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> Radweg-Mecker-Foto-Thread
willi
Beitrag 09.08.2013, 22:43
Beitrag #1301


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Zitat (Nerari @ 09.08.2013, 23:39) *
Alle Dummheiten, die ein Geisterfahrer begehen kann, muss man diesem zu Gunsten nun wirklich nicht durch eigene defensive Fahrweise ausgleichen.
In der Tat. Ich bin da eigentlich ganz egoistisch und denk nur für die Anderen mit, damit ich selbst nicht auf die Nase falle.
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Nerari
Beitrag 09.08.2013, 22:48
Beitrag #1302


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Zitat (willi @ 09.08.2013, 23:43) *
Ich bin da eigentlich ganz egoistisch und denk nur für die Anderen mit, damit ich selbst nicht auf die Nase falle.


So sehe ich das auch yes.gif . Inwieweit sich der andere durch sein (massiv) falsches Verhalten selbst gefährdet ist alleine sein Bier (nicht aber, inwieweit er mich damit gefährdet dry.gif )
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Aqua-Cross
Beitrag 12.08.2013, 07:30
Beitrag #1303


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Nur zur Klarstellung. Die Schuld an dem Unfall sehe ich auch fast ausschließlich bei der älteren Dame und den Radweg dort benutzungspflichtig zu machen ist auch so eine Sache ... Gehweg + Radfahrer frei (an die Radwegmarkierung hält sich eh kein Schwein) wäre vermutlich ausreichend. Nichtsdesto trotz brauchte ich nicht, wenn mir die Gefahrenstelle bekannt ist in dieser Weise an den Pylonen vorbeifahren und die Leute durch mein Gebhrüll derart erschrecken, sodass diese deswegen noch schneller stürzen. Es glaubt doch nicht wirklich jemand das sich das auch nur einer zu Herzen nimmt? Die regen sich höchstens noch über den "Klugscheißer" auf. So ist das leider. In Wahrheit fängt der Fisch auch hier vom Kopf an zu stinken und das sind nun einmal die Behörden, die Radfahrer wie Fußgänger behandeln und sich dann wundern, daß diese sich auch so verhalten.
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sigggi
Beitrag 12.08.2013, 09:42
Beitrag #1304


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Zitat (Aqua-Cross @ 12.08.2013, 08:30) *
Nichtsdesto trotz brauchte ich nicht, wenn mir die Gefahrenstelle bekannt ist in dieser Weise an den Pylonen vorbeifahren

Wie würdest Du denn dort vorbei fahren?
Ich kenne auch nur diese Variante.

Zitat (Aqua-Cross @ 12.08.2013, 08:30) *
und die Leute durch mein Gebhrüll derart erschrecken, sodass diese deswegen noch schneller stürzen.

Der Geisterfahrer auf der Autobahn fuhr in die Leitplanke weil ihn die Hupe des entgegenkommenden LKW erschreckte.
Böser böser LKW-Fahrer!!!



--------------------
Eine Fahrbahn die Platz für einen regelkonformen Radstreifen hat muss mindestens so breit sein, dass sie letztendlich auch wieder ohne auskommt. Daher gibt es bei diesen Dingern nur zwei Kategorien - entweder überflüssig oder illegal.
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hugo790
Beitrag 12.08.2013, 10:44
Beitrag #1305


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Mir und sicher auch Herrn Laufenberg ist bekannt, dass hier Probleme vorliegen:
- Keine Sichtbeziehung (StVB)
- Keine vernünftige Führung für Radfahrer (StVB)
- Leute, die sich nicht an Regeln halten
- Eine Polizei, die nicht prüft, ob sich die Leute an die Regeln halten

Weil ich um diese Probleme kenne, finde ich es absolut gerechtfertigt entweder hier kurz vor der Engstelle nach rechts auf den Gehweg zu fahren, um weiter sehen zu können, vor der Engstelle zu klingeln, damit man vom Gegenverkehr gehört wird, oder gleich die Fahrbahn zu nutzen.

Ich weiss, alles drei "eigentlich" verboten. Hilft aber um die Lage zu entschärfen. Herr Laufenberg will die Lage aber nicht entschärfen. Er will darauf hinweisen, dass hier Probleme vorliegen und das ist ihm mit dem Unfall auch gelungen.
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sigggi
Beitrag 12.08.2013, 11:02
Beitrag #1306


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Zitat (hugo790 @ 12.08.2013, 11:44) *
Herr Laufenberg will die Lage aber nicht entschärfen.

Herr Laufenberg fuhr etwa 18Km/h und hat mehrere Meter vor der Radfahrerin problemlos angehalten.


--------------------
Eine Fahrbahn die Platz für einen regelkonformen Radstreifen hat muss mindestens so breit sein, dass sie letztendlich auch wieder ohne auskommt. Daher gibt es bei diesen Dingern nur zwei Kategorien - entweder überflüssig oder illegal.
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Nerari
Beitrag 12.08.2013, 11:10
Beitrag #1307


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Zitat (hugo790 @ 12.08.2013, 11:44) *
Weil ich um diese Probleme kenne, finde ich es absolut gerechtfertigt entweder hier kurz vor der Engstelle nach rechts auf den Gehweg zu fahren, um weiter sehen zu können, vor der Engstelle zu klingeln, damit man vom Gegenverkehr gehört wird, oder gleich die Fahrbahn zu nutzen.

