohe zHG eine außerordentliche Gefahrenlage erkennen, oder reicht das noch nicht aus?

Da wird die Verwaltung eine Gefahrenlage sehen, sonst hätte sie keine Geschwindigkeitsbegrenzung angeordnet, aber mit dieser Geschwindigkeitsbegrenzung hat sie ja auch bereits eine Maßnahme ergriffen diese zu entschärfen. Und gerade da die erlaubte Geschwindigkeit noch sehr hoch ist dürfte die Gefahrenlage nicht so arg sein. Womöglich ist die Begrenzung sogar aufgrund des Radweges angeordnet. Gibt es vielleicht Querungen vor oder hinter der Brücke?
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granny
Beitrag 02.07.2013, 08:35
Beitrag #1212


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Zitat (Crownsilver @ 02.07.2013, 08:20) *
Da wird die Verwaltung eine Gefahrenlage sehen, sonst hätte sie keine Geschwindigkeitsbegrenzung angeordnet, aber mit dieser Geschwindigkeitsbegrenzung hat sie ja auch bereits eine Maßnahme ergriffen diese zu entschärfen.

Achtung, jetzt wird es extra für @Münsterland-Radler ein wenig philosophisch laugh2.gif

Es spielt für die a-priori Fahrgeschwindigkeit des KFZ-Verkehrs jedenfalls keine Rolle, ob es einen Sonderweg gibt, bzw. ob die Radfahrer diesen Sonderweg auch benutzen müssen: Radwege oder Blauschilder rechtfertigen im Vergleich zu Strecken, auf denen es gar keine Sonderwege gibt -solange Radfahrer abwesend sind- weder eine vermehrte Unaufmerksamkeit, noch eine überhöhte Geschwindigkeit.

Man darf immer nur so schnell fahren, dass man schon durch ortsfeste Hindernisse -und damit erst recht durch Langsamverkehr- nicht überrascht wird. Sobald konkret Langsamverkehr vorhanden ist, ist die Geschwindigkeit so anzupassen, dass man hinterher fährt, bis man ordentlich überholen kann. Ich sehe keinen Grund dafür, warum dieses simple Prinzip bei Fahrzeugen mit Pedalkurbelantrieb schlechter funktionieren würde, als bei motorisiertem Langsamverkehr. Damit dies zuträfe, müsste man den KFZ-Führern nämlich schon unterstellen, dass sie zuvor erkannt haben müssten, dass der konkrete Langsamverkehr vor ihnen unmotorisiert ist - und in diesem Fall wäre die zugunsten der Kraftfahrer zunächst zu treffende Annahme, sie seien vom Fahrradfahrer überrascht worden, sofort ad absurdum geführt.

Fazit: die "pro-Durchfahrt-Unfallgefahr" für den einzelnen Radfahrer kann niemals größer sein, als die für den -ja weiterhin zugelassenen- einzelnen langsamen Kraftfahrer.

Bleibt noch die Frage zu klären, ob es gerechtfertigt ist, Radfahrer einfach auf der Basis ihrer angenommenen Menge anders zu behandlen. Es mag hier zwar für den Verkehrsfluss oder die Unfallzahl keine Rolle spielen, warum genau über 90 % der Hindernisse bzw. der potentiellen Unfallauslöser verschwinden, aber mangels Kausalzusammenhang zwischen dem Betrag, den je ein Einzelfahrzeug zur Gesamtstörung darstelllt, und dem konkreten Langsamfahrgrund ist die willkürliche Sonderbehandlung des Radverkehrs jedenfalls nicht wirklich mit rechtsstaatlichen Prinzipien vereinbar. Insbesondere, wenn der behauptete Schutz vor unachtsamen Schnellfahrern wirklich notwendig wäre, wäre es eine absolute Frechheit, diesen Schutz den auf der Fahrbahn verbleibenden motorisierten Langsamfahrern vorzuenthalten.

