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> Radweg-Mecker-Foto-Thread
senfeuter
Beitrag 14.08.2013, 12:48
Beitrag #1351


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Einen aus dem Frühjahr habe ich noch:

Der getrennte Radweg Z241 (rot 1m breit) verläuft neben einem Gehweg (rechts? ca. 80cm breit bis zur Mauer).
Die Strecke ist insgesamt knapp 800m, hat ein Gefälle von ca. 2,3% also eine schöne Bergabfahrt. Die Strecke ist eine der Radfahrhauptrouten im Ostseeradweg.

Der PKW Fahrer an der Kreuzung da vorne sieht den Radler erst, wenn die Motorhaube schon auf oder über dem Radweg ist.
[ironie on]
Wir haben hier also:
  • eine sehr sichere Führung der Radfahrer
  • eine perfekte Sichtbeziehung an der Kreuzung
  • der Pflichtradweg führt definitiv zur Leichtigkeit und Flüssigkeit des Radverkehrs
  • auf die Belange der Fußgänger wurde mit 80cm ausreichend Rücksicht genommen.
[ironie off]
Auf der gegenüberliegenden Seite ist bergauf übrigens bis zu zur Kreuzung im Bild kein Radweg! blink.gif weil Berg hoch stören Radfahrer die Leichtigkeit des KFZ Verkehrs ja nicht und es ist auf der Fahrbahn auch nicht gefährlich, weil die KFZ ja langsam hinterherfahren müssen, dort ist auch Überholverbot per Schild.

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sigggi
Beitrag 14.08.2013, 12:57
Beitrag #1352


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Zitat (senfeuter @ 14.08.2013, 13:48) *
[ironie on]
Wir haben hier also:
  • eine sehr sichere Führung der Radfahrer
  • eine perfekte Sichtbeziehung an der Kreuzung
  • der Pflichtradweg führt definitiv zur Leichtigkeit und Flüssigkeit des Radverkehrs
  • auf die Belange der Fußgänger wurde mit 80cm ausreichend Rücksicht genommen.
[ironie off]


Und einen schönen Rechtsschwenk vor der Kreuzung damit der Radfahrer auch mit 100%iger Sicherheit in den toten Winkel von Rechtsabbiegern gerät.
Gilt das Zeichen 306 (Vorfahrtstrasse) dort eigentlich nur für den Radweg?


--------------------
Eine Fahrbahn die Platz für einen regelkonformen Radstreifen hat muss mindestens so breit sein, dass sie letztendlich auch wieder ohne auskommt. Daher gibt es bei diesen Dingern nur zwei Kategorien - entweder überflüssig oder illegal.
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oscar_the_grouch
Beitrag 14.08.2013, 13:08
Beitrag #1353


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Zitat (senfeuter @ 14.08.2013, 12:59) *
Im Fall der falschen Beschilderung ist die Anordnung der StVB aus dem März 2013 bis heute vom Baulastträger nicht umgesetzt.


AN oder ABordnung des Schildes ?

Zitat (senfeuter @ 14.08.2013, 12:59) *
Für diesen Stummel habe ich einfach keine Lust, der stört ja nicht wirklich...... der ist nur zum spielen wavey.gif Aber auch ein Beispiel für die Regulierungswut der Behörden.


Rechtswidrig trotzdem und darauf kann man die Herren ja mal nett hinweisen.
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senfeuter
Beitrag 14.08.2013, 13:15
Beitrag #1354


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Zitat (oscar_the_grouch @ 14.08.2013, 14:08) *
Rechtswidrig trotzdem und darauf kann man die Herren ja mal nett hinweisen.

Ich mach demnächst mal einen Zweizeiler dazu.
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mgka
Beitrag 14.08.2013, 14:59
Beitrag #1355


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Zitat (senfeuter @ 14.08.2013, 12:59) *
Ich warte in beiden Fällen auf rechtsmittelfähige Bescheide.

Nach drei Monaten ist da meine Geduld in Zukunft zu Ende (siehe § 75 VwGO).