Aber alles drei doch bitteschön nur, um mich selbst zu schützen. Und zu klingeln, weil jemand illegal entgegen kommen könnte blink.gif Nicht dein Ernst, oder? Damit muss der Gegenverkehr selbstverständlich rechnen, dass da jemand kommen könnte.
Wieso sollte man zugunsten eines Geisterradler ein Problem durch übertrieben defensives/StVO-widriges Verhalten entschärfen, wenn dieser das durch sein Verhalten erst schafft und seinerseits so gar ncits tut, die Lage nicht unnötig zu verschärfen. Z.B. durch (betont) defensives Fahren sowie außerordentlche Bremsbereitschaft? Ubnd wenn schon falsch, wieso dann nicht gleich auf dem Fußweg?

Zitat
Er will darauf hinweisen, dass hier Probleme vorliegen und das ist ihm mit dem Unfall auch gelungen.

Für das Video will er sicher die Probleme veranschaulichen, und das tut er, indem er sich selbst völlig regelkonform verhält.

Und an dem Unfall ist, da wollen wir mal die Kirche im Dorf lassen, die Radfahrerin ganz alleine schuld. Herr Laufenberg schafft es, zu stehen, die Radfahrerin fährt nahezu ungebremst ins Geländer. Weil doch da tatsächlich ein Radfahrer wagt, in der richtigen Richtung auf dem Radweg zu fahren.

Sicher liegt hier, wenn man die Vielzahl der Geisterfahrer sieht, ein ernsthafter Mangel in der Verkehrsführung vor. Und man macht es sich zu leicht, wenn man die Schuld nur beim Geisterfahrer sucht. Aber primär verhält der sich falsch.

(Witzig ist übrigens, dass der Mann seine Frau gleich auf den fehlenden Helm hinweist. Wo sie doch am Kopf gar nichts hat.)Und interessant ist es auch, zu sehen, wie die sicherheitsbewussten Radler zwar einen Helm aufhaben, am Geisterfahren aber nichts verwerfliches feststellen können dry.gif
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hugo790
Beitrag 12.08.2013, 11:17
Beitrag #1308


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Zitat (sigggi @ 12.08.2013, 12:02) *
Herr Laufenberg fuhr etwa 18Km/h und hat mehrere Meter vor der Radfahrerin problemlos angehalten.

Gegenfrage, völlig unabhängig von der Schuld/Ursache des Unfalls und der Rechtslage:
Hätte Herr Laufenberg den Unfall verhindern können? Wenn ja, wie?

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Nerari
Beitrag 12.08.2013, 11:35
Beitrag #1309


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Zitat (hugo790 @ 12.08.2013, 12:17) *
Hätte Herr Laufenberg den Unfall verhindern können? Wenn ja, wie?


Zum einen, wenn er gar nicht dort gefahren wäre (scnr) (dann sicher), zum anderen, wenn er auf den Gehweg ausgewichen wäre, so dass die Radlerin ihn deutlich früher sieht (dann höchstwahrscheinlich)
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Aqua-Cross
Beitrag 12.08.2013, 11:39
Beitrag #1310


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Mit seinem Schreiben hat @hugo mir die Anwort auch schon fast abgenommen. Bei derart schlechten Verkehrsführungen nutze ich die Fahrbahn (ein Weg mit 25 Geisterfahrern in wenigen Minuten ist unzumutbar; die Nutzung der Fahrbahn daher legal) oder ich Klingel vor der unübersichtlichen Stelle. Das ist zwar nicht ganz StVO-Konform, wird aber verstanden und hilft Unfälle zu vermeiden. Für mich ist das auch ein verhaltener Protest gegen die Verkehrsführung. Wenn diese ausgesprochen schlecht ist, dann mache ich halt Krach.


@ Nerari

Deinen zweiten Absatz kann ich fast unterschrieben. Natürlich ist die Frau als Geisterfahrer und die Verwaltung die sich diese quasi heranzieht in erster Linie alleine Schuld. Fakt ist aber auch, daß Herr Laufenberg diese Problematik kennt und nicht zur Entschäfung der Situation beiträgt. Eigentlich passt ihm der Unfall sogar ganz gut ins Konzept für sein "aufrüttelndes Video". Nur Leider hat er mit diesen Maßnahmen keinen Erfolg. Das Geisterradeln ist so sehr in der Gesellschaft verbreitet, daß es ganz anderer Mittel bedarf um diesen Problem herr zu werden und hier sind dann die Behörden gefordert. Solange diese Hochbordradwege und linksseitige Verkehrsanlagen bauen wird es keine Lösung geben. Da kann Herr Laufenberg noch so viele Geisterfahrer anbrüllen.


@ sigggi

Der Vergleich mit dem Geisterfahrer auf der Autobahn ist völlig daneben, weil hier ganz andere Ursachen vorherrschen, eben die das die Behörden sich des Problems nicht in einer Angemessenen Weise annehmen. Du kannst gerne mit Deinem Sarkasmus weiter machen, aber dann klinke ich mich aus der Diskussion aus.
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Nerari
Beitrag 12.08.2013, 12:00
Beitrag #1311


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Zitat (Aqua-Cross @ 12.08.2013, 12:39) *
Nur Leider hat er mit diesen Maßnahmen keinen Erfolg. Das Geisterradeln ist so sehr in der Gesellschaft verbreitet, daß es ganz anderer Mittel bedarf um diesen Problem herr zu werden und hier sind dann die Behörden gefordert. Solange diese Hochbordradwege und linksseitige Verkehrsanlagen bauen wird es keine Lösung geben. Da kann Herr Laufenberg noch so viele Geisterfahrer anbrüllen.