Politik und Verwaltung ist diese Zwickmühle sehr wohl bewusst, denn nicht umsonst werden sie nicht müde, eine ganz besondere Gefährdung des Radverkehrs zu betonen. Warum dieses Gesülze aber bei rationaler Analyse nicht stichhaltig ist, ist hoffentlich durch diesen Beitrag jedem klar geworden.
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mgka
Beitrag 02.07.2013, 09:51
Beitrag #1213


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In § 68 der österreichischen StVO ist zu lesen:
Zitat
Auf Straßen mit einer Radfahranlage ist mit einspurigen Fahrrädern ohne Anhänger die Radfahranlage zu benützen, wenn das Befahren der Radfahranlage in der vom Radfahrer beabsichtigten Fahrtrichtung gemäß § 8a erlaubt ist. Mit Fahrrädern mit einem Anhänger, der nicht breiter als 80 cm oder ausschließlich zur Personenbeförderung bestimmt ist, mit mehrspurigen Fahrrädern, die nicht breiter als 80 cm sind, sowie bei Trainingsfahrten mit Rennfahrrädern darf die Radfahranlage benützt werden; mit Fahrrädern mit einem sonstigen Anhänger und mit breiteren mehrspurigen Fahrrädern ist die für den übrigen Verkehr bestimmte Fahrbahn zu benützen. (...)

Das heißt: dort ist es in manchen Fälle erlaubt, in bestimmten Fällen sogar vorgeschrieben, auf der Fahrbahn zu fahren. Insbesondere dürften mehrspurige Fahrräder und solche mit (breitem) Anhänger eher langsam unterwegs sein. Warum gibt es so eine Ausnahmeregel (zusammen mit den "geübten" Rennradfahrern) eigentlich nicht in Deutschland? Die Unfallpotenziale werden ja wohl kaum in D und A unterschiedlich sein. Gibt es in A dazu Untersuchungen? Wenn sich die Regel so nicht bewährt hätte, wäre sie doch sicher längst geändert worden. Ich kenne die Kann-Regelung für mehrspurige Fahrräder in der VwVStVO, aber auf die kann ich mich im Zweifelsfall eben gerade nicht berufen.


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Cabronito
Beitrag 02.07.2013, 10:39
Beitrag #1214


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Hier mal ein Link zu Tante Kugels Mappen. Beim grünen Pfeil wurde das Photo geschossen.
Querungen gibt es keine, da der Radweg die ganze Zeit auf dieser "linken" Seite verläuft.
Gerade am Wochenende bei Ausflugswetter ist der Rad-/Fußweg gut frequentiert.

wavey.gif


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Crownsilver
Beitrag 02.07.2013, 10:51
Beitrag #1215


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Zitat (mgka @ 02.07.2013, 10:51) *
Das heißt: dort ist es in manchen Fälle erlaubt, in bestimmten Fällen sogar vorgeschrieben, auf der Fahrbahn zu fahren. Insbesondere dürften mehrspurige Fahrräder und solche mit (breitem) Anhänger eher langsam unterwegs sein. Warum gibt es so eine Ausnahmeregel (zusammen mit den "geübten" Rennradfahrern) eigentlich nicht in Deutschland? Die Unfallpotenziale werden ja wohl kaum in D und A unterschiedlich sein. Gibt es in A dazu Untersuchungen? Wenn sich die Regel so nicht bewährt hätte, wäre sie doch sicher längst geändert worden. Ich kenne die Kann-Regelung für mehrspurige Fahrräder in der VwVStVO, aber auf die kann ich mich im Zweifelsfall eben gerade nicht berufen.

Wer sollte so eine Regelung initiieren? Unser Autominister Ramsauer? Bei Unfallpotentialen sollte jedem ziemlich klar sein, dass die auf Radwegen praktisch immer höher liegen als als auf der Fahrbahn. Wenn dann Fahrzeuge eigentlich noch zu breit für diese Wege sind wird es sicher nicht besser.
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mgka
Beitrag 02.07.2013, 12:02
Beitrag #1216


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Dass von Seiten des deutschen Verordnungsgeber keine solche Initiative kommt, ist mir schon klar. Die Ablehnung der Petition zur vollständigen Abschaffung der Radwegbenutzungspflicht vor dem Deutschen Bundestag wurde ja u.a. damit begründet, dass es diese (eigentlich) gar nicht mehr gäbe. Auf dem Papier war/ist das ja richtig, nur sieht die Realität - bis heute - eben völlig anders aus. Und mittlerweile haben wir hier in diesem Thread so viele gute Argumente zusammen getragen, dass man die Benutzungspflicht einfach komplett aus § 2 streichen sollte. Was genau würde sich denn dann ändern...?