--------------------
"Bei keiner anderen Erfindung ist das Nützliche mit dem Angenehmen so innig verbunden, wie beim Fahrrad." (Adam Opel)
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senfeuter
Beitrag 14.08.2013, 16:06
Beitrag #1356


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Zitat (mgka @ 14.08.2013, 15:59) *
Nach drei Monaten ist da meine Geduld in Zukunft zu Ende (siehe § 75 VwGO).
Sie tun ja leider und sie haben eine Begründung den Bescheid rauszuschieben. Es muss angeblich eine Amtliche Verkehrszählung erfolgen und die darf nicht in der Ferienzeit erfolgen. Das fiel dem Herren aber erst ein, nachdem ich auf seine erste Antwort einen rechtsmittelfähigen Bescheid eingefordert habe. Ich denke ja auch, dass der schlechte Zustand in einem Fall auch nichts an der unrechtmäßigen Benutzungspflicht ändert, aber mal abwarten, wenn die Stadt so viel Geld für eine offizielle Verkehrszählung ausgeben will, die habens doch....
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Meister123nrw
Beitrag 14.08.2013, 16:29
Beitrag #1357


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Auf die Gefahr hin, dass dies bereits schonmal erklärt wurde:

Ist es einer Stadt erlaubt, einen Fußweg (in entgegengesetzter Richtung) ausnahmslos mit dem Zeichen "Fahrrad frei" zu beschildern, um diesen auch für den Radverkehr freizugeben, oder bedarf es einer korrekten Kombination von Zeichen 239 + ZZ "Fahrrad frei"?
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granny
Beitrag 14.08.2013, 16:29
Beitrag #1358


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Zitat (senfeuter @ 14.08.2013, 17:06) *
Es muss angeblich eine Amtliche Verkehrszählung erfolgen

Welche Steilvorlage: Kann man noch deutlicher zugeben, dass die Anordnung § 45 Abs. 9-widrig erfolgt ist? laugh2.gif
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senfeuter
Beitrag 14.08.2013, 19:31
Beitrag #1359


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Aber da fahren doch viele Autos....
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Ostfriese69
Beitrag 14.08.2013, 20:43
Beitrag #1360


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Ich befuhr heute leider an dieser Stelle einen benutzungspflichtigen Radweg von Ost nach West. Aus der Straße von Norden kam ein Pkw, der mir erst im letzten Moment meine Vorfahrt gewährte, deshalb musste ich einen leichten Schlenker nach links machen, um seine Motorhaube zu verfehlen. Dann sah ich in der Verschwenkung vor mir Gegenverkehr auf dem Radweg, bewegte mich also Richtung rechtem Rand. Plötzlich ein Schlag, ich halte sofort an. In der Verschwenkung ist auf ca. 70 cm Länge ein Teil des Radweges abgebrochen, sehr scharfkantig und ca. 10 cm tief, da bin ich mit dem rechten Vorderreifen rein und es hat mir die Flanke meines fast nagelneuen Ultremo aufgeschlitzt...
Ganz tolle Wurst.
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Mitleser
Beitrag 14.08.2013, 21:31
Beitrag #1361


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Zitat (Meister123nrw @ 14.08.2013, 17:29) *
Ist es einer Stadt erlaubt, einen Fußweg (in entgegengesetzter Richtung) ausnahmslos mit dem Zeichen "Fahrrad frei" zu beschildern, um diesen auch für den Radverkehr freizugeben, oder bedarf es einer korrekten Kombination von Zeichen 239 + ZZ "Fahrrad frei"?
Aus § 2 StVO: "Linke Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen nur benutzt werden, wenn dies durch das allein stehende Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ angezeigt ist."
Also eigentlich geht es auch ohne Hauptzeichen. Aber nur dann, wenn es ein Radweg ist. Ist es ein reiner Gehweg, dann genügt das Zz alleine nicht. Aber wer sieht einem Weg schon an, ob er ein unbeschilderter 'Gehweg' oder ein unbeschilderter 'Gemeinsamer Geh- und Radweg' ist?
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granny
Beitrag 14.08.2013, 22:29
Beitrag #1362


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Zitat (Mitleser @ 14.08.2013, 22:31) *
Aber wer sieht einem Weg schon an, ob er ein unbeschilderter 'Gehweg' oder ein unbeschilderter 'Gemeinsamer Geh- und Radweg' ist?