Ich persönlich habe es auch aufgegeben, Geisterradler zu "erziehen" thread.gif
Wenn allerdings alle Radler Geisterfahrer zurecht weisen würden, dann würde vielleicht auch ein Effekt entstehen. Weil ich aber weiß, dass dem nicht so ist, ist mir selbst mein bequemes Vorankommen auch wichtiger als ein Beharren auf Regeln samt der dazugehörigen Bremsereien. wie su schreibst, da müsste erst mal die Verkehrsplanung tätig werden, die linksseitiges Radeln in vielen Fällen fordert. Oft auch auf zu engen Wegen. Da ist es dem gemeinen Verkehrsteilnehmer natürlich schwer verständlich zu machen, wieso das eine mal ein suagefährliche Sünde sein soll, was das andere mal vom Verkehrsplaner so vorgesehen ist dry.gif
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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 12.08.2013, 12:23
Beitrag #1312





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weil es da und genau und nur an dieser Stelle eine ganz besonders außerordentliche Gefahrenlage gibt, die das zwingend ausnahmsweise erforderlich macht - anders darf es gar nicht sein
... Wieso gibt es eigentlich so viele "besonders außerordentliche Gefahrenlagen" und warum wird da nichts gegen getan, sie dauerhaft zu beseitigen? ...

Im konkreten Fall kann ich aber keinen Fehler der Behörde erkennen, die linksseitigen Wege sind eindeutig mit Verbotsschildern gesperrt.
Das Z. 241 steht korrekt rechts neben der Straße, auf die es sich bezieht (NICHT die Mülheimer Brücke!) und das Z. 254 ebenfalls korrekt rechts neben dem Weg, der auf die linke Seite der Mülheimer Brücke führt.
Eine Verwechslungsgefahr sehe ich, weil sich (andere?) Behörden andernorts nicht so genau an die Regeln der rechtsseitigen Aufstellung halten wie sie sollten/müssten. Z. 241 (getrennter Geh-Radweg) soll rechts von oder mittig auf der Fläche stehen, auf die es sich bezieht, aber nicht links davon. (StVO § 39 Abs. 2)
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senfeuter
Beitrag 12.08.2013, 13:31
Beitrag #1313


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Hallo,

es gibt auch in kleineren Städten total tolle benutzungspflichtige Radwege, da ist es richtig kuschlig:


Als aktuelle Begründung liegt mir ein Schreiben der Stadt Wismar vor, in dem der Verantwortliche behauptet die Benutzungspflicht muss hier angeordnet werden, weil so viele KFZ fahren.
Der Weg ist noch knapp einen meter breit zwischen Lampenmast und Fahrbahn :-)
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oscar_the_grouch
Beitrag 12.08.2013, 13:48
Beitrag #1314


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die Gefahrenlage ist/sind das Vorhandensein von KfZ Verkehr ? Nett.
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senfeuter
Beitrag 12.08.2013, 14:10
Beitrag #1315


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Ja, es handelt sich um eine Hauptroute mit über 900 KFZ / h Spitze. Der Radweg ist benutzungspflichtig, holprig, Kleinstpflaster mit Flicken und löchern und Sandeinlagen, zugewachsen, mit Lampenfählen garniert. Die Straße hat eine 30 km/h Beschränkung und 5 t Lastbegrenzung. Busse ausgenommen!

Das Amt hat auf meinen Einwand eine Verkehrszählung durchgeführt! Und dann genau jene Begründung zur Gefahrenlage gegeben.

Auf meinen Einwand und die Anforderung eines rechtsmittelf. Bescheids hies es dann, die Zählung war nicht amtlich und muss wiederholt werden, um die Benutzungspflicht nachweisen zu können.
Mal sehen was als nächstes geschieht, ich habe erstmal Akteneinsicht beantragt, in die VA und die letzte Verkehrsschau think.gif
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hugo790
Beitrag 12.08.2013, 14:30
Beitrag #1316


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Das find ich auch immer schlimm. Es gibt eine Radwegbenutzungspflicht und wenn man nach dem Warum fragt, wird eine Verkehrszählung gemacht.
Es muss aber doch vor der Anordnung die Gefahrenlage bestanden haben und auch sauber dokumentiert werden. Nicht erst, wenn sich der erste beschwert.

Gibt es eigentlich zwei oder vier Spuren? Bei zwei Spuren ist die Grenze zwischen Belastungsbereich I und II laut ERA 2010 800 KFZ/h, bei Tempo 30. III beginnt bei knapp 1800 und IV bei ca. 2000, pro Spitzenstunde!

900 KFZ/h reichen also bei weitem nicht alleine als Grund, laut ERA. Da muss schon noch woanders die Gefahr versteckt sein.
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granny
Beitrag 12.08.2013, 15:05
Beitrag #1317


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Zitat (hugo790 @ 12.08.2013, 15:30) *
Das find ich auch immer schlimm. Es gibt eine Radwegbenutzungspflicht und wenn man nach dem Warum fragt, wird eine Verkehrszählung gemacht.

Offenbar wird sie noch nicht einmal wirklich gemacht, sondern nur vorläufig behauptet. thread.gif

Zitat
900 KFZ/h reichen also bei weitem nicht alleine als Grund, laut ERA. Da muss schon noch woanders die Gefahr versteckt sein.

Egal, was die ERA behauptet: Selbst 900.000 KFZ/Stunde reichen nicht für eine § 45 IX-konforme Maßnahme gegen Radfahrer.
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mgka
Beitrag 12.08.2013, 15:16
Beitrag #1318


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Das hatten wir doch gerade in einem anderen Thread hier: woher kommen diese Zahlen bzw. dieses Diagramm in den ERA? Liegen diesen wissenschaftliche Erkenntnisse zugrunde? Wenn ja, welche? Oder sind es eher "gefühlte" Werte? Solange man in VG-Urteilen zur Benutzungspflicht lesen kann, dass sich die zuständige Kammer bei ihrer Entscheidung auf dieses Diagramm beruft, wird eine Klärung dieser Fragen dringend notwendig. Was sagen denn die Urheber der ERA dazu?