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Crownsilver
Beitrag 02.07.2013, 13:58
Beitrag #1217


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Zitat (mgka @ 02.07.2013, 13:02) *
Was genau würde sich denn dann ändern...?

Scharen von Kampfradlern würden den Vorwärtsdrang von Eliten in politischen Ämtern behindern. rolleyes.gif
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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 02.07.2013, 14:46
Beitrag #1218





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Hallo mgka

Die Regelungen zum Radverkehr in der deutschen StVO scheinen mir ziemlich undurchdacht.
(Beispiel: Schutzstreifen für Radfahrer - darf ich, auch als Radfahrer, nur bei Bedarf benutzen)


Mir ist aber noch eine Frage eingefallen:
Lässt sich das "Problem" der Engstelle auf der Brücke eventuell durch § 6 oder mittels der Zeichen 208 und 308 lösen?
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Pogge
Beitrag 02.07.2013, 15:02
Beitrag #1219


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Zitat (münsterland-radler @ 02.07.2013, 15:46) *
Lässt sich das "Problem" der Engstelle auf der Brücke eventuell durch § 6 oder mittels der Zeichen 208 und 308 lösen?


Meinst Du, dadurch kann man das Radfahren auf der Fahrbahn der Brücke so gefährlich machen, dass man es verbieten darf? think.gif
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Dlarah
Beitrag 02.07.2013, 16:00
Beitrag #1220


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Zitat (mgka @ 02.07.2013, 10:51) *
Warum gibt es so eine Ausnahmeregel (zusammen mit den "geübten" Rennradfahrern) eigentlich nicht in Deutschland?
In gewisser Weise gibt es die schon: wenn dein Gefährt nicht auf den Radweg passt oder ihn nicht erreichen kann (ich sach nur: Drängelgitter), dann ist der Radweg objektiv unbenutzbar --> keine Benutzungspflicht.


Zitat (münsterland-radler @ 02.07.2013, 15:46) *
Mir ist aber noch eine Frage eingefallen:
Lässt sich das "Problem" der Engstelle auf der Brücke eventuell durch § 6 oder mittels der Zeichen 208 und 308 lösen?

Da möchte ich eine Querverknüpfung vorschlagen: man hänge sich einen ordentlich breiten Anhänger ans Rad (in D darf der max 100 cm breit sein, wenn ich nicht irre) und schon ist der Radklemmweg ausgehebelt.


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Quid pro quo ... ernst gemeinte Beiträge zur Teilnahme am Straßenverkehr mit muskelkraftbetriebenen Fahrzeugen (you know what I mean) setzen voraus, dass erkennbar ernst gemeinte und aktiv durchgesetzte Anordnungen vorgefunden werden. Soll heißen: Wer Spaß sät, braucht sich über flapsige Äußerungen nicht zu wundern.
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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 03.07.2013, 18:19
Beitrag #1221





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Hallo Pogge

Leider verstehe ich deine Gegenfrage nicht. Mein Gedanke ist, aufgrund der Brücke als Engstelle auf dem Radweg eine Vorrangregelung für diesen zu treffen.
Entweder
- allgemein: diejenigen, auf deren Seite die Engstelle ist, sind wartepflichtig
oder
- durch die Verkehrszeichen 208 und 308 den Radfahrern aus der einen Richtung den Vorrang vor den Radfahrern aus der anderen Richtung zu geben
oder
- durch eine Regelung mittels LZA (hatte ich nicht erwähnt, fiel mir nicht gleich ein, aber diese Möglichkeit gäbe es auch noch)

Abgesehen davon scheint mir der Radweg auf dem Bild eigentlich breit genug dafür zu sein, dass sich zwei entgegenkommende Radfahrer passieren können.
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Pogge
Beitrag 03.07.2013, 18:35
Beitrag #1222


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Zitat (münsterland-radler @ 03.07.2013, 19:19) *
Leider verstehe ich deine Gegenfrage nicht.


Ich meine, keine Regelung auf dem Radweg macht das Fahren auf der Fahrbahn so aussergewöhnlich gefährlich, dass ein untermassiger Radweg irgendwie benutzungspflichtig gemacht werden muss, und damit auch nicht benutzungspflichtig gemacht werden darf!
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Replica
Beitrag 03.07.2013, 18:43
Beitrag #1223


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Voraussetzung, dass das mit VZ 208/308 funktioniert ist die Einsehbarkeit der anderen Seite der Engstelle. Sonst funktioniert das nicht.