Das ist einfach: Es gibt keine unbeschilderten gemeinsamen Geh- und Radwege. wavey.gif

Wo du allerdings Recht hast, ist der Umstand, dass niemand einem gemeinsamen Geh- und Radweg ansieht, dass er er einer ist (weil er nämlich in der Fahrtrichtung rechts beschildert ist), wenn er in der Gegenrichtung links auf ihm fahren will.
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umeier
Beitrag 15.08.2013, 01:10
Beitrag #1363


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Der Abfallwirtschaft München gefiel es heute (äh, gestern ...) in ihrer unendlichen Weisheit, mal wieder einen Müllcontainer auf Fuß- und Zweirichtungsradweg abzustellen und dabei treffsicher die Stelle zu erwischen, an der es erstens wirklich eng ist und zweitens auch noch eine leichte Biegung die Sicht behindert. Ganz großes Kino also.

Zunächst einmal aus meiner Fahrtrichtung


Und aus der Gegenrichtung


Immerhin gibt sich der Verursacher zu erkennen


Das ganze fand hier statt.

Ist natürlich schon nett, wenn eine Stadt, die sich selbst als Radlhauptstadt bezeichnet es nicht schafft das in die eigenen Dienststellen zu kommunizieren.
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oscar_the_grouch
Beitrag 15.08.2013, 01:18
Beitrag #1364


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hast du es weiter kommuniziert ? cool.gif
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umeier
Beitrag 15.08.2013, 01:29
Beitrag #1365


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Zunächst einmal via Twitter mit Mention an @Radlhauptstadt gerantet. Das scheint aber ein write-only-marketing-blubb-account zu sein.
Nachdem ich dann endlich meine Dienststelle erreicht hatte und mich der Wahnsinn des Alltags in voller Härte traf fehlte dann der Antrieb zu weiteren Maßnahmen.
Nächstes mal werde ich mir allerdings überlegen ob es einen Hinweis an das Kreisverwaltungsreferat (zuständige SVB) und/oder die Pol gibt. Die AWM selbst scheint ja merkbefreit zu sein ...
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senfeuter
Beitrag 15.08.2013, 07:22
Beitrag #1366


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Wenn an einer Straße an der eine qualifizierte Gefahrenlage besteht, so das ein benutzungspflichtiger Radweg angeordnet wird dann durch einen Müllcontainer eine weitere Gefahrenlage geschaffen wird, sollte eigentlich die Nutzung des Notrufs der Polizei gerechtfertigt sein. Den Polziei Beamten sollte man dann die höchst gefährliche Lage kurz erklären und Abhilfe oder Verkehrsregelung bitten. Der Container ist an dieser Stelle ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr. Eine Anzeige sollte man dann gleich vor Ort gegen den Aufsteller des Containers erstatten.

So lange alle nur jammern, wird sich nie etwas ändern. Twitter und CO sind keine offiziellen Informationsmedium der deutschen Behörden.
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Pogge
Beitrag 15.08.2013, 07:51
Beitrag #1367


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Zitat (senfeuter @ 15.08.2013, 08:22) *
Den Polziei Beamten sollte man dann die höchst gefährliche Lage kurz erklären und Abhilfe oder Verkehrsregelung bitten.


Und sich genau für das weitere Vorgehen die amtliche Begründung merken, warum dieser Radweg dort verzichtbar ist! rolleyes.gif
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Ichtyos
Beitrag 15.08.2013, 08:40
Beitrag #1368


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Ich habe die Befürchtung, dass ein großer Teil der police.gif / cop.gif das Problem nicht verstehen würde. Ist einfach eine zu spezielle Frage, dem der normale Streifenbeamte (m/w) noch nie begegnet ist. Und ich würde ihm / ihr nicht mal einen Vorwurf deswegen machen.