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"Bei keiner anderen Erfindung ist das Nützliche mit dem Angenehmen so innig verbunden, wie beim Fahrrad." (Adam Opel)
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sigggi
Beitrag 12.08.2013, 15:19
Beitrag #1319


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Zitat (hugo790 @ 12.08.2013, 12:17) *
Hätte Herr Laufenberg den Unfall verhindern können? Wenn ja, wie?

Mann muss an dieser Stelle langsam fahren und bremsbereit sein so, dass man rechtzeitig anhalten kann. Mehr kann man nicht machen.
Genau das hat Herr Laufenberg getan.

Zitat (Nerari @ 12.08.2013, 12:35) *
...zum anderen, wenn er auf den Gehweg ausgewichen wäre, so dass die Radlerin ihn deutlich früher sieht (dann höchstwahrscheinlich)

Das würde ich Niemanden raten. Ein Unfall auf dem Gehweg dort und Du bist, asl Radfahrer, der Dumme.


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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 12.08.2013, 15:20
Beitrag #1320





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Zitat
die Gefahrenlage ist/sind das Vorhandensein von KfZ Verkehr ?

Es gibt außer der Anordnung einer Benutzungspflicht noch viele verschiedene Wege, diese Gefahr zu beseitigen:








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granny
Beitrag 12.08.2013, 15:52
Beitrag #1321


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Zitat (mgka @ 12.08.2013, 16:16) *
woher kommen diese Zahlen bzw. dieses Diagramm in den ERA? Liegen diesen wissenschaftliche Erkenntnisse zugrunde? Wenn ja, welche? Oder sind es eher "gefühlte" Werte?

Letzteres - ohne dass ich der FGSV bzw. den Autoren der ERA dieses nachweisen könnte. Ein überdeutlicher Hinweis ist allerdings, dass jeder Ansatz eines Verweises auf empirisch erhobenes Material vornehm unterbleibt.

Ich halte es auch aus logischen Gründen für vollkommen unmöglich, den Nachweis einer vom Fahrzeugantrieb abhängigen spezifischen Gefahrenlage für bestimmte Verkehrsteilnehmer durch Starkverkehr zu erbringen. Die Vorschriften der StVO stehen nicht durch hohes Verkehrsaufkommen zur Disposition, und wenn selektiv Radfahrer die potentiellen Opfer wären, erst recht nicht - denn dazu müsste die Sondergefährdung auf straftatwürdigem Vorsatz beruhen.

Wenn man das Unfallrisiko an der Verkehrsbelastung der Straße festmacht, klammert man zudem aus, dass Unfälle im Längsverkehr nur einen vergleichsweise winzigen Bruchteil aller Mischverkehrsunfälle ausmachen - und dass die Führung des Radverkehrs auf Sonderwegen bei den bereits den Mischverkehr dominierenden unfallrelevanten Vorfahrt- und Vorrangsituationen gerade bei Starkverkehr besonders problematisch ist.
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senfeuter
Beitrag 12.08.2013, 16:18
Beitrag #1322


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Zitat (mgka @ 12.08.2013, 16:16) *
Solange man in VG-Urteilen zur Benutzungspflicht lesen kann, dass sich die zuständige Kammer bei ihrer Entscheidung auf dieses Diagramm beruft, wird eine Klärung dieser Fragen dringend notwendig. Was sagen denn die Urheber der ERA dazu?

Das Belastungsdiagramm für eine zweistreifige Straße (Bild 7 Seite 19 ERA 2010) - und um die geht es in meinem Fall - sagt nichts über die Benutzungspflicht aus. Lediglich in der zugehörigen Tabelle auf Seite 18 der ERA 2010 wird für den Belastungsbereich II ein benutzungspflichtiger Radweg in Betracht gezogen. Da aber nur bei starkem Schwerverkehr, unübersichtlicher Linienführung und ungünstigen Fahrbahnquerschnitten. Man beauchte die Bedingung "und" danach reicht eine der Bedingungen nicht aus. Verpflichtend ist das auch nicht, da die ERA insgesamt ja nur Empfehlung ist.

PS - OT: Ja ich habe eine original ERA 2010 gekauft und durchgearbeitet! Und in dieser ERA kommt die Formel "benutzungspflichtiger Radweg" nur sehr selten vor. Meist in Zusammenhang mit den Voraussetzungen lt VwV oder mit der Pflicht zur Pflege und Unterhaltung solcher Wege. Ich habe bisher 4 Seiten mit dieser Formulierung gefunden. Die gesamte ERA hat 95 Seiten mit Anhängen. wavey.gif Gerne können wir einen neuen Fred um die ERA 2010 herum aufmachen smile.gif
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mgka
Beitrag 12.08.2013, 16:51
Beitrag #1323


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Ich habe selbst auch ein ERA-Exemplar und habe das meiste darin gelesen.
Selbstverständlich betonen die Autoren häufig, dass die ERA im wesentlich zur Förderung des Radverkehrs da sind und zwar hauptsächlich durch geeignete Ausgestaltung von Radverkehrsanlagen. Verkehrsrechtliche Anordnungen sind nicht das Thema. Das steht auch mal verschämt in einer Fußnote am Anfang (Verweis auf § 45 StVO). Auch in Urteilen ist allenthalben sinngemäß zu lesen, dass die ERA für die VGe nicht bindend sind, sondern lediglich hinweisenden Charakter haben. Am Ende stürzen sich aber alle auf die Verkehrsbelastung und ziehen besagtes Diagramm heran. Dabei sagt selbst das Bayerische Staatsministerium des Innern, dass für eine (den Verkehr einschränkende) Anordnung ein einzelnes Gefahrenpotenzial nicht ausreicht. Und warum schreiben Verwaltungsrichter ständig etwas davon, dass die Trennung des motorisierten vom nicht-motorisierten Verkehr der Sicherheit diene? Das steht zwar so im Begleittext der StVO, aber es ist mehr Behauptung denn bewiesenes Faktum.