Das gleiche bei diesem "selbstverständlich" 2-Richtungs-benutzungspflichtigen Radweg.

Wenn ich hier einfahre, wer sagt mir dann, dass von der Gegenseite nicht schon längt einer drauf unterwegs ist.


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Symptom-Doktorei in Reinkultur:
"»Überall in der Stadt funktioniert es. Jetzt haben wir einen einzigen Radweg und es funktioniert nicht.« Der Bürgermeister schlug vor, auszuprobieren, ob die rote Markierung des Radwegs [...] eine Besserung bringt."
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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 03.07.2013, 19:07
Beitrag #1224





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Hallo Pogge

Bei dem Beispiel sehe ich nicht Gefährlichkeit als Grund für die Benutzungspflicht, sondern eine hohe vermutete Verkehrsstärke.


Hallo Replica

Der Radweg auf deinem Bild ist nicht benutzungspflichtig, weil er dafür einen zu großen Abstand zur Fahrbahn aufweist. Hier darfst du mit dem Fahrrad auf der Fahrbahn fahren.
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Arthur Dent
Beitrag 03.07.2013, 21:10
Beitrag #1225


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Zitat (münsterland-radler @ 03.07.2013, 19:07) *
Der Radweg auf deinem Bild ist nicht benutzungspflichtig, weil er dafür einen zu großen Abstand zur Fahrbahn aufweist. Hier darfst du mit dem Fahrrad auf der Fahrbahn fahren.

Mal abgesehen davon, daß hier der "Radweg" gar nicht als Radweg hätte ausgewiesen werden dürfen, da er die Mindestbreite erheblich unterschreitet. Was macht man da, wenn einem ein anderer Radfahrer oder ein Fußgänger entgegen kommt? Muß dann einer in den Graben hüpfen?


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Replica
Beitrag 03.07.2013, 21:22
Beitrag #1226


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Ne, er fährt wieder zurück (sind ca. 500m zwischen 2 Einmündungen) und versucht sein Glück erneut. Statt den direkten 1,5km zum nächsten Ort hat er dann ne halbe Weltreise gemacht und nimmt beim nächsten Mal gleich das Auto. laugh2.gif

Übrigens:
So sieht die Gegenseite aus. Da weiß man noch gar nicht, dass man in einen Deadlock geschickt wird. Ganz am Anfang ist der Weg aber noch recht nah an der Fahrbahn, da kann man zur Not über 1m breite Wiese fahren. Diese Option existiert aber recht bald nicht mehr, in etwa bis da wo das Auto sich befindet.


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granny
Beitrag 03.07.2013, 21:42
Beitrag #1227


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Zitat (münsterland-radler @ 03.07.2013, 20:07) *
Bei dem Beispiel sehe ich nicht Gefährlichkeit als Grund für die Benutzungspflicht, sondern eine hohe vermutete Verkehrsstärke.

Das wäre wie stets ein und der selbe Grund, denn Sicherheit und Verkehrsbelastung sind über den Faktor Geschwindigkeit untrennbar verknüpft. Allerdings ist eine besondere Störung durch das Antriebsprinzip noch nicht mal ein Grund für eine Maßnahme, sondern wie immer nur ein Vorwand. wavey.gif

Zitat
Der Radweg auf deinem Bild ist nicht benutzungspflichtig, weil er dafür einen zu großen Abstand zur Fahrbahn aufweist. Hier darfst du mit dem Fahrrad auf der Fahrbahn fahren.

IMO ist der Trampelpfad jedenfalls alles mögliche, aber kein Radweg. Das Blauschild ist nur ein dreister Bluff der StVB.
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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 03.07.2013, 21:45
Beitrag #1228





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Leider habe ich jetzt erst das große Bild gefunden (ist etwas kompliziert gemacht), auf dem man das Zusatzschild lesen kann:
"Auf diesem Weg kein Winterdienst - Benutzung auf eigene Gefahr"
Auch das spricht eher gegen die Existenz einer Benutzungspflicht dieses Weges.

Zitat
Das Blauschild ist nur ein dreister Bluff der StVB.