--------------------
_/ _/_/_/_/_/_/_/_/_/_/
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senfeuter
Beitrag 15.08.2013, 09:34
Beitrag #1369


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Auch wenn es den Horizont des gemeinen Beamten übersteigt, hat man eine Tagebuchnummer, ein Protokoll zur Sache und die Anzeige die der Beamte auch ohne Fachwissen aufnehmen muss. Mit ein wenig nachtreten im Anschluss bleibt der Vorgang warm und Irgendwer wird schon handeln. Da ist langer Atem gefragt.
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HeinerHainer
Beitrag 15.08.2013, 11:15
Beitrag #1370


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Zitat (Ostfriese69 @ 14.08.2013, 21:43) *
da bin ich mit dem rechten Vorderreifen rein und es hat mir die Flanke meines fast nagelneuen Ultremo aufgeschlitzt...


Hier Adressen für 20 Zoll



--------------------
Gruß Heiner
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senfeuter
Beitrag 15.08.2013, 19:35
Beitrag #1371


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Gerade frisch gebaut:

Klick für weitere Infos


Keine Trennung zum Gehweg und Kleinsteinpflaster mit kleiner Phase.
Die Ausfahrten sind so gestaltet, dass die KFZ Fahrer erst die Fahrbahn einsehen können, wenn sie den Radweg blockieren.
Der Radfahrer dort weis auch nicht so recht, was da nun Radweg und was Gehweg ist blink.gif
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hugo790
Beitrag 15.08.2013, 19:36
Beitrag #1372


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Heute wieder Schreiben bekommen, mehrere Radwegbenutzungspflichten wurden aufgehoben, bei bis zu 1900 KFZ/Spitzenstunde rolleyes.gif

Interessanterweise ist die rechtsseitige Radwegbenutzungspflicht einer Strasse dabei, die linksseitige an der gleichen Stelle aber nicht. Rechts will man den Radweg als anderen Radweg lassen. Was aber doch gar nicht geht, wenn linksseitig eine Benutzungspflicht angeordnet ist.

Naja, vielleicht bekomme ich die Tage dazu ja noch ein Schreiben. Wenn nicht, die drei Monate sind rum und die Klage äusserst aussichtsreich.

Meine kleine Mini-Statistik:
Von den ersten 14 Schreiben wurden 12 beantwortet, 9 mal die Radwegbenutzungspflicht aufgehoben.

Eigentlich schon ziemlich blöd: Die Stadt darf nur eine Benutzungspflicht anordnen, wenn eine besondere Gefährdung vorliegt. Wie kann es dann sein, dass in 75% der Fälle ein einfacher Brief von mir zu einer anderen Einschätzung führt?
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senfeuter
Beitrag 15.08.2013, 19:40
Beitrag #1373


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Gratulation, wenn das hier mal auch so ginge. mad.gif
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hugo790
Beitrag 15.08.2013, 19:55
Beitrag #1374


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Auch bei mir wurde immer alles abgelehnt oder verschleppt. Mein ältester Antrag wurde letzte Woche 5 Jahre alt und über den ist noch nicht entschieden.

Dann habe ich ganz formell zwei Anträge per Post eingereicht, bekam noch einen Rückruf, dass ich das vergessen könne und das wars mal wieder.

Also zwei Klagen eingereicht. Und seitdem läuft es, größtenteils. Entweder es hat sich generell in der Behörde etwas getan oder ich bin in der Priorität nach oben gerutscht.
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senfeuter
Beitrag 15.08.2013, 20:20
Beitrag #1375


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Ich denke so bald man mit der Klage ernst macht wachen die Bürgermeister auf. Dann kostet es richtig Geld, bis dahin wird vom hohen (Beamten)Ross gerichtet.

Ein Bild noch zur Nacht: Die Bauleitung gewann in der Lotterie ein "Radfaher absteigen" und das muss dann natürlich irgendwo aufgestellt werden.