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granny
Beitrag 12.08.2013, 17:00
Beitrag #1324


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Zitat (senfeuter @ 12.08.2013, 17:18) *
Und in dieser ERA kommt die Formel "benutzungspflichtiger Radweg" nur sehr selten vor.

Kommt eigentlich in der ERA die Belastung der Straße mit Radverkehr vor? Ich meine, wenn man über Unfallrisiken redet, spielt ja nicht nur eine Rolle, wieviele potentielle Täter unterwegs sind, sondern mindestens ebenso, wie viele potentielle Opfer da fahren. Eine Unfallrate von 10 pro Kilometer und Jahr ist wenig, wo in der Spitzenstunde 500 Radfahrer entlang kommen. Es wäre aber ein Desaster, wenn es unter 100 am ganzen Tag sind.

Das Gleiche gilt, wenn man (IMO sowieso zu Unrecht) die Behinderung des KFZ-Verkehrs durch Radfahrer für eine § 45-würdige Rechtsgutbeeinträchtigung halten wollte: Wenn am Tag nur 100 Radfahrer vorbei kommen, sind besondere Maßnahmen zur Maßregelung des Radverkehrs nicht gerechtfertigt. Andererseits gilt, dass die Abwägung der Interessen des Radverkehrs gegen die des Kraftverkehrs um so mehr zu Gunsten der Radfahrer ausfallen muss, je mehr Radfahrer auf der Strecke jeweils verkehren.
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senfeuter
Beitrag 12.08.2013, 17:15
Beitrag #1325


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Zitat (granny @ 12.08.2013, 18:00) *
Kommt eigentlich in der ERA die Belastung der Straße mit Radverkehr vor?


Ja. Im Teil in dem es um gemeinsame Führung Radfahrer mit Fußgängerverkehr geht wird die Einsatzgrenzen dieser Führungsform im Verhältnis Breite des Weges zu Fußgänge und Radfahrer je Stunde angesetzt. (Bild 15 S. 27) das fällt mir jedenfalls als erstes ein.

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Nerari
Beitrag 13.08.2013, 09:03
Beitrag #1326


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Zitat (sigggi @ 12.08.2013, 16:19) *
Zitat (Nerari @ 12.08.2013, 12:35) *
...zum anderen, wenn er auf den Gehweg ausgewichen wäre, so dass die Radlerin ihn deutlich früher sieht (dann höchstwahrscheinlich)

Das würde ich Niemanden raten. Ein Unfall auf dem Gehweg dort und Du bist, asl Radfahrer, der Dumme.


Zum einen bezog meine Antwort nur darauf, ob er den Unfall hätte verhindern können. Inwieweit das sinnvoll ist, habe ich außen vor gelassen.
Zum anderen kann man ja schon abschätzen, ob der Gehweg frei ist oder eben nicht.
Zum dritten wäre ich wohl nicht der Dumme, wenn mich die Geisterradlerin auf dem Gehweg stehend(!) erwischt. Aber wer weiß, vielleicht hast du recht, man hat selbst ja dann auch StVO-widrig gehandelt.
Deswegen ja meine obige Bemerkung, wieso man als richtg fahrender Radler gegen die STVO verstoßen sollte außer aus purem Selbstschutz. Sicher nicht zum Schutz des Geisterradlers.

Herr Laufenberg hat aber unter StVO-Gesichtpunkten genau das richtige getan - auf dem Radweg anhalten. Was die Geisterradlerin draus macht, ist dann ihre Sache.
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granny
Beitrag 13.08.2013, 09:20
Beitrag #1327


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Zitat (senfeuter @ 12.08.2013, 18:15) *
Zitat (granny @ 12.08.2013, 18:00) *
Kommt eigentlich in der ERA die Belastung der Straße mit Radverkehr vor?

Ja. Im Teil in dem es um gemeinsame Führung Radfahrer mit Fußgängerverkehr geht

"Radfahrer frei" auf dem Gehweg ist keine Radverkehrsanlage. Die Prüfung der gemeinsamen Führung mit Fußgängern nach ERA setzt deshalb eine Benutzungspflicht mit Z.240 voraus.

Das Kriterium "Platz auf dem Bürgersteig" spielt also erst eine Rolle, wenn auch die relative Verkehrsbelastung der Straße mit Radverkehr das ausnahmsweise Anordnen eines Fahrbahnverbotes gerechtfertigt hat. IOW: es fehlt an einem Diagramm analog zu dem Belastungsdiagramm mit Kraftverkehr:

Im Bereich I wäre ein gemeinsamer Geh-Radweg mit Benutzungspflicht nicht sachgerecht, weil derart wenige Radfahrer keine § 45 Abs. 9-relevante Rechtsgutbeeinträchtigung bedeuten können. Im Bereich II kann man die gemeinsame Führung erwägen, der Bereich III erfordert dann bereits die Anlage von Radfahrstreifen oder getrennten Wegen auf dem Bürgersteig. Im Bereich IV wäre wegen des hohen Radverkehrsaufkommens bzw. der großen Radfahrergeschwindigkeiten Mischverkehr mit Anpassung des Kraftverkehrs auf der Fahrbahn an die Bedürfnisse des Radverkehrs anzustreben.