Ich weiß nicht. M. E. wollte man nur zum Ausdruck bringen, dass VT, die keine Fußgänger oder Radfahrer sind, den Weg nicht benutzen dürfen.
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Arthur Dent
Beitrag 03.07.2013, 22:36
Beitrag #1229


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Zitat (münsterland-radler @ 03.07.2013, 21:45) *
Ich weiß nicht. M. E. wollte man nur zum Ausdruck bringen, dass VT, die keine Fußgänger oder Radfahrer sind, den Weg nicht benutzen dürfen.
Da hat man dann aber das falsche Schild gewählt. Z. 250 mit Zz. "Radfahrer frei" oder Z. 260 wäre dann die Waffe der Wahl.


--------------------
10 Gebote des sicheren Radfahrens

"Die oft flächendeckende Überziehung von ganzen Stadtvierteln mit markierten [Rad-] Wegen erscheint unter stadtgestalterischen Aspekten als bedenklich" - Bundesanstalt für den Straßenverkehr in "Verkehrssichere Anlage und Gestaltung von Radwegen"; ISBN 3-89429-384-5
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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 03.07.2013, 23:29
Beitrag #1230





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Z. 250 + Radfahrer frei = okay
Z. 260 aber schließt keine Fuhrwerke und auch keine Reiter aus
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Crownsilver
Beitrag 04.07.2013, 07:51
Beitrag #1231


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So einen Trampelpfad sollte man mit garnichts beschildern dürfen. Wenn dort ein Radfahrer oder Fussgänger in einer Schlammpfütze ausrutscht und zu Schaden kommt, kann man dafür die Verwaltung in Regress nehmen?
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granny
Beitrag 04.07.2013, 11:04
Beitrag #1232


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Zitat (münsterland-radler @ 04.07.2013, 00:29) *
Z. 250 + Radfahrer frei = okay
Z. 260 aber schließt keine Fuhrwerke und auch keine Reiter aus

Diese Einschränkung bei Z.260 hat keine Praxisrelevanz: Fuhrwerke würden Wege mit den schmalen Abmessungen, die sie als Kandidaten für Blauschilder qualifizieren, gar nicht erst befahren können, und Reiter scheren sich ebensowenig einen Dreck um das Benutzungsverbot von Radwegen wie die Polizei gegen Radwegreiten einschreitet.

Im Übrigen sind diese abstrakten Erwägungen bei dem gezeigten Weg sowieso nicht von Belang. Im Unterholz gelten die Wald- und Forstgesetze, nicht die StVO. tongue.gif


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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 04.07.2013, 14:36
Beitrag #1233





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Es mag sein, dass es keine praktische Relevanz hat.
Aber dann wirft das bei mir die Frage auf, warum solche Wege auch häufig mit dem VZ "Verbot für Krads und Reiter" (Kombi aus 255+258) beschildert werden.
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granny
Beitrag 04.07.2013, 14:58
Beitrag #1234


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Zitat (münsterland-radler @ 04.07.2013, 15:36) *
Aber dann wirft das bei mir die Frage auf, warum solche Wege auch häufig mit dem VZ "Verbot für Krads und Reiter" (Kombi aus 255+258) beschildert werden.

Also zwei Schilder = Z.260 plus Kombi aus Z.255+258 am gleichen Mast wären "häufig"? Nie gesehen.

Oder meinst du Z.240 mit Z. 258 kombiniert, so wie auf diesemBild? Das zeigt dann nur einmal mehr, dass die Fiktion vom "selbständigen Radweg" eben nicht mehr ist, als genau das - eine Fiktion aus dem juristischen Elfenbeinturm.
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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 04.07.2013, 16:01
Beitrag #1235





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Hallo granny

Nein, nur ein Schild. Bilder im VP gibt's auch irgendwo.
Aber da ich die selbst auch selten wiederfinde, hier noch einmal. Das hier ist gemeint:
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granny
Beitrag 04.07.2013, 16:13
Beitrag #1236


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Zitat (münsterland-radler @ 04.07.2013, 17:01) *
Nein, nur ein Schild.

Ich komme nicht mehr ganz mit. Zuvor hattest du gemeint, dass Z.260 unzureichend wäre, um eine Straße für RF und FG zu reservieren, weil dann immer noch Reiter und Fuhrwerke zugelassen wären, und jetzt zeigst du uns als Beispiel für eine bessere Alternative Bilder, die noch nicht einmal Autos aussperren.