Angeber!
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Aqua-Cross
Beitrag 16.08.2013, 08:50
Beitrag #1376


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Es ist aber auch nicht ganz einfach. Mir ist noch kein "Radfahrer absteigen" unter gekommen, welches an sinnvoller Stelle gehangen hat. Und selbst in der Theorie will mir kein Beispiel einfallen, wo man dieses Schild brauchen könnte. Das Schild ist verkehrsrechtlich einfach über.
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Pogge
Beitrag 16.08.2013, 09:58
Beitrag #1377


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Zitat (Aqua-Cross @ 16.08.2013, 09:50) *
Das Schild ist verkehrsrechtlich einfach über.

Das Schild ist einfach ein chiffrierter Hinweis auf eine inkompetente Straßenverkehrsbehörde!
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senfeuter
Beitrag 16.08.2013, 11:03
Beitrag #1378


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Im Anhang ein hoch aktuelles Foto einer Beschilderung. Ich würde es als Schilderwald bezeichnen. Wegen der gesamten Tragik des bisherigen Kampfes mit der Behörde habe ich mal den Link auf den Artikel im Blog gesetzt.
Aber erst das Bild wirken lassen:

Und dann den Artikel dazu lesen >>Klick hier<<
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Aqua-Cross
Beitrag 16.08.2013, 11:36
Beitrag #1379


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Wo ist das Problem? Es handelt sich offenkundig um eine eigenständige Kreuzung mit Vorfahrt von rechts. whistling.gif
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hugo790
Beitrag 16.08.2013, 11:42
Beitrag #1380


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Was steht denn auf dem obersten Zusatzzeichen unter dem 240er?
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senfeuter
Beitrag 16.08.2013, 12:40
Beitrag #1381


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Da steht Ostseeradfernweg, im Grunde müsste die Schilder mal einer sortieren, aber damit ist das Amt ja nun völlig überfordert.
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oscar_the_grouch
Beitrag 16.08.2013, 12:43
Beitrag #1382


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Strassenschäden aber benutzungspflichtig ??? huh.gif
Ab auf die Fahrbahn.
Da ist doch jede Diskussion mit dem Amt umsonst.
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sigggi
Beitrag 16.08.2013, 12:49
Beitrag #1383


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Zitat


Der Radweg ist ja weit von der Hauptstrase entfernt.
Nur das Zeichen 205 versetzen wäre da auch wieder nicht eindeutig. Dann würde ja an der Haupstrasse das Vorfahrtzeichen fehlen und man hätte dort eine schlimmere Situation wie vorher am Radweg weil die Haupstrasse ja mit dem Zeichen Vorfahrt 306 gekennzeichnet ist.
Bei einem Unfall wäre die Behörde in Erklärungsnot.

Wenn, dann müsste die Kreuzung mit dem Radweg extra beschildert werden.

So etwas kommt eben heraus wenn man Radwege so dämlich baut.



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Eine Fahrbahn die Platz für einen regelkonformen Radstreifen hat muss mindestens so breit sein, dass sie letztendlich auch wieder ohne auskommt. Daher gibt es bei diesen Dingern nur zwei Kategorien - entweder überflüssig oder illegal.
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senfeuter
Beitrag 16.08.2013, 13:13
Beitrag #1384


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Zitat (oscar_the_grouch @ 16.08.2013, 13:43) *
Ab auf die Fahrbahn.

Da möchte aber keiner wirklich auf die Fahrbahn. crybaby.gif
Auch gefühlt extrem stark befahren, recht schmal beide Seiten Leitplanken, 2 LKW müssen Schritt aneinander vorbeifahren. Es ist 60 km/H angeordnet, und dann die täglichen Diskussionen warum da 60 ist, mann könnte locker mit 80 fahren, was die Masse auch macht. Selbstverständlich beschweren dann genau die sich über Radfahrer auf der Fahrbahn und über Blitzer und Lasereinsatz....... aber das ist ein anderes Thema.