(Hängt euch nicht an den Zahlen an den Achsenbeschriftungen auf, ist nur als Beispiel gedacht...)
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hugo790
Beitrag 13.08.2013, 10:05
Beitrag #1328


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Zitat (granny @ 12.08.2013, 18:00) *
Ich meine, wenn man über Unfallrisiken redet, spielt ja nicht nur eine Rolle, wieviele potentielle Täter unterwegs sind, sondern mindestens ebenso, wie viele potentielle Opfer da fahren. Eine Unfallrate von 10 pro Kilometer und Jahr ist wenig, wo in der Spitzenstunde 500 Radfahrer entlang kommen. Es wäre aber ein Desaster, wenn es unter 100 am ganzen Tag sind.

Du meinst also wenn Jahr für Jahr auf Strasse a 1 Radfahrer von 100 verunglückt und auf Strasse b 1.000 von 100.000 muss auf Strasse b etwas getan werden und auf Strasse a nicht? Da muss ich glaube ich erstmal drüber schlafen.
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granny
Beitrag 13.08.2013, 10:36
Beitrag #1329


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Zitat (hugo790 @ 13.08.2013, 11:05) *
Du meinst also wenn Jahr für Jahr auf Strasse a 1 Radfahrer von 100 verunglückt und auf Strasse b 1.000 von 100.000 muss auf Strasse b etwas getan werden und auf Strasse a nicht?

Auch. Vor allem aber gilt: Wenn auf Straße A 1 Radfahrer von 100.000 verunglückt und auf Straße B 10 Radfahrer von 100.000 verunglücken, dann muss auf Straße B eher was getan werden als auf Straße A.

Für eine rationale Abwägung wäre zusätzlich nach (radweg-relevanten) Überholunfällen vs. (bestenfalls radwegneutralen) Vorrang- und Querverkehrsunfällen zu differenzieren. Ebenso sind Unfälle ohne KFZ-Beteiligung von der Unfallrate abzuziehen.
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hugo790
Beitrag 13.08.2013, 10:59
Beitrag #1330


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Zitat (granny @ 13.08.2013, 11:36) *
Ebenso sind Unfälle ohne KFZ-Beteiligung von der Unfallrate abzuziehen.

Keinesfalls! Ich behaupte jetzt einfach mal, dass die Rate der Alleinunfälle auf den schlechten Radwegen größer ist als auf guten Fahrbahnen. Umgekehrt könnte es auch bei einer schlechten Fahrbahn (Strassenbahnschienen o.ä.) und gutem Radweg sein.

Edit sagt: Du willst ja alle ohne KFZ-Beteiligung rausnehmen. Also auch Unfall Fahrrad - Fahrrad und Fahrrad - Fussgänger. Eine Radverkehrsanlage darf aber nicht zu lasten der Fussgänger gehen.
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granny
Beitrag 13.08.2013, 11:13
Beitrag #1331


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Zitat (hugo790 @ 13.08.2013, 11:59) *
Edit sagt: Du willst ja alle ohne KFZ-Beteiligung rausnehmen. Also auch Unfall Fahrrad - Fahrrad und Fahrrad - Fussgänger. Eine Radverkehrsanlage darf aber nicht zu lasten der Fussgänger gehen.

Das versteht sich. Ich rede ja gerade davon, dass die ERA einen Fehler macht, wenn sie das Unfallrisiko ausschließlich an der KFZ-Belastung der Straße festmacht.
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sigggi
Beitrag 13.08.2013, 13:05
Beitrag #1332


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Zitat (Nerari @ 13.08.2013, 10:03) *
Zum dritten wäre ich wohl nicht der Dumme, wenn mich die Geisterradlerin auf dem Gehweg stehend(!) erwischt.

Ob Du gestanden hast musst Du später erst mal beweisen.

Ich würde Niemendem raten wegen radelnden Geisterfahrern nach links oder auf den Gehweg auszuweichen. Wenn es knallt ist man der Jenige der falsch gefahren ist.
Von diesem Unfall hier habe ich mir damals die Unfallstelle kurz danach angesehen.
Für mich sah es so aus als wollte der Mann der Frau ausweichen und im letzen Moment besann sich die Frau darauf wieder rechts zu fahren und schon hat es geknallt. Nun ermittelt die Polizei gegen ihn wegen fahrlässiger Körperverletzung.

Hier noch ein Video von der Stelle. Um beim Thema zu bleiben.


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Aqua-Cross
Beitrag 13.08.2013, 15:09
Beitrag #1333


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@siggi

In diesem Fall sollte besser gegen die Mitarbeiter der Stadt ermittelt werden. Aber auf den Rathäusern ist man zumindest in Sachen Straßenverkehr halt nicht an Recht und Gesetz verbunden.
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danke_mama
Beitrag 13.08.2013, 17:01
Beitrag #1334


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Etwas Sachdienliches kann ich heute nicht beitragen. Trotzdem möchte ich euch sagen, dass mich das Brückenvideo
Zitat (Ichtyos @ 06.08.2013, 22:13) *
... an dieser Stelle ...
sehr mitgenommen hat. Vielleicht wegen des Busses, der kürzlich von einer Brücke fiel? Wie auch immer: eine Albtraumsituation. Wie kann es nur sein, dass das so angeordnet wird? Selbst ohne Gegenverkehr ist es viel zu eng - das hat Platzangstpotenzial. Ich hoffe so sehr, dass Menschen, die diesbezüglich Entscheider sind, hier mitlesen. Wer weiß.