Abgesehen davon: So wie das Schild in deinem Beispiel positioniert ist, verpflichtet es nachgerade Reiter und Kraftradfahrer zum Benutzen des "Sommerweges". whistling.gif
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schilderwald
Beitrag 06.07.2013, 12:50
Beitrag #1237


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Schutzstreifen, außerorts und keine Geschwindigkeitsbeschränkung:

Ein dazugehöriger Presseartikel vom 21.06.2013: klick zum KStA
Und hier ein Link zum Streckenabschnitt: klick
Versuchskaninchen Radfahrer, Willkommen im Versuchslabor NRW whistling.gif


--------------------
Stau ist nur hinten am Ende blöd, vorne geht es.
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granny
Beitrag 06.07.2013, 14:29
Beitrag #1238


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Zitat (schilderwald @ 06.07.2013, 13:50) *
Schutzstreifen, außerorts und keine Geschwindigkeitsbeschränkung:
[...]
Versuchskaninchen Radfahrer, Willkommen im Versuchslabor NRW whistling.gif

Erstens: Steuerzahlerfeindlich. Wenn das bundesweit eingeführt wird, ist das eine ziemlich dreiste Subventionierung von Markierungsfirmen. laugh2.gif
Zweitens: Radfahrerfeindlich. Unter dem Strich verstärkt die Streifelei nämlich den Trend, dass Radfahrer außerhalb spezieller Ghettos zum Freiwild gemacht werden. Den Radfahrern durch die zunehmende Separation auf den restlichen Straßen immer mehr den Schutz durch die allgemein vorgeschriebene Rücksichtnahme zu entziehen, und das dann als besondere Förderung des Radverkehrs umzudeuten, ist schon ganz großes Tennis. mad.gif
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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 11.07.2013, 22:19
Beitrag #1239





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Im Rahmen der "Aktionstage zur Steigerung der Sicherheit von Radfahrern auf den Straßen im Kreis Warendorf", die vom 13. bis 19. Juli stattfinden sollen und für die bis zum 12. Juli "Vorschläge für Gefahrenpunkte" (seltsame Formulierung - kam das von der Polizei oder von der Zeitung?) entgegen genommen werden, darunter unter Anderem auch "wo die Verkehrsführung unklar ist", ging von mir soeben folgende E-Mail raus:

Zitat
Sehr geehrte Damen und Herren der Polizei NRW/Warendorf,

ich habe Hinweise zur Verkehrsführung an der Kreuzung der B64 (August-Wessing-Damm und Wallpromenade) mit der Freckenhorster Straße in der Stadt Warendorf (Nähe Bahnhof):

1) Vom Bahnhof/August-Wessing-Damm kommend nach links in die Freckenhorster Straße abzubiegen, stellt für Radfahrer eine besondere Herausforderung dar.
Es gibt dafür zwei legale Möglichkeiten:
1. das direkte Abbiegen über die Linksabbiegerspur
Dazu muss man, um auf die Linksabbiegerspur der Fahrbahn zu kommen, den Gehweg, den Seitenstreifen, die Rechtsabbiegespur und die Geradeausspur - insgesamt also vier Straßenteile - kreuzen. Der Vorrang ist über §10 der StVO geregelt (Einfahren in die Fahrbahn).
Hier kommt es oft zu langen Wartezeiten. Wenn diese auf der Radfahrerseite zu Ungeduld führt, kann es eventuell dazu kommen, dass zu kleine Lücken genutzt werden. Eventuelle Unfälle hätten durch einen Aufprallwinkel von nahezu 90° (rechter Winkel) vermutlich verheerende Folgen.
2. das indirekte Abbiegen, bei dem die Fahrbahn zweimal geradeaus überquert wird
Wenn man zunächst auf dem Radweg bleibt, stellt sich an der Kreuzung die Frage, welches Lichtzeichen gilt. Folgt man der StVO, gilt das Lichtzeichen für den Fahrverkehr (die sog. "Vollscheibe") (nachzulesen in §37 Abs. 2 Nr. 6). Die Verkehrsführung vermittelt jedoch den Eindruck, dass das Lichtzeichen für Fußgänger auch für Radfahrer gelten würde.
Das ist aber noch das geringste Problem. Ist man erst mal auf der Fußgängerfurt, tut sich eine neue Frage auf: Wo sollte man sich am besten aufstellen? Entweder, man bleibt mitten auf der Fußgängerfurt vor der nach links führenden Radfahrerfurt stehen und somit im Kreuzungsbereich. Dann kann man nur hoffen, dass Radfahrer, die auf der Freckenhorster Straße geradeaus fahren, trotz Grün sehr aufmerksam bleiben. Oder, man steigt ab und schiebt über die Fußgängerampel, was auch keine gute Lösung ist und hinter der Kreuzung zu Schwierigkeiten beim Einordnen in den Fahrverkehr führen kann.