Das "Strassenschäden" stellen die doch sowieso nur auf, weil sie im Schadensfall nicht haften wollen. Der weg ist "gut" befahrbar, da gibt es schlechtere mit BPf
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Pogge
Beitrag 16.08.2013, 13:54
Beitrag #1385


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Zitat (senfeuter @ 16.08.2013, 13:40) *
Da steht Ostseeradfernweg,


Für mich als Radfahrer wäre das die Klarstellung, dass ich es mit einem eigenständigen Radweg zu tun hätte, also keine Benutzungspflicht!
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senfeuter
Beitrag 17.08.2013, 12:41
Beitrag #1386


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Baustellen kann keine Straßenverkehrsbehörde wirklich crybaby.gif


Zeichen 241 wegen höchster Gefahr für Radfahrer auf der Fahrbahn und dann bleibt nur die Fahrbahn.... Beamtenlogik blink.gif
Ich habe beim Ordnungsamt mal per Mail nachgefragt, wie die das so dachten....
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oscar_the_grouch
Beitrag 17.08.2013, 15:19
Beitrag #1387


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nich vergessen die Antwort hier einzustellen smile.gif
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senfeuter
Beitrag 18.08.2013, 08:24
Beitrag #1388


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Ja klar kriegt Ihr die Antwort der Behörde zu lesen, kann aber dauern, Ihr wisst ja Beamte whistling.gif
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Beitrag 18.08.2013, 18:18
Beitrag #1389





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Zitat (sigggi @ 13.08.2013, 22:31) *
Zitat (zathras @ 13.08.2013, 22:07) *
Wenn ich mir das westliche Ende der Brücke so angucke, .....


Wenn man von der westlichen Seite auf die Brücke fährt ist der rechte Radweg zum Glück nicht benutzungspflichtig.
Am Kuhweg steht zwar noch mal ein Radwegzeichen, doch vor der Brücke mündet ja noch die Slabystrasse ein und dort steht kein Radwegzeichen.

Ich frage mich bei solchen Stellen immer, was um alle Welt dagegen spricht, die Radfahrer auf dem Seitenstreifen fahren zu lassen. Sehr stark beparkt ist der an der Stelle ja nicht gerade. (Dabei wäre mir sogar noch relativ egal, ob man aus dem Seitenstreifen einen Radfahrstreifen macht oder eine Seitenstreifenfreigabe.)

Zitat (senfeuter @ 14.08.2013, 12:59) *
Die nächste Benutzungspflicht kommt demnächst an die Reihe, ein linker Zweirichtungsradweg innerorts, der am Omnibusbahnhof lang geführt ist und auf ca. 200m von zwei Ein- und Ausfahrten aus/in den ZOB gequert wird. Davor kein Radweg und danach auch keiner! Mal sehen was die Herren da an Antworten geben..... Ich stelle auch davon bald mal Bilder hier ein.

Mir wurde als "Begründung" für eine Benutzungspflicht von Behördenseite neben der "Sicherheit der Radfahrer" die "Stetigkeit des Radwegs" genannt.
Diese ist dann an der Stelle wohl nicht so ganz gewährleistet. Man könnte mal "deswegen" nachfragen...

Zitat (senfeuter @ 14.08.2013, 13:48) *
weil Berg hoch stören Radfahrer die Leichtigkeit des KFZ Verkehrs ja nicht und es ist auf der Fahrbahn auch nicht gefährlich, weil die KFZ ja langsam hinterherfahren müssen, dort ist auch Überholverbot per Schild.

Überholverbote gelten nur für mehrspurige Kfz (auch Mofa/Motorrad mit Beiwagen) untereinander. Dort dürfen trotzdem (beispielsweise)
- Autofahrer Radfahrer überholen
- schnellere Radfahrer langsamere Radfahrer überholen

Zitat (sigggi @ 14.08.2013, 13:57) *
Gilt das Zeichen 306 (Vorfahrtstrasse) dort eigentlich nur für den Radweg?

Vorrangregelnde Verkehrszeichen gelten immer für die gesamte Straße.
Somit richtet sich ein Andreaskreuz ("dem Schienenverkehr Vorrang gewähren", Zeichen 201) beispielsweise nicht nur an die Fahrzeugführer auf der Fahrbahn, sondern auch an die Fußgänger auf dem Gehweg Radfahrer auf dem Radweg (warum eigentlich nicht auch an Fußgänger?).
--> Daher: Nein, das Zeichen gilt auch für die Fahrbahn.