... und dieses Video
Zitat (sigggi @ 13.08.2013, 13:05) *
ist wirklich toll gemacht, wenn auch aus traurigem Anlass. Es erklärt sehr schön, wie solche Unfälle passieren. Obwohl ich viel fahre, kann ich mir diesen Unfalltyp durch das Video noch einmal besser erklären. Wird so etwas bei Gericht zugelassen? Das wäre wirklich prima, besser kann es doch kein offizieller Sachverständiger?


Vielen Dank für diese beiden Beiträge und viele mehr, das geht über reine Radweg-Meckerei hinaus.


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sigggi
Beitrag 13.08.2013, 20:40
Beitrag #1335


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Zitat (danke_mama @ 13.08.2013, 18:01) *
Ich hoffe so sehr, dass Menschen, die diesbezüglich Entscheider sind, hier mitlesen. Wer weiß.


Die Entscheider haben erst 2004 dort die Benutzungspflicht angeordnet.
Bis dahin konnte man auf der Fahrbahn radeln.
Was allerdings die Polizei nicht davon abhielt mich, ein paar Jahre zuvor, mit ihrem Auto gegen die Leitplanken zu drücken.
Es war an einem Sommerwochenende ganz früh am morgen. Die Brücke war leer und ich wollte mit meinem Rennrad zu einer Radsportverastaltung.
Ich ordnete mich in die linke Spur ein. Plötzlich hatte ich etwa 20cm neben mir ein Polizeiauto welches mich dann sofort über die rechte Spur bis an die Leitplanke drückte. Das alles bei etwa Tempo 45, es ging leicht bergab.
Sie zwangen mich dann mein Rad über die Leitplanke zu heben und fuhren dann weiter. Meine Einwände, dass dort kein benutzungspflichtiger Radweg ist, interessierten sie nicht.

2004 hielten sie mich, im Rahmen einer grossangelegten Geisterfahrerkontrolle, wieder dort an als ich auf der Fahrbahn daher kam. Nicht als Geisterfahrer aber eben als Radwegnichtbenutzer. Ich wollte mir dann die Radwegschilder zeigen lassen damit ich sie beim nächsten mal nicht wieder übersehe.
Wir fanden aber keine.
Ein paar Tage später standen dann die Radwegschilder auf der Brücke.


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mir
Beitrag 13.08.2013, 20:48
Beitrag #1336


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Kauf Dir ein E-Bike (mit Versicherungskennzeichen) und laß den Motor aus ...


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sigggi
Beitrag 13.08.2013, 20:52
Beitrag #1337


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Zitat (mir @ 13.08.2013, 21:48) *
Kauf Dir ein E-Bike (mit Versicherungskennzeichen) und laß den Motor aus ...


Du wirst lachen, aber darüber habe ich schon vor Jahren nachgedacht.
Ich habe mir auch schon mal einen Minianhänger (Ladefläche etwa 6x8 cm) für mein Rennrad gebaut um von der Radwegbenutzungspflicht befreit zu sein.
Dann kam mir die Idee mir in ein Fahrrad einen kleinen Modellbauverbrennungsmotor einzubauen und das Ding als Kraftfahrzeug zuzulassen.


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mir
Beitrag 13.08.2013, 20:59
Beitrag #1338


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Kost' ne Stange, aber - nie wieder Radweg!


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Mitleser
Beitrag 13.08.2013, 21:04
Beitrag #1339


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... aber auch nicht mehr freiwillig (Stadtpark und Co).
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zathras
Beitrag 13.08.2013, 21:07
Beitrag #1340


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Zitat (sigggi @ 13.08.2013, 20:40) *
Ein paar Tage später standen dann die Radwegschilder auf der Brücke.

Wenn ich mir das westliche Ende der Brücke so angucke, ist der Radweg zumindest in der im Video gezeigten Richtung nicht fahrbahnbegleitend, und damit auch nicht wirklich benutzungspflichtig. Das muß man natürlich wissen, bevor man in Mülheim auf die Brücke fährt, und ich gehe selbstverständlich davon aus, daß die Kölner Polizei das anders sieht. Angesichts der extremen Gefahrensituation auf dem Radweg würde ich es darauf aber ankommen lassen.
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sigggi
Beitrag 13.08.2013, 21:31
Beitrag #1341


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Zitat (zathras @ 13.08.2013, 22:07) *
Wenn ich mir das westliche Ende der Brücke so angucke, .....


Wenn man von der westlichen Seite auf die Brücke fährt ist der rechte Radweg zum Glück nicht benutzungspflichtig.
Am Kuhweg steht zwar noch mal ein Radwegzeichen, doch vor der Brücke mündet ja noch die Slabystrasse ein und dort steht kein Radwegzeichen.



Zitat (Mitleser @ 13.08.2013, 22:04) *
... aber auch nicht mehr freiwillig (Stadtpark und Co).


Mit meinem Minnianhänger rolleyes.gif ging das. Der hatte in der Trikottasche Platz.


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Rico Chet
Beitrag 13.08.2013, 22:33
Beitrag #1342


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Ihr wollt doch nicht etwa aus einem "soll" in einer VwV eine Aufhebung der Benutzungspflicht herleiten?