2) Durch die Verkehrsführung kann es beim Geradeausfahren auf der B64 schnell passieren, dass Radfahrer, die vom gemeinsamen Geh- und Radweg am August-Wessing-Damm kommen, oft vermutlich versehentlich, auf dem Gehweg der Wallpromenade landen.

Daher sind meine Verbesserungsvorschläge:
1) Einrichtung von Aufstellflächen für indirekt links abbiegende Radfahrer, die vom August-Wessing-Damm auf die Freckenhorster Straße Richtung Marktplatz abbiegen möchten
2) bessere Überleitung vom Radweg des August-Wessing-Damms auf die Fahrbahn der Wallpromenade

Mit freundlichen Grüßen
[münsterland-radler]

Wer weiß, vielleicht verbessert sich ja was...
um diese Kreuzung geht es, Fotos sind bereits irgendwo im VP zu finden. Das ist übrigens in der Nähe der Polizeiwache, sollte denen also einigermaßen bekannt sein.
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oscar_the_grouch
Beitrag 12.07.2013, 14:54
Beitrag #1240


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Zitat (granny @ 06.07.2013, 15:29) *
Zweitens: Radfahrerfeindlich. Unter dem Strich verstärkt die Streifelei nämlich den Trend, dass Radfahrer außerhalb spezieller Ghettos zum Freiwild gemacht werden.


Und es funktioniert in Deutschland auch immer in beide Richtungen: Das ist nun MEIN Weg, du darfst hier gar nichts. Rücksicht müssen wir beide nicht mehr üben und auch kein Mitdenken.



Auch anderswo hat man sich die deutsche Tradition des indirekten Linksabbiegens abgeschaut. Natürlich fährt auch hier der "Kampfradler" einfach von der Abbiegespur geradeaus weiter..... tongue.gif tongue.gif tongue.gif <== extra dreimal, damit man mein Augenzwinkern auch nicht übersieht

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granny
Beitrag 12.07.2013, 14:58
Beitrag #1241


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Zitat (oscar_the_grouch @ 12.07.2013, 15:54) *
Auch anderswo hat man sich die deutsche Tradition des indirekten Linksabbiegens abgeschaut.

Man beachte die Kaltverformung des "Stop here on red"-Schildes. Absicht, oder das Wirken rabiater Kampfradler? laugh2.gif
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oscar_the_grouch
Beitrag 12.07.2013, 14:59
Beitrag #1242


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Wenn die da Riesen sind....
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klausimausi
Beitrag 12.07.2013, 15:45
Beitrag #1243


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Zitat (oscar_the_grouch @ 12.07.2013, 15:54) *
Auch anderswo hat man sich die deutsche Tradition des indirekten Linksabbiegens abgeschaut.

Ist das "anderswo" in Spanien ? (ich lese zwar jede Menge englischen Text dafür steht dort auch "Valencia") blink.gif
Wenn ja: Dort ist indirektes abbiegen für alle Fahrzeugearten weit verbreitet.
Ich würde eher mal vermuten: Die haben's erfunden tongue.gif

Gruß,
Klaus


--------------------
@HeinerHainer schrieb: "Man kann eigendlich jedem Radfahrer nur raten keine Radwege zu befahren."
@Hane anwortete: "[loriot]Ach?[/loriot]"
@Mitleser meint darauf hin: "Ja, nun auch aus juristischer Sicht; bislang nur aus Selbsterhaltungstrieb&Co."
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Mitleser
Beitrag 12.07.2013, 15:50
Beitrag #1244


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Die Spanier sind zwar Pleite, ihre Sprache haben sie aber noch nicht verkauft.

Das dürfte die Bike Route VALENCIA in Florida sein.