Zitat (Meister123nrw @ 14.08.2013, 17:29) *
Auf die Gefahr hin, dass dies bereits schonmal erklärt wurde:

Ist es einer Stadt erlaubt, einen Fußweg (in entgegengesetzter Richtung) ausnahmslos mit dem Zeichen "Fahrrad frei" zu beschildern, um diesen auch für den Radverkehr freizugeben, oder bedarf es einer korrekten Kombination von Zeichen 239 + ZZ "Fahrrad frei"?

Es bedarf der Kombination der Zeichen Fußweg (239) und Radfahrer frei (1022-10).
Das alleinstehende Zusatzzeichen kann nur Radwege linksseitig freigeben, ein für Fahrzeugführer (hier Fahrradfahrer) freigegebener Gehweg ist aber kein Radweg.
Zitat (StVO § 2)
Linke Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen nur benutzt werden, wenn dies durch das allein stehende Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ angezeigt ist.


Zitat (granny @ 14.08.2013, 23:29) *
Zitat (Mitleser @ 14.08.2013, 22:31) *
Aber wer sieht einem Weg schon an, ob er ein unbeschilderter 'Gehweg' oder ein unbeschilderter 'Gemeinsamer Geh- und Radweg' ist?

Das ist einfach: Es gibt keine unbeschilderten gemeinsamen Geh- und Radwege. wavey.gif

Wo du allerdings Recht hast, ist der Umstand, dass niemand einem gemeinsamen Geh- und Radweg ansieht, dass er er einer ist (weil er nämlich in der Fahrtrichtung rechts beschildert ist), wenn er in der Gegenrichtung links auf ihm fahren will.

Es gibt genug gemeinsame Geh- und Radwege, die auch linksseitig benutzungspflichtig sind (Zweirichtungswege).
Rein praktisch gesehen gibt es auch unbeschilderte gemeinsame Geh- und Radwege, nämlich wenn hier und dort Wiederholungsschilder fehlen, der Radweg aber nicht per Schildern beendet wird.

Zitat (senfeuter @ 16.08.2013, 14:13) *
Zitat (oscar_the_grouch @ 16.08.2013, 13:43) *
Ab auf die Fahrbahn.

Da möchte aber keiner wirklich auf die Fahrbahn. crybaby.gif
Auch gefühlt extrem stark befahren, recht schmal beide Seiten Leitplanken, 2 LKW müssen Schritt aneinander vorbeifahren.

Wenn zwei Lkw im Schritttempo auf der Fahrbahn nicht stören, wird es auch ein langsamer Radfahrer nicht tun.
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sigggi
Beitrag 19.08.2013, 15:58
Beitrag #1390


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Zitat (münsterland-radler @ 18.08.2013, 19:18) *
Zitat (sigggi @ 14.08.2013, 13:57) *
Gilt das Zeichen 306 (Vorfahrtstrasse) dort eigentlich nur für den Radweg?

Vorrangregelnde Verkehrszeichen gelten immer für die gesamte Straße.

Immer, oder gibt es da Ausnahmen? Wie z.B. so ein kleines Z.205 (Vorfahrt gewähren)


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Eine Fahrbahn die Platz für einen regelkonformen Radstreifen hat muss mindestens so breit sein, dass sie letztendlich auch wieder ohne auskommt. Daher gibt es bei diesen Dingern nur zwei Kategorien - entweder überflüssig oder illegal.
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Ichtyos
Beitrag 20.08.2013, 01:18
Beitrag #1391


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Wenn da ein kleines Z.205 rumhängt, ist das für mich ein Beleg dafür, dass es kein fahrbahnbegleitender Radweg ist. whistling.gif


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senfeuter
Beitrag 20.08.2013, 08:59
Beitrag #1392


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Ja aber leider sieht man das Zeichen erst, wenn man es erreicht und nicht schon am Zeichen 239 - 241 mad.gif
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Aqua-Cross
Beitrag 20.08.2013, 09:22
Beitrag #1393


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Gestatten? Unser örtlicher Blitzerbulli auf einem benutzungspflichten Zweirichtungsrad- und Gehweg.