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Mitleser
Beitrag 14.08.2013, 08:30
Beitrag #1343


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Selbst wenn man der VwV Außenwirkung zubilligt und das soll als muss/darf uminterpretiert, dann führt ein Minianhänger nicht zur Umgehung der Benutzungspflicht:
Zitat (VwV-StVO zu § 2 Abs. 4 StVO)
Die vorgegebenen Maße für die lichte Breite beziehen sich auf ein einspuriges Fahrrad. Andere Fahrräder ... wie .. Fahrräder mit Anhänger werden davon nicht erfaßt. Die Führer anderer Fahrräder sollen in der Regel dann, wenn die Benutzung des Radweges nach den Umständen des Einzelfalles unzumutbar ist, nicht beanstandet werden, wenn sie den Radweg nicht benutzen;
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HeinerHainer
Beitrag 14.08.2013, 10:03
Beitrag #1344


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Zitat (Mitleser @ 14.08.2013, 09:30) *
Selbst wenn man der VwV Außenwirkung zubilligt und das soll als muss/darf uminterpretiert, dann führt ein Minianhänger nicht zur Umgehung der Benutzungspflicht:
Zitat (VwV-StVO zu § 2 Abs. 4 StVO)
Die vorgegebenen Maße für die lichte Breite beziehen sich auf ein einspuriges Fahrrad. Andere Fahrräder ... wie .. Fahrräder mit Anhänger werden davon nicht erfaßt. Die Führer anderer Fahrräder sollen in der Regel dann, wenn die Benutzung des Radweges nach den Umständen des Einzelfalles unzumutbar ist, nicht beanstandet werden, wenn sie den Radweg nicht benutzen;


Ne, ein Seitenwagen (als Schwenker) müsste aber gehen. Oder halt ein Breiter Anhänger oder gleich ein Trike oder noch besser ein Velomobil. Wenn ich mit einem VM auf der Fahrbahn fahre, mault irgendwie nie einer smile.gif


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Gruß Heiner
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senfeuter
Beitrag 14.08.2013, 10:24
Beitrag #1345


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Hallo Leute,

habe für Euch noch ein Foto eines benutzungspflichtigen Radweges. Ich hatte mal darüber geblogt, aber hier kann man das ja auch mal zeigen:

Der Weg liegt an einer Mittelinsel eines Parkplatzes ist stetige 13 Meter lang und in perfekt baulichem Zustand. Die Sackgasse ist eine Zufahrt (30km/h) zu einem winzigen Parkplatz.
Sehr gefährlich, wenn man dort die 13m so mutterseelenallein auf der Fahrbahn radelt. unsure.gif
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Aqua-Cross
Beitrag 14.08.2013, 10:35
Beitrag #1346


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Wenn das Bild nicht täuscht, so wäre der Allgemeinheit mit einer Rasenfläche (weniger Flächenversiegelung) wohl besser geholfen.

P.S. Wo kann man Deinen Blog bewundern?
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senfeuter
Beitrag 14.08.2013, 10:54
Beitrag #1347


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Sicher könnte dort Gras wachsen.... Aber ich habe keine Lust mich um dieses Stück Radweg zu streiten, da gibt es gefährlichere Ecken in Wismar und Nordwestmecklenburg.

Zitat (Aqua-Cross @ 14.08.2013, 11:35) *
P.S. Wo kann man Deinen Blog bewundern?


Ich will ja keine Werbung dafür machen think.gif radeln.in-mecklenburg.net whistling.gif
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oscar_the_grouch
Beitrag 14.08.2013, 11:25
Beitrag #1348


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Zitat (senfeuter @ 14.08.2013, 11:54) *
Sicher könnte dort Gras wachsen.... Aber ich habe keine Lust mich um dieses Stück Radweg zu streiten, da gibt es gefährlichere Ecken in Wismar und Nordwestmecklenburg.


Reicht nicht ein Standard Widerspruchsschreiben ? Im Zweifel auch an die Fachaufsicht ? Da sollten jedem halbwegs gebildeten Verkehrslaien doch die Augen bluten.
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senfeuter
Beitrag 14.08.2013, 11:59
Beitrag #1349


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Die zuständigen Bearbeiter haben scheinbar Angst, das man ihnen die lieben Radwege wegnimmt. Dabei geht es nur um die Benutzungspflicht. In den Köpfen ist Radweg und blaues Schild immer noch zementiert.
Ich bearbeite im Moment zwei unsinnige Benutzungspflichten und eine falschen Beschilderung eines Überlandradweges und das seit einem Jahr. In beiden unsinnigen Fällen wollen die unbedingt eine amtliche Verkehrszählung durchführen. Ich warte in beiden Fällen auf rechtsmittelfähige Bescheide.
Im Fall der falschen Beschilderung ist die Anordnung der StVB aus dem März 2013 bis heute vom Baulastträger nicht umgesetzt. Habe da gerade dem Amtsvorsteher eine Erinnerung geschickt. Das Tempo der Ämter ist berauschend.

Ich schreibe auch darüber regelmäßig in meinem Blog, weil der Frust ja irgendwohin muss. ranting.gif

Für diesen Stummel habe ich einfach keine Lust, der stört ja nicht wirklich...... der ist nur zum spielen wavey.gif Aber auch ein Beispiel für die Regulierungswut der Behörden.

Die nächste Benutzungspflicht kommt demnächst an die Reihe, ein linker Zweirichtungsradweg innerorts, der am Omnibusbahnhof lang geführt ist und auf ca. 200m von zwei Ein- und Ausfahrten aus/in den ZOB gequert wird. Davor kein Radweg und danach auch keiner! Mal sehen was die Herren da an Antworten geben..... Ich stelle auch davon bald mal Bilder hier ein.
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Aqua-Cross
Beitrag 14.08.2013, 12:25
Beitrag #1350


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Zitat (senfeuter @ 14.08.2013, 12:59) *
Ich stelle auch davon bald mal Bilder hier ein.


Ja bitte. Bilder sind hier immer gern gesehen. smile.gif
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