Edit: Oder doch Kalifornien?
Edit 2: Ich lege mich auf San Francisco fest!
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oscar_the_grouch
Beitrag 12.07.2013, 16:01
Beitrag #1245


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ENDLICH, ENDLICH, ENDLICH! Ein Tag der ewig in die Geschichte des VP eingehen wird: Mitleser weiß NICHT wo das Bild aufgenommen wurde. Ich bitte die Moderation untertänigst um entsprechende Würdigung und Aufstellen einer Gedenktafel aus Anlass dieses würdigen Augenblicks!

Es ist San Francisco, Market Street Richtung Castro.

edit: UNFAIR, UNFAIR UNFAIR!!!!! die Pointe durch heimliches Bearbeiten unter dem Hintern wegzuziehen ! FOULLLLL!!!!!

Ich bitte die Moderation in aller Form, Mitleser die Bearbeitungsrechte, auf eine Länge von einer Sekunde nach Abschicken des Beitrags zu kürzen!!
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Mitleser
Beitrag 12.07.2013, 16:06
Beitrag #1246


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Siehe mein Edit 2 tongue.gif

Ich schwöre, der obige Edit kam vor(!) Deinem Posting mit der Auflösung.
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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 12.07.2013, 16:16
Beitrag #1247





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Ähnlich wie die Franzosen legen die Spanier viel Wert auf ihre eigene Sprache, sehr viel mehr als beispielsweise die Deutschen.
In Deutschland war es kein großes Problem, die "Arbeitsämter" (bzw. "Agenturen für Arbeit") in "Jobcenter" umzubenennen. In Spanien kannst du auf die Umbenennung der "oficinas de empleo" aber noch lange warten. Ähnliche Beispiele findet man bestimmt viele, wenn man sucht.

Zu meiner Beteiligung an der Polizei-Aktion gab es immerhin vorab eine Standardantwort:
Zitat
Sehr geehrter Herr [münsterland-radler],



im ersten Halbjahr 2013 verunglückten im Kreis Warendorf bereits 140 Radfahrer, davon allein 41 im Monat Juni. Häufig führen Konfliktsituationen zwischen Radfahrern und Kraftfahrzeugführern zu diesen Unfällen.

Mit unserer Aktion wollen wir auf potenzielle Gefahrenstellen schneller reagieren, damit es erst gar nicht zu Verkehrsunfällen kommt.

Vielen Dank, dass Sie sich aktiv für die Verkehrssicherheit im Kreis Warendorf einsetzen und an unserer Aktion beteiligen.

Die Polizei wird alle "Gefahrenstellen", die uns von den Bürgerinnen und Bürgern für Kontrollen vorgeschlagen wurden, aufsuchen, bewerten und sie nach Möglichkeit in das Überwachungskonzept aufnehmen.

Sollten sich Hinweise auf bauliche Mängel ergeben, informieren wir auch die dafür zuständigen Behörden.



Aber auch Sie können etwas für Ihre Sicherheit tun:

Fahren Sie mit Ihrem Fahrrad auf der richtigen Seite des Radweges und tragen Sie einen Fahrradhelm.







Wir wünschen Ihnen eine sichere Fahrt.





Ihre Polizei im Kreis Warendorf

Natürlich, der Hinweis auf den Fahrradhelm musste ja sein...

Ich bin gespannt darauf, was und wie viel sich tut. Denn eigentlich ist die Radverkehrsführung im Kreis Warendorf eine einzige Gesamtkatastrophe, die noch schwieriger zu retten ist als der Klimawandel. Wenn man hier wirklich was verbessern will, nimmt man sich damit viel vor...
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Hick-Hack
Beitrag 12.07.2013, 16:31
Beitrag #1248


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Zitat (münsterland-radler @ 12.07.2013, 17:16) *
Natürlich, der Hinweis auf den Fahrradhelm musste ja sein...

Einfach mal zurückschreiben und fragen, welche Art von Helmen zur Unfallvermeidung geeignet sind.
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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 12.07.2013, 16:42
Beitrag #1249





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Wieso, sie schreiben doch schon, was sie für geeignet halten: "Fahrradhelm"
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Crownsilver
Beitrag 12.07.2013, 16:44
Beitrag #1250


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So einen Trainingshelm wie ihn Luke im ältesten StarWars Film mal benutzt. Wenn man nix sieht, kann man kein Rad fahren und baut folglich keine Unfälle. laugh2.gif
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