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granny
Beitrag 20.08.2013, 09:33
Beitrag #1394


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Zitat (Ichtyos @ 20.08.2013, 02:18) *
Wenn da ein kleines Z.205 rumhängt, ist das für mich ein Beleg dafür, dass es kein fahrbahnbegleitender Radweg ist. whistling.gif

Umgekehrt: wenn der Radweg nicht fahrbahnbegleitend ist, gilt das Z.205 nur für den Radweg. Wenn der Radweg aber erkennbar zur Straße gehört, gilt es für die gesamte Straße. Kommt es dabei zu Konflikten mit anderen Schildern, gilt gar kein Zeichen.

Oder hab ich was verpasst:
Zitat (§ 39 StVO, neu)
Verkleinerte Versionen der amtlichen Verkehrszeichen gelten nur für die Benutzer von unmotorisierten Spielgeräten.
think.gif whistling.gif


Zitat (Aqua-Cross @ 20.08.2013, 10:22) *
Gestatten? Unser örtlicher Blitzerbulli auf einem benutzungspflichten Zweirichtungsrad- und Gehweg.

Immerhin haben sie den Spiegel angeklappt.
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Aqua-Cross
Beitrag 20.08.2013, 09:42
Beitrag #1395


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Da man eh nicht mit wenigen cm Abstand an parkenden Fahrzeugen vorbeifahren sollte hilft der Spiegel aber auch nicht mehr. Das ist mehr wie eine Botschaft "Ich weiß das es hier zu eng für mich ist, aber ich mache es trotzdem".
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oscar_the_grouch
Beitrag 20.08.2013, 10:24
Beitrag #1396


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Da würde ich doch glatt direkt daneben ins Straucheln kommen und versehentlich gegen seine Seite fallen, mit Lenker und allem......
Das Blitzen ist bis zur Unfallaufnahme erstmal beendet und die Stadt zahlt mein kaputtes Rad........
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Mitleser
Beitrag 20.08.2013, 10:28
Beitrag #1397


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Zitat (oscar_the_grouch @ 20.08.2013, 11:24) *
... und die Stadt zahlt mein kaputtes Rad........
Oder Du die Beule im Bully.
Wenn ein Hindernis erkennbar auf dem Weg steht und diesen stark einengt, wird man wohl kaum schuldlos so dran vorbeifahren dürfen, dass man ins Straucheln kommen kann. Klar mag man da auch mal mit 0% rauskommen können, aber die Wahrscheinlichkeit ist gering.
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Aqua-Cross
Beitrag 20.08.2013, 10:34
Beitrag #1398


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Ich habe etwas anders reagiert. Der Bulli gehört dem Kreis. Für Parkverstöße ist die Stadt zuständig. Sollen die sich doch mal miteinander auseinandersetzen wie Benutzungspflicht und der "Parkplatz" zusammenpassen. Ich glaube das kostet den Messbeamten 20 Euro. Oder?
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granny
Beitrag 20.08.2013, 10:57
Beitrag #1399


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Zitat (Aqua-Cross @ 20.08.2013, 11:34) *
Ich glaube das kostet den Messbeamten 20 Euro. Oder?

Wohl eher 35 (wg. länger als 1 h und "mit Behinderung", Bußgeld-Kat. Nr. 52a.2.1...)
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HeinerHainer
Beitrag 20.08.2013, 11:00
Beitrag #1400


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Zitat (Aqua-Cross @ 20.08.2013, 11:34) *
Ich habe etwas anders reagiert. Der Bulli gehört dem Kreis. Für Parkverstöße ist die Stadt zuständig. Sollen die sich doch mal miteinander auseinandersetzen wie Benutzungspflicht und der "Parkplatz" zusammenpassen. Ich glaube das kostet den Messbeamten 20 Euro. Oder?

Finde ich ja gut smile.gif
Aber das denen das was Kostet Glaube ich nicht, dürfte einfach durch Zufall in die runde Ablage fallen whistling.gif


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Gruß Heiner
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